GRATULATION: So sehen Sieger aus.

Frank Engelen, ein bekannter und erfolgreicher Kinderschützer, hat nach einem jahrelangen Rechtsstreit mal wieder ein Verfahren in eigener Sache gewonnen.

Auf

www.SoSehenSiegeraus.news.blog

wird in den nächsten Tagen ein Beitrag über den Fall veröffentlicht werden.

Gegen Frank Engelen gab es ein Strafverfahren, weil er Dave Möbius geholfen hatte, nach dem dieser zum 2. und zu, 3. Mal aus einem Kinderheim geflüchtet war.

Frank Engelen wurde deshalb angeklagt, und war 9 Monate in Untersuchungshaft. Er bekam vom Amtsgericht eine Bewährungsstrafe. Dagegen hatte er Rechtsmittel eingelegt. Auch die Staatsanwaltschaft war mit dem Urteil nicht zufrieden, und wollte eine Verurteilung ohne Bewährung erreichen.

In dem Berufungsverfahren hatte das Landgericht erneut einen Haftbefehl erlassen, der aber vom OLG wieder aufgehoben wurde. Dass der Haftbefehl des Landgerichts rechtswidrig war, sollte eigentlich jeder Jurastudent erkennen, auch wenn er noch im ersten Semester ist, oder bisher nur die Mensa der UNI besucht hatte.

Im Berufungsverfahren wurde der Dipl. Inh. Engelen dann wieder verurteilt, dagegen wurde dann beim OLG Revision eingelegt. Das Urteil des LG war dermaßen schlecht, dass selbst die Generalstaatsanwaltschaft die Aufhebung des Urteils forderte.

Jetzt hat das OLG der Revision stattgegeben, und das Urteil des LG wegen der angeblichen Entziehung Minderjähriger wieder aufgehoben. Ein schöner Erfolg vor Weihnachten , wir gratulieren Herrn Engelen zu diesem Erfolg, und wünschen ihm auch noch Frohe Weihnachten und ein glückliches Neues Jahr.

Anwalt bestätigt, die Verhaftung von Holger war nicht zulässig

In einem früherem Beitrag übern Holger Jung, der in der JVA Bremerhaven mit 54 Jahren verstorben ist, wurde berichtet, dass die Beugehaft von Holger aus unserer Sicht nicht zulässig war.

Jetzt erreichte uns eine Info von einem Anwalt, der diese Sichtweise untermauerte. Demnach gab es schon vor ca. 10 Jahren ebenfalls eine Verhaftung eines Elternteils, von dem man den Aufenthaltsort seines Kindes erpressen wollte.

In diesem Fall soll es später ein Urteil gegeben haben, die die Beugehaft des Elternteil für nicht zulässig festgestellt hat.

In unserem Beitrag bezogen wir uns auf das Aussageverweigerungsrecht und das Zeugnisverweigerungsrecht, man muss aber auch noch beachten, dass das Gericht durch die Verhaftung von Holger auch noch eine massive Kindeswohlgefährdung begangen hat, denn das Gericht hat ja durch die Verhaftung des Vaters dafür gesorgt, dass die 15-jährige Tochter plötzlich alleine war.

Und natürlich hat das Familiengericht auch komplett den Willen des Mädchens missachtet, dass ja sehr klar zum Ausdruck gebracht hat, dass sie weder in einem Heim, noch bei Pflegeeltern leben wollte, sondern ausschließlich bei ihrem Vater.

Einem Familiengericht sollte eigentlich bekannt sein, dass man den Willen einer 15-Jährigen zu berücksichtigen hat.

Ich hoffe natürlich, dass ich das Urteil oder das Aktenzeichen noch bekomme.

Es wird demnächst noch weitere Beiträge über Holger und Co geben.

 

Der Tod von Holger J. wird nicht verschwiegen.

Das Aussageverweigerungsrecht im Strafverfahren kennen wahrscheinlich die meisten. Die KI mein dazu:

Das Aussageverweigerungsrecht ist das Recht einer Person, in einem Strafverfahren oder bei Ordnungswidrigkeiten keine Angaben zum Sachverhalt machen zu müssen. Es ist ein wichtiger Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips und schützt Beschuldigte vor Selbstbelastung. Das Recht, die Aussage zu verweigern, gilt sowohl bei der Polizei, als auch vor der Staatsanwaltschaft und vor Gericht. 

