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Besuch bei der Schöffin T. Kaschel in Sprockhövel.

Ich lasse mich weder von Dr. Kirsten, Direktor des Amtsgericht Gelsenkirchen, dem Amtsgericht Essen, dem Landgericht Essen, mit Richterin Postert und den Schöffen T. Kaschel, und J. Radtke, verarschen.

Sie alle waren an meiner Verurteilung wegen angeblicher Beleidigung beteiligt. Das Urteil wurde aber nicht rechtskräftig und vom Oberlandesgericht Hamm wieder aufgehoben.

Die Richter am OLG haben gleich 4 Rechtsfehler festgestellt.

  1. Der Direktor des AG, Dr. Kirsten, war nicht berechtigt Strafantrag wegen Beleidigung des Amtsgericht Gelsenkirchen zu stellen, von daher hätte es nie ein Verfahren gegen mich geben dürfen.
  2. Es gab niemals eine Beleidigung. Bei dem Betrag im Internet handelte es sich um einen hypothetischen Beitrag, also somit um Satire, und nicht um Beleidigung.
  3. Es konnte nicht festgestellt werden, dass der Beitrag überhaupt von mir stammte.
  4. Selbst wenn man den Beitrag nicht als Satire bezeichnen würde, sondern doch um eine Beleidigung, dann würde es sich nicht um eine Beleidigung des Amtsgericht Gelsenkirchen handeln. Eine Beleidigung sämtlicher Juristen oder Richter in Deutschland ist aber keine Straftat.

2 Kommentare zu „Besuch bei der Schöffin T. Kaschel in Sprockhövel.“

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