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REMEMBER: Recklinghausen feiert Hitlers-Gebutstag

Am 20.4.2009 hatte der Solarkritiker RAINER HOFFMANN aus Recklinghausen ein Berufungsverfahren beim Landgericht Bochum. Die Verhandlung sollte in der Außenstelle des Landgerichts stattfinden, also im Gebäude des Amtsgericht Recklinghausen.

Rainer Hoffmann ist ein bekanntes Justizopfer, dass man arbeitslos gemacht hat, und zwei Häuser gepfändet hat, um Justizverbrechen zu vertuschen.  Die Wahrscheinlichkeit, dass Rainer Hoffmann in der Berufungsverhandlung Recht bekommen hätte, geht gegen Null.

Rainer Hoffmann wusste das, und rechnete sogar damit, dass man ihn lieber in die Psychiatrie stecken würde, als zu bestätigen, dass man ihm Unrecht getan hat, und er wusste auch, dass er bei diesem Termin sicherlich wieder mal kein Recht bekommen würde. Das war der Grund, warum Rainer lieber nicht zu diesem Termin erschien, besonders da man die Verhandlung auch noch auf den 20.4. gelegt hatte, also auf den Tag, wo Adolf Hitler Geburtstag hatte.

Obwohl Rainer Hoffmann also nicht zum Termin erschien, waren dennoch viele Prozessbeobachter im Gerichtssaal. Vom BEAMTENDUMM-FÖDERVEREIN war Herr Schreiber, der damalige Vorsitzende, anwesend. In den ersten Minuten fiel Herrn Schreiber ein, dass er sein Handy nicht ausgeschaltet hatte. Als er dies aus seiner Weste nahm, um es auszuschalten, wurde er sofort von einem aggressiven Justizwachmann an geblökt. Herr Schreiber erklärte dem Justizwachmann, dass er nur das Handy ausschalten wolle, dies nahm aber der Richter zum Anlass Herrn Schreiber aufzufordernden Sitzungssaal zu verlassen. Einen berechtigten Grund dafür gab es aber nicht. Das Ausschalten eines Handys, ist kein zulässiger Grund jemand aus dem Saal zu verweisen. Zumal der Ausschluss der Öffentlichkeit ein absoluter Revisionsgrund ist. Das gilt auch dann, wenn nur eine einzelne Person unrechtmäßig die Verhandlung verlassen muss.

Der stark körperbehinderte Herr Schreiber weigerte sich also, freiwillig den Sitzungssaal zu verlassen. worauf er von zwei Justizwachleiten gewaltsam aus dem Sitzungssaal gezerrt wurde. Das war aber für einen Justizwachmann an Hitlers Geburtstag offenbar noch nicht genug. Vor dem Sitzungssaal saß der Vorsitzende des BEAMTENDUMMM-FÖRDERVEREIN ganz ruhig auf einem Stuhl. Obwohl die Justizwachleute nur den Auftrag hatten Herrn Schreiber aus dem Sitzungssaal zu entfernen, drehte nun einer der Justizwachleute nun völlig durch. Er verlangte von Herrn Schreiber die Herausgabe seiner beiden Gehhilfen, was Herr Schreiber jedoch verweigerte. Er teilte dem Typen mit, dass die beiden Gehhilfen von seiner Krankenkasse wären, und wenn der Justizwachmann Gehhilfen haben will, dann solle er dich zu seiner eigenen Krankenkasse gehen. Daraufhin griff der Justizwachmann Herrn Schreiber an, und versuchte ihm die Gehstöcke zu entreißen. Diese waren aus Metall, und der Justizwachmann zerrte so lange an der Gehhilfe, bis diese verbogen war. Als er nicht in den Besitz der Gehilfen kam, warf er Herr Schreiber, mit dem Stuhl einfach um. Herr Schreiber konnte dann nicht mehr aufstehen. Er wurde damals mit dem Rettungswagen ins nächste Krankenhaus gebracht.

Heute ist wieder Hitlers-Geburtstag, und inzwischen sind 14 Jahre vergangen, deshalb wollen wir mal wieder an den Vorfall erinnern.

