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War das die Schöffin TANJA KASCHEL?

Selbst als Aprilscherz wären wir nicht auf die Idee gekommen zu behaupten, dass unser ehemaliger Vorsitzender die Schöffin TANJA KASCHEL aus Sprockhövel heiraten will. Nein, auf so eine blöde Idee wären wir bestimmt niemals gekommen, aber wie ist das eigentlich umgekehrt?

Könnte es vielleicht sein, dass TANJA KASCHEL was von unserem Ehrenvorsitzendem will? Immerhin ist doch auffällig wie sehr diese Peron Herrn Schreiber verfolgt.

Hier wurde ja bekanntlich schon über die Schöffin TANJA KASCHEL und auch JESSICA RADTKE, sowie die Richterin POSTERT berichtet, immerhin hatten diese 3 Frauen Herrn Schreiber im Jahr 2022 rechtsfehlerhaft wegen angeblicher Beleidigung des Amtsgericht Gelsenkirchen verurteilt.

Rechtsfehlerhaft bedeutet aber nicht, dass die drei Frauen einfach nur einen Fehler bei der Verurteilung gemacht hat, sondern das OLG Hamm hat das Verfahren nicht an das Landgericht zurückverwiesen, wie das beantragt wurde, sondern das gesamte Urteil aufgehoben und eingestellt, und dabei gleich vier Rechtsfehler festgestellt.

Vier Rechtsfehler in einem einzigen Verfahren, da kann man nur hoffen, dass das Landgericht wenigstens den Namen des Angeklagten, Verurteilten und anschlie0enden Freigesprochenen richtig geschrieben hat.

Das Amtsgericht Essen und das Landgericht Essen hatte Herrn Schreiber verurteilt, weil der Direktor des Amtsgericht Gelsenkirchen Strafantrag gegen Herrn Schreiber gestellt hatte. Der ausdrückliche Strafantrag war notwendig, weil es sich bei der behaupteten Beleidigung ausdrücklich um ein Antragsdelikt handelt. Ohne Strafantrag ist weder eine strafrechtliche Verfolgung, und schon gar keine Verurteilung zulässig.

In dem Strafverfahren gegen Herrn Schreiber gab es zwar einen Strafantrag von dem Direktor des Amtsgericht Gelsenkirchen, aber diese Person war überhaupt nicht berechtigt Strafantrag wegen evtl. Beleidigung des Amtsgericht Gelsenkirchen zu stellen. Das hätte schon der/die Präsident/in des Landgerichts machen müssen.

Das interessiert aber weder die Richterin POSTERT, noch die beiden Schöffinnen, TANJA KASCHEL und JESSICA RADTKE. Trotz ungültigem Strafantrag verurteilten die drei Frauen unser Mitglied. Der ungültige Strafantrag war dann der Grund, warum das OLG das Urteil nicht an das LG zur Neuverhandlung zurückwies, sondern komplett einstellte.

Außerdem stellte das OLG Hamm auch noch fest, dass es niemals eine Beleidigung gab. Wir, und auch Herr Schreiber, sowie  befragte Juristen  vertraten schon immer die Meinung, dass es sich bei dem Beitrag, in dem angeblich das Amtsgericht Gelsenkirchen beleidigt worden sein sollte, es sich um erlaubte Satire handelte, und somit keine Beleidigung gewesen sein konnte.

Auch das OLG Hamm stellte in seiner Entscheidung mit, dass es sich bei dem veröffentlichten Beitrag um einen hypothetischen Beitrag gehandelt hatte, und es somit lediglich eine Satire war, und keinesfalls um eine tatsächliche Beleidigung.

Auch das interessiert aber weder die beiden Schöffinnen, TANJA KASCHEL und JESSICA RADTKE und auch nicht Richterin POSTERT. Der Unterschied zwischen Beleidigung und Satire interessierte die Frauen nicht, und sie verurteilten damals unser Mitglied.

Beiträge auf diesem Blog hier, und auch auf dem vorherigen Blog kann jedes Mitglied selbst veröffentlichen, wenn er mindestens seit 3 Monaten Mitglied in unserem Verein ist. Dazu muss man nur seinen Beitrag an eine bestimmte E-Mail-Adresse senden. Jede Mail wird dann hier automatisch veröffentlicht.

Das OLG Hamm stellte als dritten Rechtsfehler fest, dass das Amtsgericht Essen und das Landgericht Essen nicht festgestellt hat, dass der fragliche Beitrag von Herrn Schreiber veröffentlicht wurde. Genauso konnte der Beitrag auch von Frau Maier oder Herrn Müller geschrieben worden sein.

Bekanntlich gilt im Strafrecht normalerweise der Grundsatz IM ZWEIFEL FÜR DEN ANGEKLAGTEN. Dass man unserem Mitglied die Täterschaft nicht nachweisen konnte, interessiert aber weder TANJA KACHEL noch Richterin POSTERT oder JESSICA RADTKE.

Als vierter Rechtsfehler stellte das OLG Hamm fest, dass auch eine Verurteilung auch deshalb nicht möglich wäre, selbst wenn es sich bei dem Beitrag nicht um eine Satire gehandelt hätte, sondern um eine Beleidigung, weil nicht ein abgegrenzter Personenkreis genannt wurde, wie z. B. das Amtsgericht Gelsenkirchen, sondern wenn, dann das komplette JUSTIZZENTRUM Gelsenkirchen, was aber keine Behörde ist, oder sämtliche VOLLJURISTEN,.

In dem Gedicht:

Trinkt Wein und Schnaps, sauft Bier in Kisten,

denn schließlich seit ihr Volljuristen,

Kommen weder die Worte, AMTSGERICHT, GELSENKIRCHEN oder RICHTER vor.

Auch das interessiert die beiden Schöffinnen, TANJA KASCHEL und JESSICA RADTKE und Richterin POSTERTauch wieder nicht, und man Frau verurteilte den armen Herrn Schreiber.

Kompetenz können wir bei diesen Personen also nicht erkennen, und so verwundert es auch nicht weiter, dass diese Schöffin TANJA KASCHEL erneut ihre komplette Inkompetenz zeigt.

Herr Schreiber hat uns ein Schreiben der Polizei gefaxt. Demnach soll Herr Schreiber eine Aussage bei der Polizei machen. Man wirft Herrn Schreiber vor, dass er in

45549 Sprockhövel, HoXXXXX jemand nachgestellt hätte.

Die angeblich geschädigte Person wurde zwar nicht mitgeteilt, und es wurde auch nicht mitgeteilt, wer denn Strafantrag gestellt hat, aber da es sich auch bei dieser behaupteten Straftat ebenfalls um ein Antragsdelikt handelt, schränkt das den Personenkreis deutlich ein.

Unsere Ermittlungen im Internet ergaben nämlich, dass unter der behaupteten Adresse die Schöffin TANJA KASCHEL wohnhaft sein soll. Danke für die Informationen an die CDU.

Es ist also von NACHSTELLEN die Rede, aber das entsprechende Gesetz wird nicht erwähnt. Wir gehen davon aus.

§ 238 StGB – Nachstellung

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen, indem er wiederholt

1.
die räumliche Nähe dieser Person aufsucht,
2.
unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu dieser Person herzustellen versucht,
3.
unter missbräuchlicher Verwendung von personenbezogenen Daten dieser Person

a)
Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für sie aufgibt oder
b)
Dritte veranlasst, Kontakt mit ihr aufzunehmen,
4.
diese Person mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit ihrer selbst, eines ihrer Angehörigen oder einer anderen ihr nahestehenden Person bedroht,
5.
zulasten dieser Person, eines ihrer Angehörigen oder einer anderen ihr nahestehenden Person eine Tat nach § 202a, § 202b oder § 202c begeht,
6.
eine Abbildung dieser Person, eines ihrer Angehörigen oder einer anderen ihr nahestehenden Person verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht,
7.
einen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der geeignet ist, diese Person verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, unter Vortäuschung der Urheberschaft der Person verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder
8.
eine mit den Nummern 1 bis 7 vergleichbare Handlung vornimmt.

 

(2) In besonders schweren Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 bis 7 wird die Nachstellung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1.
durch die Tat eine Gesundheitsschädigung des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahestehenden Person verursacht,
2.
das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahestehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt,
3.
dem Opfer durch eine Vielzahl von Tathandlungen über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten nachstellt,
4.
bei einer Tathandlung nach Absatz 1 Nummer 5 ein Computerprogramm einsetzt, dessen Zweck das digitale Ausspähen anderer Personen ist,
5.
eine durch eine Tathandlung nach Absatz 1 Nummer 5 erlangte Abbildung bei einer Tathandlung nach Absatz 1 Nummer 6 verwendet,
6.
einen durch eine Tathandlung nach Absatz 1 Nummer 5 erlangten Inhalt (§ 11 Absatz 3) bei einer Tathandlung nach Absatz 1 Nummer 7 verwendet oder
7.
über einundzwanzig Jahre ist und das Opfer unter sechzehn Jahre ist.

 

(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahestehenden Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

Soweit der Gesetzestext.

Im Schreiben der Polizei wird behauptet, dass Herr Schreiber am 17.3.2023 um 14:15 Uhr das Nachstellen einer ungenannten Person begangen hätte.

Hier nochmal ein Auszug aus dem Gesetzestext.

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen, indem er wiederholt

Hat also unser Ehrenvorsitzender und Gründer des Vereins am 17.3.2023 WIEDERHOLT einer Person nachgestellt? Es fällt schwer sich vorzustellen, dass das überhaupt möglich gewesen sein sollte.

Kann es also tatsächlich sein, dass eine Schöffin so dreist sein sollte Herrn Schreiber rechtswidrig zu verurteilen, dass man durchaus von Rechtsbeugung ausgehen kann, und nun auch noch eine vorsätzlich falsche Verdächtigung gegen unseren Herrn Schreiber begeht?

Man kann ja verstehen, dass diese Person nicht möchte, dass ihre Untaten bekannt werden, aber das rechtfertigt garantiert keine Begehung einer Straftat zu Lasten von Herrn Schreiber. Das Motto scheint ja zu sein,

wenn wir dich schon nicht rechtsfehlerhaft Verurteilen können,

dann wollen wir dich wenigstens noch vorsätzlich falsch verdächtigen.

Und wieso macht die Staatsanwaltschaft Essen das überhaupt mit, die müssen doch erkennen, dass gar keine Straftat vorliegen kann, weil man am 17.3.2023 um 14:15 Uhr nicht gleich mehrfach einer Person nachgestellt haben kann.

Ein erstaunlich abscheuliches Bild was da bei unserer Justiz abgeht, oder?

Und was bezweckt die Schöffen TANJA KASCHEL mit dieser offensichtlichen Falschbehauptung? Beabsichtigt etwa sie Herrn Schreiber nachzustellen? Will sie etwa ein Wiedersehen mit Herrn Schreiber erzwingen?

Anscheinend reicht es TANJA KASCHEL nicht, dass sie schon einmal gegen den BdF und Herrn Schreiber verloren hat. Sie will wohl unbedingt nochmal verlieren. Manche bekommen halt niemals genug.

 

Frank und Frei

Zugegeben, viel weiß ich bisher nicht, aber immerhin, wenigstens das Wichtigste. Mir war ja bekannt, dass Frank heute seine Gerichtsverhandlung hatte. Kenne das Ergebnis noch nicht, aber sicher ist wenigstens, dass Frank heute aus der Untersuchungshaft entlassen wurde.

Dazu kann man natürlich nur gratulieren. Auch wenn die bayrischen Gefängnisse nicht, die schlechtesten in der Republik sein sollen, so ist das Leben außerhalb dieser Mauern sicherlich lebenswerter.

Frank hat mir mitgeteilt, dass er sich gleich noch bei mir melden will. Wahrscheinlich erfahre ich dann mehr.

Nach dem Telefonat mit Frank haben wir erfahren, dass der Aufenthalt in den Knästen nicht so toll war. Auch hier herrschte wieder die übliche Willkür.

