Wenn man diese Frage beantwortet haben möchte, dann hat man es ja heute ziemlich einfach. Man fragt einfach Mal die KI, also die künstlichen Idioten.
gibt es in deutschland noch die todesstrafe
Nein, in Deutschland gibt es keine Todesstrafe. Laut Artikel 102 des Grundgesetzes ist die Todesstrafe seit 1949 abgeschafft. [1, 2, 3]
Stimmt schon, irgendwie, aber so ganz richtig ist das wohl nicht. Ich will aber nicht verschweigen, dass die Antwort der KI noch etwas weiter ging.
Wichtige Fakten
- Grundgesetz: Artikel 102 verbietet die Todesstrafe in der Bundesrepublik Deutschland absolut und dauerhaft. [1, 2]
- Letzte Hinrichtungen: Die letzte Hinrichtung in Westdeutschland fand 1949 statt. In der ehemaligen DDR wurde das letzte Todesurteil im Jahr 1981 vollstreckt und die Todesstrafe 1987 offiziell abgeschafft. [1, 2, 3, 4]
- Landesrecht: Das letzte Bundesland mit einem formellen (aber unwirksamen) Passus in der Landesverfassung war Hessen, das die Todesstrafe per Volksabstimmung im Jahr 2018 strich. Bundesrecht bricht ohnehin Landesrecht. [1, 2, 3]
Vielleicht ist diese Antwort nicht so ganz richtig.
Nein, in Deutschland gibt es keine Todesstrafe. Laut Artikel 102 des Grundgesetzes ist die Todesstrafe seit 1949 abgeschafft. [1, 2, 3]
Lt. Grundgesetz, ist die Todesstrafe zwar tatsächlich seit 1949 abgeschafft, aber wie die KI selbst anmerkt, fand die letzte Todesstrafe, zumindest in dem Teil Deutschlands, den man auch die neuen Bundesländer nennt, im Jahr 1981 statt, also 32 Jahre nach der offiziellen Abschaffung der Todesstrafe lt. Grundgesetz.
Die KI bemerkt aber noch, dass es lt. Landesverfassung von Hessen dort die Todesstrafe, zumindest formell noch bis 2018 gab. Die Anmerkung, dass Bundesrecht Landesrecht bricht, ist formal natürlich richtig, aber das würde zwingend bedeuten, dass der Verurteilte gegen ein entsprechendes Urteil überhaupt Verfassungsbeschwerde eingereicht hätte, und erschwerend kommt noch hinzu dass diese Verfassungsbeschwerde sowohl fristgerecht und auch formgerecht gestellt werden müsste. Damit ist klar, dass ein Todesurteil in Hessen bis zur Abschaffung im Jahr 2018 durchaus noch möglich gewesen wäre,
Aber wie sieht es mit der „faktischen Todesstrafe“ aus. Im ersten Moment wird der Leser mit diesem Begriff nicht viel anfangen können, aber es gab an der innerdeutschen Grenze auch nach der (angeblichen) Abschaffung der Todesstrafe in Ostdeutschland doch Tote bei Fluchtversuchen.
wann gab es den letzten Mauertoten
Der letzte durch Schusswaffen getötete Mensch an der Berliner Mauer war Chris Gueffroy am 5. Februar 1989.
Es gab zwar für Chris Gueffroy keine Gerichtsverhandlung, und auch kein Gerichtsurteil, aber die faktische Todesstrafe wurde quasi an Ort und Stelle vollstreckt. Bei einem Fluchtversuch von Ost nach West gab es auch nach offizieller Abschaffung der Todesstrafe weiterhin ein faktisches Todesurteil durch den Schusswaffengebrauch.
Auch im Westen von Deutschland gab es evtl. noch faktische Todesurteile nach 1049. Der Sprengstoffanschlag auf die JVA Celle, bekannt als Celler Loch, zeigte doch deutlich, wozu diese Republik wirklich fähig ist. Zwar gab es damals keine Todesfälle, aber es gibt da einige Fälle, wo man durchaus drüber nachdenken kann.
Mitgliedern des Beamtendumm-Förderverein (BdF) wird dringend empfohlen den Bahnhof in Bad Kleinen zu meiden, damit sich dort nicht wiederholen kann, was dort 1993 passierte.
