Auch in Gelsenkirchen konnte ein Kinderklau beendet werden.

Erstaunlich was sich in den letzten 7 Jahren im Bereich Kinderklau alles getan hat. Erinnern wir uns zurück an 2013. Vor ziemlich genau 7 Jahren wurde in Worpswede die wirklich hübsche MISS MEYERHOFER von dem Jugendamt und einer Richterin gewaltsam aus der Schule geholt, und in ein Kinderheim gesteckt.

MEYERHOFFER ist ein Möbelhaus in Niedersachsen, und das Mädchen hatte bei einer Kinder-Miss-Wahl mitgemacht, und auch gleich gewonnen. MISS MEYERHOFER, das war unsere hübsche Antonya. Am Rande bemerkt, wer die heute 19-Jährige kennt, weiß, dass die junge Frau heute ein richtiger Leckerbissen geworden ist. (Das muss ja mal gesagt werden)

Als Antonya im Sommer 2013 aus dem Kinderheim flüchtete bekam sie viel Unterstützung von vielen Aktivisten, aber sowohl Antonya, ihre Eltern und die Aktivisten bekamen auch viel Hass zu spüren. Hass gab es besonders auf ALLMYSTERY, und  beim SONNENSTAATLAND. Besonders eine RENTINA, die inzwischen als EMZ bei ALLMYSTERY und auch beim SONNENSTAATLAND unterwegs ist versprühte dort ihren Hass und ihre Hetze gegen Antonya, ihre Eltern und die Unterstützer. Als EMZ konnte eine Eva (Maria) Zückert enttarnt werden.

Doch Frau Zückert viel nicht nur durch ihren Hass und Hetze im Internet auf, sondern bedrohte in Wittmund nach einer Gerichtsverhandlung sogar einen Rollstuhlfahrer der zum Unterstützerkreis der Familie gehörte. Sie teilte ihm dort mit, dass sie ihn zusammenschlagen wollte.

Doch nicht nur Frau Zückert war bei ALLMYSTERY unterwegs. Auch die Heimleiterin des Kinderheims äußerte sich dort, und war zusammen mit EMZ auch bei der Gerichtsverhandlung in Wittmund.

Trotz der Hetze und den Lügen von Frau Zückert und Co bekamen die Eltern das Sorgerecht für Antonya zurück.

Trotz der Hetze und den Lügen auf ALLMYSTERY und beim SONNENSTAATLAND hat sich viel getan beim Thema KINDERKLAU durch Jugendämter. Es vergeht kaum eine Woche ohne dass ein neuer Fall in der Presse thematisiert wird. Auch die Politik hat inzwischen teilweise erkannt, dass Jugendämter zu häufig unfähig sind, dass man dort überzogen und willkürlich agiert.

Ehemalige Jugendamtsmitarbeiter und Heimleiter haben die Seiten gewechselt,  und unterstützen betroffenen Familien. Und auch Richter sind nicht mehr gleich bereit den Jugendämtern alles zu glauben und den Kinderklau immer zu unterstützen.

In Gelsenkirchen wurde jetzt auch ein Fall von Kinderklau bekannt. Hier soll nicht im Detail auf den Fall eingegangen werden. Fakt ist, dass das Familiengericht jetzt entschieden hat, dass die Kinder wieder nach Hause können. Es gibt zwar Auflagen, aber das ist völlig ok. Hier hat also mal wieder das Gericht das Jugendamt gestoppt, und die Arbeit gemacht, die eigentlich das Jugendamt hätte machen müssen. Der Kinderklau jedenfalls war mal wieder völlig überzogen.

Dass man beim Amtsgericht Gelsenkirchen dem Jugendamt durchaus kritisch gegenübersteht ist durchaus bekannt. Auf dem gelöschten Blog vom BdF hatte Herr Schreiber mal einen Beitrag veröffentlicht, nachdem er ein Gespräch von Mitarbeitern des Amtsgericht mitbekommen hatte. Auch dort äußerte man sich äußerst kritisch über die Arbeit der Jugendämter.

Es hat sich also insgesamt viel getan in den letzten Jahren.

NACHTRAG:

Die Kinder kamen mit Krätze aus dem Kinderheim zurück. Die Verhandlung lief völlig anders ab, als wir uns das bisher gedacht haben.

Der Anwalt der Eltern kam aus dem Landgerichtsbezirk Essen, sogar aus dem Bezirk des Amtsgericht Gelsenkirchen. Wir empfehlen ja immer, dass man keinen Anwalt aus dem LG-Bezirk nehmen sollte, aber hier hat es trotzdem geklappt.

Natürlich hatten die Kinder auch einen Verfahrensbeistand vom Gericht beigeordnet bekommen. Das ist gesetzlich so vorgesehen. Einen eigenen Anwalt können sich Kinder erst ab 14 Jahren nehmen. Das Problem dabei ist, dass ein Verfahrensbeistand nur Geld verdient, wenn die Kinder nicht bei den Eltern sind. Normalerweise bedeutet dies, dass die meistens mehr an ihren Geldbeutel denken, als an das Kindeswohl. Auch das war hier anders. Der beigeordnete Verfahrensbeistand war nicht auf der Seite des Jugendamtes, wie wir das sonst kennen, sondern war eindeutig für die sofortige Rückführung der Kinder.

