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Wird der 19.12.2019 zum Heldentag?
Wir brauchen Kinderrechte im Grundgesetz, damit der Staat noch mehr Kinder in Obhut nehmen kann.
So sieht die offizielle Statistik aus. Von ca. 25.000 Inobhutnahmen im Jahr 2005 gab es einen jährlichen Anstieg bis zum Jahr 2016 auf über 84.000 Fälle.
Jetzt sollen also Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden, damit der Staat noch häufiger, leichter und schneller sich an den Kindern vergreifen kann.
Und so sieht das dann aus. Das verstehen Jugendamt, Justiz und der Staat unter Kindeswohl.
ACHTUNG, diese Videos sind wirklich nur schwer zu ertragen. Labilen Menschen wird aus Sicherheitsgründen empfohlen sich diese Videos lieber nicht anzusehen.
Auch kann es ratsam sein, sich diese Videos nicht an einem Stück anzusehen, sondern nur ein Teilstücken.
…
Hier ein verpixeltes Video das die BILD veröffentlicht hatte.
Die BILD stellte die Frage: „TRITT HIER EIN POLIZIST EIN KIND?“
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Besonders gerne greifen sich die Behörden die Kinder in den Kindergärten oder Schulen. Das sieht dann so aus.
…
Und hier will ein Kind beim Vater bleiben. Dieser Einsatz scheint sogar einem der anwesenden Polizisten schwer zu fallen.
Solche Leute bezeichnen sich dann noch als HELDEN DES ALLTAGS. Da kann man nur froh sein, dass man nicht zu solchen „Helden“ gehört.
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Natürlich alles zum Kindeswohl.
Frage, welcher Berufsgruppe muss man wohl angehören um sich diese Videos emotionslos ansehen zu können? Jugendamt, Polizei, Richter?
Geschützt: Der Peter ist nicht schlau
ANTIBIOTIKA – MULTIRESISTENTE KEIME – BAKTERIEN: Auf nach Tiflis – Deutschland im Dornrößchenschlaf
Tiflis ist die Hauptstadt Georgiens. Immer öfters reisen Deutsche dorthin, um sich in Tiflis behandeln zu lassen, weil man in Deutschland nicht in der Lage ist diese Menschen hier in Deutschland erfolgreich zu behandeln.
Bekannt ist, dass immer mehr Keime resistent gegen Antibiotika sind. In Deutschland ist man dann häufig nicht mehr in der Lage diese Menschen erfolgreich zu behandeln, obwohl es in anderen Ländern längst möglich ist den Patienten auch in solchen Fällen zu helfen.
Führend dabei ist Georgien. Dort werden Bakterien, natürlich auch multiresistente Keime, schon seit 100 Jahren mit Bakteriophagen bekämpft. Eine Methode die in Deutschland kaum bekannt ist, weil man sich hier auf Antibiotika verlassen hat.
Jetzt werden Antibiotika immer häufiger unwirksam, und man hat bisher keinen Ersatz für die Behandlung mit Antibiotika gefunden. Man hat es völlig verschlafen sich mit Phagen als Behandlungsalternative zu beschäftigen.
Bakteriophagen sind speziell hergestellte Viren, die sich an die Bakterien heften und in diese dann eindringen und dadurch zerstören. Wenn die Bakterien dann zerstört wurden sterben die Viren wieder ab.
Anders als Antibiotika werden die Phagen aber nicht massenhaft hergestellt, sondern sie werden für jeden einzelnen Patienten und seine Keime speziell gezüchtet. Das macht es für die Pharmaindustrie wahrscheinlich nicht so interessant.
Es gibt nachweislich zahlreiche Patienten aus Deutschland die sich schon erfolgreich in Tiflis behandeln lassen haben. Es ist eigentlich ein Skandal, dass man diese Behandlung in Deutschland bisher völlig verschlafen hat.
Obwohl die Ärzte in Tiflis die Phagen für jeden Patienten extra hergestellt werden, gibt es inzwischen auch die Möglichkeit Phagen im Ausland bzw. über das Internet zu kaufen.
Phagen können z. B. in Georgien, Russland, Ukraine gekauft werden. Darüberhinaus kann man Phagen für wenig Geld über einen Internetshop in Österreich bestellen.
Dort findet man folgenden Text:
Wir über uns
Wir sind ein Unternehmen aus Tirol, das sich mit der Erforschung von Bakteriophagen beschäftigt.
Bakteriophagen auch genannt Phagen sind hochspezifische Mikroorganismen die gezielt Jagd auf Bakterien machen. Dabei sind sie präzise wie ein Sniper und lysieren bzw töten spezifisch Bakterien. Für den Menschen sind Bakteriophagen ungefährlich. Phagen sind ein reines Naturprodukt. Man kann diese Mikroorganismen überall in der Natur auffinden.
Gemeinsam mit unseren Partnern produzieren wir auf höchstem Qualitätsstandard Bakteriophagen um euch bei euren Versuchen und Studien mit Bakteriophagen beliefern zu können. Gemeinsam mit unseren Partnern können wir auf über 20 Jahre Erfahrung bei der Erforschung und Produktion von Bakteriophagen zurückblicken.
Eine Empfehlung soll diese Seite, dieser Shop aber nicht sein. Es wirkt nicht besonders professionell. Negative Berichte wurden bisher aber nicht gefunden.
Bevor man versucht sich Phagen selbst zu besorgen, wird von hier doch eher die Behandlung in Tiflis empfohlen, bis die Medizin in Deutschland mal aus ihrem Dornrößchenschlaf erwacht ist, und eine Behandlung in Deutschland ermöglicht.
Auf Kosten des Kindeswohl

2005 wurden in Deutschland ca. 25,000 Kinder von den Jugendämtern in Obhut genommen. Gründe dafür können sein, dass Eltern, oder auch nur ein Elternteil verstorben ist/sind.
Es kann auch sein, dass die Kinder bei den Eltern Opfer von körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt wurden, und deshalb aus den Familien genommen wurden.
