REMEMBER: LEON STETTIN

Am 29. Mai 1993 starben in Solingen 5 Menschen nach einem Brandanschlag mit fremdenfeindlichen Hintergrund.

Jedes Jahr ist die Politik und die Presse daran interessiert an dieses Verbrechen zu erinnern. Kein Wunder, handelt es sich bei den Opfern doch um Ausländer, und bei den Tätern um Deutsche. Übrigens echte Deutsche, und nicht wie in vielen Fällen, wo man die Ursprungsnationalität verschleiert, und die Täter als Deutsche bezeichnet werden, die zwar einen deutschen Pass haben, aber einen Migrationshintergrund besitzen, und häufig noch eine zweite Staatsbürgerschaft besitzen.

Am 29.7.2019 starb der erst 8-jährige LEON STETTIN in Frankfurt. Er wurde von einem Ausländer aus Eritrea im Frankfurter Hauptbahnhof vor den Zug gestoßen.

Dies sorgte bei vielen unserer Politiker nur kurz für Aufregung, und der Systempresse war das auch nur kurz ein paar Schlagzeilen wert.

Jetzt am 29.7.2023 wird der Tod des 8-jährigen LEON STETTIN kaum noch erwähnt werden. Gedenkveranstaltungen in Frankfurt bzw. von stattlicher Seite, wird es sicherlich keine geben. Dabei sollten doch beide Straftaten mindestens gleich gewürdigt werden.

Aber so ist das, wenn der Täter ein Ausländer ist, und das Opfer nur ein Deutscher.

Was steht nochmal in Artikel 3 des Grundgesetzes?

Art. 3

(1)

(2)

(3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. …

 

Niemand also, und damit ist wohl klar, der Ursprungsdeutsche muss wohl dieser NIEMAND sein, und deshalb darf er anscheinend benachteiligt werden.

Man erkennt das auch an der Anklage.

Die Anklage in Solingen lautete auf Mord, weil Fremdenfeindlichkeit das Mordmerkmal aus niedrigen Beweggründen erfüllt

Als niedrige Beweggründe wurden Rassenhass, Ausländerfeindlichkeit, … angenommen

Germanophobie, oder auch Deutschenhass genannt, scheint kein niedriger Beweggrund zu sein, und damit auch kein Mordmerkmal zu erfüllen, denn in dem Tötungsdelikt des 8-jährigen  LEON STETTIN wurde der Täter nicht wegen Mord angeklagt, sondern der Vorwurf lautete nur TOTSCHLAG.

Drama am Frankfurter Hauptbahnhof 
Junge vor ICE gestoßen: Staatsanwaltschaft stuft Tat nicht als Mord ein – Anwalt entsetzt

So ist es wenn man von Geburt an ein germanischer NIEMAND ist.

Für uns ist Leon mehr als nur ein NIEMAND, sondern mal wieder ein völlig unnötiges Opfer von importierter Gewalt.

Es mag sich hart anhören, ist aber dennoch Wirklichkeit.

Die 5 getöteten Menschen in Solingen, hätten ihren Tod verhindern können, wenn sie in ihrer Heimat geblieben wären.

Bei Leon sieht das anders aus. Der war hier geboren und er war hier zuhause. Sein Tod hätte man verhindern können, wenn man auf den Import ausländischer Gewalt und Terror verzichtet hätte.

Ein Hinweis noch. Mit diesem Vergleich wollen wir in keinster Weise den Mord in Solingen rechtfertigen, aber der Vergleich scheint notwendig zu sein, um klarzustellen, wie unterschiedlich man in Deutschland mit Opfern und Tätern umgeht, wenn es sich um Ausländer und Deutsche handelt.

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