Ein Besuch in Frohburg

Auf dem Weg zum FEB brachte uns der ICE nach Leipzig. Von dort ging es über Geithain weiter nach Chemnitz. So oft bin ich natürlich nicht in Geithain, deshalb bot es sich an dort mal einen Zwischenstopp einzulegen. Mich interessierte die dortige STASI-Zentrale des SONNENSTAATLAND. Also ging es mit dem Bus weiter nach Frohburg.

Wenn man in Frohburg ist, dann kann man einen Besuch des PH3-Verlages empfehlen. Inhaber ist Peter Hauser, der dem BdF schon in Pinneberg aufgefallen war. Bekanntlich gab es damals Beleidigungen und Drohungen durch Mitarbeiter des öffentlichen Dienst, die über DATAPORT ins Internet gehen. Deshalb gab es auch einen Beitrag über diese Bedrohung, indem auch DATAPORT und Peter Hauser thematisiert wurden.

https://beamtendumm.wordpress.com/tag/dataport/

Das zeigt GOOGLE noch an:

22.02.2018 – … unter BdF, Beamtendumm | Verschlagwortet mit Dataport, Peter Hauser, … Auch in Kiel sind Staatsterroristen vom Sonnenstaatland aktiv.

Inzwischen ist der PH3-Verlag von Pinneberg nach Frohburg verzogen.

(Dieser Beitrag gibt es zweimal. Einmal öffentlich und einmal mit Passwort. Der öffentliche Beitrag ist natürlich die Kurzfassung, während weitere Details und Fotos nur im geschützten Beitrag veröffentlicht werden.)

Wer auch schon Probleme mit dem guten Herrn Hauser hatte, oder weitere Informationen über die Person hat, darf sich natürlich gerne bei uns melden.

Peter Hauser hat sich auch in dem Fall des bekannten Kindertreter eingemischt. Wie so oft bei den SONNENSTAATLÄNDER ging auch hier wieder der Schuss nach hinten los.

Der Polizist der bei einer unberechtigten Inobhutnahme ein Kind getreten hatte, und dabei gefilmt wurde, darf nun wohl doch als Kindertreter bezeichnet werden. Zumindest hat die Richterin zugegeben, dass sie in dem von Angela Masch veröffentlichtem Video auch einen Tritt des Polizisten erkennt.

Zur Erinnerung, der Polizist hatte die Tat bestritten, und wurde strafrechtlich dafür nicht verfolgt. Obwohl das Video den Tritt sehr deutlich zeigt behaupteten Leute vom SONNENSTAATLAND, dass der Polizist angeblich nicht getreten hätte. Tatsächlich gibt es ein videoforensisches Gutachten welches bestätigt, dass es mindestens einen Tritt gibt. Da hilft weder dem Polizisten, noch dem Polizeipräsidenten und auch den Leuten vom SONNENSTAATLAND jegliches Leugnen nichts mehr, denn jetztz hat auch die Richterin eindeutig bestätigt, dass sie einen Tritt sieht. Das hat sie auch Nachfrage nochmals eindeutig bestätigt.

Nicht nur Peter Hauser ist aufgeflogen. Auch andere Mitglieder vom SONNENSTAATLAND wurden hier bereits entlarvt

Oliver Gottwald (Rechtspfleger) STA Offenbach (VOLLSTRECKER)

Eva Maria Zückert Bad Driburg (EMZ)

Außerdem gibt es noch ein weiteres Mitglied welches namentlich bekannt ist. Diese Person darf aber wohl eher als Ex-Mitglied bezeichnet werden. Im Juni 2019 war die Person zuletzt beim SONNENSTAATLAND online. Der letzte Beitrag ist sogar schon älter als ein Jahr. Fazit,

kommt wieder der Verstand, trennt man sich vom SONNENSTAATLAND.

Da die Person sich also vom SONNENSTAATLAND wieder getrennt hat, kann man hier auf darauf verzichten sie hier weiter zu erwähnen.

Wir brauchen Kinderrechte im Grundgesetz, damit der Staat noch mehr Kinder in Obhut nehmen kann.

So sieht die offizielle Statistik aus. Von ca. 25.000 Inobhutnahmen im Jahr 2005 gab es einen jährlichen Anstieg bis zum Jahr 2016 auf über 84.000 Fälle.

Jetzt sollen also Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden, damit der Staat noch häufiger, leichter und schneller sich an den Kindern vergreifen kann.

