Keine Bio-Garnelen mehr bei unserem NETTO

Eine Bekannte kauft gerne BIO-Garnelen bei NETTO. Die wollte sie heute wieder kaufen, aber es gab dort keine mehr. Deshalb fragte sie die Verkäuferin.

Die Verkäuferin teilte ihr dann mit, dass sie die nicht mehr bestellen, weil die immer geklaut werden.

Ungefähr 3 Meter von den beiden Frauen entfernt stand eine Frau mit einem langen bunten Rock, die aussah wie eine Frau, die man früher als Zigeunerin bezeichnet hatte.

Die Bekannte meinte dann auch, ob die Ware etwa von den bunten Langröcken geklaut würden, was die Verkäuferin auch umgehend bestätigte.

Das bedeutet also, dass der deutsche Kunde auf Ware verzichten muss, weil die Filiale bestimmte Waren nicht mehr bestellt, da diese hauptsächlich von bestimmten Zuwanderern mit bunten langen  Röcken regelmäßig geklaut werden.

Das Problem kennt jeder, aber thematisieren darf das natürlich nicht, weil man dann ja als Nazi gilt. Ich weiß aber nicht, was es bringen soll, wenn man solche Themen verschweigt. Ehrlicher werden die Kriminellen durch Verschweigen sicherlich nicht. Anstatt darüber zu diskutieren, ob man solche Leute als Zigeuner bezeichnen darf oder nicht, sollte man besser die echten Probleme bekämpfen. Eine Möglichkeit wäre eine rigorose Abschiebungspolitik. Das ist unseren unfähigen Politikern aber zu unbequem.

NACHTRAG: m

Am Abend war ich auch bei diesem NETTO. Auch so eine Frau mit so einem bunten langen Rock war im Geschäft.  Es waren 2 Kassen geöffnet. Ich war an der Kasse 1 um meine gekauften Sachen zu bezahlen, während die Frau mit dem bunten langen Rock an der Kasse 2 war. Sie war vor mir fertig, und verließ den Laden, gerade, als ich meine Sachen an der anderen Kasse eingepackt habe. Als die Frau das Ladenlokal verließ, da ging diehr  Warnanlage an. die Kassiererin von Kasse zwei guckte kurz zu der Frau, hatte aber tatsächlich keine Zeit sich wirklich um den Alarm und die Frau zu kümmern. Also ließ man die Frau einfach gehen. Als der Langrock mitbekam, dass man sich nicht wirklich um sie kümmerte, da hatte sie es ganz plötzlich sehr, sehe eilig. Sie ging schnell zu der zweiten Ausgangstür, und fing dann sogar an zu rennen. Was das wohl zu bedeuten hatte?

Anscheinend höhere Übersterblichkeit 2022 als ursprünglich behauptet

In diesem Beitrag über das Thema ÜBERSTERBLICHKEIT teilen wir Informationen von

MT-im Dialog

https://www.mtdialog.de/

In der heutigen Zeit wird gerne zwischen Mainstream und Qualitätsmedien auf der einen Seite, und Schwurbler bzw. Verschwörungstheoretiker, auf der anderen Seite unterschieden. Es versteht sich von selbst, dass die einen seriös sein sollen, die Guten also, während die anderen als grundsätzlich unseriös gelten, also die Bösen sein sollen, egal wieviel Fakten oder Wahrheiten man verbreitet. Wozu gehört nun MT-Dialog?

Ein Blick in das IMPRESSUM der Internetseite zeigt folgenden Eintrag.

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Anscheinend höhere Übersterblichkeit 2022 als ursprünglich behauptet

Besuch bei der Schöffin T. Kaschel in Sprockhövel.

Ich lasse mich weder von Dr. Kirsten, Direktor des Amtsgericht Gelsenkirchen, dem Amtsgericht Essen, dem Landgericht Essen, mit Richterin Postert und den Schöffen T. Kaschel, und J. Radtke, verarschen.

Sie alle waren an meiner Verurteilung wegen angeblicher Beleidigung beteiligt. Das Urteil wurde aber nicht rechtskräftig und vom Oberlandesgericht Hamm wieder aufgehoben.

Die Richter am OLG haben gleich 4 Rechtsfehler festgestellt.

  1. Der Direktor des AG, Dr. Kirsten, war nicht berechtigt Strafantrag wegen Beleidigung des Amtsgericht Gelsenkirchen zu stellen, von daher hätte es nie ein Verfahren gegen mich geben dürfen.
  2. Es gab niemals eine Beleidigung. Bei dem Betrag im Internet handelte es sich um einen hypothetischen Beitrag, also somit um Satire, und nicht um Beleidigung.
  3. Es konnte nicht festgestellt werden, dass der Beitrag überhaupt von mir stammte.
  4. Selbst wenn man den Beitrag nicht als Satire bezeichnen würde, sondern doch um eine Beleidigung, dann würde es sich nicht um eine Beleidigung des Amtsgericht Gelsenkirchen handeln. Eine Beleidigung sämtlicher Juristen oder Richter in Deutschland ist aber keine Straftat.

Gelsenkirchen, kein gutes Pflaster für Dortmund

Dortmund spielt nur unentschieden gegen Schalke. Das fühlt sich wie eine Niederlage an. Aber Dortmund kassiert in Gelsenkirchen auch noch eine echte Niederlage.
Die angeblich tolerante und weltoffene Stadt hatte sich erdreistet eine Veranstaltung des schweizers Dr. Ganser zu verbieten, der über den Krieg in der Ukraine einen Vortrag halten wollte. Die Stadt Dortmund wollte dies verbieten.
Jetzt entschied das VG Gelsenkirchen, dass die Veranstaltung in Dortmund doch stattfinden darf. Damit hat Gelsenkirchen Dortmund nicht nur eine Niederlage beschwert, sondern gleichzeitig dafür gesorgt, dass Dortmund eine tolerantw und weltoffene Stadt bleibt. Damit hat also auch die Demokratie einem Sieg errungen. Allerdings will das anscheinend demokratiefeindliche Dortmund gegen die Gerichtsentscheidung vorgehen.
Dortmund will also noch immer einen Vortrag über den Ukraine-Krieg verhindern.
Ich bin mir sicher, dass die Nazis das auch gemacht hätten.

Gibt es eine Lösung für den Fachkräftemangel, den Klima- und Umweltschutz, sowie die Wohnungsnot etc.

In diesem Land ist es nicht besonders gern gesehen, wenn man die Einwanderungspolitik kritisiert, zumindest wenn man dagegen ist, dass zügellos immer mehr Zuwanderer das Land fluten.

Dennoch gibt es noch einige Menschen, und zwar sowohl Deutsche als auch zugewanderte Ausländer, die schon länger hier wohnen, die sich wagen die Zuwanderungspolitik zu kritisieren. Es könnte sogar sein, dass die Kritiker immer lauter und auch mehr werden, was natürlich nicht verwundern kann, wenn gleichzeitig die Zuwanderung immer größer wird.

Aber es gibt auch die durchweg Systemtreuen, die jegliche Zuwanderung bedingungslos unterstützen. Als Grund hört man regelmäßig, dass wir einen Fachkräftemangel haben, und die Frauen in diesem Land durchschnittlich nur 1,58 Kinder zur Welt bringen, deswegen glaubt die Politik und die Systemtreuen, dass wir Zuwanderung brauchen.

In der Tat, normalerweise müssten die Frauen in diesem Land durchschnittlich 2 Kinder zur Welt bringen, um die Bevölkerungszahlen in diesem Land konstant hoch zu halten. Da aber auch einige Kinder wieder sterben, und es auch Auswanderung gibt, müssten die Frauen sogar etwas mehr als nur 2 Kinder zur Welt bringen. Man geht von 2,1 Kinder aus, was aber evtl. noch zu gering sein könnte, denn immerhin muss man leider feststellen, dass die Zahl der Totgeburten je 1 000 Geborenen seit 2007 um 24 % gestiegen sind, von 3,5 Kinder auf 4,3 Kinder.

Auch die Zahl von 1,58 Kinder pro Frau ist kritisch zu sehen. Zwar stieg diese Zahl von 1,53 Kinder im Jahr 2020 auf 1,58 Kinder im Jahr 2022, aber beide Zahlen wären noch niedriger, wenn man für die Statistik nur deutsche Frauen berücksichtigen würde. Es ist bekannt, dass die Geburtenrate bei Frauen mit Migrationshintergrund deutlich höher ist, als bei den deutschen Frauen.

Weiterlesen „Gibt es eine Lösung für den Fachkräftemangel, den Klima- und Umweltschutz, sowie die Wohnungsnot etc.“

Angebliche Beleidigung von RICARDA LANG

Im Internet soll jemand im Oktober 2022 geschrieben haben, dass die Grünen-Chefin Ricarda Lang „ohne Intelligenz“ im Bundestag sitze. Innerhalb von vier Wochen wurde er als Beschuldigter zum Vorwurf der Beleidigung vernommen.

Das ist mal wieder typisch für eine unfähige Staatsanwaltschaft. Eigentlich sollte nämlich bekannt sein, dass das keine Beleidigung ist. Politiker müssen sich so etwas schon gefallen lassen. Da haben sich andere Politiker schon viel schlimmeres gefallen lassen müssen.

Wir möchten uns hier die Behauptung, dass Ricarda Land „ohne Intelligenz“ im Bundestag sitzen würde, nicht zu eigen machen, aber deutschlandweit dürfte dies jedoch für viele Staatsanwälte zutreffen.

Vermutlich wird der zuständigen Staatsanwaltschaft durchaus bekannt gewesen sein, dass es hier keine Straftat gab, sondern vermutlich wollte man mal mit der Ermittlung mal wieder einen kritischen Bürger unter Druck setzen, das macht diese Behörde bekanntlich gerne.

Geht es in der Ukraine um Demokratie und Menschenrechte?

Am 4. April 1949 wurde in Washington die NATO gegründet. Diese 12 Länder waren Gründungsmitglieder.

  • 1949) Belgien, Dänemark, Frankreich, das Vereinigte Königreich, Island, Italien, Kanada, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Portugal und die USA. – (12)
  • 1952) Griechenland, Türkei – (14)
  • 1955) Deutschland (BRD) – (15)
  • 1982) Spanien – (16)
  • 1999) Ungarn, Polen, Tschechien  – (19)
  • 2004) Rumänien, Slowakei, Slowenien, Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen – (26)
  • 2009) Albanien, Kroatien, – (28)
  • 2017) Montenegro – (29)
  • 2020)  Nordmazedonien – (30)

Bis zu Wiedervereinigung wuchs die NATO in 33/41 Jahren von 12 Staaten auf 16 Staaten.

Bei der Wiedervereinigung hatte man Russland zugesagt, dass sich die NATO nicht nach Osten ausbreiten wird.

