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MISTER FREISPRUCH über die Gerichtsverhandlung am 26.4.2023

Danke für den Beitrag von gestern. Ich war nicht mehr in der Lage selber was zu veröffentlichen. Das was gestern wieder anstrengend, eigentlich ist das schon Körperverletzung im Amt.

Um 8:30 Uhr musste ich aufstehen, Normalerweise stehe ich frühestens um 9:45 Uhr auf. Gestern saß ich ab 8:15 Uhr bereits im Behindertentransport zum Landgericht nach Essen. Ich war sogar sehr früh vor Ort.

Zunächst fuhr ich durch den Haupteingang und wurde dort normal kontrolliert. Als ich durch die Sicherheitsschleuse ging schlug die Anlage an. Vielleicht weil ich eine Metallplatte im Oberschenkel habe. Bisher gab es dieses Problem jedoch nicht, obwohl die Metallplatte bereits seit Oktober 2021 dort ist.

Im Anschluss der Sicherheitsüberprüfung musste ich das LG wieder verlassen, und zu einem Nebeneingang fahren, weil der Aufzug im Eingangsbereich viel zu klein für meinen Rollstuhl ist.

Wir nutzten alternativ den Eingang  bei der Staatsanwaltschaft. Allerdings gab es auch hier wieder Probleme. Am Dienstag bekam dieser Eingang eine neue elektronische Schließanlage. Das Teil ließ sich von dem Justizwachmann einfach nicht öffnen. Es dauerte ca. 20 Minuten bis ein weiterer Justizwachmann kam, und die Tür von innen öffnete.

Ich hatte zwischenzeitlich schon die Geschäftsstelle angerufen, und mitgeteilt, dass ich evtl. nicht pünktlich zur Verhandlung kommen kann, weil die Schließanlage spinnt. Ich habe es dennoch pünktlich geschafft.

Die Verhandlung sollte im Saal 244 stattfinden. Das ist eigentlich schon eine Frechheit. Man wusste ja, dass da ein Rollstuhlfahrer kommen würde, und der Saal 244 ist dafür garantiert nicht besonders geeignet.

Um zum Saal zu kommen muss man einige Treppenstufen bewältigen. Das geht natürlich nicht, und deshalb hat man aus einem Teil der Treppe eine Rampe gemacht, indem man einfach ein Brett über die Treppe gelegt hat. Ich weiß nicht, wer so einen Müll geplant hat. Eigentlich sollte jeder wissen, dass man das so nicht machen kann. Wenn man ein Brett über die Treppe legt, dann ist der Winkel viel zu steil für einen Elektrorollstuhl.

Es ist ja nicht so, dass es im Landgericht nur solche Sitzungssäle wie diesen gibt. Es gibt inzwischen neben dem Altbau noch zwei weitere Anbauten. Einer davon war noch keine 10 Jahre alt, und auch da gibt es bekanntlich Sitzungssäle, aber man war sogar in diesem Neubau nicht in der Lage einen behindertengerechte Zugang zu schaffen. Bereits im Februar musste der Termin verschoben werden, weil ich mit dem damaligen Leihrollstuhl in keinen Rollstuhl passte.

Ich musste also mit dem Rollstuhl die zu steile Rampe benutze. Der Rollstuhl mühte sich die Rampe hoch und kam dabei auch ins Rutschen. Als ich oben war hörten die Probleme aber nicht auf. Im Sitzungssaal gab es eine lange Anklagebank. Allerdings war das dort alles so eng, dass man dort mit dem Rollstuhl nicht hinkam.

Wie gesagt, man wusste ja, dass da ein Rollstuhlfahrer kommen würde. Die Justizwachmeister wurden wieder gerufen. Der erste Justizwachmeister brauchte noch Verstärkung, und als die da war, fing man an die Anklagebank in Richtung Richterpult zu verschieben. Ich nutzte das für einen Kommentar und meinte, dass ich jetzt dem Freispruch gerade 10 cm näher gekommen wäre.

Immerhin jetzt passte ich mit dem Rollstuhl auch hinter die Anklagebank, die natürlich in diesem Fall keine wirkliche Anklagebank war, sondern eine Freispruchbank, was sonst?

Meine Verhandlung war die einzige Verhandlung an diesem Tag bei diesem Richter, zumindest in diesem Sitzungssaal. Die Verhandlung sollte um 10:30 Uhr anfangen und begann aber mit 15 Minuten Verspätung.

Der komische Verkäufer aus Köln war als Zeuge geladen, und wurde auch vernommen, obwohl von Anfang an klar war, dass es weder eine falsche Verdächtigung meinerseits gab, und das auch nicht Gegenstand der Verhandlung war.

Zum Vorwurf der falschen Verdächtigung durch Unterlassen konnte der Zeuge überhaupt nichts beitragen, das war allen Beteiligten von Anfang an klar. Fakt ist, dass der Richter dem Zeugen klar machte, dass er seine Rechtsauffassung nicht teilte.

Zur Erinnerung, ich hatte bei EBAY-KLEINANZEIGEN eine Atemmaske für ein Schlafapnoegerät gekauft. Diese Maske habe ich zwar am 28.2.2021 bezahlt, aber bis heute nicht erhalten.

Obwohl zwischen dem Verkäufer und mit vereinbart war, dass der Kaufpreis die Versandkosten beinhaltet, will der Verkäufer zusätzliche Portokosten von mir, bevor er mir die Maske wieder zusenden wollte. Diese zusätzlichen Portokosten wollte er von mir, obwohl überhaupt keine zusätzlichen Portokosten angefallen wären, das bestätigte sogar der Richter ausdrücklich.

Ich glaube nicht, dass der Zeuge einen guten Eindruck beim Landgericht hinterlassen hatte. Zum Vorwurf der angeblichen Unterlassung konnte der Zeuge  natürlich keine Aussagen machen.

Meine Fax und Telefonliste aus der Fritz.Box war da aber hilfreich. Richterin Klumpe vom AG Gelsenkirchen hatte noch behauptet, dass das nur eine Schutzbehauptung gewesen wäre, beim LG wurde jetzt das Gegenteil bewie0en. Das führte dazu, dass sogar der anwesende Oberstaatsanwalt am Ende einen Freispruch forderte. Das Gericht folgte unseren Anträgen, wobei ich nicht ganz glücklich bin. Der Richter folgte in der Begründung dem Antrag des Staatsanwalts, ging aber auf meine weiteren Begründungen nicht ein.

Das Gericht sprach auch ständig von Zivilrecht. Für mich handelt es sich jedoch um eine Straftat, wenn der Verkäufer sich weigert mir meine bezahlte Ware nochmal zuzusenden, oder mir das bezahlte Geld zu erstatten, wenn DHL die Ware nicht zugestellt hat, und an den Verkäufer zurückgeschickt hat.