Und so sieht das dann aus. Das verstehen Jugendamt, Justiz und der Staat unter Kindeswohl.

ACHTUNG, diese Videos sind wirklich nur schwer zu ertragen. Labilen Menschen wird aus Sicherheitsgründen empfohlen sich diese Videos lieber nicht anzusehen.

Auch kann es ratsam sein, sich diese Videos nicht an einem Stück anzusehen, sondern nur ein Teilstücken.

Hier ein verpixeltes Video das die BILD veröffentlicht hatte.

Die BILD stellte die Frage: „TRITT HIER EIN POLIZIST EIN KIND?“

Besonders gerne greifen sich die Behörden die Kinder in den Kindergärten oder Schulen. Das sieht dann so aus.

Und hier will ein Kind beim Vater bleiben. Dieser Einsatz scheint sogar einem der anwesenden Polizisten schwer zu fallen.

Solche Leute bezeichnen sich dann noch als HELDEN DES ALLTAGS. Da kann man nur froh sein, dass man nicht zu solchen „Helden“ gehört.

Natürlich alles zum Kindeswohl.

Frage, welcher Berufsgruppe muss man wohl angehören um sich diese Videos emotionslos ansehen zu können? Jugendamt, Polizei, Richter?

ANTIBIOTIKA – MULTIRESISTENTE KEIME – BAKTERIEN: Auf nach Tiflis – Deutschland im Dornrößchenschlaf

Tiflis ist die Hauptstadt Georgiens. Immer öfters reisen Deutsche dorthin, um sich in Tiflis behandeln zu lassen, weil man in Deutschland nicht in der Lage ist diese Menschen hier in Deutschland erfolgreich zu behandeln.

Bekannt ist, dass immer mehr Keime resistent gegen Antibiotika sind. In Deutschland ist man dann häufig nicht mehr in der Lage diese Menschen erfolgreich zu behandeln, obwohl es in anderen Ländern längst möglich ist den Patienten auch in solchen Fällen zu helfen.

Führend dabei ist Georgien. Dort werden Bakterien, natürlich auch multiresistente Keime, schon seit 100 Jahren mit Bakteriophagen bekämpft. Eine Methode die in Deutschland kaum bekannt ist, weil man sich hier auf Antibiotika verlassen hat.

Jetzt werden Antibiotika immer häufiger unwirksam, und man hat bisher keinen Ersatz für die Behandlung mit Antibiotika gefunden. Man hat es völlig verschlafen sich mit Phagen als Behandlungsalternative zu beschäftigen.

Bakteriophagen sind speziell hergestellte Viren, die sich an die Bakterien heften und in diese dann eindringen und dadurch zerstören. Wenn die Bakterien dann zerstört wurden sterben die Viren wieder ab.

Anders als Antibiotika werden die Phagen aber nicht massenhaft hergestellt, sondern sie werden für jeden einzelnen Patienten und seine Keime speziell gezüchtet. Das macht es für die Pharmaindustrie wahrscheinlich nicht so interessant.

Es gibt nachweislich zahlreiche Patienten aus Deutschland die sich schon erfolgreich in Tiflis behandeln lassen haben. Es ist eigentlich ein Skandal, dass man diese Behandlung in Deutschland bisher völlig verschlafen hat.

Obwohl die Ärzte in Tiflis die Phagen für jeden Patienten extra hergestellt werden, gibt es inzwischen auch die Möglichkeit Phagen im Ausland bzw. über das Internet zu kaufen.

Phagen können z. B. in Georgien, Russland, Ukraine gekauft werden. Darüberhinaus kann man Phagen für wenig Geld über einen Internetshop in Österreich bestellen.

https://www.phage24.com/

Dort findet man folgenden Text:

 

Wir über uns

Wir sind ein Unternehmen aus Tirol, das sich mit der Erforschung von Bakteriophagen beschäftigt.

Bakteriophagen auch genannt Phagen sind hochspezifische Mikroorganismen die gezielt Jagd auf Bakterien machen. Dabei sind sie präzise wie ein Sniper und lysieren bzw töten spezifisch Bakterien. Für den Menschen sind Bakteriophagen ungefährlich. Phagen sind ein reines Naturprodukt. Man kann diese Mikroorganismen überall in der Natur auffinden.