In solchen Fällen hat dann das Jugendamt auch kaum eine Chance. So war das auch hier. Mit „Bauschmerzen“ knickte dann auch das Jugendamt ein.

Doch zumindest eine Sache war hier wie üblich. Auch hier konnte das Jugendamt es nicht lassen beim Gericht Lügen zu verbreiten. Erfolgreich war man damit aber nicht.

Hier noch eine FACEBOOK-Seite zum Thema Jugendamt.

https://www.facebook.com/Jugendamtspresse/

Dort werden Pressebeiträge über Jugendämter geteilt.

Amtsgericht Otterndorf: Wer ist der dümmste Richter dort?

Das Amtsgericht Otterndorf ist ein sehr kleines Gericht in Niedersachsen. Nur 5 Richter sind dort tätig. Natürlich können nicht alle Richter gleich gut sein. Schon ein altes Sprichwort sagt: „Einer muss ja der Dumme sein“.

Welcher Richter im Dezember 2019 könnte wohl der dümmste Richter beim AG Otterndorf gewesen sein?

Bei 5 Richtern existiert eine statistische Chance von 20 %. Die Chance der dümmste Richter des Monats zu werden ist also ziemlich groß. In einem Jahr besteht die durchschnittliche Chance für jeden Richter dort mehr als zweimal der dümmste Richter des Monats zu werden.

Beim Amtsgericht Otterndorf hat für uns Richter Wunsch im Dezember den Titel DÜMMSTER RICHTER DES MONATS verdient. Vermutlich aber nicht nur am AG Otterndorf, sondern auch dann, wenn er an einem Amtsgericht mit 20 oder 30 Richtern tätig wäre.

Am 27.12.2019 gab es einen Polizeieinsatz bei einer Familie. Die Polizei aus Cuxhaven hat aus einer Familie einen fast 14-jährigen Jungen geholt, und sich dabei auf einen mündlichen Beschluss des Familiengerichts bezogen. Dumm nur, dass es vom Familiengericht gar keine mündlichen Beschlüsse geben kann.

Lt. Polizei sollte der schriftliche Beschluss der Familie noch am selben Tag zugestellt werden. Allerdings kam am 27.12.2019 nichts mehr. Es sollte noch 10 Tage dauern, bis der Beschluss zugestellt wurde.  Die Ausfertigung des Beschlusses liegt hier vor, und trägt das Datum vom 2.1.2020, und wurde dann am 6.1.2020 zugestellt.

In dem vorliegenden Beschluss steht, dass der Beschluss bei der Herausnahme des Kindes vorzulegen ist, aber wie soll die Polizei am 27.12.2019 einen schriftlichen Beschluss vorlegen, der erst am 2.1.2020 ausgestellt wird?

Da zu vermuten ist, dass die Polizei nicht zu den Gedankenlesern gehört, kann man wohl davon ausgehen, dass denen jemand den Marschbefehl gegeben haben muss. Also dürfte es da wohl durchaus einen Anruf am 27.12.2019 gegeben haben.

In dem Beschluss wird auch ein Jugendamt als Antragsteller genannt. Bei dem Jugendamt wurde angerufen, und da weiß keiner was von so einem Antrag. Im Gegenteil, das Jugendamt, welches den Antrag angeblich gestellt haben soll, hat die Meinung geäußert, dass das alles gar nicht nötig gewesen wäre.

Vermutlich dürfte das Jugendamt Cuxhaven, oder ein Mitarbeiter des Amts, den Antrag gestellt haben. Die werden aber nur als BETEILIGTE geführt.

In dem Beschluss wird behauptet, dass für den Jungen angeblich eine Gefahr von körperlicher oder psychischer Gewalt bestehen würde. Was für ein Quatsch. Das Jugendamt, welches lt. Richter Wunsch angeblich den Antrag gestellt haben sollte, weiß genau, dass bei den Eltern weder heute noch früher jemals eine Gefahr für das Kindeswohl, oder von Gewalt bestand.

NACHTRAG:

Ach ja, in dem Beschluss von Richter Wünsch wurde ja behauptet, dass für das Kind eine Gefahr von körperlicher oder psychischer Gewalt bestehen würde. Komisch, der Junge ist seit Mitte 2020 wieder ganz offiziell bei seinen Eltern. Im Februar 2021 hat das Amtsgericht/Familiengericht Bremervörde den Eltern ganz offiziell das Sorgerecht für ihr Kind zurückgegeben. Sogar das Jugendamt, das lt. Richter Wünsch angeblich den Antrag  auf Herausnahme gestellt haben solle, hat den Antrag der Eltern unterstützt. Also auch das Jugendamt war dafür, dass die Eltern das Sorgerecht für den Jungen zurückerhielten. Das hätte das Jugendamt sicherlich nicht gemacht, wenn für das Kind tatsächlich eine Gefahr von körperlicher oder psychischer Gewalt bestehen würde, wie dies der Richter behauptet hatte.

Richter Wünsch, die große Schwester lebt bereits seit 2017 wieder bei den Eltern. Der Junge seit Sommer 2020, und die kleine Schwester seit März 2021. Das Sorgerecht für die kleine Schwester soll Anfang Juni 2021 zurückgegeben werden.

Bei dem Jungen, bei dem lt. Richter Wünsch angeblich eine Gefahr von körperlicher oder psychischer Gewalt bestand, hat die Familienrichterin von Bremervörde festgestellt, dass Gutachten manchmal auch falsch sind.

