FREMDBEITRAG: Zwei Fliegen mit einer Klappe

Während sich die Ereignisse um Frank Engelen gerade überschlagen, klagen schlecht ausgebildete Polizisten in Brandenburg darauf, doch bitteschön ihre Polizeigewalt anonym ausüben zu dürfen (Sicherheitsscreen.PDF).

Vermutlich wissen sie nicht, dass der EUGH bereits darauf hinwies, (ebenda, Abs. 91), „dass es in Fällen, in denen die zuständigen innerstaatlichen Behörden maskierte Polizeibeamte zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung oder zur Durchführung einer Festnahme einsetzen, erforderlich sein sollte, dass diese Beamten eine unverwechselbares Kennzeichnung, etwa eine Identifikationsnummer sichtbar tragen. Das Tragen einer solchen Kennzeichnung würde ihre Anonymität wahren und gleichzeitig ihre Identifizierung und Vernehmung ermöglichen, sollte es zu Beanstandungen bezüglich der Art und Weise, wie der Einsatz durchgeführt wurde, kommen.“

Dieser Hinweis ist natürlich keine Gesetzgebung, und in NRW wurden die Polizeinummernschilder 2017 sogar wieder abgeschafft. Um so wichtiger ist es aus Sicht von Leak6, dass sich das Deutsche Bundesverwaltungsgericht einmal mit dieser Sache beschäftigt.

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Avatar von Joachimleak6 - Ordnung durch Transparenz

Während sich die Ereignisse um Frank Engelen gerade überschlagen, klagen schlecht ausgebildete Polizisten in Brandenburg darauf, doch bitteschön ihre Polizeigewalt anonym ausüben zu dürfen (Sicherheitsscreen.PDF).

Vermutlich wissen sie nicht, dass der EUGH bereits darauf hinwies, (ebenda, Abs. 91), „dass es in Fällen, in denen die zuständigen innerstaatlichen Behörden maskierte Polizeibeamte zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung oder zur Durchführung einer Festnahme einsetzen, erforderlich sein sollte, dass diese Beamten eine unverwechselbares Kennzeichnung, etwa eine Identifikationsnummer sichtbar tragen. Das Tragen einer solchen Kennzeichnung würde ihre Anonymität wahren und gleichzeitig ihre Identifizierung und Vernehmung ermöglichen, sollte es zu Beanstandungen bezüglich der Art und Weise, wie der Einsatz durchgeführt wurde, kommen.“

Dieser Hinweis ist natürlich keine Gesetzgebung, und in NRW wurden die Polizeinummernschilder 2017 sogar wieder abgeschafft. Um so wichtiger ist es aus Sicht von Leak6, dass sich das Deutsche Bundesverwaltungsgericht einmal mit dieser Sache beschäftigt.

Was der EUGH bislang…

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Dietmar Seher berichtet über Frank E.

Dietmar Seher berichtet über Frank E, oder

wer Durchfall hat sollte keinen Kopfstand machen!

Dietmar Seher hat einen Beitrag über Frank E. und Dave veröffentlicht. Aus diesem Grund lohnt es sich mal im Internet zu recherchieren, wer denn dieser Dietmar eigentlich ist.

Die RUHRNACHRICHTEN schreibt über den Herrn:

Dietmar Seher hat als Korrespondent in Bonn und Brüssel, als Politikchef der Sächsischen Zeitung und in der Chefredaktion der Westfälischen Rundschau gearbeitet. Heute ist er für das Nachrichtenportal t-online.de tätig. Er wohnt in Dortmund.

https://www.ruhrnachrichten.de/nachrichten/dietmar-seher-au335722.html

Bevor auf dem Beitrag über Dave und Frank E. eingegangen wird, wollen wir uns mal andere Beiträge von Dietmar Seher ansehen.

Am 26.4.2019 veröffentlichte T-online.de einen Beitrag von Dietmar Seher unter der Überschrift

Über 40 Kinder missbraucht – Lügde: eine Chronik des Versagens

Über 40 Opfer, über 1.000 Taten: Die Missbrauchsfälle von Lügde sollen bald zur Anklage kommen. Aufgeklärt werden müssen auch Fehler der Behörden. Eine Chronik des Verbrechens – und des Versagens. …

https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_85640150/missbrauch-in-luegde-auf-dem-campingplatz-hat-immer-jemand-weggesehen.html

Dieser Beitrag über den Jugendamt-und Missbrauch Skandal müsste auch dem Autor klargemacht haben, dass unsere Jugendämter nicht gerade zu den fähigsten gehören.

Und bereits am 17.8.2014 findet man auf DERWESTEN einen Beitrag:

Die Langsamkeit der Justiz – von Dietmar Seher

… Der Gerichtshof für Menschenrechte hat die Bundesrepublik 2010 gerügt, weil ihre Justiz einen Erbschaftsstreit über 17 Jahre und einen Sorgerechtsfall über neun Jahre geführt hat. Da war das Kind fast erwachsen. …

https://www.derwesten.de/meinung/die-langsamkeit-der-justiz-von-dietmar-seher-id9710592.html

Auch wenn es in dem Beitrag primär um die Justiz geht, geht es dennoch auch wieder um die Themen Jugendamt und Sorgerecht.

Auch auf YouTube wird man fündig. Hier findet man ein Video mit dem Titel:

„Kinderpornographie im Netz – das Problem ist noch viel größer“ von Dietmar Seher

In dem Video geht es um die Missbrauchsfälle auf dem Campingplatz Lügde.

Dieser Fall sollte eigentlich hinreichend bekannt sein. Ein Jugendamt hatte einem Mann, der nur in einem Wohnwagen auf dem Campingplatz in Lügde wohnte ein Mädchen als Pflegekind gegeben. Dieser Pflegevater nutzte dieses Kind, um Kontakt zu anderen Kindern zu bekommen, die er dann sexuell missbrauchte. Hier handelte es sich aber nicht nur um einen Missbrauchskandal, wo der Pflegevater der Täter war, sondern es handelte sich auch mal wieder um einen Jugendamtskandal, denn es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, wie es denn sein konnte, dass man einem alleinstehenden Mann, der in einem Wohnwagen lebte, ein Pflegekind geben konnte. Allgemein ist die Öffentlichkeit zu dem Ergebnis gekommen, dass hier ein Jugendamt mal wieder völlig versagt hat.

Im Rahmen der Aufarbeitung dieses Missbrauchsfall war später in der Zeitung zu lesen, dass man mindestens drei Eltern ihre Kinder weggenommen hätte, weil die auch in den Missbrauchsfall involviert waren. Tatsächlich ist aber diese Behauptung so nicht richtig gewesen. Richtig ist, dass es drei Pflegeeltern waren, denen man die vom Jugendamt anvertrauten Pflegekinder wieder weggenommen hatte, weil die Pflegeeltern die Pflegekinder zeitweise auch dem Täter überlassen hatte. Man sieht hier also, dass hier Jugendämter mehrfach versagt hatten.

Der Redakteur wohnt in Dortmund. Im Umkreis von 50 km gab es in den letzten Jahren weitere Jugendamtsskandale die bundesweit für Schlagzeilen gesorgt hatten. Die Fernsehsendung MONITOR hatte einen Jugendamtskandal in Bochum, Dorsten und Gelsenkirchen aufgedeckt. Bezüglich Bochum ging es um die Life-Jugendhilfe des SPD-Stadtverordneten Gerhard Lichtenberger, und die skandalöse Unterbringung eines Kindes in Ungarn.

Bei dem Jugendamtsskandal Gelsenkirchen ging es darum, dass der Leiter des Jugendamts Gelsenkirchen, sowie sein Stellvertreter, ein eigenes Kinderheim in Ungarn betrieben, und von daher auch ein Interesse daran hatten dass das Kinderheim belegt ist. Es besteht von daher die Gefahr, dass man Kinder unnötigerweise aus Familiennamen, um das Kinderheim Ungarn voll zu bekommen.

2018 gab es dann in NRW noch zwei Todesfälle von Kindern, für die das Jugendamt Gelsenkirchen zuständig war. Das eine Kind wurde in Mühlheim getötet, das andere Kind wurde von seinem Pflegevater im Sauerland umgebracht. Man kann wohl davon ausgehen, dass auch ein Redakteur in Dortmund davon etwas mitbekommen haben sollte. Zusätzlich gibt es aktuell einen weiteren Jugendamt Skandal, bei dem es um die Unterbringung von Kindern in Rumänien geht. Dieser Jugendamtsskandal ist von besonderem Interesse, weil es hier um den Verbund von zwei Hilfeträgern geht, die auch im Fall von Dave Möbius von Interesse sind. Bei dem deutschen Jugendhilfeträger WILDFANG GmbH war Dave bis zu seiner Flucht 2018 untergebracht. Wenn es dem Behörden erfolgreich gelungen wäre Dave Möbius erneut einzufangen, dann kann durchaus davon ausgegangen werden, dass auch Dave eine Unterbringung in Rumänien gedroht hätte.

