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Ist das ein Witz, das muss ein Witz sein.

https://gelsenkirchen.polizei.nrw/artikel/polizeiliche-kriminalstatistik-2022-2

Insgesamt wurden in 2022 bei der Gelsenkirchener Polizei 22.853 Straftaten angezeigt, was durchschnittlich 62 Straftaten pro Tag sind. Weiter verbessert wurde die Aufklärungsquote insgesamt, die damit den höchsten Stand seit 20 Jahren erreicht.

Das ist ein Witz, das kann nur ein Witz sein. Echt jetzt, Humor haben die ja.

Da wurde ich doch von einem minderbemitteltem Jugendlichen aus der Siedlung angegriffen. Natürlich habe ich den Typ angezeigt. Und wer wurde angeklagt?

Der Angreifer nicht, ich landete auf der Anklagebank. Gut, ich wurde freigesprochen, und man könnte irgendwie behaupten, dass der Fall damit aufgeklärt wurde, denn es wurde jetzt aufgeklärt, dass ich nicht der Täter war.

Der Täter wurde auch angeklagt, und das Verfahren gegen ihn wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Eine Anklage gab es nicht. Auch nicht, als das Gericht zweifelfrei in meinem Strafverfahren festgestellt hatte, dass der 18-Jährige der Angreifer war.

Ja, auch danach wurde der echte Täter trotzdem nicht angeklagt. Ob es die Aufklärungsquote aus der Sicht der Polizei erhöht, wenn das Tatopfer angeklagt wird, der echte Täter dagegen nicht?

Hab ich eigentlich schon erzählt, dass die Polizei in diesem Fall sogar ausdrücklich gelogen hatte? Hab ich erzählt, dass ein Polizist das Video von der Tat gesehen hat, und dann behauptet hat, dass ich den 18-Jährigen angegriffen hätte, und er sich gleichzeitig geweigert hatte, das Video als Beweismittel zu sichern, obwohl ich das ausdrücklich gefordert hatte?

Ja, ich glaube gerne, dass die Polizei Gelsenkirchen besonders erfolgreich ist falsche Täter zu ermitteln!

Und wie erfolgreich war man bei der Täterermittlung im Jahr 2022?

Ein Moslem aus dieser Siedlung hatte mich mehrfach angespuckt. In einem Fall gab es sogar eine Zeugin, und es gab auch ein Video von dem Typen. Es wurde jeweils Strafantrag gegen Unbekannt gestellt, weil der Name de Täters nicht bekannt war. Der Polizei wurde aber mitgeteilt wo der Täter wohnt. Man hätte einfach nur hingehen brauchen. Ich habe der Polizei sogar mitgeteilt, dass der Täter im 1. Stock wohnt.

Die Daten der Zeugin wurden von der Polizei auch nicht aufgenommen.

Dass das Verfahren eingestellt wurde, mit der Begründung, dass man angeblich keinen Täter ermitteln konnte, verwundert da auch kaum noch.

Einige Tage später gab es eine Versammlung am HEINRICH-KÖNIG-PLATZ. Dort hat mich wieder ein Moslem angespuckt Auch hier gab es Zeugen und ein Video,

Man kann der Polizei durchaus bestätigen, dass sie kein großes Interesse an der Verfolgung des Täters an den Tag legte. Natürlich wurde auch dieses Verfahren eingestellt weil kein Täter ermittelt werden konnte.

Und erst am 20.5.2023 kam wieder eine Einstellung, weil angeblich kein Täter ermittelt werden konnte. Schon komisch, auch hier ist der Täter bekannt, sogar der genaue Wohnort, und selbst das Autokennzeichen ist bekannt. Nur ein Täter konnte mit diesen Taten und sogar einem weiteren Video ermittelt werden.

Wie war das doch noch?

Weiter verbessert wurde die Aufklärungsquote insgesamt, die damit den höchsten Stand seit 20 Jahren erreicht.

Und wer´s glaubt bekommt Ostern Besuch vom Weihnachtsmann und Weihnachten kommt der Osterhase.

Aber einen Erfolg gab es dann doch. Mir wurde ein Fahrradanhänger geklaut. Der Täter wurde gefilmt. Und der Täter wurde gefasst, sogar der Anhänger wurde zurückgebracht.

Hier wurde also ein Fall aufgeklärt, und ein Täter ermittelt. Allerdings war das nicht die Polizei, sondern ich habe den Fall aufgeklärt und den Täter ermittelt.

Strafantrag gegen spuckenden Moslem

4 Polizeieinsätze in 14 Tagen wegen Migranten in der Siedlung.

Fahrradanhänger: Verdammt schneller Erfolg

Auf dem Weg zum Ordnungsamt

11 Uhr, ich mache mich auf den Weg zum Ordnungsamt. Dort komme ich aber nicht an, denn in der Siedlung sehe ich ein Auto mit der Schrift

Ordnungsdienst.

Ich denke um,  und fahre nicht mehr zum Ordnungsamt, sondern zu dem Fahrzeug. Im Fahrzeug 2 Männer, ein Deutscher und vermutlich ein Türke, ich vermute mit deutschem Pass. Der Deutsche steigt aus, bringt ein Schreiben zu einer Familie. Ich fahre zur Beifahrerseite und spreche den zweiten Mitarbeiter an.

Zunächst frage ich ihn, ob Ordnungsdienst gleich Ordnungsamt bedeutet. Er bejahte dies. Dann teilte ich ihm mit, dass ich eigentlich gerade zum Ordnungsamt wollte. Der „Türke“ war sehr nett, sprach gut Deutsch, und hatte auch Ahnung von der Materie. Er fand es etwas respektlos, dass er im Auto saß, und er aus dem Auto mit mir sprach. also stieg er aus, und sprach im Stehen mit mir. Ich durfte aber sitzen bleiben.

Wir unterhielten uns darüber, dass ich vor hatte vor dem Amtsgericht ein Video zu machen, und dort zu erklären, dass mir so regelmäßig mit der Justiz passiert. Der Mitarbeiter meinte selbst, dass er die Gesetze der BRD manchmal etwas zweideutig empfindet.

Nach unserem Gespräch meinte ich dann zu ihm, dass ich jetzt zum Ordnungsamt fahren würde, aber er meinte, dass dies nicht nötig wäre, und ich besser dort anrufen sollte.

Um 11:15 Uhr rief ich dann das Ordnungsamt an. Eine Frau Buck oder Bucks meldete sich. Ich besprach mit ihr die Problematik, und erzählte ihr, dass die Polizei mir am Mittwoch erzählt hatte, dass es Ruhestörung wäre, wenn ich vor dem AG mit oder ohne Lautsprecheranlage meine Meinung kundtun würde. Lt. Polizei müsste ich das vorher beim Ordnungsamt anmelden.

Wie von mir vermutet verneinte das Ordnungsamt dies. Lt. Ordnungsamt müsste ich das anmelden, wenn ich das Ganze auf dem Bürgersteig machen würde, aber die von mir genutzte Fläche gehört nicht zu einer Fläche, die der Stadt Gelsenkirchen gehört.

Ich werde also in der nächsten Woche das nachholen, was mit die Polizei am Mittwoch untersagt hatte.

Im Übrigen muss ich noch erklären, dass ich mal mit einer kleinen Lautsprecheranlage vor der JVA Duisburg stand. Der Leiter der JVA rief dann die Polizei und ich bekam damals eine Anzeige wegen Ruhestörung. Die Angelegenheit landete dann beim AG Duisburg. Dort wurde dann festgestellt, dass es keine Ruhestörung gab, und das Verfahren wurde eingestellt.

Ich hätte damals sogar einen offiziellen Freispruch bekommen können, aber dazu hätte man noch einen weiteren Termin anberaumen müssen, darauf habe ich aber verzichtet. Mit einer Einstellung war ich damals einverstanden.

Ich wüsste auch nicht, warum in Gelsenkirchen andere Gesetze gelten sollten.

Im Internet wurde folgendes gefunden.