Gemeinsam mit unseren Partnern produzieren wir auf höchstem Qualitätsstandard Bakteriophagen um euch bei euren Versuchen und Studien mit Bakteriophagen beliefern zu können. Gemeinsam mit unseren Partnern können wir auf über 20 Jahre Erfahrung bei der Erforschung und Produktion von Bakteriophagen zurückblicken.

Eine Empfehlung soll diese Seite, dieser Shop aber nicht sein. Es wirkt nicht besonders professionell. Negative Berichte wurden bisher aber nicht gefunden.

Bevor man versucht sich Phagen selbst zu besorgen, wird von hier doch eher die Behandlung in Tiflis empfohlen, bis die Medizin in Deutschland mal aus ihrem Dornrößchenschlaf erwacht ist, und eine Behandlung in Deutschland ermöglicht.

Auf Kosten des Kindeswohl


2005 wurden in Deutschland ca. 25,000 Kinder von den Jugendämtern in Obhut genommen. Gründe dafür können sein, dass Eltern, oder auch nur ein Elternteil verstorben ist/sind.

Es kann auch sein, dass die Kinder bei den Eltern Opfer von körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt wurden, und deshalb aus den Familien genommen wurden.

Auch Vernachlässigung und Verwahrlosung von Kindern führen zu Inobhutnahmen. Dazu kommt noch, dass sich Kinder, meistens Jugendliche, auch schon mal selbst bei Jugendämtern gemeldet haben, um sich in Obhut nehmen zu lassen, weil sie, vielleicht pubertätsbedingt, Stress mit den Eltern hatten.

Das war also 2005. Bis 2009 stiegen die Inobhutnahmen auf fast 34.000 Fälle an. Das macht ein Anstieg um 31 % in 4 Jahren.

Schon damals bemerkte die Politik, dass dieser starke Anstieg kein normaler Anstieg sein konnte.

Bereits 2009 mahnte die damalige Familienministerin Von der Leyen Jugendämter bei der Inobhutnahme von Kindern zur Vorsicht
In ihrer Stellungnahme zur gemeldeten Inobhutnahmenzahl von 32.300 Kindern in 2008 (Verdoppelung seit 2003) hat die damalige Familienministerin Ursula Von der Leyen in dem Artikel in der Zeitung „Die Welt“ vom 25.06.2009 (FN5) zu mehr Vorsicht bei den Inobhutnahmen von Kindern gemahnt.

Das Bundesfamilienministerium und insbesondere die damalige Bundesministerin Ursula von der Leyen hatte beklagt, dass Jugendämter viel zu häufig bestrebt sind, Kinder aus ihrem bisherigen Familienverband herauszuholen und eine Trennung von Eltern und Kind herbeizuführen, anstatt von vornherein mit anderen Mitteln der familiären Unterstützung zu helfen.

Das schrieb man auf

https://www.kanzleibeier.eu/die-entwicklung-der-inobhutnahmen-durch-die-jugendaemter-einige-anmerkungen/

Eine Verdoppelung von 2003 bis 2008 hat es lt. der oben abgebildeten Statistik zwar nicht gegeben, aber man findet öfters offizielle Statistiken mit unterschiedlichen Werten.

Weiterlesen „Auf Kosten des Kindeswohl“

St. Martin und die MeinungsUNfreiheit

Lt. Grundgesetz soll es ja das Grundrecht auf Meinungsfreiheit geben. Immer häufiger findet man Bürger, die erhebliche Zweifel daran haben, dass es hier tatsächlich noch eine Meinungsfreiheit gibt. Hier zur Erinnerung nochmals der Gesetzestext.

Artikel 5 Grundgesetz

(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Lt. Grundgesetz gibt es also noch die Meinungsfreiheit, zumindest theoretisch, aber man findet dort auch gleich mögliche Einschränkungen der Meinungsfreiheit. Diese Einschränkungen sind sehr unkonkret gefasst,  und damit ist eine Einschränkung der garantierten Meinungsfreiheit sehr leicht möglich. Wenn allgemeine Gesetze das Grundrecht der Meinungsfreiheit einfach  beschränken können, ist die Meinungsfreiheit unter Umständen nicht mehr viel wert.

Zum Tag der Deutschen Einheit gab es im Fernsehen eine Fernsehsendung mit Wolf Biermann. Wolf Biermann ist eine Liedermacher aus der DDR. Politisch ist er sicherlich als links einzuordnen. Dennoch war er mit den Zuständen in der DDR nicht zufrieden, und wurde deshalb dort ausgebürgert.

