PROF. BAYYOUD: Notizen im Sitzungssaal

Hier ein Beitrag aus dem alten Blog von BEAMTENDUMM, der damals noch von Herrn Schreiber geführt wurde. Soweit bekannt, hatte dieser Beitrag sogar zu einem Ermittlungsverfahren gegen Herrn Schreiber geführt, und es wurde damals ein Strafbefehl von der Staatsanwaltschaft Essen beantragt. Das Amtsgericht Essen hatte aber den Strafbefehl abgelehnt, weil der Bericht keine Straftat war.

Klicke, um auf notizen-01-4-dateien-zusammengefc3bcgt.pdf zuzugreifen

 

ANTONYA: Post vom OLG

Das Ende von Rumpelstilzchen lautet,

Da könnt ihr denke, wie die Königin froh war, als sie den Namen hörte, und als bald hernach das Männlein hereintrat und fragte:  „Nun, Frau Königin, wie heiß ich?“ Da fragte sie erst: „Heißt du Kunz?“ „Nein.“ „Heißt du Heinz?“ „Nein.“ „Heißt du etwa Rumpelstilzchen?“

„Das hat dir der Teufel gesagt, das hat dir der Teufel gesagt“, schrie das Männlein und stieß mit dem rechten Fuß vor Zorn so tief in die Erde, dass es bis an den Leib hineinfuhr, dann packte es in seiner Wut den linken Fuß mit beiden Händen und riss sich selbst mitten entzwei.

Es kann schon sein, dass sich heute manche vor Wut zerreißen und endgültig zur Hölle fahren. Ich denke da an einen Misthaufal-Forum besonders an rentina, und natürlich . Anne H., die geborene Verliererin.

Ich denke an das Jugendamt OHZ und Richterin Ziemer. Sie alle hätten heute genug Grund, wie Rumpelstilzchen zur Hölle zu fahren.
Das was ihnen das OLG heute angetan hat, das muss die doch maßlos ärgern. Und dabei war doch klar, am Ende gewinn. immer der Beamtendumm-Förderverein.

Rentina mird nun sicherlich den Glauben an den Rechtsstaat verlieren. Hatte sie doch noch groß gepost., dass das OLG gar nicht anders könnte, dass dos OLG gesetzlich dazu verpflichtet wäre, die Familie persönlich vorzuladen und anzuhören. Wenn man den Blödsinn von ihr ließt, dann hätte sie am Liebsten die Bundeswehr in Polen einmarschieren lassen, um die Familie zur Verhandlung vorzuführen. Und nun hat das OLG entschieden, ohne auf rentina zu hören, ohne die Familie, nie von renthu gefordert, vorzuführen.

Da wird manch einer viel Jägermeister schlucken müssen, um das zu verkraften. Liebe retina und co. schickt mir mal ein Bild von euch. Möchte gerne eine Galerie erstellen unter dem Motto: _So sehen Loser aus..

Das OLG hat der Familie heute mitgeteilt, dass sämtliche Maßnahmen des AG Osterholz-Scharmbeck aufgehoben wurden Zwar hat man bei der Formulierung einen Handstand gemacht, und sich dabei auch noch fast beide Beine gebrochen, aber das Ergebnis ist eindeutig.

Auf die Beschwerde der Kindeseltern wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengerichts Osterholz-Seharinbeek vom 16.September abgeändert und von der Anordnung fandhengerichtlicher Maßnahmen abgesehen.

Mehr braucht man von dem Beschluss nicht veröffentlichen. Der meiste Rest ist juristisch, Schwachsinn. Es dient anscheinend dazu die Familie von ihren berechtigten Schadensersatzforderungen abzuhalten.

Ich möchte dies wie folgt umschreiben.

1.). Das Jugendamt hat alles richtig gemacht.

2.). Das Amtsgericht hat alles richtig gemacht.

3.). Antonya gehört in ein Heim.

4.). Die Eltern sind ganz böse.

Dennoch ist es richtig, dass Antonya bei ihren Eltern bleibt.

Erwähnenswert ist auch, dass mal wieder der Grund für die ursprüngliche Maßnahme geändert wurde. Das Jugendamt hatte zunächst was von angeblich, häuslicher Gewalt geschwätzt.

Als man damit kräftig auf die Schnauze gefallen war, behauptete man dann dass Antonya zu wenig soziale Kontakte außerhalb der Schule gehabt hätte, und dies der Grund für die Heimunterbringung gewesen wäre.

