GRATULATION: So sehen Sieger aus.

Frank Engelen, ein bekannter und erfolgreicher Kinderschützer, hat nach einem jahrelangen Rechtsstreit mal wieder ein Verfahren in eigener Sache gewonnen.

Auf

www.SoSehenSiegeraus.news.blog

wird in den nächsten Tagen ein Beitrag über den Fall veröffentlicht werden.

Gegen Frank Engelen gab es ein Strafverfahren, weil er Dave Möbius geholfen hatte, nach dem dieser zum 2. und zu, 3. Mal aus einem Kinderheim geflüchtet war.

Frank Engelen wurde deshalb angeklagt, und war 9 Monate in Untersuchungshaft. Er bekam vom Amtsgericht eine Bewährungsstrafe. Dagegen hatte er Rechtsmittel eingelegt. Auch die Staatsanwaltschaft war mit dem Urteil nicht zufrieden, und wollte eine Verurteilung ohne Bewährung erreichen.

In dem Berufungsverfahren hatte das Landgericht erneut einen Haftbefehl erlassen, der aber vom OLG wieder aufgehoben wurde. Dass der Haftbefehl des Landgerichts rechtswidrig war, sollte eigentlich jeder Jurastudent erkennen, auch wenn er noch im ersten Semester ist, oder bisher nur die Mensa der UNI besucht hatte.

Im Berufungsverfahren wurde der Dipl. Inh. Engelen dann wieder verurteilt, dagegen wurde dann beim OLG Revision eingelegt. Das Urteil des LG war dermaßen schlecht, dass selbst die Generalstaatsanwaltschaft die Aufhebung des Urteils forderte.

Jetzt hat das OLG der Revision stattgegeben, und das Urteil des LG wegen der angeblichen Entziehung Minderjähriger wieder aufgehoben. Ein schöner Erfolg vor Weihnachten , wir gratulieren Herrn Engelen zu diesem Erfolg, und wünschen ihm auch noch Frohe Weihnachten und ein glückliches Neues Jahr.

Wegen der 9 Monate Untersuchungshaft sollte Herrn Engelen nun noch eine ordentliche Haftentschädigung zustehen.

Anwalt bestätigt, die Verhaftung von Holger war nicht zulässig

In einem früherem Beitrag übern Holger Jung, der in der JVA Bremerhaven mit 54 Jahren verstorben ist, wurde berichtet, dass die Beugehaft von Holger aus unserer Sicht nicht zulässig war.

Jetzt erreichte uns eine Info von einem Anwalt, der diese Sichtweise untermauerte. Demnach gab es schon vor ca. 10 Jahren ebenfalls eine Verhaftung eines Elternteils, von dem man den Aufenthaltsort seines Kindes erpressen wollte.

In diesem Fall soll es später ein Urteil gegeben haben, die die Beugehaft des Elternteil für nicht zulässig festgestellt hat.

In unserem Beitrag bezogen wir uns auf das Aussageverweigerungsrecht und das Zeugnisverweigerungsrecht, man muss aber auch noch beachten, dass das Gericht durch die Verhaftung von Holger auch noch eine massive Kindeswohlgefährdung begangen hat, denn das Gericht hat ja durch die Verhaftung des Vaters dafür gesorgt, dass die 15-jährige Tochter plötzlich alleine war.

Und natürlich hat das Familiengericht auch komplett den Willen des Mädchens missachtet, dass ja sehr klar zum Ausdruck gebracht hat, dass sie weder in einem Heim, noch bei Pflegeeltern leben wollte, sondern ausschließlich bei ihrem Vater.

Einem Familiengericht sollte eigentlich bekannt sein, dass man den Willen einer 15-Jährigen zu berücksichtigen hat.

Ich hoffe natürlich, dass ich das Urteil oder das Aktenzeichen noch bekomme.

Es wird demnächst noch weitere Beiträge über Holger und Co geben.

 

Der Tod von Holger J. wird nicht verschwiegen.

Das Aussageverweigerungsrecht im Strafverfahren kennen wahrscheinlich die meisten. Die KI mein dazu:

Das Aussageverweigerungsrecht ist das Recht einer Person, in einem Strafverfahren oder bei Ordnungswidrigkeiten keine Angaben zum Sachverhalt machen zu müssen. Es ist ein wichtiger Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips und schützt Beschuldigte vor Selbstbelastung. Das Recht, die Aussage zu verweigern, gilt sowohl bei der Polizei, als auch vor der Staatsanwaltschaft und vor Gericht. 

Darüber hinaus gibt es aber auch noch ein Zeugnisverweigerungsrecht, und dazu schreibt die KI:

Im Zivilprozess haben Zeugen ein Recht zur Aussageverweigerung (§§ 383, 384 ZPO), ähnlich wie im Strafprozess, allerdings mit spezifischen zivilprozessualen Regelungen. Dieses Recht steht bestimmten Personengruppen zu, darunter Angehörige einer Partei, Geistliche und bestimmte Berufsgruppen, die unter Berufsgeheimnis stehen. Im Gegensatz zum Strafprozess wird in der ZPO nicht zwischen Aussage- und Zeugnisverweigerungsrecht unterschieden, sondern es wird generell von Zeugnisverweigerungsrecht gesprochen.

Manchmal ist die KI halt noch ein wenig dumm und nicht wirklich brauchbar. Man kann es aber ja nochmal versuchen.

Im Zivilprozess haben Zeugen unter bestimmten Umständen ein Zeugnisverweigerungsrecht, das ihnen erlaubt, die Aussage zu verweigern, um sich selbst oder nahe Angehörige nicht zu belasten oder um berufliche Geheimnisse zu wahren. Dieses Recht ist in den §§ 383 und 384 der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt und unterscheidet sich vom Aussageverweigerungsrecht des Beschuldigten im Strafprozess.

Und tatsächlich hat die KI im zweiten Versuch auch mitbekommen, dass das Zeugnisverweigerungsrecht auch gilt, wenn es um nahe Angehörige geht.

Man muss sicherlich kein Volljurist sein, um zu erkennen, dass zu den nahen Angehörigen auch die eigenen Kinder gehören.

Hier wurde bereits berichtet, dass das Familiengericht Bremerhaven einen Haftbefehl gegen Holger J.  erlassen hatte, weil ein Richter den Vater von Mara zwingen wollte den Judas zu spielen. Für die, die in der christlichen Religion nicht so bewandert sind noch der Hinweis, dass Judas der Verräter von Jesus war. Der Familienrichter wollte mit dem Haftbefehl Holger J. zwingen, den Aufenthaltsort seiner 15-jährigen Tochter zu verraten.

In einem Strafverfahren wäre so ein Haftbefehl sicherlich völlig undenkbar. Auch in einem Zivilprozess dürfte so etwas nicht zulässig sein. Wenn man in einem Zivilprozess ein Zeugnisverweigerungsrecht hat, bedeutet das sicherlich, dass man auch das Recht besitzt, den Aufenthaltsort des nahen Angehörigen zu verschweigen. Eine Person in Beugehaft zu stecken, mit dem Ziel, auf sein Zeugnisverweigerungsrecht zu verzichten, und den Aufenthaltsort der eigenen Tochter zu verraten, dürfte mit ziemlicher Sicherheit auch im Zivilprozess völlig unzulässig sein.

Natürlich besitzen wir keinen Doktortitel Komma und schon gar nicht in Jura, wie dies auf den Richter Dr. Köster, vom Amtsgericht/Familiengericht zutrifft. Man sollte ja eigentlich davon ausgehen können, dass ein Jurist mit Doktortitel besonders befähigt wäre, und die Gesetze kennen sollte, aber in der Vergangenheit wurde immer wieder festgestellt, dass gerade unter Juristen, die einen Doktortitel besitzen, die Unfähigkeit und Willkür besonders groß war. Dies gilt ganz besonders für solche Richter, die einen Doktortitel besitzen, und dennoch jahrelang bei den unteren Gerichtsinstanzen tätig sind. Sollte man bei einem Juristen, mit einem akademischen Grad nicht davon ausgehen können, das dieser mindestens die Fähigkeiten für ein Landgericht, oder Oberlandesgericht mitbringt?

Holger J. Der Vater der 15-jährigen Mara, wurde also am 26. Mai 2025 in Bremerhaven festgenommen, als er dort einen Termin bei einer Politikerin hatte. Da der Vater und seine Tochter schon seit einem Jahr nicht mehr in Bremerhaven wohnten, war er zu diesem Termin extra mehrere 100 Kilometer angereist. Hier stellt sich nun die Frage, wie konnte es sein, dass Holger J. an diesen Tag, in den Räumen der Politikerin verhaftet wurde. Wer war der Judas, der Holger J. An die Polizei verriet?

Dem Gericht war bekannt, dass Holger J. Alleinerziehend war, und mit der Verhaftung des Vaters automatisch auch eine Kindeswohlgefährdung eintreten musste, denn einer 15 jährigen 2 Monate lang den Vater zu entziehen, darf doch wohl als ernsthafte Kindeswohlgefährdung bezeichnet werden, oder?

Es ist schon erstaunlich, wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, dann ist natürlich das Jugendamt dafür zuständig, diese abzustellen. Es gibt zahlreiche Mittel, die einem Jugendamt dafür zur Verfügung stehen. Als letzte Mittel, also wenn andere Mittel keinen Erfolg brachten, kann ein Jugendamt auch eine Inobhutnahme durchführen. Der starke Anstieg bei den Inobhutnahmen, ist ein Zeichen dafür, das Jugendämter immer häufiger Inobhutnahmen durchführen, ohne zuvor versucht zu haben andere Mittel einzusetzen.

Im Jahr 2005 wurden noch ungefähr 25000 Kinder von Jugendämtern in Obhut genommen. Inzwischen ist in Deutschland, die Geburtenrate mit nur noch 1,35 Kinder pro Frau, auf dem niedrigsten Stand. Dennoch hat sich die Zahl der Inobhutnahmen mit circa 75000 Kindern pro Jahr, verdreifacht.

Im Jahr 2023 wurden 692.989 Kinder geboren, während die Inobhutnahmen bei 75000 lagen. Über 10% der Neugeborenen können also und damit rechnen, dass das Jugendamt sie im Laufe ihrer Kindheit in Obhut nehmen wird. Kein Wunder, dass immer weniger Frauen bereit sind in diesem Land Kinder in die Welt zu setzen.

Auch Holger J., dem alleinerziehenden Vater, hatte das Jugendamt das Kind entzogen. Auch hier scheint es vorher keine anderen Hilfen vom Jugendamt gegeben zu haben. Die damals noch kleine Mara machte aber ziemlich schnell klar, was sie wollte. Sie wollte nicht, dass die Betreiber von sogenannten Jugendhilfeeinrichtungen sich auf ihre Kosten beziehungsweise auf ihr Leid, die Taschen vollmachen. Immer wieder verschwand sie aus der Fremdunterbringung, und kehrte zu ihren geliebten Vater zurück. Immer wieder wurde das Mädchen durch das Familiengericht, Jugendamt und der Polizei zurück in die Fremdunterbringung gebracht, natürlich gegen ihren ausdrücklichen Willen. Auch das Familiengericht, und das Jugendamt haben den Willen der Kinder bei ihren Entscheidungen mit zu berücksichtigen. Dabei zählt der Wille des Kindes umso mehr, je älter es wird.

Mara war zuletzt am 24.12.2023 aus der Fremdunterbringung verschwunden, um zu ihrem geliebten Vater zurückgekehrt. Inzwischen ist Mara 15 Jahre alt, und ab 14 ist der Wille des Kindes so stark zu berücksichtigen, dass eine Fremdunterbringung gegen ihren Willen kaum noch möglich ist. Durch ihr ständiges Entweichen aus der Fremdunterbringung hat sie auch klar und deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie dort nicht leben will. Da stellt man sich natürlich die Frage, warum dies das Familiengericht Bremerhaven mit seinen Familienrichtern Dr. Köster und Walther dies nicht begriffen haben wollen. Oder gibt es andere Gründe, warum man unbedingt nicht wollte, dass das Kind bei ihrem Vater bleibt?

Wir hatten keinen Einblick in die Akten, aber haben erfahren, das in der Akte stehen soll, dass ein Mitarbeiter des Jugendamtes offenbar Gefallen daran hatte, An der getragenen Unterwäsche von Mädchen zu schnüffeln. Könnte dies vielleicht ein Grund dafür sein, dass man Mara, gegen ihren eindeutigen Willen, wieder in die Fremdunterbringung stecken will? Ist das vielleicht der Grund dafür, dass das Familiengericht Bremerhaven, und das Jugendamt Bremerhaven den Fall bisher nicht an das wirkliche zuständige Gericht und Jugendamt abgegeben haben?

Auch einen Dr. Köster dürfte bekannt sein, dass Holger J, und Mara J, schon seit einem Jahr nicht mehr in Bremerhaven wohnen, und das zuständige Gericht und Jugendamt damit gewechselt hat. Das inzwischen zuständige Jugendamt hat er auch schon klargemacht, Dass sie mit den bisherigen Maßnahmen der Kollegen aus Bremerhaven nicht konform gehen.

Aufgrund des Haftbefehls des Familiengerichts Bremerhaven, den vermutlich Richter Dr. Köster, erlassen hatte, wurde Holger J am 26.5.2025 verhaftet, und in die JVA Bremerhaven eingeliefert. Holger J. sollte aus der Beugehaft entlassen werden, wenn er dem Familiengericht Bremerhaven mitgeteilt hätte, wo sich seine Tochter aufhält, damit man diese wieder in die Fremdunterbringung stecken konnte. Spätestens am 25.7.2025 sollte die Beugehaft enden.

Holger J. war ein Risikofall, da er bereits vor Jahren einen Schlaganfall erlitten hatte. Allein daher erscheint eine Haft, besonders aber eine Zivilhaft, nicht angebracht und nicht verhältnismäßig gewesen zu sein. 2 Tage vor der geplanten Entlassung starb Holger J. in seiner Gefängniszelle. Und nun ist natürlich der Supergau eingetreten.

Schon durch die Verhaftung, die wir als ungesetzlich, und völlig unverhältnismäßig ansehen, hatte aus unserer Sicht das Familiengericht eine unzulässige Kindeswohlgefährdung für Mara herbeigeführt. Durch den Tod bis 54-jährigen Vaters, hat man jetzt auch noch für eine Kindeswohlgefährdung, und natürlich für eine Traumatisierung von Mara gesorgt, die man nicht mehr beseitigen kann.

Wer dieses „Bestes Deutschland aller Zeiten“ kennt, ahnt natürlich schon, dass das für die Beteiligten im Staatsdienst folgenlos bleiben wird. Auch die Missachtung sämtlicher Rechtsnormen wird man mit dem Hinweis auf die richterliche Unabhängigkeit vom Tisch wischen. Da stellt man sich natürlich die Frage, ob nun Rechtsbeugung auch schon zur richterlichen Unabhängigkeit zählt.

Schon seit Jahren fordert Rechtsanwalt Plantiko eine Richterwahl auf Zeit durch das Volk, damit man sich wenigstens von den unfähigsten und willkürlich Richtern wieder trennen kann. Wir unterstützen diese Forderung schon seit langem.

*** Rechtsanwalt Claus Plantiko ist gestorben.

Claus Plantiko

* 24.06.1938

† 12.05.2025 in Bonn-Duisdorf ***

In diesem Fall sehen wir also ein unzuständiges Gericht, weil weder Holger J., noch Mara J., Überhaupt in Bremerhaven wohnen.

Außerdem einen unverhältnismäßigen Haftbefehl wegen dem Gesundheitszustand von Holger J.

Eine Missachtung des Willens, der bei einem 15 jährigen Mädchen zu berücksichtigen ist.

Eine Verweigerung des Zeugnisverweigerungsrechts, welches aus unserer Sicht Holger J. Zustand.

Aus unserer Sicht ist klar, dass die Beteiligten zu mindestens eine erhebliche Mitschuld am Tod von Holger J. tragen, und zur Verantwortung gezogen gehören.

Natürlich kann es nicht sein, dass diese Mitverantwortlichen weiterhin dafür zuständig sein sollen, über die Zukunft von Mara entscheiden zu dürfen.

Wir werden eine Strafanzeige fertigen, sowie eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter, Auch wenn diese mal wieder abgelehnt werden wird, wird sie zumindest für Aufregung sorgen.

 

Frau Bianca Ax und der Tod von Holger J.

Frau Bianca Ax stellt sich auf der Internetseite

Wir für Bremerhaven so vor.

Herzlich willkommen! Ich bin Bianca Ax, geboren am 13. Dezember 1975 in Bremerhaven-Lehe. Meine Kindheit war geprägt von besonderen Lebensumständen: Nach meiner Adoption verbrachte ich einige Jahre in meiner neuen Familie, bevor ich im Waisenstift Varel aufwuchs, wo ich auch erwachsen wurde. …

… In meinem Erwachsenenleben lernte ich meinen Mann kennen, und nach unserer Heirat kehrten wir gemeinsam nach Bremerhaven zurück. Hier begann mein politisches Engagement, das mir von Anfang an große Freude bereitete. …

So groß kann die Freude dann doch nicht gewesen sein, wenn man die Partei wechseln muss.

Nach einiger Zeit entschied ich mich, die Wählervereinigung BiW zu verlassen, da ich dort nicht die Werte fand, die ich suchte. Gemeinsam mit Claudia Baltrusch gründete ich schließlich die Wählervereinigung „Wir für Bremerhaven“. Heute bin ich stolz darauf, als Fraktionsvorsitzende der WfB mit einem engagierten Team für die Belange der Bremerhavener Bürgerinnen und Bürger einzutreten. Unsere Mission: Sozialpolitik mit Herz.

