Wie ihr wisst, hatte ich am Freitag, dem 29.4.2022, eine Gerichtsverhandlung beim AG Gelsenkirchen. Ich kann hier im Moment nicht viel über die Verhandlung berichten, solange mir das schriftliche Urteil noch nicht vorliegt.
Soviel sei schon mal gesagt, die Richterin hat sich mal wieder von ihrer unfähigsten Seite gezeigt.
Wie ihr wisst, habe ich schon am Anfang der Corona-Pandemie bezweifelt, dass Corona wirklich eine Lungenkrankheit ist. Für mich war früh klar, dass Corona eine Hirnkrankheit sein muss, denn Behörden, Justiz und Politik haben sich seit Beginn der Pandemie eine Frechheit nach der anderen herausgenommen, und einen Schwachsinn nach dem anderen erlaubt.
Auch jetzt ist das noch nicht vorbei, wie das AG Gelsenkirchen mal wieder gezeigt hat.
Zur Erinnerung, im April 2022 wurde endlich die dumme Maskenpflicht aufgehoben. Es gibt also keine gesetzliche Pflicht mehr, mit einem Lappen vor dem Gesicht durch die Welt zu laufen. Zumindest schreibt dies der Gesetzgeber nicht mehr vor.
Hat man das beim Amtsgericht Gelsenkirchen etwas noch nicht mitbekommen, oder glaubt der Direktor des Amtsgerichts Gelsenkirchen etwa, dass die Gesetze in Gelsenkirchen, zumindest beim Amtsgericht, nicht gelten?
Ich bekomme eine Ladung zu einer Gerichtsverhandlung. Beim Betreten des Gerichts erfahre ich, dass der Direktor für das Amtsgericht weiterhin eine Maskenpflicht angeordnet habe. Ich habe dem Wachmann dann erklärt, dass die Maskentragepflicht vom Gesetzgeber aufgehoben wurde, und ich zur Verhandlung geladen wurde, und nicht zu Maskenball.
Der Wachmann meinte dann, dass der Direktor von seinem Hausrecht Gebrauch gemacht hätte. Das mag ja sein, und unbestritten hat der Direktor eines Gerichts auch ein Hausrecht, aber genauso unbestritten ist, dass das nicht sein Haus ist, und das noch immer ein öffentliches Gebäude ist. Es darf also bestritten werden, dass sein Hausrecht so weit geht, dass er dem Bürger vorschreiben darf, dass dieser das öffentliche Gebäude nur mit einem Lappen vor Mund und Nase das Gebäude betreten darf, selbst wenn es keine gesetzliche Maskentragepflicht gibt, sondern diese sogar ausdrücklich aufgehoben wurde. Für mich sieht das nach Nötigung aus.
Es gibt sowieso schon ein beschwertes Verhältnis zwischen Dr. Kirsten und meiner Person, denn der Direktor gilt, wie bereits auch sein Vorgänger, als befangen, was meine Person anbetrifft. Also die letzten beiden Direktoren des Gerichts dürfen in keinem Verfahren mehr tätig werden, was mich betrifft. Es gibt aber einen Unterschied zwischen den beiden.
Den ersten Direktor hatte ich noch selbst abgelehnt. Dr. Kirsten dagegen hatte ich nur nahegelegt, sich selbst abzulehnen, weil ich es sonst gemacht hätte. Daraufhin erfolgte die Selbstablehnung. Beide Befangenheitsanträge wurden vom Gericht natürlich bestätigt.
Ich habe mir dann einen Mailkorb, sprich Maske, verpassen lassen, denn sonst hätte ich an meiner eigenen Verhandlung nicht teilnehmen können.
Über die Gerichtsverhandlung könnte man auch noch einiges berichten, aber da ich noch auf das schriftliche Urteil warte, scheint das im Moment noch nicht angebracht zu sein.
Doch auch noch nach der Verhandlung ging der Geisteswahn weiter. Corona sei Dank. Ich wollte gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen. Dafür hat man normalerweise 7 Tage Zeit. Wenn man schon am Amtsgericht ist, dann macht das normalerweise Sinn, das sofort bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts zu machen. Besonders viel Sinn ergibt das, wenn man auch noch mobilitätseingeschränkt ist.