Trotz dieser Zusage wuchs die NATO 1999 um weitere 3 Länder. Alle 3 Länder liegen östlich der bisherigen NATO, und damit hat man die Zusage an Russland gebrochen. 

Bis 2020 wuchs die NATO seit der Wiedervereinigung um 14 Länder. Von 16 Ländern wuchs die NATO auf 30 Länder, und hat sich damit fast verdoppelt. 

2/3 dieser Länder gehörten ehemals zum Gebiet der ehemaligen Sowjetunion. 

Inzwischen hat sich die NATO bis an die Grenzen von Russland ausgedehnt. Während die NATO früher an den Ostgrenzen von Deutschland endete, und als Schutz vor der Sowjetunion gedacht war, hat sie sich inzwischen bis an die russische Grenze ausgedehnt, und damit direkt zu einer Gefahr für Russland entwickelt. 

Die Ausdehnung der NATO hat nicht für mehr Sicherheit gesorgt, sondern die Kriegsgefahr erheblich erhöht.

Bereits 2008 hat der ehemalige SPD-Politiker EGON BAHR vor einer Konfrontation mit Russland gewarnt.

Angesichts des Georgienkonflikts hat der SPD-Außenpolitiker Egon Bahr betont, dass es Sicherheit und Stabilität in Europa nur mit und nicht gegen Russland gebe. Sollte diese Lehre vergessen werden, fürchtet Bahr den Anfang einer neuen, lang dauernden Krise in Europa.

Egon Bahr meinte damals auch:

Wir werden jetzt, wenn Sie so wollen, bestraft für das, was wir im Kosovo gemacht haben,

Unsere Politiker prügeln ja gerne auf Russland ein, vergessen aber gerne an ihrer eigenen Schuld zu erinnern.

Zur Erinnerung, damals beteiligte sich auch Deutschland und die USA an einem völkerrechtswidrigen Krieg gegen Jugoslawien, aber bei den vielen Kriegen der Amerika gab es nur selten Kritik und niemals Sanktionen.

Im Jahr 2013 sprach EGON BAHR vor Schülern.

Ich, ein alter Mann, sage euch, dass wir in einer Vorkriegszeit leben. …

Und weiter meinte er:

In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.”

Das gilt aktuell auch jetzt wieder bezüglich des Ukraine-Krieg. Die einseitige Berichterstattung in der Presse zeigt uns mal wieder, dass die NATO keineswegs an einem Frieden interessiert ist, dass es nicht wirklich um Demokratie oder Menschenrechte geht. Es geht mal wieder nur um Interessen von Staaten.

Tatsächlich könnte der Krieg in der Ukraine wahrscheinlich schon beendet sein, könnte es dort Frieden geben. Dort müssten keine Männer, Frauen und Kinder mehr sterben, aber an einem Frieden zwischen Russland und der Ukraine ist der Westen nicht wirklich interessiert. Die Ukraine erklärt sogar, dass man mit Russland einen Stellvertreterkrieg führt. Ein Stellvertreterkrieg, um möglichst westliche Interessen durchzusetzen. Dass deshalb weiterhin Menschen sterben, das scheint den Politikern aber egal zu sein.

Der Westen träumt ja schon davon, dass nach dem Krieg die Welt nicht mehr die selbe ist, wie vorher. Man träumt also schon davon Russland kaputt zu machen.

Auch wenn sich der Krieg bisher hauptsächlich auf dem Gebiet der Ukraine beschränkt, handelt es sich dennoch längst wieder um einen Weltkrieg. Dies ergibt sich nicht nur durch die Sanktionen gegen Russland, sondern natürlich auch dadurch, dass die Ukraine von mehr als 2 Dutzenden Ländern unterstützt wird.

Natürlich ergibt sich der Weltkrieg auch durch den Anschlag auf die beiden Nord-Stream-Pipelines. Bei diesem Anschlag handelt es sich nicht nur um eine kriegerische Aktion gegen Russland, sondern auch gegen Deutschland, denn immerhin hat Deutschland durch Nord-Steam-1 Öl von Russland geliefert bekommen, und durch Nord-Stream-2 sollte zukünftig geliefert werden.

Für die Amerikaner sind die beiden zerstörten Pipelines ein wirklich lohnendes Geschäft. Sie können jetzt ihr Öl für teures Geld an ihre Deutschen „Freunde“ liefern.

Gleichzeitig dürfen wie die Ukraine auch noch mit Milliarden und natürlich mit Panzern und andere Waffen unterstützen.

Wer soll also noch wirklich glauben, dass es dem Westen um Demokratie und Menschenrechte in der Ukraine geht?

Und wie sieht es mit Demokratie und Menschenrechte bei uns aus?

Russland begründet ja seine Spezialaktion, die der Westen als Krieg bezeichnet, auch damit, dass sie gegen Nazis kämpfen müssten. Eine Behauptung, die der Westen auch bestreitet.

Bestritten wird dies, obwohl der Westen schon vor Jahren das Nazitum in der Ukraine angeprangert hatte. Nun gibt es Bilder, die Soldaten zeigen, mit einer roten Hakenkreuzfahne und der blaugelben Landesflagge der Ukraine zeigen. 

Deutsche, die diese Bilder als Beweismittel im Internet veröffentlicht haben, sind dafür von der Justiz in Deutschland verurteilt worden, weil sie solche Beweisfotos veröffentlicht haben.

Den Angriffskrieg auf die Ukraine rechtfertigt der russische Machthaber Wladimir Putin mit einer vermeintlichen Entnazifizierung des Nachbarstaats. Diesem Narrativ folgend postete ein Nordfriese im März 2022 ein Foto von ukrainischen Soldaten, die eine Hakenkreuzfahne in den Landesfarben der Ukraine und den Hitlergruß zeigen. Da offenbar seine Ex-Frau den 40-Jährigen dafür angezeigt hatte, musste er sich nun wegen der Verwendung verfassungswidriger Symbole vor dem Amtsgericht Niebüll verantworten. Einem Strafbefehl über 1000 Euro hatte er widersprochen.

Mit dieser ganzen rechtsradikalen Sache habe ich nichts im Hut“, waren die ersten Worte des Angeklagten vor Gericht. Vielmehr habe er sich für Gerechtigkeit einsetzen wollen, da er auch viele russische Freunde habe und nicht damit einverstanden sei, was in den Medien passiert. „Da heißt es immer nur, die Russen sind die Doofen“, gab er an.

Zuvor habe er bei Stern TV einen Beitrag gesehen, der ähnliche Motive ukrainischer Soldaten gezeigt haben soll. „Ich verstehe nicht, dass das im Fernsehen mit Millionen Zuschauern geht, ich das aber nicht darf“, sagte er. Dem Gericht lag lediglich besagtes Foto vor, welches die Soldaten samt Hitlergruß und Hakenkreuzflagge zeigt. Der Angeklagte gab an, dass er jedoch einen ganzen Artikel gepostet habe, der das Bild einordnete.

Oberamtsanwalt Gerald Bock schlug schließlich vor, den Strafbefehl zu akzeptieren, um so „die Kuh vom Eis zu bekommen“. Da der Angeklagte sich aktuell in einer schwierigen finanziellen und persönlichen Situation befinde, wurde die Geldstrafe niedrig auf 40 Tagessätze à 5 Euro angesetzt.

Es wurde eine Internetseite gefunden. Dabei handelt es sich zwar um eine DE-Domain, aber der Betreiber der Seite dürfte ein Deutscher sein, der nach Brasilien ausgewandert ist. Damit kann der wahrscheinlich mehr veröffentlichen, als das in Deutschland erlaubt ist, zumindest ist er für die Justiz in Deutschland nicht greifbar.

Diese Seite darf also veröffentlichen, was man in Deutschland nicht veröffentlichen darf. (Dieser Blog wird auch nicht in Deutschland betrieben, aber man muss ja nicht unbedingt ein Risiko eingehen.)

Das Setzen eines Links auf die Seite ist aber erlaubt, besonders weil wir uns den Inhalt des Blogs nicht zu eigen machen.

LINK

Am 29.4.2021 veröffentlichte die TAZ einen Beitrag mit der Überschrift:

Rechtsradikale in der Ukraine: Mit SS-Symbolen und Hitlergruß

In Kiew sind Hunderte zum Gedenken an die Gründung der Waffen-SS-Division Galizien aufmarschiert. Kritiker sprechen von „Nazipropaganda“.

Mal sehen, ob der Beitrag mal wieder verschwindet.

https://taz.de/Rechtsradikale-in-der-Ukraine/!5769181/

Dann wurde noch eine Internetseite gefunden, wo der Betreiber ganz bewusst das Foto der Soldaten mit der Hakenkreuzfahne und der Landesflagge der Ukraine veröffentlicht. Der Beitrag stammt vom 29. Oktober 2022. Es gibt eine eindeutige Aussage auf dem Blog zur Justiz.

Linke deutsch Nazi-Justiz und die linken Nazi-Politiker von Grünen und Co. ruinieren Deutschland und die Welt bis in Hungersnot, Weltkrieg und Untergang und dabei vernichten sie auch alle Reste des Rechtsstaats, sie beschützen die Nazis auch in der Ukraine indem sie Bürger bestrafen die auf diese Misstände hinweisen?

Fakt ist dass die USA und die EU und auch Deutschland in der Ukraine ein NAZI-Regime unterstützen, wo sogar der Armee-Chef ein Armband mit Hakenkreuzen trägt

Dort ist auch das Hakenkreuzarmband abgebildet. Während angebliche Faktencheck-Seiten behaupten, dass es sich bei dem Armband nicht um ein Hakenkreuz handelt, kommen andere Leser zu einem anderen Ergebnis.

Es ist schon seltsam. Die Faktencheck-Seiten behaupten, dass auf dem Armband keine Hakenkreuze zu sehen sind, aber das betreffende Foto veröffentlichen sie nicht. Warum nicht? Wenn es sich doch nicht um ein Hakenkreuz handelt, dann kann man das doch gefahrlos veröffentlichen, oder glauben sie selber nicht, was sie da von sich geben?

Hier der Link zu dem Beitrag, den wir uns wieder nicht zu eigen machen. Der Betrag wird nur verlinkt, damit sich der Leser ein eigenes Bild von der Wahrheit machen kann.

Weder der andere Blog, noch unser Blog, wollen damit den Nationalsozialismus verherrlichen. Ganz im Gegenteil.

Link

Sie können gier gerne die Kommentarfunktion nutzen, das geht auch anonym und ohne Anmeldung. Handelt es sich sich z. B. bei dem Armband um ein Hakenkreuz, oder was sonst?

Es bleibt aber noch eine weitere Frage offen. Wenn auf dem Armband tatsächlich kein Hakenkreuz abgebildet wäre, kann es dann sein, dass der Armeechef sich dieses Armband genau deswegen gekauft hat, weil es soviel Ähnlichkeit mit einem Hakenkreuz hat?

Ich glaube, in diesem Falle würde viel für diese These sprechen.

