Wo die Polizei wirklich noch sparen kann

Ich habe einen Termin bei der Krankengymnastik. An der Empfangstheke stehen 2 Moslems. Einer hat einen geschädigten Arm, und sucht einen Termin für eine Behandlung. Der Andere, der Jüngere, begleitet ihn nun.

Die Mitarbeiterin der Praxis würde ihm ja gerne einen Termin geben, aber in den nächsten  6 Monaten sieht es mit neuen Terminen schlecht aus.

6 Monate? Der Arm des Mannes müsste jetzt behandelt werden, und nicht erst in 6 Monaten, aber was soll die Mitarbeiterin machen, es gibt einfach keine freien Termine mehr.

Dumm gelaufen, also es gibt nicht nur einen Fachkräftemangel bei den bei der EVAG, die manche Straßenbahnen durch Busse ersetzen muss, weil es zu wenig Straßenbahnfahrer gibt. Auch Busfahrer gibt es deutschlandweit zu wenig. Angeblich werden 3.600 Busfahrer deutschlandweit gesucht.

Altenpfleger, Ärzte, Krankenschwestern gibt es auch zu wenig, und das auch schon seit Jahren. Dazu schreibt das Institut der deutschen Wirtschaft:

Der Mangel an qualifizierten Arbeitskräften lähmt die deutsche Wirtschaft. Besonders betroffen sind Berufe in den Bereichen Sozialarbeit, Erziehung und Pflege. Zudem fehlt viel Personal im Handwerk und bei IT-Experten. Auffällig ist, dass die Berufe mit dem größten Fachkräftemangel ein sehr ungleiches Geschlechterverhältnis unter den Beschäftigten aufweisen.

Der Fachkräftemangel in Deutschland nimmt seit Jahren zu. …

https://www.iwkoeln.de/studien/helen-hickmann-filiz-koneberg-die-berufe-mit-den-aktuell-groessten-fachkraefteluecken.html

Das schrieb das IW im Jahr 2022. Wie kann das sein, wie kann es sein, dass der Fachkräftemangel seit Jahren zunimmt, wo wir doch seit 2015 bis Ende 2023 ca. 15 Millionen „Fachkräfte“, gegen den Willen eines großen Teil der Bevölkerung importiert haben?

Wenn man 15 Millionen Fachkräfte importiert, dann müsste doch logischerweise der Fachkräftemangel, zumindest in einigen Teilen der Wirtschaft deutlich abnehmen. Das passiert aber nicht. Das Gegenteil ist der Fall. Der Fachkräftemangel nimmt (überall) zu.

Wenn man jedoch 15 Millionen „Fachkräfte“ ins Land holt, die in Wirklichkeit keine Fachkräfte sind, dann kann natürlich der Fachkräftemangel nicht zurückgehen. Logischerweise muss der Fachkräftemangel dann in allen Bereichen noch steigen, wie es die beiden Moslems beweisen, die dringend auf einen Behandlungstermin warten.

Es ist egal, ob man eine angebliche Fachkraft importiert, die in Wirklichkeit gar keine ist, oder jemand ins Land holt, der ganz offiziell von Tuten und Blasen überhaupt keine Ahnung hat. Solche Leute können den Fachkräftemangel nicht reduzieren, sondern werden den noch verschärfen, denn auch diese angeblichen „Fachkräfte“ müssen mal behandelt werden. Teilweise wollen die auch mal mit Bus und Bahn fahren, oder mit dem Zug. Sie brauchen besonders viel Beratung und von daher auch Berater etc.

Wer glaubt, dass der Import von Menschen auf Hilfsarbeiterniveau irgendwo einen Fachkräftemangel beseitigen kann, der ist wahrscheinlich auch dumm genug, um zu glauben, dass man durch den Zuzug von 15 Millionen Menschen die akute Wohnungsnot beseitigen kann.

Ich bin übrigens froh, dass Einstein verstorben ist, denn unsere Politiker präsentieren uns eine mathematische Aufgabe, an der Einstein wahrscheinlich gescheitert und verzweifelt wäre.

Ende 2014 wohnten in Deutschland 81,2 Millionen Menschen. Lt. Bundestag kamen von 2015 bis Ende 2023 ca. 15 Millionen „Fachkräfte“ dazu. Das macht dann Ende 2023 ca. 84,7 Millionen Einwohner, also nach Albert Einstein wären das 3,5 Millionen Menschen mehr.

Wie Einstein dieses Rätsel wohl gelöst hätte? Muss man vielleicht aus 15 Millionen die Wurzel ziehen? Also ich weiß das nicht.

Was ich auch nicht weiß ist, warum denn der Co2-Ausstoß sinken soll, wenn plötzlich 3,5 Millionen (oder sogar 15 Millionen) Menschen mehr in diesem Land wohnen. Wird dann weniger gefurzt, oder müssen wir alle weniger heizen, weil die aus wärmeren Länder kommen?

3,5 Millionen (oder sogar 15 Millionen) „Fachkräfte“ verschärfen in Wirklichkeit nicht nur den Fachkräftemangel, die Wohnungsnot und produzieren normalerweise mehr Co2, aber sie verursachen für den Staat und den Steuerzahler auch mehr Kosten. Natürlich steigen dadurch auch die Steuereinnahmen, aber es darf davon ausgegangen werden, dass die Kosten deutlich mehr steigen, als die Steuereinnahmen durch diesen Personenkreis.

Das ist aber noch nicht alles. Gleichzeitig schmeißt unsere Regierung unsere Steuergelder mit vollen Händen in alle Länder.

Peru bekommt z. B. Millionen für Radwege, und die Ukraine natürlich Milliarden und deutsche Panzer und anderes Kriegszeug. Nur die Palästinenser gehen leer aus.

Klar, irgendwer muss das natürlich bezahlen, und das sind wir Steuerzahler, wer denn sonst? Aber nicht nur die Steuerzahler trifft es, auch manche Bedienstete im öffentlichen Dienst.

So wurde uns berichtet, dass ausgerechnet die Polizei, bzw. die Polizeihochschule sparen soll, und zwar massiv. Die Polizei, die durch den massiven Zuzug von 15 Millionen Fachkräften Messerstechern und Frauenvergewaltiger deutlich mehr belastet wird, soll nur das absolute Notwendige ausgeben können. Woran können die Uniformierten im Dienst, oder die Uniformierten in Ausbildung denn überhaupt noch sparen?

Bekommen sie nur noch 50 % der nötigen Munition oder werden die Patronen nur noch zu 50 % gefüllt? Vielleicht müssen sie beim nächsten Einsatz einfach nur PENG sagen, anstatt auf einen Täter zu schie0en, der gerade dabei ist eine Frau abzustechen.

Ich meine, in der Garage oder im Keller müsste noch dieses Nostalgie-Bobycar sein. Damit könnten die Einsatzkräfte doch prima zum nächsten Banküberfall fahren, und das Fahrzeug ist garantiert günstiger im Unterhalt und Verbrauch als jedes E-Fahrzeug oder ein Verbrenner.

Nein, es wurde berichtet, dass die Polizei bzw. die Hochschule der Polizei verpflichtet wird den Verbraucher von Toilettenpapier zu zählen und zu reduzieren.

Wenn das stimmt, dann ist das ja mal wirklich eine tolle Idee. Soll so erreicht werden, dass die Polizei zukünftig weniger Scheiß macht?

Aber armselig klingt das irgendwie schon, oder was meint ihr dazu?

 

Gefährderansprache und Nachstellen/Stalking

In den letzten Tagen gab es zwei Anrufe aus Deutschland. Beide Anrufe kamen aus Gelsenkirchen, und beide Anrufe hatten den gleichen, zumindest einen ähnlichen Hintergrund.

Der zweite Anruf kam von einem Unternehmer, der im Gastrogewerbe tätig ist, und mehr als 4 Stunden von einer ehemaligen Mitarbeiterin durch Anrufe und SMS-Nachrichten bedroht, beleidigt und beschimpft wurde.

Ich komm bei dir vorbei, trete dir die Tür ein, und hau dir auf die Fresse, etc. etc.

So, und ähnlich, lauteten die Nachrichten der „Dame“. Ladylike kann man in einer emanzipierten Gesellschaft wohl auch nicht mehr erwarten.

Nach 4 Stunden Bedrohungen und Beleidigungen, meldete sich der geschädigte Unternehmer um 16:46 Uhr über den Notruf bei der Polizei. Nachdem er den Sachverhalt geschildert hatte, fragte er, ob die Polizei bei der betreffenden Frau mal eine Gefährderansprache durchführen könnte, um weitere Beleidigungen und Drohanrufe/-nachrichten zu unterbinden.

Die Polizistin erklärte, dass das nicht gehe, dafür sei es noch viel zu früh. Auf Nachstellen und Stalking angesprochen, meinte die Polizistin, dass es sich hierbei (noch) nicht um selbiges handeln würde, da dies erst erfüllt wäre, wenn er über Monate von dieser Person beschimpft, bedroht und belästigt würde.

Eine wirklich interessante Aussage, denn bei dem anderen Anruf bzw. Vorfall, der ein Tag vorher stattfand, ging es nämlich ebenfalls um eine Gefährderansprache wegen angeblichen Nachstellen/Stalking.

Im obigen Fall wird also einer Frau vorgeworfen, dass diese einen Mann bedroht, beleidigt, beschimpft hat, während in dem anderen Fall behauptet wird, dass ein Mann einer Frau nachgestellt hätte.

Auch er ist Mitglied im BdF, und war sogar Gründungsmitglied, langjähriger Vorsitzender, und ist jetzt natürlich unser Ehrenvorsitzender.

Für die Staatsanwaltschaft Essen ist der Mann der WiBöRoFAZ, also der Wirklich Bösester Rollstuhl-Fahrer Aller Zeiten.  Er ist der Freund aller Zahnärzte, denn an ihm beißt sich die Staatsanwaltschaft Essen regelmäßig die Zähne aus.

Zur Erinnerung, der Direktor des Amtsgericht Gelsenkirchen, ein Dr. Kirsten, hatte 2018 Strafantrag gegen unseren ehemaligen Vorsitzenden gestellt, weil dieser angeblich das gesamte Amtsgericht Gelsenkirchen beleidigt hätte.

Bei der angeblichen Beleidigung handelte es sich um einen Beitrag auf unserem Vorgängerblog, in dem sich jemand hypothetisch Gedanken gemacht hatte, wie er die Kantine des Justizzentrums Gelsenkirchen führen würde, wenn er denn der Pächter wäre.

Nur zur Erinnerung, als Verfasser dieses Beitrags kommt nicht nur der damalige Vorsitzender in Betracht, sondern auch viele andere Personen, z. B. auch eine Person, die z. B. im Gastrogewerbe tätig ist.

Unser ehemaliger Vorsitzende wurde dann vom Amtsgericht Essen zu einer Geldstrafe verurteilt. Auch das Landgericht Essen, als Berufungsgericht, verurteilte unseren ehemaligen Vorsitzenden erneut. Es war dann das OLG Hamm, welches das Verfahren dann endgültig aufhob, und dabei gleich 5 Rechtsfehler erkannte.

An der vorherigen Entscheidung des LG Essen war ja nicht nur eine Vorsitzende Richterin beteiligt, sondern auch zwei Laienrichter, also Schöffin, die ebenfalls die Aufgabe hatten Recht zu sprechen, und nicht Unrecht.