Es gibt also viele Fälle, die auch der Redakteur Dietmar Seher kennen müsste, oder zumindest kennen sollte. Das ist hier sein Beitrag über Frank E. sowie über Dave, also über Frank Engelen und Dave Möbius.

Anklage in Chemnitz

Die verschwundenen Kinder und die „Reichsbürger“

Landschaft in den polnischen Masuren: Ein Video von Dave M. soll in den masurischen Wäldern entstanden sein. Doch auch die groteske Inszenierung führte Ermittler nicht auf die Spur des Verschwundenen. (Quelle: imago images

Die „Reichsbürger“-Szene verhilft Jugendlichen gezielt zur Flucht aus staatlicher Obhut. Davon gehen Ermittler aus. Ein 53-Jähriger muss sich jetzt vor Gericht verantworten.

Wo ist Dave? Polizei, Staatsanwälte und Jugendämter fahnden seit einem Jahr nach dem Verbleib eines damals 17-jährigen Jugendlichen. Er lebte bis zum Oktober 2018 in einer Jugendhilfeeinrichtung auf der Ostseeinsel Rügen. Dann verschwand er – bis heute spurlos.

Politisch brisant: Dave M. ist bei seiner Flucht wahrscheinlich von Personen aus dem Umfeld der „Reichsbürger“-Szene gezielt unterstützt und dann möglicherweise nach Osteuropa gebracht worden. Davon gehen Staatsanwälte in Chemnitz aus. Einer der mutmaßlichen Drahtzieher, Frank E., sitzt in Sachsen in Untersuchungshaft und wartet auf seinen Prozess.

Kampf gegen angeblichen „Kinderklau“

Sogenannte „Reichsbürger“ erkennen Existenz und Autorität des deutschen Staates nicht an. Staatliches Handeln ist aus ihrer Sicht illegal und muss ignoriert oder notfalls abgewehrt werden. Verfassungsschützer beobachten die Szene und schätzen sie auf rund 19.000 Personen, knapp 1.000 von ihnen rechtsextrem. Einige sind Schusswaffen-affin. Eine Gruppe bedrohte zuletzt Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier.

Seit einiger Zeit gehen Aktivisten der Szene gegen die Inobhutnahme von Kindern durch den Staat vor, belästigen, verleumden und bedrohen Mitarbeiter. Die Unterstützung von Flucht aus Jugendhilfeeinrichtungen könnte dabei eine neue, verschärfte Gangart bedeuten. Denn staatliche Jugendämter, die zuletzt jährlich bis zu 40.000 vernachlässigte Jugendliche aus instabilen Familien herausholten, sind aus ihrer Sicht eine „Kinderklau-Mafia“.

„Wissen nicht, wo der Junge ist“

Für die „Reichsbürger“-Szene ist dieses Thema inzwischen ein zentraler Diskussionsstoff. Die angeblichen „Kindersklaven“ müssten aus den „Kinderknästen“ befreit werden. Auf einem Szene-Seminar in der Schweiz behauptete ein Referent laut Recherchen von Correctiv und des ZDF, deutsche Behörden nähmen Kinder in Obhut, um sie gleichgeschlechtlichen Paaren zur Pflege zu geben oder mit ihnen Rituale zu veranstalten.

Wo sich Dave derzeit aufhält, bleibt auch ein Jahr nach seinem Verschwinden völlig offen. „Wir wissen nicht, wo der Junge ist“, sagte die Chemnitzer Oberstaatsanwältin Ingrid Burghart zu t-online.de. Es gebe Hinweise, er könne in Polen, in Tschechien oder auch in der Ukraine sein. Die Aktivisten begleiten ihre Aktionen mit zahlreichen Internetvideos. In einem offensichtlich inszenierten Video tritt der 17-Jährige nach seiner Flucht mit seinem leiblichen Vater auf – ein Treffen angeblich in den masurischen Wäldern.

Auch Mädchen geriet in die Fänge

Mit dem Ingenieur Frank E. sitzt seit Februar der mutmaßliche Haupttäter in U-Haft. Die Chemnitzer Ankläger werfen dem 53-Jährigen vor, verantwortlich für das Verschwinden von Dave M. zu sein – und ein entscheidender Drahtzieher in der Szene. Sie haben den Mann der zweifachen Kindesentziehung angeklagt. Der Prozess beginnt am 4. November. Über den Aufenthaltsort von Dave, den er laut Anklage über bislang unbekannte tschechische Mittelsmänner ins Ausland geschleust hat, will E. nichts wissen.

Er wird sich in diesem Prozess auch für die Entziehung eines heute 18-jährigen Mädchens aus Bocholt verantworten müssen. Das Mädchen hat nach einigen Wochen der Flucht durch Schrebergarten-Verstecke in Lübbecke und Bremen seine Mutter kontaktieren und sich aus dem Einflussbereich der Aktivisten lösen können.

Haft- und Geldstrafen bereits 2017

Für Dave ist der Kontakt mit der Szene nicht neu. Der 17-Jährige wurde schon einmal als Zwölfjähriger aus einem Heim im niedersächsischen Friedeburg „befreit“. Die Täter wurden 2017 zu Haft- beziehungsweise Geldstrafen verurteilt. Beim Prozess marschierten laut einem Bericht des „Ostfriesischen Kuriers“ zahlreiche Demonstranten „mit Nähe zur Szene der Reichsbürger und Verschwörungstheoretiker“ auf.

Die Nähe zu den „Reichsbürgern“ vermutet die Staatsanwaltschaft in Chemnitz auch beim derzeitigen Untersuchungshäftling. Hinter E., der einen nach eigenen Angaben den „Lichtblick – Verein für Soziale Verantwortung“ führt, scheint eine größere Personengruppe zu stecken. Die habe E. mit Dave nach der vorgeworfenen Kindesentziehung aufgesucht. Das geht aus Internettexten seiner Freunde hervor und aus einem Video, auf dem Dave M. beteuert, er sei freiwillig mitgegangen. Er danke „den ganzen Leuten, die mir geholfen haben“.Ob und wie der Jugendliche möglicherweise unter Druck gesetzt wird, ist offen. Internettexte deuten darauf hin, dass ihm gesagt wurde, bei einer Rückkehr in deutsche Jugendhilfeeinrichtungen drohten ihm Organentnahmen. Der Angeklagte Frank E. kann bei einem Schuldspruch wegen Kindesentziehung mit Geldstrafe oder Haft bis zu fünf Jahren bestraft werden. Ein Gutachter hat ihm allerdings eine eingeschränkte Schuldfähigkeit attestiert.

Verwendete Quellen:

 

Beim Versuch die Linkadresse zu kopieren erscheint die Meldung:

  1. 404 That’s an error.

The requested URL / was not found on this server. That’s all we know.

Dies deutet also darauf hin, dass der Beitrag inzwischen wieder gelöscht wurde. Schon gestern, als der Beitrag noch abrufbar war, gab es dort keine Kommentarfunktion. Der Leser war also nicht in der Lage, den Unsinn von Dietmar Seher, der wohl eher ein geistig Blinder sein dürfte, zu kommentieren.

Eigentlich ist der Beitrag nur Schrott, wenn man jedoch bedenkt, dass der Beitrag von jemand veröffentlicht wurde, dem durchaus klar sein müsste, dass Jugendämter immer wieder massive Fehler begehen, dann muss man diesen Beitrag wohl als Frechheit bezeichnen.

Ich bemerke schon seit Jahren, dass sowohl die Bundeskanzlerin, als auch die jeweiligen Bundespräsidenten bei ihren Weihnachts-und Neujahrsansprachen regelmäßig mehr Zivilcourage von den Bürger fordern. Wenn dann jemand, wie zum Beispiel Frank Engelen, nicht mehr bereit ist, die Fehler von Behörden, insbesonders den Jugendämtern, und der Justiz tat-und wortlos hinzunehmen, wenn dann jemand wirklich mal Zivilcourage zeigt, dann wird er ganz schnell als angeblicher Reichsbürger oder angeblicher Rechtsradikaler diffamiert.

Weiterlesen „Dietmar Seher berichtet über Frank E.“

Demotermine in Kevelar und Detmold

Der Termin am 2.10.2019 in Detmold wurde abgesagt, weil es zu einem Gespräch mit dem Landrat kommen soll.

Johannes Schumacher plant am 1. Oktober eine Demo in Kevelar und eine weitere Demo am 2. Oktober in Detmold. In beiden Fällen geht es um Familien und Kinderrechte.

