Erstelle eine Website wie diese mit WordPress.com
Jetzt starten

Landgericht Essen: Geschäftsverteilungsplan unter Strom

Wir recherchieren gerade zum Thema:

Was macht die Justiz bei einem flächendeckenden, langfristigen Stromausfall.

Hier gibt es einen Beitrag über das Thema und dem Amtsgericht Castrop-Rauxel. Anscheinend ist das eines der wenigen Gerichte, vielleicht sogar das einzige Gericht, das so eine Regelung bereits getroffen hat, UND DIES AUCH IN IHREM GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN veröffentlicht hat.

Wer weiß, wie lange noch.

Andere Gerichte haben auch schon eine entsprechende Regelungen, verschweigen dies aber. Der Bürger soll auf dieses problematische Thema nicht aufmerksam gemacht werden.

Natürlich hätte man sich schon lange über so ein Thema Gedanken machen können, aber die entsprechende Regelungsanweisung kam erst im März 2023 von der Bundesregierung, als DIE GRÜNEN entschieden haben, dass die restlichen Atomkraftwerke alle zur selben Zeit abgeschaltet werden sollen.

Ist das ein Hinweis, dass die Bundesregierung die Abschaltung der Kraftwerke beschlossen hat, obwohl man damit rechnete, dass das zu Stromausfällen führen würde?

Auch der Geschäftsverteilungsplan vom Landgericht Essen wurde auf eine entsprechende Regelung überprüft. Gefunden wurde nichts. Also hat der BdF das Landgericht angerufen.

Zunächst meldete sich die Zentrale. Die hat das Gespräch weiter verbunden. Es meldete sich eine Frau, die schnell merkte, dass sie die Fragen nicht beantworten konnte. Es folgte nochmal eine Weiterleitung, und bei dem Herrn wurde es dann ziemlich zickig.

Er wusste offenbar, dass es eine entsprechende Anweisung der Bundesregierung, bzw. dem Justizministerium gibt, aber er meinte, dass das Landgericht Essen noch keine Regelung getroffen hätte.

Er wurde komisch, und wollte wissen, warum wir das wissen wollen, denn eine Notfallregelung gibt es noch nicht, weil es den Notfall noch nicht gibt.

Das ist mal wieder richtig schlau. Man will also erst eine Regelung treffen, wenn es zu spät ist, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.

Man will angeblich erst eine Regelung treffen und veröffentlichen, wenn das nicht mehr möglich ist. Wie will das LG einen geänderten Geschäftsverteilungsplan veröffentlichen, wenn es flächendeckend einen langfristigen Stromausfall gibt? Und wie soll der Bürger von so einen Geschäftsverteilungsplan erfahren, selbst wenn der veröffentlicht werden konnte, wenn es keinen Strom mehr gibt?

Natürlich konnte er diese Fragen nicht beantworten, Er war aber überhaupt nicht begeistert, dass man ihm solche Fragen  gestellt hatte. Offensichtlich ist man stark bemüht, dass dieses Thema nicht in die Öffentlichkeit gelangt.

Ein Hinweis noch an den Mitarbeiter. Ich kenne heute die Telefonnummer der Feuerwehr und der Polizei, obwohl ich diese gerade überhaupt nicht benötige. Es scheint mit einfach vernünftig zu sein die 110 und die 112 schon jetzt zu kennen, auch wenn meine Wohnung gerade noch nicht brennt.

Die Nummern erst bei einem Brand rauszusuchen wäre schon ziemlich dumm und evtl. unmöglich, aber jedenfalls zu spät.

Fühlt sich Richterin Dr. Brand gerade als Mann?

Im Geschäftsverteilungsplan des Amtsgericht Gelsenkirchen hab ich auf Seite 44 diesen Eintrag gefunden, und mich darüber gewundert

XXVIII.

Richterin am Amtsgericht als w. aufs. Ri. Dr. Brand

Verstanden habe ich den Satz zunächst überhaupt nicht. Am Anfang des Satzes verwendet man die weibliche Form RCHTERIN; und am Ende die Abkürzung RI für einen männlichen Richter.

Aus meiner Erinnerung gibt es am AG Gelsenkirchen keinen Richter Dr. Brand, sondern nur eine Richterin Dr. Brand.

Auch konnte ich mit

w. aufs.

nichts anfangen. Ich grübelte, ob man hier evtl. einen weiteren Namen vergessen haben könnte. Vielleicht

Richterin am Amtsgericht MUSTERFRAU als w. aufs. Ri. Dr. Brand

Oder hatte man aus der Richterin Dr. Brand mal eben Richter Dr. Brand gemacht, weil sich diese/dieser gerade als Mann fühlte?

Ein Anruf beim AG brachte Aufklärung. Hier der ausgeschrieben Text

Richterin am Amtsgericht als weiter aufsichtführender Richter Dr. Brand,

oder

Richterin am Amtsgericht als weitere aufsichtführende Richterin Dr. Brand.

Ob die erste Ausführung in Zeiten vom Genderwahn noch zulässig ist, finde ich fraglich.

Amtsgericht Castrop-Rauxel: Geschäftsverteilungsplan unter Strom

Längerfristiger Stromausfall, erstaunlich womit unsere Ampelregierung offenbar rechnet.

Klicke, um auf Richterlicher-Geschaeftsverteilungsplan-2023_03_27_Erste-Aenderung.pdf zuzugreifen

NACHTRAG:

Recherchen ergaben interessantes. Sämtliche Gerichte wurden verpflichtet so eine Notfallregelung zu erlassen, aber viele Gerichte haben sich bisher geweigert die entsprechende Regelung zu veröffentlichen, obwohl dies ja ein Teil des Geschäftsverteilungsplan sein muss.

Offenbar soll der Bürger, wegen der Brisanz, nichts über diese Regelung erfahren. Beim AG Gelsenkirchen war man sogar erstaunt, wenn nicht sogar erschrocken, dass das AG Castrop-Rauxel dies veröffentlicht hat, und der BdF deshalb Kenntnisse davon hatte.

Nicht veröffentlicht hat die Regelung das

AG Bochum, – 0234 967-4502

AG Gelsenkirchen – 0209 – 957-1360

SG Gelsenkirchen – 0209 – 14899 – 0 (Es gibt aber eine interne Regelung)

 

Ungeklärt

ArbG Gelsenkirchen – 0209 – 14899-781

LG Essen – 0201 – 1803 – 0 *

VG Gelsenkirchen – 0209 – 1707-125

 

Fünf Jahre nach Angela Masch

Am 8.6.218 starb Angela Masch in ihrer Wohnung in Weyhe. 5 Jahre ist das also schon her. Sie und ihre Aktivitäten für vom Jugendamt geschädigte Eltern und Kinder waren weit über Niedersachsen bekannt.

Bei Antonya, Dave und Pia, sowie Tobias und vielen weiteren geschädigten Kindern und Eltern war sie aktiv, und hat auch persönliche Hetze und Verfolgung ertragen und sich von ihrem Einsatz nicht abbringen lassen.

Wer mit Angela Masch zu tun hatte, wird sie nicht vergessen haben. Der BEAMTENDUMM-FÖRDERVEREIN hat sie auch nicht vergessen.

Für Angela Masch war Dave ein besonderer Fall, bzw. ein besonderes Kind. Kurz nach dem Tod von Angela Masch gelang es Dave erneut sich von seiner Zwangsunterbringung im Heim zu befreien. Zwar wurde er nochmal erneut in Sachsen aufgegriffen, aber diese Zwangsmaßnahme hat Dave nach nur wenigen Stunden wieder beenden können. Vorsorglich verließ er das Land, was nicht für Kinderfreundlichkeit bekannt ist. Inzwischen ist Dave lange volljährig und hat zwischenzeitlich sogar wieder einige Zeit in Deutschland gelebt.

Letztendlich wurde Dave noch zu einem Erfolgsfall, an dem Angela maßgeblich beteiligt war.

Zum Kaffee trinken beim Justizzentrum Gelsenkirchen

Am Freitag war ich mal wieder beim Justizzentrum Gelsenkirchen. Vom Justizwachmann wurde ich freundlich empfangen. Ich wollte dort etwas erledigen, was aber ohne Termin nicht möglich war. Außerdem habe ich ja am Landgericht Essen im April 2023 ein Strafverfahren gewonnen, aber den Freispruch wurde mir bisher nur mündlich mitgeteilt, der schriftliche Freispruch fehlt mit noch immer. Auch den habe ich am Freitag telefonisch beim AG Gelsenkirchen angefordert, weil der Akte der Richterin Klumpe vorliegen soll.

Beim Justizcentrum gibt es auch eine Kantine, die schon mehrfach den Pächter gewechselt hat. Zuletzt wurde die Kantine von der AWO betrieben, die aber auch weder aufgegeben haben.

Seit ca. 2 Monaten gibt es wieder einen neuen Betreiber. Das ist gut, denn so konnte ich die Richterin Klumpe zum Kaffee einladen.

Richterin Klumpe wollte ich schon mal „beschenken“. Damals hatte ich ihr eine Abschminkmilch geschenkt, und ihr mitgeteilt, dass sie es sich abschminken kann, wenn sie glaubt, dass sie mich verurteilen kann.

Ich bekam damals einen Freispruch, und die Abschminkmilch zurück.

Auch mit dem geplanten Kaffee wurde nichts, weil mir einfiel, dass der Verlierer bezahlen muss, und nicht der Gewinner. Ich bezweifle aber, dass die Richterin mir einen Kaffee bezahlen würde. Als Gewinner kann ich damit aber leben.

FREISPRUCH: Anruf beim Landgericht

Am 26.4.2023 kassierte ich mal wieder einen Freispruch beim Landgericht Essen. Zuvor hatte mich Richterin Blanc vom Amtsgericht Gelsenkirchen natürlich wieder verurteilt.

Jetzt wollte ich doch mal wissen, wann ich den schriftlichen Freispruch erhalte, deshalb habe ich jetzt beim Landgericht Essen angerufen. Dort erfuhr ich heute, dass das Urteil seit mindestens dem 15.5.2023 rechtskräftig wäre. Angeblich wurde der Freispruch auch am selben Tag noch verschickt. Bis heute ist hier jedoch kein Schreiben eingegangen.

Normalerweise werden Urteile bekanntlich per Zustellurkunde versendet, und ein Freispruch ist auch nur ein Urteil, aber Freisprüche werden nur mit normaler Post verschickt.

