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Was muss man machen, damit die Staatsanwaltschaft einen Täter ermitteln kann?

Da teilt mir die Staatsanwaltschaft Essen mit, dass mein Strafantrag gegen einen libanesischen Spucker eingestellt wurde, weil angeblich der Täter nicht ermittelt werden konnte.

Erstaunlich, von dem Vorfall gab es eine Zeugin, deren Aussage und der Daten nicht aufgenommen wurde.

Der Polizei wurde auch die Adresse des Libanesen mitgeteilt. Er wohnt in unserer Siedlung in der Hausnummer 53 im 1. Stock. Es gibt sogar ein Foto und Videos von dem Täter. Ich begegne ihm regelmäßig. Trotz dieser Fakten war also die Staatsanwaltschaft Essen lt. eigener Aussage nicht in der Lage den Täter zu ermitteln.

Merkwürdig, kann es vielleicht sein, dass die Herkunft des Täters diesen unsichtbar macht? Anders ist das ja kaum nachvollziehbar, oder?

 

Mehr zu dem Fall

4 Polizeieinsätze in 14 Tagen wegen Migranten in der Siedlung.

FREMDBEITRAG: BILD: Zwei Tote bei Messer-Attacke in Zug

ZWISCHEN KIEL UND HAMBURG

Bei einer Messer-Attacke im RE 7 von Kiel nach Hamburg oder im Bahnhof des kleinen Ortes Brokstedt sind am Mittwoch mehrere Menschen verletzt und zwei getötet worden.

Eine weitere Person schwebt aktuell noch in Lebensgefahr.

„Ein Reisender hat auf der Fahrt von Kiel nach Hamburg im Regional-Express um sich gestochen und dabei mindestens fünf Personen verletzt und zwei Menschen getötet“, so ein Bundespolizeisprecher zu BILD. Nach BILD-Informationen soll es sich um einen Syrer handeln.