12 Länder hatten die NATO gegründet

Am 4. April 1949 wurde in Washington die NATO gegründet. Diese 12 Länder waren Gründungsmitglieder.

  • 1949) Belgien, Dänemark, Frankreich, das Vereinigte Königreich, Island, Italien, Kanada, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Portugal und die USA. – (12)
  • 1952) Griechenland, Türkei – (14)
  • 1955) Deutschland (BRD) – (15)
  • 1982) Spanien – (16)
  • 1999) Ungarn, Polen, Tschechien  – (19)
  • 2004) Rumänien, Slowakei, Slowenien, Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen – (26)
  • 2009) Albanien, Kroatien, – (28)
  • 2017) Montenegro – (29)
  • 2020)  Nordmazedonien – (30)

Bis zu Wiedervereinigung wuchs die NATO in 33/41 Jahren von 12 Staaten auf 16 Staaten.

Bei der Wiedervereinigung hatte man Russland zugesagt, dass sich die NATO nicht nach Osten ausbreiten wird.

Trotz dieser Zusage wuchs die NATO 1999 um weitere 3 Länder. Alle 3 Länder liegen östlich der bisherigen NATO, und damit hat man die Zusage an Russland gebrochen. 

Bis 2020 wuchs die NATO seit der Wiedervereinigung um 14 Länder. Von 16 Ländern wuchs die NATO auf 30 Länder, und hat sich damit fast verdoppelt. 

2/3 dieser Länder gehörten ehemals zum Gebiet der ehemaligen Sowjetunion. 

Inzwischen hat sich die NATO bis an die Grenzen von Russland ausgedehnt. Während die NATO früher an den Ostgrenzen von Deutschland endete, und als Schutz vor der Sowjetunion gedacht war, hat sie sich inzwischen bis an die russische Grenze ausgedehnt, und damit direkt zu einer Gefahr für Russland entwickelt. 

Die Ausdehnung der NATO hat nicht für mehr Sicherheit gesorgt, sondern die Kriegsgefahr erheblich erhöht.

Strafanzeige Seite 3, 6 und 4

Ich gehe noch immer davon aus, dass man die Originaldokumente zur Zeit noch nicht veröffentlichen darf. Aus diesem Grund beziehe ich mich nur auf die einzelnen  Seiten.

In diesem Beitrag geht es um Seite 3 der Akte. Das ist der E-Mail-Verkehr zwischen mir und dem Verkäufer.

Der Verkäufer hatte eine CPAP-Maske für ein 40 € plus Versand angeboten. Ich war nicht bereit die Maske für diesen Preis zu kaufen, und bot dem Verkäufer 30 € plus Versand an.

Der Verkäufer machte einen Gegenvorschlag in Höhe von 40 € incl. Versand. Ich war damit einverstanden. Der Verkäufer teilte mir seine Bankverbindung mit, weil er angeblich kein PAYPAL besitzt.

Zur Erinnerung, hätte ich die Ware mit PAYPAL bezahlt, dann hätte mir PAYPAL den Verkaufspreis erstattet, da ich die Ware bis zum heutigen Tag nicht erhalten habe.

Auf Seite 6 geht es dann weiter.

Am 28.2.2021 schrieb der Verkäufer, dass das Geld bei ihm eingegangen sei, und er die Ware am nächsten Tag versenden würde.

Am 1.3.2021 habe ich dann nach einer Sendungsnummer gefragt.

Die bekam ich nicht, dafür schrieb der Verkäufer am 5.3.2021, dass er den Artikel am 4.3.2021 mit DHL versendet hätte. Zur Erinnerung am 28.2.2021 hatte er noch behauptet, dass er die Ware am nächste Tag verschicken würde, was er aber tatsächlich lt. seiner Aussage erst am 4.3.2021 gemacht hat.

Am Sonntag dem 7.3.2021 habe ich dem Verkäufer mitgeteilt, dass die Ware auch am Samstag (6.3.2021) nicht angekommen ist, und ich sogar den DHL-Fahrer angesprochen habe.

Der Verkäufer meinte dann, dass ich mal den Nachbarn fragen sollte, und er teilte mir erstmalig mit, dass er die Maske nur als Päckchen verschickt hat.

Die Aufforderung, ich solle die Nachbarn fragen, war natürlich blöd, denn immerhin hatte ich ihm mitgeteilt, dass ich sogar mit dem DHL-Mitarbeiter gesprochen habe. Natürlich hatte ich mit meinem Nachbarn gesprochen, aber das wäre nicht nötig gewesen, denn wenn der etwas für mich angenommen hätte er sich bei mir natürlich automatisch gemeldet.

Ich habe ebenfalls am 7.3.2021 den Verkäufer gefragt, warum er die Maske nur als Päckchen verschickt hat, denn damit hat man erfahrungsgemäß immer wieder Probleme.

Auf der nächsten Seite schrieb dann der Verkäufer, dass er die Maske als Päckchen verschickt har, weil ich nicht 40 € plus Versand bezahlen wollte, sondern auf sein Angebot einging die Maske für 40 € incl. Versand zu kaufen. Diese Aussage bedeutet, dass er die Ware als Palet verschickt hätte, wenn ich das Originalangebot angenommen hätte, und er die Versandart nur deswegen geändert hat, weil ich sein Angebot 40 € incl. Versand angenommen habe. Bei meinem Angebot von 30 € plus Versand hätte er dies ebenfalls nicht als Päckchen verschickt, sondern als Paket, weil es dann nicht seine Kosten gewesen wären. Er hat also einseitig die Versandart gewechselt, ohne mir dies vorher mit mir abzusprechen, um einen Vermögenvorteil zu erzielen. Damit ist der angezeigte Vorwurf des Betrugs nicht aus der Welt, auch wenn es dabei letztendlich nur um 50 Cent ging.

Wichtig ist aber, dass der Versender das Risiko trägt, wenn er von sich aus die Versandart wechselt.

Am 10.3.2021 schrieb dann der Verkäufer, dass er seine Schuld erfüllt hätte, weil er die Ware verschickt hat, und damit das Risiko auf mich übergegangen wäre. Das ist aber falsch, weil er einseitig den Wechsel der Versandart vorgenommen hatte, und dadurch trotzdem für den Versand haftet.

Wichtig ist, dass er nochmals erklärt, er habe den Wechsel der Versandart vorgenommen, weil ich sein ursprüngliches Angebot, 40 € plus Versand nicht angenommen habe. Er benutzt dabei das Wort Extra-Versandkosten.

Das bedeutet, dass er diese Extra-Versandkosten berechnet hätte, bei seinem ursprünglichem Angebot 40 € plus Versandkosten, und auch bei meinem Angebot von 30 € plus Versandkosten. Nur bei seinem Gegenvorschlag von 40 € incl. Versandkosten hat er einseitig die Versandart gewechselt, um sich einen Vermögensvorteil von 50 Cent oder 1 Euro zu verschaffen.

Da der Verkäufer die erneute Versendung der Ware ablehnte, bzw. dafür zusätzliche Versandkosten verlangte, die ihm schon deswegen nicht zustanden, weil ich die Ware ausdrücklich incl. Versandkosten gekauft hatte, und die auch nicht angefallen wären, weil DHL die erneute Zusendung kostenlos durchgeführt hätte, habe ich dann Strafantrag gestellt, wie das EBAY-KLEINANZEIGEN ausdrücklich auf seiner Plattform empfiehlt.

Strafanzeige Seite 2

Ich gehe noch immer davon aus, dass man die Originaldokumente zur Zeit noch nicht veröffentlichen darf. Aus diesem Grund beziehe ich mich nur auf die einzelnen  Seiten.

In diesem Beitrag geht es um Seite 2 der Akte. Das ist meine Strafanzeige vom 17.3.2021. Lt. Notiz des Polizisten wurde die Anzeige gegen 9 Uhr aufgenommen.

Am 17.3.2021 hat der Verkäufer das Päckchen auch zurückbekommen, aber sicherlich nicht um 9 Uhr, und schon gar nicht noch früher. Damit ist auch ganz klar, dass ich keine vorsätzliche falsche Verdächtigung begangen haben kann.

Nein, Gelsenkirchen ist kein Stadtteil von Itzehoe

Rentenversicherung  S1 + S4

Zunächst der Hinweis, dass die Nummerierung in der Akte etwas unlogisch erscheint, oder schlecht lesbar ist. Die Seite 4 könnte es evtl. mehrfach geben.

Ich gehe davon aus, dass man diese Originaldokumente bereits veröffentlichen darf, da das Verfahren wegen angeblichem Leistungsbetrug bereits 2x eingestellt wurde, und niemals verhandelt wurde.

Im Jahr 2022 hatte ich der Rentenversicherung mitgeteilt, dass ich Akteneinsicht nehmen will. Es hat ein paar Wochen gedauert, dann bekam ich einen Termin zur Akteneinsicht in Gelsenkirchen. Jetzt habe Ende Januar Akteneinsicht beim Landgericht Essen gehabt. In dieser Akte fand ich Schreiben der Rentenversicherung aus dem Jahr 2019, z. B. vom 26.9.2019, die bei der Akteneinsicht 2022 nicht in der Akte der Rentenversicherung vorhanden war. Es gab noch weitere Schreiben der Rentenversicherung, die in der Akte der Rentenversicherung nicht vorhanden war. Man hat mir also, vermutlich vorsätzlich, einige Seiten vorenthalten.

Bei der Akteneinsicht beim Landgericht durfte ich die Seiten fotografieren, was natürlich den Mitarbeitern des Landgerichts die Arbeit erleichtert. Bei der Akteneinsicht bei der Rentenversicherung hatte man das nicht gestattet. Ich musste die Seiten notieren, und man wollte mir dann Kopien der gewünschten Seiten übersenden. Merkwürdig, oder? Es fehlten zwei Seiten. Ich wollte u. a. zwei Seiten, wo in der Akte stand, dass ich angeblich Reichsbürger sei. Soll ich an einen Zufall glauben, dass man mir gerade diese beiden Seiten nicht geschickt hat?

Der Mitarbeiter der Rentenversicherung in Gelsenkirchen hat behauptet, dass es nicht die Rentenversicherung war, die Strafantrag wegen angeblichen Leistungsbetrug gegen mich gestellt hatte. Das sieht aber in der Akte beim Landgericht ganz anders aus.

Auf Seite 1 schreibt ein Herr Axel Stanske von der Rentenversicherung Berlin an die Staatsanwaltschaft Itzehoe. Itzehoe? Ja, die haben wirklich an die Staatsanwaltschaft Itzehoe geschrieben, warum auch immer.

Die Rentenversicherung behauptete in ihrem Schreiben vom 26. September 2019, dass ihr zur Kenntnis gegeben wurde, dass es gegen mich angeblich ein Verfahren wegen Leistungsbetrug geben würde. Es wurde sogar ein angebliches Aktenzeichen mitgeteilt. Das Aktenzeichen 302 JF 21799/18 gab es aber nicht bei der Staatsanwaltschaft Itzehoe.