Nachdem das OLG das Urteil aufhob, u.a. weil es an einem gültigen Strafantrag fehlte, da Direktor Dr. Kirsten NICHT berechtigt war Strafantrag fehlte, fuhr Herr Schreiber nach Sprockhövel, wo die beiden Schöffinnen wohnten, und fertigte ein Video, in dem er die Fehlleistung der Schöffin thematisierte.

In dem Video sieht man, dass das Video nicht unmittelbar am Haus entstand, sondern ein Abstand von mehr als 30 Meter eingehalten wurde.

Einige Tage später kam Post von der Polizei. In dem Schreiben warf man dem ehemaligen Vorsitzenden vor, dass er an dem Tag, an dem das Video entstand, der Schöffin nachgestellt hätte. Nachstellen ist,

das beharrliche Aufsuchen der Nähe eines anderen Menschen. Eine Nachstellung liegt ebenfalls vor, wenn jemand mithilfe von Telekommunikationsmitteln oder anderer Methoden oder unter Zuhilfenahme Dritter Kontakt zu dieser Person aufzunehmen versucht.

Zur Erinnerung, lt. Anruf bei der Polizei liegt ein Nachstellen erst vor, wenn es solche Versuche über Monate gibt. Ein Videodreh in einiger Entfernung vom Wohnhaus der Schöffin kann schon nicht ein beharrliches Aufsuchen sein. Es liegt überhaupt kein Aufsuchen vor, weil weder ein Interesse daran bestand die Person noch die Nähe der Person zu suchen, sondern schlichtweg ein Video zu drehen, um über die schlampige Fehlleistung der Person im Internet zu berichten. Warum unser ehemaliger Vorsitzender ein Interesse gehabt haben sollte, oder haben sollte, diese Person, oder die Nähe dieser Person aufzusuchen erschließt sich hier nicht.

Dies ist die Vorgeschichte, bzw. Hintergrund zu dem kürzlichen Hintergrund.

Das Aufzeichnen von Telefonaten ist hier in der Schweiz etwas weniger problematisch, als in Deutschland. Gewisse Telefonate darf man hier, auch ohne extra Einwilligung des Gesprächspartners aufzeichnen. Wer aber die Vereinsnummer anruft, muss immer damit rechnen, dass das Gespräch aufgezeichnet wird, weil wir die Aufzeichnung für nachfolgende Recherchen brauchen. Ein Anruf setzt also die Einwilligung der Aufzeichnung voraus.

Das gilt natürlich auch in umgekehrter Richtung. Anrufe von unserer Vereinsnummer, dürfen grundsätzlich vom Gegenüber aufgezeichnet werden, wo das nicht der Fall sein sollte würden wie von einer anderen Nummer aus anrufen, oder wenigstens im Vorfeld darauf hinweisen, dass wir eine Aufzeichnung nicht wollen. Das ist auch der Grund, warum wir von der Vereinsnummer nicht bei Behörden anrufen.

Der Anruf von unserem Ehrenvorsitzenden wurde also auch aufgenommen, und so können wir das Gespräch einigermaßen genau wieder geben.

Ich war gerade unter der Dusche, als bei mir geklingelt wurde. Ich habe das aber nicht mitbekommen. Auch das zweite Klingeln hörte ich unter der Dusche nicht.

Nach der Dusche klingelte es erneut. Ich war verwundert, weil ich niemand erwartet hatte. So nackt wie ich war, dachte ich aber nicht daran aufzumachen.

Offenbar waren die Geräusche von der Dusche draußen gehört worden, deshalb meldete sich jetzt eine Stimme.

„Herr …, wenn sie zuhause sind, hier ist die Polizei. Wir würden sie gerne kurz sprechen.“

Keine Ahnung was die von mir wollen, aber im Moment gab es hier einige Vorfälle in der Siedlung. Da hatte mich doch so ein blöder Moslem angespuckt. Außerdem gibt es hier seit Juli einen anderen Moslem der schon mehrere Menschen betrogen, beklaut und betrogen hat. Und es gab noch einen Moslem und auch ein paar Deutsche, die den vermeintlichen Betrüger verprügelt und ausgeraubt haben. Ich komme in diesen Fällen als Geschädigter und Zeuge in Betracht. Kamen die vielleicht deswegen?

Ich antwortete, dass ich gerade aus der Dusche komme, und mich erst mal anziehen muss. Kein Problem, die zwei Polizisten hatten Zeit. Die Polizei wartete insgesamt 5 Minuten vor der Tür, bis ich mit nackten Oberkörper rauskam.

Das was jetzt kam, schien den beiden Polizisten, zumindest dem, der die Ansprache hielt, einigermaßen peinlich zu sein.

Man teilte mir mit, dass die Polizei von der Staatsanwaltschaft Essen beauftragt wurde eine Gefährderansprache an mich zu richten. Echt jetzt, oder ist das ein verspäteter Aprilscherz?

Mal ein Beispiel wann man normalerweise eine Gefährderansprache hält. Beim Spiel Frankfurt gegen Schalke kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen Hooligans. Wenn es nun einige Wochen später zum Rückspiel Schalke gegen Frankfurt kommt, dann besteht natürlich die reale Gefahr, dass es erneut zu Auseinandersetzungen der Gegner kommt. In so einem Fall ist es dann durchaus üblich, dass die Polizei einige Tage vor dem Rückspiel die Hooligans anspricht, und vor einer erneuten Auseinandersetzung warnt, weil aktuell die reale Gefahr von erneuten Straftaten besteht.

Bei meiner Gefährderansprache ging es um ein Video, das ich in Sprockhövel gemacht habe. Es ging in dem Video um einen Freispruch durch das OLG Hamm, das den Direktor des AG Gelsenkirchen, das AG Essen, und die Richterin des LG Essen, sowie die beiden Laienrichter aus Sprockhövel ziemlich dumm aussehen lassen hat. Auch die anklagende Staatsanwaltschaft Essen und sogar die Generalstaatsanwaltschaft Hamm haben da richtig alt ausgesehen.

Natürlich ist es auch in Sprockhövel erlaubt ein Video zu drehen. Ich habe hier ein berechtigtes Interesse an dem Video. Es gibt also erneut keine Straftat meinerseits, sondern mal wieder nur Beteiligte, die nicht nur unfähig sind, sondern auch noch schlechte Verlierer.

Das behauptete Nachstellen durch meine Person gab es aber niemals. Ich wüsste auch gar nicht, warum ich die Nähe zu so einer unfähigen Person suchen sollte. Wenn ich das wirklich vor hätte, dann bräuchte ich ja nur wieder der CDU beitreten, denn es ist ja bekannt, dass diese unfähige Person bei dieser Partei in Sprockhövel arbeitet.

Diese Gefährderansprache st nicht nur absolut blödsinnig, sondern wirft auch Fragen auf. Das Video wurde wahrscheinlich im Februar 2023 gefertigt. Wieso kommt jetzt, also 6-7 Monate später eine Gefährderansprache?

Eigentlich macht das ja keinen Sinn. Zur Erinnerung, bei einem Fußballspiel macht man eine Gefährderansprache, vor einem Rückspiel, also wenn eine konkrete Gefahr droht, aber welche Knallkappe kommt auf die Idee, dass ich 6 bis 7 Monate nach dem ersten Video noch ein weiteres Video in Sprockhövel machen wollte?

Vermutlich ist der BöRoFAZ der erste und einzige Rollstuhlfahrer, der so gefährlich ist, dass er eine Gefährderansprache  bekommen hat. Die Frage, warum es jetzt diese Gefährderansprache angab, kann ich vielleicht beantworten.

Was ist eigentlich, wenn die Staatsanwaltschaft Essen mit der Gefährderansprache genau das Gegenteil erreichen wollte? Ist es vorstellbar, dass man damit unseren Ope nur provozieren wollte, und in Wirklichkeit erreichen will, dass er jetzt gerade wieder nach Sprockhövel fährt, um ein weiteres Video zu machen?

Als Fazit kann man feststellen, dass Nachstellen einmal nur eine Straftat sein soll, wenn diese über Monate erfolgt, und in einem anderen Fall reicht das anfertigen eines Videos in der selben Stadt aus, in der eine unfähige Richterin wohnt, um von Stalking zu sprechen.

Ist das ein Witz, das muss ein Witz sein.

https://gelsenkirchen.polizei.nrw/artikel/polizeiliche-kriminalstatistik-2022-2

Insgesamt wurden in 2022 bei der Gelsenkirchener Polizei 22.853 Straftaten angezeigt, was durchschnittlich 62 Straftaten pro Tag sind. Weiter verbessert wurde die Aufklärungsquote insgesamt, die damit den höchsten Stand seit 20 Jahren erreicht.

Das ist ein Witz, das kann nur ein Witz sein. Echt jetzt, Humor haben die ja.

Da wurde ich doch von einem minderbemitteltem Jugendlichen aus der Siedlung angegriffen. Natürlich habe ich den Typ angezeigt. Und wer wurde angeklagt?

Der Angreifer nicht, ich landete auf der Anklagebank. Gut, ich wurde freigesprochen, und man könnte irgendwie behaupten, dass der Fall damit aufgeklärt wurde, denn es wurde jetzt aufgeklärt, dass ich nicht der Täter war.

Der Täter wurde auch angeklagt, und das Verfahren gegen ihn wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Eine Anklage gab es nicht. Auch nicht, als das Gericht zweifelfrei in meinem Strafverfahren festgestellt hatte, dass der 18-Jährige der Angreifer war.

Ja, auch danach wurde der echte Täter trotzdem nicht angeklagt. Ob es die Aufklärungsquote aus der Sicht der Polizei erhöht, wenn das Tatopfer angeklagt wird, der echte Täter dagegen nicht?

Hab ich eigentlich schon erzählt, dass die Polizei in diesem Fall sogar ausdrücklich gelogen hatte? Hab ich erzählt, dass ein Polizist das Video von der Tat gesehen hat, und dann behauptet hat, dass ich den 18-Jährigen angegriffen hätte, und er sich gleichzeitig geweigert hatte, das Video als Beweismittel zu sichern, obwohl ich das ausdrücklich gefordert hatte?

Ja, ich glaube gerne, dass die Polizei Gelsenkirchen besonders erfolgreich ist falsche Täter zu ermitteln!

Und wie erfolgreich war man bei der Täterermittlung im Jahr 2022?

Ein Moslem aus dieser Siedlung hatte mich mehrfach angespuckt. In einem Fall gab es sogar eine Zeugin, und es gab auch ein Video von dem Typen. Es wurde jeweils Strafantrag gegen Unbekannt gestellt, weil der Name de Täters nicht bekannt war. Der Polizei wurde aber mitgeteilt wo der Täter wohnt. Man hätte einfach nur hingehen brauchen. Ich habe der Polizei sogar mitgeteilt, dass der Täter im 1. Stock wohnt.

Die Daten der Zeugin wurden von der Polizei auch nicht aufgenommen.

Dass das Verfahren eingestellt wurde, mit der Begründung, dass man angeblich keinen Täter ermitteln konnte, verwundert da auch kaum noch.