Rechtlich gesehen liegt der Grenzwert der Zimmerlautstärke in reinen Wohngebieten bei einem Schalldruckpegel von 50 dB(A) tagsüber und 35 dB(A) während der Nachtruhe. Gemessen wird dabei jeweils beim Empfänger. Also gilt das, was beim Nachbarn ankommt.
Die Fläche jenseits der roten Linie in Richtung Straße ist der Bürgersteig. Dort soll es nötig sein eine Kundgebung bei der Stadt anzumelden.
Die blaue Fläche zeigt meinen möglichen Standort der gleich 2 Sache belegt.
1. Die Fläche gehört garantiert nicht zur Stadt Gelsenkirchen, und die Stadt ist damit auch nicht für diese Fläche zuständig.
2. Wenn man dort steht, dann ist es sicherlich nicht möglich, dass Mitarbeiter im Gebäude durch eine Lautstärke von mehr als 55 db gestört werden, oder sieht das jemand anders?

TILMAN: Senstationsanruf um 4:45 Uhr

Dafür lässt man sich doch gerne wecken, sogar um 4:45 Uhr in der Frühe.

Wie hier berichtet, war, der 10-jährige Tilman aus den Fängen des Jugendamtes Bremerhaven geflüchtet. Im Dezember 2020  hatte das Jugendamt Bremerhaven den damals 8-jährigen Jungen mit einem großen Aufgebot aus der Wohnung der Mutter geholt, und in die Kinderpsychiatrie Bremen-Nord gebracht. Danach brachte man das Kind in eine türkische Pflegefamilie, wo Tilman plötzlich nicht mehr Tilman genannt wurde, sondern Murat.

Lange hat Tilman das miese Spiel gegen seine Person mitgemacht und ertragen, obwohl sogar die türkische Pflegefamilie erklärte, dass sie mit dem Jungen überfordert sind, und Murat/Tilman am besten bei seiner Mutter aufgehoben wäre.

Natürlich hatte das Oberlandesgericht Bremen sogar ein Gutachten in Auftrag gegeben, und das Gutachten war sogar positiv für die Mutter ausgegangen. So etwas  kommt selten genug vor. Das Gutachten machte klar, dass das Jugendamt hier Fehler gemacht hatte.

Zuvor gab es bereits ein Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichtes Bremen, was bundesweite Beachtung fand. Auch das war deutlich für Tilmans-Mutter ausgegangen.

Das Jugendamt Bremerhaven und weitere Behörden in Bremerhaven sowie die Kinderpsychiatrie Bremen-Nord, sowie das OLG haben hier ein Totalversagen hingelegt.

Trotz des positiven Gutachtens für die Mutter, haben sämtliche Beteiligte, außer der Gutachter, zusammengehalten, das Jugendamt unterstützt, die Familie zerstört, und dem Kindeswohl über Jahre massiv geschadet, und das nicht zum ersten Mal.

Die Mutter und Tilman wurden zum Spielball der Behörden, rechtsbeugender Richter bzw. des Staates, und genauso wurde Tilman über weitere 2 Jahre, wie ein Spielball von einer türkischen Pflegefamilie zur anderen, und von der Kinderpsychiatrie in die Kinderhilfsindustrie weitergereicht. Tilman erklärte auch, dass er bei einer türkischen Pflegefamilie auch regelmäßig misshandelt wurde, was aber niemand interessierte, weil die Pflegefamilie ja von der Stadt Bremerhaven bezahlt wurde, und daher unter dem Schutz des Jugendamtes stand.

Unser Gründer des Vereins, und heutiger Ehrenvorsitzender, kannte die Familie und Tilman persönlich. Jahrelang betreute er die Familie, von daher kannte er diese sehr gut. Andere jugendamtsgeschädigte Eltern bestätigten, dass er mit Tilman sehr gut umgehen konnte. Tilman hat ein Problem mit Frauen, die er nicht so ernst nimmt, aber mit unserem Vereinsmitglied klappte es wesentlich besser. Man kannte Tilman manchmal nicht wieder.

Der Mutter wurde bereits vor Jahren geraten, die Stadt Bremerhaven, mit den völlig unfähigen Behörden zu verlassen, so wie man das in anderen erfolgreichen Fällen schon gemacht hatte.

Das war lange bevor die Probleme mit dem Schulbesuch von Tilman losging, er durfte nach der Einschulung die Schule nur ungefähr einen Monat besuchen, dann hat die Schule Tilman trotz gesetzlicher Schulpflicht, den weiteren Schulbesuch untersagt.

Weiterhin wurde hier geraten, dass nach einer unberechtigten Inobhutnahme die Kinder regelmäßig aus den Einrichtungen und Pflegefamilien abhauen sollen.

Seit Jahren steigen die Zahlen der Kinder, die aus Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, sowie Pflegefamilien flüchten, ohne dass das die Öffentlichkeit das mitbekommt. Wenn die Polizei nach einem entlaufenen Kind sucht, dann schreiben sie selten, dass das Kind aus z. B. einer Pflegefamilie geflüchtet ist.

Kinder, die regelmäßig das perverse, aber finanziell lukrative Spiel der Jugendämter und der Kinderhilfsindustrie nicht mehr mitmachen, sind ein Problem für die Jugendämter.

Bereits Antonya war mit ihrer Flucht letztendlich erfolgreich, und auch Eddy und Taylor und auch Dave. Auch Frank Engelen, der ebenfalls jugendamtsgeschädigte Eltern und Kinder unterstützt, kennt viele Fälle, wo die (evtl. mehrfache) Flucht der Kinder zum Erfolg führte. Auch der ehemalige Rechtsanwalt Michael Langhans kennt solche Fälle.

Als Tilman am 17.11.2022 verschwand, wurde er leider schon wenige Tage, mit erneutem Polizeieinsatz aus einer Wohnung geholt, und erneut zum Jugendamt gebracht. Tilman ist kein einfaches Kind, aber ein sehr schlaues. Kaum hatte das Jugendamt den 10 Jährigen wieder, da hatte er sich schon wieder verabschiedet. . Wieder sollte die Polizei den Jungen holen. Es wird berichtet, dass sich die Polizei jetzt aber weigerte, die Familie erneut zu traumatisieren, und das Kind gewaltsam aus dem Haus zu holen.

Frage, wenn es einem Kind im Elternhaus so schlecht geht, und in einem Kinderheim oder bei einer Pflegefamilie so viel besser geht, würde es dann immer wieder von dort abhauen und zu der eigenen Familie flüchten?

Das ist eher nicht anzunehmen. Anzunehmen ist aber, dass es dem Kind dort wesentlich schlechter gegangen ist, und deshalb zurück zu den Eltern flüchtet. Jetzt wurde kurzfristig eine alternative Lösung gefunden.

Murat darf jetzt wieder Tilman heißen, und muss nicht zurück zu einer türkischen Pflegefamilie. Er darf jetzt zunächst bei seinem Halbbruder wohnen. Eine sofortige Rückkehr zur Mutter und seinem jüngeren Bruder wollte das Jugendamt nicht sofort. Wahrscheinlich wollten sie nicht wie die Volltrottel aussehen, und haben deshalb eine sofortige Rückkehr zur Mutter nicht zugestimmt.

Ein Tipp an den Halbbruder. Für die Betreuung von Tilman steht ihm jetzt ein Betreuungsgeld zu, was von Bundesland zu Bundesland zwar unterschiedlich ist, aber nicht ganz wenig ist. Außerdem kommt noch das Pflegegeld für Tilman dazu, was monatlich bei über 500 € liegen dürfte.

Sicherlich wird Tilman auch einen Schulbegleiter haben, den die Mutter schon seit über 4 Jahren beantragt hatte, den Tilman aber erst vom Jugendamt bekam, nach dem er aus dem Elternhaus geraubt wurde. Auch diese Kosten trägt natürlich das Jugendamt bzw. die Stadt Bremerhaven bzw. letztendlich wir Steuerzahler. Zumindest die Kosten für die Betreuung könnten natürlich entfallen, wenn Tilman nicht beim Halbbruder wohnen müsste, sondern direkt bei der Mutter.