In der Fernsehsendung meinte Biermann, dass wir angeblich in der freiheitlichsten Republik aller Zeiten leben würden. Eine gewagte, und sehr unrichtige Behauptung. Zutreffend ist das höchstens, wenn man schön brav dem  System huldigt, und freiwillig auf jegliche Kritik verzichtet. Man sieht das täglich beim Umgang mit der AfD, und bei den Diskussionen bezüglich (Schein-)Asylanten, Flüchtlingen und Zuwanderung.

Gerade in den letzten 24 Stunden gab es zwei Fälle die als berichtenswert erscheinen.

  1. Die Fernsehsendung KONTRASTE beschäftigte sich mit dem Thema.

Die ARD berichtet am 14.11.2019:

Nach Protesten in Hamburg

Meinungsfreiheit an Unis in Gefahr?

Bildungsministerin Karliczek zeigt sich im Interview mit Kontraste besorgt über den Zustand der Meinungsfreiheit. Doch Recherchen zeigen: An deutschen Universitäten ist weiter Platz für rechtes Gedankengut.

Also die Bildungsministerin teilt hier die Sorge bezüglich der Meinungsfreiheit.  Die ARD dagegen erweckt aber den Eindruck, dass sie dieses Grundrecht auf Meinungsfreiheit kritisieren würde. Angeblich rechtes Gedankengut scheint unerwünscht, als ob es dafür kein Grundrecht auf Meinungsfreiheit mehr gibt..

Die Bildungsministerin meinte dazu noch

Seit den Protesten gegen den AfD-Gründer und Wirtschaftsprofessor Bernd Lucke an der Universität Hamburg ist die Aufregung groß. Weil Demonstranten zwei Vorlesungen des Professors durch lautstarken Protest verhindert haben, werden Stimmen laut, die Meinungsfreiheit an Universitäten sei in Gefahr. Jetzt kritisiert Bildungsministerin Anja Karliczek im Interview mit dem ARD-Politikmagazin Kontraste das Vorgehen der Demonstranten.

Dass Lucke die AfD gegründet habe sei kein Grund, ihn an der Ausübung seines Berufes zu behindern. Die Ministerin macht sich zugleich generell Sorgen um die Meinungsfreiheit an Universitäten.

„Wir sollten nicht dahin kommen, dass wir im Grunde einen Teil von Meinungen von Vornherein abschneiden“, so die Ministerin. Das dürften wir unter unserem Grundgesetz nicht zulassen: „Und da sollten wir sehr sehr sensibel werden. Denn das möchte ich nicht erleben, dass das in Deutschland um sich greift.“

KONTRASTE meint dazu:

Ist die Meinungsfreiheit an deutschen Universitäten oder Hochschulen also wirklich in Gefahr? Kontraste-Recherchen zeigen: Auch aktuell können Professoren im Rahmen ihrer Lehrtätigkeit fragwürdiges Gedankengut verbreiten – von Verschwörungslegenden bis hin zu völkischem Gedankengut.

Dies ist offenbar nicht nur eine Feststellung, sonder KONTRASTE scheint auch diesbezüglich das Grundrecht auf Meinungsfreiheit hier wieder zu kritisieren.

So kritisiert KONTRASTE die Professoren Ralf Otterpohl, Abwasserexperte an der Technischen Universität Hamburg-Harburg., Professor Ulrich Kutschera ist Evolutionsbiologie an der UNI Kassel und Professor Martin Wagener. Der Politikwissenschaftler unterrichtet an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung und bildet dort künftige Mitarbeiter für den Verfassungsschutz und den Bundesnachrichtendienst aus.

Natürlich erlaubt es Artikel 5 auch, dass man solche Professoren inhaltlich kritisiert, nicht aber, dass man denen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit absprechen will.

Wie sehr das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung bereits in Gefahr ist, wie sehr man gefährdet ist, wenn man seine Meinung äußert, zeigt sich an St. Martin in Rheidt.

Der Rheidter Sankt Martin darf nicht weiter tätig sein. Eine Äußerung während der Ausgabe der Weckmänner hatte eine Debatte in sozialen Medien ausgelöst.

Was könnte den bloß der nette St. Martin gesagt haben, was dazu führte, dass der St. Martin entlassen wurde? Er wird doch nicht verbreitet haben, dass es sich um einen St. Martinsumzug handelt, und nicht um ein Laternenumzug?