1.10.2019 KEVELAR: Demo

2.10.2019 DETMOLD – Demo

FRANK ENGELEN: Neuer Haftprüfungstermin am 26.9.2019

Es gibt mal wieder einen neuen Termin in Sachen FRANK ENGELEN, der seit März 2019 in U-Haft sitzt.

Ganz „zufällig“ sind die letzten beiden Haftprüfungstermine ausgefallen. man darf gespannt sein, ob der neue Termin nun stattfinden wird.

FREMDBEITRAG: Tochter und fff

Tochter und fff

„Oh … Oh … Knallende Türen, wildes Gekreische

Unsere Tochter kam gerade von der bescheuerten FFF Schulschwänzerei zurück.
Sie war stocksauer, weil wir sie (klimaschonend) nicht abgeholt haben und sie geschlagene 3 Stunden in Bus und Bahn abhängen mußte.
Beim trockenen aber immerhin veganen Sojakuchen (nur für sie, wir hatten Käsekuchen) gab´s dann noch ne Überraschung.
Sie darf jetzt morgens mit dem Bus zur Schule. Das ist zwar etwas blöde, weil der hier nur jede Stunde fährt und sie dann entweder ne Stunde zu früh in der Schule ankommt (der wir heute vorgeschlagen haben, sie nicht mehr zu heizen, weil das immer noch mit Öl passiert) oder eben zu spät erscheint.

Mit dem Fahrrad will sie auch nicht, wegen der vielen Berge und Steigungen und außerdem ist ja bald Winter…, es sei denn, sie bekommt zu Weihnachten ein E-Bike.
Auf mein väterliches Erstaunen „Weihnachten“ ?, das ist doch voll anti-öko, all die bunten Lichter und erst der Co2-Ausstoß der Kerzen !“ kam dann schon der erste prä-pubertäre Protest, der ihrer Trotzphase zwischen dem 2. und 3. Lebensjahr erstaunlich ähnelte.
Und wie jetzt…. „E-Bike“ ?
Hat unser Töchterchen die verwüsteten Gegenden noch gar nicht gesehen, die bei der Gewinnung seltener Erden für die Akkus entstehen ?

Weiterlesen „FREMDBEITRAG: Tochter und fff“

FREMDBEITRAG: Das verbotene Video mit dem schlagenden Sänger

Wenn man das Video mit einem bekannten deutschen Sänger sieht, wie er zunächst einen Mann mit körperlicher Gewalt am Filmen hindern will und anschließend ohne ersichtlichen Grund einige Schritte weiter auf einen anderen Mann zugeht, um dann mit einer Umhängetasche auf ihn einzuschlagen, wundert man sich nicht nur über die devote Haltung des Geprügelten, sondern auch über die unverhohlene Aggressivität des angreifenden Künstlers.

(…weiterlesen…) https://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.com/2019/09/das-verbotene-video-mit-dem-schlagenden.html

Zweiter Haftprüfungstermin vereitelt, Frank Engelen befindet sich weiter in Haft

Es ist schon einige Jahre her, da haben FRANK ENGELEN, WINFRIED SOBOTTKA und der Beamtendumm-Förderverein die Befreiung eines Marokkaners aus dem Knast bewirkt. Damals wurde der Beamtendumm-Förderverein, und die oben genannten, von der Familie und von Freunden des Marokkaners um Hilfe gebeten, weil diese den Eindruck hatten, dass man den Marokkaner im Knast dazu bringen wollte sich selbst umzubringen, da es keine Gerichtsverhandlung mehr geben sollte.

Der Marokkaner hat den Knast damals überlebt, und am ersten Verhandlungstag vor dem Landgericht Essen wurde der Mann auch aus der Haft entlassen, weil sich bestätigte, was wir schon öffentlich gemacht hatten, dass die Vorwürfe gegen den Marokkaner weitgehend konstruiert waren.

Zurzeit, und zwar seit ca. sechs Monaten, befindet sich jetzt auch Frank Engelen schon in Haft. Er befindet sich in Untersuchungshaft, und in den letzten Wochen sollte es zwei Haftprüfungstermine geben. Die für den Haftprüfungstermin zuständige Richterin soll schon signalisiert haben, dass Frank gute Chancen hätte aus der Untersuchungshaft entlassen zu werden. Allerdings befindet sich Frank noch immer in Haft, und von daher stellt sich die Frage, ob Frank mit dem Fall des Marokkaners vergleichbar ist. Die Vorwürfe gegen Frank, es geht um angebliche Kindesentführung eines damals 15-jährigen Jugendlichen, der bereits dreimal aus einem Kinderheim abgehauen war, stehen auf sehr wackligem Fuß. Bei einer Gerichtsverhandlung dürfte wohl öffentlich werden, dass nicht Frank Engelen der Kriminelle ist, sondern das Jugendamt und die Kinderheime. Aus diesem Grund ist durchaus zu vermuten, dass man kein wirkliches Interesse an einem öffentlichen Verfahren gegen Frank Engelen hat. Gerne würde man Frank dauerhaft in die Psychiatrie abschieben, oder es stellt sich auch die Frage, ob man es gerne sehen würde, wenn sich das Problem durch Tod in der JVA erledigen würde?

Weiterlesen „Zweiter Haftprüfungstermin vereitelt, Frank Engelen befindet sich weiter in Haft“

FRANK ENGELEN: Wieder kein Haftprüfungstermin.

Eigentlich sollte heute erneut ein Haftprüfungstermin stattfinden. Auch dieser Termin fand wieder nicht statt, damit bleibt Frank vorläufig weiter in Haft.

Frank und sein neuer Anwalt waren beim Amtsgericht Freiberg unterwegs. Weil dieser Termin deutlich länger dauerte, konnte der Haftprüfungstermin beim Amtsgericht Chemnitz nicht wahrgenommen werden. Deshalb fiel er aus, und muss später nachgeholt werden.

Vermutlich bedeutet dies, dass Frank mindestens eine weitere Woche in der JVA Dresden bleiben muss.

FRANK ENGELEN: Haftprüfungstermin und erster Verhandlungstag

Jetzt geht es also los. Am 18.9.019 gibt es mal wieder einen Haftprüfungstermin beim Amtsgericht Chemnitz. Wird Frank noch vor der Verhandlung aus dem Knast entlassen? Seinen letzten Haftprüfungstermin hat sein eigener Pflichtverteidiger versaut. Ca. 1 bis 2 Stunden vor dem Termin hat der Pflichtverteidiger den Termin abgesagt. Frank war zu dieser Zeit schon beim Amtsgericht Chemnitz, und wurde dann wieder unverrichteter Dinge in den Knast zurückgebracht. Wer so einen Pflichtverteidiger hat, der braucht wohl keine Feinde mehr.

(…weiterlesen…) https://geheimaktiondave.wordpress.com/2019/09/17/frank-engelen-haftpruefungstermin-und-erster-verhandlungstag/

NACHTRAG:

Frank bleibt weiterhin in Haft, denn auch dieser Haftprüfungstermin fand wieder nicht statt. Grund für den Ausfall war eine Terminüberschneidung beim Amtsgericht Freiberg.

Zahltag in Nienburg

Am 11.9.2019 gibt es in Nienburg mal wieder eine interessante Verhandlung. Eine ganz besondere „Freundin“ des BdF hat dort einen Termin. Das ist für ein Mitglied des BdF sehr günstig, denn jenes Mitglied aus Bremerhaven möchte deshalb die Chance nutzen, um die besondere „Freundin“ bei Gericht aufzusuchen.

Unser Mitglied hat eben mitgeteilt, dass da noch ein kleines Sümmchen von EUR 376,52 offen ist. In der Hoffnung, dass die besondere „Freundin“ zahlungsfähig ist, will sie am Mittwoch in Begleitung zum Termin erscheinen, und um Übergabe des Betrags bitten.

Leider mussten wir inzwischen erfahren, dass nicht nur unser Mitglied auf die Idee gekommen ist den Termin zur Geldübergabe zu nutzen. Dies könnte dann dazu führen, dass der BdF demnächst wieder mit dem Frauenknast kommunizieren müsste, wenn wir uns mit der besonderen „Freundin“ unterhalten wollten.

JUGENDÄMTER: Immer mehr Kinder landen in der Obhut des Staates

In diesem Jahrtausend war die Zahl der Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen durch deutsche Jugendämter im Jahr 2005 am Niedrigsten.

2005: Inobhutnahmen fast unverändert

https://www.presseportal.de/pm/32102/866816

Nur 25.400 Kinder wurden damals durch Jugendämter in Obhut genommen. Bis zum Jahr 2016 stiegen die Inobhutnahmen jährlich an. 84.200 Kinder wurden dann 2016 durch die Jugendämter in Obhut genommen.