1.) Natürlich wird behauptet, dass dort alles „sauber“ war, aber immerhin gab es eine Zeugin, die damals behauptete, dass ein GSG-9 Beamter auf dem am Boden liegenden RAF-Terrorist Wolfgang Grams geschossen, und ihn damit getötet haben soll.
2.) Im Oktober 2014 sollte es gegen Mostafa Bayyoud ein Strafverfahren beim AG Esse geben. Zuständig war damals Richterin Margrit Lichtinghagen. Diese Person stand zuvor im Rampenlicht, als sie als Staatsanwältin im Fall Zumwinkel zuständig war.
Ihr Chef bei der Staatsanwaltschaft Bochum war mit der Person aber überhaupt nicht zufrieden. Er wollte sie unbedingt loswerden.
Nun wird man aber Beamte nicht so einfach los, und so erklärte sich die Frau damit einverstanden ihren Platz bei der Staatsanwaltschaft zu räumen, wenn sie dafür Richterin am Amtsgericht Essen wird.
Ein unmöglicher Vorfall. Da hält man jemand für ungeeignet den Job als Staatsanwältin auszuüben, und dann macht man aus so einer Person einfach eine Amtsrichterin.
Zumindest konnte sie dort ihr Unvermögen weiter unter Beweis stellen.
Zwei Tage vor der eigentlichen Hauptverhandlung gegen Mostafa Bayyoud wurde dieser verhaftet, und in U-Haft gesteckt.
In der U-Haft gibt es besondere Regeln, dazu gehört auch ein Beschleunigungsgebot. Bei einem Verhandlungstermin zwei Tage nach der Verhaftung kann man natürlich nicht mehr viel beschleunigen, aber die Richterin hatte anscheinend sowieso nicht vor etwas zu beschleunigen, sondern ganz im Gegenteil. Der Verhandlungstermin zwei Tage später wurde gleich wieder aufgehoben.
Mostafa Bayyoud trat in den Hungerstreit. Das führte dazu, dass er zunächst regelmäßig notfallmäßig im örtlichen Krankenhaus landete, und später in das Justizvollzugskrankenhaus nach Fröndenberg gebracht wurde. Es bestand zwischenzeitlich offenbar auch mehrfach Lebensgefahr für den U-Häftling.
Dennoch hatte die Richterin überhaupt nicht vor zeitnah eine Verhandlung durchzuführen, und damit evtl. die Lebensgefahr für den Gefangenen zu beenden. Im Gegenteil, nicht nur der erste geplante Verhandlungstermin wurde von der Richterin abgesagt, sondern auch weitere Termine hat sie immer wieder abgesagt. Der U-Häftling, und seine Freunde hatten damals den Eindruck, dass es der Plan der Richterin gewesen sein könnte, dass Mostafa Bayyoud im Knast verreckt, und es so keiner Verhandlung mehr bedurft hätte. Durch den Einsatz von Bernd Schreiber, damaliger Vorsitzender des BdF, Frank Engelen, vom Verein Familienwohl/Lichtblick, und Winfried Sobottka (United Anarchist) konnte so ein evtl. Planer verhindert werden. Am 2. Weihnachtsfeiertag 2014 starteten die oben genannten, und die Freunde von Mostafa Bayyoud ihre Unterstützung für den U-Häftling, was dazu führte, dass es keine weiteren Verschiebungen von Verhandlungsterminen mehr gab, und im Januar 2015 endlich ein erster Verhandlungstermin stattfand.
Möglicherweise war hier auch ein „faktisches Todesurteil“ geplant, ohne dass es natürlich so ein Urteil gegeben hätte, das wäre dann auch nicht mehr nötig gewesen.
3.) Auch in der JVA Bremerhaven gab es einen völlig unnötigen Todesfall, über den natürlich weder die örtliche, noch überregionale Presse jemals berichtet hätte. Welche Rolle spielen bei diesem Todesfall die (ehemalige) Politikerin Bianca Ax, das Jugendamt Bremerhaven und der Richter Dr. Ingo Köster?
