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DÜSSELDORF: Wieder aktiv vor dem Justizministerium

 

Letzte Woche Mittwoch (Aschermittwoch) zog es Herrn Schreiber nach Düsseldorf. Hier wurde er vor dem Justizministerium laut. Natürlich hat niemand vom Justizministerium offiziell mitgehört, aber in der Folge gab es dann reichlich Zugriffe vom Provider INFORMATION UND TECHNIK, über den die Landesbehörden NRW ins Internet gehen.

Hier zunächst noch ein Foto von Herrn Schreiber. Er hat mich gebeten, dies hier zu veröffentlichen. Dazu wird er noch selbst etwas kommentieren. Bitte Kommentare lesen.

Vor diesem Besuch in Düsseldorf war Herr Schreiber schon vor dem AG Gelsenkirchen aktiv, was dazuführte, dass man dort einen Strafbefehl gegen Herrn Schreiber zurückziehen musste, und einen Verhandlungstermin am 11.3.2022 absagen musste. (Allerdings hat man jetzt den Strafbefehl jetzt erneut erlassen, und zwar unter genau demselben Aktenzeichen wie den ersten, also wieder aus 2019, obwohl die behauptete Straftat doch im März 2021 begangen worden sein sollte.)

Nach Düsseldorf sah man Herrn Schreiber noch vor dem Landgericht Essen, und ganz wichtig, vor der Staatsanwaltschaft Essen. Auch Gelsenkirchen war nochmal fällig.

Heute war dann wieder das Justizministerium in Düsseldorf dran.

Hier das Video vom Justizministerium, in Düsseldorf.

Man kann wegen einer (angeblichen) Straftat nicht zweimal angeklagt, verurteilt, verfolgt werden? Beim AG Gelsenkirchen geht alles!

Wir haben gute Nachrichten, denn wir können jetzt den vielleicht blödesten Strafbefehl Deutschlands veröffentlichen, weil Herr Schreiber heute eine Zustellurkunde vom Amtsgericht Gelsenkirchen bekam. Da waren 3 Seiten drin.

Auf der ersten Seite stand, dass der Strafbefehl vom 25.1.2022 zurückgenommen wurde. Das bedeutet, dass der zurückgenommene Strafbefehl nun veröffentlicht werden darf.

Das ist gut, denn damit kann man beweisen, wie unfähig die Justiz tatsächlich ist.

Es ist also tatsächlich so, dass wir ein Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft aus dem Jahr 2019 haben, die angebliche Straftat aber im März 2021 begangen worden sein sollte. Normalerweise ist so etwas gar nicht möglich, es sei denn, die Staatsanwaltschaft lebt in einer Parallelwelt.

Doch nicht nur das Aktenzeichen ist aus 2019, sondern auch der Tattag soll ja lt. Strafbefehl in 2019 gewesen sein. Am 22.8.2019 sollte Herr S. eine Straftat begangen haben, weil er im Februar 2021 etwas gekauft und bezahlt habe, und nach Nichtlieferung im März 2021 Strafantrag gestellt habe. Da müssen doch Irre am Werk gewesen sein.

Gegen den Strafbefehl wurde Rechtsmittel eingelegt, und es dauerte gar nicht lange, bis Herr S. eine Ladung zur Verhandlung bekam. Schon am 11.3.2021 sollte die Gerichtsverhandlung stattfinden.

Herr Schreiber wollte dann Akteneinsicht nehmen, und rief deshalb am 1.3.2022 beim Amtsgericht an. Dort wurde ihm mitgeteilt, dass der Termin am 11.3.2022 wieder aufgehoben wurde.

Merkwürdig, die Aufhebung des Termins am 11.3.2022 wurde aber bisher nicht schriftlich bestätigt, auch nicht in den Schreiben, die Herr Schreiber heute erhalten hat.  Merkwürdig, oder ist man der Meinung, dass man den Termin nicht mehr extra aufgeben muss, wenn der Strafbefehl aufgehoben wurde?

Davon kann man nicht wirklich ausgehen, wenn man sich die restlichen Seiten ansieht.