Straftat wegen Kinderklau kein Einzelfall

In Freiburg gab es einen Brandanschlag aus Verzweiflung, auf das Amtsgericht, weil das örtliche Jugendamt einer Mutter drei Kinder weggenommen hatte. Was die Eltern häufig als Kinderklau bezeichnen, wird von den Jugendämtern meist Inobhutnahme bezeichnet.

Sicherlich ist so eine Bezeichnung richtig, wo Behörden eingreifen müssen, wenn tatsächlich eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, aber auch die Bezeichnung KINDERKLAU ist berechtigt, denn häufig erfolgen solche angebliche Inobhutnahmen eben nicht rechtmäßig. auch dann nicht, wenn Familiengerichte die angebliche Rechtmäßigkeit der Maßnahme bestätigen.

Hier liegt schlichtweg ein Systemversagen vor. Wenn Jugendämter zuschlagen, dann machen sie dies nicht nur häufig vorschnell, weil das für die Behörde meist der einfachste Weg ist. Und das System funktioniert dann so, dass die Eltern dann kaum eine wirklich Chance haben.

Wir haben auf der einen Seite die Eltern, oder sogar nur einen Elternteil, auf der anderen Seite stehen dann eine gante Armee von Profiteuren des angeblichen Hilfesystems, denen es nicht hauptsächlich um das Kindeswohl oder die Wahrheit geht-

Wenn das Jugendamt im Kindergarten oder der Schule auftaucht, und eine Kindeswohlgefährdung behauptet, dann fällt den Kindergärtnerinnen und den Lehrern bestimmt was ein, was die Eltern mal verkehrt gemacht haben sollen, selbst wenn sie bisher keine Kindeswohlgefährdung festgestellt hatten.

Dann werden sogenannte Gutachter beauftragt, die aber genau wissen, dass es nicht um die Feststellung der Wahrheit geht, sondern sie nur dann weitere Aufträge erhalten werden, wenn sie eine angebliche Kindeswohlgefährdung diagnostizieren.

Es sind sogar Fälle bekannt, wo Gutachter festgestellt haben, dass die Eltern nichts verkehrt gemacht haben, und denen dann das Gericht sogar den Auftrag wieder entzogen haben.

Auch kommt es vor, dass Gerichte einen Gutachter erst beauftragt haben, und dann das Ergebnis des Gutachters übergangen haben, wenn das positiv für die Eltern, bzw. ein Elternteil ausgegangen ist.

Und wenn dann der Fall beim Gericht anhängig ist, dann ist für das Gericht wesentlich einfacher eine Inobhutnahme zu bestätigen und eine Kindeswohlgefährdung zu unterstellen, als sich gegen die Behörde zu stellen, denn Freunde macht sich das Gericht damit nicht bei den Behörden.

Vermutlich glauben sogar viele Richter, dass ihre Entscheidung richtig war, und es bisher nur selten gelungen Richtern im Nachhinein davon zu überzeugen, dass nicht sämtliche Maßnahmen der Jugendämter richtig sind. Das ist eigentlich erstaunlich, denn immer wieder gelangen doch Jugendamtsskandale in die Öffentlichkeit.

Bei den zahlreichen Willkürmaßnahmen der Jugendämter ist es eigentlich schon erstaunlich, dass sich nur wenige Eltern mit Straftaten gegen die Behörden wehren. Immerhin ist es eine schwere Straftat. die die Familiengerichte und die Jugendämter sowohl gegen die Eltern als auch gegen die Kinder begehen. Sowohl Eltern, als auch Kinder werden durch solche Aktionen häufig schwer traumatisiert, und zwar nicht selten ein ganzes Leben lang.

Die meisten Straftaten betroffener Eltern bestehen nur aus einer Flucht mit ihren Kindern. Noch seltener sind Gewaltmaßnahmen gegen Personen und Sachen, aber sie kommen vor.

Bei diesen Gewaltmaßnahmen geht es aber häufig nicht darum, wirklich eine Person oder eine Sache zu beschädigen, sondern es geht häufig nur um Aufmerksamkeit- Es handelt sich also nur um einen Hilfeschrei betroffener Eltern, die sich sonst nicht mehr zu wehren wissen-

Auch einer Mutter aus Freiburg ging es um einen Hilferuf, als sie im Amtsgericht Freiburg Benzin ausschüttete, und versuchte ein Feuer anzuzünden-

Kein Einzelfall.

Behörde nimmt drei Geschwister in Obhut – 15 Monate später werden die Eltern gewalttätig

LEMGO: Brandanschlag aufs Jugendamt?

Detmold (WB)

Versuchte schwere Brandstiftung, Körperverletzung – seit Montag steht ein nigerianisches Ehepaar in Detmold vor Gericht. Die beiden Angeklagten sollen im August im Jugendamt Lemgo Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angegriffen haben.

Dem Mann wird außerdem vorgeworfen, er habe Benzin im Treppenhaus der Behörde verteilt. „Wir wollten niemanden verletzen. Wir wollten nur, dass uns endlich jemand zuhört und wir unsere Kinder sehen können!“, sagte Itogo S. (35).

Selbst im Strafverfahren gegen die Eltern konnte nicht geklärt werden, weshalb das Jugendamt die 3 Kinder in Obhut genommen hatte.

 

TRIER: Brand im Jugendamt

Löscharbeiten am Freitagmorgen im dritten Stockwerk des Verwaltungsgebäudes II am Augustinerhof.

In fünf Büroräumen des Jugendamts im Verwaltungsgebäude II am Augustinerhof hat es in den frühen Morgenstunden von Donnerstag auf Freitag gebrannt. Verletzt wurde niemand. Nach Angaben der Polizei liegen Hinweise auf Brandstiftung vor. Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen, derzeit ist die Spurensicherung vor Ort.

Den Brand in den Büros des Jugendamts entdeckte eine Mitarbeiterin am Freitagmorgen, als sie in ihr Büro wollte. Sie habe sofort die Feuerwehr alarmiert, erläuterte der Einsatzleiter der Berufsfeuerwehr, Andreas Kirchartz, bei einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz im Rathaus. Die Meldung bei der Feuerwehr ging um 7:18 Uhr ein. Bereits vier Minuten später waren die ersten Einsatzkräfte vor Ort. „Papierstapel haben noch leicht gebrannt, größere Flammen gab es jedoch nicht mehr. Allerdings stellten wir in Aktenstapeln immer noch Glutnester fest“, informierte Kirchartz. Schnell hatten die 15 Feuerwehrleute, die mit sechs Fahrzeugen anrückten, den Brand unter Kontrolle und verhinderten dessen Ausbreitung.

Laut einer Pressemitteilung der Polizei liegen Hinweise auf Brandstiftung vor, welche die Kriminalpolizei noch genau untersuchen und prüfen muss. In mehreren Büros entdeckten die Ermittler Farbschmierereien, auch wurden Bestandteile von Computern in den Büros geklaut, auf denen sich jedoch keine Daten befinden. „Es ist mehr als wahrscheinlich, dass es sich um Brandstiftung handelt“, sagte auch Oberbürgermeister Wolfram Leibe. Möglich sei, dass die Brandstifter über ein Baugerüst an der Rückseite des Gebäudes in die Büros eingedrungen seien, sagte der OB.

Es macht wohl wenig Sinn, wenn man nur die Straftaten der Eltern verfolgt. Sinn würde es machen, wenn man mal gegen das Treiben der Jugendämter vorgehen würde. denn dort liegt ja die eigentliche Ursache für die späteren Straftaten der Eltern.

Der BdF hat heute mit dem Strafverteidiger der Mutter aus Freiburg telefoniert. Er bestätigt, dass er erneut zu Versagen im familiengerichtlichen Verfahren gab.

Wir bleiben dran, und werden den Fall weiter verfolgen.

Das Urteil ist da

Herr Schreiber hat uns mitgeteilt, dass er sein Urteil endlich erhalten hat. Unklar ist, wann er es bekommen hat. Herr Schreiber hat es am 9.6.2022 im Briefkasten gefunden, aber als Zustelldatum ist der 8.6.2022 angegeben.

Wir hatten ja über die eigentliche Verhandlung hier noch nichts geschrieben, obwohl wir natürlich Informationen von Herrn Schreiber erhalten hatten. Herr Schreiber und wir hatten uns entschlossen über die Verhandlung erst zu berichten, wenn das Urteil vorliegt, weil wir wissen, dass die Damen und Herren vom Amtsgericht Gelsenkirchen, die hier natürlich niemals mitlesen, wie uns berichtet wurde, komischerweise äußerst informiert sind, über das, was hier geschrieben wird.

Gegen die Richterin, Herr Schreiber nennt sie gerne Richterin Lump, eine Kurzform ihres Namens, gab es einen Befangenheitsantrag, den sie selbst abgelehnt hat, was in Deutschland wohl möglich sein soll. Das Urteil zeigt dann nochmal, dass der Befangenheitsantrag wohl berechtigt war.

In der mündlichen Verhandlung soll die Richterin behauptet haben, dass Herr Schreiber lt. Bundeszentralregisterauszug vom Amtsgericht Essen wegen Beleidigung verurteilt worden wäre.

Von so einem Eintrag war und ist Herrn Schreiber aber nichts bekannt. Es gibt bisher keine rechtskräftige Verurteilung durch irgendein Amtsgericht, auch nicht vom Amtsgericht Essen. Das war der Richterin anscheinend auch bekannt, denn dann hätte sie das in ihrer mündlichen Urteilsverkündung, als strafverschärfend erwähnen müssen. Lt. Herrn Schreiber hat sie dies aber nicht getan.

Außerdem steht in der schriftlichen Urteilsbegründung etwas ganz anderes, wie wir uns überzeugen konnten. Haben wir es also hier mit einer bewusst lügenden Richterin zu tun, die dann tatsächlich wegen Befangenheit abgelehnt gehört?

Herr Schreiber wird dazu hier heute noch etwas persönlich veröffentlichen, schließlich war er ja bei der Gerichtsverhandlung anwesend.

Erneute Kundgebung von Herrn Schreiber vor dem AG Gelsenkirchen

Herr Schreiber, unser ehemaliger Vorsitzender, bekam im Februar 2022 vom Amtsgericht Gelsenkirchen mal wieder einen Strafbefehl. Am 4.2.2022 wurde gegen den schwachsinnigen Strafbefehl Rechtsmittel eingelegt. Schon einige Tage später kam die Ladung zur Gerichtsverhandlung. Am Freitag, dem 11.3.2022 sollte die Verhandlung beginnen. Man sind die flott.

Es gibt hier einen Beitrag über den Hintergrund des Strafverfahrens.

Man kann wegen einer (angeblichen) Straftat nicht zweimal angeklagt, verurteilt, verfolgt werden? Beim AG Gelsenkirchen geht alles!

Der Beitrag ist länger, deshalb hier eine Kurzfassung.

Das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Essen stammte aus 2019. Dies bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft seit 2019 gegen Herrn Schreiber ermittelt. Die angebliche Straftat müsste demnach 2019, oder früher begangen worden sein. In dem Strafbefehl behauptete die Staatsanwaltschaft Essen, dass der Tattag im August 2019 gewesen wäre. Obwohl dies zum Aktenzeichen aus 2019 passen könnte, passte es gar nicht zum angeblichen Tathergang.

Die Staatsanwaltschaft meinte, dass im Februar 2021 bei Ebay eine Atemschutzmaske gekauft und bezahlt worden wäre.

Das sind nur 3 Fehler. Zunächst kann ein evtl. Kauf im Februar 2021 keine Straftat 2019 gewesen sein, oder lebt die Staatsanwaltschaft Essen in einem Paralleluniversum?

Außerdem wurde zu keinem Zeitpunkt eine Atemschutzmaske bei Ebay gekauft, sondern eine Maske für ein Schlafapnoe-Gerät bei Ebay-Kleinanzeigen. 

Drei Wochen nach der Bezahlung war die Maske noch immer nicht geliefert. Obwohl die Ware mit DHL als Paket, also versichert und mit Sendungsnummer, verschickt werden sollte, konnte der Verkäufer nichts über den Verbleib der Ware sagen, und auch keine Sendungsnummer mitteilen, unverschämt wurde der Verkäufer dann auch noch. Nach ca. drei Wochen wurde dann Strafantrag gegen den Verkäufer gestellt, und zwar im März 2021.  Auch das kann also niemals eine Straftat 2019 gewesen sein.