Es ist nicht bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Bremerhaven Anklage gegen die ehemalige Politikerin erhoben hätte, obwohl es einige Vorwürfe gab. Im Fall von Holger Jung spielte die Politikerin den Judas, der dafür sorgte, dass die Polizei Holger in ihrem Büro verhaften konnte.
Über die Rolle von Jugendämtern muss man ja schon fast nicht mehr reden. Regelmäßig findet man im Internet, dem Fernsehen und den Printmedien berichte über Jugendamtsskandale. Auch das Jugendamt Bremerhaven spielt da keine Ausnahme. Im Gegenteil, so viel Willkür wie dort ist schwer zu überbieten. Generell kann man feststellen, dass es im Jahr 2005 bundesweit ca. 25.000 Inobhutnahmen durch Jugendämter gab. 20 Jahre später hat sich diese Zahl ca. verdreifacht. Täglich findet man grausame Berichte von Betroffenen mit wieviel Willkür hier vorgegangen wird.
Der BdF, aber auch ein Frank Engelen (Familienwohl/Lichtblick) haben viele Betroffene unterstützt , und konnten Willkürmaßnahmen von Jugendämtern und Familiengerichten beenden.
Natürlich können Jugendämter nur so willkürlich vorgehen, weil sie von Familiengerichten häufig gedeckt werden. Auch Richter Dr. Ingo Köster ist für uns kein Unbekannter mehr. So hat er einer Mutter das Sorgerecht für ihren Sohn entzogen. Es ist aber nicht bekannt, dass überhaupt jemand so einen Antrag mal gestellt hätte.
Bei Holger Jung war es ebenfalls dieser Richter der den Haftbefehl gegen Holger Jung ausgestellt hatte. Es gibt aber ganz erhebliche Zweifel, dass der Richter diesen Haftbefehl, der letztendlich zum Tod von Holger Jung geführt hatte, überhaupt ausstellen durfte. Das AG Bremerhaven, und das Jugendamt Bremerhaven dürften für diese Familie nicht mehr zuständig gewesen sein.
Holger Jung war Vater einer Tochter. Nachdem die Mutter verstarb war Holger alleinerziehender Vater der Tochter. Dem Jugendamt gefiel das nicht, und so nahm man ihm das eigene Kind einfach weg, und steckte es in ein Heim. Der Tochter gefiel das aber nicht, und sie machte das, was vor ihr schon viele andere Kinder auch gemacht hatten. Ich denke da nur z. B. an Antonya, Dave, Edi, Taylor, Tilman etc. die irgendwann aus der stattlichen Kinderknastunterbringung sich verabschiedeten. Das ist völlig legal möglich, denn es gibt kein Gesetz, das Kinder dazu zwingt in den staatlichen Kinderknästen zu bleiben.
Auch die Tochter von Holger flüchtete mehrfach aus den Kinderknästen zurück zum Vater, und wurde dann wieder eingesackt, und in den nächsten Kinderknast gebracht. Da das Jugendamt Bremerhaven und das Familiengericht Bremerhaven an einer vernünftigen Lösung, die im Sinne des Kindes und des Vaters gewesen wäre, interessiert war, wurde das Mädchen nach seiner letzten Flucht mehrere hundert Kilometer von Bremerhaven untergebracht.
Für einen Fall zuständig ist das Jugendamt, wo das Kind seinen tatsächlichen Aufenthalt hat. Wenn Tochter und Vater in Bremerhaven gewohnt hatten, war für die Inobhutnahme das Jugendamt und das Familiengericht Bremerhaven zuständig. Wenn die beiden außerhalb von Bremerhaven gewohnt hatten, wohnten sie also in Niedersachsen, und Bremerhaven wäre nicht zuständig gewesen.
Wenn man nach der Inobhutnahme des Kindes dieses außerhalb von Bremerhaven untergebracht hatte, hätte sich die Zuständigkeit des Gerichts und Jugendamtes spätestens nach 6 Monaten geändert. Dann wären Familiengericht und Jugendamt zuständig geworden, die für den Wohnort des Kindes zuständig sind.