Einige Tage später gab es eine Versammlung am HEINRICH-KÖNIG-PLATZ. Dort hat mich wieder ein Moslem angespuckt Auch hier gab es Zeugen und ein Video,

Man kann der Polizei durchaus bestätigen, dass sie kein großes Interesse an der Verfolgung des Täters an den Tag legte. Natürlich wurde auch dieses Verfahren eingestellt weil kein Täter ermittelt werden konnte.

Und erst am 20.5.2023 kam wieder eine Einstellung, weil angeblich kein Täter ermittelt werden konnte. Schon komisch, auch hier ist der Täter bekannt, sogar der genaue Wohnort, und selbst das Autokennzeichen ist bekannt. Nur ein Täter konnte mit diesen Taten und sogar einem weiteren Video ermittelt werden.

Wie war das doch noch?

Weiter verbessert wurde die Aufklärungsquote insgesamt, die damit den höchsten Stand seit 20 Jahren erreicht.

Und wer´s glaubt bekommt Ostern Besuch vom Weihnachtsmann und Weihnachten kommt der Osterhase.

Aber einen Erfolg gab es dann doch. Mir wurde ein Fahrradanhänger geklaut. Der Täter wurde gefilmt. Und der Täter wurde gefasst, sogar der Anhänger wurde zurückgebracht.

Hier wurde also ein Fall aufgeklärt, und ein Täter ermittelt. Allerdings war das nicht die Polizei, sondern ich habe den Fall aufgeklärt und den Täter ermittelt.

Strafantrag gegen spuckenden Moslem

4 Polizeieinsätze in 14 Tagen wegen Migranten in der Siedlung.

Fahrradanhänger: Verdammt schneller Erfolg

Auf dem Weg zum Ordnungsamt

11 Uhr, ich mache mich auf den Weg zum Ordnungsamt. Dort komme ich aber nicht an, denn in der Siedlung sehe ich ein Auto mit der Schrift

Ordnungsdienst.

Ich denke um,  und fahre nicht mehr zum Ordnungsamt, sondern zu dem Fahrzeug. Im Fahrzeug 2 Männer, ein Deutscher und vermutlich ein Türke, ich vermute mit deutschem Pass. Der Deutsche steigt aus, bringt ein Schreiben zu einer Familie. Ich fahre zur Beifahrerseite und spreche den zweiten Mitarbeiter an.

Zunächst frage ich ihn, ob Ordnungsdienst gleich Ordnungsamt bedeutet. Er bejahte dies. Dann teilte ich ihm mit, dass ich eigentlich gerade zum Ordnungsamt wollte. Der „Türke“ war sehr nett, sprach gut Deutsch, und hatte auch Ahnung von der Materie. Er fand es etwas respektlos, dass er im Auto saß, und er aus dem Auto mit mir sprach. also stieg er aus, und sprach im Stehen mit mir. Ich durfte aber sitzen bleiben.

Wir unterhielten uns darüber, dass ich vor hatte vor dem Amtsgericht ein Video zu machen, und dort zu erklären, dass mir so regelmäßig mit der Justiz passiert. Der Mitarbeiter meinte selbst, dass er die Gesetze der BRD manchmal etwas zweideutig empfindet.

Nach unserem Gespräch meinte ich dann zu ihm, dass ich jetzt zum Ordnungsamt fahren würde, aber er meinte, dass dies nicht nötig wäre, und ich besser dort anrufen sollte.

Um 11:15 Uhr rief ich dann das Ordnungsamt an. Eine Frau Buck oder Bucks meldete sich. Ich besprach mit ihr die Problematik, und erzählte ihr, dass die Polizei mir am Mittwoch erzählt hatte, dass es Ruhestörung wäre, wenn ich vor dem AG mit oder ohne Lautsprecheranlage meine Meinung kundtun würde. Lt. Polizei müsste ich das vorher beim Ordnungsamt anmelden.

Wie von mir vermutet verneinte das Ordnungsamt dies. Lt. Ordnungsamt müsste ich das anmelden, wenn ich das Ganze auf dem Bürgersteig machen würde, aber die von mir genutzte Fläche gehört nicht zu einer Fläche, die der Stadt Gelsenkirchen gehört.

Ich werde also in der nächsten Woche das nachholen, was mit die Polizei am Mittwoch untersagt hatte.

Im Übrigen muss ich noch erklären, dass ich mal mit einer kleinen Lautsprecheranlage vor der JVA Duisburg stand. Der Leiter der JVA rief dann die Polizei und ich bekam damals eine Anzeige wegen Ruhestörung. Die Angelegenheit landete dann beim AG Duisburg. Dort wurde dann festgestellt, dass es keine Ruhestörung gab, und das Verfahren wurde eingestellt.

Ich hätte damals sogar einen offiziellen Freispruch bekommen können, aber dazu hätte man noch einen weiteren Termin anberaumen müssen, darauf habe ich aber verzichtet. Mit einer Einstellung war ich damals einverstanden.

Ich wüsste auch nicht, warum in Gelsenkirchen andere Gesetze gelten sollten.

Im Internet wurde folgendes gefunden.

Rechtlich gesehen liegt der Grenzwert der Zimmerlautstärke in reinen Wohngebieten bei einem Schalldruckpegel von 50 dB(A) tagsüber und 35 dB(A) während der Nachtruhe. Gemessen wird dabei jeweils beim Empfänger. Also gilt das, was beim Nachbarn ankommt.
Die Fläche jenseits der roten Linie in Richtung Straße ist der Bürgersteig. Dort soll es nötig sein eine Kundgebung bei der Stadt anzumelden.
Die blaue Fläche zeigt meinen möglichen Standort der gleich 2 Sache belegt.
1. Die Fläche gehört garantiert nicht zur Stadt Gelsenkirchen, und die Stadt ist damit auch nicht für diese Fläche zuständig.
2. Wenn man dort steht, dann ist es sicherlich nicht möglich, dass Mitarbeiter im Gebäude durch eine Lautstärke von mehr als 55 db gestört werden, oder sieht das jemand anders?

Erfolgreich gegen Kinderklau

Seit 2013 beschäftigt sich der BdF auch um das Thema FAMILIENGERICHT, JUGENDAMT, JUGENDÄMTER, KINDERKLAU etc. und unterstützt Eltern und ihre Kinder bei der Rückführung zu den Eltern.

Hier mal Städte, wo der BdF gegen den staatlichen Kinderklau aktiv war.

Aurich, Bochum, Bremerhaven, Gelsenkirchen, Kleve, Osterholz-Scharmbeck (Worpswede), Stade (Bremervörde).

Nicht in allen Fällen gab es eine gemeinsame Zusammenarbeit mit den Eltern bis zum Ende, aber in allen Fällen haben die Kinder am Ende Erfolg gehabt. In manchen Fällen dauerte es nur maximal 6 Monate bis die Kinder wieder zurückkonnten, in anderen Fällen auch mal  2 Jahre, oder sogar 7 Jahre, aber in allen Fällen waren die Eltern und Kinder am Ende erfolgreich, obwohl es viele dumme Neider gab, die nicht wahrhaben wollten, dass Jugendämter Kinder auch unnötig und aus Geldgier, willkürlich aus den Familien nehmen. Die Familien, Kinder und der Verein wurden von solchen dummen Leute auch gerne mal massiv beleidigt. Erstaunlich dabei, dass solche dumme Person sich dann auch noch gerne als Gutmenschen ansehen.

7 Eltern konnten geholfen werden, 11 Kinder aus den Fängen der Jugendämter befreit werden. Die meisten von uns behandelten Fälle spielten sich erstaunlicherweise in Niedersachen und dem benachbarten Bundesland Bremen statt.

 

 

TILMAN: Senstationsanruf um 4:45 Uhr

Dafür lässt man sich doch gerne wecken, sogar um 4:45 Uhr in der Frühe.

Wie hier berichtet, war, der 10-jährige Tilman aus den Fängen des Jugendamtes Bremerhaven geflüchtet. Im Dezember 2020  hatte das Jugendamt Bremerhaven den damals 8-jährigen Jungen mit einem großen Aufgebot aus der Wohnung der Mutter geholt, und in die Kinderpsychiatrie Bremen-Nord gebracht. Danach brachte man das Kind in eine türkische Pflegefamilie, wo Tilman plötzlich nicht mehr Tilman genannt wurde, sondern Murat.

Lange hat Tilman das miese Spiel gegen seine Person mitgemacht und ertragen, obwohl sogar die türkische Pflegefamilie erklärte, dass sie mit dem Jungen überfordert sind, und Murat/Tilman am besten bei seiner Mutter aufgehoben wäre.

Natürlich hatte das Oberlandesgericht Bremen sogar ein Gutachten in Auftrag gegeben, und das Gutachten war sogar positiv für die Mutter ausgegangen. So etwas  kommt selten genug vor. Das Gutachten machte klar, dass das Jugendamt hier Fehler gemacht hatte.

Zuvor gab es bereits ein Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichtes Bremen, was bundesweite Beachtung fand. Auch das war deutlich für Tilmans-Mutter ausgegangen.

Das Jugendamt Bremerhaven und weitere Behörden in Bremerhaven sowie die Kinderpsychiatrie Bremen-Nord, sowie das OLG haben hier ein Totalversagen hingelegt.

Trotz des positiven Gutachtens für die Mutter, haben sämtliche Beteiligte, außer der Gutachter, zusammengehalten, das Jugendamt unterstützt, die Familie zerstört, und dem Kindeswohl über Jahre massiv geschadet, und das nicht zum ersten Mal.

Die Mutter und Tilman wurden zum Spielball der Behörden, rechtsbeugender Richter bzw. des Staates, und genauso wurde Tilman über weitere 2 Jahre, wie ein Spielball von einer türkischen Pflegefamilie zur anderen, und von der Kinderpsychiatrie in die Kinderhilfsindustrie weitergereicht. Tilman erklärte auch, dass er bei einer türkischen Pflegefamilie auch regelmäßig misshandelt wurde, was aber niemand interessierte, weil die Pflegefamilie ja von der Stadt Bremerhaven bezahlt wurde, und daher unter dem Schutz des Jugendamtes stand.

Unser Gründer des Vereins, und heutiger Ehrenvorsitzender, kannte die Familie und Tilman persönlich. Jahrelang betreute er die Familie, von daher kannte er diese sehr gut. Andere jugendamtsgeschädigte Eltern bestätigten, dass er mit Tilman sehr gut umgehen konnte. Tilman hat ein Problem mit Frauen, die er nicht so ernst nimmt, aber mit unserem Vereinsmitglied klappte es wesentlich besser. Man kannte Tilman manchmal nicht wieder.

Der Mutter wurde bereits vor Jahren geraten, die Stadt Bremerhaven, mit den völlig unfähigen Behörden zu verlassen, so wie man das in anderen erfolgreichen Fällen schon gemacht hatte.

Das war lange bevor die Probleme mit dem Schulbesuch von Tilman losging, er durfte nach der Einschulung die Schule nur ungefähr einen Monat besuchen, dann hat die Schule Tilman trotz gesetzlicher Schulpflicht, den weiteren Schulbesuch untersagt.

Weiterhin wurde hier geraten, dass nach einer unberechtigten Inobhutnahme die Kinder regelmäßig aus den Einrichtungen und Pflegefamilien abhauen sollen.

Seit Jahren steigen die Zahlen der Kinder, die aus Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, sowie Pflegefamilien flüchten, ohne dass das die Öffentlichkeit das mitbekommt. Wenn die Polizei nach einem entlaufenen Kind sucht, dann schreiben sie selten, dass das Kind aus z. B. einer Pflegefamilie geflüchtet ist.

