FREMDBEITRAG: Petition an den EUGH

An den
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
F-67000 Strasbourg
März 2020

Einreichung einer Petition zur Schaffung einer Gesetzes-Reform in Deutschland zur Einhaltung elementarer Menschenrechte.

Hauptpetent
Arne Karl Fellner 7 Rue de la Mairie
F – 67970 Oermingen

Als Hauptpetenten und mit den noch nachzureichenden Unterschriften von um Hilfe bittenden deutschen Bürgern, Justizopfern und Menschenrechtsvereinen bitte ich den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, die deutsche Regierung als Gesetzgeber und deren Justiz aufzufordern, ein Regelwerk zu schaffen, welches zeitnah allen in Deutschland klagenden und beklagten Personen das Recht zuspricht und garantiert, daß elementare Menschenrechte seitens der deutschen Justiz nicht mehr gebrochen werden können.
Der EuGH möge beschließen, daß zur Sicherung einer fairen Gerichtsverhandlung gemäß Art. 13 EMRK eingeführt werden soll,
1) Digitale Prozessbeobachtung in Bild und Ton
2) Digitale Aufzeichnung von Verhören bei der Polizei in Bild und Ton
um sicherzustellen, daß das Recht auf eine faire Verhandlung gemäß Art. 6 EMRK, sowie das Recht auf eine wirksame Beschwerde gemäß Art. 13 EMRK, sowie das im deutschen Grundgesetz garantierte Gleichheitsprinzip vor dem Gesetz jedem Bürger als Bringschuld anerkannt wird.
Das Ziel einer digitalen Aufzeichnung bei Verhören durch Polizei und Staatsanwaltschaft, sowie der digitalen Aufzeichnung in Bild und Ton bei Gericht soll keinesfalls das Ziel haben, das tägliche Fernsehprogramm zu bereichern, sondern muss zur Sicherstellung und dem Nachweis dienen, daß Polizeiverhöre UND Gerichtsverhandlungen rechtskonform abgelaufen sind.
Vorteil ist
Rechtssicherheit für alle Prozessbeteiligten Entlastung der Polizei und Justiz Kostensenkung für den Steuerzahler
Digitale Aufzeichnungen bei Verhören und Kameraaufzeichnungen sind bereits im deutschen Recht vorhanden und sollen laut dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten und ehemaligen Richter am BGH Neskovic im Paragrafen 274 III, aber auch in den §§ 58a, 168a, 247 und 255 dokumentiert sein.
Siehe Anlage 1
Geschichte der Filmaufzeichnung bei Gericht
Nicht nur die Nürnberger Prozesse der Alliierten gegen die Hauptangeklagten des Nazi-Regimes, sondern auch der Prozess gegen Adolf Eichmann in Israel und Klaus Barbie in Frankreich zeigen wie wichtig eine digitale Aufzeichnung von Gerichtsverhandlungen sind und eine spätere Legendenbildung und zeit-und kostenaufwendige Wiederaufnahme verhindert.
Aber auch im Nachkriegsdeutschland gab es Kameraaufzeichnungen bei Gerichtsverhandlungen, die heute noch einsehbar sind.
Die Gerichtsverhandlung gegen die Mitglieder der Bader-Meinhof-Bande wurde vom deutschen Fernsehen während der Verhandlung aufgenommen und sogar teilweise im Fernsehen abgespielt. Hier sprach man ebenso wenig von Pranger, wie man das eigens für die Verhandlung vor dem Gefängnis Stuttgart Stammheim errichtete Gerichtsgebäude, welche eine in Beton gegossene Vorverurteilung im Nachhinein angesehen werden muss, als Gerichtssitz erklärt hat.
Damit möchte ich aber keinesfalls die Taten der RAF in irgendeine Richtung bewerten.
Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz.
Artikel 3 Deutsches Grundgesetz.
Während die Ministerien des Inneren und der Justiz die digitale Überwachung des Bürgers angeblich zu dessen Schutz, durch massenhafte Überwachung des innerstädtischen Straßenverkehrs, innerhalb S-Bahnen und U-Bahnen, Bahnhöfen, öffentlichen Plätzen, Flughäfen und vor Gerichtsgebäuden fordert und nicht selten zur Aufklärung von Straftaten erfolgreich angewendet hat, wird der Schutz des Bürgers als Angeklagter bei Gerichtsverhandlung nicht nur vehement abgelehnt, es wird, wie in einem Fall in Nürnberg im Dezember 2017, der gegen Polizeibeamte lief, sogar ein Verbot an Mitschrift der Verhandlung per Gerichtsbeschluss untersagt!
Zeugen: Gustl Ferdinand Mollath, Martin Heidingsfelder und Andere.
Prozessbeobachter, die ihr Recht auf Besuch einer öffentlichen Verhandlung zur Sicherung einer fairen Gerichtsverhandlung ausüben möchten, werden durch Aufzeichnung derer Personalien mittels Kopie des „PERSONAL-Ausweises“, rechtswidrig deren Daten erfasst und, wo auch immer und für was auch immer gespeichert. Nicht selten werden Prozessbeobachter anschließend willkürlich verfolgt!
Dieser Rechtsbruch, enorm gerügt vom Anwalt für Menschenrechte Dr. Schneider-Addae-Mensah wurde im Jahre 2015 im Amtsgericht Karlsruhe durch Anweisung der dortigen Justiz begangen.
Der Gesetzgeber fordert seit dem Jahr 2020, dass jeder Bäcker verpflichtet sei, einen Kassenzettel beim Kauf eines Brötchens auszugeben, beim Einkauf in Supermärkten ist dies ebenso. Verlangt ein Beklagter vor Gericht, man möge zum Beweis einer rechtskonformen Gerichtsverhandlung die gesprochenen Daten aller Prozessbeteiligten digital aufzeichnen, wird dies verweigert, denn es dient angeblich dem Datenschutz.
Hier wird in gängiger Praxis die Überwachung des Volkes unter Verweigerung der im Gesetz verankerten Unschuldsvermutung außer Kraft gesetzt und die digitale Aufzeichnung vom Kauf von Lebensmitteln höher bewertet, als elementare Freiheitsrechte der Bürger.
Die Gleichheit vor dem Gesetz wird dem schutzsuchenden Bürger rechtswidrig aberkannt.
Am 13.November 2019 beantragte die forensische Psychologin Dr. Andrea Christidis aus Gießen beim dortigen Amtsgericht die digitale Aufzeichnung der Verhandlung. Amtsrichterin Kassel genehmigte diesen Antrag. Siehe Youtube.

