MISTER FREISPRUCH: Einer hat wieder gewonnen.

Heute hat es mal wieder eine Gerichtsverhandlung am Landgericht Essen gegeben. Es handelte sich um ein Strafverfahren gegen unseren ehemaligen Vorsitzenden.

Zunächst bekam Herr Schreiber einen Strafbefehl vom Amtsgericht Gelsenkirchen. In dem Strafbefehl wurde Herrn Schreiber vorgeworfen, dass er im Jahr 2019 eine Straftat begangen hätte, weil er im Jahr 2021 einen Verkäufer angezeigt hatte, bei dem er etwas über EBAY-KLEINANZEIGEN gekauft und bezahlt hatte, aber die Ware niemals erhalten hatte.

Erstaunlich, dass eine Richterin so einen Müll überhaupt unterschrieben hat.

Gegen den Strafbefehl hatte Herr Schreiber rechtzeitig Rechtsmittel eingelegt. Daraufhin ging das AG aber nicht hin, und hat eine Gerichtsverhandlung angesetzt, sondern schickte einfach wieder einen neuen Strafbefehl. Vielleicht hatte man gehofft, dass Herr Schreiber die Falle nicht erkennt.

Herr Schreiber hatte ha bereits Rechtsmittel gegen den 1. Strafbefehl eingelegt, und ging deshalb natürlich davon aus, dass es jetzt zu einer Verhandlung kommt, wenn er nicht erkannt hätte, dass er gegen den 2. Strafbefehl erneut Rechtsmittel einlegen muss, was nicht sofort erkenntlich war. Durch diesen Trick der Justiz hätte es zu einer rechtskräftigen Verurteilung von Herrn Schreiber kommen können, und zwar völlig ohne Gerichtsverhandlung.

Wir haben den Trick durchschaut, und Herr Schreiber hat auch gegen erneuten Strafbefehl wieder Rechtsmittel eingelegt. Das Amtsgericht musste nun also eine Strafverhandlung durchführen, wenn sie Herrn Schreiber verurteilen wollte. Das wollte man natürlich, denn das versucht man ja man schon seit Jahren.

Man warf Herrn Schreiber zunächst vor, dass er den Verkäufer vorsätzlich falsch Verdächtigt hätte, als er diesen wegen des Verdachts des Betrugs angezeigt hatte. Als dieser Vorwurf nicht mehr haltbar war, wechselte man während des Verhandlungstermin den Vorwurf, auf falsche Verdächtigung durch Unterlassen. Durch diese Änderung der Anklage hätte man auch einen neuen Verhandlungstermin ansetzen müssen, denn eine effektive Verteidigung gegen den neuen Vorwurf war ohne Unterbrechung der Verhandlung nicht möglich, besonders da die Richterin behauptet hatte, es sei nur eine Schutzbehauptung gewesen, als Herr Schreiber mitgeteilt hatte, dass er der Polizei durchaus mitgeteilt hatte, dass das Päckchen lt. Verkäufer an diesen zurückkam.

Das AG hat dann  Herrn Schreiber zu 900 € Geldstrafe verurteilt. In der mündlichen Verhandlung hatte die Richterin noch behauptet, dass das AG Essen Herrn Schreiber wegen Beleidigung rechtskräftig verurteilt hätte. Das stimmte natürlich nicht. Im schriftlichen Urteil stand dann auch, dass Herr Schreiber NICHT vorbestrafte ist. Komisch.

Heute fand dann die Berufungsverhandlung statt. Wir hatten noch nicht viel Zeit mit Herrn Schreiber zu telefonieren, deshalb können wir im Detail nicht auf die heutige Verhandlung eingehen. Herr Schreiber wird in den nächsten Tagen bestimmt darüber berichten. Hier nur das Ergebnis. Das Landgericht Essen hat das Urteil des AG Gelsenkirchen wieder aufgehoben, und Herrn Schreiber vom Vorwurf der falschen Verdächtigung durch Unterlassen freigesprochen. Lt. Prozessbeobachter soll auch der anwesende Staatsanwalt einen Freispruch für unseren Ehrenvorsitzenden gefordert haben.

Herr Schreiber hat mal eine Erinnerung über Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Essen gegen ihn verfasst. Er legt aber Wert darauf, dass diese Liste sicherlich nicht vollständig ist, und evtl. auch die Reihenfolge nicht immer stimmt.

Man sieht, dass es zwischenzeitlich mal zu 5 Verurteilungen durch Amtsgerichte kam, und einmal sogar zu einer Verurteilung durch das Landgericht, aber sämtliche Strafverfahren wurden am Ende von Herrn Schreiber gewonnen. Wir dürfen auch aus der Schweiz Herrn Schreiber zum erneuten Sieg gratulieren.

Inzwischen wird an einem Blog gearbeitet, wo ausschließlich sämtliche Strafverfahren von Herrn Schreiber thematisiert werden. Die Hälfte wurden bis Ende Juli 2023 bereits veröffentlicht. Alle endeten am Ende ohne Verurteilung, also mit Freispruch oder Einstellung.

Hier der Link zum Blog von #MisterFreispruch

https://misterfreispruch.wordpress.com

NACHTRAG:

Inzwischen sind 3 Monate vergangen. Den Freispruch zu dem gewonnen Verfahren hat man Herrn Schreiber noch immer nicht geschickt, und dies obwohl Herr Schreiber bereits Anfang Juli 2023 Dienstaufsichtsbeschwerden an die Staatsanwaltschaft Essen, das Landgericht Essen und das Justizministerium Essen geschickt hat, weil man ihm den schriftlichen Freispruch bisher verweigert. Aber was will man erwarten von einer Justiz, die anscheinend maximal rückwärts zählen kann.

2023, 2022, 2021, 2020, 2019

Merke, wer 2021 jemand anzeigt, der hat 2019 eine Straftat begangen. TOLLER TRICK.

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13.
AG GE E GE GE GE GE GE GE GE GE GE E GE
LG E E E E E
OLG HAM
    1. AG GE – falsche Verdächtigung
    2. AG E – Diebstahl
    3. AG GE – falsche Verdächtigung
    4. AG GE – Körperverletzung / Nötigung
    5. AG GE-Buer – falsche Verdächtigung
    6. AG GE – Beleidigung Mitarbeiter AG
    7. AG GE – falsche EV
    8. AG GE – Beleidigung Rechtsanwälte
    9. AG GE – Beleidigung Autistin
    10. AG GE – Beleidigung Polizist
    11. AG GE – Körperverletzung
    12. AG E- Beleidigung AG GE
    13. AG GE – falsche Verdächtigung

Erstelle eine Website wie diese mit WordPress.com
Jetzt starten