Flucht von Tilman hat auch hier für deutlich erhöhte Zugriffe gesorgt. Etwa 3000 Zugriffe gab es in 2 Tagen nach der Flucht auf die Beiträge über Tilman.

Wir gratulieren Tilman zu diesem Sieg, auch wenn der Fall noch nicht völlig überstanden ist.

Wir müssen wohl auch der Mutter gratulieren, besonders weil die in den letzten 10 Jahren schon drei Mal erfolgreich gegen ein unberechtigte Inobhutnahme vorgegangen ist, und zahlreiche Gerichtsverfahren gegen unfähige Jugendämter gewonnen hat. Besonders das Gerichtsverfahren beim OVG Bremen hatte sogar bundesweit für Beachtung gefunden.

Natürlich gratulieren wir nicht nur, sondern wünschen der Familie jetzt endlich alles Gute für die Zukunft. Unser Ehrenvorsitzender hatte bereits mehrfach erwähnt, dass die Familie Bremerhaven verlassen sollte. Den Tipp kann man nur wiederholen.

TILMAN: Jetzt sucht auch die Polizei nach Tillie

Die Polizei Bremerhaven vermisst Tillie inzwischen auch sehr. Die haben sogar ein Foto von dem Kerlchen veröffentlicht, und folgenden Text dazu gibt es auch noch.

 

Bremerhaven: Zehnjähriger Junge wird vermisst

Seit Donnerstag verschwunden

Seit Donnerstag, 17. November 2022, um 8.05 Uhr, wird der zehn Jahre alte Murat Tilmann M. aus Bremerhaven vermisst.

Dunkle Winterjacke

Er ist 1,40 bis 1,60 Meter groß, hat ein südosteuropäisches Erscheinungsbild, ist schlank und hat dunkle, kurze Haare. Am Tag des Verschwindens trug er eine dunkle Hose, Sportschuhe der Marke Fila, eine Winterjacke in Dunkelgrün oder Blau.

Polizei bittet um Mithilfe

Wer Murat Tilmann M. gesehen hat oder Hinweise zu seinem Aufenthaltsort geben kann, wird gebeten, die Polizei Bremerhaven (Tel. 0471/953-4444) oder jede andere Polizeidienststelle zu informieren.

Liebe Polizei, ich wüsste nun wirklich nicht, warum man euch bei dieser Suche unterstützen sollte.  Wenn ihr dem Kind wirklich helfen wollt, warum verhaftet ihr dann nicht einfach die Jugendamtsmitarbeiter, die Pflegefamilie oder die Richter vom Familiengericht?

In Bremerhaven findet ihr Tilman nicht, wetten?

 

Brandanschlag auf das Amtsgericht Freiburg

Brandanschlag auf das Amtsgericht Freiburg hätte durch mehr Gerechtigkeit ganz einfach verhindert werden können. Natürlich will die Justiz so etwas nicht hören, und sperrt lieber eine schwer traumatisierte Mutter ein, weil diese in ihrer Not zu diesem Mittel gegriffen hat.

Keine Frage, rechtmäßig ist es natürlich nicht, wenn man versucht ein Amtsgericht anzuzünden, aber bei der Beurteilung des Vorfalles muss man sich schon die Mühe machen, auch zu bewerten welchen Mist das Familiengericht, das Jugendamt und die Polizei gemacht haben. Außerdem ist uns bekannt geworden, dass das Kind in der Fremdbetreuung auch noch schlecht versorgt worden sein soll.

Einen Brandanschlag auf ein Gericht, macht man nicht aus Langeweile, sicherlich auch nicht aus niedrigen Beweggründen,  sondern es braucht einen Anlass dazu. Diesen Anlass hat das Gericht selbst geliefert. Wetten, dass das Gericht in diesem Fall schwerwiegenden Mist gebaut hat, und die traumatisierte Frau wird man sicherlich nicht nur inhaftiert haben, weil sie einen Brandanschlag versucht hat, sondern auch, um zu vertuschen welche Fehler die Justiz, das Jugendamt, also der Staat, und die sogenannte Jugendhilfeeinrichtung gemacht haben.

Lieber Herr Richter, das wird nicht funktionieren. Der Fall ist nun der Öffentlichkeit bekannt geworden, und wird nun verbreitet werden. Auch die Fehler der Behörden, der kapitalistischen Hilfeindustrie und der Justiz werden thematisiert werden. Vertuschen funktioniert nun nicht mehr.

Es scheint, als gäbe es hier kaum Besonderheiten, sondern es einfach nur Standard. Wir kennen das aus anderen Fällen. Über Jugendamts- und Justizskandale berichtet der BEAMTENDUMM-FÖRDERVEREIN schon seit etlichen Jahren immer wieder mal. Richtig intensiv seit 2013, als das Jugendamt Osterholz-Scharmbeck und das örtliche Familiengericht versucht hatte eine Familie zu zerstören, und eine damals 12-Jährige grundlos aus der Familie gerissen hatte, und in ein marbedes Kinderheim gesteckt hatte. Sechs Monate lang hatte sich das Mädchen das irgendwie gefallen lassen, und dann die Initiative ergriffen. Sie veröffentlichte erst ein Hilferuf im Internet und flüchtete dann aus dem Kinderheim. Erst von da an begann der Kampf um das Kind richtig, und was soll ich sagen, am Ende war man erfolgreich.

Zunächst wurde im Internet über den Fall berichtet, dann sprangen auch RTL, ZDF und etliche Printmedien auf den Fall auf. Das war nicht schön für das Jugendamt, die Justiz und das Kinderheim, das hat denen gar nicht gefallen. Man versuchte sogar auf ALLMYSTERY und beim SONNENSTAATLAND gegen die Familie Stimmung zu machen. Geholfen hat es nicht. Am Ende gewannen wir und natürlich besonders die Familie.

Auch bei einer weiteren Familie gab es keine Gründe für eine Inobhutnahme. Dennoch hat das Jugendamt rein willkürlich wieder eine ganze Familie zerstört. Nach dem Kinderklau durch die Behörde war die älteste Tochter von sich aus wieder zur Familie zurückgekehrt, was dann zu einem erneuten Polizeieinsatz führte, und man dann die Tochter über Jahre vor den Eltern und Geschwistern versteckt untergebracht hatte.

Genutzt hat es nichts, der BdF hat das damals 13-jährige Mädchen trotzdem gefunden und einen Kontakt zu den Eltern hergestellt. Einige Monate später, als das Kind dann 14 war. flüchtete das Kind erneut aus dem Kinderheim zurück zu den Eltern. Durch einen vom BdF empfohlenen Umzug war für die Familie inzwischen ein anderes Jugendamt zuständig. Ob dieses Jugendamt tatsächlich besser ist, kann zwar nicht gesagt werden, aber zumindest die Sachbearbeiterin kann als gut bezeichnet werden. Sie hat nicht  nur die Rückführung sämtlicher Kinder befürwortet, sondern sogar noch ausdrücklich bestätigt, dass man der Familie die Kinder niemals hätte wegnehmen dürfen.

In den letzten Jahren wurden zahlreiche Fälle bekannt, wo Jugendämter und Justiz, plus die Helferindustrie, der es hauptsächlich um Geld geht, willkürlich gehandelt haben, und massive Fehler begangen haben. Bei manchen Richtern mag sogar ein Sinneswandel erreicht worden sein, aber das korrupte System wurde damit nicht groß verändert, obwohl nicht nur im Internet immer wieder über solche Fälle berichtet wird, sondern auch Fernsehen und Presse immer wieder mal über solche Skandale berichtet haben. Auch ein CDU-Politiker hat das System und das Vorgehen der Jugendämter schon massiv kritisiert.

Auch in dem Fall aus Freiburg wird Öffentlichkeit nötig sein, um der Mutter und dem Kind zu helfen. Natürlich ist es rechtlich unzulässig ein Gericht anzünden zu wollen, aber nachvollziehbar ist es schon, wenn der Staat, wenn das Jugendamt und das Gericht, einer Mutter unberechtigt ihr Kind raubt, und das Kind auch immer wieder deutlich zeigt, dass es unbedingt zur Mutter zurück will.