Auch Vernachlässigung und Verwahrlosung von Kindern führen zu Inobhutnahmen. Dazu kommt noch, dass sich Kinder, meistens Jugendliche, auch schon mal selbst bei Jugendämtern gemeldet haben, um sich in Obhut nehmen zu lassen, weil sie, vielleicht pubertätsbedingt, Stress mit den Eltern hatten.
Das war also 2005. Bis 2009 stiegen die Inobhutnahmen auf fast 34.000 Fälle an. Das macht ein Anstieg um 31 % in 4 Jahren.
Schon damals bemerkte die Politik, dass dieser starke Anstieg kein normaler Anstieg sein konnte.
Bereits 2009 mahnte die damalige Familienministerin Von der Leyen Jugendämter bei der Inobhutnahme von Kindern zur Vorsicht
In ihrer Stellungnahme zur gemeldeten Inobhutnahmenzahl von 32.300 Kindern in 2008 (Verdoppelung seit 2003) hat die damalige Familienministerin Ursula Von der Leyen in dem Artikel in der Zeitung „Die Welt“ vom 25.06.2009 (FN5) zu mehr Vorsicht bei den Inobhutnahmen von Kindern gemahnt.Das Bundesfamilienministerium und insbesondere die damalige Bundesministerin Ursula von der Leyen hatte beklagt, dass Jugendämter viel zu häufig bestrebt sind, Kinder aus ihrem bisherigen Familienverband herauszuholen und eine Trennung von Eltern und Kind herbeizuführen, anstatt von vornherein mit anderen Mitteln der familiären Unterstützung zu helfen.
Das schrieb man auf
Eine Verdoppelung von 2003 bis 2008 hat es lt. der oben abgebildeten Statistik zwar nicht gegeben, aber man findet öfters offizielle Statistiken mit unterschiedlichen Werten.
Geschützt: Auf Kosten des Kindeswohl
St. Martin und die MeinungsUNfreiheit
Lt. Grundgesetz soll es ja das Grundrecht auf Meinungsfreiheit geben. Immer häufiger findet man Bürger, die erhebliche Zweifel daran haben, dass es hier tatsächlich noch eine Meinungsfreiheit gibt. Hier zur Erinnerung nochmals der Gesetzestext.
Artikel 5 Grundgesetz
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Lt. Grundgesetz gibt es also noch die Meinungsfreiheit, zumindest theoretisch, aber man findet dort auch gleich mögliche Einschränkungen der Meinungsfreiheit. Diese Einschränkungen sind sehr unkonkret gefasst, und damit ist eine Einschränkung der garantierten Meinungsfreiheit sehr leicht möglich. Wenn allgemeine Gesetze das Grundrecht der Meinungsfreiheit einfach beschränken können, ist die Meinungsfreiheit unter Umständen nicht mehr viel wert.
Zum Tag der Deutschen Einheit gab es im Fernsehen eine Fernsehsendung mit Wolf Biermann. Wolf Biermann ist eine Liedermacher aus der DDR. Politisch ist er sicherlich als links einzuordnen. Dennoch war er mit den Zuständen in der DDR nicht zufrieden, und wurde deshalb dort ausgebürgert.
In der Fernsehsendung meinte Biermann, dass wir angeblich in der freiheitlichsten Republik aller Zeiten leben würden. Eine gewagte, und sehr unrichtige Behauptung. Zutreffend ist das höchstens, wenn man schön brav dem System huldigt, und freiwillig auf jegliche Kritik verzichtet. Man sieht das täglich beim Umgang mit der AfD, und bei den Diskussionen bezüglich (Schein-)Asylanten, Flüchtlingen und Zuwanderung.
Gerade in den letzten 24 Stunden gab es zwei Fälle die als berichtenswert erscheinen.
- Die Fernsehsendung KONTRASTE beschäftigte sich mit dem Thema.
Die ARD berichtet am 14.11.2019:
Nach Protesten in Hamburg
Meinungsfreiheit an Unis in Gefahr?
Bildungsministerin Karliczek zeigt sich im Interview mit Kontraste besorgt über den Zustand der Meinungsfreiheit. Doch Recherchen zeigen: An deutschen Universitäten ist weiter Platz für rechtes Gedankengut.
Also die Bildungsministerin teilt hier die Sorge bezüglich der Meinungsfreiheit. Die ARD dagegen erweckt aber den Eindruck, dass sie dieses Grundrecht auf Meinungsfreiheit kritisieren würde. Angeblich rechtes Gedankengut scheint unerwünscht, als ob es dafür kein Grundrecht auf Meinungsfreiheit mehr gibt..
Die Bildungsministerin meinte dazu noch
Seit den Protesten gegen den AfD-Gründer und Wirtschaftsprofessor Bernd Lucke an der Universität Hamburg ist die Aufregung groß. Weil Demonstranten zwei Vorlesungen des Professors durch lautstarken Protest verhindert haben, werden Stimmen laut, die Meinungsfreiheit an Universitäten sei in Gefahr. Jetzt kritisiert Bildungsministerin Anja Karliczek im Interview mit dem ARD-Politikmagazin Kontraste das Vorgehen der Demonstranten.
Dass Lucke die AfD gegründet habe sei kein Grund, ihn an der Ausübung seines Berufes zu behindern. Die Ministerin macht sich zugleich generell Sorgen um die Meinungsfreiheit an Universitäten.
„Wir sollten nicht dahin kommen, dass wir im Grunde einen Teil von Meinungen von Vornherein abschneiden“, so die Ministerin. Das dürften wir unter unserem Grundgesetz nicht zulassen: „Und da sollten wir sehr sehr sensibel werden. Denn das möchte ich nicht erleben, dass das in Deutschland um sich greift.“
KONTRASTE meint dazu:
Ist die Meinungsfreiheit an deutschen Universitäten oder Hochschulen also wirklich in Gefahr? Kontraste-Recherchen zeigen: Auch aktuell können Professoren im Rahmen ihrer Lehrtätigkeit fragwürdiges Gedankengut verbreiten – von Verschwörungslegenden bis hin zu völkischem Gedankengut.
