Wildschwein geboren im Sternzeichen LÖWE

Was ein WILDSCHWEIN ist, und wie dieses aussieht, das weiß wohl jedes Kind, aber was passiert mit einem Wildschwein zwischen dem 24.7. und dem 23.8.?

Zwischen dem 24. Juli und dem 23. August befinden wir uns im Sternzeichen Löwe. Ein ganz besonders gefährliches Sternzeichen, denn die MOZ und andere Presseorgane berichteten schon am 20.7.

Angeblicher Löwe in Kleinmachnow: Das sind die …

https://www.moz.de › Nachrichten › Brandenburg
Raubtier-Alarm in Brandenburg: Die Polizei suchte in Kleinmachnow (Potsdam-Mittelmark) nach einer Löwin
Was bedeutet das? Ist das der absolute Beweis für die Existenz des Klimawandels, wenn jetzt schon Löwen, die normalerweise im wesentlich wärmeren Afrika leben, in Deutschland heimisch sind?
Oder ist das eine  DR. JÄCKEL UND MISTER HYDE Geschichte, wo sich ein heimisches Tier, vielleicht ein Wildschein, bei Neumond in einen Löwen verwandelt. Immerhin am 17. Juli 2023 hatten wir Vollmond.
Oder liegt es am Sternzeichen. Vielleicht verwandeln sich ja nicht alle Wildschweine in eine Löwe, sondern nur die, die im Vorjahr im Sternzeichen des Löwen geboren wurden.
Etwas bleibt merkwürdig. Am 20. Juli war man in Berlin/Brandenburg noch auf Löwenjagd. und als dann aus dem Sternzeichen Krebs das Sternzeichen Löwe wurde, verwandelte sich der Löwe in ein Wildschwein.
Ich glaube, da haben die Wissenschaftler und Zoologen noch eine gewaltige Aufgabe zu lösen, wie aus einem Löwen im Sternzeichen Krebs ein Wildschwein im Sternezeichen Löwe werden konnte.
Also, wenn aus dem Sternzeichen KREBS das Sternzeichen LÖWE wird, dann wird aus einem LÖWE ein WILDSCHWEIN.
Da bleibt noch viel Platz für Verschwörungstheorien.
An den Temperaturen kann diese Verwandlung kaum liegen, denn der Beginn des Sternzeichen Löwe war natürlich wärmer, als die Temperatur am 20. Juli (Krebs)

Dienstaufsichtsbeschwerde wegen fehlendem Freispruch

Im April 2023 gab es beim Landgericht Essen eine Berufungsverhandlung. Angeklagt hatte mich  die Staatsanwaltschaft. Verurteilt hatte mich das Amtsgericht Gelsenkirchen, und beim Landgericht Essen habe ich dann das Berufungsverfahren dann gewonnen. Allerdings habe ich den schriftlichen Freispruch bis zum heutigen Tag nicht erhalten.

Anfang Juni rief ich deshalb das Landgericht Essen an, und erfuhr von der Geschäftsstelle, dass der schriftliche Freispruch zwar schon seit Mitte Mai fertig sei, man mir diesen aber nicht mehr schicken kann, weil sich die Akte nicht mehr beim Landgericht befand.

Daraufhin rief ich das Amtsgericht Gelsenkirchen an. Die Geschäftsstelle teilte mir mit, dass Richterin Klumpe die Akte hätte. Aber von der bekam ich meinen schriftlichen Freispruch nicht.

Bei meinem nächsten Besuch des Amtsgericht besuchte ich dann die Geschäftsstelle. Jetzt erfuhr ich, dass die Akte inzwischen auch nicht mehr beim Amtsgericht sei.

Aus diesem Grund versuchte ich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde an meinen schriftlichen Freispruch zu bekommen.

Am 6.7.2023 schickte ich meine erste Dienstaufsichtsbeschwerde an die Staatsanwaltschaft Essen, und verlangte die Übersendung des Freispruchs.

Am  10.7.2023 schickte ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde an die Präsidentin des Landgerichts Esse, und verlangte erneut die Übersendung meines Freispruchs.

Am 12.7.2023 wurde eine weitere Dienstaufsichtsbeschwerde an das Justizministerium NRW gesendet, und die Übersendung meines Freispruchs verlangt.

Als Termin wurde jeweils der 20.7.2023 erwähnt. Bis heute liegt mir noch immer kein schriftlicher Freispruch vor.
Hier der Text des Schreibens.

DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE

ICH WILL MEINEN FREISPRUCH UND ZWAR ETWAS ZACKIG.

Ich gebe ihnen noch ein TIPP, wenn sie mir keine Freisprüche schicken wollen, dann unterlassen sie es doch zukünftig einfach mich anzuklagen!!!

FREISPRUCH: Anruf beim Landgericht

Am 26.4.2023 kassierte ich mal wieder einen Freispruch beim Landgericht Essen. Zuvor hatte mich Richterin Blanc vom Amtsgericht Gelsenkirchen natürlich wieder verurteilt.

Jetzt wollte ich doch mal wissen, wann ich den schriftlichen Freispruch erhalte, deshalb habe ich jetzt beim Landgericht Essen angerufen. Dort erfuhr ich heute, dass das Urteil seit mindestens dem 15.5.2023 rechtskräftig wäre. Angeblich wurde der Freispruch auch am selben Tag noch verschickt. Bis heute ist hier jedoch kein Schreiben eingegangen.

Normalerweise werden Urteile bekanntlich per Zustellurkunde versendet, und ein Freispruch ist auch nur ein Urteil, aber Freisprüche werden nur mit normaler Post verschickt.

Jetzt kann ich wieder rumtelefonieren und zusehen, dass ich den Freispruch noch bekomme, denn das Landgericht hat die Akte schon nicht mehr. Vielleicht will man auch nur verhindern, dass ich schon wieder einen Freispruch veröffentliche.

33 Ns – 23 Js 762/19 – 87/22

NACHTRAG:

Es folgte ein Anruf beim AG Gelsenkirchen. Die Geschäftsstelle bestätigte, dass die Richterin die Akte vorliegen hat. Ich habe nochmal daran erinnert, dass ich meinen Freispruch will.

Einige Tage später war ich beim AG Gelsenkirchen und besuchte die Geschäftsstelle. Jetzt hat man mir erklärt, dass die Akte zwar bei der Richterin war, aber inzwischen nicht mehr beim AG Gelsenkirchen ist.

Meinen Freispruch habe ich noch immer nicht. Da muss ich wohl ein paar Dienstaufsichtsbeschwerden verschicken.

https://beamtendumm.home.blog/2023/05/30/freispruch-anruf-beim-landgericht/

 

MIT LINKS: Effektive Strafverfolgung?

Bisher wurde hier ungefähr die Hälfte der Strafverfahren gegen mich thematisiert. Die Verfahren endeten zu 100 % mit einem Freispruch. Leben wir also wirklich in einem echten Rechtsstaat?

Das könnte man vielleicht meinen, wenn ein Unschuldiger immer einen Freispruch erreicht. Aber man kann durchaus Zweifel am Rechtsstaat anmelden, wenn man ständig wegen Pillepalle und noch weniger angeklagt wird. Wenn die Justiz regelmäßig versucht Opfer von Straftaten zu Tätern zu machen, auch dann sind Zweifel an einem funktionierenden Rechtsstaat mehr als angebracht. Darum wird hier in einem Beitrag mal beleuchtet, was passiert, wenn ich Strafantrag stelle.

  1. Am 26.12.2014 gab es eine erste Demo vor der JVA Essen für den inhaftierten Mostafa    Bayyoud. Diese Demo gefiel natürlich nicht jedem. Ein Mitarbeiter der JVA meinte im Internet zu der Demo

1945 hätte man euch alle erschossen, schade dass wir 2014 haben.

Daraufhin stellte ich Strafantrag gegen den Mann. Ausnahmsweise hat die STA mal einen Täter ermittelt, aber das Strafverfahren dennoch eingestellt, weil der Täter angeblich durch die Ermittlungen stark eingeschüchtert wurde.

  1. Am 2. April 2020 stellte ich Strafantrag gegen Robin O. wegen gefährlicher Körperverletzung.  Das Strafverfahren gegen Robin wurde eingestellt, dafür wurde ich angeklagt. Das Strafverfahren gegen mich wurde zwar gewonnen, weil es ein Video gab, das eindeutig belegte, dass ich angegriffen wurde. Auch nach dem gewonnen Strafverfahren ging man nicht mehr gegen den tatsächlichen Täter vor.
    https://feldmark.news.blog/2021/03/19/rgh-18-gewinnt-gegen-robin-o/
  2. Es gab auch ein Annäherungsverbot gegen Robin O. Das hat ihn aber nicht interessiert. Wegen Verstoß gegen das Annäherungsverbot wurde ebenfalls Strafantrag gestellt. Auch das hat die Staatsanwaltschaft Essen aber eingestellt.
    Der Weg (ROT) von Robin O. führte direkt an meiner Wohnung (GELB) vorbei. Die Staatsanwaltschaft Essen behauptete jedoch, dass das mehr als 25 Meter gewesen wären.
  3. Im Februar 2021 hatte ich etwas bei EBAY-KLEINANZEIGEN gekauft, und natürlich auch bezahlt. Die Ware habe ich auch heute noch nicht erhalten. Ca. einen Monat nach dem Kauf hatte ich Strafantrag wegen des Verdachts des Betrugs gegen den Verkäufer gestellt. Natürlich hat die Staatsanwaltschaft auch dieses Strafverfahren eingestellt. Tatsächlich handelte es sich nicht um Betrug, aber dafür um Unterschlagung oder Untreue, aber auch diesbezüglich stellte die Staatsanwaltschaft keine Ermittlung an. Lieber versuchte man mal wieder mich danach strafrechtlich zu verfolgen und zu verurteilen. Pech gehabt. im April 2023 habe ich das Strafverfahren wieder gewonnen.
    https://beamtendumm.home.blog/2023/05/30/freispruch-anruf-beim-landgericht/
  4. Am 16. März 2022 wurde mir ein Fahrradanhänger geklaut. Am nächsten Tag sah ich den ausländischen Dieb auf der Wilhelminenstr. und rief die Polizei. Ich stellte Strafantrag. Seit fast 1,5 Jahren habe ich nichts mehr von dem Fall gehört.
    https://feldmark.news.blog/2022/03/17/fahrradanhaenger-verdammt-schneller-erfolg/
  5. Zwischen der Hausnummer 4 und der Hausnummer 18 sitzen am Abend und in der Nacht häufig Jugendliche. Häufig auch mit Migrationshintergrund. Ich fuhr mit meinem Rollstuhl an der Gruppe vorbei, als mich so ein respektloser Ausländer zu mir meinte, dass er etwas „Junges für mich hätte“. Ich reagierte auf diesen Schwachsinn nicht. Er meinte dann weiter, dass er eine Elfjährige hätte, und er würde schwören, dass die es für 50 € „mit mir machen würde“. Ich fuhr am nächsten Tag zur Polizeiwache und stellte Strafantrag. Die Staatsanwaltschaft stellte das Strafverfahren ein, weil kein Täter ermittelt werden konnte. DAS IST IN DIESEM FALL NACHVOLLZIEHBAR
    https://feldmark.news.blog/2022/08/25/4-polizeieinsatze-in-14-tagen-wegen-migranten-in-der-siedlung/
  6. Am 21. August 2022 habe ich einen Moslem aus unserer Siedlung angezeigt, weil der mich angespuckt hat. Eine Nachbarin hatte den Vorfall mitbekommen. Ich stellte Strafantrag, und die Zeugin war ebenfalls anwesend. Allerdings hat die Polizei noch nicht einmal die Personalien der Zeugin aufgenommen.
    Die Staatsanwaltschaft hat das Strafverfahren eingestellt, weil angeblich kein Täter ermittelt werden konnte. Der Name des Täters ist mir zwar nicht bekannt, aber die Adresse wurde der Polizei mitgeteilt. Der Täter lebt auch heute noch in der Siedlung. Man hätte also den Täter durchaus ermitteln können.
    https://feldmark.news.blog/2022/08/25/4-polizeieinsatze-in-14-tagen-wegen-migranten-in-der-siedlung/
  7. Am 24. August wiederholte sich der Vorfall. Wieder stellte ich Strafantrag gegen den spuckenden Moslem. Auch hier kam es nicht zu einem Strafverfahren, obwohl die Adresse des Täters bekannt ist, und ich dem Täter regelmäßig begegne.
  8. Einige Tage später gab es eine Demo mit Michael Stürzenberger. Ich nahm an der Demo teil. Auch während dieser Demo wurde ich wieder von einem Moslem angespuckt. Ich stellte natürlich wieder Strafantrag. Die Polizei vor Ort war nicht besonders bemüht den Täter zu fassen, um seine Identität festzustellen. Kein Wunder also, dass die Staatsanwaltschaft später auch diesen Strafantrag einstellte, mit der Begründung, dass kein Täter ermittelt werden konnte.
    https://feldmark.news.blog/2022/08/25/4-polizeieinsatze-in-14-tagen-wegen-migranten-in-der-siedlung/
  9. Am 23. Dezember 2022 verlor ich mein Portemonnaie, mit ca. 140 € Bargeld. Das Portemonnaie wurde gefunden, und zurückgebracht. Ohne das Geld steckte man die Geldbörse in meinen Briefkasten. Da das gefilmt wurde, fuhr ich noch am selben Tag zur Polizei und stellte Strafantrag. Ein Foto lag vor. Am 27.12.2022, also nur 4 Tage nach der Anzeige, hat die Staatsanwaltschaft Essen auch das Strafverfahren eingestellt, und das obwohl zwischen dem 23.12. und dem 27.12. noch die Weihnachtsgeiertage lagen, an denen nicht gearbeitet wurde.
    https://feldmark.news.blog/2022/11/11/strafantrag-gegen-spuckenden-moslem/
  10. Am 1. Januar 2023 stellte ich Strafantrag gegen einen Mann und seine Freundin aus der Siedlung. Der besoffene Typ kam plötzlich auf mich zu, und boxte mich. Das wurde gefilmt, weil ich gerade das Feuerwerk gefilmt habe. Später begegnete mir nochmal seine Freundin. Die forderte mich auf abzuhauen, sonst wollte sich mich alle machen und aus dem Stuhl (Rollstuhl) hauen.
    Der Name des Angreifers, seine Adresse, und sogar die Autokennzeichen der beiden Personen sind bekannt, trotzdem hat die STA, auch dieses Verfahren gegen die Täter wieder eingestellt, weil angeblich keine Täter ermitteln werden konnten.
    https://feldmark.news.blog/2023/01/01/silvester-in-den-rgh-2/

