Wenn es nach dem Innenmister von NRW geht, und nach der treuen Systempresse, war das anscheinend ein großartiger Erfolg gegen Rechts, was sich da am Wochenende in einer Kleingartenanlage in Gelsenkirchen abgespielt hat.
Die WAZ titelt:
POLIZEI STOPPT NAZI-KONZERT
In der BILD liest man:
Neonazi-Razzia bei „Sturmwehr“-Konzert!
Und ähnlich geht es auch bei der restlichen Systempresse weiter.
WIKIPEDIA schreibt über den Begriff KONUERT
Konzert(über ital. concerto von lat. concertare „wetteifern“, später und seltener auch ital. conserto, von lat. conserere „zusammenfügen“[1]) im Sinne einer Musikveranstaltung nennt man den Vortrag von Musik vor einem eigens zu diesem Zweck versammelten Publikum („Hörerschaft“), meist auf einer dafür geeigneten oder eigens errichteten Bühne. Dies kann öffentlich oder privat sein. Der Begriff grenzt sich ab von Veranstaltungen, bei denen die Musik nicht die Hauptsache ist.
Schon bei dem verwendeten Begriff KONZERT gibt es also Zweifel. Ging es bei dem Zusammentreffen tatsächlich in der Hauptsache um Musik, oder handelte es sich bloß um ein privates Treffen oder eine private Veranstaltung, bei der auch Musik gespeilt wurde, die Musik aber nicht der Hauptgrund für das Zusammentreffen war?
Und wenn es sich um ein NAZI-Konzert handelte, welche böse, rechtsradikale Musik wurde denn dort gespielt? Weder der Innenminister, das Innenministerium, oder die systemtreue Presse lassen den Leser das wissen.
Nach unseren Erkenntnissen waren gerade mal 2 Lieder gespielt, und keines davon soll wirklich verbotenes rechtsradikales Liedmaterial gewesen sein. Selbst ein früher mal völlig harmloses Kinderlied von den
10 KLEINEN NEGERLEIN,
was heute sicherlich als politisch inkorrekt bezeichnet wird, wurde dort nicht gespielt.
Wie könnte es zu so einem Polizeieinsatz mit einer Hundertschaft an Polizisten und Staatsschutz etc. wohl gekommen sein? Da lassen wir mal unser Hirn ein wenig spielen.
Da treffen sich 80 böse Nazis, um verbotene Lieder zu singen oder Musik zu spielen. Wieso eigentlich verboten, bei uns wird doch sowohl die Kunstfreiheit, als auch die Meinungsfreiheit (angeblich) garantiert.
Selbst eine Band wie die linksradikale Punkband
Feine Sahne Fischfilet
dürfen ihre krankhaften Gewaltphantasien von sich geben, und werden von der Bundesregierung sogar noch gefördert.
Die bösen Nazis haben für ihr Treffen auch eine Band organisiert. Die Musik ist natürlich laut, so dass auch die Nachbarn den Gesang hören. Ein anständiger Sozialdemokrat, von denen es in Gelsenkirchen tatsächlich noch immer einige gibt, oder einer von der ANTIFA, meint in dem dritten oder vierten Lied etwas verbotenes gehört zu haben. Vielleicht lautete der Titel des Liedes
ICH BRATE GERNE 4 HÄHNCHENSCHENKEL IN DER PFANNE,
oder so ähnlich. So etwas geht natürlich gar nicht, da bekommt man ja Bilder im Kopf, die uns an braune Zeiten erinnern. Also griff die ANTIFA, oder der letzte Sozialdemokrat sofort zum Telefon und informierte das Innenministerium über den unglaublichen Vorfall.
Der Innenminister, der bekannt dafür ist, dass er mit aller Härte gegen Clan-Kriminalität vorgeht, und gegen linke Brandstifter, sowie gegen angebliche Rechte, setzte sofort eine Hundertschaft, bestehend aus Polizei, Staatsschutz und Verfassungsschutz in Bewegung, denn die haben ja nichts besseres zu tun, und warten den ganzen Tag nur auf einen Anruf des Ministers. Und von z. B. Düsseldorf zu der Kleingartenanlage nach Gelsenkirchen-Ückendorf ist es jetzt auch nicht so weit, dass die Hundertschaft schon nach dem 2. Lied der Band halb Ückendorf abgeriegelt hat. Sind halt schnell unsere Uniformierten. In 20 Minuten schaffen die das locker, oder?
(Gut nicht immer sind die so schnell. Als in Gelsenkirchen-Hessler versucht wurde ein Geldautomat zu sprengen, da war die Polizei nicht unbedingt schnell.
https://feldmark.news.blog/2023/10/26/versuchter-geldautomatensprengung-in-gelsenkirchen-hessler/)
Etwas unerklärlich ist allerdings, wieso zeitgleich mit Polizei und Staatsschutz auch etliche Pressevertreter vor Ort waren. Wie kann das sein?
Hier kommt der Verdacht auf, dass sich das Ganze völlig anders abgespielt haben dürfte.
War es vielleicht so, oder so ähnlich?