Auch gibt es Berufe, für die digitale Überwachung derer Tätigkeiten vom deutschen Gesetzgeber gefordert werden.
Dazu zählen u.a.
– Fachkräfte für Geldzählung in den Landeszentralbanken
– Piloten in deren Flugzeugen durch sogenannte „Black-Box“
– Berufskraftfahrer durch digitale Fahrtenschreiber
In Deutschland wurden in den Gerichtsverhandlungen gegen Gustl Ferdinand Mollath, Ulvi Kulac, Dennis Stephan bemerkenswerte Wahrheiten aktenkundig und wurden durch die öffentliche Presse gefiltert oder gar vorsätzlich verfälscht an den Leser und Fernsehzuschauer weitergegeben.
Eine genaue Weitergabe dieser Wahrheiten durch die obrigkeitshörige deutsche Presse hätten aber auch massenhaft Menschen auf die Straßen zu einem Volksaufstand getrieben!
Mit Digitaler Prozessbeobachtung wären für den Angeklagten und die Zeugen Rechtsmittel geschaffen, der Presse bei Verleumdungen mittels Klage Einhalt zu gebieten! Der Begriff „Lügenpresse“ und letztendlich die Entstehung einer neuen Partei ( AfD ) hätte es kaum gegeben. Auch würden sich Polizisten und Justizjuristen weigern können, den „Code of Silence“ anzuwenden und wären ab diesem Zeitpunkt nicht mehr erpressbar!
Digitale Prozessbeobachtung dient ehrbaren Polizisten, Staatsanwälten und Richtern enorm.
Aber auch die vielen Prozessbeobachter aus Internetforen, angereist aus ganz Deutschland mussten erschreckende Tatsachen zur Kenntnis nehmen, die so schrecklich waren, dass sie selbst im höchsten Interesse der Wahrheitsweitergabe nicht an die Öffentlichkeit gegeben werden sollten und auch nicht wurden.
Folter bei Verhören durch deutsche Polizisten wurde aktenkundig und werden der Öffentlichkeit verheimlicht.
Auch aktenkundig ist, in vielen Gerichtsverfahren in Deutschland findet ein sogenanntes „versehentliches Abhandenkommen“ von Beweismaterial statt, welches, wie im Fall des mittlerweilen freigesprochenen, jedoch noch lange nach dem Freispruch wegen erwiesener Unschuld in der Forensik befindenden Ulvi Kulac zu brüllendem Gelächter bei der Wiederaufnahme führte, als die Staatsanwaltschaft zugeben musste, dass wichtige Polizeiprotokolle versehentlich geschreddert wurden. Auch im Bezug auf die 10 Morde des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) wurden sehr viele Akten „versehentlich“ rechtswidrig und weit verfrüht geschreddert.
Zeuge dafür MdB Petra Pau, stellvertretende Bundestagspräsidentin und stellvertretende Leiterin des NSU-Untersuchungsausschusses, bzw. NSU-Watch und deren gesicherte Daten auf Twitter!
Der Journalist und Pressepreisträger des DAV, Dr. Otto Langels fordert in seinem Gastkommentar im Deutschen Anwaltsblatt 8+9 / 2011 Seite 637
Keine Vernehmung ohne Kamera
Er verweist dabei auf Fälle in Deutschland, bei denen Angeklagte durch Folter bei Polizeiverhören zu Geständnissen gezwungen wurden, die sich später als falsch herausstellten. Auch Ulvi Kulac wurde gefoltert, dessen Entlastungszeugen genötigt, ihre Aussagen zurückzunehmen.
„In anderen Ländern“, so Dr. Otto Langels „hat man aus den verhängnisvollen Verhören und falschen Geständnissen längst Lehren gezogen. In England zum Beispiel,“ so der Pressepreisträger weiter, „ist es verpflichtend, die Vernehmung von Beschuldigten auf Video aufzuzeichnen.“

