Ist man antisemitisch und Schuld an der Tat in Halle, wenn man gegen Beschneidung und gegen das Schächten ist?

Heute dürfte wohl noch jeder wissen, was am 9.10.2019 passiert ist. Das wird aber in einigen Wochen schon wieder ganz anders sein. Deshalb erscheint es ratsam Beitrag damit zu beginnen, was am 9.10.2019 passiert war.

In Gelsenkirchen-Buer wurde am Samstag den 22.6.2019 eine Frau von einem Mann lebensgefährlich mit einem Messer verletzt. In der Presse war zunächst die Nationalität des Täters nicht genannt worden. Dafür wurde ab dem 24.6.2019 mitgeteilt, dass die Frau Opfer eines psychisch kranken Stalkers wurde. In den letzten Monaten erkennt man immer wieder, dass man versucht in diesem Land Verbrechen von Ausländern dadurch zu relativieren, dass man die Täter als psychisch krank erklärt.

Ganz anders sieht das bei der Tat in Halle aus. Hier hatte ein Deutscher versucht in eine Synagoge einzudringen, und wollte dort ein Blutbad anrichten. Zum Glück war der Täter aber zu blöd dazu. Aus diesem Grund erschoss er einfach zwei andere Menschen. Bei einem Opfer handelte es sich um eine deutsche Frau, bei dem anderen Opfer um einen Mitarbeiter, bzw. Inhaber eines Dönerladens.

Auch wenn es sich bei der getöteten Frau um eine Deutsche handelt, und keine Juden getötet wurden, geht man wohl zu Recht davon aus, dass es sich bei der Tat um ein antisemitisches und ausländerfeindliches motiviertes Verbrechen handelt.

Wenn man sich aber die Videos von der Tat ansieht, dann wird einem schnell klar, dass der Täter nicht nur besonders dumm war, sondern sicherlich auch psychisch krank sein muss. Dennoch spricht bisher keiner von der Tat eines psychisch Kranken, sondern politisch motiviert schiebt man diese Tat den Rechten zu.

Manche Leser werden sich auch gewundert haben, warum die Bundeskanzlerin nach der Tat nach Halle fuhr, und auch weitere politische Prominenz das Verbrechen zum Anlass nahm, in Halle Präsenz zu zeigen, während es dieselben Politiker niemals für nötig hielten den Tatort zu besuchen, wenn Deutsche Opfer eines Gewaltverbrechen von Ausländern wurden. Weder nach den Taten in Frankfurt oder Voerde, wo ein Kind, bzw. eine Frau von Ausländern vor einen Zug gestoßen wurden, und getötet wurden, hielt es unsere Bundeskanzlerin, oder einer der anderen Politiker, die man jetzt in Halle gesehen hat, für nötig, die Hinterbliebenen oder den Tatort zu besuchen.

In Halle haben wir einen psychisch kranken Täter, und in der Presse spricht man von einem Deutschen. In Gelsenkirchen hatten wir auch einen psychisch kranken Täter, aber in der Presse hält man es nicht für nötig mitzuteilen, dass der Täter ein Türke ist, sondern er wird als psychisch Kranker präsentiert. Diese Unterschiede sind nicht nur auffallen, sondern auch politisch motiviert.

Weder bei der Tat in Frankfurt, Gelsenkirchen oder Voerde war in der Presse zu lesen, dass die CDU, die Grünen, die Linken, oder die SPD etc. für die Taten der Ausländer verantwortlich wären. In Halle sieht das jedoch völlig anders aus. Hier versucht man mit allen Mitteln der AFD die Schuld für das Verbrechen zu geben, so als habe die Partei selbst abgedrückt, oder den Täter beauftragt sein Verbrechen zu begehen. Man sieht also, wie unterschiedlich die Politik und Presse ähnliche Straftaten behandelt.