Hier wurde belegt, dass dies eine Erfindung war. Anonya hatte mehr als genügend soziale Kontakte außerhalb der Schule.

Beim OLG wird nun mangelnder Schulbesuch als Grund angeführt Auch das Jugendamt hatte zwar mal behauptet, da, Anton, angeblich 200 Fehltage gehabt hätte, aber vergessen zu erwähnen, in welchem Zeitraum dies gewesen sein soll.

Auch hatte das Jugendamt schon lange zugegeben, dass Antonya nicht ein Tag unentschuldigt gefehlt hatte. Wenn aber ein Kind wegen Krankheit tatsächlich Fehltage hat, kann dies kein berechtigter Grund für ein Kinderraub sein. Es sollte auch noch erwähnt werden, dass Antonya während der Zeit bei den Eltern das Gymnasium in Lilienthal besucht hatte, und dort gut mitkam. Schulschwänzerin war Antonya niemals, dazu ist sie gar nicht der Typ, Antonya lernt gerne..

Antonya und ihre Eltern haben nicht nur gewonnen, sondern die Geschichte zeigt sehr deutlich, dass Jugendämter tatsächlich unbegründet und willkürlich Kinder entziehen.

Wir gratulieren Antonya und ihren Eltern zu dem Sieg. Wir danken gleichzeitig allen Spendern und sonstigen Unterstützern. Und wir danken besonders Jo Conrad, der mit bewusst.tv die Geschichte ins Rollen brachte.

Wir sind stolz, dass wir mit unserer Arbeit mal wieder zu einem Erfolg über das Beantendumm und der Justizmafia beitragen konnten.

 

Elektrorollstuhl und angebliche Bedrohung, Beleidigung und Nachstellen

5 Jahre ist es genau her, als man mir einen Elektrorollstuhl mit Aufstehhilfe verordnete.
Um diesen Rollstuhl geht es. Verordnet wurde dieser Rollstuhl im Dezember 2008. Geliefert wurde der Elektrorollstuhl dann im Juni 2013. Mehr als 4,5 Jahre sollten zwischen Verordnung und Lieferung des Elektrorollstuhls mit der Aufstehfunktion vergehen.
Weil ich es gewohnt bin, dass ich bei meiner Krankenkasse fast alles gerichtlich klären lassen muss, wurde bereits im April 2009 erstmalig das Sozialgericht eingeschaltet.
Bereits mehrere Verfahren gab es gegen die IKK. Die erste Klage war nötig, weil eine stationäre Krankenhausbehandlung in Höxter verweigert wurde. Das Eilverfahren gegen die IKK wurde beim Sozialgericht Gelsenkirchen verloren, beim Landessozialgericht NRW dagegen gewonnen.
Die Übernahme der Fahrtkosten zur Krankengymnastik wurden von der IKK verweigert. Das Eilverfahren beim SG Gelsenkirchen verloren, beim Landessozialgericht NRW dagegen wieder gewonnen.
Weitere Verfahren wurden in Gelsenkirchen verloren, und in Essen anschließend gewonnen, bzw. zumindest stark geändert.

Weiterlesen „Elektrorollstuhl und angebliche Bedrohung, Beleidigung und Nachstellen“

Luzifer hat Richter Rottlaender vom AG-Gelsenkirchen zu sich geholt, Erleichterung bei Betroffenen, 20.08.2013

Amtsgericht trauert um Richter Rottlaender, den der Boulevard zu „Deutschlands härtestem Richter“ beförderte, 19.08.2013

Nicht alle trauern um Richter Rottlaender, BdF:

In den letzten Tagen bemerkte ich, dass es vermehrt Zugriffe über den Suchbegriff Rottlaender gab. Rottlaender ist für mich kein Unbekannter. Rottlaender war der Richter beim Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer, der in einem Durchsuchungsbeschluss meiner Wohnung gesagt hatte, dass ich wohl die Person sein müsste, die das Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer beschmierte hätte. Begründet hat er dies damit, dass ich mit öfters Gerichtsverhandlungen ansehen würde, und dabei ein T-Shirt mit der Aufschrift PROZESSBEOBACHTER tragen würde.

Ja, das sind überzeugende Beweise. Wird man in Bayern nicht für weniger Schwachsinn psychiatrisiert?

Trotz dieser “eindeutigen” Beweise dieses Richters, und trotz Hausdurchsuchung kam es aber nie zu einer Anklage, und somit auch nicht zu einer Verurteilung. Und das, obwohl sich Rottlaender bestimmt schon sehr darauf gefreut hatte.