Dies ist offenbar nicht nur eine Feststellung, sonder KONTRASTE scheint auch diesbezüglich das Grundrecht auf Meinungsfreiheit hier wieder zu kritisieren.
So kritisiert KONTRASTE die Professoren Ralf Otterpohl, Abwasserexperte an der Technischen Universität Hamburg-Harburg., Professor Ulrich Kutschera ist Evolutionsbiologie an der UNI Kassel und Professor Martin Wagener. Der Politikwissenschaftler unterrichtet an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung und bildet dort künftige Mitarbeiter für den Verfassungsschutz und den Bundesnachrichtendienst aus.
Natürlich erlaubt es Artikel 5 auch, dass man solche Professoren inhaltlich kritisiert, nicht aber, dass man denen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit absprechen will.
Wie sehr das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung bereits in Gefahr ist, wie sehr man gefährdet ist, wenn man seine Meinung äußert, zeigt sich an St. Martin in Rheidt.
Der Rheidter Sankt Martin darf nicht weiter tätig sein. Eine Äußerung während der Ausgabe der Weckmänner hatte eine Debatte in sozialen Medien ausgelöst.
Was könnte den bloß der nette St. Martin gesagt haben, was dazu führte, dass der St. Martin entlassen wurde? Er wird doch nicht verbreitet haben, dass es sich um einen St. Martinsumzug handelt, und nicht um ein Laternenumzug?
Nein, er hatte eine etwas andere Wahrheit geäußert.
Der Rheidter Sankt Martin ist raus. Er wird den Martinszug der Rheidter-Werth-Schule nicht wieder anführen. Außerdem gab es vom Rheidter Ortsring, der den Martinszug vor Ort organisiert, eine öffentliche Entschuldigung.
Grund für diese drastische Maßnahme ist eine Äußerung des Sankt Martins, der offenbar bei der Ausgabe der Weckmänner am 6. November laut und deutlich von sich gab, dass Sankt Martin doch ein christliches Fest sei.
Das ist natürlich nicht nur eine Meinung, sondern sogar eine nachweisliche Wahrheit. Eine Wahrheit, die man offenbar nicht mehr sagen darf. Wieso das?
Eine Äußerung, die für die in direkter Nachbarschaft wartende muslimische Mutter mit ihren drei Kindern nicht zu überhören war und bei ihr das Gefühl auslöste, sie sei unerwünscht.
Ach so, einer muslimischen Mutter gefiel diese Wahrheit nicht. Übrigens:
Dass dann wohl weder der Bezirkspolizist noch die Schulleiterin noch der Ortsring Rheidt deutlich Stellung bezogen, …
Die Polizei, die Schulleitung etc. sahen diesbezüglich zunächst keinen Handlungsbedarf.
Um uns nun auch wirklich ein schlechtes Gewissen zu machen wurde das Ganze dann noch besonders dramatisch übertrieben.
„Der ‚gute Sankt Martin’ sieht meine kopftuchtragende Schwägerin an, die der deutschen Sprache mächtig ist und auch alles versteht, was der nette Mann von sich gibt, und sagt zu ihr mit einer Aggressivität und hasserfüllter Stimme, dass sie aber schon wisse, dass dies ein christliches Fest sei“, …
Dies entspricht also so offenbar nicht ganz dem tatsächlich Gesagten. Es bleibt dabei. St. Martin ist ein christliches Fest, und eben nicht nur ein Laternenumzug, wie man das heute gerne umbenennen möchte. Richtig ist aber auch, dass es wohl kaum dem Sinn von St. Martin entsprechen würde, wenn man gerade bei diesen Fest andersgläubige Kinder ausschließen will.
https://de.wikipedia.org/wiki/Ulrich_Kutschera
https://www.tagesschau.de/investigativ/kontraste/freiheit-wissenschaft-karliczek-101.html
Runder Tisch beim Jugendamt Essen
Johannes Schumacher vom Kinderschutzverband hat in der Vergangenheit bereits einige Runde Tische bei verschiedenen Jugendämtern organisieren können. Aus zunächst aktuellem Anlass hatte der in den letzten Tagen die Pressestelle der Stadt Essen kontaktiert, und dort auf einen Runden Tisch mit dem Bürgermeister und Jugendamtsvertretern gedrängt. Der Oberbürgermeister der Stadt Essen soll sich zur Zeit im Ausland aufhalten, so dass ein Treffen mit ihm nicht möglich war. Allerdings machte es die Stadt Essen möglich, dass es zu einem Runden Tisch mit Herrn Engelen vom Jugendamt Essen kam. Herr Engelen ist Leiter des Jugendamtes in Essen, und vermutlich nicht unbedingt verwandt mit dem in unseren Kreisen sehr aktiven und bekannten Herrn Engelen, der vielleicht auch bereit gewesen wäre an der Runde teilzunehmen, wenn er nicht gerade verhindert wäre.
Die Presse berichtete in den letzten Tagen über einen Jugendamtsfall, und dies war der ursprüngliche Grund für den von Herrn Schumacher organisierten Runden Tisch. Auf diesen Fall wird hier aber nicht näher eingegangen, da es sich mal wieder zeigte, dass manche Betroffene sich gerne selber im Wege stehen.
In den letzten Tagen wurde auf den bevorstehenden Runden Tisch hingewiesen. Das führte dazu, dass sich heute Morgen in Essen-Steele zunächst 9 Personen trafen. Mit dabei eine Frau die den Titel „schönste Obdachlose“ tragen könnte, wenn es diesen Wettbewerb geben würde.
