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Ist das ein Witz, das muss ein Witz sein.

https://gelsenkirchen.polizei.nrw/artikel/polizeiliche-kriminalstatistik-2022-2

Insgesamt wurden in 2022 bei der Gelsenkirchener Polizei 22.853 Straftaten angezeigt, was durchschnittlich 62 Straftaten pro Tag sind. Weiter verbessert wurde die Aufklärungsquote insgesamt, die damit den höchsten Stand seit 20 Jahren erreicht.

Das ist ein Witz, das kann nur ein Witz sein. Echt jetzt, Humor haben die ja.

Da wurde ich doch von einem minderbemitteltem Jugendlichen aus der Siedlung angegriffen. Natürlich habe ich den Typ angezeigt. Und wer wurde angeklagt?

Der Angreifer nicht, ich landete auf der Anklagebank. Gut, ich wurde freigesprochen, und man könnte irgendwie behaupten, dass der Fall damit aufgeklärt wurde, denn es wurde jetzt aufgeklärt, dass ich nicht der Täter war.

Der Täter wurde auch angeklagt, und das Verfahren gegen ihn wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Eine Anklage gab es nicht. Auch nicht, als das Gericht zweifelfrei in meinem Strafverfahren festgestellt hatte, dass der 18-Jährige der Angreifer war.

Ja, auch danach wurde der echte Täter trotzdem nicht angeklagt. Ob es die Aufklärungsquote aus der Sicht der Polizei erhöht, wenn das Tatopfer angeklagt wird, der echte Täter dagegen nicht?

Hab ich eigentlich schon erzählt, dass die Polizei in diesem Fall sogar ausdrücklich gelogen hatte? Hab ich erzählt, dass ein Polizist das Video von der Tat gesehen hat, und dann behauptet hat, dass ich den 18-Jährigen angegriffen hätte, und er sich gleichzeitig geweigert hatte, das Video als Beweismittel zu sichern, obwohl ich das ausdrücklich gefordert hatte?

Ja, ich glaube gerne, dass die Polizei Gelsenkirchen besonders erfolgreich ist falsche Täter zu ermitteln!

Und wie erfolgreich war man bei der Täterermittlung im Jahr 2022?

Ein Moslem aus dieser Siedlung hatte mich mehrfach angespuckt. In einem Fall gab es sogar eine Zeugin, und es gab auch ein Video von dem Typen. Es wurde jeweils Strafantrag gegen Unbekannt gestellt, weil der Name de Täters nicht bekannt war. Der Polizei wurde aber mitgeteilt wo der Täter wohnt. Man hätte einfach nur hingehen brauchen. Ich habe der Polizei sogar mitgeteilt, dass der Täter im 1. Stock wohnt.

Die Daten der Zeugin wurden von der Polizei auch nicht aufgenommen.

Dass das Verfahren eingestellt wurde, mit der Begründung, dass man angeblich keinen Täter ermitteln konnte, verwundert da auch kaum noch.

Einige Tage später gab es eine Versammlung am HEINRICH-KÖNIG-PLATZ. Dort hat mich wieder ein Moslem angespuckt Auch hier gab es Zeugen und ein Video,

Man kann der Polizei durchaus bestätigen, dass sie kein großes Interesse an der Verfolgung des Täters an den Tag legte. Natürlich wurde auch dieses Verfahren eingestellt weil kein Täter ermittelt werden konnte.

Und erst am 20.5.2023 kam wieder eine Einstellung, weil angeblich kein Täter ermittelt werden konnte. Schon komisch, auch hier ist der Täter bekannt, sogar der genaue Wohnort, und selbst das Autokennzeichen ist bekannt. Nur ein Täter konnte mit diesen Taten und sogar einem weiteren Video ermittelt werden.

Wie war das doch noch?

Weiter verbessert wurde die Aufklärungsquote insgesamt, die damit den höchsten Stand seit 20 Jahren erreicht.

Und wer´s glaubt bekommt Ostern Besuch vom Weihnachtsmann und Weihnachten kommt der Osterhase.

Aber einen Erfolg gab es dann doch. Mir wurde ein Fahrradanhänger geklaut. Der Täter wurde gefilmt. Und der Täter wurde gefasst, sogar der Anhänger wurde zurückgebracht.

Hier wurde also ein Fall aufgeklärt, und ein Täter ermittelt. Allerdings war das nicht die Polizei, sondern ich habe den Fall aufgeklärt und den Täter ermittelt.

Strafantrag gegen spuckenden Moslem

4 Polizeieinsätze in 14 Tagen wegen Migranten in der Siedlung.

Fahrradanhänger: Verdammt schneller Erfolg

Was muss man machen, damit die Staatsanwaltschaft einen Täter ermitteln kann?

Da teilt mir die Staatsanwaltschaft Essen mit, dass mein Strafantrag gegen einen libanesischen Spucker eingestellt wurde, weil angeblich der Täter nicht ermittelt werden konnte.

Erstaunlich, von dem Vorfall gab es eine Zeugin, deren Aussage und der Daten nicht aufgenommen wurde.

Der Polizei wurde auch die Adresse des Libanesen mitgeteilt. Er wohnt in unserer Siedlung in der Hausnummer 53 im 1. Stock. Es gibt sogar ein Foto und Videos von dem Täter. Ich begegne ihm regelmäßig. Trotz dieser Fakten war also die Staatsanwaltschaft Essen lt. eigener Aussage nicht in der Lage den Täter zu ermitteln.

Merkwürdig, kann es vielleicht sein, dass die Herkunft des Täters diesen unsichtbar macht? Anders ist das ja kaum nachvollziehbar, oder?

 

Mehr zu dem Fall

4 Polizeieinsätze in 14 Tagen wegen Migranten in der Siedlung.

War das die Schöffin TANJA KASCHEL?

Selbst als Aprilscherz wären wir nicht auf die Idee gekommen zu behaupten, dass unser ehemaliger Vorsitzender die Schöffin TANJA KASCHEL aus Sprockhövel heiraten will. Nein, auf so eine blöde Idee wären wir bestimmt niemals gekommen, aber wie ist das eigentlich umgekehrt?

Könnte es vielleicht sein, dass TANJA KASCHEL was von unserem Ehrenvorsitzendem will? Immerhin ist doch auffällig wie sehr diese Peron Herrn Schreiber verfolgt.

Hier wurde ja bekanntlich schon über die Schöffin TANJA KASCHEL und auch JESSICA RADTKE, sowie die Richterin POSTERT berichtet, immerhin hatten diese 3 Frauen Herrn Schreiber im Jahr 2022 rechtsfehlerhaft wegen angeblicher Beleidigung des Amtsgericht Gelsenkirchen verurteilt.

