Unser Ehrenopi war mal wieder bei einer Gerichtsverhandlung und hat uns darüber berichtet.
Ich war am Mittwoch beim Amtsgericht Gelsenkirchen. Um 9:30 Uhr sollte dort ein Strafverfahren beim Schöffengericht stattfinden. Lt. Geschäftsverteilungsplan des AG handelt es sich bei dem gesetzlichen Richter um Dr. Brand.
„Richterin am Amtsgericht als w. aufs. Ri. Dr. Brand“
Tatsächlich handelt es sich bei Dr. Brand aber um eine Frau.
Oder vielleicht um eine Frau, die sich manchmal als Mann fühlt, oder vielleicht tatsächlich um einen Mann, der sich zeitweise als Frau fühlt? So genau kann man das heute nicht mehr wissen.
Um 9:26 Uhr war ich vor dem Sitzungssaal. Um 9:28 Uhr betraten mehrere Personen den Sitzungssaal, weshalb ich mich entschloss, ebenfalls in den Saal zu fahren.
Bei dem Angeklagten handelte es sich um den abwesenden DFB. Nein, gemeint ist damit nicht der Deutsche-Fußball-Bund, sondern eine natürliche Person mit zwei Vornamen.
Beim DFB handelt es sich um einen Rollstuhlfahrer, und das sind anscheinend die gefährlichsten Menschen überhaupt, besonders in Gelsenkirchen, und besonders für das Amtsgericht.
DFB hat noch etwas mit mir gemeinsam. Gegen DFB gab es eine Strafanzeige des Amtsgerichtsdirektor wegen angeblicher Beleidigung. Ich wurde bereits 2018 von dem Direktor angezeigt, weil ich angeblich das gesamte Amtsgericht beleidigt haben sollte, und DFB soll 2019 den Direktor des Amtsgericht persönlich beleidigt haben.
Zur Erinnerung, mein Strafverfahren endete beim OLG Hamm mit einem Freispruch, weil es keinen gültigen Strafantrag gab. Der Direktor des Amtsgericht hat zwar einen Doktortitel, aber das reichte 2018 anscheinend nicht aus, um einen korrekten Strafantrag zu stellen.
Und wie sah das 2019 aus, hat der Direktor inzwischen dazugelernt gehabt, war er 2019 endlich in der Lage einen Strafantrag zu stellen?
Diese Frage ist einfach zu beantworten. Auch 2019 brachte der Direktor das nicht auf de Reihe. Zumindest nicht beim ersten Versuch.
Die Staatsanwaltschaft Essen musste dem Direktor des Amtsgericht Gelsenkirchen mitteilen, dass man die angezeigte Beleidigung nicht verfolgen kann, weil der Direktor die Strafanzeige nicht persönlich unterschrieben hatte. Peinlich, oder?
Immerhin, im zweiten Anlauf klappte es dann doch noch. Hurra, das Amtsgericht Gelsenkirchen hat einen Direktor, der seit 2019 sogar schon Anzeigen unterschreiben kann. Das ist doch mal wirklich erwähnenswert.
Ich hoffe natürlich, dass er in seiner Anzeige sogar ausdrücklich Strafantrag gestellt hat, denn sonst wäre das schon wieder für die Katz gewesen.
Ob die behauptete Beleidigung inzwischen eingestellt wurde, oder noch immer verfolgt werden soll, ist nicht bekannt, aber immerhin handelt es sich jetzt um ein Verfahren vor dem Schöffengericht, und das ist normalerweise nicht gerade für eine poplige Beleidigung zuständig. Denkbar ist also, dass man die Beleidigung fallen gelassen hat, weil es einen größeren Vorwurf gibt.
Immerhin, bei einer Beleidigung des Amtsgerichtsdirektor handelt es sich noch nicht gerade um eine Majestätsbeleidigung.