Mit weiteren Betroffenen wollte man sich gegen 14 Uhr beim Jugendamt treffen. Die Hauptperson wollte zusammen mit Herrn Engelmann zum Termin kommen, der diesen Termin auch auf seiner Seite geteilt hatte. Zumindest bis 9 Uhr. Es wurde berichtet, dass dieser Termin um 11 Uhr nicht mehr auf seiner Seite geteilt wurde. Bei uns hat er aber den Termin nicht abgesagt. Im Gegenteil. Als Herr Schumacher gegen 14 Uhr versuchte Herrn Engelmann telefonisch zu erreichen, ging er nicht ans Telefon.
Von dem Jugendamtsleiter erfuhren wir dann, dass Herr Engelmann dem Jugendamt mitgeteilt habe, dass er nicht kommen würde. Auch die beiden Frauen die er mitbringen wollte, kamen nun natürlich auch nicht. Es ist aber noch schlimmer. Herr Engelmann hatte nicht nur dem Jugendamt mitgeteilt, dass er nicht kommen würde, sondern teilte weiterhin mit, dass er sich von uns ausdrücklich distanzieren würde.
Das kam natürlich bei den Anwesenden nicht gut an, und sogar das Jugendamt fand das gar nicht gut. Immerhin ging es dabei auch um eine Mutter die aktuell in der Presse auftritt und sich über die Inobhutnahme ihrer Kinder beschwert. Wenn man dann die Möglichkeit erhält sich mit anderen Betroffenen direkt beim Jugendamtsleiter auszutauschen, dann sollte man so ein Angebot auch annehmen.
So eine Angebot auszuschlagen, und anderen Betroffenen noch durch so ein Schreiben und Verhalten in den Rücken zufallen kommt da gar nicht gut.
Herr Schumacher hatte angekündigt, dass er auch Pressevertreter mitbringen wolle. Da es aber kein Pressegespräch werden sollte, hat das Jugendamt den anwesenden Pressevertreter gebeten das Konferenzzimmer zu verlassen. Danach blieben noch 10 Personen dort, die sich mit zwei Jugendamtsmitarbeitern unterhielten. Die Gespräche wurden als positiv bezeichnet.
Können sich Runde Tische als Lösung für Jugendamtsprobleme anbieten?
Johannes Schumacher vom Kinderschutzverband meint ja. Andere sind da nicht so optimistisch. Zunächst sollte man mal das Ergebnis der Gesprächsrunde abwarten. Nach den Gesprächen teilte der Jugendamtsleiter mit, dass man vier Wochen brauche, um die angesprochenen Fälle nochmals zu prüfen. Dann will sich das Jugendamt nochmals bei den Betroffenen melden. Denkbar ist natürlich, dass das JA nur auf Zeit spielt, aber das sollte man jetzt nicht sofort unterstellen.
Ein Königsweg sind Runde Tische aber sicherlich nicht. Zunächst können Runde Tische natürlich nur funktionieren, wo Jugendämter überhaupt bereit sind sich darauf einzulassen.
Auch dürfte das nur erfolgsversprechend sein, wenn die Situation noch nicht zu verfahren ist. Vermutlich gibt es viele Jugendämter und Fälle, wo Runde Tusche keinen wirklichen Sinn machen. Das Jugendamt Stade ist sicherlich das Paradebeispiel für aussichtslose Runde Tische.
Dennoch sollte dieses Instrument weiter ausgebaut werden. Dabei sollte auf die richtige Reihenfolge geachtet werden. Über Runde Tische sollte man nachdenken bevor man an Demos oder die Presse denkt. Sollte das dann erfolglos sein, dann kann man den nächsten Schritt gehen, und dem Jugendamt danach nochmals ein Runder Tische angeboten werden. Natürlich gilt auch hier, dass man mit mehreren Betroffenen und erfahrenen Aktivisten so einen Schritt machen sollte.
Herr Schumacher hat bereits erklärt, dass er weitere Runde Tische organisieren will.
JUGENDAMT: Wichtiger Termin in Essen
Am Mittwoch (13.11.2019) gibt es einen wichtigen Termin für alle Jugendamtsgeschädigten aus Essen und Umgebung. Aktuell sorgt mal wieder ein Jugendamtsfall in der Presse für Furore. Weil eine Mutter das Leben eines Kindes vor ihrem gewalttätigen Partner gerettet hat, und sich von dem Gewalttäter anschließend getrennt hat, hat das Jugendamt in Essen der Mutter ihre Kinder weggenommen. Wie üblich leiden die Kinder unter dieser Maßnahme und wollen zurück zu ihrer Mutter.
Johannes Schumacher hat in diesem Fall zum Runden Tisch eingeladen. Die Betroffenen treffen sich am Mittwoch ab 11 Uhr in Essen-Steele. Treffpunkt ist die Bäckerei im GLOBUSCENTER (Carre-Center). Ab 14 Uhr soll es dann ein Gespräch mit dem Jugendamt Essen geben.
Zu dem Termin ab 11 Uhr werden also besonders Betroffene aus Essen eingeladen, aber auch Betroffene aus den Nachbarstädten, damit man über ähnliche Aktionen in den Nachbarstädten sprechen kann.
Mit 17 hat man noch Träume …
DIE STORY
Eine 17-Jährige hat sich nach der Schule mit ihrer Mutter beim Bäcker verabredet. Auf dem Weg dorthin muss die 17-Jährige eine Ampel überqueren. Als sie auf der anderen Straßenseite angekommen war wurde sie von einem Polizisten in Empfang genommen, der ihr mitteilte, dass sie angeblich die Ampel bei Rot überquert hätte. Die Schülerin erklärte dem Polizisten, dass die Ampel tatsächlich inzwischen rot war, aber beim Betreten der Straße sei es noch grün gewesen. Der Polizist sah dies jedoch anders, und nahm die Daten der Schülerin auf, um ihr einen Bußgeldbescheid zu schicken zu können.
Dieser Bußgeldbescheid kam zwar erst im November 2019, aber im April 2019 kam zumindest mal eine Mahnung über 10 Euro, obwohl es vorher weder einen Anhörungsbogen, noch einen Bussgeldbescheid gab.
