AG GELSENKIRCHEN: Klageerzwingungsverfahren gegen Amtsrichterin eingereicht.

Gegen eine Richterin des Amtsgerichts Gelsenkirchen wurde 2021 Strafantrag wegen Rechtsbeugung gestellt. Die Staatsanwaltschaft hat das Strafverfahren natürlich eingestellt. Kein Wunder, schließlich hatten sie es ja noch mit einem außergewöhnlichen Fall zu tun, weil ein Bürger im Februar 2021 eine Atemschutzmaske bei Ebay gekauft haben soll, soll das eine Straftat im August 2019 gewesen sein.

Echt jetzt, das hat die Staatsanwaltschaft wirklich so behauptet, aber gegen die Richterin wollte man nicht vorgehen. Das Verfahren gegen die Richterin hat man eingestellt.

Dagegen wurde Beschwerde eingelegt. Auch die Generalstaatsanwaltschaft Hamm hat die Ermittlungen wieder eingestellt. Aus diesem Grund wurde jetzt am 18.2.2022 Antrag auf gerichtliche Entscheidung (Klageerzwingungsverfahren) gestellt. Jetzt wird es eng für die Richterin und das Amtsgericht Gelsenkirchen.

SO SEHEN SIEGER AUS: Tillmann gewinnt gegen die Stadt Bremerhaven.

Bei Fußballfans bekannt ist der Schmähgesang:

WAS IST GRÜN UND STINKT NACH FISCH? WERDER BREMEN

Wir wollen das hier nicht bewerten, sondern lieber unsere Aufmerksamkeit von Bremen nach Bremerhaven lenken, denn da stinkt es auch ganz gewaltig, und zwar mehr nach Korruption, Unfähigkeit und Willkür, als nach leckerem Fisch.

Dieser Mief von Beamtendumm, Behördenschwachsinn und Parteienfilz überdeckt in dieser Stadt jeden Fischgeruch, selbst wenn der Fisch schon drei Wochen alt ist, und man den an keinen Hund mehr verfüttern würde.

2018 wurde Tillmann in Bremerhaven in die KARL-MARX-SCHULE eingeschult. Der bärtige, alte Mann würde sich im Grabe umdrehen, wenn er wüsste, was die Direktorin und ihre Kollegen sich an dieser Schule mit einem Erstklässler erlaubt haben. Tillmann hat nämlich die Schule nur ca. 10 Tage besuchen dürfen, weil nämlich die Lehrerin, die Schulpsychologin und die Sozialarbeiterin mit einem kleinen Jungen nicht klarkamen. Klar, der Junge ist etwas schwieriger, er ist seelisch behindert, und an dieser seelischen Behinderung ist ziemlich eindeutig das Jugendamt als Verursacher zu benennen. Zugegeben, nicht hauptsächlich das Jugendamt Bremerhaven, sondern hauptsächlich das Jugendamt Vechta aber das ist kein Grund, dass die Karl-Marx-Schule und das Jugendamt Bremerhaven so mit einem Kind und seiner Mutter umspringen.

Die Mutter suchte für Tillmann einen erfahrenen Schulbegleiter, aber den akzeptierte die Schule nicht. Die Mutter berichtet, dass sie und der Schulbegleiter sogar Hausverbot bekamen, weil sie immer wieder verlangt hatten, dass Tillmann beschult wird, was man ja wohl bei einer gesetzlich bestehenden Schulpflicht auch erwarten dürfte. Ein Grundrecht auf Bildung hat das Kind jedenfalls, so steh es im Grundgesetz.

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SO SEHEN SIEGER AUS: Tillmann gewinnt gegen die Stadt Bremerhaven.

Für das Kindeswohl: Da hat die Koch dem Jugendamt ordentlich den Kochlöffel über die Ohren gezogen

Es ist schon unfassbar, was sich Behörden immer wieder so erlauben im Umgang mit dem Bürger.

In Bremerhaven lebt ein Kind, dass der Mutter direkt bei der Geburt vom Jugendamt regelrecht geklaut wurde. Das Krankenhaus war im Vorfeld von dem geplanten Kinderraub informiert worden, und spielte das grausige Spiel auch sofort mit. Man täuschte eine schwere Krankheit des Babys vor, um sofort jeglichen Kontakt zwischen der Mutter und dem Kind zu unterbinden.

Erst als das Jugendamt das Kind abholte, erfuhr die Mutter, dass der Kinderraub schon vorher geplant war. Kinderraub oder Inobhutnahme, das Familiengericht fand jedenfalls, so geht das nicht. Das Kind kommt sofort zurück zu den Eltern. Allerdings sind Jugendämter schlechte Verlierer. Das Jugendamt interessierte der Gerichtsbeschluss nicht. Daraufhin mussten die Eltern ihr eigenes Kind aus den Fängen des Jugendamtes entführen.

Zwar wollte das Jugendamt den Eltern das Baby erneut klauen lassen, aber natürlich weigerte sich die gerufene Polizei tätig zu werden, wenn ein Gericht entschieden hat, dass das Baby zu den Eltern zurückdarf.

Inzwischen lebt der Junge mit seinem kleineren Bruder bei der Mutter. Allerdings hatte ihn das so sehr mitgenommen, dass bei ihm eine seelische Behinderung festgestellt wurde.

2018 wurde der Junge in Bremerhaven eingeschult. Die Zeitung berichtete sogar über die Einschulung des Kindes. Lange dauerte der Schulbesuch aber nicht. Die Lehrerin, die Schulpsychologin und eine Sozialarbeiterin kamen mit dem Kind nicht klar. Das war eigentlich vorhersehbar. Der Junge braucht eine Schulassistenz. Einzig die Mutter kümmerte sich um einen Schulassistenten und fand auch eine erfahrene Person. Natürlich muss ein Schulassistent auch bezahlt werden, und dafür gibt es das PERSÖNLICHE BUDGET. Leider verweigerte das zuständige Jugendamt Bremerhaven bisher das PERSÖNLICHE BUDGET. Man wollte unbedingt erreichen, dass ein Schulassistent von der AWO oder dem DRK genommen wird, obwohl die gar keinen eigenen Schulassistenten hatten.

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OLG Dresden: wegen unzureichender Sachverhaltsermittlung muss Jugendamt Schadensersatz leisten

Oberlandesgericht Dresden, Az. 1 U 1306/10 vom 30.04.2013

wegen Amtshaftung hat der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden durch Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Riechert, Richterin am Oberlandesgericht Fahrinkrug und Richterin am Oberlandesgericht Podhraski aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 10.04.2013 für Recht erkannt:

Beschluss:

1.3. Die bei dem hier in Rede stehenden Handeln hoheitlich tätig gewordenen Mitarbeiter des Jugendamtes der Beklagten haben im Zusammenhang mit der Antragstellung objektiv die ihnen hierbei obliegenden Amtspflichten verletzt.

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