Sozialpolitik mit Herz also, leider hat Holger J. soviel Herz nicht überlebt.

Was hat Frau Ax mit der Verhaftung und damit auch mit dem Tod von Holger J zu tun?

Diese Frage würden wir ihr gerne stellen.

Holger J. und Mara J. sind ein Opfer des Jugendamtes Bremerhaven und des Familiengericht Bremerhaven. Einer der dortigen Familienrichter ist Richter Dr. Köster. Dieser ist durchaus schön öfters mit seinen merkwürdigen Entscheidungen aufgefallen. Auch mit dem VOLLPFOSTEN DES MONATS wurde er bereits ausgezeichnet.

Als die Mutter von Mara J. starb, lebte sie alleine mit ihrem Vater zusammen in Bremerhaven. Das Jugendamt Bremerhaven, für seine zahlreichen willkürlichen Inobhutnahmen bekannt, nahm Mara 2006 erstmalig in Obhut, dabei soll es sich um konstruierte Kindswohlgefährdung gehandelt haben. Nichts neues für Jugendämter, nichts neues für das Jugendamt Bremerhaven.

Lt. Grundgesetz ist die Familie besonders geschützt. Eine Inobhutnahme darf daher nur das letzte Mittel sein. Was waren die Ma0nahmen des Jugendamtes Bremerhaven, bevor man die Inobhutnahme durchführte?

Es gibt genügend Fälle, wo Jugendämter mit Hilfe der Familiengerichte Inobhutnahmen durchgeführt haben, wo Kinder und Eltern durch diese Maßnahmen traumatisiert wurden, ohne dass es vorher jemals eine Hilfe des Jugendamtes gab.

Die damals kleine Mara hatte ihren eigenen Willen. Die Liebe zu ihrem Vater war so groß, dass auch das Jugendamt Bremerhaven, oder das Familiengericht Bremerhaven die zerstören konnte. Immer wieder haute Mara aus der Fremdunterbringung ab, und kam zurück zum Vater.

Natürlich sind Jugendämter nicht einsichtig, und die Schwarzkittel bei Gericht sowieso nicht. Obwohl sie nur Diener des Volkes sind, halten sie sich für mindestens Halbgötter in Schwarz. Wenn ein Kind immer und immer wieder aus der Fremdunterbringung abhaut, zurück zum Vater, dann muss man doch mal erkennen, dass die Fremdunterbringung der falsche Weg ist. Diese Einsicht fehlt aber sowohl beim Jugendamt, als auch beim Familiengericht.

Am 24.12.2023 kehrte das freiheitsliebende Mädchen wieder zu ihrem Vater zurück. Da weder Mara, noch er, wollten, dass Mara wieder im Heim landete, machte der Vater genau das Richtige. Zusammen mit seiner Tochter verließ er Bremerhaven und zog in ein anderes Bundesland. Vor ca. 1,5 Jahren hat man also die Stadt Bremerhaven, das Bundesland Bremen und damit die Zuständigkeit des Familiengerichts Bremerhaven und des Jugendamtes Bremerhaven verlassen.

Weder das Familiengericht, noch das Jugendamt Bremerhaven sind damit weiterhin für Mara zuständig, dennoch weigert sich das Familiengericht Bremerhaven und das Jugendamt Bremerhaven den Fall abzugeben, damit Mara wieder ein normales Leben führen kann.

Was steht so schlimmes in den Akten, dass man unbedingt vermeiden will, dass andere Stellen dies erfahren?

Geht es vielleicht um den Jugendamtsmitarbeiter P., der in der Akte erwähnt worden sein soll, weil er angeblich so gerne an der getragenen Unterwäsche von Mara geschnüffelt hat?

Obwohl Bremerhaven nicht mehr für den Fall zuständig ist, weil die Zuständigkeit nach dem Umzug von Holger J. und Mara J. bei dem Jugendamt und dem Familiengericht des neuen Wohnorts gewechselt hat. Hat das Familiengericht Bremerhaven einen Haftbefehl gegen den Vater erlassen, mit dem Ziel, dass dieser dem Familiengericht den Wohnort von Mara mitteilt.

Beugehaft also gegen einen Vater, damit der seine Tochter verraten soll. Ein Unding. Es bestehen erhebliche Zweifel, dass das überhaupt zulässig war.

Es kommt aber noch dazu, dass Holger J. vor einigen Jahren einen Schlafanfall hatte, und man sich die Frage stellen muss, ob man in so einem schlechten Gesundheitszustand überhaupt noch verhaftet werden darf. Immerhin ist es nicht die Aufgabe des Familiengerichts unbeliebte Väter umzubringen, oder?

Nach dieser Einleitung stellt sich nun die Frage, was denn Frau Bianca Ax von WIR FÜR BREMERHAVEN mit Holger J., Mara J. und dem Fall zu tun hat.

Sowohl Holger, als auch Mara waren nicht nur juristisch, sondern auch politisch aktiv geworden, um zu erreichen, dass Mara bei ihrem Vater bleiben darf. Mara ist dafür extra einer Partei beigetreten.

Holger hat verschiedene Politiker angeschrieben. Auch mit Bianca Ax stand er im Kontakt. Von ihr gibt es einen Beitrag in der Zeitung.

WfB-Fraktion fordert: Mehr Augenmaß bei Inobhutnahmen

Immer wieder werden in Bremerhaven Kinder aus ihren Familien herausgerissen, teilt Bianca Ax für die Fraktion von „Wir für Bremerhaven“ (WfB) mit. Solche Maßnahmen griffen tief in das Leben von Kindern und Eltern ein und sollten nur dann erfolgen, wenn das Kindeswohl tatsächlich gefährdet ist, so Ax.

WfB fordert: „Das Jugendamt und die Jugendhilfe müssen sich auf die Kinder konzentrieren, die wirklich in akuter Not sind – dort, wo Missbrauch, Gewalt oder massive Vernachlässigung herrschen. Diese Kinder brauchen dringend Schutz, Zuwendung und professionelle Hilfe.“

Gleichzeitig dürften Familien, die mit Schwierigkeiten kämpfen, nicht vorschnell getrennt werden. Oft reichten unterstützende Maßnahmen, um das Kindeswohl zu sichern und den Verbleib in der Familie zu ermöglichen.

https://www.brv-zeitung.de/Nachrichten/WfB-Fraktion-fordert-Mehr-Augenmass-bei-Inobhutnahmen-287655.html

Da wären wir ja ganz bei ihr, aber wie passt dann das Folgende dazu.

Frau Ax hatte Holger J. zu einem Gespräch nach Bremerhaven eingeladen. Holger hatte sich dafür extra einen Leihwagen gemietet, und war damit nach Bremerhaven gefahren. In dem Büro von Frau Ax wurde Holger J. dann von der Polizei festgenommen. ZUFÄLLE GIBT ES!

Da stellt man sich natürlich die Frage, wer hat die Polizei informiert, woher wusste diese, dass er an diesem Tag einen Termin bei Frau Ax hatte?

Eine Antwort liegt einem sofort auf der Zunge.

Holger J. wurde am 26.5.2025 festgenommen und in die JVA Bremerhaven gebracht. Holger berichtete noch, dass er an diesem Tag noch in der JVA von Beamten zusammengeschlagen worden wäre. Unklar ist aber, ob das Mitarbeiter der JVA gewesen sein sollen, oder die Polizisten, die ihn eingeliefert hatten.
Da Holger bei einem Besuch erklärte, dass die Vollzugsbeamten auf seiner Abteilung nett wären, kann man sich vielleicht denken, wer Holger verprügelt haben soll.

Am 25.7.2025 sollte die Beugehaft von Holger J. enden, allerdings hatte man ihm angeblich angedroht, dass man seine Haftzeit noch verlängern würde.

Holger J kam am 25.7.2025 nicht raus, er verstarb in der Nacht vom 23.7. auf den 24.7.2025. Da können die Beteiligten mal so richtig stolz auf sich sein. Da hat man ein Mädchen über Jahre drangsaliert, und ihr jetzt auch noch den Vater genommen.

Wir wüssten natürlich gerne welche Rolle Frau Bianca Ax bei der Verhaftung gespielt hat, und ob sie damit auch eine Teilschuld am Tod von Holger J hat.

Zum Tod von Holger J.: Leben wir in einer Mörderrepublik?

Gehen Familiengerichte und Jugendämter sogar über Leichen? Wundern würde dies Eingeweihte sicherlich nicht mehr. Wer sich mit der Thematik Familiengericht und Jugendamt auskennt, der weiß, wie diese massenhaft Familien und Kinder traumatisiert und deren Zukunft zerstören. Gedacht war das mal ganz anders, gemacht wird dies aber immer häufiger.

Das es Familien gibt, wo das Jugendamt eingreifen muss, oder eingreifen müsste, steht außer Frage, doch immer häufiger schlägt das Jugendamt zu, nimmt Kinder aus den Familien, wo dies absolut unbegründet ist. Im Jahr 2005 gab es in Deutschland noch zirka 25000 Inobhutnahmen, diese Zahl hatte sich schon 10 Jahre später verdoppelt, und inzwischen sind das sogar dreimal so viel Inobhutnahmen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass in Deutschland die Geburtenrate entsprechend angestiegen wäre, sondern mit 1,35 Kindern pro Frau liegt die Geburtenrate auf einem absoluten Tiefpunkt. Immer weniger Kinder werden also geboren, gleichzeitig jedoch werden immer mehr Kinder den Eltern geraubt, und einer gierigen Hilfsindustrie oder Pflegeeltern zugeführt, wo sich die Betreiber häufig die Hände reiben, und sich Pflegefamilien  von dem Pflegegeld eine Eigentumswohnung oder Haus leisten.

Was bringt so ein Kind einer Einrichtung? So um die 8000€im Monat durfte inzwischen der Normalfall sein. Kinder, die im Ausland untergebracht werden, kosten natürlich nochmals deutlich mehr. Wir wissen aus dem Fall „Paul“, der bei einem Rentner in Ungarn untergebracht war, dass die live-Jugendhilfe aus Bochum schon im Jahr 2015 über 7000€ im Monat vom Jugendamt kassiert hatte. Auch hier kann man wahrscheinlich inzwischen von einer Verdopplung ausgehen. Das sind aber nicht die bekannten Höchstbeträge. Aus dem Jahr 2024 ist bekannt, dass eine Einrichtung in Nienburg monatlich 40000 Euro für ein Problemkind kassiert hatte. Die Geschichte dieses Kind ist hinreichend bekannt, und es kann gesagt werden, dass dieses Kind erst in der Obhut des Jugendamtes zu einem Problemkind gemacht wurde. Im Jahr 2024 waren die genannten 40000€ der Höchstbetrag, der uns für die Unterbringung eines Kindes bekannt war. 2025 wurde dann bekannt, dass dies keineswegs die höchste Summe war, denn für ein anderes Kind in Niedersachsen wurden sogar 48500€ monatlich an eine Einrichtung überwiesen. Da hat man dann nach 2 Monaten das Geld für den Porsche zusammen.

Laut Gesetz soll ja eine Inobhutnahme das letzte Mittel sein. Also eine Inobhutnahme darf eigentlich nur erfolgen, wenn andere Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Familienhilfe, keinen Erfolg gebracht hat. Tatsächlich jedoch Ist bei vielen Jugendämtern eine Inobhutnahme das einzige Mittel, dass Jugendämter nutzen. Das eine Familienhilfe tatsächlich eine Hilfe ist, zumindest wenn diese nicht nur zum Schein eingerichtet wurde, während eine Inobhutnahme sowohl für die Eltern als auch das Kind traumatisierend ist, dürfte klar sein. Häufig wann denn dann solche Heimkinder auch noch in der Psychiatrie, wo sie dann mit Psychopharmaka vollgepumpt werden, und ihr Leben endgültig zerstört wird.

Man kann davon ausgehen, dass viele der Drogenabhängigen während ihrer Kindheit mit Psychopharmaka behandelt wurden, und so eine spätere Sucht vorprogrammiert wurde. Das alles passiert natürlich unter dem Deckmäntelchen das Kindeswohl.

Seit 2013 hatte sich unser Gründungsmitglied und ehemaliger Vereinsvorsitzender mit dem Thema willkürlicher Inobhutnahmen durch die deutschen Jugendämter beschäftigt. Erfolge wurden erzielt im Fall Antonya, Edi S., Taylor S., Zoe S., Dave, Tobias K. etc.

In den genannten Fällen erfolgten die Inobhutnahmen nachweislich nicht wegen dem Kindeswohl, sondern rein willkürlich. Daneben gibt es noch zahlreiche Fälle, wo auch die Presse über willkürliche Inobhutnahmen berichtet hat. Das ist den Jugendämtern nicht immer um das Kindeswohl geht, belegen weitere Jugendamtsskandale, wie zum Beispiel der Jugendamtsskandal von Gelsenkirchen, wo der Jugendamtsleiter und sein Stellvertreter ein eigenes Kinderheim in Ungarn betrieb, das natürlich mit deutschen Kindern bestückt werden musste, damit man genügend Kohle machen konnte.

Natürlich haben dabei nicht nur die Jugendämter ihre Finger im Spiel, sondern das Ganze wird regelmäßig auch noch von Familienrichtern unterstützt.

Ein besonders widerlicher Fall Ist der Fall von Mara J. und ihrem Vater Holger J.

Dieser Fall zeigt, dass Jugendämter und Familiengerichte sich in ihrer Widerlichkeit noch immer überbieten können. Dabei hatte es Mara in ihrem Leben bisher bestimmt nicht einfach. Mara ist heute 15 Jahre alt, muss also 2010 geboren sein. Im Alter von 2 Jahren starb ihre Mutter, und sie musste von ihrem Vater, Holger J. allein aufgezogen werden. Ungefähr im Alter von 6 Jahren erfolgte ihre Erste Inobhutnahme durch das Jugendamt. Es dürfte sich dabei um das Jugendamt Bremerhaven gehandelt haben.

Bei der Zahl der Inobhutnahmen unterscheiden sich die Bundesländer. Grundsätzlich kann man sagen, dass Bundesländer, in der die CDU regiert, weniger Kinder aus den Familien gerissen werden, als in Bundesländern die von der SPD beziehungsweise den Grünen regiert werden. Nicht unbedingt in absoluten Zahlen, aber wenn man das auf pro 1000 Kinder umrechnet. Es ist aktuell nicht bekannt welches Bundesland bei den Inobhutnahmen führend ist, bekannt ist aber, dass das Bundesland Bremen zumindest vor einigen Jahren Spitzenreiter bei den Inobhutnahmen war. Dabei ist anzumerken, das Bremerhaven die zweit ärmste Stadt in Deutschland ist, und sich die Kosten für die zahlreichen Fremdunterbringungen gar nicht leisten kann.

Speziell das Jugendamt Bremerhaven, und auch der Familienrichter Köster, vom Amtsgericht Bremerhaven ist auch schon In anderen Fällen äußerst unangenehm aufgefallen. Richter bestellen gerne Gutachten, auf die sie  sich dann bei ihren Entscheidungen berufen, wobei sie regelmäßig darauf achten, Gutachter auszuwählen, die im Sinne des Jugendamts agieren. Weil die Gutachter natürlich auch Folgeaufträge haben möchten, fallen die Gutachten meistens wie gewünscht für das Jugendamt aus. Es ist sogar ein Fall bekannt, wo eine Richterin eine Gutachterin beauftragte, und als diese Gutachterin dem Gericht mitteilte, dass das Jugendamt einen großen Fehler begangen hatte, wurde die Gutachterin von der Richterin entpflichtet, und von einer jugendamtsfreundlichen Gutachterin ersetzt.

In dem uns bekannten Fall von dem jungen Tillmann war der Gutachter Benno B. Herr B. Ist Professor, und für seine objektiven Gutachten bekannt. Er hatte schlichtweg nicht nötig Gutachten im Sinne der Jugendämter zu erstellen. Bei Tilman warnte er das Familiengericht ausdrücklich davor Tillmann aus der Familie zu nehmen, da dies dem Kind weiteren Schaden zufügen würde. Richter Köster war dies aber egal, und so landete Tillmann in der Fremdunterbringung und kam im über 40 verschiedene Einrichtungen. Tatsächlich hat man Tillmann damit massiv weiter geschadet, und erst als das Jugendamt überhaupt nicht mehr weiter wusste wurde das Kind wieder zurück in die Familie gebracht. Zwar nicht zur Mutter, dafür aber zu seinem großen Bruder.

Ähnlich verhält es sich bei Mara. Der Vater von Mara wohnte zwar in Bremerhaven, er arbeitet aber für eine umliegende Gemeinde. Es wird behauptet, dass bei Mara keine echte Kindeswohlgefährdung vorlag, sondern diese nur konstruiert wurden. In der Obhut des Jugendamtes machte Mara deutlich, dass sie bei und mit Ihrem Vater leben wollte. Immer wieder lief sie zu Ihrem Vater zurück. Immer wieder holt man sie wieder ab, und sie soll auch schon in zirka 40 Einrichtungen untergebracht worden sein.

Antonya war seinerzeit nur circa 7 Monate in der Einrichtung, bevor sie sich hilfesuchend an die Öffentlichkeit wandte, und aus dem Kinderheim Abhaute. Damals wurde bekannt, dass der Heimleiter die getragene Unterwäsche von Antonia durchsucht hatte. Er soll damals gemeint haben, dass er dies machen müsste, um zu erfahren, ob das Mädchen ihre Tage bekommen hätte.