Auch wenn das Bußgeld eventuell unrechtmäßig gefordert wurde, ging die betroffene Familie hin, und bezahlte die 10 Euro aus der Mahnung im April 2019, weil man der Meinung war, dass es sich nicht lohnen würde über die 5 €plus Mahngebühr ein Gerichtsverfahren zu führen. Wahrscheinlich würden die meisten Menschen in so einem Fall so handeln. Damit könnte die Geschichte normalerweise beendet sein, und selbst wenn die Behörde den Bußgeldbescheid unrechtmäßig ausgestellt hätte, wäre dies hier sicherlich keine Meldung wert. Da die Geschichte aber weitergehen sollte, muss auch hier darüber berichtet werden.
Die Mutter der Schülerin hatte also den Bußgeldbescheid bezahlt, und hat natürlich auch einen Nachweis darüber. Dennoch kam einige Zeit später Post vom Amtsgericht, in der man der Mutter Beugehaft angedroht hatte. Die Tochter war inzwischen nicht mehr 17, sondern bereits volljährig. Es ist schon sehr verwunderlich, dass man der Mutter Beugehaft androht, für eine Ordnungswidrigkeit, die die Tochter begangen haben sollte, als diese 17 Jahre alt war. Aus unserer Sicht ist dieses Vorgehen des Gerichts unmöglich, denn der Justiz sollte eigentlich bekannt sein, dass man ab 14 Jahre strafmündig ist.
Weihnachtsamnestie 2019
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Baden-Württemberg |
6.11.2019 |
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Bayern |
keine Weihnachtsamnestie |
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Berlin |
23.10.2019 |
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Brandenburg |
14.11.2019 |
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Bremen |
8.11.2019 |
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Hamburg |
29.11.2019 |
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Hessen |
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Mecklenburg-Vorpommern |
21.11.2019 |
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Niedersachsen |
2.12.2019 |
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Nordrhein-Westfalen |
13.11.2019 |
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Rheinland-Pfalz |
12.11.2019 |
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Saarland |
15.11.2019 |
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Sachsen |
keine Weihnachtsamnestie |
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Sachsen-Anhalt |
25.11.2019 |
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Schleswig-Holstein |
20.11.2019 |
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Thüringen |
21.11.2019 |
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Mehr zu dem Thema gibt es hier
Mal wieder ein wirklich „nettes“ Video von einem Islamisten
…
…
Ist man antisemitisch und Schuld an der Tat in Halle, wenn man gegen Beschneidung und gegen das Schächten ist?
Heute dürfte wohl noch jeder wissen, was am 9.10.2019 passiert ist. Das wird aber in einigen Wochen schon wieder ganz anders sein. Deshalb erscheint es ratsam Beitrag damit zu beginnen, was am 9.10.2019 passiert war.
In Gelsenkirchen-Buer wurde am Samstag den 22.6.2019 eine Frau von einem Mann lebensgefährlich mit einem Messer verletzt. In der Presse war zunächst die Nationalität des Täters nicht genannt worden. Dafür wurde ab dem 24.6.2019 mitgeteilt, dass die Frau Opfer eines psychisch kranken Stalkers wurde. In den letzten Monaten erkennt man immer wieder, dass man versucht in diesem Land Verbrechen von Ausländern dadurch zu relativieren, dass man die Täter als psychisch krank erklärt.
Ganz anders sieht das bei der Tat in Halle aus. Hier hatte ein Deutscher versucht in eine Synagoge einzudringen, und wollte dort ein Blutbad anrichten. Zum Glück war der Täter aber zu blöd dazu. Aus diesem Grund erschoss er einfach zwei andere Menschen. Bei einem Opfer handelte es sich um eine deutsche Frau, bei dem anderen Opfer um einen Mitarbeiter, bzw. Inhaber eines Dönerladens.
Auch wenn es sich bei der getöteten Frau um eine Deutsche handelt, und keine Juden getötet wurden, geht man wohl zu Recht davon aus, dass es sich bei der Tat um ein antisemitisches und ausländerfeindliches motiviertes Verbrechen handelt.
Wenn man sich aber die Videos von der Tat ansieht, dann wird einem schnell klar, dass der Täter nicht nur besonders dumm war, sondern sicherlich auch psychisch krank sein muss. Dennoch spricht bisher keiner von der Tat eines psychisch Kranken, sondern politisch motiviert schiebt man diese Tat den Rechten zu.
Manche Leser werden sich auch gewundert haben, warum die Bundeskanzlerin nach der Tat nach Halle fuhr, und auch weitere politische Prominenz das Verbrechen zum Anlass nahm, in Halle Präsenz zu zeigen, während es dieselben Politiker niemals für nötig hielten den Tatort zu besuchen, wenn Deutsche Opfer eines Gewaltverbrechen von Ausländern wurden. Weder nach den Taten in Frankfurt oder Voerde, wo ein Kind, bzw. eine Frau von Ausländern vor einen Zug gestoßen wurden, und getötet wurden, hielt es unsere Bundeskanzlerin, oder einer der anderen Politiker, die man jetzt in Halle gesehen hat, für nötig, die Hinterbliebenen oder den Tatort zu besuchen.
In Halle haben wir einen psychisch kranken Täter, und in der Presse spricht man von einem Deutschen. In Gelsenkirchen hatten wir auch einen psychisch kranken Täter, aber in der Presse hält man es nicht für nötig mitzuteilen, dass der Täter ein Türke ist, sondern er wird als psychisch Kranker präsentiert. Diese Unterschiede sind nicht nur auffallen, sondern auch politisch motiviert.
Weder bei der Tat in Frankfurt, Gelsenkirchen oder Voerde war in der Presse zu lesen, dass die CDU, die Grünen, die Linken, oder die SPD etc. für die Taten der Ausländer verantwortlich wären. In Halle sieht das jedoch völlig anders aus. Hier versucht man mit allen Mitteln der AFD die Schuld für das Verbrechen zu geben, so als habe die Partei selbst abgedrückt, oder den Täter beauftragt sein Verbrechen zu begehen. Man sieht also, wie unterschiedlich die Politik und Presse ähnliche Straftaten behandelt.