Auf Seite 2 des Schreibens schreibt Axel Stanske, dass die Rentenversicherung vorsorglich Strafantrag gegen mich stellen würde, wenn es bisher kein Verfahren gegen mich geben würde.

Eine merkwürdige Mitteilung. Man wusste doch angeblich, dass es ein Verfahren gegen mich geben würde, immerhin kannte man sogar das angebliche Aktenzeichen. Von daher macht dieser Satz keinen wirklichen Sinn. Wenn man es für möglich hält, dass es bisher kein Verfahren gegen mich gibt, dann würde man doch der Staatsanwaltschaft kein Aktenzeichen mitteilen (können). Also irgendetwas stimmt hier nicht an dem Schreiben.

Außerdem hat Axel Stanske doch behauptet, dass es ein Informationsschreiben geben würde, das mir aber bei meiner Akteneinsicht nicht vorgelegt wurde. Bedeutet dies vielleicht, dass es so ein Schreiben in Wirklichkeit niemals gab?

Bei der Staatsanwaltschaft gab es also bis zu dem Schreiben von Axel Stanske kein Ermittlungsverfahren. Erst durch dieses Schreiben wurde ein Aktenzeichen unter 304 JS 26418/19 angelegt. Zusammen mit dem Anlegen des Aktenzeichens wurde festgestellt, dass die STA Itzehoe nicht für das Verfahren zuständig ist, und der Unsinn an die Staatsanwaltschaft Essen abgegeben.

Vom gesamten Ablauf muss ich also davon ausgehen, dass die Rentenversicherung für die Anzeige verantwortlich ist, und nicht etwa eine dritte Person.

Nun stellt sich die Frage, wer ist eigentlich dieser Axel Stanske aus Berlin?

Axel Stanske hat sich bei Linkedin.com eingetragen. Demnach ist er juristischer Mitarbeiter bei der Deutschen Rentenversicherung in Berlin/Brandenburg.

Berlin und Jurist bzw. juristischer Mitarbeiter sind Begriffe, die gleich den Verdacht aufkommen lassen, dass er auch noch beim SONNENSTAATLAND aktiv ist. Das SONNENSTAATLAND behauptet ja immer, dass er sich bei ihrem Blog, Forum und Seiten, z. B. bei FACEBOOK oder auch dem Kanal auf YOUTUBE um Satire handeln würde. Das ist aber tatsächlich nicht so. Ich würde das SONNENSTAATLAND eher als kriminelle Vereinigung bezeichnen. Man ist äußerst bemüht anonym unterwegs zu sein. So hostet man das Forum bei einer isländischen Firma, die ihre Server in Rumänin betreiben.

Nach eigenen Angaben sind die meisten User dort Mitarbeiter im öffentlichen Dienst. Angeblich will man dort Opfer von Reichsdeutschen sein. Tatsächlich verbreitet man dort regelmäßig Beleidigungen, Halbwahrheiten und Lügen.

Über mich gab es dort 966 Beiträge, und ich dürfte wahrscheinlich die einzige Person, die es geschafft hat, dass die ihre Hetze eingestellt haben.

Beitrag 966

Geliebte Bürger des Sonnenstaatlandes,

der sog. Beamtendumm(e) soll für uns erstmal nicht weiter von Interesse sein. Er mag vielleicht ein Querulant sein, unsere Zielgruppe ist er jedoch nicht. Es wurde vor Ihm gewarnt und seine Machenschaften offen gelegt, doch wurden auch Behauptungen in den Raum gestellt, die nicht belegt wurden.

Sollte Bernd aus dem Hause Schreiber für uns in Zukunft wieder interessant werden, kann der Thread wieder eröffnet werden. Bis dahin können die geheimen Akten weiter gepflegt werden.

In mütterlicher Liebe
SSL-Admin

Eine Anzeige ist sinnlos, weil die Staatsanwaltschaft regelmäßig kein Interesse an einer Strafverfolgung hat. Ich hatte bei meiner Anzeige sogar eine IP-Adresse des Hetzbeitrags mitgeteilt, dennoch behauptete die STA, dass man keinen Täter ermitteln konnte.

Bei einer Person (VOLLSTRECKER) gelang es mir sogar diese zu enttarnen. Es war der Rechtspfleger

Oliver Gottwald von der Staatsanwaltschaft Darmstadt/Offenbach.

Beim SONNENSTAATLAND sind weitere Mitarbeiter der Justiz, Politik und Polizei aktiv, besonders viele stammen aus Berlin und Brandenburg. Es ist also nicht ausgeschlossen, dass auch Axel Stanske diesem Haufen angehört.

Auch bei einer Verhandlung beim LG Essen war einer dieser Truppe anwesend, und auch in Düsseldorf bin ich denen schon begegnet.

Eine ehemalige Mitarbeiterin der Polizei Bochum war dort auch aktiv, und auch von der gab es zahlreiche Beleidigungen, Lügen und Klagen/Strafanzeigen gegen meine Person. Sogar aus Bad Driburg kamen Mitglieder dieser halbstattlichen Terrorgruppe mehrmals zu meinen Strafverfahren. In Wittmund hatte mich diese Person sogar bedroht, dass sie mich Zusammenschlagen lassen wolle. Aber Verfahren gegen diese Leute werden natürlich regelmäßig eingestellt.

Ich will mal noch auf den bescheuerten Vorwurf des Sozialleistungsbetrugs eingehen.

Ich sollte ja angeblich meine Krankheit nur vorgetäuscht haben, um mickrige 400 € Rente zu erhalten, obwohl mir kein Vermögensvorteil dadurch entstanden wäre, denn wenn ich 400 € von der Rentenversicherung bekomme, wird mir das vom Sozialamt, oder evtl. vom Jobcenter wieder abgezogen. Das bedeutet, dass ich 1958 geboren wurde, und meine Kinderlähmung (Polio) 1960, also im Alter von 2 Jahren nur vorgetäuscht habe, damit ich 51 Jahre später meine Rente ergaunern kann. Entweder ist das unheimlich doof, oder ich muss mit meinen zarten 2 Jahren schon unglaublich gerissen, schlau und vorrausschauend gewesen sein.

Außerdem frage ich mich, wie man eine Kinderlähmung simulieren können sollte. Kann es sein, dass mir der Gedanken vielleicht in der Eisernen Luge gekommen ist, auf die viele Kinder während der Akutphase angewiesen waren?

Vielleicht hätte das ja für mildernde Umstände gesprochen, oder für eine Strafverschärfung, weil ich ja auch noch die Luft aus der Eisernen Lunge eingeatmet habe.

Manchmal bleibt einem echt die Luft weg, aber das hat mehr mit der Dummheit einiger Menschen zu tun, als der Eisernen Lunge.

Und wie bitte simuliert man die Folgen einer Kinderlähmung?

Wie simuliert man z. B. eine Beinverkürzung von 4 cm?

Wie bekommt man einen Röntgenapparat dazu, dass er kaputte Knie abbildet, die in Wirklichkeit völlig in Ordnung sein sollen?

Fragen über Fragen.

 

Herr Stanske, wie bitte simuliert man einen Hackenhohlfuß, können sie mir wenigstens das erklären?

Und glauben sie ernsthaft, dass die Krankenkasse mir einen Elektrorollstuhl mit Aufstehfunktion bezahlt, im Wert von über 31.000 €, ohne vorher die Notwendigkeit überprüft zu haben?

Dieser Axel Stanske behauptete doch, dass ich einen Elektrorollstuhl habe, aber diesen nicht benötigen würde, und er schließt daraus, dass mir deshalb keine Rente zustehen würde. Das ist jetzt aber dumm.

Seit Ende 2010 wohne ich in dieser behindertengerechten Wohnung. Damals bekam ich die Wohnung, obwohl ich noch keinen Rollstuhl hatte. Man kann nämlich auch behindert sein, wenn man keinen Rollstuhl besitzt.

Mein Rentenantrag wurde am 21.6.2011 gestellt, obwohl ich damals noch keinen Rollstuhl besaß. Als die Rente zum 1.8.2011 bewilligt wurde, hatte ich auch noch keinen Rollstuhl. Meine bewilligte Rente hängt also in keinster Weise mit meinem Rollstuhl zusammen. Tatsächlich konnte ich 2011 noch besser laufen und stehen als heute.

Ich bedauere Herr Stanske, für seinen offensichtlichen Irrglauben, dass nur Menschen mit einem Rollstuhl mit Aufstehhilfe einen berechtigten Anspruch auf Rente haben können. Wer glaubt, dass ein Mensch mit einem Rollstuhl ein Simulant ist, wenn er noch stehen oder einige Schritte gehen kann, der glaubt vielleicht auch, dass Millionen Menschen Simulanten sind, wenn sie eine Brille tragen und trotzdem nicht blind sind.

In der Akte der Rentenversicherung wurde ich zweimal als REICHSBÜRGER bzw. REICHSDEUTSCHER bezeichnet. Das stellt eine Beleidigung dar. Das wird auch der Grund sein, weshalb man mir diese beiden Schreiben vorenthalten hat.

Ich habe den Eindruck, dass den Mitarbeitern der Rentenversicherung völlig unbekannt ist, was ein REICHSBÜRGER/REICHSDEUTSCHER ist. Ich habe zwar durchaus Verständnis dafür, dass Menschen die von unseren Behörden, der Justiz oder der Politik verarscht werden, den Glauben an die Demokratie, die Justiz, und das System verloren haben, und deswegen in solche Scheinwelten abwandern, aber ich für mich bin der Meinung, dass das nicht zielführend ist. Ich habe zahlreiche Beiträge geschrieben, die den Thesen der Reichsbürger widersprechen, und ich glaube, dass ich in meinem Leben bei weitem nicht so erfolgreich gegen Behörden und Justiz gewesen wäre, wenn ich mich auf die Reichsbürger eingelassen hätte. Richter Esders (a. D.) meinte ja auch mal, dass ich kein Reichsbürger sein können, weil ich ja nicht die Gültigkeit der Gesetze bestreite, sondern auf die Einhaltung der Gesetze bestehe. Das ist also etwas völlig anderes, als das woran die Reichsbürger sich verlassen.

Ich hatte 2022 bei der Rentenversicherung Akteneinsicht verlangt. Diese Akteneinsicht war nicht vollständig, wie die Schreiben beim LG belegen. Ich verlange nun erneute Akteneinsicht, und zwar vollständige, also incl. der Schreiben, die ich auch beim LG gefunden habe, und incl. der Schreiben, die der Rentenversicherung angeblich mitgeteilt haben sollen, dass ich Sozialleistungsbetrug begangen hätte. Auch solche Schreiben stehen mir lt. Datenschutzgrundverordnung zu, und wurde vom BGH bestätigt.