2016: 84 200 Inobhutnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2017/08/PD17_290_225.html

84.200 Inobhutnahmen, das waren noch einmal 8,5 % mehr, als im Vorjahr. Schon bis 2015 waren die Inobhutnahme jährlich gestiegen, und der erneute Anstieg in 2016 wurde dann mit der Flüchtlingskrise 2015 begründet. Es ist schon erstaunlich, dass 2016 die Inobhutnahmen um 8,5 % angestiegen sind, weil 2015 angeblich so viel unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Deutschland kamen. Wenn 2015 viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Deutschland kommen, dann könnte dies zwar den Anstieg der Inobhutnahme 2015 begründen, nicht aber den Anstieg 2016. Tatsächlich kamen 2016 deutlich weniger Flüchtlinge nach Deutschland als 2015.

In 2017 und 2018 sollen dann die Zahlen der Inobhutnahmen erstmalig wieder rückläufig gewesen sein.

61 400 Inobhutnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Jahr 2017

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2018/08/PD18_311_225.html

Anzahl der Inobhutnahmen* Minderjähriger durch Jugendämter in Deutschland von 1995 bis 2018

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/12982/umfrage/inobhutnahmen-minderjaehriger-durch-jugendaemter/

2018 sollen es dann noch 52.590 Inobhutnahmen gegeben haben. Auf der Statistik Seite ist zu lesen:

Eine Inobhutnahme ist eine kurzfristige Maßnahme der Jugendämter zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die sich in einer akuten, sie gefährdenden Situation befinden.

Diese Aussage mehr als bedenklich, denn dadurch stellt sich die Frage, ob die genannten Zahlen überhaupt richtig sein können. Tatsächlich gibt es Inobhutnahmen, die etliche Jahre andauern können. Wenn die genannten Zahlen jedoch sich nur auf eine kurzfristige Maßnahme beziehen, dann müssten die tatsächlichen Zahlen deutlich höher liegen.

Im Januar 2019 gab es einen Beitrag in der Zeitung WELT. Die Überschrift lautete:

Immer mehr Kinder landen in der Obhut des Staates

Diese Überschrift muss natürlich verwundern, wenn doch die offiziellen Zahlen bezüglich der Inobhutnahmen seit zwei Jahren rückläufig waren. Die WELT schreibt in dem Beitrag:

Es ist der drastischste Eingriff des Staates in eine Familie: die Inobhutnahme eines Kindes. Wie lange das geschieht, hängt auch davon ab, in welchem Bundesland das Kind lebt. Die FDP fordert einen einheitlichen Qualitätskodex für Jugendämter.

Nun kennt das Grundgesetz den „Schutz der Familie“ (Art. 6 des GG). Da das Grundgesetz für die ganze Bundesrepublik gilt ist natürlich nicht zu erklären, weshalb die durchschnittliche Dauer einer Inobhutnahme von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein sollte. Dies deutet wohl eher darauf hin, dass sie ihr das Grundgesetz nicht besonders ernst genommen wird. Die WELT schreibt weiter:

Wenn Eltern ihre Kinder misshandeln oder vernachlässigen, wenn es Beziehungsprobleme gibt oder die Eltern wegen Krankheit oder einer psychischen Störung mit der Erziehung überfordert sind, dann treten in Deutschland die Jugendämter auf den Plan. Immer häufiger greifen sie dabei zur Ultima Ratio – und nehmen das Kind vorübergehend aus der Familie heraus. Kontinuierlich sind die Inobhutnahmen in den vergangenen Jahren gestiegen.

Auch dies deutet mal wieder darauf hin, dass die offizielle Statistik bezüglich der Inobhutnahme nicht so ganz stimmen kann. Auch in diesem Beitrag ist wieder von einer vorübergehenden Maßnahme die Rede. Es gibt aber nachweislich zahlreiche Fälle, wo die Inobhutnahmen Jahre dauern. Verwunderlich ist auch das die Zeitung schreibt, die Inobhutnahme seien in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen, obwohl laut veröffentlichter Statistik Zahlen der angeblichen Inobhutnahme in den letzten beiden Jahren gesunken sein soll.

Zweifel bestehen auch bezüglich der genannten Gründe für eine Inobhutnahme. Vielleicht hat die Zeitung noch gar nicht mitbekommen, dass es zahlreiche Fälle gibt, wo sowohl die Eltern als auch die Kinder berichten, dass die Inobhutnahmen unbegründet sind und willkürlich erfolgt sein sollen. Zahlreiche Fälle solcher unberechtigten Inobhutnahme haben in der Vergangenheit den Weg in die Presse gefunden. So gibt es mehrere Eltern die nach einer Inobhutnahme nicht nur erfolgreich vor Gericht gegen das Jugendamt geklagt haben, sondern später auch Gutachter und/oder Jugendämter erfolgreich auf Schadensersatz verklagt haben.

Ein großer Teil davon entfällt zwar auf die Gruppe der alleinreisenden minderjährigen Flüchtlingen. Doch selbst wenn man diese Gruppe herausrechnet, stieg die Zahl der Inobhutnahmen zwischen den Jahren 2010 und 2017 von 33.521 auf 38.891 Kinder.

Also auch wenn die offiziellen Zahlen der Inobhutnahme in den Jahren 2017 und 2018 sank, stieg die Zahl von ca. 33.500 auf ca. 38.900 in den Jahren 2010 bis 2017, bei den Kindern die nicht der Gruppe der Flüchtlinge angehören.

Wie lange diese Kinder in Heimen oder Pflegefamilien leben und ob sie überhaupt zu ihren Eltern zurückkehren können, hängt auch von dem Bundesland ab, in dem sie leben. Das ergab die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion, die WELT exklusiv vorliegt.

Hier widerspricht sich die Zeitung schon. War zu Beginn des Beitrags noch von einer „vorübergehenden“ Maßnahme die Rede, so wird hier eingestanden, dass es sich dabei eben nicht immer um eine kurze, bzw. „vorübergehenden“ Maßnahme handelt.
Im Gegenteil. Die WELT berichtet noch:

Im Bundesdurchschnitt konnten 41 Prozent der Kinder und Jugendlichen nach einer vorübergehenden Inobhutnahme wieder zu ihren Erziehungsberechtigten zurückkehren. Diese Quote variiert jedoch erheblich: Während in den Stadtstaaten Hamburg (27 Prozent) und Berlin (30 Prozent) nicht einmal ein Drittel der Kinder innerhalb desselben Jahres wieder in ihre Familie zurückkehren konnte, waren es in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern immerhin 46 Prozent.

Wenn im Bundesdurchschnitt nur 41 % der Kinder und Jugendlichen nach einer „vorübergehenden“ Inobhutnahme wieder zu den Eltern zurückkehren, kann man natürlich nicht davon sprechen, dass eine Inobhutnahme eine „vorübergehende“ Maßnahme wäre.

Auch hinsichtlich der Dauer der Fremdbetreuung würden „erhebliche regionale Unterschiede“ beobachtet, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Die Dauer von Inobhutnahmen ohne die Fälle aufgrund einer unbegleiteten Einreise sei zwischen den Jahren 2010 und 2016 bundesweit von durchschnittlich 24,8 Tagen auf durchschnittlich 35,7 Tage gestiegen. Dabei werde der Durchschnittswert allerdings „stark durch Einzelfälle mit besonders langer Dauer beeinflusst“.

Leider geht die Zeitung auf die regionalen Unterschiede nicht näher ein. Wenn jedoch in den Jahren 2010-2016 die durchschnittliche Dauer von 24,8 Tage auf 35,7 Tage gestiegen ist, bedeutet dies einen Anstieg um fast 50 %.
Zudem hänge die Dauer der Inobhutnahme mit dem Alter der betroffenen Minderjährigen zusammen:

„Je jünger, desto länger dauern im Durchschnitt die Inobhutnahmen.“ Zur Erklärung der gestiegenen Dauer lägen allerdings „keine ausreichenden Forschungserkenntnisse vor“.

Eigentlich sollte man ja denken, dass ältere Minderjährige länger wegbleiben würden, weil die Probleme im Elternhaus durch die Pubertät zunehmen. Tatsächlich jedoch ist es genau umgekehrt, kleine Kinder, die ihre Eltern noch viel dringender brauchen, als pubertierende Jugendliche, werden von den Jugendämtern länger weggenommen, als ältere Jugendliche.

Eltern denen man die Kinder anscheinend bzw. auch offensichtlich willkürlich weggenommen hatte, haben eine Erklärung dafür warum das so ist.

Ältere Jugendliche können sich besser gegen Willkürmaßnahmen von Jugendämtern wehren, und sind gleichzeitig für die Kinder-und Jugendhilfeindustrie weniger wert, weil man diese nicht so lange in Obhut lassen kann, wie kleine Kinder, die sich zudem noch weniger gegen die Maßnahmen von Jugendämtern und der Kinder-und Jugendhilfeindustrie zur Wehr setzen können. Mit kleinen Kindern kann man einfach viel mehr und problemloser Kasse machen.