Darüber hinaus gibt es aber auch noch ein Zeugnisverweigerungsrecht, und dazu schreibt die KI:

Im Zivilprozess haben Zeugen ein Recht zur Aussageverweigerung (§§ 383, 384 ZPO), ähnlich wie im Strafprozess, allerdings mit spezifischen zivilprozessualen Regelungen. Dieses Recht steht bestimmten Personengruppen zu, darunter Angehörige einer Partei, Geistliche und bestimmte Berufsgruppen, die unter Berufsgeheimnis stehen. Im Gegensatz zum Strafprozess wird in der ZPO nicht zwischen Aussage- und Zeugnisverweigerungsrecht unterschieden, sondern es wird generell von Zeugnisverweigerungsrecht gesprochen.

Manchmal ist die KI halt noch ein wenig dumm und nicht wirklich brauchbar. Man kann es aber ja nochmal versuchen.

Im Zivilprozess haben Zeugen unter bestimmten Umständen ein Zeugnisverweigerungsrecht, das ihnen erlaubt, die Aussage zu verweigern, um sich selbst oder nahe Angehörige nicht zu belasten oder um berufliche Geheimnisse zu wahren. Dieses Recht ist in den §§ 383 und 384 der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt und unterscheidet sich vom Aussageverweigerungsrecht des Beschuldigten im Strafprozess.

Und tatsächlich hat die KI im zweiten Versuch auch mitbekommen, dass das Zeugnisverweigerungsrecht auch gilt, wenn es um nahe Angehörige geht.

Man muss sicherlich kein Volljurist sein, um zu erkennen, dass zu den nahen Angehörigen auch die eigenen Kinder gehören.

Hier wurde bereits berichtet, dass das Familiengericht Bremerhaven einen Haftbefehl gegen Holger J.  erlassen hatte, weil ein Richter den Vater von Mara zwingen wollte den Judas zu spielen. Für die, die in der christlichen Religion nicht so bewandert sind noch der Hinweis, dass Judas der Verräter von Jesus war. Der Familienrichter wollte mit dem Haftbefehl Holger J. zwingen, den Aufenthaltsort seiner 15-jährigen Tochter zu verraten.

In einem Strafverfahren wäre so ein Haftbefehl sicherlich völlig undenkbar. Auch in einem Zivilprozess dürfte so etwas nicht zulässig sein. Wenn man in einem Zivilprozess ein Zeugnisverweigerungsrecht hat, bedeutet das sicherlich, dass man auch das Recht besitzt, den Aufenthaltsort des nahen Angehörigen zu verschweigen. Eine Person in Beugehaft zu stecken, mit dem Ziel, auf sein Zeugnisverweigerungsrecht zu verzichten, und den Aufenthaltsort der eigenen Tochter zu verraten, dürfte mit ziemlicher Sicherheit auch im Zivilprozess völlig unzulässig sein.

Natürlich besitzen wir keinen Doktortitel Komma und schon gar nicht in Jura, wie dies auf den Richter Dr. Köster, vom Amtsgericht/Familiengericht zutrifft. Man sollte ja eigentlich davon ausgehen können, dass ein Jurist mit Doktortitel besonders befähigt wäre, und die Gesetze kennen sollte, aber in der Vergangenheit wurde immer wieder festgestellt, dass gerade unter Juristen, die einen Doktortitel besitzen, die Unfähigkeit und Willkür besonders groß war. Dies gilt ganz besonders für solche Richter, die einen Doktortitel besitzen, und dennoch jahrelang bei den unteren Gerichtsinstanzen tätig sind. Sollte man bei einem Juristen, mit einem akademischen Grad nicht davon ausgehen können, das dieser mindestens die Fähigkeiten für ein Landgericht, oder Oberlandesgericht mitbringt?

