Stalking geht auch aus dem Knast weiter

Vor einigen Jahren traf ich, ich glaube es war in Hanover oder Osnabrück, auf einer Demo gegen Jugendämter und den Kinderklau, eine Frau mit ihrem Kind. Eigentlich hatte sie damals 2 Kinder, inzwischen sind es drei, aber das erste hatte ihr das Jugendamt Gelsenkirchen weggenommen. Die Mutter erzählte mir, dass das Kind zu einer Familie kam, wo der Mann und die Frau bei einer Bank bzw. Versicherung arbeiteten, und über entsprechendes Geld verfügten. Die Frau konnte wohl keine eigenen Kinder bekommen, deswegen war man auf ein Kind vom Jugendamt aus. Die Mutter erzählte auch noch, dass das Jugendamt der Familie von Anfang an gesagt hätte, dass Kind sei für immer.

Demnach wurde die Mutter also ein Opfer von Jugendamtswillkür.

Sie hat sich damit nicht abgefunden, und zog mit einem Anwalt vor das Familiengericht. Dort passierte etwas, was der Anwalt offenbar selbst nicht erwartet hatte. Das Familiengericht ordnete die Rückführung des Kindes an. Der Anwalt erzählte der Mutter, dass es das erste Mal war, dass er das beim Familiengericht erreicht hatte. Allerdings bekam die Mutter ihr Kind trotzdem nicht zurück, weil der Anwalt, wer weiß aus welchen Gründen, es versäumt hatte, die nächsten Schritte einzuleiten.

Jetzt wurde die Mutter also auch noch Opfer ihres eigenen kriminellen oder unfähigen Anwalt.

Die Mutter studierte Soziale Arbeit, und arbeitet inzwischen als Bewährungshelferin und wohnt in Norddeutschland.  Mit einem ihrer Klienten hatte sie 2023 eine lebensgefährliches Begegnung. Dieser Typ suchte sie unter Alkoholeinfluss auf, misshandelte sie stundenlang und würgte sie auch. Nach Stunden konnte sie dem betrunkenem Angreifer entkommen. Das war also noch um einiges schlimmer, als das was wir in GE mitbekommen haben.

Der Täter wurde natürlich angezeigt, aber landete zunächst nicht in Untersuchungshaft. Über Monate stalkte der Typ die Bewährungshelferin, sowohl vor der Arbeitsstelle, und auch vor ihrer Wohnung. Mehrfach wurde die Polizei gerufen. Auch ein Gewaltschutzverfahren wurde beantragt, und das Gericht erließ ein Annäherungsverbot. Dieses Annäherungsverbot ignorierte der Stalker. Inzwischen sitzt der gewalttätige Stalker in Untersuchungshaft.

Heute war die Bewährungshelferin mal wieder in Gelsenkirchen, und ich war mit ihr, und ihrem jüngsten Kind im Zoo. Dabei erlebte ich, wie dieser Stalker erneut versucht hat die Bewährungshelferin zu stalken, und das obwohl er in Untersuchungshaft sitzt, und eigentlich nicht telefonieren darf und kann. Wenn doch, dann müssten solche Telefonate zuvor von dem Untersuchungsrichter genehmigt werden. Dennoch gelang es dem U-Häftling heute die Frau anrufen zu wollen.

Nur weil wir im Zoo waren, und es dort gerade etwas lauter war, bekam die Frau den Anruf zunächst nicht mit, und konnte den Anruf deshalb auch nicht annehmen. Allerdings erkannte sie an der Vorwahl, dass der Anruf aus ihrer Heimat kam, und dachte, dass dort etwas passiert sein könnte. Man versuchte dann den Anschlussinhaber festzustellen. Nach mehreren Versuchen meldete sich tatsächlich ein Beamter der JVA. Er entschuldigte sich zwar, aber war gleichzeitig auch sauer, weil nicht bekannt war, dass der Gefangene ein Kontaktverbot zu dieser Frau und Handynummer hatte. Auch die Polizei hat angeblich bei der Einlieferung des Gefangene diesbezüglich keine Info weitergegeben.

Natürlich war dem JVA-Beamten bekannt, dass Untersuchungshäftlinge normalerweise nicht einfach anrufen dürfen, aber einem Gefangenem steht nach der Einlieferung ein Telefonat zu. Angeblich soll der Stalker dem JVA-Beamten mitgeteilt, dass die Frau angeblich seine Anwältin wäre.

Erstelle eine Website wie diese mit WordPress.com
Jetzt starten