Kinder, die regelmäßig das perverse, aber finanziell lukrative Spiel der Jugendämter und der Kinderhilfsindustrie nicht mehr mitmachen, sind ein Problem für die Jugendämter.

Bereits Antonya war mit ihrer Flucht letztendlich erfolgreich, und auch Eddy und Taylor und auch Dave. Auch Frank Engelen, der ebenfalls jugendamtsgeschädigte Eltern und Kinder unterstützt, kennt viele Fälle, wo die (evtl. mehrfache) Flucht der Kinder zum Erfolg führte. Auch der ehemalige Rechtsanwalt Michael Langhans kennt solche Fälle.

Als Tilman am 17.11.2022 verschwand, wurde er leider schon wenige Tage, mit erneutem Polizeieinsatz aus einer Wohnung geholt, und erneut zum Jugendamt gebracht. Tilman ist kein einfaches Kind, aber ein sehr schlaues. Kaum hatte das Jugendamt den 10 Jährigen wieder, da hatte er sich schon wieder verabschiedet. . Wieder sollte die Polizei den Jungen holen. Es wird berichtet, dass sich die Polizei jetzt aber weigerte, die Familie erneut zu traumatisieren, und das Kind gewaltsam aus dem Haus zu holen.

Frage, wenn es einem Kind im Elternhaus so schlecht geht, und in einem Kinderheim oder bei einer Pflegefamilie so viel besser geht, würde es dann immer wieder von dort abhauen und zu der eigenen Familie flüchten?

Das ist eher nicht anzunehmen. Anzunehmen ist aber, dass es dem Kind dort wesentlich schlechter gegangen ist, und deshalb zurück zu den Eltern flüchtet. Jetzt wurde kurzfristig eine alternative Lösung gefunden.

Murat darf jetzt wieder Tilman heißen, und muss nicht zurück zu einer türkischen Pflegefamilie. Er darf jetzt zunächst bei seinem Halbbruder wohnen. Eine sofortige Rückkehr zur Mutter und seinem jüngeren Bruder wollte das Jugendamt nicht sofort. Wahrscheinlich wollten sie nicht wie die Volltrottel aussehen, und haben deshalb eine sofortige Rückkehr zur Mutter nicht zugestimmt.

Ein Tipp an den Halbbruder. Für die Betreuung von Tilman steht ihm jetzt ein Betreuungsgeld zu, was von Bundesland zu Bundesland zwar unterschiedlich ist, aber nicht ganz wenig ist. Außerdem kommt noch das Pflegegeld für Tilman dazu, was monatlich bei über 500 € liegen dürfte.

Sicherlich wird Tilman auch einen Schulbegleiter haben, den die Mutter schon seit über 4 Jahren beantragt hatte, den Tilman aber erst vom Jugendamt bekam, nach dem er aus dem Elternhaus geraubt wurde. Auch diese Kosten trägt natürlich das Jugendamt bzw. die Stadt Bremerhaven bzw. letztendlich wir Steuerzahler. Zumindest die Kosten für die Betreuung könnten natürlich entfallen, wenn Tilman nicht beim Halbbruder wohnen müsste, sondern direkt bei der Mutter.

Flucht von Tilman hat auch hier für deutlich erhöhte Zugriffe gesorgt. Etwa 3000 Zugriffe gab es in 2 Tagen nach der Flucht auf die Beiträge über Tilman.

Wir gratulieren Tilman zu diesem Sieg, auch wenn der Fall noch nicht völlig überstanden ist.

Wir müssen wohl auch der Mutter gratulieren, besonders weil die in den letzten 10 Jahren schon drei Mal erfolgreich gegen ein unberechtigte Inobhutnahme vorgegangen ist, und zahlreiche Gerichtsverfahren gegen unfähige Jugendämter gewonnen hat. Besonders das Gerichtsverfahren beim OVG Bremen hatte sogar bundesweit für Beachtung gefunden.

Natürlich gratulieren wir nicht nur, sondern wünschen der Familie jetzt endlich alles Gute für die Zukunft. Unser Ehrenvorsitzender hatte bereits mehrfach erwähnt, dass die Familie Bremerhaven verlassen sollte. Den Tipp kann man nur wiederholen.

TILMAN: Jetzt sucht auch die Polizei nach Tillie

Die Polizei Bremerhaven vermisst Tillie inzwischen auch sehr. Die haben sogar ein Foto von dem Kerlchen veröffentlicht, und folgenden Text dazu gibt es auch noch.

 

Bremerhaven: Zehnjähriger Junge wird vermisst

Seit Donnerstag verschwunden

Seit Donnerstag, 17. November 2022, um 8.05 Uhr, wird der zehn Jahre alte Murat Tilmann M. aus Bremerhaven vermisst.

Dunkle Winterjacke

Er ist 1,40 bis 1,60 Meter groß, hat ein südosteuropäisches Erscheinungsbild, ist schlank und hat dunkle, kurze Haare. Am Tag des Verschwindens trug er eine dunkle Hose, Sportschuhe der Marke Fila, eine Winterjacke in Dunkelgrün oder Blau.

Polizei bittet um Mithilfe

Wer Murat Tilmann M. gesehen hat oder Hinweise zu seinem Aufenthaltsort geben kann, wird gebeten, die Polizei Bremerhaven (Tel. 0471/953-4444) oder jede andere Polizeidienststelle zu informieren.

Liebe Polizei, ich wüsste nun wirklich nicht, warum man euch bei dieser Suche unterstützen sollte.  Wenn ihr dem Kind wirklich helfen wollt, warum verhaftet ihr dann nicht einfach die Jugendamtsmitarbeiter, die Pflegefamilie oder die Richter vom Familiengericht?

In Bremerhaven findet ihr Tilman nicht, wetten?

 

Straftat wegen Kinderklau kein Einzelfall

In Freiburg gab es einen Brandanschlag aus Verzweiflung, auf das Amtsgericht, weil das örtliche Jugendamt einer Mutter drei Kinder weggenommen hatte. Was die Eltern häufig als Kinderklau bezeichnen, wird von den Jugendämtern meist Inobhutnahme bezeichnet.

Sicherlich ist so eine Bezeichnung richtig, wo Behörden eingreifen müssen, wenn tatsächlich eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, aber auch die Bezeichnung KINDERKLAU ist berechtigt, denn häufig erfolgen solche angebliche Inobhutnahmen eben nicht rechtmäßig. auch dann nicht, wenn Familiengerichte die angebliche Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestätigen.

Hier liegt schlichtweg ein Systemversagen vor. Wenn Jugendämter zuschlagen, dann machen sie dies nicht nur häufig vorschnell, weil das für die Behörde meist der einfachste Weg ist. Und das System funktioniert dann so, dass die Eltern dann kaum eine wirklich Chance haben.

Wir haben auf der einen Seite die Eltern, oder sogar nur einen Elternteil, auf der anderen Seite stehen dann eine gante Armee von Profiteuren des angeblichen Hilfesystems, denen es nicht hauptsächlich um das Kindeswohl oder die Wahrheit geht-

Wenn das Jugendamt im Kindergarten oder der Schule auftaucht, und eine Kindeswohlgefährdung behauptet, dann fällt den Kindergärtnerinnen und den Lehrern bestimmt was ein, was die Eltern mal verkehrt gemacht haben sollen, selbst wenn sie bisher keine Kindeswohlgefährdung festgestellt hatten.

Dann werden sogenannte Gutachter beauftragt, die aber genau wissen, dass es nicht um die Feststellung der Wahrheit geht, sondern sie nur dann weitere Aufträge erhalten werden, wenn sie eine angebliche Kindeswohlgefährdung diagnostizieren.

Es sind sogar Fälle bekannt, wo Gutachter festgestellt haben, dass die Eltern nichts verkehrt gemacht haben, und denen dann das Gericht sogar den Auftrag wieder entzogen haben.

Auch kommt es vor, dass Gerichte einen Gutachter erst beauftragt haben, und dann das Ergebnis des Gutachters übergangen haben, wenn das positiv für die Eltern, bzw. ein Elternteil ausgegangen ist.

Und wenn dann der Fall beim Gericht anhängig ist, dann ist für das Gericht wesentlich einfacher eine Inobhutnahme zu bestätigen und eine Kindeswohlgefährdung zu unterstellen, als sich gegen die Behörde zu stellen, denn Freunde macht sich das Gericht damit nicht bei den Behörden.

Vermutlich glauben sogar viele Richter, dass ihre Entscheidung richtig war, und es bisher nur selten gelungen Richtern im Nachhinein davon zu überzeugen, dass nicht sämtliche Maßnahmen der Jugendämter richtig sind. Das ist eigentlich erstaunlich, denn immer wieder gelangen doch Jugendamtsskandale in die Öffentlichkeit.

Bei den zahlreichen Willkürmaßnahmen der Jugendämter ist es eigentlich schon erstaunlich, dass sich nur wenige Eltern mit Straftaten gegen die Behörden wehren. Immerhin ist es eine schwere Straftat. die die Familiengerichte und die Jugendämter sowohl gegen die Eltern als auch gegen die Kinder begehen. Sowohl Eltern, als auch Kinder werden durch solche Aktionen häufig schwer traumatisiert, und zwar nicht selten ein ganzes Leben lang.

Die meisten Straftaten betroffener Eltern bestehen nur aus einer Flucht mit ihren Kindern. Noch seltener sind Gewaltmaßnahmen gegen Personen und Sachen, aber sie kommen vor.

Bei diesen Gewaltmaßnahmen geht es aber häufig nicht darum, wirklich eine Person oder eine Sache zu beschädigen, sondern es geht häufig nur um Aufmerksamkeit- Es handelt sich also nur um einen Hilfeschrei betroffener Eltern, die sich sonst nicht mehr zu wehren wissen-

Auch einer Mutter aus Freiburg ging es um einen Hilferuf, als sie im Amtsgericht Freiburg Benzin ausschüttete, und versuchte ein Feuer anzuzünden-

Kein Einzelfall.

Behörde nimmt drei Geschwister in Obhut – 15 Monate später werden die Eltern gewalttätig

LEMGO: Brandanschlag aufs Jugendamt?

Detmold (WB)

Versuchte schwere Brandstiftung, Körperverletzung – seit Montag steht ein nigerianisches Ehepaar in Detmold vor Gericht. Die beiden Angeklagten sollen im August im Jugendamt Lemgo Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angegriffen haben.

Dem Mann wird außerdem vorgeworfen, er habe Benzin im Treppenhaus der Behörde verteilt. „Wir wollten niemanden verletzen. Wir wollten nur, dass uns endlich jemand zuhört und wir unsere Kinder sehen können!“, sagte Itogo S. (35).

Selbst im Strafverfahren gegen die Eltern konnte nicht geklärt werden, weshalb das Jugendamt die 3 Kinder in Obhut genommen hatte.

 

TRIER: Brand im Jugendamt

Löscharbeiten am Freitagmorgen im dritten Stockwerk des Verwaltungsgebäudes II am Augustinerhof.

In fünf Büroräumen des Jugendamts im Verwaltungsgebäude II am Augustinerhof hat es in den frühen Morgenstunden von Donnerstag auf Freitag gebrannt. Verletzt wurde niemand. Nach Angaben der Polizei liegen Hinweise auf Brandstiftung vor. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen, derzeit ist die Spurensicherung vor Ort.