Ich persönlich bin bekannt beim Amtsgericht, wie ein bunter Hund, äh Rollstuhlfahrer. Wenn ich das Gericht betrete, oder inzwischen mit dem Rollstuhl ankomme, dann hört man schon mal, dass da der Mann kommt, der alle Gerichtsverfahren gewinnt.
Woher wissen das die Justizwachleute? Es gab eine Zeit, da hatte der vorherige Direktor des Amtsgericht angeordnet, dass der gefährliche Rollstuhlfahrer nur in Begleitung von ein oder zwei Justizwachleuten das Gebäude betreten darf, was mich aber nicht daran hinderte meine Verfahren zu gewinnen.
Das dumme an dieser Anordnung war, dass die Behördenleitung eines Gerichts nicht das Hausrecht über die Sitzungssäle und den unmittelbaren Bereich vor dem Sitzungssaal hat. Dort hat das Hausrecht der jeweilige gesetzliche Richter. Ich habe dann diese Anordnung des Direktor regelmäßig zum Anlass genommen, den jeweiligen Richter wegen des Verdachts der Befangenheit abzulehnen. Ein Richter, der im Sitzungssaal die Anweisung des Direktors befolgt, hiterlässt für mich nicht den Eindruck, als ob er wirklich unabhängig ist.
Dies führte dann dazu, dass man noch ein Interesse an der Begleitung durch die Justizwachleute hatte. Inzwischen gibt es also keine Begleitung mehr.
Die letzte Begleitung durch Justizwachleute erfolgte in einem Strafverfahren wegen angeblicher Beleidigung, wo ich die Begleitung zu meiner persönlichen Sicherheit ausdrücklich beantragt hatte.
(Wenn ihr diesen Beitrag veröffentlicht, dann solltet ihr die folgenden Sätze möglichweise ändern, denn es gibt einen zivilrechtlichen Vergleich mit einer Person, über die ich nichts mehr veröffentlichen möchte.)
Es gab zwei Strafverfahren gegen mich, weil ich angeblich diese schwer gestörte Xxx Xxx PERSON aus Bxxx beleidigt haben sollte. Diese Person hatte im Internet behauptet, dass ich ins Waschbecken kacken würde, was natürlich frei erfunden war, von dieser schwer gestörten Xxx PERSON . Diese Xxx PERSON hat auch noch weitere Lügen verbreitet, und versucht mir zu schaden. So wollte mich diese Xxx PERSON auch gerne unter Betreuung stellen lassen, aber das örtliche Gesundheitsamt hatte schnell erkannt, dass nicht ich, sondern xxx DIE PERSON gestört war.
In der Folge hatte ich dann diese Xxx PERSON regelmäßig als Pxxx Pxxx PP bezeichnet. Daraufhin stellte sie Strafantrag gegen mich.
Zum Termin kam Pxxx Pxxx PP in Begleitung einer weitere massiv gestörten Person aus Bad Driburg. Diese Person kam öfters zu meinen Gerichtsverhandlungen, und das schöne war, dass ich sämtliche Verfahren gewonnen habe, wenn diese Person angereist kam.
300 Kilometer An- und Abreise, nur um zu sehen, dass ich wieder gewinne, das war nicht das, was sich diese Person so vorgestellt hatte.
Auch in Wittmund war die Person anwesend. Dort drohte mir diese Person an, dass sie mich zusammenschlagen lassen wolle. Ich rief dann die Polizei und stellte Strafantrag gegen diese Person.
Da diese Person auch zu meinem Strafverfahren anreisen wollte, hatte ich zu meiner eigenen Sicherheit an Anwesenheit von zwei Justizwachmeistern beantragt, was die Richterin auch genehmigte.
Auch meinem Antrag die Person aus dem Sitzungssaal zu entfernen, weil es sich bei ihr um eine präsente Zeugin handelte, wurde gefolgt. Da legt jemand extra 300 Kilometer zurück, nur um dann vor dem Sitzungssaal warten zu müssen, dass ist schon bitter.
