Unfassbar, was sich da in der JVA Brandenburg abgespielt haben soll.
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Unfassbar, was sich da in der JVA Brandenburg abgespielt haben soll.
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In einem früherem Beitrag übern Holger Jung, der in der JVA Bremerhaven mit 54 Jahren verstorben ist, wurde berichtet, dass die Beugehaft von Holger aus unserer Sicht nicht zulässig war.
Jetzt erreichte uns eine Info von einem Anwalt, der diese Sichtweise untermauerte. Demnach gab es schon vor ca. 10 Jahren ebenfalls eine Verhaftung eines Elternteils, von dem man den Aufenthaltsort seines Kindes erpressen wollte.
In diesem Fall soll es später ein Urteil gegeben haben, die die Beugehaft des Elternteil für nicht zulässig festgestellt hat.
In unserem Beitrag bezogen wir uns auf das Aussageverweigerungsrecht und das Zeugnisverweigerungsrecht, man muss aber auch noch beachten, dass das Gericht durch die Verhaftung von Holger auch noch eine massive Kindeswohlgefährdung begangen hat, denn das Gericht hat ja durch die Verhaftung des Vaters dafür gesorgt, dass die 15-jährige Tochter plötzlich alleine war.
Und natürlich hat das Familiengericht auch komplett den Willen des Mädchens missachtet, dass ja sehr klar zum Ausdruck gebracht hat, dass sie weder in einem Heim, noch bei Pflegeeltern leben wollte, sondern ausschließlich bei ihrem Vater.
Einem Familiengericht sollte eigentlich bekannt sein, dass man den Willen einer 15-Jährigen zu berücksichtigen hat.
Ich hoffe natürlich, dass ich das Urteil oder das Aktenzeichen noch bekomme.
Es wird demnächst noch weitere Beiträge über Holger und Co geben.
Das Aussageverweigerungsrecht im Strafverfahren kennen wahrscheinlich die meisten. Die KI mein dazu:
Das Aussageverweigerungsrecht ist das Recht einer Person, in einem Strafverfahren oder bei Ordnungswidrigkeiten keine Angaben zum Sachverhalt machen zu müssen. Es ist ein wichtiger Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips und schützt Beschuldigte vor Selbstbelastung. Das Recht, die Aussage zu verweigern, gilt sowohl bei der Polizei, als auch vor der Staatsanwaltschaft und vor Gericht.
Darüber hinaus gibt es aber auch noch ein Zeugnisverweigerungsrecht, und dazu schreibt die KI:
Im Zivilprozess haben Zeugen ein Recht zur Aussageverweigerung (§§ 383, 384 ZPO), ähnlich wie im Strafprozess, allerdings mit spezifischen zivilprozessualen Regelungen. Dieses Recht steht bestimmten Personengruppen zu, darunter Angehörige einer Partei, Geistliche und bestimmte Berufsgruppen, die unter Berufsgeheimnis stehen. Im Gegensatz zum Strafprozess wird in der ZPO nicht zwischen Aussage- und Zeugnisverweigerungsrecht unterschieden, sondern es wird generell von Zeugnisverweigerungsrecht gesprochen.
Manchmal ist die KI halt noch ein wenig dumm und nicht wirklich brauchbar. Man kann es aber ja nochmal versuchen.
Im Zivilprozess haben Zeugen unter bestimmten Umständen ein Zeugnisverweigerungsrecht, das ihnen erlaubt, die Aussage zu verweigern, um sich selbst oder nahe Angehörige nicht zu belasten oder um berufliche Geheimnisse zu wahren. Dieses Recht ist in den §§ 383 und 384 der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt und unterscheidet sich vom Aussageverweigerungsrecht des Beschuldigten im Strafprozess.
Und tatsächlich hat die KI im zweiten Versuch auch mitbekommen, dass das Zeugnisverweigerungsrecht auch gilt, wenn es um nahe Angehörige geht.
Man muss sicherlich kein Volljurist sein, um zu erkennen, dass zu den nahen Angehörigen auch die eigenen Kinder gehören.
Hier wurde bereits berichtet, dass das Familiengericht Bremerhaven einen Haftbefehl gegen Holger J. erlassen hatte, weil ein Richter den Vater von Mara zwingen wollte den Judas zu spielen. Für die, die in der christlichen Religion nicht so bewandert sind noch der Hinweis, dass Judas der Verräter von Jesus war. Der Familienrichter wollte mit dem Haftbefehl Holger J. zwingen, den Aufenthaltsort seiner 15-jährigen Tochter zu verraten.
In einem Strafverfahren wäre so ein Haftbefehl sicherlich völlig undenkbar. Auch in einem Zivilprozess dürfte so etwas nicht zulässig sein. Wenn man in einem Zivilprozess ein Zeugnisverweigerungsrecht hat, bedeutet das sicherlich, dass man auch das Recht besitzt, den Aufenthaltsort des nahen Angehörigen zu verschweigen. Eine Person in Beugehaft zu stecken, mit dem Ziel, auf sein Zeugnisverweigerungsrecht zu verzichten, und den Aufenthaltsort der eigenen Tochter zu verraten, dürfte mit ziemlicher Sicherheit auch im Zivilprozess völlig unzulässig sein.