Der Verkäufer behauptet später, dass das Päckchen zu ihm zurückgekommen wäre. Das war im März 2021. Jetzt haben wir März 2022. Der Verkäufer hatte also inzwischen ein ganzes Jahr Zeit, die Ware wieder an den Käufer zu schicken, was nicht geschah. Es ist also der Verkäufer der hier eine Straftat begangen hat. Der Straftatbestand der Untreue wurde vom Verkäufer erfüllt, denn er hält die Ware eindeutig rechtswidrig zurück.

Eine Richterin, die solch einen schwachsinnigen Strafbefehl auch noch unterzeichnet, hat eindeutig eine rote Linie überschritten. Herr Schreiber lehnt diese Richterin wegen Befangenheit ab. Das hat er ihr auch mitgeteilt, aber ihr die Möglichkeit der Selbstablehnung gegeben.

Möglicherweise ist das der Grund, warum der Termin am 11.3.2022 beim AG Gelsenkirchen aufgehoben worden sein soll.

Inzwischen teilt das AG mit, dass die Staatsanwaltschaft Essen den ersten Strafbefehl vom 25.1.2022 zurückgezogen hat. Gleichzeitig wurde aber ein neuer Strafbefehl beantragt und erlassen, wieder mit dem alten Aktenzeichen aus 2019. Es wird aber nicht mehr behauptet, dass der Tattag im August 2019 gewesen wäre. Da ist man offenbar flexibel.

Auch die telefonisch mitgeteilte Aufhebung des Termins am 11.3.2022 wurde nicht schriftlich bestätigt.

Herr Schreiber hat uns ein Video geschickt, und mitgeteilt, dass er weitermachen wird. Hier das Video

Weitere Videos sollen folgen.

Kundgebung von Herrn Schreiber vor dem AG Gelsenkirchen

Herr Schreiber, unser ehemaliger Vorsitzender, bekam im Februar 2022 vom Amtsgericht Gelsenkirchen mal wieder einen Strafbefehl. Am 4.2.2022 wurde gegen den schwachsinnigen Strafbefehl Rechtsmittel eingelegt. Schon einige Tage später kam die Ladung zur Gerichtsverhandlung. Am Freitag, dem 11.3.2022 sollte die Verhandlung beginnen. Man sind die flott.

Es gibt hier einen Beitrag über den Hintergrund des Strafverfahrens.

Wird die Klumpe eigentlich niemals schlau?

Der Beitrag ist länger, deshalb hier eine Kurzfassung.

Das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Essen stammte aus 2019. Dies bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft seit 2019 gegen Herrn Schreiber ermittelt. Die angebliche Straftat müsste demnach 2019, oder früher begangen worden sein. In dem Strafbefehl behauptete die Staatsanwaltschaft Essen, dass der Tattag im August 2019 gewesen wäre. Obwohl dies zum Aktenzeichen aus 2019 passen könnte, passte es gar nicht zum angeblichen Tathergang.

Die Staatsanwaltschaft meinte, dass im Februar 2021 bei Ebay eine Atemschutzmaske gekauft und bezahlt worden wäre.

Das sind nur 3 Fehler. Zunächst kann ein evtl. Kauf im Februar 2021 keine Straftat im August 2019 gewesen sein, oder lebt die Staatsanwaltschaft Essen in einem Paralleluniversum?

Außerdem wurde zu keinem Zeitpunkt eine Atemschutzmaske bei Ebay gekauft, sondern eine Maske für ein Schlafapnoe-Gerät bei Ebay-Kleinanzeigen. 

Drei Wochen nach der Bezahlung war die Maske noch immer nicht geliefert. Obwohl die Ware mit DHL als Paket, also versichert und mit Sendungsnummer, verschickt werden sollte, konnte der Verkäufer nichts über den Verbleib der Ware sagen, und auch keine Sendungsnummer mitteilen, unverschämt wurde der Verkäufer dann auch noch. Nach ca. drei Wochen wurde dann Strafantrag gegen den Verkäufer gestellt, und zwar im März 2021.  Auch das kann also niemals eine Straftat im August 2019 gewesen sein.

Der Verkäufer behauptet später, dass das Päckchen zu ihm zurückgekommen wäre. Das war im März 2021. Jetzt haben wir März 2022. Der Verkäufer hatte also inzwischen ein ganzes Jahr Zeit, die Ware wieder an den Käufer zu schicken, was nicht geschah. Es ist also der Verkäufer der hier eine Straftat begangen hat. Der Straftatbestand der Untreue wurde vom Verkäufer erfüllt, denn er hält die Ware eindeutig rechtswidrig zurück. Allerdings wurde diese Straftat auch erst 2021 begangen, und nicht etwa 2019.

Eine Richterin, die solch einen schwachsinnigen Strafbefehl auch noch unterzeichnet, hat eindeutig eine rote Linie überschritten. Herr Schreiber lehnt diese Richterin wegen Befangenheit ab. Das hat er ihr auch mitgeteilt, aber ihr die Möglichkeit der Selbstablehnung gegeben.

Möglicherweise ist das der Grund, warum der Termin am 11.3.2022 beim AG Gelsenkirchen aufgehoben wurde.

Herr Schreiber hat uns ein Video geschickt. Am Dienstag war er vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen und hat dort ein Video von seiner Kundgebung gemacht. Hier das Ergebnis.

Weitere Videos sollen folgen.

Ein paar nette Redebeiträge beim Besuch der KJP-Psychiatrie Bremen-Ost

Zwischen dem Chefarzt der Kinder- und Jugendpsychiatrie Bremen-Ost (KJP) und der Mutter von Tilman gab es ein paar nette Redebeiträge. Leider kann ich natürlich nicht den ganz genauen Wortlaut wiedergeben, weil man dazu das Gespräch hätte aufnehmen müssen.

Aber so ähnlich waren die Redebeiträge.

Polizist1 – Dienstnummer 1903

Polizist2 – Dienstnummer 2071

Chefarzt. Dr. med. Marc Dupont

Mutter von Tilman

Rollstuhlfahrer

V3 – 1145-1220

CHEFARZT: Frau Koch hat darauf bestanden, dass immer jemand bei ihr bleibt, dass man sie nicht alleine draußen lassen kann.

MUTTER: Ja, ja, wegen der Gefahr und so.

CHEFARZT: Ich seh keine Gefahr.

MUTTER: Ach so, aber begleiteten Umgang, und jetzt haben sie gerade gesagt keine Gefahr, und jetzt soll ich einen begleiteten Umgang durchführen. Meine Güte, jetzt weiß ich warum der Psychiater ist, wie lange ist der schon hier?

 

16:33 V4 – 0908

Übrigens, im Anschluss ließ man dann die Mutter von Tilman mehr als 10 Minuten alleine vor der Tür stehen, wie auch schon zuvor.

 

V4 – 1943-

Der Chefarzt teilte uns mit, dass Frau Mahlstedt der Vormund, bzw. die Amtsvormündin von Tilman wäre. Er teilte uns weiter mit, dass das Jugendamt aus diesem Grund keinen Gerichtsbeschluss bräuchte, um die Klinik anzuweisen Umgänge zwischen der Mutter und Tilman nur begleitet zuzulassen.

Diese Behauptung ist gleich im doppelten Sinne falsch. Das Jugendamt ist nämlich kein Vormund bzw. Amtsvormund, sondern nur Ergänzungspfleger. Auch hat das Gericht in seinem Beschluss den Ergänzungspfleger nicht ermächtigt irgendwelche Regelungen bezüglich des Umgangs zutreffen.

Der ROLLSTUHLFAHRER erlaubte sich deshalb folgende Frage.

Weiterlesen „Ein paar nette Redebeiträge beim Besuch der KJP-Psychiatrie Bremen-Ost“

FREMDBEITRAG: Meine 10 jährige Schwester will aus dem Kinderheim zurück zu unserer Mutter! Bitte helft.

Seit dem 11.01.2019 ist meine 10 jährige Schwester in einem Kinderheim untergebracht. Die Heimunterbringung stellt eine Kindeswohlgefährdung dar, da sie bereits 4 x abgehauen ist und es ihr psychisch und physisch immer schlechter mit der Heimunterbringung und dem Kontaktverbot zur Mutter geht. Sie äußerte von Beginn an, das Sie wieder bei unserer Mutter leben will, doch das scheint niemanden zu interessieren. 9 Monate Verfahrensstillstand durch das Amtsgericht Bad Säckingen, eine Verfahrensbeiständin die den Kindeswillen nicht vertritt und ein Jugendamt welches nicht für das Kindeswohl eintritt. Ein Vater der sein Kind verletzt und lieber mit Heimaufenthalt bestraft, als Kontakt zur Mutter zu zulassen. Das alles aufgrund eines Gutachtens, welches das Papier nicht wert ist, auf dem es geschrieben steht und bei dem nicht mal sicher ist, ob die Gutachterin überhaupt die notwendigen Qualifikationen hatte.

ZUR PETITION

https://secure.avaaz.org/de/community_petitions/winfried_kretschmann_michael_leutert_lothar_bindin_hilfe_meine_10_jaehrige_schwester_will_aus_dem_kinderheim_zurueck_zu_unserer_mutter/?rc=fb&utm_source=sharetools&utm_medium=facebook&utm_campaign=petition-1024992-hilfe_meine_10_jaehrige_schwester_will_aus_dem_kinderheim_zurueck_zu_unserer_mutter&utm_term=GHAxob%2Bde&fbclid=IwAR3yUUYwPnztIDhTztz66ug8NSoSGP4ePjWVVYCscOxHFsh1YhTAQOuTd9I

ZUR INTERNETSEITE DER FAMILIE

www.wfaroestel.de

Für das Kindeswohl: Da hat die Koch dem Jugendamt ordentlich den Kochlöffel über die Ohren gezogen

Es ist schon unfassbar, was sich Behörden immer wieder so erlauben im Umgang mit dem Bürger.

In Bremerhaven lebt ein Kind, dass der Mutter direkt bei der Geburt vom Jugendamt regelrecht geklaut wurde. Das Krankenhaus war im Vorfeld von dem geplanten Kinderraub informiert worden, und spielte das grausige Spiel auch sofort mit. Man täuschte eine schwere Krankheit des Babys vor, um sofort jeglichen Kontakt zwischen der Mutter und dem Kind zu unterbinden.

Erst als das Jugendamt das Kind abholte, erfuhr die Mutter, dass der Kinderraub schon vorher geplant war. Kinderraub oder Inobhutnahme, das Familiengericht fand jedenfalls, so geht das nicht. Das Kind kommt sofort zurück zu den Eltern. Allerdings sind Jugendämter schlechte Verlierer. Das Jugendamt interessierte der Gerichtsbeschluss nicht. Daraufhin mussten die Eltern ihr eigenes Kind aus den Fängen des Jugendamtes entführen.

Zwar wollte das Jugendamt den Eltern das Baby erneut klauen lassen, aber natürlich weigerte sich die gerufene Polizei tätig zu werden, wenn ein Gericht entschieden hat, dass das Baby zu den Eltern zurückdarf.

Inzwischen lebt der Junge mit seinem kleineren Bruder bei der Mutter. Allerdings hatte ihn das so sehr mitgenommen, dass bei ihm eine seelische Behinderung festgestellt wurde.

2018 wurde der Junge in Bremerhaven eingeschult. Die Zeitung berichtete sogar über die Einschulung des Kindes. Lange dauerte der Schulbesuch aber nicht. Die Lehrerin, die Schulpsychologin und eine Sozialarbeiterin kamen mit dem Kind nicht klar. Das war eigentlich vorhersehbar. Der Junge braucht eine Schulassistenz. Einzig die Mutter kümmerte sich um einen Schulassistenten und fand auch eine erfahrene Person. Natürlich muss ein Schulassistent auch bezahlt werden, und dafür gibt es das PERSÖNLICHE BUDGET. Leider verweigerte das zuständige Jugendamt Bremerhaven bisher das PERSÖNLICHE BUDGET. Man wollte unbedingt erreichen, dass ein Schulassistent von der AWO oder dem DRK genommen wird, obwohl die gar keinen eigenen Schulassistenten hatten.