Ich habe also 11 Straftaten angezeigt. 10 Davon wurden eingestellt, 9 davon hat die Staatsanwaltschaft eingestellt, weil angeblich keine Täter ermitteln werden konnten. Dabei sind von mehreren Tätern die Wohnadresse und teilweise sogar die Namen und Autokennzeichen bekannt. Im 11 Fall hat sich die Staatsanwaltschaft bisher nicht mehr gemeldet.

Wie nennt man diese Behörde?

  1. Strafverfolgungsbehörde
  2. Strafvereitelungsbehörde
  3. Kriminelle Vereinigung

Diese Frage kann natürlich jeder für sich alleine beantworten.

https://misterfreispruch.wordpress.com/2023/06/23/mit-links-effektive-strafverfolgung/

 

Ich erwarte nun den Eingang des Freispruchs bis zum 20.7.2023.

Bernd Schreiber

 

FREMDBEITRAG: Friedhelm Rikowski von der AfD träumt von heimlichen Fotos, oder

er hat die Haare schön, er hat die Haare schön, er hat, er hat die Haare schön.

 

im Internet findet man eine PDF von René Schneider aus Münster.

Der ehemalige Politiker nennt dort 3 Gründe, warum er die AfD nicht wählen würde. Das ist sicherlich seine persönliche Meinung, aber interessant ist diese PDF dennoch. Einer der Gründe ist demnach das AfD-Mitglied Friedhelm Rikowski aus Gelsenkirchen, der früher mal Mitglied der SCHILL-Parte war. Auch die anderen beiden genannten Personen, so wie Rene Schneider selbst, waren demnach früher mal in der SCHILL-Partei. Friedhelm Rikowski aber nicht nur dort, auch bei der CDU und der UBP soll er sein politisches Glück bereits vergeblich versucht haben. Ein  Mann, der anscheinend überall sein politisches Glück versucht hat. …

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https://feldmark.news.blog/2023/07/19/friedhelm-rikowski-von-der-afd-traeumt-von-heimlichen-fotos/

Friedhelm Rikowski von der AfD träumt von heimlichen Fotos, oder

FREMDBEITRAG: AfD-Sommerfest im KGV FLORA

Die MLPD ist eine Partei mit Hauptsitz in Gelsenkirchen-Horst. Bei der letzten Bundestagswahl 2021 bekam die Partei 17.799 Zweitstimmen. Das sind weniger als 0,1 Prozent der abgegebenen Stimmen. Am Sommerfest der Partei kann es aber nicht gelegen haben. Das Sommerfest der Partei ist regelmäßig großartig.

Demgegenüber liegt die AfD in den Umfragen zur Zeit bei fast 20 %. Damit wäre die Partei die zweitstärkste Partei Deutschlands. Auch in Gelsenkirchen ist diese Partei besonders stark. Aber am Sommerfest der Partei kann auch das nicht liegen. Das Sommerfest kann nicht nur NICHT mit dem Sommerfest der MLPD mithalten, sondern dürfte insgesamt das schlechteste Sommerfest aller Parteien in Gelsenkirchen  sein.

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https://feldmark.news.blog/2023/07/01/afd-sommerfest-im-kgv-flora/

Wann verabreden sich die dümmsten Gutmenschen wieder zum Klatschen am Bahnhof?

Spulen wir die Zeit zunächst mal zurück. Erinnern wir uns mal an das Jahr 1989. Als damals die ersten „Ostdeutschen“, also Deutsche aus dem Osten der Republik, bzw. damals aus der DDR, im Westen ankamen, da wurden sie in der damaligen BRD mit Applaus empfangen.

2015 gab es für manche Deutsche, besonders vermeintliche Gutmenschen, wieder einen vermeintlichen Grund zum Klatschen. Wie war das damals? Tausende von „Flüchtlingen“ fluteten damals das Land. Sicherlich nicht alle waren echte Flüchtlinge, aber dennoch gab es viele Deutsche, die die echten und falschen Schutzsuchenden an den Bahnhöfen mit Beifall empfangen haben.

Im Jahr 2023 ist es 34 Jahre her, als die Deutschen aus dem Osten, die damalige BRD erreichten. Und es ist 8 Jahre her, dass die ersten „Flüchtlinge“ der damaligen „Flüchtlingswelle“ das Land erreichten.

16,43 Millionen Deutsche aus dem Osten wurden 1989/1990 in die BRD integriert. Seit 34 Jahre gibt es 16,43 Millionen Deutsche mehr in diesem Land.

Ca. 900.000 „Flüchtlinge“ wurden 2015 mit Beifall an den Bahnhöfen empfangen. Man sollte also mal vergleichen, wo der Beifall berechtigt war, und wo nicht.

Die 16,43 Millionen Deutsche aus dem Osten haben in 34 Jahren weniger gravierende Straftaten begangen, als die ca. 900.000 „Flüchtlinge“ in 8 Jahren. Oder haben sie schon mal gehört, dass Deutsche aus dem Osten, oder Ostdeutsche,

1.) in Massen , an Silvester, oder an einem anderen Tag,  Frauen gejagt haben, diese sexuell belästigt und vergewaltigt haben?

2.) Haben sie schon mal gehört, dass es Ostdeutsche Clans gibt, die einen oder mehrere Millionen-Diebstähle begangen haben?

3.) Bei wie vielen Messerstechereien und Morden waren Deutsche aus dem Osten die Täter?

4.) Wann haben Ostdeutsche, bzw. Deutsche aus dem Osten, Frauen oder Kinder vor einen Zug gestoßen?

Die Beantwortung der Fragen ist leicht. Die meisten Fragen kann man mit einer Null beantworten. Bei der Frage Nummer 3 wird es sich tatsächlich nur um Einzelfälle handeln.

Anders sehen die Antworten aus, wenn man diese Fragen bezüglich Ausländern, Flüchtlingen oder Zuwanderern stellt.

Zur Frage #1 darf man an die Silvesternacht 2015/2016 erinnern. Da kam es genau zu solchen Vorfällen in Köln und anderen Städten.

Das es kriminelle Familienclans von Libanesen, Syriern oder Türken gibt, ist auch hinreichend bekannt.

Die genaue Zahl zur Frage 3 liegt mir zwar nicht vor, aber man kann es fast täglich lesen, dass mal wieder ein Ausländer einen Deutschen oder einen anderen Migranten abgestochen hat.

Auch die Frauen- und Kindermorde in Hessen und NRW wurden nicht von Deutschen, sondern Nichtdeutschen begangen.

Der Empfang der Menschen aus Ostdeutschland war auch 34 Jahre später ein Klatschen wert. Warum man allerdings Menschen mit Beifall empfängt, von denen später ein erheblicher Teil schwere Straftaten gegen Deutsche und andere Menschen begangen haben, ist nicht nachvollziehbar.

Inzwischen steigen die „Flüchtlingszahlen“ wieder deutlich an, aber man hört nichts mehr davon, dass wieder Gutmenschen am Bahnhof stehen, um die Ankunft von „Flüchtlingen“ zu beklatschen und zu feiern.

Deshalb stellen wir hier mal die Frage,

Wann verabreden sich die dümmsten Gutmenschen wieder zum Klatschen am Bahnhof?

NACHTRAG:

Am Ende noch eine kleine Milchmädchenrechnung.

 

16,43 Millionen Deutsche aus dem Osten hatten 34 Jahre Zeit Straftaten bzw. schwere Straftaten zu begehen. Das gibt eine Zahl von

16.430.000 * 34 = 558.620.000

900.000 Flüchtlinge und sonstige Zuwanderer hatten 8 Jahre Zeit Straftaten bzw. schwere Straftaten zu begehen. Das gibt eine Zahl von

900.000 * 8 = 7.200.000

Und selbst wenn wir davon ausgehen, dass in den folgenden Jahren auch noch jeweils 900.000 dazu kamen, und dazu rechnen, ergibt sich folgende Rechnung.

900.000 * 8 = 7.200.000

900.000 * 7 = 6.300.000

900.000 * 6 = 5.400.000

900:000 * 5 = 4.500.000

900.000 * 4 = 3.600.000

900.000 * 3 = 2.700.000

900.000 * 2 = 1.800.000

900.000 * 1 = 900.000

GESAMT = 32.200.000

Das ergibt einen Faktor von

558.620.000/32.200.000 = 17.348447205

Demnach müssten die Deutschen aus dem Osten seit 1989 mindestens 17 mal mehr Straftaten/schwere Straftaten begangen haben, als Flüchtlinge/Zuwanderer seit 1989.

Und wie ist die Realität? Wie viele Massenvergewaltigungen gab es von Deutschen aus der ehemaligen DDR und wie viele gab es von den „Flüchtlingen“

Wie viele Frauen oder Kinder wurden von Deutschen aus der ehemaligen DDR vor einen Zug gestoßen, und wie oft haben das „Flüchtlingen“ gemacht?

Auch bei den Messerstechern finden wir weniger Deutsche aus der DDR, als bei den „Flüchtlingen“ etc.