Auch das inzwischen zuständige Jugendamt lässt kein Zweifel daran, dass man diesen Eltern zu keiner Zeit die Kinder hätte klauen dürfen.

Die Irre aus Bochum kann es nicht lassen.

Wieder sind uns Informationen zugetragen worden, wonach eine Person aus Bochum wieder Lügen verbreitet. Die Frau aus Bochum hatte schon in der Vergangenheit regelmäßig Lügen und Schwachsinn verbreitet. Auch wenn sie inzwischen nicht mehr in Bochum wohnt, verschwindet natürlich der Schwachsinn nicht, wenn man in eine Nachbarstadt umzieht.

Heute gab es ein Telefonat mit der Polizei in Schweinfurth. Von dort wurde dann ein Aktenzeichen bezüglich eines Ermittlungsverfahren gegen einen Rechtsanwalt mitgeteilt. Worum es dabei geht wurde natürlich nicht mitgeteilt. Aber das Aktenzeichen konnte in Erfahrung gebracht werden.

xx xx xxxx xx

Auch die Telefonnummer der STA wurde noch mitgeteilt.

09721  xxx xxx

In diesem Verfahren soll auch die Frau aus NRW sich gemeldet haben. Irgendwie soll sie Herrn Schreiber mit den möglichen Straftaten dieses Anwalts aus Schweinfurth, bzw. Umgebung, in Verbindung gebracht haben, obwohl Herr Schreiber uns gegenüber versichert hat, dass er mit einem Anwalt dieser Umgebung niemals näher etwas zu tun hatte. Lediglich als Prozessbeobachter könnte Herr Schreiber einem, oder diesem Anwalt aus der Schweinfurth oder Umgebung mal kurz begegnet sein, ohne jedoch mit ihm gesprochen zu haben.

Weshalb die Person Herrn Schreiber mit evtl. Straftaten eines Anwalts bzw. ihres Anwalts in Verbindung bringen will, ist bisher völlig unklar.

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Die IDENTITÄREN fahren mit den Medien mal Schlitten ….

Das Lied über die Oma und die Umweltsau bleibt dem WDR wohl im Halse stecken. Wieder kam es zu einer Demo in Köln. Wir haben ein neues Lied für die Medien und besonders den WDR.

Die Identitären fahren mit den Medien gerade Schlitten,

fahrn Schlitten, fahrn Schlitten

Die Identitäen fahren mit dem WDR gerade Schlitten.

Die Identitären haben ein richtig geiles Banner

Ein Lied für Kinder die ihre Omas lieben, oder auch für einen Kinderchor

Meine Oma fährt im Hühnerstall Rollator, Rollator, Rollator.

Meine Oma fährt im Hühnerstall Rollator.

Meine Oma ist halt keine Klimasau.

 

Meine Oma zeigt dem WDR wo´s lang geht, wo´s lang geht, wo´s lang geht.

Meine Oma zeigt dem WDR wo´s lang geht.

Meine Oma ist auch keine Nazisau.

 

Meine Oma zeigt der ANTIFA den Finger, den Finger, den Finger.

Meine Oma zeigt der ANTIFA den Finger.

Meine Oma ist neh ganz patente Frau

 

Eigentlich braucht man jetzt nur noch Kinder, die ihre Oma lieben, für die dieses Lied hier singen, und das auf AUDIO/VIDEO aufnehmen, und im Internet verbreiten.

Es werden natürlich auch noch weitere Strophen gesucht. Diese können hier gerne mit der Kommentarfunktion veröffentlicht werden.

 

(K)eine kleine Satire über Winfried Sobottka

Am 20.12.2019 wurde hier dieser Beitrag veröffentlicht.

Frank Engelen: Frei und völlig normal.

https://beamtendumm.home.blog/2019/12/20/frank-engelen-frei-und-voellig-normal/

In dem Beitrag ging es um die Gerichtsverhandlung von Frank Engelen. Weiterhin ging es auch noch darum, dass Winniepuuh Sobotka ein Gutachten über Frank Engelen veröffentlicht hatte, nachdem Frank Engelen vermindert schuldfähig sein soll.

Am 28.12.2019, also volle 8 Tage nach dem Beitrag auf diesem Blog, hat sich Strahlemann Sobottka dann auf seinem Blog zu Wort gemeldet.

Wahnfried Sobottka ist nicht nur lt. Gutachten vermindert schuldfähig, sondern er verbreitet auch gerne, dass er von bösen Mächten regelmäßig bestrahlt würde. So sieht er auch aus. Ein echter Strahlemann. 😉

Nach dem er also vermutlich 8 Tage in der Mikrowelle gepennt hat, aber vergessen hat sich gleichmäßig zu drehen, brachte er folgenden Beitrag über Frank Engelen, und in der Folge auch über mich ins Internet.

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JUGENDAMT: Wir haben uns geirrt.

Nach Möglichkeit wird hier chronologisch berichtet, weil das meistens besonders verständlich ist. Bei diesem Artikel erscheint es angebracht mal anders vorzugehen.

Im Allgemeinen wird behauptet, dass Jugendämter eine Erfindung der Nazis wären, dies ist aber nicht richtig. Tatsächlich gibt es Jugendämter schon etwas länger.