Weiterlesen „Für das Kindeswohl: Da hat die Koch dem Jugendamt ordentlich den Kochlöffel über die Ohren gezogen“

LÜGENPRESSE: In Bochum versammelte sich unterdessen nur ein Dutzend Menschen auf dem Husemannplatz. … Abstandsregeln hielten die Demonstranten hier allerdings nicht ein.

Die WAZ (FUNKE-Gruppe) berichtet über die Demonstrationen anlässlich der Corona-Verordnung. Über die Demo in Bochum berichtete man:

In Bochum versammelte sich unterdessen nur ein Dutzend Menschen auf dem Husemannplatz. In Reden warnten sie etwa vor Zwangsimpfungen. Abstandsregeln hielten die Demonstranten hier allerdings nicht ein.

Es ist wieder mal unfassbar was sich die FUNKE-Gruppe (WAZ) da wieder erlaubt hat.

In Bochum versammelte sich unterdessen nur ein Dutzend Menschen auf dem Husemannplatz.

In Bochum versammelten sich also nur ein Dutzend Menschen auf dem Hansemannplatz. War das tatsächlich so, und wenn, warum war das so?

Richtig ist die Behauptung sicherlich nicht, aber auch nicht ganz falsch.

Weiterlesen „LÜGENPRESSE: In Bochum versammelte sich unterdessen nur ein Dutzend Menschen auf dem Husemannplatz. … Abstandsregeln hielten die Demonstranten hier allerdings nicht ein.“

Urteil gefallen – Chebli durfte „islamische Sprechpuppe“ genannt werden

Tim Kellner schreibt auf seinem Internetblog über sich:
Ich heisse Tim Kellner, bin 46 Jahre alt, Deutscher, und habe meinem Land als Soldat und Polizist gedient. Ich bin weder links, noch bin ich rechts. Ich habe allerdings eine gefestigte Meinung und sage, was ich denke, auch wenn das mittlerweile in Deutschland nicht mehr erwünscht ist. Ich lasse mir dennoch von Niemandem vorschreiben, wie ich zu leben oder was ich zu unterlassen habe. Deshalb schreibe ich Bücher und setze mich für die Meinungsfreiheit ein. Ich bin Member im Motorradclub Brothers MC Salt City, der aus Mitgliedern besteht, die eine gleichgelagerte Einstellung besitzen, die guten Werte leben wollen und sich für Schwächere einsetzen.
Klarer Fall, so ein Mensch wird heute automatisch in die rechte Ecke gesteckt. Dazu muss man heute nicht mehr
AUSLÄNDER RAUS
rufen.  Um in die rechte Ecke gesteckt zu werden reicht es völlig aus wenn man nicht regelmäßig
DEUTSCHLAND VERRECKE
oder
NAZIS VERPISST EUCH
auf der Straße brüllt.
Tim Kellner war also mal Polizist. War mal, also ist er keiner mehr. Das ist natürlich Pech für ihn. Wäre er noch Polizist, dann dürfte er wahrscheinlich sogar Kinder treten, ohne dass er mit einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft rechnen müsste.
Erst aber kein Polizist mehr, und deshalb sollte er sich besser nicht darauf verlassen, dass das Grundgesetz für ihn tatsächlich noch eine Gültigkeit besitzt. Z.B. kann es äußerst gefährlich werden, wenn er glaubt, dass er als ehemaliger Polizist noch straffrei von dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gebrauch machen könnte.
Tim Kellner hatte sich in einem seiner Videos kritisch mit einer Staatssekretärin auseinandergesetzt.
Der 46-Jährige hatte die Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli in einem Internetvideo unter anderem als
„Quotenmigrantin der SPD“
und als „
„islamische Sprechpuppe“
bezeichnet. Während
DEUTSCHLAND VERRECKE
üblicherweise zu keiner Strafverfolgung führt, gab es für
„Quotenmigrantin der SPD“
und als „
„islamische Sprechpuppe“
zunächst einen Strafbefehl. Das Amtsgericht hatte zunächst im November 2019 einen Strafbefehl gegen den Tim Kellner erlassen und eine Strafe von 1500 Euro (50 Tagessätze zu je 30 Euro) festgesetzt. Dagegen legte er Einspruch ein.
Strafbefehle sind ein interessantes Thema und juristisch bedenklich, denn hier wird dem Beschuldigten zunächst ein faires und öffentliches Verfahren verweigert, und es gibt auch kein rechtliches Gehör.
Wenn ein Beschuldigter gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft erklärt, dass er mit so einem vereinfachten Verfahren einverstanden ist, dann kann man sicherlich über die Zulässigkeit eines Strafbefehls nachdenken, aber ohne diese ausdrückliche Zustimmung gehört ein Strafbefehl in die Tonne. Das gilt ganz besonders für die automatische Rechtskraft. Ohne ausdrückliche Zustimmung hat ein Strafbefehl keine Rechtskraft zu erlangen.
Ein Strafbefehl bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft die Meinung vertritt, der Beschuldigte hätte tatsächlich eine Straftat begangen. Das muss also die Staatsanwaltschaft zunächst prüfen. Dann wird der Strafbefehl einem Richter, hoffentlich sogar dem gesetzlichen Richter zur Unterschrift vorgelegt. Tatsächlich sollte der Richter den Strafbefehl nochmals prüfen. Das sollte man eigentlich erwarten dürfen, aber häufig werden solche Strafbefehle „blind“ unterschrieben, weil es für einen Richter wesentlich weniger Arbeit bedeutet, wenn er den Strafbefehl unterzeichnet anstatt diesen wirklich zu prüfen und abzulehnen.
In der schönen Theorie ist es also so, dass sowohl der Staatsanwalt, als auch der Richter der Meinung sein müssten, dass der Beschuldigte wirklich eine Straftat begangen hat.
Hier war das also so. Sowohl der Staatsanwalt, als auch der Richter müssten mal (zumindest theoretisch) der Meinung gewesen sein, dass der ehemalige Polizist mit den Aussagen:
„Quotenmigrantin der SPD“
und als „
„islamische Sprechpuppe“
die Staatssekretärin beleidigt hätte, denn sonst hätte man den Strafbefehl (theoretisch) nicht ausstellen dürfen.
Leider ist nicht bekannt, wie oft gegen Strafbefehle Rechtsmittel eingelegt werden, und wie häufig dann das Rechtsmittel zu einer Einstellung oder sogar zu einem Freispruch führt.
In diesem Fall kann gesagt werden, dass Juristen klar sein dürfte, dass es sich bei
„Quotenmigrantin der SPD“
und als „
„islamische Sprechpuppe“
keineswegs um eine Beleidigung handelt, sondern dass dies entsprechend der regelmäßigen Rechtsprechung des BVerfG von dem Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt ist.
Heute (27.2.2020) hat das nun auch das Amtsgericht Berlin-Tiergarten so erkannt, und den Mann vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen. Der Richter meint:
Äußerungen wie diese seien noch von der Meinungsfreiheit gedeckt und daher nicht strafbar.
Da bleibt dann noch die Frage unbeantwortet, weshalb das Gericht zuvor den Strafbefehl gegen den ehemaligen Polizisten überhaupt unterzeichnet hatte.

Weiterlesen „Urteil gefallen – Chebli durfte „islamische Sprechpuppe“ genannt werden“

FREMDBEITRAG: BERLIN: Auf FACEBOOK gefunden.

Diese Woche werde ich mich mit allen Bezirksbürgermeister und Jugendamtsleiter in Berlin in Verbindung setzen. Besonders werde ich folgende Berliner Bezirke unter die Lupe nehmen: Lichtenberg, Kreuzberg, Tempelhof (Lichtenrade), Neukölln und Marzahn. Ich möchte den Jugendämtern in ihren Bezirken die Grenzen aufzeigen! In #Neukölln war am 5.02.20 Johannes H. Schumacher bereits bei der Stellvertretenden Jugendamtsleiterin Frau D. zu Gast. Wer mich unterstützen möchte, kann dies gerne tun 

https://www.facebook.com/groups/ceed.international/?multi_permalinks=2779930602089680%2C2780000902082650%2C2779989218750485%2C2779129485503125%2C2778028695613204&notif_id=1582404650010717&notif_t=group_activity

https://www.facebook.com/jermainelee.mietle.52?sk=wall&fref=gs&dti=200248906724542&hc_location=group_dialog

Wer Interesse hat meldet sich bei Jermaine-Lee Mietle.

Außerdem wurde noch ein weiterer Demo-Termin gefunden. Am 30.4.2020 soll es eine Demo zum Jugendamts-Thema geben.

https://www.facebook.com/melanie.admacofhousa?tn=%2CdC-R-R&eid=ARAyStBtRfC20fKIU2jUm5JxzWr0RcVY2hf5V8cfE21KlCLcEuXEAc_W-1Fe6Rdcl8xvh7BT1nQumJH-&hc_ref=ARS6uBYy85A2_kTVMjMDqlRdvSKoFl70SpGGvJ9okYBLRQQ4AOiUFSnRSPKquvwT8KI&fref=nf

Wieder Dienstag, wieder Ärger mit dummen Linksfaschisten

Bereits 2019 wurde hier berichtet, dass ein Linksfaschist in einem Bus erst einen Rollstuhlfahrer beleidigt hatte, und ihn dann in dem Bus auch noch geschlagen hat. Strafantrag wurde dann auch gegen den Kerl gestellt.

Später berichtete er dann auch noch auf FACEBOOK über seine Tat. Allerdings hat er das natürlich kräftig verdreht. Dennoch hat er sich auf seinen Beitrag kräftig Kritik eingefangen, und dann den Beitrag schnell wieder gelöscht.

Der Vorfall fand an einem Dienstag statt, als der Rollstuhlfahrer eigentlich auf dem Weg nach Herne war.

Auch am Dienstag den 28.1.2020 gab es wieder einen Zwischenfall mit dem Linksfaschisten. Der Linksfaschist und der Rollstuhlfahrer begegneten sich kurz nach  17:33 Uhr am Aufzug vom Busbahnhof Gelsenkirchen. Der Rollstuhlfahrer telefonierte mit einer Person, weil er diesen zum Stammtisch am folgenden Montag einladen wollte. Wegen diesem Telefonat bekam er wahrscheinlich nicht mit, wer dort stand und auf dem Aufzug wartete. Als sich die Aufzugstür öffnete drehte sich der Linksfaschist nochmals um, und erkannte den Rollstuhlfahrer der hinter ihm stand. Der Gesprächspartner des Rollstuhlfahrers teilt mit, dass er gehört hat, wie der Linksfaschist zu dem Rollstuhlfahrer meinte:

Ach das ist ja der Wichser!

Der Rollstuhlfahrer erklärte dann, dass er nun wieder die Polizei rufen würde. Das hat er dann auch mit seinem zweiten Handy gemacht, während der Gesprächspartner am ersten Handy wartete.

Weiterlesen „Wieder Dienstag, wieder Ärger mit dummen Linksfaschisten“

Frank Engelen: Frei und völlig normal.

Für heute war die Haftentlassung von Frank Engelen angekündigt worden. Seit Februar 2019 saß Frank Engelen in der JVA Dresden. Die meiste Zeit in Untersuchungshaft. Mehrere Verhandlungstage gab es inzwischen. Die Richterin wollte das Verfahren heute unbedingt beenden. Kein Wunder, immerhin geht es in deutschen Gerichten schon lange nicht mehr um das Recht oder die Wahrheit. Würde es wirklich darum gegangen sein, dann hätte man wahrscheinlich noch einen oder sogar zwei weitere Verhandlungstage ansetzen müssen.

Da es aber weder um Gesetz und Recht geht, konnte man das Verfahren auch heute schon beenden. Eigentlich hätte man es auch schon am letzten Verhandlungstag beenden können, oder auch gleich am ersten Verhandlungstag.