Ebenso halte ich es für strafrechtlich relevant, wenn der Verkäufer zusätzliches Porto verlangt, das aber in Wirklichkeit nicht anfällt. Immerhin hätte DHL die Ware kostenlos erneut an die selbe Adresse geliefert, weil der Fehler ja bei DHL lag. Dazu ist DHL nicht nur bereit, sondern auch verpflichtet, denn die haben ja eine gesetzliche Nachbesserungspflicht.

Egal, am Ende gab es für mich mal wieder einen Freispruch, aber die Probleme gingen auch nach der Verhandlung weiter.

Nach der Verhandlung wollte ich zunächst, dass der Richter die Justizwachmeisterei anruft, damit ich das Gericht wieder verlassen kann. Ich verzichtete aber darauf, weil wir noch in die Kantine wollten, um dort einen Kaffee zu trinken. Danach wollte ich das Gericht verlassen, was eigentlich ganz einfach möglich gewesen wäre.

Es wäre möglich gewesen die Kantine direkt zu verlassen. Allerdings handelte es sich bei dieser Tür um eine Tür die alarmgesichert war. Dadurch durfte man durch diese Tür das Gebäude nicht verlassen. Ich sprach deshalb eine Mitarbeiterin der Kantine an. Diese hat angeblich die Justizwachmeisterei angerufen. In den nächsten 20 Minuten kam aber kein Wachmann. Als uns dann einer entgegenkam sprach ich diesen natürlich an. Er kam aber nicht meinetwegen, und meinte, dass wir warten sollen, es würde bestimmt gleich jemand kommen.

Es kam niemand. Nach weiteren 10-15 Minuten suchten wir ein Büro auf, und teilten dem Mitarbeiter mit, dass wir jemand von der Justizwachmeisterei brauchen, der mich aus dem Gebäude lässt. Der Mitarbeiter rief die Justizwachmeisterei an, und meinte dann, dass wir zum Zimmer 80 gehen/fahren sollen. Zimmer 80 war nicht ganz einfach zu finden, aber irgendwann waren wir dort. Eine Mitarbeiterin meinte dann, dass wir hier nicht richtig seien. Wir waren bei der Justizwachmeisterei des Amtsgerichts, und man meinte, dass ich die Justizwachmeisterei des Landgerichts brauchen würde.

Ehrlich gesagt, ob AG oder LG, das ist mir eigentlich völlig egal, denn ich wollte ja nur das Gebäude verlassen. Dass man dafür Mitarbeiter mit einer höheren Ausbildung braucht war mir nicht bekannt.

Die Justizwachmeisterei des AG rief jetzt die Justizwachmeisterei des LG an. Wir warteten jetzt weiter auf einen Mitarbeiter der mich aus dem Gebäude lässt. Uns kamen weitere Justizwachmeister des LG entgegen. Wieder sprach ich die an. Meine Begleitung wunderte sich dann, denn der Justizwachmann meinte dann:

Herr Schreiber der Kollege kommt gleich vorbei.

Frau L. wollte dann wissen, wieso die mich denn hier alle namentlich kennen. Das ist eigentlich ganz einfach. Das macht meine jahrelange Arbeit. Immerhin hatte ja auch der Richter zugegeben dass er auf diesem Blog gelesen hat, was hier geschrieben wird. Und die Justizwachleute beim AG Gelsenkirchen erklären auch ganz offiziell, dass ich jedes Verfahren gewinnen würde.

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13.
AG GE E GE GE GE GE GE GE GE GE GE E GE
LG E E E E E
OLG HAM

Das ist zwar nicht ganz richtig, richtig ist eher, dass ich am Ende gewinne, aber zwischendurch habe ich durchaus auch schon Verfahren verloren. Immerhin kommt es aber nicht darauf an, ob man mal „eine Schlacht“ verliert, sondern man muss am Ende „den Krieg“ gewinnen. Das ist mir im Fall der Staatsanwaltschaft Essen seit 1996 mindestens 13x gelungen.

Irgendwann kam ein Justizwachmann mit dem Auftrag uns aus dem Gebäude zu lassen. Inzwischen waren wir schon lange nicht mehr in der Nähe der Kantine, sondern näher am Hauptausgang. Also versuchte man mich wieder dort rauszulassen, wo man mich schon reingelassen hatte.

Wieder gab es die gleichen Probleme. Auch dieser Justizwachmann schaffte es wieder nicht die Tür zu öffnen. Wieder musste der Mitarbeiter gerufen werden, dem es schon Stunden vorher gelungen war das Schließsystem zu überwinden. Insgesamt hat es eine glatte Stunde gedauert, bis ich das LG verlassen konnte.

Eigentlich wollte ich am Mittwoch noch einen Stammtisch ansetzen, aber dann habe ich mich entschieden, das nicht am Monatsende zu machen. Der Stammtisch soll jetzt nächsten Mittwoch stattfinden. Eine gute Entscheidung, denn ich war viel zu kaputt, und hätte keinen Stammtische mehr überlebt. Auch den heutigen Tag brauchte ich noch um mich wieder zu erholen.

Man muss deutlich sagen, dass solche unsinnigen Gerichtsverhandlungen und das Drum und Dran eigentlich eine Körperverletzung darstellen.

Ich möchte mich noch bei den zwei Personen bedanken, die mich gestern durch ihre Anwesenheit unterstützt haben. Es hätten sicherlich noch ein paar mehr sein können, aber zumindest auf die zwei war Verlass.

MISTER FREISPRUCH: Einer hat wieder gewonnen.

Heute hat es mal wieder eine Gerichtsverhandlung am Landgericht Essen gegeben. Es handelte sich um ein Strafverfahren gegen unseren ehemaligen Vorsitzenden.

Zunächst bekam Herr Schreiber einen Strafbefehl vom Amtsgericht Gelsenkirchen. In dem Strafbefehl wurde Herrn Schreiber vorgeworfen, dass er im Jahr 2019 eine Straftat begangen hätte, weil er im Jahr 2021 einen Verkäufer angezeigt hatte, bei dem er etwas über EBAY-KLEINANZEIGEN gekauft und bezahlt hatte, aber die Ware niemals erhalten hatte.

Erstaunlich, dass eine Richterin so einen Müll überhaupt unterschrieben hat.

Gegen den Strafbefehl hatte Herr Schreiber rechtzeitig Rechtsmittel eingelegt. Daraufhin ging das AG aber nicht hin, und hat eine Gerichtsverhandlung angesetzt, sondern schickte einfach wieder einen neuen Strafbefehl. Vielleicht hatte man gehofft, dass Herr Schreiber die Falle nicht erkennt.

Herr Schreiber hatte ha bereits Rechtsmittel gegen den 1. Strafbefehl eingelegt, und ging deshalb natürlich davon aus, dass es jetzt zu einer Verhandlung kommt, wenn er nicht erkannt hätte, dass er gegen den 2. Strafbefehl erneut Rechtsmittel einlegen muss, was nicht sofort erkenntlich war. Durch diesen Trick der Justiz hätte es zu einer rechtskräftigen Verurteilung von Herrn Schreiber kommen können, und zwar völlig ohne Gerichtsverhandlung.