Wenn es nun vermehrt Zugriffe über diesen Suchbegriff gibt, dann stellt sich die Frage, was hat der wieder angestellt. Also mal selbst im Internet nachgesehen. Und ich wurde fündig.

Es wurde festgestellt, dass es seit Donnerstag 15.8.2013 keine Fehlurteile von Rottlaender mehr gab. Er behauptet auch nicht mehr, dass seine Willkürurteile “Im Namen des Volkes” wären, denn er hat den Löffel abgegeben.

Während die WAZ natürlich wieder geschönte Worte für den Schwarzkittel findet, dürfte sich die Trauer selbst bei seinen Kollegen in Grenzen halten. Denn die WAZ verschweigt vorsorglich, dass Rottlaender auch bei seinen Kollegen, besonders beim Landgericht, äußerst umstritten, und wenig beliebt war.

Und wenn dann die WAZ seine angeblich “souveräne Verhandlungsführung” lobt, dann fragt man sich, wie lange der Redakteur über diesen Satz wohl lachen musste. Immerhin dürfte es beim Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer keinen Richter geben, dessen Verhandlungsführung öfters kritisiert wurde, über den man sich öfters beschwert hat, und der mehr Ermahnungen erhalten hat, als Rottlaender. Alleine sein Abgang dürfte dazu führen, dass manche Gefängniszelle zeitweise unbewohnt bleibt.

Weiterlesen „Luzifer hat Richter Rottlaender vom AG-Gelsenkirchen zu sich geholt, Erleichterung bei Betroffenen, 20.08.2013“

OLG Dresden: wegen unzureichender Sachverhaltsermittlung muss Jugendamt Schadensersatz leisten

Oberlandesgericht Dresden, Az. 1 U 1306/10 vom 30.04.2013

wegen Amtshaftung hat der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden durch Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Riechert, Richterin am Oberlandesgericht Fahrinkrug und Richterin am Oberlandesgericht Podhraski aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 10.04.2013 für Recht erkannt:

Beschluss:

1.3. Die bei dem hier in Rede stehenden Handeln hoheitlich tätig gewordenen Mitarbeiter des Jugendamtes der Beklagten haben im Zusammenhang mit der Antragstellung objektiv die ihnen hierbei obliegenden Amtspflichten verletzt.

Weiterlesen „OLG Dresden: wegen unzureichender Sachverhaltsermittlung muss Jugendamt Schadensersatz leisten“

Einsatz von Trocknungsgeräten rechtfertigt Mietminderung von 100 %

Amtsgericht SchönebergUrteil vom 10.04.2008
– 109 C 256/07 –

Schimmelbildung, Feuchtigkeit, aufgebrochenes Laminat sowie fehlende Verfliesung auf dem Balkon begründet Minderung von 33 %

Verursachen Trocknungsgeräte in einer Wohnung einen Lärmpegel von 50 dB (A), ist ein Verbleiben in der Wohnung unzumutbar. Der Mieter darf daher seine Miete um 100 % mindern. Zudem rechtfertigt eine Schimmelbildung im Bad, Feuchtigkeit und aufgebrochenes Laminat im Flur sowie eine fehlende Verfliesung des Balkons eine Mietminderung von insgesamt 33 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg hervor.

Im zugrunde liegenden Fall kam es in einer Mietwohnung zu einer Schimmelbildung im Bad. Außerdem brach das Laminat im Flur, da es aufgrund der Feuchtigkeit in der Wohnung aufgequollen war und sich Wellen gebildet hatten. Der Mieter machte aufgrund dessen eine Mietminderung geltend. Hintergrund der Schimmelbildung und der Feuchtigkeit war eine Undichtigkeit an der Wasseruhr. Der dadurch entstandene Wasserschaden konnte nur durch den Einsatz von Trocknungsgeräten beseitigt werden. Da diese jedoch einen erheblichen Lärm verursachten, minderte der Mieter auch deswegen seine Miete. Der Vermieter erkannte das Minderungsrecht nicht an und klagte auf Zahlung der ausstehenden Miete.

Recht zur Mietminderung bestand

Das Amtsgericht Schöneberg entschied zu Gunsten des Mieters. Dieser habe seine Miete wegen der verschiedenen Mängel mindern dürfen.

MÄNGEL AUFGRUND DER FEUCHTIGKEIT RECHTFERTIGTEN Mietminderung von 33 %

Das Amtsgericht hielt wegen der Schimmelbildung im Bad eine Mietminderung von 10 % für angemessen. Hinsichtlich des wegen der Feuchtigkeit aufgebrochenen Laminats erkannte das Gericht eine Minderungsquote von 20 % an. Zudem haben die fehlenden Fliesen auf dem Balkon nach Ansicht des Gerichts eine Minderung von 3 % gerechtfertigt.

