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Satire, ein Hinweis an eine humorlose, sowie unfähige Justiz

WIKIPEDIA hat natürlich auch was zum Thema SATIRE veröffentlicht. Hier der entsprechende Beitrag.

Satire ist eine Kunstform, mit der Personen, Ereignisse oder Zustände kritisiert, verspottet oder angeprangert werden. Typische Stilmittel der Satire sind die Übertreibung als Überhöhung oder die Untertreibung als bewusste Bagatellisierung bis ins Lächerliche oder Absurde. Üblicherweise ist Satire eine Kritik von unten (Bürgerempfinden) gegen oben (Repräsentanz der Macht) vorzugsweise in den Feldern Politik, Gesellschaft, Wirtschaft oder Kultur.

Dass die Justiz im Allgemeinen ziemlich humorlos ist, und gerade dann weder Kritik noch Humor versteht, wenn es um die Justiz selber geht, ist bekannt. Leider kommt zum fehlenden Humor häufig auch noch Dummheit und Unfähigkeit dazu. Besonders bei den Amtsgerichten und auch beim Sozialgericht ist das zu bemerken.

Zum Glück scheint das bei den Landgerichten und beim Landessozialgericht deutlich besser zu sein. Trotzdem scheint es angebracht zu sein, das Thema Satire hier mal genauer zu thematisieren.

Grundsätzlich ist Satire erlaubt, und keine Straftat. WIKIPEDIA meint dazu:

Satire und Justiz

Kopfzeile der Satirezeitschrift Simplicissimus von 1906

Die Geschichte der rechtlichen Einschränkung von Satire ist bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts die Geschichte der Zensur.

Seit 1854 existiert in Deutschland ein Presserecht, das im Prinzip die Pressefreiheit garantiert. Immer wieder wurde es durch gesetzliche Bestimmungen eingeschränkt, zum Beispiel

  • durch das Sozialistengesetz von 1878 bis 1890,
  • durch die Lex Heinze ab 1900
  • und durch willkürliche konservative Rechtsprechung (siehe auch Richterrecht)

Diese betraf vor allem die Satirezeitschriften, die ab der Einführung des Presserechts wie Pilze aus dem Boden schossen. Jede ihrer Ausgaben wurde von der Staatsanwaltschaft auf Rechtsverstöße überprüft; Prozesse waren an der Tagesordnung. Üblich war bei den Zeitschriften deshalb ein Sitzredakteur, der im Falle einer Anklage ins Gefängnis ging, damit die Redaktion weiterhin arbeitsfähig war.

Während der Zeit des Nationalsozialismus wurde die kritische politische Satire ganz aus der Öffentlichkeit verbannt (siehe auch Presse im Nationalsozialismus). Mittel dazu waren unter anderem das Schriftleitergesetz (verabschiedet am 4. Oktober 1933, in Kraft getreten am 1. Januar 1934), „Schwarze Listen“; außerdem wurden politisch Andersdenkende verfolgt, unter Druck gesetzt (Drohungen, z. B. Androhung von Gewalt), verfolgt, kriminalisiert und ihrer Freiheit beraubt (durch Gefängnisstrafen oder indem sie außerhalb des normalen Rechtssystems in „Schutzhaft“ genommen wurden – siehe auch Konzentrationslager#1933 bis 1935). Nicht wenige wurden auch ermordet. Ein bekanntes Beispiel: Erich Mühsam (1878–1934), er veröffentlichte 1931 bis 1933 unter dem Pseudonym „Tobias“ politisch-satirische Beiträge für den Ulk (die Wochenbeilage des Berliner Tageblatts), wurde kurz nach der nationalsozialistischen Machtergreifung 1933 von der SA verhaftet und am 10. Juli 1934 im KZ Oranienburg nach über 16-monatiger „Schutzhaft“ von SS-Männern ermordet.

 

Situation in Westdeutschland 1949–1990 und im wiedervereinigten Deutschland

Satire wird in der Bundesrepublik Deutschland durch die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) und die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) geschützt. Diese konkurrieren allerdings mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG), welches sichert, dass der Einzelne selbst darüber bestimmen darf, wie er sich in der Öffentlichkeit darstellt.

Satire kann Kunst sein, ist es aber nicht notwendigerweise. Um durch die Kunstfreiheit geschützt zu sein, muss sie – rein rechtlich gesehen – eine schöpferische Gestaltung aufweisen, das heißt, als fiktive oder karikaturhafte Darstellung erkennbar sein. Ist diese nicht gegeben – oder wird sie vom Gericht nicht anerkannt –, greift das Persönlichkeitsrecht.

Vor Gericht müssen der Aussagekern einer Satire und seine künstlerische Einkleidung getrennt behandelt werden. Beide müssen darauf hin überprüft werden, ob sie das Persönlichkeitsrecht verletzen. Werden unwahre Aussagen nicht als fiktive oder karikaturhafte Darstellung erkennbar, ist die Meinungsfreiheit nicht geschützt; die Satire kann dann als „Schmähkritik“ und damit als üble Nachrede verstanden werden, bei der das Persönlichkeitsrecht greift. „Von einer Schmähkritik könne nur die Rede sein, wenn bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund stehe, die jenseits polemischer und überspitzter Kritik persönlich herabgesetzt und gleichsam an den Pranger gestellt werden soll“, so ein Urteil des Bundesgerichtshofs.