Rechtsfehlerhaft bedeutet aber nicht, dass die drei Frauen einfach nur einen Fehler bei der Verurteilung gemacht hat, sondern das OLG Hamm hat das Verfahren nicht an das Landgericht zurückverwiesen, wie das beantragt wurde, sondern das gesamte Urteil aufgehoben und eingestellt, und dabei gleich vier Rechtsfehler festgestellt.

Vier Rechtsfehler in einem einzigen Verfahren, da kann man nur hoffen, dass das Landgericht wenigstens den Namen des Angeklagten, Verurteilten und anschlie0enden Freigesprochenen richtig geschrieben hat.

Das Amtsgericht Essen und das Landgericht Essen hatte Herrn Schreiber verurteilt, weil der Direktor des Amtsgericht Gelsenkirchen Strafantrag gegen Herrn Schreiber gestellt hatte. Der ausdrückliche Strafantrag war notwendig, weil es sich bei der behaupteten Beleidigung ausdrücklich um ein Antragsdelikt handelt. Ohne Strafantrag ist weder eine strafrechtliche Verfolgung, und schon gar keine Verurteilung zulässig.

In dem Strafverfahren gegen Herrn Schreiber gab es zwar einen Strafantrag von dem Direktor des Amtsgericht Gelsenkirchen, aber diese Person war überhaupt nicht berechtigt Strafantrag wegen evtl. Beleidigung des Amtsgericht Gelsenkirchen zu stellen. Das hätte schon der/die Präsident/in des Landgerichts machen müssen.

Das interessiert aber weder die Richterin POSTERT, noch die beiden Schöffinnen, TANJA KASCHEL und JESSICA RADTKE. Trotz ungültigem Strafantrag verurteilten die drei Frauen unser Mitglied. Der ungültige Strafantrag war dann der Grund, warum das OLG das Urteil nicht an das LG zur Neuverhandlung zurückwies, sondern komplett einstellte.

Außerdem stellte das OLG Hamm auch noch fest, dass es niemals eine Beleidigung gab. Wir, und auch Herr Schreiber, sowie  befragte Juristen  vertraten schon immer die Meinung, dass es sich bei dem Beitrag, in dem angeblich das Amtsgericht Gelsenkirchen beleidigt worden sein sollte, es sich um erlaubte Satire handelte, und somit keine Beleidigung gewesen sein konnte.

Auch das OLG Hamm stellte in seiner Entscheidung mit, dass es sich bei dem veröffentlichten Beitrag um einen hypothetischen Beitrag gehandelt hatte, und es somit lediglich eine Satire war, und keinesfalls um eine tatsächliche Beleidigung.

Auch das interessiert aber weder die beiden Schöffinnen, TANJA KASCHEL und JESSICA RADTKE und auch nicht Richterin POSTERT. Der Unterschied zwischen Beleidigung und Satire interessierte die Frauen nicht, und sie verurteilten damals unser Mitglied.

Beiträge auf diesem Blog hier, und auch auf dem vorherigen Blog kann jedes Mitglied selbst veröffentlichen, wenn er mindestens seit 3 Monaten Mitglied in unserem Verein ist. Dazu muss man nur seinen Beitrag an eine bestimmte E-Mail-Adresse senden. Jede Mail wird dann hier automatisch veröffentlicht.

Das OLG Hamm stellte als dritten Rechtsfehler fest, dass das Amtsgericht Essen und das Landgericht Essen nicht festgestellt hat, dass der fragliche Beitrag von Herrn Schreiber veröffentlicht wurde. Genauso konnte der Beitrag auch von Frau Maier oder Herrn Müller geschrieben worden sein.

Bekanntlich gilt im Strafrecht normalerweise der Grundsatz IM ZWEIFEL FÜR DEN ANGEKLAGTEN. Dass man unserem Mitglied die Täterschaft nicht nachweisen konnte, interessiert aber weder TANJA KACHEL noch Richterin POSTERT oder JESSICA RADTKE.

Als vierter Rechtsfehler stellte das OLG Hamm fest, dass auch eine Verurteilung auch deshalb nicht möglich wäre, selbst wenn es sich bei dem Beitrag nicht um eine Satire gehandelt hätte, sondern um eine Beleidigung, weil nicht ein abgegrenzter Personenkreis genannt wurde, wie z. B. das Amtsgericht Gelsenkirchen, sondern wenn, dann das komplette JUSTIZZENTRUM Gelsenkirchen, was aber keine Behörde ist, oder sämtliche VOLLJURISTEN,.

In dem Gedicht:

Trinkt Wein und Schnaps, sauft Bier in Kisten,

denn schließlich seit ihr Volljuristen,

Kommen weder die Worte, AMTSGERICHT, GELSENKIRCHEN oder RICHTER vor.

Auch das interessiert die beiden Schöffinnen, TANJA KASCHEL und JESSICA RADTKE und Richterin POSTERTauch wieder nicht, und man Frau verurteilte den armen Herrn Schreiber.

Kompetenz können wir bei diesen Personen also nicht erkennen, und so verwundert es auch nicht weiter, dass diese Schöffin TANJA KASCHEL erneut ihre komplette Inkompetenz zeigt.

Herr Schreiber hat uns ein Schreiben der Polizei gefaxt. Demnach soll Herr Schreiber eine Aussage bei der Polizei machen. Man wirft Herrn Schreiber vor, dass er in

45549 Sprockhövel, HoXXXXX jemand nachgestellt hätte.

Die angeblich geschädigte Person wurde zwar nicht mitgeteilt, und es wurde auch nicht mitgeteilt, wer denn Strafantrag gestellt hat, aber da es sich auch bei dieser behaupteten Straftat ebenfalls um ein Antragsdelikt handelt, schränkt das den Personenkreis deutlich ein.

Unsere Ermittlungen im Internet ergaben nämlich, dass unter der behaupteten Adresse die Schöffin TANJA KASCHEL wohnhaft sein soll. Danke für die Informationen an die CDU.

Es ist also von NACHSTELLEN die Rede, aber das entsprechende Gesetz wird nicht erwähnt. Wir gehen davon aus.