Natürlich besitzen wir keinen Doktortitel Komma und schon gar nicht in Jura, wie dies auf den Richter Dr. Köster, vom Amtsgericht/Familiengericht zutrifft. Man sollte ja eigentlich davon ausgehen können, dass ein Jurist mit Doktortitel besonders befähigt wäre, und die Gesetze kennen sollte, aber in der Vergangenheit wurde immer wieder festgestellt, dass gerade unter Juristen, die einen Doktortitel besitzen, die Unfähigkeit und Willkür besonders groß war. Dies gilt ganz besonders für solche Richter, die einen Doktortitel besitzen, und dennoch jahrelang bei den unteren Gerichtsinstanzen tätig sind. Sollte man bei einem Juristen, mit einem akademischen Grad nicht davon ausgehen können, das dieser mindestens die Fähigkeiten für ein Landgericht, oder Oberlandesgericht mitbringt?
Holger J. Der Vater der 15-jährigen Mara, wurde also am 26. Mai 2025 in Bremerhaven festgenommen, als er dort einen Termin bei einer Politikerin hatte. Da der Vater und seine Tochter schon seit einem Jahr nicht mehr in Bremerhaven wohnten, war er zu diesem Termin extra mehrere 100 Kilometer angereist. Hier stellt sich nun die Frage, wie konnte es sein, dass Holger J. an diesen Tag, in den Räumen der Politikerin verhaftet wurde. Wer war der Judas, der Holger J. An die Polizei verriet?
Dem Gericht war bekannt, dass Holger J. Alleinerziehend war, und mit der Verhaftung des Vaters automatisch auch eine Kindeswohlgefährdung eintreten musste, denn einer 15 jährigen 2 Monate lang den Vater zu entziehen, darf doch wohl als ernsthafte Kindeswohlgefährdung bezeichnet werden, oder?
Es ist schon erstaunlich, wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, dann ist natürlich das Jugendamt dafür zuständig, diese abzustellen. Es gibt zahlreiche Mittel, die einem Jugendamt dafür zur Verfügung stehen. Als letzte Mittel, also wenn andere Mittel keinen Erfolg brachten, kann ein Jugendamt auch eine Inobhutnahme durchführen. Der starke Anstieg bei den Inobhutnahmen, ist ein Zeichen dafür, das Jugendämter immer häufiger Inobhutnahmen durchführen, ohne zuvor versucht zu haben andere Mittel einzusetzen.
Im Jahr 2005 wurden noch ungefähr 25000 Kinder von Jugendämtern in Obhut genommen. Inzwischen ist in Deutschland, die Geburtenrate mit nur noch 1,35 Kinder pro Frau, auf dem niedrigsten Stand. Dennoch hat sich die Zahl der Inobhutnahmen mit circa 75000 Kindern pro Jahr, verdreifacht.
Im Jahr 2023 wurden 692.989 Kinder geboren, während die Inobhutnahmen bei 75000 lagen. Über 10% der Neugeborenen können also und damit rechnen, dass das Jugendamt sie im Laufe ihrer Kindheit in Obhut nehmen wird. Kein Wunder, dass immer weniger Frauen bereit sind in diesem Land Kinder in die Welt zu setzen.
Auch Holger J., dem alleinerziehenden Vater, hatte das Jugendamt das Kind entzogen. Auch hier scheint es vorher keine anderen Hilfen vom Jugendamt gegeben zu haben. Die damals noch kleine Mara machte aber ziemlich schnell klar, was sie wollte. Sie wollte nicht, dass die Betreiber von sogenannten Jugendhilfeeinrichtungen sich auf ihre Kosten beziehungsweise auf ihr Leid, die Taschen vollmachen. Immer wieder verschwand sie aus der Fremdunterbringung, und kehrte zu ihren geliebten Vater zurück. Immer wieder wurde das Mädchen durch das Familiengericht, Jugendamt und der Polizei zurück in die Fremdunterbringung gebracht, natürlich gegen ihren ausdrücklichen Willen. Auch das Familiengericht, und das Jugendamt haben den Willen der Kinder bei ihren Entscheidungen mit zu berücksichtigen. Dabei zählt der Wille des Kindes umso mehr, je älter es wird.
Mara war zuletzt am 24.12.2023 aus der Fremdunterbringung verschwunden, um zu ihrem geliebten Vater zurückgekehrt. Inzwischen ist Mara 15 Jahre alt, und ab 14 ist der Wille des Kindes so stark zu berücksichtigen, dass eine Fremdunterbringung gegen ihren Willen kaum noch möglich ist. Durch ihr ständiges Entweichen aus der Fremdunterbringung hat sie auch klar und deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie dort nicht leben will. Da stellt man sich natürlich die Frage, warum dies das Familiengericht Bremerhaven mit seinen Familienrichtern Dr. Köster und Walther dies nicht begriffen haben wollen. Oder gibt es andere Gründe, warum man unbedingt nicht wollte, dass das Kind bei ihrem Vater bleibt?
Wir hatten keinen Einblick in die Akten, aber haben erfahren, das in der Akte stehen soll, dass ein Mitarbeiter des Jugendamtes offenbar Gefallen daran hatte, An der getragenen Unterwäsche von Mädchen zu schnüffeln. Könnte dies vielleicht ein Grund dafür sein, dass man Mara, gegen ihren eindeutigen Willen, wieder in die Fremdunterbringung stecken will? Ist das vielleicht der Grund dafür, dass das Familiengericht Bremerhaven, und das Jugendamt Bremerhaven den Fall bisher nicht an das wirkliche zuständige Gericht und Jugendamt abgegeben haben?