Den Brand in den Büros des Jugendamts entdeckte eine Mitarbeiterin am Freitagmorgen, als sie in ihr Büro wollte. Sie habe sofort die Feuerwehr alarmiert, erläuterte der Einsatzleiter der Berufsfeuerwehr, Andreas Kirchartz, bei einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz im Rathaus. Die Meldung bei der Feuerwehr ging um 7:18 Uhr ein. Bereits vier Minuten später waren die ersten Einsatzkräfte vor Ort. „Papierstapel haben noch leicht gebrannt, größere Flammen gab es jedoch nicht mehr. Allerdings stellten wir in Aktenstapeln immer noch Glutnester fest“, informierte Kirchartz. Schnell hatten die 15 Feuerwehrleute, die mit sechs Fahrzeugen anrückten, den Brand unter Kontrolle und verhinderten dessen Ausbreitung.

Laut einer Pressemitteilung der Polizei liegen Hinweise auf Brandstiftung vor, welche die Kriminalpolizei noch genau untersuchen und prüfen muss. In mehreren Büros entdeckten die Ermittler Farbschmierereien, auch wurden Bestandteile von Computern in den Büros geklaut, auf denen sich jedoch keine Daten befinden. „Es ist mehr als wahrscheinlich, dass es sich um Brandstiftung handelt“, sagte auch Oberbürgermeister Wolfram Leibe. Möglich sei, dass die Brandstifter über ein Baugerüst an der Rückseite des Gebäudes in die Büros eingedrungen seien, sagte der OB.

Es macht wohl wenig Sinn, wenn man nur die Straftaten der Eltern verfolgt. Sinn würde es machen, wenn man mal gegen das Treiben der Jugendämter vorgehen würde. denn dort liegt ja die eigentliche Ursache für die späteren Straftaten der Eltern.

Der BdF hat heute mit dem Strafverteidiger der Mutter aus Freiburg telefoniert. Er bestätigt, dass er erneut zu Versagen im familiengerichtlichen Verfahren gab.

Wir bleiben dran, und werden den Fall weiter verfolgen.

Brandanschlag auf das Amtsgericht Freiburg

Brandanschlag auf das Amtsgericht Freiburg hätte durch mehr Gerechtigkeit ganz einfach verhindert werden können. Natürlich will die Justiz so etwas nicht hören, und sperrt lieber eine schwer traumatisierte Mutter ein, weil diese in ihrer Not zu diesem Mittel gegriffen hat.

Keine Frage, rechtmäßig ist es natürlich nicht, wenn man versucht ein Amtsgericht anzuzünden, aber bei der Beurteilung des Vorfalles muss man sich schon die Mühe machen, auch zu bewerten welchen Mist das Familiengericht, das Jugendamt und die Polizei gemacht haben. Außerdem ist uns bekannt geworden, dass das Kind in der Fremdbetreuung auch noch schlecht versorgt worden sein soll.

Einen Brandanschlag auf ein Gericht, macht man nicht aus Langeweile, sicherlich auch nicht aus niedrigen Beweggründen,  sondern es braucht einen Anlass dazu. Diesen Anlass hat das Gericht selbst geliefert. Wetten, dass das Gericht in diesem Fall schwerwiegenden Mist gebaut hat, und die traumatisierte Frau wird man sicherlich nicht nur inhaftiert haben, weil sie einen Brandanschlag versucht hat, sondern auch, um zu vertuschen welche Fehler die Justiz, das Jugendamt, also der Staat, und die sogenannte Jugendhilfeeinrichtung gemacht haben.

Lieber Herr Richter, das wird nicht funktionieren. Der Fall ist nun der Öffentlichkeit bekannt geworden, und wird nun verbreitet werden. Auch die Fehler der Behörden, der kapitalistischen Hilfeindustrie und der Justiz werden thematisiert werden. Vertuschen funktioniert nun nicht mehr.

Es scheint, als gäbe es hier kaum Besonderheiten, sondern es einfach nur Standard. Wir kennen das aus anderen Fällen. Über Jugendamts- und Justizskandale berichtet der BEAMTENDUMM-FÖRDERVEREIN schon seit etlichen Jahren immer wieder mal. Richtig intensiv seit 2013, als das Jugendamt Osterholz-Scharmbeck und das örtliche Familiengericht versucht hatte eine Familie zu zerstören, und eine damals 12-Jährige grundlos aus der Familie gerissen hatte, und in ein marbedes Kinderheim gesteckt hatte. Sechs Monate lang hatte sich das Mädchen das irgendwie gefallen lassen, und dann die Initiative ergriffen. Sie veröffentlichte erst ein Hilferuf im Internet und flüchtete dann aus dem Kinderheim. Erst von da an begann der Kampf um das Kind richtig, und was soll ich sagen, am Ende war man erfolgreich.

Zunächst wurde im Internet über den Fall berichtet, dann sprangen auch RTL, ZDF und etliche Printmedien auf den Fall auf. Das war nicht schön für das Jugendamt, die Justiz und das Kinderheim, das hat denen gar nicht gefallen. Man versuchte sogar auf ALLMYSTERY und beim SONNENSTAATLAND gegen die Familie Stimmung zu machen. Geholfen hat es nicht. Am Ende gewannen wir und natürlich besonders die Familie.

Auch bei einer weiteren Familie gab es keine Gründe für eine Inobhutnahme. Dennoch hat das Jugendamt rein willkürlich wieder eine ganze Familie zerstört. Nach dem Kinderklau durch die Behörde war die älteste Tochter von sich aus wieder zur Familie zurückgekehrt, was dann zu einem erneuten Polizeieinsatz führte, und man dann die Tochter über Jahre vor den Eltern und Geschwistern versteckt untergebracht hatte.

Genutzt hat es nichts, der BdF hat das damals 13-jährige Mädchen trotzdem gefunden und einen Kontakt zu den Eltern hergestellt. Einige Monate später, als das Kind dann 14 war. flüchtete das Kind erneut aus dem Kinderheim zurück zu den Eltern. Durch einen vom BdF empfohlenen Umzug war für die Familie inzwischen ein anderes Jugendamt zuständig. Ob dieses Jugendamt tatsächlich besser ist, kann zwar nicht gesagt werden, aber zumindest die Sachbearbeiterin kann als gut bezeichnet werden. Sie hat nicht  nur die Rückführung sämtlicher Kinder befürwortet, sondern sogar noch ausdrücklich bestätigt, dass man der Familie die Kinder niemals hätte wegnehmen dürfen.

In den letzten Jahren wurden zahlreiche Fälle bekannt, wo Jugendämter und Justiz, plus die Helferindustrie, der es hauptsächlich um Geld geht, willkürlich gehandelt haben, und massive Fehler begangen haben. Bei manchen Richtern mag sogar ein Sinneswandel erreicht worden sein, aber das korrupte System wurde damit nicht groß verändert, obwohl nicht nur im Internet immer wieder über solche Fälle berichtet wird, sondern auch Fernsehen und Presse immer wieder mal über solche Skandale berichtet haben. Auch ein CDU-Politiker hat das System und das Vorgehen der Jugendämter schon massiv kritisiert.

Auch in dem Fall aus Freiburg wird Öffentlichkeit nötig sein, um der Mutter und dem Kind zu helfen. Natürlich ist es rechtlich unzulässig ein Gericht anzünden zu wollen, aber nachvollziehbar ist es schon, wenn der Staat, wenn das Jugendamt und das Gericht, einer Mutter unberechtigt ihr Kind raubt, und das Kind auch immer wieder deutlich zeigt, dass es unbedingt zur Mutter zurück will.

In diesem Fall darf man die Sache nicht nur dem Gericht überlassen, denn in diesem Fall ist das Gericht, sind Richter gleichzeitigt auch Mittäter, die die Mutter und das Kind schwer traumatisiert haben, denn ohne den staatlichen Kinderklau hätte es niemals den Versuch der traumatisierten Mutter gegeben das Gericht anzuzünden.

Der Fall muss raus aus Freiburg, der Fall darf nicht mehr kriminellen und unfähigen Richtern aus Freiburg oder deren Kollegen überlassen werden. Das gesamte Gericht in Freiburg gehört wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt, auch wenn die Justiz gerne behauptet, dass man nicht ein ganzes Gericht wegen Befangenheit ablehnen könnte.

Das kann man nämlich doch, denn ein Befangenheitsantrag ist grundsätzlich aus der Sicht einer antragstellenden Prozesspartei zu beurteilen, und von daher ist nachvollziehbar, dass eine vernünftige Prozesspartei in Einzelfällen ein gesamtes Gericht für befangen halten kann. Und tatsächlich gab es diesen Fall schon mal. so hat sich das gesamte Amtsgericht Wolfratshausen schon mal selbst wegen Befangenheit abgelehnt.

Logisch, wenn sich ein gesamtes Amtsgericht für befangen erklärt, dann ist umgekehrt genauso vorstellbar, dass eine vernünftige Prozesspartei ein gesamtes Gericht begründet für befangen hält.

Die traumatisierte Frau ist unverzüglich aus der U-Haft zu entlassen, denn es besteht ganz sicherlich keine Fluchtgefahr, weil die Mutter ganz bestimmt nicht ohne ihre Tochter flüchten wird. Ein fester Wohnsitz wird sicherlich auch vorhanden sein.

Auch eine Wiederholungsgefahr besteht logischerweise nicht wirklich, denn die Mutter hat ihr vermutliches Ziel schon erreicht. Es ging ihr schließlich nicht wirklich darum das Gericht abbrennen zu lassen, oder Menschen umzubringen, sondern es handelt sich hier um einen Hilferuf, der ihr Aufmerksamkeit bringen sollte, was ihr ja auch gelungen ist.

Auch eine Verdunklungsgefahr besteht nicht, da sie ja die Tat bereits eingeräumt hat, und sich selbst gestellt hat.

Die U-Haft wurde also nur aus dem Grund erlassen, weil die Justiz verhindern will, dass ihre Mitschuld an der Tat in die Öffentlichkeit bekannt wird. Das aber ist kein berechtigter Haftgrund.

In den nächsten Tagen wird hier weiter über den Fall berichtet werden. Durch unseren Sitz in der Schweiz sind wir ja nicht soweit vom Geschehen entfernt.

Hier ein Video von Rechtsanwalt Dubravko Mandic aus Freiburg zum Fall, und zum Thema Jugendamt.

 

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Wollte mich Erdowahn Junior heute nötigen?

Morgen ist ja mein Strafverfahren. Deswegen war ich heute mal wieder beim Amtsgericht, hab mit meiner Lautsprecheranlage mal wieder Krach gemacht.

Mit meinem Elektromobil war ich zum Gericht gefahren, und auch wieder zurück. Außerdem hatte ich einen Fahrradanhänger dabei.  Mit dem habe ich den Lautsprecher transportiert. Da mein Elektromobil keine Anhängerkupplung hat, führe ich den Anhänger auf der linken Seite meines Rollstuhls mit, in dem ich die Deichsel in der Hand halte.

Wer mal einen Anhänger mit einem Auto gezogen hat, weiß, dass man mit Anhänger langsamer fährt, als ohne. Auch beim Elektromobil ist das nicht anders. Ich fuhr also langsamer, als ohne Anhänger, denn es kostet auch Kraft den Anhänger neben sich herzuziehen.