Wir haben den Trick durchschaut, und Herr Schreiber hat auch gegen erneuten Strafbefehl wieder Rechtsmittel eingelegt. Das Amtsgericht musste nun also eine Strafverhandlung durchführen, wenn sie Herrn Schreiber verurteilen wollte. Das wollte man natürlich, denn das versucht man ja man schon seit Jahren.

Man warf Herrn Schreiber zunächst vor, dass er den Verkäufer vorsätzlich falsch Verdächtigt hätte, als er diesen wegen des Verdachts des Betrugs angezeigt hatte. Als dieser Vorwurf nicht mehr haltbar war, wechselte man während des Verhandlungstermin den Vorwurf, auf falsche Verdächtigung durch Unterlassen. Durch diese Änderung der Anklage hätte man auch einen neuen Verhandlungstermin ansetzen müssen, denn eine effektive Verteidigung gegen den neuen Vorwurf war ohne Unterbrechung der Verhandlung nicht möglich, besonders da die Richterin behauptet hatte, es sei nur eine Schutzbehauptung gewesen, als Herr Schreiber mitgeteilt hatte, dass er der Polizei durchaus mitgeteilt hatte, dass das Päckchen lt. Verkäufer an diesen zurückkam.

Das AG hat dann  Herrn Schreiber zu 900 € Geldstrafe verurteilt. In der mündlichen Verhandlung hatte die Richterin noch behauptet, dass das AG Essen Herrn Schreiber wegen Beleidigung rechtskräftig verurteilt hätte. Das stimmte natürlich nicht. Im schriftlichen Urteil stand dann auch, dass Herr Schreiber NICHT vorbestrafte ist. Komisch.

Heute fand dann die Berufungsverhandlung statt. Wir hatten noch nicht viel Zeit mit Herrn Schreiber zu telefonieren, deshalb können wir im Detail nicht auf die heutige Verhandlung eingehen. Herr Schreiber wird in den nächsten Tagen bestimmt darüber berichten. Hier nur das Ergebnis. Das Landgericht Essen hat das Urteil des AG Gelsenkirchen wieder aufgehoben, und Herrn Schreiber vom Vorwurf der falschen Verdächtigung durch Unterlassen freigesprochen. Lt. Prozessbeobachter soll auch der anwesende Staatsanwalt einen Freispruch für unseren Ehrenvorsitzenden gefordert haben.

Herr Schreiber hat mal eine Erinnerung über Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Essen gegen ihn verfasst. Er legt aber Wert darauf, dass diese Liste sicherlich nicht vollständig ist, und evtl. auch die Reihenfolge nicht immer stimmt.

Man sieht, dass es zwischenzeitlich mal zu 5 Verurteilungen durch Amtsgerichte kam, und einmal sogar zu einer Verurteilung durch das Landgericht, aber sämtliche Strafverfahren wurden am Ende von Herrn Schreiber gewonnen. Wir dürfen auch aus der Schweiz Herrn Schreiber zum erneuten Sieg gratulieren.

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13.
AG GE E GE GE GE GE GE GE GE GE GE E GE
LG E E E E E
OLG HAM
    1. AG GE – falsche Verdächtigung
    2. AG E – Diebstahl
    3. AG GE – falsche Verdächtigung
    4. AG GE – Körperverletzung / Nötigung
    5. AG GE-Buer – falsche Verdächtigung
    6. AG GE – Beleidigung Mitarbeiter AG
    7. AG GE – falsche EV
    8. AG GE – Beleidigung Rechtsanwälte
    9. AG GE – Beleidigung Autistin
    10. AG GE – Beleidigung Polizist
    11. AG GE – Körperverletzung
    12. AG E- Beleidigung AG GE
    13. AG GE – falsche Verdächtigung

ESSEN: Messerattacke auf SCHÜTZT UNSERE FREIHEIT

Heute gab es wieder eine Infoveranstaltung von SCHÜTZT UNSERE FREIHEIT in Essen. Ich war auch mal wieder dabei.

Zwischendurch war ich kurz weg, um mir einen Kaffee zu holen. Als ich gerade zurückkam, sah ich so einen aggressiven Antifa-Alki, der sowohl die Infoleine angriff, als auch die Teilnehmer. Er schubste nicht nur einen Teilnehmer, der dadurch stürzte, sondern versuchte auch die Leine zu zerstören. Der Typ war nicht alleine. Der Spinner versuchte mehrmals Karatekick Teilnehmer zu verletzen. Dabei stürzte der Penner selbst, stand wieder auf, und versuchte es erneut.

Ein älterer Ausländer, der nicht zu der Veranstaltung gehörte, aber in der Nähe saß, unterstütze die Teilnehmer. Als der Alkityp bemerkte, dass er schlechte Karten hat, zog er und seine Begleiter wieder davon.

Da ich zu Beginn der Auseinandersetzung noch einige Meter von der Veranstaltung entfernt war, bemerkte ich nicht, dass der Spinner ein Klappmesser dabei hatte, aber zwei Teilnehmer, die aktiv dabei waren, bestätigten übereinstimmend, dass der Typ ein verbotenes Messer dabei hatte, und das auch gezogen hatte.

Polizei war leider nicht in der Nähe, und so konnte der dumme Assi ungehindert wieder verschwinden. Ich denke aber, dass sich einige das Gesucht gemerkt haben.

Sind Tanja Kaschel und Jessica Radtke die „Ja“-Sager der deutschen Justiz?

Tanja Kaschel und Jessica Radtke sind, bzw. waren Schöffen beim Landgericht Essen. Sie waren Schöffen auch im Berufungsverfahren unseres ehemaligen Vereinsvorsitzenden beim Landgericht Essen.

Gemeinsam mit Richterin Postert verurteilten sie Herrn Schreiber zu einer Geldstrafe zu 800 Euro (80 Tagessätze a 10 Euro) wegen angeblicher Beleidigung, die es aber tatsächlich niemals gab, weil sowohl die unfähige Richterin, als auch die Schöffen Tanja Kaschel und Jessica Radtke den Unterschied zwischen Beleidigung und Satire offenbar nicht kennen.

Bei dem Strafvorwurf der Beleidigung handelt es sich nicht um ein Offizialdelikt. Das bedeutet, der Staat, bzw. die Staatsanwaltschaft ist nicht berechtigt einen evtl. Täter strafrechtlich anzuklagen, wenn es nicht ausdrücklich einen Strafantrag einer beleidigten Person gibt.

Einen Strafantrag einer anzeigeberechtigten Person gab es aber nicht. Der Direktor des Amtsgericht hatte zwar Strafantrag gestellt, weil er angeblich der Dienstvorgesetzte der Richter des Amtsgericht Gelsenkirchen sei, aber das ist er nicht. Anzeigeberechtigt wäre dagegen der Präsident/die Präsidentin des zuständigen Landgerichts Essen. Von dieser Seite gab es aber niemals eine Anzeige und schon gar nicht den notwendigen Strafantrag. Das interessierte aber weder die Richterin Postert, noch die beiden Schöffinen Tanja Kaschel und Jessica Radtke.