„In der Kinder- und Jugendhilfe fehlt es an einer übergeordneten Instanz, die Jugendämter berät und ihnen zur Seite steht“, kritisierte der bayerische FDP-Vorsitzende und Bundestagsabgeordnete Daniel Föst. „Jugendämter machen in der Regel einen sehr guten Job, aber die Standards zwischen den einzelnen Bundesländern sind sehr unterschiedlich.“ Zudem gebe es keine flächendeckende wissenschaftliche Erhebung zu Inobhutnahmen in Deutschland.

Es ist wohl als politische Floskel zu bezeichnen, wenn ein Bundestagsabgeordneter meint, Jugendämter würden in der Regel einen sehr guten Job machen, aber gleichzeitig feststellt, dass die Standards zwischen den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich sind. Das muss doch wohl als Widerspruch angesehen werden. Wenn die Rückkehr von Kindern zu den Erziehungsberechtigten zwischen 27 % und 46 % liegt, und dies nicht an den Eltern oder den Kindern liegt, sondern daran liegt in welchem Bundesland man lebt, kann man wohl kaum davon ausgehen, dass Jugendämter in der Regel einen sehr guten Job machen würden.

Die FDP fordere deshalb ein „zentrales, unabhängiges Kompetenzzentrum, das Richtlinien definiert und als Kooperationspartner der Jugendämter zur Verfügung steht“. Bund und Länder hätten derzeit kaum Einblick in die Strukturen und Prozesse vor Ort. „Wir brauchen hier dringend mehr Transparenz und einheitliche Berichtswege“, so Föst. „Die Politik darf nicht immer erst dann handeln, wenn erneut ein tragischer Fall öffentlich bekannt wird.“

Erstaunlich, dass ein Politiker zugibt, dass weder Bund noch Länder einen Einblick in die Strukturen und Prozesse bei den Jugendämtern haben, aber dann gleichzeitig die Floskel verbreitet, dass Jugendämtern in der Regel angeblich einen sehr guten Job machen würden. Das passt wohl kaum zusammen.

Die Inobhutnahmen sollen in den Jahren 2017 und 2018 rückläufig gewesen sein. Rechnet man unbegleitete minderjährige Flüchtlinge raus, dann sollen die Inobhutnahmen bei deutschen Kindern in den Jahren 2010 bis 2017 dennoch gestiegen sein.

Für 2018 zeigt die Statistik einen Rückgang auf 52.590 Inobhutnahmen. Die Statistik für Kindeswohlgefährdung zeigt aber ein anderes Bild.

2017 sollen weniger Kindeswohlgefährdungen festgestellt worden sein, obwohl mehr Fälle geprüft wurden.

PresseJugendämter haben 2017 häufiger geprüft, aber weniger Kindeswohlgefährdungen festgestellt

Demnach soll der Rückgang 0,1 % betragen, obwohl es 4,6 % mehr geprüfte Fälle gab.

Pressemitteilung Nr. 344 vom 13. September 2018

WIESBADEN – Die Jugendämter in Deutschland führten im Jahr 2017 rund 143 300 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls (Gefährdungseinschätzungen) durch. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, entsprach dies einem Anstieg um 4,6 % gegenüber dem Vorjahr. Trotz steigender Zahl der Verfahren wurden 2017 etwas weniger Kindeswohlgefährdungen festgestellt als 2016 (-0,1 %), nämlich gut 45 700 Fälle. …

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2018/09/PD18_344_225.html

Wenn es 143 300 geprüfte Fälle gab, dann dürfte es auch mindestens so viele Meldungen über angebliche Kindeswohlgefährdungen gegeben haben. Das ist natürlich bedenklich,  wenn mehr als 2/3 der gemeldeten Fälle unzutreffend waren.

Am häufigsten machten Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft das Jugendamt auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung aufmerksam, und zwar bei 23,4 % der Verfahren. Bei 13,5 % kamen die Hinweise von Schulen oder Kindertageseinrichtungen, bei 11,2 % waren es Bekannte oder Nachbarn. Gut jeden zehnten Hinweis (10,6 %) erhielten die Jugendämter anonym.

Nicht genannt wurden hier die Jobcenter. Besonders Jobcenter und Polizei sind dafür bekannt, dass sie durch ihr Handeln erst für eine mögliche Kindeswohlgefährdung sorgen. So gibt es z. B. Meldungen, dass Jobcenter erst Leistungen streichen, und dann das Jugendamt informieren, weil durch die Streichung der Leistung nun eine Kindeswohlgefährdung eingetreten sein könnte.

Ähnlich treibt das die Polizei. Es gibt mehrere Meldungen, dass die Polizei bei Hausdurchsuchungen die ganze Wohnung auf den Kopf stellen. Danach wird das von der Polizei angerichtete Chaos fotografiert, und dann  die Fotos an das Jugendamt geschickt und eine Kindeswohlgefährdung behauptet. Das ist schon ziemlich pervers.

Völlig anders sieht das für 2018 aus. Während es 2017 noch einen leichten Rückgang von 0,1 % gegeben haben soll, sollen die Zahlen dann 2018 wieder drastisch angestiegen sein.

Pressemitteilung Nr. 337 vom 6. September 2019

Kindeswohlgefährdungen

Im Jahr 2018 haben die Jugendämter in Deutschland bei rund 50.400 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Das waren 10 % oder rund 4.700 Fälle mehr als im Vorjahr. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist dies nicht nur der höchste Anstieg, sondern auch der höchste Stand an Kindeswohlgefährdungen seit Einführung der Statistik im Jahr 2012. Insgesamt prüften die Jugendämter rund 157.300 Verdachtsfälle im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung.

Die Meldungen bzw. Verdachtsfälle stiegen von 143.300 auf 157.300. Wieder waren über 2/3 der Fälle unbegründet. Unbegreiflich bleibt aber, warum es nach einem Rückgang von 0,1 % in 2017 im Jahr 2018 einen so deutlichen Anstieg von 10% gab.

Möglicherweise hat das weniger mit den Kindern, Jugendlichen und Eltern zu tun, sondern mehr mit freigewordenen Plätzen in den Kindereinrichtungen.

Die Jugendämter sind verpflichtet, sowohl bei akuten als auch bei latenten Kindeswohlgefährdungen mit Hilfen oder Schutzmaßnahmen zu reagieren: So wurden in 20 % beziehungsweise 10 100 aller 50 400 akuten und latenten Fälle von Kindeswohlgefährdung das Familiengericht eingeschaltet. In 15 % aller Fälle (7 800) wurden die Betroffenen zu ihrem Schutz vorläufig vom Jugendamt in Obhut genommen.

Wie jetzt? Es gab 7.800 Fälle von Inobhutnahmen wegen Kindeswohlgefährdung, warum hat man dann die anderen Kinder in Heime und Pflegefamilien gesteckt?

Zur Erinnerung, 2018 gab es insgesamt 52.590 Inobhutnahmen. Zieht man davon die 7.800 Inobhutnahmen wegen Kindeswohlgefährdung ab, dann bleibt eine ungeklärte Differenz von 44.790 übrig die es zu erklären gäbe.

PROGRAMMTIPP: SPIEGEL-TV Magazin

Heute (Montag 02.09.2019) kommt auf RTL um 23:25 Uhr die Sendung SPIEGEL-TV Magazin. In der Sendung soll auch ein Beitrag über Kindesmisshandlungen in Rumänien gesendet werden.
Die Jugendhilfeeinrichtung WILDFANG GmbH betreibt dort eine Einrichtung für Kinder, die von deutschen Jugendämtern ins Ausland verbracht werden, mit der Begründung, dass diese Kinder in Deutschland nicht erziehungsfähig wären.
Bereits seit 2009 soll es Hinweise geben, dass es bei der Einrichtung in Rumänien zu Kindesmisshandlung kam. Jetzt wurden in Rumänien 3 Personen verhaftet.

