Klar, Gerichtstermine am Pfingstmontag, gibt es nicht nur in Gelsenkirchen. Wenn Gelsenkirchen das kann, dann müssen das die Zecken aus Lüdenscheid-Nord gleich wieder nachmachen.
Da sollen also an Pfingstmontag gleich vier Termine stattfinden.
Pfingstmontag ist doch ein gesetzlicher Feiertag. Da frage ich mich doch tatsächlich, ob es nicht sogar gesetzlich ausdrücklich verboten ist, dass am Gericht dort irgendwelche Sitzungen stattfinden.
Vielleicht sollte man doch tatsächlich mal Strafantrag stellen.
Anderseits, man will natürlich die Arbeitsmoral des Beamtendumm nicht schmälern, und vielleicht braucht ja mancher Mitarbeiter des Gerichts den Feiertagszuschlag von vermutlich mindestens 100 %.
Es gibt natürlich noch eine Variante. Ich möchte wetten, dass die veröffentlichten Termine nur auf dem Papier stattfinden, und nicht in Wirklichkeit. Das ist halt die übliche Verarsche des Volks, in dessen Namen man angeblich die Urteile fällt.
Beim Landgericht Dortmund und beim Landgericht Essen sind am Pfingstmontag übrigens keine Termine eingetragen, und auch keine Termine abgesagt worden. Anscheinend arbeiten dort Menschen, die während dem Jurastudium etwas besser aufgepasst haben. Es besteht also noch ein Funken Hoffnung.