Außerdem stehen mir auch Kopien der beiden Schreiben zu, in denen man mich als REICHSBÜRGER/REICHSDEUTSCHER bezeichnet hat. Hierzu setzte ich der Rentenversicherung eine Frist bis zum 31.3.2023.

Dieses Schreiben geht an die Rentenversicherung und zur Kenntnis an das Landgericht.

50 Mal probiert, 50 Mal ist nichts passiert.

Das Lied von Klaus Lage

1000 Mal berührt, 1000 ist nichts passiert …

kennt wahrscheinlich jeder. Ich würde das etwas abgewandelt singen.

50 Mal probiert, 50 Mal ist nichts passiert …

Das würde bei mir viel besser passen.

Ich habe mal wieder ein Strafverfahren am laufen. Ich bin damit schon wieder im Berufungsverfahren. Mal wieder hat mich also die Staatsanwaltschaft angeklagt. Das ist aber für mich nichts neues. Was neues wäre es, wenn sie damit mal Erfolg hätten, aber davon gehe ich nicht aus.

Ende Januar 2023 habe ich beim Landgericht Essen Akteneinsicht genommen. Am Anfang der Akte befindet sich ein brauner Briefumschlag, ca. DIN A5 groß. Normalerweise findet man dort den BZR, also den Bundeszentralregister-Auszug. Und normalerweise steht da in meinem Fall immer

KEIN EINTRAG

Das war jetzt auch wieder nicht anders. Kein Eintrag, das verwundert natürlich nicht, weil es nämlich keine Verurteilung meiner Person gibt. Wenn es in den letzten 15 Jahren keine Verurteilung gab, dann sollte es dort auch keine Einträge geben, obwohl ich es auch schon gesehen habe, dass auch noch ältere Verurteilungen in so einem BZR zu finden waren, aber die würden dann nicht mehr zählen.

Bei mir stand also

KEIN EINTRAG

und das ist auch richtig so. Allerdings war in diesem Briefumschlag nicht nur der BZR-Auszug, sondern man fand dort erstaunlicherweise noch vier weitere DIN-A4 Seiten, die sonst noch nie in einer Gerichtsakte zu finden waren. 3 Seiten waren voll bedruckt, und die letzte nur etwas mehr als eine halbe Seite.  Diese vier Seiten enthielten also stolze 37 Aktenzeichen, die die Jahre 2013 bis 2021 betrafen. (Wegen dem laufenden Berufungsverfahren darf ich diese Seite vermutlich aber im Moment nicht veröffentlichen.)

Dies bedeutet also, dass in den 8 Jahren zwischen 2013 und 2021 die Staatsanwaltschaften, meistens die Staatsanwaltschaft Essen Ermittlungsverfahren gegen mich geführt hatte. Die meisten Verfahren kamen sogar zur Anklage. 37 Aktenzeichen, die alle nicht zu einer Verurteilung geführt hatten. Mich wundert das nicht, denn für mich handelte es sich bei diesen Aktenzeichen/Verfahren um pure Willkür gegen mich.

So hatte ich z. B. mal vor der JVA Essen demonstriert und darüber berichtet. Daraufhin schrieb ein Beamter der JVA , dass man uns 1945 alle erschossen hätte, und dass es schade wäre, dass wir nicht mehr 1945 hätten.

Ich stellte Strafantrag wegen Volksverhetzung. Die Staatsanwaltschaft stellte das Strafverfahren gegen den Beamten ein, weil dieser Geständig war, und von den Ermittlungen gegen ihn geschockt gewesen wäre.

Dafür stellte die JVA Strafantrag gegen mich, weil ich geschrieben habe, dass die Frau eines Inhaftierten ihr erzählt hat, wie er in der JVA behandelt wurde. Das Strafverfahren wurde natürlich gewonnen. Und der Mann, für den wie damals demonstriert hatten, wurde auch sehr bald aus der JVA entlassen, und dabei hatte ihm die Amtsrichterin eine Haftstrafe von mehr als 4 Jahren angekündigt, oder die Unterbringung in der Psychiatrie.

Dann demonstrierte ich alleine vor der JVA Duisburg. Daraufhin gab es ein Verfahre wegen angeblicher Ruhestörung. Die Richterin schrieb mir, dass ich meinen Widerspruch zurücknehmen sollte, weil sie vor habe mich zu verurteilen. Ich lehnte sie dann wegen Befangenheit ab. Dieser Antrag wurde zwar zurückgewiesen, aber das anschließende Verfahren habe ich dann gewonnen, obwohl doch die Richterin mir versprochen hatte, dass ich verurteilt werden würde.

Und wenn ein Polizist einen 12-jährigen Jungen treten, dann stellt das die Staatsanwaltschaft innerhalb kürzester Zeit ein, obwohl der Tritt in einem Video eindeutig zu sehen ist. Dafür wurden mindestens 3 Bürger angeklagt, die den Kindertreter kritisiert hatten. Auch ich wurde vom Amtsgericht Gelsenkirchen verurteilt und gewann erst beim Landgericht Essen.

Dann gab es noch einen 18-jährigen Nachbarn, der noch immer die 9. Klasse besuchte, der einen 60-jährigen Rollstuhlfahrer angriff. Die Staatsanwaltschaft Essen stellte das Strafverfahren gegen meinen Angreifer ein, und klagte im Gegenzug mich wegen angeblicher Körperverletzung an. Auch dieses Strafverfahren gewann ich wieder.

Und dann gab es noch das Strafverfahren wegen angeblicher Beleidigung des Amtsgericht Gelsenkirchen. Das Amtsgericht Essen hatte mich natürlich verurteilt. Sogar das Landgericht Essen verurteilte mich erneut. Erst das Oberlandesgericht Hamm hob 2022 das Urteil auf, weil die beiden Gerichte in Essen gleich 4 Rechtsfehler begangen hatten.

37 Aktenzeichen zwischen 2013 und 2021. 2022 kamen noch mindestens 3 Aktenzeiche dazu, das macht 40 Aktenzeichen in 9 Jahren. Pro Jahr gab es also durchschnittlich ca. 4,5 Aktenzeichen/Verfahren. Allerdings lebe ich bereits seit 1996 wieder in Gelsenkirchen, und hatte auch schon vor 2013 ständig Probleme mit dieser willkürlichen Justiz, bzw. der Staatsanwaltschaft Essen. In dieser Zeit gab es also mindestens 50 Aktenzeichen/Verfahren und mehr.

Der Titel

50 Mal probiert, 50 Mal ist nichts passiert

passt somit wie die Faust aufs Auge. Übrigens, obwohl es noch keine Verurteilung meiner Person gab, gab es dennoch einige Besuche im Knast. Z. B. weil einem Richter mein T-Shirt nicht gefallen hatte.

Für die Aufschrift

PROZESSBEOBACHTER

landete ich 2 mal im Knast. Einmal 3 Tage und einmal 4 Tage. Und in einem Strafverfahren wurde ich 3x verhaftet.

  1. ) 3 Stunden
  2. ) 8 Tage
  3. ) 4 Tage

dann hatte man das Verfahren endgültig eingestellt. Das hinderte die aber nicht daran mich eine Woche später erneut zu verhaften. Wieder wurde ich 3 Stunden lang verhaftet.

 

 

Telefonat mit Richter XXX (a. D.)

Am 30.1.2023 hatte ich Akteneinsicht beim Landgericht Essen genommen. Bei der Akteneinsicht hatte ich einen braunen Briefumschlag gefunden. Normalerweise findet man dort den Bundeszentralregisterauszug. Wie üblich steht in meinen BZR,

keine Einträge.

Das bedeutet also, dass es keine Vorstrafen gibt.

Zur Erinnerung, es handelt sich um den Auszug für die Justiz, also da wären alle Einträge zu sehen, auch die, die z. B. ein Arbeitgeber nicht zu sehen bekommen würde.

In diesem Briefumschlag waren aber noch 4 weitere DIN-A4 Seiten, und das ist ungewöhnlich. Drei DIN-A4 Seiten waren voll gedruckt, die vierte Seite war nur halb voll. Auf diesen 3,5 Seiten standen 37 Aktenzeichen, mit allen Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren zwischen 2013 und 2021.

Insgesamt gab es da 37 Einträge. 37 Aktenzeichen. 37 Versuche mich zu verurteilen.

Zunächst war ich irritiert. Was soll das? Normalerweise  findet man dort nur den Zentralregisterauszug und nicht mehr. Genau genommen geht der Rest das Gericht auch nicht an. Ich bin nicht vorbestraft, und nur das geht das Gericht was an.

Ich war also zunächst irritiert, habe mich gefragt, was das soll. Ich habe mich dann dafür entschieden, dass das nicht unbedingt schlimm sein muss, denn immerhin bestätigen die 37 Aktenzeichen genau das, was ich ja schon die ganze Zeit sage. Die Justiz agiert rein willkürlich, zumindest in meinem speziellen Fall, und die 4 Seiten und 37 Aktenzeichen in nur 8 Jahren bestätigen das deutlich.

Allerdings sieht das nicht jeder so.

Nach der Akteneinsicht habe ich einem Richter eine SMS geschickt, weil ich ihn zu dieser Zeit nicht unbedingt stören wollte. Es konnte ja sein, dass der ältere Herr gerade ein Mittagschläfchen hält.

Entweder hat der Richter die SNS nicht erhalten, oder nicht gelesen, und deshalb auch nicht bei mir gemeldet. Ich habe mit Sorgen gemacht, deshalb habe ich heute den Richter angerufen.

Zunächst dachte er, dass ich wieder ein neues Problem mit der Justiz hätte, aber ich musste ihm erklären, dass ich mir Sorgen gemacht habe, weil er auf meine SMS nicht reagiert hat.

Ein neues Problem mit der Justiz habe ich zur Zeit nicht, aber ein altes Problem. Ich erzählte ihm dann von meinem Fund bei der Akteneisicht.

Nun hat der Richter eine andere Sicht auf die Dinge, als ein Angeklagter. Er denkt halt wie ein Richter, nicht wie ein Angeklagter. Während ich die 4 Seiten mit den 37 Aktenzeichen nicht so schlecht ansehe, weil dies meine Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft  untermauert, sah dies der ehemalige Richter anders.

Der Richter meinte, dass das Gericht nur zu interessieren hätte, ob ich vorbestraft bin oder nicht. Die 4 zusätzlichen Seiten würden nur der Stimmungsmache gegen mich dienen, und ich solle mich darüber beschweren.

Vielleicht hat der Richter recht. Vielleicht soll das wirklich nur der Stimmungsmache dienen. Über dieses Vorgehen beschwere ich mich also hiermit, und werde dies während der Verhandlung wiederholen. Ich gehe davon aus, dass der Richter sich zu diesem Vorgang äußert.