Das Oberlandesgericht Hamm hat inzwischen das Urteil des Amtsgericht Essen und des Landgerichts Essen wieder aufgehoben, und dabei festgestellt, dass noch nicht einmal festgestellt wurde, dass unser Herr Schreiber tatsächlich der Autor des Beitrags war, denn es ist bekannt, dass auf dem alten, und auch auf dem neuen Blog des BdF, jedes Mitglied des Vereins Beiträge veröffentlichen kann. Auch Herr Schreiber, der inzwischen aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr der Vorsitzendes des Vereins ist, kann hier aber noch immer Beiträge veröffentlichen, wenn er das möchte.

Der Richterin Postert, und die Schöffen Tanja Kaschel und Jessica Radtke hat das aber nicht interessiert. Auch ohne festgestellte Täterschaft verurteilten die 3 Weiber Herrn Schreiber.

Das OLG Hamm stellte auch noch einen vierten Fehler des Landgerichts Essen fest.

Mit Begriffen wie VOLLJURISTEN, bzw. z. B. einem Gedicht wie:

Trinkt Wein und Schnaps, sauft Bier in Kisten,

denn schließlich seid ihr Volljuristen.

.kann man nicht die Richter des Amtsgericht Gelsenkirchen beleidigen.

Die Kantine des Justizzentrums Gelsenkirchen wird nicht nur von Richtern des Amtsgericht Gelsenkirchen genutzt, sondern auch von Richtern des dortigen Arbeitsgerichts Gelsenkirchen und des Sozialgerichts Gelsenkirchen, außerdem auch von Rechtsanwälten und Staatsanwälten. Damit schließt das die ausschließliche Beleidigung der Amtsrichter aus. Auch das interessierte weder die unfähige Richterin Postert, noch die beiden Ja-Sager Tanja Kaschel und Jessica Radtke.

Es ist natürlich nicht die Aufgabe  der Schöffen jeden Blödsinn der Richter abzunicken, und unqualifiziert Schwachsinnsurteile der Richter zuzustimmen. Im Gegenteil, Kritik aus ausdrücklich vorgesehen. Hier hat also nicht nur das Amtsgericht Essen und Richterin Postert ein Totalversagen hingelegt, sondern auch die beiden Schöffinnen Tanja Kaschel und Jessica Radtke.

Wenn sie nicht in der Lage sind ihre Aufgabe vernünftig zu machen, dann sollten sie das einfach lassen, als Fehlurteile zu produzieren.

Tanja Kaschel ist übrigens beim Kreisverband der CDU in Ennepe-Ruhr bzw. Sprockhövel aktiv. Wenn sie dort so begrenzte Fähigkeiten an den Tag legt, wie beim LG-Essen,  dann erklärt das sicherlich, warum ich nicht mehr in dieser Partei aktiv bin, und diese Partei auch nicht mehr wähle. Hier findet man mehr über diese Frau.

https://www.cdu-ennepe-ruhr.de/personen/tanja-kaschel

 

 

Und wenn man sich dieses Profil ansieht, dann versteht man vielleicht, dass sie noch öfters nur als „Ja“-Sagerin unterwegs sein kann. Vorsorglich noch der Hinweis, dass das Bild nur verlinkt wurde, und damit keine Persönlichkeitsverletzung oder Urheberrechtsverletzung vorliegt.

Hier gibt es mehr zu diesem Verfahren

Der Direktor des AG Gelsenkirchen scheitert mit Strafantrag gegen mich.

 

und hier

SO SEHEN SIEGER AUS: Bernd Schreiber gewinnt beim OLG Hamm.

DÜSSELDORF: Wieder aktiv vor dem Justizministerium

 

Letzte Woche Mittwoch (Aschermittwoch) zog es Herrn Schreiber nach Düsseldorf. Hier wurde er vor dem Justizministerium laut. Natürlich hat niemand vom Justizministerium offiziell mitgehört, aber in der Folge gab es dann reichlich Zugriffe vom Provider INFORMATION UND TECHNIK, über den die Landesbehörden NRW ins Internet gehen.

Hier zunächst noch ein Foto von Herrn Schreiber. Er hat mich gebeten, dies hier zu veröffentlichen. Dazu wird er noch selbst etwas kommentieren. Bitte Kommentare lesen.

Vor diesem Besuch in Düsseldorf war Herr Schreiber schon vor dem AG Gelsenkirchen aktiv, was dazuführte, dass man dort einen Strafbefehl gegen Herrn Schreiber zurückziehen musste, und einen Verhandlungstermin am 11.3.2022 absagen musste. (Allerdings hat man jetzt den Strafbefehl jetzt erneut erlassen, und zwar unter genau demselben Aktenzeichen wie den ersten, also wieder aus 2019, obwohl die behauptete Straftat doch im März 2021 begangen worden sein sollte.)

Nach Düsseldorf sah man Herrn Schreiber noch vor dem Landgericht Essen, und ganz wichtig, vor der Staatsanwaltschaft Essen. Auch Gelsenkirchen war nochmal fällig.

Heute war dann wieder das Justizministerium in Düsseldorf dran.

Hier das Video vom Justizministerium, in Düsseldorf.

Man kann wegen einer (angeblichen) Straftat nicht zweimal angeklagt, verurteilt, verfolgt werden? Beim AG Gelsenkirchen geht alles!

Wir haben gute Nachrichten, denn wir können jetzt den vielleicht blödesten Strafbefehl Deutschlands veröffentlichen, weil Herr Schreiber heute eine Zustellurkunde vom Amtsgericht Gelsenkirchen bekam. Da waren 3 Seiten drin.

Auf der ersten Seite stand, dass der Strafbefehl vom 25.1.2022 zurückgenommen wurde. Das bedeutet, dass der zurückgenommene Strafbefehl nun veröffentlicht werden darf.

Das ist gut, denn damit kann man beweisen, wie unfähig die Justiz tatsächlich ist.

Es ist also tatsächlich so, dass wir ein Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft aus dem Jahr 2019 haben, die angebliche Straftat aber im März 2021 begangen worden sein sollte. Normalerweise ist so etwas gar nicht möglich, es sei denn, die Staatsanwaltschaft lebt in einer Parallelwelt.

Doch nicht nur das Aktenzeichen ist aus 2019, sondern auch der Tattag soll ja lt. Strafbefehl in 2019 gewesen sein. Am 22.8.2019 sollte Herr S. eine Straftat begangen haben, weil er im Februar 2021 etwas gekauft und bezahlt habe, und nach Nichtlieferung im März 2021 Strafantrag gestellt habe. Da müssen doch Irre am Werk gewesen sein.