Holger J. Der Vater der 15-jährigen Mara, wurde also am 26. Mai 2025 in Bremerhaven festgenommen, als er dort einen Termin bei einer Politikerin hatte. Da der Vater und seine Tochter schon seit einem Jahr nicht mehr in Bremerhaven wohnten, war er zu diesem Termin extra mehrere 100 Kilometer angereist. Hier stellt sich nun die Frage, wie konnte es sein, dass Holger J. an diesen Tag, in den Räumen der Politikerin verhaftet wurde. Wer war der Judas, der Holger J. An die Polizei verriet?

Dem Gericht war bekannt, dass Holger J. Alleinerziehend war, und mit der Verhaftung des Vaters automatisch auch eine Kindeswohlgefährdung eintreten musste, denn einer 15 jährigen 2 Monate lang den Vater zu entziehen, darf doch wohl als ernsthafte Kindeswohlgefährdung bezeichnet werden, oder?

Es ist schon erstaunlich, wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, dann ist natürlich das Jugendamt dafür zuständig, diese abzustellen. Es gibt zahlreiche Mittel, die einem Jugendamt dafür zur Verfügung stehen. Als letzte Mittel, also wenn andere Mittel keinen Erfolg brachten, kann ein Jugendamt auch eine Inobhutnahme durchführen. Der starke Anstieg bei den Inobhutnahmen, ist ein Zeichen dafür, das Jugendämter immer häufiger Inobhutnahmen durchführen, ohne zuvor versucht zu haben andere Mittel einzusetzen.

Im Jahr 2005 wurden noch ungefähr 25000 Kinder von Jugendämtern in Obhut genommen. Inzwischen ist in Deutschland, die Geburtenrate mit nur noch 1,35 Kinder pro Frau, auf dem niedrigsten Stand. Dennoch hat sich die Zahl der Inobhutnahmen mit circa 75000 Kindern pro Jahr, verdreifacht.

Im Jahr 2023 wurden 692.989 Kinder geboren, während die Inobhutnahmen bei 75000 lagen. Über 10% der Neugeborenen können also und damit rechnen, dass das Jugendamt sie im Laufe ihrer Kindheit in Obhut nehmen wird. Kein Wunder, dass immer weniger Frauen bereit sind in diesem Land Kinder in die Welt zu setzen.

Auch Holger J., dem alleinerziehenden Vater, hatte das Jugendamt das Kind entzogen. Auch hier scheint es vorher keine anderen Hilfen vom Jugendamt gegeben zu haben. Die damals noch kleine Mara machte aber ziemlich schnell klar, was sie wollte. Sie wollte nicht, dass die Betreiber von sogenannten Jugendhilfeeinrichtungen sich auf ihre Kosten beziehungsweise auf ihr Leid, die Taschen vollmachen. Immer wieder verschwand sie aus der Fremdunterbringung, und kehrte zu ihren geliebten Vater zurück. Immer wieder wurde das Mädchen durch das Familiengericht, Jugendamt und der Polizei zurück in die Fremdunterbringung gebracht, natürlich gegen ihren ausdrücklichen Willen. Auch das Familiengericht, und das Jugendamt haben den Willen der Kinder bei ihren Entscheidungen mit zu berücksichtigen. Dabei zählt der Wille des Kindes umso mehr, je älter es wird.

Mara war zuletzt am 24.12.2023 aus der Fremdunterbringung verschwunden, um zu ihrem geliebten Vater zurückgekehrt. Inzwischen ist Mara 15 Jahre alt, und ab 14 ist der Wille des Kindes so stark zu berücksichtigen, dass eine Fremdunterbringung gegen ihren Willen kaum noch möglich ist. Durch ihr ständiges Entweichen aus der Fremdunterbringung hat sie auch klar und deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie dort nicht leben will. Da stellt man sich natürlich die Frage, warum dies das Familiengericht Bremerhaven mit seinen Familienrichtern Dr. Köster und Walther dies nicht begriffen haben wollen. Oder gibt es andere Gründe, warum man unbedingt nicht wollte, dass das Kind bei ihrem Vater bleibt?