Gab es Jugendämter vielleicht schon bei Christi Geburt?

Lt. Geschichte wurde Jesus in einer Krippe geboren. Aus heutiger Sicht ist das wohl nicht gerade kindgerecht. Da trotzdem niemand den Versuch unternommen hatte, wird behauptet, dass es damals noch kein Jugendamt gab. Allerdings gibt es ein paar Querdenker, die in der Weihnachtsgeschichte einige versteckte Hinweise auf die tatsächliche Anwesenheit von mindestens zwei Jugendamtsmitarbeiter gefunden haben wollen.

Wie war das nochmal, wer war damals alles in dem Stall?

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Last-Minute-Geschenk für Weihnachten

Das Last-Minute-Geschenk 2019.

Der Weihnachtsbaum und der Text wurden auf A5 ausgedruckt. Das Papier darf ruhig etwas dicker sein. Statt 80-Gramm-Papier darf man gerne 180 Gramm oder 200-Gramm-Papier nehmen.

Der gedruckte Querstrich wurde teilweise aufgeschnitten und der Riegel durchgeschoben. Statt KINDERRIEGEL kann man natürlich auch Duplo nehmen.

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BILD am Sonntag: 56 Grad! Ganz Deutschland ein Brutofen!

Auch 60 Jahre vor Greta gab es schon Klima. Auch Sommer und Winter gab es auch schon vor über 60 Jahren. Im Winter war es kalt, und im Sommer war es warm, manchmal sogar richtig heiß.

1957 lebten in Deutschland (gesamt) mindestens 10.000.000 Menschen weniger als heute. Weniger Menschen bedeutet natürlich, dass auch weniger Menschen Co  produzieren können. Aus diesem Grund müssten Klimakritiker auch gegen ein weiteres Wachstum der Weltbevölkerung sein. Besonders gegen eine weitere Zuwanderung müssten Klimakritiker sein, denn immerhin ist der durchschnittliche Co2-Ausstoß in Deutschland deutlich über dem Durchschnitt der Weltbevölkerung.

Zwar belegt Deutschland nur Platz 28 beim durchschnittlichen Co2-Ausstoß, aber immerhin besteht die Liste aus 182 Ländern. Die EU und Deutschland hat einen eindeutigen Trend. Zwischen 1990 und 2017 sank der Co2-Ausstoß in der EU um 23,5 %. In Deutschland gab es sogar ein Minus von 27,5 %.

Länderliste der CO2-Emissionen pro Kopf

19

20

. 71 75 80 85 90 95  

00

 

05

 

10

 

15

 

16

 

18

28 Deutschland D 12.49 12.37 13.39 12.93 11.84 10.54 9.97 9.67 9.45 8.93 8.88 9.15

1957 betrug der weltweiten Co2-Ausstoß 9.090 Millionen Tonnen.

2018 waren es schon 37.900 Millionen Tonnen. Obwohl der Co2-Ausstoß in der EU und in Deutschland seit Jahren sinkt, steigt der weltweite Co2-Ausstoß weiter an.

1957 betrug die Weltbevölkerung  2.875.642.000

2018 gab es dann 7.510.341.000 Menschen auf dieser Erdkugel.

Gut die Hälfte des weltweit gestiegenen Co2-Ausstoß liegt also an der gewachsenen Weltbevölkerung.

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Immer mehr Beiträge mit Bezahlschranke

Ich wollte mal wieder irgendetwas im Internet suchen und bemühte deshalb meinen Browser. Neben dem Eingabefeld der Suchmaschine zeigte mir der Browser auch noch einige interessante Beiträge an, unter anderem einem Beitrag über eine Schlägerei bei einer AFD-Veranstaltung in Dortmund. Der Beitrag wurde angeklickt, und ich landete bei einer Zeitung. Viel zu lesen gab es jedoch nicht, denn das vollständige Lesen des Beitrags wurde durch eine Bezahlschranke verhindert. So etwas passiert immer öfters, und man fragt sich, warum die Suchmaschinen solche Beiträge überhaupt noch in ihr Suchergebnis aufnehmen. Man fragt sich, warum denn immer wieder Beiträge in den Suchmaschinen auftauchen, die man dann doch nicht, bzw. nur gegen Bezahlung, lesen kann. Diese Beiträge werden sogar angezeigt, wenn man in der Suchmaschine etwas eingeben hat, was nicht im öffentlichen Bereich des Beitrags nachzulesen ist, sondern sich hinter der Bezahlschranke befindet. Dies deutet ja darauf hin, dass es der Suchmaschine durchaus möglich ist den kompletten Beitrag zu lesen, und nicht nur den öffentlichen Teil des Beitrags. Es wird daher vermutet, dass beim Anklicken der Nachricht schon der komplette Beitrag übermittelt wird, aber eben nicht vollständig angezeigt wird. Dieser Verdacht bestätigt sich nochmals dadurch, dass bei solchen Beiträgen häufig der nicht kostenlose Beitrag schon in einer Art nicht lesbaren Schattenschrift angezeigt wird. Von daher ist anzunehmen, dass es nicht so schwer sein dürfte den kompletten Beitrag ohne großen Aufwand sichtbar zu machen. Das Problem dabei ist, dass man sich dabei rechtlich eventuell in einer Grauzone befinden könnte. Es ist bisher kein Fall bekannt, dass jemand angeklagt und verurteilt worden wäre, der die verschiedenen Bezahlschranken überlistet hätte. Dies ist teilweise auch wirklich sehr einfach zu händeln. Es gibt Internetanbieter die gestatten es ihren Leser eine bestimmte Anzahl Beiträge pro Tag, Woche oder Monat kostenlos zu lesen. Wer öfters zugreift soll dann dafür bezahlen, das ist zu mindestens die Idee der Internetanbieter.