Bezüglich der Straftaten in Frankfurt, Gelsenkirchen, Halle und Voerde gibt es sicherlich nichts zu lachen. Allerdings konnte sich mancher das Lachen heute Morgen sicherlich nicht ganz verkneifen, als er gegen 8:10 Uhr das MORGENMAGAZIN im öffentlich-rechtlichen Fernsehen ansah. Der Antisemitismus-Beauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, versuchte in der Sendung zu verbreiten, warum die AFD für das Verbrechen in Halle (mit-) verantwortlich sein sollte. Obwohl es in der AFD auch jüdische Mitglieder gibt, war für den Antisemitismus-Beauftragten klar, dass die AFD antisemitisch sei. Er konnte dies sogar begründen, und diese Begründung muss man schon als ziemlich lächerlich bezeichnen. Felix Klein begründete die angeblich antisemitische Einstellung der AFD damit, dass diese gegen das rituelle Schächten von Tieren sei. Wer es also wagt zu kritisieren, wenn Tiere auf eine besonders widerliche Art getötet werden, der ist also antisemitisch, und automatisch auch schuld, wenn ein psychisch kranker Täter versucht ein Blutbad in einer Synagoge anzurichten. Das scheint mir wohl die These des Antisemitismus-Beauftragten der Bundesregierung zu sein. Ganz ehrlich, bei so einem billigen Versuch kann man dann, auch bei so einem tragischen Fall, dass Lachen nicht mehr völlig verkneifen.

Dann warf er der AFD auch noch vor, dass diese gegen die Beschneidung ist, also gegen religös motivierte Körperverletzung von Kindern.

Was passiert als nächstes? Was ist für den Antisemitismus-Beauftragten wohl noch alles judenfeindlich? Wird er demnächst auch unsere Klima-Greta noch als antisemitisch bezeichnen, weil die diesen auch den Juden das Fahren von großen Autos bzw. SUVs untersagen möchte, wenn sie der Meinung ist, dass dies besonders klimafeindlich ist?

So blöd die Aussage von Felix Klein auch war, ich bin mir sicher, er wird bei einigen mit seinem Schwachsinn auch noch Erfolg gehabt haben. In den Köpfen von manchen Gutmenschen und Linksfaschisten wird sicherlich hängen bleiben, dass die AFD antisemitisch ist, weil sie gegen das Schächten argumentiert, und damit für den versuchten Anschlag auf die Synagoge und die getötete Deutsche sowie den getöteten Mitarbeiter des Dönerladens verantwortlich sein soll.

O. M. G.

Wir pissen auf Mc Donalds

Am 3. Oktober 2019 gab es in Berlin mehrere Demonstrationen. Angeblich pöse Rechte hatten zu einer Demo aufgerufen. Unter den Demoteilnehmern waren auch schwangere Frauen. Eine davon wollte die Toilette bei Mc Donalds benutzen. Im Video erklärt die Frau was ihr dort passiert ist.

Die Schwangere berichtet nach dem Besuch, dass man ihr dort den Besuch der Toilette verweigerte, und erklärt hätte, dass sie bei Mc Donalds nicht erwünscht wäre. Der wahrscheinlich einzig denkbare Grund für die Verweigerung ist die Tatsache, dass die Frau an der Demo teilgenommen hat.

Die Frau hat ziemlich passend reagiert. Sie hat dann vor dem Mc Donalds-Lokal vor die Tür gepinkelt. Das bringt uns auf eine Idee.

Zunächst soll es ein Gespräch mit Mc Donalds geben. Danach wird überlegt, ob hier zu einer Solidaritätsaktion unter dem Motto:

WIR PISSEN AUF MC DONALDS

aufgerufen wird. Dieser Politrassismus der inzwischen in diesem Land überhand nimmt, erinnert doch stark an alte, braune Zeiten.

Weiterlesen „Wir pissen auf Mc Donalds“

Dietmar Seher berichtet über Frank E.

Dietmar Seher berichtet über Frank E, oder

wer Durchfall hat sollte keinen Kopfstand machen!

Dietmar Seher hat einen Beitrag über Frank E. und Dave veröffentlicht. Aus diesem Grund lohnt es sich mal im Internet zu recherchieren, wer denn dieser Dietmar eigentlich ist.