In diesem Fall darf man die Sache nicht nur dem Gericht überlassen, denn in diesem Fall ist das Gericht, sind Richter gleichzeitigt auch Mittäter, die die Mutter und das Kind schwer traumatisiert haben, denn ohne den staatlichen Kinderklau hätte es niemals den Versuch der traumatisierten Mutter gegeben das Gericht anzuzünden.

Der Fall muss raus aus Freiburg, der Fall darf nicht mehr kriminellen und unfähigen Richtern aus Freiburg oder deren Kollegen überlassen werden. Das gesamte Gericht in Freiburg gehört wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt, auch wenn die Justiz gerne behauptet, dass man nicht ein ganzes Gericht wegen Befangenheit ablehnen könnte.

Das kann man nämlich doch, denn ein Befangenheitsantrag ist grundsätzlich aus der Sicht einer antragstellenden Prozesspartei zu beurteilen, und von daher ist nachvollziehbar, dass eine vernünftige Prozesspartei in Einzelfällen ein gesamtes Gericht für befangen halten kann. Und tatsächlich gab es diesen Fall schon mal. so hat sich das gesamte Amtsgericht Wolfratshausen schon mal selbst wegen Befangenheit abgelehnt.

Logisch, wenn sich ein gesamtes Amtsgericht für befangen erklärt, dann ist umgekehrt genauso vorstellbar, dass eine vernünftige Prozesspartei ein gesamtes Gericht begründet für befangen hält.

Die traumatisierte Frau ist unverzüglich aus der U-Haft zu entlassen, denn es besteht ganz sicherlich keine Fluchtgefahr, weil die Mutter ganz bestimmt nicht ohne ihre Tochter flüchten wird. Ein fester Wohnsitz wird sicherlich auch vorhanden sein.

Auch eine Wiederholungsgefahr besteht logischerweise nicht wirklich, denn die Mutter hat ihr vermutliches Ziel schon erreicht. Es ging ihr schließlich nicht wirklich darum das Gericht abbrennen zu lassen, oder Menschen umzubringen, sondern es handelt sich hier um einen Hilferuf, der ihr Aufmerksamkeit bringen sollte, was ihr ja auch gelungen ist.

Auch eine Verdunklungsgefahr besteht nicht, da sie ja die Tat bereits eingeräumt hat, und sich selbst gestellt hat.

Die U-Haft wurde also nur aus dem Grund erlassen, weil die Justiz verhindern will, dass ihre Mitschuld an der Tat in die Öffentlichkeit bekannt wird. Das aber ist kein berechtigter Haftgrund.

In den nächsten Tagen wird hier weiter über den Fall berichtet werden. Durch unseren Sitz in der Schweiz sind wir ja nicht soweit vom Geschehen entfernt.

Hier ein Video von Rechtsanwalt Dubravko Mandic aus Freiburg zum Fall, und zum Thema Jugendamt.

 

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Lügt PK Pfeifers

Diese Bilderfolge zeigt, den ersten Angriff. Mit seinem rechten Gipsarm schlug er den Rollstuhlfahrer vor die Brust.

Bekanntlich hat Robin O. in unserer Siedlung nicht nur einen Rollstuhlfahrer beleidigt und verleumdet, sondern später auch noch angegriffen.

Beim ersten Angriff schlug er den Rollstuhlfahrer mit seinem rechten Gipsarm auf die Brust.

(…weiterlesen…)

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Lügt PK Pfeifers?

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Endlich geklärt, Video von einem Poli­zei­ein­satz ist zulässig

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte schon vor Jahren entschieden, dass Bilder von Fotos erlaubt sind. Das BVerfG hatte dies mit der Waffengleichheit begründet. Allerdings ging es dabei speziell um Fotografien und nicht um Videos.

Durch die Begründung war aber naheliegend, dass das auch für Videos gelten würde.

Die Polizei stellte dies häufig anders da. Manchmal wurde behauptet, dass Videos von Polizisten nicht erlaubt wären, weil dabei auch Tonaufnahmen gemacht würden. Hier wurde das schon immer anders gesehen. Es stimmt einfach nicht, dass man bei jedem Polizeieinsatz auch die Sprache der Polizisten hörbar aufnehmen würde. Abhängig von der Entfernung und der Größe der aufgenommen Gruppe, sowie evtl. Windgeräusche, gibt es keine verwertbare Tonaufnahme. Aus diesen Gründen zieht der behauptete Grund der Polizei nicht, zumindest nicht bei jeder Videoaufnahme.

Da das BVerfG Fotoaufnahmen für zulässig erklärte, und dies mit der Waffengleichheit zwischen Bürger und Polizei begründete, war zu erwarten, dass das aus dem gleichen Grund auch für Videoaufnahmen gelten würde.

Jetzt landete so ein Fall vor Gericht. Am 24.9.2021 hatte das Landgericht (LG) Osnabrück zu darüber zu entscheiden, ob die Polizei berechtigt war das Handy eines Bürgers zu beschlagnahmen, der mit dem Handy einen Polizeieinsatz gefilmt hatte. (Qs 49/21)

Das LG hatte sich mit einem Ereignis während eines Polizeieinsatzes in der Osnabrücker Innenstadt beschäftigt. Dort kam es unter anderem zur Fixierung einer sich widersetzenden Person auf dem Boden. Währenddessen seien die Einsatzkräfte wiederholt von umstehenden Personen gestört worden, unter anderem vom Beschwerdeführer. Die Polizei versuchte, die Situation zu beruhigen, und sprach Platzverweise aus. Währenddessen fertigte der Beschwerdeführer mit seinem Handy Video- und Tonaufzeichnungen von der Situation an.

Die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten forderten ihn auf, dies zu unterlassen. Derartige Tonaufnahmen seien strafbar. In der Folge wurde das Handy des Beschwerdeführers wegen des Verdachts einer Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gegen dessen Willen sichergestellt.

Das Amtsgericht (AG) hatte die Rechtmäßigkeit der Beschlagnahme bestätigt. Das LG sah das anders.

Sowohl Bild- als auch Tonaufnahmen eines Polizeieinsatzes im öffentlichen Raum sind zulässig. Ein dazu benutztes Handy hätte nicht beschlagnahmt werden dürfen, so das LG Osnabrück zu einem Polizeieinsatz in der örtlichen Innenstadt.

Sowohl Bild- als auch Tonaufnahmen eines Polizeieinsatzes im öffentlichen Raum sind nicht strafbar. Die Beschlagnahme des dazu benutzten Handys ist daher rechtswidrig. Dies hat das Landgericht (LG) Osnabrück entschieden (Beschl. v. 24.09.2021, Az. Qs 49/21).

Tonaufnahmen nicht strenger als Bildaufnahmen geschützt

Dem LG zufolge lag nämlich kein Anfangsverdacht für eine strafbare Handlung vor, sodass das Handy nicht hätte beschlagnahmt werden dürfen. Die Strafvorschrift des § 201 StGB, welche die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes unter Strafe stellt, erfasse keine Äußerungen im öffentlichen Verkehrsraum. Außerdem schütze die Norm die Unbefangenheit der mündlichen Äußerung. Die Unbefangenheit sei bei dienstlichem Handeln, welches rechtlich gebunden sei und der rechtlichen Überprüfung unterliege, aber nicht berührt.

Letztlich führt das LG* aus, dass gem. § 201 a StGB das Anfertigen von Bildaufnahmen im öffentlichen Raum grundsätzlich straffrei sei. Warum das Anfertigen von Tonaufnahmen in demselben Raum strenger geahndet werden sollte, sei nicht ersichtlich.

Unser frühere Vorsitzende hatte auch bereits zwei ähnliche Vorfälle.

