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FREISPRUCH: Anruf beim Landgericht

Am 26.4.2023 kassierte ich mal wieder einen Freispruch beim Landgericht Essen. Zuvor hatte mich Richterin Blanc vom Amtsgericht Gelsenkirchen natürlich wieder verurteilt.

Jetzt wollte ich doch mal wissen, wann ich den schriftlichen Freispruch erhalte, deshalb habe ich jetzt beim Landgericht Essen angerufen. Dort erfuhr ich heute, dass das Urteil seit mindestens dem 15.5.2023 rechtskräftig wäre. Angeblich wurde der Freispruch auch am selben Tag noch verschickt. Bis heute ist hier jedoch kein Schreiben eingegangen.

Normalerweise werden Urteile bekanntlich per Zustellurkunde versendet, und ein Freispruch ist auch nur ein Urteil, aber Freisprüche werden nur mit normaler Post verschickt.

Jetzt kann ich wieder rumtelefonieren und zusehen, dass ich den Freispruch noch bekomme, denn das Landgericht hat die Akte schon nicht mehr. Vielleicht will man auch nur verhindern, dass ich schon wieder einen Freispruch veröffentliche.

33 Ns – 23 Js 762/19 – 87/22

MISTER FREISPRUCH über die Gerichtsverhandlung am 26.4.2023

Danke für den Beitrag von gestern. Ich war nicht mehr in der Lage selber was zu veröffentlichen. Das was gestern wieder anstrengend, eigentlich ist das schon Körperverletzung im Amt.

Um 8:30 Uhr musste ich aufstehen, Normalerweise stehe ich frühestens um 9:45 Uhr auf. Gestern saß ich ab 8:15 Uhr bereits im Behindertentransport zum Landgericht nach Essen. Ich war sogar sehr früh vor Ort.

Zunächst fuhr ich durch den Haupteingang und wurde dort normal kontrolliert. Als ich durch die Sicherheitsschleuse ging schlug die Anlage an. Vielleicht weil ich eine Metallplatte im Oberschenkel habe. Bisher gab es dieses Problem jedoch nicht, obwohl die Metallplatte bereits seit Oktober 2021 dort ist.

Im Anschluss der Sicherheitsüberprüfung musste ich das LG wieder verlassen, und zu einem Nebeneingang fahren, weil der Aufzug im Eingangsbereich viel zu klein für meinen Rollstuhl ist.

Wir nutzten alternativ den Eingang  bei der Staatsanwaltschaft. Allerdings gab es auch hier wieder Probleme. Am Dienstag bekam dieser Eingang eine neue elektronische Schließanlage. Das Teil ließ sich von dem Justizwachmann einfach nicht öffnen. Es dauerte ca. 20 Minuten bis ein weiterer Justizwachmann kam, und die Tür von innen öffnete.

Ich hatte zwischenzeitlich schon die Geschäftsstelle angerufen, und mitgeteilt, dass ich evtl. nicht pünktlich zur Verhandlung kommen kann, weil die Schließanlage spinnt. Ich habe es dennoch pünktlich geschafft.

Die Verhandlung sollte im Saal 244 stattfinden. Das ist eigentlich schon eine Frechheit. Man wusste ja, dass da ein Rollstuhlfahrer kommen würde, und der Saal 244 ist dafür garantiert nicht besonders geeignet.

Um zum Saal zu kommen muss man einige Treppenstufen bewältigen. Das geht natürlich nicht, und deshalb hat man aus einem Teil der Treppe eine Rampe gemacht, indem man einfach ein Brett über die Treppe gelegt hat. Ich weiß nicht, wer so einen Müll geplant hat. Eigentlich sollte jeder wissen, dass man das so nicht machen kann. Wenn man ein Brett über die Treppe legt, dann ist der Winkel viel zu steil für einen Elektrorollstuhl.

Es ist ja nicht so, dass es im Landgericht nur solche Sitzungssäle wie diesen gibt. Es gibt inzwischen neben dem Altbau noch zwei weitere Anbauten. Einer davon war noch keine 10 Jahre alt, und auch da gibt es bekanntlich Sitzungssäle, aber man war sogar in diesem Neubau nicht in der Lage einen behindertengerechte Zugang zu schaffen. Bereits im Februar musste der Termin verschoben werden, weil ich mit dem damaligen Leihrollstuhl in keinen Rollstuhl passte.