Ich fuhr über die Bahnhofstr. Am Ende der Bahnhofstraße fuhr langsam ein LKW durch die Fußgängerzone. Als ich mich dem LKW näherte, sah ich vor dem LKW drei Mitarbeiter des Ordnungsamtes Gelsenkirchen. Die standen rechts vor dem LKW, während ich links hinter dem LKW stand. Ich sah schon von weitem, dass einer der Mitarbeiter, ein Türke, ein Auge auf mich geworfen hat.

Weiterlesen „Wollte mich Erdowahn Junior heute nötigen?“

Lügt PK Pfeifers

Diese Bilderfolge zeigt, den ersten Angriff. Mit seinem rechten Gipsarm schlug er den Rollstuhlfahrer vor die Brust.

Bekanntlich hat Robin O. in unserer Siedlung nicht nur einen Rollstuhlfahrer beleidigt und verleumdet, sondern später auch noch angegriffen.

Beim ersten Angriff schlug er den Rollstuhlfahrer mit seinem rechten Gipsarm auf die Brust.

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Lügt PK Pfeifers?

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Es ist (zum Glück) ruhig geworden um Shalomah

Am 18. und 19. Oktober 2021 war die Presselandschaft voll mit Berichterstattung über die verschwundene Shalomah. Dabei war die Berichterstattung tendenziös einseitig. Das „arme“ Kind wurde von den „bösen“ Eltern den „liebenden“ Pflegeeltern entführt.

Wetten, so war es nie.

Die WELT titelte am 18.10.2021:

Shalomah könnte in den Fängen einer Sekte sein

Die BILD schrieb am 20.10.2021

Europaweite Fahndung nach Sekten-Eltern

Pflegevater: „Wir vermissen sie wirklich sehr“

Wenn der Pflegevater Shalomah so sehr vermisst, dann wird ihm sicherlich klar sein, wie zuvor wohl die Eltern von Shalomah ihr leibliches Kind jahrelang vermisst haben, und wie sehr Shalomah ihre Eltern und ihren Bruder vermisst hat.

Bezahlte Pflegeeltern können die leiblichen Eltern nur selten wirklich ersetzen.

Aber der FOCUS schoss am 20.10.2021 den Videl ab.

Shalomah wohl in Fängen der Sekte „Zwölf Stämme“: Kinder werden hier brutal gezüchtigt

Auch arbeiten mussten die Kinder, Freizeit habe es für sie nicht gegeben. So hätten sie etwa am Sonntag Schraubensätze für die gemeindeeigene Solarfirma zusammenfügen müssen. „Sobald sie dazu fähig waren, wurden sie voll eingesetzt“, sagte Pleyer FOCUS. „Wenn wichtige Ernten anstanden, fiel sogar die Schule aus.“ Er resümiert: „Kinderspiele sind bei den „Zwölf Stämmen“ verboten, Kinderarbeit ist es nicht.“
Kinder müssen also Schraubensätze zusammenfügen. Was für eine Dramatik. Die Kinder kennen also keine Frühsexualisierung, dürfen sich nicht langweilen und abhängen. Aus Langeweile Geschäftsleute beklauen, wird es bei der Sekte wohl auch nicht geben, und unsere bekannte Jugendsprache, wo sechsjährige Kinder andere als Hurensöhne bezeichnen, oder Sprüche von sich geben wie,
Ich f… deine Mutter. gibt es dort wahrscheinlich auch nicht.
Was für eine Dramatik, was für eine eingeschränkte Kindheit, wo Kinder noch lernen, wie man sich gegenüber Erwachsenen oder anderen Menschen zu benehmen hat. Mit unserer modernen Pädagogik hat das natürlich wirklich nicht viel zu tun.

In Deutschland wurden die Eltern von einer Pädagogin aufgefordert ihre 17-jährige Tochter mal richtig abzufüllen, denn die Jugendliche müsse es ja mal lernen, wie es ist, wenn man richtig besoffen ist, wenn man kotzen muss, und nicht mehr weiß, wo man gerade ist, und was abgeht.

Die Internetseite der 12-Stämme schreibt über ihre untypische und undeutsche Pädagogik:

Die Erziehung unserer Kinder

Wir lieben unsere Kinder und verbringen viel Zeit mit ihnen. Ihr Unterricht findet bei uns zuhause statt (Homeschooling) nach einem eigens entwickelten Lehrplan. Sie lernen neben Rechnen, Lesen, Schreiben und anderen Schulfächern freimütig zu sprechen, in Frieden zusammenzuleben und ein gottgefälliges Leben zu führen. Die Ausbildung unserer Kinder geht weit über die Schulstunden Klassenzimmer hinaus, denn sie nehmen aktiv allen Bereichen unseres reichhaltigen Gemeinschaftslebens teil. So lernen sie, als Team zusammenzuarbeiten beim Kochen, Nähen, Handwerkern, in der Tierhaltung und ebenso beim Singen, Tanzen und Musizieren. Darüber hinaus lernen sie den unzähligen Gästen, die von unserem Leben der Liebe angezogen werden, Gastfreundschaft zu zeigen.
Gemeinsam erfahren und demonstrieren wir die Wiederherstellung aller Dinge – die Restauration, von der alten Propheten4 und unser Erretter Jahschua sprachen5, dessen Leben, Tod und Wiederauferstehung dieses Leben möglich machen.

Klingt das nach einer miesen Kindheit?

Immerhin hat am 20.10.2021 der Blog

EchteMamas.de geschrieben:

Verschleppte Shalomah: Ging sie freiwillig in die Sekte?

Es stellt sich natürlich die Frage, ob es richtig ist zu behaupten, dass das Kind verschleppt wurde, wenn sie doch freiwillig mitging.

Weiter ist dort zu lesen:

Nun gibt die Vermutungen, dass das Mädchen ganz freiwillig zu ihren leiblichen Eltern gegangen ist.

Das berichtet zumindest RTL, deren Reporterin den Fall derzeit in der Nähe des Sekten-Standortes in Tschechien recherchiert. Wie die Journalistin herausgefunden haben will, halten sich dort allerdings die vermisste Elfjährige noch ihre leiblichen Eltern auf.

Shalomahs Pflegevater soll erzählt haben, dass das Verhältnis des Mädchens zu den leiblichen Eltern stets gut gewesen sei. Sie hätten sich alle sechs Wochen regelmäßig getroffen.

In der letzten Zeit hatte Shalomah nun vermehrt erwähnt, dass sie ihre leiblichen Eltern vermissen würde.

Keine Entführung also, kein Verschleppen. Hier hat einfach ein Kind klargemacht, dass es nicht bei den bezahlten Pflegeeltern leben will, sondern bei ihren echten Eltern. Und auch wenn die Eltern nicht perfekt sein werden, ist das doch der Wille des Mädchens den man akzeptieren sollte.

Der letzte Beitrag zu dem Thema wurde am 25.10.2021 gefunden. Allerdings liegt der Beitrag hinter einer Bezahlschranke.

Am 21.10.2021

Vermisste Shalomah (11) wohl bei Sekte: Bruder des Mädchens bereits 2016 verschwunden

Vermisste Elfjährige aus Bayern: Bruder des Mädchens bereits 2016 von Eltern mitgenommen

Bereits im November 2016 ist nach Angaben des Bayerischen Rundfunks (BR) der Bruder des Mädchens aus einem Heim verschwunden. Polizei und Behörden hatten „alles versucht, um ihn zu finden“, so das zuständige Jugendamt gegenüber dem BR. Er sei dann bei seinen leiblichen Eltern, die der besagten Sekte angehören, wieder aufgetaucht. Er hätte glaubhaft versichert, freiwillig mitgegangen zu sein. Sein Wunsch bei ihnen zukünftig leben zu können, wurde ihm anschließend erfüllt.

Der Bruder von Shalomah ist also schon vor 5 Jahren aus dem Kinderheim abgehauen, und hat erklärt, dass er bei seinen Eltern leben will. Das wurde ihm dann gewährt.

So sollte man das auch bei Shalomah halten. Auch sie hat das Recht bei ihren leiblichen Kindern zu leben, und der deutsche Staat sollte sowohl das Kind, als auch die Eltern zufrieden lassen.

 

FREMDBEITRAG: LICHTBLICK

Auch, wenn der Verantwortliche für diesen Blog schon lange nicht mehr in Deutschland wohnt, wird darauf geachtet, dass hier nicht unnötig deutsche Gesetze missachtet werden. Aus diesem Grund wurde folgender FREMDBETRAG vor der Veröffentlichung hier von uns bearbeitet.

So. Ich habe heute mit dem gehen mich ermittelnden Staatsanwalt T…… gesprochen. Dem Gespräch war zu entnehmen, dass sein Kollege A….. W……… immer noch Geheim Ermittlungen gegen mich führt und sich offensichtlich mit einen Spitzel Account in diverse Telegram Gruppen und soziale Netzwerke eingeschlichen hat, in denen ich mich auch befinde.

Der leitende Oberstaatsanwalt H……. bittet über seine Sekretärin darum, das schriftlich  zu melden, damit er eine Handhabe hat.

Auch dem Staatsanwalt T…… war es völlig egal, dass minderjährige Mädchen in dem Mädchen Wohnheim HAUS E… des N……….. E……………. e.V. dem Prostitutionsgewerbe nachgehen sollen und sich von den Freiern, also den Kinder Fickern mit Zigaretten und Schokolade bezahlen lassen.

Gemäß eigener in 2014 angestellter Ermittlungen ist das einem Teil der Bevölkerung in und um N………-V…. bekannt. Sowohl S…. L…. als auch seinen potentiellen Komplizen bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft D……. scheint das Leid der Kinder, die oftmals ihren Eltern gem. Par. 235 StGB entzogen und zum Zweck des Kinderhandels gem. Par. 236 StGB gegen ihren Willen in dem mutmaßlichen Privatgefängnis HAUS E… gefangen gehalten werden, völlig egal zu sein. Tatzeugin, die in 2014 vor laufender Kamera ausgesagt hat, ist u.a. die heute ca. 20 Jährige S…. T…..

Weitere Zeugen sind die Filme Macher Sebastian W…… und Beata P………….vom YouTube Kanal The Studebaker.

Sachdienliche Hinweise nimmt die Beratungsstelle FAMILIENWOHL entgegen. 037327859939,

familienwohl@yahoo.com.

Gruß F…. E…..

Das sind natürlich gleich mehrere Themen. Auch, wenn der betreffende Verein, bzw. Frank, nicht Mitglied im Verein sind, haben wir uns entschlossen den Beitrag hier zu veröffentlichen.

Übrigens kennen wir das hier auch im Fall unseres ehemaligen Vorsitzenden. Auch hier haben erhebt, dass ein Staatsanwalt  persönlich motiviert handelt.

So hat z. B. die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen einen kindertretenden Polizisten eingestellt, aber  z.B. Strafverfahren gegen Bürger, wegen angeblicher Beleidigung geführt, die den Kindertreter kritisiert haben.