Gegen den Strafbefehl wurde Rechtsmittel eingelegt, und es dauerte gar nicht lange, bis Herr S. eine Ladung zur Verhandlung bekam. Schon am 11.3.2021 sollte die Gerichtsverhandlung stattfinden.

Herr Schreiber wollte dann Akteneinsicht nehmen, und rief deshalb am 1.3.2022 beim Amtsgericht an. Dort wurde ihm mitgeteilt, dass der Termin am 11.3.2022 wieder aufgehoben wurde.

Merkwürdig, die Aufhebung des Termins am 11.3.2022 wurde aber bisher nicht schriftlich bestätigt, auch nicht in den Schreiben, die Herr Schreiber heute erhalten hat.  Merkwürdig, oder ist man der Meinung, dass man den Termin nicht mehr extra aufgeben muss, wenn der Strafbefehl aufgehoben wurde?

Davon kann man nicht wirklich ausgehen, wenn man sich die restlichen Seiten ansieht.

Das erste Schreiben war also die Aufhebung des dämlichen Strafbefehls vom 25.1.2022.

Das zweite Schreiben war das Vorblatt zur Zustellurkunde.

Richtig interessant ist aber das 3. Schreiben, das man zurzeit aber leider nicht im Original veröffentlichen darf, denn das ist nun wirklich wieder unglaublich.

Die Überschrift lautet STRAFBEFEHL. Ja, da steht wirklich STRAFBEFEHL. Handelt es sich vielleicht um eine Kopie des Strafbefehls vom 25.1.2022? Wurde diese Kopie vielleicht nur mitgeschickt, um mitzuteilen, welcher Strafbefehl zurückgenommen wurde=

Das könnte man denken, aber so ist es nicht, denn es gibt einige Unterschiede zwischen dem ersten Strafbefehl und dem jetzigen.

Der erste Strafbefehl datierte vom 25.1.2022. Der neue Strafbefehl ist vom 25.2.2022. Das könnte man leicht verwechseln. Das Aktenzeichen der beiden Strafbefehle ist absolut identisch. Dies geht natürlich gar nicht. Wenn der Strafbefehl mit dem Aktenzeichen 313 Cs 23 Js 762/19 -17/22 zurückgenommen wird, dann kann man natürlich unter demselben Aktenzeichen  nicht wieder einen neuen Strafbefehl erlassen.

In dem neuen Strafbefehl wird nicht mehr behauptet, dass am 22.8.2019 eine Straftat begangen wurde, sondern jetzt soll es der 17.3.2021 gewesen sein. Flexibel sind die ja wirklich.

Es soll aber wieder eine Atemschutzmaske gewesen sein, und die soll auch wieder bei Ebay gekauft worden sein. Also die Unterschiede zwischen Ebay und Ebay-Kleinanzeigen, und den Unterschied zwischen einer angeblichen Atemschutzmaske und einer Maske für ein Schlafapnoegerät scheint man noch immer nicht zu kennen.

Es ist schon mehr als peinlich, dass man fast alle Fehler wiederholt hat.

Wieder wird von einer Atemschutzmaske gesprochen. Erneut wird behauptet, die Ware sei bei Ebay gekauft worden. Und wieder soll die angebliche Straftat 2019 begangen worden sein. Zwar wird nicht behauptet, dass der Tattag der 22.8.2019 gewesen wäre, aber das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Essen (23 Js 762/19) sagt noch immer, dass die Staatsanwaltschaft seit 2019 gegen den Verdächtigen in dieser Straftat ermittelt.

Fast unglaublich, aber noch schlimmer ist, dass diese Richterin diesen Schwachsinn wieder unterzeichnet hat. Es stimmt übrigens nicht, dass die Richterin Lump heißt. Ihr Name ist schon etwas länger.

Was ist denn jetzt mit dem Verhandlungstermin am 11.3.2022, ist der aufgehoben, oder findet der jetzt doch statt? Es wurde ja bereits Rechtsmittel eingelegt. Zwar war das gegen den ersten Strafbefehl, und nicht etwa gegen den zweiten Strafbefehl, aber das Rechtsmittel wurde gegen das Aktenzeichen eingelegt, und beide Aktenzeichen sind bekanntlich identisch.

Video vom 3.3.2022 vor der Staatsanwaltschaft Essen

Am 3.3.2022 zog es Herrn Schreiber, wie angekündigt, vor das Landgericht Essen. Dort hat er am 10.3.2022 eine Gerichtsverhandlung beim LG. Da aber die Staatsanwaltschaft Essen, und das Amtsgericht Gelsenkirchen gerade versuchen Herrn Schreiber erneut ans Bein zu pinkeln, wird er laut vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen (1.3.), dem Justizministerium Düsseldorf (2.3..) und dem Landgericht Essen und der Staatsanwaltschaft Essen (3.3.)

Hier das Video vom 3.3.2022 vor der Staatsanwaltschaft Essen.

Wieder aktiv

Am Dienstag wurde Herr Schreiber vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen laut. Davon gibt es ein Video.

Am Mittwoch (Aschermittwoch) zog es Herrn Schreiber nach Düsseldorf. Hier wurde er vor dem Justizministerium laut. Das Video laden wir zurzeit hoch. Herr Schreiber hat mitgeteilt, dass er heute auch wieder laut werden will. Das Landgericht und die Staatsanwaltschaft Essen soll heute sein Ziel sein. Auch dieses Video werden wir hier wieder hochladen.

Hier zunächst das Video vom Justizministerium Düsseldorf.

BERND SCHREIBER zur Unfähigkeit der Staatsanwaltschaft Essen.

Herr Schreiber schickt uns folgenden Bericht zur Unfähigkeit der STA Essen.

Hallo Leute,

ihr erinnert euch, dass auf dem alten Blog hin und wieder etwas (lustiges) über D. B. geschrieben wurde. Zunächst hatte unser Verein die Mutter noch unterstützt, bis die Person eine Unwahrheit über die nächste im Internet verbreitete.

So behauptete die Person, dass Familie S. versteckte Kameras in ihrem Badezimmer angebracht hätte. Weiter behauptete sie, dass ich bei dieser Familie ins Waschbecken gekackt hätte. Natürlich war ihr bekannt, dass ich dazu aus gesundheitlichen Gründen zu solchen akrobatischen Leistungen niemals in der Lage gewesen wäre.

Irgendwann musste ich mich gegen den Unsinn dieser Frau wehren. Das gefiel ihr aber nicht wirklich.

Immer wenn auf dem Blog was geschrieben wurde, wurde sie darüber informiert, weil sie den Blog abonniert hatte. Wurde was über sie geschrieben, dann wurde sie wieder sauer, aber wehe, wenn längere Zeit nichts über sie geschrieben wurde, dann wurde sie richtig wütend, dann geriet sie sogar in Panik. Das erfuhren wir aus den Akten.

Die Frau wollte mich zwar loswerden, aber sie wollte auch keine Ruhe geben. Mit allen Mitteln versuchte sie ihr Ziel zu erreichen.