Ich musste also mit dem Rollstuhl die zu steile Rampe benutze. Der Rollstuhl mühte sich die Rampe hoch und kam dabei auch ins Rutschen. Als ich oben war hörten die Probleme aber nicht auf. Im Sitzungssaal gab es eine lange Anklagebank. Allerdings war das dort alles so eng, dass man dort mit dem Rollstuhl nicht hinkam.

Wie gesagt, man wusste ja, dass da ein Rollstuhlfahrer kommen würde. Die Justizwachmeister wurden wieder gerufen. Der erste Justizwachmeister brauchte noch Verstärkung, und als die da war, fing man an die Anklagebank in Richtung Richterpult zu verschieben. Ich nutzte das für einen Kommentar und meinte, dass ich jetzt dem Freispruch gerade 10 cm näher gekommen wäre.

Immerhin jetzt passte ich mit dem Rollstuhl auch hinter die Anklagebank, die natürlich in diesem Fall keine wirkliche Anklagebank war, sondern eine Freispruchbank, was sonst?

Meine Verhandlung war die einzige Verhandlung an diesem Tag bei diesem Richter, zumindest in diesem Sitzungssaal. Die Verhandlung sollte um 10:30 Uhr anfangen und begann aber mit 15 Minuten Verspätung.

Der komische Verkäufer aus Köln war als Zeuge geladen, und wurde auch vernommen, obwohl von Anfang an klar war, dass es weder eine falsche Verdächtigung meinerseits gab, und das auch nicht Gegenstand der Verhandlung war.

Zum Vorwurf der falschen Verdächtigung durch Unterlassen konnte der Zeuge überhaupt nichts beitragen, das war allen Beteiligten von Anfang an klar. Fakt ist, dass der Richter dem Zeugen klar machte, dass er seine Rechtsauffassung nicht teilte.

Zur Erinnerung, ich hatte bei EBAY-KLEINANZEIGEN eine Atemmaske für ein Schlafapnoegerät gekauft. Diese Maske habe ich zwar am 28.2.2021 bezahlt, aber bis heute nicht erhalten.

Obwohl zwischen dem Verkäufer und mit vereinbart war, dass der Kaufpreis die Versandkosten beinhaltet, will der Verkäufer zusätzliche Portokosten von mir, bevor er mir die Maske wieder zusenden wollte. Diese zusätzlichen Portokosten wollte er von mir, obwohl überhaupt keine zusätzlichen Portokosten angefallen wären, das bestätigte sogar der Richter ausdrücklich.

Ich glaube nicht, dass der Zeuge einen guten Eindruck beim Landgericht hinterlassen hatte. Zum Vorwurf der angeblichen Unterlassung konnte der Zeuge  natürlich keine Aussagen machen.

Meine Fax und Telefonliste aus der Fritz.Box war da aber hilfreich. Richterin Klumpe vom AG Gelsenkirchen hatte noch behauptet, dass das nur eine Schutzbehauptung gewesen wäre, beim LG wurde jetzt das Gegenteil bewie0en. Das führte dazu, dass sogar der anwesende Oberstaatsanwalt am Ende einen Freispruch forderte. Das Gericht folgte unseren Anträgen, wobei ich nicht ganz glücklich bin. Der Richter folgte in der Begründung dem Antrag des Staatsanwalts, ging aber auf meine weiteren Begründungen nicht ein.

Das Gericht sprach auch ständig von Zivilrecht. Für mich handelt es sich jedoch um eine Straftat, wenn der Verkäufer sich weigert mir meine bezahlte Ware nochmal zuzusenden, oder mir das bezahlte Geld zu erstatten, wenn DHL die Ware nicht zugestellt hat, und an den Verkäufer zurückgeschickt hat.

Ebenso halte ich es für strafrechtlich relevant, wenn der Verkäufer zusätzliches Porto verlangt, das aber in Wirklichkeit nicht anfällt. Immerhin hätte DHL die Ware kostenlos erneut an die selbe Adresse geliefert, weil der Fehler ja bei DHL lag. Dazu ist DHL nicht nur bereit, sondern auch verpflichtet, denn die haben ja eine gesetzliche Nachbesserungspflicht.

Egal, am Ende gab es für mich mal wieder einen Freispruch, aber die Probleme gingen auch nach der Verhandlung weiter.

Nach der Verhandlung wollte ich zunächst, dass der Richter die Justizwachmeisterei anruft, damit ich das Gericht wieder verlassen kann. Ich verzichtete aber darauf, weil wir noch in die Kantine wollten, um dort einen Kaffee zu trinken. Danach wollte ich das Gericht verlassen, was eigentlich ganz einfach möglich gewesen wäre.