§ 238 StGB – Nachstellung

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen, indem er wiederholt

1.
die räumliche Nähe dieser Person aufsucht,
2.
unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu dieser Person herzustellen versucht,
3.
unter missbräuchlicher Verwendung von personenbezogenen Daten dieser Person

a)
Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für sie aufgibt oder
b)
Dritte veranlasst, Kontakt mit ihr aufzunehmen,
4.
diese Person mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit ihrer selbst, eines ihrer Angehörigen oder einer anderen ihr nahestehenden Person bedroht,
5.
zulasten dieser Person, eines ihrer Angehörigen oder einer anderen ihr nahestehenden Person eine Tat nach § 202a, § 202b oder § 202c begeht,
6.
eine Abbildung dieser Person, eines ihrer Angehörigen oder einer anderen ihr nahestehenden Person verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht,
7.
einen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der geeignet ist, diese Person verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, unter Vortäuschung der Urheberschaft der Person verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder
8.
eine mit den Nummern 1 bis 7 vergleichbare Handlung vornimmt.

 

(2) In besonders schweren Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 bis 7 wird die Nachstellung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1.
durch die Tat eine Gesundheitsschädigung des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahestehenden Person verursacht,
2.
das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahestehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt,
3.
dem Opfer durch eine Vielzahl von Tathandlungen über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten nachstellt,
4.
bei einer Tathandlung nach Absatz 1 Nummer 5 ein Computerprogramm einsetzt, dessen Zweck das digitale Ausspähen anderer Personen ist,
5.
eine durch eine Tathandlung nach Absatz 1 Nummer 5 erlangte Abbildung bei einer Tathandlung nach Absatz 1 Nummer 6 verwendet,
6.
einen durch eine Tathandlung nach Absatz 1 Nummer 5 erlangten Inhalt (§ 11 Absatz 3) bei einer Tathandlung nach Absatz 1 Nummer 7 verwendet oder
7.
über einundzwanzig Jahre ist und das Opfer unter sechzehn Jahre ist.

 

(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahestehenden Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

Soweit der Gesetzestext.

Im Schreiben der Polizei wird behauptet, dass Herr Schreiber am 17.3.2023 um 14:15 Uhr das Nachstellen einer ungenannten Person begangen hätte.

Hier nochmal ein Auszug aus dem Gesetzestext.

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen, indem er wiederholt

Hat also unser Ehrenvorsitzender und Gründer des Vereins am 17.3.2023 WIEDERHOLT einer Person nachgestellt? Es fällt schwer sich vorzustellen, dass das überhaupt möglich gewesen sein sollte.

Kann es also tatsächlich sein, dass eine Schöffin so dreist sein sollte Herrn Schreiber rechtswidrig zu verurteilen, dass man durchaus von Rechtsbeugung ausgehen kann, und nun auch noch eine vorsätzlich falsche Verdächtigung gegen unseren Herrn Schreiber begeht?

Man kann ja verstehen, dass diese Person nicht möchte, dass ihre Untaten bekannt werden, aber das rechtfertigt garantiert keine Begehung einer Straftat zu Lasten von Herrn Schreiber. Das Motto scheint ja zu sein,

wenn wir dich schon nicht rechtsfehlerhaft Verurteilen können,

dann wollen wir dich wenigstens noch vorsätzlich falsch verdächtigen.

Und wieso macht die Staatsanwaltschaft Essen das überhaupt mit, die müssen doch erkennen, dass gar keine Straftat vorliegen kann, weil man am 17.3.2023 um 14:15 Uhr nicht gleich mehrfach einer Person nachgestellt haben kann.

Ein erstaunlich abscheuliches Bild was da bei unserer Justiz abgeht, oder?

Und was bezweckt die Schöffen TANJA KASCHEL mit dieser offensichtlichen Falschbehauptung? Beabsichtigt etwa sie Herrn Schreiber nachzustellen? Will sie etwa ein Wiedersehen mit Herrn Schreiber erzwingen?

Anscheinend reicht es TANJA KASCHEL nicht, dass sie schon einmal gegen den BdF und Herrn Schreiber verloren hat. Sie will wohl unbedingt nochmal verlieren. Manche bekommen halt niemals genug.

 

Angebliche Beleidigung von RICARDA LANG

Im Internet soll jemand im Oktober 2022 geschrieben haben, dass die Grünen-Chefin Ricarda Lang „ohne Intelligenz“ im Bundestag sitze. Innerhalb von vier Wochen wurde er als Beschuldigter zum Vorwurf der Beleidigung vernommen.

Das ist mal wieder typisch für eine unfähige Staatsanwaltschaft. Eigentlich sollte nämlich bekannt sein, dass das keine Beleidigung ist. Politiker müssen sich so etwas schon gefallen lassen. Da haben sich andere Politiker schon viel schlimmeres gefallen lassen müssen.

Wir möchten uns hier die Behauptung, dass Ricarda Land „ohne Intelligenz“ im Bundestag sitzen würde, nicht zu eigen machen, aber deutschlandweit dürfte dies jedoch für viele Staatsanwälte zutreffen.

Vermutlich wird der zuständigen Staatsanwaltschaft durchaus bekannt gewesen sein, dass es hier keine Straftat gab, sondern vermutlich wollte man mal mit der Ermittlung mal wieder einen kritischen Bürger unter Druck setzen, das macht diese Behörde bekanntlich gerne.

SCHREIBER: Termin am Landgericht Essen verlegt.

Herr Schreiber hat mich angerufen, und mitgeteilt, dass seine Berufungsverhandlung am 3.2.2023, beim Landgericht Essen verlegt wurde.

Gleichzeitig erfuhr ich dass Herr Schreiber am 30.1.2023 Akteneinsicht nehmen konnte. Danach fuhr er zur Staatsanwaltschaft Essen, und betrieb dort „Justizaufklärung“. Es dauerte gerade 13 Minuten bis ein Einsatzfahrzeug der Polizei eintraf. Offenbar war Herr Schreiber wieder sehr erfolgreich. Der Auftritt von Herrn Schreiber hat die Staatsanwaltschaft offenbar sehr gestört.

Die Polizei ist am Ende des Videos kurz zu sehen. Herr Schreiber teilte mir noch mit, dass es keine Probleme mit den 3 Polizisten gab. Am Ende des Gesprächs soll der Polizist Herrn Schreiber sogar noch viel Erfolg am Freitag gewünscht wurde.

Auf der Rückfahrt nach Gelsenkirchen wurde Herr Schreiber noch vom Landgericht Essen angerufen. Man teilte ihm mit, das der Termin am Freitag verschoben wird.

0 Einträge im Bundeszentralregister bei 37 Aktenzeichen in nur 8 Jahren

Eigentlich ist die Überschrift nicht ganz richtig. Richtig ist, dass mit ein Auszug aus dem Bundeszentralregister vom 3.11.2021 vorliegt, und dort steht:

REGISTERINHALT: Das Register enthält 0 Einträge.

Ich verstehe zunächst nicht, warum der Zentralregisterauszug so alt ist, denn immerhin gab es ja 2022 noch 4 Verfahren.