Die RUHRNACHRICHTEN schreibt über den Herrn:

Dietmar Seher hat als Korrespondent in Bonn und Brüssel, als Politikchef der Sächsischen Zeitung und in der Chefredaktion der Westfälischen Rundschau gearbeitet. Heute ist er für das Nachrichtenportal t-online.de tätig. Er wohnt in Dortmund.

https://www.ruhrnachrichten.de/nachrichten/dietmar-seher-au335722.html

Bevor auf dem Beitrag über Dave und Frank E. eingegangen wird, wollen wir uns mal andere Beiträge von Dietmar Seher ansehen.

Am 26.4.2019 veröffentlichte T-online.de einen Beitrag von Dietmar Seher unter der Überschrift

Über 40 Kinder missbraucht – Lügde: eine Chronik des Versagens

Über 40 Opfer, über 1.000 Taten: Die Missbrauchsfälle von Lügde sollen bald zur Anklage kommen. Aufgeklärt werden müssen auch Fehler der Behörden. Eine Chronik des Verbrechens – und des Versagens. …

https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_85640150/missbrauch-in-luegde-auf-dem-campingplatz-hat-immer-jemand-weggesehen.html

Dieser Beitrag über den Jugendamt-und Missbrauch Skandal müsste auch dem Autor klargemacht haben, dass unsere Jugendämter nicht gerade zu den fähigsten gehören.

Und bereits am 17.8.2014 findet man auf DERWESTEN einen Beitrag:

Die Langsamkeit der Justiz – von Dietmar Seher

… Der Gerichtshof für Menschenrechte hat die Bundesrepublik 2010 gerügt, weil ihre Justiz einen Erbschaftsstreit über 17 Jahre und einen Sorgerechtsfall über neun Jahre geführt hat. Da war das Kind fast erwachsen. …

https://www.derwesten.de/meinung/die-langsamkeit-der-justiz-von-dietmar-seher-id9710592.html

Auch wenn es in dem Beitrag primär um die Justiz geht, geht es dennoch auch wieder um die Themen Jugendamt und Sorgerecht.

Auch auf YouTube wird man fündig. Hier findet man ein Video mit dem Titel:

„Kinderpornographie im Netz – das Problem ist noch viel größer“ von Dietmar Seher

In dem Video geht es um die Missbrauchsfälle auf dem Campingplatz Lügde.

Dieser Fall sollte eigentlich hinreichend bekannt sein. Ein Jugendamt hatte einem Mann, der nur in einem Wohnwagen auf dem Campingplatz in Lügde wohnte ein Mädchen als Pflegekind gegeben. Dieser Pflegevater nutzte dieses Kind, um Kontakt zu anderen Kindern zu bekommen, die er dann sexuell missbrauchte. Hier handelte es sich aber nicht nur um einen Missbrauchskandal, wo der Pflegevater der Täter war, sondern es handelte sich auch mal wieder um einen Jugendamtskandal, denn es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, wie es denn sein konnte, dass man einem alleinstehenden Mann, der in einem Wohnwagen lebte, ein Pflegekind geben konnte. Allgemein ist die Öffentlichkeit zu dem Ergebnis gekommen, dass hier ein Jugendamt mal wieder völlig versagt hat.

Im Rahmen der Aufarbeitung dieses Missbrauchsfall war später in der Zeitung zu lesen, dass man mindestens drei Eltern ihre Kinder weggenommen hätte, weil die auch in den Missbrauchsfall involviert waren. Tatsächlich ist aber diese Behauptung so nicht richtig gewesen. Richtig ist, dass es drei Pflegeeltern waren, denen man die vom Jugendamt anvertrauten Pflegekinder wieder weggenommen hatte, weil die Pflegeeltern die Pflegekinder zeitweise auch dem Täter überlassen hatte. Man sieht hier also, dass hier Jugendämter mehrfach versagt hatten.

Der Redakteur wohnt in Dortmund. Im Umkreis von 50 km gab es in den letzten Jahren weitere Jugendamtsskandale die bundesweit für Schlagzeilen gesorgt hatten. Die Fernsehsendung MONITOR hatte einen Jugendamtskandal in Bochum, Dorsten und Gelsenkirchen aufgedeckt. Bezüglich Bochum ging es um die Life-Jugendhilfe des SPD-Stadtverordneten Gerhard Lichtenberger, und die skandalöse Unterbringung eines Kindes in Ungarn.