Das erste Schreiben war also die Aufhebung des dämlichen Strafbefehls vom 25.1.2022.

Das zweite Schreiben war das Vorblatt zur Zustellurkunde.

Richtig interessant ist aber das 3. Schreiben, das man zurzeit aber leider nicht im Original veröffentlichen darf, denn das ist nun wirklich wieder unglaublich.

Die Überschrift lautet STRAFBEFEHL. Ja, da steht wirklich STRAFBEFEHL. Handelt es sich vielleicht um eine Kopie des Strafbefehls vom 25.1.2022? Wurde diese Kopie vielleicht nur mitgeschickt, um mitzuteilen, welcher Strafbefehl zurückgenommen wurde=

Das könnte man denken, aber so ist es nicht, denn es gibt einige Unterschiede zwischen dem ersten Strafbefehl und dem jetzigen.

Der erste Strafbefehl datierte vom 25.1.2022. Der neue Strafbefehl ist vom 25.2.2022. Das könnte man leicht verwechseln. Das Aktenzeichen der beiden Strafbefehle ist absolut identisch. Dies geht natürlich gar nicht. Wenn der Strafbefehl mit dem Aktenzeichen 313 Cs 23 Js 762/19 -17/22 zurückgenommen wird, dann kann man natürlich unter demselben Aktenzeichen  nicht wieder einen neuen Strafbefehl erlassen.

In dem neuen Strafbefehl wird nicht mehr behauptet, dass am 22.8.2019 eine Straftat begangen wurde, sondern jetzt soll es der 17.3.2021 gewesen sein. Flexibel sind die ja wirklich.

Es soll aber wieder eine Atemschutzmaske gewesen sein, und die soll auch wieder bei Ebay gekauft worden sein. Also die Unterschiede zwischen Ebay und Ebay-Kleinanzeigen, und den Unterschied zwischen einer angeblichen Atemschutzmaske und einer Maske für ein Schlafapnoegerät scheint man noch immer nicht zu kennen.

Es ist schon mehr als peinlich, dass man fast alle Fehler wiederholt hat.

Wieder wird von einer Atemschutzmaske gesprochen. Erneut wird behauptet, die Ware sei bei Ebay gekauft worden. Und wieder soll die angebliche Straftat 2019 begangen worden sein. Zwar wird nicht behauptet, dass der Tattag der 22.8.2019 gewesen wäre, aber das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Essen (23 Js 762/19) sagt noch immer, dass die Staatsanwaltschaft seit 2019 gegen den Verdächtigen in dieser Straftat ermittelt.

Fast unglaublich, aber noch schlimmer ist, dass diese Richterin diesen Schwachsinn wieder unterzeichnet hat. Es stimmt übrigens nicht, dass die Richterin Lump heißt. Ihr Name ist schon etwas länger.

Was ist denn jetzt mit dem Verhandlungstermin am 11.3.2022, ist der aufgehoben, oder findet der jetzt doch statt? Es wurde ja bereits Rechtsmittel eingelegt. Zwar war das gegen den ersten Strafbefehl, und nicht etwa gegen den zweiten Strafbefehl, aber das Rechtsmittel wurde gegen das Aktenzeichen eingelegt, und beide Aktenzeichen sind bekanntlich identisch.

Video vom 3.3.2022 vor der Staatsanwaltschaft Essen

Am 3.3.2022 zog es Herrn Schreiber, wie angekündigt, vor das Landgericht Essen. Dort hat er am 10.3.2022 eine Gerichtsverhandlung beim LG. Da aber die Staatsanwaltschaft Essen, und das Amtsgericht Gelsenkirchen gerade versuchen Herrn Schreiber erneut ans Bein zu pinkeln, wird er laut vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen (1.3.), dem Justizministerium Düsseldorf (2.3..) und dem Landgericht Essen und der Staatsanwaltschaft Essen (3.3.)

Hier das Video vom 3.3.2022 vor der Staatsanwaltschaft Essen.

Wieder aktiv

Am Dienstag wurde Herr Schreiber vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen laut. Davon gibt es ein Video.