Pflegekind (1) aus Gelsenkirchen getötet! 12 Jahre Haft für Pflegevater

Hagen/Plettenberg – Nach dem Tod des Pflegekind Ayden (1) in Plettenberg hat das Hagener Schwurgericht den Pflegevater wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Das Gericht zeigten sich überzeugt, dass der Heizungsbauer Sven S. (30) das Kind am 2. Januar 2019 heftig geschüttelt und mit einem Staubsaugerrohr geschlagen hatte. Sven S. hatte im Prozess das Schütteln seines Pflegesohns eingeräumt. An weitere Übergriffe könne er sich nicht erinnern. Ayden kam als Frühgeburt auf die Welt, und hatte eine Fehlstellung der Luftröhre. Schon früh waren Operationen nötig. Der Kleine war deshalb entwicklungsverzögert, bedurfte besonderer Pflege und Zuwendung.  Wegen der Entwicklungsverzögerung hatte das Jugendamt Gelsenkirchen den Eltern das Kind weggenommen, und in eine Pflegefamilie nach Plettenberg gesteckt. Am 24. August 2018 kam Ayden dann in die Familie des Heizungsbauers nach Plettenberg. Allerdings konnte Sven S. sich nicht lange um den Jungen kümmern, weil er am 6. September 2018 einen Herzinfarkt erlitt, als der gerade das Kind versorgte. „Mit Sicherheit hat der Angeklagte morgens nicht im Traum daran gedacht, wie dieser Tag zu Ende gehen wird.“ So begann Marcus Teich, der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Hagen, seine Urteilsverkündung. Teich: „Zwischen Weihnachten und Neujahr hatte der Angeklagte Urlaub. Allerdings war die Heizung kaputt und die Reparatur kostete viel Zeit. Er war nach dem Herzinfarkt aber nicht mehr so stark körperlich belastbar, musste sich laut Erzählungen aber nach der Arbeit noch um Kind und Haushalt kümmern, weil seine Frau schwanger war und Angst vor einer weiteren Fehlgeburt hatte.“ Richter Teich schildert zum Tattag am 2. Januar unter anderem, dass Sven S. wieder hätte arbeiten müssen, obwohl er Urlaub eingetragen hätte. Der Arbeitstag sei stressig gewesen. Ayden hätte sich abends nicht füttern lassen wollen. „Dann hat er das Kind mit nach oben genommen und in sein Zimmer gelegt. So war es auch mit der Lebenshilfe abgesprochen. Er sollte dann wieder eintreten, wenn sich der Junge beruhigt.“ Er habe dann einen Ofen gereinigt. In dieser Situation verstopfte der Staubsauger. Was dann passierte, ließe sich nicht genau aufklären. Teich: „Der Junge schrie weiter, nach Auffassung der Kammer war der Angeklagte Stress ausgesetzt und hat die Nerven verloren. Er hat dann die Wut, den Frust über die ganze Situation an dem Kind ausgelassen. Er hat das Kind massiv geschüttelt. Über das Schütteln hinaus gab es massive stumpfe Gewalt gegen den Kopf des Kindes. Mindestens fünf Mal mit zwei schweren Verletzungen, an den der Junge auch gestorben ist. In einem Fall hat er den Jungen mit dem Endstück des Staubsaugerrohres geschlagen. Der Angeklagte hat den Tod des Kindes billigend in Kauf genommen.“ Sven S. sei dann mit dem Kind wieder runter zu seiner Frau gegangen, habe ihr nicht gesagt, was passiert war. Arndt Kempgens (50) vertrat die leiblichen Eltern im Prozess in Hagen. Kempgens nach dem Urteil: „Das harte Urteil mit 12 Jahren grenzt ja schon fast an eine lebenslange Freiheitsstrafe. Das wird den Eltern das Kind nicht zurückbringen. Jetzt kann aber die Aufarbeitungsphase beginnen. Der Richter hat ja sehr deutlich gemacht, dass auch das Nachtatverhalten ausschlaggebend für das Urteil war, weil er danach nichts dafür getan hat, die Schmerzen und das Leid des Kindes zu lindern.“

DUISBURG: Einbruch und Messerangriff

Zwei Männer sind am Dienstagnachmittag (27. August, 15 Uhr) in einer Wohnung auf der Wetzlarer Straße in Streit geraten. Als sich einer der beiden, ein 32 Jahre alter Mann, dann schlafen legte, soll der andere ihm mit einem Messer in den Rücken gestochen haben. Aufgrund sprachlicher Barrieren bat der tatverdächtige 37-Jährige einen Nachbarn, einen Krankenwagen zu rufen. Der 53-Jährige half und entdeckte in der Wohnung der beiden Streithähne zufällig Gegenstände aus seiner eigenen Wohnung, unter anderem einen Wellensittich. Was war passiert? Bislang fremde Personen hatten am Dienstagmorgen in der Zeit von 7:30 bis 8:30 Uhr bei dem 53-Jährigen eingebrochen, die Polizei hatte er deswegen aber nicht gerufen. Den schwer verletzten 32-Jährigen brachten die Rettungskräfte ins Krankenhaus, wo er sofort operiert wurde. Zurzeit besteht keine Lebensgefahr. Den 37-Jährigen nahmen die inzwischen ebenfalls alarmierten Polizisten fest. Das zuständige KK 11 hat eine Ermittlungskommission eingerichtet, die sich mit den Hintergründen der Tat beschäftigt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde bei beiden Männern eine Blutprobe angeordnet. Der 37-Jährige soll unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung heute dem Haftrichter vorgeführt werden.

8,5 Millionen: Bethel erzielt zweithöchstes Jahresergebnis seiner Geschichte

Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel haben im Jahr 2018 das zweithöchste Jahresergebnis erzielt und die Gesamterträge gesteigert. „Wir sind sehr zufrieden mit dem Ergebnis“, sagte Bethel-Chef Ulrich Pohl am Mittwoch in Bielefeld.

Das Jahresergebnis in Höhe von 8,5 Millionen Euro sei nur im Jahr 2017 mit 12,8 Millionen Euro übertroffen worden, erläuterte Norden. Das sei jedoch eine Ausnahme im 150. Jubiläumsjahr Bethels gewesen. Die Gesamterträge stiegen leicht auf 1,25 Milliarden Euro (Vorjahr: 1,24 Milliarden Euro). Das Jahresergebnis werde vollständig in die diakonische Arbeit Bethels investiert.

Zahl der Beschäftigten ist gewachsen
Die Investitionen Bethels hätten mit 88,4 Millionen Euro im vergangenen Jahr einen Höchststand erreicht, sagte Norden auf der traditionellen Bilanzpressekonferenz Bethels. Im Jahr 2017 lagen sie bei rund 78 Millionen Euro. Schwerpunkte seien neue Wohn- und Betreuungsangebote in allen Regionen sowie die Weiterentwicklung der Akutkrankenhäuser in Bielefeld und Berlin. Auch die Zahl der Beschäftigten wuchs durch den Ausbau Bethels in der Region auf insgesamt 19.670 (Vorjahr: 19.052).

Für die diakonische Arbeit erhielt Bethel im vergangenen Jahr 54,49 Millionen Euro aus Spenden und Nachlässe. Die Gesamtsumme liege zwar unter der des Vorjahres (62,7 Millionen Euro), sei jedoch das zweithöchste Ergebnis.

 Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel zählen zu den größten diakonischen Werken Europas. Rund 230.000 Menschen hat das diakonische Werk nach Angaben des Vorstands im vergangenen Jahr behandelt, betreut oder ausgebildet.

BEAMTENDUMM.wordpress.com gelöscht

Gestern kam die Mitteilung, dass beamtendumm.wordpress.com nicht mehr angezeigt wird. Wer die Adresse aufruft erhält seit dem 22.8.2019 diesen Text:

beamtendumm.wordpress.com is no longer available.

This blog has been archived or suspended in accordance with our Terms of Service.
For more information and to contact us please read this support document.

Die Aussage hat natürlich wenig Aussagekraft. Was genau der Grund für die Abschaltung sein soll kann man hier nicht erkennen. Allerdings gibt es noch eine E-Mail-Nachricht zur Abschaltung.

##- Please type your reply above this line -##

Janet J (Automattic)

Aug 22, 13:21 UTC

Reported: http://rat*******.wordpress.com

Upon review of your WordPress.com site we have determined that your content does not align with our Terms of Service or User Guidelines. As stated in our Terms, we may choose to stop providing service to an account at any time, for any reason, or none at all.

As such, your site has been suspended and will not be returned.

If you wish to continue to use WordPress for your site, you might consider a self-hosted WordPress installation. You can follow the guide located here to successfully transfer your content to a more suitable WordPress host.

Thank you,


Janet J. | Community Guardian | WordPress.com

This email is a service from Automattic.
[PM6PYM-8WXL]

Erstaunlich, der Blog BEAMTENDUMM.wordpress.com wurde also nicht abgeschaltet wegen irgendwelche Inhalten oder Beiträgen auf diesem Blog, sondern wegen angeblichen Inhalten auf einem anderen Blog.

Kann das eigentlich sein?

Ganz ehrlich, das kann absolut nicht sein.

Vor eiigen Tagen wurde versucht einen Blog mit dem Namen rat*******.wordpress.com aufzurufen. Es kam die Meldung, dass dieser Blog nicht existiert, aber der Blog auch nicht registriert werden kann, weil ein Fehler aufgetreten wäre. Wenn dieser Blog von mir reserviert werden will, dann sollte ich den Service kontaktieren.

Ich habe das gemacht, und das führte dann zu der Löschung des Blogs mit der obigen Meldung.

