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Der König von Landau und die kriminelle Justiz

Lt. Grundgesetz sind Richter unabhängig und (nur) dem Gesetz verpflichtet. Das ist gut, bedeutet aber nicht, dass Richter kriminell und willkürlich handeln dürfen.

Staatsanwälte sind zwar nicht unabhängig, sondern sogar ausdrücklich weisungsgebunden, aber auch das bedeutet deswegen nicht, dass diese kriminell sein dürfen und willkürlich handeln dürfen.

Wie gesagt, das ist die Gesetzeslage, aber beinahe täglich muss man etwas anderes erleben.

Bei Gustl Mollath z.B. kann man davon ausgehen, dass das kein bloßes Versehen war. Die 7,5 Jahre Psychiatrie, das war vorsätzlich und geschah bewusst willkürlich, davon kann man ausgehen.

Die Verhaftung von Bernd Schreiber, wegen eines T-Shirts mit der Aufschrift PROZESSBEOBACHTER, geschah auch vorsätzlich und willkürlich. In Wirklichkeit ging es auch dabei nicht um das T-Shirt, sondern man wollte den Justizkritiker einsperren, in der Hoffnung, dass man ihn damit mundtot bekommt.

Manchmal aber da geht der Schuss nach hinten los, wie z. B. bei Markus König.

Gerichtsverfahren, besonders wenn diese von der Staatsmacht manipuliert werden, sind nicht immer ganz einfach. Zunächst geht es noch ganz harmlos los.

Markus König soll im August 2016 beleidigende Facebookbeiträge veröffentlicht werden. Bei dem Vorwurf handelt es sich also nicht um ein Kapitalverbrechen.

Wer sich für die Einzelheiten des Falles interessiert, dem wird die Timeline des Falles empfohlen, die von dem Rechtsanwalt Miachel Langhans veröffentlicht wurde.

https://gefahrvoninnen.de/timeline-markus-koenig/

Lt. Rechtsanwalt Michael Langhans gab es gleich zahlreiche Merkwürdigkeiten bei diesem Verfahren. Von einem fairen Verfahren könnte da wohl kaum noch gesprochen werden. Die Verteidigung wurde anscheinend massiv daran gehindert den Mandanten zu vertreten.

Die folgenden Instanzen waren dann wohl auch mehr daran interessiert die Kollegen zu schützen, anstatt ein faires und rechtsstaatliches Verfahren zu gewähren. Michael Langhans hat dazu einige Fragen.

Warum wird ein Verteidiger unter Druck gesetzt, die für die Revisionsbegründung notwendigen Unterlagen nicht dem Angeklagten zu geben?

Warum wird Akteneinsicht vor Revisionsbegründungsende nicht ermöglicht, wo doch „während der Revisionsbegründungsfristen die Akten für die Verteidigung bereitzuhalten sind“

Warum erhält die Staatsanwaltschaft die Akten mehrfach, die Verteidigung nicht?

Warum ändert die weitere Pflichtverteidigerin plötzlich ihre Meinung und digitalisiert nicht mehr? Und warum weiss davon das Ausgangsgericht vor dem Angeklagten?

Warum werden Beweismittel verfälscht?

Warum werden entlastende Beweismittel vernichtet?

Warum weigert sich die Vorsitzende am 4. Strafsenat, mitzuteilen ob sie die Staatsanwältin, die diese Auffälligkeiten verantwortet, kennt?

Warum wird ein Befangenheitsantrag ignoriert

Warum soll nur die dunkelhäutige Anwältin für Akteneinsicht zum BGH fahren, während weiße Staatsanwälte und Anwälte dies nicht müssen?

Warum weigert sich der Justizminister Herbert Mertin Stellung zu nehmen und diese Staatsanwältin aus den Fällen herauszuziehen?

Berechtigte Fragen, wie es scheint. Lt. Michael Langhans soll sich heute aber etwas getan haben.

Das LKA soll im Auftrag der Generalstaatsanwaltschaft bei dem Amtsgericht, dem Landgericht und der Staatsanwaltschaft Akten beschlagnahmt haben. Die Richter sollen darüber nicht amüsiert gewesen sein.

Auch die Staatsanwältin, die Beweismittel vernichtet haben soll, soll in ihrer Wohnung vom LKA besucht worden sein.

Wie kommts? Haben da vielleicht einige Damen und Herren etwas übertrieben?