So stellt z. B. die Staatsanwaltschaft immer wieder Straftaten gegen Bernd Schreiber ein, und verklagt im Gegenzug den unschuldigen Bürger. Zuletzt wurde Bernd Schreiber angeklagt, weil der Rollstuhlfahrer angeblich einen 18-Jährigen angegriffen haben sollte. Bei dem Strafverfahren bestätigte ein Beweisvideo, dass der 18-Jährige den Rollstuhlfahrer angegriffen hatte, und der Rollstuhlfahrer sich deshalb in Notwehr gewehrt hatte.

Natürlich hat man gegen den tatsächlichen Angreifer bisher keine Anklage erhoben, auch nicht,  nachdem der Freispruch von Herrn Schreiber eindeutig die tatsächliche Täterschaft bestätigt hatte.

Aktuell versucht so ein Staatsanwalt vom SonnenStaatLand erneut mit zahlreichen Tricksereien ein Verfahren, ein illegales Verfahren durchzuboxen.

Man sieht also, es ist kein Einzelfall, dass die Staatsmacht, die ja in Wirklichkeit unsere Büttel sind, willkürlich oder persönlich, manchmal auch politisch motiviert gegen unschuldige Bürger vorzugehen.

Endlich geklärt, Video von einem Poli­zei­ein­satz ist zulässig

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte schon vor Jahren entschieden, dass Bilder von Fotos erlaubt sind. Das BVerfG hatte dies mit der Waffengleichheit begründet. Allerdings ging es dabei speziell um Fotografien und nicht um Videos.

Durch die Begründung war aber naheliegend, dass das auch für Videos gelten würde.

Die Polizei stellte dies häufig anders da. Manchmal wurde behauptet, dass Videos von Polizisten nicht erlaubt wären, weil dabei auch Tonaufnahmen gemacht würden. Hier wurde das schon immer anders gesehen. Es stimmt einfach nicht, dass man bei jedem Polizeieinsatz auch die Sprache der Polizisten hörbar aufnehmen würde. Abhängig von der Entfernung und der Größe der aufgenommen Gruppe, sowie evtl. Windgeräusche, gibt es keine verwertbare Tonaufnahme. Aus diesen Gründen zieht der behauptete Grund der Polizei nicht, zumindest nicht bei jeder Videoaufnahme.

Da das BVerfG Fotoaufnahmen für zulässig erklärte, und dies mit der Waffengleichheit zwischen Bürger und Polizei begründete, war zu erwarten, dass das aus dem gleichen Grund auch für Videoaufnahmen gelten würde.

Jetzt landete so ein Fall vor Gericht. Am 24.9.2021 hatte das Landgericht (LG) Osnabrück zu darüber zu entscheiden, ob die Polizei berechtigt war das Handy eines Bürgers zu beschlagnahmen, der mit dem Handy einen Polizeieinsatz gefilmt hatte. (Qs 49/21)

Das LG hatte sich mit einem Ereignis während eines Polizeieinsatzes in der Osnabrücker Innenstadt beschäftigt. Dort kam es unter anderem zur Fixierung einer sich widersetzenden Person auf dem Boden. Währenddessen seien die Einsatzkräfte wiederholt von umstehenden Personen gestört worden, unter anderem vom Beschwerdeführer. Die Polizei versuchte, die Situation zu beruhigen, und sprach Platzverweise aus. Währenddessen fertigte der Beschwerdeführer mit seinem Handy Video- und Tonaufzeichnungen von der Situation an.

Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten forderten ihn auf, dies zu unterlassen. Derartige Tonaufnahmen seien strafbar. In der Folge wurde das Handy des Beschwerdeführers wegen des Verdachts einer Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gegen dessen Willen sichergestellt.

Das Amtsgericht (AG) hatte die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme bestätigt. Das LG sah das anders.

Sowohl Bild- als auch Tonaufnahmen eines Polizeieinsatzes im öffentlichen Raum sind zulässig. Ein dazu benutztes Handy hätte nicht beschlagnahmt werden dürfen, so das LG Osnabrück zu einem Polizeieinsatz in der örtlichen Innenstadt.

Sowohl Bild- als auch Tonaufnahmen eines Polizeieinsatzes im öffentlichen Raum sind nicht strafbar. Die Beschlagnahme des dazu benutzten Handys ist daher rechtswidrig. Dies hat das Landgericht (LG) Osnabrück entschieden (Beschl. v. 24.09.2021, Az. Qs 49/21).

Tonaufnahmen nicht strenger als Bildaufnahmen geschützt

Dem LG zufolge lag nämlich kein Anfangsverdacht für eine strafbare Handlung vor, sodass das Handy nicht hätte beschlagnahmt werden dürfen. Die Strafvorschrift des § 201 StGB, welche die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes unter Strafe stellt, erfasse keine Äußerungen im öffentlichen Verkehrsraum. Außerdem schütze die Norm die Unbefangenheit der mündlichen Äußerung. Die Unbefangenheit sei bei dienstlichem Handeln, welches rechtlich gebunden sei und der rechtlichen Überprüfung unterliege, aber nicht berührt.

Letztlich führt das LG* aus, dass gem. § 201 a StGB das Anfertigen von Bildaufnahmen im öffentlichen Raum grundsätzlich straffrei sei. Warum das Anfertigen von Tonaufnahmen in demselben Raum strenger geahndet werden sollte, sei nicht ersichtlich.

Unser frühere Vorsitzende hatte auch bereits zwei ähnliche Vorfälle.

  1. Bei einer Demo gegen die Machenschaften des SPD-Stadtverordneten Gerhard Lichtenberger nutzte Herr Schreiber auch eine Videokamera, um sich selbst aufzunehmen. Eine Mitarbeiterin von Lichtenberger rief dann die Polizei. Die beiden Uniformierten liefen mehrfach in das Kamerabild, und beschwerten sich dann anschließend, dass sie aufgenommen wurden.
  2. Bei einer Demo vor der Polizeiwache Gelsenkirchen filmte unser damalige Vorsitzende erkennbar die Veranstaltung. Zwei Polizisten kamen aus dem Gebäude und störten die erkennbare Aufnahme. Sie forderten unseren damaligen Vorsitzenden auf ein Plakat an seinem Rollstuhl zu entfernen, und drohten mit einer Anzeige. Die Anzeige wegen dem Plakat wurde dann noch ergänzt wegen angeblicher Verletzung der Vertraulichkeit des (nicht öffentlich) gesprochenen Wortes. Der Quatsch wurde aber eingestellt.

Jetzt wurde aber entschieden, dass auch Videos von Polizisten im Einsatz gemacht werden dürfen, und dabei auch die Tonaufnahmen kein Hindernis sind.

In dem Verfahren ging es zwar um ein Handyvideo, aber es macht rechtlich wohl keinen Unterschied, ob man mit einer normalen Kamera, oder einer Handykamera die Aufnahmen fertigt.

NACHTRAG mit Video

PANORAMA: POLIZEIGEWALT FILMEN VERBOTEN

 

Button mit der Aufschrift MASKENBEFREIT soll Volksverhetzung sein.

Wundern kann man sich in diesem Land nun wirklich über nichts mehr. Zur Erinnerung, der Gründer und ehemalige Vorsitzendes des BEAMTENDUMM-FÖRDERVEREIN  wurde zweimal verhaftet, weil er während Gerichtsverhandlungen ein T-Shirt mit der Aufschrift PROZESSBEOBACHTER trug.

Wenn man dafür verhaftet werden kann, braucht man sich auch nicht wirklich wundern, dass jemand wegen VOLKSVERHETZUNG angeklagt wurde, weil er einen Button mit der Aufschrift MASKENBEFREIT trug.

Rechtsanwalt Dirk Sattelmeier berichtet, dass es heute eine Gerichtsverhandlung beim AG Köln gab. Der Vorwurf lautete VOLKSVERHETZUNG durch das Tragen eines Buttons mit der Aufschrift MASKENBEFREIT.

Eine entscheidung gab es aber heute nicht, denn in 14 Tagen soll die Verhandlung fortgesetzt werden. Der BdF kann im Ansatz keine Volksverhetzung erkennen, zumindest nicht an dem was Rechtsanwalt Sattelmeuer veröffentlicht hat.

Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Heute: AG Köln und die Frage nach der Strafbarkeit zur Tragung eines Buttons mit der Aufschrift „Maskenbefreit“ als Volksverhetzung

Es wurde leider noch nicht zu Ende verhandelt, da die Staatanwaltschaft im Ermittlungsverfahren das Merkmal des Par. 130 StGB – die „Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens“ – schlichtweg nicht vorgenommen hatte.

Das Versäumnis möchte sie jetzt in zwei Wochen durch die Vernahme eines Zeugen nachholen, was ihr nach meiner Überzeugung aber nicht gelingen wird, da hierbei nichts herauskommen wird. Leider gab das Gericht dem entsprechenden Beweisantrag dennoch statt.

Fortsetzung folgt…

Wenn jemand darin eine Volksverhetzung erkennen kann, wären wir für einen entsprechenden Kommentar dankbar.

FREMDBEITRAG: Nochmals 75 € gespendet


Der BEAMTENDUMM-FÖRDERVEREIN (BdF) hat nochmals 75 € gespendet.

Damit hat der BdF bzw. das Umfeld vom BdF insgesamt 175 € gespendet. Das sind geringfügig mehr als 100% der benötigten 174 €. Damit hat der BdF theoretisch die Kampagne schon alleine finanziert. 174 € wurden für eine Amtshaftungsklage benötigt

Insgesamt sind sogar schon über 400 € eingegangen. Damit wurde jetzt schon eine weitere Amtshaftungsklage finanziert. Ich danke den Spendern und Unterstützern, die mich mit ihren Spendern so sehr unterstützen, und meine mögliche Rückkehr fördern.

Auch wenn der BdF schon alleine die benötigte Summe aufgebracht hat, war der Verein nicht der einzige Spender. Insgesamt gab es bisher 12 Spenden. Bei mindestens zwei Spenden handelte es sich dabei um Sammelspenden.

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Geil, explosiver Kahn kommt nach Bremerhaven

oder,

wie man das Jugendamtsproblem auch lösen könnte.

In Hamburg muss ein Frachter den Hafen wieder verlassen, weil er etwas zu viel Ammoniumnitrat geladen hat. Es ist nur etwa doppelt soviel, wie dies erlaubt ist. Wenn´s mehr nicht ist.

Ammoniumnitrat benötigt man für die Herstellung von Düngemittel und zur Sprengstoffherstellung.

Ammoniumnitrat ist hochgefährlich und soll Auslöser der Explosionskatastrophe im vergangenen Jahr im Hafen von Beirut gewesen sein. Weite Teile der libanesischen Hauptstadt wurden damals verwüstet.

„Beirut ist neh schöne Stadt …“

1000 Tonnen hat das Schiff geladen, das heute Hamburg wieder verlassen soll. Aber wohin mit dem Zeug?

Ein Sprengstoff, der so gefährlich ist, dass er eine ganz Stadt vernichten kann, dafür gibt es eigentlich nur eine Lösung, nur ein Hafen, wo man hinbringen kann.

In Bremerhaven singt man schon ein Lied.

„Ein Schiff wird kommen …“

Ja, genau, das Schiff, mit der für Hamburg zu gefährliche Fracht, soll nun nach Bremerhaven weiter schippern. Warum Bremerhaven?

Da fallen mir zwei mögliche Antworten ein.

Antwort1
Das Zeug ist in Bremerhaven weniger explosiv.

Antwort2
Um Bremerhaven ist es nicht so schade.