Anlage: Ausdruck aus dem Anwaltsblatt
Die deutsche Justiz, die sich als eines der besten Rechtssysteme der Welt bezeichnet, verfügt über enorme Kritiker aus den eigenen Reihen, die sich, aus welchen Gründen auch immer erst nach Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis oder nach dem Ende ihres Bundestagsmandates ihre Stimme erheben, sind enorm.
Mollath-Anwalt Dr. Strate, der ehemalige höchste bayrische Steuerfahnder und Mollath-Aktivist Ministerialrat Dr. Schlötterer, der leitende Oberstaatsanwalt Jörg Hillinger (tödlich verunfallt) aber auch der ehemalige Bundesarbeitsminister Norbert Blüm kritisieren die deutsche Justiz derart, daß eine digitale Aufzeichnung von Gerichtsverhandlungen der einzig sichere Weg zu sein scheint, das geltende Recht in Deutschland nachweisbar und zwingend durchzusetzen. Namhafte Organisationen wie die Gießener Akademische Gesellschaft
Prof.Dr.Ing. Aris Christidis Dr.Andrea Christidis Prof.Dr.Philip Churchill
unterstützen diese Petition
Dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist durch Einsicht der eigenen Statistiken bekannt, in welch einer enormen Anzahl von rechtskräftigen Verurteilungen die Bundesrepublik Deutschland angesiedelt ist.
Digitale Prozessbeobachtung in deutschen Gerichten und die digitale Aufzeichnung von Polizeiverhören, würden nicht nur die Arbeit des Europäischen Gerichtshofes enorm senken und somit nicht nur dem Steuerzahler enorme Kosten verhindern, auch wäre Deutschland in Sachen Rechtsprechung auf einer Ebene, die es behauptet zu sein und in jedem Fall verdient.
Anlage
Fehler von Richtern und Staatsanwaltschaft ist verständlich, Willkür und deren Förderung durch Unterlassung nicht.
Abschließend dazu ein Zitat des Obersten Richters in Deutschlands, des ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts a.D., in seiner Rede auf dem 62. Deutschen Juristentag in Bremen, zitiert nach dem “Weser Kurier” vom 26.09.1998.
“Zur Verwirklichung von Gerechtigkeit gehört auch, gesetztes Recht anzuwenden und zu vollziehen. Wann immer der Staat darauf verzichtet, bestehendes Recht durchzusetzen – ob aus Überforderung, aus Unvermögen oder aus falsch verstandener Liberalität – gerät auch die Autorität des Rechts ins Wanken. Und wer die Herrschaft des Rechts auch nur partiell suspendiert, gefährdet das Ganze.”
Dr. jur. Roman Herzog, Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland a.D prägte als Bundespräsident den Satz: „Es muss ein Ruck durch Deutschland gehen!“

Mit respektvollem Gruß

Arne Karl Fellner

Nachfolgende Personen und Institutionen unterstützen diese Petition

Prof. Dr. Aris Christidis Gießener Akademische Gesellschaft
Dr. Andrea Christidis Gießener Akademische Gesellschaft
Prof. Dr. Ursula Gresser Internistin in München
Prof. Dr. Wilhelm Schlötterer Ehem. Bayerns oberster Steuerfahnder
Gustl Ferdinand Mollath Justizopfer, 7 ½ Jahre unschuldig in der Psychiatrie
Ilona Haslbauer Justizopfer 14 Jahre unschuldig in der Psychiatrie
Gudrun Rödel Gerichtlich best. Betreuerin (Ulvi Kulac 14 Jahre unschuldig)
Holger Ewald Ehem. Betriebsrat im Dachverband er Psychiatrie in Köln
Celine, Freifrau von Marschall Verein Justizopfer München
Christof Klein Verein Justizopfer München ( Salzburg )
Martin Heidingsfelder Unternehmer, Plagiatsforscher in Nürnberg
Thomas Saschenbrecker Rechtsanwalt, Ettlingen (mittlerweilen sonderbar verunfallt)
Thomas Braun Rechtsanwalt, Bad Soden im Taunus
Deutsche Direkthilfe Bonn
Dirk Lauer Polizei-Oberkommissar iR Rüsselsheim
Andreas Hoppe POLIZEIMEISTER iR 17291 Uckerfelde / Berlin
Heiderose Manthey Journalistin, Arche Viva, Karlsruhe
Klaus und Susanne Stölzel Mollath-Prozessbeobachter und Freund von Richter Rudolf Heindl
Karin Hurrle Reporterin, Ex-SPD Abgeordnete in Haßloch / Pfalz
…..und weit über 2.500 Justizopfer in Deutschland, die aus Angst vor Benachteiligung ihren Namen derzeit nicht veröffentlichen möchten!

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