Da gab es ein Verfahren beim AG Essen, was zunächst zu einer Verurteilung führte.

Dann gab es das Berufungsverfahren beim Landgericht Essen, was die Verurteilung des AG Essen bestätigte.

Es gab ein weiteres Verfahren, beim AG Gelsenkirchen, was auch mit einer Verurteilung endete. Diese 3 Verfahren sind jedoch alle bisher nicht rechtskräftig geworden. Im Gegenteil.

Die Verurteilung des Amtsgerichtes Essen, und des Landgerichts Essen hat das OLG kassiert. Direkte Auswirkungen auf die Einträge im Register hätten die Entscheidungen also nicht gehabt, denn auch wenn man einen Zentralregisterauszug vom 31.12.2022 vorliegen hätte, enthielte das Register noch immer 0 Einträge.

Allerdings ist der Auszug aus dem Bundeszentralregister vom 3.11.2021 etwas anders, als vorherige Auszüge. Bisher gab es immer nur ein Blatt vom Bundeszentralregister, mit dem Text

REGISTERINHALT: Das Register enthält 0 Einträge.

Jetzt lagen aber noch 4 Seiten Anlagen dabei, und die sind nun wirklich mehr als interessant.

Ich berichte ja immer, dass ich ständig von der Staatsanwaltschaft Essen angeklagt und verfolgt werde. Die genaue Anzahl der Verfahren habe ich mir jedoch nicht gemerkt. Waren es 20 Verfahren, 25 Verfahren, oder sogar fast 30?

Egal ob 20, 25 oder 30, dass keine der Anklagen zu einer Verurteilung geführt haben, zeigt doch wohl deutlich, dass meine Vorwürfe gegen die Justiz, und besonders die Staatsanwaltschaft Essen, nicht grundlos sind.

In den 4 Seiten Anlagen wimmelt es nur so von Aktenzeichen.

Seite 1 enthält 10 Einträge,

Seite 2 enthält 11 Einträge,

Seite 3 enthält 11 Einträge und

Seite 4 enthält nochmal 5 Einträge.

Das sind 37 Einträge. Das älteste Datum stammt dabei aus 2009 (Einstellung 2013), und der neuste Eintrag trägt das Datum 3.11.2021.

Diese 37 Einträge sind aber bei weitem noch nicht alle Aktenzeichen, denn immerhin verfolgt mich diese Staatsanwaltschaft bereits seit ca. 1996. Außerdem fehlen natürlich auch noch die Einträge aus 2022, wo ein Strafverfahren bis zum OLG gegangen ist, bis ich gewonnen habe.

Die 37 Einträge betragen also einen Zeitraum von 8 Jahren, und das bedeutet dann mal eben, dass es mehr als 4 Aktenzeichen pro Jahr gab, die jedoch alle keine wirklichen Straftaten waren.

Wie viel Energie hat die Justiz/Staatsanwaltschaft wohl in diese sinnlosen Strafverfahren gesteckt? Wie viel Islamisten, Kinderschänder, Messerstecher, Mörder, Totschläger, Vergewaltiger konnten vielleicht nicht verfolgt werden, weil man lieber mich für nichts verfolgt hat?

Aber egal, Hauptsache die Justiz/Staatsanwaltschaft hatte Spaß dabei. Übrigens, nicht alle Richter sind dabei auf meiner Seite, aber es sind doch verdammt viele.

Noch ein Hinweis an das Justizministerium Düsseldorf, im Gegensatz zu Richterin sind Staatsanwälte weisungsgebunden. Was bedeutet das?

Ich muss mir natürlich die Frage stellen, ob das Justizministerium an der sinnlosen Verfolgung meiner Person beteiligt ist, oder aber ob die nicht mal in der Lage sind, diese Damen und Herren aufzufordern, ihren geistigen Schwachsinn sein zu lassen.

Freitag der 13 für Oberstaatsanwalt Alexander Badle und vielleicht die halbe Staatsanwaltschaft Essen?

Am Anfang der Hinweis, dass kriminelle häufig wenig Humor haben und keinen Spaß verstehen, deswegen wird hier daran erinnert, dass es sich bei dem Beitrag hauptsächlich um Satire handelt, mit einem Hang zur Wahrheit.

Am Freitag den 13 beginnt das Strafverfahren gegen den (ehemaligen) Oberstaatsanwalt Alexander Badle. Gegen den Oberstaatsanwalt wird verhandelt wegen fortgesetzter und gewerbsmäßiger Bestechung und Bestechlichkeit sowie Steuerhinterziehung. Der Angeklagte war bei der Generalstaatsanwaltschaft tätig, und seine Aufgabe war es, gegen Korruption im Gesundheitswesen zu ermitteln.

Schön, dass auch mal gegen kriminelle und korrupte Staatsanwälte vorgegangen wird, aber es reicht nicht aus, nur gegen einen Kriminellen vorzugehen. Die Justiz hat noch viele davon.

Angeblich hat sich inzwischen die halbe Staatsanwaltschaft Essen beworben, als nächstes strafrechtlich verfolgt zu werden. Es gibt den Verdacht, dass viele Mitarbeiter der dortigen Staatsanwälte zahlreiche Straftaten begangen haben.

Z. B. Strafvereitelung im Amt, (wissentliche) Verfolgung Unschuldiger, Unterschlagung, Bildung einer kriminellen Vereinigung und und und.

Nur ein paar Beispiele.

Ich stellte Strafantrag gegen eine Finanzbeamtin und einen Finanzbeamten, weil mir meine damalige Nachbarin erklärte, dass die bei ihr gewesen sind, und sich über mich erkundigt haben. Um Informationen zu erhalten, hätte man ihr erzählt, dass sie von der Polizei kommen würden. Logischerweise handelt es sich in dem Fall um eine Straftat.

Ich weiß nicht, ob die Staatsanwaltschaft die Nachbarin überhaupt befragt hatten, aber das Verfahren gegen die Finanzbeamten wurde mit einer schwachsinnigen Begründung eingestellt.

Dafür wurde ich nun angeklagt, wegen (wissentlich) falscher Verdächtigung. Obwohl meine Nachbarin ihre Aussage beim Gericht wiederholte, wurde ich vom AG Gelsenkirchen verurteilt, wegen angeblich vorsätzlich falscher Verdächtigung.

Bei der Aussage der Nachbarin konnte es aber keine vorsätzlich falsche Verdächtigung gegeben haben. Das Landgericht hat dann das Urteil wieder komplett aufgehoben, weil die Entscheidung des Amtsgerichts rechtsfehlerhaft war.

