TAG X: Lasst uns auf die Straße gehen.

Deutschland und Europa bezeichnet sich ganz gerne als besonders demokratisch. Allerdings sind daran auch einige Zweifel angebracht. Besonders die Wahl bze. Nichtwahl von Bodo Ramelow zeigt sehr deutlich, dass es bezüglich des Demokratieverständnisses durchaus Diskussionsbedarf gibt.

Erinnern wir uns mal an die Europäische Verfassung, die am Ende dann doch nicht in Kraft treten konnte.

Vertrag über eine Verfassung für Europa

Der Vertrag über eine Verfassung für Europa (VVE) war ein 2004 unterzeichneter, aber nicht in Kraft getretener völkerrechtlicher Vertrag, durch den das politische System der Europäischen Union reformiert werden sollte.

Insbesondere sollte er der Europäischen Union eine einheitliche Struktur und Rechtspersönlichkeit geben und die bis dahin gültigen Grundlagenverträge (vor allem EU-, EG- und Euratom-Vertrag) ablösen; die bisherige formale Unterteilung in EU und EG sollte entfallen. Gegenüber dem bisher gültigen Vertrag von Nizza sollte die EU zusätzliche Kompetenzen erhalten, außerdem sollte ihr institutionelles Gefüge geändert werden, um sie demokratischer und handlungsfähiger zu machen.

Der Entwurf eines EU-Verfassungsvertrags wurde 2003 von einem Europäischen Konvent erarbeitet und am 29. Oktober 2004 in Rom feierlich von den Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten unterzeichnet.

Er sollte ursprünglich am 1. November 2006 in Kraft treten. Da jedoch nach gescheiterten Referenden in Frankreich und den Niederlanden nicht alle Mitgliedstaaten den Vertrag ratifizierten, erlangte er keine Rechtskraft. Stattdessen schlossen im Dezember 2007 die europäischen Staats- und Regierungschefs unter portugiesischer Ratspräsidentschaft den Vertrag von Lissabon ab, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat. Ein erneutes französisches oder niederländisches Referendum im Zuge dessen fand nicht statt.

Demokratisch wäre es ja gewesen, wenn alle Bürger in Europa über die geplante Verfassung hätten abstimmen dürfen, das war aber nicht der Fall. In Deutschland durfte man z. B. nicht wählen.

Geholfen hat es nicht, die geplante Verfassung wurde trotzdem abgelehnt.

Danach versuchte man es mit einem anderen Trick. Statt einer Europäischen Verfassung kam der EU-Grundlagenvertrag (Vertrag von Lissabon).

Deutschland durfte natürlich wieder nicht abstimmen. Die bösen Wähler aus Frankreich und den Niederlanden natürlich auch nicht mehr, denn die hätten ja vielleicht schon wieder mit Nein gestimmt.

Das dumme an der Sache war aber, dass nun andere Länder abstimmen durften.

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