Auch einen Dr. Köster dürfte bekannt sein, dass Holger J, und Mara J, schon seit einem Jahr nicht mehr in Bremerhaven wohnen, und das zuständige Gericht und Jugendamt damit gewechselt hat. Das inzwischen zuständige Jugendamt hat er auch schon klargemacht, Dass sie mit den bisherigen Maßnahmen der Kollegen aus Bremerhaven nicht konform gehen.
Aufgrund des Haftbefehls des Familiengerichts Bremerhaven, den vermutlich Richter Dr. Köster, erlassen hatte, wurde Holger J am 26.5.2025 verhaftet, und in die JVA Bremerhaven eingeliefert. Holger J. sollte aus der Beugehaft entlassen werden, wenn er dem Familiengericht Bremerhaven mitgeteilt hätte, wo sich seine Tochter aufhält, damit man diese wieder in die Fremdunterbringung stecken konnte. Spätestens am 25.7.2025 sollte die Beugehaft enden.
Holger J. war ein Risikofall, da er bereits vor Jahren einen Schlaganfall erlitten hatte. Allein daher erscheint eine Haft, besonders aber eine Zivilhaft, nicht angebracht und nicht verhältnismäßig gewesen zu sein. 2 Tage vor der geplanten Entlassung starb Holger J. in seiner Gefängniszelle. Und nun ist natürlich der Supergau eingetreten.
Schon durch die Verhaftung, die wir als ungesetzlich, und völlig unverhältnismäßig ansehen, hatte aus unserer Sicht das Familiengericht eine unzulässige Kindeswohlgefährdung für Mara herbeigeführt. Durch den Tod bis 54-jährigen Vaters, hat man jetzt auch noch für eine Kindeswohlgefährdung, und natürlich für eine Traumatisierung von Mara gesorgt, die man nicht mehr beseitigen kann.
Wer dieses „Bestes Deutschland aller Zeiten“ kennt, ahnt natürlich schon, dass das für die Beteiligten im Staatsdienst folgenlos bleiben wird. Auch die Missachtung sämtlicher Rechtsnormen wird man mit dem Hinweis auf die richterliche Unabhängigkeit vom Tisch wischen. Da stellt man sich natürlich die Frage, ob nun Rechtsbeugung auch schon zur richterlichen Unabhängigkeit zählt.
Schon seit Jahren fordert Rechtsanwalt Plantiko eine Richterwahl auf Zeit durch das Volk, damit man sich wenigstens von den unfähigsten und willkürlich Richtern wieder trennen kann. Wir unterstützen diese Forderung schon seit langem.
*** Rechtsanwalt Claus Plantiko ist gestorben.
Claus Plantiko
* 24.06.1938
† 12.05.2025 in Bonn-Duisdorf ***
In diesem Fall sehen wir also ein unzuständiges Gericht, weil weder Holger J., noch Mara J., Überhaupt in Bremerhaven wohnen.
Außerdem einen unverhältnismäßigen Haftbefehl wegen dem Gesundheitszustand von Holger J.
Eine Missachtung des Willens, der bei einem 15 jährigen Mädchen zu berücksichtigen ist.
Eine Verweigerung des Zeugnisverweigerungsrechts, welches aus unserer Sicht Holger J. Zustand.
Aus unserer Sicht ist klar, dass die Beteiligten zu mindestens eine erhebliche Mitschuld am Tod von Holger J. tragen, und zur Verantwortung gezogen gehören.
Natürlich kann es nicht sein, dass diese Mitverantwortlichen weiterhin dafür zuständig sein sollen, über die Zukunft von Mara entscheiden zu dürfen.
Wir werden eine Strafanzeige fertigen, sowie eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter, Auch wenn diese mal wieder abgelehnt werden wird, wird sie zumindest für Aufregung sorgen.
Frau Bianca Ax stellt sich auf der Internetseite
Wir für Bremerhaven so vor.
Herzlich willkommen! Ich bin Bianca Ax, geboren am 13. Dezember 1975 in Bremerhaven-Lehe. Meine Kindheit war geprägt von besonderen Lebensumständen: Nach meiner Adoption verbrachte ich einige Jahre in meiner neuen Familie, bevor ich im Waisenstift Varel aufwuchs, wo ich auch erwachsen wurde. …
… In meinem Erwachsenenleben lernte ich meinen Mann kennen, und nach unserer Heirat kehrten wir gemeinsam nach Bremerhaven zurück. Hier begann mein politisches Engagement, das mir von Anfang an große Freude bereitete. …
So groß kann die Freude dann doch nicht gewesen sein, wenn man die Partei wechseln muss.
Nach einiger Zeit entschied ich mich, die Wählervereinigung BiW zu verlassen, da ich dort nicht die Werte fand, die ich suchte. Gemeinsam mit Claudia Baltrusch gründete ich schließlich die Wählervereinigung „Wir für Bremerhaven“. Heute bin ich stolz darauf, als Fraktionsvorsitzende der WfB mit einem engagierten Team für die Belange der Bremerhavener Bürgerinnen und Bürger einzutreten. Unsere Mission: Sozialpolitik mit Herz.
Sozialpolitik mit Herz also, leider hat Holger J. soviel Herz nicht überlebt.
Was hat Frau Ax mit der Verhaftung und damit auch mit dem Tod von Holger J zu tun?
Diese Frage würden wir ihr gerne stellen.
Holger J. und Mara J. sind ein Opfer des Jugendamtes Bremerhaven und des Familiengericht Bremerhaven. Einer der dortigen Familienrichter ist Richter Dr. Köster. Dieser ist durchaus schön öfters mit seinen merkwürdigen Entscheidungen aufgefallen. Auch mit dem VOLLPFOSTEN DES MONATS wurde er bereits ausgezeichnet.