Jetzt kann ich wieder rumtelefonieren und zusehen, dass ich den Freispruch noch bekomme, denn das Landgericht hat die Akte schon nicht mehr. Vielleicht will man auch nur verhindern, dass ich schon wieder einen Freispruch veröffentliche.

33 Ns – 23 Js 762/19 – 87/22

Ist das ein Witz, das muss ein Witz sein.

https://gelsenkirchen.polizei.nrw/artikel/polizeiliche-kriminalstatistik-2022-2

Insgesamt wurden in 2022 bei der Gelsenkirchener Polizei 22.853 Straftaten angezeigt, was durchschnittlich 62 Straftaten pro Tag sind. Weiter verbessert wurde die Aufklärungsquote insgesamt, die damit den höchsten Stand seit 20 Jahren erreicht.

Das ist ein Witz, das kann nur ein Witz sein. Echt jetzt, Humor haben die ja.

Da wurde ich doch von einem minderbemitteltem Jugendlichen aus der Siedlung angegriffen. Natürlich habe ich den Typ angezeigt. Und wer wurde angeklagt?

Der Angreifer nicht, ich landete auf der Anklagebank. Gut, ich wurde freigesprochen, und man könnte irgendwie behaupten, dass der Fall damit aufgeklärt wurde, denn es wurde jetzt aufgeklärt, dass ich nicht der Täter war.

Der Täter wurde auch angeklagt, und das Verfahren gegen ihn wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Eine Anklage gab es nicht. Auch nicht, als das Gericht zweifelfrei in meinem Strafverfahren festgestellt hatte, dass der 18-Jährige der Angreifer war.

Ja, auch danach wurde der echte Täter trotzdem nicht angeklagt. Ob es die Aufklärungsquote aus der Sicht der Polizei erhöht, wenn das Tatopfer angeklagt wird, der echte Täter dagegen nicht?

Hab ich eigentlich schon erzählt, dass die Polizei in diesem Fall sogar ausdrücklich gelogen hatte? Hab ich erzählt, dass ein Polizist das Video von der Tat gesehen hat, und dann behauptet hat, dass ich den 18-Jährigen angegriffen hätte, und er sich gleichzeitig geweigert hatte, das Video als Beweismittel zu sichern, obwohl ich das ausdrücklich gefordert hatte?

Ja, ich glaube gerne, dass die Polizei Gelsenkirchen besonders erfolgreich ist falsche Täter zu ermitteln!

Und wie erfolgreich war man bei der Täterermittlung im Jahr 2022?

Ein Moslem aus dieser Siedlung hatte mich mehrfach angespuckt. In einem Fall gab es sogar eine Zeugin, und es gab auch ein Video von dem Typen. Es wurde jeweils Strafantrag gegen Unbekannt gestellt, weil der Name de Täters nicht bekannt war. Der Polizei wurde aber mitgeteilt wo der Täter wohnt. Man hätte einfach nur hingehen brauchen. Ich habe der Polizei sogar mitgeteilt, dass der Täter im 1. Stock wohnt.

Die Daten der Zeugin wurden von der Polizei auch nicht aufgenommen.

Dass das Verfahren eingestellt wurde, mit der Begründung, dass man angeblich keinen Täter ermitteln konnte, verwundert da auch kaum noch.

Einige Tage später gab es eine Versammlung am HEINRICH-KÖNIG-PLATZ. Dort hat mich wieder ein Moslem angespuckt Auch hier gab es Zeugen und ein Video,

Man kann der Polizei durchaus bestätigen, dass sie kein großes Interesse an der Verfolgung des Täters an den Tag legte. Natürlich wurde auch dieses Verfahren eingestellt weil kein Täter ermittelt werden konnte.

Und erst am 20.5.2023 kam wieder eine Einstellung, weil angeblich kein Täter ermittelt werden konnte. Schon komisch, auch hier ist der Täter bekannt, sogar der genaue Wohnort, und selbst das Autokennzeichen ist bekannt. Nur ein Täter konnte mit diesen Taten und sogar einem weiteren Video ermittelt werden.

Wie war das doch noch?

Weiter verbessert wurde die Aufklärungsquote insgesamt, die damit den höchsten Stand seit 20 Jahren erreicht.

Und wer´s glaubt bekommt Ostern Besuch vom Weihnachtsmann und Weihnachten kommt der Osterhase.

Aber einen Erfolg gab es dann doch. Mir wurde ein Fahrradanhänger geklaut. Der Täter wurde gefilmt. Und der Täter wurde gefasst, sogar der Anhänger wurde zurückgebracht.

Hier wurde also ein Fall aufgeklärt, und ein Täter ermittelt. Allerdings war das nicht die Polizei, sondern ich habe den Fall aufgeklärt und den Täter ermittelt.

Strafantrag gegen spuckenden Moslem

4 Polizeieinsätze in 14 Tagen wegen Migranten in der Siedlung.

Fahrradanhänger: Verdammt schneller Erfolg

Orientalisches Kaufhaus in Bottrop

Ehrlich gesagt, auf so einen geistigen Schwachsinn ist selbst Gelsenkirchen, die (un)heimliche Hauptstadt der Moslems im Ruhrgebiet bisher nicht gekommen, oder sind die Schließungen von KAUFHOF, PRIMARKR und SATURN nur die Vorboten für die baldige Eröffnung eines Islam-Zentrums in Gelsenkirchen? Vielleicht macht man ja bald aus Primark die ungefähr 125 Moschee in der Stadt, und auf der gegenüberliegenden Straßenseite könnte man aus Kaufhof und Saturn prima ein islamisch-/orientalisches Kaufhaus errichten, denn immerhin würde schon jetzt jede Marktforschung bestätigen, dass in der Gelsenkirchener Innenstadt deutlich mehr Moslems unterwegs sind, als die ehemalige Mehrheit der Deutschen, die es auch mal in der Stadt gab.

Es ist schlimm aber wahr, so ein islamisches oder orientalisches Kaufhaus könnte in Gelsenkirchen wirtschaftlich sogar ein Erfolg werden, denn immerhin wird schon jetzt in der Innenstadt von Gelsenkirchen nur noch Deutsch gesprochen, wenn Schalke ein Heimspielt hat. Und immerhin, könnte man ja den letzten Deutschen ja noch die Schalke-Arena als Zufluchtsort überlassen. Dabei könnte man auf Erfahrungen aus Amerika zurückgreifen, wo die Indianer, die ursprünglichen Ureinwohner des Landes, ja auch schon 100 Jahren in wenigen Reservaten zuhause sind.

Ich weiß gar nicht, was ich von diesem Beitrag hier halten soll. Handelt es sich noch um Satire, oder ist es eine zeitnahe Zukunftsbeschreibung der Realität?   Fakt ist, im Moment ist das noch ein hypothetischer Beitrag, zumindest für Gelsenkirchen.

In Bottrop sieht das schon anders aus. Da sieht man noch Deutsche in der Innenstadt, und da wird sogar überwiegend noch Deutsche gesprochen, aber vor einigen Wochen wurde bekannt, dass man in Bottrop ein orientalisches Zentrum errichten will.

Hat das unsere Informantin von Anfang an falsch verstanden? Sie monierte, dass sie gegen ein weiteres Kulturzentrum für Moslems ist, sondern bevorzugte ein Kulturzentrum das allen ausländischen Nationen offensteht. Das würde ihrer Meinung Sinn machen, aber keine Konzentration auf Araber, Moslems oder gar Islamisten.

Jetzt wurde aber bekannt, dass es bei den Plänen nicht um ein Kulturzentrum für Moslems geht, sondern es Pläne für ein orientalisches Einkaufszentrum gibt.

Gelsenkirchen ist schon verloren, diese Stadt ist schon tot. Wirtschaftlich sowieso. CDU, FDP und sogar DIE GRÜNEN verlassen fluchtartig die Stadt, hauptsächlich ins nördliche Umland. Es bleiben also noch deutsche Sozialhilfeempfänger und Rentner, die die Stadt nicht einfach verlassen können, und natürlich die notorischen Ignoranten und SPD-Wähler, die die Stadt erfolgreich seit über 60 Jahren immer weiter in den Abgrund gewirtschaftet haben. Gleichzeitig wächst aber die Einwohnerzahl der Stadt. Dem Leser dürfte also klar sein, was das bedeutet. Die Einwohnerzahl wächst, die Deutschen verlassen fluchtartig die Stadt, das bedeutet also, dass der Anteil der Migranten schon seit Jahren immer größer wird.

Wirtschaftlich bedeutet das, dass die Einwohnerzahl wächst, und trotzdem Geschäfte wie KAUFHOF, PRIMARK und SATURN gleichzeitig die Segel streichen, wie die Deutschen auch. Trotz steigender Einwohnerzahl wird Gelsenkirchen immer weniger interessant für große Firmen.

Das sieht in Bottrop noch anders aus. So dramatisch wie in Gelsenkirchen sieht es dort noch nicht aus. Doch sicherlich wird man das dort auch bald schaffen, denn wenn dort wirklich ein orientalisches Kaufhaus eröffnet, hat Bottrop vor sich, was Gelsenkirchen hinter sich hat.

Armes BOTTROP, armes GELSENKIRCHEN, armes DEUTSCHLAND.

 

Was wurde aus der Lufthoheit über den Kinderbetten?

Was wurde aus Olafs-Traum von der Lufthoheit über den Kinderbetten?

Da wollte die SPD also „die Lufthoheit über den Kinderbetten erobern“, und wie seht das Ergebnis heute aus?

Olaf und die SPD haben aktuell die Lufthoheit über die Mehrheit der schlafenden Deutschen erobert. So schön kann Demokratie sein. Da kann sogar ein anscheinend unter Demenz leidender Krimineller sich vom Schlafvolk zum Bundeskanzler befördern lassen.

So funktioniert die

Deutsche

Demokratie

richtig.  DDR also.

(Dieser Beitrag darf gerne geteilt werden.)

Was wurde aus der Lufthoheit über den Kinderbetten?

Was wurde aus Olafs-Traum von der Lufthoheit über den Kinderbetten?

Da wollte die SPD also „die Lufthoheit über den Kinderbetten erobern“, und wie seht das Ergebnis heute aus?