Es wäre möglich gewesen die Kantine direkt zu verlassen. Allerdings handelte es sich bei dieser Tür um eine Tür die alarmgesichert war. Dadurch durfte man durch diese Tür das Gebäude nicht verlassen. Ich sprach deshalb eine Mitarbeiterin der Kantine an. Diese hat angeblich die Justizwachmeisterei angerufen. In den nächsten 20 Minuten kam aber kein Wachmann. Als uns dann einer entgegenkam sprach ich diesen natürlich an. Er kam aber nicht meinetwegen, und meinte, dass wir warten sollen, es würde bestimmt gleich jemand kommen.

Es kam niemand. Nach weiteren 10-15 Minuten suchten wir ein Büro auf, und teilten dem Mitarbeiter mit, dass wir jemand von der Justizwachmeisterei brauchen, der mich aus dem Gebäude lässt. Der Mitarbeiter rief die Justizwachmeisterei an, und meinte dann, dass wir zum Zimmer 80 gehen/fahren sollen. Zimmer 80 war nicht ganz einfach zu finden, aber irgendwann waren wir dort. Eine Mitarbeiterin meinte dann, dass wir hier nicht richtig seien. Wir waren bei der Justizwachmeisterei des Amtsgerichts, und man meinte, dass ich die Justizwachmeisterei des Landgerichts brauchen würde.

Ehrlich gesagt, ob AG oder LG, das ist mir eigentlich völlig egal, denn ich wollte ja nur das Gebäude verlassen. Dass man dafür Mitarbeiter mit einer höheren Ausbildung braucht war mir nicht bekannt.

Die Justizwachmeisterei des AG rief jetzt die Justizwachmeisterei des LG an. Wir warteten jetzt weiter auf einen Mitarbeiter der mich aus dem Gebäude lässt. Uns kamen weitere Justizwachmeister des LG entgegen. Wieder sprach ich die an. Meine Begleitung wunderte sich dann, denn der Justizwachmann meinte dann:

Herr Schreiber der Kollege kommt gleich vorbei.

Frau L. wollte dann wissen, wieso die mich denn hier alle namentlich kennen. Das ist eigentlich ganz einfach. Das macht meine jahrelange Arbeit. Immerhin hatte ja auch der Richter zugegeben dass er auf diesem Blog gelesen hat, was hier geschrieben wird. Und die Justizwachleute beim AG Gelsenkirchen erklären auch ganz offiziell, dass ich jedes Verfahren gewinnen würde.

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13.
AG GE E GE GE GE GE GE GE GE GE GE E GE
LG E E E E E
OLG HAM

Das ist zwar nicht ganz richtig, richtig ist eher, dass ich am Ende gewinne, aber zwischendurch habe ich durchaus auch schon Verfahren verloren. Immerhin kommt es aber nicht darauf an, ob man mal „eine Schlacht“ verliert, sondern man muss am Ende „den Krieg“ gewinnen. Das ist mir im Fall der Staatsanwaltschaft Essen seit 1996 mindestens 13x gelungen.

Irgendwann kam ein Justizwachmann mit dem Auftrag uns aus dem Gebäude zu lassen. Inzwischen waren wir schon lange nicht mehr in der Nähe der Kantine, sondern näher am Hauptausgang. Also versuchte man mich wieder dort rauszulassen, wo man mich schon reingelassen hatte.

Wieder gab es die gleichen Probleme. Auch dieser Justizwachmann schaffte es wieder nicht die Tür zu öffnen. Wieder musste der Mitarbeiter gerufen werden, dem es schon Stunden vorher gelungen war das Schließsystem zu überwinden. Insgesamt hat es eine glatte Stunde gedauert, bis ich das LG verlassen konnte.

Eigentlich wollte ich am Mittwoch noch einen Stammtisch ansetzen, aber dann habe ich mich entschieden, das nicht am Monatsende zu machen. Der Stammtisch soll jetzt nächsten Mittwoch stattfinden. Eine gute Entscheidung, denn ich war viel zu kaputt, und hätte keinen Stammtische mehr überlebt. Auch den heutigen Tag brauchte ich noch um mich wieder zu erholen.

Man muss deutlich sagen, dass solche unsinnigen Gerichtsverhandlungen und das Drum und Dran eigentlich eine Körperverletzung darstellen.

Ich möchte mich noch bei den zwei Personen bedanken, die mich gestern durch ihre Anwesenheit unterstützt haben. Es hätten sicherlich noch ein paar mehr sein können, aber zumindest auf die zwei war Verlass.