Übrigens, Flüchtlinge sind nicht gleich Flüchtlinge. Die Flüchtlinge aus der Ukraine, sind an den schweren Straftaten deutlich weniger beteiligt, als die „Flüchtlinge“ aus Afrika und Asien, wobei die „Flüchtlinge“ aus z. B. dem Libanon und Syrien schon eine gewisse Beleidigung für Asiaten aus z. B. China, Indien und Japan etc. sind.

Amtsgericht Gelsenkirchen: Richter Grote – Aprilscherz des Monats?

Nur mal zur Erinnerung, dieser Beitrag wird/wurde am 7.7.2023 geschrieben und veröffentlicht. Das ist wichtig. Dem normalen Menschen, zu denen man Richter nicht unbedingt zählen muss, wissen, dass der 7.7.2023 VOR dem 14.7.2023 ist, und nicht danach.   .

Weiß Richter Grote, Richter am Amtsgericht Gelsenkirchen, das auch?

Die Vermutung liegt nahe, dass er dies anscheinend nicht weiß.

Hier ein Auszug aus dem Beschluss des Amtsrichters.

Das Gericht hat dem Kläger also am 19.1.2023  einen Hinweis gesendet. Dieser Hinweis wurde dem Kläger dann fast 6 Monate später, am 30.6.2023 zugestellt. Schon das klingt nach einer „reifen Leistung“.

Wenn die Zustellung dieses Schreibens am 30.6.2023 zugestellt wurde, dann beginnt natürlich auch die Rechtsmittelfrist erst am 30.6.2023, und nicht etwa im Januar 2023.

Wenn die Rechtsmittelfrist also erst ab dem 30.6.2023 beginnt, dann kann die Frist, bei einer Rechtsmittelfrist von 7 Tagen, frühestens am 7.7.2023 enden..

Wenn die Rechtsmittelfrist 14 Tage beträgt, dann kann die Rechtsmittelfrist frühestens am 14.7.2023 enden.

Der Kläger schreibt dazu:

Mit Schreiben vom 19.1.2023, zugestellt am 30.6.2023 !!! wurde unter Frist von 2 Wochen !!! eine
ergänzende Stellungnahme und Begründung der Klage gefordert.

Damit hätte der Kläger also die Möglichkeit auf das Schreiben vom 19.1.2023, zugestellt am 30.6.2023, wie das der Richter selbst bestätigt, bis zum 14.7.2023 zu reagieren.

Soweit die Theorie. Und hier die Praxis des Herrn Grote, der Richter am Amtsgericht Gelsenkirchen ist.

 

Am 4.7.2023 hat Richter Grote also den PKH-Antrag des Klägers abgelehnt. Kann man machen, wenn man nicht weiß, dass es Rechtsmittelfristen gibt, oder wenn man nicht weiß, dass der 4.7. vor dem 7.7. und auch vor dem 14.7. ist.

Da hätten wir noch einige Fragen an den Richter. Gibt es evtl. Nachhilfeunterricht für Juristen? Wenn nicht, der BdF erklärt sich bereit Richter wie z. B. Albracht, Grote oder Dr. Kirsten Nachhilfe zu geben.

Unser juristisch erfahrenes Mitglied aus Gelsenkirchen könnte die Schulung übernehmen. Die Kosten sind nicht so hoch, und können von der Richter Besoldung locker bezahlt werden. Evtl. lohnt sich auch eine Nachfrage beim Justizministerium. Es ist möglich, dass man dort einen Teil der Kosten übernimmt.

 

 

 

 

 

Der Kläger hat inzwischen Strafantrag gegen den Richter gestellt. Kann man machen, aber dafür ist die Staatsanwaltschaft Essen zuständig. und die stellte Strafanzeigen und Strafanträge gerne ein, häufig mit der Begründung, dass ein Täter nicht ermittelt werden konnte. Und das sogar, wenn der Name und die Anschrift des Täters bekannt ist.

Manchmal sind halt die Unterschiede zwischen einer Unrechtsjustiz und einem angeblich freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat nur gering.

Oder, wie hat es ein Rechtsanwalt mal gesagt:

DEUTSCHLAND IST VON EINEM RECHTSSTAAT SOWEIT ENTFERNT,

WIE MÜNCHEN VOM NORDPOL.

Das war aber schon 1992. Vielleicht sollte man inzwischen den NORDPOL durch den SÜDPOL ersetzen, oder?

WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN: Freispruch nach 13 Jahren für Manfred Genditzki

Gratulation. 13 Jahre lang war Manfred Genditzki unschuldig in Haft. Verurteilt hatte man ihn wegen Mord.

Rechtsanwältin Dagmar Schön hat den Fall hier beschrieben

Ein Mord-Urteil für einen Unschuldigen!

Das Wiederaufnahmeverfahren und der jetzige Freispruch wurde aber noch nicht thematisiert.

Die BILD titelt jetzt:

Auf diesen Moment hat seine Frau 13 Jahre gewartet

Normalerweise ist die BILD für gute Überschriften bekannt, aber hier trifft das wohl nicht zu. Es ist anzumerken, dass nicht nur die Frau 13 Jahre auf diesen Moment gewartet hat, sondern besonders auch das Justizopfer selbst, und auch die Tochter, die jahrelang für ihren Vater und das Wiederaufnahmeverfahren gekämpft hat.

Der BADEWANNENMORD hat sich jetzt als Unfall herausgestellt, an dem Manfred Genditzki  überhaupt nicht beteiligt war. Am Ende hatte sogar der Staatsanwalt einen Freispruch gefordert.

Es bleiben aber einige entscheidende Fragen offen.

    1. War die erste Verurteilung nicht verhinderbar, war sie vielleicht sogar fahrlässig oder schlimmer?
    2. Ist der BGH seinen Aufgaben gerecht geworden, wieso wurde die zweite Verurteilung vom BGH nicht wieder aufgehoben, wie das erste Urteil?
    3. Wieso hat man solange ein Wiederaufnahmeverfahren verhindert?

 

Rechtsanwalt war Klaus Wittmann aus Ingolstadt.

 

 

 

Wir sollten an dieser Stelle noch daran erinnern, dass es noch andere Inhaftierte gibt, die unschuldig in Haft sind.

Z. B.

Steffen Brunner in der JVA Weiterstadt

Andreas Darsow in der JVA Weiterstadt

 

MARL: 61 Jugendliche beenden die katholische Hauptschule.

Am 18.6.2023 erschien in der MARLER-ZEITUNG folgender Beitrag mit der Überschrift.

Schulentlassung in Marl: 61 Jugendliche beenden die Hauptschule

Dieses Bild gehört zu dem Beitrag.

 

https://www.marler-zeitung.de/marl/schulentlassung-in-marl-61-jugendliche-beenden-die-hauptschule-w1764268-9000200391/

Am 24.6.2023 erschien in der MARLER-ZEITUNG ein Beitrag mit der Überschrift

Chic und überglücklich am Ende der Schulzeit Neue Fotos der Abschlussklassen 2023 in Marl

Dieses Bild gehört zu dem Beitrag

Bei der Schule handelt es sich um eine katholische Hauptschule. Ist das der Grund dafür, dass in der ersten Reihe neun Mädchen mit Kopftuch stehen? Wollen diese Mädchen etwa Nonnen werden?

Wenn man sich die Namen der Schüler und Schülerinnen ansieht, kommt man schnell drauf, dass in dieser Klasse nur wenige katholisch sind, und wahrscheinlich niemand vor hat zukünftig eine Nonne zu werden.

Hier die Namen der genannten Namen der Schüler und Schülerinnen.

Ihren Abschluss an der Katholischen Hauptschule haben bestanden: Nisreen Al Fajer, Yunus Emre Benli, Esmir Bernardi, Ibadet Brahimi, Marius Duschner, Marwa Ezzeddin, Maya Ezzeddin, David Gheorghiu, Jelena Groh, Mahmoud Haji, Ajsa Hasani, Kadir Hasani, Mazen, Hassan, Kaan Mabucu, Taha Ibrahim Kapli, Ricardo Knoll, Joel Lampka, Maryana Maatouk, Gian-Luca Michels, Sahra-Firdevs Okat, Kira-Sophie Othold, Fabrizio-Stefan Pandele, Perihan Seyidoglu, Hussam Sharaweel, Oliver Sonder, Martyna Zuzana Stasiak, Lisa Trautwein, Erik Ulrich, Kay Oliver Waschack, Borna Zbodulja (Abschluss Klasse 10), Muhammed-Ali Kus, Hanaa Al Khalaf, Angela Atanasova, Violeta Atanasova, Anas Hamied, Meldin Hasani, Almir Jahovic, Mohammad Kaadi, Enrico Knoll, Rahul Kriezi, Anas Ktish, Qamar Saad, Sahmed Sokolji, Tuka Tahaymar, Phillip Witte (Abschluss Klasse 9), Abrehet Goitom, Nesrin Ibrahim, Khalida Shinwari, Amir Bronovitskii, Bera Al Salih, Rahaf Alzahaby, Natalia Mitina und Maksim Hlebskyi (alle SG-Klassen).

Auf wie viele deutsche Namen kommen sie? Einmal waren es 61 Schüler, und um anderen Beitrag waren es ungefähr 55 Schüler. Es handelt sich also jeweils um 2 Klassen.

Multikulti bedeutet also, dass in 2 Klassen insgesamt ungefähr 3 Deutsche unterrichtet wurden. Tolle Leistung, oder?

https://www.marler-zeitung.de/marl/chic-und-uebergluecklich-am-ende-der-schulzeit-neue-fotos-der-abschlussklassen-2023-in-marl-w744883-9000367415/

 

GELSENKIRCHEN: Bericht vom Amtsgericht Gelsenkirchen.

Unser Ehrenopi war mal wieder bei einer Gerichtsverhandlung und hat uns darüber berichtet.

Ich war am Mittwoch beim Amtsgericht Gelsenkirchen. Um 9:30 Uhr sollte dort ein Strafverfahren beim Schöffengericht stattfinden. Lt. Geschäftsverteilungsplan des AG handelt es sich bei dem gesetzlichen Richter um Dr. Brand.

„Richterin am Amtsgericht als w. aufs. Ri. Dr. Brand“

Tatsächlich handelt es sich bei Dr. Brand aber um eine Frau.

Oder vielleicht um eine Frau, die sich manchmal als Mann fühlt, oder vielleicht tatsächlich um einen Mann, der sich zeitweise als Frau fühlt? So genau kann man das heute nicht mehr wissen.

Um 9:26 Uhr war ich vor dem Sitzungssaal. Um 9:28 Uhr betraten mehrere Personen den Sitzungssaal, weshalb ich mich entschloss, ebenfalls in den Saal zu fahren.

Bei dem Angeklagten handelte es sich um den abwesenden DFB. Nein, gemeint ist damit nicht der Deutsche-Fußball-Bund, sondern eine natürliche Person mit zwei Vornamen.

Beim DFB handelt es sich um einen Rollstuhlfahrer, und das sind anscheinend die gefährlichsten Menschen überhaupt, besonders in Gelsenkirchen, und besonders für das Amtsgericht.

DFB hat noch etwas mit mir gemeinsam. Gegen DFB gab es eine Strafanzeige des Amtsgerichtsdirektor wegen angeblicher Beleidigung. Ich wurde bereits 2018 von dem Direktor angezeigt, weil ich angeblich das gesamte Amtsgericht beleidigt haben sollte, und DFB soll 2019 den Direktor des Amtsgericht persönlich beleidigt haben.

Zur Erinnerung, mein Strafverfahren endete beim OLG Hamm mit einem Freispruch, weil es keinen gültigen Strafantrag gab.  Der Direktor des Amtsgericht hat zwar einen Doktortitel, aber das reichte 2018 anscheinend nicht aus, um einen korrekten  Strafantrag zu stellen.

Und wie sah das 2019 aus, hat der Direktor inzwischen dazugelernt gehabt, war er 2019 endlich in der Lage einen Strafantrag zu stellen?