Olaf und die SPD haben aktuell die Lufthoheit über die Mehrheit der schlafenden Deutschen erobert. So schön kann Demokratie sein. Da kann sogar ein anscheinend unter Demenz leidender Krimineller sich vom Schlafvolk zum Bundeskanzler befördern lassen.

So funktioniert die

Deutsche

Demokratie

richtig.  DDR also.

(Dieser Beitrag darf gerne geteilt werden.)

Was feiert Deutschland am 8. Mai?

Am 8. Mai feiert Deutschland seine Befreiung. Jetzt frage ich mich, wann Deutschland von welchem Besatzer befreit wurde.

Im Internet wurde folgendes gefunden.

Der 8. Mai ist der Tag der Befreiung vom Faschismus. Die bedingungslose Kapitulation der deutschen Wehrmacht besiegelte das Ende der Nazi-Diktatur und bedeutete einen Sieg über Faschismus, Antisemitismus, Rassenwahn und den NS-Eroberungs- und Vernichtungskrieg.

Der Text stammt von der Partei DIE LINKE.

Der Text ist vielleicht etwas kompliziert. Weil die deutsche Wehrmacht kapituliert hat, wurde Deutschland also befreit, oder wie ist das gemeint?

Demnach war also Deutschland von der deutschen Wehrmacht besetzt. Klingt irgendwie komisch.

Oder wurde Deutschland etwa von den Nazis befreit?

Dann stellt sich die Frage wer waren eigentlich diese Nazis die Deutschland besetzt hatten, und aus welchem Land kamen die?

Wenn man etwas nachforscht, dann stellt man fest, dass es sich bei den Nazis um Deutsche aus Deutschland gehandelt hat.

Deutschland war somit von Deutschen aus Deutschland besetzt, und wurden am 8. Mai 1945 von diesen Deutschen aus Deutschland befreit.

Die FRANKFURTER RUNDSCHAU berichtet:

Am 29. Oktober 1946 gibt es die erste Volkszählung in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg. In den vier Besatzungszonen und in Berlin leben zu diesem Zeitpunkt insgesamt 65,9 Millionen Einwohner.
Da die Geburtenraten regelmäßig unter 2,1 Kinder pro Frau liegt, ist zu erwarten, dass die Bevölkerung in diesem Land seit 1945 kontinuierlich rückläufig sein würde.
Das Statistische Bundesamt berichtet:
Deutschland hatte zum Jahresende 2022 nach einer ersten Schätzung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) mindestens 84,3 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner. Damit lebten hierzulande so viele Menschen wie noch nie am Ende eines Jahres.

Irgendwie bekommt man den Eindruck, dass Deutschland nicht am 8 Mai 1945 von Deutschen aus Deutschland befreit wurde, sondern erst in den Jahren danach. Über 20 Millionen Zuwanderer aus dem Ausland befreien Deutschland von den Deutschen.

Zumindest würde das erklären, warum Deutschland seine eigene Niederlage feiert. Vermutlich ist Deutschland das einzige Land auf dem ganzen Erdball, dass seine eigene Niederlage feiert.

Es gibt noch viel zu feiern. Wenn es Schule macht seine eigenen Niederlagen zu feiern, dann könnten

  1. Die Spanier den Untergang ihrer Armada  feiern.
  2. Die Engländer den Verlust ihrer Kolonien
  3. Die Amerikaner ihre Niederlagen in Afghanistan und Vietnam.

 

Da gibt es noch einen Leserbrief

 

 

 

Ob Ludwig Bauer richtig ist, kann nicht gesagt werden. Rechnerisch müsste der Mann heute ca. 100 Jahre alt sein.

Deutschunterricht.

Im ZDF-Videotext wurde folgendes gefunden.

DER DEUTSCHE BOXSPORT-VERBAND (DBV) HAT SICH VERWUNDERT ÜBER ZWEI ATHLETEN GEZEIGT, DIE BEI DER AMATEUR-WM IN UNSBEKISTAN UNTER DEUTSCHER FLAGGE BOXEN, …

Natürlich haben die beiden deutschen Boxer auch typische deutsche Namen. Es handelt sich um die Boxer YOUSSEF LAZAR, und DEVRIM GÖKDUMAN:

Sind Klimakleber die neuen Nazis?

Vor mehr als 10 Jahren, am 11. Juli 1987, hat die Zahl der Weltbevölkerung fünf Milliarden überschritten.

https://unric.org/de/bald-sechs-milliarden-menschen-aber-bevoelkerungswachstum-wird-langsamer-2/

Gegen Mitte des nächsten Jahres 1999 wird die Zahl der Weltbevölkerung auf sechs Milliarden Menschen angestiegen sein, ein außerordentliches Ereignis für die Menschheit. In keinem anderen Zeitalter wurde das Bevölkerungswachstum so schnell stabilisiert, während gleichzeitig die Gesundheits- und Ernährungsbedingungen für die meisten Menschen auf der Welt verbessert wurden und Geburtenzahlen und Familiengröße rascher abnahmen als je zuvor. Das Bevölkerungswachstums hat sich verlangsamt, wird geringer und wird noch weiter zurückgehen. Wir haben also etwas zu feiern.

Mit dem Erreichen der Sechs-Milliarden-Grenze stellt sich jedoch die Frage, ob wir diesen Fortschritt halten können.

1999 wird sich die Weltbevölkerung im Vergleich zu 1960 verdoppelt haben.

https://unric.org/de/bald-sechs-milliarden-menschen-aber-bevoelkerungswachstum-wird-langsamer-2/

 

Nach dem Jahr 1700 setzte ein rapides Bevölkerungswachstum ein. Erstmals in der Menschheitsgeschichte lag die Verdopplungszeit im Bereich von Jahrhunderten und schließlich Jahrzehnten. Um das Jahr 1804 überschritt die Weltbevölkerung die Anzahl von einer Milliarde Menschen. Innerhalb des 20. Jahrhunderts hat sich die Weltbevölkerung etwa verdreieinhalbfacht:

  • 1804: 1 Milliarde
  • 1927 (nach 123 Jahren): 2 Milliarden
  • 1960 (nach 33 Jahren): 3 Milliarden
  • 1974 (nach 14 Jahren): 4 Milliarden
  • 1987 (nach 13 Jahren): 5 Milliarden
  • 1999 (nach 12 Jahren): 6 Milliarden
  • 2011 (nach 12 Jahren): 7 Milliarden
  • 2022 (nach 11 Jahren): 8 Milliarden Menschen

https://de.wikipedia.org/wiki/Weltbev%C3%B6lkerung

Damit stieg die Weltbevölkerung zwischen

1960 und 2021/2022 von 3 auf 8 Milliarden = 266,7 %

Die weltweite Co2-Emmisionnen stiegen

in dieser Zeit von ca. 9 auf ca. 36.000 Millionen Tonnen = 400 %.

Damit ist der weltweite Anstieg der Co2-Emmisionen zu über 50 % auf den Anstieg der Weltbevölkerung zurückzuführen.

Wer nun fordert, dass der Co2-Ausstoß verringert wird, der fordert, zumindest indirekt, die Reduzierung der Menschheit.

Und wie seht das für Deutschland aus?

In Deutschland sterben jährlich mehr Menschen, als es Geburten gibt. Das bedeutet, dass die Bevölkerungszahlen in diesem Land normalerweise zurückgehen würden.

Bei der Bundestagswahl 1961 (BRD) gab es 37.440.715 Wahlberechtigte.
Bei der Bundestagswahl 1968 (BRD) gab es 38.677.235 Wahlberechtigte.
Allerdings war man 1961 erst mit 21 Jahren wahlberechtigt. Das änderte sich dann 1972. Bei der Bundestagswahl sank das Alter auf 18 Jahre.
Bei der Bundestagswahl 1972 (BRD) stieg dadurch die Zahl auf 41.446.302 Wahlberechtigte.
Bei der Bundestagswahl 1976 (BRD) gab es 42.058.015 Wahlberechtigte.
Bei der Bundestagswahl 1980 (BRD) gab es 43.231.741 Wahlberechtigte.
Bei der Bundestagswahl 1983 (BRD) gab es 44.088.935 Wahlberechtigte.
Bei der Bundestagswahl 1987 (BRD) gab es 45.327.982 Wahlberechtigte.
Bei der Bundestagswahl 1990 (gesamt D) gab es 60.436.560 Wahlberechtigte. Der starke Anstieg lag natürlich an der Wiedervereinigung.
Bei der Bundestagswahl 1994 (gesamt D) gab es lt. WIKIPEDIA 60.452.009 Wahlberechtigte.
Bei der Bundestagswahl 1998 (gesamt D) gab es 60.762.751 Wahlberechtigte. Die Zahl stammt vom Bundeswahlleiter.
Bei der Bundestagswahl 2002 (gesamt D) gab es 61.432.868 Wahlberechtigte. Die Zahl stammt vom Bundeswahlleiter.
Bei der Bundestagswahl 2005 (gesamt D) gab es 61.870.711 Wahlberechtigte. Die Zahl stammt vom Bundeswahlleiter.
Bei der Bundestagswahl 2009 (gesamt D) gab es 62.168.489 Wahlberechtigte. Die Zahl stammt vom Bundeswahlleiter.
Bei der Bundestagswahl 2013 (gesamt D) gab es 61.946.900 Wahlberechtigte. Die Zahl stammt vom Bundeswahlleiter. Erstmalig sank die Zahl der Wahlberechtigten.
Bei der Bundestagswahl 2017 (gesamt D) gab es 61.690.000 Wahlberechtigte. Die Zahl stammt von der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB). Wieder sank die Zahl der Wahlberechtigten, während die Einwohnerzahl stieg. Die Anzahl der Deutschen an der Gesamtbevölkerung sank also.
Bei der Bundestagswahl 2021 (gesamt D) gab es 61.180.000 Wahlberechtigte. Die Zahl stammt von STATISTA.com. Wieder sank die Zahl der Wahlberechtigten, während die Einwohnerzahl stieg. Die Anzahl der Deutschen an der Gesamtbevölkerung sank also.
Dies bedeutet, dass ohne die ständige Zuwanderung der Co2-Ausstoß um einiges niedriger wäre, als das aktuell der Fall ist.
Jetzt ist es in Deutschland lange schon üblich, dass man Andersdenkende  regelmäßig als Nazis beschimpft. Corona-Kritiker, die gegen die Grundrechtseinschränkungen auf die Straße gingen, wurden natürlich als Nazis betitelt.
Wer Friedensverhandlungen zwischen Russland und der Ukraine ist, und gegen Waffenlieferungen, soll auch wieder ein Nazi sein.
Komischerweise hat man aber die Klimakleber bisher noch nicht als Nazis betitelt. Das ist merkwürdig, denn wenn die wirklich konsequente Maßnahmen gegen den Co2-Ausstoß wollen, dann müssen die ja für konsequente Abschiebungen und gegen weitere Zuwanderung sein, denn immerhin ist Zuwanderung ein wesentlicher Grund für steigende Co2-Werte.
Wann wird man also die ersten NAZIS RAUS-Rufe hören, wenn unsere Klimakleber wieder die Straßen blockieren?
Besonders „lustig“ wird es natürlich, wenn sich unter den Klimaklebern auch Migranten befinden.