Wir hatten keinen Einblick in die Akten, aber haben erfahren, das in der Akte stehen soll, dass ein Mitarbeiter des Jugendamtes offenbar Gefallen daran hatte, An der getragenen Unterwäsche von Mädchen zu schnüffeln. Könnte dies vielleicht ein Grund dafür sein, dass man Mara, gegen ihren eindeutigen Willen, wieder in die Fremdunterbringung stecken will? Ist das vielleicht der Grund dafür, dass das Familiengericht Bremerhaven, und das Jugendamt Bremerhaven den Fall bisher nicht an das wirkliche zuständige Gericht und Jugendamt abgegeben haben?

Auch einen Dr. Köster dürfte bekannt sein, dass Holger J, und Mara J, schon seit einem Jahr nicht mehr in Bremerhaven wohnen, und das zuständige Gericht und Jugendamt damit gewechselt hat. Das inzwischen zuständige Jugendamt hat er auch schon klargemacht, Dass sie mit den bisherigen Maßnahmen der Kollegen aus Bremerhaven nicht konform gehen.

Aufgrund des Haftbefehls des Familiengerichts Bremerhaven, den vermutlich Richter Dr. Köster, erlassen hatte, wurde Holger J am 26.5.2025 verhaftet, und in die JVA Bremerhaven eingeliefert. Holger J. sollte aus der Beugehaft entlassen werden, wenn er dem Familiengericht Bremerhaven mitgeteilt hätte, wo sich seine Tochter aufhält, damit man diese wieder in die Fremdunterbringung stecken konnte. Spätestens am 25.7.2025 sollte die Beugehaft enden.

Holger J. war ein Risikofall, da er bereits vor Jahren einen Schlaganfall erlitten hatte. Allein daher erscheint eine Haft, besonders aber eine Zivilhaft, nicht angebracht und nicht verhältnismäßig gewesen zu sein. 2 Tage vor der geplanten Entlassung starb Holger J. in seiner Gefängniszelle. Und nun ist natürlich der Supergau eingetreten.

Schon durch die Verhaftung, die wir als ungesetzlich, und völlig unverhältnismäßig ansehen, hatte aus unserer Sicht das Familiengericht eine unzulässige Kindeswohlgefährdung für Mara herbeigeführt. Durch den Tod bis 54-jährigen Vaters, hat man jetzt auch noch für eine Kindeswohlgefährdung, und natürlich für eine Traumatisierung von Mara gesorgt, die man nicht mehr beseitigen kann.

Wer dieses „Bestes Deutschland aller Zeiten“ kennt, ahnt natürlich schon, dass das für die Beteiligten im Staatsdienst folgenlos bleiben wird. Auch die Missachtung sämtlicher Rechtsnormen wird man mit dem Hinweis auf die richterliche Unabhängigkeit vom Tisch wischen. Da stellt man sich natürlich die Frage, ob nun Rechtsbeugung auch schon zur richterlichen Unabhängigkeit zählt.

Schon seit Jahren fordert Rechtsanwalt Plantiko eine Richterwahl auf Zeit durch das Volk, damit man sich wenigstens von den unfähigsten und willkürlich Richtern wieder trennen kann. Wir unterstützen diese Forderung schon seit langem.

*** Rechtsanwalt Claus Plantiko ist gestorben.

Claus Plantiko

* 24.06.1938

† 12.05.2025 in Bonn-Duisdorf ***

In diesem Fall sehen wir also ein unzuständiges Gericht, weil weder Holger J., noch Mara J., Überhaupt in Bremerhaven wohnen.

Außerdem einen unverhältnismäßigen Haftbefehl wegen dem Gesundheitszustand von Holger J.

Eine Missachtung des Willens, der bei einem 15 jährigen Mädchen zu berücksichtigen ist.

Eine Verweigerung des Zeugnisverweigerungsrechts, welches aus unserer Sicht Holger J. Zustand.

Aus unserer Sicht ist klar, dass die Beteiligten zu mindestens eine erhebliche Mitschuld am Tod von Holger J. tragen, und zur Verantwortung gezogen gehören.