  1. Sie behauptete, ich würde ins Waschbecken kacken, aber keiner glaubte ihr den Unsinn.
  2. Sie wollte mich unter Betreuung stellen lassen, aber beim Gesundheitsamt fragte man sich, ob sie vielleicht unter Betreuung steht.
  3. Sie versuchte es mit einem Gewaltschutzverfahren gegen mich, aber die Richterin riet er dazu das Verfahren zurückzunehmen, weil sie keine Chancen hatte.
  4. Sie versuchte es mit einem weiteren Gewaltschutzverfahren, und verlor mit Pauken und Trompeten.
  5. Sie versuchte es mit zwei Eilverfahren auf Unterlassung, und natürlich scheiterte sie auch damit wieder. Allerdings teilte sie ihren damaligen Freunden mit, dass ihr Richter Albracht vom Amtsgericht Gelsenkirchen zugesagt habe, er würde ihr im Hauptsacheverfahren recht geben. Sie teilte auch noch mit, dass ihr der Richter zugesagt habe, er würde das Hauptsacheverfahren besonders schnell durchziehen, und die Akte auch nicht zum Landgericht geben, um eine anhängige Beschwerde dort bearbeiten zu lassen.
  6. Sie freute sich auf das Hauptsacheverfahren, weil sie ja davon ausging, dass sie das gewinnen würde. Deshalb lehnte sie auch jeden Vergleich ab. Allerdings war es nichts mit der versprochenen Schnelligkeit, weil der Richter einen Befangenheitsantrag kassierte. Das bremste seinen Eifer erheblich. Dennoch konnte sie bei diesem Richter zunächst gewinnen, aber das Landgericht kassierte das Urteil wieder. Wieder war es nichts mit einem Sieg der Dame.
  7. Immerhin, die Staatsanwaltschaft Essen fiel gleich zweimal auf die Person rein. Zwei Strafanzeigen wegen angeblicher Beleidigung führten zur Anklage, obwohl es ja die Frau war, die mich im Internet beleidigt und verleumdet hatte.
    Beide Strafverfahren wurden von mir gewonnen

Das war also 2018 nicht nur eine peinliche Niederlage für D.B., sondern natürlich auch mal wieder für die Staatsanwaltschaft Essen.

  1. Die Staatsanwaltschaft Essen hatte mich also wegen angeblicher Beleidigung angeklagt, obwohl ich zuvor von dieser Person auf das Übelste beleidigt und verleumdet wurde. Ich hatte gewonnen, die Staatsanwaltschaft Essen verloren.
  2. Die Staatsanwaltschaft hatte mich dann erneut wegen angeblicher Beleidigung angeklagt, dieser Person angeklagt, und ich habe wieder gewonnen, die Staatsanwaltschaft wieder verloren.
  3. Es gab dann eine weitere Anklage. Nun sollte ich also einen Polizisten beleidigt haben. Aber nicht irgendeinen, sondern einen Kindertreter. Ich soll diese Person in einem Beitrag als „widerlicher Kindertreter“ bezeichnet haben. Als Beweis sollte ein Video dienen, das aber nachweislich niemals auf dem Blog veröffentlicht war.
    Zur Verwunderung gab es in diesem Fall 2019 eine Verurteilung durch das Amtsgericht Gelsenkirchen. Sieh auch hier:
    https://vollpfosten.home.blog/2019/11/30/amtsgericht-gelsenkirchen-vollpfosten-des-monats-november-2019-richterin-klumpe/
    Dagegen wurde dann Rechtsmittel eingelegt.
    Das Landgericht Essen, und die anwesende Staatsanwältin wollten das Verfahren einstellen, aber die Staatsanwaltschaft Essen spielte da nicht mit.
    Bereits die Amtsrichterin hatte erklärt, dass sie in dem Video deutlich einen Tritt des Polizisten gesehen hat. Also dass ein Polizist straffrei ein Kind tritt, war für die Staatsanwaltschaft ok, denn das Verfahren gegen den Polizisten wurde damals sofort eingestellt, während man die Leute, die diese Schweinerei kritisierten, mundtot machen wollte, und mit einem Strafverfahren überzog. Meine Verurteilung wäre wohl wichtiger gewesen, als die Verurteilung eines Polizisten, der Kinder tritt.
    Die Staatsanwaltschaft wollte weitere Beweise besorgen, scheiterte aber, sodass das Landgericht auch dieses Urteil des Amtsgericht Gelsenkirchen wieder aufhob, und das Verfahren einstellte. Siehe auch hier:
    https://sosehensiegeraus.news.blog/2020/04/23/so-sehen-sieger-aus-bernd-schreiber-gewinnt-beim-landgericht-essen/
  4. Das war nicht alles. Richtig spannend wurde es 2020/2021.
    Zunächst gab es eine Versammlung von jungen Leuten, die sich mit bis zu 15-16 Personen versammelten. Das war damals wegen Corona nicht statthaft. Bis zu 9 Personen war das eine Ordnungswidrigkeit, ab 10 Personen eine Straftat. Jemand machte von einem Teil der Gruppe ein Foto, und stellte mir das später zur Verfügung.
    Eigentlich wäre mir das ja sogar egal gewesen, aber wegen der weiteren Entwicklung an diesem Tag entschloss ich mich dann doch eine Strafanzeige zu stellen. Es wurden der Staatsanwaltschaft auch einige Namen und Adressen zur Verfügung gestellt, u. a. die von Robin. Die Staatsanwaltschaft hat dann bestätigt, dass es sich damals bei der Versammlung in dieser Größe tatsächlich um eine Straftat handelte, es aber trotzdem nur als Ordnungswidrigkeit behandelt, weil nach Rückgang der Corona-Fälle, dies zwischenzeitlich nur noch eine Ordnungswidrigkeit wäre.
    Also im Mai war das tatsächlich noch eine Straftat, aber wenn die Versammlung im Juni stattgefunden hätte, wäre es nur eine Ordnungswidrigkeit gewesen. Deshalb teilte mir die Staatsanwaltschaft Essen im Juli mit, dass man die Straftat von Mai nur noch als Ordnungswidrigkeit behandeln würde, und dafür ist die Staatsanwaltschaft nicht mehr zuständig.
  5. Später am Abend dieses Tages gab es noch eine körperliche Auseinandersetzung mit Robin. Dazu zunächst eine Frage an den gesunden Menschenverstand.
    Wenn es eine körperliche Auseinandersetzung zwischen einem Rollstuhlfahrer, der damals 61 Jahre alt war, und einem 18-Jährigen gibt, von wem würde die wohl ausgegangen sein? Wird der Rollstuhlfahrer eher einen 18-Jährigen angreifen, oder wird ein 18-Jähriger, der dazu noch auf dem Entwicklungsstand eines 15-Jährigen sein dürfte, und von daher noch immer die 9. Klasse besuchte, eher den Rollstuhlfahrer angegriffen haben?
    Unbestritten ist, dass der 18-Jährige den Rollstuhlfahrer wegen Körperverletzung anzeigte, und der Rollstuhlfahrer den 18-Jährigen.
    Fakt ist, dass die Staatsanwaltschaft Essen das Strafverfahren gegen den 18-Jährigen wegen Körperverletzung einstellte, und Anklage gegen den Rollstuhlfahrer, also mich, erhob.
    Von dem Angriff gibt es ein Video, das wusste auch die Polizei und die Staatsanwaltschaft Essen, aber das Video wurde niemals als Beweis gesichert, obwohl ich dies mehrfach gefordert hatte. Am 19.3.2021 kam es dann zur Gerichtsverhandlung. Zum Glück hatte Robin das Video dabei, und präsentierte es stolz der Richterin als Beweismittel. Was Dümmeres hätte er gar nicht machen können. Die Richterin und die anwesende Staatsanwältin sahen sich das Video gemeinsam an, und kamen auch gemeinsam zum selben Ergebnis.
    DER ANGEKLAGTE ROLLSTUHLFAHRER HANDELTE EINDEUTIG IN NOTWEHR; DER ANGRIFF GING VON DEM 18-JÄHRIGEN ROBIN AUS:
    Hier das Video
    https://youtu.be/rqFSp_Fg2eg