Klimawandel oder Klimaerwärmung?

Keine Frage, eine Klimaerwärmung ist auch ein Klimawandel, aber auch eine Klimaabsenkung ist ein Klimawandel. Von daher ist es unverständlich, zumindest für mich, warum man vom Klimawandel spricht, wenn man doch eigentlich eine Klimaerwärmung meint.

Ich weiß nicht warum man das macht, aber ich denke, dass eine Absicht dahintersteht. Immerhin hat man ja früher tatsächlich mal von einer Klimaerwärmung gesprochen, und nicht vom Klimawandel.

Möglicherweise benutzt man Klimawandel, weil eine Klimaerwärmung leichter zu widerlegen wäre.

Es ist durchaus bekannt, dass z. B. die Wintermonate in z. B. Deutschland nicht mehr so kalt sind, wie das früher mal der Fall war. Damit würde also im ersten Moment sowohl der Begriff Klimaerwärmung passen, als auch der Begriff Klimawandel.

Was aber, wenn sich herausstellt, dass die Wintermonate in China, Kanada oder Russland kälter wären, als früher? Für das Weltklima würde dann der Begriff Klimaerwärmung nicht mehr stimmen, einen Klimawandel gäbe es aber trotzdem.

Im Gegensatz zur Klimaerwärmung ist ein Klimawandel ganz normales.

Jetzt wissen wir ja, dass vom Klimawandel gesprochen wird, aber damit tatsächlich eine Klimaerwärmung gemeint ist. Doch selbst eine Klimaerwärmung könnte noch immer etwas völlig natürliches sein. Tatsächlich gab es ja schon immer einen Klimawandel. Es gab in der Vergangenheit keine tausend Jahre, in denen das Weltklima gleichgeblieben wäre. Die Temperaturen gingen ständig mal rauf, und wieder runter. Das ist und war immer völlig normal.

Jetzt ist, bzw. soll der Mensch für den Klimawandel, bzw. die Klimaerwärmung verantwortlich sein, das behaupten zumindest viele Politiker und die Presse etc.

Doch nicht nur das wird regelmäßig behauptet, sondern man behauptet auch noch, dass die Wissenschaft sich beim Klimawandel/Klimaerwärmung einig sei.

Zumindest dies ist eine nachweisbare Lüge. Es ist schon höchst unwahrscheinlich, dass sich Wissenschaft überhaupt zu einem Thema wirklich einig ist. Wissenschaft lebt eigentlich von unterschiedlichen Meinungen.

Speziell beim Thema Klima gibt es jedenfalls keine einheitliche Meinung in der Wissenschaft, auch wenn gerne etwas anderes behauptet wird. Dafür ist das Thema auch viel zu komplex.

Es geht eben nicht nur darum, ob die Temperaturen in Deutschland steigen oder nicht, sondern es geht natürlich auch darum, wie sich das Klima weltweit entwickelt. Es geht auch darum, warum das so ist, und wie sich das Klima bereits in der Vergangenheit entwickelt hatte. Da kann man wahrscheinlich nicht zu einer einheitlichen Meinung kommen. Fakt ist, dass es beim Thema Klimawandel zahlreiche Wissenschaftler gibt, die der vom Staat verbreiteten Meinungen widersprechen.

Die staatlich verbreitete Meinung ist, dass es eine weltweite Klimaerwärmung gibt, die man aber Klimawandel nennt.

Weitere verbreitet man die These, dass diese Klimaerwärmung keinen natürlichen Ursprung hat, sondern von Menschen verursacht wird.

Grund für die Klimaerwärmung soll der steigende Co2-Anteil in der Atmosphäre sein., der natürlich vom Menschen verursacht worden sein soll.

Kann man dass ausschließen? Natürlich nicht, aber Zweifel sind gleich mehrfach angebracht.

Fragt man unsere Klimakleber oder Schulschwänzer wie hoch der Co2-Anteil in der Luft ist, dann fehlt ihnen häufig das entsprechende Wissen. Ein mehr als „hoch“ oder „sehr hoch“ bekommt man häufig nicht zu hören.

Lt. Meyers Lexikon betrug 1890 der Co2-Anteil in der Luft 0,04 %.

Damit sind die Werte ähnlich hoch, wie heute wieder. Allerdings wird diese Zahl von verschiedenen Seiten bestritten. Z.B.

Nein, 1890 war die CO2-Konzentration in der Atmosphäre nicht genauso hoch wie heute

oder auch

Der CO2-Wert ist heute höher als 1890

Diese Internetseiten bestreiten zwar nicht die Echtheit der Aussage im Meyers-Lexikon, aber man argumentiert, dass damals angeblich die Messungen ungenau gewesen wären.

Weiterlesen „Klimawandel oder Klimaerwärmung?“

Alle guten Dinge sind 3 zehn, oder auch mehr

Am Mittwoch (26.4.2023) gab es mal wieder einen Freispruch. Zugegeben, es war nicht wirklich nur mein 13. Freispruch, aber immerhin der mindestens 13. Freispruch, bei der die Staatsanwaltschaft Essen ihre Finger im Spiel hatte.

Auch das stimmt wieder nicht so genau, denn in Wirklichkeit waren es sogar noch mehr. Immerhin kam es aber in mindestens 13 Fällen zur Anklage, und am Ende zu Freisprüchen, oder zumindest zu Einstellungen.

    1. AG GE – falsche Verdächtigung
      verurteilt durch AG
      aufgehoben ohne Verhandlung durch LG Essen (1997 A1/E1/FS1)
    2. AG E – Diebstahl
      eingestellt durch AG Essen (1998 A2/E3/FS2)
    3. AG GE – falsche Verdächtigung
      eingestellt durch AG Gelsenkirchen (2002 A5/E7/FS4)
    4. AG GE – Körperverletzung / Nötigung
      eingestellt durch AG (2006 A4/E4/FS5)
    5. AG GE-Buer – falsche Verdächtigung
      Freispruch auf Antrag der Staatsanwaltschaft (2002: A3/E6/FS3)
    6. AG GE-Buer – Beleidigung Richter Rottlaender
      Strafbefehl eingestellt durch Richter Stratmann – (Jahr unbekannt: A6/E8/FS7)
    7. STA Essen – Beleidigung dicker Polizist
      Ermittlungen eingestellt durch STA – (Jahr unbekannt: A-/E9/FS6)
      ….
      AG E – Beleidigung JVA Essen
      Antrag auf Strafbefehl abgelehnt durch AG
    8. AG GE – Beleidigung Mitarbeiter AG
      verurteilt durch AG
      eingestellt durch LG
    9. AG GE – falsche EV
      eingestellt durch AG
    10. AG GE – Beleidigung Rechtsanwälte
      Freispruch durch AG
    11. AG GE – Beleidigung Autistin
      Freispruch durch AG
    12. AG GE – Beleidigung Polizist
      verurteilt durch AG
      eingestellt durch LG
    13. AG GE – Körperverletzung
      Freispruch durch AG auf Antrag der Staatsanwaltschaft
    14. AG E- Beleidigung AG GE
      verurteilt durch AG
      verurteilt durch LG
      Freispruch durch OLG
    15. AG GE – falsche Verdächtigung
      verurteilt durch AG
      Freispruch durch LG

….

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13.
AG GE E GE GE GE GE GE GE GE GE GE E GE
LG E E E E E
OLG HAM

Manchmal werde ich gefragt, warum ich nicht öfters auf einen Freispruch bestanden habe, und mich mit einer Einstellung des Verfahrens einverstanden war.

Mein Glauben in den angeblichen Rechtsstaat ist nicht so groß, dass ich der Justiz vertraue. Deshalb nehme ich häufig das Angebot einer Einstellung an. Außerdem erspart mir das manchmal eine unnötige zusätzliche Verhandlung.

Z. B. #1. Da hätte ich einen Freispruch haben können, aber dann hätte es eine Verhandlung geben müssen. Durch die Annahme der Einstellung blieb mir ein weiterer Termin erspart.

Auf dem Weg zum Ordnungsamt

11 Uhr, ich mache mich auf den Weg zum Ordnungsamt. Dort komme ich aber nicht an, denn in der Siedlung sehe ich ein Auto mit der Schrift

Ordnungsdienst.

Ich denke um,  und fahre nicht mehr zum Ordnungsamt, sondern zu dem Fahrzeug. Im Fahrzeug 2 Männer, ein Deutscher und vermutlich ein Türke, ich vermute mit deutschem Pass. Der Deutsche steigt aus, bringt ein Schreiben zu einer Familie. Ich fahre zur Beifahrerseite und spreche den zweiten Mitarbeiter an.

Zunächst frage ich ihn, ob Ordnungsdienst gleich Ordnungsamt bedeutet. Er bejahte dies. Dann teilte ich ihm mit, dass ich eigentlich gerade zum Ordnungsamt wollte. Der „Türke“ war sehr nett, sprach gut Deutsch, und hatte auch Ahnung von der Materie. Er fand es etwas respektlos, dass er im Auto saß, und er aus dem Auto mit mir sprach. also stieg er aus, und sprach im Stehen mit mir. Ich durfte aber sitzen bleiben.

Wir unterhielten uns darüber, dass ich vor hatte vor dem Amtsgericht ein Video zu machen, und dort zu erklären, dass mir so regelmäßig mit der Justiz passiert. Der Mitarbeiter meinte selbst, dass er die Gesetze der BRD manchmal etwas zweideutig empfindet.