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Frank Engelen: Frei und völlig normal.

Für heute war die Haftentlassung von Frank Engelen angekündigt worden. Seit Februar 2019 saß Frank Engelen in der JVA Dresden. Die meiste Zeit in Untersuchungshaft. Mehrere Verhandlungstage gab es inzwischen. Die Richterin wollte das Verfahren heute unbedingt beenden. Kein Wunder, immerhin geht es in deutschen Gerichten schon lange nicht mehr um das Recht oder die Wahrheit. Würde es wirklich darum gegangen sein, dann hätte man wahrscheinlich noch einen oder sogar zwei weitere Verhandlungstage ansetzen müssen.

Da es aber weder um Gesetz und Recht geht, konnte man das Verfahren auch heute schon beenden. Eigentlich hätte man es auch schon am letzten Verhandlungstag beenden können, oder auch gleich am ersten Verhandlungstag.

Die Frage stellt sich, warum man überhaupt noch eine Verhandlung durchführt, wenn doch längst politisch motiviert feststeht, dass der Angeklagte für irgendetwas verurteilt werden muss, denn immerhin würden über 6 Monate Untersuchungshaft dem Staat teuer werden. Nicht so teuer zwar wie im Ausland, denn immerhin gibt es in dem angeblichen Rechtsstaat noch immer die niedrigsten Haftentschädigungen, was ein deutlicher Hinweis darauf ist, was der Bürger, und die Rechtsprechung in diesem Land wert sind.

Sprechen wir mal über das Recht in diesem Land. Nur noch 39% der befragten Bürger sollen der Meinung sein, dass in diesem Land noch wirklich Recht gesprochen wird. Und zumindest diese Meinung ist Recht. Menschen die meinen, dass in diesem Land ganz häufig kein Recht mehr gesprochen wird, die haben Recht.

Übrigend, die Justizministerin veröffentlichen häufig Ergebnisse von eigenen Befragungen, bei denen, DDR-Like, ganz andere Zahlen ermittelt worden sein sollen. Bessere natürlich. angeblich werden dort regelmäßig Zahlen veröffentlicht die eine Zustimmung zu der deutschen Justiz von 70-80 % belegen sollen. Da fragt man sich, was und wen man dort befragt haben will, oder wen man mit solchen Zahlen eigentlich verarschen will.

Bei Frank kommt noch als Besonderheit der Ort der Verhandlung dazu. Seine Gerichtsverhandlung fand in Chemnitz statt, also in Sachsen. In dem Teil von Deutschland, wo es sogar lt. offiziellen Aussagen zumindest bis 1989/90 regelmäßig eine Willkürjustiz gab. Mit dem Untergang der DDR wurde vielleicht die STASI abgeschafft, oder sollte man besser sagen, „umfirmiert“?

Und in der Justiz wurden vielleicht sogar ein paar Richter ersetzt, aber das System der Willkürjustiz wurde nicht verändert. Auch die BRD hatte nach dem Anschluss der DDR ein gesteigertes Interesse die Willkürjustiz gegen das jetzt noch größere Volk einzusetzen. Nicht ohne Grund gibt es viele Aktivisten und Kritiker, die deutlich klarstellen, dass sich die Zustände in der BRD, nach dem Anschluss der DDR, der fälschlicherweise als Wiedervereinigung bezeichnet wird, tatsächlich deutlich verschlechtert haben.

In Sachsen kennt man also noch die Willkür des staatlichen Handelns. Das führt aber nicht dazu, dass Richter oder Schöffen besonders sensibel darauf reagieren, sondern für die ist das quasi noch staatliches Gewohnheitsrecht.

So hat man auch heute wieder in dem Strafverfahren gegen Frank Engelen reagiert. Der Vorwurf gegen Frank lautete Kindesentziehung. Tatsächlich hat Frank diese Straftat aber niemals begangen. Tatsächlich hat Frank nur einem damals 16-jährigem Jungen geholfen, der sich straffrei aus einer stattlichen Willküreinrichtung entzogen hat. Solch eine Selbstentziehung ist aber keine Straftat. Dennoch wurde Frank heute nach mehr als 6 Monaten Untersuchungshaft zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt 3 Jahre, weiterhin soll Frank als Auflage 1.000 Euro an die Staatskasse bezahlen.

Nach der Verhandlung, bzw. nach der mündlichen Urteilsverkündung musste Frank nicht zurück in den Knast, sondern konnte das Gericht als freier Mann verlassen.

Der Anwalt von Frank Engelen hatte bereits vor einigen Wochen erklärt, dass das Amtsgericht Chemnitz in diesem Fall nicht in der Lage sein würde ein richtiges Urteil zu treffen, und hatte damals auch schon angekündigt, dass gegen eine Verurteilung durch das AG Rechtsmittel eingelegt wird. Also wird sich das Landgericht noch mit der Sache befassen müssen. Rechtskräftig ist das Urteil also nicht.