  1. Bei einer Demo gegen die Machenschaften des SPD-Stadtverordneten Gerhard Lichtenberger nutzte Herr Schreiber auch eine Videokamera, um sich selbst aufzunehmen. Eine Mitarbeiterin von Lichtenberger rief dann die Polizei. Die beiden Uniformierten liefen mehrfach in das Kamerabild, und beschwerten sich dann anschließend, dass sie aufgenommen wurden.
  2. Bei einer Demo vor der Polizeiwache Gelsenkirchen filmte unser damalige Vorsitzende erkennbar die Veranstaltung. Zwei Polizisten kamen aus dem Gebäude und störten die erkennbare Aufnahme. Sie forderten unseren damaligen Vorsitzenden auf ein Plakat an seinem Rollstuhl zu entfernen, und drohten mit einer Anzeige. Die Anzeige wegen dem Plakat wurde dann noch ergänzt wegen angeblicher Verletzung der Vertraulichkeit des (nicht öffentlich) gesprochenen Wortes. Der Quatsch wurde aber eingestellt.

Jetzt wurde aber entschieden, dass auch Videos von Polizisten im Einsatz gemacht werden dürfen, und dabei auch die Tonaufnahmen kein Hindernis sind.

In dem Verfahren ging es zwar um ein Handyvideo, aber es macht rechtlich wohl keinen Unterschied, ob man mit einer normalen Kamera, oder einer Handykamera die Aufnahmen fertigt.

NACHTRAG mit Video

PANORAMA: POLIZEIGEWALT FILMEN VERBOTEN

 

Was sagt ein Polizist dazu?

Was sagt ein Polizist, wenn du ihm erklärst:

„Ich habe dem Jugendamt zwei Kinder geklaut?“

Im Februar 2021 bekamen von uns unterstütze Eltern zwei ihrer Kinder zurück, die vor Jahren aus dem Elternhaus geholt wurden.

Die gemachte Aussage ist nicht ganz richtig, denn das ältere Kind befindet sich schon seit Juli 2020 wieder im Elternhaus, und im Februar 2021 bekamen die Eltern dann offiziell auch das Sorgerecht für dieses Kind zurück.

Beim zweiten Kind ist es umgekehrt. Dieses Kind durfte im Februar 2021 wieder zu den Eltern zurück, aber das Sorgerecht wird erst in den nächsten Wochen übertragen werden. 

Dennoch erklärte Herr Schreiber, heute bei der Polizei, dass er dem Jugendamt zwei Kinder „geklaut“ hätte.

Aber der Reihe nach.

Am 27.2.2021 kam das Kind dauerhaft zurück zu den Eltern. Aus diesem Anlass bestellte Herr Schreiber bei EBAY für die Heimkehr eine Girlande mit dem Text:

HERZLICH WILLKOMMEN ZU HAUSE

Wie bei EBAY üblich, wurde die Ware im Voraus bezahlt. Die Girlande kam auch rechtzeitig bei der Familie an, den als Lieferadresse wurde die Adresse der Familie angegeben, weil dort die Girlande aufgehängt wurde. 

Tage später bekam Herr Schreiber eine E-Mail von AMAZON. Angeblich konnte AMAZON einen Betrag nicht vom Bankkonto abbuchen. Doch nicht nur Herr Schreiber bekam so eine merkwürdige E-Mail, sondern auch der Empfänger der Ware, also die Familie, bekam von AMAZON einen entsprechenden Brief. 

Merkwürdig, da kauft man was bei EBAY, bezahlt die Ware im Voraus, und bekommt dann eine Mahnung von AMAZON. Nachvollziehbar war das nicht. 

Herr Schreiber rief bei AMAZON an, und erfuhr Folgendes. Es gibt Verkäufer, die verkaufen auf EBAY Waren, die sie nicht besitzen. Mit dem Kauf dieser Ware erfahren sie dann einige Daten vom Käufer. Mit diesen Daten eröffnen sie bei AMAZON ein Konto, und sie geben noch ein erfundenes Bankkonto ein. Natürlich merkt AMAZON dann nach einigen Tagen, dass man von dem Konto kein Geld abbuchen kann, und versendet dann an die hinterlegte E-Mail-Adresse, und an die hinterlegte Adresse eine Mahnung.

Mit AMAZON konnte das Problem schnell geklärt werden, aber dennoch wurde bei der Polizei Strafantrag gegen Unbekannt gestellt. 

In diesem Zusammenhang wurde dem Polizisten erklärt:

„Ich habe dem Jugendamt zwei Kinder geklaut?“

Seine Antwort darauf lautete:

Weiterlesen „Was sagt ein Polizist dazu?“

FREMDBEITRAG: BREMEN: Kein Umgang mit Tilman.

Am 4.2.2021 war Frau Koch in Begleitung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Bremen. Sie wollte ihren Sohn Tilman besuchen, der auf merkwürdige Art und Weise in dieser Klinik gelandet war.

Am 8. Oktober war Frau Koch mit einer Psychologin und ihrem Sohn in dieser Klinik und beantrage die Aufnahme ihres Kindes, weil der wirklich dringend Hilfe brauchte. Damals hat die Klinik die Aufnahme kategorisch abgelehnt, weil man für Tilman angeblich keinen Hilfebedarf erkennen konnte.

Hat die Klinik Bremen Nord (GeNO) den eigenen Unsinn damals nicht wirklich geglaubt? Kaum waren Tilmann und seine Mutter wieder weg, da teilte die Klinik dem Jugendamt Bremerhaven mit, dass man Tilman in Obhut nehmen solle, und die Klinik einen Platz für ihn hätte, ab der 49. Kalenderwoche. Warum reservieren die einen Platz für ein Kind, das angeblich gar keinen Hilfebedarf hat?

Set Dezember 2020 befindet sich nun der achtjährige Tilman in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Seitdem hat er seine Mutter nicht mehr gesehen. Das Jugendamt hat das Kind mit einem Großaufgebot an Polizei aus der Familie geholt. Zuvor hat man dem Familiengericht falsche Informationen mitgeteilt, um den Inobhutnahme Beschluss zu erhalten. Zuvor hatte das Jugendamt jahrelang der Familie jegliche Hilfe verweigert, und einen Berg von Steinen in den Weg gelegt.

Das Familiengericht hat das Jugendamt als Ergänzungspflegschaft eingesetzt, und wegen falschen Informationen  seitens des Jugendamtes der Mutter Teile des Sorgerechts entzogen.

Es wird nun behauptet, dass Frau Mahlstedt vom Jugendamt Bremen der Vormund bzw. Amtsvormund von Tilman wäre. Tatsächlich hat das Gericht sie nur als Ergänzungspflegerin eingesetzt. Sie hat nicht das Sorgerecht für Tilman, sondern ausdrücklich nur Teile des Sorgerechts. Der Beschluss des Familiengerichts sieht nicht vor, dass die Jugendamtsmitarbeiterin dafür verantwortlich ist den gesetzlich zustehenden Umgang für zu regeln.

Weiterlesen „FREMDBEITRAG: BREMEN: Kein Umgang mit Tilman.“

Serdan Yüksel fordert Absetzung des Essener Polizeipräsident Frank Richter, wegen Broschüre über kriminelle Familienclans.

Essen – Nachdem eine umstrittene Broschüre der Essener Polizei zu kriminellen Clans bekannt geworden ist, hat der SPD-Landtagsabgeordnete Serdar Yüksel die Absetzung von Polizeipräsident Frank Richter durch Innenminister Herbert Reul (CDU) gefordert.

https://www.express.de/nrw/essen/clan-broschuere-in-essen-spd-politiker-fordert-absetzung-von-polizeipraesident-37397776

Brennstoff in Broschüre „Arabische Familienclans“

In der 20-seitigen Broschüre „Arabische Familienclans. Historie. Analyse. Ansätze zur Bekämpfung“ führt die Polizei-Professorin Dorothee Dienstbühl unter anderem aus, dass es bei Clans eine „verbreitete Angst vor Hunden“ gebe, weibliche Polizistinnen „Reizfaktoren“ seien und der zur Schau gestellte Luxus von Clan-Mitgliedern oftmals „allerdings Show“ seien.