Auch meine Anzeige gegen Unbekannt wurde von der Staatsanwaltschaft Essen eingestellt, und ich wurde danach wieder wegen angeblich falscher Verdächtigung angeklagt. Das Strafverfahren endete jetzt schon in der ersten Instanz mit einem Freispruch.

Genauso wie das 3. Strafverfahren wegen angeblich falscher Verdächtigung.

Gerne versucht die Staatsanwaltschaft, Opfer einer Straftat zu Tätern machen zu wollen. So wurde ich von einem dummen 18-Jährigem angegriffen, der damals noch immer die 9 Klasse besuchte.

Die Staatsanwaltschaft Essen stellte das Strafverfahren gegen den Angreifer ein, und klagte das im Rollstuhl sitzende Tatopfer an. Weil es von der Tat ein Video gab, habe ich das Strafverfahren beim Amtsgericht zwar gewonnen, aber obwohl jetzt eindeutig klar war, dass der 18-Jährige der Täter war, wurde er auch weiterhin nicht angeklagt.

Es gab sogar ein Strafverfahren, weil ich angeblich eine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben haben sollte. Komisch, ich bis damals noch nie eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, und konnte von daher auch keine falsche eidesstattliche Versicherung abgegeben haben. Die Richterin am Amtsgericht teilte der Staatsanwaltschaft sogar schriftlich mit, dass man das Strafverfahren einstellen muss, weil ich tatsächlich nichts gemacht habe, aber die Staatsanwaltschaft Essen schrieb zurück, dass man trotzdem ein Strafverfahren gegen mich haben will.

Man spricht in so einem Fall wohl von wissentlicher Verfolgung von Unschuldigen.

Doch auch das war noch nicht alles. Wegen einer Satire stellte der Direktor des Amtsgerichts Strafantrag wegen Beleidigung des Amtsgerichts gegen mich, weil er angeblich der Dienstvorgesetzte der Richter am Amtsgericht wäre. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage gegen mich, obwohl der Direktor des Amtsgerichts nicht berechtigt war, Strafantrag zu stellen, weil er gerade nicht der Dienstvorgesetze der Amtsrichter war. Außerdem handelt es sich bei einer Satire, in dem Fall ein hypothetischer Beitrag, nicht um eine Beleidigung. Das Strafverfahren ging bis zum Oberlandesgericht, und wurde dort per Beschluss beendet, weil das OLG vier Rechtsfehler der beiden Vorinstanzen festgestellt hatte.

So blöde kann natürlich keine Staatsanwaltschaft sein, so kriminell aber schon. Nach dem Strafverfahren gegen den Oberstaatsanwalt überlegen nun einige Staatsanwälte aus Essen sich für das nächste Strafverfahren zu bewerben. Zum Glück gibt es ja noch mehr Freitag den 13.

 

Beleidigung, oder was?

Herr Schreiber hat sich mal wieder bei mir gemeldet. Nein, es ging nicht um das merkwürdige Strafverfahren gegen ihn, was am Freitag (29.4.2022 um 10.30 Uhr, Saal 314) stattfinden soll. Er hat wieder Post bekommen von der Staatsanwaltschaft Essen, Post die er überhaupt nicht nachvollziehen kann.

Mit Schreiben vom 19.4.2022 und Aktenzeichen 32 AR 13/22 schreibt die STA.

Strafanzeige gegen

wegen Beleidigung

Datum der Strafanzeige 15.2.2022

Also der STA ist offensichtlich nicht bekannt gegen wen eine Strafanzeige gestellt wurde. Das ist gut, denn Herr Schreiber weiß das auch nicht. Herr Schreiber sagt, dass er gegen niemand wegen Beleidigung eine Anzeige gefertigt hat. Das trifft sich gut, denn die Staatsanwaltschaft behauptet zwar, dass es am 15.2.2022 eine Anzeige gegen niemand, noch nicht einmal gegen Unbekannt, gestellt wurde.

Weiterlesen „Beleidigung, oder was?“

Was bedeutet § 447 BGB in meinem neuen Strafverfahren?

Zur Erinnerung, am 29.4.2022 will die Justiz mir mal wieder ans Bein pinkeln. Das Aktenzeichen der STA lautet Js 762/19. Ich war schon überrascht, als man mir mitgeteilt hatte, dass der Tattag im August 2019 gewesen sein sollte, weil ich im Februar 2021 etwas gekauft und bezahlt hatte, aber bis heute nicht erhalten habe, und dann im März 2021 Strafantrag gestellt hatte. Daraus versucht man mir eine (vorsätzlich) falsche Verdächtigung unterzujubeln.

Das ist schon ziemlich blöd, aber warum das schon 1.5 Jahre vor dem Vorfall eine Straftat gewesen sein sollte, das wollte sich nicht nur mir nicht erschließen.

Die Akteneinsicht hat da neue Kenntnisse gebracht. 2019 hat die Rentenversicherung einen Anruf von einer durchgeknallten Prinzessin erhalten. Diese Irre hatte behauptet, dass ich einen Rollstuhl besitze, aber den nicht bräuchte, weil ich ja stehen könnte.  Damit würde ich angeblich Sozialleistungsbetrug begehen, weil ich Rente beziehe, mir diese jedoch nicht zustehen würde.

Ich erhalte seit dem 1.8.2011 eine Erwerbsminderungsrente. Meinen ersten Rollstuhl bekam ich vor ungefähr 8 Jahren, also 2014. Wenn ich schon 3 Jahre früher als Rentner anerkannt wurde, kann der Rollstuhl schon rein rechnerisch kein Grund für die Rente gespielt haben. Von daher kann auch die Notwendigkeit, bzw. der Besitz des Elektrorollstuhls bei der Rentenbewilligung keine Rolle gespielt haben. Damit hat sich das Thema schon erledigt, und ich muss auf den schwachsinnigen Vorwurf nicht weiter eingehen, das Strafverfahren wurde diesbezüglich auch eingestellt.

Die durchgeknallte Prinzessin hatte der Rentenversicherung mitgeteilt, dass es im Internet Aufnahmen von mir geben würde, die mich beim Stehen und Gehen zeigen würden, ohne sichtbare Einschränkungen.

Was für ein Kompliment. Man sieht mich also beim Stehen ohne sichtbare Einschränkungen. Das bedeutet dann wohl, dass ich zumindest im Stehen völlig normal aussehe. Schade, dass ich dieses Kompliment nicht an die durchgeknallte Prinzessin zurückgeben kann. Ich habe gerade nochmal rumgefragt, und man hat mir bestätigt, dass auch andere Personen der Frau sofort ansehen, dass diese einen riesigen Dachschaden hat.