Das ist nicht nachvollziehbar. Die Behauptung von WORDPRESS ist absolut unrichtig. Es gibt auf rat*******.wordpress.com keine Inhalte die gegen die Regeln von WORDPRESS verstoßen. Das ist gar nicht möglich, denn auf rat*******.wordpress.com gibt es bisher überhaupt keine Inhalte. Wenn es keine Inhalte gibt, dann können natürlich die nicht vorhandenen Inhalte auch nicht gegen die Regeln von WORDPRESS verstoßen.

Warum gibt es bisher keine Inhalte auf rat*******.wordpress.com?

Weil eine Registrierung dieser Adresse ja gar nicht möglich war, und deshalb auch keine Beiträge veröffentlicht werden konnten.

Was passiert eigentlich, wenn man die Adresse

rat*******.wordpress.com im Adressfeld des Browsers eingibt?

Wenn man versucht diesen Blog aufzurufen, dann erscheint noch immer die Meldung:

rat*******.wordpress.com doesn’t exist

Do you want to register rat*******.wordpress.com?

Dies bestätigt also, dass es den Blog noch gar nicht gibt. Wenn es den Blog noch gar nicht gibt, dann kann e dort auch keine Inhalte geben, und auch keine Inhalte die gegen die Regeln von WORDPRESS verstoßen.

Die Löschung von BEAMTENDUMM.wordpress.com ist also absolut nicht nachvollziehbar.

Natürlich gibt es ein paar Leute die sich über die Löschung freuen. Einige wollen offenbar die Löschung des Blogs für sich reklamieren. Z.B. schrieb gestern die als Frauenknastrologin und TURBOQUERULANTIN bekannte S. im Internet:

Wenn sie damit den Eindruck erwecken möchte, dass sie etwas mit der Löschung zu tun hat, ist das mal wieder völlig falsch.

Ich kenne zwar einige Menschen die regelmäßig etwas mit dem zeitweisen Verschwinden dieser Person in de Frauenknast zu tun haben, und der BdF gehöre wahrscheinlich auch bald zu den Menschen, die an dem zeitweisen Verschwinden dieser Person beteiligt ist, aber ganz bestimmt hat sie nichts mit dem Verschwinden des Blogs vom BdF zu tun.

Dieser Blog wird natürlich nicht nur von intelligenten Menschen gelesen, sondern auch von ehemaligen SONNENSTAATLÄNDLER. Der normale Leser weiß natürlich, dass die Sternchen im Domainnamen als Platzhalter für andere Buchstaben angegeben wurden. Dem normalen Leser ist also klar, dass Beamten****.wordpress.com für BeamtenDUMM steht, und es keine Domain mit dem Namen Beamten**** gibt. Bei ehemaligen SONNENSTAATL****** ist das aber anders. Solche V***deppen glauben tatsächlich, dass versucht worden wäre eine Domain mit dem Namen Rat******* zu registrieren, und verbreiten die Theorie, dass die Abschaltung erfolgt wäre, weil versucht wurde eine Domain mit Sonderzeichen zu registrieren. Natürlich versuchen auch solch ehemalige S**********deppen fälschlicherweise die Löschung als ihren Erfolg anzusehen, und mache sich dabei wieder lächerlich.

Tatsächlich hatten solche Witzfiguren bereits vor Jahren versucht den Blog löschen zu lassen. Auch damit waren sie damals erfolglos. Deshalb verbreitete dann die Witzfigur, dass sie gar nicht versucht hätten den Blog löschen zu lassen.

Nun aber verbreitet diese Witzfigur mit dem IQ eines gebratenen Hähnchenschenkel, dass sie damals doch versucht hatten den Blog löschen zu lassen, und glauben (ernsthaft?), dass die jetzige Löschung der Erfolg ihrer jämmerlichen Versuche von vor einigen Jahren war.

GELSENKIRCHEN: Morddrohung gegen den Islamkritiker Michael Stürzenberger und Messerattacke gegen eine 32-jährige Frau.

Wir wissen ja, dass im 3. Reich mal öffentlich die Frage gestellt wurde,

„WOLLT IHR DEN TOTALEN KRIEG?“

Noch heute ist bekannt, und darüber regt man sich noch heute auf, wie damals die Antwort der Massen lautet.

An die damalige Veranstaltung fühle ich mich erinnert, wenn ich ein Video von einer Veranstaltung in Gelsenkirchen sehe, wo ein Moslem zu dem Islamkritiker Michael Stürzenberger meint:

“ Es wäre gut dich zu töten“.

Die umstehenden Moslems und deutsche Gutmenschen spenden für diese Aussage auch noch Applaus.

(Auch dieses Video wurde zwischenzeitlich gelöscht)

Das ist für mich genauso unverständlich wie das Jubelgeschrei nach der Frage nach dem totalen Krieg. Ich denke, dass auch dieses Video mal wieder zeigt, dass der heutige Gutmensch und der linke Spinner der wirklich neue Nazis ist.

Leider fängt das Video erst nach der Drohung mit:

DAS IST NICHT LUSTIG

an.

Das Ganze spielte sich am 21.6.2019 ab. Am 22.6.2019 gab es nur ca. 100 Meter weiter eine Messerattacke. Eine 32-jährige Frau wurde von einem 43-jährigen Mann niedergestochen. Mit 3 Messerstichen und lebensgefährlichen Verletzungen liegt die Frau um Krankenhaus.

Auch 24 Stunden später wurde nichts über die Nationalität von Opfer und Täter berichtet.

(Dieser Beitrag stammt von dem alten Block des BdF. Auch hier sieht man mal wieder wie sehr in diesem Land die Internetzensur fortgeschritten ist. Auch hier wurde das Video gelöscht.

Hier ein Ersatzvideo

BGH: Auch erst vierjährige Kinder sind im Rahmen eines Umgangsverfahrens persönlich anzuhören

BundesgerichtshofBeschluss vom 31.10.2018
– XII ZB 411/18 –

Ausnahme von Kindesanhörung bei schwerwiegenden Gründen

Auch ein erst vierjähriges Kind ist grundsätzlich im Rahmen eines Umgangsverfahrens persönlich anzuhören. Nur bei Vorliegen von schwerwiegenden Gründen kann von der Kindesanhörung abgesehen werden. So etwa dann, wenn die Mutter wiederholt und unbegründet die Kindesanhörung vereitelt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall stritten die Eltern eines vierjährigen Kindes um den Umgang mit dem Kind. Die Kindesmutter verweigerte jeglichen Umgang des Kindes mit seinem Vater und begründete dies mit angeblichen sexuellen Übergriffen des Vaters auf das Kind. Zu solchen Handlungen war es aber nicht gekommen. Ein Sachverständiger stellte in einem parallelen Sorgerechtsverfahren fest, dass die Kindesmutter eine pauschale Negativhaltung gegenüber dem Vater entwickelt und eine Feindbildprojektion hatte. Die Kindesmutter habe sich auf die unbewiesene Behauptung der sexuellen Übergriffe versteift. Sie habe das Kind aufgrund einer narzisstischen und symbiotischen Struktur als Selbstobjekt funktionalisiert und in ihrem Konflikt auf der Paarebene gegenüber dem Vater entfremdet.

Oberlandesgericht gewährt Kindesvater Recht auf unbegleiteten Umgang

Nachdem das Amtsgericht Helmstedt eine Entscheidung traf, entschied das Oberlandesgericht Braunschweig, dass dem Kindesvater ein Recht zu einem unbegleiteten Umgang zustehe. Dies entspreche nach Auffassung des Gerichts dem Kindeswohl. Es stützte die Entscheidung auf die guten Erfahrungen, welche die Ergänzungspflegerin und die Umgangsbegleiterin während des bisherigen begleiteten Umgangs gemacht haben.

Keine Kindesanhörung durch Oberlandesgericht

Zu einer Kindesanhörung kam es in dem Verfahren nicht, da die Kindesmutter wiederholt die Anhörung des Kindes unbegründet vereitelt hatte. Das Oberlandesgericht meinte, dass dies prozesstaktisch motiviert sei, um eine zeitnahe kindeswohldienliche gerichtliche Entscheidung zur Umgangsregelung zu verhindern. Die Kindesmutter habe mit allen Mitteln einen Umgang mit dem Vater verhindern wollen. Sie habe eine Situation vermeiden wollen, die sie nicht kontrollieren kann und bei der sie befürchten muss, dass die Wahrheit sichtbar wird. Das Oberlandesgericht sah nunmehr die Gefahr, dass bei Durchsetzung der Kindesanhörung mit Zwangsmitteln das Kind von der Mutter manipuliert und ihm Leid zugefügt werde, damit es so eingeschüchtert wird, dass es nicht angehört werden kann. Gegen diese Entscheidung des Oberlandesgerichts legte die Kindesmutter Rechtsmittel ein und begründet dies vor allem damit, dass das Kind nicht angehört wurde und damit eine unzureichende Sachverhaltsaufklärung vorliege.