Nach unserem Gespräch meinte ich dann zu ihm, dass ich jetzt zum Ordnungsamt fahren würde, aber er meinte, dass dies nicht nötig wäre, und ich besser dort anrufen sollte.

Um 11:15 Uhr rief ich dann das Ordnungsamt an. Eine Frau Buck oder Bucks meldete sich. Ich besprach mit ihr die Problematik, und erzählte ihr, dass die Polizei mir am Mittwoch erzählt hatte, dass es Ruhestörung wäre, wenn ich vor dem AG mit oder ohne Lautsprecheranlage meine Meinung kundtun würde. Lt. Polizei müsste ich das vorher beim Ordnungsamt anmelden.

Wie von mir vermutet verneinte das Ordnungsamt dies. Lt. Ordnungsamt müsste ich das anmelden, wenn ich das Ganze auf dem Bürgersteig machen würde, aber die von mir genutzte Fläche gehört nicht zu einer Fläche, die der Stadt Gelsenkirchen gehört.

Ich werde also in der nächsten Woche das nachholen, was mit die Polizei am Mittwoch untersagt hatte.

Im Übrigen muss ich noch erklären, dass ich mal mit einer kleinen Lautsprecheranlage vor der JVA Duisburg stand. Der Leiter der JVA rief dann die Polizei und ich bekam damals eine Anzeige wegen Ruhestörung. Die Angelegenheit landete dann beim AG Duisburg. Dort wurde dann festgestellt, dass es keine Ruhestörung gab, und das Verfahren wurde eingestellt.

Ich hätte damals sogar einen offiziellen Freispruch bekommen können, aber dazu hätte man noch einen weiteren Termin anberaumen müssen, darauf habe ich aber verzichtet. Mit einer Einstellung war ich damals einverstanden.

Ich wüsste auch nicht, warum in Gelsenkirchen andere Gesetze gelten sollten.

Im Internet wurde folgendes gefunden.

Rechtlich gesehen liegt der Grenzwert der Zimmerlautstärke in reinen Wohngebieten bei einem Schalldruckpegel von 50 dB(A) tagsüber und 35 dB(A) während der Nachtruhe. Gemessen wird dabei jeweils beim Empfänger. Also gilt das, was beim Nachbarn ankommt.
Die Fläche jenseits der roten Linie in Richtung Straße ist der Bürgersteig. Dort soll es nötig sein eine Kundgebung bei der Stadt anzumelden.
Die blaue Fläche zeigt meinen möglichen Standort der gleich 2 Sache belegt.
1. Die Fläche gehört garantiert nicht zur Stadt Gelsenkirchen, und die Stadt ist damit auch nicht für diese Fläche zuständig.
2. Wenn man dort steht, dann ist es sicherlich nicht möglich, dass Mitarbeiter im Gebäude durch eine Lautstärke von mehr als 55 db gestört werden, oder sieht das jemand anders?

MISTER FREISPRUCH über die Gerichtsverhandlung am 26.4.2023

Danke für den Beitrag von gestern. Ich war nicht mehr in der Lage selber was zu veröffentlichen. Das was gestern wieder anstrengend, eigentlich ist das schon Körperverletzung im Amt.

Um 8:30 Uhr musste ich aufstehen, Normalerweise stehe ich frühestens um 9:45 Uhr auf. Gestern saß ich ab 8:15 Uhr bereits im Behindertentransport zum Landgericht nach Essen. Ich war sogar sehr früh vor Ort.

Zunächst fuhr ich durch den Haupteingang und wurde dort normal kontrolliert. Als ich durch die Sicherheitsschleuse ging schlug die Anlage an. Vielleicht weil ich eine Metallplatte im Oberschenkel habe. Bisher gab es dieses Problem jedoch nicht, obwohl die Metallplatte bereits seit Oktober 2021 dort ist.

Im Anschluss der Sicherheitsüberprüfung musste ich das LG wieder verlassen, und zu einem Nebeneingang fahren, weil der Aufzug im Eingangsbereich viel zu klein für meinen Rollstuhl ist.

Wir nutzten alternativ den Eingang  bei der Staatsanwaltschaft. Allerdings gab es auch hier wieder Probleme. Am Dienstag bekam dieser Eingang eine neue elektronische Schließanlage. Das Teil ließ sich von dem Justizwachmann einfach nicht öffnen. Es dauerte ca. 20 Minuten bis ein weiterer Justizwachmann kam, und die Tür von innen öffnete.

Ich hatte zwischenzeitlich schon die Geschäftsstelle angerufen, und mitgeteilt, dass ich evtl. nicht pünktlich zur Verhandlung kommen kann, weil die Schließanlage spinnt. Ich habe es dennoch pünktlich geschafft.

Die Verhandlung sollte im Saal 244 stattfinden. Das ist eigentlich schon eine Frechheit. Man wusste ja, dass da ein Rollstuhlfahrer kommen würde, und der Saal 244 ist dafür garantiert nicht besonders geeignet.

Um zum Saal zu kommen muss man einige Treppenstufen bewältigen. Das geht natürlich nicht, und deshalb hat man aus einem Teil der Treppe eine Rampe gemacht, indem man einfach ein Brett über die Treppe gelegt hat. Ich weiß nicht, wer so einen Müll geplant hat. Eigentlich sollte jeder wissen, dass man das so nicht machen kann. Wenn man ein Brett über die Treppe legt, dann ist der Winkel viel zu steil für einen Elektrorollstuhl.

Es ist ja nicht so, dass es im Landgericht nur solche Sitzungssäle wie diesen gibt. Es gibt inzwischen neben dem Altbau noch zwei weitere Anbauten. Einer davon war noch keine 10 Jahre alt, und auch da gibt es bekanntlich Sitzungssäle, aber man war sogar in diesem Neubau nicht in der Lage einen behindertengerechte Zugang zu schaffen. Bereits im Februar musste der Termin verschoben werden, weil ich mit dem damaligen Leihrollstuhl in keinen Rollstuhl passte.

Ich musste also mit dem Rollstuhl die zu steile Rampe benutze. Der Rollstuhl mühte sich die Rampe hoch und kam dabei auch ins Rutschen. Als ich oben war hörten die Probleme aber nicht auf. Im Sitzungssaal gab es eine lange Anklagebank. Allerdings war das dort alles so eng, dass man dort mit dem Rollstuhl nicht hinkam.

Wie gesagt, man wusste ja, dass da ein Rollstuhlfahrer kommen würde. Die Justizwachmeister wurden wieder gerufen. Der erste Justizwachmeister brauchte noch Verstärkung, und als die da war, fing man an die Anklagebank in Richtung Richterpult zu verschieben. Ich nutzte das für einen Kommentar und meinte, dass ich jetzt dem Freispruch gerade 10 cm näher gekommen wäre.

Immerhin jetzt passte ich mit dem Rollstuhl auch hinter die Anklagebank, die natürlich in diesem Fall keine wirkliche Anklagebank war, sondern eine Freispruchbank, was sonst?

Meine Verhandlung war die einzige Verhandlung an diesem Tag bei diesem Richter, zumindest in diesem Sitzungssaal. Die Verhandlung sollte um 10:30 Uhr anfangen und begann aber mit 15 Minuten Verspätung.

Der komische Verkäufer aus Köln war als Zeuge geladen, und wurde auch vernommen, obwohl von Anfang an klar war, dass es weder eine falsche Verdächtigung meinerseits gab, und das auch nicht Gegenstand der Verhandlung war.

Zum Vorwurf der falschen Verdächtigung durch Unterlassen konnte der Zeuge überhaupt nichts beitragen, das war allen Beteiligten von Anfang an klar. Fakt ist, dass der Richter dem Zeugen klar machte, dass er seine Rechtsauffassung nicht teilte.

Zur Erinnerung, ich hatte bei EBAY-KLEINANZEIGEN eine Atemmaske für ein Schlafapnoegerät gekauft. Diese Maske habe ich zwar am 28.2.2021 bezahlt, aber bis heute nicht erhalten.

Obwohl zwischen dem Verkäufer und mit vereinbart war, dass der Kaufpreis die Versandkosten beinhaltet, will der Verkäufer zusätzliche Portokosten von mir, bevor er mir die Maske wieder zusenden wollte. Diese zusätzlichen Portokosten wollte er von mir, obwohl überhaupt keine zusätzlichen Portokosten angefallen wären, das bestätigte sogar der Richter ausdrücklich.

Ich glaube nicht, dass der Zeuge einen guten Eindruck beim Landgericht hinterlassen hatte. Zum Vorwurf der angeblichen Unterlassung konnte der Zeuge  natürlich keine Aussagen machen.

Meine Fax und Telefonliste aus der Fritz.Box war da aber hilfreich. Richterin Klumpe vom AG Gelsenkirchen hatte noch behauptet, dass das nur eine Schutzbehauptung gewesen wäre, beim LG wurde jetzt das Gegenteil bewie0en. Das führte dazu, dass sogar der anwesende Oberstaatsanwalt am Ende einen Freispruch forderte. Das Gericht folgte unseren Anträgen, wobei ich nicht ganz glücklich bin. Der Richter folgte in der Begründung dem Antrag des Staatsanwalts, ging aber auf meine weiteren Begründungen nicht ein.

Das Gericht sprach auch ständig von Zivilrecht. Für mich handelt es sich jedoch um eine Straftat, wenn der Verkäufer sich weigert mir meine bezahlte Ware nochmal zuzusenden, oder mir das bezahlte Geld zu erstatten, wenn DHL die Ware nicht zugestellt hat, und an den Verkäufer zurückgeschickt hat.

Ebenso halte ich es für strafrechtlich relevant, wenn der Verkäufer zusätzliches Porto verlangt, das aber in Wirklichkeit nicht anfällt. Immerhin hätte DHL die Ware kostenlos erneut an die selbe Adresse geliefert, weil der Fehler ja bei DHL lag. Dazu ist DHL nicht nur bereit, sondern auch verpflichtet, denn die haben ja eine gesetzliche Nachbesserungspflicht.

Egal, am Ende gab es für mich mal wieder einen Freispruch, aber die Probleme gingen auch nach der Verhandlung weiter.

Nach der Verhandlung wollte ich zunächst, dass der Richter die Justizwachmeisterei anruft, damit ich das Gericht wieder verlassen kann. Ich verzichtete aber darauf, weil wir noch in die Kantine wollten, um dort einen Kaffee zu trinken. Danach wollte ich das Gericht verlassen, was eigentlich ganz einfach möglich gewesen wäre.