Nein, er hatte eine etwas andere Wahrheit geäußert.

Der Rheidter Sankt Martin ist raus. Er wird den Martinszug der Rheidter-Werth-Schule nicht wieder anführen. Außerdem gab es vom Rheidter Ortsring, der den Martinszug vor Ort organisiert, eine öffentliche Entschuldigung.

Grund für diese drastische Maßnahme ist eine Äußerung des Sankt Martins, der offenbar bei der Ausgabe der Weckmänner am 6. November laut und deutlich von sich gab, dass Sankt Martin doch ein christliches Fest sei.

Das ist natürlich nicht nur eine Meinung, sondern sogar eine nachweisliche Wahrheit. Eine Wahrheit, die man offenbar nicht mehr sagen darf. Wieso das?

Eine Äußerung, die für die in direkter Nachbarschaft wartende muslimische Mutter mit ihren drei Kindern nicht zu überhören war und bei ihr das Gefühl auslöste, sie sei unerwünscht.

Ach so, einer muslimischen Mutter gefiel diese Wahrheit nicht. Übrigens:

Dass dann wohl weder der Bezirkspolizist noch die Schulleiterin noch der Ortsring Rheidt deutlich Stellung bezogen, …

Die Polizei, die Schulleitung etc. sahen diesbezüglich zunächst keinen Handlungsbedarf.

Um uns nun auch wirklich ein schlechtes Gewissen zu machen wurde das Ganze dann noch besonders dramatisch übertrieben.

„Der ‚gute Sankt Martin’ sieht meine kopftuchtragende Schwägerin an, die der deutschen Sprache mächtig ist und auch alles versteht, was der nette Mann von sich gibt, und sagt zu ihr mit einer Aggressivität und hasserfüllter Stimme, dass sie aber schon wisse, dass dies ein christliches Fest sei“, …

Dies entspricht also so offenbar nicht ganz dem tatsächlich Gesagten. Es bleibt dabei. St. Martin ist ein christliches Fest, und eben nicht nur ein Laternenumzug, wie man das heute gerne umbenennen möchte. Richtig ist aber auch, dass es wohl kaum dem Sinn von St. Martin entsprechen würde, wenn man gerade bei diesen Fest andersgläubige Kinder ausschließen will.

https://de.wikipedia.org/wiki/Ulrich_Kutschera

https://www.tagesschau.de/investigativ/kontraste/freiheit-wissenschaft-karliczek-101.html

https://www.general-anzeiger-bonn.de/region/sieg-und-rhein/niederkassel/sankt-martin-in-rheidt-nach-umstrittener-aeusserung-entlassen_aid-47168255

 

 

 

 

Mit 17 hat man noch Träume …

DIE STORY

Eine 17-Jährige hat sich nach der Schule mit ihrer Mutter beim Bäcker verabredet. Auf dem Weg dorthin muss die 17-Jährige eine Ampel überqueren. Als sie auf der anderen Straßenseite angekommen war wurde sie von einem Polizisten in Empfang genommen, der ihr mitteilte, dass sie angeblich die Ampel bei Rot überquert hätte. Die Schülerin erklärte dem Polizisten, dass die Ampel tatsächlich inzwischen rot war, aber beim Betreten der Straße sei es noch grün gewesen. Der Polizist sah dies jedoch anders, und nahm die Daten der Schülerin auf, um ihr einen Bußgeldbescheid zu schicken zu können.

Dieser Bußgeldbescheid kam zwar erst im November 2019, aber im April 2019 kam zumindest mal eine Mahnung über 10 Euro, obwohl es vorher weder einen Anhörungsbogen, noch einen Bussgeldbescheid gab.

Auch wenn das Bußgeld eventuell unrechtmäßig gefordert wurde, ging die betroffene Familie hin, und bezahlte die 10 Euro aus der Mahnung im April 2019,  weil man der Meinung war, dass es sich nicht lohnen würde über die 5 €plus Mahngebühr  ein Gerichtsverfahren zu führen. Wahrscheinlich würden die meisten Menschen in so einem Fall so handeln. Damit könnte die Geschichte normalerweise beendet sein, und selbst wenn die Behörde den Bußgeldbescheid unrechtmäßig ausgestellt hätte, wäre dies hier sicherlich keine Meldung wert. Da die Geschichte aber weitergehen sollte, muss auch hier darüber berichtet werden.