Das Heft, das Dienstbühl 2019 als Schulunsgmaterial für die Essener Polizei erstellt hatte, wurde durch Recherchen der Zeitung „Welt“ bekannt.

Der SPD-Landtagsabgeordnete Serdar Yüksel sprach gegenüber dem WDR von einem „Sammelsurium von Stereotypen“ und kritisierte eine „rassistische Komponente“ der Broschüre.

Innenminister soll Frank Richter absetzen

„Das Polizeipräsidium Essen braucht einen personellen Neuanfang an der Spitze“, sagte Yüksel am Freitag. Die Broschüre habe nach den WhatsApp-Chats für ihn „das Fass zum Überlaufen gebracht.“ Innenminister Reul müsse Richter absetzen. Dass der Polizeipräsident auch „ein SPD-Parteibuch besitzt, ist mir piepschnurzegal“, so Yüksel.

Lt. WIKIPEDIA wurde Serdar Yüksel am 27. April 1973 in Essen geboren. Sowohl Aussehen und Name verraten, dass er der Sohn von Einwanderern ist. Als Landtagsabgeordneter muss er natürlich die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Ob er darüber hinaus auch noch die türkische Staatsbürgerschaft besitzt (doppelte Staatsbürgerschaft) ist nicht bekannt, bzw. wurde bisher nicht veröffentlicht.

Serdar Yüksel

Serdar Yüksel (* 27. April 1973 in Essen) ist ein deutscher Politiker (SPD) und seit 2010 Mitglied des Landtags Nordrhein-Westfalen.

Serdar Yüksel ist der Sohn eines im Jahr 1964 aus der Türkei eingewanderten Arbeiters kurdischer Abstammung, der dann bei Krupp arbeitete und sich in der IG Metall engagierte. Yüksel besuchte, trotz einer Empfehlung nach der Grundschule für Realschule oder Gymnasium, zuerst die Hauptschule. Nach seinem Hauptschulabschluss in Wattenscheid besuchte er die Fachoberschule in Bochum und schloss 1994 eine Ausbildung als Krankenpfleger ab. Er war bis 2010 als Intensivkrankenpfleger tätig. Parallel dazu studierte er zunächst Pflegewissenschaften an der Evangelischen Fachhochschule Bochum; beendete dies jedoch nicht. Yüksel wechselte dann aber in ein berufsbegleitendes einjähriges Fernstudium der angewandten Gesundheitswissenschaften. Er schloss dies 2008 mit einem Kurszertifikat als Gesundheitsmanager ab.[1]

Yüksel ist Mitglied der Glaubensrichtung er Aleviten.[2]

https://de.wikipedia.org/wiki/Serdar_Yüksel

 

2010 gab es einen Beitrag über Serdan Yüksel auf DW.com

Weiterlesen „Serdan Yüksel fordert Absetzung des Essener Polizeipräsident Frank Richter, wegen Broschüre über kriminelle Familienclans.“

Beiträge von Kritischen Polizisten

Zur „Corona-Demo“ am 29.8.2020 in Berlin – Beitrag vom 30.8.2020

Berlin: Verbot des Demonstrationsverbots – Wie in den 70er, 80er Jahren –

Wir Kritischen PolizistInnen waren gestern mit vier Mitgliedern vor Ort: „Was für ein beschämendes Bild für einen verdienstvollen Innensenator“

P R E S S E MI TTE I LU N G

Was war los?

Berlin: Verbot des Demonstrationsverbots

Gestern waren nach unserer gesicherten Einschätzung hunderttausende auf den Straßen der Berliner Innenstadt mit unterschiedlichen Demonstrationszielen und in mindestens sieben verschiedenen Demonstrationen unterwegs.

Ihr Ziel: Änderungswünsche an Politik und Verwaltung bezüglich des Corona-Krisenmanagements.

Am markantesten war jedoch, wie – wieder einmal – aus politischen Gründen die Teilnehmerzahl der vollkommen falsch als Corona-GegnerInnen gelabelten DemonstrantInnen weit – sehr sehr weit – zu niedrig angesetzt worden ist.

Ansonsten ist es geübte Praxis – zu Silvester und anderen Ereignissen – die geschätzte Teilnehmerzahl von Veranstaltungen in Berlin, wenn das Branden-burger Tor mit der sechsspurigen Straße von der „Straße des 17. Juni“ bis zur Siegessäule mit Menschen gefüllt ist, von rund einer Million TeilnehmerInnen auszugehen. Warum war und ist das hier anders?

Die Straße des 17. Juni hat auch noch einen Mittelstreifen, sowie zwei durchgehende Randstreifen zum Parken für Kfz. Zusätzlich waren Bereiche der Parkanlage „Tiergarten“ sowie andere Bereiche wie Friedrichstraße, Unter den Linden etc. mit sehr viel Menschen, die einer der anderen größeren Demonstrationen angehörten beziehungsweise weiter auf dem Weg zur Hauptkundgebung von „Querdenken“ waren, gesäumt.

Warum werden von den Berliner Behörden so klar wie leicht erkennbar falsche Zahlen in die Welt gesetzt?

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Todesfall bei Corona-Demo in Berlin?

Wir sind hier gleichermaßen gegen unberechtigte/unnötige und übertriebene Gewalt von Polizisten gegen jeden Bürger, egal ob links oder rechts, egal ob betrunken, psychisch auffällig oder straffällig. Egal auch, ob Ausländer oder Deutscher. Wir sind hier aber auch gegen jede unberechtigte/unnötige und übertriebene Gewalt von Bürgern gegen die Polizei.

Jetzt wurde im Internet ein Video veröffentlicht, das massive Gewalt von Polizisten gegen eine am Boden liegende Frau zeigt. Es wird behauptet, dass das Video in Berlin während der Demo gegen die Grundrechtseinschränkungen und Maßnahmen im Zusammenhang gegen COVID19 entstanden wäre.

Es wird behauptet, dass die Polizei der auf dem Boden liegenden Frau die Schulter ausgerenkt hätte. Dies wird als durchaus glaubwürdig angesehen.

Weiterhin wird behauptet, dass die gezeigte Frau später auf dem Weg zur Wache verstorben wäre. Das konnte bisher aber noch nicht bestätigt oder überprüft werden. Auch in der Presse konnte diesbezüglich bisher nichts gefunden werden. Wir werden den Sachverhalt aber verfolgen.

Fakt könnte aber schon jetzt sein, dass man der Frau die Schulter ausgerenkt hat, und ihr dann auch noch mit ausgerenkter Schulter  die Arme auf den Rücken verdreht hat.

Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, sollte die Frau tatsächlich verstorben sein, dann erwarten wir, dass in Berlin mindestens 16.000 Menschen auf die Straße gehen, denn eine tote deutsche Frau ist bestimmt nicht weniger wert, als ein schwarzer Amerikaner, der von der Polizei in Amerika getötet wurde.

NACHTRAG:

Inzwischen findet man auch Beiträge in der Systempresse über diesen Vorfall und einen anderen Vorfall mit einer Schwangeren.

Lt. Systempresse gab es also keinen Todesfall. Es entspricht damit auch unserer Vermutung. So ärgerlich solche unnötige Polizeigewalt gegen Bürger sind, so ärgerlich sind auch solche Falschmeldungen. Wenn man etwas nicht genau weiß, dann darf man so etwas auch nicht behaupten. Deswegen haben wir dies hier ganz bewusst als Frage eingestellt.

https://www.rbb24.de/panorama/beitrag/2020/08/berlin-tiergarten-siegessaeule-polizei-gewalt-boxschlaege-corona-demo-video.html

BREMEN: Polizist erschießt psychisch Kranken.

Deutsch

BLACK LIVES MATTER bedeutet ja, dass auch das Leben von Schwarzen etwas wert ist. Das ist natürlich richtig, weil grundsätzlich jedes Leben etwas wert ist. Ist aber wirklich jedes Leben gleich viel wert?

Es gibt da Zweifel. Es scheint so, dass manches Leben viel mehr wert ist, als das Leben anderer Menschen. Ist vielleicht gerade das Leben von Schwarzen, oder amerikanischen Schwarzen viel, viel mehr wert, als das Leben eines bzw. sogar zwei Weißen, besonders wenn diese Hellhäutigen aus Deutschland kommen.