Auch bei Mara soll so etwas in den Akten notiert sein. Hier soll der Jugendamtsmitarbeiter P. An der getragenen Unterwäsche des Mädchens geschnüffelt haben.

Im Jahr 2022 hatte Holger J. Einen Schlaganfall. Am 24.12.2023 war das Mädchen letztmalig aus der Fremdunterbringung abgehauen, und zum Vater zurückgekehrt. Um zu verhindern, dass das Jugendamt und das Familiengericht das Mädchen gegen seinen ausdrücklichen Willen wieder in die Fremdunterbringung schleppt, suchte man sich in einer anderen Stadt eine neue Wohnung, wo das Mädchen seither lebt, und auch beschult wird.

Mara ist inzwischen 15 Jahre alt, und das bedeutet, das ihr ein erhebliches Mitspracherecht zusteht, wenn es darum geht, wo sie leben möchte. Ein Kind welches schon 20 mal aus der Fremdunterbringung geflüchtet ist, hat doch wohl deutlich klargemacht, wo sie nicht leben möchte Ihre ständige Flucht zu ihrem Vater sollte jedem klar machen, dass sie bei diesem bleiben möchte. Außerdem gibt es ja einen neuen Wohnsitz außerhalb von Bremerhaven, was dazu führt, dass weder das Familiengericht noch das Jugendamt in Bremerhaven für den Fall noch zuständig ist. Es scheint so, als ob diese Kleinigkeiten Richter Kösters vom Familiengericht Bremerhaven mal wieder nicht interessiert. Auch das Holger einen Befangenheitsantrag gegen den Richter gestellt hatte, scheint niemand zu interessieren, zumindest wurde über diesen bisher anscheinend nicht entschieden.

Im Mai 2025 wurder Holger verhaftet, obwohl sein Gesundheitszustand nach dem Schlaganfall eine Haft lebensgefährlich machte Seit Ende Mai befand sich Holger in Beugehaft, das bedeutet, man wollte Holger zwingen, dem Familiengericht Bremerhaven den Aufenthaltsort von Mara mitzuteilen. Es bestehen erhebliche Zweifel, dass eine Beugehaft allein schon wegen dem schlechten Gesundheitszustand von Holger noch verhältnismäßig war. Hinzu kommen noch Zweifel an der Zuständigkeit des Familiengerichts Bremerhaven, und die Zuständigkeit von Richter Köster, da dieser mit einem Befangenheitsantrag abgelehnt wurde.

Eine Beugehaft ist auf maximal 6 Monate begrenzt. Bei Holger sollte diese 2 Monate dauern. Holger teilte mit, dass man ihm angedroht hätte diese 2 Monate noch zu verlängern, Wobei auch hier erhebliche Zweifel bestehen dass diese Verlängerung überhaupt zulässig gewesen wäre. Vielleicht sollte es auch überhaupt keine Verlängerung geben, vielleicht wollte man mit der Drohung den Druck auf den Vater noch weiter erhöhen.

Man muss schon sagen, dass das Verhalten von Holger heldenhaft war. Wenn jemand trotz seines schlechten Gesundheitszustandes 2 Monate im Knast aushält, ohne die Adresse seines Kindes preiszugeben damit dies nicht wieder gegen seinen Willen in einem Kinderheim leben muss, das ist wirklich heldenhaft, und zeugt von wahrer Elternliebe.

Während seiner Haft in der JVA Bremerhaven klagte  Holger regelmäßig über Schmerzen, sowie über eine mangelhafte und schlechter medizinischer Versorgung. Auch hatte Holger berichtet, dass er nach der Einlieferung in der JVA von Beamten verprügelt worden sei. Hier ist allerdings nicht ganz klar, ob das Beamte der JVA gewesen sein sollen, oder die Polizisten, die ihn eingeliefert hatten. Beim Besuch erklärte Holger, dass die Beamten der JVA eigentlich ganz in Ordnung seien, woraus geschlossen werden muss, dass ist die Polizisten gewesen sein müssten, die Ihn angegriffen haben sollen. Holger erklärte auch noch, das ist ein Codewort für solche Übergriffe geben soll. Laut Holger soll man erklärt haben, dass man in die 5. Etage fahren würde, Eine 5. Etage gibt es natürlich nicht, Das soll einfach nur der Code dafür sein, dass man gleich mit Prügeln  rechnen muss.

Am 26. Juli 2025 sollte Holger eigentlich aus der JVA wieder entlassen werden. Es kam jedoch anders, denn in der Nacht vom 23. Auf den 24.7.2025 ist Holger in seiner Zelle verstorben. Es gibt zwar eine Obduktion, aber diese wird sicherlich keine Schuldigen bei den Behörden finden, obwohl klar ist, das ist hier erhebliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Haft gibt, und auch die Zuständigkeit das Amtsgericht Bremerhaven mehr als zweifelhaft ist

Jetzt sucht man natürlich noch immer Mara, und ein Polizist aus Bremerhaven meinte, dass ich Mara bei ihm melden könnte, sie könnte auch mit unterdrückter Rufnummer anrufen. Diese Aussage ist natürlich mal wieder ein Witz, Die Polizei sieht die Rufnummer auch, wenn man mit unterdrückter Rufnummer anruft. Über diese Rufnummer wäre es natürlich ein Leichtes den Aufenthaltsort von Mara festzustellen. Ich befürchte, dass durch den Tod von Holger das Familiengericht und das Jugendamt das Ziel, Mara wieder in die Fremdunterbringung zu bringen, erreichen könnte. Ich hoffe aber, das Mara dort bleiben kann, wo sie sich gerade aufhält, und dass sie sich dort einigermaßen wohlfühlt, wobei natürlich der Tod ihres Vaters, Sie nochmals hart getroffen haben wird Holger wurde leider nur 54 Jahre alt.

Das können die ZECKEN natürlich auch

Klar, Gerichtstermine am Pfingstmontag, gibt es nicht nur in Gelsenkirchen. Wenn Gelsenkirchen das kann, dann müssen das die Zecken aus Lüdenscheid-Nord gleich wieder nachmachen.

Da sollen also an Pfingstmontag gleich vier Termine stattfinden.

Pfingstmontag ist doch ein gesetzlicher Feiertag. Da frage ich mich doch tatsächlich, ob es nicht sogar gesetzlich ausdrücklich verboten ist, dass am Gericht dort irgendwelche Sitzungen stattfinden.

Vielleicht sollte man doch tatsächlich mal Strafantrag stellen.

Anderseits, man will natürlich die Arbeitsmoral des Beamtendumm nicht schmälern, und vielleicht braucht ja mancher Mitarbeiter des Gerichts den Feiertagszuschlag von vermutlich mindestens 100 %.

Es gibt natürlich noch eine Variante. Ich möchte wetten, dass die veröffentlichten Termine nur auf dem Papier stattfinden, und nicht in Wirklichkeit.  Das ist halt die übliche Verarsche des Volks, in dessen Namen man angeblich die Urteile fällt.

Beim Landgericht Dortmund und beim Landgericht Essen sind am Pfingstmontag übrigens keine Termine eingetragen, und auch keine Termine abgesagt worden. Anscheinend arbeiten dort Menschen, die während dem Jurastudium etwas besser aufgepasst haben. Es besteht also noch ein Funken Hoffnung.

Amtsgericht Gelsenkirchen: Pfingsten kommt immer so plötzlich, oder …

Pfingsten kommt anscheinend immer so plötzlich, zumindest für das AG Gelsenkirchen,

oder

wie käme ich dazu das Amtsgericht zu beleidigen,

das schaffen die doch selber viel besser als ich.

Pfingsten ist in diesem Jahr am 8.6.2025. Pfingstmontag ist demnach am 9.6.2025. Beide Tage sind in ganz Deutschland bereits seit Jahren ein gesetzlicher Feiertag, an dem normalerweise nicht gearbeitet wird.

Es gibt aber Ausnahmen. Bäcker haben häufig auch an Feiertagen auf, und natürlich auch Tankstellen etc. Auch Feuerwehrmänner/-Innen, Krankenschwestern/-Innen*, Polizisten/-Innen und Rettungskräfte/-Innen arbeiten natürlich auch am Feiertag.

(Wie man sieht, übe ich gerade das Gendern. Wie gesagt, ich übe noch. Schwachsinn ist halt schwerer zu lernen.)

Habe ich noch jemand vergessen? Ach ja, das Amtsgericht Gelsenkirchen ist am Pfingstmontag auch ganz fleißig am Arbeiten.

Immerhin 3 Verhandlungstermine, sowie ein Verkündungstermin sollten an diesem Tag stattfinden. Das waren bestimmt ganz wichtige Termine in Ordnungswidrigkeiten, die man unbedingt am Feiertag erledigen musste, oder lag das etwa daran, dass Pfingstmontag in diesem Jahr so plötzlich war?

Glück im Unglück, man hat es dann doch noch im letzten Moment geschafft diese Termine zu verschieben. An Pfingstmontag muss also niemand beim Amtsgericht Gelsenkirchen erscheinen.

Wie mir aus gutunterrichteten Kreisen mitgeteilt wurde, soll die Kantine des Justizzentrums sowie geschlossen haben. Also nicht nur an Pfingsten, sondern dauerhaft. Das soll daran liegen, dass man dort zu viel Homeoffice macht.

Also am Pfingstmontag finden doch keine Termine statt. Vielleicht hat man die dann noch irgendwie am Freitag den 6.6.20225 reinquetschen können. Mal sehen, wie der Termin da aussieht.

Das wundert mich jetzt aber. Fast alle Termine wurden aufgehoben. Das wird doch wohl nichts mit den Feiertagen zu tun haben?

Fast könnte man meinen, dass da vielleicht einige Leute ein verlängertes Wochenende geplant haben, und deshalb so viele Termine aufgehoben wurden.

Ich kann mir das aber nicht vorstellen, oder?

 

Beim Landgericht Dortmund und beim Landgericht Essen sind am Pfingstmontag übrigens keine Termine eingetragen, und auch keine Termine abgesagt worden. Anscheinend arbeiten dort Menschen, die während dem Jurastudium etwas besser aufgepasst haben. Es besteht also noch ein Funken Hoffnung.

 

 

VG bestätigt rechtswidriges Verhalten der Polizei Bremerhaven.

Es wird festgestellt, dass das Betreten der Wohnung der Kläger
durch Einsatzkräfte der Polizei im Rahmen eines Einsatzes am
12.05.2023 um 22:55 Uhr und das anschließende Verweilen darin
rechtswidrig waren.

Hier geht es um ein Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen. Bei den Einsatzkräften der Polizei handelt es sich um Beamte der Polizei Bremerhaven.

Logischerweise gehören rechtswidriges Handeln nicht zu den Aufgaben der Polizei, deshalb stellt sich die Frage, welche Konsequenzen das Verhalten der Polizei für die Beamten hat, und welche Konsequenzen die Behörde für sich und ihre Beamten daraus zieht.

FREMDBEITRAG: Klage vor dem Verwaltungsgericht

AGENT Türkontrolle
Übernehmen SIE !!!

Die Arbeit als Justizwachmeister im Landgericht oder Amtsgericht bringt nicht sehr viel Abwechslung. Kontrolle der Besucher auf verbotene und gefährliche Gegenstände

Vorführung aus den Haftzellen, Verteilung der Post und Faxe / Akten, Sitzungsdienst.

Einen besonderen Auftrag gab es für die Justiz Wachtmeister
am letzten Donnerstag.

In einer Strafsache ging beim Verwaltungsgericht am 29.8. um kurz nach 8 Uhr in Gelsenkirchen eine Klage und ein Eilantrag ein.

Dieser war gerichtet gegen das Amtsgericht Gelsenkirchen und die Staatsanwaltschaft Essen.

Dies ist eine sehr ungewöhnliche Klage, muss aber natürlich bearbeitet werden.

Am 29.5.2024 und 19.07.2024 hat der Verteidiger in einem Strafverfahren vor dem Schöffengericht Akteneinsicht beantragt. Zwischen Juni 2023 und Ende Mai 2024 war in der Akte nichts passiert.

Es gab keinen neuen Hauptverhandlungstermin.
Es wurde nicht über Haftbeschwerden entschieden.
Es wurde nicht über Befangenheitsanträge
entschieden.

Der Verteidiger kennt keinen der Anträge…

Nachdem der Angeklagte sich über das Landgericht an die Beschwerdekammer wandte, kam etwas Bewegung in die Akte.

Am 05.08.2024 verschwindet die Akte nach Bochum. Zu einer nicht am Verfahren beteiligten Rechtsanwältin, die ihren Kanzleisitz mit Bochum
angibt.

Die Wahrheit sieht ganz anders aus…

Zwischen dem 05.08 -30.08.2024 liegt also diese Akte bei der Rechtsanwältin in Bochum. Die Akte hat 30! Leitz Ordner, dürfte also irgendwo in der Kanzlei im Wege stehen und stören.
Wenn man denn in der Kanzlei ist…

Nun hatte die Justiz mit der Klage vor dem Verwaltungsgericht und mit der Klage vor dem Landgericht Bochum, auch vom 29.8. kurz nach 12 Uhr, auf Herausgabe der Akte, sich mit massiven Vorwürfen herum zu schlagen:
Nämlich nichts anderes, als die Verletzung von Grundrechten. Recht auf ein faires Verfahren Beschleunigungsgebot in Strafsachen.

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Landgericht Essen wurde am 21.7.24 eingereicht. Am 20.8.24 hat das OLG Hamm den SACHSTAND beim Landgericht Essen erfragt und keine Antwort bekommen.

Diese Anfrage ging an die Staatsanwaltschaft Essen und wurde dort auch nicht weiter bearbeitet. Genau so, wie die Beschwerde, da muss die
Staatsanwaltschaft Essen die Akten natürlich nach Hamm zur Generalstaatsanwaltschaft schicken und nicht zum Amtsgericht.

Welch ein Zufall.
Und diese Akten, 2 Umzugskartons, 30 Leitz Ordner, liegen in Bochum.
Und diese Anwältin bewegt sich keinen Meter und ruft auch den Kollegen nicht zurück.

Nun ist der Angeklagte nicht auf den Kopf gefallen und telefoniert am 23.8.24 selbst mit Bochum.

Die Akten werden im Moment abgeholt…

Am 27.8. sind die Akten nicht in Gelsenkirchen

Am 29.8. sind die Akten immer noch nicht in
Gelsenkirchen…

Am 29.8. telefoniert der Angeklagte nun nochmals mit dieser seltsamen Anwältin in Bochum. Und wieder wird gesagt und gelogen:

Die Akten sind schon lange lange weg.
Wenden Sie sich an das Amtsgericht und rufen SIE NIE MEHR in der KANZLEI an.

Am 30.8. knallt es dann in Bochum und die JUSTIZ WACHT MEISTER vom LANDGERICHT ESSEN marschieren, im Sinne eines ROLLKOMMANDO in die Kanzlei in Bochum ein und holen die Akten raus.
Die Justiz hat die Nase voll!

Das kann sich so eine erfahrene Richterin vom Schöffengericht nicht bieten lassen!!!

Der Angeklagte hat auch die Nase voll und verlangt von der seltsamen Anwältin, die in Wirklichkeit online aus Ostdeutschland arbeitet und mit einem russischen Rechtsanwalt, der auch nur Strafrecht macht, in einer
Beziehung lebt, die Übernahme der Verfahrenskosten für beide Verfahren, nämlich vor dem Landgericht und dem Verwaltungsgericht.

Das man so rotzfrech lügt, ist schon mehr als frech.
Man könnte denken, die entschuldigt sich..
Falsch gedacht.

Die drohen sogar mit Strafanzeige und meinen, der
Angeklagte habe sich als Amtsrichter am Telefon
ausgegeben…

Als wenn diese Anwältin wissen könnte, wer denn da
am Telefon ist…

Telefonisch erreichbar ist der OST Strafverteidiger
dann auch nicht..
Von wegen Notfall Handy.
Die Rufumleitung ist drin und die Nummer in
Bochum wird auch umgeleitet…

Die Rechtsanwältin sagt also am 29.8. „die Akten sind
schon lange weg“… in Wirklichkeit sind die JUSTIZ
WACHTMEISTER gerade erst zur Türe raus und
beladen den VW Transporter….um in der Hitze auf
der A40 die Akten in den sicheren Hafen des
Landgericht zu bringen…
Denn da liegt noch immer eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Richterin…
Die muss natürlich zu Lasten der Beschwerde beim
OLG Hamm bearbeitet werden…

Aber auch hier:
Falsch gedacht.

Diese seltsame Anwältin hat noch mehr gelogen:
Der Verteidiger habe sich niemals telefonisch in der
Kanzlei gemeldet und habe nie zwischen dem 20.8.
und 22.8. einen Rückruf verlangt…
Dann sind wir mal gespannt, was da alles in den
Akten steht.

Montag holt der richtige Anwalt, nämlich der Verteidiger, auch erst 3 Monate nach dem Antrag, die Akten in seine Kanzlei…

Hoffentlich nimmt er eine Sackkarre mit, sonst kriegt der Bandscheibenvorfall und man muss den austauschen…

Strafverfahren mit Vorführeffekt

Am 4. September und 22. September gab es zwei Straftaten eines Jugendlichen aus der Siedlung gegen meine Person. Hier wurde über diese Straftaten berichtet. Allerdings begnügte sich der Jugendliche nicht auf Straftaten gegen mich, sondern heute wurden gleich mehrere Straftaten gegen andere Deutsche verhandelt. Und genau das ist das Problem. Der Täter besitzt auch die deutsche Staatsbürgerschaft, und zusätzlich noch einen türkischen Pass.