Bei der Staatsanwaltschaft Essen ist Freiheitsberaubung oder Rechtsbeugung vermutlich keine Straftat

BECK-COMMUNITY berichtet am 28.7.2009

BGH: Verurteilung eines Betreuungsrichter rechtskräftig

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg,

Der Autor meint in dem Beitrag:

Zum Glück kommt es selten vor, dass ein Richter wegen Rechtsbeugung nach § 339 StGB verurteilt  wird, aber es kommt vor und zeigt, dass die Justiz funktioniert.

Diese Aussage ist natürlich völlig falsch. Es ist keineswegs Glück, dass Richter nur selten wegen Rechtsbeugung verurteilt werden. Glück wäre es nur, wenn es selten vorkommen würde, wenn Richter das Recht beugen würden.

Das rechtsbeugende Richter nur selten verurteilt werden, das ist in der Tat alles andere als Glück, es ist höchstens eine Schande.  Hier sollte also der Professor seinen Text nochmals überdenken.

Das Urteil des LG Stuttgart, nach dem sich ein Richter am Amtsgericht Nürtingen wegen Rechtsbeugung strafbar gemacht hat, ist nunmehr rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Der Richter habe systematisch auf vorgeschriebene Anhörungen verzichtet, um seine Freizeit zu optimieren. Um dies zu vertuschen, habe er Anhörungsprotokolle fingiert, so der BGH (Beschluss vom 24.06.2009, Az.: 1 StR 201/09).

https://community.beck.de/2009/07/28/bgh-verurteilung-eines-betreuungsrichter-rechtskaeftig

Und das Landgericht Wuppertal urteilte am 19.4.2018 zur Rechtsbeugung durch Richter bei Betreuerbestellung ohne vorherige Anhörung des Betroffenen

Der Angeklagte ist der Rechtsbeugung in zehn Fällen schuldig.

Er wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von 11 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Er hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

– Angewandte Vorschriften: §§ 3392153 Abs. 1 StGB –

https://xn--rabro-mva.de/zur-rechtsbeugung-durch-richter-bei-betreuerbestellung-ohne-vorherige-anhoerung-des-betroffenen/

Und das Landgericht Wuppertal hatte 2020 eine Entscheidung getroffen, dass Richter auch während der Corona-Pandemie Betroffene vom Richter aufgesucht werden müssen, bevor sie zwangsuntergebracht werden.

Aktuell gibt es wieder einen Fall. Beim Landgericht Stade ist eine Richterin vom Betreuungsgericht Rotenburg (Wümme)angeklagt wegen Rechtsbeugung.

Anklage gegen Rotenburger Richterin

Rotenburg/Stade – Seit Montag muss sich eine Richterin des Rotenburger Amtsgerichts wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung vor dem Landgericht Stade verantworten. Im Rahmen ihrer Tätigkeit als Betreuungsrichterin soll sie in 15 Fällen eine geschlossene Unterbringung angeordnet haben, ohne die Betroffenen zuvor persönlich anzuhören. …

https://www.kreiszeitung.de/lokales/rotenburg/richterin-landgericht-stade-anklage-gegen-rotenburger-92017532.html

Stade, Stuttgart, Wuppertal, überall erfüllt es also den Straftatbestand der Rechtsbeugung, wenn Richter Unterbringungen anordnen, ohne den betroffenen vorher persönlich angehört und gesehen haben, außer natürlich beim Amtsgericht Gelsenkirchen und der Staatsanwaltschaft Essen.

Das Jahr 2020 war gesundheitlich nicht das beste Jahr für mich. Bekanntlich hatte mich der Direktor des Amtsgericht Gelsenkirchen 2018 wegen angeblicher Beleidigung des Amtsgerichts angezeigt. 2022 hat das OLG Hamm die Sache endgültig eingestellt, weil es keine Beleidigung gab, und der Direktor des AG überhaupt nicht berechtigt war, überhaupt den Strafantrag wegen Beleidigung zu stellen. Das war aber 2022. Am 2. Oktober sollte die Verhandlung beim Amtsgericht Essen sein, allerdings kam mir am 1. Oktober einen Sturz im Badezimmer. Die Folge, ein Oberschenkelhalsbruch.  Am 2. Oktober gab es also eine OP, anstatt einer Gerichtsverhandlung.

Ohne den Strafantrag und die bevorstehende Gerichtsverhandlung hätte es auch den Sturz und den Oberschenkelhalsbruch nicht gegeben.

Normalerweise liegt man mit einem Oberschenkelhalsbruch ca. 10 Tage im Krankenhaus, dann geht es in die REHA. Wegen Corona fand man nicht so schnell eine REHA, deswegen lag ich volle 5 Wochen im Krankenhaus.

Danach ging es doch noch in die REHA. 5 Wochen war ich da. Bei der Verlegung ins Pflegeheim konnte kein Corona Test durchgeführt werden, weil der  Oberarzt beim Corona-Test meine Nase zerstochen hatte.

Fakt ist aber, dass die REJA ein Corona-Hotspot war, als ich ins Pflegeheim verlegt wurde.

Bochum: Corona-Ausbrüche in 2 Bochumer Krankenhäusern

In jetzt zwei Bochumer Krankenhäusern gibt es größere Corona-Ausbrüche. Im Marienhospital in Wattenscheid haben sich mittlerweile 60 Patienten und mehr als 30 Mitarbeiter mit dem Virus infiziert. 

https://www.lokalkompass.de/wattenscheid/c-ratgeber/bochum-corona-ausbrueche-in-zwei-bochumer-krankenhaeusern_a1489890

Ohne positiven Test, aber mit Corona wurde ich dann in das Pflegeheim gefahren. Dort hatte ich den üblichen Geschmacksverlust, und in der ersten Nacht 1 bis 2 Stunden Schüttelfrost. Ich blieb nur 3 Tage dort, und fuhr dann nach Bremerhaven. Dass ich Corona hatte, wusste ich nicht, denn es gab ja keinen positiven Test, weil der Oberarzt mein Nase kaputt gemacht hatte.

Wegen der Nase suchte ich in Bremerhaven ein Krankenhaus auf. Auch dort wurde ich nicht auf Corona getestet. Die Untersuchung war schnell erledigt, aber da man mich ohne Rollstuhl ins Krankenhaus gebracht hatte, musste ich auf den Rücktransport 4 Stunden und 15 Minuten warten. Dumm, dass in dem Krankenhaus nur die Behandlungsräume warm waren, aber der Flur saukalt. Deshalb ging es mir dort von Stunde zu Stunde schlechter.

3 Tage hielt ich noch durch, dann landete ich mit einer Lungenentzündung im Krankenhaus. Jetzt versuchte man es nicht mehr mit einem Schnelltest, jetzt wurde ein PCR-Test gemacht, und der war natürlich positiv.

Bis zum 24.12.2020 war ich im Krankenhaus. Zum Glück hatte man mir meinen Rollstuhl ins Krankenhaus gebracht. Damit bin ich dann am 24.12.2020 abgehauen.

Sogar an Heilig Abend haben die ungefähr zwei Hundertschaften der Polizei auf mich gehetzt. Bei meiner Pflegeperson haben die mich gesucht, und gegen Mitternacht hat man mich auch in Gelsenkirchen gesucht, und leider auch gefunden. Man brachte mich jetzt in Gelsenkirchen in Krankenhaus. Dort gab es zwei Corona-Tests. Der Schnelltest war schon wieder negativ, also kein Corona mehr, aber der PCR-Test war wieder positiv. Allerdings werden die PCR-Test in Deutschland meistens mit einem deutlich zu hohem CT-Wert durchgeführt. Falsche positive Ergebnisse sind damit vorprogrammiert. Man kann mit ziemlicher Sicherheit sagen, dass ich damals nicht mehr ansteckend war.

Auch die Ärztin im Krankenhaus bestätigte, dass es medizinisch nicht mehr notwendig war wegen Corona im Krankenhaus zu bleiben, aber man weigerte sich mich wieder nach Hause zu lassen. Bei der Ärztin handelte es sich nämlich nicht um eine einfache Ärztin, sondern um eine Psychiaterin, denn in diesem Krankenhaus hatte man die Psychiatrie zur Corona-Station gemacht. Um mich daran zu hindern, das Krankenhaus wieder zu verlassen, behauptete die Ärztin, dass ich für sie selbstmordgefährdet wäre.

Offenbar war diese Irrenärztin ganz schön irre. So fragte sie mich z.B. woher ich die beiden Gehstützen her hätte. Ich dachte noch, was ist das für eine blöde Frage. Dann erzählte ich ihr, dass die meine Krankenkasse bezahlt hat, und ich die vom Sanitätshaus habe. Sie teilte mir dann mit, dass ich die vom Krankenhaus geklaut habe, und damit aus dem Krankenhaus flüchten wollte. Ganz schön dämlich. Übrigens hätte ich das auch niemals geschafft.

Am 25.12.2020 zwischen 5 und 6 Uhr brachte man mich nach Stunden dann auf die Station. Da hat mir diese irre Ärztin dann meine beiden Gehhilfen genommen und versteckt, weil sie wieder Angst hatte, dass ich aus dem Krankenhaus flüchten könnte. Jetzt konnte ich also noch nicht einmal auf die Toilette.

Am Nachmittag kam dann der leitende Oberarzt. Mit dem habe ich mich unterhalten, und er meinte, dass ich eine Nacht dableiben sollte, und am nächsten Tag nach Hause könnte.

Am nächsten Tag kam erst ein Pfleger und bereitete die Entlassung vor. Stunden später kam dann wieder diese irre Ärztin, die mich aufgenommen hatte, und erzählte mir, dass sie mich nicht entlassen würde, weil sie der Meinung war, dass ich selbstmordgefährdet wäre. Außerdem teilte sie mir mit, dass sie einen Gerichtsbeschluss beantragt hat.

Am Nachmittag kam wieder der leitende Oberarzt. Trotz Zusage vom Vortag wollte er mich nun doch nicht mehr entlassen.

Lt. PsychKG hätte sich nun eine Richterin auf dem Weg machen müssen, und mit mir sprechen müssen. Das passierte aber nicht. Die Richterin für Betreuungsrecht hatte frei, und es stand nur die Bereitschaftsrichterin zur Verfügung. Diese unterschrieb den Antrag der Ärztin blind, ohne mich gesehen oder gesprochen zu haben. Man teilte mir zwar einen Pflichtverteidiger zu, aber den habe ich bis zum heutigen Tag weder gesprochen oder gesehen.

Ich brauchte übrigens keinen Pflichtverteidiger, weil ich einen eigenen Anwalt gehabt hätte.

Lt. Beschluss hätte ich 7 Tage im Krankenhaus verbringen sollen, aber es kam mal wieder ganz anders.