Diese Frage ist einfach zu beantworten. Auch 2019 brachte der Direktor das nicht auf de Reihe. Zumindest nicht beim ersten Versuch.

Die Staatsanwaltschaft Essen musste dem Direktor des Amtsgericht Gelsenkirchen mitteilen, dass man die angezeigte Beleidigung nicht verfolgen kann, weil der Direktor die Strafanzeige nicht persönlich unterschrieben hatte. Peinlich, oder?

Immerhin, im zweiten Anlauf klappte es dann doch noch. Hurra, das Amtsgericht Gelsenkirchen hat einen Direktor, der seit 2019 sogar schon Anzeigen unterschreiben kann. Das ist doch mal wirklich erwähnenswert.

Ich hoffe natürlich, dass er in seiner Anzeige sogar ausdrücklich Strafantrag gestellt hat, denn sonst wäre das schon wieder für die Katz gewesen.

Ob die behauptete Beleidigung inzwischen eingestellt wurde, oder noch immer verfolgt werden soll, ist nicht bekannt, aber immerhin handelt es sich jetzt um ein Verfahren vor dem Schöffengericht, und das ist normalerweise nicht gerade für eine poplige Beleidigung zuständig. Denkbar ist also, dass man die Beleidigung fallen gelassen hat, weil es einen größeren Vorwurf gibt.

Immerhin, bei einer Beleidigung des Amtsgerichtsdirektor handelt es sich noch nicht gerade um eine Majestätsbeleidigung.

Ich persönlich bin bekannt beim Amtsgericht, wie ein bunter Hund, äh Rollstuhlfahrer. Wenn ich das Gericht betrete, oder inzwischen mit dem Rollstuhl ankomme, dann hört man schon mal, dass da der Mann kommt, der alle Gerichtsverfahren gewinnt.

Woher wissen das die Justizwachleute? Es gab eine Zeit, da hatte der vorherige Direktor des Amtsgericht angeordnet, dass der gefährliche Rollstuhlfahrer nur in Begleitung von ein oder zwei Justizwachleuten das Gebäude betreten darf, was mich aber nicht daran hinderte meine Verfahren zu gewinnen.

Das dumme an dieser Anordnung war,  dass die Behördenleitung eines Gerichts nicht das Hausrecht über die Sitzungssäle und den unmittelbaren Bereich vor dem Sitzungssaal hat. Dort hat das Hausrecht der jeweilige gesetzliche Richter. Ich habe dann diese Anordnung des Direktor regelmäßig zum Anlass genommen, den jeweiligen Richter wegen des Verdachts der Befangenheit abzulehnen. Ein Richter, der im Sitzungssaal die Anweisung des Direktors befolgt, hiterlässt für mich nicht den Eindruck, als ob er wirklich unabhängig ist.

Dies führte dann dazu, dass man noch ein Interesse an der Begleitung durch die Justizwachleute hatte. Inzwischen gibt es also keine Begleitung mehr.

Die letzte Begleitung durch Justizwachleute erfolgte in einem Strafverfahren wegen angeblicher Beleidigung, wo ich die Begleitung zu meiner persönlichen Sicherheit ausdrücklich beantragt hatte.

(Wenn ihr diesen Beitrag veröffentlicht, dann solltet ihr die folgenden Sätze möglichweise ändern, denn es gibt einen zivilrechtlichen Vergleich mit einer Person, über die ich nichts mehr veröffentlichen möchte.)

Es gab zwei Strafverfahren gegen mich, weil ich angeblich diese schwer gestörte Xxx Xxx PERSON aus Bxxx beleidigt haben sollte. Diese Person hatte im Internet behauptet, dass ich ins Waschbecken kacken würde, was natürlich frei erfunden war, von dieser schwer gestörten Xxx PERSON . Diese Xxx PERSON hat auch noch weitere Lügen verbreitet, und versucht mir zu schaden. So wollte mich diese Xxx PERSON auch gerne unter Betreuung stellen lassen, aber das örtliche Gesundheitsamt hatte schnell erkannt, dass nicht ich, sondern xxx DIE PERSON gestört war.

In der Folge hatte ich dann diese Xxx PERSON regelmäßig als Pxxx Pxxx PP bezeichnet. Daraufhin stellte sie Strafantrag gegen mich.

Zum Termin kam Pxxx Pxxx PP in Begleitung einer weitere massiv gestörten Person aus Bad Driburg. Diese Person kam öfters zu meinen Gerichtsverhandlungen, und das schöne war, dass ich sämtliche Verfahren gewonnen habe, wenn diese Person angereist kam.

300 Kilometer An- und Abreise, nur um zu sehen, dass ich wieder gewinne, das war nicht das, was sich diese Person so vorgestellt hatte.

Auch in Wittmund war die Person anwesend. Dort drohte mir diese Person an, dass sie mich zusammenschlagen lassen wolle. Ich rief dann die Polizei und stellte Strafantrag gegen diese Person.

Da diese Person auch zu meinem Strafverfahren anreisen wollte, hatte ich zu meiner eigenen Sicherheit an Anwesenheit von zwei Justizwachmeistern beantragt, was die Richterin auch genehmigte.

Auch meinem Antrag die Person aus dem Sitzungssaal zu entfernen, weil es sich bei ihr um eine präsente Zeugin handelte, wurde gefolgt. Da legt jemand extra 300 Kilometer zurück, nur um dann vor dem Sitzungssaal warten zu müssen, dass ist schon bitter.

Natürlich endeten auch diese beiden Verfahren mit einem Freispruch für mich.

Die anwesenden Justizwachleute erzählten dann nach der Verhandlung, dass es sich bei dem Verfahren nur um Pillepalle gehandelt habe.

Bei einem der letzten Strafverfahren war Maria angereist. Nach der Kontrolle teilte sie den Justizwachleuten mit, dass sie zur Verhandlung von Herrn Schreiber wolle, und wollte wissen, wo diese stattfindet. Die Justizwachleute waren ganz erstaunt, und meinten: „Was, hat der heute schon wieder ein Verfahren?“

Also ganz unbekannt bin ich bei diesem Gericht nun wirklich nicht. Kein Wunder nach 15 gewonnen Strafverfahren.

Ein Richter Brand oder eine Richterin Brand kannte ich aber bisher nicht. Ich vermutete daher, dass es durchaus passieren könnte, dass die Richterin mich für den Angeklagten hält, und mich evtl. auffordert auf der Anklagebank platz zu nehmen. Und fast wäre es auch soweit gekommen.

Ich fuhr in den Sitzungssaal. Sofort begrüßte mich eine Person, die wie eine Frau gekleidet war, weshalb ich nun nicht sicher bin, ob ich sie als Richter Brand bezeichnen soll, wie es im Geschäftsverteilungsplan zu finden ist, oder als Richterin Brand.

Vielleicht ist die männliche Anrede doch die richtige, denn immerhin hat so eine schwarze Robe eine Ähnlichkeit mit dem Gewand von BATMAN, und dabei handelt es sich ja auch um einen Mann. BATWOMAN gibt es bisher vermutlich noch nicht.  (Korrektur, diese Comicfigur gab es auch schon mal.)

Also die Man/Woman in Black begrüßte mich mit dem Namen des Angeklagten. Allerdings habe ich, bis auf den Rollstuhl, vermutlich nicht viel Ähnlichkeit mit Herrn B. Das fiel der anwesenden Justizmitarbeiterin gleich auf. Das ist halt der Nachteil/Vorteil wenn man beim Gericht so bekannt ist, weil man dort schon alleine 15 Strafverfahre gewonnen hat, und genau null verloren hat. Normalerweise wäre ich ja einfach zu erkennen gewesen, denn immerhin trug ich ja das T-Shirt mit der Aufschrift MISTER FREISPRUCH. Die Schriftführerin teilte dann Man/Woman in Black mit:

„Das ist nicht Herr B, das ist der Herr Schreiber.“

Ok, Dr. Brand und ich wir hatten noch nicht das „Vergnügen“, aber der Name SCHREIBER war anscheinend ein Begriff. Ich wurde also nicht gebeten auf der Anklagebank platz zu nehmen. Schade eigentlich.

Man/Woman in Black meinte dann, dass das Verfahren noch nicht begonnen habe, deswegen musste ich den Sitzungssaal wieder verlassen. Komisch, nur ich. Eine weitere Frau saß schon vor mir im Zuschauerbereich, und musste den Saal nicht verlassen. Hat das was mit der Gleichheit vor dem Gesetz zu tun?

Ich verließ also den Sitzungssaal wieder und wartete auf den eigentlichen Aufruf. Damit hatte man es aber nicht besonders eilig. Erst um 9:40 Uhr kam die Durchsage, dass die Geladenen den Saal 513 betreten sollen.

Was soll so eine Durchsage? Hat man beim AG noch nicht mitbekommen, dass Verhandlungen normalerweise öffentlich sind?

Ich fuhr trotzdem in den Sitzungssaal, und ich war die einzige Person, die nach dem Aufruf den Saal betrat. Offenbar wartete man auch auf niemand., denn die „Verhandlung“ war offenbar schon beendet. Wie kann das denn sein?

Ich bekam noch mit, wie Dr. Brand mit dem Staatsanwalt über den Haftbefehl diskutierte. Offenbar gab es bereits einen Haftbefehl, aber der Vollzug des Haftbefehls war aufgehoben worden.

Außerdem bekam ich inzwischen mit, dass Dr. Brand den Befangenheitsantrag des Angeklagten, gegen Dr. Brand abgelehnt hat. Das müsste aber in der Zeit passiert sein, als man mich aus dem Sitzungssaal geschickt hatte, also zwischen 9:30 Uhr und 9:40 Uhr. Damit war aus meiner Sicht die Öffentlichkeit tatsächlich ausgeschlossen, auch wenn ich ab 9;40 Uhr wieder den Saal betreten konnte.

Für mich war nun noch interessant, wann Dr. Brand den Sitzungssaal verlassen würde. Es war 9:43 Uhr, als Dr. Brand den Sitzungssaal durch das Richterzimmer verließ. Zuvor sprach der Pflichtverteidiger Dr. Brand noch an.

„Hast DU mal noch eine Minute für mich?“

Der Anwalt war also per DU mit Dr. Brand. Kein Wunder also, dass der Anwalt die Pflichtverteidigung für den Angeklagten bekam.

Ich vermute, dass nicht der Angeklagte den Pflichtverteidiger ausgesucht hat, sondern dass dies Dr. Brand war.

Um 9:43 Uhr hat also Dr. Brand den Sitzungssaal verlassen. Der geplante Sitzungsbeginn war um 9:30 Uhr. Ich bin der Meinung, dass man damit bis 9:45 Uhr auf den Angeklagten hätte warten müssen, was man nicht gemacht hatte.

Allerdings würde es mich überhaupt nicht wundern, wenn in der Akte steht, dass das Verfahren bis 9:45 Uhr gedauert hätte. Die Justiz hat es nicht immer so mit der korrekten Uhrzeit, das kenne ich schon.

Soweit also der Bericht von unserem Ehrenvorsitzendem.

NACHTRAG:

Wie erwartet hat der Anwalt inzwischen behauptet, dass die Öffentlichkeit angeblich nicht ausgeschlossen  worden war, und dass das Verfahren nicht zu früh beendet worden sei.

Das war natürlich zu erwarten.

Wir haben deshalb nochmal mit Herrn S- gesprochen.

Das Verfahren sollte um 9:30 Uhr beginnen. Da der Sitzungssaal schon Minuten vorher geöffnet war, folgte ich den anderen. Also dem Anwalt, und einer Frau, die wahrscheinlich für den Anwalt arbeitet. Diese Frau saß im Zuschauerbereich. Warum man mich, 2 Minuten vor dem offiziellen Prozessbeginn, wieder rausgeschickt hat, erschließt sich mir nicht wirklich. Das war sicherlich nicht nötig.