Frank konnte bisher nur wenige Menschen persönlich über seine Freilassung informieren. Seiner Mutter wurde nicht nur vor gut einer Woche mitgeteilt, dass Frank heute rauskommen soll, sondern sie wurde natürlich auch umgehend über die erfolgte Freilassung informiert.

Der Gerichtstermin hatte aber auch für Frank etwas positives.

In Duisburg wurde Frank mal in seiner Wohnung von der Polizei überfallen, weil Frank denen den Zutritt zu seiner Wohnung untersagt hatte. Die Polizei kam damals zu Frank, weil er eine verrückte Frau beherbergte die lt. Polizei selbstmordgefährdet gewesen sein sollte.

Weil Frank diese Verrückte vor der Polizei beschützen wollte, hatte man ihm Tränengas ins Gesicht gesprüht, und dann gab es noch eine Strafanzeige wegen angeblichem Widerstand gegen die Staatsgewalt.

Das Amtsgericht hatte dann eine Begutachtung von Frank veranlasst. Das Verfahren wurde dann eingestellt, mit der  Behauptung, dass Frank angeblich vermindert schuldfähig sein sollte.

Im Internet nutzen das einige Hetzbirnen, um gegen Frank zu stänkern. Strahlemann Winfried Sobottka ist auch dafür bekannt, und behauptet z. B. im Internet, dass der Vorsitzende des BdF für den Staatsschutz, oder eine andere Behörde arbeiten würde.

Auch das negative Gutachten über Frank hatte Sobottka, der gerne behauptet, dass er vom Staat mit Mikrowellen bestahlt würde, zeitweise im Internet veröffentlicht. Die verrückte Frau, die Frank bei sich mal aufgenommen hatte, hat auch gerne behauptet, dass Frank angeblich vermindert schuldfähig wäre. Ebenso eine kranke Person aus Bochum, und eine Frau, die glaubt, dass man mit einem Verein für Familien-/KInderrechte das große Geld machen kann.

In Chemnitz gab es gleich zwei Gutachter die Frank begutachten sollten. Dem negativen Gutachten aus Duisburg hat man eindeutig widersprochen. Beide Gutachter kamen zu dem Ergebnis, dass Frank voll schuldfähig ist, und damit auch völlig normal ist. Zumindest das ist mal eine wirklich gute Nachricht, auch wenn das einigen Internetmobbern natürlich nicht gefallen wird.

ENGELEN: Frank und frei

Alles hat ein Ende nur die Wurst hat zwei.

Jetzt muss sich Frank also wieder selbst um seine Würstchen kümmern. Ich denke, damit kann er leben.

Natürlich ist nicht nur Frank in Freiheit, sondern Dave ist nach wie vor in Sicherheit, und vor dem Zugriff der deutschen Kinderklaubehörden geschützt.

Alles Gute und frohe Weihnachten an Frank Engelen und Dave Möbius

 

Horst* aus Herne

Horst* wird 29, und wohnt jetzt in Herne. 2019 gab es einen Umzug, aber das Auto fährt noch immer mit dem alten Stadtkennzeichen aus der Nachbarstadt durch die Gegend. Früher war das nicht zulässig, aber heute ist das wohl möglich.

Es gab ein Gerichtsverfahren. Lt. Vergleich muss Horst* noch ein bisschen Geld zurückzahlen. Ob das Geld noch vor Jahresende beim Empfänger eingeht? Bisher gibt es keine erkennbare Versuche, dass das Geld zurückgezahlt werden soll. Großzügigerweise soll der Empfänger auch bereit sein sich auf Ratenzahlung einzulassen.

*NAME GEÄNDERT!

CHEMNITZ: Es geht weiter.

Am Donnerstag (19.12.2019) geht es weiter beim Amtsgericht Chemnitz. Im Strafverfahren gegen Frank Engelen sollen dann mindestens 4 Zeugen vernommen werden.

Eine Zeugin soll aussagen, was wir alle schon wissen, ob Dave freiwillig bei Frank war. Natürlich war er das, denn Dave kannte Frank überhaupt noch nicht, als er in Hamburg abgehauen war.

Dave war schon früher aus seinem Kinderknast abgehauen. Damals kam er bei Angela Masch unter. Als er dort gefunden wurde wollte er nicht in den Kinderknast zurück. Das war im letzten Jahr nicht anders.

Als die Polizei auftauchte, ohne Gerichtsbeschluss und ohne Gerichtsvollzieher, da versuchte Dave vor der Polizei zu flüchten, und hatte sich sogar unter einem Auto versteckt.

Deutlicher kann man kaum klar machen, dass man nicht zurück in den Kinderknast will.

Es ist auch bekannt, dass Dave aus dem nächsten Kinderknast gleich wieder abgehauen ist. Keine 24 Stunden ist er dort geblieben. Natürlich konnte niemand das Kind zwingen dort zu flüchten. Wenn Dave gewollt hätte, wenn er nicht bei Frank bzw. seinem Umfeld bleiben wollte, dann hätte er einfach in dem Kinderknast bleiben können, ein Abseilen aus einem höheren Stock hätte er sich ersparen können, aber Dave wollte nicht im staalichen Kinderknast bleiben oder zurück. Auch das war letztendlich wieder seine freie Entscheidung, und dieser Selbstentzug ist grundsätzlich straffrei. Dafür kann man normalerweise niemand strafrechtlich verantwortlich machen.