Natürlich kann es nicht sein, dass diese Mitverantwortlichen weiterhin dafür zuständig sein sollen, über die Zukunft von Mara entscheiden zu dürfen.

Wir werden eine Strafanzeige fertigen, sowie eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter, Auch wenn diese mal wieder abgelehnt werden wird, wird sie zumindest für Aufregung sorgen.

 

Frau Bianca Ax und der Tod von Holger J.

Frau Bianca Ax stellt sich auf der Internetseite

Wir für Bremerhaven so vor.

Herzlich willkommen! Ich bin Bianca Ax, geboren am 13. Dezember 1975 in Bremerhaven-Lehe. Meine Kindheit war geprägt von besonderen Lebensumständen: Nach meiner Adoption verbrachte ich einige Jahre in meiner neuen Familie, bevor ich im Waisenstift Varel aufwuchs, wo ich auch erwachsen wurde. …

… In meinem Erwachsenenleben lernte ich meinen Mann kennen, und nach unserer Heirat kehrten wir gemeinsam nach Bremerhaven zurück. Hier begann mein politisches Engagement, das mir von Anfang an große Freude bereitete. …

So groß kann die Freude dann doch nicht gewesen sein, wenn man die Partei wechseln muss.

Nach einiger Zeit entschied ich mich, die Wählervereinigung BiW zu verlassen, da ich dort nicht die Werte fand, die ich suchte. Gemeinsam mit Claudia Baltrusch gründete ich schließlich die Wählervereinigung „Wir für Bremerhaven“. Heute bin ich stolz darauf, als Fraktionsvorsitzende der WfB mit einem engagierten Team für die Belange der Bremerhavener Bürgerinnen und Bürger einzutreten. Unsere Mission: Sozialpolitik mit Herz.

Sozialpolitik mit Herz also, leider hat Holger J. soviel Herz nicht überlebt.

Was hat Frau Ax mit der Verhaftung und damit auch mit dem Tod von Holger J zu tun?

Diese Frage würden wir ihr gerne stellen.

Holger J. und Mara J. sind ein Opfer des Jugendamtes Bremerhaven und des Familiengericht Bremerhaven. Einer der dortigen Familienrichter ist Richter Dr. Köster. Dieser ist durchaus schön öfters mit seinen merkwürdigen Entscheidungen aufgefallen. Auch mit dem VOLLPFOSTEN DES MONATS wurde er bereits ausgezeichnet.

Als die Mutter von Mara J. starb, lebte sie alleine mit ihrem Vater zusammen in Bremerhaven. Das Jugendamt Bremerhaven, für seine zahlreichen willkürlichen Inobhutnahmen bekannt, nahm Mara 2006 erstmalig in Obhut, dabei soll es sich um konstruierte Kindswohlgefährdung gehandelt haben. Nichts neues für Jugendämter, nichts neues für das Jugendamt Bremerhaven.

Lt. Grundgesetz ist die Familie besonders geschützt. Eine Inobhutnahme darf daher nur das letzte Mittel sein. Was waren die Ma0nahmen des Jugendamtes Bremerhaven, bevor man die Inobhutnahme durchführte?

Es gibt genügend Fälle, wo Jugendämter mit Hilfe der Familiengerichte Inobhutnahmen durchgeführt haben, wo Kinder und Eltern durch diese Maßnahmen traumatisiert wurden, ohne dass es vorher jemals eine Hilfe des Jugendamtes gab.

Die damals kleine Mara hatte ihren eigenen Willen. Die Liebe zu ihrem Vater war so groß, dass auch das Jugendamt Bremerhaven, oder das Familiengericht Bremerhaven die zerstören konnte. Immer wieder haute Mara aus der Fremdunterbringung ab, und kam zurück zum Vater.

Natürlich sind Jugendämter nicht einsichtig, und die Schwarzkittel bei Gericht sowieso nicht. Obwohl sie nur Diener des Volkes sind, halten sie sich für mindestens Halbgötter in Schwarz. Wenn ein Kind immer und immer wieder aus der Fremdunterbringung abhaut, zurück zum Vater, dann muss man doch mal erkennen, dass die Fremdunterbringung der falsche Weg ist. Diese Einsicht fehlt aber sowohl beim Jugendamt, als auch beim Familiengericht.

