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Längerfristiger Stromausfall, erstaunlich womit unsere Ampelregierung offenbar rechnet.
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NACHTRAG:
Recherchen ergaben interessantes. Sämtliche Gerichte wurden verpflichtet so eine Notfallregelung zu erlassen, aber viele Gerichte haben sich bisher geweigert die entsprechende Regelung zu veröffentlichen, obwohl dies ja ein Teil des Geschäftsverteilungsplan sein muss.
Offenbar soll der Bürger, wegen der Brisanz, nichts über diese Regelung erfahren. Beim AG Gelsenkirchen war man sogar erstaunt, wenn nicht sogar erschrocken, dass das AG Castrop-Rauxel dies veröffentlicht hat, und der BdF deshalb Kenntnisse davon hatte.
Nicht veröffentlicht hat die Regelung das
AG Bochum, – 0234 967-4502
AG Gelsenkirchen – 0209 – 957-1360
SG Gelsenkirchen – 0209 – 14899 – 0 (Es gibt aber eine interne Regelung)
Ungeklärt
ArbG Gelsenkirchen – 0209 – 14899-781
LG Essen – 0201 – 1803 – 0 *
VG Gelsenkirchen – 0209 – 1707-125