Einen Aufruf zur Sache um 9:30 Uhr gab es nicht. Wie geschildert wurden die Geladenen erst um 9:40 Uhr in den Sitzungssaal gerufen. Als ich den Sitzungssaal dann befuhr, war das Verfahren bereits am Ende. Man unterhielt sich noch über den Haftbefehl, den es bereits gab, und der zur Zeit aber außer Vollzug war.

Währe dies der Beginn des Verfahrens gewesen, dann hätte man über was ganz anderes gesprochen.

Dass es in dem Verfahren um angeblichen Betrug ging, erfuhr ich nicht vom Gericht, sondern vom Angeklagten.

Übrigens, bei mir hatte man auch schon mal ein ähnliches Betrugsverfahren versucht. Mir wurde z. B. vorgeworfen, dass es ein Unternehmen nicht gegeben hätte, bei  dem ich gearbeitet hatte. Aber bevor  es zum Verhandlungstermin kam, teilte die Gemeinde Oberlungwitz (Sachsen) mit, dass es das behauptete Fotogeschäft doch gab, und die Gemeinde sogar Kunde des Fotogeschäfts war.

Im Rahmen der Notfallplanung Justiz ist hier für den Fall eines länger andauernden flächendeckenden Stromausfalls ein Notbereitschaftsdienst einzurichten.

Im Rahmen der Notfallplanung Justiz ist hier für den Fall eines länger andauernden flächendeckenden Stromausfalls ein Notbereitschaftsdienst einzurichten.

Im Internet findet man den Geschäftsverteilungsplan des Amtsgericht CASTROP-RAUXEL. Dort findet man folgenden brisanten Satz:

Im Rahmen der Notfallplanung Justiz ist hier für den Fall eines länger andauernden flächendeckenden Stromausfalls ein Notbereitschaftsdienst einzurichten.

https://www.ag-castrop-rauxel.nrw.de/aufgaben/geschaeftsverteilung/Richterlicher-Geschaeftsverteilungsplan-2023_03_27_Erste-Aenderung.pdf

Der Text wurde heute in eine Suchmaschine eingegeben. Man findet den Text aber nur beim Amtsgericht Castrop-Rauxel.

Unsere bisherigen Recherchen ergaben, dass anderen Gerichten die Notfallplanung zwar bekannt ist, und teilweise auch schon umgesetzt wurde, aber diese dann nicht veröffentlicht haben.

Beim AG Gelsenkirchen gibt es diese Notfallplanung bereits, sie wurde aber bisher nicht veröffentlicht, man war sogar erschrocken, dass das AG Castrop-Rauxel dies veröffentlicht hat.

Beim LG Essen kannte man die Notfallplanung , hat aber angeblich noch nichts umgesetzt. Schon die Nachfrage führte dazu, dass der Mitarbeiter äußerst unfreundlich wurde. Angeblich will man die Notfallplanung erst angehen, wenn der Notfall bereits eingetreten ist.

Das erscheint doch ziemlich dumm zu sein.

Auch das Amtsgericht Elmshorn reagierte nicht besonders bürgerfreundlich. Nicht nur, dass die Mitarbeiterin keine qualifizierte Aussage machen konnte, sondern sie war auch der Meinung, dass sie so eine Auskunft nicht erteilen dürfte, wenn sie die Antwort kennen würde.

Die Erfahrungen, die mit der Justiz gemacht wurden, erwecken den Eindruck, als seien die noch immer im Glauben, sie seine im Namen des Kaisers unterwegs, und stehen über dem Bürger, dass aber in der BRD, lt. Grundgesetz das Volk der einzige Souverän ist, den das Grundgesetz kennt, scheint bei vielen Behörden- und Justizmitarbeiter noch immer nicht angekommen zu sein. Anders ist so eine Blockadehaltung kaum erklärbar.

Im Internet wurden keine weitere Gerichte gefunden, die die Notfallplanung in ihren Geschäftsverteilungsplan aufgenommen haben.

Hier gibt es eine Studie zum Thema.

Klicke, um auf Fallstudie-BLACKOUT-Gottfried-Pausch.pdf zuzugreifen

Das Thema Justiz und Stromausfall kommt dort aber etwas kurz.

Situation in Gefängnissen

Justizvollzugsanstalten mit Notstromversorgung können bei einem Blackout zunächst die Hauptfunktionen des Betriebs aufrechterhalten, nämlich die Sicherung der Gefangenen und deren Grundversorgung. Der Aufenthalt im Freien wird zunehmend problematisch, aber ebenso der Dauereinschluss der Insassen.

Die psychische Belastung steigt sowohl beim Justizwachepersonal als auch bei den Gefangenen. Letzteres kommt womöglich aufgrund der Verkehrsprobleme auch noch zu spät oder gar nicht zum Dienst. Dadurch wächst die Gefahr von Unruhen in den Haftanstalten. Die Situation verschärft sich noch zusätzlich, wenn die Zahl der Häftlinge aufgrund der steigenden Kriminalität und vermehrten Verhaftungen ansteigt. Selbst bei funktionierender Notstromversorgung ist der Betrieb von Justizvollzugsanstalten bei einem Blackout aufgrund von Sicherheits- und Gesundheitsproblemen bereits nach wenigen Tagen gefährdet.

Wie die Justiz in so einem Notfall funktionieren sollte, wurde nicht thematisiert.

Am 27.10.2022 veröffentlichte die BERLINER MORGENPOST einen Beitrag zu dem Thema.

Energiekrise: Knasturlaub bei Stromausfall

Bei einem mehrtägigen Stromausfall in Berlin würde die Justiz bestimmte Inhaftierte aus dem Gefängnis entlassen.

Berlin.  Im Fall eines mehrtägigen Stromausfalls in der Hauptstadt könnte das zur temporären Entlassung einiger Inhaftierter in den Berliner Justizvollzugsanstalten (JVA) führen. Das geht aus der Anfrage des AfD-Abgeordneten Marc Vallendar an die Berliner Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung hervor. Zuvor berichtete die Tageszeitung „Bild“.

Demnach hat die zuständige Senatsverwaltung mit Blick auf das Szenario eines länger anhaltenden „Blackouts“ Notfallpläne für die Justizvollzugsanstalten erarbeitet und bestehende Pläne aktualisiert. Grundsätzlich können alle JVAs bei Stromausfällen mit Notstromaggregaten versorgt werden – je nach Größe der Einrichtung zwischen 21 und 100 Stunden. Sollte dann der Diesel für die Notstromversorgung knapp werden und schließlich ganz ausbleiben, würden Maßnahmen getroffen. Dann könnten einige der Inhaftierten auf freien Fuß gesetzt werden.

„Bei einem längerfristigen und flächendeckenden Stromausfall stellen sich für die sehr unterschiedlichen JVAs erhebliche Herausforderungen. Abhängig von der Dauer dieses Szenarios werden gestaffelte Maßnahmen erforderlich sein“, heißt es in der schriftlichen Antwort des zuständigen Justiz-Staatssekretärs Ibrahim Kanalan. Dazu gehören zum Beispiel die Gewährung von Langzeitausgängen bei Lockerungseignung, Strafausstand aus Gründen der Vollzugsorganisation gemäß § 455a der Strafprozessordnung und die Zusammenlegung von Unterbringungsbereichen.

Längere Freigang oder Entlassung bei Stromausfall

Diese Maßnahmen würden bedeuten, dass Gefangene, die bereits mindestens sechs Monate im Gefängnis sind, sich aber für Lockerungen bewährt haben, länger Freigang bekommen würden. Weiterhin kann die Anstaltsleitung die Haft unterbrechen lassen beziehungsweise den Haftantritt verschieben. Und Personen, die wegen einer Geldstrafe einsitzen, können entlassen werden.

„Dass nach spätestens vier Tagen Blackout in großem Maße Gefangene auf freien Fuß gesetzt werden müssten, ist selbst für Berliner Verhältnisse irre“, sagte Vallendar der Berliner Morgenpost. „Der Paragraf 455a darf unter keinen Umständen zur Anwendung kommen.“

Der besagt, dass die Vollstreckungsbehörde die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung aufschieben oder ohne Einwilligung des Gefangenen unterbrechen kann, wenn dies aus Gründen der Vollzugsorganisation erforderlich ist und überwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit nicht entgegenstehen.

(…weiterlesen…)

https://www.morgenpost.de/berlin/article236769407/Knasturlaub-bei-Stromausfall.html

Auch wenn im Internet kaum etwas zu dem Thema zu finden ist, ist das Thema äußerst brisant. Es zeigt wo die Regierung das Land hinführen wird, bzw. hinführen will.

Es passt natürlich zu einer Regierung, und ganz besonders zu der Partei DIE GRÜNEN, die die Bevölkerung in Panik versetzen, durch ein eingeschlepptes Virus und einer Pandemie, und gleichzeitig in dieser Zeit über 20 Krankenhäuser schließen.

Und es passt, dass man Notfallpläne entwickeln lässt, für einen flächendeckenden und längeren Stromausfall, und dann gleichzeitig diesen Stromausfall versucht zu provozieren, in dem man gleichzeitig 3 Kraftwerke stilllegt, und auch noch dafür sorgt, dass das Land immer mehr Strom durch z. B. für E-Autos und Wärmepumpen benötigt wird.

 

Geschäftsverteilungspläne

BADEN-WÜRTTEMBERG

In BW haben mehrere Gerichte ihre Geschäftsverteilungspläne im Internetveröffentlicht. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass die Gerichte verpflichtet sind diese im Internet zu veröffentlichen.

BAYERN

In Bayern haben mehrere Gerichte ihre Geschäftsverteilungspläne im Internetveröffentlicht. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass die Gerichte verpflichtet sind diese im Internet zu veröffentlichen.

BERLIN

In Berlin haben mehrere Gerichte ihre Geschäftsverteilungspläne im Internetveröffentlicht. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass die Gerichte verpflichtet sind diese im Internet zu veröffentlichen.

BRANDENBURG

In Brandenburg haben mehrere Gerichte, z.B. Potsdam, ihre Geschäftsverteilungspläne im Internetveröffentlicht. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass die Gerichte verpflichtet sind diese im Internet zu veröffentlichen.

BREMEN

Die Gerichte in Bremen veröffentlichen die gültigen Geschäftsverteilungspläne im Internet.

HAMBURG

Die Gerichte in Hamburg veröffentlichen die gültigen Geschäftsverteilungspläne im Internet.

HESSEN

Der Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Frankfurt wurde im Internet veröffentlicht. Der Geschäftsverteilungsplan des Amtsgericht Frankfurt, und anderer Gerichte in Hessen, dagegen nicht. Auf Nachfrage wurde dann telefonisch mitgeteilt, dass es in Hessen keine Pflicht zur Veröffentlichung gibt.

MECKLENBURG-VORPOMMERN

In MV haben mehrere Gerichte, z.B. Schwerin,  ihre Geschäftsverteilungspläne im Internetveröffentlicht. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass die Gerichte verpflichtet sind diese im Internet zu veröffentlichen.

NIEDERSACHSEN

In Niedersachsen werden Geschäftsverteilungspläne bisher nicht veröffentlicht.

NRW

In Nordrhein-Westfalen müssen Gerichte ihren Geschäftsverteilungsplan im Internet veröffentlichen. Damit ist der Geschäftsverteilungsplan für jeden jederzeit öffentlich einsehbar.

RHEINLAND-PFALZ

In RHEINLAND-PFALZ haben mehrere Gerichte ihre Geschäftsverteilungspläne im Internetveröffentlicht. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass die Gerichte verpflichtet sind diese im Internet zu veröffentlichen.

SAARLAND

Im Saarland wurden die Geschäftsverteilungspläne der Amts-/Landgerichte von Saarbrücken und Zweibrücken im Internet gefunden. Es wird daher davon ausgegangen, dass es im Saarland eine Pflicht zur Veröffentlichung im Internet gibt.