Das bedeutet, wenn nun ein Deutscher eine Straftat gegen diese Person begehen würde, dann bekämen wir überall zu lesen, dass das eine ausländerfeindliche Tat war, weil dann das Opfer als Ausländer bezeichnet würde, da er ja einen türkischen Pass besitzt.

Da die Opfer der heute angeklagten Täter auch einen deutschen Pass besaßen, zählt das nicht als Straftat von Ausländern, sondern als Straftaten eines Deutschen gegen Deutsche.

So ist es bekanntlich auch bei der Statistik über Messerattacken. Da berichtete doch das Fernsehen, dass die Mehrheit der Messerstecher Deutsche wären. In 53 % sollen die Täter auch einen deutschen Pass gehabt haben, und 47  % der Täter hatten nur einen ausländischen Pass besitzen.  Eine merkwürdige Statistik, die das Ziel hat den Bürger zu verarschen, da es zunächst unerheblich ist die nackten Zahlen zu vergleichen. Um die Statistik richtig zu lesen, muss man nämlich die 53/47 % noch ins Verhältnis der Bevölkerungszahlen setzen.

Mal angenommen, der Anteil der Menschen in Deutschland die nur einen ausländischen Pass besitzen, würde 20 % betragen, dann würden doch 47 % der Messerstecher aus nur 20 % der Bevölkerung kommen, während 53 % der Messerstecher auch einen deutschen Pass besitzen. Schon das zeigt dann, dass der Anteil der Messerstecher bei der Bevölkerung mit einem nur ausländischen Pass deutlich über dem Anteil der Bevölkerung liegt, die auch einen deutschen Pass besitzen.

Es ergibt sich aber noch eine wesentlich wichtigere Frage.

47 % der Messerstecher sollen also nur einen ausländischen Pass besitzen, und damit der Gruppe der Ausländer angehören, während 53 % der Messerstecher mindestens einen deutschen Pass haben. Die wohl wichtigste Frage wird damit aber nicht beantwortet. Wie viele der Messerstecher mit einem deutschen Pass besitzen denn noch neben dem deutschen Pass einen weiteren ausländischen Pass?

Nimmt man mal an, dass auch deren Anteil nur bei 20 % liegt, dann würde es bedeuten, dass 10,6 % von den angeblich deutschen Messerstecher durchaus zu der Gruppe der Täter gezählt werden könnten, die einen ausländischen Pass besitzen. Und plötzlich sähe dies dann so aus.

53-10,6 = 42,4 % nur deutscher Pass

10,6 % mindestens ein ausländischer Pass und ein deutscher Pass

47 % nur ausländischer Pass.

Dies bedeutet dann, dass 47 % bzw. 57,6 % der Täter Ausländer sind, oder einen ausländischen Pass besitzen, und das, obwohl deren Bevölkerungsanteil noch immer unter 50 % liegt.

Zumindest einer der heute angeklagten und verurteilten Täter besitzt neben einem türkischen Pass auch noch einen deutschen Pass. Damit zählen seine Straftaten als Straftaten von Deutschen gegen Deutsche. Es gab übrigens mehrere Geschädigte. Da es sich um Straftaten von Jugendlichen handelte, war die Verhandlung nicht öffentlich, deshalb ist nicht bekannt, wer von den Anwesenden Opfer einer Straftat war, oder wer nur Zeuge einer Straftat war. Ich gehe davon aus, dass heute Straftaten gegen 5 oder 6 Geschädigte angeklagt waren. Auffallend war, dass sämtliche Geschädigten Deutsche waren. Der/die Täter dagegen sind Deutschtürken.

Der heutige Verhandlungstermin war keineswegs der erste Termin gegen die zwei Angeklagten. Die vorherigen Termine konnten nicht stattfinden, weil mein Täter nie zur Verhandlung erschien. So kam es heute zu einer Verhandlung mit Vorführeffekt, denn heute waren nicht nur die zwei Angeklagten da, sondern auch noch mehrere Polizisten, die das deutschtürkische Früchten zur Verhandlung vorgeführt haben. Eine Verhandlung also mit Vorführeffekt. Der vorgeführte Täter sah auch nicht glücklich aus.

Geladen wurde sämtliche Zeugen für 9:15 Uhr, allerdings wurde ich, als letzter Zeuge, erst um 10:45 Uhr. Man teilte mir mit, dass meine Zeugenaussage nicht mehr benötigt wird, weil die beiden Straftaten gegen mich inzwischen eingestellt wurden. Das macht die Justiz natürlich nicht ohne Grund, sondern es wird gemacht, wenn die anderen Straftaten bereits zu einer Verurteilung geführt hat.

Da es sich um eine Jugendstrafsache handelte, erfährt man leider nicht, wie hoch das Strafmaß ist, ich kann aber schon jetzt sagen, dass es deutlich zu niedrig ist, denn ich habe den Angeklagten beobachtet.

Als der Täter von der Polizei vorgeführt wurde, sah er sehr unglücklich aus. Während der Verhandlung scheint sich dies aber gebessert zu haben. Als die Richterin mir erklärte, dass die Strafverfahren gegen den Angeklagten in meiner Sache eingestellt wurde, fühlte sich der Angeklagte anscheinend wieder ganz groß. Er versuchte sogar mit mir starren Blickkontakt zu halten, das hat aber nicht geklappt. Er musste dich zuerst aufgeben. Hat der echt gedacht, ich würde mich von einem kriminellen Jugendlichen unter Druck setzen zu lassen?

Die Verhandlung hat bei diesem Straftäter nicht viel gebracht. Nach der Verhandlung standen die 2 Angeklagten und ein Vater vor dem Gericht. Sie bekamen nicht mit, dass ich ihr Gespräch mitbekam. Tatsächlich lässterten sie über den Rollstuhlfahrer. Offensichtlich merkt auch der Vater nicht viel, sonst würde er seinen kriminellen, gerade erst verurteilten Sohn nicht noch bei seinen kriminellen Machenschaften unterstützen.

Die Einstellung des Strafverfahrens in meinem Fall ist zwar juristisch nachvollziehbar, aber gut ist es trotzdem nicht, denn der Täter ist einfach zu dumm, um das zu kapieren. Der meint jetzt wahrscheinlich noch, dass er das so machen kann. Meine beiden Videos von den beiden Taten wollte natürlich auch niemand mehr sehen.

Der Tag sollte auch noch so weitergehen. Nach meiner Abholung vom Gericht fuhr ich zu einer Imbissbude. Dort stellte ich meinen Elektrorollstuhl vor dem Imbiss ab. Eine Tasche mit meinem Tablet, sowie ein Notfallhandy blieben am Rollstuhl befestigt. Den Rollstuhl hatte ich die ganze Zeit im Blick. Plötzlich bemerkte ich einen kriminellen Rumänen, der sich für meinen Rollstuhl auffallend interessierte. Der Kriminelle versuchte mein Notfallhandy vom Rollstuhl zu entfernen.

Es ist immer wieder erstaunlich. Jedem ist bekannt, wie schwer es mir fällt aufzustehen. Wenn aber so etwas vorkommt, dann klappt das plötzlich ohne große Probleme. Zugegeben, da bin ich kein Einzelfall. Eine Frau mit der gleichen Krankheit berichtete mal, dass sie sich kaum bewegen kann, aber wenn jemand FEUER, FEUER ruft, dann ist sie einer der ersten, die den Ort verlässt.

Ich kam zwar nicht mehr rechtzeitig zu meinem Rollstuhl, aber immerhin konnte ich mich bemerkbar machen, und den Kriminellen anschreien. Daraufhin ließ er sofort von seiner kriminellen Tat ab, und rannte davon.

Stalking geht auch aus dem Knast weiter

Vor einigen Jahren traf ich, ich glaube es war in Hanover oder Osnabrück, auf einer Demo gegen Jugendämter und den Kinderklau, eine Frau mit ihrem Kind. Eigentlich hatte sie damals 2 Kinder, inzwischen sind es drei, aber das erste hatte ihr das Jugendamt Gelsenkirchen weggenommen. Die Mutter erzählte mir, dass das Kind zu einer Familie kam, wo der Mann und die Frau bei einer Bank bzw. Versicherung arbeiteten, und über entsprechendes Geld verfügten. Die Frau konnte wohl keine eigenen Kinder bekommen, deswegen war man auf ein Kind vom Jugendamt aus. Die Mutter erzählte auch noch, dass das Jugendamt der Familie von Anfang an gesagt hätte, dass Kind sei für immer.

Demnach wurde die Mutter also ein Opfer von Jugendamtswillkür.

Sie hat sich damit nicht abgefunden, und zog mit einem Anwalt vor das Familiengericht. Dort passierte etwas, was der Anwalt offenbar selbst nicht erwartet hatte. Das Familiengericht ordnete die Rückführung des Kindes an. Der Anwalt erzählte der Mutter, dass es das erste Mal war, dass er das beim Familiengericht erreicht hatte. Allerdings bekam die Mutter ihr Kind trotzdem nicht zurück, weil der Anwalt, wer weiß aus welchen Gründen, es versäumt hatte, die nächsten Schritte einzuleiten.

Jetzt wurde die Mutter also auch noch Opfer ihres eigenen kriminellen oder unfähigen Anwalt.

Die Mutter studierte Soziale Arbeit, und arbeitet inzwischen als Bewährungshelferin und wohnt in Norddeutschland.  Mit einem ihrer Klienten hatte sie 2023 eine lebensgefährliches Begegnung. Dieser Typ suchte sie unter Alkoholeinfluss auf, misshandelte sie stundenlang und würgte sie auch. Nach Stunden konnte sie dem betrunkenem Angreifer entkommen. Das war also noch um einiges schlimmer, als das was wir in GE mitbekommen haben.

Der Täter wurde natürlich angezeigt, aber landete zunächst nicht in Untersuchungshaft. Über Monate stalkte der Typ die Bewährungshelferin, sowohl vor der Arbeitsstelle, und auch vor ihrer Wohnung. Mehrfach wurde die Polizei gerufen. Auch ein Gewaltschutzverfahren wurde beantragt, und das Gericht erließ ein Annäherungsverbot. Dieses Annäherungsverbot ignorierte der Stalker. Inzwischen sitzt der gewalttätige Stalker in Untersuchungshaft.

Heute war die Bewährungshelferin mal wieder in Gelsenkirchen, und ich war mit ihr, und ihrem jüngsten Kind im Zoo. Dabei erlebte ich, wie dieser Stalker erneut versucht hat die Bewährungshelferin zu stalken, und das obwohl er in Untersuchungshaft sitzt, und eigentlich nicht telefonieren darf und kann. Wenn doch, dann müssten solche Telefonate zuvor von dem Untersuchungsrichter genehmigt werden. Dennoch gelang es dem U-Häftling heute die Frau anrufen zu wollen.

Nur weil wir im Zoo waren, und es dort gerade etwas lauter war, bekam die Frau den Anruf zunächst nicht mit, und konnte den Anruf deshalb auch nicht annehmen. Allerdings erkannte sie an der Vorwahl, dass der Anruf aus ihrer Heimat kam, und dachte, dass dort etwas passiert sein könnte. Man versuchte dann den Anschlussinhaber festzustellen. Nach mehreren Versuchen meldete sich tatsächlich ein Beamter der JVA. Er entschuldigte sich zwar, aber war gleichzeitig auch sauer, weil nicht bekannt war, dass der Gefangene ein Kontaktverbot zu dieser Frau und Handynummer hatte. Auch die Polizei hat angeblich bei der Einlieferung des Gefangene diesbezüglich keine Info weitergegeben.

Natürlich war dem JVA-Beamten bekannt, dass Untersuchungshäftlinge normalerweise nicht einfach anrufen dürfen, aber einem Gefangenem steht nach der Einlieferung ein Telefonat zu. Angeblich soll der Stalker dem JVA-Beamten mitgeteilt, dass die Frau angeblich seine Anwältin wäre.

Richter wegen 4.000 Kinderpornos verurteilt

Dieses Urteil ist ein Witz. Ein Richter, der im Monat über 8.000 € verdient hatte, wird zu einer Geldstrafe von lächerlichen 4.500 Euro verurteilt, weil er 4.000 Kinderpornos auf seinem Rechner hate. Das macht also pro Kinderporno mal gerade etwas mehr als 1,00 €, oder ein halbes Monatsgehalt als Richter.

Bei einem Tagessatz von 30 € sind das also 150 Tagessätze. Das bedeutet pro Tag wurden gleich 30 Kinderpornos abgegolten. Hätte es pro Kinderporno nicht mindestens einen Tag geben sollen, also mindestens 4.000 Tagessätze? Bei 30 € Tagessatz wären das dann mindestens 120.000. 4.000 Tagessätze hätte dann sicherlich zu einer Haftstrafe geführt.

 

Ein ehemaliger Vorsitzender Richter des Oberlandesgerichts München ist am Amtsgericht Augsburg zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro verurteilt worden. Ermittler hatten auf dem Rechner von Claus P. mehr als 4.000 kinderpornografische Dateien entdeckt. Das Urteil wurde bereits im Juni gefällt, wurde jedoch erst jetzt durch Recherchen der „Bild“-Zeitung bekannt.

Oberstaatsanwalt Thomas Goger von der Zentralstelle Cybercrime Bayern in Bamberg bestätigte, dass die Ermittlungen im Mai 2020 nach Hinweisen aus dem Ausland begonnen hatten. Im Juni vergangenen Jahres fand demnach dann eine Razzia bei dem Juristen statt.

„Eklatanter Missbrauch der dienstlichen Stellung“

Die Fahnder entdeckten dabei kinderpornografische Bilder und Videos, IT-Forensiker werteten sie aus. Den Großteil des Materials hatte sich P. bei einer Plattform im Darknet beschafft, bei der er seit 2019 angemeldet war. Der 59-Jährige besorgte sich jedoch auch aus einschlägigen Strafakten kinderpornografisches Material, auf die er aufgrund seiner beruflichen Stellung Zugriff hatte.

Am 21. Juni 2021 wurde der Erlass eines Strafbefehls beantragt, seit 8. Juli ist dieser rechtskräftig. Im Urteil sei sowohl „die sehr hohe Anzahl kinderpornografischen Materials“ als auch „der eklatante Missbrauch der dienstlichen Stellung berücksichtigt“, teilte Oberstaatsanwalt Goger mit.

Strafe basiert auf 30 Euro Tagessatz

Der Richter muss eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 30 Euro zahlen – insgesamt also 4.500 Euro. Grund laut Goger: „Bei der Bemessung der Tagessatzhöhe ist auf das jeweils aktuelle Nettoeinkommen zum Zeitpunkt der Verurteilung abzustellen. Der Verurteilte war zu diesem Zeitpunkt aber bereits ohne Ansprüche aus dem Justizdienst ausgeschieden.“

Als P. noch im Amt war, verdiente er als Vorsitzender Richter des Oberlandesgerichts rund 8.300 Euro brutto. Den Job habe der geständige und bis dahin straffreie P. „als Folge seiner Taten verloren.

 

Mittlerweile gilt übrigens eine Verschärfung der Gesetze: Bei wem seit dem 1. Juli kinderpornografische Inhalte gefunden werden, für den gilt eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr.

Gefährderansprache und Nachstellen/Stalking

In den letzten Tagen gab es zwei Anrufe aus Deutschland. Beide Anrufe kamen aus Gelsenkirchen, und beide Anrufe hatten den gleichen, zumindest einen ähnlichen Hintergrund.

Der zweite Anruf kam von einem Unternehmer, der im Gastrogewerbe tätig ist, und mehr als 4 Stunden von einer ehemaligen Mitarbeiterin durch Anrufe und SMS-Nachrichten bedroht, beleidigt und beschimpft wurde.

Ich komm bei dir vorbei, trete dir die Tür ein, und hau dir auf die Fresse, etc. etc.

So, und ähnlich, lauteten die Nachrichten der „Dame“. Ladylike kann man in einer emanzipierten Gesellschaft wohl auch nicht mehr erwarten.

Nach 4 Stunden Bedrohungen und Beleidigungen, meldete sich der geschädigte Unternehmer um 16:46 Uhr über den Notruf bei der Polizei. Nachdem er den Sachverhalt geschildert hatte, fragte er, ob die Polizei bei der betreffenden Frau mal eine Gefährderansprache durchführen könnte, um weitere Beleidigungen und Drohanrufe/-nachrichten zu unterbinden.

Die Polizistin erklärte, dass das nicht gehe, dafür sei es noch viel zu früh. Auf Nachstellen und Stalking angesprochen, meinte die Polizistin, dass es sich hierbei (noch) nicht um selbiges handeln würde, da dies erst erfüllt wäre, wenn er über Monate von dieser Person beschimpft, bedroht und belästigt würde.

Eine wirklich interessante Aussage, denn bei dem anderen Anruf bzw. Vorfall, der ein Tag vorher stattfand, ging es nämlich ebenfalls um eine Gefährderansprache wegen angeblichen Nachstellen/Stalking.

Im obigen Fall wird also einer Frau vorgeworfen, dass diese einen Mann bedroht, beleidigt, beschimpft hat, während in dem anderen Fall behauptet wird, dass ein Mann einer Frau nachgestellt hätte.

Auch er ist Mitglied im BdF, und war sogar Gründungsmitglied, langjähriger Vorsitzender, und ist jetzt natürlich unser Ehrenvorsitzender.