Völlig unklar ist welche Aussagen von Zeuge 2 erwartet werden. Zeuge 2 geht davon aus, dass er nur aus taktischen Gründen zum Zeuge ernannt wurde, damit er während der Verhandlung an dieser nicht teilnehmen kann.

Zeuge 3 und 4 werden wohl wieder nicht zum Termin erscheinen. Dazu fehlen einem nur noch die Worte. Ausgerechnet die Verwandten des Kindes wollen sich der Verantwortung entziehen. Natürlich geht es ja bei deren Aussage nicht darum dass sie sch selbst belasten sollen, weil sie diesbezüglich auch ein gesetzliches Aussageverweigerungsrecht hätten.

Es geht darum, dass die Verwandten auch nochmal dem Gericht erklären, dass Dave von alleine das Weite aus der staatlichen Obhut gesucht hat. Sinnvoll wäre vielleicht auch, dem Gericht zu erklären wie unberechtigt die Inobhutnahme von Anfang an war.

Das scheint ja fast eine unendliche Geschichte zu sein. Hier eine Kurzfassung.

  1. Erst wird der Onkel von Dave verhaftet. Angeblich sollte er einem Mädchen unter den Rock gefasst haben. Dann wird er aus der Haft entlassen, als das Mädchen in der Schule damit prahlt, dass es die Geschichte nur erfunden hat.
  2. Nach der Haftenlassung zieht der Onkel kurzfristig in die Wohnung seines Bruders. Der Richter wurde zuvor gefragt, ob das möglich ist. Der Richter hatte keine Bedenken. Dave, seine Schwester, der Vater und der Onkel leben also zusammen.
  3. Dies nimmt das Jugendamt zum Anlass um Dave und seine Schwester aus der Wohnung zu holen. Das geht gar nicht, genauso wie die Begründung. Das Amt teilte mit, dass auch die festgestellte Unschuld des Onkels nicht ausschließen würde, dass er nicht doch ein Sexualstraftäter wäre.
  4. Im Kinderheim bekommt Dave mit, dass man seine Schwester schlecht behandelt. Die Schwester darf sich nicht alleine duschen, darf nicht alleine auf die Toilette, deshalb pinkelt sie aus Verzweiflung in den Bettkasten.
  5. Dave beschwert sich regelmäßig bei seinem Vormund und bei Richter Bernau vom AG Wittmund.
  6. Geholfen hat es nicht, man wollte Dave und seine Schwester trennen. Möglicherweise sollte er sogar in die Psychiatrie gesteckt werden. Das nimmt er zum Anlass um aus dem Heim abzuhauen.
  7. Auf Umwegen landet er bei Angela Masch. Dort hatte er eine gute Zeit, wird aber nach ca. 10 Tagen von den Behörden gefunden und wieder ins Heim gesteckt. Jetzt wurde er jahrelang versteckt. (Ganz stimmt das nicht, denn es gab einen Hinweis auf den Aufenthaltsort. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass Dave tatsächlich dort war. Warum der Vater behauptet hatte, dass er dort war, aber Dave dort nicht war, ist natürlich nicht nachvollziehbar.)
  8. Angela Masch und Jo Conrad wurden für die Unterstützung vom Amtsgericht Wittmund verurteilt. Allerdings wurde das Urteil gegen Angela niemals rechtskräftig. Vor der Berufungsverhandlung verstarb Angela.
  9. Von Rügen aus hat Dave wieder Kontakt mit Unterstützern aufgenommen. Er teilte mit, dass die Einrichtung einige Tage in den Harz fährt. (…von ADMIN gelöscht…)
  10. Vom Harz aus machte die Gruppe einen Tagesausflug nach Hamburg. Von der Entfernung her macht das zwar keinen Sinn, aber es ging mal wieder nicht um die Kinder, sondern eine Betreuerin hatte in Hamburg einen Termin beim Arzt. Die Zeit ohne genügende Betreuung nutzte Dave zur erneuten Flucht. Er flüchtete (…von ADMIN gelöscht…)
  11. Am nächsten Tag fuhr Dave dann nach Dresden, und wurde dort von Frank in Empfang genommen.
  12. Wieder ging es Dave einige Wochen gut, bis er von der Polizei wieder aufgegriffen wurde. Wahrscheinlich sogar rechtswidrig, denn dafür hätte es einen Gerichtsbeschluss geben müssen, und die erneute Inobhutnahme hätte von einem Gerichtsvollzieher durchgeführt werden müssen. Die Polizei hätte nur im Rahmen der Amtshilfe tätig werden dürfen. Ein Gerichtsvollzieher war aber überhaupt nicht anwesend, und einen Gerichtsbeschluss hatte die Polizei auch nicht.
  13. Nach der rechtswidrigen Inobhutnahme (Kinderklau) durch die Polizei, gegen die natürlich nicht ermittelt wird, folgte sofort die erneute Flucht von Dave.
  14. Dave flüchtete ins Ausland, und hat von dort schon mehrfach Nachrichten nach Deutschland gesendet. Er teilt mit, dass es ihm gut geht und er dort bleiben will, mindestens bis er volljährig ist.
  15. Dave hatte sogar mehrfach versucht Richter Bernau vom Amtsgericht Wittmund telefonisch zu erreichen, und hat dort sogar eine  Rückrufnummer hinterlassen.
  16. Seit Februar 2019 sitzt ein Unterstützer von Dave in Untersuchungshaft, nur weil er das gemacht hat, was der deutsche Staat und seine Behörden unterlassen haben, nämlich dem Jungen zu helfen.