SACHSEN

Im Sachsen wurden die Geschäftsverteilungspläne der Amts-/Landgerichte von Chemnitz und Hohenstein-Ernstthal im Internet gefunden. Es wird daher davon ausgegangen, dass es im eine Pflicht zur Veröffentlichung im Internet gibt.

SACHSEN-ANHALT

Im Sachsen-Anhalt wurden die Geschäftsverteilungspläne der Amts-/Landgerichte von Halle im Internet gefunden. Es wird daher davon ausgegangen, dass es eine Pflicht zur Veröffentlichung im Internet gibt.

SCHLESWIG-HOLSTEIN

In Schleswig-Holstein werden die Geschäftsverteilungspläne im Internet veröffentlicht.

THÜRINGEN

In Thüringen haben mehrere Gerichte, . B. Gera,  ihre Geschäftsverteilungspläne im Internetveröffentlicht. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass die Gerichte verpflichtet sind diese im Internet zu veröffentlichen.

ELMSHORN: Wiedermal total (un)normal

„Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt,
der andere packt es an und handelt!“
Ich sprach heute mit einer Mitarbeiterin einer Hamburger „Bundesagentur für Arbeit“. Es ging darum, dass ich in der vergangenen Woche bei der Stadt Elmshorn schriftlich angefragt hatte, wie hoch der Ausländeranteil an der, auf der Website der „möchtegern supernormal-Stadt“ Elmshorn offiziell mit 52.986 (30. April 2023) angegebenen Einwohnerzahl Elmshorns, sei.
Heute erhielt ich von der „möchtegern supernormal-Stadt“ (Einwohnerwesen) die freche, dummdreiste und vorsätzlich falsche Mitteilung, dass von der Stadt Elmshorn, gemäß §3 Bundesmeldegesetz, hierüber keinerlei Daten zu erheben oder zu speichern seien. Mit anderen Worten, das Meldeamt der Stadt Elmshorn will nicht wissen, und mir gegenüber nicht angeben, wie viele der 52.986 Elmwohner nichtdeutsche Wurzeln haben (Migrationshintergrund).
Das Empfinden vieler Elmshorner deutscher Abstammung und Volkszugehörigkeit ist jedoch jener, „dass wir hier bald in der Minderheit seinen“, erklärte ich der Hamburger Arbeitsamts-Mitarbeiterin. Daraufhin sagte sie sinngemäß zu mir: „diese Einschätzung sei völlig falsch, denn dieser Punkt ist bereits längst unumkehrbar überschritten. Ihre blauäugigen Enkelkinder werden die letzten ihrer Art auf deutschen Boden sein.“
Ich habe keinerlei Zweifel an der Aufrichtigkeit und Sachkenntnis dieser mir seit längerem bekannten Dame und an der Tatsache, dass Deutschland bereits verloren ist, wir aber von der Politik und anderen Institutionen hierüber absolut und völlig im Unklaren gelassen werden.
Ich vermute, dass diejenigen, die die Abschaffung Deutschlands und der Deutschen wollen und befördern (LINKE, GRÜNE, SPD, FDP, CDU/CSU), befürchten, dass sonst doch noch ein Volksaufstand ausbrechen könnte, wenn diese Wahrheit ans Licht kommen sollte. 
Gruß aus dem Hohen Norden
Büttelwatcher

Landgericht Essen: Geschäftsverteilungsplan unter Strom

Wir recherchieren gerade zum Thema:

Was macht die Justiz bei einem flächendeckenden, langfristigen Stromausfall.

Hier gibt es einen Beitrag über das Thema und dem Amtsgericht Castrop-Rauxel. Anscheinend ist das eines der wenigen Gerichte, vielleicht sogar das einzige Gericht, das so eine Regelung bereits getroffen hat, UND DIES AUCH IN IHREM GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN veröffentlicht hat.

Wer weiß, wie lange noch.

Andere Gerichte haben auch schon eine entsprechende Regelungen, verschweigen dies aber. Der Bürger soll auf dieses problematische Thema nicht aufmerksam gemacht werden.

Natürlich hätte man sich schon lange über so ein Thema Gedanken machen können, aber die entsprechende Regelungsanweisung kam erst im März 2023 von der Bundesregierung, als DIE GRÜNEN entschieden haben, dass die restlichen Atomkraftwerke alle zur selben Zeit abgeschaltet werden sollen.

Ist das ein Hinweis, dass die Bundesregierung die Abschaltung der Kraftwerke beschlossen hat, obwohl man damit rechnete, dass das zu Stromausfällen führen würde?

Auch der Geschäftsverteilungsplan vom Landgericht Essen wurde auf eine entsprechende Regelung überprüft. Gefunden wurde nichts. Also hat der BdF das Landgericht angerufen.

Zunächst meldete sich die Zentrale. Die hat das Gespräch weiter verbunden. Es meldete sich eine Frau, die schnell merkte, dass sie die Fragen nicht beantworten konnte. Es folgte nochmal eine Weiterleitung, und bei dem Herrn wurde es dann ziemlich zickig.

Er wusste offenbar, dass es eine entsprechende Anweisung der Bundesregierung, bzw. dem Justizministerium gibt, aber er meinte, dass das Landgericht Essen noch keine Regelung getroffen hätte.

Er wurde komisch, und wollte wissen, warum wir das wissen wollen, denn eine Notfallregelung gibt es noch nicht, weil es den Notfall noch nicht gibt.

Das ist mal wieder richtig schlau. Man will also erst eine Regelung treffen, wenn es zu spät ist, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.

Man will angeblich erst eine Regelung treffen und veröffentlichen, wenn das nicht mehr möglich ist. Wie will das LG einen geänderten Geschäftsverteilungsplan veröffentlichen, wenn es flächendeckend einen langfristigen Stromausfall gibt? Und wie soll der Bürger von so einen Geschäftsverteilungsplan erfahren, selbst wenn der veröffentlicht werden konnte, wenn es keinen Strom mehr gibt?

Natürlich konnte er diese Fragen nicht beantworten, Er war aber überhaupt nicht begeistert, dass man ihm solche Fragen  gestellt hatte. Offensichtlich ist man stark bemüht, dass dieses Thema nicht in die Öffentlichkeit gelangt.

Ein Hinweis noch an den Mitarbeiter. Ich kenne heute die Telefonnummer der Feuerwehr und der Polizei, obwohl ich diese gerade überhaupt nicht benötige. Es scheint mit einfach vernünftig zu sein die 110 und die 112 schon jetzt zu kennen, auch wenn meine Wohnung gerade noch nicht brennt.

Die Nummern erst bei einem Brand rauszusuchen wäre schon ziemlich dumm und evtl. unmöglich, aber jedenfalls zu spät.

Fühlt sich Richterin Dr. Brand gerade als Mann?

Im Geschäftsverteilungsplan des Amtsgericht Gelsenkirchen hab ich auf Seite 44 diesen Eintrag gefunden, und mich darüber gewundert

XXVIII.

Richterin am Amtsgericht als w. aufs. Ri. Dr. Brand

Verstanden habe ich den Satz zunächst überhaupt nicht. Am Anfang des Satzes verwendet man die weibliche Form RCHTERIN; und am Ende die Abkürzung RI für einen männlichen Richter.

Aus meiner Erinnerung gibt es am AG Gelsenkirchen keinen Richter Dr. Brand, sondern nur eine Richterin Dr. Brand.

Auch konnte ich mit

w. aufs.

nichts anfangen. Ich grübelte, ob man hier evtl. einen weiteren Namen vergessen haben könnte. Vielleicht

Richterin am Amtsgericht MUSTERFRAU als w. aufs. Ri. Dr. Brand

Oder hatte man aus der Richterin Dr. Brand mal eben Richter Dr. Brand gemacht, weil sich diese/dieser gerade als Mann fühlte?

Ein Anruf beim AG brachte Aufklärung. Hier der ausgeschrieben Text

Richterin am Amtsgericht als weiter aufsichtführender Richter Dr. Brand,

oder

Richterin am Amtsgericht als weitere aufsichtführende Richterin Dr. Brand.

Ob die erste Ausführung in Zeiten vom Genderwahn noch zulässig ist, finde ich fraglich.

Amtsgericht Castrop-Rauxel: Geschäftsverteilungsplan unter Strom

Längerfristiger Stromausfall, erstaunlich womit unsere Ampelregierung offenbar rechnet.

Klicke, um auf Richterlicher-Geschaeftsverteilungsplan-2023_03_27_Erste-Aenderung.pdf zuzugreifen

NACHTRAG:

Recherchen ergaben interessantes. Sämtliche Gerichte wurden verpflichtet so eine Notfallregelung zu erlassen, aber viele Gerichte haben sich bisher geweigert die entsprechende Regelung zu veröffentlichen, obwohl dies ja ein Teil des Geschäftsverteilungsplan sein muss.

Offenbar soll der Bürger, wegen der Brisanz, nichts über diese Regelung erfahren. Beim AG Gelsenkirchen war man sogar erstaunt, wenn nicht sogar erschrocken, dass das AG Castrop-Rauxel dies veröffentlicht hat, und der BdF deshalb Kenntnisse davon hatte.

Nicht veröffentlicht hat die Regelung das

AG Bochum, – 0234 967-4502

AG Gelsenkirchen – 0209 – 957-1360

SG Gelsenkirchen – 0209 – 14899 – 0 (Es gibt aber eine interne Regelung)

 

Ungeklärt

ArbG Gelsenkirchen – 0209 – 14899-781

LG Essen – 0201 – 1803 – 0 *

VG Gelsenkirchen – 0209 – 1707-125

 

Fünf Jahre nach Angela Masch

Am 8.6.218 starb Angela Masch in ihrer Wohnung in Weyhe. 5 Jahre ist das also schon her. Sie und ihre Aktivitäten für vom Jugendamt geschädigte Eltern und Kinder waren weit über Niedersachsen bekannt.

Bei Antonya, Dave und Pia, sowie Tobias und vielen weiteren geschädigten Kindern und Eltern war sie aktiv, und hat auch persönliche Hetze und Verfolgung ertragen und sich von ihrem Einsatz nicht abbringen lassen.

Wer mit Angela Masch zu tun hatte, wird sie nicht vergessen haben. Der BEAMTENDUMM-FÖRDERVEREIN hat sie auch nicht vergessen.

Für Angela Masch war Dave ein besonderer Fall, bzw. ein besonderes Kind. Kurz nach dem Tod von Angela Masch gelang es Dave erneut sich von seiner Zwangsunterbringung im Heim zu befreien. Zwar wurde er nochmal erneut in Sachsen aufgegriffen, aber diese Zwangsmaßnahme hat Dave nach nur wenigen Stunden wieder beenden können. Vorsorglich verließ er das Land, was nicht für Kinderfreundlichkeit bekannt ist. Inzwischen ist Dave lange volljährig und hat zwischenzeitlich sogar wieder einige Zeit in Deutschland gelebt.

Letztendlich wurde Dave noch zu einem Erfolgsfall, an dem Angela maßgeblich beteiligt war.

Zum Kaffeetrinken beim Justizzentrum Gelsenkirchen

Am Freitag war ich mal wieder beim Justizzentrum Gelsenkirchen. Vom Justizwachmann wurde ich freundlich empfangen. Ich wollte dort etwas erledigen, was aber ohne Termin nicht möglich war. Außerdem habe ich ja am Landgericht Essen im April 2023 ein Strafverfahren gewonnen, aber den Freispruch wurde mir bisher nur mündlich mitgeteilt, der schriftliche Freispruch fehlt mit noch immer. Auch den habe ich am Freitag telefonisch beim AG Gelsenkirchen angefordert, weil der Akte der Richterin Klumpe vorliegen soll.

Beim Justizcentrum gibt es auch eine Kantine, die schon mehrfach den Pächter gewechselt hat. Zuletzt wurde die Kantine von der AWO betrieben, die aber auch weder aufgegeben haben.