Die Mutter der Schülerin hatte also den Bußgeldbescheid bezahlt, und hat natürlich auch einen Nachweis darüber. Dennoch kam einige Zeit später Post vom Amtsgericht, in der man der Mutter Beugehaft angedroht hatte. Die Tochter war inzwischen nicht mehr 17, sondern bereits volljährig. Es ist schon sehr verwunderlich, dass man der Mutter Beugehaft androht, für eine Ordnungswidrigkeit, die die Tochter begangen haben sollte, als diese 17 Jahre alt war. Aus unserer Sicht ist dieses Vorgehen des Gerichts unmöglich, denn der Justiz sollte eigentlich bekannt sein, dass man ab 14 Jahre strafmündig ist.

Weiterlesen „Mit 17 hat man noch Träume …“

LG Essen: Schreiben in Sachen Biernath ./. Schreiber

In dem Verfahren …./. Schreiber gibt es ein Schreiben an das Landgericht Essen, von einer Frau, die beide Prozessparteien persönlich kennt. Das Schreibe ist eindeutig.

Aus dem Schreiben

Sehr geehrte Frau Pohlmann,
in dem Rechtsstreit …
möchte ich dem Gericht mitteilen, dass mir Herr Schreiber die Schreiben der Anwältin von Frau … vom 2.9.2019 vorgelegt hat.

Da mir Frau … und Herr Schreiber persönlich bekannt
sind, und ich auch den Sachverhalt kenne, möchte ich dem Gericht folgendes mitteilen.   ….

Ich möchte zum Schluss noch einmal auf die Chat-Protokolle eingehen. Bei der Unterhaltung mit der Klägerin ging es beinahe zu 100 % immer wieder um Herrn Schreiber. Wenn ich mir jetzt die Unterhaltung mit Herrn Schreiber an sehe, dann kann ich bestätigen, dass es in den Protokollen häufig wochenlang nicht einmal umdie Klägerin ging. Ich befürchte, dass die Klägerin mit ihrer Hetze gegen den Beklagten und sein Umfeld wieder anfangen könnte, wenn sie beim Landgericht Recht bekommen sollte.

Da ich den Anfang des Rechtsstreits beim Amtsgericht Gelsenkirchen noch mitbekommen habe, kann ich bestätigen, dass die Klägerin selbst erwähnt hatte, dass der Richter
Albracht ihr schon beim Eilverfahren zugesagt haben soll, dass sie das Hauptsacheverfahren bei ihm gewinnen würde. Das Verfahren bei Richter Albracht machte von Anfang an nicht den Eindruck, als ob es sich hierbei um ein wirklich ordentliches Verfahren handeln könnte.

Verwunderlich war auch, dass Richter Albracht offenbar zu einem völlig anderen Ergebnis gekommen sein wollte, als seine Richterkollegen beim Amtsgericht Gelsenkirchen, die in dem Gewaltsschutzverfahren, und dem Strafverfahren gegen Herrn Schreiber zu einem ganz anderen Ergebnis gekommen waren.

Ich hoffe, dass ich mit meiner Ausführung behilflich sein konnte, und das Gericht vielleicht auch einige Details erfährt, die nicht direkt im Zusammenhang mit dem
Verfahren stehen, aber durchaus relevant sind.

Mit freundlichem Gruß

Das komplette PDF findet sich im Anhang des geschützten Beitrags.

Linksfaschistischer Angriff auf Rollstuhlfahrer.

Auf dem Weg nach Herne wurde am Dienstag ein Rollstuhlfahrer im Bus angegriffen. Ein Anhänger aus dem Umfeld von STEELE BLEIBT BUNT wollte in dem Bus den Rollstuhlfahrer provozieren. Als sich dieser von dem Ausruf STEELE BLEIBT BUNT aber gar nicht provozieren ließ, kam noch ein DU NAZISAU hinterher.

Als der Rollstuhlfahrer dann den Typen fotografieren wollte, hat er das verhindert, indem er den Rollstuhlfahrer auf den Hinterkopf schlug. Hier hat STEELE BLEIBT BUNT mal wieder gezeigt, was für gewaltbereite Antidemokraten dort unterwegs sind.

https://m.facebook.com/story.php?story_fbid=2560484680656882&id=100000861263001

Natürlich behauptet der Typ, dass er den Rollstuhlfahrer nicht geschlagen hätte. Das Überwachungsvideo wird hoffentlich den Vorfall aufgezeichnet haben.