Antwort1 erscheint mir wenig logisch. Wieso sollte das Zeug in Bremerhaven weniger explosiv sein, als in Hamburg? Dazu fällt mir gerade keine Antwort ein.

Da bliebe noch Antwort2. Also ehrlich, wieso sollte man Hamburg in die Luft sprengen, wenn es mit Bremerhaven eine Alternative gibt?

Hamburg oder Bremerhaven, da fällt die Antwort nicht schwer. Schon gar nicht, wenn man Bremerhaven kennt. Vielleicht heißt ja der Empfänger Koch. Vielleicht will die ja damit das Jugendamt in die Luft sprengen. Vielleicht hat sie heute noch keine gute Tat vollbracht.

Waren sie in letzter Zeit mal in Bremerhaven? Haben sie dort in letzter Zeit mal die Einkaufsstraße, also die Fußgängerzone gesehen? Haben sie die Leerstände dort gesehen, nachdem Karstadt die Pforten geschlossen hat?

Mancher Bürger dieser ehemals schönen Stadt könnte sich mit so einer Sanierung durchaus anfreunden.

Und mancher Mitarbeiter der Stadtverwaltung hofft vielleicht insgeheim, dass bei der Entladung des Kahns der Stadtteil Leherheide nicht verschont bleibt. Zwar finden die es schade um den Erikasee, aber vielleicht kann man damit den Tsunami zum Schweigen bringen, den Frau Koch wegen Tilman ausgelöst hat.

Wir dagegen würden meinen, dass Richter Dr. Köster, die Senatorin Frau Schilling, und einige Jugendamtsmitarbeiter unbedingt einen Platz in der ersten Reihe verdient haben, wenn das Schiff ankommt und entladen wird.

Wer noch Vorschläge für die erste Reihe hat, darf diese gerne mit der Kommentarfunktion mitteilen.

Übrigens, es gibt in diesem Land theoretisch noch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Auch wenn das nur noch theoretisch gilt, wird darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Beitrag um eine straffreie und zulässige Satire handelt. Dies für den Fall, dass der Kahn nicht in die Luft fliegen sollte.

FREMDBEITRAG: Richter Köster, schlimmer als …?

Ein Rechtsanwalt behauptete, dass der Senat eines Oberlandesgerichtes in München schlimmer sei, als Roland Freisler. Das mochten die Richter des Senats nicht wirklich hören. Sie stellten Strafantrag gegen den Anwalt, und dieser wurde vom Amtsgericht wegen Beleidigung verurteilt. Vermutlich bestätigte auch das Landgericht das Urteil. Und so ging der Rechtsanwalt weiter. Ein anderer Senat des Oberlandesgerichts München entschied dann, dass es sich bei der Aussage des Rechtsanwaltes nicht um eine strafbare Beleidigung handelt, sondern um eine vom Grundgesetz geschützte Meinungsäußerung.

Wie ihr ja wisst, Richter Köster hat meiner Mutter das Sorgerecht für mich entzogen. Peinlich, wie dilettantisch dieser Richter dabei vorging. Rechtsanwalt Michael Langhans hat sich dazu in einem Video geäußert. Im Moment liegt der Fall beim OLG.

(…weiterlesen…)

https://tilman.news.blog/2021/03/12/richter-koester-schlimmer-als/

Was sagt ein Polizist dazu?

Was sagt ein Polizist, wenn du ihm erklärst:

„Ich habe dem Jugendamt zwei Kinder geklaut?“

Im Februar 2021 bekamen von uns unterstütze Eltern zwei ihrer Kinder zurück, die vor Jahren aus dem Elternhaus geholt wurden.

Die gemachte Aussage ist nicht ganz richtig, denn das ältere Kind befindet sich schon seit Juli 2020 wieder im Elternhaus, und im Februar 2021 bekamen die Eltern dann offiziell auch das Sorgerecht für dieses Kind zurück.

Beim zweiten Kind ist es umgekehrt. Dieses Kind durfte im Februar 2021 wieder zu den Eltern zurück, aber das Sorgerecht wird erst in den nächsten Wochen übertragen werden. 

Dennoch erklärte Herr Schreiber, heute bei der Polizei, dass er dem Jugendamt zwei Kinder „geklaut“ hätte.

Aber der Reihe nach.

Am 27.2.2021 kam das Kind dauerhaft zurück zu den Eltern. Aus diesem Anlass bestellte Herr Schreiber bei EBAY für die Heimkehr eine Girlande mit dem Text:

HERZLICH WILLKOMMEN ZU HAUSE

Wie bei EBAY üblich, wurde die Ware im Voraus bezahlt. Die Girlande kam auch rechtzeitig bei der Familie an, den als Lieferadresse wurde die Adresse der Familie angegeben, weil dort die Girlande aufgehängt wurde. 

Tage später bekam Herr Schreiber eine E-Mail von AMAZON. Angeblich konnte AMAZON einen Betrag nicht vom Bankkonto abbuchen. Doch nicht nur Herr Schreiber bekam so eine merkwürdige E-Mail, sondern auch der Empfänger der Ware, also die Familie, bekam von AMAZON einen entsprechenden Brief. 

Merkwürdig, da kauft man was bei EBAY, bezahlt die Ware im Voraus, und bekommt dann eine Mahnung von AMAZON. Nachvollziehbar war das nicht. 

Herr Schreiber rief bei AMAZON an, und erfuhr Folgendes. Es gibt Verkäufer, die verkaufen auf EBAY Waren, die sie nicht besitzen. Mit dem Kauf dieser Ware erfahren sie dann einige Daten vom Käufer. Mit diesen Daten eröffnen sie bei AMAZON ein Konto, und sie geben noch ein erfundenes Bankkonto ein. Natürlich merkt AMAZON dann nach einigen Tagen, dass man von dem Konto kein Geld abbuchen kann, und versendet dann an die hinterlegte E-Mail-Adresse, und an die hinterlegte Adresse eine Mahnung.

Mit AMAZON konnte das Problem schnell geklärt werden, aber dennoch wurde bei der Polizei Strafantrag gegen Unbekannt gestellt. 

In diesem Zusammenhang wurde dem Polizisten erklärt:

„Ich habe dem Jugendamt zwei Kinder geklaut?“

Seine Antwort darauf lautete:

Weiterlesen „Was sagt ein Polizist dazu?“

ZOE: Herzlich Willkommen zu Hause

Heute ist wieder Samstag. Samstag, den 27.2.2021. Ein ganz besonderer Tag. Ein Zoe-Samstag. Der Samstag also, wo Zoe aus dem SOS-Kinderdorf Worpswede zu ihren Eltern und den beiden Geschwistern ins nahegelegene Bremervörde darf. Jeden Besuch bei den Eltern und Geschwistern genießt Zoe. Und so wie sie die Besuche genießt, so schwerfällt ihr der Abschied am Sonntagabend. Ohne heulen, klammern und schreien, geht sie nicht zurück ins SOS-Kinderdorf.

Doch an diesem Wochenende ist etwas anders. Zoe wird höchstens noch vor Glück heulen. Klammern und schreien, das brauch sie nicht mehr, denn sie kommt zum letzten Mal als Besucher ins Elternhaus. Zoe kommt heute um zu bleiben.

Kein Abschied mehr am Sonntagabend, kein SOS-Kinderdorf mehr und auch keine Ute mehr. Dafür hat sie es täglich mit Eddy und Tayler und zwei Hunden zu tun.

Weiterlesen „ZOE: Herzlich Willkommen zu Hause“

NIEDERSACHSEN: Erneute Erfolgsgeschichte.

Wie bereits im Vorfeld berichtet, gab es in der letzten Woche (10.2.2021) u. a. eine Sorgerechtsverfahren beim Familiengericht Bremerhaven. Da noch kein Ergebnis vorliegt, wurde über das Verfahren bisher noch nichts wieder berichtet.

Hier konnte aber über ein anderes Sorgerechtsverfahren berichtet werden. Nach jahrelangem Kampf bekam eine bekannte Familie das Sorgerecht für eines ihrer Kinder zurück. Für ein anderes Kind hatte die Familie das Sorgerecht bereits  zurück erkämpft. Damit sind seit Sommer 2020 zwei Kinder wieder bei den Eltern, und seit letzter Woche haben die Eltern auch wieder das Sorgerecht für beide Kinder zurück.

Ein weiteres Kind wartet aber noch auf die dauerhafte Rückführung. Zwar darf sie schon seit 2020 am Wochenende zu den Eltern und Geschwistern, aber dennoch endete die Rückkehr ins Heim immer wieder in einem Drama. Das Kind hat enorm bei ihrer Rückkehr ins Heim gelitten, und sie zeigte es auch deutlich.

Das Kind hat nur noch selten im Heim gegessen, viel geweint und schlecht geschlafen. Sogar das Heim hat sich Sorgen gemacht.

Bereits 2020 hatte ich Richterin Ziemer über die geplante Rückführung informiert. Jetzt wird die Richterin nicht mehr gebraucht. Heute wurde entschieden, dass das Kind Ende Februar endgültig zu den Eltern und Geschwister zurückkommt. Mit der Rückkehr in den elterlichen Haushalt wechselt dann auch die Zuständigkeit des Gerichts, und Richterin Ziemer wird über die Rückübertragung des Sorgerechts nicht mehr zuständig sein.

Schade eigentlich, denn nach der falschen Entscheidung bei A. hat sie offenbar umgedacht, und hätte es in diesem Fall verdient gehabt den damaligen Fehler durch eine positive Entscheidung wieder gut zu machen.

Jetzt wird das Sorgerecht durch die Richterin rückübertragen, die bereits bei den anderen zwei Geschwistern für die Rückübertragung des Sorgerechts zuständig war.

Wir gratulieren den Eltern, den Geschwistern und natürlich besonders dem betroffenem Kind, das durch ihren persönlichen Einsatz und Kampf die jetzt schnelle Rückführung ermöglicht hat.

Bemerkenswert ist an diesem Fall, dass das inzwischen zuständige Jugendamt, ganz klar erklärt, dass man diese Familie von Anfang an unrechtsmäßig zerstört hat.

Wieder haben Eltern nach jahrelangem Kampf das Sorgerecht für ihr Kind zurück.

ACHTUNG, am Mittwoch gab es beim Familiengericht Bremerhaven ein Sorgerechtsverfahren, wo es darum ging, dass man einer Mutter Teilbereiche des Sorgerechts entzogen hatte, und auf das Jugendamt übertragen hatte.

Im Vorfeld des Verfahrens wurde im Internet über den Fall berichtet. Da es bisher in diesem Verfahren noch kein Ergebnis gibt, konnte über den Ausgang hier auch noch nichts berichtet werden.

Allerdings gab es in der Woche vorher noch ein anderes Verfahren bei einem Familiengericht. Über dieses andere Verfahren wurde hier aus taktischen Gründen nichts berichtet. Der Ausgang war zwar bekannt, aber da der schriftliche Beschluss noch nicht vorlag, wurde hier das Ergebnis noch nicht kommuniziert.

Heute ist der Beschluss endlich eingegangen. Das Kind, das bereits 2020 aus der ersten Kindereinrichtung flüchtete, und seit Sommer wieder bei seinen Eltern wohnt, und bei seiner Schwester, hat jetzt auch das erreicht, was erreichen wollte. Das Sorgerecht wurde wieder an die Eltern übertragen.

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