    Man erkennt also eindeutig, dass der 18-jährige Robin den Rollstuhlfahrer angegriffen hatte, und nicht umgekehrt. Man sieht weiterhin, dass es vor dem eigentlichen Angriff noch weitere Situationen gab, die eine Notwehrhandlung durch den Rollstuhlfahrer gerechtfertigt hätten.
    Es ist also schon erstaunlich, dass die Staatsanwaltschaft Essen und die Polizei, trotz mehrfacher Aufforderung, das Beweisvideo niemals gesichert hatten, und der Polizist, der das Video am Tatort gesichtet hatte, behauptete, der Rollstuhlfahrer habe den 18-jährigen Schüler angegriffen. Manche Beamte sollten halt besser einen Blindenhund mitführen, und keinen Polizeihund.
    Es ist schon erstaunlich, dass die Staatsanwaltschaft Essen auch jetzt wieder das Strafverfahren gegen den 18-Jährigen einstellte.
    Weiter ist es erstaunlich, dass die Staatsanwaltschaft Essen wieder den Rollstuhlfahrer angeklagt hatte, als hätten die nichts anderes zu tun.
    Hier ein Beitrag über den Fall.
    https://sosehensiegeraus.news.blog/2021/03/19/so-sehen-sieger-aus-bernd-schreiber-gewinnt-beim-amtsgericht-gelsenkirchen/
  6. Das reichte der Staatsanwaltschaft Essen aber noch immer nicht. Es gab eine weitere Strafanzeige gegen den 18-Jährigen, und auch dies hat die Staatsanwaltschaft Essen natürlich auch wieder eingestellt.
    Im März 2019 gab es den Angriff auf mich, und einige Wochen später wollte mich der Typ zur Herausgabe meines Handys nötigen. Auch hier erfolgte keine Anklage gegen den Beschuldigten, aber die Beweislast war in diesem Fall auch etwas dünn.

Wer ist hier also eigentlich kriminell?

Serdan Yüksel fordert Absetzung des Essener Polizeipräsident Frank Richter, wegen Broschüre über kriminelle Familienclans.

Essen – Nachdem eine umstrittene Broschüre der Essener Polizei zu kriminellen Clans bekannt geworden ist, hat der SPD-Landtagsabgeordnete Serdar Yüksel die Absetzung von Polizeipräsident Frank Richter durch Innenminister Herbert Reul (CDU) gefordert.

https://www.express.de/nrw/essen/clan-broschuere-in-essen-spd-politiker-fordert-absetzung-von-polizeipraesident-37397776

Brennstoff in Broschüre „Arabische Familienclans“

In der 20-seitigen Broschüre „Arabische Familienclans. Historie. Analyse. Ansätze zur Bekämpfung“ führt die Polizei-Professorin Dorothee Dienstbühl unter anderem aus, dass es bei Clans eine „verbreitete Angst vor Hunden“ gebe, weibliche Polizistinnen „Reizfaktoren“ seien und der zur Schau gestellte Luxus von Clan-Mitgliedern oftmals „allerdings Show“ seien.

Das Heft, das Dienstbühl 2019 als Schulunsgmaterial für die Essener Polizei erstellt hatte, wurde durch Recherchen der Zeitung „Welt“ bekannt.

Der SPD-Landtagsabgeordnete Serdar Yüksel sprach gegenüber dem WDR von einem „Sammelsurium von Stereotypen“ und kritisierte eine „rassistische Komponente“ der Broschüre.

Innenminister soll Frank Richter absetzen

„Das Polizeipräsidium Essen braucht einen personellen Neuanfang an der Spitze“, sagte Yüksel am Freitag. Die Broschüre habe nach den WhatsApp-Chats für ihn „das Fass zum Überlaufen gebracht.“ Innenminister Reul müsse Richter absetzen. Dass der Polizeipräsident auch „ein SPD-Parteibuch besitzt, ist mir piepschnurzegal“, so Yüksel.

Lt. WIKIPEDIA wurde Serdar Yüksel am 27. April 1973 in Essen geboren. Sowohl Aussehen und Name verraten, dass er der Sohn von Einwanderern ist. Als Landtagsabgeordneter muss er natürlich die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Ob er darüber hinaus auch noch die türkische Staatsbürgerschaft besitzt (doppelte Staatsbürgerschaft) ist nicht bekannt, bzw. wurde bisher nicht veröffentlicht.

Serdar Yüksel

Serdar Yüksel (* 27. April 1973 in Essen) ist ein deutscher Politiker (SPD) und seit 2010 Mitglied des Landtags Nordrhein-Westfalen.

Serdar Yüksel ist der Sohn eines im Jahr 1964 aus der Türkei eingewanderten Arbeiters kurdischer Abstammung, der dann bei Krupp arbeitete und sich in der IG Metall engagierte. Yüksel besuchte, trotz einer Empfehlung nach der Grundschule für Realschule oder Gymnasium, zuerst die Hauptschule. Nach seinem Hauptschulabschluss in Wattenscheid besuchte er die Fachoberschule in Bochum und schloss 1994 eine Ausbildung als Krankenpfleger ab. Er war bis 2010 als Intensivkrankenpfleger tätig. Parallel dazu studierte er zunächst Pflegewissenschaften an der Evangelischen Fachhochschule Bochum; beendete dies jedoch nicht. Yüksel wechselte dann aber in ein berufsbegleitendes einjähriges Fernstudium der angewandten Gesundheitswissenschaften. Er schloss dies 2008 mit einem Kurszertifikat als Gesundheitsmanager ab.[1]

Yüksel ist Mitglied der Glaubensrichtung er Aleviten.[2]

https://de.wikipedia.org/wiki/Serdar_Yüksel

 

2010 gab es einen Beitrag über Serdan Yüksel auf DW.com

Weiterlesen „Serdan Yüksel fordert Absetzung des Essener Polizeipräsident Frank Richter, wegen Broschüre über kriminelle Familienclans.“

WIEDER GEWONNEN: Späte Genugtuung für A. Masch und Familie Kucharz

Freunde der Nacht, es gibt mal wieder etwas Positives zu berichten. Wenn ihr wollt, könnte das gerne auch auf dem Blog veröffentlichen, ich habe nichts dagegen.