Seit ca. 2 Monaten gibt es wieder einen neuen Betreiber. Das ist gut, denn so konnte ich die Richterin Klumpe zum Kaffee einladen.

Richterin Klumpe wollte ich schon mal „beschenken“. Damals hatte ich ihr eine Abschminkmilch geschenkt, und ihr mitgeteilt, dass sie es sich abschminken kann, wenn sie glaubt, dass sie mich verurteilen kann.

Ich bekam damals einen Freispruch, und die Abschminkmilch zurück.

Auch mit dem geplanten Kaffee wurde nichts, weil mir einfiel, dass der Verlierer bezahlen muss, und nicht der Gewinner. Ich bezweifle aber, dass die Richterin mir einen Kaffee bezahlen würde. Als Gewinner kann ich damit aber leben.

FREISPRUCH: Anruf beim Landgericht

Am 26.4.2023 kassierte ich mal wieder einen Freispruch beim Landgericht Essen. Zuvor hatte mich Richterin Blanc vom Amtsgericht Gelsenkirchen natürlich wieder verurteilt.

Jetzt wollte ich doch mal wissen, wann ich den schriftlichen Freispruch erhalte, deshalb habe ich jetzt beim Landgericht Essen angerufen. Dort erfuhr ich heute, dass das Urteil seit mindestens dem 15.5.2023 rechtskräftig wäre. Angeblich wurde der Freispruch auch am selben Tag noch verschickt. Bis heute ist hier jedoch kein Schreiben eingegangen.

Normalerweise werden Urteile bekanntlich per Zustellurkunde versendet, und ein Freispruch ist auch nur ein Urteil, aber Freisprüche werden nur mit normaler Post verschickt.

Jetzt kann ich wieder rumtelefonieren und zusehen, dass ich den Freispruch noch bekomme, denn das Landgericht hat die Akte schon nicht mehr. Vielleicht will man auch nur verhindern, dass ich schon wieder einen Freispruch veröffentliche.

33 Ns – 23 Js 762/19 – 87/22

NACHTRAG:

Es folgte ein Anruf beim AG Gelsenkirchen. Die Geschäftsstelle bestätigte, dass die Richterin die Akte vorliegen hat. Ich habe nochmal daran erinnert, dass ich meinen Freispruch will.

Einige Tage später war ich beim AG Gelsenkirchen und besuchte die Geschäftsstelle. Jetzt hat man mir erklärt, dass die Akte zwar bei der Richterin war, aber inzwischen nicht mehr beim AG Gelsenkirchen ist.

Meinen Freispruch habe ich noch immer nicht. Da muss ich wohl ein paar Dienstaufsichtsbeschwerden verschicken.

Ist das ein Witz, das muss ein Witz sein.

https://gelsenkirchen.polizei.nrw/artikel/polizeiliche-kriminalstatistik-2022-2

Insgesamt wurden in 2022 bei der Gelsenkirchener Polizei 22.853 Straftaten angezeigt, was durchschnittlich 62 Straftaten pro Tag sind. Weiter verbessert wurde die Aufklärungsquote insgesamt, die damit den höchsten Stand seit 20 Jahren erreicht.

Das ist ein Witz, das kann nur ein Witz sein. Echt jetzt, Humor haben die ja.

Da wurde ich doch von einem minderbemitteltem Jugendlichen aus der Siedlung angegriffen. Natürlich habe ich den Typ angezeigt. Und wer wurde angeklagt?

Der Angreifer nicht, ich landete auf der Anklagebank. Gut, ich wurde freigesprochen, und man könnte irgendwie behaupten, dass der Fall damit aufgeklärt wurde, denn es wurde jetzt aufgeklärt, dass ich nicht der Täter war.

Der Täter wurde auch angeklagt, und das Verfahren gegen ihn wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Eine Anklage gab es nicht. Auch nicht, als das Gericht zweifelfrei in meinem Strafverfahren festgestellt hatte, dass der 18-Jährige der Angreifer war.

Ja, auch danach wurde der echte Täter trotzdem nicht angeklagt. Ob es die Aufklärungsquote aus der Sicht der Polizei erhöht, wenn das Tatopfer angeklagt wird, der echte Täter dagegen nicht?

Hab ich eigentlich schon erzählt, dass die Polizei in diesem Fall sogar ausdrücklich gelogen hatte? Hab ich erzählt, dass ein Polizist das Video von der Tat gesehen hat, und dann behauptet hat, dass ich den 18-Jährigen angegriffen hätte, und er sich gleichzeitig geweigert hatte, das Video als Beweismittel zu sichern, obwohl ich das ausdrücklich gefordert hatte?

Ja, ich glaube gerne, dass die Polizei Gelsenkirchen besonders erfolgreich ist falsche Täter zu ermitteln!

Und wie erfolgreich war man bei der Täterermittlung im Jahr 2022?

Ein Moslem aus dieser Siedlung hatte mich mehrfach angespuckt. In einem Fall gab es sogar eine Zeugin, und es gab auch ein Video von dem Typen. Es wurde jeweils Strafantrag gegen Unbekannt gestellt, weil der Name de Täters nicht bekannt war. Der Polizei wurde aber mitgeteilt wo der Täter wohnt. Man hätte einfach nur hingehen brauchen. Ich habe der Polizei sogar mitgeteilt, dass der Täter im 1. Stock wohnt.

Die Daten der Zeugin wurden von der Polizei auch nicht aufgenommen.

Dass das Verfahren eingestellt wurde, mit der Begründung, dass man angeblich keinen Täter ermitteln konnte, verwundert da auch kaum noch.

Einige Tage später gab es eine Versammlung am HEINRICH-KÖNIG-PLATZ. Dort hat mich wieder ein Moslem angespuckt Auch hier gab es Zeugen und ein Video,

Man kann der Polizei durchaus bestätigen, dass sie kein großes Interesse an der Verfolgung des Täters an den Tag legte. Natürlich wurde auch dieses Verfahren eingestellt weil kein Täter ermittelt werden konnte.

Und erst am 20.5.2023 kam wieder eine Einstellung, weil angeblich kein Täter ermittelt werden konnte. Schon komisch, auch hier ist der Täter bekannt, sogar der genaue Wohnort, und selbst das Autokennzeichen ist bekannt. Nur ein Täter konnte mit diesen Taten und sogar einem weiteren Video ermittelt werden.

Wie war das doch noch?

Weiter verbessert wurde die Aufklärungsquote insgesamt, die damit den höchsten Stand seit 20 Jahren erreicht.

Und wer´s glaubt bekommt Ostern Besuch vom Weihnachtsmann und Weihnachten kommt der Osterhase.

Aber einen Erfolg gab es dann doch. Mir wurde ein Fahrradanhänger geklaut. Der Täter wurde gefilmt. Und der Täter wurde gefasst, sogar der Anhänger wurde zurückgebracht.

Hier wurde also ein Fall aufgeklärt, und ein Täter ermittelt. Allerdings war das nicht die Polizei, sondern ich habe den Fall aufgeklärt und den Täter ermittelt.

Strafantrag gegen spuckenden Moslem

4 Polizeieinsätze in 14 Tagen wegen Migranten in der Siedlung.

Fahrradanhänger: Verdammt schneller Erfolg

Orientalisches Kaufhaus in Bottrop

Ehrlich gesagt, auf so einen geistigen Schwachsinn ist selbst Gelsenkirchen, die (un)heimliche Hauptstadt der Moslems im Ruhrgebiet bisher nicht gekommen, oder sind die Schließungen von KAUFHOF, PRIMARKR und SATURN nur die Vorboten für die baldige Eröffnung eines Islam-Zentrums in Gelsenkirchen? Vielleicht macht man ja bald aus Primark die ungefähr 125 Moschee in der Stadt, und auf der gegenüberliegenden Straßenseite könnte man aus Kaufhof und Saturn prima ein islamisch-/orientalisches Kaufhaus errichten, denn immerhin würde schon jetzt jede Marktforschung bestätigen, dass in der Gelsenkirchener Innenstadt deutlich mehr Moslems unterwegs sind, als die ehemalige Mehrheit der Deutschen, die es auch mal in der Stadt gab.

Es ist schlimm aber wahr, so ein islamisches oder orientalisches Kaufhaus könnte in Gelsenkirchen wirtschaftlich sogar ein Erfolg werden, denn immerhin wird schon jetzt in der Innenstadt von Gelsenkirchen nur noch Deutsch gesprochen, wenn Schalke ein Heimspielt hat. Und immerhin, könnte man ja den letzten Deutschen ja noch die Schalke-Arena als Zufluchtsort überlassen. Dabei könnte man auf Erfahrungen aus Amerika zurückgreifen, wo die Indianer, die ursprünglichen Ureinwohner des Landes, ja auch schon 100 Jahren in wenigen Reservaten zuhause sind.

Ich weiß gar nicht, was ich von diesem Beitrag hier halten soll. Handelt es sich noch um Satire, oder ist es eine zeitnahe Zukunftsbeschreibung der Realität?   Fakt ist, im Moment ist das noch ein hypothetischer Beitrag, zumindest für Gelsenkirchen.

In Bottrop sieht das schon anders aus. Da sieht man noch Deutsche in der Innenstadt, und da wird sogar überwiegend noch Deutsche gesprochen, aber vor einigen Wochen wurde bekannt, dass man in Bottrop ein orientalisches Zentrum errichten will.

Hat das unsere Informantin von Anfang an falsch verstanden? Sie monierte, dass sie gegen ein weiteres Kulturzentrum für Moslems ist, sondern bevorzugte ein Kulturzentrum das allen ausländischen Nationen offensteht. Das würde ihrer Meinung Sinn machen, aber keine Konzentration auf Araber, Moslems oder gar Islamisten.

Jetzt wurde aber bekannt, dass es bei den Plänen nicht um ein Kulturzentrum für Moslems geht, sondern es Pläne für ein orientalisches Einkaufszentrum gibt.

Gelsenkirchen ist schon verloren, diese Stadt ist schon tot. Wirtschaftlich sowieso. CDU, FDP und sogar DIE GRÜNEN verlassen fluchtartig die Stadt, hauptsächlich ins nördliche Umland. Es bleiben also noch deutsche Sozialhilfeempfänger und Rentner, die die Stadt nicht einfach verlassen können, und natürlich die notorischen Ignoranten und SPD-Wähler, die die Stadt erfolgreich seit über 60 Jahren immer weiter in den Abgrund gewirtschaftet haben. Gleichzeitig wächst aber die Einwohnerzahl der Stadt. Dem Leser dürfte also klar sein, was das bedeutet. Die Einwohnerzahl wächst, die Deutschen verlassen fluchtartig die Stadt, das bedeutet also, dass der Anteil der Migranten schon seit Jahren immer größer wird.

Wirtschaftlich bedeutet das, dass die Einwohnerzahl wächst, und trotzdem Geschäfte wie KAUFHOF, PRIMARK und SATURN gleichzeitig die Segel streichen, wie die Deutschen auch. Trotz steigender Einwohnerzahl wird Gelsenkirchen immer weniger interessant für große Firmen.

Das sieht in Bottrop noch anders aus. So dramatisch wie in Gelsenkirchen sieht es dort noch nicht aus. Doch sicherlich wird man das dort auch bald schaffen, denn wenn dort wirklich ein orientalisches Kaufhaus eröffnet, hat Bottrop vor sich, was Gelsenkirchen hinter sich hat.

Armes BOTTROP, armes GELSENKIRCHEN, armes DEUTSCHLAND.

 

Was wurde aus der Lufthoheit über den Kinderbetten?

Was wurde aus Olafs-Traum von der Lufthoheit über den Kinderbetten?

Da wollte die SPD also „die Lufthoheit über den Kinderbetten erobern“, und wie seht das Ergebnis heute aus?