Der Schlauste ist der nun wirklich nicht. Das sieht man schon an seinem Post. Übrigens hat der Typ auch ein Foto von dem Rollstuhlfahrer veröffentlicht und dabei gegen das Urheberrecht verstoßen, denn das Bild wurde nicht nur verlinkt, sondern er hat das Foto auf FACEBOOK hochgeladen. Ein klarer Verstoß gegen das Urheberrecht.

Hier der Link des geklauten Bildes

https://scontent-dus1-1.xx.fbcdn.net/v/t1.0-9/72197279_2560602437311773_6830378974359584768_n.jpg?_nc_cat=108&_nc_oc=AQmMRRxvYz-e6jboxicjJtbjFPtAbVS2Jy9lvbqj2EcEgjee2IJvIAnR-dSAFhQ2g7gMAH6YFE6bD2PtICH7cfqo&_nc_ht=scontent-dus1-1.xx&oh=6932422850bdd7fd72f1140a72855112&oe=5E33E330

Manchmal gibt es Volljuristen, und manchmal gibt es auch Vollpfosten. Ein Volljurist ist der sicherlich nicht. Wahrscheinlich hat der mal was gehört vom RECHT AM EIGENEN BILD. Ahnung hat der aber keine. Das Recht am eigenen Bild betrifft das Veröffentlichen von Fotos, nicht aber das Fotografieren. Natürlich darf das Opfer einer Straftat den oder die Straftäter fotografieren. Man darf sogar solche Straftäter vorläufig festnehmen.

Übrigens, es sollte bekannt sein, dass die BOGESTRA in den Fahrzeugen eine Videoüberwachung installiert hat. Auch die macht natürlich Fotos bzw. Videos von den Fahrgästen, also auch von einem Fahrgast mit einem dreibeinigen Hund, ohne ihn vorher zufragen, denn die dürfen das, genau wie das andere Bürger dürfen. Was man nicht so ohne weiteres darf, das wäre das Veröffentlichen solcher Fotos bzw. Videos. Genau aus dem Grund wurde bisher auf eine Veröffentlichung des Materials verzichtet. Zwar hat der Angreifer durch seinen Angriff im Bus verhindern können, dass er von dem Rollstuhlfahrer fotografiert wurde, aber draußen wurde bis zum Eintreffen der Polizei ein Video von ihm gemacht, und zwar völlig legal.

Auf FACEBOOK teilt der Beschuldigte mit, dass er zwischenzeitlich Strafantrag gegen sein Opfer gestellt hätte,

habe ihn ja mittlerweile auch angezeigt wegen falschaussage.

Falschaussage? Was sollte das für eine Falschaussage sein? Er hat doch schon ein Teil der Vorwürfe zugegeben.

worauf ich ihm den mittelfinger vor die kamera hielt.das hat er als tätlichen angriff gesehen.daraufhin kam von mir natürlich „du nazisau lösch das foto“

Auch der Mittelfinger wäre ja eine Beleidigung, genau wie DU NAZISAU.

Weiterlesen „Linksfaschistischer Angriff auf Rollstuhlfahrer.“

Hilferuf für Frank Engelen

Heute hat eine Bekannte von Frank Engelen einen Hilferuf veröffentlichen. Die Bekannte steht in regelmäßigen Kontakt zu Frank, und hat ihn noch heute getroffen. Sie kennt also hoffentlich den aktuellen Zustand von Frank.

Bekannt ist, dass das Amtsgericht Chemnitz vor einer Woche den Haftbefehl gegen Frank aufrecht erhalten hat, und den Haftbefehl angeblich erst aufheben will, wenn sich Dave gemeldet hat. Dabei soll es wohl so sein, dass die Richterin verlangt, dass sich Dave bei ihr melden soll, oder bei einer Behörde. Die Richterin soll behauptet haben, dass man Dave nicht wieder einfangen will, was aber kaum glaubhaft erscheint, denn sie war angeblich nicht bereit diese Zusage zu verschriftlichen.