Die Frage stellt sich, warum man überhaupt noch eine Verhandlung durchführt, wenn doch längst politisch motiviert feststeht, dass der Angeklagte für irgendetwas verurteilt werden muss, denn immerhin würden über 6 Monate Untersuchungshaft dem Staat teuer werden. Nicht so teuer zwar wie im Ausland, denn immerhin gibt es in dem angeblichen Rechtsstaat noch immer die niedrigsten Haftentschädigungen, was ein deutlicher Hinweis darauf ist, was der Bürger, und die Rechtsprechung in diesem Land wert sind.

Sprechen wir mal über das Recht in diesem Land. Nur noch 39% der befragten Bürger sollen der Meinung sein, dass in diesem Land noch wirklich Recht gesprochen wird. Und zumindest diese Meinung ist Recht. Menschen die meinen, dass in diesem Land ganz häufig kein Recht mehr gesprochen wird, die haben Recht.

Übrigend, die Justizministerin veröffentlichen häufig Ergebnisse von eigenen Befragungen, bei denen, DDR-Like, ganz andere Zahlen ermittelt worden sein sollen. Bessere natürlich. angeblich werden dort regelmäßig Zahlen veröffentlicht die eine Zustimmung zu der deutschen Justiz von 70-80 % belegen sollen. Da fragt man sich, was und wen man dort befragt haben will, oder wen man mit solchen Zahlen eigentlich verarschen will.

Bei Frank kommt noch als Besonderheit der Ort der Verhandlung dazu. Seine Gerichtsverhandlung fand in Chemnitz statt, also in Sachsen. In dem Teil von Deutschland, wo es sogar lt. offiziellen Aussagen zumindest bis 1989/90 regelmäßig eine Willkürjustiz gab. Mit dem Untergang der DDR wurde vielleicht die STASI abgeschafft, oder sollte man besser sagen, „umfirmiert“?

Und in der Justiz wurden vielleicht sogar ein paar Richter ersetzt, aber das System der Willkürjustiz wurde nicht verändert. Auch die BRD hatte nach dem Anschluss der DDR ein gesteigertes Interesse die Willkürjustiz gegen das jetzt noch größere Volk einzusetzen. Nicht ohne Grund gibt es viele Aktivisten und Kritiker, die deutlich klarstellen, dass sich die Zustände in der BRD, nach dem Anschluss der DDR, der fälschlicherweise als Wiedervereinigung bezeichnet wird, tatsächlich deutlich verschlechtert haben.

In Sachsen kennt man also noch die Willkür des staatlichen Handelns. Das führt aber nicht dazu, dass Richter oder Schöffen besonders sensibel darauf reagieren, sondern für die ist das quasi noch staatliches Gewohnheitsrecht.

So hat man auch heute wieder in dem Strafverfahren gegen Frank Engelen reagiert. Der Vorwurf gegen Frank lautete Kindesentziehung. Tatsächlich hat Frank diese Straftat aber niemals begangen. Tatsächlich hat Frank nur einem damals 16-jährigem Jungen geholfen, der sich straffrei aus einer stattlichen Willküreinrichtung entzogen hat. Solch eine Selbstentziehung ist aber keine Straftat. Dennoch wurde Frank heute nach mehr als 6 Monaten Untersuchungshaft zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt 3 Jahre, weiterhin soll Frank als Auflage 1.000 Euro an die Staatskasse bezahlen.

Nach der Verhandlung, bzw. nach der mündlichen Urteilsverkündung musste Frank nicht zurück in den Knast, sondern konnte das Gericht als freier Mann verlassen.

Der Anwalt von Frank Engelen hatte bereits vor einigen Wochen erklärt, dass das Amtsgericht Chemnitz in diesem Fall nicht in der Lage sein würde ein richtiges Urteil zu treffen, und hatte damals auch schon angekündigt, dass gegen eine Verurteilung durch das AG Rechtsmittel eingelegt wird. Also wird sich das Landgericht noch mit der Sache befassen müssen. Rechtskräftig ist das Urteil also nicht.

Frank konnte bisher nur wenige Menschen persönlich über seine Freilassung informieren. Seiner Mutter wurde nicht nur vor gut einer Woche mitgeteilt, dass Frank heute rauskommen soll, sondern sie wurde natürlich auch umgehend über die erfolgte Freilassung informiert.

Der Gerichtstermin hatte aber auch für Frank etwas positives.

In Duisburg wurde Frank mal in seiner Wohnung von der Polizei überfallen, weil Frank denen den Zutritt zu seiner Wohnung untersagt hatte. Die Polizei kam damals zu Frank, weil er eine verrückte Frau beherbergte die lt. Polizei selbstmordgefährdet gewesen sein sollte.

Weil Frank diese Verrückte vor der Polizei beschützen wollte, hatte man ihm Tränengas ins Gesicht gesprüht, und dann gab es noch eine Strafanzeige wegen angeblichem Widerstand gegen die Staatsgewalt.

Das Amtsgericht hatte dann eine Begutachtung von Frank veranlasst. Das Verfahren wurde dann eingestellt, mit der  Behauptung, dass Frank angeblich vermindert schuldfähig sein sollte.

Im Internet nutzen das einige Hetzbirnen, um gegen Frank zu stänkern. Strahlemann Winfried Sobottka ist auch dafür bekannt, und behauptet z. B. im Internet, dass der Vorsitzende des BdF für den Staatsschutz, oder eine andere Behörde arbeiten würde.

Auch das negative Gutachten über Frank hatte Sobottka, der gerne behauptet, dass er vom Staat mit Mikrowellen bestahlt würde, zeitweise im Internet veröffentlicht. Die verrückte Frau, die Frank bei sich mal aufgenommen hatte, hat auch gerne behauptet, dass Frank angeblich vermindert schuldfähig wäre. Ebenso eine kranke Person aus Bochum, und eine Frau, die glaubt, dass man mit einem Verein für Familien-/KInderrechte das große Geld machen kann.

In Chemnitz gab es gleich zwei Gutachter die Frank begutachten sollten. Dem negativen Gutachten aus Duisburg hat man eindeutig widersprochen. Beide Gutachter kamen zu dem Ergebnis, dass Frank voll schuldfähig ist, und damit auch völlig normal ist. Zumindest das ist mal eine wirklich gute Nachricht, auch wenn das einigen Internetmobbern natürlich nicht gefallen wird.

ENGELEN: Frank und frei

Alles hat ein Ende nur die Wurst hat zwei.

Jetzt muss sich Frank also wieder selbst um seine Würstchen kümmern. Ich denke, damit kann er leben.

Natürlich ist nicht nur Frank in Freiheit, sondern Dave ist nach wie vor in Sicherheit, und vor dem Zugriff der deutschen Kinderklaubehörden geschützt.

Alles Gute und frohe Weihnachten an Frank Engelen und Dave Möbius

 

CHEMNITZ: Es geht weiter.

Am Donnerstag (19.12.2019) geht es weiter beim Amtsgericht Chemnitz. Im Strafverfahren gegen Frank Engelen sollen dann mindestens 4 Zeugen vernommen werden.

Eine Zeugin soll aussagen, was wir alle schon wissen, ob Dave freiwillig bei Frank war. Natürlich war er das, denn Dave kannte Frank überhaupt noch nicht, als er in Hamburg abgehauen war.

Dave war schon früher aus seinem Kinderknast abgehauen. Damals kam er bei Angela Masch unter. Als er dort gefunden wurde wollte er nicht in den Kinderknast zurück. Das war im letzten Jahr nicht anders.

Als die Polizei auftauchte, ohne Gerichtsbeschluss und ohne Gerichtsvollzieher, da versuchte Dave vor der Polizei zu flüchten, und hatte sich sogar unter einem Auto versteckt.

Deutlicher kann man kaum klar machen, dass man nicht zurück in den Kinderknast will.

Es ist auch bekannt, dass Dave aus dem nächsten Kinderknast gleich wieder abgehauen ist. Keine 24 Stunden ist er dort geblieben. Natürlich konnte niemand das Kind zwingen dort zu flüchten. Wenn Dave gewollt hätte, wenn er nicht bei Frank bzw. seinem Umfeld bleiben wollte, dann hätte er einfach in dem Kinderknast bleiben können, ein Abseilen aus einem höheren Stock hätte er sich ersparen können, aber Dave wollte nicht im staalichen Kinderknast bleiben oder zurück. Auch das war letztendlich wieder seine freie Entscheidung, und dieser Selbstentzug ist grundsätzlich straffrei. Dafür kann man normalerweise niemand strafrechtlich verantwortlich machen.

Völlig unklar ist welche Aussagen von Zeuge 2 erwartet werden. Zeuge 2 geht davon aus, dass er nur aus taktischen Gründen zum Zeuge ernannt wurde, damit er während der Verhandlung an dieser nicht teilnehmen kann.

Zeuge 3 und 4 werden wohl wieder nicht zum Termin erscheinen. Dazu fehlen einem nur noch die Worte. Ausgerechnet die Verwandten des Kindes wollen sich der Verantwortung entziehen. Natürlich geht es ja bei deren Aussage nicht darum dass sie sch selbst belasten sollen, weil sie diesbezüglich auch ein gesetzliches Aussageverweigerungsrecht hätten.

Es geht darum, dass die Verwandten auch nochmal dem Gericht erklären, dass Dave von alleine das Weite aus der staatlichen Obhut gesucht hat. Sinnvoll wäre vielleicht auch, dem Gericht zu erklären wie unberechtigt die Inobhutnahme von Anfang an war.

Das scheint ja fast eine unendliche Geschichte zu sein. Hier eine Kurzfassung.

  1. Erst wird der Onkel von Dave verhaftet. Angeblich sollte er einem Mädchen unter den Rock gefasst haben. Dann wird er aus der Haft entlassen, als das Mädchen in der Schule damit prahlt, dass es die Geschichte nur erfunden hat.
  2. Nach der Haftenlassung zieht der Onkel kurzfristig in die Wohnung seines Bruders. Der Richter wurde zuvor gefragt, ob das möglich ist. Der Richter hatte keine Bedenken. Dave, seine Schwester, der Vater und der Onkel leben also zusammen.
  3. Dies nimmt das Jugendamt zum Anlass um Dave und seine Schwester aus der Wohnung zu holen. Das geht gar nicht, genauso wie die Begründung. Das Amt teilte mit, dass auch die festgestellte Unschuld des Onkels nicht ausschließen würde, dass er nicht doch ein Sexualstraftäter wäre.
  4. Im Kinderheim bekommt Dave mit, dass man seine Schwester schlecht behandelt. Die Schwester darf sich nicht alleine duschen, darf nicht alleine auf die Toilette, deshalb pinkelt sie aus Verzweiflung in den Bettkasten.
  5. Dave beschwert sich regelmäßig bei seinem Vormund und bei Richter Bernau vom AG Wittmund.
  6. Geholfen hat es nicht, man wollte Dave und seine Schwester trennen. Möglicherweise sollte er sogar in die Psychiatrie gesteckt werden. Das nimmt er zum Anlass um aus dem Heim abzuhauen.
  7. Auf Umwegen landet er bei Angela Masch. Dort hatte er eine gute Zeit, wird aber nach ca. 10 Tagen von den Behörden gefunden und wieder ins Heim gesteckt. Jetzt wurde er jahrelang versteckt. (Ganz stimmt das nicht, denn es gab einen Hinweis auf den Aufenthaltsort. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass Dave tatsächlich dort war. Warum der Vater behauptet hatte, dass er dort war, aber Dave dort nicht war, ist natürlich nicht nachvollziehbar.)
  8. Angela Masch und Jo Conrad wurden für die Unterstützung vom Amtsgericht Wittmund verurteilt. Allerdings wurde das Urteil gegen Angela niemals rechtskräftig. Vor der Berufungsverhandlung verstarb Angela.
  9. Von Rügen aus hat Dave wieder Kontakt mit Unterstützern aufgenommen. Er teilte mit, dass die Einrichtung einige Tage in den Harz fährt. (…von ADMIN gelöscht…)
  10. Vom Harz aus machte die Gruppe einen Tagesausflug nach Hamburg. Von der Entfernung her macht das zwar keinen Sinn, aber es ging mal wieder nicht um die Kinder, sondern eine Betreuerin hatte in Hamburg einen Termin beim Arzt. Die Zeit ohne genügende Betreuung nutzte Dave zur erneuten Flucht. Er flüchtete (…von ADMIN gelöscht…)
  11. Am nächsten Tag fuhr Dave dann nach Dresden, und wurde dort von Frank in Empfang genommen.
  12. Wieder ging es Dave einige Wochen gut, bis er von der Polizei wieder aufgegriffen wurde. Wahrscheinlich sogar rechtswidrig, denn dafür hätte es einen Gerichtsbeschluss geben müssen, und die erneute Inobhutnahme hätte von einem Gerichtsvollzieher durchgeführt werden müssen. Die Polizei hätte nur im Rahmen der Amtshilfe tätig werden dürfen. Ein Gerichtsvollzieher war aber überhaupt nicht anwesend, und einen Gerichtsbeschluss hatte die Polizei auch nicht.
  13. Nach der rechtswidrigen Inobhutnahme (Kinderklau) durch die Polizei, gegen die natürlich nicht ermittelt wird, folgte sofort die erneute Flucht von Dave.
  14. Dave flüchtete ins Ausland, und hat von dort schon mehrfach Nachrichten nach Deutschland gesendet. Er teilt mit, dass es ihm gut geht und er dort bleiben will, mindestens bis er volljährig ist.
  15. Dave hatte sogar mehrfach versucht Richter Bernau vom Amtsgericht Wittmund telefonisch zu erreichen, und hat dort sogar eine  Rückrufnummer hinterlassen.
  16. Seit Februar 2019 sitzt ein Unterstützer von Dave in Untersuchungshaft, nur weil er das gemacht hat, was der deutsche Staat und seine Behörden unterlassen haben, nämlich dem Jungen zu helfen.