Bezüglich der Straftaten in Frankfurt, Gelsenkirchen, Halle und Voerde gibt es sicherlich nichts zu lachen. Allerdings konnte sich mancher das Lachen heute Morgen sicherlich nicht ganz verkneifen, als er gegen 8:10 Uhr das MORGENMAGAZIN im öffentlich-rechtlichen Fernsehen ansah. Der Antisemitismus-Beauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, versuchte in der Sendung zu verbreiten, warum die AFD für das Verbrechen in Halle (mit-) verantwortlich sein sollte. Obwohl es in der AFD auch jüdische Mitglieder gibt, war für den Antisemitismus-Beauftragten klar, dass die AFD antisemitisch sei. Er konnte dies sogar begründen, und diese Begründung muss man schon als ziemlich lächerlich bezeichnen. Felix Klein begründete die angeblich antisemitische Einstellung der AFD damit, dass diese gegen das rituelle Schächten von Tieren sei. Wer es also wagt zu kritisieren, wenn Tiere auf eine besonders widerliche Art getötet werden, der ist also antisemitisch, und automatisch auch schuld, wenn ein psychisch kranker Täter versucht ein Blutbad in einer Synagoge anzurichten. Das scheint mir wohl die These des Antisemitismus-Beauftragten der Bundesregierung zu sein. Ganz ehrlich, bei so einem billigen Versuch kann man dann, auch bei so einem tragischen Fall, dass Lachen nicht mehr völlig verkneifen.
Dann warf er der AFD auch noch vor, dass diese gegen die Beschneidung ist, also gegen religös motivierte Körperverletzung von Kindern.
Was passiert als nächstes? Was ist für den Antisemitismus-Beauftragten wohl noch alles judenfeindlich? Wird er demnächst auch unsere Klima-Greta noch als antisemitisch bezeichnen, weil die diesen auch den Juden das Fahren von großen Autos bzw. SUVs untersagen möchte, wenn sie der Meinung ist, dass dies besonders klimafeindlich ist?
So blöd die Aussage von Felix Klein auch war, ich bin mir sicher, er wird bei einigen mit seinem Schwachsinn auch noch Erfolg gehabt haben. In den Köpfen von manchen Gutmenschen und Linksfaschisten wird sicherlich hängen bleiben, dass die AFD antisemitisch ist, weil sie gegen das Schächten argumentiert, und damit für den versuchten Anschlag auf die Synagoge und die getötete Deutsche sowie den getöteten Mitarbeiter des Dönerladens verantwortlich sein soll.
O. M. G.
Geschützt: LG Essen: Schreiben in Sachen Biernath ./. Schreiber
LG Essen: Schreiben in Sachen Biernath ./. Schreiber
In dem Verfahren …./. Schreiber gibt es ein Schreiben an das Landgericht Essen, von einer Frau, die beide Prozessparteien persönlich kennt. Das Schreibe ist eindeutig.
Aus dem Schreiben
Sehr geehrte Frau Pohlmann,
in dem Rechtsstreit …
möchte ich dem Gericht mitteilen, dass mir Herr Schreiber die Schreiben der Anwältin von Frau … vom 2.9.2019 vorgelegt hat.Da mir Frau … und Herr Schreiber persönlich bekannt
sind, und ich auch den Sachverhalt kenne, möchte ich dem Gericht folgendes mitteilen. ….Ich möchte zum Schluss noch einmal auf die Chat-Protokolle eingehen. Bei der Unterhaltung mit der Klägerin ging es beinahe zu 100 % immer wieder um Herrn Schreiber. Wenn ich mir jetzt die Unterhaltung mit Herrn Schreiber an sehe, dann kann ich bestätigen, dass es in den Protokollen häufig wochenlang nicht einmal umdie Klägerin ging. Ich befürchte, dass die Klägerin mit ihrer Hetze gegen den Beklagten und sein Umfeld wieder anfangen könnte, wenn sie beim Landgericht Recht bekommen sollte.
Da ich den Anfang des Rechtsstreits beim Amtsgericht Gelsenkirchen noch mitbekommen habe, kann ich bestätigen, dass die Klägerin selbst erwähnt hatte, dass der Richter
Albracht ihr schon beim Eilverfahren zugesagt haben soll, dass sie das Hauptsacheverfahren bei ihm gewinnen würde. Das Verfahren bei Richter Albracht machte von Anfang an nicht den Eindruck, als ob es sich hierbei um ein wirklich ordentliches Verfahren handeln könnte.Verwunderlich war auch, dass Richter Albracht offenbar zu einem völlig anderen Ergebnis gekommen sein wollte, als seine Richterkollegen beim Amtsgericht Gelsenkirchen, die in dem Gewaltsschutzverfahren, und dem Strafverfahren gegen Herrn Schreiber zu einem ganz anderen Ergebnis gekommen waren.
Ich hoffe, dass ich mit meiner Ausführung behilflich sein konnte, und das Gericht vielleicht auch einige Details erfährt, die nicht direkt im Zusammenhang mit dem
Verfahren stehen, aber durchaus relevant sind.Mit freundlichem Gruß
Das komplette PDF findet sich im Anhang des geschützten Beitrags.
Geschützt: Linksfaschistischer Angriff auf Rollstuhlfahrer.
Linksfaschistischer Angriff auf Rollstuhlfahrer.
Auf dem Weg nach Herne wurde am Dienstag ein Rollstuhlfahrer im Bus angegriffen. Ein Anhänger aus dem Umfeld von STEELE BLEIBT BUNT wollte in dem Bus den Rollstuhlfahrer provozieren. Als sich dieser von dem Ausruf STEELE BLEIBT BUNT aber gar nicht provozieren ließ, kam noch ein DU NAZISAU hinterher.