Angeklagt wegen schwerer Körperverletzung

Er kann es noch immer. Unser ehemalige Vorsitzende war heute angeklagt wegen schwerer Körperverletzung. Von dem Vorfall hatte die Gegenseite sogar ein Video gemacht.

Und, wie ging das Strafverfahren wohl aus?

Bereits seit ca. 1996 versucht die Staatsanwaltschaft Essen Herrn Schreiber immer, und immer wieder ans Bein zu pinkeln. Kein Vorwurf konnte blöd genug sein, um nicht als Anklagevorwand gegen Herrn Schreiber genutzt zu werden. Auch das Amtsgericht Gelsenkirchen beteiligt sich offenbar ganz gerne an diesem perversen Spiel.

Z. B. ein Polizist tritt bei einer völlig ungerechtfertigten Inobhutnahme das damals 12-jährige Kind. Von dem Vorfall gibt es sogar ein Video. Ein Spezialist für videoforensische Gutachten bestätigt auch das Vorliegen des eindeutig erkennbaren Trittes.

Und, wird der Polizist für diese gefährliche Körperverletzung angeklagt und verurteilt? Natürlich nicht, die Staatsanwaltschaft stellt das Ermittlungsverfahren schneller ein, als ein Windhund seine Rennstrecke bewerkstelligt. Aber das ist natürlich kein Grund, nicht andere Bürger anzuklagen.

Z. B. wurde ANGELA MASCH und auch BERND SCHREIBER, vom BEAMTENDUMM-Förderverein wegen Beleidigung angeklagt. Angela, weil sie das Video der widerlichen Tat veröffentlicht hatte, und der damalige Vorsitzende des BdF, weil er den Polizisten und seine Tat, natürlich ohne seinen Namen zu veröffentlichen, kritisiert hatte.

Weiterlesen „Angeklagt wegen schwerer Körperverletzung“

WIEDER GEWONNEN: Späte Genugtuung für A. Masch und Familie Kucharz

Freunde der Nacht, es gibt mal wieder etwas Positives zu berichten. Wenn ihr wollt, könnte das gerne auch auf dem Blog veröffentlichen, ich habe nichts dagegen.

Ich habe mal wieder ein Gerichtsverfahren gewonnen. Dieses gewonnene Gerichtsverfahren ist nicht nur gut für mich, sondern sicherlich auch eine späte Genugtuung für A. Masch, und auch für T. Kucharz und seine Mutter.

Weil der Ursprung der Geschichte schon eine ganze Weile her ist, soll die Ursprungsgeschichte hier noch mal kurz erwähnt werden.

Als T. Kucharz zwölf Jahre alt war, besuchte er nur noch selten die Schule, weil sich bei ihm eine Schulangst entwickelt hatte, da der Junge eine Lernschwäche hatte, und sich wegen dieser auf der Schule unwohl, und gemobbt gefühlt hat.

Seine Mutter wandte sich deshalb an das Jugendamt, um Hilfe bei der Beschulung des Kindes zu erhalten. Das Richtige wäre wohl gewesen, wenn man dem Jungen einen Schulbegleiter zur Seite gestellt hätte.

Es kommt häufig vor, dass das Jugendamt nicht in der Lage ist seine Arbeit vernünftig zu machen, und so bekam der Junge auch keine Schulbegleiter, sondern dem Jugendamt fiel mal wieder nur das übliche ein. Anstatt den Jungen wirklich zu helfen, beantragte das Jugendamt beim Gericht dass der Junge in Obhut genommen werden sollte.

Auch die Familiengerichte sind nun nicht gerade dafür bekannt, dass die ihre Arbeit tatsächlich gewissenhaft verrichten. Sie sind nicht wirklich unabhängig, sondern häufig behördenhörig. Das Familiengericht hat also dem Antrag des Jugendamts zugestimmt, eine vernünftige Prüfung des Falles dürfte es dabei aber nicht gegeben haben.