Zur Erinnerung, die Staatskriminellen haben sogar noch die Schwester von Dave in ihren Fängen, obwohl die bereits Volljährig ist. Da hätten solche staatliche und halbstaatliche Kinderhändler sicherlich keinerlei Hemmungen auch einen inzwischen 17 Jährigen wieder in ihren KZ´s (Kinderzentren) in Obhut zu nehmen. Es scheidet aus unserer Sicht also völlig aus, dass Dave persönlich bei einer Behörde in Deutschland vorstellig wird.

Angeblich wäre es eine alternative, dass sich Dave bei einer ausländischen Behörde meldet, oder bei der Deutschen Botschaft im Ausland. Die Botschaft wird von hier nicht empfohlen, weil man dort vielleicht eine Aussage von Dave verfälschen könnte. Eine Meldung bei einer ausländischen Behörde, vielleicht bei einem Gericht könnte Sinn machen, wenn dort eine Aussage von Dave gemacht wird, und an das Amtsgericht Chemnitz geschickt wird. Soweit bekannt ist lebt Dave nicht als illegaler Flüchtling in seinem Gastland, sondern besitzt dort längst einen offiziellen Aufenthaltsstatus. Damit wäre also auch eine Meldung einer Behörde möglich.

Eigentlich ist ja längst bekannt in welchem Land Dave lebt. Bekannt ist das durch das Bild von Dave mit der Tageszeitung in der Hand. Außerdem hatte Dave bereits mehrfach versucht seinen „Lieblingsrichter“ beim Amtsgericht Wittmund telefonisch zu erreichen. Da er diesen Typ aber mehrfach nicht erreicht hatte, hatte er beim Amtsgericht eine Nachricht für Richter Bernaus hinterlassen. Auch seine Telefonnummer hat Dave für einen Rückruf in Wittmund hinterlassen.

Wieder zeigt sich deutlich, wie unfähig die Justiz in diesem Lande ist. Man hält Frank Engelen in Geiselhaft, angeblich weil man einen Kontakt zu Dave haben will, den man längst haben könnte, wenn man nicht so furchtbar dämlich wäre.

Ob man das Risiko bzw. das Restrisiko eingehen sollte, von einer ausländischen Behörde eine Nachricht an die Richterin des Amtsgericht Chemnitz zu schicken, und damit evtl. den kompletten Aufenthaltsort mit Adresse preisgibt, müssen Dave und seine Gasteltern entscheiden.  Denkbar wäre aber, dass Dave einen Anwalt in Deutschland oder im Ausland einschaltet, der das Amtsgericht Chemnitz in seinem Auftrag anschreibt, gegebenenfalls auch ohne Nennung einer Adresse.

Auch wenn die Richterin ausdrücklich kein Video von Dava haben will, wäre hier denkbar, dass Dave sich nochmals bei den Unterstützern meldet. Am Besten unter der bekannten Rufnummer, denn das Internettelefonat an seinem Geburtstag konnte nicht aufgezeichnet werden.

Demotermine in Kevelar und Detmold

Der Termin am 2.10.2019 in Detmold wurde abgesagt, weil es zu einem Gespräch mit dem Landrat kommen soll.

Johannes Schumacher plant am 1. Oktober eine Demo in Kevelar und eine weitere Demo am 2. Oktober in Detmold. In beiden Fällen geht es um Familien und Kinderrechte.

1.10.2019 KEVELAR: Demo

2.10.2019 DETMOLD – Demo

FRANK ENGELEN: Haftprüfungstermin und erster Verhandlungstag

Jetzt geht es also los. Am 18.9.019 gibt es mal wieder einen Haftprüfungstermin beim Amtsgericht Chemnitz. Wird Frank noch vor der Verhandlung aus dem Knast entlassen? Seinen letzten Haftprüfungstermin hat sein eigener Pflichtverteidiger versaut. Ca. 1 bis 2 Stunden vor dem Termin hat der Pflichtverteidiger den Termin abgesagt. Frank war zu dieser Zeit schon beim Amtsgericht Chemnitz, und wurde dann wieder unverrichteter Dinge in den Knast zurückgebracht. Wer so einen Pflichtverteidiger hat, der braucht wohl keine Feinde mehr.

(…weiterlesen…) https://geheimaktiondave.wordpress.com/2019/09/17/frank-engelen-haftpruefungstermin-und-erster-verhandlungstag/

NACHTRAG:

Frank bleibt weiterhin in Haft, denn auch dieser Haftprüfungstermin fand wieder nicht statt. Grund für den Ausfall war eine Terminüberschneidung beim Amtsgericht Freiberg.

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