Bei dem Jugendamtsskandal Gelsenkirchen ging es darum, dass der Leiter des Jugendamts Gelsenkirchen, sowie sein Stellvertreter, ein eigenes Kinderheim in Ungarn betrieben, und von daher auch ein Interesse daran hatten dass das Kinderheim belegt ist. Es besteht von daher die Gefahr, dass man Kinder unnötigerweise aus Familiennamen, um das Kinderheim Ungarn voll zu bekommen.

2018 gab es dann in NRW noch zwei Todesfälle von Kindern, für die das Jugendamt Gelsenkirchen zuständig war. Das eine Kind wurde in Mühlheim getötet, das andere Kind wurde von seinem Pflegevater im Sauerland umgebracht. Man kann wohl davon ausgehen, dass auch ein Redakteur in Dortmund davon etwas mitbekommen haben sollte. Zusätzlich gibt es aktuell einen weiteren Jugendamt Skandal, bei dem es um die Unterbringung von Kindern in Rumänien geht. Dieser Jugendamtsskandal ist von besonderem Interesse, weil es hier um den Verbund von zwei Hilfeträgern geht, die auch im Fall von Dave Möbius von Interesse sind. Bei dem deutschen Jugendhilfeträger WILDFANG GmbH war Dave bis zu seiner Flucht 2018 untergebracht. Wenn es dem Behörden erfolgreich gelungen wäre Dave Möbius erneut einzufangen, dann kann durchaus davon ausgegangen werden, dass auch Dave eine Unterbringung in Rumänien gedroht hätte.

Es gibt also viele Fälle, die auch der Redakteur Dietmar Seher kennen müsste, oder zumindest kennen sollte. Das ist hier sein Beitrag über Frank E. sowie über Dave, also über Frank Engelen und Dave Möbius.

Anklage in Chemnitz

Die verschwundenen Kinder und die „Reichsbürger“

Landschaft in den polnischen Masuren: Ein Video von Dave M. soll in den masurischen Wäldern entstanden sein. Doch auch die groteske Inszenierung führte Ermittler nicht auf die Spur des Verschwundenen. (Quelle: imago images

Die „Reichsbürger“-Szene verhilft Jugendlichen gezielt zur Flucht aus staatlicher Obhut. Davon gehen Ermittler aus. Ein 53-Jähriger muss sich jetzt vor Gericht verantworten.

Wo ist Dave? Polizei, Staatsanwälte und Jugendämter fahnden seit einem Jahr nach dem Verbleib eines damals 17-jährigen Jugendlichen. Er lebte bis zum Oktober 2018 in einer Jugendhilfeeinrichtung auf der Ostseeinsel Rügen. Dann verschwand er – bis heute spurlos.

Politisch brisant: Dave M. ist bei seiner Flucht wahrscheinlich von Personen aus dem Umfeld der „Reichsbürger“-Szene gezielt unterstützt und dann möglicherweise nach Osteuropa gebracht worden. Davon gehen Staatsanwälte in Chemnitz aus. Einer der mutmaßlichen Drahtzieher, Frank E., sitzt in Sachsen in Untersuchungshaft und wartet auf seinen Prozess.

Kampf gegen angeblichen „Kinderklau“

Sogenannte „Reichsbürger“ erkennen Existenz und Autorität des deutschen Staates nicht an. Staatliches Handeln ist aus ihrer Sicht illegal und muss ignoriert oder notfalls abgewehrt werden. Verfassungsschützer beobachten die Szene und schätzen sie auf rund 19.000 Personen, knapp 1.000 von ihnen rechtsextrem. Einige sind Schusswaffen-affin. Eine Gruppe bedrohte zuletzt Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier.

Seit einiger Zeit gehen Aktivisten der Szene gegen die Inobhutnahme von Kindern durch den Staat vor, belästigen, verleumden und bedrohen Mitarbeiter. Die Unterstützung von Flucht aus Jugendhilfeeinrichtungen könnte dabei eine neue, verschärfte Gangart bedeuten. Denn staatliche Jugendämter, die zuletzt jährlich bis zu 40.000 vernachlässigte Jugendliche aus instabilen Familien herausholten, sind aus ihrer Sicht eine „Kinderklau-Mafia“.