Ich war also am 29.4.2022 wegen meiner Verhandlung beim Amtsgericht, und wollte nach der Verhandlung Rechtsmittel bei der Rechtsantragsstelle einlegen, aber auch daran wurde ich wieder gehindert.
Bei anderen Gerichten, z. B. dem AG Essen oder dem LG Essen, ist das trotz Corona Wahnsinn noch immer möglich, aber beim AG Gelsenkirchen wird das verhindert. Man erklärte mir, dass ich nicht einfach nach einer Verhandlung zur Rechtsantragsstelle könnte, um dort Rechtsmittel einzulegen, was normalerweise durchaus mein Recht ist. Vielmehr gab man mir einen Zettel mit Telefonnummern mit, und meinte, dass ich nachhause könnte, und dann unter einer der angegebenen Telefonnummern einen Termin vereinbaren soll, um mein Rechtsmittel einzulegen.
Echt jetzt? Vor Corona-Zeiten konnte man auch beim AG Gelsenkirchen sofort nach einer Verhandlung Rechtsmittel einlegen, aber dank Corona kann man ja den Bürger durchaus schikanieren.
Zur Erinnerung, ich bin Rollstuhlfahrer. Es bedeutet einen erheblichen Aufwand, um zum Gericht zu gelangen. Eine Fahrt zum Gericht mit dem Rollstuhltransport kostet pauschal 45 Euro, und der zusätzliche Zeitaufwand kommt auch noch dazu. Das soll ich also machen, nur weil man beim AG Gelsenkirchen sich weigert Rechtsmittel unmittelbar nach einer Verhandlung auszunehmen.
Was ist das, deutet das auf eine Lungenkrankheit hin, oder doch eher auf eine Hirnkrankheit?
Ich habe also den Zettel bekommen, und habe dann sofort vor dem Gericht versucht, die angegebene Rufnummer anzurufen. Bei der Rufnummer mit den Endziffern 209 meldete sich ein Anrufbeantworter mit dem Hinweis, dass er nur im Sprachmodus wäre, und deshalb keine Gespräche aufzeichnen könnte. So kann man natürlich keine Termine vereinbaren.
Bei der Nummer mit den Endziffern 210 meldete auch niemand, auch kein Band.
Ich weiß natürlich, dass es keine Pflicht gibt, das Rechtsmittel bei der Rechtsantragsstelle auszugeben, aber immerhin habe ich offiziell das Recht, das dort so zu machen.
Jetzt muss ich den Mist natürlich so machen. Ich lege jetzt hiermit offiziell Rechtsmittel (Berufung/Einspruch) gegen das bescheuerte Urteil des Amtsgericht Gelsenkirchen vom 29.4.2022 unter dem Aktenzeichen 313 Cs 23 Js 762/19 – 17/22 ein, und werfe das Schreiben beim AG Gelsenkirchen in den Briefkasten ein. Zusätzlich werde ich wieder versuchen, das Rechtsmittel per Fax an das AG zu senden. Ob es klappt? Ein Sachbearbeiter des AG hat mir ja telefonisch mitgeteilt, dass das AG zurzeit Probleme mit dem Fax hat.
In den letzten Wochen hatte ich bereits zwei Faxe an das AG gesendet, die jedoch beide nicht komplett beim AG angekommen waren. Da macht es natürlich besonders viel Sinn, den Bürger bei der Ausübung seiner gesetzlich zustehenden Rechts zu behindern.
Überhaupt ist es erstaunlich, wie viele Schreiben angeblich bei Behörden nicht ankommen sollen, egal auf welche Weise diese übermittelt wurden.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde, die ich persönlich auf der Wache in GE-Buer abgegeben hatte, hat man dort nicht wieder gefunden.
Eine Demo-Anmeldung per Fax kam angeblich auch nicht an, und musste nochmal per E-Mail übermittelt werden, und auf dem Postweg soll das auch nicht immer geklappt haben.
Das Rechtsmittel richtet sich sowohl gegen die Zurückweisung meines Befangenheitsantrages, den die abgelehnte Richterin selbst zurückgewiesen hat, als auch gegen das eigentliche Urteil, sowie auch gegen die schwachsinnige Ordnungsstrafe.