Es wäre möglich gewesen die Kantine direkt zu verlassen. Allerdings handelte es sich bei dieser Tür um eine Tür die alarmgesichert war. Dadurch durfte man durch diese Tür das Gebäude nicht verlassen. Ich sprach deshalb eine Mitarbeiterin der Kantine an. Diese hat angeblich die Justizwachmeisterei angerufen. In den nächsten 20 Minuten kam aber kein Wachmann. Als uns dann einer entgegenkam sprach ich diesen natürlich an. Er kam aber nicht meinetwegen, und meinte, dass wir warten sollen, es würde bestimmt gleich jemand kommen.

Es kam niemand. Nach weiteren 10-15 Minuten suchten wir ein Büro auf, und teilten dem Mitarbeiter mit, dass wir jemand von der Justizwachmeisterei brauchen, der mich aus dem Gebäude lässt. Der Mitarbeiter rief die Justizwachmeisterei an, und meinte dann, dass wir zum Zimmer 80 gehen/fahren sollen. Zimmer 80 war nicht ganz einfach zu finden, aber irgendwann waren wir dort. Eine Mitarbeiterin meinte dann, dass wir hier nicht richtig seien. Wir waren bei der Justizwachmeisterei des Amtsgerichts, und man meinte, dass ich die Justizwachmeisterei des Landgerichts brauchen würde.

Ehrlich gesagt, ob AG oder LG, das ist mir eigentlich völlig egal, denn ich wollte ja nur das Gebäude verlassen. Dass man dafür Mitarbeiter mit einer höheren Ausbildung braucht war mir nicht bekannt.

Die Justizwachmeisterei des AG rief jetzt die Justizwachmeisterei des LG an. Wir warteten jetzt weiter auf einen Mitarbeiter der mich aus dem Gebäude lässt. Uns kamen weitere Justizwachmeister des LG entgegen. Wieder sprach ich die an. Meine Begleitung wunderte sich dann, denn der Justizwachmann meinte dann:

Herr Schreiber der Kollege kommt gleich vorbei.

Frau L. wollte dann wissen, wieso die mich denn hier alle namentlich kennen. Das ist eigentlich ganz einfach. Das macht meine jahrelange Arbeit. Immerhin hatte ja auch der Richter zugegeben dass er auf diesem Blog gelesen hat, was hier geschrieben wird. Und die Justizwachleute beim AG Gelsenkirchen erklären auch ganz offiziell, dass ich jedes Verfahren gewinnen würde.

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13.
AG GE E GE GE GE GE GE GE GE GE GE E GE
LG E E E E E
OLG HAM

Das ist zwar nicht ganz richtig, richtig ist eher, dass ich am Ende gewinne, aber zwischendurch habe ich durchaus auch schon Verfahren verloren. Immerhin kommt es aber nicht darauf an, ob man mal „eine Schlacht“ verliert, sondern man muss am Ende „den Krieg“ gewinnen. Das ist mir im Fall der Staatsanwaltschaft Essen seit 1996 mindestens 13x gelungen.

Irgendwann kam ein Justizwachmann mit dem Auftrag uns aus dem Gebäude zu lassen. Inzwischen waren wir schon lange nicht mehr in der Nähe der Kantine, sondern näher am Hauptausgang. Also versuchte man mich wieder dort rauszulassen, wo man mich schon reingelassen hatte.

Wieder gab es die gleichen Probleme. Auch dieser Justizwachmann schaffte es wieder nicht die Tür zu öffnen. Wieder musste der Mitarbeiter gerufen werden, dem es schon Stunden vorher gelungen war das Schließsystem zu überwinden. Insgesamt hat es eine glatte Stunde gedauert, bis ich das LG verlassen konnte.

Eigentlich wollte ich am Mittwoch noch einen Stammtisch ansetzen, aber dann habe ich mich entschieden, das nicht am Monatsende zu machen. Der Stammtisch soll jetzt nächsten Mittwoch stattfinden. Eine gute Entscheidung, denn ich war viel zu kaputt, und hätte keinen Stammtische mehr überlebt. Auch den heutigen Tag brauchte ich noch um mich wieder zu erholen.

Man muss deutlich sagen, dass solche unsinnigen Gerichtsverhandlungen und das Drum und Dran eigentlich eine Körperverletzung darstellen.

Ich möchte mich noch bei den zwei Personen bedanken, die mich gestern durch ihre Anwesenheit unterstützt haben. Es hätten sicherlich noch ein paar mehr sein können, aber zumindest auf die zwei war Verlass.

MISTER FREISPRUCH: Einer hat wieder gewonnen.

Heute hat es mal wieder eine Gerichtsverhandlung am Landgericht Essen gegeben. Es handelte sich um ein Strafverfahren gegen unseren ehemaligen Vorsitzenden.

Zunächst bekam Herr Schreiber einen Strafbefehl vom Amtsgericht Gelsenkirchen. In dem Strafbefehl wurde Herrn Schreiber vorgeworfen, dass er im Jahr 2019 eine Straftat begangen hätte, weil er im Jahr 2021 einen Verkäufer angezeigt hatte, bei dem er etwas über EBAY-KLEINANZEIGEN gekauft und bezahlt hatte, aber die Ware niemals erhalten hatte.

Erstaunlich, dass eine Richterin so einen Müll überhaupt unterschrieben hat.

Gegen den Strafbefehl hatte Herr Schreiber rechtzeitig Rechtsmittel eingelegt. Daraufhin ging das AG aber nicht hin, und hat eine Gerichtsverhandlung angesetzt, sondern schickte einfach wieder einen neuen Strafbefehl. Vielleicht hatte man gehofft, dass Herr Schreiber die Falle nicht erkennt.

Herr Schreiber hatte ha bereits Rechtsmittel gegen den 1. Strafbefehl eingelegt, und ging deshalb natürlich davon aus, dass es jetzt zu einer Verhandlung kommt, wenn er nicht erkannt hätte, dass er gegen den 2. Strafbefehl erneut Rechtsmittel einlegen muss, was nicht sofort erkenntlich war. Durch diesen Trick der Justiz hätte es zu einer rechtskräftigen Verurteilung von Herrn Schreiber kommen können, und zwar völlig ohne Gerichtsverhandlung.

Wir haben den Trick durchschaut, und Herr Schreiber hat auch gegen erneuten Strafbefehl wieder Rechtsmittel eingelegt. Das Amtsgericht musste nun also eine Strafverhandlung durchführen, wenn sie Herrn Schreiber verurteilen wollte. Das wollte man natürlich, denn das versucht man ja man schon seit Jahren.

Man warf Herrn Schreiber zunächst vor, dass er den Verkäufer vorsätzlich falsch Verdächtigt hätte, als er diesen wegen des Verdachts des Betrugs angezeigt hatte. Als dieser Vorwurf nicht mehr haltbar war, wechselte man während des Verhandlungstermin den Vorwurf, auf falsche Verdächtigung durch Unterlassen. Durch diese Änderung der Anklage hätte man auch einen neuen Verhandlungstermin ansetzen müssen, denn eine effektive Verteidigung gegen den neuen Vorwurf war ohne Unterbrechung der Verhandlung nicht möglich, besonders da die Richterin behauptet hatte, es sei nur eine Schutzbehauptung gewesen, als Herr Schreiber mitgeteilt hatte, dass er der Polizei durchaus mitgeteilt hatte, dass das Päckchen lt. Verkäufer an diesen zurückkam.

Das AG hat dann  Herrn Schreiber zu 900 € Geldstrafe verurteilt. In der mündlichen Verhandlung hatte die Richterin noch behauptet, dass das AG Essen Herrn Schreiber wegen Beleidigung rechtskräftig verurteilt hätte. Das stimmte natürlich nicht. Im schriftlichen Urteil stand dann auch, dass Herr Schreiber NICHT vorbestrafte ist. Komisch.

Heute fand dann die Berufungsverhandlung statt. Wir hatten noch nicht viel Zeit mit Herrn Schreiber zu telefonieren, deshalb können wir im Detail nicht auf die heutige Verhandlung eingehen. Herr Schreiber wird in den nächsten Tagen bestimmt darüber berichten. Hier nur das Ergebnis. Das Landgericht Essen hat das Urteil des AG Gelsenkirchen wieder aufgehoben, und Herrn Schreiber vom Vorwurf der falschen Verdächtigung durch Unterlassen freigesprochen. Lt. Prozessbeobachter soll auch der anwesende Staatsanwalt einen Freispruch für unseren Ehrenvorsitzenden gefordert haben.

Herr Schreiber hat mal eine Erinnerung über Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Essen gegen ihn verfasst. Er legt aber Wert darauf, dass diese Liste sicherlich nicht vollständig ist, und evtl. auch die Reihenfolge nicht immer stimmt.

Man sieht, dass es zwischenzeitlich mal zu 5 Verurteilungen durch Amtsgerichte kam, und einmal sogar zu einer Verurteilung durch das Landgericht, aber sämtliche Strafverfahren wurden am Ende von Herrn Schreiber gewonnen. Wir dürfen auch aus der Schweiz Herrn Schreiber zum erneuten Sieg gratulieren.

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13.
AG GE E GE GE GE GE GE GE GE GE GE E GE
LG E E E E E
OLG HAM
    1. AG GE – falsche Verdächtigung
    2. AG E – Diebstahl
    3. AG GE – falsche Verdächtigung
    4. AG GE – Körperverletzung / Nötigung
    5. AG GE-Buer – falsche Verdächtigung
    6. AG GE – Beleidigung Mitarbeiter AG
    7. AG GE – falsche EV
    8. AG GE – Beleidigung Rechtsanwälte
    9. AG GE – Beleidigung Autistin
    10. AG GE – Beleidigung Polizist
    11. AG GE – Körperverletzung
    12. AG E- Beleidigung AG GE
    13. AG GE – falsche Verdächtigung

Landgericht Essen: Einer wird gewinnen!

Noch was schickes zum Wochenende.
Am Mittwoch hat unser Herr SCHREIBER sein 78. oder 134. oder vielleicht sein 258. Strafverfahren. So genau weiß das keiner. Sicher ist aber, dass es alleine zwischen 2013 und 2021 mindestens 37 Aktenzeichen gab, wo die Staatsanwaltschaft versucht hatte unserem Rollstuhlfahrer wegen einer angeblichen Straftat verurteilen zu lassen. Inzwischen sind weitere Aktenzeichen und Strafverfahren hinzugekommen.