Am 24.12.2023 kehrte das freiheitsliebende Mädchen wieder zu ihrem Vater zurück. Da weder Mara, noch er, wollten, dass Mara wieder im Heim landete, machte der Vater genau das Richtige. Zusammen mit seiner Tochter verließ er Bremerhaven und zog in ein anderes Bundesland. Vor ca. 1,5 Jahren hat man also die Stadt Bremerhaven, das Bundesland Bremen und damit die Zuständigkeit des Familiengerichts Bremerhaven und des Jugendamtes Bremerhaven verlassen.

Weder das Familiengericht, noch das Jugendamt Bremerhaven sind damit weiterhin für Mara zuständig, dennoch weigert sich das Familiengericht Bremerhaven und das Jugendamt Bremerhaven den Fall abzugeben, damit Mara wieder ein normales Leben führen kann.

Was steht so schlimmes in den Akten, dass man unbedingt vermeiden will, dass andere Stellen dies erfahren?

Geht es vielleicht um den Jugendamtsmitarbeiter P., der in der Akte erwähnt worden sein soll, weil er angeblich so gerne an der getragenen Unterwäsche von Mara geschnüffelt hat?

Obwohl Bremerhaven nicht mehr für den Fall zuständig ist, weil die Zuständigkeit nach dem Umzug von Holger J. und Mara J. bei dem Jugendamt und dem Familiengericht des neuen Wohnorts gewechselt hat. Hat das Familiengericht Bremerhaven einen Haftbefehl gegen den Vater erlassen, mit dem Ziel, dass dieser dem Familiengericht den Wohnort von Mara mitteilt.

Beugehaft also gegen einen Vater, damit der seine Tochter verraten soll. Ein Unding. Es bestehen erhebliche Zweifel, dass das überhaupt zulässig war.

Es kommt aber noch dazu, dass Holger J. vor einigen Jahren einen Schlafanfall hatte, und man sich die Frage stellen muss, ob man in so einem schlechten Gesundheitszustand überhaupt noch verhaftet werden darf. Immerhin ist es nicht die Aufgabe des Familiengerichts unbeliebte Väter umzubringen, oder?

Nach dieser Einleitung stellt sich nun die Frage, was denn Frau Bianca Ax von WIR FÜR BREMERHAVEN mit Holger J., Mara J. und dem Fall zu tun hat.

Sowohl Holger, als auch Mara waren nicht nur juristisch, sondern auch politisch aktiv geworden, um zu erreichen, dass Mara bei ihrem Vater bleiben darf. Mara ist dafür extra einer Partei beigetreten.

Holger hat verschiedene Politiker angeschrieben. Auch mit Bianca Ax stand er im Kontakt. Von ihr gibt es einen Beitrag in der Zeitung.

WfB-Fraktion fordert: Mehr Augenmaß bei Inobhutnahmen

Immer wieder werden in Bremerhaven Kinder aus ihren Familien herausgerissen, teilt Bianca Ax für die Fraktion von „Wir für Bremerhaven“ (WfB) mit. Solche Maßnahmen griffen tief in das Leben von Kindern und Eltern ein und sollten nur dann erfolgen, wenn das Kindeswohl tatsächlich gefährdet ist, so Ax.

WfB fordert: „Das Jugendamt und die Jugendhilfe müssen sich auf die Kinder konzentrieren, die wirklich in akuter Not sind – dort, wo Missbrauch, Gewalt oder massive Vernachlässigung herrschen. Diese Kinder brauchen dringend Schutz, Zuwendung und professionelle Hilfe.“

Gleichzeitig dürften Familien, die mit Schwierigkeiten kämpfen, nicht vorschnell getrennt werden. Oft reichten unterstützende Maßnahmen, um das Kindeswohl zu sichern und den Verbleib in der Familie zu ermöglichen.

https://www.brv-zeitung.de/Nachrichten/WfB-Fraktion-fordert-Mehr-Augenmass-bei-Inobhutnahmen-287655.html

Da wären wir ja ganz bei ihr, aber wie passt dann das Folgende dazu.