Interessant ist ja auch die Aussage, dass ich angeblich sogar ohne erkennbare Einschränkungen gehen könnte. Es gibt genügend Aufnahmen von mir aus der Zeit vor meinem Rollstuhl, und damals war ich immer mit 2 Gehstützen unterwegs. Wie groß muss wohl der Daschaden sein, wenn man das nicht bemerkt?

Also das Ermittlungsverfahren/Strafverfahren diesbezüglich ist weg, jedoch hat man das Aktenzeichen weiter genutzt, und behauptet jetzt, ich hätte eine (vorsätzlich) falsche Verdächtigung begangen.

Weil es dabei ursprünglich um einen Warenkauf/-versand geht, sehen wir uns mal § 447 BGB an.

Der Verkäufer bezieht sich dabei auf Abs. 1

§ 447
Gefahrübergang beim Versendungskauf

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

Das BGB widerspricht da den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Ebay und Ebay-Kleinanzeigen. Ebay-Kleinanzeigen meint nämlich dazu:

Ich habe Geld überwiesen, aber keine Ware erhalten!

Wartest du bereits unverhältnismäßig lange auf die Lieferung und erhältst vom Verkäufer keine klärende Rückmeldung, so gehe bitte wie folgt vor:

  1. Setze dem Verkäufer eine abschließende Frist für die Zusendung der bezahlten Ware bzw. für die Rückzahlung des Kaufpreises.
  2. Melde unserem Kundendienst den Sachverhalt über das Schadensmeldungsformular, sodass dieser den Verkäufer überprüfen kann.
  3. Erstatte unter Angabe aller Daten wie Anzeigennummer, Bankdaten des Verkäufers, Rufnummer, E-Mail Verkehr usw. eine Strafanzeige bei der Polizei.

Ich habe also alles richtig gemacht.

Neben den allgemeinen Geschäftsbedingungen spricht aber auch Abs. 2  von § 447 BGB für den Käufer, deswegen hat der Verkäufer dies auch nicht erwähnt.

(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.

Der Verkäufer hatte bei Ebay-Kleinanzeigen eine Atemmaske für 40 € plus Versandkosten angeboten. Lt. Angebot, sollte die Ware als DHL-Paket versendet werden.

Das bedeutet, der Verkäufer hat folgende Ware und Dienstleistung angeboten.

  1. Atemschutzmaske
  2. Versand mit Sendungsnummer
  3. Versand mit Versicherung.

Da mir die Maske zu teuer war, habe deshalb dem Verkäufer 30 € für die Maske, plus Versand angeboten. Von einer Änderung der Versandbedingungen war also keine Rede.

Der Verkäufer hat im Gegenzug angeboten, den Artikel für 40 € incl. Versand zu verkaufen. Auch hier war keine Rede davon, dass sich die Versandbedingungen ändern sollen.

Ich habe das Angebot dann angenommen und bezahlt. Der Verkäufer ist dann hingegangen, und hat einseitig den Versand geändert. Damit gilt natürlich Abs. 2.

Der Verkäufer hat für den Schaden aufzukommen, der durch die einseitige  Änderung beim Versand entstanden ist.

Genaugenommen ist auch der Vorwurf des Betrugs gerechtfertigt, denn der Verkäufer hat folgende zugesagte Leistungen nicht erbracht.

  1. Versand mit Sendungsnummer
  2. Versand mit Versicherung

Auch hat der Verkäufer keinen Anspruch darauf, von mir zusätzliche Kosten für einen weiteren Versand zu verlangen. Der Verkäufer hat den Fehler gemacht, und hat deshalb für den Schaden aufzukommen.

Übrigens, bei Ebay-Kleinanzeigen gibt es inzwischen die Funktion SICHERES-ZAHLEN. Hätte es das damals schon gegeben, dann hätte ich in so einem Fall mein Geld durch Ebay-Kleinanzeigen zurückbekommen, obwohl der Verkäufer glaubt er sei im Recht.

Staatsanwaltschaft Essen verschickt mal wieder unsinnige Post.

Die Staatsanwaltschaft Essen zeigt mal wieder ihre Kompetenz.

Man teilt mit, dass ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingestellt wurde.

Angeblich handelte es sich dabei um einen Verstoß gegen das Gewaltschutzgesetz.

Dumm nur, so ein Ermittlungsverfahren gab es nicht. Auch hätte es keinen entsprechenden Verstoß geben können, da es niemals einen Gewaltschutzbeschluss gegen mich gab. Im Gegenteil. Es gab mal einen Gewaltschutzbeschluss gegen eine Person, die mich angegriffen hatte. Aber auch darum ging es hier nicht.

Warum ging es dann wirklich?

(…weiterlesen…)

Staatsanwaltschaft Essen verschickt mal wieder unsinnige Post.

DÜSSELDORF: Wieder aktiv vor dem Justizministerium

 

Letzte Woche Mittwoch (Aschermittwoch) zog es Herrn Schreiber nach Düsseldorf. Hier wurde er vor dem Justizministerium laut. Natürlich hat niemand vom Justizministerium offiziell mitgehört, aber in der Folge gab es dann reichlich Zugriffe vom Provider INFORMATION UND TECHNIK, über den die Landesbehörden NRW ins Internet gehen.

Hier zunächst noch ein Foto von Herrn Schreiber. Er hat mich gebeten, dies hier zu veröffentlichen. Dazu wird er noch selbst etwas kommentieren. Bitte Kommentare lesen.

Vor diesem Besuch in Düsseldorf war Herr Schreiber schon vor dem AG Gelsenkirchen aktiv, was dazuführte, dass man dort einen Strafbefehl gegen Herrn Schreiber zurückziehen musste, und einen Verhandlungstermin am 11.3.2022 absagen musste. (Allerdings hat man jetzt den Strafbefehl jetzt erneut erlassen, und zwar unter genau demselben Aktenzeichen wie den ersten, also wieder aus 2019, obwohl die behauptete Straftat doch im März 2021 begangen worden sein sollte.)

Nach Düsseldorf sah man Herrn Schreiber noch vor dem Landgericht Essen, und ganz wichtig, vor der Staatsanwaltschaft Essen. Auch Gelsenkirchen war nochmal fällig.

Heute war dann wieder das Justizministerium in Düsseldorf dran.

Hier das Video vom Justizministerium, in Düsseldorf.

AG GELSENKIRCHEN: Klageerzwingungsverfahren gegen Amtsrichterin eingereicht.

Gegen eine Richterin des Amtsgerichts Gelsenkirchen wurde 2021 Strafantrag wegen Rechtsbeugung gestellt. Die Staatsanwaltschaft hat das Strafverfahren natürlich eingestellt. Kein Wunder, schließlich hatten sie es ja noch mit einem außergewöhnlichen Fall zu tun, weil ein Bürger im Februar 2021 eine Atemschutzmaske bei Ebay gekauft haben soll, soll das eine Straftat im August 2019 gewesen sein.