Zeuge 2 erklärt zwar, dass er nicht weiß, warum er als Zeuge vernommen werden soll, aber er wundert sich auch, dass der Vorsitzende des BdF nicht als Zeuge geladen wurde, weil der sicherlich mehr Infos hat, als Zeuge 2.

Obwohl Frank Engelen keine wirkliche Straftat begangen hat, kann man kaum davon ausgehen, dass man ihnen mit einem Freispruch davonkommen lässt. Sicherlich wird man sich irgendeinen Unsinn einfallen lassen, da ist unsere Justiz traditionell sehr erfinderisch.

Mit ziemlicher Sicherheit wird es in dieser Strafsache auch noch ein Berufungsverfahren beim Landgericht geben.

Justiz im Mittelalter, Justiz in Chemnitz

Justitia trägt üblicherweise eine Augenbinde. Warum wohl? Vielleicht weil man an manchen Gerichten eher Blindekuh spielt als Recht zu sprechen?

1990 gab es in Hohenstein-Ernstthal (Sachen) einen Wessi, der ein Unternehmen für Schul- und Kinderfotografie gegründet hatte. Lange sollte das Unternehmen nicht existieren. Obwohl das Unternehmen ordnungsgemäß beim Gewerbeamt der Stadt Hohenstein-Ernstthal angemeldet wurde, kam unmittelbar nach der Wirtschafts- und Währungsunion ein Gewerbeverbot durch das Landratsamt Glauchau. Angeblich bräuchte man für dieses Gewerbe eine Meisterausbildung, obwohl diese Gewerbe zuvor auch schon in Westdeutschland ausgeübt wurde, und zwar ohne Meisterausbildung, weil es sich nämlich um ein Minderhandwerk handelt, für das keine Meisterausbildung benötigt wird.

Nach dem Gewerbeverbot wurde aus der Not BUNTSPECHT-FOTO in Hohenstein-Ernstthal gegründet. Sechs Monate nach der Eröffnung war dieses Geschäft das größte Fotofachgeschäft im Kreis. Neun Monate nach der Eröffnung wurde im Nachbarort Oberlungwitz das nächste Fotogeschäft eröffnet. Wiederum neun Monate später wurde ein weiteres Fotofachgeschäft übernommen. In Kreis gab es damit drei Geschäfte in Hohenstein-Ernstthal, Lichtenstein und Oberlungwitz.

Sechs Monate nach dem dritten Geschäft im Kreis folgte ein neues Geschäft in Chemnitz. Wieder sechs Monate wurde Geschäft Nummer 6 eröffnet. Allerdings gab es ein kleines Problem zwischen der Eröffnung von dem 5 und dem 6. Geschäft.

Der Geschäftsmann landete mal eben für 8 Tage im Knast.

Wenn das Landratsamt schon so blöde ist und ein Gewerbeverbot wegen fehlender Meisterausbildung verhängt, obwohl für das Gewerbe gar keine Meisterausbildung nötig ist, dann sollte man von der Justiz wohl besser auch nicht viel erwarten. Zwar hat das Verwaltungsgericht festgestellt, dass man für die Schul- und Kindergartenfotografie keine Meisterausbildung benötigt, dafür haben sich dann das Amtsgericht Chemnitz, das Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal, das Amtsgericht Stollberg und die Staatsanwaltschaft an Dämlichkeit überboten.

Weiterlesen „Justiz im Mittelalter, Justiz in Chemnitz“

Warum haben sie kein Jura studiert?

Beim Amtsgericht Chemnitz wurde am 5.12.2019 und 6.12.2019 das Strafverfahren gegen Frank Engelen fortgesetzt. Viel mitbekommen hat man von diesen Terminen nicht, den die Richterin Neubert hat sich in diesem Verfahren bisher nicht mit Ruhm bekleckert.

Am Donnerstag den 5.12.2019 wurden die Prozessbeobachter von den Justizwachleuten zunächst nicht in den Sitzungssaal gelassen, weil die Vernehmung des ersten Zeugen, bzw. die Vernehmung der ersten Zeugin angeblich nicht öffentlich wäre.

Überraschung, als gegen 10:30 Uhr die Verhandlung unterbrochen wurde, kam der Rechtsanwalt des Angeklagten aus dem Sitzungssaal und fragte die Prozessbeobachter verwundert, warum sie nicht im Sitzungssaal  wären, denn dort würden sie gebraucht.

Von dem Anwalt erfuhren die Anwesenden, dass es bisher keinen Beschluss gegeben hätte, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird. Das war ja mal eine interessante Information, und deckte sich mit der elektronischen Anzeige. Auch dort wurde nicht erwähnt, dass die Verhandlung nicht öffentlich wäre, was bedeutet, dass sie öffentlich ist.

Damit gibt es nun ein massives Problem. Wenn die Öffentlichkeit aus einer eigentlich öffentlichen Verhandlung ausgeschlossen wird, handelt es sich um den rechtswidrigen Ausschluss der Öffentlichkeit, was dazu führt, dass dieser Teil der Verhandlung, in diesem Fall die Vernehmung des Zeugen wiederholt werden müsste, oder aber es liegt ein absoluter Revisionsgrund vor, was die gesamte Wiederholung des Verfahrens notwendig macht.

 

Strafprozeßordnung (StPO)
§ 338 Absolute Revisionsgründe

Ein Urteil ist stets als auf einer Verletzung des Gesetzes beruhend anzusehen,

1.

wenn das erkennende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war; war nach § 222a die Mitteilung der Besetzung vorgeschrieben, so kann die Revision auf die vorschriftswidrige Besetzung nur gestützt werden, soweit

a)
die Vorschriften über die Mitteilung verletzt worden sind,
b)
der rechtzeitig und in der vorgeschriebenen Form geltend gemachte Einwand der vorschriftswidrigen Besetzung übergangen oder zurückgewiesen worden ist,
c)
die Hauptverhandlung nicht nach § 222a Abs. 2 zur Prüfung der Besetzung unterbrochen worden ist oder
d)
das Gericht in einer Besetzung entschieden hat, deren Vorschriftswidrigkeit es nach § 222b Abs. 2 Satz 2 festgestellt hat;
2.
wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, der von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen war;
3.
wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, nachdem er wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt war und das Ablehnungsgesuch entweder für begründet erklärt war oder mit Unrecht verworfen worden ist;
4.
wenn das Gericht seine Zuständigkeit mit Unrecht angenommen hat;
5.
wenn die Hauptverhandlung in Abwesenheit der Staatsanwaltschaft oder einer Person, deren Anwesenheit das Gesetz vorschreibt, stattgefunden hat;
6.
wenn das Urteil auf Grund einer mündlichen Verhandlung ergangen ist, bei der die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt sind;
7.
wenn das Urteil keine Entscheidungsgründe enthält oder diese nicht innerhalb des sich aus § 275 Abs. 1 Satz 2 und 4 ergebenden Zeitraums zu den Akten gebracht worden sind;
8.
wenn die Verteidigung in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt durch einen Beschluß des Gerichts unzulässig beschränkt worden ist.

Wenn also die Öffentlichkeit keinen Zugang zum Verfahren erhält, obwohl das Verfahren öffentlich ist, dann wurde § 338 Absatz 6 verletzt, und es liegt damit ein absoluter Revisionsgrund vor.

Zum Ausschluss der Öffentlichkeit ist nach § 174 StPO stets ein Gerichtsbeschluss notwendig. Über die Ausschließung ist nach § 174 Abs. 1 StPO in nichtöffentlicher Sitzung zu verhandeln, wenn ein Beteiligter es beantragt oder das Gericht es für notwendig erachtet. Der Beschluss muss öffentlich verkündet werden.

http://www.juraindividuell.de/artikel/die-revision-absolute-revisionsgruende/

B) KOMPENDIUM TRICKREICHER VERSTÖSSE

(3) Wird eine Kopftuchträgerin seitens des Vorsitzenden aufgefordert, das Kopftuch abzunehmen oder den Saal zu verlassen und sie entscheidet sich für Letzteres, so liegt ein Verstoß in doppelter Hinsicht vor. Zum einen ist die Öffentlichkeit schon unzulässig beschränkt, weil kein Gerichtsbeschluss ergangen ist (vgl. Meyer-Goßner § 338 StPO Rn. 48). Zudem war die Entscheidung, den Saal zu verlassen, nicht als freiwillig, sondern vielmehr als unfreiwillige Beugung unter die Autorität des Gerichts zu verstehen. In diesem Zusammenhang ist im Übrigen auch eine Störung der Hauptverhandlung durch das Tragen eines Kopftuchs i. S. v. § 177 GVG im Hinblick auf die Religionsfreiheit ausgeschlossen.

Nach der Sitzungspause betraten zwei Prozessbeobachter den Sitzungssaal. Sie sollten nicht lange bleiben. Jetzt wurden die Zeugen der WILDFANG GmbH vernommen. Die WILDFANG GmbH hatte schriftlich beantragt, dass bei der Vernehmung dieser 2(?) Zeugen sowohl der Angeklagte, als auch die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird. Ob dieser Antrag in der richtigen Form gestellt wurde darf vielleicht bezweifelt werden, denn vermutlich kann die WILDFANG GmbH diesbezüglich keinen Antrag für seine Mitarbeiter stellen, sondern das müssten die jeweiligen Mitarbeiter wohl selber für sich machen.

Richterin Neubert hatte jetzt dennoch beschlossen die Öffentlichkeit auszuschließen, weshalb die Öffentlichkeit, die teilweise hunderte von Kilometer angereist war, den Sitzungssaal gleich wieder verlassen durfte.

Weiterlesen „Warum haben sie kein Jura studiert?“

Ist man antisemitisch und Schuld an der Tat in Halle, wenn man gegen Beschneidung und gegen das Schächten ist?

Heute dürfte wohl noch jeder wissen, was am 9.10.2019 passiert ist. Das wird aber in einigen Wochen schon wieder ganz anders sein. Deshalb erscheint es ratsam Beitrag damit zu beginnen, was am 9.10.2019 passiert war.

In Gelsenkirchen-Buer wurde am Samstag den 22.6.2019 eine Frau von einem Mann lebensgefährlich mit einem Messer verletzt. In der Presse war zunächst die Nationalität des Täters nicht genannt worden. Dafür wurde ab dem 24.6.2019 mitgeteilt, dass die Frau Opfer eines psychisch kranken Stalkers wurde. In den letzten Monaten erkennt man immer wieder, dass man versucht in diesem Land Verbrechen von Ausländern dadurch zu relativieren, dass man die Täter als psychisch krank erklärt.