Zeuge 2 erklärt zwar, dass er nicht weiß, warum er als Zeuge vernommen werden soll, aber er wundert sich auch, dass der Vorsitzende des BdF nicht als Zeuge geladen wurde, weil der sicherlich mehr Infos hat, als Zeuge 2.

Obwohl Frank Engelen keine wirkliche Straftat begangen hat, kann man kaum davon ausgehen, dass man ihnen mit einem Freispruch davonkommen lässt. Sicherlich wird man sich irgendeinen Unsinn einfallen lassen, da ist unsere Justiz traditionell sehr erfinderisch.

Mit ziemlicher Sicherheit wird es in dieser Strafsache auch noch ein Berufungsverfahren beim Landgericht geben.

JugendKILLERamt: Selbstmord eines Pflegekind

Nicht nur Kinder und Eltern beschweren sich regelmäßig über die Jugendämter, sondern inzwischen melden sich immer mehr Pflegeeltern die sich über die Unfähigkeit und Willkür von Jugendämtern beschweren.

Bei unseren Sonntagsvideos gab es auch schon eine Pflegemutter die über Probleme und Willkür eines Jugendamtes berichtete. Diese Pflegeeltern hatten sich bewusst für ein behindertes Pflegekind entschieden. Das Jugendamt (1) war natürlich froh, dass sie Pflegeeltern für ein behindertes Kind gefunden hatten. Wie üblich bekam das Kind auch noch einen Vormund, der kam aber nicht vom Jugendamt (1), sondern vom Jugendamt (2) am Wohnort der Pflegeeltern. Mit dem Vormund vom Jugendamt (2) gab es Probleme die dazuführten, dass man den Pflegeeltern das Pflegekind wegnahm und in ein Heim steckte. Durch die Wegnahme des Pflegekindes wurde automatisch wieder Jugendamt (1) zuständig, und dieses Jugendamt konnte die Reaktion und das Verhalten vom Jugendamt (2) nicht nachvollziehen. Jugendamt (1) hat die Herausnahme des Pflegekindes gleich wieder beendet, und das Kind wieder in die Obhut der Pflegeeltern geben.

Das war dann wieder eine Maßnahme mit der das Kind und die Pflegeeltern leben konnten. Natürlich gab es dann auch gleich noch einen neuen Vormund. Die Maßnahmen vom Jugendamt (2) waren völlig unnötig, und haben allen nur geschadet.

Im Internet ist auch Aneta Oczkowska aus Trier aktiv. Eine ehemalige Pflegemutter aus Trier. Ihre beiden ehemaligen Pflegekinder sind nicht etwa volljährig geworden, und sind auch nicht zu ihren Eltern zurückgekehrt, sondern die Kinder wurden der Pflegemutter vom Jugendamt wieder weggenommen, und in ein Kinderheim gesteckt.

Weiterlesen „JugendKILLERamt: Selbstmord eines Pflegekind“

VOLKSVERPETZER, Volksverhetzer oder Volksverdummer?

Thomas Laschyk ist ein möchtegern Linker und betreibt den Blog Volksverpetzer.de. Wie der Name „Volksverpetzer“ schon sagt betätigt sich der Betreiber gerne als Denunziant.

Hoffmann von Fallersleben soll über Denunzianten mal gesagt haben:

Der größte Lump im ganzen Land das ist und bleibt der Denunziant.

Thomas Laschyk hätte sicherlich auch als Blockwart bei den Nazis tätig sein können, oder aber auch bei der Stasi. Sein Blog hat sicherlich auch den Namen VOLKSVERDUMMER oder VOLKSVERHETZER verdient.

Thomas Laschyk hat am 8.12.2019 auf seinem Volksverdummung-Block einen Beitrag mit der Überschrift:

„IST DER TÄTER VON AUGSBURG EIN NAZI?“

veröffentlicht.

Bei dem Hauptverdächtigen handelt es sich um einen Jugendlichen mit Migrationshintergrund, der die türkische und auch die libanesische Staatsbürgerschaft besitzt, und inzwischen auch noch eine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Mehrere Jugendliche hatten in Augsburg bei einem Streit einen Feuerwehrmann getötet.

Bei so einem dramatischen Hintergrund ist nicht zu verstehen, wie ein Mensch so einen geistigen Schwachsinn auf einem Blog veröffentlichen kann. Selbst wenn das satirisch gemeint sein soll, ist das ein No-Go.

Die Überschrift auf seinem Volksverhetzer-Blog geht dann noch weiter mit:

„…

gerechte Morde seit AFD-Gründung auf der Tagesordnung! …“

Das ist keine billige Propaganda mehr, sondern einfach nur dumme Hetze.

Thomas Laschyk schreibt dann weiter, dass er sich diese Überschrift selber ausgedacht hat, um seine Leser zu manipulieren.

Weiterlesen „VOLKSVERPETZER, Volksverhetzer oder Volksverdummer?“

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