Frau Ax hatte Holger J. zu einem Gespräch nach Bremerhaven eingeladen. Holger hatte sich dafür extra einen Leihwagen gemietet, und war damit nach Bremerhaven gefahren. In dem Büro von Frau Ax wurde Holger J. dann von der Polizei festgenommen. ZUFÄLLE GIBT ES!

Da stellt man sich natürlich die Frage, wer hat die Polizei informiert, woher wusste diese, dass er an diesem Tag einen Termin bei Frau Ax hatte?

Eine Antwort liegt einem sofort auf der Zunge.

Holger J. wurde am 26.5.2025 festgenommen und in die JVA Bremerhaven gebracht. Holger berichtete noch, dass er an diesem Tag noch in der JVA von Beamten zusammengeschlagen worden wäre. Unklar ist aber, ob das Mitarbeiter der JVA gewesen sein sollen, oder die Polizisten, die ihn eingeliefert hatten.
Da Holger bei einem Besuch erklärte, dass die Vollzugsbeamten auf seiner Abteilung nett wären, kann man sich vielleicht denken, wer Holger verprügelt haben soll.

Am 25.7.2025 sollte die Beugehaft von Holger J. enden, allerdings hatte man ihm angeblich angedroht, dass man seine Haftzeit noch verlängern würde.

Holger J kam am 25.7.2025 nicht raus, er verstarb in der Nacht vom 23.7. auf den 24.7.2025. Da können die Beteiligten mal so richtig stolz auf sich sein. Da hat man ein Mädchen über Jahre drangsaliert, und ihr jetzt auch noch den Vater genommen.

Wir wüssten natürlich gerne welche Rolle Frau Bianca Ax bei der Verhaftung gespielt hat, und ob sie damit auch eine Teilschuld am Tod von Holger J hat.

Zum Tod von Holger J.: Leben wir in einer Mörderrepublik?

Gehen Familiengerichte und Jugendämter sogar über Leichen? Wundern würde dies Eingeweihte sicherlich nicht mehr. Wer sich mit der Thematik Familiengericht und Jugendamt auskennt, der weiß, wie diese massenhaft Familien und Kinder traumatisiert und deren Zukunft zerstören. Gedacht war das mal ganz anders, gemacht wird dies aber immer häufiger.

Das es Familien gibt, wo das Jugendamt eingreifen muss, oder eingreifen müsste, steht außer Frage, doch immer häufiger schlägt das Jugendamt zu, nimmt Kinder aus den Familien, wo dies absolut unbegründet ist. Im Jahr 2005 gab es in Deutschland noch zirka 25000 Inobhutnahmen, diese Zahl hatte sich schon 10 Jahre später verdoppelt, und inzwischen sind das sogar dreimal so viel Inobhutnahmen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass in Deutschland die Geburtenrate entsprechend angestiegen wäre, sondern mit 1,35 Kindern pro Frau liegt die Geburtenrate auf einem absoluten Tiefpunkt. Immer weniger Kinder werden also geboren, gleichzeitig jedoch werden immer mehr Kinder den Eltern geraubt, und einer gierigen Hilfsindustrie oder Pflegeeltern zugeführt, wo sich die Betreiber häufig die Hände reiben, und sich Pflegefamilien  von dem Pflegegeld eine Eigentumswohnung oder Haus leisten.

