VG bestätigt rechtswidriges Verhalten der Polizei Bremerhaven.

Es wird festgestellt, dass das Betreten der Wohnung der Kläger
durch Einsatzkräfte der Polizei im Rahmen eines Einsatzes am
12.05.2023 um 22:55 Uhr und das anschließende Verweilen darin
rechtswidrig waren.

Hier geht es um ein Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen. Bei den Einsatzkräften der Polizei handelt es sich um Beamte der Polizei Bremerhaven.

Logischerweise gehören rechtswidriges Handeln nicht zu den Aufgaben der Polizei, deshalb stellt sich die Frage, welche Konsequenzen das Verhalten der Polizei für die Beamten hat, und welche Konsequenzen die Behörde für sich und ihre Beamten daraus zieht.

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