„Wissen nicht, wo der Junge ist“

Für die „Reichsbürger“-Szene ist dieses Thema inzwischen ein zentraler Diskussionsstoff. Die angeblichen „Kindersklaven“ müssten aus den „Kinderknästen“ befreit werden. Auf einem Szene-Seminar in der Schweiz behauptete ein Referent laut Recherchen von Correctiv und des ZDF, deutsche Behörden nähmen Kinder in Obhut, um sie gleichgeschlechtlichen Paaren zur Pflege zu geben oder mit ihnen Rituale zu veranstalten.

Wo sich Dave derzeit aufhält, bleibt auch ein Jahr nach seinem Verschwinden völlig offen. „Wir wissen nicht, wo der Junge ist“, sagte die Chemnitzer Oberstaatsanwältin Ingrid Burghart zu t-online.de. Es gebe Hinweise, er könne in Polen, in Tschechien oder auch in der Ukraine sein. Die Aktivisten begleiten ihre Aktionen mit zahlreichen Internetvideos. In einem offensichtlich inszenierten Video tritt der 17-Jährige nach seiner Flucht mit seinem leiblichen Vater auf – ein Treffen angeblich in den masurischen Wäldern.

Auch Mädchen geriet in die Fänge

Mit dem Ingenieur Frank E. sitzt seit Februar der mutmaßliche Haupttäter in U-Haft. Die Chemnitzer Ankläger werfen dem 53-Jährigen vor, verantwortlich für das Verschwinden von Dave M. zu sein – und ein entscheidender Drahtzieher in der Szene. Sie haben den Mann der zweifachen Kindesentziehung angeklagt. Der Prozess beginnt am 4. November. Über den Aufenthaltsort von Dave, den er laut Anklage über bislang unbekannte tschechische Mittelsmänner ins Ausland geschleust hat, will E. nichts wissen.

Er wird sich in diesem Prozess auch für die Entziehung eines heute 18-jährigen Mädchens aus Bocholt verantworten müssen. Das Mädchen hat nach einigen Wochen der Flucht durch Schrebergarten-Verstecke in Lübbecke und Bremen seine Mutter kontaktieren und sich aus dem Einflussbereich der Aktivisten lösen können.

Haft- und Geldstrafen bereits 2017

Für Dave ist der Kontakt mit der Szene nicht neu. Der 17-Jährige wurde schon einmal als Zwölfjähriger aus einem Heim im niedersächsischen Friedeburg „befreit“. Die Täter wurden 2017 zu Haft- beziehungsweise Geldstrafen verurteilt. Beim Prozess marschierten laut einem Bericht des „Ostfriesischen Kuriers“ zahlreiche Demonstranten „mit Nähe zur Szene der Reichsbürger und Verschwörungstheoretiker“ auf.

Die Nähe zu den „Reichsbürgern“ vermutet die Staatsanwaltschaft in Chemnitz auch beim derzeitigen Untersuchungshäftling. Hinter E., der einen nach eigenen Angaben den „Lichtblick – Verein für Soziale Verantwortung“ führt, scheint eine größere Personengruppe zu stecken. Die habe E. mit Dave nach der vorgeworfenen Kindesentziehung aufgesucht. Das geht aus Internettexten seiner Freunde hervor und aus einem Video, auf dem Dave M. beteuert, er sei freiwillig mitgegangen. Er danke „den ganzen Leuten, die mir geholfen haben“.Ob und wie der Jugendliche möglicherweise unter Druck gesetzt wird, ist offen. Internettexte deuten darauf hin, dass ihm gesagt wurde, bei einer Rückkehr in deutsche Jugendhilfeeinrichtungen drohten ihm Organentnahmen. Der Angeklagte Frank E. kann bei einem Schuldspruch wegen Kindesentziehung mit Geldstrafe oder Haft bis zu fünf Jahren bestraft werden. Ein Gutachter hat ihm allerdings eine eingeschränkte Schuldfähigkeit attestiert.

Verwendete Quellen:

 

Beim Versuch die Linkadresse zu kopieren erscheint die Meldung:

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The requested URL / was not found on this server. That’s all we know.