FREMDBEITRAG: BILD: Zwei Tote bei Messer-Attacke in Zug

Dazu noch dieses Video

Urteil gefallen – Chebli durfte „islamische Sprechpuppe“ genannt werden

Tim Kellner schreibt auf seinem Internetblog über sich:
Ich heisse Tim Kellner, bin 46 Jahre alt, Deutscher, und habe meinem Land als Soldat und Polizist gedient. Ich bin weder links, noch bin ich rechts. Ich habe allerdings eine gefestigte Meinung und sage, was ich denke, auch wenn das mittlerweile in Deutschland nicht mehr erwünscht ist. Ich lasse mir dennoch von Niemandem vorschreiben, wie ich zu leben oder was ich zu unterlassen habe. Deshalb schreibe ich Bücher und setze mich für die Meinungsfreiheit ein. Ich bin Member im Motorradclub Brothers MC Salt City, der aus Mitgliedern besteht, die eine gleichgelagerte Einstellung besitzen, die guten Werte leben wollen und sich für Schwächere einsetzen.
Klarer Fall, so ein Mensch wird heute automatisch in die rechte Ecke gesteckt. Dazu muss man heute nicht mehr
AUSLÄNDER RAUS
rufen.  Um in die rechte Ecke gesteckt zu werden reicht es völlig aus wenn man nicht regelmäßig
DEUTSCHLAND VERRECKE
oder
NAZIS VERPISST EUCH
auf der Straße brüllt.
Tim Kellner war also mal Polizist. War mal, also ist er keiner mehr. Das ist natürlich Pech für ihn. Wäre er noch Polizist, dann dürfte er wahrscheinlich sogar Kinder treten, ohne dass er mit einer Anklage durch die Staatsanwaltschaft rechnen müsste.
Erst aber kein Polizist mehr, und deshalb sollte er sich besser nicht darauf verlassen, dass das Grundgesetz für ihn tatsächlich noch eine Gültigkeit besitzt. Z.B. kann es äußerst gefährlich werden, wenn er glaubt, dass er als ehemaliger Polizist noch straffrei von dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gebrauch machen könnte.
Tim Kellner hatte sich in einem seiner Videos kritisch mit einer Staatssekretärin auseinandergesetzt.
Der 46-Jährige hatte die Berliner Staatssekretärin Sawsan Chebli in einem Internetvideo unter anderem als
„Quotenmigrantin der SPD“
und als „
„islamische Sprechpuppe“
bezeichnet. Während
DEUTSCHLAND VERRECKE
üblicherweise zu keiner Strafverfolgung führt, gab es für
„Quotenmigrantin der SPD“
und als „
„islamische Sprechpuppe“
zunächst einen Strafbefehl. Das Amtsgericht hatte zunächst im November 2019 einen Strafbefehl gegen den Tim Kellner erlassen und eine Strafe von 1500 Euro (50 Tagessätze zu je 30 Euro) festgesetzt. Dagegen legte er Einspruch ein.
Strafbefehle sind ein interessantes Thema und juristisch bedenklich, denn hier wird dem Beschuldigten zunächst ein faires und öffentliches Verfahren verweigert, und es gibt auch kein rechtliches Gehör.
Wenn ein Beschuldigter gegenüber der Polizei oder Staatsanwaltschaft erklärt, dass er mit so einem vereinfachten Verfahren einverstanden ist, dann kann man sicherlich über die Zulässigkeit eines Strafbefehls nachdenken, aber ohne diese ausdrückliche Zustimmung gehört ein Strafbefehl in die Tonne. Das gilt ganz besonders für die automatische Rechtskraft. Ohne ausdrückliche Zustimmung hat ein Strafbefehl keine Rechtskraft zu erlangen.
Ein Strafbefehl bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft die Meinung vertritt, der Beschuldigte hätte tatsächlich eine Straftat begangen. Das muss also die Staatsanwaltschaft zunächst prüfen. Dann wird der Strafbefehl einem Richter, hoffentlich sogar dem gesetzlichen Richter zur Unterschrift vorgelegt. Tatsächlich sollte der Richter den Strafbefehl nochmals prüfen. Das sollte man eigentlich erwarten dürfen, aber häufig werden solche Strafbefehle „blind“ unterschrieben, weil es für einen Richter wesentlich weniger Arbeit bedeutet, wenn er den Strafbefehl unterzeichnet anstatt diesen wirklich zu prüfen und abzulehnen.
In der schönen Theorie ist es also so, dass sowohl der Staatsanwalt, als auch der Richter der Meinung sein müssten, dass der Beschuldigte wirklich eine Straftat begangen hat.
Hier war das also so. Sowohl der Staatsanwalt, als auch der Richter müssten mal (zumindest theoretisch) der Meinung gewesen sein, dass der ehemalige Polizist mit den Aussagen:
„Quotenmigrantin der SPD“
und als „
„islamische Sprechpuppe“
die Staatssekretärin beleidigt hätte, denn sonst hätte man den Strafbefehl (theoretisch) nicht ausstellen dürfen.
Leider ist nicht bekannt, wie oft gegen Strafbefehle Rechtsmittel eingelegt werden, und wie häufig dann das Rechtsmittel zu einer Einstellung oder sogar zu einem Freispruch führt.
In diesem Fall kann gesagt werden, dass Juristen klar sein dürfte, dass es sich bei
„Quotenmigrantin der SPD“
und als „
„islamische Sprechpuppe“
keineswegs um eine Beleidigung handelt, sondern dass dies entsprechend der regelmäßigen Rechtsprechung des BVerfG von dem Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt ist.
Heute (27.2.2020) hat das nun auch das Amtsgericht Berlin-Tiergarten so erkannt, und den Mann vom Vorwurf der Beleidigung freigesprochen. Der Richter meint:
Äußerungen wie diese seien noch von der Meinungsfreiheit gedeckt und daher nicht strafbar.
Da bleibt dann noch die Frage unbeantwortet, weshalb das Gericht zuvor den Strafbefehl gegen den ehemaligen Polizisten überhaupt unterzeichnet hatte.

Weiterlesen „Urteil gefallen – Chebli durfte „islamische Sprechpuppe“ genannt werden“