Als die Mutter von Mara J. starb, lebte sie alleine mit ihrem Vater zusammen in Bremerhaven. Das Jugendamt Bremerhaven, für seine zahlreichen willkürlichen Inobhutnahmen bekannt, nahm Mara 2006 erstmalig in Obhut, dabei soll es sich um konstruierte Kindswohlgefährdung gehandelt haben. Nichts neues für Jugendämter, nichts neues für das Jugendamt Bremerhaven.
Lt. Grundgesetz ist die Familie besonders geschützt. Eine Inobhutnahme darf daher nur das letzte Mittel sein. Was waren die Ma0nahmen des Jugendamtes Bremerhaven, bevor man die Inobhutnahme durchführte?
Es gibt genügend Fälle, wo Jugendämter mit Hilfe der Familiengerichte Inobhutnahmen durchgeführt haben, wo Kinder und Eltern durch diese Maßnahmen traumatisiert wurden, ohne dass es vorher jemals eine Hilfe des Jugendamtes gab.
Die damals kleine Mara hatte ihren eigenen Willen. Die Liebe zu ihrem Vater war so groß, dass auch das Jugendamt Bremerhaven, oder das Familiengericht Bremerhaven die zerstören konnte. Immer wieder haute Mara aus der Fremdunterbringung ab, und kam zurück zum Vater.
Natürlich sind Jugendämter nicht einsichtig, und die Schwarzkittel bei Gericht sowieso nicht. Obwohl sie nur Diener des Volkes sind, halten sie sich für mindestens Halbgötter in Schwarz. Wenn ein Kind immer und immer wieder aus der Fremdunterbringung abhaut, zurück zum Vater, dann muss man doch mal erkennen, dass die Fremdunterbringung der falsche Weg ist. Diese Einsicht fehlt aber sowohl beim Jugendamt, als auch beim Familiengericht.
Am 24.12.2023 kehrte das freiheitsliebende Mädchen wieder zu ihrem Vater zurück. Da weder Mara, noch er, wollten, dass Mara wieder im Heim landete, machte der Vater genau das Richtige. Zusammen mit seiner Tochter verließ er Bremerhaven und zog in ein anderes Bundesland. Vor ca. 1,5 Jahren hat man also die Stadt Bremerhaven, das Bundesland Bremen und damit die Zuständigkeit des Familiengerichts Bremerhaven und des Jugendamtes Bremerhaven verlassen.
Weder das Familiengericht, noch das Jugendamt Bremerhaven sind damit weiterhin für Mara zuständig, dennoch weigert sich das Familiengericht Bremerhaven und das Jugendamt Bremerhaven den Fall abzugeben, damit Mara wieder ein normales Leben führen kann.
Was steht so schlimmes in den Akten, dass man unbedingt vermeiden will, dass andere Stellen dies erfahren?
Geht es vielleicht um den Jugendamtsmitarbeiter P., der in der Akte erwähnt worden sein soll, weil er angeblich so gerne an der getragenen Unterwäsche von Mara geschnüffelt hat?
Obwohl Bremerhaven nicht mehr für den Fall zuständig ist, weil die Zuständigkeit nach dem Umzug von Holger J. und Mara J. bei dem Jugendamt und dem Familiengericht des neuen Wohnorts gewechselt hat. Hat das Familiengericht Bremerhaven einen Haftbefehl gegen den Vater erlassen, mit dem Ziel, dass dieser dem Familiengericht den Wohnort von Mara mitteilt.

Beugehaft also gegen einen Vater, damit der seine Tochter verraten soll. Ein Unding. Es bestehen erhebliche Zweifel, dass das überhaupt zulässig war.
Es kommt aber noch dazu, dass Holger J. vor einigen Jahren einen Schlafanfall hatte, und man sich die Frage stellen muss, ob man in so einem schlechten Gesundheitszustand überhaupt noch verhaftet werden darf. Immerhin ist es nicht die Aufgabe des Familiengerichts unbeliebte Väter umzubringen, oder?
Nach dieser Einleitung stellt sich nun die Frage, was denn Frau Bianca Ax von WIR FÜR BREMERHAVEN mit Holger J., Mara J. und dem Fall zu tun hat.
Sowohl Holger, als auch Mara waren nicht nur juristisch, sondern auch politisch aktiv geworden, um zu erreichen, dass Mara bei ihrem Vater bleiben darf. Mara ist dafür extra einer Partei beigetreten.
Holger hat verschiedene Politiker angeschrieben. Auch mit Bianca Ax stand er im Kontakt. Von ihr gibt es einen Beitrag in der Zeitung.
WfB-Fraktion fordert: Mehr Augenmaß bei Inobhutnahmen
Immer wieder werden in Bremerhaven Kinder aus ihren Familien herausgerissen, teilt Bianca Ax für die Fraktion von „Wir für Bremerhaven“ (WfB) mit. Solche Maßnahmen griffen tief in das Leben von Kindern und Eltern ein und sollten nur dann erfolgen, wenn das Kindeswohl tatsächlich gefährdet ist, so Ax.