In Amerika wurde ein dunkelhäutiger Mensch von der Polizei getötet. Dies führte dazu, dass in Amerika tausende von Bürger auf die Straßen gingen. Das ist auch durchaus nachvollziehbar.

Etwas weniger, eher schon fast gar nicht mehr, ist nachvollziehbar, dass deshalb alleine in einer Stadt in Deutschland 15.000 Menschen auf die Straße gingen, weil die Polizei in Amerika einen Amerikaner mit dunkler Hautfarbe getötet hat.

Jetzt wurden in Deutschland ein Mensch von der Polizei getötet. In Bremen wurde am 19.6.2020 ein psychisch kranker Mensch von der Polizei erschossen. Natürlich waren die Umstände anders als bei dem Tötungsdelikt in Amerika, aber Fachleute erklären, dass auch die Tötung des psychisch Kranken in Bremen nicht nötig gewesen wäre.

Zwei Tote. Beide Tötungen waren unnötig. Bei einem Toten handelt es sich um einen hellhäutigen Mann aus Deutschland, und einmal um einen dunkelhäutigen Mann aus Amerika.

In Amerika gehen tausende auf die Straße für den getöteten Amerikaner, aber keiner für den getöteten Deutschen. Das ist durchaus nachvollziehbar.

Nicht nachvollziehbar erscheint es aber, wenn in 15.000 Menschen, überwiegend Deutsche, auf die Straße gehen für den getöteten Amerikaner. Wetten für den getöteten Deutschen werden in Berlin bestimmt keine 1.000 Menschen auf die Straße gehen?

Es scheint also, als ob BLACK LIVES MATTER doch durchaus mehr wert ist, als WHITE LIVES MATTER. Das ist nicht nur verwunderlich, sondern scheint doch sehr rassistisch zu sein, oder?

 

GASTSTÄTTE: Fast 40 Polizisten feiern ohne Maske in Gaststätte

Polizeibeamte aus Mainz sollen die Corona-Verordnung in einer Gaststätte massiv missachtet haben. Nun gibt es interne Ermittlungen.

  • Nicht das beste Vorbild: In Mainz haben sich Dutzende Polizisten nicht an die Corona-Regeln gehalten und in einer Gaststätte mit etwa 40 Personen gefeiert
  • Die Polizei Mainz verurteilte das Vergehen scharf. Es handele sich nicht um ein Kavaliersdelikt
  • Die Verstöße gegen die Corona-Verordnung würden geahndet und disziplinarrechtliche Maßnahmen geprüft

In Mainz soll ausgerechnet eine Gruppe Polizisten massiv die geltenden Corona-Regeln missachtet haben: Wie die Mainzer Polizei am Mittwoch in einer Pressemitteilung erklärt, sollen sich in einer Gaststätte rund 40 Personen ohne Mundschutz und ausreichend Abstand aufgehalten haben. Der Großteil der Gäste: Polizisten.

Der Polizei zufolge sollen die Kollegen am Montag zunächst ordnungsgemäß Plätze in dem Lokal in der Mainzer Altstadt reserviert und sich dort „in geringer Anzahl“ aufgehalten haben. Im Verlauf des Abends seien allerdings immer mehr Gäste dazu gekommen. Am Ende seien rund 40 Personen in der Gaststätte gewesen – auch nach der erlaubten Grenze von 22 Uhr.

In Rheinland-Pfalz hatten die Gaststätten am 13. Mai wieder geöffnet. Dabei waren allerdings strenge Hygieneregeln aufgesetzt worden: unter anderem ein ausreichender Abstand zwischen den Tischen oder eine Reservierungspflicht. Die Bundesländer haben die meisten Verordnungen selbst festgelegt.

LÜGENPRESSE: In Bochum versammelte sich unterdessen nur ein Dutzend Menschen auf dem Husemannplatz. … Abstandsregeln hielten die Demonstranten hier allerdings nicht ein.

Die WAZ (FUNKE-Gruppe) berichtet über die Demonstrationen anlässlich der Corona-Verordnung. Über die Demo in Bochum berichtete man:

In Bochum versammelte sich unterdessen nur ein Dutzend Menschen auf dem Husemannplatz. In Reden warnten sie etwa vor Zwangsimpfungen. Abstandsregeln hielten die Demonstranten hier allerdings nicht ein.

Es ist wieder mal unfassbar was sich die FUNKE-Gruppe (WAZ) da wieder erlaubt hat.

In Bochum versammelte sich unterdessen nur ein Dutzend Menschen auf dem Husemannplatz.

In Bochum versammelten sich also nur ein Dutzend Menschen auf dem Hansemannplatz. War das tatsächlich so, und wenn, warum war das so?

Richtig ist die Behauptung sicherlich nicht, aber auch nicht ganz falsch.

Weiterlesen „LÜGENPRESSE: In Bochum versammelte sich unterdessen nur ein Dutzend Menschen auf dem Husemannplatz. … Abstandsregeln hielten die Demonstranten hier allerdings nicht ein.“

WIEDER GEWONNEN: Späte Genugtuung für A. Masch und Familie Kucharz

Freunde der Nacht, es gibt mal wieder etwas Positives zu berichten. Wenn ihr wollt, könnte das gerne auch auf dem Blog veröffentlichen, ich habe nichts dagegen.

Ich habe mal wieder ein Gerichtsverfahren gewonnen. Dieses gewonnene Gerichtsverfahren ist nicht nur gut für mich, sondern sicherlich auch eine späte Genugtuung für A. Masch, und auch für T. Kucharz und seine Mutter.

Weil der Ursprung der Geschichte schon eine ganze Weile her ist, soll die Ursprungsgeschichte hier noch mal kurz erwähnt werden.

Als T. Kucharz zwölf Jahre alt war, besuchte er nur noch selten die Schule, weil sich bei ihm eine Schulangst entwickelt hatte, da der Junge eine Lernschwäche hatte, und sich wegen dieser auf der Schule unwohl, und gemobbt gefühlt hat.

Seine Mutter wandte sich deshalb an das Jugendamt, um Hilfe bei der Beschulung des Kindes zu erhalten. Das Richtige wäre wohl gewesen, wenn man dem Jungen einen Schulbegleiter zur Seite gestellt hätte.

Es kommt häufig vor, dass das Jugendamt nicht in der Lage ist seine Arbeit vernünftig zu machen, und so bekam der Junge auch keine Schulbegleiter, sondern dem Jugendamt fiel mal wieder nur das übliche ein. Anstatt den Jungen wirklich zu helfen, beantragte das Jugendamt beim Gericht dass der Junge in Obhut genommen werden sollte.

Auch die Familiengerichte sind nun nicht gerade dafür bekannt, dass die ihre Arbeit tatsächlich gewissenhaft verrichten. Sie sind nicht wirklich unabhängig, sondern häufig behördenhörig. Das Familiengericht hat also dem Antrag des Jugendamts zugestimmt, eine vernünftige Prüfung des Falles dürfte es dabei aber nicht gegeben haben.

Mit dem Beschluss des Familiengerichts rückte das Jugendamt nicht nur mit dem Gerichtsvollzieher aus, sondern brachte auch noch gleich die große Kavallerie mit. Zwei uniformierte Polizisten begleiteten also die Inobhutnahme. Laut Gesetz ist die Inobhutnahme von einem Gerichtsvollzieher durchzuführen, die Polizei darf hierbei nur im Rahmen der Amtshilfe hinzugezogen werden. Von daher muss wohl davon ausgegangen werden, dass die Polizisten die Inobhutnahme nicht hätten durchführen dürfen. Es ist davon auszugehen, dass die keinerlei Gewalt gegen das Kind anwenden durften. Natürlich hätte die Polizei eingreifen dürfen, wenn bei dieser Amtshandlung der zuständige Gerichtsvollzieher angegriffen worden wäre. Dies war aber hier nicht der Fall, von daher hätte es keinerlei Gewalt der Polizisten bedurft.