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts stellte 2005 fest, dass auch satirische Fotomontagen dem Schutz der freien Meinungsäußerung und der Kunstfreiheit unterliegen – allerdings nur dann, wenn sie als fiktive oder karikaturhafte Darstellungen erkennbar sind.

Sowohl gegen Eulenspiegel, pardon wie gegen Titanic und den Nebelspalter wurden in der Vergangenheit zahlreiche Prozesse angestrengt. Besonders Titanic ist dafür bekannt, mit ihrer Satire rechtliche Spielräume auszureizen. Von 1979 bis 2001 wurden insgesamt 40 Gerichtsverfahren gegen Titanic angestrengt und 28 Ausgaben verboten; Schadenersatz­zahlungen und Gerichtskosten brachten das Heft teilweise an den Rand des Konkurses. Auch die taz und ihr prominentester satirischer Autor Wiglaf Droste mussten sich häufig vor Gericht verteidigen.

Bei dem bis 2006 erschienenen Online-Satiremagazin ZYN! beschränkten sich die rechtlichen Schwierigkeiten auf marken- und namensrechtliche Probleme. Firmen wie Opel beispielsweise verwahrten sich gegen eine Nennung ihrer Marke in einer Parodie des Nachrichtenmagazins SPIEGEL (SPIGGL). Eine Parodie der Bild-Zeitung durch ein anderes Online-Satiremagazin führte hingegen zu einer Abmahnung.

Aber welcher Amtsrichter kennt schon WIKIPEDIA.

Dieses Thema wird hier weiter thematisiert werden.

Geil, explosiver Kahn kommt nach Bremerhaven

oder,

wie man das Jugendamtsproblem auch lösen könnte.

In Hamburg muss ein Frachter den Hafen wieder verlassen, weil er etwas zu viel Ammoniumnitrat geladen hat. Es ist nur etwa doppelt soviel, wie dies erlaubt ist. Wenn´s mehr nicht ist.

Ammoniumnitrat benötigt man für die Herstellung von Düngemittel und zur Sprengstoffherstellung.

Ammoniumnitrat ist hochgefährlich und soll Auslöser der Explosionskatastrophe im vergangenen Jahr im Hafen von Beirut gewesen sein. Weite Teile der libanesischen Hauptstadt wurden damals verwüstet.

„Beirut ist neh schöne Stadt …“

1000 Tonnen hat das Schiff geladen, das heute Hamburg wieder verlassen soll. Aber wohin mit dem Zeug?

Ein Sprengstoff, der so gefährlich ist, dass er eine ganz Stadt vernichten kann, dafür gibt es eigentlich nur eine Lösung, nur ein Hafen, wo man hinbringen kann.

In Bremerhaven singt man schon ein Lied.

„Ein Schiff wird kommen …“

Ja, genau, das Schiff, mit der für Hamburg zu gefährliche Fracht, soll nun nach Bremerhaven weiter schippern. Warum Bremerhaven?

Da fallen mir zwei mögliche Antworten ein.

Antwort1
Das Zeug ist in Bremerhaven weniger explosiv.

Antwort2
Um Bremerhaven ist es nicht so schade.

Antwort1 erscheint mir wenig logisch. Wieso sollte das Zeug in Bremerhaven weniger explosiv sein, als in Hamburg? Dazu fällt mir gerade keine Antwort ein.

Da bliebe noch Antwort2. Also ehrlich, wieso sollte man Hamburg in die Luft sprengen, wenn es mit Bremerhaven eine Alternative gibt?

Hamburg oder Bremerhaven, da fällt die Antwort nicht schwer. Schon gar nicht, wenn man Bremerhaven kennt. Vielleicht heißt ja der Empfänger Koch. Vielleicht will die ja damit das Jugendamt in die Luft sprengen. Vielleicht hat sie heute noch keine gute Tat vollbracht.

Waren sie in letzter Zeit mal in Bremerhaven? Haben sie dort in letzter Zeit mal die Einkaufsstraße, also die Fußgängerzone gesehen? Haben sie die Leerstände dort gesehen, nachdem Karstadt die Pforten geschlossen hat?

Mancher Bürger dieser ehemals schönen Stadt könnte sich mit so einer Sanierung durchaus anfreunden.

Und mancher Mitarbeiter der Stadtverwaltung hofft vielleicht insgeheim, dass bei der Entladung des Kahns der Stadtteil Leherheide nicht verschont bleibt. Zwar finden die es schade um den Erikasee, aber vielleicht kann man damit den Tsunami zum Schweigen bringen, den Frau Koch wegen Tilman ausgelöst hat.

Wir dagegen würden meinen, dass Richter Dr. Köster, die Senatorin Frau Schilling, und einige Jugendamtsmitarbeiter unbedingt einen Platz in der ersten Reihe verdient haben, wenn das Schiff ankommt und entladen wird.

Wer noch Vorschläge für die erste Reihe hat, darf diese gerne mit der Kommentarfunktion mitteilen.

Übrigens, es gibt in diesem Land theoretisch noch das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung. Auch wenn das nur noch theoretisch gilt, wird darauf hingewiesen, dass es sich bei diesem Beitrag um eine straffreie und zulässige Satire handelt. Dies für den Fall, dass der Kahn nicht in die Luft fliegen sollte.