WfB fordert: „Das Jugendamt und die Jugendhilfe müssen sich auf die Kinder konzentrieren, die wirklich in akuter Not sind – dort, wo Missbrauch, Gewalt oder massive Vernachlässigung herrschen. Diese Kinder brauchen dringend Schutz, Zuwendung und professionelle Hilfe.“
Gleichzeitig dürften Familien, die mit Schwierigkeiten kämpfen, nicht vorschnell getrennt werden. Oft reichten unterstützende Maßnahmen, um das Kindeswohl zu sichern und den Verbleib in der Familie zu ermöglichen.
Da wären wir ja ganz bei ihr, aber wie passt dann das Folgende dazu.
Frau Ax hatte Holger J. zu einem Gespräch nach Bremerhaven eingeladen. Holger hatte sich dafür extra einen Leihwagen gemietet, und war damit nach Bremerhaven gefahren. In dem Büro von Frau Ax wurde Holger J. dann von der Polizei festgenommen. ZUFÄLLE GIBT ES!
Da stellt man sich natürlich die Frage, wer hat die Polizei informiert, woher wusste diese, dass er an diesem Tag einen Termin bei Frau Ax hatte?
Eine Antwort liegt einem sofort auf der Zunge.
Holger J. wurde am 26.5.2025 festgenommen und in die JVA Bremerhaven gebracht. Holger berichtete noch, dass er an diesem Tag noch in der JVA von Beamten zusammengeschlagen worden wäre. Unklar ist aber, ob das Mitarbeiter der JVA gewesen sein sollen, oder die Polizisten, die ihn eingeliefert hatten.
Da Holger bei einem Besuch erklärte, dass die Vollzugsbeamten auf seiner Abteilung nett wären, kann man sich vielleicht denken, wer Holger verprügelt haben soll.
Am 25.7.2025 sollte die Beugehaft von Holger J. enden, allerdings hatte man ihm angeblich angedroht, dass man seine Haftzeit noch verlängern würde.
Holger J kam am 25.7.2025 nicht raus, er verstarb in der Nacht vom 23.7. auf den 24.7.2025. Da können die Beteiligten mal so richtig stolz auf sich sein. Da hat man ein Mädchen über Jahre drangsaliert, und ihr jetzt auch noch den Vater genommen.
Wir wüssten natürlich gerne welche Rolle Frau Bianca Ax bei der Verhaftung gespielt hat, und ob sie damit auch eine Teilschuld am Tod von Holger J hat.
Gehen Familiengerichte und Jugendämter sogar über Leichen? Wundern würde dies Eingeweihte sicherlich nicht mehr. Wer sich mit der Thematik Familiengericht und Jugendamt auskennt, der weiß, wie diese massenhaft Familien und Kinder traumatisiert und deren Zukunft zerstören. Gedacht war das mal ganz anders, gemacht wird dies aber immer häufiger.
Das es Familien gibt, wo das Jugendamt eingreifen muss, oder eingreifen müsste, steht außer Frage, doch immer häufiger schlägt das Jugendamt zu, nimmt Kinder aus den Familien, wo dies absolut unbegründet ist. Im Jahr 2005 gab es in Deutschland noch zirka 25000 Inobhutnahmen, diese Zahl hatte sich schon 10 Jahre später verdoppelt, und inzwischen sind das sogar dreimal so viel Inobhutnahmen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass in Deutschland die Geburtenrate entsprechend angestiegen wäre, sondern mit 1,35 Kindern pro Frau liegt die Geburtenrate auf einem absoluten Tiefpunkt. Immer weniger Kinder werden also geboren, gleichzeitig jedoch werden immer mehr Kinder den Eltern geraubt, und einer gierigen Hilfsindustrie oder Pflegeeltern zugeführt, wo sich die Betreiber häufig die Hände reiben, und sich Pflegefamilien von dem Pflegegeld eine Eigentumswohnung oder Haus leisten.
Was bringt so ein Kind einer Einrichtung? So um die 8000€im Monat durfte inzwischen der Normalfall sein. Kinder, die im Ausland untergebracht werden, kosten natürlich nochmals deutlich mehr. Wir wissen aus dem Fall „Paul“, der bei einem Rentner in Ungarn untergebracht war, dass die live-Jugendhilfe aus Bochum schon im Jahr 2015 über 7000€ im Monat vom Jugendamt kassiert hatte. Auch hier kann man wahrscheinlich inzwischen von einer Verdopplung ausgehen. Das sind aber nicht die bekannten Höchstbeträge. Aus dem Jahr 2024 ist bekannt, dass eine Einrichtung in Nienburg monatlich 40000 Euro für ein Problemkind kassiert hatte. Die Geschichte dieses Kind ist hinreichend bekannt, und es kann gesagt werden, dass dieses Kind erst in der Obhut des Jugendamtes zu einem Problemkind gemacht wurde. Im Jahr 2024 waren die genannten 40000€ der Höchstbetrag, der uns für die Unterbringung eines Kindes bekannt war. 2025 wurde dann bekannt, dass dies keineswegs die höchste Summe war, denn für ein anderes Kind in Niedersachsen wurden sogar 48500€ monatlich an eine Einrichtung überwiesen. Da hat man dann nach 2 Monaten das Geld für den Porsche zusammen.
Laut Gesetz soll ja eine Inobhutnahme das letzte Mittel sein. Also eine Inobhutnahme darf eigentlich nur erfolgen, wenn andere Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Familienhilfe, keinen Erfolg gebracht hat. Tatsächlich jedoch Ist bei vielen Jugendämtern eine Inobhutnahme das einzige Mittel, dass Jugendämter nutzen. Das eine Familienhilfe tatsächlich eine Hilfe ist, zumindest wenn diese nicht nur zum Schein eingerichtet wurde, während eine Inobhutnahme sowohl für die Eltern als auch das Kind traumatisierend ist, dürfte klar sein. Häufig wann denn dann solche Heimkinder auch noch in der Psychiatrie, wo sie dann mit Psychopharmaka vollgepumpt werden, und ihr Leben endgültig zerstört wird.