Dies deutet also darauf hin, dass der Beitrag inzwischen wieder gelöscht wurde. Schon gestern, als der Beitrag noch abrufbar war, gab es dort keine Kommentarfunktion. Der Leser war also nicht in der Lage, den Unsinn von Dietmar Seher, der wohl eher ein geistig Blinder sein dürfte, zu kommentieren.

Eigentlich ist der Beitrag nur Schrott, wenn man jedoch bedenkt, dass der Beitrag von jemand veröffentlicht wurde, dem durchaus klar sein müsste, dass Jugendämter immer wieder massive Fehler begehen, dann muss man diesen Beitrag wohl als Frechheit bezeichnen.

Ich bemerke schon seit Jahren, dass sowohl die Bundeskanzlerin, als auch die jeweiligen Bundespräsidenten bei ihren Weihnachts-und Neujahrsansprachen regelmäßig mehr Zivilcourage von den Bürger fordern. Wenn dann jemand, wie zum Beispiel Frank Engelen, nicht mehr bereit ist, die Fehler von Behörden, insbesonders den Jugendämtern, und der Justiz tat-und wortlos hinzunehmen, wenn dann jemand wirklich mal Zivilcourage zeigt, dann wird er ganz schnell als angeblicher Reichsbürger oder angeblicher Rechtsradikaler diffamiert.

Weiterlesen „Dietmar Seher berichtet über Frank E.“

FRANK ENGELEN: Neuer Haftprüfungstermin am 26.9.2019

Es gibt mal wieder einen neuen Termin in Sachen FRANK ENGELEN, der seit März 2019 in U-Haft sitzt.

Ganz „zufällig“ sind die letzten beiden Haftprüfungstermine ausgefallen. man darf gespannt sein, ob der neue Termin nun stattfinden wird.

Zweiter Haftprüfungstermin vereitelt, Frank Engelen befindet sich weiter in Haft

Es ist schon einige Jahre her, da haben FRANK ENGELEN, WINFRIED SOBOTTKA und der Beamtendumm-Förderverein die Befreiung eines Marokkaners aus dem Knast bewirkt. Damals wurde der Beamtendumm-Förderverein, und die oben genannten, von der Familie und von Freunden des Marokkaners um Hilfe gebeten, weil diese den Eindruck hatten, dass man den Marokkaner im Knast dazu bringen wollte sich selbst umzubringen, da es keine Gerichtsverhandlung mehr geben sollte.

Der Marokkaner hat den Knast damals überlebt, und am ersten Verhandlungstag vor dem Landgericht Essen wurde der Mann auch aus der Haft entlassen, weil sich bestätigte, was wir schon öffentlich gemacht hatten, dass die Vorwürfe gegen den Marokkaner weitgehend konstruiert waren.

Zurzeit, und zwar seit ca. sechs Monaten, befindet sich jetzt auch Frank Engelen schon in Haft. Er befindet sich in Untersuchungshaft, und in den letzten Wochen sollte es zwei Haftprüfungstermine geben. Die für den Haftprüfungstermin zuständige Richterin soll schon signalisiert haben, dass Frank gute Chancen hätte aus der Untersuchungshaft entlassen zu werden. Allerdings befindet sich Frank noch immer in Haft, und von daher stellt sich die Frage, ob Frank mit dem Fall des Marokkaners vergleichbar ist. Die Vorwürfe gegen Frank, es geht um angebliche Kindesentführung eines damals 15-jährigen Jugendlichen, der bereits dreimal aus einem Kinderheim abgehauen war, stehen auf sehr wackligem Fuß. Bei einer Gerichtsverhandlung dürfte wohl öffentlich werden, dass nicht Frank Engelen der Kriminelle ist, sondern das Jugendamt und die Kinderheime. Aus diesem Grund ist durchaus zu vermuten, dass man kein wirkliches Interesse an einem öffentlichen Verfahren gegen Frank Engelen hat. Gerne würde man Frank dauerhaft in die Psychiatrie abschieben, oder es stellt sich auch die Frage, ob man es gerne sehen würde, wenn sich das Problem durch Tod in der JVA erledigen würde?

Weiterlesen „Zweiter Haftprüfungstermin vereitelt, Frank Engelen befindet sich weiter in Haft“

FRANK ENGELEN: Wieder kein Haftprüfungstermin.