Natürlich endeten auch diese beiden Verfahren mit einem Freispruch für mich.
Die anwesenden Justizwachleute erzählten dann nach der Verhandlung, dass es sich bei dem Verfahren nur um Pillepalle gehandelt habe.
Bei einem der letzten Strafverfahren war Maria angereist. Nach der Kontrolle teilte sie den Justizwachleuten mit, dass sie zur Verhandlung von Herrn Schreiber wolle, und wollte wissen, wo diese stattfindet. Die Justizwachleute waren ganz erstaunt, und meinten: „Was, hat der heute schon wieder ein Verfahren?“
Also ganz unbekannt bin ich bei diesem Gericht nun wirklich nicht. Kein Wunder nach 15 gewonnen Strafverfahren.
Ein Richter Brand oder eine Richterin Brand kannte ich aber bisher nicht. Ich vermutete daher, dass es durchaus passieren könnte, dass die Richterin mich für den Angeklagten hält, und mich evtl. auffordert auf der Anklagebank platz zu nehmen. Und fast wäre es auch soweit gekommen.
Ich fuhr in den Sitzungssaal. Sofort begrüßte mich eine Person, die wie eine Frau gekleidet war, weshalb ich nun nicht sicher bin, ob ich sie als Richter Brand bezeichnen soll, wie es im Geschäftsverteilungsplan zu finden ist, oder als Richterin Brand.
Vielleicht ist die männliche Anrede doch die richtige, denn immerhin hat so eine schwarze Robe eine Ähnlichkeit mit dem Gewand von BATMAN, und dabei handelt es sich ja auch um einen Mann. BATWOMAN gibt es bisher vermutlich noch nicht. (Korrektur, diese Comicfigur gab es auch schon mal.)
Also die Man/Woman in Black begrüßte mich mit dem Namen des Angeklagten. Allerdings habe ich, bis auf den Rollstuhl, vermutlich nicht viel Ähnlichkeit mit Herrn B. Das fiel der anwesenden Justizmitarbeiterin gleich auf. Das ist halt der Nachteil/Vorteil wenn man beim Gericht so bekannt ist, weil man dort schon alleine 15 Strafverfahre gewonnen hat, und genau null verloren hat. Normalerweise wäre ich ja einfach zu erkennen gewesen, denn immerhin trug ich ja das T-Shirt mit der Aufschrift MISTER FREISPRUCH. Die Schriftführerin teilte dann Man/Woman in Black mit:
„Das ist nicht Herr B, das ist der Herr Schreiber.“
Ok, Dr. Brand und ich wir hatten noch nicht das „Vergnügen“, aber der Name SCHREIBER war anscheinend ein Begriff. Ich wurde also nicht gebeten auf der Anklagebank platz zu nehmen. Schade eigentlich.
Man/Woman in Black meinte dann, dass das Verfahren noch nicht begonnen habe, deswegen musste ich den Sitzungssaal wieder verlassen. Komisch, nur ich. Eine weitere Frau saß schon vor mir im Zuschauerbereich, und musste den Saal nicht verlassen. Hat das was mit der Gleichheit vor dem Gesetz zu tun?
Ich verließ also den Sitzungssaal wieder und wartete auf den eigentlichen Aufruf. Damit hatte man es aber nicht besonders eilig. Erst um 9:40 Uhr kam die Durchsage, dass die Geladenen den Saal 513 betreten sollen.
Was soll so eine Durchsage? Hat man beim AG noch nicht mitbekommen, dass Verhandlungen normalerweise öffentlich sind?
Ich fuhr trotzdem in den Sitzungssaal, und ich war die einzige Person, die nach dem Aufruf den Saal betrat. Offenbar wartete man auch auf niemand., denn die „Verhandlung“ war offenbar schon beendet. Wie kann das denn sein?