Man kann davon ausgehen, dass viele der Drogenabhängigen während ihrer Kindheit mit Psychopharmaka behandelt wurden, und so eine spätere Sucht vorprogrammiert wurde. Das alles passiert natürlich unter dem Deckmäntelchen das Kindeswohl.
Seit 2013 hatte sich unser Gründungsmitglied und ehemaliger Vereinsvorsitzender mit dem Thema willkürlicher Inobhutnahmen durch die deutschen Jugendämter beschäftigt. Erfolge wurden erzielt im Fall Antonya, Edi S., Taylor S., Zoe S., Dave, Tobias K. etc.
In den genannten Fällen erfolgten die Inobhutnahmen nachweislich nicht wegen dem Kindeswohl, sondern rein willkürlich. Daneben gibt es noch zahlreiche Fälle, wo auch die Presse über willkürliche Inobhutnahmen berichtet hat. Das ist den Jugendämtern nicht immer um das Kindeswohl geht, belegen weitere Jugendamtsskandale, wie zum Beispiel der Jugendamtsskandal von Gelsenkirchen, wo der Jugendamtsleiter und sein Stellvertreter ein eigenes Kinderheim in Ungarn betrieb, das natürlich mit deutschen Kindern bestückt werden musste, damit man genügend Kohle machen konnte.
Natürlich haben dabei nicht nur die Jugendämter ihre Finger im Spiel, sondern das Ganze wird regelmäßig auch noch von Familienrichtern unterstützt.
Ein besonders widerlicher Fall Ist der Fall von Mara J. und ihrem Vater Holger J.
Dieser Fall zeigt, dass Jugendämter und Familiengerichte sich in ihrer Widerlichkeit noch immer überbieten können. Dabei hatte es Mara in ihrem Leben bisher bestimmt nicht einfach. Mara ist heute 15 Jahre alt, muss also 2010 geboren sein. Im Alter von 2 Jahren starb ihre Mutter, und sie musste von ihrem Vater, Holger J. allein aufgezogen werden. Ungefähr im Alter von 6 Jahren erfolgte ihre Erste Inobhutnahme durch das Jugendamt. Es dürfte sich dabei um das Jugendamt Bremerhaven gehandelt haben.
Bei der Zahl der Inobhutnahmen unterscheiden sich die Bundesländer. Grundsätzlich kann man sagen, dass Bundesländer, in der die CDU regiert, weniger Kinder aus den Familien gerissen werden, als in Bundesländern die von der SPD beziehungsweise den Grünen regiert werden. Nicht unbedingt in absoluten Zahlen, aber wenn man das auf pro 1000 Kinder umrechnet. Es ist aktuell nicht bekannt welches Bundesland bei den Inobhutnahmen führend ist, bekannt ist aber, dass das Bundesland Bremen zumindest vor einigen Jahren Spitzenreiter bei den Inobhutnahmen war. Dabei ist anzumerken, das Bremerhaven die zweit ärmste Stadt in Deutschland ist, und sich die Kosten für die zahlreichen Fremdunterbringungen gar nicht leisten kann.
Speziell das Jugendamt Bremerhaven, und auch der Familienrichter Köster, vom Amtsgericht Bremerhaven ist auch schon In anderen Fällen äußerst unangenehm aufgefallen. Richter bestellen gerne Gutachten, auf die sie sich dann bei ihren Entscheidungen berufen, wobei sie regelmäßig darauf achten, Gutachter auszuwählen, die im Sinne des Jugendamts agieren. Weil die Gutachter natürlich auch Folgeaufträge haben möchten, fallen die Gutachten meistens wie gewünscht für das Jugendamt aus. Es ist sogar ein Fall bekannt, wo eine Richterin eine Gutachterin beauftragte, und als diese Gutachterin dem Gericht mitteilte, dass das Jugendamt einen großen Fehler begangen hatte, wurde die Gutachterin von der Richterin entpflichtet, und von einer jugendamtsfreundlichen Gutachterin ersetzt.
In dem uns bekannten Fall von dem jungen Tillmann war der Gutachter Benno B. Herr B. Ist Professor, und für seine objektiven Gutachten bekannt. Er hatte schlichtweg nicht nötig Gutachten im Sinne der Jugendämter zu erstellen. Bei Tilman warnte er das Familiengericht ausdrücklich davor Tillmann aus der Familie zu nehmen, da dies dem Kind weiteren Schaden zufügen würde. Richter Köster war dies aber egal, und so landete Tillmann in der Fremdunterbringung und kam im über 40 verschiedene Einrichtungen. Tatsächlich hat man Tillmann damit massiv weiter geschadet, und erst als das Jugendamt überhaupt nicht mehr weiter wusste wurde das Kind wieder zurück in die Familie gebracht. Zwar nicht zur Mutter, dafür aber zu seinem großen Bruder.