Für die Staatsanwaltschaft Essen ist der Mann der WiBöRoFAZ, also der Wirklich Bösester Rollstuhl-Fahrer Aller Zeiten.  Er ist der Freund aller Zahnärzte, denn an ihm beißt sich die Staatsanwaltschaft Essen regelmäßig die Zähne aus.

Zur Erinnerung, der Direktor des Amtsgericht Gelsenkirchen, ein Dr. Kirsten, hatte 2018 Strafantrag gegen unseren ehemaligen Vorsitzenden gestellt, weil dieser angeblich das gesamte Amtsgericht Gelsenkirchen beleidigt hätte.

Bei der angeblichen Beleidigung handelte es sich um einen Beitrag auf unserem Vorgängerblog, in dem sich jemand hypothetisch Gedanken gemacht hatte, wie er die Kantine des Justizzentrums Gelsenkirchen führen würde, wenn er denn der Pächter wäre.

Nur zur Erinnerung, als Verfasser dieses Beitrags kommt nicht nur der damalige Vorsitzender in Betracht, sondern auch viele andere Personen, z. B. auch eine Person, die z. B. im Gastrogewerbe tätig ist.

Unser ehemaliger Vorsitzende wurde dann vom Amtsgericht Essen zu einer Geldstrafe verurteilt. Auch das Landgericht Essen, als Berufungsgericht, verurteilte unseren ehemaligen Vorsitzenden erneut. Es war dann das OLG Hamm, welches das Verfahren dann endgültig aufhob, und dabei gleich 5 Rechtsfehler erkannte.

An der vorherigen Entscheidung des LG Essen war ja nicht nur eine Vorsitzende Richterin beteiligt, sondern auch zwei Laienrichter, also Schöffin, die ebenfalls die Aufgabe hatten Recht zu sprechen, und nicht Unrecht.

Nachdem das OLG das Urteil aufhob, u.a. weil es an einem gültigen Strafantrag fehlte, da Direktor Dr. Kirsten NICHT berechtigt war Strafantrag fehlte, fuhr Herr Schreiber nach Sprockhövel, wo die beiden Schöffinnen wohnten, und fertigte ein Video, in dem er die Fehlleistung der Schöffin thematisierte.

In dem Video sieht man, dass das Video nicht unmittelbar am Haus entstand, sondern ein Abstand von mehr als 30 Meter eingehalten wurde.

Einige Tage später kam Post von der Polizei. In dem Schreiben warf man dem ehemaligen Vorsitzenden vor, dass er an dem Tag, an dem das Video entstand, der Schöffin nachgestellt hätte. Nachstellen ist,

das beharrliche Aufsuchen der Nähe eines anderen Menschen. Eine Nachstellung liegt ebenfalls vor, wenn jemand mithilfe von Telekommunikationsmitteln oder anderer Methoden oder unter Zuhilfenahme Dritter Kontakt zu dieser Person aufzunehmen versucht.

Zur Erinnerung, lt. Anruf bei der Polizei liegt ein Nachstellen erst vor, wenn es solche Versuche über Monate gibt. Ein Videodreh in einiger Entfernung vom Wohnhaus der Schöffin kann schon nicht ein beharrliches Aufsuchen sein. Es liegt überhaupt kein Aufsuchen vor, weil weder ein Interesse daran bestand die Person noch die Nähe der Person zu suchen, sondern schlichtweg ein Video zu drehen, um über die schlampige Fehlleistung der Person im Internet zu berichten. Warum unser ehemaliger Vorsitzender ein Interesse gehabt haben sollte, oder haben sollte, diese Person, oder die Nähe dieser Person aufzusuchen erschließt sich hier nicht.

Dies ist die Vorgeschichte, bzw. Hintergrund zu dem kürzlichen Hintergrund.

Das Aufzeichnen von Telefonaten ist hier in der Schweiz etwas weniger problematisch, als in Deutschland. Gewisse Telefonate darf man hier, auch ohne extra Einwilligung des Gesprächspartners aufzeichnen. Wer aber die Vereinsnummer anruft, muss immer damit rechnen, dass das Gespräch aufgezeichnet wird, weil wir die Aufzeichnung für nachfolgende Recherchen brauchen. Ein Anruf setzt also die Einwilligung der Aufzeichnung voraus.

Das gilt natürlich auch in umgekehrter Richtung. Anrufe von unserer Vereinsnummer, dürfen grundsätzlich vom Gegenüber aufgezeichnet werden, wo das nicht der Fall sein sollte würden wie von einer anderen Nummer aus anrufen, oder wenigstens im Vorfeld darauf hinweisen, dass wir eine Aufzeichnung nicht wollen. Das ist auch der Grund, warum wir von der Vereinsnummer nicht bei Behörden anrufen.

Der Anruf von unserem Ehrenvorsitzenden wurde also auch aufgenommen, und so können wir das Gespräch einigermaßen genau wieder geben.

Ich war gerade unter der Dusche, als bei mir geklingelt wurde. Ich habe das aber nicht mitbekommen. Auch das zweite Klingeln hörte ich unter der Dusche nicht.

Nach der Dusche klingelte es erneut. Ich war verwundert, weil ich niemand erwartet hatte. So nackt wie ich war, dachte ich aber nicht daran aufzumachen.

Offenbar waren die Geräusche von der Dusche draußen gehört worden, deshalb meldete sich jetzt eine Stimme.

„Herr …, wenn sie zuhause sind, hier ist die Polizei. Wir würden sie gerne kurz sprechen.“

Keine Ahnung was die von mir wollen, aber im Moment gab es hier einige Vorfälle in der Siedlung. Da hatte mich doch so ein blöder Moslem angespuckt. Außerdem gibt es hier seit Juli einen anderen Moslem der schon mehrere Menschen betrogen, beklaut und betrogen hat. Und es gab noch einen Moslem und auch ein paar Deutsche, die den vermeintlichen Betrüger verprügelt und ausgeraubt haben. Ich komme in diesen Fällen als Geschädigter und Zeuge in Betracht. Kamen die vielleicht deswegen?

Ich antwortete, dass ich gerade aus der Dusche komme, und mich erst mal anziehen muss. Kein Problem, die zwei Polizisten hatten Zeit. Die Polizei wartete insgesamt 5 Minuten vor der Tür, bis ich mit nackten Oberkörper rauskam.

Das was jetzt kam, schien den beiden Polizisten, zumindest dem, der die Ansprache hielt, einigermaßen peinlich zu sein.

Man teilte mir mit, dass die Polizei von der Staatsanwaltschaft Essen beauftragt wurde eine Gefährderansprache an mich zu richten. Echt jetzt, oder ist das ein verspäteter Aprilscherz?

Mal ein Beispiel wann man normalerweise eine Gefährderansprache hält. Beim Spiel Frankfurt gegen Schalke kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen Hooligans. Wenn es nun einige Wochen später zum Rückspiel Schalke gegen Frankfurt kommt, dann besteht natürlich die reale Gefahr, dass es erneut zu Auseinandersetzungen der Gegner kommt. In so einem Fall ist es dann durchaus üblich, dass die Polizei einige Tage vor dem Rückspiel die Hooligans anspricht, und vor einer erneuten Auseinandersetzung warnt, weil aktuell die reale Gefahr von erneuten Straftaten besteht.

Bei meiner Gefährderansprache ging es um ein Video, das ich in Sprockhövel gemacht habe. Es ging in dem Video um einen Freispruch durch das OLG Hamm, das den Direktor des AG Gelsenkirchen, das AG Essen, und die Richterin des LG Essen, sowie die beiden Laienrichter aus Sprockhövel ziemlich dumm aussehen lassen hat. Auch die anklagende Staatsanwaltschaft Essen und sogar die Generalstaatsanwaltschaft Hamm haben da richtig alt ausgesehen.

Natürlich ist es auch in Sprockhövel erlaubt ein Video zu drehen. Ich habe hier ein berechtigtes Interesse an dem Video. Es gibt also erneut keine Straftat meinerseits, sondern mal wieder nur Beteiligte, die nicht nur unfähig sind, sondern auch noch schlechte Verlierer.

Das behauptete Nachstellen durch meine Person gab es aber niemals. Ich wüsste auch gar nicht, warum ich die Nähe zu so einer unfähigen Person suchen sollte. Wenn ich das wirklich vor hätte, dann bräuchte ich ja nur wieder der CDU beitreten, denn es ist ja bekannt, dass diese unfähige Person bei dieser Partei in Sprockhövel arbeitet.

Diese Gefährderansprache st nicht nur absolut blödsinnig, sondern wirft auch Fragen auf. Das Video wurde wahrscheinlich im Februar 2023 gefertigt. Wieso kommt jetzt, also 6-7 Monate später eine Gefährderansprache?

Eigentlich macht das ja keinen Sinn. Zur Erinnerung, bei einem Fußballspiel macht man eine Gefährderansprache, vor einem Rückspiel, also wenn eine konkrete Gefahr droht, aber welche Knallkappe kommt auf die Idee, dass ich 6 bis 7 Monate nach dem ersten Video noch ein weiteres Video in Sprockhövel machen wollte?

Vermutlich ist der BöRoFAZ der erste und einzige Rollstuhlfahrer, der so gefährlich ist, dass er eine Gefährderansprache  bekommen hat. Die Frage, warum es jetzt diese Gefährderansprache angab, kann ich vielleicht beantworten.

Was ist eigentlich, wenn die Staatsanwaltschaft Essen mit der Gefährderansprache genau das Gegenteil erreichen wollte? Ist es vorstellbar, dass man damit unseren Ope nur provozieren wollte, und in Wirklichkeit erreichen will, dass er jetzt gerade wieder nach Sprockhövel fährt, um ein weiteres Video zu machen?

Als Fazit kann man feststellen, dass Nachstellen einmal nur eine Straftat sein soll, wenn diese über Monate erfolgt, und in einem anderen Fall reicht das anfertigen eines Videos in der selben Stadt aus, in der eine unfähige Richterin wohnt, um von Stalking zu sprechen.

Klage gegen die Präsidentin des LG Essen

Es reicht mir. Jetzt habe ich die Präsidentin des Landgerichts Essen beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verklagt. Warum geht es?

Seit mindestens 25 Jahren versucht die Staatsanwaltschaft Essen mir irgendwelche Straftaten anzulasten. Mindestens 15 Strafverfahren gab es bisher. 15 Davon habe ich gewonnen. Die Erfolgsquote liegt also bei 100 %.

Was waren das bisher für Anklagen?

Es gab mal den Vorwurf, dass ich eine falsche eidesstattliche Erklärung abgegeben hätte. Komisch, ich hatte noch nie eine eidesstattliche Erklärung abgegeben, und von daher konnte es auch keine falsche eidesstattliche Erklärung abgegeben. haben.

Die Richterin hatte das auch erkannt, und der Staatsanwaltschaft Essen mitgeteilt, dass man das Strafverfahren einstellen muss, weil ich nichts getan habe.

Die Staatsanwaltschaft Essen teilt dem Gericht dann später mit, dass ihnen das egal ist, und sie dennoch ein Strafverfahren gegen mich durchführen wollen.

Wie nennen sie das? Ich würde das als wissentliche Verfolgung Unschuldiger bezeichnen?

Es gab also ein Verfahren, und am Ende wurde das Verfahren wieder eingestellt.

Mal beantragte die Staatsanwaltschaft Essen einen Strafbefehl gegen mich, weil ich angeblich die JVA Essen beleidigt hatte.

Was sollte ich denn böses geschrieben haben?

Ich hatte damals geschrieben, dass mir die Frau eine Gefangenen erzählte hat, dass ihr Mann ihr erzählt hatte, dass er in der JVA Zwangsbehandelt wurde.

Was soll daran eine Beleidigung sein?

Wenn der Mann seiner Frau das erzählt hat, und sie mir dies weiter erzählt hat, dann ist das so.

Der Richter hat dann deshalb den Strafbefehl abgelehnt.

Richtig lustig wurden dann die letzten zwei Strafverfahren.

Der Direktor des Amtsgericht Gelsenkirchen, stellte Strafantrag, weil ich angeblich das Amtsgericht beleidigt hätte. Eine blöde Geschichte. Da stellt ein Direktor Strafantrag, der überhaupt nicht berechtigt war Strafantrag zu stellen, und zwar wegen einer Beleidigung, die gar keine Beleidigung war, wie das OLG Hamm 2022 feststellen sollte.

Im letzten Strafverfahren versuchte man es mal wieder mit einem Strafbefehl. Da behauptete doch die Staatsanwaltschaft Essen, dass ich 2019 eine Straftat begangen hätte, weil ich 2021 etwas bei EBAY-KLEINANZEIGEN gekauft und bezahlt hatte. Nachdem ich die Ware aber bis zum heutigen Tag nicht erhalten habe, stellte ich ca. einen Monat nach der Bezahlung Strafantrag gegen den Verkäufer.

Das Amtsgericht Gelsenkirchen verurteilte mich dann deshalb. Am 26.4.2023 fand dann die Berufungsverhandlung beim Landgericht Essen statt. Der anwesende Staatsanwalt beantragte dann sogar einen Freispruch. Das Landgericht folgte dem Antrag.

Am 15.5.2023 soll dann der Richter das schriftliche Urteil, also den Freispruch, zur Akte gegeben haben. Bis heute liegt mir der aber nicht vor.

Ende Mai rief ich das Landgericht an, meinen Freispruch bekam ich aber nicht.

Dann rief ich das Amtsgericht Gelsenkirchen an, um meinen Freispruch zu bekommen, ich bekam ihn nicht.

Eine Woche später war ich beim Amtsgericht, wollte den Freispruch haben, aber die Akte war angeblich nicht mehr beim Amtsgericht.

Anfang Juli 2023 sendete ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde an die Staatsanwaltschaft, an das Landgericht und an das Justizministerium. Ich setze eine Frist bis zum 26.7.2023, ohne dass ich den Freispruch bekam.

Heute war ich also beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, und verklagte die Präsidentin des Landgerichts. Mal sehen, ob ich jetzt doch noch mal meinen Freispruch bekomme.

 

NACHTRAG:

Am 5.8.2023 kam endlich der verlangte Freispruch, der mir schon seit Mai 2023 zustand.

 

Dienstaufsichtsbeschwerde wegen fehlendem Freispruch

Im April 2023 gab es beim Landgericht Essen eine Berufungsverhandlung. Angeklagt hatte mich  die Staatsanwaltschaft. Verurteilt hatte mich das Amtsgericht Gelsenkirchen, und beim Landgericht Essen habe ich dann das Berufungsverfahren dann gewonnen. Allerdings habe ich den schriftlichen Freispruch bis zum heutigen Tag nicht erhalten.

Anfang Juni rief ich deshalb das Landgericht Essen an, und erfuhr von der Geschäftsstelle, dass der schriftliche Freispruch zwar schon seit Mitte Mai fertig sei, man mir diesen aber nicht mehr schicken kann, weil sich die Akte nicht mehr beim Landgericht befand.

Daraufhin rief ich das Amtsgericht Gelsenkirchen an. Die Geschäftsstelle teilte mir mit, dass Richterin Klumpe die Akte hätte. Aber von der bekam ich meinen schriftlichen Freispruch nicht.

Bei meinem nächsten Besuch des Amtsgericht besuchte ich dann die Geschäftsstelle. Jetzt erfuhr ich, dass die Akte inzwischen auch nicht mehr beim Amtsgericht sei.

Aus diesem Grund versuchte ich mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde an meinen schriftlichen Freispruch zu bekommen.

Am 6.7.2023 schickte ich meine erste Dienstaufsichtsbeschwerde an die Staatsanwaltschaft Essen, und verlangte die Übersendung des Freispruchs.

Am  10.7.2023 schickte ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde an die Präsidentin des Landgerichts Esse, und verlangte erneut die Übersendung meines Freispruchs.

Am 12.7.2023 wurde eine weitere Dienstaufsichtsbeschwerde an das Justizministerium NRW gesendet, und die Übersendung meines Freispruchs verlangt.

Als Termin wurde jeweils der 20.7.2023 erwähnt. Bis heute liegt mir noch immer kein schriftlicher Freispruch vor.
Hier der Text des Schreibens.

DIENSTAUFSICHTSBESCHWERDE

ICH WILL MEINEN FREISPRUCH UND ZWAR ETWAS ZACKIG.

Ich gebe ihnen noch ein TIPP, wenn sie mir keine Freisprüche schicken wollen, dann unterlassen sie es doch zukünftig einfach mich anzuklagen!!!

FREISPRUCH: Anruf beim Landgericht

Am 26.4.2023 kassierte ich mal wieder einen Freispruch beim Landgericht Essen. Zuvor hatte mich Richterin Blanc vom Amtsgericht Gelsenkirchen natürlich wieder verurteilt.

Jetzt wollte ich doch mal wissen, wann ich den schriftlichen Freispruch erhalte, deshalb habe ich jetzt beim Landgericht Essen angerufen. Dort erfuhr ich heute, dass das Urteil seit mindestens dem 15.5.2023 rechtskräftig wäre. Angeblich wurde der Freispruch auch am selben Tag noch verschickt. Bis heute ist hier jedoch kein Schreiben eingegangen.

Normalerweise werden Urteile bekanntlich per Zustellurkunde versendet, und ein Freispruch ist auch nur ein Urteil, aber Freisprüche werden nur mit normaler Post verschickt.

Jetzt kann ich wieder rumtelefonieren und zusehen, dass ich den Freispruch noch bekomme, denn das Landgericht hat die Akte schon nicht mehr. Vielleicht will man auch nur verhindern, dass ich schon wieder einen Freispruch veröffentliche.