Am Mittwoch (Aschermittwoch) zog es Herrn Schreiber nach Düsseldorf. Hier wurde er vor dem Justizministerium laut. Das Video laden wir zurzeit hoch. Herr Schreiber hat mitgeteilt, dass er heute auch wieder laut werden will. Das Landgericht und die Staatsanwaltschaft Essen soll heute sein Ziel sein. Auch dieses Video werden wir hier wieder hochladen.

Hier zunächst das Video vom Justizministerium Düsseldorf.

Der König von Landau und die kriminelle Justiz

Lt. Grundgesetz sind Richter unabhängig und (nur) dem Gesetz verpflichtet. Das ist gut, bedeutet aber nicht, dass Richter kriminell und willkürlich handeln dürfen.

Staatsanwälte sind zwar nicht unabhängig, sondern sogar ausdrücklich weisungsgebunden, aber auch das bedeutet deswegen nicht, dass diese kriminell sein dürfen und willkürlich handeln dürfen.

Wie gesagt, das ist die Gesetzeslage, aber beinahe täglich muss man etwas anderes erleben.

Bei Gustl Mollath z.B. kann man davon ausgehen, dass das kein bloßes Versehen war. Die 7,5 Jahre Psychiatrie, das war vorsätzlich und geschah bewusst willkürlich, davon kann man ausgehen.

Die Verhaftung von Bernd Schreiber, wegen eines T-Shirts mit der Aufschrift PROZESSBEOBACHTER, geschah auch vorsätzlich und willkürlich. In Wirklichkeit ging es auch dabei nicht um das T-Shirt, sondern man wollte den Justizkritiker einsperren, in der Hoffnung, dass man ihn damit mundtot bekommt.

Manchmal aber da geht der Schuss nach hinten los, wie z. B. bei Markus König.

Gerichtsverfahren, besonders wenn diese von der Staatsmacht manipuliert werden, sind nicht immer ganz einfach. Zunächst geht es noch ganz harmlos los.

Markus König soll im August 2016 beleidigende Facebookbeiträge veröffentlicht werden. Bei dem Vorwurf handelt es sich also nicht um ein Kapitalverbrechen.

Wer sich für die Einzelheiten des Falles interessiert, dem wird die Timeline des Falles empfohlen, die von dem Rechtsanwalt Miachel Langhans veröffentlicht wurde.

https://gefahrvoninnen.de/timeline-markus-koenig/

Lt. Rechtsanwalt Michael Langhans gab es gleich zahlreiche Merkwürdigkeiten bei diesem Verfahren. Von einem fairen Verfahren könnte da wohl kaum noch gesprochen werden. Die Verteidigung wurde anscheinend massiv daran gehindert den Mandanten zu vertreten.

Die folgenden Instanzen waren dann wohl auch mehr daran interessiert die Kollegen zu schützen, anstatt ein faires und rechtsstaatliches Verfahren zu gewähren. Michael Langhans hat dazu einige Fragen.

Warum wird ein Verteidiger unter Druck gesetzt, die für die Revisionsbegründung notwendigen Unterlagen nicht dem Angeklagten zu geben?

Warum wird Akteneinsicht vor Revisionsbegründungsende nicht ermöglicht, wo doch „während der Revisionsbegründungsfristen die Akten für die Verteidigung bereitzuhalten sind“

Warum erhält die Staatsanwaltschaft die Akten mehrfach, die Verteidigung nicht?

Warum ändert die weitere Pflichtverteidigerin plötzlich ihre Meinung und digitalisiert nicht mehr? Und warum weiss davon das Ausgangsgericht vor dem Angeklagten?

Warum werden Beweismittel verfälscht?

Warum werden entlastende Beweismittel vernichtet?

Warum weigert sich die Vorsitzende am 4. Strafsenat, mitzuteilen ob sie die Staatsanwältin, die diese Auffälligkeiten verantwortet, kennt?

Warum wird ein Befangenheitsantrag ignoriert

Warum soll nur die dunkelhäutige Anwältin für Akteneinsicht zum BGH fahren, während weiße Staatsanwälte und Anwälte dies nicht müssen?

Warum weigert sich der Justizminister Herbert Mertin Stellung zu nehmen und diese Staatsanwältin aus den Fällen herauszuziehen?