In der Kleingartenanlage hat jemand einen Schrebergarten. Der Eigentümer plant eine private Party, und mietet dafür das Vereinsheim an. Bei der geplanten Veranstaltung will er, oder eine Bande, auch ein paar Lieder spielen. Die Veranstaltung wurde schon vor Wochen geplant, und weil der Mann ein böser Mann ist, der sich hartnäckig weigert die CDU, oder die SPD zu wählen, und schon gar nicht DIE GRÜNEN, hat der Staatsschutz auch schon vor Wochen von dieser geplanten Veranstaltung Wind bekommen, und sofort einen SCHLAG GEGEN RECHTS GEPLANT.
Ok, es gab also keinen konkreten strafbaren Grund für diese Aktion, sondern man ging gegen die Leute vor, ohne dass es eine konkrete strafbare Handlung gab. Das erklärt natürlich, warum auch die Presse zeitgleich mit Polizei und Staatsschutz vor Ort war, denn die informierte Systempresse soll natürlich über den Einsatz berichten. Da bleibt natürlich noch eine Frage offen. Wurde die Presse nur im Vorfeld über die Aktion informiert, oder zahlt das Land oder der Bund für die systemtreue Berichterstattung? Schließlich muss die Presse ja auch leben.
Eins kann ich bestätigen, bei uns hat sich niemand gemeldet, um uns für die Berichterstattung zu bezahlen. Was machen wir bloß falsch.
Und wie geht es jetzt wohl weiter?
Zur Erinnerung, im Juni 2023 gab es in Essen eine Massenschlägerei zwischen moslemischen Zuwanderern. Hier gab es also konkrete Straftaten, und 169 Strafanzeigen, die alle eingestellt wurden.
In Ückendorf berichtet die Presse über keine konkrete Straftat. Vielleicht versucht man es mal wieder mit dem Vorwurf der Volksverhetzung, aber die beiden Lieder waren sicherlich keine Volksverhetzung.
Manchmal hat man den Eindruck, dass es von Vorteil ist, wenn man kein Deutscher ist.
Der STERN schreibt übrigens u.a.
Die Polizei hat ein illegales Konzert der rechten Szene in Gelsenkirchen beendet und zahlreiche Strafverfahren eingeleitet. In einem Vereinsheim einer Kleingartenanlage waren am Samstagabend 78 Personen zu der Veranstaltung zusammengekommen, teilte die Polizei in der Nacht zu Sonntag mit. Die Polizei leitete nach einer ersten Bilanz ihres Einsatzes sieben Strafverfahren, darunter in zwei Fällen wegen des Verdachts der Volksverhetzung ein. Sie stellten CDs mit mutmaßlich rechtsradikalen Inhalten sicher. Die weiteren Ermittlungen hinsichtlich etwaiger Verstöße dauerten an.
Was heißt hier eigentlich ILLEGALES KONZERT? Es handelte sich zunächst um eine gewöhnliche Party, die man natürlich nicht genehmigen lassen muss. Was war also daran illegal?
Der STERN schreibt selbst, dass 78 Personen zu der VERANSTALTUNG kamen. Veranstaltung, also kein Konzert?
Die Polizei leitete demnach 7 Strafverfahren ein. Woher wussten die denn von diesen angeblichen Straftaten? Zur Erinnerung, die Polizeiaktion muss bereits vor der Veranstaltung geplant worden sein, woher wollen Innenminister/Innenministerium und Polizei schon im Vorfeld gewusst haben, dass in der Kleingartenanlage angeblich eine Straftat vorliegt?
Man spricht z. B. von Volksverhetzung. Diese angebliche Volksverhetzung während der Veranstaltung kann aber doch nicht wirklich der Grund für die schon vorher geplante Polizeiaktion gewesen sein.
NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) meint
„Denn was da gesungen wird, ist reiner Hass, Hetze und Menschenverachtung“.
So weit bekannt, wurden gerade 2 Musikstücke gespielt. Es wird bezweifelt, dass der Innenminister bei Planung der Polizeiaktion den Inhalt der beiden Lieder überhaupt kannte. Dumm für ihn, wenn diese beiden Lieder keine Volksverhetzung enthielten.
Und nochmal stellt sich die Frage, warum man einigen Leuten bereits im Vorfeld unterstellt, sie würden Lieder singen mit volksverhetzenden Inhalt, während dieser Staat anderseits gewaltverherrlichende linke Musiker fördert.
Seit Monaten gibt es z. B. immer wieder kriminelle Aktionen von Klimaklebern. Noch nie hat man gehört, dass die Polizei bzw. der Staat diese Leute im Vorfeld daran gehindert hätte ihre kriminellen Aktionen durchzuführen. Im Gegenteil, Bürger die Klimakleber an ihren Aktion hindern wollten, wurden von der Polizei daran gehindert, und damit die kriminellen Aktionen der Klimakleber unterstützt.
Bei der Party im Schrebergarten hat man aber nicht gewartet, bis es tatsächlich zu Straftaten kommt, sondern man hat schon im Vorfeld geplant die Veranstaltung abzubrechen.
Auch weitere angebliche Straftaten während der Polizeiaktion waren kein berechtigter Grund die Party zu stören.
Dazu gehören ein Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, ein Strafverfahren wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte.
Zu diesen angeblichen Straftaten wäre es ja nicht gekommen, wenn die Polizei die Party nicht beendet hätte. Und damit können diese angebliche Straftaten kein berechtigter Grund für den Polizeieinsatz gewesen sein.