Bisher gab es am Ende aber immer nur einen Sieger, und das soll sich auch am Mittwoch nicht ändern. Die Berufungsverhandlung beginnt am

26.4.2023

um 10:30 Uhr

im Saal 244

beim Landgericht Essen.

Wie immer freuen wir uns auf Besucher.

Und worum geht es in der Sache?

Herr Schreiber hatte im Februar 2021 eine Atemmaske bei EBAY-KLEINANZEIGEN gekauft. Diese Maske hat er zwar bezahlt, aber bis zum heutigen Tag nicht erhalten. Wie schon fast üblich hat man nicht den Täter, also den Verkäufer angeklagt, der die bezahle Maske behalten hat, sondern mal wieder den Käufer, der die Ware bisher nicht bezahlt hat. Jetzt geht es um das Berufungsverfahren. Mal sehen, ob das LG mal wieder schlauer ist, als das AG.

Übrigens, der Stammtisch ALLES SCHALL UND RAUCH findet am Mittwoch 3.5.2023 statt, also eine Woche nach dem Verhandlungstermin.

 

REMEMBER: Recklinghausen feiert Hitlers-Gebutstag

Am 20.4.2009 hatte der Solarkritiker RAINER HOFFMANN aus Recklinghausen ein Berufungsverfahren beim Landgericht Bochum. Die Verhandlung sollte in der Außenstelle des Landgerichts stattfinden, also im Gebäude des Amtsgericht Recklinghausen.

Rainer Hoffmann ist ein bekanntes Justizopfer, dass man arbeitslos gemacht hat, und zwei Häuser gepfändet hat, um Justizverbrechen zu vertuschen.  Die Wahrscheinlichkeit, dass Rainer Hoffmann in der Berufungsverhandlung Recht bekommen hätte, geht gegen Null.

Rainer Hoffmann wusste das, und rechnete sogar damit, dass man ihn lieber in die Psychiatrie stecken würde, als zu bestätigen, dass man ihm Unrecht getan hat, und er wusste auch, dass er bei diesem Termin sicherlich wieder mal kein Recht bekommen würde. Das war der Grund, warum Rainer lieber nicht zu diesem Termin erschien, besonders da man die Verhandlung auch noch auf den 20.4. gelegt hatte, also auf den Tag, wo Adolf Hitler Geburtstag hatte.

Obwohl Rainer Hoffmann also nicht zum Termin erschien, waren dennoch viele Prozessbeobachter im Gerichtssaal. Vom BEAMTENDUMM-FÖDERVEREIN war Herr Schreiber, der damalige Vorsitzende, anwesend. In den ersten Minuten fiel Herrn Schreiber ein, dass er sein Handy nicht ausgeschaltet hatte. Als er dies aus seiner Weste nahm, um es auszuschalten, wurde er sofort von einem aggressiven Justizwachmann an geblökt. Herr Schreiber erklärte dem Justizwachmann, dass er nur das Handy ausschalten wolle, dies nahm aber der Richter zum Anlass Herrn Schreiber aufzufordernden Sitzungssaal zu verlassen. Einen berechtigten Grund dafür gab es aber nicht. Das Ausschalten eines Handys, ist kein zulässiger Grund jemand aus dem Saal zu verweisen. Zumal der Ausschluss der Öffentlichkeit ein absoluter Revisionsgrund ist. Das gilt auch dann, wenn nur eine einzelne Person unrechtmäßig die Verhandlung verlassen muss.

Der stark körperbehinderte Herr Schreiber weigerte sich also, freiwillig den Sitzungssaal zu verlassen. worauf er von zwei Justizwachleiten gewaltsam aus dem Sitzungssaal gezerrt wurde. Das war aber für einen Justizwachmann an Hitlers Geburtstag offenbar noch nicht genug. Vor dem Sitzungssaal saß der Vorsitzende des BEAMTENDUMMM-FÖRDERVEREIN ganz ruhig auf einem Stuhl. Obwohl die Justizwachleute nur den Auftrag hatten Herrn Schreiber aus dem Sitzungssaal zu entfernen, drehte nun einer der Justizwachleute nun völlig durch. Er verlangte von Herrn Schreiber die Herausgabe seiner beiden Gehhilfen, was Herr Schreiber jedoch verweigerte. Er teilte dem Typen mit, dass die beiden Gehhilfen von seiner Krankenkasse wären, und wenn der Justizwachmann Gehhilfen haben will, dann solle er dich zu seiner eigenen Krankenkasse gehen. Daraufhin griff der Justizwachmann Herrn Schreiber an, und versuchte ihm die Gehstöcke zu entreißen. Diese waren aus Metall, und der Justizwachmann zerrte so lange an der Gehhilfe, bis diese verbogen war. Als er nicht in den Besitz der Gehilfen kam, warf er Herr Schreiber, mit dem Stuhl einfach um. Herr Schreiber konnte dann nicht mehr aufstehen. Er wurde damals mit dem Rettungswagen ins nächste Krankenhaus gebracht.

Heute ist wieder Hitlers-Geburtstag, und inzwischen sind 14 Jahre vergangen, deshalb wollen wir mal wieder an den Vorfall erinnern.

Hier gibt es 3 Videos von diesem Tag.

1 Video im Krankenhaus

  1. Video beim Hausarzt

  1. Video vor der Haustür

Was muss man machen, damit die Staatsanwaltschaft einen Täter ermitteln kann?

Da teilt mir die Staatsanwaltschaft Essen mit, dass mein Strafantrag gegen einen libanesischen Spucker eingestellt wurde, weil angeblich der Täter nicht ermittelt werden konnte.

Erstaunlich, von dem Vorfall gab es eine Zeugin, deren Aussage und der Daten nicht aufgenommen wurde.

Der Polizei wurde auch die Adresse des Libanesen mitgeteilt. Er wohnt in unserer Siedlung in der Hausnummer 53 im 1. Stock. Es gibt sogar ein Foto und Videos von dem Täter. Ich begegne ihm regelmäßig. Trotz dieser Fakten war also die Staatsanwaltschaft Essen lt. eigener Aussage nicht in der Lage den Täter zu ermitteln.

Merkwürdig, kann es vielleicht sein, dass die Herkunft des Täters diesen unsichtbar macht? Anders ist das ja kaum nachvollziehbar, oder?

 

Mehr zu dem Fall

4 Polizeieinsätze in 14 Tagen wegen Migranten in der Siedlung.

Frage an den DEUTSCHEN BUNDESTAG

Sehr geehrte Herr Bundespräsident,

sehr geehrte Politiker und Politikerinnen,

sehr geehrte Damen und Herren,

wir in der Presse regelmäßig berichtet wird, liefern wir Panzer und andere Waffen in die Ukraine, um dort Menschenleben zu retten.

Hiermit erlauben wir uns die Frage, wie viele Menschenleben den bisher in der Ukraine durch unsere Waffenlieferungen gerettet werden konnten?

 

Vielleicht ist es sogar möglich bei der Beantwortung der Frage mitzuteilen, wie viel Russen, und wie viele Ukrainer durch unsere Waffen gerettet wurden.

Die Beantwortung dieser Fragen erscheint auch interessant zu sein unter dem Hintergrund, dass EGON BAHR 2013 gesagt hatte:

In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.

,,,

Reparationszahlungen

Deutschland ging die Verpflichtung ein Reparationszahlungen sowohl für den verlorenen 1. Weltkrieg und auch für den 2 Weltkrieg zu bezahlen. Als Verlierer beider Weltkriege ging man dies Verpflichtungen natürlich nicht ganz freiwillig ein.

Mancher stellt sich die Frage, ob Deutschland noch heute Reparationszahlungen leistet, bzw. bis wann Deutschland gezahlt hat.

Diese Frage lässt sich nicht so ganz eindeutig beantworten, denn neben den vereinbarten Reparationszahlungen gibt es noch Länder die inzwischen neue Forderungen an Deutschland stellen. Besonders Griechenland und Polen fordern inzwischen neue Zahlungen von Deutschland.

Zumindest die bisher vereinbarten Reparationsvereinbarungen hat Deutschland inzwischen erfüllt. Hier müssen wir zwischen Reparationszahlungen für den 1. Weltkrieg und den 2. Weltkrieg unterscheiden,  und schon wird es wieder kompliziert.

Der 2. Weltkrieg dauerte vom 1939 bis zum 1945.

Der 1. Weltkrieg dauerte von 1914 bis 1918.

Man würde also erwarten, dass die Reparationsleistungen für den 1. Weltkrieg deutlich vor den Zahlungen für den 2. Weltkrieg geendet hätte, das ist aber nicht so.

1988 endeten die Zahlungen für den 2. Weltkrieg, während man für den 1. Weltkrieg noch bis 2010 Zahlungen leistete.

Es ist aber zukünftig nicht ausgeschlossen dass man für den 2. Weltkrieg nochmal Zahlungen wird leisten müssen. Das liegt auch daran, dass für den 2. Weltkrieg bisher kein offizieller Friedensvertrag abgeschlossen wurde. Zwar behaupten einige, dass die 2 plus 4 Verträge zur Wiedervereinigung so etwas wie ein Friedensvertrag sein soll, aber zumindest offiziell stimmt das nicht ganz, es gibt Menschen in Deutschland, und Länder, wie z. B. Griechenland, Italien Polen etc. die das nicht so sehen.

War das die Schöffin TANJA KASCHEL?

Selbst als Aprilscherz wären wir nicht auf die Idee gekommen zu behaupten, dass unser ehemaliger Vorsitzender die Schöffin TANJA KASCHEL aus Sprockhövel heiraten will. Nein, auf so eine blöde Idee wären wir bestimmt niemals gekommen, aber wie ist das eigentlich umgekehrt?

Könnte es vielleicht sein, dass TANJA KASCHEL was von unserem Ehrenvorsitzendem will? Immerhin ist doch auffällig wie sehr diese Peron Herrn Schreiber verfolgt.

Hier wurde ja bekanntlich schon über die Schöffin TANJA KASCHEL und auch JESSICA RADTKE, sowie die Richterin POSTERT berichtet, immerhin hatten diese 3 Frauen Herrn Schreiber im Jahr 2022 rechtsfehlerhaft wegen angeblicher Beleidigung des Amtsgericht Gelsenkirchen verurteilt.