Ganz anders sieht das bei der Tat in Halle aus. Hier hatte ein Deutscher versucht in eine Synagoge einzudringen, und wollte dort ein Blutbad anrichten. Zum Glück war der Täter aber zu blöd dazu. Aus diesem Grund erschoss er einfach zwei andere Menschen. Bei einem Opfer handelte es sich um eine deutsche Frau, bei dem anderen Opfer um einen Mitarbeiter, bzw. Inhaber eines Dönerladens.

Auch wenn es sich bei der getöteten Frau um eine Deutsche handelt, und keine Juden getötet wurden, geht man wohl zu Recht davon aus, dass es sich bei der Tat um ein antisemitisches und ausländerfeindliches motiviertes Verbrechen handelt.

Wenn man sich aber die Videos von der Tat ansieht, dann wird einem schnell klar, dass der Täter nicht nur besonders dumm war, sondern sicherlich auch psychisch krank sein muss. Dennoch spricht bisher keiner von der Tat eines psychisch Kranken, sondern politisch motiviert schiebt man diese Tat den Rechten zu.

Manche Leser werden sich auch gewundert haben, warum die Bundeskanzlerin nach der Tat nach Halle fuhr, und auch weitere politische Prominenz das Verbrechen zum Anlass nahm, in Halle Präsenz zu zeigen, während es dieselben Politiker niemals für nötig hielten den Tatort zu besuchen, wenn Deutsche Opfer eines Gewaltverbrechen von Ausländern wurden. Weder nach den Taten in Frankfurt oder Voerde, wo ein Kind, bzw. eine Frau von Ausländern vor einen Zug gestoßen wurden, und getötet wurden, hielt es unsere Bundeskanzlerin, oder einer der anderen Politiker, die man jetzt in Halle gesehen hat, für nötig, die Hinterbliebenen oder den Tatort zu besuchen.

In Halle haben wir einen psychisch kranken Täter, und in der Presse spricht man von einem Deutschen. In Gelsenkirchen hatten wir auch einen psychisch kranken Täter, aber in der Presse hält man es nicht für nötig mitzuteilen, dass der Täter ein Türke ist, sondern er wird als psychisch Kranker präsentiert. Diese Unterschiede sind nicht nur auffallen, sondern auch politisch motiviert.

Weder bei der Tat in Frankfurt, Gelsenkirchen oder Voerde war in der Presse zu lesen, dass die CDU, die Grünen, die Linken, oder die SPD etc. für die Taten der Ausländer verantwortlich wären. In Halle sieht das jedoch völlig anders aus. Hier versucht man mit allen Mitteln der AFD die Schuld für das Verbrechen zu geben, so als habe die Partei selbst abgedrückt, oder den Täter beauftragt sein Verbrechen zu begehen. Man sieht also, wie unterschiedlich die Politik und Presse ähnliche Straftaten behandelt.

Bezüglich der Straftaten in Frankfurt, Gelsenkirchen, Halle und Voerde gibt es sicherlich nichts zu lachen. Allerdings konnte sich mancher das Lachen heute Morgen sicherlich nicht ganz verkneifen, als er gegen 8:10 Uhr das MORGENMAGAZIN im öffentlich-rechtlichen Fernsehen ansah. Der Antisemitismus-Beauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, versuchte in der Sendung zu verbreiten, warum die AFD für das Verbrechen in Halle (mit-) verantwortlich sein sollte. Obwohl es in der AFD auch jüdische Mitglieder gibt, war für den Antisemitismus-Beauftragten klar, dass die AFD antisemitisch sei. Er konnte dies sogar begründen, und diese Begründung muss man schon als ziemlich lächerlich bezeichnen. Felix Klein begründete die angeblich antisemitische Einstellung der AFD damit, dass diese gegen das rituelle Schächten von Tieren sei. Wer es also wagt zu kritisieren, wenn Tiere auf eine besonders widerliche Art getötet werden, der ist also antisemitisch, und automatisch auch schuld, wenn ein psychisch kranker Täter versucht ein Blutbad in einer Synagoge anzurichten. Das scheint mir wohl die These des Antisemitismus-Beauftragten der Bundesregierung zu sein. Ganz ehrlich, bei so einem billigen Versuch kann man dann, auch bei so einem tragischen Fall, dass Lachen nicht mehr völlig verkneifen.

Dann warf er der AFD auch noch vor, dass diese gegen die Beschneidung ist, also gegen religös motivierte Körperverletzung von Kindern.

Was passiert als nächstes? Was ist für den Antisemitismus-Beauftragten wohl noch alles judenfeindlich? Wird er demnächst auch unsere Klima-Greta noch als antisemitisch bezeichnen, weil die diesen auch den Juden das Fahren von großen Autos bzw. SUVs untersagen möchte, wenn sie der Meinung ist, dass dies besonders klimafeindlich ist?

So blöd die Aussage von Felix Klein auch war, ich bin mir sicher, er wird bei einigen mit seinem Schwachsinn auch noch Erfolg gehabt haben. In den Köpfen von manchen Gutmenschen und Linksfaschisten wird sicherlich hängen bleiben, dass die AFD antisemitisch ist, weil sie gegen das Schächten argumentiert, und damit für den versuchten Anschlag auf die Synagoge und die getötete Deutsche sowie den getöteten Mitarbeiter des Dönerladens verantwortlich sein soll.

O. M. G.

Wir pissen auf Mc Donalds

Am 3. Oktober 2019 gab es in Berlin mehrere Demonstrationen. Angeblich pöse Rechte hatten zu einer Demo aufgerufen. Unter den Demoteilnehmern waren auch schwangere Frauen. Eine davon wollte die Toilette bei Mc Donalds benutzen. Im Video erklärt die Frau was ihr dort passiert ist.

Die Schwangere berichtet nach dem Besuch, dass man ihr dort den Besuch der Toilette verweigerte, und erklärt hätte, dass sie bei Mc Donalds nicht erwünscht wäre. Der wahrscheinlich einzig denkbare Grund für die Verweigerung ist die Tatsache, dass die Frau an der Demo teilgenommen hat.

Die Frau hat ziemlich passend reagiert. Sie hat dann vor dem Mc Donalds-Lokal vor die Tür gepinkelt. Das bringt uns auf eine Idee.

Zunächst soll es ein Gespräch mit Mc Donalds geben. Danach wird überlegt, ob hier zu einer Solidaritätsaktion unter dem Motto:

WIR PISSEN AUF MC DONALDS

aufgerufen wird. Dieser Politrassismus der inzwischen in diesem Land überhand nimmt, erinnert doch stark an alte, braune Zeiten.

Weiterlesen „Wir pissen auf Mc Donalds“

Dietmar Seher berichtet über Frank E.

Dietmar Seher berichtet über Frank E, oder

wer Durchfall hat sollte keinen Kopfstand machen!

Dietmar Seher hat einen Beitrag über Frank E. und Dave veröffentlicht. Aus diesem Grund lohnt es sich mal im Internet zu recherchieren, wer denn dieser Dietmar eigentlich ist.

Die RUHRNACHRICHTEN schreibt über den Herrn:

Dietmar Seher hat als Korrespondent in Bonn und Brüssel, als Politikchef der Sächsischen Zeitung und in der Chefredaktion der Westfälischen Rundschau gearbeitet. Heute ist er für das Nachrichtenportal t-online.de tätig. Er wohnt in Dortmund.

https://www.ruhrnachrichten.de/nachrichten/dietmar-seher-au335722.html

Bevor auf dem Beitrag über Dave und Frank E. eingegangen wird, wollen wir uns mal andere Beiträge von Dietmar Seher ansehen.

Am 26.4.2019 veröffentlichte T-online.de einen Beitrag von Dietmar Seher unter der Überschrift

Über 40 Kinder missbraucht – Lügde: eine Chronik des Versagens

Über 40 Opfer, über 1.000 Taten: Die Missbrauchsfälle von Lügde sollen bald zur Anklage kommen. Aufgeklärt werden müssen auch Fehler der Behörden. Eine Chronik des Verbrechens – und des Versagens. …

https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_85640150/missbrauch-in-luegde-auf-dem-campingplatz-hat-immer-jemand-weggesehen.html

Dieser Beitrag über den Jugendamt-und Missbrauch Skandal müsste auch dem Autor klargemacht haben, dass unsere Jugendämter nicht gerade zu den fähigsten gehören.

Und bereits am 17.8.2014 findet man auf DERWESTEN einen Beitrag:

Die Langsamkeit der Justiz – von Dietmar Seher

… Der Gerichtshof für Menschenrechte hat die Bundesrepublik 2010 gerügt, weil ihre Justiz einen Erbschaftsstreit über 17 Jahre und einen Sorgerechtsfall über neun Jahre geführt hat. Da war das Kind fast erwachsen. …

https://www.derwesten.de/meinung/die-langsamkeit-der-justiz-von-dietmar-seher-id9710592.html

Auch wenn es in dem Beitrag primär um die Justiz geht, geht es dennoch auch wieder um die Themen Jugendamt und Sorgerecht.

Auch auf YouTube wird man fündig. Hier findet man ein Video mit dem Titel:

„Kinderpornographie im Netz – das Problem ist noch viel größer“ von Dietmar Seher

In dem Video geht es um die Missbrauchsfälle auf dem Campingplatz Lügde.

Dieser Fall sollte eigentlich hinreichend bekannt sein. Ein Jugendamt hatte einem Mann, der nur in einem Wohnwagen auf dem Campingplatz in Lügde wohnte ein Mädchen als Pflegekind gegeben. Dieser Pflegevater nutzte dieses Kind, um Kontakt zu anderen Kindern zu bekommen, die er dann sexuell missbrauchte. Hier handelte es sich aber nicht nur um einen Missbrauchskandal, wo der Pflegevater der Täter war, sondern es handelte sich auch mal wieder um einen Jugendamtskandal, denn es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, wie es denn sein konnte, dass man einem alleinstehenden Mann, der in einem Wohnwagen lebte, ein Pflegekind geben konnte. Allgemein ist die Öffentlichkeit zu dem Ergebnis gekommen, dass hier ein Jugendamt mal wieder völlig versagt hat.

Im Rahmen der Aufarbeitung dieses Missbrauchsfall war später in der Zeitung zu lesen, dass man mindestens drei Eltern ihre Kinder weggenommen hätte, weil die auch in den Missbrauchsfall involviert waren. Tatsächlich ist aber diese Behauptung so nicht richtig gewesen. Richtig ist, dass es drei Pflegeeltern waren, denen man die vom Jugendamt anvertrauten Pflegekinder wieder weggenommen hatte, weil die Pflegeeltern die Pflegekinder zeitweise auch dem Täter überlassen hatte. Man sieht hier also, dass hier Jugendämter mehrfach versagt hatten.

Der Redakteur wohnt in Dortmund. Im Umkreis von 50 km gab es in den letzten Jahren weitere Jugendamtsskandale die bundesweit für Schlagzeilen gesorgt hatten. Die Fernsehsendung MONITOR hatte einen Jugendamtskandal in Bochum, Dorsten und Gelsenkirchen aufgedeckt. Bezüglich Bochum ging es um die Life-Jugendhilfe des SPD-Stadtverordneten Gerhard Lichtenberger, und die skandalöse Unterbringung eines Kindes in Ungarn.

Bei dem Jugendamtsskandal Gelsenkirchen ging es darum, dass der Leiter des Jugendamts Gelsenkirchen, sowie sein Stellvertreter, ein eigenes Kinderheim in Ungarn betrieben, und von daher auch ein Interesse daran hatten dass das Kinderheim belegt ist. Es besteht von daher die Gefahr, dass man Kinder unnötigerweise aus Familiennamen, um das Kinderheim Ungarn voll zu bekommen.

