GRATULATION: So sehen Sieger aus.

Frank Engelen, ein bekannter und erfolgreicher Kinderschützer, hat nach einem jahrelangen Rechtsstreit mal wieder ein Verfahren in eigener Sache gewonnen.

Auf

www.SoSehenSiegeraus.news.blog

wird in den nächsten Tagen ein Beitrag über den Fall veröffentlicht werden.

Gegen Frank Engelen gab es ein Strafverfahren, weil er Dave Möbius geholfen hatte, nach dem dieser zum 2. und zu, 3. Mal aus einem Kinderheim geflüchtet war.

Frank Engelen wurde deshalb angeklagt, und war 9 Monate in Untersuchungshaft. Er bekam vom Amtsgericht eine Bewährungsstrafe. Dagegen hatte er Rechtsmittel eingelegt. Auch die Staatsanwaltschaft war mit dem Urteil nicht zufrieden, und wollte eine Verurteilung ohne Bewährung erreichen.

In dem Berufungsverfahren hatte das Landgericht erneut einen Haftbefehl erlassen, der aber vom OLG wieder aufgehoben wurde. Dass der Haftbefehl des Landgerichts rechtswidrig war, sollte eigentlich jeder Jurastudent erkennen, auch wenn er noch im ersten Semester ist, oder bisher nur die Mensa der UNI besucht hatte.

Im Berufungsverfahren wurde der Dipl. Inh. Engelen dann wieder verurteilt, dagegen wurde dann beim OLG Revision eingelegt. Das Urteil des LG war dermaßen schlecht, dass selbst die Generalstaatsanwaltschaft die Aufhebung des Urteils forderte.

Jetzt hat das OLG der Revision stattgegeben, und das Urteil des LG wegen der angeblichen Entziehung Minderjähriger wieder aufgehoben. Ein schöner Erfolg vor Weihnachten , wir gratulieren Herrn Engelen zu diesem Erfolg, und wünschen ihm auch noch Frohe Weihnachten und ein glückliches Neues Jahr.

AG GELSENKIRCHEN: Klageerzwingungsverfahren gegen Amtsrichterin eingereicht.

Gegen eine Richterin des Amtsgerichts Gelsenkirchen wurde 2021 Strafantrag wegen Rechtsbeugung gestellt. Die Staatsanwaltschaft hat das Strafverfahren natürlich eingestellt. Kein Wunder, schließlich hatten sie es ja noch mit einem außergewöhnlichen Fall zu tun, weil ein Bürger im Februar 2021 eine Atemschutzmaske bei Ebay gekauft haben soll, soll das eine Straftat im August 2019 gewesen sein.

Echt jetzt, das hat die Staatsanwaltschaft wirklich so behauptet, aber gegen die Richterin wollte man nicht vorgehen. Das Verfahren gegen die Richterin hat man eingestellt.

Dagegen wurde Beschwerde eingelegt. Auch die Generalstaatsanwaltschaft Hamm hat die Ermittlungen wieder eingestellt. Aus diesem Grund wurde jetzt am 18.2.2022 Antrag auf gerichtliche Entscheidung (Klageerzwingungsverfahren) gestellt. Jetzt wird es eng für die Richterin und das Amtsgericht Gelsenkirchen.

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