Bundesgerichtshof bejaht grundsätzliche Notwendigkeit einer Kindeanhörung

Der Bundesgerichtshof führte zum Fall zunächst aus, dass in Kindschaftsverfahren auch ein erst vierjähriges Kind grundsätzlich gemäß § 159 FamFG angehört werden müsse. Dies diene neben der Gewährung rechtlichen Gehörs vor allem der Sachverhaltsaufklärung.

Ausnahme von Kindesanhörung bei schwerwiegenden Gründen

Jedoch könne bei Vorliegen von schwerwiegenden Gründen nach § 159 Abs. 3 FamFG von der Kindesanhörung abgesehen werden. Dies gelte dann, wenn die Gefahr bestehe, dass das Kind durch die Anhörung in einer mit seinem Wohl nicht zu vereinbarenden Weise psychisch belastet werde bzw. wenn die Anhörung zu einer erheblichen Beeinträchtigung der körperlichen oder seelischen Gesundheit des Kindes führen würde. So lag der Fall hier. Das Oberlandesgericht habe zutreffend erkennen dürfen, dass die Kindesmutter mit allen Mitteln eine Kindesanhörung werde verhindern wollen und dies letztlich das Kind bei einer gleichwohl durchgeführten Anhörung in Loyalitätskonflikte bringen werde. Die Kindesanhörung hätte auch nicht zu einer weiteren Sachverhaltsaufklärung beitragen können.

E-Mail an die Polizei Bochum

Diese E-Mail von Herrn Schreiber ging am 20.1.2017 an die Polizei Bochum, weil es zuvor einen Einsatz in Bochum wegen Herrn Schreiber gab. Eine Mitarbeiterin einer Firma aus dem Lichtenberger-Clan hatte die Polizei gerufen, weil Herr Schreiber mit seiner Lautsprecheranlage in Bochum Aufklärung über den SPD-Stadtrat Lichtenberger betrieb.

Sehr geehrter Herr Berger,

mir liegt inzwischen der Einsatzbericht vor.

Ich darf daran erinnern, dass damals am Einsatzort durch die Polizei fälschlicherweise behauptet wurde, es sei verboten Polizisten zu filmen/fotografieren.

Nun wundere ich mich, dass in dem Bericht auch noch fälschlicherweise behauptet wird, ich hätte angeblich gegen die Einstweilige Verfügung des LG Essen verstoßen. So einen Unsinn kann doch nur behaupten, wer die EV des LG Essen nicht kennt. Bei der EV, die zwischenzeitlich im Eilverfahren und Hauptsacheverfahren, wieder aufgehoben wurde, auch wenn
Lichtenberger hier noch immer rumzappelt, und sein „Glück“ beim OLG erneut versucht, ging es nie darum, dass ich mich über den SPD-Stadtrat LICHTENBERGER nicht mehr äußern, oder negativ äußern
dürfte, sondern ausschließlich um die Verbreitung eines „Wahlplakats“.

Diese Mail, und das Schreiben dient also zu ihrer Reflexion der
damaligen Begegnung, und der Reflexion ihres Berichts. Immerhin geht der gegnerische Anwalt hin, und verdreht die Aussage im Polizeibericht dahingehend, dass die Polizistin Duhme in dem gesehen Video angeblich gesehen/gehört haben will, dass ich gegen die EV des LG-Essen verstoßen hätte.

Das habe ich nicht, zu keiner Zeit, diese falsche Behauptung kann von Frau Duhme nur getätigt worden sein, weil ihr die EV des LG-Essen nicht bekannt war.

In dem Bericht wird behauptet, dass der LG-Beschluss und das Handy-Video nachgereicht werden sollte. Hierzu gibt es einige Fragen.

1. Liegt die EV des LG-Essen inzwischen vor?

2. Liegt das Video inzwischen vor?

3. Wird auch noch jetzt die falsche Behauptung aufrecht erhalten, dass ich gegen die EV des LG-Essen verstoßen hätte, und womit wird das begründet?

Mit freundlichem Gruß

Sonnenstaatland.org hat 5 Besucher am Tag.

Erinnern wir uns nochmal. Der NIEDERRHEINER hatte sich ja immer wieder gerne mit mir angelegt. Auch wenn er dabei regelmäßig nichts auf die Reihe kriegte, hat er sich dann anschließend ganz gerne zum Sieger erklärt.
Er, der so gerne über das angebliche Antonya-Debakel berichtete, was aber am Ende in einem Sieg der Familie und der Unterstützer endete. Ein Debakel war der Ausgang nur für den NIEDERRHEINER und seine Dummschwätzer.
Er, der so gerne Demoplakate fälschte, auf die niemand reinfiel. Selbst er schaffte es nicht an dem falschen Ort zu erscheinen, deshalb musste er Demobesucher erfinden, die angeblich nach Velbert gefahren wären, anstatt nach Bochum.
Er, der so gerne erleben wollte, dass ich am Landgericht eine Verhandlung verliere, und deshalb auch bereit ist, zu Terminen zu fahren, die gar nicht stattfinden. 😉
Er, der sogar dem Sonnenstaatland zu lästig wurde, und dort am Ende gesperrt wurde.
Er, der locker an einem Tag über 30 Zugriffe auf beamtendumm.wordpress.com produzierte.
Im September erklärte er dann, dass er sich nicht mehr mit mir anlegen will, und er begründete dies damit, dass er noch immer kein Impressum habe, und ich deshalb in seinen Augen der Verlierer wäre. Angeblich hätte ich keinerlei Relevanz, und sollte nun in die völlige Bedeutungslosigkeit abrutschen, weil sich der NIEDERRHEINER und das neue sonnenstaatland.org nicht mehr mit mir beschäftigen würde.
Der Beitrag
zeigte dann, wie sehr sich der NIEDERRHEINER und sonnenstaatland.org mal wieder selbst verarscht haben.
Hier eine weitere Statistik von sonnenstaatland.org die zeigt, wer wirklich völlig bedeutungslos ist.
Von dieser Statistik wurde heute gegen 22 Uhr ein screenshot angefertigt.
Es gibt dort mal gerade 53 Mitglieder. Erstaunlich, als mich der NDR mal unter falschem Namen angerufen hatte, da hatte er behauptet, dass sonnenstaatland.com über 400 Mitglieder hätte.
Ich hatte dies bereits damals bezweifelt, weil in diesen Zahlen vermutlich auch ehemalige und gesperrte Mitglieder enthalten sind, und manche dort mehrfach angemeldet sind.
Aber selbst von den angeblich 400 Mitgliedern interessieren sich anscheinend mal gerade ca. 50 für sonnenstaatland.org.
393 Beiträge gibt es dort, alleine 43, also mehr als 10%, erschienen zum Thema BEAMTENDUMM.
Nur 1 Benutzer war online, nämlich ich, um den screenshot zu machen. Am ganzen Tag waren nur lächerliche 3 Benutzer auf sonnenstaatland.org. Was für meine Lachnummer. Solche Typen bezeichnen also beamtedumm bzw. mich, als „ohne Relevanz“.
Bezeichnend, dass die TOP10-Themen dort von dem Thema BEAMTENDUMM eindeutig angeführt wird.
Heute waren also 3 User dort online, durchschnittlich kommen die auf 5,2 Besucher am Tag. 😉 😉 😉 😉 😉
Diese 5,2 Besucher sorgen aber für durchschnittlich 386 Seitenaufrufe, was ca. 70 Seitenaufrufe pro Besucher macht. Das zeigt doch, dass da einige einen an der Klatsche haben müssen. Sonnenstaatland.org kann nicht mehr in die völlige Bedeutungslosigkeit abrutschen, da sind die doch schon längst mit ihren 3 bis 5 Besuchern am Tag.
Wie nicht anders zu erwarten, wurde das Thema BEAMTENDUMM ganz besonders häufig aufgerufen. Erstaunlich, wo BEAMTENDUMM doch angeblich gar keine Relevanz haben soll.
Nicht nur bei sonnenstaatland.org wurde verkündet, dass BEAMTENDUMM absolut keine Relevanz hätte, sondern auch auf dem Blog vom NIEDERRHEINER. Erstaunlich, dort hat der NIEDERRHEINER inzwischen die letzten Beiträge bezüglich BEAMTENDUMM bzw. meiner Person gelöscht.
Es wurde bereits erwähnt, dass der NIEDERRHEINER offensichtlich in Panik ausgebrochen ist. Die hektischen Löschaktionen belegen dies nochmals.
Über das Thema Relevanz braucht man sich wohl auch nicht mehr unterhalten, oder darüber, wer hier wirklich der Sieger ist.
Es gab heute 16 Zugriffe aus Duisburg. Wie viele davon wohl nicht vom NIEDERRHEINER stammten?
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