Jugendamtsmitarbeiter, Gerichtsvollzieher und zwei Polizisten rückten also aus, um das Kind gewaltsam aus seiner Familie zu reißen. Der unter Asthma, und unter Panikattacken leidende Junge war mit dieser Situation völlig überfordert, geriet erkenntlich in Panik, und litt dadurch unter Todesangst. Er wollte nicht aus seiner Familie gerissen werden, und versuchte dies zu verhindern. Deshalb hat er sich an die Heizung angebunden, und einen Rollladengurt um sich gelegt.

Von der gesamten Inobhutnahme existiert ein Video. Dort war nicht zu erkennen, dass der Gerichtsvollzieher, der für die Inobhutnahme zuständig gewesen wäre, seiner Aufgabe nachgekommen wäre. Es ist auch nicht erkenntlich gewesen, dass ein anwesender Jugendamtsmitarbeiter sich aktiv in die Inobhutnahme eingemischt hätte. Lieber überließ man dies schmutzige Geschäft zwei anscheinend völlig überforderten Polizisten. Es gab vor Ort weder einen Pädagogen noch einen Psychologen, der versucht hätte den zuständigen Gerichtsvollzieher bei seiner Aufgabe zu unterstützen, oder beruhigend auf das Kind einzuwirken. So passierte das, was man in so einer Situation wohl nicht mehr anders erwarten konnte. Die Inobhutnahme endete in einem völligen Desaster. Es gibt ein ca. einstündiges Video davon, welche später von der mutigen Familienaktivistin A. Masch im Internet veröffentlicht wurde. Frau Masch war jedoch nicht in der Lage die Gesichter der Beteiligten vor der Veröffentlichung unkenntlich zu machen. Aus diesem Grund wurde Frau Masch später zu einer Geldstrafe von zunächst 9000 € verurteilt. Im Berufungsverfahren wurde die Strafe dann auf 4500 € reduziert. Hier muss Frau Masch allerdings angelastet werden, dass sie keinerlei Angaben zu ihren Einkünften gemacht hatte, und deshalb der Tagessatz viel zu hoch angesetzt wurde. Weil Frau Masch die Geldstrafe weder bezahlen konnte, noch bezahlen wollte, sollte sie sogar eine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen, obwohl noch gar nicht klar war, ob denn das Urteil wirklich rechtskräftig wurde. Eine Entscheidung über die eingelegte Revision hatte Frau Masch tatsächlich niemals erhalten. Frau Masch entging dieser Haftstrafe nur, weil sie einige Tage nach dem geplanten Haftantritt verstarb.

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4000 Euro Strafe für Polizisten weil er Kollegen bei einem Einsatz beleidigte.

Düsseldorf : Wer sind die Leute, die Polizeieinsätze behindern und Beamte aggressiv angehen und beleidigen? Ein Verfahren in Düsseldorf kommt zu einer überraschenden Antwort.

Weil er Kollegen übel beleidigt und Widerstand geleistet hat, ist gegen einen Polizisten vom Niederrhein eine Strafe in Höhe von 4000 Euro verhängt worden. Das Amtsgericht in Düsseldorf erließ gegen den Beamten am Donnerstag einen Strafbefehl wegen Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Der 42-Jährige gilt damit weiterhin als nicht vorbestraft.

Als der Prozess gegen den Polizisten mit 15 Minuten Verspätung losgehen sollte, war der pünktlich erschienene Angeklagte plötzlich verschwunden. Es gehe ihm nicht gut, sagte seine Verteidigerin. Daraufhin verhängte das Amtsgericht den Strafbefehl.

Der Beamte aus Bedburg-Hau hatte, das bestreitet seine Verteidigerin nicht, am Düsseldorfer Hauptbahnhof Kollegen beleidigt. Die waren nachts zu einem Handgemenge zweier Männer gerufen worden, die in Streit geraten waren.

Der 42-Jährige war dagegen in seiner Freizeit unterwegs. Er sei «erheblich alkoholisiert» gewesen, notierten seine Kollegen. Einen Atemalkoholtest habe er verweigert. Als die Polizisten im Einsatz ihn in Gewahrsam nahmen, habe er Widerstand geleistet. So gaben es die Beamten zu Protokoll.

Der Angeklagte habe sich zwischen seine Kollegen gestellt und trotz mehrfacher Aufforderung nicht entfernt. Stattdessen sei er aggressiv geworden, hieß es in der Anklage. «Was willst du denn von mir? Pack mich nicht an, sonst fängst du dir ein paar!», habe er gedroht. Dann habe er einen Polizisten als «Wichser», «Spasti» und «Hurensohn» beleidigt.

Nur mit Verstärkung habe der 42-Jährige überredet werden können, den Einsatzort zu verlassen. Kurze Zeit später sei er aber erneut aufgetaucht und habe die Polizisten wieder provoziert. Schließlich sei er von seinen Kollegen gefesselt und in Gewahrsam genommen worden. «Ihr wisst nicht, mit wem ihr es zu tun habt. Morgen zahlt ihr dafür», soll er dabei gesagt haben.

Weil der in Abwesenheit verhängte Strafbefehl auf 80 Tagessätze lautet, bleibt er unter der Grenze, ab der er als Vorstrafe ins Strafregister des Beamten eingetragen würde. Ihr Mandant werde ihn wohl akzeptieren, sagte die Verteidigerin nach Rücksprache mit dem 42-Jährigen. Dem droht nun noch ein Disziplinarverfahren.

E-Mail an die Polizei Bochum

Diese E-Mail von Herrn Schreiber ging am 20.1.2017 an die Polizei Bochum, weil es zuvor einen Einsatz in Bochum wegen Herrn Schreiber gab. Eine Mitarbeiterin einer Firma aus dem Lichtenberger-Clan hatte die Polizei gerufen, weil Herr Schreiber mit seiner Lautsprecheranlage in Bochum Aufklärung über den SPD-Stadtrat Lichtenberger betrieb.

Sehr geehrter Herr Berger,

mir liegt inzwischen der Einsatzbericht vor.

Ich darf daran erinnern, dass damals am Einsatzort durch die Polizei fälschlicherweise behauptet wurde, es sei verboten Polizisten zu filmen/fotografieren.

Nun wundere ich mich, dass in dem Bericht auch noch fälschlicherweise behauptet wird, ich hätte angeblich gegen die Einstweilige Verfügung des LG Essen verstoßen. So einen Unsinn kann doch nur behaupten, wer die EV des LG Essen nicht kennt. Bei der EV, die zwischenzeitlich im Eilverfahren und Hauptsacheverfahren, wieder aufgehoben wurde, auch wenn
Lichtenberger hier noch immer rumzappelt, und sein „Glück“ beim OLG erneut versucht, ging es nie darum, dass ich mich über den SPD-Stadtrat LICHTENBERGER nicht mehr äußern, oder negativ äußern
dürfte, sondern ausschließlich um die Verbreitung eines „Wahlplakats“.

Diese Mail, und das Schreiben dient also zu ihrer Reflexion der
damaligen Begegnung, und der Reflexion ihres Berichts. Immerhin geht der gegnerische Anwalt hin, und verdreht die Aussage im Polizeibericht dahingehend, dass die Polizistin Duhme in dem gesehen Video angeblich gesehen/gehört haben will, dass ich gegen die EV des LG-Essen verstoßen hätte.

Das habe ich nicht, zu keiner Zeit, diese falsche Behauptung kann von Frau Duhme nur getätigt worden sein, weil ihr die EV des LG-Essen nicht bekannt war.

In dem Bericht wird behauptet, dass der LG-Beschluss und das Handy-Video nachgereicht werden sollte. Hierzu gibt es einige Fragen.

1. Liegt die EV des LG-Essen inzwischen vor?

2. Liegt das Video inzwischen vor?

3. Wird auch noch jetzt die falsche Behauptung aufrecht erhalten, dass ich gegen die EV des LG-Essen verstoßen hätte, und womit wird das begründet?

Mit freundlichem Gruß