Mit dem Beschluss des Familiengerichts rückte das Jugendamt nicht nur mit dem Gerichtsvollzieher aus, sondern brachte auch noch gleich die große Kavallerie mit. Zwei uniformierte Polizisten begleiteten also die Inobhutnahme. Laut Gesetz ist die Inobhutnahme von einem Gerichtsvollzieher durchzuführen, die Polizei darf hierbei nur im Rahmen der Amtshilfe hinzugezogen werden. Von daher muss wohl davon ausgegangen werden, dass die Polizisten die Inobhutnahme nicht hätten durchführen dürfen. Es ist davon auszugehen, dass die keinerlei Gewalt gegen das Kind anwenden durften. Natürlich hätte die Polizei eingreifen dürfen, wenn bei dieser Amtshandlung der zuständige Gerichtsvollzieher angegriffen worden wäre. Dies war aber hier nicht der Fall, von daher hätte es keinerlei Gewalt der Polizisten bedurft.

Jugendamtsmitarbeiter, Gerichtsvollzieher und zwei Polizisten rückten also aus, um das Kind gewaltsam aus seiner Familie zu reißen. Der unter Asthma, und unter Panikattacken leidende Junge war mit dieser Situation völlig überfordert, geriet erkenntlich in Panik, und litt dadurch unter Todesangst. Er wollte nicht aus seiner Familie gerissen werden, und versuchte dies zu verhindern. Deshalb hat er sich an die Heizung angebunden, und einen Rollladengurt um sich gelegt.

Von der gesamten Inobhutnahme existiert ein Video. Dort war nicht zu erkennen, dass der Gerichtsvollzieher, der für die Inobhutnahme zuständig gewesen wäre, seiner Aufgabe nachgekommen wäre. Es ist auch nicht erkenntlich gewesen, dass ein anwesender Jugendamtsmitarbeiter sich aktiv in die Inobhutnahme eingemischt hätte. Lieber überließ man dies schmutzige Geschäft zwei anscheinend völlig überforderten Polizisten. Es gab vor Ort weder einen Pädagogen noch einen Psychologen, der versucht hätte den zuständigen Gerichtsvollzieher bei seiner Aufgabe zu unterstützen, oder beruhigend auf das Kind einzuwirken. So passierte das, was man in so einer Situation wohl nicht mehr anders erwarten konnte. Die Inobhutnahme endete in einem völligen Desaster. Es gibt ein ca. einstündiges Video davon, welche später von der mutigen Familienaktivistin A. Masch im Internet veröffentlicht wurde. Frau Masch war jedoch nicht in der Lage die Gesichter der Beteiligten vor der Veröffentlichung unkenntlich zu machen. Aus diesem Grund wurde Frau Masch später zu einer Geldstrafe von zunächst 9000 € verurteilt. Im Berufungsverfahren wurde die Strafe dann auf 4500 € reduziert. Hier muss Frau Masch allerdings angelastet werden, dass sie keinerlei Angaben zu ihren Einkünften gemacht hatte, und deshalb der Tagessatz viel zu hoch angesetzt wurde. Weil Frau Masch die Geldstrafe weder bezahlen konnte, noch bezahlen wollte, sollte sie sogar eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen, obwohl noch gar nicht klar war, ob denn das Urteil wirklich rechtskräftig wurde. Eine Entscheidung über die eingelegte Revision hatte Frau Masch tatsächlich niemals erhalten. Frau Masch entging dieser Haftstrafe nur, weil sie einige Tage nach dem geplanten Haftantritt verstarb.

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Urteil gefallen – Chebli durfte „islamische Sprechpuppe“ genannt werden