Als der Rollstuhlfahrer dann den Typen fotografieren wollte, hat er das verhindert, indem er den Rollstuhlfahrer auf den Hinterkopf schlug. Hier hat STEELE BLEIBT BUNT mal wieder gezeigt, was für gewaltbereite Antidemokraten dort unterwegs sind.
https://m.facebook.com/story.php?story_fbid=2560484680656882&id=100000861263001
Natürlich behauptet der Typ, dass er den Rollstuhlfahrer nicht geschlagen hätte. Das Überwachungsvideo wird hoffentlich den Vorfall aufgezeichnet haben.
Der Schlauste ist der nun wirklich nicht. Das sieht man schon an seinem Post. Übrigens hat der Typ auch ein Foto von dem Rollstuhlfahrer veröffentlicht und dabei gegen das Urheberrecht verstoßen, denn das Bild wurde nicht nur verlinkt, sondern er hat das Foto auf FACEBOOK hochgeladen. Ein klarer Verstoß gegen das Urheberrecht.
Hier der Link des geklauten Bildes
Manchmal gibt es Volljuristen, und manchmal gibt es auch Vollpfosten. Ein Volljurist ist der sicherlich nicht. Wahrscheinlich hat der mal was gehört vom RECHT AM EIGENEN BILD. Ahnung hat der aber keine. Das Recht am eigenen Bild betrifft das Veröffentlichen von Fotos, nicht aber das Fotografieren. Natürlich darf das Opfer einer Straftat den oder die Straftäter fotografieren. Man darf sogar solche Straftäter vorläufig festnehmen.
Übrigens, es sollte bekannt sein, dass die BOGESTRA in den Fahrzeugen eine Videoüberwachung installiert hat. Auch die macht natürlich Fotos bzw. Videos von den Fahrgästen, also auch von einem Fahrgast mit einem dreibeinigen Hund, ohne ihn vorher zufragen, denn die dürfen das, genau wie das andere Bürger dürfen. Was man nicht so ohne weiteres darf, das wäre das Veröffentlichen solcher Fotos bzw. Videos. Genau aus dem Grund wurde bisher auf eine Veröffentlichung des Materials verzichtet. Zwar hat der Angreifer durch seinen Angriff im Bus verhindern können, dass er von dem Rollstuhlfahrer fotografiert wurde, aber draußen wurde bis zum Eintreffen der Polizei ein Video von ihm gemacht, und zwar völlig legal.
Auf FACEBOOK teilt der Beschuldigte mit, dass er zwischenzeitlich Strafantrag gegen sein Opfer gestellt hätte,
habe ihn ja mittlerweile auch angezeigt wegen falschaussage.
Falschaussage? Was sollte das für eine Falschaussage sein? Er hat doch schon ein Teil der Vorwürfe zugegeben.
worauf ich ihm den mittelfinger vor die kamera hielt.das hat er als tätlichen angriff gesehen.daraufhin kam von mir natürlich „du nazisau lösch das foto“
Auch der Mittelfinger wäre ja eine Beleidigung, genau wie DU NAZISAU.
Weiterlesen „Linksfaschistischer Angriff auf Rollstuhlfahrer.“
GELSENKIRCHEN: Esoteriktag 2019
Am Sonntag den 6.10.2019 findet im Wissenschaftspark wieder der Esoteriktag statt. Ab 11 Uhr geht es los. Den Wissenschaftspark findet man in Gelsenkirchen Munscheidstraße 14
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Wir pissen auf Mc Donalds
Am 3. Oktober 2019 gab es in Berlin mehrere Demonstrationen. Angeblich pöse Rechte hatten zu einer Demo aufgerufen. Unter den Demoteilnehmern waren auch schwangere Frauen. Eine davon wollte die Toilette bei Mc Donalds benutzen. Im Video erklärt die Frau was ihr dort passiert ist.
Die Schwangere berichtet nach dem Besuch, dass man ihr dort den Besuch der Toilette verweigerte, und erklärt hätte, dass sie bei Mc Donalds nicht erwünscht wäre. Der wahrscheinlich einzig denkbare Grund für die Verweigerung ist die Tatsache, dass die Frau an der Demo teilgenommen hat.
Die Frau hat ziemlich passend reagiert. Sie hat dann vor dem Mc Donalds-Lokal vor die Tür gepinkelt. Das bringt uns auf eine Idee.
Zunächst soll es ein Gespräch mit Mc Donalds geben. Danach wird überlegt, ob hier zu einer Solidaritätsaktion unter dem Motto:
WIR PISSEN AUF MC DONALDS
aufgerufen wird. Dieser Politrassismus der inzwischen in diesem Land überhand nimmt, erinnert doch stark an alte, braune Zeiten.
Hilferuf für Frank Engelen
Heute hat eine Bekannte von Frank Engelen einen Hilferuf veröffentlichen. Die Bekannte steht in regelmäßigen Kontakt zu Frank, und hat ihn noch heute getroffen. Sie kennt also hoffentlich den aktuellen Zustand von Frank.
Bekannt ist, dass das Amtsgericht Chemnitz vor einer Woche den Haftbefehl gegen Frank aufrecht erhalten hat, und den Haftbefehl angeblich erst aufheben will, wenn sich Dave gemeldet hat. Dabei soll es wohl so sein, dass die Richterin verlangt, dass sich Dave bei ihr melden soll, oder bei einer Behörde. Die Richterin soll behauptet haben, dass man Dave nicht wieder einfangen will, was aber kaum glaubhaft erscheint, denn sie war angeblich nicht bereit diese Zusage zu verschriftlichen.
Zur Erinnerung, die Staatskriminellen haben sogar noch die Schwester von Dave in ihren Fängen, obwohl die bereits Volljährig ist. Da hätten solche staatliche und halbstaatliche Kinderhändler sicherlich keinerlei Hemmungen auch einen inzwischen 17 Jährigen wieder in ihren KZ´s (Kinderzentren) in Obhut zu nehmen. Es scheidet aus unserer Sicht also völlig aus, dass Dave persönlich bei einer Behörde in Deutschland vorstellig wird.