Olaf und die SPD haben aktuell die Lufthoheit über die Mehrheit der schlafenden Deutschen erobert. So schön kann Demokratie sein. Da kann sogar ein anscheinend unter Demenz leidender Krimineller sich vom Schlafvolk zum Bundeskanzler befördern lassen.

So funktioniert die

Deutsche

Demokratie

richtig.  DDR also.

(Dieser Beitrag darf gerne geteilt werden.)

Was wurde aus der Lufthoheit über den Kinderbetten?

Was wurde aus Olafs-Traum von der Lufthoheit über den Kinderbetten?

Da wollte die SPD also „die Lufthoheit über den Kinderbetten erobern“, und wie seht das Ergebnis heute aus?

Olaf und die SPD haben aktuell die Lufthoheit über die Mehrheit der schlafenden Deutschen erobert. So schön kann Demokratie sein. Da kann sogar ein anscheinend unter Demenz leidender Krimineller sich vom Schlafvolk zum Bundeskanzler befördern lassen.

So funktioniert die

Deutsche

Demokratie

richtig.  DDR also.

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Was feiert Deutschland am 8. Mai?

Am 8. Mai feiert Deutschland seine Befreiung. Jetzt frage ich mich, wann Deutschland von welchem Besatzer befreit wurde.

Im Internet wurde folgendes gefunden.

Der 8. Mai ist der Tag der Befreiung vom Faschismus. Die bedingungslose Kapitulation der deutschen Wehrmacht besiegelte das Ende der Nazi-Diktatur und bedeutete einen Sieg über Faschismus, Antisemitismus, Rassenwahn und den NS-Eroberungs- und Vernichtungskrieg.

Der Text stammt von der Partei DIE LINKE.

Der Text ist vielleicht etwas kompliziert. Weil die deutsche Wehrmacht kapituliert hat, wurde Deutschland also befreit, oder wie ist das gemeint?

Demnach war also Deutschland von der deutschen Wehrmacht besetzt. Klingt irgendwie komisch.

Oder wurde Deutschland etwa von den Nazis befreit?

Dann stellt sich die Frage wer waren eigentlich diese Nazis die Deutschland besetzt hatten, und aus welchem Land kamen die?

Wenn man etwas nachforscht, dann stellt man fest, dass es sich bei den Nazis um Deutsche aus Deutschland gehandelt hat.

Deutschland war somit von Deutschen aus Deutschland besetzt, und wurden am 8. Mai 1945 von diesen Deutschen aus Deutschland befreit.

Die FRANKFURTER RUNDSCHAU berichtet:

Am 29. Oktober 1946 gibt es die erste Volkszählung in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg. In den vier Besatzungszonen und in Berlin leben zu diesem Zeitpunkt insgesamt 65,9 Millionen Einwohner.
Da die Geburtenraten regelmäßig unter 2,1 Kinder pro Frau liegt, ist zu erwarten, dass die Bevölkerung in diesem Land seit 1945 kontinuierlich rückläufig sein würde.
Das Statistische Bundesamt berichtet:
Deutschland hatte zum Jahresende 2022 nach einer ersten Schätzung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) mindestens 84,3 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner. Damit lebten hierzulande so viele Menschen wie noch nie am Ende eines Jahres.

Irgendwie bekommt man den Eindruck, dass Deutschland nicht am 8 Mai 1945 von Deutschen aus Deutschland befreit wurde, sondern erst in den Jahren danach. Über 20 Millionen Zuwanderer aus dem Ausland befreien Deutschland von den Deutschen.

Zumindest würde das erklären, warum Deutschland seine eigene Niederlage feiert. Vermutlich ist Deutschland das einzige Land auf dem ganzen Erdball, dass seine eigene Niederlage feiert.

Es gibt noch viel zu feiern. Wenn es Schule macht seine eigenen Niederlagen zu feiern, dann könnten

  1. Die Spanier den Untergang ihrer Armada  feiern.
  2. Die Engländer den Verlust ihrer Kolonien
  3. Die Amerikaner ihre Niederlagen in Afghanistan und Vietnam.

 

Da gibt es noch einen Leserbrief

 

 

 

Ob Ludwig Bauer richtig ist, kann nicht gesagt werden. Rechnerisch müsste der Mann heute ca. 100 Jahre alt sein.

Deutschunterricht.

Im ZDF-Videotext wurde folgendes gefunden.

DER DEUTSCHE BOXSPORT-VERBAND (DBV) HAT SICH VERWUNDERT ÜBER ZWEI ATHLETEN GEZEIGT, DIE BEI DER AMATEUR-WM IN UNSBEKISTAN UNTER DEUTSCHER FLAGGE BOXEN, …

Natürlich haben die beiden deutschen Boxer auch typische deutsche Namen. Es handelt sich um die Boxer YOUSSEF LAZAR, und DEVRIM GÖKDUMAN:

Sind Klimakleber die neuen Nazis?

Vor mehr als 10 Jahren, am 11. Juli 1987, hat die Zahl der Weltbevölkerung fünf Milliarden überschritten.

https://unric.org/de/bald-sechs-milliarden-menschen-aber-bevoelkerungswachstum-wird-langsamer-2/

Gegen Mitte des nächsten Jahres 1999 wird die Zahl der Weltbevölkerung auf sechs Milliarden Menschen angestiegen sein, ein außerordentliches Ereignis für die Menschheit. In keinem anderen Zeitalter wurde das Bevölkerungswachstum so schnell stabilisiert, während gleichzeitig die Gesundheits- und Ernährungsbedingungen für die meisten Menschen auf der Welt verbessert wurden und Geburtenzahlen und Familiengröße rascher abnahmen als je zuvor. Das Bevölkerungswachstums hat sich verlangsamt, wird geringer und wird noch weiter zurückgehen. Wir haben also etwas zu feiern.

Mit dem Erreichen der Sechs-Milliarden-Grenze stellt sich jedoch die Frage, ob wir diesen Fortschritt halten können.

1999 wird sich die Weltbevölkerung im Vergleich zu 1960 verdoppelt haben.

https://unric.org/de/bald-sechs-milliarden-menschen-aber-bevoelkerungswachstum-wird-langsamer-2/

 

Nach dem Jahr 1700 setzte ein rapides Bevölkerungswachstum ein. Erstmals in der Menschheitsgeschichte lag die Verdopplungszeit im Bereich von Jahrhunderten und schließlich Jahrzehnten. Um das Jahr 1804 überschritt die Weltbevölkerung die Anzahl von einer Milliarde Menschen. Innerhalb des 20. Jahrhunderts hat sich die Weltbevölkerung etwa verdreieinhalbfacht:

  • 1804: 1 Milliarde
  • 1927 (nach 123 Jahren): 2 Milliarden
  • 1960 (nach 33 Jahren): 3 Milliarden
  • 1974 (nach 14 Jahren): 4 Milliarden
  • 1987 (nach 13 Jahren): 5 Milliarden
  • 1999 (nach 12 Jahren): 6 Milliarden
  • 2011 (nach 12 Jahren): 7 Milliarden
  • 2022 (nach 11 Jahren): 8 Milliarden Menschen

https://de.wikipedia.org/wiki/Weltbev%C3%B6lkerung

Damit stieg die Weltbevölkerung zwischen

1960 und 2021/2022 von 3 auf 8 Milliarden = 266,7 %

Die weltweite Co2-Emmisionnen stiegen

in dieser Zeit von ca. 9 auf ca. 36.000 Millionen Tonnen = 400 %.

Damit ist der weltweite Anstieg der Co2-Emmisionen zu über 50 % auf den Anstieg der Weltbevölkerung zurückzuführen.

Wer nun fordert, dass der Co2-Ausstoß verringert wird, der fordert, zumindest indirekt, die Reduzierung der Menschheit.

Und wie seht das für Deutschland aus?

In Deutschland sterben jährlich mehr Menschen, als es Geburten gibt. Das bedeutet, dass die Bevölkerungszahlen in diesem Land normalerweise zurückgehen würden.

Bei der Bundestagswahl 1961 (BRD) gab es 37.440.715 Wahlberechtigte.
Bei der Bundestagswahl 1968 (BRD) gab es 38.677.235 Wahlberechtigte.
Allerdings war man 1961 erst mit 21 Jahren wahlberechtigt. Das änderte sich dann 1972. Bei der Bundestagswahl sank das Alter auf 18 Jahre.
Bei der Bundestagswahl 1972 (BRD) stieg dadurch die Zahl auf 41.446.302 Wahlberechtigte.
Bei der Bundestagswahl 1976 (BRD) gab es 42.058.015 Wahlberechtigte.
Bei der Bundestagswahl 1980 (BRD) gab es 43.231.741 Wahlberechtigte.
Bei der Bundestagswahl 1983 (BRD) gab es 44.088.935 Wahlberechtigte.
Bei der Bundestagswahl 1987 (BRD) gab es 45.327.982 Wahlberechtigte.
Bei der Bundestagswahl 1990 (gesamt D) gab es 60.436.560 Wahlberechtigte. Der starke Anstieg lag natürlich an der Wiedervereinigung.
Bei der Bundestagswahl 1994 (gesamt D) gab es lt. WIKIPEDIA 60.452.009 Wahlberechtigte.
Bei der Bundestagswahl 1998 (gesamt D) gab es 60.762.751 Wahlberechtigte. Die Zahl stammt vom Bundeswahlleiter.
Bei der Bundestagswahl 2002 (gesamt D) gab es 61.432.868 Wahlberechtigte. Die Zahl stammt vom Bundeswahlleiter.
Bei der Bundestagswahl 2005 (gesamt D) gab es 61.870.711 Wahlberechtigte. Die Zahl stammt vom Bundeswahlleiter.
Bei der Bundestagswahl 2009 (gesamt D) gab es 62.168.489 Wahlberechtigte. Die Zahl stammt vom Bundeswahlleiter.
Bei der Bundestagswahl 2013 (gesamt D) gab es 61.946.900 Wahlberechtigte. Die Zahl stammt vom Bundeswahlleiter. Erstmalig sank die Zahl der Wahlberechtigten.
Bei der Bundestagswahl 2017 (gesamt D) gab es 61.690.000 Wahlberechtigte. Die Zahl stammt von der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB). Wieder sank die Zahl der Wahlberechtigten, während die Einwohnerzahl stieg. Die Anzahl der Deutschen an der Gesamtbevölkerung sank also.
Bei der Bundestagswahl 2021 (gesamt D) gab es 61.180.000 Wahlberechtigte. Die Zahl stammt von STATISTA.com. Wieder sank die Zahl der Wahlberechtigten, während die Einwohnerzahl stieg. Die Anzahl der Deutschen an der Gesamtbevölkerung sank also.
Dies bedeutet, dass ohne die ständige Zuwanderung der Co2-Ausstoß um einiges niedriger wäre, als das aktuell der Fall ist.
Jetzt ist es in Deutschland lange schon üblich, dass man Andersdenkende  regelmäßig als Nazis beschimpft. Corona-Kritiker, die gegen die Grundrechtseinschränkungen auf die Straße gingen, wurden natürlich als Nazis betitelt.
Wer Friedensverhandlungen zwischen Russland und der Ukraine ist, und gegen Waffenlieferungen, soll auch wieder ein Nazi sein.
Komischerweise hat man aber die Klimakleber bisher noch nicht als Nazis betitelt. Das ist merkwürdig, denn wenn die wirklich konsequente Maßnahmen gegen den Co2-Ausstoß wollen, dann müssen die ja für konsequente Abschiebungen und gegen weitere Zuwanderung sein, denn immerhin ist Zuwanderung ein wesentlicher Grund für steigende Co2-Werte.
Wann wird man also die ersten NAZIS RAUS-Rufe hören, wenn unsere Klimakleber wieder die Straßen blockieren?
Besonders „lustig“ wird es natürlich, wenn sich unter den Klimaklebern auch Migranten befinden.
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