33 Ns – 23 Js 762/19 – 87/22

NACHTRAG:

Es folgte ein Anruf beim AG Gelsenkirchen. Die Geschäftsstelle bestätigte, dass die Richterin die Akte vorliegen hat. Ich habe nochmal daran erinnert, dass ich meinen Freispruch will.

Einige Tage später war ich beim AG Gelsenkirchen und besuchte die Geschäftsstelle. Jetzt hat man mir erklärt, dass die Akte zwar bei der Richterin war, aber inzwischen nicht mehr beim AG Gelsenkirchen ist.

Meinen Freispruch habe ich noch immer nicht. Da muss ich wohl ein paar Dienstaufsichtsbeschwerden verschicken.

https://beamtendumm.home.blog/2023/05/30/freispruch-anruf-beim-landgericht/

 

MIT LINKS: Effektive Strafverfolgung?

Bisher wurde hier ungefähr die Hälfte der Strafverfahren gegen mich thematisiert. Die Verfahren endeten zu 100 % mit einem Freispruch. Leben wir also wirklich in einem echten Rechtsstaat?

Das könnte man vielleicht meinen, wenn ein Unschuldiger immer einen Freispruch erreicht. Aber man kann durchaus Zweifel am Rechtsstaat anmelden, wenn man ständig wegen Pillepalle und noch weniger angeklagt wird. Wenn die Justiz regelmäßig versucht Opfer von Straftaten zu Tätern zu machen, auch dann sind Zweifel an einem funktionierenden Rechtsstaat mehr als angebracht. Darum wird hier in einem Beitrag mal beleuchtet, was passiert, wenn ich Strafantrag stelle.

  1. Am 26.12.2014 gab es eine erste Demo vor der JVA Essen für den inhaftierten Mostafa    Bayyoud. Diese Demo gefiel natürlich nicht jedem. Ein Mitarbeiter der JVA meinte im Internet zu der Demo

1945 hätte man euch alle erschossen, schade dass wir 2014 haben.

Daraufhin stellte ich Strafantrag gegen den Mann. Ausnahmsweise hat die STA mal einen Täter ermittelt, aber das Strafverfahren dennoch eingestellt, weil der Täter angeblich durch die Ermittlungen stark eingeschüchtert wurde.

  1. Am 2. April 2020 stellte ich Strafantrag gegen Robin O. wegen gefährlicher Körperverletzung.  Das Strafverfahren gegen Robin wurde eingestellt, dafür wurde ich angeklagt. Das Strafverfahren gegen mich wurde zwar gewonnen, weil es ein Video gab, das eindeutig belegte, dass ich angegriffen wurde. Auch nach dem gewonnen Strafverfahren ging man nicht mehr gegen den tatsächlichen Täter vor.
    https://feldmark.news.blog/2021/03/19/rgh-18-gewinnt-gegen-robin-o/
  2. Es gab auch ein Annäherungsverbot gegen Robin O. Das hat ihn aber nicht interessiert. Wegen Verstoß gegen das Annäherungsverbot wurde ebenfalls Strafantrag gestellt. Auch das hat die Staatsanwaltschaft Essen aber eingestellt.
    Der Weg (ROT) von Robin O. führte direkt an meiner Wohnung (GELB) vorbei. Die Staatsanwaltschaft Essen behauptete jedoch, dass das mehr als 25 Meter gewesen wären.
  3. Im Februar 2021 hatte ich etwas bei EBAY-KLEINANZEIGEN gekauft, und natürlich auch bezahlt. Die Ware habe ich auch heute noch nicht erhalten. Ca. einen Monat nach dem Kauf hatte ich Strafantrag wegen des Verdachts des Betrugs gegen den Verkäufer gestellt. Natürlich hat die Staatsanwaltschaft auch dieses Strafverfahren eingestellt. Tatsächlich handelte es sich nicht um Betrug, aber dafür um Unterschlagung oder Untreue, aber auch diesbezüglich stellte die Staatsanwaltschaft keine Ermittlung an. Lieber versuchte man mal wieder mich danach strafrechtlich zu verfolgen und zu verurteilen. Pech gehabt. im April 2023 habe ich das Strafverfahren wieder gewonnen.
    https://beamtendumm.home.blog/2023/05/30/freispruch-anruf-beim-landgericht/
  4. Am 16. März 2022 wurde mir ein Fahrradanhänger geklaut. Am nächsten Tag sah ich den ausländischen Dieb auf der Wilhelminenstr. und rief die Polizei. Ich stellte Strafantrag. Seit fast 1,5 Jahren habe ich nichts mehr von dem Fall gehört.
    https://feldmark.news.blog/2022/03/17/fahrradanhaenger-verdammt-schneller-erfolg/
  5. Zwischen der Hausnummer 4 und der Hausnummer 18 sitzen am Abend und in der Nacht häufig Jugendliche. Häufig auch mit Migrationshintergrund. Ich fuhr mit meinem Rollstuhl an der Gruppe vorbei, als mich so ein respektloser Ausländer zu mir meinte, dass er etwas „Junges für mich hätte“. Ich reagierte auf diesen Schwachsinn nicht. Er meinte dann weiter, dass er eine Elfjährige hätte, und er würde schwören, dass die es für 50 € „mit mir machen würde“. Ich fuhr am nächsten Tag zur Polizeiwache und stellte Strafantrag. Die Staatsanwaltschaft stellte das Strafverfahren ein, weil kein Täter ermittelt werden konnte. DAS IST IN DIESEM FALL NACHVOLLZIEHBAR
    https://feldmark.news.blog/2022/08/25/4-polizeieinsatze-in-14-tagen-wegen-migranten-in-der-siedlung/
  6. Am 21. August 2022 habe ich einen Moslem aus unserer Siedlung angezeigt, weil der mich angespuckt hat. Eine Nachbarin hatte den Vorfall mitbekommen. Ich stellte Strafantrag, und die Zeugin war ebenfalls anwesend. Allerdings hat die Polizei noch nicht einmal die Personalien der Zeugin aufgenommen.
    Die Staatsanwaltschaft hat das Strafverfahren eingestellt, weil angeblich kein Täter ermittelt werden konnte. Der Name des Täters ist mir zwar nicht bekannt, aber die Adresse wurde der Polizei mitgeteilt. Der Täter lebt auch heute noch in der Siedlung. Man hätte also den Täter durchaus ermitteln können.
    https://feldmark.news.blog/2022/08/25/4-polizeieinsatze-in-14-tagen-wegen-migranten-in-der-siedlung/
  7. Am 24. August wiederholte sich der Vorfall. Wieder stellte ich Strafantrag gegen den spuckenden Moslem. Auch hier kam es nicht zu einem Strafverfahren, obwohl die Adresse des Täters bekannt ist, und ich dem Täter regelmäßig begegne.
  8. Einige Tage später gab es eine Demo mit Michael Stürzenberger. Ich nahm an der Demo teil. Auch während dieser Demo wurde ich wieder von einem Moslem angespuckt. Ich stellte natürlich wieder Strafantrag. Die Polizei vor Ort war nicht besonders bemüht den Täter zu fassen, um seine Identität festzustellen. Kein Wunder also, dass die Staatsanwaltschaft später auch diesen Strafantrag einstellte, mit der Begründung, dass kein Täter ermittelt werden konnte.
    https://feldmark.news.blog/2022/08/25/4-polizeieinsatze-in-14-tagen-wegen-migranten-in-der-siedlung/
  9. Am 23. Dezember 2022 verlor ich mein Portemonnaie, mit ca. 140 € Bargeld. Das Portemonnaie wurde gefunden, und zurückgebracht. Ohne das Geld steckte man die Geldbörse in meinen Briefkasten. Da das gefilmt wurde, fuhr ich noch am selben Tag zur Polizei und stellte Strafantrag. Ein Foto lag vor. Am 27.12.2022, also nur 4 Tage nach der Anzeige, hat die Staatsanwaltschaft Essen auch das Strafverfahren eingestellt, und das obwohl zwischen dem 23.12. und dem 27.12. noch die Weihnachtsgeiertage lagen, an denen nicht gearbeitet wurde.
    https://feldmark.news.blog/2022/11/11/strafantrag-gegen-spuckenden-moslem/
  10. Am 1. Januar 2023 stellte ich Strafantrag gegen einen Mann und seine Freundin aus der Siedlung. Der besoffene Typ kam plötzlich auf mich zu, und boxte mich. Das wurde gefilmt, weil ich gerade das Feuerwerk gefilmt habe. Später begegnete mir nochmal seine Freundin. Die forderte mich auf abzuhauen, sonst wollte sich mich alle machen und aus dem Stuhl (Rollstuhl) hauen.
    Der Name des Angreifers, seine Adresse, und sogar die Autokennzeichen der beiden Personen sind bekannt, trotzdem hat die STA, auch dieses Verfahren gegen die Täter wieder eingestellt, weil angeblich keine Täter ermitteln werden konnten.
    https://feldmark.news.blog/2023/01/01/silvester-in-den-rgh-2/

Ich habe also 11 Straftaten angezeigt. 10 Davon wurden eingestellt, 9 davon hat die Staatsanwaltschaft eingestellt, weil angeblich keine Täter ermitteln werden konnten. Dabei sind von mehreren Tätern die Wohnadresse und teilweise sogar die Namen und Autokennzeichen bekannt. Im 11 Fall hat sich die Staatsanwaltschaft bisher nicht mehr gemeldet.

Wie nennt man diese Behörde?

  1. Strafverfolgungsbehörde
  2. Strafvereitelungsbehörde
  3. Kriminelle Vereinigung

Diese Frage kann natürlich jeder für sich alleine beantworten.

https://misterfreispruch.wordpress.com/2023/06/23/mit-links-effektive-strafverfolgung/

 

Ich erwarte nun den Eingang des Freispruchs bis zum 20.7.2023.

Bernd Schreiber

 

Amtsgericht Gelsenkirchen: Richter Grote – Aprilscherz des Monats?

Nur mal zur Erinnerung, dieser Beitrag wird/wurde am 7.7.2023 geschrieben und veröffentlicht. Das ist wichtig. Dem normalen Menschen, zu denen man Richter nicht unbedingt zählen muss, wissen, dass der 7.7.2023 VOR dem 14.7.2023 ist, und nicht danach.   .

Weiß Richter Grote, Richter am Amtsgericht Gelsenkirchen, das auch?

Die Vermutung liegt nahe, dass er dies anscheinend nicht weiß.

Hier ein Auszug aus dem Beschluss des Amtsrichters.

Das Gericht hat dem Kläger also am 19.1.2023  einen Hinweis gesendet. Dieser Hinweis wurde dem Kläger dann fast 6 Monate später, am 30.6.2023 zugestellt. Schon das klingt nach einer „reifen Leistung“.

Wenn die Zustellung dieses Schreibens am 30.6.2023 zugestellt wurde, dann beginnt natürlich auch die Rechtsmittelfrist erst am 30.6.2023, und nicht etwa im Januar 2023.

Wenn die Rechtsmittelfrist also erst ab dem 30.6.2023 beginnt, dann kann die Frist, bei einer Rechtsmittelfrist von 7 Tagen, frühestens am 7.7.2023 enden..

Wenn die Rechtsmittelfrist 14 Tage beträgt, dann kann die Rechtsmittelfrist frühestens am 14.7.2023 enden.

Der Kläger schreibt dazu:

Mit Schreiben vom 19.1.2023, zugestellt am 30.6.2023 !!! wurde unter Frist von 2 Wochen !!! eine
ergänzende Stellungnahme und Begründung der Klage gefordert.

Damit hätte der Kläger also die Möglichkeit auf das Schreiben vom 19.1.2023, zugestellt am 30.6.2023, wie das der Richter selbst bestätigt, bis zum 14.7.2023 zu reagieren.

Soweit die Theorie. Und hier die Praxis des Herrn Grote, der Richter am Amtsgericht Gelsenkirchen ist.

 

Am 4.7.2023 hat Richter Grote also den PKH-Antrag des Klägers abgelehnt. Kann man machen, wenn man nicht weiß, dass es Rechtsmittelfristen gibt, oder wenn man nicht weiß, dass der 4.7. vor dem 7.7. und auch vor dem 14.7. ist.

Da hätten wir noch einige Fragen an den Richter. Gibt es evtl. Nachhilfeunterricht für Juristen? Wenn nicht, der BdF erklärt sich bereit Richter wie z. B. Albracht, Grote oder Dr. Kirsten Nachhilfe zu geben.

Unser juristisch erfahrenes Mitglied aus Gelsenkirchen könnte die Schulung übernehmen. Die Kosten sind nicht so hoch, und können von der Richter Besoldung locker bezahlt werden. Evtl. lohnt sich auch eine Nachfrage beim Justizministerium. Es ist möglich, dass man dort einen Teil der Kosten übernimmt.

 

 

 

 

 

Der Kläger hat inzwischen Strafantrag gegen den Richter gestellt. Kann man machen, aber dafür ist die Staatsanwaltschaft Essen zuständig. und die stellte Strafanzeigen und Strafanträge gerne ein, häufig mit der Begründung, dass ein Täter nicht ermittelt werden konnte. Und das sogar, wenn der Name und die Anschrift des Täters bekannt ist.

Manchmal sind halt die Unterschiede zwischen einer Unrechtsjustiz und einem angeblich freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat nur gering.

Oder, wie hat es ein Rechtsanwalt mal gesagt:

DEUTSCHLAND IST VON EINEM RECHTSSTAAT SOWEIT ENTFERNT,

WIE MÜNCHEN VOM NORDPOL.

Das war aber schon 1992. Vielleicht sollte man inzwischen den NORDPOL durch den SÜDPOL ersetzen, oder?

WIEDERAUFNAHMEVERFAHREN: Freispruch nach 13 Jahren für Manfred Genditzki

Gratulation. 13 Jahre lang war Manfred Genditzki unschuldig in Haft. Verurteilt hatte man ihn wegen Mord.

Rechtsanwältin Dagmar Schön hat den Fall hier beschrieben

Ein Mord-Urteil für einen Unschuldigen!

Das Wiederaufnahmeverfahren und der jetzige Freispruch wurde aber noch nicht thematisiert.

Die BILD titelt jetzt:

Auf diesen Moment hat seine Frau 13 Jahre gewartet

Normalerweise ist die BILD für gute Überschriften bekannt, aber hier trifft das wohl nicht zu. Es ist anzumerken, dass nicht nur die Frau 13 Jahre auf diesen Moment gewartet hat, sondern besonders auch das Justizopfer selbst, und auch die Tochter, die jahrelang für ihren Vater und das Wiederaufnahmeverfahren gekämpft hat.

Der BADEWANNENMORD hat sich jetzt als Unfall herausgestellt, an dem Manfred Genditzki  überhaupt nicht beteiligt war. Am Ende hatte sogar der Staatsanwalt einen Freispruch gefordert.

Es bleiben aber einige entscheidende Fragen offen.

    1. War die erste Verurteilung nicht verhinderbar, war sie vielleicht sogar fahrlässig oder schlimmer?
    2. Ist der BGH seinen Aufgaben gerecht geworden, wieso wurde die zweite Verurteilung vom BGH nicht wieder aufgehoben, wie das erste Urteil?
    3. Wieso hat man solange ein Wiederaufnahmeverfahren verhindert?

 

Rechtsanwalt war Klaus Wittmann aus Ingolstadt.

 

 

 

Wir sollten an dieser Stelle noch daran erinnern, dass es noch andere Inhaftierte gibt, die unschuldig in Haft sind.

Z. B.

Steffen Brunner in der JVA Weiterstadt

Andreas Darsow in der JVA Weiterstadt

 

GELSENKIRCHEN: Bericht vom Amtsgericht Gelsenkirchen.

Unser Ehrenopi war mal wieder bei einer Gerichtsverhandlung und hat uns darüber berichtet.

Ich war am Mittwoch beim Amtsgericht Gelsenkirchen. Um 9:30 Uhr sollte dort ein Strafverfahren beim Schöffengericht stattfinden. Lt. Geschäftsverteilungsplan des AG handelt es sich bei dem gesetzlichen Richter um Dr. Brand.

„Richterin am Amtsgericht als w. aufs. Ri. Dr. Brand“

Tatsächlich handelt es sich bei Dr. Brand aber um eine Frau.

Oder vielleicht um eine Frau, die sich manchmal als Mann fühlt, oder vielleicht tatsächlich um einen Mann, der sich zeitweise als Frau fühlt? So genau kann man das heute nicht mehr wissen.

Um 9:26 Uhr war ich vor dem Sitzungssaal. Um 9:28 Uhr betraten mehrere Personen den Sitzungssaal, weshalb ich mich entschloss, ebenfalls in den Saal zu fahren.

Bei dem Angeklagten handelte es sich um den abwesenden DFB. Nein, gemeint ist damit nicht der Deutsche-Fußball-Bund, sondern eine natürliche Person mit zwei Vornamen.

Beim DFB handelt es sich um einen Rollstuhlfahrer, und das sind anscheinend die gefährlichsten Menschen überhaupt, besonders in Gelsenkirchen, und besonders für das Amtsgericht.

DFB hat noch etwas mit mir gemeinsam. Gegen DFB gab es eine Strafanzeige des Amtsgerichtsdirektor wegen angeblicher Beleidigung. Ich wurde bereits 2018 von dem Direktor angezeigt, weil ich angeblich das gesamte Amtsgericht beleidigt haben sollte, und DFB soll 2019 den Direktor des Amtsgericht persönlich beleidigt haben.