Berechtigte Fragen, wie es scheint. Lt. Michael Langhans soll sich heute aber etwas getan haben.

Das LKA soll im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft bei dem Amtsgericht, dem Landgericht und der Staatsanwaltschaft Akten beschlagnahmt haben. Die Richter sollen darüber nicht amüsiert gewesen sein.

Auch die Staatsanwältin, die Beweismittel vernichtet haben soll, soll in ihrer Wohnung vom LKA besucht worden sein.

Wie kommts? Haben da vielleicht einige Damen und Herren etwas übertrieben?

BERND SCHREIBER zur Unfähigkeit der Staatsanwaltschaft Essen.

Herr Schreiber schickt uns folgenden Bericht zur Unfähigkeit der STA Essen.

Hallo Leute,

ihr erinnert euch, dass auf dem alten Blog hin und wieder etwas (lustiges) über D. B. geschrieben wurde. Zunächst hatte unser Verein die Mutter noch unterstützt, bis die Person eine Unwahrheit über die nächste im Internet verbreitete.

So behauptete die Person, dass Familie S. versteckte Kameras in ihrem Badezimmer angebracht hätte. Weiter behauptete sie, dass ich bei dieser Familie ins Waschbecken gekackt hätte. Natürlich war ihr bekannt, dass ich dazu aus gesundheitlichen Gründen zu solchen akrobatischen Leistungen niemals in der Lage gewesen wäre.

Irgendwann musste ich mich gegen den Unsinn dieser Frau wehren. Das gefiel ihr aber nicht wirklich.

Immer wenn auf dem Blog was geschrieben wurde, wurde sie darüber informiert, weil sie den Blog abonniert hatte. Wurde was über sie geschrieben, dann wurde sie wieder sauer, aber wehe, wenn längere Zeit nichts über sie geschrieben wurde, dann wurde sie richtig wütend, dann geriet sie sogar in Panik. Das erfuhren wir aus den Akten.

Die Frau wollte mich zwar loswerden, aber sie wollte auch keine Ruhe geben. Mit allen Mitteln versuchte sie ihr Ziel zu erreichen.

  1. Sie behauptete, ich würde ins Waschbecken kacken, aber keiner glaubte ihr den Unsinn.
  2. Sie wollte mich unter Betreuung stellen lassen, aber beim Gesundheitsamt fragte man sich, ob sie vielleicht unter Betreuung steht.
  3. Sie versuchte es mit einem Gewaltschutzverfahren gegen mich, aber die Richterin riet er dazu das Verfahren zurückzunehmen, weil sie keine Chancen hatte.
  4. Sie versuchte es mit einem weiteren Gewaltschutzverfahren, und verlor mit Pauken und Trompeten.
  5. Sie versuchte es mit zwei Eilverfahren auf Unterlassung, und natürlich scheiterte sie auch damit wieder. Allerdings teilte sie ihren damaligen Freunden mit, dass ihr Richter Albracht vom Amtsgericht Gelsenkirchen zugesagt habe, er würde ihr im Hauptsacheverfahren recht geben. Sie teilte auch noch mit, dass ihr der Richter zugesagt habe, er würde das Hauptsacheverfahren besonders schnell durchziehen, und die Akte auch nicht zum Landgericht geben, um eine anhängige Beschwerde dort bearbeiten zu lassen.
  6. Sie freute sich auf das Hauptsacheverfahren, weil sie ja davon ausging, dass sie das gewinnen würde. Deshalb lehnte sie auch jeden Vergleich ab. Allerdings war es nichts mit der versprochenen Schnelligkeit, weil der Richter einen Befangenheitsantrag kassierte. Das bremste seinen Eifer erheblich. Dennoch konnte sie bei diesem Richter zunächst gewinnen, aber das Landgericht kassierte das Urteil wieder. Wieder war es nichts mit einem Sieg der Dame.
  7. Immerhin, die Staatsanwaltschaft Essen fiel gleich zweimal auf die Person rein. Zwei Strafanzeigen wegen angeblicher Beleidigung führten zur Anklage, obwohl es ja die Frau war, die mich im Internet beleidigt und verleumdet hatte.
    Beide Strafverfahren wurden von mir gewonnen

Das war also 2018 nicht nur eine peinliche Niederlage für D.B., sondern natürlich auch mal wieder für die Staatsanwaltschaft Essen.