Es ist bekannt, dass ich im Internet nicht ganz unbekannt bin, und dass es auch Richter gibt, die mich schon seit Jahren unterstützt haben. So hatte z. B. schon vor Jahren der Vorsitzende Richter der großen Strafkammer am Landgericht, Herr Esders, mir schon vor Jahren mitgeteilt, dass ich ihn anrufen solle, wenn man mal versuchen würde, mich in der Psychiatrie verschwinden zu lassen. Natürlich habe ich Herrn Esders angerufen, und auch im Internet wurde man aktiv. So klappte es nicht mit der geplanten Unterbringung von 7 Tagen. Am 1. Werktag nach Weihnachten war wieder die Betreuungsrichterin zuständig, die einige Anrufe bekam, und auch der leitende Oberarzt beschwerte sich bei mit, dass es wegen meiner Person etliche Anrufe in der Klinik gab.

Am Abend des 1. Werktags kam dann kein Psychiater zu mir, sondern es kam von einer anderen Station ein normaler Arzt, der meine Meinung teilte, dass ich keineswegs selbstmordgefährdet bin, und ich wurde aus dem Krankenhaus umgehend entlassen. Eine Stunde nach der Entlassung, hob dann die Betreuungsrichterin den Unterbringungsbeschluss auch auf, mit der Begründung, dass ich ja nicht mehr im Krankenhaus bin.

Nur zur Erinnerung, nach der Krankenhausentlassung gab es von meiner Seite genauso viele Selbstmordversuche wie in den Jahren vor der Unterbringung. Es steht also 0:0

Während also das Verhalten der Bereitschaftsrichterin in Stuttgart, Wuppertal oder jetzt in Stade eine Straftat ist, hat die Staatsanwaltschaft Essen natürlich das Verfahren gegen die Richterin eingestellt. Man versucht halt lieber mich ständig anzuklagen, auch wenn man immer, und immer wieder verliert.

 

FREMDBEITRAG: Gefunden auf FragDenStaat

Da will es einer genau wissen. Folgender Beitrag wurde auf Frag den Staat gefunden. Das kommt uns aber bekannt vor.

Strafantrag wegen angeblicher Beleidigung des Amtsgerichts

Ist es richtig, dass der Direktor des AG 2018 Strafantrag gegen einen Bürger wegen Beleidigung des Amtsgericht Gelsenkirchen gestellt hat?

Ist/war der Direktor des AG überhaupt berechtigt Strafantrag gegen einen Bürger wegen angeblicher Beleidigung des Amtsgericht zu stellen?

Kann ein hypothetischer Beitrag wirklich eine Beleidigung sein, oder handelt es sich dabei um eine straffreie Satire?

Das Gedicht:

Trinkt Wein und Schnaps, sauft Bier in Kisten,
denn schließlich seid ihr Volljuristen.
enthält weder die Worte AMTSGERICHT, GELSENKIRCHEN oder RICHTER, wieso sollte dadurch ausgerechnet bzw. ausschließlich Richter des Amtsgericht Gelsenkirchen beleidigt worden sein?

Kam es zu einer Anklage gegen den Bürger, und wie ist das Strafverfahren gegebenenfalls ausgegangen?

Eine Antwort auf die Frage scheint das AG noch nicht geschickt zu haben, zumindest wurde dort bisher keine gefunden. Lediglich eine automatische Eingangsbestätigung liegt bisher vor.

Wir wären natürlich auch in der Lage die dort gestellten Fragen zu beantworten.

Den Originalbeitrag findet man hier.

https://fragdenstaat.de/anfrage/strafantrag-wegen-angeblicher-beleidigung-des-amtsgerichts/#-

Wenn die Justiz den Unterschied zwischen Betrug/Untreue und falsche Verdächtigung (durch Unterlassen nicht kennt)

Ich habe Akteneinsicht beim Landgericht Essen genommen. Auf Blatt1 der Akte befindet sich keine Seitenzahl. Leider darf ich diese Seite (im Moment) nicht veröffentlichen.

Auf diesem Blatt1 steht, dass es in der Anklage um Betrug und Untreue gehen würde. 

Zur Erinnerung im ersten Strafbefehl lautete der Vorwurf noch, dass ich am 22.8.2019 eine Straftat begangen haben, weil ich ca. 1 Jahr und 7 Monate später eine Anzeige gegen eine Person aufgegeben haben soll.

Schon das war ja völliger Quatsch, und hätte höchstens von einem Gott begangen worden sein. Bin ich also der Justizgott aus Gelsenkirchen?

Darf man behaupten, dass nur ein Lump, mit einem K davor und einem E dahinter so einen schwachsinnigen Strafbefehl unterzeichnen würde?

Zur Erinnerung, der Direktor dieses Amtsgericht hatte mich 2018 angezeigt, weil ich angeblich behauptet hätte, dass ich die Kantine dieses Gerichts als FREISLER-STUBEN bezeichnen wollte, wenn ich der Pächter der Kantine wäre, was ich aber niemals war.

Ich frage mich, ob es einen Zusammenhang zwischen einer hypothetischen Kantine mit dem Namen FREISLER-STUBEN und dieser Richterin geben könnte. Oder vielleicht mit dem Direktor des AG Dr. Kirsten, , der Richterin Hutmacher und natürlich den Tennisspieler in schwarzer Robe, Albracht

Richterin Huthmacher, ist die Richterin die Gewaltschutzmaßnahmen gegen einen 18-jährigen Schläger und Tretter ablehnt, der einen Rollstuhlfahrer angreift, weil er ihrer Meinung nach nicht fest genug zugeschlagen/zugetreten habe.

Richter Albracht, ist der Richter, über den es beim BdF zahlreiche Klagen von Betroffenen gibt. Nur eine Person äußert sich lobend über ihn. Eine Person, die ihren Job bei der Polizei verloren hat, der das Jugendamt 2 Kinder entzogen hatte, und die überlegt hatte nach Gelsenkirchen zu ziehen, weil Albracht ihr in einem frühen ersten Termin versprochen haben soll, dass sie bei ihm ihr Verfahren gewinnen würde. Diese Person behauptet sogar, dass Albracht ihr bei der Umformulierung ihrer Anträge geholfen hätte. Tatsächlich hat sie dann das Verfahren bei diesem Richter gewonnen, allerdings hieß beim Landgericht Essen kein Richter Albracht, und vermutlich waren die 3 beteiligten Richter auch nicht mit ihm verwandt oder verschwägert, so dass das Urteil von Albracht keinen Bestand mehr hatte. Die kurze Siegesserie der Person, bei der einige Gutachter eine Persönlichkeitsstörung festgestellt hatten, endete also nach nur einem Zwischensieg, und sowohl Gelsenkirchen, als auch Essen blieb ein Zuzug dieser Person erspart. Gibt es also möglicherweise einen Zusammenhang zwischen der FREISLER-STUBEN und dem Justizzentrum Gelsenkirchen?

Der Strafbefehl wurde geändert, Tattag sollte nun nicht mehr der 22.8.2019 gewesen sein, und obwohl es doch lt. Blatt 1 um Betrug und Untreue gehen sollte, wurde ich angeklagt, wegen angeblich falscher Verdächtigung.

Verurteil wurde ich auch noch, aber nicht wegen falscher Verdächtigung, und natürlich auch nicht wegen Betrug oder Untreue, sondern wegen falscher Verdächtigung durch Unterlassen.

Da fragt man sich was hat falsche Verdächtigung, oder falsche Verdächtigung durch Unterlassen, mit Betrug und Untreue zu tun?

Zur Erinnerung, Betrug und Untreue das hat in diesem Fall der Verkäufer begangen, der eine Ware verkauft hat, das Geld kassiert hat, aber die Ware behalten hat, nachdem DHL ihm diese versehentlich zurückgeschickt hat.

Mal sehen, ob das Landgericht schlauer ist.

 

Schöffen beim Landgericht Essen.

Im Verfahren xxxxxx sollte der Termin ursprünglich am 3.2.2023 stattfinden. Der Termin musste aber verschoben werden. Für den ursprünglichen Termin waren die Schöffen

  1. B.
  2. G.

vorgesehen. Beide Schöffen sind mir nicht bekannt, und es gibt deshalb im Moment auch keine Bedenken gegen die Schöffen.

Sollte es durch die Terminverschiebung zu einer Veränderung bei den Schöffen kommen, möchte ich dem Gericht vorsorglich mitteilen, dass ich die Schöffen

  1. Tanja Kaschel
  2. Jessica Radtke

nicht akzeptieren werde.

Schöffen habe in einem Gerichtsverfahren ein wichtige Aufgabe, zumindest ist die so vorgesehen. Die beiden Schöffinnen hatte ich bereits 2022 in einem Verfahren beim Landgericht, wo Richterin Postert mich verarscht hat. Die beiden Schöffinnen haben damals das miese Spiel auch noch mitgemacht.

https://beamtendumm.home.blog/2022/10/07/sind-tanja-kaschel-und-jessica-radtke-die-ja-sager-der-deutschen-justiz/

Sind Tanja Kaschel und Jessica Radtke die „Ja“-Sager der deutschen Justiz?

Erst das OLG har das peinliche Verfahren beendet, und das Verfahren endgültig beendet. Dabei hat das OLG gleich vier Rechtsfehler festgestellt.

Schöffen, die eine Richterin bei gleich 4 Rechtsfehlern unterstützen, sind weder für das Gericht, noch mich akzeptabel. Diese Schöffen würden also von mir abgelehnt werden. Bitte beachten sie dies bei der Auswahl der Schöffen, wenn die beiden ursprünglich vorgesehenen Schöffen nicht zur Verfügung stehen sollten. Natürlich gehe ich davon aus, dass auch keine Schöffen eingeplant werden, die ein besonderes Naheverhältnis zu den beiden Frauen haben.

Erfolgreich misslungener Versuch eine Akteneinsicht zu verhindern.

Da hat doch eine heute jemand beim Landgericht Essen angerufen und mitgeteilt, dass er in seinem Zivilverfahren Akteneinsicht nehmen will. Die Geschäftsstelle hat dann versucht diese geplante Akteneinsicht, auf die jede Prozesspartei, sowohl im Strafrecht, als auch im Zivilrecht, einen Rechtsanspruch hat, zu verweigern.

Die Mitarbeiterin des Landgerichts Essen hat doch tatsächlich behauptet, dass eine Akteneinsicht nicht mehr möglich sei, da die Akten nur noch elektronisch zur Verfügung stehen würden, und der Bürger natürlich nicht an den Computer in der Geschäftsstelle des Landgerichts dürfte.

Natürlich ist es nachvollziehbar, dass nicht jeder den Computer der Geschäftsstelle nutzen darf, aber dennoch ist eine elektronische Akte noch kein hinreichender Grund die Rechte der Bürger einzuschränken. Immerhin bedeutet ja die Verweigerung der Akteneinsicht auch gleich die Verweigerung des rechtlichen Gehörs.

Wie könnte man also eine Akteneinsicht durchführen, wenn die Akte beim Gericht nur noch elektronisch geführt wird?

Da fallen mir doch auf die Schnelle gleich 3 Möglichkeiten ein.