Zur Erinnerung, mein Strafverfahren endete beim OLG Hamm mit einem Freispruch, weil es keinen gültigen Strafantrag gab.  Der Direktor des Amtsgericht hat zwar einen Doktortitel, aber das reichte 2018 anscheinend nicht aus, um einen korrekten  Strafantrag zu stellen.

Und wie sah das 2019 aus, hat der Direktor inzwischen dazugelernt gehabt, war er 2019 endlich in der Lage einen Strafantrag zu stellen?

Diese Frage ist einfach zu beantworten. Auch 2019 brachte der Direktor das nicht auf de Reihe. Zumindest nicht beim ersten Versuch.

Die Staatsanwaltschaft Essen musste dem Direktor des Amtsgericht Gelsenkirchen mitteilen, dass man die angezeigte Beleidigung nicht verfolgen kann, weil der Direktor die Strafanzeige nicht persönlich unterschrieben hatte. Peinlich, oder?

Immerhin, im zweiten Anlauf klappte es dann doch noch. Hurra, das Amtsgericht Gelsenkirchen hat einen Direktor, der seit 2019 sogar schon Anzeigen unterschreiben kann. Das ist doch mal wirklich erwähnenswert.

Ich hoffe natürlich, dass er in seiner Anzeige sogar ausdrücklich Strafantrag gestellt hat, denn sonst wäre das schon wieder für die Katz gewesen.

Ob die behauptete Beleidigung inzwischen eingestellt wurde, oder noch immer verfolgt werden soll, ist nicht bekannt, aber immerhin handelt es sich jetzt um ein Verfahren vor dem Schöffengericht, und das ist normalerweise nicht gerade für eine poplige Beleidigung zuständig. Denkbar ist also, dass man die Beleidigung fallen gelassen hat, weil es einen größeren Vorwurf gibt.

Immerhin, bei einer Beleidigung des Amtsgerichtsdirektor handelt es sich noch nicht gerade um eine Majestätsbeleidigung.

Ich persönlich bin bekannt beim Amtsgericht, wie ein bunter Hund, äh Rollstuhlfahrer. Wenn ich das Gericht betrete, oder inzwischen mit dem Rollstuhl ankomme, dann hört man schon mal, dass da der Mann kommt, der alle Gerichtsverfahren gewinnt.

Woher wissen das die Justizwachleute? Es gab eine Zeit, da hatte der vorherige Direktor des Amtsgericht angeordnet, dass der gefährliche Rollstuhlfahrer nur in Begleitung von ein oder zwei Justizwachleuten das Gebäude betreten darf, was mich aber nicht daran hinderte meine Verfahren zu gewinnen.

Das dumme an dieser Anordnung war,  dass die Behördenleitung eines Gerichts nicht das Hausrecht über die Sitzungssäle und den unmittelbaren Bereich vor dem Sitzungssaal hat. Dort hat das Hausrecht der jeweilige gesetzliche Richter. Ich habe dann diese Anordnung des Direktor regelmäßig zum Anlass genommen, den jeweiligen Richter wegen des Verdachts der Befangenheit abzulehnen. Ein Richter, der im Sitzungssaal die Anweisung des Direktors befolgt, hiterlässt für mich nicht den Eindruck, als ob er wirklich unabhängig ist.

Dies führte dann dazu, dass man noch ein Interesse an der Begleitung durch die Justizwachleute hatte. Inzwischen gibt es also keine Begleitung mehr.

Die letzte Begleitung durch Justizwachleute erfolgte in einem Strafverfahren wegen angeblicher Beleidigung, wo ich die Begleitung zu meiner persönlichen Sicherheit ausdrücklich beantragt hatte.

(Wenn ihr diesen Beitrag veröffentlicht, dann solltet ihr die folgenden Sätze möglichweise ändern, denn es gibt einen zivilrechtlichen Vergleich mit einer Person, über die ich nichts mehr veröffentlichen möchte.)

Es gab zwei Strafverfahren gegen mich, weil ich angeblich diese schwer gestörte Xxx Xxx PERSON aus Bxxx beleidigt haben sollte. Diese Person hatte im Internet behauptet, dass ich ins Waschbecken kacken würde, was natürlich frei erfunden war, von dieser schwer gestörten Xxx PERSON . Diese Xxx PERSON hat auch noch weitere Lügen verbreitet, und versucht mir zu schaden. So wollte mich diese Xxx PERSON auch gerne unter Betreuung stellen lassen, aber das örtliche Gesundheitsamt hatte schnell erkannt, dass nicht ich, sondern xxx DIE PERSON gestört war.

In der Folge hatte ich dann diese Xxx PERSON regelmäßig als Pxxx Pxxx PP bezeichnet. Daraufhin stellte sie Strafantrag gegen mich.

Zum Termin kam Pxxx Pxxx PP in Begleitung einer weitere massiv gestörten Person aus Bad Driburg. Diese Person kam öfters zu meinen Gerichtsverhandlungen, und das schöne war, dass ich sämtliche Verfahren gewonnen habe, wenn diese Person angereist kam.

300 Kilometer An- und Abreise, nur um zu sehen, dass ich wieder gewinne, das war nicht das, was sich diese Person so vorgestellt hatte.

Auch in Wittmund war die Person anwesend. Dort drohte mir diese Person an, dass sie mich zusammenschlagen lassen wolle. Ich rief dann die Polizei und stellte Strafantrag gegen diese Person.

Da diese Person auch zu meinem Strafverfahren anreisen wollte, hatte ich zu meiner eigenen Sicherheit an Anwesenheit von zwei Justizwachmeistern beantragt, was die Richterin auch genehmigte.

Auch meinem Antrag die Person aus dem Sitzungssaal zu entfernen, weil es sich bei ihr um eine präsente Zeugin handelte, wurde gefolgt. Da legt jemand extra 300 Kilometer zurück, nur um dann vor dem Sitzungssaal warten zu müssen, dass ist schon bitter.

Natürlich endeten auch diese beiden Verfahren mit einem Freispruch für mich.

Die anwesenden Justizwachleute erzählten dann nach der Verhandlung, dass es sich bei dem Verfahren nur um Pillepalle gehandelt habe.

Bei einem der letzten Strafverfahren war Maria angereist. Nach der Kontrolle teilte sie den Justizwachleuten mit, dass sie zur Verhandlung von Herrn Schreiber wolle, und wollte wissen, wo diese stattfindet. Die Justizwachleute waren ganz erstaunt, und meinten: „Was, hat der heute schon wieder ein Verfahren?“

Also ganz unbekannt bin ich bei diesem Gericht nun wirklich nicht. Kein Wunder nach 15 gewonnen Strafverfahren.

Ein Richter Brand oder eine Richterin Brand kannte ich aber bisher nicht. Ich vermutete daher, dass es durchaus passieren könnte, dass die Richterin mich für den Angeklagten hält, und mich evtl. auffordert auf der Anklagebank platz zu nehmen. Und fast wäre es auch soweit gekommen.

Ich fuhr in den Sitzungssaal. Sofort begrüßte mich eine Person, die wie eine Frau gekleidet war, weshalb ich nun nicht sicher bin, ob ich sie als Richter Brand bezeichnen soll, wie es im Geschäftsverteilungsplan zu finden ist, oder als Richterin Brand.

Vielleicht ist die männliche Anrede doch die richtige, denn immerhin hat so eine schwarze Robe eine Ähnlichkeit mit dem Gewand von BATMAN, und dabei handelt es sich ja auch um einen Mann. BATWOMAN gibt es bisher vermutlich noch nicht.  (Korrektur, diese Comicfigur gab es auch schon mal.)

Also die Man/Woman in Black begrüßte mich mit dem Namen des Angeklagten. Allerdings habe ich, bis auf den Rollstuhl, vermutlich nicht viel Ähnlichkeit mit Herrn B. Das fiel der anwesenden Justizmitarbeiterin gleich auf. Das ist halt der Nachteil/Vorteil wenn man beim Gericht so bekannt ist, weil man dort schon alleine 15 Strafverfahre gewonnen hat, und genau null verloren hat. Normalerweise wäre ich ja einfach zu erkennen gewesen, denn immerhin trug ich ja das T-Shirt mit der Aufschrift MISTER FREISPRUCH. Die Schriftführerin teilte dann Man/Woman in Black mit:

„Das ist nicht Herr B, das ist der Herr Schreiber.“

Ok, Dr. Brand und ich wir hatten noch nicht das „Vergnügen“, aber der Name SCHREIBER war anscheinend ein Begriff. Ich wurde also nicht gebeten auf der Anklagebank platz zu nehmen. Schade eigentlich.

Man/Woman in Black meinte dann, dass das Verfahren noch nicht begonnen habe, deswegen musste ich den Sitzungssaal wieder verlassen. Komisch, nur ich. Eine weitere Frau saß schon vor mir im Zuschauerbereich, und musste den Saal nicht verlassen. Hat das was mit der Gleichheit vor dem Gesetz zu tun?

Ich verließ also den Sitzungssaal wieder und wartete auf den eigentlichen Aufruf. Damit hatte man es aber nicht besonders eilig. Erst um 9:40 Uhr kam die Durchsage, dass die Geladenen den Saal 513 betreten sollen.

Was soll so eine Durchsage? Hat man beim AG noch nicht mitbekommen, dass Verhandlungen normalerweise öffentlich sind?

Ich fuhr trotzdem in den Sitzungssaal, und ich war die einzige Person, die nach dem Aufruf den Saal betrat. Offenbar wartete man auch auf niemand., denn die „Verhandlung“ war offenbar schon beendet. Wie kann das denn sein?

Ich bekam noch mit, wie Dr. Brand mit dem Staatsanwalt über den Haftbefehl diskutierte. Offenbar gab es bereits einen Haftbefehl, aber der Vollzug des Haftbefehls war aufgehoben worden.

Außerdem bekam ich inzwischen mit, dass Dr. Brand den Befangenheitsantrag des Angeklagten, gegen Dr. Brand abgelehnt hat. Das müsste aber in der Zeit passiert sein, als man mich aus dem Sitzungssaal geschickt hatte, also zwischen 9:30 Uhr und 9:40 Uhr. Damit war aus meiner Sicht die Öffentlichkeit tatsächlich ausgeschlossen, auch wenn ich ab 9;40 Uhr wieder den Saal betreten konnte.

Für mich war nun noch interessant, wann Dr. Brand den Sitzungssaal verlassen würde. Es war 9:43 Uhr, als Dr. Brand den Sitzungssaal durch das Richterzimmer verließ. Zuvor sprach der Pflichtverteidiger Dr. Brand noch an.

„Hast DU mal noch eine Minute für mich?“

Der Anwalt war also per DU mit Dr. Brand. Kein Wunder also, dass der Anwalt die Pflichtverteidigung für den Angeklagten bekam.

Ich vermute, dass nicht der Angeklagte den Pflichtverteidiger ausgesucht hat, sondern dass dies Dr. Brand war.

Um 9:43 Uhr hat also Dr. Brand den Sitzungssaal verlassen. Der geplante Sitzungsbeginn war um 9:30 Uhr. Ich bin der Meinung, dass man damit bis 9:45 Uhr auf den Angeklagten hätte warten müssen, was man nicht gemacht hatte.

Allerdings würde es mich überhaupt nicht wundern, wenn in der Akte steht, dass das Verfahren bis 9:45 Uhr gedauert hätte. Die Justiz hat es nicht immer so mit der korrekten Uhrzeit, das kenne ich schon.

Soweit also der Bericht von unserem Ehrenvorsitzendem.

NACHTRAG:

Wie erwartet hat der Anwalt inzwischen behauptet, dass die Öffentlichkeit angeblich nicht ausgeschlossen  worden war, und dass das Verfahren nicht zu früh beendet worden sei.

Das war natürlich zu erwarten.

Wir haben deshalb nochmal mit Herrn S- gesprochen.

Das Verfahren sollte um 9:30 Uhr beginnen. Da der Sitzungssaal schon Minuten vorher geöffnet war, folgte ich den anderen. Also dem Anwalt, und einer Frau, die wahrscheinlich für den Anwalt arbeitet. Diese Frau saß im Zuschauerbereich. Warum man mich, 2 Minuten vor dem offiziellen Prozessbeginn, wieder rausgeschickt hat, erschließt sich mir nicht wirklich. Das war sicherlich nicht nötig.

Einen Aufruf zur Sache um 9:30 Uhr gab es nicht. Wie geschildert wurden die Geladenen erst um 9:40 Uhr in den Sitzungssaal gerufen. Als ich den Sitzungssaal dann befuhr, war das Verfahren bereits am Ende. Man unterhielt sich noch über den Haftbefehl, den es bereits gab, und der zur Zeit aber außer Vollzug war.

Währe dies der Beginn des Verfahrens gewesen, dann hätte man über was ganz anderes gesprochen.

Dass es in dem Verfahren um angeblichen Betrug ging, erfuhr ich nicht vom Gericht, sondern vom Angeklagten.

Übrigens, bei mir hatte man auch schon mal ein ähnliches Betrugsverfahren versucht. Mir wurde z. B. vorgeworfen, dass es ein Unternehmen nicht gegeben hätte, bei  dem ich gearbeitet hatte. Aber bevor  es zum Verhandlungstermin kam, teilte die Gemeinde Oberlungwitz (Sachsen) mit, dass es das behauptete Fotogeschäft doch gab, und die Gemeinde sogar Kunde des Fotogeschäfts war.

Im Rahmen der Notfallplanung Justiz ist hier für den Fall eines länger andauernden flächendeckenden Stromausfalls ein Notbereitschaftsdienst einzurichten.

Im Rahmen der Notfallplanung Justiz ist hier für den Fall eines länger andauernden flächendeckenden Stromausfalls ein Notbereitschaftsdienst einzurichten.

Im Internet findet man den Geschäftsverteilungsplan des Amtsgericht CASTROP-RAUXEL. Dort findet man folgenden brisanten Satz:

Im Rahmen der Notfallplanung Justiz ist hier für den Fall eines länger andauernden flächendeckenden Stromausfalls ein Notbereitschaftsdienst einzurichten.

https://www.ag-castrop-rauxel.nrw.de/aufgaben/geschaeftsverteilung/Richterlicher-Geschaeftsverteilungsplan-2023_03_27_Erste-Aenderung.pdf

Der Text wurde heute in eine Suchmaschine eingegeben. Man findet den Text aber nur beim Amtsgericht Castrop-Rauxel.

Unsere bisherigen Recherchen ergaben, dass anderen Gerichten die Notfallplanung zwar bekannt ist, und teilweise auch schon umgesetzt wurde, aber diese dann nicht veröffentlicht haben.

Beim AG Gelsenkirchen gibt es diese Notfallplanung bereits, sie wurde aber bisher nicht veröffentlicht, man war sogar erschrocken, dass das AG Castrop-Rauxel dies veröffentlicht hat.

Beim LG Essen kannte man die Notfallplanung , hat aber angeblich noch nichts umgesetzt. Schon die Nachfrage führte dazu, dass der Mitarbeiter äußerst unfreundlich wurde. Angeblich will man die Notfallplanung erst angehen, wenn der Notfall bereits eingetreten ist.

Das erscheint doch ziemlich dumm zu sein.

Auch das Amtsgericht Elmshorn reagierte nicht besonders bürgerfreundlich. Nicht nur, dass die Mitarbeiterin keine qualifizierte Aussage machen konnte, sondern sie war auch der Meinung, dass sie so eine Auskunft nicht erteilen dürfte, wenn sie die Antwort kennen würde.

Die Erfahrungen, die mit der Justiz gemacht wurden, erwecken den Eindruck, als seien die noch immer im Glauben, sie seine im Namen des Kaisers unterwegs, und stehen über dem Bürger, dass aber in der BRD, lt. Grundgesetz das Volk der einzige Souverän ist, den das Grundgesetz kennt, scheint bei vielen Behörden- und Justizmitarbeiter noch immer nicht angekommen zu sein. Anders ist so eine Blockadehaltung kaum erklärbar.

Im Internet wurden keine weitere Gerichte gefunden, die die Notfallplanung in ihren Geschäftsverteilungsplan aufgenommen haben.

Hier gibt es eine Studie zum Thema.

Klicke, um auf Fallstudie-BLACKOUT-Gottfried-Pausch.pdf zuzugreifen

Das Thema Justiz und Stromausfall kommt dort aber etwas kurz.

Situation in Gefängnissen

Justizvollzugsanstalten mit Notstromversorgung können bei einem Blackout zunächst die Hauptfunktionen des Betriebs aufrechterhalten, nämlich die Sicherung der Gefangenen und deren Grundversorgung. Der Aufenthalt im Freien wird zunehmend problematisch, aber ebenso der Dauereinschluss der Insassen.

Die psychische Belastung steigt sowohl beim Justizwachepersonal als auch bei den Gefangenen. Letzteres kommt womöglich aufgrund der Verkehrsprobleme auch noch zu spät oder gar nicht zum Dienst. Dadurch wächst die Gefahr von Unruhen in den Haftanstalten. Die Situation verschärft sich noch zusätzlich, wenn die Zahl der Häftlinge aufgrund der steigenden Kriminalität und vermehrten Verhaftungen ansteigt. Selbst bei funktionierender Notstromversorgung ist der Betrieb von Justizvollzugsanstalten bei einem Blackout aufgrund von Sicherheits- und Gesundheitsproblemen bereits nach wenigen Tagen gefährdet.

Wie die Justiz in so einem Notfall funktionieren sollte, wurde nicht thematisiert.