Tim Kellner schreibt auf seinem Internetblog über sich:
Ich heisse Tim Kellner, bin 46 Jahre alt, Deutscher, und habe meinem Land als Soldat und Polizist gedient. Ich bin weder links, noch bin ich rechts. Ich habe allerdings eine gefestigte Meinung und sage, was ich denke, auch wenn das mittlerweile in Deutschland nicht mehr erwünscht ist. Ich lasse mir dennoch von Niemandem vorschreiben, wie ich zu leben oder was ich zu unterlassen habe. Deshalb schreibe ich Bücher und setze mich für die Meinungsfreiheit ein. Ich bin Member im Motorradclub Brothers MC Salt City, der aus Mitgliedern besteht, die eine gleichgelagerte Einstellung besitzen, die guten Werte leben wollen und sich für Schwächere einsetzen.
Klarer Fall, so ein Mensch wird heute automatisch in die rechte Ecke gesteckt. Dazu muss man heute nicht mehr
AUSLÄNDER RAUS
rufen.  Um in die rechte Ecke gesteckt zu werden reicht es völlig aus wenn man nicht regelmäßig
DEUTSCHLAND VERRECKE
oder
NAZIS VERPISST EUCH
auf der Straße brüllt.
Tim Kellner war also mal Polizist. War mal, also ist er keiner mehr. Das ist natürlich Pech für ihn. Wäre er noch Polizist, dann dürfte er wahrscheinlich sogar Kinder treten, ohne dass er mit einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft rechnen müsste.
Erst aber kein Polizist mehr, und deshalb sollte er sich besser nicht darauf verlassen, dass das Grundgesetz für ihn tatsächlich noch eine Gültigkeit besitzt. Z.B. kann es äußerst gefährlich werden, wenn er glaubt, dass er als ehemaliger Polizist noch straffrei von dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gebrauch machen könnte.
Tim Kellner hatte sich in einem seiner Videos kritisch mit einer Staatssekretärin auseinandergesetzt.
Der 46-Jährige hatte die Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli in einem Internetvideo unter anderem als
„Quotenmigrantin der SPD“
und als „
„islamische Sprechpuppe“
bezeichnet. Während
DEUTSCHLAND VERRECKE
üblicherweise zu keiner Strafverfolgung führt, gab es für
„Quotenmigrantin der SPD“
und als „
„islamische Sprechpuppe“
zunächst einen Strafbefehl. Das Amtsgericht hatte zunächst im November 2019 einen Strafbefehl gegen den Tim Kellner erlassen und eine Strafe von 1500 Euro (50 Tagessätze zu je 30 Euro) festgesetzt. Dagegen legte er Einspruch ein.
Strafbefehle sind ein interessantes Thema und juristisch bedenklich, denn hier wird dem Beschuldigten zunächst ein faires und öffentliches Verfahren verweigert, und es gibt auch kein rechtliches Gehör.
Wenn ein Beschuldigter gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft erklärt, dass er mit so einem vereinfachten Verfahren einverstanden ist, dann kann man sicherlich über die Zulässigkeit eines Strafbefehls nachdenken, aber ohne diese ausdrückliche Zustimmung gehört ein Strafbefehl in die Tonne. Das gilt ganz besonders für die automatische Rechtskraft. Ohne ausdrückliche Zustimmung hat ein Strafbefehl keine Rechtskraft zu erlangen.
Ein Strafbefehl bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft die Meinung vertritt, der Beschuldigte hätte tatsächlich eine Straftat begangen. Das muss also die Staatsanwaltschaft zunächst prüfen. Dann wird der Strafbefehl einem Richter, hoffentlich sogar dem gesetzlichen Richter zur Unterschrift vorgelegt. Tatsächlich sollte der Richter den Strafbefehl nochmals prüfen. Das sollte man eigentlich erwarten dürfen, aber häufig werden solche Strafbefehle „blind“ unterschrieben, weil es für einen Richter wesentlich weniger Arbeit bedeutet, wenn er den Strafbefehl unterzeichnet anstatt diesen wirklich zu prüfen und abzulehnen.
In der schönen Theorie ist es also so, dass sowohl der Staatsanwalt, als auch der Richter der Meinung sein müssten, dass der Beschuldigte wirklich eine Straftat begangen hat.
Hier war das also so. Sowohl der Staatsanwalt, als auch der Richter müssten mal (zumindest theoretisch) der Meinung gewesen sein, dass der ehemalige Polizist mit den Aussagen:
„Quotenmigrantin der SPD“
und als „
„islamische Sprechpuppe“
die Staatssekretärin beleidigt hätte, denn sonst hätte man den Strafbefehl (theoretisch) nicht ausstellen dürfen.
Leider ist nicht bekannt, wie oft gegen Strafbefehle Rechtsmittel eingelegt werden, und wie häufig dann das Rechtsmittel zu einer Einstellung oder sogar zu einem Freispruch führt.
In diesem Fall kann gesagt werden, dass Juristen klar sein dürfte, dass es sich bei
„Quotenmigrantin der SPD“
und als „
„islamische Sprechpuppe“
keineswegs um eine Beleidigung handelt, sondern dass dies entsprechend der regelmäßigen Rechtsprechung des BVerfG von dem Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt ist.
Heute (27.2.2020) hat das nun auch das Amtsgericht Berlin-Tiergarten so erkannt, und den Mann vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen. Der Richter meint:
Äußerungen wie diese seien noch von der Meinungsfreiheit gedeckt und daher nicht strafbar.
Da bleibt dann noch die Frage unbeantwortet, weshalb das Gericht zuvor den Strafbefehl gegen den ehemaligen Polizisten überhaupt unterzeichnet hatte.

Weiterlesen „Urteil gefallen – Chebli durfte „islamische Sprechpuppe“ genannt werden“