Eigentlich sollte heute erneut ein Haftprüfungstermin stattfinden. Auch dieser Termin fand wieder nicht statt, damit bleibt Frank vorläufig weiter in Haft.

Frank und sein neuer Anwalt waren beim Amtsgericht Freiberg unterwegs. Weil dieser Termin deutlich länger dauerte, konnte der Haftprüfungstermin beim Amtsgericht Chemnitz nicht wahrgenommen werden. Deshalb fiel er aus, und muss später nachgeholt werden.

Vermutlich bedeutet dies, dass Frank mindestens eine weitere Woche in der JVA Dresden bleiben muss.

Pflegekind (1) aus Gelsenkirchen getötet! 12 Jahre Haft für Pflegevater

Hagen/Plettenberg – Nach dem Tod des Pflegekind Ayden (1) in Plettenberg hat das Hagener Schwurgericht den Pflegevater wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Das Gericht zeigten sich überzeugt, dass der Heizungsbauer Sven S. (30) das Kind am 2. Januar 2019 heftig geschüttelt und mit einem Staubsaugerrohr geschlagen hatte. Sven S. hatte im Prozess das Schütteln seines Pflegesohns eingeräumt. An weitere Übergriffe könne er sich nicht erinnern. Ayden kam als Frühgeburt auf die Welt, und hatte eine Fehlstellung der Luftröhre. Schon früh waren Operationen nötig. Der Kleine war deshalb entwicklungsverzögert, bedurfte besonderer Pflege und Zuwendung.  Wegen der Entwicklungsverzögerung hatte das Jugendamt Gelsenkirchen den Eltern das Kind weggenommen, und in eine Pflegefamilie nach Plettenberg gesteckt. Am 24. August 2018 kam Ayden dann in die Familie des Heizungsbauers nach Plettenberg. Allerdings konnte Sven S. sich nicht lange um den Jungen kümmern, weil er am 6. September 2018 einen Herzinfarkt erlitt, als der gerade das Kind versorgte. „Mit Sicherheit hat der Angeklagte morgens nicht im Traum daran gedacht, wie dieser Tag zu Ende gehen wird.“ So begann Marcus Teich, der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Hagen, seine Urteilsverkündung. Teich: „Zwischen Weihnachten und Neujahr hatte der Angeklagte Urlaub. Allerdings war die Heizung kaputt und die Reparatur kostete viel Zeit. Er war nach dem Herzinfarkt aber nicht mehr so stark körperlich belastbar, musste sich laut Erzählungen aber nach der Arbeit noch um Kind und Haushalt kümmern, weil seine Frau schwanger war und Angst vor einer weiteren Fehlgeburt hatte.“ Richter Teich schildert zum Tattag am 2. Januar unter anderem, dass Sven S. wieder hätte arbeiten müssen, obwohl er Urlaub eingetragen hätte. Der Arbeitstag sei stressig gewesen. Ayden hätte sich abends nicht füttern lassen wollen. „Dann hat er das Kind mit nach oben genommen und in sein Zimmer gelegt. So war es auch mit der Lebenshilfe abgesprochen. Er sollte dann wieder eintreten, wenn sich der Junge beruhigt.“ Er habe dann einen Ofen gereinigt. In dieser Situation verstopfte der Staubsauger. Was dann passierte, ließe sich nicht genau aufklären. Teich: „Der Junge schrie weiter, nach Auffassung der Kammer war der Angeklagte Stress ausgesetzt und hat die Nerven verloren. Er hat dann die Wut, den Frust über die ganze Situation an dem Kind ausgelassen. Er hat das Kind massiv geschüttelt. Über das Schütteln hinaus gab es massive stumpfe Gewalt gegen den Kopf des Kindes. Mindestens fünf Mal mit zwei schweren Verletzungen, an den der Junge auch gestorben ist. In einem Fall hat er den Jungen mit dem Endstück des Staubsaugerrohres geschlagen. Der Angeklagte hat den Tod des Kindes billigend in Kauf genommen.“ Sven S. sei dann mit dem Kind wieder runter zu seiner Frau gegangen, habe ihr nicht gesagt, was passiert war. Arndt Kempgens (50) vertrat die leiblichen Eltern im Prozess in Hagen. Kempgens nach dem Urteil: „Das harte Urteil mit 12 Jahren grenzt ja schon fast an eine lebenslange Freiheitsstrafe. Das wird den Eltern das Kind nicht zurückbringen. Jetzt kann aber die Aufarbeitungsphase beginnen. Der Richter hat ja sehr deutlich gemacht, dass auch das Nachtatverhalten ausschlaggebend für das Urteil war, weil er danach nichts dafür getan hat, die Schmerzen und das Leid des Kindes zu lindern.“