Ähnlich verhält es sich bei Mara. Der Vater von Mara wohnte zwar in Bremerhaven, er arbeitet aber für eine umliegende Gemeinde. Es wird behauptet, dass bei Mara keine echte Kindeswohlgefährdung vorlag, sondern diese nur konstruiert wurden. In der Obhut des Jugendamtes machte Mara deutlich, dass sie bei und mit Ihrem Vater leben wollte. Immer wieder lief sie zu Ihrem Vater zurück. Immer wieder holt man sie wieder ab, und sie soll auch schon in zirka 40 Einrichtungen untergebracht worden sein.
Antonya war seinerzeit nur circa 7 Monate in der Einrichtung, bevor sie sich hilfesuchend an die Öffentlichkeit wandte, und aus dem Kinderheim Abhaute. Damals wurde bekannt, dass der Heimleiter die getragene Unterwäsche von Antonia durchsucht hatte. Er soll damals gemeint haben, dass er dies machen müsste, um zu erfahren, ob das Mädchen ihre Tage bekommen hätte.
Auch bei Mara soll so etwas in den Akten notiert sein. Hier soll der Jugendamtsmitarbeiter P. An der getragenen Unterwäsche des Mädchens geschnüffelt haben.
Im Jahr 2022 hatte Holger J. Einen Schlaganfall. Am 24.12.2023 war das Mädchen letztmalig aus der Fremdunterbringung abgehauen, und zum Vater zurückgekehrt. Um zu verhindern, dass das Jugendamt und das Familiengericht das Mädchen gegen seinen ausdrücklichen Willen wieder in die Fremdunterbringung schleppt, suchte man sich in einer anderen Stadt eine neue Wohnung, wo das Mädchen seither lebt, und auch beschult wird.
Mara ist inzwischen 15 Jahre alt, und das bedeutet, das ihr ein erhebliches Mitspracherecht zusteht, wenn es darum geht, wo sie leben möchte. Ein Kind welches schon 20 mal aus der Fremdunterbringung geflüchtet ist, hat doch wohl deutlich klargemacht, wo sie nicht leben möchte Ihre ständige Flucht zu ihrem Vater sollte jedem klar machen, dass sie bei diesem bleiben möchte. Außerdem gibt es ja einen neuen Wohnsitz außerhalb von Bremerhaven, was dazu führt, dass weder das Familiengericht noch das Jugendamt in Bremerhaven für den Fall noch zuständig ist. Es scheint so, als ob diese Kleinigkeiten Richter Kösters vom Familiengericht Bremerhaven mal wieder nicht interessiert. Auch das Holger einen Befangenheitsantrag gegen den Richter gestellt hatte, scheint niemand zu interessieren, zumindest wurde über diesen bisher anscheinend nicht entschieden.
Im Mai 2025 wurder Holger verhaftet, obwohl sein Gesundheitszustand nach dem Schlaganfall eine Haft lebensgefährlich machte Seit Ende Mai befand sich Holger in Beugehaft, das bedeutet, man wollte Holger zwingen, dem Familiengericht Bremerhaven den Aufenthaltsort von Mara mitzuteilen. Es bestehen erhebliche Zweifel, dass eine Beugehaft allein schon wegen dem schlechten Gesundheitszustand von Holger noch verhältnismäßig war. Hinzu kommen noch Zweifel an der Zuständigkeit des Familiengerichts Bremerhaven, und die Zuständigkeit von Richter Köster, da dieser mit einem Befangenheitsantrag abgelehnt wurde.
Eine Beugehaft ist auf maximal 6 Monate begrenzt. Bei Holger sollte diese 2 Monate dauern. Holger teilte mit, dass man ihm angedroht hätte diese 2 Monate noch zu verlängern, Wobei auch hier erhebliche Zweifel bestehen dass diese Verlängerung überhaupt zulässig gewesen wäre. Vielleicht sollte es auch überhaupt keine Verlängerung geben, vielleicht wollte man mit der Drohung den Druck auf den Vater noch weiter erhöhen.
Man muss schon sagen, dass das Verhalten von Holger heldenhaft war. Wenn jemand trotz seines schlechten Gesundheitszustandes 2 Monate im Knast aushält, ohne die Adresse seines Kindes preiszugeben damit dies nicht wieder gegen seinen Willen in einem Kinderheim leben muss, das ist wirklich heldenhaft, und zeugt von wahrer Elternliebe.
Während seiner Haft in der JVA Bremerhaven klagte Holger regelmäßig über Schmerzen, sowie über eine mangelhafte und schlechter medizinischer Versorgung. Auch hatte Holger berichtet, dass er nach der Einlieferung in der JVA von Beamten verprügelt worden sei. Hier ist allerdings nicht ganz klar, ob das Beamte der JVA gewesen sein sollen, oder die Polizisten, die ihn eingeliefert hatten. Beim Besuch erklärte Holger, dass die Beamten der JVA eigentlich ganz in Ordnung seien, woraus geschlossen werden muss, dass ist die Polizisten gewesen sein müssten, die Ihn angegriffen haben sollen. Holger erklärte auch noch, das ist ein Codewort für solche Übergriffe geben soll. Laut Holger soll man erklärt haben, dass man in die 5. Etage fahren würde, Eine 5. Etage gibt es natürlich nicht, Das soll einfach nur der Code dafür sein, dass man gleich mit Prügeln rechnen muss.