Ich habe mal wieder ein Gerichtsverfahren gewonnen. Dieses gewonnene Gerichtsverfahren ist nicht nur gut für mich, sondern sicherlich auch eine späte Genugtuung für A. Masch, und auch für T. Kucharz und seine Mutter.

Weil der Ursprung der Geschichte schon eine ganze Weile her ist, soll die Ursprungsgeschichte hier noch mal kurz erwähnt werden.

Als T. Kucharz zwölf Jahre alt war, besuchte er nur noch selten die Schule, weil sich bei ihm eine Schulangst entwickelt hatte, da der Junge eine Lernschwäche hatte, und sich wegen dieser auf der Schule unwohl, und gemobbt gefühlt hat.

Seine Mutter wandte sich deshalb an das Jugendamt, um Hilfe bei der Beschulung des Kindes zu erhalten. Das Richtige wäre wohl gewesen, wenn man dem Jungen einen Schulbegleiter zur Seite gestellt hätte.

Es kommt häufig vor, dass das Jugendamt nicht in der Lage ist seine Arbeit vernünftig zu machen, und so bekam der Junge auch keine Schulbegleiter, sondern dem Jugendamt fiel mal wieder nur das übliche ein. Anstatt den Jungen wirklich zu helfen, beantragte das Jugendamt beim Gericht dass der Junge in Obhut genommen werden sollte.

Auch die Familiengerichte sind nun nicht gerade dafür bekannt, dass die ihre Arbeit tatsächlich gewissenhaft verrichten. Sie sind nicht wirklich unabhängig, sondern häufig behördenhörig. Das Familiengericht hat also dem Antrag des Jugendamts zugestimmt, eine vernünftige Prüfung des Falles dürfte es dabei aber nicht gegeben haben.

Mit dem Beschluss des Familiengerichts rückte das Jugendamt nicht nur mit dem Gerichtsvollzieher aus, sondern brachte auch noch gleich die große Kavallerie mit. Zwei uniformierte Polizisten begleiteten also die Inobhutnahme. Laut Gesetz ist die Inobhutnahme von einem Gerichtsvollzieher durchzuführen, die Polizei darf hierbei nur im Rahmen der Amtshilfe hinzugezogen werden. Von daher muss wohl davon ausgegangen werden, dass die Polizisten die Inobhutnahme nicht hätten durchführen dürfen. Es ist davon auszugehen, dass die keinerlei Gewalt gegen das Kind anwenden durften. Natürlich hätte die Polizei eingreifen dürfen, wenn bei dieser Amtshandlung der zuständige Gerichtsvollzieher angegriffen worden wäre. Dies war aber hier nicht der Fall, von daher hätte es keinerlei Gewalt der Polizisten bedurft.

Jugendamtsmitarbeiter, Gerichtsvollzieher und zwei Polizisten rückten also aus, um das Kind gewaltsam aus seiner Familie zu reißen. Der unter Asthma, und unter Panikattacken leidende Junge war mit dieser Situation völlig überfordert, geriet erkenntlich in Panik, und litt dadurch unter Todesangst. Er wollte nicht aus seiner Familie gerissen werden, und versuchte dies zu verhindern. Deshalb hat er sich an die Heizung angebunden, und einen Rollladengurt um sich gelegt.

Von der gesamten Inobhutnahme existiert ein Video. Dort war nicht zu erkennen, dass der Gerichtsvollzieher, der für die Inobhutnahme zuständig gewesen wäre, seiner Aufgabe nachgekommen wäre. Es ist auch nicht erkenntlich gewesen, dass ein anwesender Jugendamtsmitarbeiter sich aktiv in die Inobhutnahme eingemischt hätte. Lieber überließ man dies schmutzige Geschäft zwei anscheinend völlig überforderten Polizisten. Es gab vor Ort weder einen Pädagogen noch einen Psychologen, der versucht hätte den zuständigen Gerichtsvollzieher bei seiner Aufgabe zu unterstützen, oder beruhigend auf das Kind einzuwirken. So passierte das, was man in so einer Situation wohl nicht mehr anders erwarten konnte. Die Inobhutnahme endete in einem völligen Desaster. Es gibt ein ca. einstündiges Video davon, welche später von der mutigen Familienaktivistin A. Masch im Internet veröffentlicht wurde. Frau Masch war jedoch nicht in der Lage die Gesichter der Beteiligten vor der Veröffentlichung unkenntlich zu machen. Aus diesem Grund wurde Frau Masch später zu einer Geldstrafe von zunächst 9000 € verurteilt. Im Berufungsverfahren wurde die Strafe dann auf 4500 € reduziert. Hier muss Frau Masch allerdings angelastet werden, dass sie keinerlei Angaben zu ihren Einkünften gemacht hatte, und deshalb der Tagessatz viel zu hoch angesetzt wurde. Weil Frau Masch die Geldstrafe weder bezahlen konnte, noch bezahlen wollte, sollte sie sogar eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen, obwohl noch gar nicht klar war, ob denn das Urteil wirklich rechtskräftig wurde. Eine Entscheidung über die eingelegte Revision hatte Frau Masch tatsächlich niemals erhalten. Frau Masch entging dieser Haftstrafe nur, weil sie einige Tage nach dem geplanten Haftantritt verstarb.

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JUGENDAMT: Wichtiger Termin in Essen

Am Mittwoch (13.11.2019) gibt es einen wichtigen Termin für alle Jugendamtsgeschädigten aus Essen und Umgebung. Aktuell sorgt mal wieder ein Jugendamtsfall in der Presse für Furore. Weil eine Mutter das Leben eines Kindes vor ihrem gewalttätigen Partner gerettet hat, und sich von dem Gewalttäter anschließend getrennt hat, hat das Jugendamt in Essen der Mutter ihre Kinder weggenommen. Wie üblich leiden die Kinder unter dieser Maßnahme und wollen zurück zu ihrer Mutter.

Johannes Schumacher hat in diesem Fall zum Runden Tisch eingeladen. Die Betroffenen treffen sich am Mittwoch ab 11 Uhr in Essen-Steele. Treffpunkt ist die Bäckerei im GLOBUSCENTER (Carre-Center). Ab 14 Uhr soll es dann ein Gespräch mit dem Jugendamt Essen geben.

Zu dem Termin ab 11 Uhr werden also besonders Betroffene aus Essen eingeladen, aber auch Betroffene aus den Nachbarstädten, damit man über ähnliche Aktionen in den Nachbarstädten sprechen kann.