2018 gab es dann in NRW noch zwei Todesfälle von Kindern, für die das Jugendamt Gelsenkirchen zuständig war. Das eine Kind wurde in Mühlheim getötet, das andere Kind wurde von seinem Pflegevater im Sauerland umgebracht. Man kann wohl davon ausgehen, dass auch ein Redakteur in Dortmund davon etwas mitbekommen haben sollte. Zusätzlich gibt es aktuell einen weiteren Jugendamt Skandal, bei dem es um die Unterbringung von Kindern in Rumänien geht. Dieser Jugendamtsskandal ist von besonderem Interesse, weil es hier um den Verbund von zwei Hilfeträgern geht, die auch im Fall von Dave Möbius von Interesse sind. Bei dem deutschen Jugendhilfeträger WILDFANG GmbH war Dave bis zu seiner Flucht 2018 untergebracht. Wenn es dem Behörden erfolgreich gelungen wäre Dave Möbius erneut einzufangen, dann kann durchaus davon ausgegangen werden, dass auch Dave eine Unterbringung in Rumänien gedroht hätte.

Es gibt also viele Fälle, die auch der Redakteur Dietmar Seher kennen müsste, oder zumindest kennen sollte. Das ist hier sein Beitrag über Frank E. sowie über Dave, also über Frank Engelen und Dave Möbius.

Anklage in Chemnitz

Die verschwundenen Kinder und die „Reichsbürger“

Landschaft in den polnischen Masuren: Ein Video von Dave M. soll in den masurischen Wäldern entstanden sein. Doch auch die groteske Inszenierung führte Ermittler nicht auf die Spur des Verschwundenen. (Quelle: imago images

Die „Reichsbürger“-Szene verhilft Jugendlichen gezielt zur Flucht aus staatlicher Obhut. Davon gehen Ermittler aus. Ein 53-Jähriger muss sich jetzt vor Gericht verantworten.

Wo ist Dave? Polizei, Staatsanwälte und Jugendämter fahnden seit einem Jahr nach dem Verbleib eines damals 17-jährigen Jugendlichen. Er lebte bis zum Oktober 2018 in einer Jugendhilfeeinrichtung auf der Ostseeinsel Rügen. Dann verschwand er – bis heute spurlos.

Politisch brisant: Dave M. ist bei seiner Flucht wahrscheinlich von Personen aus dem Umfeld der „Reichsbürger“-Szene gezielt unterstützt und dann möglicherweise nach Osteuropa gebracht worden. Davon gehen Staatsanwälte in Chemnitz aus. Einer der mutmaßlichen Drahtzieher, Frank E., sitzt in Sachsen in Untersuchungshaft und wartet auf seinen Prozess.

Kampf gegen angeblichen „Kinderklau“

Sogenannte „Reichsbürger“ erkennen Existenz und Autorität des deutschen Staates nicht an. Staatliches Handeln ist aus ihrer Sicht illegal und muss ignoriert oder notfalls abgewehrt werden. Verfassungsschützer beobachten die Szene und schätzen sie auf rund 19.000 Personen, knapp 1.000 von ihnen rechtsextrem. Einige sind Schusswaffen-affin. Eine Gruppe bedrohte zuletzt Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier.

Seit einiger Zeit gehen Aktivisten der Szene gegen die Inobhutnahme von Kindern durch den Staat vor, belästigen, verleumden und bedrohen Mitarbeiter. Die Unterstützung von Flucht aus Jugendhilfeeinrichtungen könnte dabei eine neue, verschärfte Gangart bedeuten. Denn staatliche Jugendämter, die zuletzt jährlich bis zu 40.000 vernachlässigte Jugendliche aus instabilen Familien herausholten, sind aus ihrer Sicht eine „Kinderklau-Mafia“.

„Wissen nicht, wo der Junge ist“

Für die „Reichsbürger“-Szene ist dieses Thema inzwischen ein zentraler Diskussionsstoff. Die angeblichen „Kindersklaven“ müssten aus den „Kinderknästen“ befreit werden. Auf einem Szene-Seminar in der Schweiz behauptete ein Referent laut Recherchen von Correctiv und des ZDF, deutsche Behörden nähmen Kinder in Obhut, um sie gleichgeschlechtlichen Paaren zur Pflege zu geben oder mit ihnen Rituale zu veranstalten.

Wo sich Dave derzeit aufhält, bleibt auch ein Jahr nach seinem Verschwinden völlig offen. „Wir wissen nicht, wo der Junge ist“, sagte die Chemnitzer Oberstaatsanwältin Ingrid Burghart zu t-online.de. Es gebe Hinweise, er könne in Polen, in Tschechien oder auch in der Ukraine sein. Die Aktivisten begleiten ihre Aktionen mit zahlreichen Internetvideos. In einem offensichtlich inszenierten Video tritt der 17-Jährige nach seiner Flucht mit seinem leiblichen Vater auf – ein Treffen angeblich in den masurischen Wäldern.

Auch Mädchen geriet in die Fänge

Mit dem Ingenieur Frank E. sitzt seit Februar der mutmaßliche Haupttäter in U-Haft. Die Chemnitzer Ankläger werfen dem 53-Jährigen vor, verantwortlich für das Verschwinden von Dave M. zu sein – und ein entscheidender Drahtzieher in der Szene. Sie haben den Mann der zweifachen Kindesentziehung angeklagt. Der Prozess beginnt am 4. November. Über den Aufenthaltsort von Dave, den er laut Anklage über bislang unbekannte tschechische Mittelsmänner ins Ausland geschleust hat, will E. nichts wissen.

Er wird sich in diesem Prozess auch für die Entziehung eines heute 18-jährigen Mädchens aus Bocholt verantworten müssen. Das Mädchen hat nach einigen Wochen der Flucht durch Schrebergarten-Verstecke in Lübbecke und Bremen seine Mutter kontaktieren und sich aus dem Einflussbereich der Aktivisten lösen können.

Haft- und Geldstrafen bereits 2017

Für Dave ist der Kontakt mit der Szene nicht neu. Der 17-Jährige wurde schon einmal als Zwölfjähriger aus einem Heim im niedersächsischen Friedeburg „befreit“. Die Täter wurden 2017 zu Haft- beziehungsweise Geldstrafen verurteilt. Beim Prozess marschierten laut einem Bericht des „Ostfriesischen Kuriers“ zahlreiche Demonstranten „mit Nähe zur Szene der Reichsbürger und Verschwörungstheoretiker“ auf.

Die Nähe zu den „Reichsbürgern“ vermutet die Staatsanwaltschaft in Chemnitz auch beim derzeitigen Untersuchungshäftling. Hinter E., der einen nach eigenen Angaben den „Lichtblick – Verein für Soziale Verantwortung“ führt, scheint eine größere Personengruppe zu stecken. Die habe E. mit Dave nach der vorgeworfenen Kindesentziehung aufgesucht. Das geht aus Internettexten seiner Freunde hervor und aus einem Video, auf dem Dave M. beteuert, er sei freiwillig mitgegangen. Er danke „den ganzen Leuten, die mir geholfen haben“.Ob und wie der Jugendliche möglicherweise unter Druck gesetzt wird, ist offen. Internettexte deuten darauf hin, dass ihm gesagt wurde, bei einer Rückkehr in deutsche Jugendhilfeeinrichtungen drohten ihm Organentnahmen. Der Angeklagte Frank E. kann bei einem Schuldspruch wegen Kindesentziehung mit Geldstrafe oder Haft bis zu fünf Jahren bestraft werden. Ein Gutachter hat ihm allerdings eine eingeschränkte Schuldfähigkeit attestiert.

Verwendete Quellen:

 

Beim Versuch die Linkadresse zu kopieren erscheint die Meldung:

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The requested URL / was not found on this server. That’s all we know.

Dies deutet also darauf hin, dass der Beitrag inzwischen wieder gelöscht wurde. Schon gestern, als der Beitrag noch abrufbar war, gab es dort keine Kommentarfunktion. Der Leser war also nicht in der Lage, den Unsinn von Dietmar Seher, der wohl eher ein geistig Blinder sein dürfte, zu kommentieren.

Eigentlich ist der Beitrag nur Schrott, wenn man jedoch bedenkt, dass der Beitrag von jemand veröffentlicht wurde, dem durchaus klar sein müsste, dass Jugendämter immer wieder massive Fehler begehen, dann muss man diesen Beitrag wohl als Frechheit bezeichnen.

Ich bemerke schon seit Jahren, dass sowohl die Bundeskanzlerin, als auch die jeweiligen Bundespräsidenten bei ihren Weihnachts-und Neujahrsansprachen regelmäßig mehr Zivilcourage von den Bürger fordern. Wenn dann jemand, wie zum Beispiel Frank Engelen, nicht mehr bereit ist, die Fehler von Behörden, insbesonders den Jugendämtern, und der Justiz tat-und wortlos hinzunehmen, wenn dann jemand wirklich mal Zivilcourage zeigt, dann wird er ganz schnell als angeblicher Reichsbürger oder angeblicher Rechtsradikaler diffamiert.

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FRANK ENGELEN: Neuer Haftprüfungstermin am 26.9.2019

Es gibt mal wieder einen neuen Termin in Sachen FRANK ENGELEN, der seit März 2019 in U-Haft sitzt.

Ganz „zufällig“ sind die letzten beiden Haftprüfungstermine ausgefallen. man darf gespannt sein, ob der neue Termin nun stattfinden wird.

Zweiter Haftprüfungstermin vereitelt, Frank Engelen befindet sich weiter in Haft

Es ist schon einige Jahre her, da haben FRANK ENGELEN, WINFRIED SOBOTTKA und der Beamtendumm-Förderverein die Befreiung eines Marokkaners aus dem Knast bewirkt. Damals wurde der Beamtendumm-Förderverein, und die oben genannten, von der Familie und von Freunden des Marokkaners um Hilfe gebeten, weil diese den Eindruck hatten, dass man den Marokkaner im Knast dazu bringen wollte sich selbst umzubringen, da es keine Gerichtsverhandlung mehr geben sollte.

Der Marokkaner hat den Knast damals überlebt, und am ersten Verhandlungstag vor dem Landgericht Essen wurde der Mann auch aus der Haft entlassen, weil sich bestätigte, was wir schon öffentlich gemacht hatten, dass die Vorwürfe gegen den Marokkaner weitgehend konstruiert waren.

Zurzeit, und zwar seit ca. sechs Monaten, befindet sich jetzt auch Frank Engelen schon in Haft. Er befindet sich in Untersuchungshaft, und in den letzten Wochen sollte es zwei Haftprüfungstermine geben. Die für den Haftprüfungstermin zuständige Richterin soll schon signalisiert haben, dass Frank gute Chancen hätte aus der Untersuchungshaft entlassen zu werden. Allerdings befindet sich Frank noch immer in Haft, und von daher stellt sich die Frage, ob Frank mit dem Fall des Marokkaners vergleichbar ist. Die Vorwürfe gegen Frank, es geht um angebliche Kindesentführung eines damals 15-jährigen Jugendlichen, der bereits dreimal aus einem Kinderheim abgehauen war, stehen auf sehr wackligem Fuß. Bei einer Gerichtsverhandlung dürfte wohl öffentlich werden, dass nicht Frank Engelen der Kriminelle ist, sondern das Jugendamt und die Kinderheime. Aus diesem Grund ist durchaus zu vermuten, dass man kein wirkliches Interesse an einem öffentlichen Verfahren gegen Frank Engelen hat. Gerne würde man Frank dauerhaft in die Psychiatrie abschieben, oder es stellt sich auch die Frage, ob man es gerne sehen würde, wenn sich das Problem durch Tod in der JVA erledigen würde?

Weiterlesen „Zweiter Haftprüfungstermin vereitelt, Frank Engelen befindet sich weiter in Haft“

FRANK ENGELEN: Wieder kein Haftprüfungstermin.

Eigentlich sollte heute erneut ein Haftprüfungstermin stattfinden. Auch dieser Termin fand wieder nicht statt, damit bleibt Frank vorläufig weiter in Haft.

Frank und sein neuer Anwalt waren beim Amtsgericht Freiberg unterwegs. Weil dieser Termin deutlich länger dauerte, konnte der Haftprüfungstermin beim Amtsgericht Chemnitz nicht wahrgenommen werden. Deshalb fiel er aus, und muss später nachgeholt werden.

Vermutlich bedeutet dies, dass Frank mindestens eine weitere Woche in der JVA Dresden bleiben muss.