Durch die Flucht des Mädchens und der Unterbringung in einem völlig anderem Bundesland wechselte die Zuständigkeit des Jugendamtes und Gerichts von Bremerhaven zu dem Gerichtsort des anderen Bundeslandes, wo sich das Mädchen tatsächlich aufhielt, zumindest nach 6 Monaten.
Mit Zuständigkeiten hat es das Gericht in Bremerhaven sowieso nicht besonders. Es ist ein weiterer Fall bekannt, wo das Gericht in Bremerhaven seit Monaten nicht kapiert, wer für diesen Fall zuständig ist. So teilte das Gericht in Bremerhaven mit, dass inzwischen das Gericht in Cuxhaven zuständig wäre, weil das betreffende Kind angeblich im Landkreis Cuxhaven wohnen würde.
Beim Gericht in Cuxhaven fragt man sich hingegen, wieso man für den Fall zuständig sein sollte, denn das betreffende Kind hat sich niemals in Landkreis Cuxhaven aufgehalten.
Im Fall von Holger und seiner Tochter war das aber ganz anders.
Obwohl die Flucht aus so einem staatlichen Kinderknast keine Straftat ist, und obwohl man deshalb auch so einem geflüchtetem Kind jederzeit helfen darf, hat Richter Dr. Ingo Köster vom Familiengericht Bremerhaven einen Haftbefehl gegen Holger Jung erlassen. Es handelte sich dabei um Beugehaft, die Holger rechtswidrig dazu veranlassen sollte dem Gericht den Aufenthaltsort seiner Tochter zu verraten.
Schon das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Ein Gericht, bzw.. Richter Dr. Ingo Köster, erlässt einen Erzwingungshaftbefehl gegen einen Vater, der zulässigerweise seine Tochter schützen will, und das obwohl das Amtsgericht Bremerhaven, und dieser Richter Dr. Ingo Köster, schon längst nicht mehr zuständig gewesen sein dürfte.
Während seiner Haftzeit hatte Holger mehrfach Kontakt mit einer befreundeten Krankenschwester, der dieser Dr. Köster ebenfalls ein Kind und das Sorgerecht für das Kind entzogen hat, obwohl das noch nicht einmal jemand beantragt hatte. Holger hatte der Krankenschwester mehrfach mitgeteilt, dass man ihm in der JVA mehrfach einen Arztbesuch und notwendige Medikamente verweigert hätte. Auch berichtete er regelmäßig über Schmerzen.
Natürlich wird das von der JVA anders dargestellt. Angeblich hätte man Holger den Arztbesuch nicht verweigert, sondern Holger hätte angeblich den Arztbesuch verweigert. Wir wissen nicht was stimmt, aber wir wissen, was logischer klingt.
Zwei Tage vor seiner eigentlichen Haftentlassung fand man Holger tot in seiner Zelle. Er hatte einen Herzinfarkt.
Und nun stellen wir uns natürlich die Frage, hat man in Deutschland wirklich schon die Todesstrafe abgeschafft, oder handelt es sich hier um eine „faktische Todesstrafe“?
Eine letzte Anmerkung haben wir noch.
Die KI hatte ja angemerkt, dass es in der Landesverfassung von Hessen noch die Möglichkeit der Todesstrafe gab, aber diese tatsächlich nicht mehr möglich gewesen wäre, weil ja Bundesrecht, Landesrecht schlägt. Stimmt schon, mit den möglichen Einschränkungen, die hier genannt wurden, aber wie siegt es dann mit der EU-Verfassung aus?
Bekanntlich steht die EU-Verfassung noch über dem Grundgesetz, und die EU-Verfassung sieht dann die Möglichkeit der Todesstrafe wieder vor.
Ja sogar fremde Truppen wären berechtigt einen Aufstand in Deutschland niederzuschlagen, was sicherlich nicht ohne Tote ausgehen würde.
Ist also die Todesstrafe in Deutschland wirklich endgültig abgeschafft? Vielleicht gibt es da ja noch einige berechtigte Zweifel. „Faktische Todesstrafen“ scheint es ja auch noch zu geben.
Ein weiterer unglaublicher Skandal ist, dass weder die örtliche, noch die überörtliche Presse über den Todesfall von Holger Jung in der JVA Bremerhaven berichtet hat.