Hier gibt es 3 Videos von diesem Tag.

1 Video im Krankenhaus

  1. Video beim Hausarzt

  1. Video vor der Haustür

Erneute Kundgebung von Herrn Schreiber vor dem AG Gelsenkirchen

Herr Schreiber, unser ehemaliger Vorsitzender, bekam im Februar 2022 vom Amtsgericht Gelsenkirchen mal wieder einen Strafbefehl. Am 4.2.2022 wurde gegen den schwachsinnigen Strafbefehl Rechtsmittel eingelegt. Schon einige Tage später kam die Ladung zur Gerichtsverhandlung. Am Freitag, dem 11.3.2022 sollte die Verhandlung beginnen. Man sind die flott.

Es gibt hier einen Beitrag über den Hintergrund des Strafverfahrens.

Man kann wegen einer (angeblichen) Straftat nicht zweimal angeklagt, verurteilt, verfolgt werden? Beim AG Gelsenkirchen geht alles!

Der Beitrag ist länger, deshalb hier eine Kurzfassung.

Das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Essen stammte aus 2019. Dies bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft seit 2019 gegen Herrn Schreiber ermittelt. Die angebliche Straftat müsste demnach 2019, oder früher begangen worden sein. In dem Strafbefehl behauptete die Staatsanwaltschaft Essen, dass der Tattag im August 2019 gewesen wäre. Obwohl dies zum Aktenzeichen aus 2019 passen könnte, passte es gar nicht zum angeblichen Tathergang.

Die Staatsanwaltschaft meinte, dass im Februar 2021 bei Ebay eine Atemschutzmaske gekauft und bezahlt worden wäre.

Das sind nur 3 Fehler. Zunächst kann ein evtl. Kauf im Februar 2021 keine Straftat 2019 gewesen sein, oder lebt die Staatsanwaltschaft Essen in einem Paralleluniversum?

Außerdem wurde zu keinem Zeitpunkt eine Atemschutzmaske bei Ebay gekauft, sondern eine Maske für ein Schlafapnoe-Gerät bei Ebay-Kleinanzeigen. 

Drei Wochen nach der Bezahlung war die Maske noch immer nicht geliefert. Obwohl die Ware mit DHL als Paket, also versichert und mit Sendungsnummer, verschickt werden sollte, konnte der Verkäufer nichts über den Verbleib der Ware sagen, und auch keine Sendungsnummer mitteilen, unverschämt wurde der Verkäufer dann auch noch. Nach ca. drei Wochen wurde dann Strafantrag gegen den Verkäufer gestellt, und zwar im März 2021.  Auch das kann also niemals eine Straftat 2019 gewesen sein.

Der Verkäufer behauptet später, dass das Päckchen zu ihm zurückgekommen wäre. Das war im März 2021. Jetzt haben wir März 2022. Der Verkäufer hatte also inzwischen ein ganzes Jahr Zeit, die Ware wieder an den Käufer zu schicken, was nicht geschah. Es ist also der Verkäufer der hier eine Straftat begangen hat. Der Straftatbestand der Untreue wurde vom Verkäufer erfüllt, denn er hält die Ware eindeutig rechtswidrig zurück.

Eine Richterin, die solch einen schwachsinnigen Strafbefehl auch noch unterzeichnet, hat eindeutig eine rote Linie überschritten. Herr Schreiber lehnt diese Richterin wegen Befangenheit ab. Das hat er ihr auch mitgeteilt, aber ihr die Möglichkeit der Selbstablehnung gegeben.

Möglicherweise ist das der Grund, warum der Termin am 11.3.2022 beim AG Gelsenkirchen aufgehoben worden sein soll.

Inzwischen teilt das AG mit, dass die Staatsanwaltschaft Essen den ersten Strafbefehl vom 25.1.2022 zurückgezogen hat. Gleichzeitig wurde aber ein neuer Strafbefehl beantragt und erlassen, wieder mit dem alten Aktenzeichen aus 2019. Es wird aber nicht mehr behauptet, dass der Tattag im August 2019 gewesen wäre. Da ist man offenbar flexibel.