Man könnte beim Gericht z. B. eine zentrale Stelle einführen, wo ein PC, Laptop oder Tablet steht, und der Bürger seine Akte vor Ort einsehen kann. Natürlich muss dann jede Akte mit mindestens einem Passwort versehen sein, welches man dem Bürger vor der Akteneinsicht zur Verfügung stellt.

Eine andere Möglichkeit besteht natürlich durch Zusendung der elektronischen Akte als ZIP-Datei über das Internet. Der Bürger kann dann diese Datei am heimischen PC entpacken und sich ansehen.

Und natürlich ist es auch möglich, dem Bürger die elektronische Dabei auszudrucken, und ihm diese dann zur Verfügung zu stellen. Das mag ja vielleicht nicht der Sinn einer elektronischen Akte sein, aber darauf kommt es nicht an, denn der Bürger hat ein Recht seine Akte einzusehen, und das ist ihm auch zu ermöglichen.

Der Anrufer hat sich von der negativen Aussage der Mitarbeiterin nicht einschüchtern lassen, und hat letzteres verlangt. Daraufhin hat die Sachbearbeiterin die Richterin angerufen, und jetzt wird es genau so gemacht.

Aber das Beste ist natürlich, dass es sich bei dem hartnäckigen Bürger ausnahmsweise mal nicht im unseren ehemaligen Vorsitzenden gehandelt hat.

GELSENKIRCHEN: Lebendgeborene und Gestorbene 2012 – 2021

 
Jahr Lebendgeborene Je 1 000 Einwohner Gestorbene Je 1 000 Einwohner Geburtenüberschuss (+)
bzw. -defizit (−)
Anmerkung
2021 175 386 9,8 220 035 12,3 −44 649 Corona

Impfung

2020 170 038 9,5 214 313 11,9 −44 275 Corona
2019 170 391 9,5 206 479 11,5 −36 088
2018 173 150 9,7 211 140 11,8 −37 990
2017 171 984 9,6 204 842 11,4 −32 858
2016 173 276 9,7 202 251 11,3 −28 975
2015 160 468 9,0 204 352 11,5 −43 884
2014 155 102 8,8 192 913 11,0 −37 811
2013 146 417 8,3 200 065 11,4 −53 648
2012 145 755 8,3 193 707 11,0 −47 952

Zuletzt aktualisiert: 23. Juni 2022

Betrug, falsche Verdächtigung, falsche Verdächtigung durch Unterlassen

Aktenz.: 33 NS 87/22

Zunächst schickte mir das Amtsgericht Gelsenkirchen diesen Strafbefehl, der an Peinlichkeit kaum noch zu überbieten ist.

Da sollte ich also am 22.8.2019 eine Straftat begangen haben, weil ich ca. 1 Jahr und 7 Monate später eine Anzeige gegen eine Person aufgegeben haben soll.

Blöd, wenn die Staatsanwaltschaft so einen Strafbefehl beantragt. Noch blöder, wenn dann eine Richterin so einen Schwachsinn auch noch unterschreibt.

Der Vorwurf in dem Strafbefehl lautete falsche Verdächtigung. Nachdem Rechtsmittel eingelegt wurde, hat man den Strafbefehl zunächst wieder zurückgenommen, und mit geänderten Datum erneut beantragt. Auch den neuen Strafbefehl wegen falscher Verdächtigung unterschrieb die Richterin wieder.

Wer nun glaubt, man könne wegen der selben Straftat nicht zweimal bzw. mehrfach angeklagt werden, sieht sich hier eines besseren belehrt. Es gab also den Vorwurf, ich hätte am 17.3.2021 eine falsche Verdächtigung begangen, und wurde für diese Tat zweimal beschuldigt.

Gegen beide Strafbefehle legte ich Rechtsmittel ein, dann kam es zur Verhandlung. In der Ladung zur Verhandlung ging es dann nicht mehr um falsche Verdächtigung, sondern angeblich um Betrug.

In der Verhandlung ging es dann niemals um Betrug, sondern der Vorwurf lautete wieder falsche Verdächtigung. Das änderte sich aber wieder während der Verhandlung. Aus falscher Verdächtigung wurde falsche Verdächtigung durch Unterlassen. Dumm nur, dass man dadurch einen neuen Termin hätte ansetzen müssen, denn so war es mir nicht möglich gegen den neuen Vorwurf wirklich zu verteidigen.

Hier wollen wir mal den Unterschied zwischen falscher Verdächtigung und falscher Verdächtigung durch unterlassen beleuchten.

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 164 Falsche Verdächtigung

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer in gleicher Absicht bei einer der in Absatz 1 bezeichneten Stellen oder öffentlich über einen anderen wider besseres Wissen eine sonstige Behauptung tatsächlicher Art aufstellt, die geeignet ist, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen.
(3) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren wird bestraft, wer die falsche Verdächtigung begeht, um eine Strafmilderung oder ein Absehen von Strafe nach § 46b dieses Gesetzes, § 31 des Betäubungsmittelgesetzes oder § 4a des Anti-Doping-Gesetzes zu erlangen. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.

Es reicht also nicht aus, jemand falsch zu verdächtigen, sondern man muss es schon vorsätzlich machen. Das Gericht hat aber festgestellt, dass dies in diesem Falle nicht passiert war. Deswegen sehen wir uns mal

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 13 Begehen durch Unterlassen

(1) Wer es unterläßt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist nach diesem Gesetz nur dann strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, daß der Erfolg nicht eintritt, und wenn das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht.
(2) Die Strafe kann nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.
Zugegeben, das ist nicht so leicht zu verstehen, aber genau danach hat mir das AG verurteilt. Wie bereits erwähnt, hatte ich durch die Änderung der Anklage überhaupt keine Möglichkeit mich wirklich zu verteidigen. Zwar habe ich ausdrücklich mitgeteilt, dass ich noch am selben Tag die Polizei angerufen hatte, aber der zuständige Polizist war nicht mehr im Haus.
Die Richterin, die bereits so viel Mist gemacht hatte, hat nun einfach behauptet, dass das nur eine Schutzbehauptung gewesen wäre. Die Möglichkeit dies zu beweisen hatte ich natürlich nicht, weil der Termin nicht verschoben wurde, und ich daher nicht die Möglichkeit hatte auf meinen Computer oder meine Fritz.box zuzugreifen. Meine Fax-und Telefonliste konnte sich somit nicht vorlegen, weil das bei der ursprünglichen Anklage auch nicht nötig gewesen wäre.
Damit hat die Richterin also eigentlich das gemacht, was sie mir vorwirft.
Sie wirft mir vor, dass ich es unterlassen hätte die Polizei zu informieren, dass der angezeigte Straftatbestand doch nicht erfüllt wurde, während sie es unterlassen hat mir das rechtliche Gehör zu gewähren, damit ich mich verteidigen kann.
Ich teilte dem Gericht ausdrücklich mit, dass ich die Polizei informiert habe, und die Richterin, die vorher schon viel Schwachsinn verzapft hatte, und es nun unterlassen hat, mir das rechtliche Gehör zu gewähren, und mich zu verteidigen, verurteilt mich wegen unterlassen, obwohl sie es war, die hier was unterlassen hatte.
Wahrscheinlich ist es nicht erlaubt hier im Internet die Telefonliste zu veröffentlichen, zumindest nicht, bis das Verfahren abgeschlossen ist, deswegen verzichte ich im Moment darauf.
Eine falsche Verdächtigung ist bekanntlich nur strafbar, wenn diese vorsätzlich erfolgte. Dies kann auch bei Änderung der Anklage auf falsche Verdächtigung durch unterlassen nicht anders sein.
Wie bereits in früheren Beiträgen und Schreiben erwähnt, gab es eine Anzeige gegen den Verkäufer wegen des Verdachts des Betrugs. Der Warenbetrug wegen der nicht gelieferten Maske hat sich zunächst zwar nicht bestätigt, aber ein Betrug lag trotzdem vor, weil der Verkäufer für die Nichtlieferung meiner Bestellung verantwortlich ist, da er einseitig die Versandart von Paket auf Päckchen geändert hatte, um 50 Cent zu sparen.
Außerdem hat er sich geweigert die Ware erneut zu versenden, als das Päckchen zu ihm zurückkam, obwohl für die erneute Versendung keine zusätzlichen Kosten angefallen wären. Er hat sogar von mir noch zusätzliche Versandkosten verlangt, um sich zu bereichern, obwohl es keine zusätzlichen Kosten gab.
Doch selbst wenn es zusätzliche Versandkosten gegeben hätte, hätte diese der Verkäufer übernehmen müssen, weil ich ja die Ware incl. Versandkosten gekauft hatte.
Neben dem Betrug durch Änderung auf die billigere Versandart, und den versuchten Betrug durch den Versuch von mir zusätzliche Versandkosten zu ergaunern, die tatsächlich nicht angefallen wären, und auch nicht zugestanden hätten, selbst wenn sie angefallen wären, gibt es auch noch die Straftat der Untreue, weil der Verkäufer die von mir gekaufte und bezahlte Maske nicht geliefert hat.
Eine Straftat der falschen Verdächtigung durch Unterlassen wurde also auch deswegen nicht begangen, weil der Verkäufer trotz der Rücklieferung des Päckchens weitere Straftaten begangen hat.

 

 

ESSEN: Messerattacke auf SCHÜTZT UNSERE FREIHEIT

Heute gab es wieder eine Infoveranstaltung von SCHÜTZT UNSERE FREIHEIT in Essen. Ich war auch mal wieder dabei.

Zwischendurch war ich kurz weg, um mir einen Kaffee zu holen. Als ich gerade zurückkam, sah ich so einen aggressiven Antifa-Alki, der sowohl die Infoleine angriff, als auch die Teilnehmer. Er schubste nicht nur einen Teilnehmer, der dadurch stürzte, sondern versuchte auch die Leine zu zerstören. Der Typ war nicht alleine. Der Spinner versuchte mehrmals Karatekick Teilnehmer zu verletzen. Dabei stürzte der Penner selbst, stand wieder auf, und versuchte es erneut.

Ein älterer Ausländer, der nicht zu der Veranstaltung gehörte, aber in der Nähe saß, unterstütze die Teilnehmer. Als der Alkityp bemerkte, dass er schlechte Karten hat, zog er und seine Begleiter wieder davon.

Da ich zu Beginn der Auseinandersetzung noch einige Meter von der Veranstaltung entfernt war, bemerkte ich nicht, dass der Spinner ein Klappmesser dabei hatte, aber zwei Teilnehmer, die aktiv dabei waren, bestätigten übereinstimmend, dass der Typ ein verbotenes Messer dabei hatte, und das auch gezogen hatte.

Polizei war leider nicht in der Nähe, und so konnte der dumme Assi ungehindert wieder verschwinden. Ich denke aber, dass sich einige das Gesucht gemerkt haben.

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