Rechtsfehlerhaft bedeutet aber nicht, dass die drei Frauen einfach nur einen Fehler bei der Verurteilung gemacht hat, sondern das OLG Hamm hat das Verfahren nicht an das Landgericht zurückverwiesen, wie das beantragt wurde, sondern das gesamte Urteil aufgehoben und eingestellt, und dabei gleich vier Rechtsfehler festgestellt.

Vier Rechtsfehler in einem einzigen Verfahren, da kann man nur hoffen, dass das Landgericht wenigstens den Namen des Angeklagten, Verurteilten und anschlie0enden Freigesprochenen richtig geschrieben hat.

Das Amtsgericht Essen und das Landgericht Essen hatte Herrn Schreiber verurteilt, weil der Direktor des Amtsgericht Gelsenkirchen Strafantrag gegen Herrn Schreiber gestellt hatte. Der ausdrückliche Strafantrag war notwendig, weil es sich bei der behaupteten Beleidigung ausdrücklich um ein Antragsdelikt handelt. Ohne Strafantrag ist weder eine strafrechtliche Verfolgung, und schon gar keine Verurteilung zulässig.

In dem Strafverfahren gegen Herrn Schreiber gab es zwar einen Strafantrag von dem Direktor des Amtsgericht Gelsenkirchen, aber diese Person war überhaupt nicht berechtigt Strafantrag wegen evtl. Beleidigung des Amtsgericht Gelsenkirchen zu stellen. Das hätte schon der/die Präsident/in des Landgerichts machen müssen.

Das interessiert aber weder die Richterin POSTERT, noch die beiden Schöffinnen, TANJA KASCHEL und JESSICA RADTKE. Trotz ungültigem Strafantrag verurteilten die drei Frauen unser Mitglied. Der ungültige Strafantrag war dann der Grund, warum das OLG das Urteil nicht an das LG zur Neuverhandlung zurückwies, sondern komplett einstellte.

Außerdem stellte das OLG Hamm auch noch fest, dass es niemals eine Beleidigung gab. Wir, und auch Herr Schreiber, sowie  befragte Juristen  vertraten schon immer die Meinung, dass es sich bei dem Beitrag, in dem angeblich das Amtsgericht Gelsenkirchen beleidigt worden sein sollte, es sich um erlaubte Satire handelte, und somit keine Beleidigung gewesen sein konnte.

Auch das OLG Hamm stellte in seiner Entscheidung mit, dass es sich bei dem veröffentlichten Beitrag um einen hypothetischen Beitrag gehandelt hatte, und es somit lediglich eine Satire war, und keinesfalls um eine tatsächliche Beleidigung.

Auch das interessiert aber weder die beiden Schöffinnen, TANJA KASCHEL und JESSICA RADTKE und auch nicht Richterin POSTERT. Der Unterschied zwischen Beleidigung und Satire interessierte die Frauen nicht, und sie verurteilten damals unser Mitglied.

Beiträge auf diesem Blog hier, und auch auf dem vorherigen Blog kann jedes Mitglied selbst veröffentlichen, wenn er mindestens seit 3 Monaten Mitglied in unserem Verein ist. Dazu muss man nur seinen Beitrag an eine bestimmte E-Mail-Adresse senden. Jede Mail wird dann hier automatisch veröffentlicht.

Das OLG Hamm stellte als dritten Rechtsfehler fest, dass das Amtsgericht Essen und das Landgericht Essen nicht festgestellt hat, dass der fragliche Beitrag von Herrn Schreiber veröffentlicht wurde. Genauso konnte der Beitrag auch von Frau Maier oder Herrn Müller geschrieben worden sein.

Bekanntlich gilt im Strafrecht normalerweise der Grundsatz IM ZWEIFEL FÜR DEN ANGEKLAGTEN. Dass man unserem Mitglied die Täterschaft nicht nachweisen konnte, interessiert aber weder TANJA KACHEL noch Richterin POSTERT oder JESSICA RADTKE.

Als vierter Rechtsfehler stellte das OLG Hamm fest, dass auch eine Verurteilung auch deshalb nicht möglich wäre, selbst wenn es sich bei dem Beitrag nicht um eine Satire gehandelt hätte, sondern um eine Beleidigung, weil nicht ein abgegrenzter Personenkreis genannt wurde, wie z. B. das Amtsgericht Gelsenkirchen, sondern wenn, dann das komplette JUSTIZZENTRUM Gelsenkirchen, was aber keine Behörde ist, oder sämtliche VOLLJURISTEN,.

In dem Gedicht:

Trinkt Wein und Schnaps, sauft Bier in Kisten,

denn schließlich seit ihr Volljuristen,

Kommen weder die Worte, AMTSGERICHT, GELSENKIRCHEN oder RICHTER vor.

Auch das interessiert die beiden Schöffinnen, TANJA KASCHEL und JESSICA RADTKE und Richterin POSTERTauch wieder nicht, und man Frau verurteilte den armen Herrn Schreiber.

Kompetenz können wir bei diesen Personen also nicht erkennen, und so verwundert es auch nicht weiter, dass diese Schöffin TANJA KASCHEL erneut ihre komplette Inkompetenz zeigt.

Herr Schreiber hat uns ein Schreiben der Polizei gefaxt. Demnach soll Herr Schreiber eine Aussage bei der Polizei machen. Man wirft Herrn Schreiber vor, dass er in

45549 Sprockhövel, HoXXXXX jemand nachgestellt hätte.

Die angeblich geschädigte Person wurde zwar nicht mitgeteilt, und es wurde auch nicht mitgeteilt, wer denn Strafantrag gestellt hat, aber da es sich auch bei dieser behaupteten Straftat ebenfalls um ein Antragsdelikt handelt, schränkt das den Personenkreis deutlich ein.

Unsere Ermittlungen im Internet ergaben nämlich, dass unter der behaupteten Adresse die Schöffin TANJA KASCHEL wohnhaft sein soll. Danke für die Informationen an die CDU.

Es ist also von NACHSTELLEN die Rede, aber das entsprechende Gesetz wird nicht erwähnt. Wir gehen davon aus.

§ 238 StGB – Nachstellung

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen, indem er wiederholt

1.
die räumliche Nähe dieser Person aufsucht,
2.
unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu dieser Person herzustellen versucht,
3.
unter missbräuchlicher Verwendung von personenbezogenen Daten dieser Person

a)
Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für sie aufgibt oder
b)
Dritte veranlasst, Kontakt mit ihr aufzunehmen,
4.
diese Person mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit ihrer selbst, eines ihrer Angehörigen oder einer anderen ihr nahestehenden Person bedroht,
5.
zulasten dieser Person, eines ihrer Angehörigen oder einer anderen ihr nahestehenden Person eine Tat nach § 202a, § 202b oder § 202c begeht,
6.
eine Abbildung dieser Person, eines ihrer Angehörigen oder einer anderen ihr nahestehenden Person verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht,
7.
einen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der geeignet ist, diese Person verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, unter Vortäuschung der Urheberschaft der Person verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder
8.
eine mit den Nummern 1 bis 7 vergleichbare Handlung vornimmt.

 

(2) In besonders schweren Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 bis 7 wird die Nachstellung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1.
durch die Tat eine Gesundheitsschädigung des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahestehenden Person verursacht,
2.
das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahestehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt,
3.
dem Opfer durch eine Vielzahl von Tathandlungen über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten nachstellt,
4.
bei einer Tathandlung nach Absatz 1 Nummer 5 ein Computerprogramm einsetzt, dessen Zweck das digitale Ausspähen anderer Personen ist,
5.
eine durch eine Tathandlung nach Absatz 1 Nummer 5 erlangte Abbildung bei einer Tathandlung nach Absatz 1 Nummer 6 verwendet,
6.
einen durch eine Tathandlung nach Absatz 1 Nummer 5 erlangten Inhalt (§ 11 Absatz 3) bei einer Tathandlung nach Absatz 1 Nummer 7 verwendet oder
7.
über einundzwanzig Jahre ist und das Opfer unter sechzehn Jahre ist.

 

(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahestehenden Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

Soweit der Gesetzestext.

Im Schreiben der Polizei wird behauptet, dass Herr Schreiber am 17.3.2023 um 14:15 Uhr das Nachstellen einer ungenannten Person begangen hätte.

Hier nochmal ein Auszug aus dem Gesetzestext.

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen, indem er wiederholt

Hat also unser Ehrenvorsitzender und Gründer des Vereins am 17.3.2023 WIEDERHOLT einer Person nachgestellt? Es fällt schwer sich vorzustellen, dass das überhaupt möglich gewesen sein sollte.

Kann es also tatsächlich sein, dass eine Schöffin so dreist sein sollte Herrn Schreiber rechtswidrig zu verurteilen, dass man durchaus von Rechtsbeugung ausgehen kann, und nun auch noch eine vorsätzlich falsche Verdächtigung gegen unseren Herrn Schreiber begeht?

Man kann ja verstehen, dass diese Person nicht möchte, dass ihre Untaten bekannt werden, aber das rechtfertigt garantiert keine Begehung einer Straftat zu Lasten von Herrn Schreiber. Das Motto scheint ja zu sein,

wenn wir dich schon nicht rechtsfehlerhaft Verurteilen können,

dann wollen wir dich wenigstens noch vorsätzlich falsch verdächtigen.

Und wieso macht die Staatsanwaltschaft Essen das überhaupt mit, die müssen doch erkennen, dass gar keine Straftat vorliegen kann, weil man am 17.3.2023 um 14:15 Uhr nicht gleich mehrfach einer Person nachgestellt haben kann.

Ein erstaunlich abscheuliches Bild was da bei unserer Justiz abgeht, oder?

Und was bezweckt die Schöffen TANJA KASCHEL mit dieser offensichtlichen Falschbehauptung? Beabsichtigt etwa sie Herrn Schreiber nachzustellen? Will sie etwa ein Wiedersehen mit Herrn Schreiber erzwingen?

Anscheinend reicht es TANJA KASCHEL nicht, dass sie schon einmal gegen den BdF und Herrn Schreiber verloren hat. Sie will wohl unbedingt nochmal verlieren. Manche bekommen halt niemals genug.