  1. Die Staatsanwaltschaft Essen hatte mich also wegen angeblicher Beleidigung angeklagt, obwohl ich zuvor von dieser Person auf das Übelste beleidigt und verleumdet wurde. Ich hatte gewonnen, die Staatsanwaltschaft Essen verloren.
  2. Die Staatsanwaltschaft hatte mich dann erneut wegen angeblicher Beleidigung angeklagt, dieser Person angeklagt, und ich habe wieder gewonnen, die Staatsanwaltschaft wieder verloren.
  3. Es gab dann eine weitere Anklage. Nun sollte ich also einen Polizisten beleidigt haben. Aber nicht irgendeinen, sondern einen Kindertreter. Ich soll diese Person in einem Beitrag als „widerlicher Kindertreter“ bezeichnet haben. Als Beweis sollte ein Video dienen, das aber nachweislich niemals auf dem Blog veröffentlicht war.
    Zur Verwunderung gab es in diesem Fall 2019 eine Verurteilung durch das Amtsgericht Gelsenkirchen. Sieh auch hier:
    https://vollpfosten.home.blog/2019/11/30/amtsgericht-gelsenkirchen-vollpfosten-des-monats-november-2019-richterin-klumpe/
    Dagegen wurde dann Rechtsmittel eingelegt.
    Das Landgericht Essen, und die anwesende Staatsanwältin wollten das Verfahren einstellen, aber die Staatsanwaltschaft Essen spielte da nicht mit.
    Bereits die Amtsrichterin hatte erklärt, dass sie in dem Video deutlich einen Tritt des Polizisten gesehen hat. Also dass ein Polizist straffrei ein Kind tritt, war für die Staatsanwaltschaft ok, denn das Verfahren gegen den Polizisten wurde damals sofort eingestellt, während man die Leute, die diese Schweinerei kritisierten, mundtot machen wollte, und mit einem Strafverfahren überzog. Meine Verurteilung wäre wohl wichtiger gewesen, als die Verurteilung eines Polizisten, der Kinder tritt.
    Die Staatsanwaltschaft wollte weitere Beweise besorgen, scheiterte aber, sodass das Landgericht auch dieses Urteil des Amtsgericht Gelsenkirchen wieder aufhob, und das Verfahren einstellte. Siehe auch hier:
    https://sosehensiegeraus.news.blog/2020/04/23/so-sehen-sieger-aus-bernd-schreiber-gewinnt-beim-landgericht-essen/
  4. Das war nicht alles. Richtig spannend wurde es 2020/2021.
    Zunächst gab es eine Versammlung von jungen Leuten, die sich mit bis zu 15-16 Personen versammelten. Das war damals wegen Corona nicht statthaft. Bis zu 9 Personen war das eine Ordnungswidrigkeit, ab 10 Personen eine Straftat. Jemand machte von einem Teil der Gruppe ein Foto, und stellte mir das später zur Verfügung.
    Eigentlich wäre mir das ja sogar egal gewesen, aber wegen der weiteren Entwicklung an diesem Tag entschloss ich mich dann doch eine Strafanzeige zu stellen. Es wurden der Staatsanwaltschaft auch einige Namen und Adressen zur Verfügung gestellt, u. a. die von Robin. Die Staatsanwaltschaft hat dann bestätigt, dass es sich damals bei der Versammlung in dieser Größe tatsächlich um eine Straftat handelte, es aber trotzdem nur als Ordnungswidrigkeit behandelt, weil nach Rückgang der Corona-Fälle, dies zwischenzeitlich nur noch eine Ordnungswidrigkeit wäre.
    Also im Mai war das tatsächlich noch eine Straftat, aber wenn die Versammlung im Juni stattgefunden hätte, wäre es nur eine Ordnungswidrigkeit gewesen. Deshalb teilte mir die Staatsanwaltschaft Essen im Juli mit, dass man die Straftat von Mai nur noch als Ordnungswidrigkeit behandeln würde, und dafür ist die Staatsanwaltschaft nicht mehr zuständig.
  5. Später am Abend dieses Tages gab es noch eine körperliche Auseinandersetzung mit Robin. Dazu zunächst eine Frage an den gesunden Menschenverstand.
    Wenn es eine körperliche Auseinandersetzung zwischen einem Rollstuhlfahrer, der damals 61 Jahre alt war, und einem 18-Jährigen gibt, von wem würde die wohl ausgegangen sein? Wird der Rollstuhlfahrer eher einen 18-Jährigen angreifen, oder wird ein 18-Jähriger, der dazu noch auf dem Entwicklungsstand eines 15-Jährigen sein dürfte, und von daher noch immer die 9. Klasse besuchte, eher den Rollstuhlfahrer angegriffen haben?
    Unbestritten ist, dass der 18-Jährige den Rollstuhlfahrer wegen Körperverletzung anzeigte, und der Rollstuhlfahrer den 18-Jährigen.
    Fakt ist, dass die Staatsanwaltschaft Essen das Strafverfahren gegen den 18-Jährigen wegen Körperverletzung einstellte, und Anklage gegen den Rollstuhlfahrer, also mich, erhob.
    Von dem Angriff gibt es ein Video, das wusste auch die Polizei und die Staatsanwaltschaft Essen, aber das Video wurde niemals als Beweis gesichert, obwohl ich dies mehrfach gefordert hatte. Am 19.3.2021 kam es dann zur Gerichtsverhandlung. Zum Glück hatte Robin das Video dabei, und präsentierte es stolz der Richterin als Beweismittel. Was Dümmeres hätte er gar nicht machen können. Die Richterin und die anwesende Staatsanwältin sahen sich das Video gemeinsam an, und kamen auch gemeinsam zum selben Ergebnis.
    DER ANGEKLAGTE ROLLSTUHLFAHRER HANDELTE EINDEUTIG IN NOTWEHR; DER ANGRIFF GING VON DEM 18-JÄHRIGEN ROBIN AUS:
    Hier das Video
    https://youtu.be/rqFSp_Fg2eg