Ich bekam noch mit, wie Dr. Brand mit dem Staatsanwalt über den Haftbefehl diskutierte. Offenbar gab es bereits einen Haftbefehl, aber der Vollzug des Haftbefehls war aufgehoben worden.
Außerdem bekam ich inzwischen mit, dass Dr. Brand den Befangenheitsantrag des Angeklagten, gegen Dr. Brand abgelehnt hat. Das müsste aber in der Zeit passiert sein, als man mich aus dem Sitzungssaal geschickt hatte, also zwischen 9:30 Uhr und 9:40 Uhr. Damit war aus meiner Sicht die Öffentlichkeit tatsächlich ausgeschlossen, auch wenn ich ab 9;40 Uhr wieder den Saal betreten konnte.
Für mich war nun noch interessant, wann Dr. Brand den Sitzungssaal verlassen würde. Es war 9:43 Uhr, als Dr. Brand den Sitzungssaal durch das Richterzimmer verließ. Zuvor sprach der Pflichtverteidiger Dr. Brand noch an.
„Hast DU mal noch eine Minute für mich?“
Der Anwalt war also per DU mit Dr. Brand. Kein Wunder also, dass der Anwalt die Pflichtverteidigung für den Angeklagten bekam.
Ich vermute, dass nicht der Angeklagte den Pflichtverteidiger ausgesucht hat, sondern dass dies Dr. Brand war.
Um 9:43 Uhr hat also Dr. Brand den Sitzungssaal verlassen. Der geplante Sitzungsbeginn war um 9:30 Uhr. Ich bin der Meinung, dass man damit bis 9:45 Uhr auf den Angeklagten hätte warten müssen, was man nicht gemacht hatte.
Allerdings würde es mich überhaupt nicht wundern, wenn in der Akte steht, dass das Verfahren bis 9:45 Uhr gedauert hätte. Die Justiz hat es nicht immer so mit der korrekten Uhrzeit, das kenne ich schon.
Soweit also der Bericht von unserem Ehrenvorsitzendem.
Wie erwartet hat der Anwalt inzwischen behauptet, dass die Öffentlichkeit angeblich nicht ausgeschlossen worden war, und dass das Verfahren nicht zu früh beendet worden sei.
Das war natürlich zu erwarten.
Wir haben deshalb nochmal mit Herrn S- gesprochen.
Das Verfahren sollte um 9:30 Uhr beginnen. Da der Sitzungssaal schon Minuten vorher geöffnet war, folgte ich den anderen. Also dem Anwalt, und einer Frau, die wahrscheinlich für den Anwalt arbeitet. Diese Frau saß im Zuschauerbereich. Warum man mich, 2 Minuten vor dem offiziellen Prozessbeginn, wieder rausgeschickt hat, erschließt sich mir nicht wirklich. Das war sicherlich nicht nötig.
Einen Aufruf zur Sache um 9:30 Uhr gab es nicht. Wie geschildert wurden die Geladenen erst um 9:40 Uhr in den Sitzungssaal gerufen. Als ich den Sitzungssaal dann befuhr, war das Verfahren bereits am Ende. Man unterhielt sich noch über den Haftbefehl, den es bereits gab, und der zur Zeit aber außer Vollzug war.
Währe dies der Beginn des Verfahrens gewesen, dann hätte man über was ganz anderes gesprochen.
Dass es in dem Verfahren um angeblichen Betrug ging, erfuhr ich nicht vom Gericht, sondern vom Angeklagten.
Übrigens, bei mir hatte man auch schon mal ein ähnliches Betrugsverfahren versucht. Mir wurde z. B. vorgeworfen, dass es ein Unternehmen nicht gegeben hätte, bei dem ich gearbeitet hatte. Aber bevor es zum Verhandlungstermin kam, teilte die Gemeinde Oberlungwitz (Sachsen) mit, dass es das behauptete Fotogeschäft doch gab, und die Gemeinde sogar Kunde des Fotogeschäfts war.