FREMDBEITRAG: Zuschauer im Gericht landet in der Haftzelle wegen ungebührlichen Verhaltens

Als „Prozessbeobachter“ des „Beamtendumm-Fördervereins“ gab sich ein Bueraner gestern vor dem buerschen Strafgericht aus. Eh er sich versah, saß er in Haft. Wegen ungebührlichen Verhaltens vor Gericht, wie Richter Klaus Rumberg begründete.

Der Mann ist bereits gerichtsbekannt. Mehrfach hat er schon an Verhandlungen als so genannter „Prozessbeobachter“ teilgenommen. Gestern war er mit einer Kamera „bewaffnet“ und in ein weißes T-Shirt mit dem Aufdruck „Beamtendumm Förderverein – Prozessbeobachter“ erschienen. Er vertrete eine Justiz-Opfer-Bürgerinitiative.

Richter Rumberg wollte, wie die Staatsanwältin, nicht akzeptieren, dass der Mann mit diesem T-Shirt im Zuschauerraum bleibt – und forderte ihn auf, den Sitzungssaal zu verlassen, bevor die nächste Verhandlung aufgerufen werde. Der Mann lehnte ab. Dann müsse er damit rechnen, eine Ordnungsstrafe zu bekommen, klärte Rumberg auf. Das nahm er in Kauf, ließ der Zuschauer den Richter wissen.

Der rief zunächst die Schutzleute des Gerichts und dann die nächste Verhandlung auf. Die unterbrach er sogleich, um zunächst den Fall des Prozessbeobachters zu lösen. Der Richter bat den Mann an den Zeugentisch: „Ich brauche nicht nach vorne zu kommen, ich bin die Öffentlichkeit“, sagte er. Aus der Entfernung konnte der Richter nicht alle Details auf dem T-Shirt erkennen, weshalb er einen Wachmann bat, die Zeilen vorzulesen.

Nachdem der ganze Fall ins Protokoll aufgenommen war, bat der Richter die Staatsanwältin, eine Ordnungsstrafe zu beantragen. 150 € hielt sie für angemessen. Rumberg machte daraus drei Tage Ordnungshaft, da er eine Geldstrafe wegen des Verhaltens des Mannes für nicht ausreichend hielt.

Inzwischen spielte der Mann auf der Zuschauerbank nervös mit den Fingern. Er könne nun sofortige Beschwerde einlegen, klärte Rumberg auf. Aber: Die habe keine aufschiebende Wirkung. Als die Wachleute ihn unmittelbar danach in Richtung Zelle führten, verabschiedete sich der „Prozessbeobachter“ mit den Worten: „Bis nächste Woche“.

Einen Link zum Beitrag der WAZ gibt es nicht, die Beiträge damals noch nicht im Internet veröffentlicht wurden. Es gibt aber einen Link zu einem Beitrag von ERGO-film+tv, der den WAZ-Beitrag thematisiert hat.

http://www.rechtundgerechtigkeit.de/2-4-gesellschaft-sanktionen/berichte/schreiber/t-shirt-bericht.html

oder hier

FREMDBEITRAG: Zuschauer im Gericht landet in der Haftzelle wegen ungebührlichen Verhaltens

FREMDBEITRAG: Zuschauer im Gericht landet in der Haftzelle wegen ungebührlichen Verhaltens

Bernd Schreiber – 3 Tage Haft wegen einer T Shirt Aufschrift

Die Aufschrift :
„Beamtendumm-Förderverein (BdF), Prozessbeobachter, Justiz-Opfer-Bürgerinitiative“

wurde als „ungebührliches Benehmen“ gewertet und bestraft (§ 181 GVG)


( 2002 )   Bernd Schreiber ist im Auftrag sienes Vereins als „Prozessbeobachter“ tätig. Er hat sich deshalb ein T Shirt angefertigt, auf dem das so auch steht. Dafür mußte er 3 Tage einsitzen – nein, nicht erst Geldstrafe, ersatzweise Haft – gleich Haft ! Die Idee hatte zuerst der Richter vom Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer – Der Amtsrichter wurde danna uch ncoh vom 3. Strafsenat des OLG Hamm in seiuner Rechtsauffassung bestätigt. Hier das Urteil (Externer Link – falls dort nicht mehr online hier Archivkopie)

Die Geschichte:

Artikel  in der WAZ vom 7.5.2002-11-15 Ein Artikel, der nciht gerade Sympathen für den „Querulanten“ Schreiber verrät:

Zuschauer im Gericht landet in der Haftzelle wegen ungebührlichen Verhaltens

Als „Prozessbeobachter“ des „Beamtendumm-Fördervereins“ gab sich ein Bueraner gestern vor dem buerschen Strafgericht aus. Eh er sich versah, saß er in Haft. Wegen ungebührlichen Verhaltens vor Gericht, wie Richter Klaus Rumberg begründete.

Der Mann ist bereits gerichtsbekannt. Mehrfach hat er schon an Verhandlungen als so genannter „Prozessbeobachter“ teilgenommen. Gestern war er mit einer Kamera „bewaffnet“ und in ein weißes T-Shirt mit dem Aufdruck „Beamtendumm Förderverein – Prozessbeobachter“ erschienen. Er vertrete eine Justiz-Opfer-Bürgerinitiative.

Richter Rumberg wollte, wie die Staatsanwältin, nicht akzeptieren, dass der Mann mit diesem T-Shirt im Zuschauerraum bleibt – und forderte ihn auf, den Sitzungssaal zu verlassen, bevor die nächste Verhandlung aufgerufen werde. Der Mann lehnte ab. Dann müsse er damit rechnen, eine Ordnungsstrafe zu bekommen, klärte Rumberg auf. Das nahm er in Kauf, ließ der Zuschauer den Richter wissen.

Der rief zunächst die Schutzleute des Gerichts und dann die nächste Verhandlung auf. Die unterbrach er sogleich, um zunächst den Fall des Prozessbeobachters zu lösen. Der Richter bat den Mann an den Zeugentisch: „Ich brauche nicht nach vorne zu kommen, ich bin die Öffentlichkeit“, sagte er. Aus der Entfernung konnte der Richter nicht alle Details auf dem T-Shirt erkennen, weshalb er einen Wachmann bat, die Zeilen vorzulesen.

Nachdem der ganze Fall ins Protokoll aufgenommen war, bat der Richter die Staatsanwältin, eine Ordnungsstrafe zu beantragen. 150 € hielt sie für angemessen. Rumberg machte daraus drei Tage Ordnungshaft, da er eine Geldstrafe wegen des Verhaltens des Mannes für nicht ausreichend hielt.

Inzwischen spielte der Mann auf der Zuschauerbank nervös mit den Fingern. Er könne nun sofortige Beschwerde einlegen, klärte Rumberg auf. Aber: Die habe keine aufschiebende Wirkung. Als die Wachleute ihn unmittelbar danach in Richtung Zelle führten, verabschiedete sich der „Prozessbeobachter“ mit den Worten: „Bis nächste Woche“.

http://www.rechtundgerechtigkeit.de/2-4-gesellschaft-sanktionen/berichte/schreiber/t-shirt-bericht.html

Erstelle eine Website wie diese mit WordPress.com
Jetzt starten