Landgericht Essen: Geschäftsverteilungsplan unter Strom

Wir recherchieren gerade zum Thema:

Was macht die Justiz bei einem flächendeckenden, langfristigen Stromausfall.

Hier gibt es einen Beitrag über das Thema und dem Amtsgericht Castrop-Rauxel. Anscheinend ist das eines der wenigen Gerichte, vielleicht sogar das einzige Gericht, das so eine Regelung bereits getroffen hat, UND DIES AUCH IN IHREM GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN veröffentlicht hat.

Wer weiß, wie lange noch.

Andere Gerichte haben auch schon eine entsprechende Regelungen, verschweigen dies aber. Der Bürger soll auf dieses problematische Thema nicht aufmerksam gemacht werden.

Natürlich hätte man sich schon lange über so ein Thema Gedanken machen können, aber die entsprechende Regelungsanweisung kam erst im März 2023 von der Bundesregierung, als DIE GRÜNEN entschieden haben, dass die restlichen Atomkraftwerke alle zur selben Zeit abgeschaltet werden sollen.

Ist das ein Hinweis, dass die Bundesregierung die Abschaltung der Kraftwerke beschlossen hat, obwohl man damit rechnete, dass das zu Stromausfällen führen würde?

Auch der Geschäftsverteilungsplan vom Landgericht Essen wurde auf eine entsprechende Regelung überprüft. Gefunden wurde nichts. Also hat der BdF das Landgericht angerufen.

Zunächst meldete sich die Zentrale. Die hat das Gespräch weiter verbunden. Es meldete sich eine Frau, die schnell merkte, dass sie die Fragen nicht beantworten konnte. Es folgte nochmal eine Weiterleitung, und bei dem Herrn wurde es dann ziemlich zickig.

Er wusste offenbar, dass es eine entsprechende Anweisung der Bundesregierung, bzw. dem Justizministerium gibt, aber er meinte, dass das Landgericht Essen noch keine Regelung getroffen hätte.

Er wurde komisch, und wollte wissen, warum wir das wissen wollen, denn eine Notfallregelung gibt es noch nicht, weil es den Notfall noch nicht gibt.

Das ist mal wieder richtig schlau. Man will also erst eine Regelung treffen, wenn es zu spät ist, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.

Man will angeblich erst eine Regelung treffen und veröffentlichen, wenn das nicht mehr möglich ist. Wie will das LG einen geänderten Geschäftsverteilungsplan veröffentlichen, wenn es flächendeckend einen langfristigen Stromausfall gibt? Und wie soll der Bürger von so einen Geschäftsverteilungsplan erfahren, selbst wenn der veröffentlicht werden konnte, wenn es keinen Strom mehr gibt?

Natürlich konnte er diese Fragen nicht beantworten, Er war aber überhaupt nicht begeistert, dass man ihm solche Fragen  gestellt hatte. Offensichtlich ist man stark bemüht, dass dieses Thema nicht in die Öffentlichkeit gelangt.

Ein Hinweis noch an den Mitarbeiter. Ich kenne heute die Telefonnummer der Feuerwehr und der Polizei, obwohl ich diese gerade überhaupt nicht benötige. Es scheint mit einfach vernünftig zu sein die 110 und die 112 schon jetzt zu kennen, auch wenn meine Wohnung gerade noch nicht brennt.

Die Nummern erst bei einem Brand rauszusuchen wäre schon ziemlich dumm und evtl. unmöglich, aber jedenfalls zu spät.

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