    Man erkennt also eindeutig, dass der 18-jährige Robin den Rollstuhlfahrer angegriffen hatte, und nicht umgekehrt. Man sieht weiterhin, dass es vor dem eigentlichen Angriff noch weitere Situationen gab, die eine Notwehrhandlung durch den Rollstuhlfahrer gerechtfertigt hätten.
    Es ist also schon erstaunlich, dass die Staatsanwaltschaft Essen und die Polizei, trotz mehrfacher Aufforderung, das Beweisvideo niemals gesichert hatten, und der Polizist, der das Video am Tatort gesichtet hatte, behauptete, der Rollstuhlfahrer habe den 18-jährigen Schüler angegriffen. Manche Beamte sollten halt besser einen Blindenhund mitführen, und keinen Polizeihund.
    Es ist schon erstaunlich, dass die Staatsanwaltschaft Essen auch jetzt wieder das Strafverfahren gegen den 18-Jährigen einstellte.
    Weiter ist es erstaunlich, dass die Staatsanwaltschaft Essen wieder den Rollstuhlfahrer angeklagt hatte, als hätten die nichts anderes zu tun.
    Hier ein Beitrag über den Fall.
    https://sosehensiegeraus.news.blog/2021/03/19/so-sehen-sieger-aus-bernd-schreiber-gewinnt-beim-amtsgericht-gelsenkirchen/
  6. Das reichte der Staatsanwaltschaft Essen aber noch immer nicht. Es gab eine weitere Strafanzeige gegen den 18-Jährigen, und auch dies hat die Staatsanwaltschaft Essen natürlich auch wieder eingestellt.
    Im März 2019 gab es den Angriff auf mich, und einige Wochen später wollte mich der Typ zur Herausgabe meines Handys nötigen. Auch hier erfolgte keine Anklage gegen den Beschuldigten, aber die Beweislast war in diesem Fall auch etwas dünn.

Wer ist hier also eigentlich kriminell?