Echt jetzt, das hat die Staatsanwaltschaft wirklich so behauptet, aber gegen die Richterin wollte man nicht vorgehen. Das Verfahren gegen die Richterin hat man eingestellt.

Dagegen wurde Beschwerde eingelegt. Auch die Generalstaatsanwaltschaft Hamm hat die Ermittlungen wieder eingestellt. Aus diesem Grund wurde jetzt am 18.2.2022 Antrag auf gerichtliche Entscheidung (Klageerzwingungsverfahren) gestellt. Jetzt wird es eng für die Richterin und das Amtsgericht Gelsenkirchen.

Erneute Kundgebung von Herrn Schreiber vor dem AG Gelsenkirchen

Herr Schreiber, unser ehemaliger Vorsitzender, bekam im Februar 2022 vom Amtsgericht Gelsenkirchen mal wieder einen Strafbefehl. Am 4.2.2022 wurde gegen den schwachsinnigen Strafbefehl Rechtsmittel eingelegt. Schon einige Tage später kam die Ladung zur Gerichtsverhandlung. Am Freitag, dem 11.3.2022 sollte die Verhandlung beginnen. Man sind die flott.

Es gibt hier einen Beitrag über den Hintergrund des Strafverfahrens.

Man kann wegen einer (angeblichen) Straftat nicht zweimal angeklagt, verurteilt, verfolgt werden? Beim AG Gelsenkirchen geht alles!

Der Beitrag ist länger, deshalb hier eine Kurzfassung.

Das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Essen stammte aus 2019. Dies bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft seit 2019 gegen Herrn Schreiber ermittelt. Die angebliche Straftat müsste demnach 2019, oder früher begangen worden sein. In dem Strafbefehl behauptete die Staatsanwaltschaft Essen, dass der Tattag im August 2019 gewesen wäre. Obwohl dies zum Aktenzeichen aus 2019 passen könnte, passte es gar nicht zum angeblichen Tathergang.

Die Staatsanwaltschaft meinte, dass im Februar 2021 bei Ebay eine Atemschutzmaske gekauft und bezahlt worden wäre.

Das sind nur 3 Fehler. Zunächst kann ein evtl. Kauf im Februar 2021 keine Straftat 2019 gewesen sein, oder lebt die Staatsanwaltschaft Essen in einem Paralleluniversum?

Außerdem wurde zu keinem Zeitpunkt eine Atemschutzmaske bei Ebay gekauft, sondern eine Maske für ein Schlafapnoe-Gerät bei Ebay-Kleinanzeigen. 

Drei Wochen nach der Bezahlung war die Maske noch immer nicht geliefert. Obwohl die Ware mit DHL als Paket, also versichert und mit Sendungsnummer, verschickt werden sollte, konnte der Verkäufer nichts über den Verbleib der Ware sagen, und auch keine Sendungsnummer mitteilen, unverschämt wurde der Verkäufer dann auch noch. Nach ca. drei Wochen wurde dann Strafantrag gegen den Verkäufer gestellt, und zwar im März 2021.  Auch das kann also niemals eine Straftat 2019 gewesen sein.

Der Verkäufer behauptet später, dass das Päckchen zu ihm zurückgekommen wäre. Das war im März 2021. Jetzt haben wir März 2022. Der Verkäufer hatte also inzwischen ein ganzes Jahr Zeit, die Ware wieder an den Käufer zu schicken, was nicht geschah. Es ist also der Verkäufer der hier eine Straftat begangen hat. Der Straftatbestand der Untreue wurde vom Verkäufer erfüllt, denn er hält die Ware eindeutig rechtswidrig zurück.

Eine Richterin, die solch einen schwachsinnigen Strafbefehl auch noch unterzeichnet, hat eindeutig eine rote Linie überschritten. Herr Schreiber lehnt diese Richterin wegen Befangenheit ab. Das hat er ihr auch mitgeteilt, aber ihr die Möglichkeit der Selbstablehnung gegeben.

Möglicherweise ist das der Grund, warum der Termin am 11.3.2022 beim AG Gelsenkirchen aufgehoben worden sein soll.

Inzwischen teilt das AG mit, dass die Staatsanwaltschaft Essen den ersten Strafbefehl vom 25.1.2022 zurückgezogen hat. Gleichzeitig wurde aber ein neuer Strafbefehl beantragt und erlassen, wieder mit dem alten Aktenzeichen aus 2019. Es wird aber nicht mehr behauptet, dass der Tattag im August 2019 gewesen wäre. Da ist man offenbar flexibel.

Auch die telefonisch mitgeteilte Aufhebung des Termins am 11.3.2022 wurde nicht schriftlich bestätigt.

Herr Schreiber hat uns ein Video geschickt, und mitgeteilt, dass er weitermachen wird. Hier das Video

Weitere Videos sollen folgen.

Wieder aktiv

Am Dienstag wurde Herr Schreiber vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen laut. Davon gibt es ein Video.

Am Mittwoch (Aschermittwoch) zog es Herrn Schreiber nach Düsseldorf. Hier wurde er vor dem Justizministerium laut. Das Video laden wir zurzeit hoch. Herr Schreiber hat mitgeteilt, dass er heute auch wieder laut werden will. Das Landgericht und die Staatsanwaltschaft Essen soll heute sein Ziel sein. Auch dieses Video werden wir hier wieder hochladen.

Hier zunächst das Video vom Justizministerium Düsseldorf.

Kundgebung von Herrn Schreiber vor dem AG Gelsenkirchen

Herr Schreiber, unser ehemaliger Vorsitzender, bekam im Februar 2022 vom Amtsgericht Gelsenkirchen mal wieder einen Strafbefehl. Am 4.2.2022 wurde gegen den schwachsinnigen Strafbefehl Rechtsmittel eingelegt. Schon einige Tage später kam die Ladung zur Gerichtsverhandlung. Am Freitag, dem 11.3.2022 sollte die Verhandlung beginnen. Man sind die flott.

Es gibt hier einen Beitrag über den Hintergrund des Strafverfahrens.

Wird die Klumpe eigentlich niemals schlau?

Der Beitrag ist länger, deshalb hier eine Kurzfassung.

Das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Essen stammte aus 2019. Dies bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft seit 2019 gegen Herrn Schreiber ermittelt. Die angebliche Straftat müsste demnach 2019, oder früher begangen worden sein. In dem Strafbefehl behauptete die Staatsanwaltschaft Essen, dass der Tattag im August 2019 gewesen wäre. Obwohl dies zum Aktenzeichen aus 2019 passen könnte, passte es gar nicht zum angeblichen Tathergang.