E-Mail an die Polizei Bochum

Diese E-Mail von Herrn Schreiber ging am 20.1.2017 an die Polizei Bochum, weil es zuvor einen Einsatz in Bochum wegen Herrn Schreiber gab. Eine Mitarbeiterin einer Firma aus dem Lichtenberger-Clan hatte die Polizei gerufen, weil Herr Schreiber mit seiner Lautsprecheranlage in Bochum Aufklärung über den SPD-Stadtrat Lichtenberger betrieb.

Sehr geehrter Herr Berger,

mir liegt inzwischen der Einsatzbericht vor.

Ich darf daran erinnern, dass damals am Einsatzort durch die Polizei fälschlicherweise behauptet wurde, es sei verboten Polizisten zu filmen/fotografieren.

Nun wundere ich mich, dass in dem Bericht auch noch fälschlicherweise behauptet wird, ich hätte angeblich gegen die Einstweilige Verfügung des LG Essen verstoßen. So einen Unsinn kann doch nur behaupten, wer die EV des LG Essen nicht kennt. Bei der EV, die zwischenzeitlich im Eilverfahren und Hauptsacheverfahren, wieder aufgehoben wurde, auch wenn
Lichtenberger hier noch immer rumzappelt, und sein „Glück“ beim OLG erneut versucht, ging es nie darum, dass ich mich über den SPD-Stadtrat LICHTENBERGER nicht mehr äußern, oder negativ äußern
dürfte, sondern ausschließlich um die Verbreitung eines „Wahlplakats“.

Diese Mail, und das Schreiben dient also zu ihrer Reflexion der
damaligen Begegnung, und der Reflexion ihres Berichts. Immerhin geht der gegnerische Anwalt hin, und verdreht die Aussage im Polizeibericht dahingehend, dass die Polizistin Duhme in dem gesehen Video angeblich gesehen/gehört haben will, dass ich gegen die EV des LG-Essen verstoßen hätte.

Das habe ich nicht, zu keiner Zeit, diese falsche Behauptung kann von Frau Duhme nur getätigt worden sein, weil ihr die EV des LG-Essen nicht bekannt war.

In dem Bericht wird behauptet, dass der LG-Beschluss und das Handy-Video nachgereicht werden sollte. Hierzu gibt es einige Fragen.

1. Liegt die EV des LG-Essen inzwischen vor?

2. Liegt das Video inzwischen vor?

3. Wird auch noch jetzt die falsche Behauptung aufrecht erhalten, dass ich gegen die EV des LG-Essen verstoßen hätte, und womit wird das begründet?

Mit freundlichem Gruß

OLG Dresden: wegen unzureichender Sachverhaltsermittlung muss Jugendamt Schadensersatz leisten

Oberlandesgericht Dresden, Az. 1 U 1306/10 vom 30.04.2013

wegen Amtshaftung hat der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden durch Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Riechert, Richterin am Oberlandesgericht Fahrinkrug und Richterin am Oberlandesgericht Podhraski aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 10.04.2013 für Recht erkannt:

Beschluss:

1.3. Die bei dem hier in Rede stehenden Handeln hoheitlich tätig gewordenen Mitarbeiter des Jugendamtes der Beklagten haben im Zusammenhang mit der Antragstellung objektiv die ihnen hierbei obliegenden Amtspflichten verletzt.

Weiterlesen „OLG Dresden: wegen unzureichender Sachverhaltsermittlung muss Jugendamt Schadensersatz leisten“

KÖRPERVERLETZUNG IM AMT: Zwangsoperation im Evangelischen Krankenhaus Johannesstift in Münster

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