Auch die telefonisch mitgeteilte Aufhebung des Termins am 11.3.2022 wurde nicht schriftlich bestätigt.

Herr Schreiber hat uns ein Video geschickt, und mitgeteilt, dass er weitermachen wird. Hier das Video

Weitere Videos sollen folgen.

Kundgebung von Herrn Schreiber vor dem AG Gelsenkirchen

Herr Schreiber, unser ehemaliger Vorsitzender, bekam im Februar 2022 vom Amtsgericht Gelsenkirchen mal wieder einen Strafbefehl. Am 4.2.2022 wurde gegen den schwachsinnigen Strafbefehl Rechtsmittel eingelegt. Schon einige Tage später kam die Ladung zur Gerichtsverhandlung. Am Freitag, dem 11.3.2022 sollte die Verhandlung beginnen. Man sind die flott.

Es gibt hier einen Beitrag über den Hintergrund des Strafverfahrens.

Wird die Klumpe eigentlich niemals schlau?

Der Beitrag ist länger, deshalb hier eine Kurzfassung.

Das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Essen stammte aus 2019. Dies bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft seit 2019 gegen Herrn Schreiber ermittelt. Die angebliche Straftat müsste demnach 2019, oder früher begangen worden sein. In dem Strafbefehl behauptete die Staatsanwaltschaft Essen, dass der Tattag im August 2019 gewesen wäre. Obwohl dies zum Aktenzeichen aus 2019 passen könnte, passte es gar nicht zum angeblichen Tathergang.

Die Staatsanwaltschaft meinte, dass im Februar 2021 bei Ebay eine Atemschutzmaske gekauft und bezahlt worden wäre.

Das sind nur 3 Fehler. Zunächst kann ein evtl. Kauf im Februar 2021 keine Straftat im August 2019 gewesen sein, oder lebt die Staatsanwaltschaft Essen in einem Paralleluniversum?

Außerdem wurde zu keinem Zeitpunkt eine Atemschutzmaske bei Ebay gekauft, sondern eine Maske für ein Schlafapnoe-Gerät bei Ebay-Kleinanzeigen. 

Drei Wochen nach der Bezahlung war die Maske noch immer nicht geliefert. Obwohl die Ware mit DHL als Paket, also versichert und mit Sendungsnummer, verschickt werden sollte, konnte der Verkäufer nichts über den Verbleib der Ware sagen, und auch keine Sendungsnummer mitteilen, unverschämt wurde der Verkäufer dann auch noch. Nach ca. drei Wochen wurde dann Strafantrag gegen den Verkäufer gestellt, und zwar im März 2021.  Auch das kann also niemals eine Straftat im August 2019 gewesen sein.

Der Verkäufer behauptet später, dass das Päckchen zu ihm zurückgekommen wäre. Das war im März 2021. Jetzt haben wir März 2022. Der Verkäufer hatte also inzwischen ein ganzes Jahr Zeit, die Ware wieder an den Käufer zu schicken, was nicht geschah. Es ist also der Verkäufer der hier eine Straftat begangen hat. Der Straftatbestand der Untreue wurde vom Verkäufer erfüllt, denn er hält die Ware eindeutig rechtswidrig zurück. Allerdings wurde diese Straftat auch erst 2021 begangen, und nicht etwa 2019.

Eine Richterin, die solch einen schwachsinnigen Strafbefehl auch noch unterzeichnet, hat eindeutig eine rote Linie überschritten. Herr Schreiber lehnt diese Richterin wegen Befangenheit ab. Das hat er ihr auch mitgeteilt, aber ihr die Möglichkeit der Selbstablehnung gegeben.

Möglicherweise ist das der Grund, warum der Termin am 11.3.2022 beim AG Gelsenkirchen aufgehoben wurde.

Herr Schreiber hat uns ein Video geschickt. Am Dienstag war er vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen und hat dort ein Video von seiner Kundgebung gemacht. Hier das Ergebnis.

Weitere Videos sollen folgen.