Angeblich wäre es eine alternative, dass sich Dave bei einer ausländischen Behörde meldet, oder bei der Deutschen Botschaft im Ausland. Die Botschaft wird von hier nicht empfohlen, weil man dort vielleicht eine Aussage von Dave verfälschen könnte. Eine Meldung bei einer ausländischen Behörde, vielleicht bei einem Gericht könnte Sinn machen, wenn dort eine Aussage von Dave gemacht wird, und an das Amtsgericht Chemnitz geschickt wird. Soweit bekannt ist lebt Dave nicht als illegaler Flüchtling in seinem Gastland, sondern besitzt dort längst einen offiziellen Aufenthaltsstatus. Damit wäre also auch eine Meldung einer Behörde möglich.
Eigentlich ist ja längst bekannt in welchem Land Dave lebt. Bekannt ist das durch das Bild von Dave mit der Tageszeitung in der Hand. Außerdem hatte Dave bereits mehrfach versucht seinen „Lieblingsrichter“ beim Amtsgericht Wittmund telefonisch zu erreichen. Da er diesen Typ aber mehrfach nicht erreicht hatte, hatte er beim Amtsgericht eine Nachricht für Richter Bernaus hinterlassen. Auch seine Telefonnummer hat Dave für einen Rückruf in Wittmund hinterlassen.
Wieder zeigt sich deutlich, wie unfähig die Justiz in diesem Lande ist. Man hält Frank Engelen in Geiselhaft, angeblich weil man einen Kontakt zu Dave haben will, den man längst haben könnte, wenn man nicht so furchtbar dämlich wäre.
Ob man das Risiko bzw. das Restrisiko eingehen sollte, von einer ausländischen Behörde eine Nachricht an die Richterin des Amtsgericht Chemnitz zu schicken, und damit evtl. den kompletten Aufenthaltsort mit Adresse preisgibt, müssen Dave und seine Gasteltern entscheiden. Denkbar wäre aber, dass Dave einen Anwalt in Deutschland oder im Ausland einschaltet, der das Amtsgericht Chemnitz in seinem Auftrag anschreibt, gegebenenfalls auch ohne Nennung einer Adresse.
Auch wenn die Richterin ausdrücklich kein Video von Dava haben will, wäre hier denkbar, dass Dave sich nochmals bei den Unterstützern meldet. Am Besten unter der bekannten Rufnummer, denn das Internettelefonat an seinem Geburtstag konnte nicht aufgezeichnet werden.
ARD: PANORAMA: Vergewaltigung: Fünf Jahre unschuldig im Knast
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Das Landgericht Lüneburg hat Karl-Heinz Wulfhorst und Ralf Witte vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Allerdings hatte das Landgericht Hannover im Jahr 2004 die beiden Angeklagten verurteilt. Angeblich sollten sie die damals 15-jährige Jennifer brutal vergewaltigt haben.
Damals wurde Ralf Witte zu 12 Jahren und 8 Monaten Haft wegen Vergewaltigung verurteilt. 5 Jahre saß Witte in Haft bis das Verfahren neu aufgenommen wurde, und dann zu einem Freispruch der beiden Männer führte.
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ARD: PANORAMA: Vergewaltigung: Fünf Jahre unschuldig im Knast
ARD: PANORAMA: OLG Koblenz: Lehrer darf Sex mit 14-Jähriger haben
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Weil es angeblich kein Abhängigkeitsverhältnis zwischen dem Lehrer und der Schülerin gab hat das OLG Koblenz einen Lehrer nun freigesprochen, der mit einer 14-jährigen Schülerin Sex hatte, und von den Eltern des Mädchens angezeigt wurde. Ein Urteil das vielen nicht gefällt. Dazu gehört sogar der OLG-Richter, der den Freispruch mit dem Gesetzestext begründet, und empfiehlt diesen zu ändern. Das Justizministerium sieht jedoch keinen Handlungsbedarf.
ARD: PANORAMA: OLG Koblenz: Lehrer darf Sex mit 14-Jähriger haben
RA Michael Langhans zum Thema „Wann ist man ein Reichsbürger?“
RA Michael Langhans zu einem Beitrag über Frank Engelen
Rechtsanwalt Michael Langhans kommentiert einen Beitrag auf T-Online. In dem Beitrag schreibt Dietmar Seher aus Dortmund über Frank E.:
Anklage in Chemnitz
Die verschwundenen Kinder und die „Reichsbürger“
Mit Frank E. ist natürlich Frank Engelen gemeint, der dem jetzt 17-jährigen Dave Möbius, der damals 16 Jahre alt war, geholfen hat, als der Junge nach seiner straffreien Selbstentziehung Hilfe benötigte. Dietmar Seher bezeichnet also Menschen, wie Frank Engelen, die Kindern in Not helfen, als Reichsbürger. Oder sind für ihn nur Menschen, die Kinder ins Ausland verbringen Reichsbürger?
Wenn das so sein sollte, dann würde dies wohl bedeuten, dass man eine Vielzahl von Jugendamtsmitarbeiter zu den Reichsbürgern zählen müsste, denn immerhin haben deutsche Jugendamtsmitarbeiter in den letzten Jahren tausende von Kindern, natürlich gegen deren wirklichen Willen, ins Ausland verbracht. Aktuell sollen noch 800 bis 850 Kinder von den Jugendämtern im Ausland untergebracht sein.
Nach dem Bericht von Dietmar Seher muss mann dann wohl JA-Mitarbeiter als Reichsbürger bezeichnen. Dazu passt dann wohl auch, dass die Jugendamtsmitarbeiter die Auslandsmaßnahmen damit begründen, dass man diese Kinder in Deutschland nicht erziehen könnte. Klingt das nicht nach typischen Reichsdeutschenquatsch?
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