Am 27.10.2022 veröffentlichte die BERLINER MORGENPOST einen Beitrag zu dem Thema.

Energiekrise: Knasturlaub bei Stromausfall

Bei einem mehrtägigen Stromausfall in Berlin würde die Justiz bestimmte Inhaftierte aus dem Gefängnis entlassen.

Berlin.  Im Fall eines mehrtägigen Stromausfalls in der Hauptstadt könnte das zur temporären Entlassung einiger Inhaftierter in den Berliner Justizvollzugsanstalten (JVA) führen. Das geht aus der Anfrage des AfD-Abgeordneten Marc Vallendar an die Berliner Senatsverwaltung für Justiz, Vielfalt und Antidiskriminierung hervor. Zuvor berichtete die Tageszeitung „Bild“.

Demnach hat die zuständige Senatsverwaltung mit Blick auf das Szenario eines länger anhaltenden „Blackouts“ Notfallpläne für die Justizvollzugsanstalten erarbeitet und bestehende Pläne aktualisiert. Grundsätzlich können alle JVAs bei Stromausfällen mit Notstromaggregaten versorgt werden – je nach Größe der Einrichtung zwischen 21 und 100 Stunden. Sollte dann der Diesel für die Notstromversorgung knapp werden und schließlich ganz ausbleiben, würden Maßnahmen getroffen. Dann könnten einige der Inhaftierten auf freien Fuß gesetzt werden.

„Bei einem längerfristigen und flächendeckenden Stromausfall stellen sich für die sehr unterschiedlichen JVAs erhebliche Herausforderungen. Abhängig von der Dauer dieses Szenarios werden gestaffelte Maßnahmen erforderlich sein“, heißt es in der schriftlichen Antwort des zuständigen Justiz-Staatssekretärs Ibrahim Kanalan. Dazu gehören zum Beispiel die Gewährung von Langzeitausgängen bei Lockerungseignung, Strafausstand aus Gründen der Vollzugsorganisation gemäß § 455a der Strafprozessordnung und die Zusammenlegung von Unterbringungsbereichen.

Längere Freigang oder Entlassung bei Stromausfall

Diese Maßnahmen würden bedeuten, dass Gefangene, die bereits mindestens sechs Monate im Gefängnis sind, sich aber für Lockerungen bewährt haben, länger Freigang bekommen würden. Weiterhin kann die Anstaltsleitung die Haft unterbrechen lassen beziehungsweise den Haftantritt verschieben. Und Personen, die wegen einer Geldstrafe einsitzen, können entlassen werden.

„Dass nach spätestens vier Tagen Blackout in großem Maße Gefangene auf freien Fuß gesetzt werden müssten, ist selbst für Berliner Verhältnisse irre“, sagte Vallendar der Berliner Morgenpost. „Der Paragraf 455a darf unter keinen Umständen zur Anwendung kommen.“

Der besagt, dass die Vollstreckungsbehörde die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder einer freiheitsentziehenden Maßregel der Besserung und Sicherung aufschieben oder ohne Einwilligung des Gefangenen unterbrechen kann, wenn dies aus Gründen der Vollzugsorganisation erforderlich ist und überwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit nicht entgegenstehen.

(…weiterlesen…)

https://www.morgenpost.de/berlin/article236769407/Knasturlaub-bei-Stromausfall.html

Auch wenn im Internet kaum etwas zu dem Thema zu finden ist, ist das Thema äußerst brisant. Es zeigt wo die Regierung das Land hinführen wird, bzw. hinführen will.

Es passt natürlich zu einer Regierung, und ganz besonders zu der Partei DIE GRÜNEN, die die Bevölkerung in Panik versetzen, durch ein eingeschlepptes Virus und einer Pandemie, und gleichzeitig in dieser Zeit über 20 Krankenhäuser schließen.

Und es passt, dass man Notfallpläne entwickeln lässt, für einen flächendeckenden und längeren Stromausfall, und dann gleichzeitig diesen Stromausfall versucht zu provozieren, in dem man gleichzeitig 3 Kraftwerke stilllegt, und auch noch dafür sorgt, dass das Land immer mehr Strom durch z. B. für E-Autos und Wärmepumpen benötigt wird.

 

Geschäftsverteilungspläne

BADEN-WÜRTTEMBERG

In BW haben mehrere Gerichte ihre Geschäftsverteilungspläne im Internetveröffentlicht. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass die Gerichte verpflichtet sind diese im Internet zu veröffentlichen.

BAYERN

In Bayern haben mehrere Gerichte ihre Geschäftsverteilungspläne im Internetveröffentlicht. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass die Gerichte verpflichtet sind diese im Internet zu veröffentlichen.

BERLIN

In Berlin haben mehrere Gerichte ihre Geschäftsverteilungspläne im Internetveröffentlicht. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass die Gerichte verpflichtet sind diese im Internet zu veröffentlichen.

BRANDENBURG

In Brandenburg haben mehrere Gerichte, z.B. Potsdam, ihre Geschäftsverteilungspläne im Internetveröffentlicht. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass die Gerichte verpflichtet sind diese im Internet zu veröffentlichen.

BREMEN

Die Gerichte in Bremen veröffentlichen die gültigen Geschäftsverteilungspläne im Internet.

HAMBURG

Die Gerichte in Hamburg veröffentlichen die gültigen Geschäftsverteilungspläne im Internet.

HESSEN

Der Geschäftsverteilungsplan des Landgerichts Frankfurt wurde im Internet veröffentlicht. Der Geschäftsverteilungsplan des Amtsgericht Frankfurt, und anderer Gerichte in Hessen, dagegen nicht. Auf Nachfrage wurde dann telefonisch mitgeteilt, dass es in Hessen keine Pflicht zur Veröffentlichung gibt.

MECKLENBURG-VORPOMMERN

In MV haben mehrere Gerichte, z.B. Schwerin,  ihre Geschäftsverteilungspläne im Internetveröffentlicht. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass die Gerichte verpflichtet sind diese im Internet zu veröffentlichen.

NIEDERSACHSEN

In Niedersachsen werden Geschäftsverteilungspläne bisher nicht veröffentlicht.

NRW

In Nordrhein-Westfalen müssen Gerichte ihren Geschäftsverteilungsplan im Internet veröffentlichen. Damit ist der Geschäftsverteilungsplan für jeden jederzeit öffentlich einsehbar.

RHEINLAND-PFALZ

In RHEINLAND-PFALZ haben mehrere Gerichte ihre Geschäftsverteilungspläne im Internetveröffentlicht. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass die Gerichte verpflichtet sind diese im Internet zu veröffentlichen.

SAARLAND

Im Saarland wurden die Geschäftsverteilungspläne der Amts-/Landgerichte von Saarbrücken und Zweibrücken im Internet gefunden. Es wird daher davon ausgegangen, dass es im Saarland eine Pflicht zur Veröffentlichung im Internet gibt.

SACHSEN

Im Sachsen wurden die Geschäftsverteilungspläne der Amts-/Landgerichte von Chemnitz und Hohenstein-Ernstthal im Internet gefunden. Es wird daher davon ausgegangen, dass es im eine Pflicht zur Veröffentlichung im Internet gibt.

SACHSEN-ANHALT

Im Sachsen-Anhalt wurden die Geschäftsverteilungspläne der Amts-/Landgerichte von Halle im Internet gefunden. Es wird daher davon ausgegangen, dass es eine Pflicht zur Veröffentlichung im Internet gibt.

SCHLESWIG-HOLSTEIN

In Schleswig-Holstein werden die Geschäftsverteilungspläne im Internet veröffentlicht.

THÜRINGEN

In Thüringen haben mehrere Gerichte, . B. Gera,  ihre Geschäftsverteilungspläne im Internetveröffentlicht. Es wird deshalb davon ausgegangen, dass die Gerichte verpflichtet sind diese im Internet zu veröffentlichen.

Landgericht Essen: Geschäftsverteilungsplan unter Strom

Wir recherchieren gerade zum Thema:

Was macht die Justiz bei einem flächendeckenden, langfristigen Stromausfall.

Hier gibt es einen Beitrag über das Thema und dem Amtsgericht Castrop-Rauxel. Anscheinend ist das eines der wenigen Gerichte, vielleicht sogar das einzige Gericht, das so eine Regelung bereits getroffen hat, UND DIES AUCH IN IHREM GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN veröffentlicht hat.

Wer weiß, wie lange noch.

Andere Gerichte haben auch schon eine entsprechende Regelungen, verschweigen dies aber. Der Bürger soll auf dieses problematische Thema nicht aufmerksam gemacht werden.

Natürlich hätte man sich schon lange über so ein Thema Gedanken machen können, aber die entsprechende Regelungsanweisung kam erst im März 2023 von der Bundesregierung, als DIE GRÜNEN entschieden haben, dass die restlichen Atomkraftwerke alle zur selben Zeit abgeschaltet werden sollen.

Ist das ein Hinweis, dass die Bundesregierung die Abschaltung der Kraftwerke beschlossen hat, obwohl man damit rechnete, dass das zu Stromausfällen führen würde?

Auch der Geschäftsverteilungsplan vom Landgericht Essen wurde auf eine entsprechende Regelung überprüft. Gefunden wurde nichts. Also hat der BdF das Landgericht angerufen.

Zunächst meldete sich die Zentrale. Die hat das Gespräch weiter verbunden. Es meldete sich eine Frau, die schnell merkte, dass sie die Fragen nicht beantworten konnte. Es folgte nochmal eine Weiterleitung, und bei dem Herrn wurde es dann ziemlich zickig.

Er wusste offenbar, dass es eine entsprechende Anweisung der Bundesregierung, bzw. dem Justizministerium gibt, aber er meinte, dass das Landgericht Essen noch keine Regelung getroffen hätte.

Er wurde komisch, und wollte wissen, warum wir das wissen wollen, denn eine Notfallregelung gibt es noch nicht, weil es den Notfall noch nicht gibt.

Das ist mal wieder richtig schlau. Man will also erst eine Regelung treffen, wenn es zu spät ist, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist.

Man will angeblich erst eine Regelung treffen und veröffentlichen, wenn das nicht mehr möglich ist. Wie will das LG einen geänderten Geschäftsverteilungsplan veröffentlichen, wenn es flächendeckend einen langfristigen Stromausfall gibt? Und wie soll der Bürger von so einen Geschäftsverteilungsplan erfahren, selbst wenn der veröffentlicht werden konnte, wenn es keinen Strom mehr gibt?

Natürlich konnte er diese Fragen nicht beantworten, Er war aber überhaupt nicht begeistert, dass man ihm solche Fragen  gestellt hatte. Offensichtlich ist man stark bemüht, dass dieses Thema nicht in die Öffentlichkeit gelangt.

Ein Hinweis noch an den Mitarbeiter. Ich kenne heute die Telefonnummer der Feuerwehr und der Polizei, obwohl ich diese gerade überhaupt nicht benötige. Es scheint mit einfach vernünftig zu sein die 110 und die 112 schon jetzt zu kennen, auch wenn meine Wohnung gerade noch nicht brennt.

Die Nummern erst bei einem Brand rauszusuchen wäre schon ziemlich dumm und evtl. unmöglich, aber jedenfalls zu spät.

Fühlt sich Richterin Dr. Brand gerade als Mann?

Im Geschäftsverteilungsplan des Amtsgericht Gelsenkirchen hab ich auf Seite 44 diesen Eintrag gefunden, und mich darüber gewundert

XXVIII.

Richterin am Amtsgericht als w. aufs. Ri. Dr. Brand

Verstanden habe ich den Satz zunächst überhaupt nicht. Am Anfang des Satzes verwendet man die weibliche Form RCHTERIN; und am Ende die Abkürzung RI für einen männlichen Richter.

Aus meiner Erinnerung gibt es am AG Gelsenkirchen keinen Richter Dr. Brand, sondern nur eine Richterin Dr. Brand.

Auch konnte ich mit

w. aufs.

nichts anfangen. Ich grübelte, ob man hier evtl. einen weiteren Namen vergessen haben könnte. Vielleicht

Richterin am Amtsgericht MUSTERFRAU als w. aufs. Ri. Dr. Brand

Oder hatte man aus der Richterin Dr. Brand mal eben Richter Dr. Brand gemacht, weil sich diese/dieser gerade als Mann fühlte?

Ein Anruf beim AG brachte Aufklärung. Hier der ausgeschrieben Text

Richterin am Amtsgericht als weiter aufsichtführender Richter Dr. Brand,

oder

Richterin am Amtsgericht als weitere aufsichtführende Richterin Dr. Brand.

Ob die erste Ausführung in Zeiten vom Genderwahn noch zulässig ist, finde ich fraglich.

Amtsgericht Castrop-Rauxel: Geschäftsverteilungsplan unter Strom

Längerfristiger Stromausfall, erstaunlich womit unsere Ampelregierung offenbar rechnet.

Klicke, um auf Richterlicher-Geschaeftsverteilungsplan-2023_03_27_Erste-Aenderung.pdf zuzugreifen

NACHTRAG:

Recherchen ergaben interessantes. Sämtliche Gerichte wurden verpflichtet so eine Notfallregelung zu erlassen, aber viele Gerichte haben sich bisher geweigert die entsprechende Regelung zu veröffentlichen, obwohl dies ja ein Teil des Geschäftsverteilungsplan sein muss.

Offenbar soll der Bürger, wegen der Brisanz, nichts über diese Regelung erfahren. Beim AG Gelsenkirchen war man sogar erstaunt, wenn nicht sogar erschrocken, dass das AG Castrop-Rauxel dies veröffentlicht hat, und der BdF deshalb Kenntnisse davon hatte.

Nicht veröffentlicht hat die Regelung das

AG Bochum, – 0234 967-4502

AG Gelsenkirchen – 0209 – 957-1360

SG Gelsenkirchen – 0209 – 14899 – 0 (Es gibt aber eine interne Regelung)

 

Ungeklärt

ArbG Gelsenkirchen – 0209 – 14899-781

LG Essen – 0201 – 1803 – 0 *

VG Gelsenkirchen – 0209 – 1707-125

 

Zum Kaffeetrinken beim Justizzentrum Gelsenkirchen

Am Freitag war ich mal wieder beim Justizzentrum Gelsenkirchen. Vom Justizwachmann wurde ich freundlich empfangen. Ich wollte dort etwas erledigen, was aber ohne Termin nicht möglich war. Außerdem habe ich ja am Landgericht Essen im April 2023 ein Strafverfahren gewonnen, aber den Freispruch wurde mir bisher nur mündlich mitgeteilt, der schriftliche Freispruch fehlt mit noch immer. Auch den habe ich am Freitag telefonisch beim AG Gelsenkirchen angefordert, weil der Akte der Richterin Klumpe vorliegen soll.

Beim Justizcentrum gibt es auch eine Kantine, die schon mehrfach den Pächter gewechselt hat. Zuletzt wurde die Kantine von der AWO betrieben, die aber auch weder aufgegeben haben.

Seit ca. 2 Monaten gibt es wieder einen neuen Betreiber. Das ist gut, denn so konnte ich die Richterin Klumpe zum Kaffee einladen.

Richterin Klumpe wollte ich schon mal „beschenken“. Damals hatte ich ihr eine Abschminkmilch geschenkt, und ihr mitgeteilt, dass sie es sich abschminken kann, wenn sie glaubt, dass sie mich verurteilen kann.

Ich bekam damals einen Freispruch, und die Abschminkmilch zurück.

Auch mit dem geplanten Kaffee wurde nichts, weil mir einfiel, dass der Verlierer bezahlen muss, und nicht der Gewinner. Ich bezweifle aber, dass die Richterin mir einen Kaffee bezahlen würde. Als Gewinner kann ich damit aber leben.

FREISPRUCH: Anruf beim Landgericht

Am 26.4.2023 kassierte ich mal wieder einen Freispruch beim Landgericht Essen. Zuvor hatte mich Richterin Blanc vom Amtsgericht Gelsenkirchen natürlich wieder verurteilt.

Jetzt wollte ich doch mal wissen, wann ich den schriftlichen Freispruch erhalte, deshalb habe ich jetzt beim Landgericht Essen angerufen. Dort erfuhr ich heute, dass das Urteil seit mindestens dem 15.5.2023 rechtskräftig wäre. Angeblich wurde der Freispruch auch am selben Tag noch verschickt. Bis heute ist hier jedoch kein Schreiben eingegangen.

Normalerweise werden Urteile bekanntlich per Zustellurkunde versendet, und ein Freispruch ist auch nur ein Urteil, aber Freisprüche werden nur mit normaler Post verschickt.

Jetzt kann ich wieder rumtelefonieren und zusehen, dass ich den Freispruch noch bekomme, denn das Landgericht hat die Akte schon nicht mehr. Vielleicht will man auch nur verhindern, dass ich schon wieder einen Freispruch veröffentliche.

33 Ns – 23 Js 762/19 – 87/22

NACHTRAG:

Es folgte ein Anruf beim AG Gelsenkirchen. Die Geschäftsstelle bestätigte, dass die Richterin die Akte vorliegen hat. Ich habe nochmal daran erinnert, dass ich meinen Freispruch will.

Einige Tage später war ich beim AG Gelsenkirchen und besuchte die Geschäftsstelle. Jetzt hat man mir erklärt, dass die Akte zwar bei der Richterin war, aber inzwischen nicht mehr beim AG Gelsenkirchen ist.

Meinen Freispruch habe ich noch immer nicht. Da muss ich wohl ein paar Dienstaufsichtsbeschwerden verschicken.

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