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Auf dem Weg zum Ordnungsamt

11 Uhr, ich mache mich auf den Weg zum Ordnungsamt. Dort komme ich aber nicht an, denn in der Siedlung sehe ich ein Auto mit der Schrift

Ordnungsdienst.

Ich denke um,  und fahre nicht mehr zum Ordnungsamt, sondern zu dem Fahrzeug. Im Fahrzeug 2 Männer, ein Deutscher und vermutlich ein Türke, ich vermute mit deutschem Pass. Der Deutsche steigt aus, bringt ein Schreiben zu einer Familie. Ich fahre zur Beifahrerseite und spreche den zweiten Mitarbeiter an.

Zunächst frage ich ihn, ob Ordnungsdienst gleich Ordnungsamt bedeutet. Er bejahte dies. Dann teilte ich ihm mit, dass ich eigentlich gerade zum Ordnungsamt wollte. Der „Türke“ war sehr nett, sprach gut Deutsch, und hatte auch Ahnung von der Materie. Er fand es etwas respektlos, dass er im Auto saß, und er aus dem Auto mit mir sprach. also stieg er aus, und sprach im Stehen mit mir. Ich durfte aber sitzen bleiben.

Wir unterhielten uns darüber, dass ich vor hatte vor dem Amtsgericht ein Video zu machen, und dort zu erklären, dass mir so regelmäßig mit der Justiz passiert. Der Mitarbeiter meinte selbst, dass er die Gesetze der BRD manchmal etwas zweideutig empfindet.

Nach unserem Gespräch meinte ich dann zu ihm, dass ich jetzt zum Ordnungsamt fahren würde, aber er meinte, dass dies nicht nötig wäre, und ich besser dort anrufen sollte.

Um 11:15 Uhr rief ich dann das Ordnungsamt an. Eine Frau Buck oder Bucks meldete sich. Ich besprach mit ihr die Problematik, und erzählte ihr, dass die Polizei mir am Mittwoch erzählt hatte, dass es Ruhestörung wäre, wenn ich vor dem AG mit oder ohne Lautsprecheranlage meine Meinung kundtun würde. Lt. Polizei müsste ich das vorher beim Ordnungsamt anmelden.

Wie von mir vermutet verneinte das Ordnungsamt dies. Lt. Ordnungsamt müsste ich das anmelden, wenn ich das Ganze auf dem Bürgersteig machen würde, aber die von mir genutzte Fläche gehört nicht zu einer Fläche, die der Stadt Gelsenkirchen gehört.

Ich werde also in der nächsten Woche das nachholen, was mit die Polizei am Mittwoch untersagt hatte.

Im Übrigen muss ich noch erklären, dass ich mal mit einer kleinen Lautsprecheranlage vor der JVA Duisburg stand. Der Leiter der JVA rief dann die Polizei und ich bekam damals eine Anzeige wegen Ruhestörung. Die Angelegenheit landete dann beim AG Duisburg. Dort wurde dann festgestellt, dass es keine Ruhestörung gab, und das Verfahren wurde eingestellt.

Ich hätte damals sogar einen offiziellen Freispruch bekommen können, aber dazu hätte man noch einen weiteren Termin anberaumen müssen, darauf habe ich aber verzichtet. Mit einer Einstellung war ich damals einverstanden.

Ich wüsste auch nicht, warum in Gelsenkirchen andere Gesetze gelten sollten.

Im Internet wurde folgendes gefunden.

Rechtlich gesehen liegt der Grenzwert der Zimmerlautstärke in reinen Wohngebieten bei einem Schalldruckpegel von 50 dB(A) tagsüber und 35 dB(A) während der Nachtruhe. Gemessen wird dabei jeweils beim Empfänger. Also gilt das, was beim Nachbarn ankommt.
Die Fläche jenseits der roten Linie in Richtung Straße ist der Bürgersteig. Dort soll es nötig sein eine Kundgebung bei der Stadt anzumelden.
Die blaue Fläche zeigt meinen möglichen Standort der gleich 2 Sache belegt.
1. Die Fläche gehört garantiert nicht zur Stadt Gelsenkirchen, und die Stadt ist damit auch nicht für diese Fläche zuständig.
2. Wenn man dort steht, dann ist es sicherlich nicht möglich, dass Mitarbeiter im Gebäude durch eine Lautstärke von mehr als 55 db gestört werden, oder sieht das jemand anders?

BREMERHAVEN: Ist Maske tragen im Freien jetzt strafbar?

Die Polizei in Bremerhaven hat mehr drauf. Die können nicht nur einem Reporter ins Bein schießen, wie 2016 geschehen.

BILD

Nein, die können auch einem Rollstuhlfahrer eine schriftliche Verwarnung mit 50 € Verwarngeld und Anhörungsbogen schicken, der am 19.4.2021 nach einer Demo eine Maske trug, obwohl es an dem betreffendem Ort, vor dem Stadthaus keine Maskenpflicht gab.

Wenn schon, dann denn schon.

Oder gab es dort vielleicht doch eine Maskenpflicht?

Eine Maske zu tragen, wo es eine Maskenpflicht gibt, das wäre weder lustig noch strafbar. Eine Verwarnung mit Verwarngeld für das Tragen einer Maske, wo es keine Maskenpflicht gab, das ist zwar auch kein berechtigter Grund für eine Verwarnung oder ein Verwarngeld, ist aber zumindest im gewissen Sinne lustig.

Es ist zwar nicht unbedingt zum Lachen, aber zumindest äußerst lachhaft. Immerhin könnte man das als (wissentliche) Verfolgung Unschuldiger bezeichnen, oder als (vorsätzliche) falsche Verdächtigung, und dann vergeht einem das Lachen wieder.

Als Zeugen wurden von der Bußgeldstelle (Amt 91/7) PB Klose und PB`in Brüggemann angegeben.

Wenn also PB Klose bezeugen können, dass ich eine Maske getragen habe, und PB´in, dass es keine Maskenpflicht gab, oder umgekehrt, wofür sollen dann die 50 € sein?

Sollte das Geld vielleicht für ein neues Filmprojekt sein?

Gerne hätte der Rollstuhlfahrer dafür 50 € bezahlt, aber die Zeugin Brüggemann von der Polizei durfte bisher in dem Film nie mitspielen, oder ist jemand was anderes bekannt? Ein Bild der Zeugin wurde jedenfalls bisher nicht gefunden.

Ob einer die beiden beim Kinderklau von Tilman mitspielen durfte, ist leider auch nicht bekannt.

NACHTRAG:

Das Verfahren wurde natürlich inzwischen eingestellt.