Am 26. Juli 2025 sollte Holger eigentlich aus der JVA wieder entlassen werden. Es kam jedoch anders, denn in der Nacht vom 23. Auf den 24.7.2025 ist Holger in seiner Zelle verstorben. Es gibt zwar eine Obduktion, aber diese wird sicherlich keine Schuldigen bei den Behörden finden, obwohl klar ist, das ist hier erhebliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Haft gibt, und auch die Zuständigkeit das Amtsgericht Bremerhaven mehr als zweifelhaft ist
Jetzt sucht man natürlich noch immer Mara, und ein Polizist aus Bremerhaven meinte, dass ich Mara bei ihm melden könnte, sie könnte auch mit unterdrückter Rufnummer anrufen. Diese Aussage ist natürlich mal wieder ein Witz, Die Polizei sieht die Rufnummer auch, wenn man mit unterdrückter Rufnummer anruft. Über diese Rufnummer wäre es natürlich ein Leichtes den Aufenthaltsort von Mara festzustellen. Ich befürchte, dass durch den Tod von Holger das Familiengericht und das Jugendamt das Ziel, Mara wieder in die Fremdunterbringung zu bringen, erreichen könnte. Ich hoffe aber, das Mara dort bleiben kann, wo sie sich gerade aufhält, und dass sie sich dort einigermaßen wohlfühlt, wobei natürlich der Tod ihres Vaters, Sie nochmals hart getroffen haben wird Holger wurde leider nur 54 Jahre alt.
Vor einigen Jahren traf ich, ich glaube es war in Hanover oder Osnabrück, auf einer Demo gegen Jugendämter und den Kinderklau, eine Frau mit ihrem Kind. Eigentlich hatte sie damals 2 Kinder, inzwischen sind es drei, aber das erste hatte ihr das Jugendamt Gelsenkirchen weggenommen. Die Mutter erzählte mir, dass das Kind zu einer Familie kam, wo der Mann und die Frau bei einer Bank bzw. Versicherung arbeiteten, und über entsprechendes Geld verfügten. Die Frau konnte wohl keine eigenen Kinder bekommen, deswegen war man auf ein Kind vom Jugendamt aus. Die Mutter erzählte auch noch, dass das Jugendamt der Familie von Anfang an gesagt hätte, dass Kind sei für immer.
Demnach wurde die Mutter also ein Opfer von Jugendamtswillkür.
Sie hat sich damit nicht abgefunden, und zog mit einem Anwalt vor das Familiengericht. Dort passierte etwas, was der Anwalt offenbar selbst nicht erwartet hatte. Das Familiengericht ordnete die Rückführung des Kindes an. Der Anwalt erzählte der Mutter, dass es das erste Mal war, dass er das beim Familiengericht erreicht hatte. Allerdings bekam die Mutter ihr Kind trotzdem nicht zurück, weil der Anwalt, wer weiß aus welchen Gründen, es versäumt hatte, die nächsten Schritte einzuleiten.
Jetzt wurde die Mutter also auch noch Opfer ihres eigenen kriminellen oder unfähigen Anwalt.
Die Mutter studierte Soziale Arbeit, und arbeitet inzwischen als Bewährungshelferin und wohnt in Norddeutschland. Mit einem ihrer Klienten hatte sie 2023 eine lebensgefährliches Begegnung. Dieser Typ suchte sie unter Alkoholeinfluss auf, misshandelte sie stundenlang und würgte sie auch. Nach Stunden konnte sie dem betrunkenem Angreifer entkommen. Das war also noch um einiges schlimmer, als das was wir in GE mitbekommen haben.
Der Täter wurde natürlich angezeigt, aber landete zunächst nicht in Untersuchungshaft. Über Monate stalkte der Typ die Bewährungshelferin, sowohl vor der Arbeitsstelle, und auch vor ihrer Wohnung. Mehrfach wurde die Polizei gerufen. Auch ein Gewaltschutzverfahren wurde beantragt, und das Gericht erließ ein Annäherungsverbot. Dieses Annäherungsverbot ignorierte der Stalker. Inzwischen sitzt der gewalttätige Stalker in Untersuchungshaft.
Heute war die Bewährungshelferin mal wieder in Gelsenkirchen, und ich war mit ihr, und ihrem jüngsten Kind im Zoo. Dabei erlebte ich, wie dieser Stalker erneut versucht hat die Bewährungshelferin zu stalken, und das obwohl er in Untersuchungshaft sitzt, und eigentlich nicht telefonieren darf und kann. Wenn doch, dann müssten solche Telefonate zuvor von dem Untersuchungsrichter genehmigt werden. Dennoch gelang es dem U-Häftling heute die Frau anrufen zu wollen.
Nur weil wir im Zoo waren, und es dort gerade etwas lauter war, bekam die Frau den Anruf zunächst nicht mit, und konnte den Anruf deshalb auch nicht annehmen. Allerdings erkannte sie an der Vorwahl, dass der Anruf aus ihrer Heimat kam, und dachte, dass dort etwas passiert sein könnte. Man versuchte dann den Anschlussinhaber festzustellen. Nach mehreren Versuchen meldete sich tatsächlich ein Beamter der JVA. Er entschuldigte sich zwar, aber war gleichzeitig auch sauer, weil nicht bekannt war, dass der Gefangene ein Kontaktverbot zu dieser Frau und Handynummer hatte. Auch die Polizei hat angeblich bei der Einlieferung des Gefangene diesbezüglich keine Info weitergegeben.
Natürlich war dem JVA-Beamten bekannt, dass Untersuchungshäftlinge normalerweise nicht einfach anrufen dürfen, aber einem Gefangenem steht nach der Einlieferung ein Telefonat zu. Angeblich soll der Stalker dem JVA-Beamten mitgeteilt, dass die Frau angeblich seine Anwältin wäre.