Lärmbelästigung durch Trocknungsgeräte begründeten Mietminderung von 100 %

Die zur Beseitigung der Feuchtigkeit eingesetzten Trocknungsgeräte haben die Tauglichkeit der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch vollständig aufgehoben, so das Amtsgericht weiter. Aufgrund des Geräuschpegels von 50 dB (A) sei eine Nutzung der Wohnung unzumutbar gewesen. Für das Gericht war es nicht ersichtlich, wie man bei solch einem dauerhaften Lärmpegel ruhig habe Schlafen oder konzentriert Arbeiten können. Nach der technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) betragen die Immissionsrichtwerte bei Geräuschen innerhalb von Gebäuden tagsüber 35 dB (A) und nachts 25 dB (A). Die einschlägigen Grenzwerte seien also deutlich überschritten worden. Der Mieter habe daher seine Miete um 100 % mindern dürfen.

Anspruch auf Ersatz der Stromkosten bestand

Darüber hinaus habe der Mieter nach Ansicht des Amtsgerichts einen Anspruch aus Ersatz der Stromkosten nach § 554 Abs. 4 BGB (neu: § 555 a Abs. 3 BGB) gehabt, die ihm aufgrund des Betriebs der Trocknungsgeräte entstanden waren.

FREMDBEITRAG: Zuschauer im Gericht landet in der Haftzelle wegen ungebührlichen Verhaltens

Als „Prozessbeobachter“ des „Beamtendumm-Fördervereins“ gab sich ein Bueraner gestern vor dem buerschen Strafgericht aus. Eh er sich versah, saß er in Haft. Wegen ungebührlichen Verhaltens vor Gericht, wie Richter Klaus Rumberg begründete.

Der Mann ist bereits gerichtsbekannt. Mehrfach hat er schon an Verhandlungen als so genannter „Prozessbeobachter“ teilgenommen. Gestern war er mit einer Kamera „bewaffnet“ und in ein weißes T-Shirt mit dem Aufdruck „Beamtendumm Förderverein – Prozessbeobachter“ erschienen. Er vertrete eine Justiz-Opfer-Bürgerinitiative.

Richter Rumberg wollte, wie die Staatsanwältin, nicht akzeptieren, dass der Mann mit diesem T-Shirt im Zuschauerraum bleibt – und forderte ihn auf, den Sitzungssaal zu verlassen, bevor die nächste Verhandlung aufgerufen werde. Der Mann lehnte ab. Dann müsse er damit rechnen, eine Ordnungsstrafe zu bekommen, klärte Rumberg auf. Das nahm er in Kauf, ließ der Zuschauer den Richter wissen.

Der rief zunächst die Schutzleute des Gerichts und dann die nächste Verhandlung auf. Die unterbrach er sogleich, um zunächst den Fall des Prozessbeobachters zu lösen. Der Richter bat den Mann an den Zeugentisch: „Ich brauche nicht nach vorne zu kommen, ich bin die Öffentlichkeit“, sagte er. Aus der Entfernung konnte der Richter nicht alle Details auf dem T-Shirt erkennen, weshalb er einen Wachmann bat, die Zeilen vorzulesen.

Nachdem der ganze Fall ins Protokoll aufgenommen war, bat der Richter die Staatsanwältin, eine Ordnungsstrafe zu beantragen. 150 € hielt sie für angemessen. Rumberg machte daraus drei Tage Ordnungshaft, da er eine Geldstrafe wegen des Verhaltens des Mannes für nicht ausreichend hielt.

Inzwischen spielte der Mann auf der Zuschauerbank nervös mit den Fingern. Er könne nun sofortige Beschwerde einlegen, klärte Rumberg auf. Aber: Die habe keine aufschiebende Wirkung. Als die Wachleute ihn unmittelbar danach in Richtung Zelle führten, verabschiedete sich der „Prozessbeobachter“ mit den Worten: „Bis nächste Woche“.