Die Staatsanwaltschaft meinte, dass im Februar 2021 bei Ebay eine Atemschutzmaske gekauft und bezahlt worden wäre.

Das sind nur 3 Fehler. Zunächst kann ein evtl. Kauf im Februar 2021 keine Straftat im August 2019 gewesen sein, oder lebt die Staatsanwaltschaft Essen in einem Paralleluniversum?

Außerdem wurde zu keinem Zeitpunkt eine Atemschutzmaske bei Ebay gekauft, sondern eine Maske für ein Schlafapnoe-Gerät bei Ebay-Kleinanzeigen. 

Drei Wochen nach der Bezahlung war die Maske noch immer nicht geliefert. Obwohl die Ware mit DHL als Paket, also versichert und mit Sendungsnummer, verschickt werden sollte, konnte der Verkäufer nichts über den Verbleib der Ware sagen, und auch keine Sendungsnummer mitteilen, unverschämt wurde der Verkäufer dann auch noch. Nach ca. drei Wochen wurde dann Strafantrag gegen den Verkäufer gestellt, und zwar im März 2021.  Auch das kann also niemals eine Straftat im August 2019 gewesen sein.

Der Verkäufer behauptet später, dass das Päckchen zu ihm zurückgekommen wäre. Das war im März 2021. Jetzt haben wir März 2022. Der Verkäufer hatte also inzwischen ein ganzes Jahr Zeit, die Ware wieder an den Käufer zu schicken, was nicht geschah. Es ist also der Verkäufer der hier eine Straftat begangen hat. Der Straftatbestand der Untreue wurde vom Verkäufer erfüllt, denn er hält die Ware eindeutig rechtswidrig zurück. Allerdings wurde diese Straftat auch erst 2021 begangen, und nicht etwa 2019.

Eine Richterin, die solch einen schwachsinnigen Strafbefehl auch noch unterzeichnet, hat eindeutig eine rote Linie überschritten. Herr Schreiber lehnt diese Richterin wegen Befangenheit ab. Das hat er ihr auch mitgeteilt, aber ihr die Möglichkeit der Selbstablehnung gegeben.

Möglicherweise ist das der Grund, warum der Termin am 11.3.2022 beim AG Gelsenkirchen aufgehoben wurde.

Herr Schreiber hat uns ein Video geschickt. Am Dienstag war er vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen und hat dort ein Video von seiner Kundgebung gemacht. Hier das Ergebnis.

Weitere Videos sollen folgen.

FREMDBEITRAG: LICHTBLICK

Auch, wenn der Verantwortliche für diesen Blog schon lange nicht mehr in Deutschland wohnt, wird darauf geachtet, dass hier nicht unnötig deutsche Gesetze missachtet werden. Aus diesem Grund wurde folgender FREMDBETRAG vor der Veröffentlichung hier von uns bearbeitet.

So. Ich habe heute mit dem gehen mich ermittelnden Staatsanwalt T…… gesprochen. Dem Gespräch war zu entnehmen, dass sein Kollege A….. W……… immer noch Geheim Ermittlungen gegen mich führt und sich offensichtlich mit einen Spitzel Account in diverse Telegram Gruppen und soziale Netzwerke eingeschlichen hat, in denen ich mich auch befinde.

Der leitende Oberstaatsanwalt H……. bittet über seine Sekretärin darum, das schriftlich  zu melden, damit er eine Handhabe hat.

Auch dem Staatsanwalt T…… war es völlig egal, dass minderjährige Mädchen in dem Mädchen Wohnheim HAUS E… des N……….. E……………. e.V. dem Prostitutionsgewerbe nachgehen sollen und sich von den Freiern, also den Kinder Fickern mit Zigaretten und Schokolade bezahlen lassen.

Gemäß eigener in 2014 angestellter Ermittlungen ist das einem Teil der Bevölkerung in und um N………-V…. bekannt. Sowohl S…. L…. als auch seinen potentiellen Komplizen bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft D……. scheint das Leid der Kinder, die oftmals ihren Eltern gem. Par. 235 StGB entzogen und zum Zweck des Kinderhandels gem. Par. 236 StGB gegen ihren Willen in dem mutmaßlichen Privatgefängnis HAUS E… gefangen gehalten werden, völlig egal zu sein. Tatzeugin, die in 2014 vor laufender Kamera ausgesagt hat, ist u.a. die heute ca. 20 Jährige S…. T…..

Weitere Zeugen sind die Filme Macher Sebastian W…… und Beata P………….vom YouTube Kanal The Studebaker.

Sachdienliche Hinweise nimmt die Beratungsstelle FAMILIENWOHL entgegen. 037327859939,

familienwohl@yahoo.com.

Gruß F…. E…..

Das sind natürlich gleich mehrere Themen. Auch, wenn der betreffende Verein, bzw. Frank, nicht Mitglied im Verein sind, haben wir uns entschlossen den Beitrag hier zu veröffentlichen.

Übrigens kennen wir das hier auch im Fall unseres ehemaligen Vorsitzenden. Auch hier haben erhebt, dass ein Staatsanwalt  persönlich motiviert handelt.

So hat z. B. die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen einen kindertretenden Polizisten eingestellt, aber  z.B. Strafverfahren gegen Bürger, wegen angeblicher Beleidigung geführt, die den Kindertreter kritisiert haben.

So stellt z. B. die Staatsanwaltschaft immer wieder Straftaten gegen Bernd Schreiber ein, und verklagt im Gegenzug den unschuldigen Bürger. Zuletzt wurde Bernd Schreiber angeklagt, weil der Rollstuhlfahrer angeblich einen 18-Jährigen angegriffen haben sollte. Bei dem Strafverfahren bestätigte ein Beweisvideo, dass der 18-Jährige den Rollstuhlfahrer angegriffen hatte, und der Rollstuhlfahrer sich deshalb in Notwehr gewehrt hatte.

Natürlich hat man gegen den tatsächlichen Angreifer bisher keine Anklage erhoben, auch nicht,  nachdem der Freispruch von Herrn Schreiber eindeutig die tatsächliche Täterschaft bestätigt hatte.

Aktuell versucht so ein Staatsanwalt vom SonnenStaatLand erneut mit zahlreichen Tricksereien ein Verfahren, ein illegales Verfahren durchzuboxen.

Man sieht also, es ist kein Einzelfall, dass die Staatsmacht, die ja in Wirklichkeit unsere Büttel sind, willkürlich oder persönlich, manchmal auch politisch motiviert gegen unschuldige Bürger vorzugehen.