Einen Link zum Beitrag der WAZ gibt es nicht, die Beiträge damals noch nicht im Internet veröffentlicht wurden. Es gibt aber einen Link zu einem Beitrag von ERGO-film+tv, der den WAZ-Beitrag thematisiert hat.

http://www.rechtundgerechtigkeit.de/2-4-gesellschaft-sanktionen/berichte/schreiber/t-shirt-bericht.html

oder hier

FREMDBEITRAG: Zuschauer im Gericht landet in der Haftzelle wegen ungebührlichen Verhaltens

FREMDBEITRAG: Zuschauer im Gericht landet in der Haftzelle wegen ungebührlichen Verhaltens

Bernd Schreiber – 3 Tage Haft wegen einer T Shirt Aufschrift

Die Aufschrift :
„Beamtendumm-Förderverein (BdF), Prozessbeobachter, Justiz-Opfer-Bürgerinitiative“

wurde als „ungebührliches Benehmen“ gewertet und bestraft (§ 181 GVG)


( 2002 )   Bernd Schreiber ist im Auftrag sienes Vereins als „Prozessbeobachter“ tätig. Er hat sich deshalb ein T Shirt angefertigt, auf dem das so auch steht. Dafür mußte er 3 Tage einsitzen – nein, nicht erst Geldstrafe, ersatzweise Haft – gleich Haft ! Die Idee hatte zuerst der Richter vom Amtsgericht Gelsenkirchen-Buer – Der Amtsrichter wurde danna uch ncoh vom 3. Strafsenat des OLG Hamm in seiuner Rechtsauffassung bestätigt. Hier das Urteil (Externer Link – falls dort nicht mehr online hier Archivkopie)

Die Geschichte:

Artikel  in der WAZ vom 7.5.2002-11-15 Ein Artikel, der nciht gerade Sympathen für den „Querulanten“ Schreiber verrät:

Zuschauer im Gericht landet in der Haftzelle wegen ungebührlichen Verhaltens

Als „Prozessbeobachter“ des „Beamtendumm-Fördervereins“ gab sich ein Bueraner gestern vor dem buerschen Strafgericht aus. Eh er sich versah, saß er in Haft. Wegen ungebührlichen Verhaltens vor Gericht, wie Richter Klaus Rumberg begründete.

Der Mann ist bereits gerichtsbekannt. Mehrfach hat er schon an Verhandlungen als so genannter „Prozessbeobachter“ teilgenommen. Gestern war er mit einer Kamera „bewaffnet“ und in ein weißes T-Shirt mit dem Aufdruck „Beamtendumm Förderverein – Prozessbeobachter“ erschienen. Er vertrete eine Justiz-Opfer-Bürgerinitiative.

Richter Rumberg wollte, wie die Staatsanwältin, nicht akzeptieren, dass der Mann mit diesem T-Shirt im Zuschauerraum bleibt – und forderte ihn auf, den Sitzungssaal zu verlassen, bevor die nächste Verhandlung aufgerufen werde. Der Mann lehnte ab. Dann müsse er damit rechnen, eine Ordnungsstrafe zu bekommen, klärte Rumberg auf. Das nahm er in Kauf, ließ der Zuschauer den Richter wissen.

Der rief zunächst die Schutzleute des Gerichts und dann die nächste Verhandlung auf. Die unterbrach er sogleich, um zunächst den Fall des Prozessbeobachters zu lösen. Der Richter bat den Mann an den Zeugentisch: „Ich brauche nicht nach vorne zu kommen, ich bin die Öffentlichkeit“, sagte er. Aus der Entfernung konnte der Richter nicht alle Details auf dem T-Shirt erkennen, weshalb er einen Wachmann bat, die Zeilen vorzulesen.

Nachdem der ganze Fall ins Protokoll aufgenommen war, bat der Richter die Staatsanwältin, eine Ordnungsstrafe zu beantragen. 150 € hielt sie für angemessen. Rumberg machte daraus drei Tage Ordnungshaft, da er eine Geldstrafe wegen des Verhaltens des Mannes für nicht ausreichend hielt.

Inzwischen spielte der Mann auf der Zuschauerbank nervös mit den Fingern. Er könne nun sofortige Beschwerde einlegen, klärte Rumberg auf. Aber: Die habe keine aufschiebende Wirkung. Als die Wachleute ihn unmittelbar danach in Richtung Zelle führten, verabschiedete sich der „Prozessbeobachter“ mit den Worten: „Bis nächste Woche“.

http://www.rechtundgerechtigkeit.de/2-4-gesellschaft-sanktionen/berichte/schreiber/t-shirt-bericht.html

KÖRPERVERLETZUNG IM AMT: Zwangsoperation im Evangelischen Krankenhaus Johannesstift in Münster

Erstelle eine Website wie diese mit WordPress.com
Jetzt starten