Was bringt so ein Kind einer Einrichtung? So um die 8000€im Monat durfte inzwischen der Normalfall sein. Kinder, die im Ausland untergebracht werden, kosten natürlich nochmals deutlich mehr. Wir wissen aus dem Fall „Paul“, der bei einem Rentner in Ungarn untergebracht war, dass die live-Jugendhilfe aus Bochum schon im Jahr 2015 über 7000€ im Monat vom Jugendamt kassiert hatte. Auch hier kann man wahrscheinlich inzwischen von einer Verdopplung ausgehen. Das sind aber nicht die bekannten Höchstbeträge. Aus dem Jahr 2024 ist bekannt, dass eine Einrichtung in Nienburg monatlich 40000 Euro für ein Problemkind kassiert hatte. Die Geschichte dieses Kind ist hinreichend bekannt, und es kann gesagt werden, dass dieses Kind erst in der Obhut des Jugendamtes zu einem Problemkind gemacht wurde. Im Jahr 2024 waren die genannten 40000€ der Höchstbetrag, der uns für die Unterbringung eines Kindes bekannt war. 2025 wurde dann bekannt, dass dies keineswegs die höchste Summe war, denn für ein anderes Kind in Niedersachsen wurden sogar 48500€ monatlich an eine Einrichtung überwiesen. Da hat man dann nach 2 Monaten das Geld für den Porsche zusammen.

Laut Gesetz soll ja eine Inobhutnahme das letzte Mittel sein. Also eine Inobhutnahme darf eigentlich nur erfolgen, wenn andere Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Familienhilfe, keinen Erfolg gebracht hat. Tatsächlich jedoch Ist bei vielen Jugendämtern eine Inobhutnahme das einzige Mittel, dass Jugendämter nutzen. Das eine Familienhilfe tatsächlich eine Hilfe ist, zumindest wenn diese nicht nur zum Schein eingerichtet wurde, während eine Inobhutnahme sowohl für die Eltern als auch das Kind traumatisierend ist, dürfte klar sein. Häufig wann denn dann solche Heimkinder auch noch in der Psychiatrie, wo sie dann mit Psychopharmaka vollgepumpt werden, und ihr Leben endgültig zerstört wird.

Man kann davon ausgehen, dass viele der Drogenabhängigen während ihrer Kindheit mit Psychopharmaka behandelt wurden, und so eine spätere Sucht vorprogrammiert wurde. Das alles passiert natürlich unter dem Deckmäntelchen das Kindeswohl.

Seit 2013 hatte sich unser Gründungsmitglied und ehemaliger Vereinsvorsitzender mit dem Thema willkürlicher Inobhutnahmen durch die deutschen Jugendämter beschäftigt. Erfolge wurden erzielt im Fall Antonya, Edi S., Taylor S., Zoe S., Dave, Tobias K. etc.

In den genannten Fällen erfolgten die Inobhutnahmen nachweislich nicht wegen dem Kindeswohl, sondern rein willkürlich. Daneben gibt es noch zahlreiche Fälle, wo auch die Presse über willkürliche Inobhutnahmen berichtet hat. Das ist den Jugendämtern nicht immer um das Kindeswohl geht, belegen weitere Jugendamtsskandale, wie zum Beispiel der Jugendamtsskandal von Gelsenkirchen, wo der Jugendamtsleiter und sein Stellvertreter ein eigenes Kinderheim in Ungarn betrieb, das natürlich mit deutschen Kindern bestückt werden musste, damit man genügend Kohle machen konnte.

Natürlich haben dabei nicht nur die Jugendämter ihre Finger im Spiel, sondern das Ganze wird regelmäßig auch noch von Familienrichtern unterstützt.

Ein besonders widerlicher Fall Ist der Fall von Mara J. und ihrem Vater Holger J.

Dieser Fall zeigt, dass Jugendämter und Familiengerichte sich in ihrer Widerlichkeit noch immer überbieten können. Dabei hatte es Mara in ihrem Leben bisher bestimmt nicht einfach. Mara ist heute 15 Jahre alt, muss also 2010 geboren sein. Im Alter von 2 Jahren starb ihre Mutter, und sie musste von ihrem Vater, Holger J. allein aufgezogen werden. Ungefähr im Alter von 6 Jahren erfolgte ihre Erste Inobhutnahme durch das Jugendamt. Es dürfte sich dabei um das Jugendamt Bremerhaven gehandelt haben.

Bei der Zahl der Inobhutnahmen unterscheiden sich die Bundesländer. Grundsätzlich kann man sagen, dass Bundesländer, in der die CDU regiert, weniger Kinder aus den Familien gerissen werden, als in Bundesländern die von der SPD beziehungsweise den Grünen regiert werden. Nicht unbedingt in absoluten Zahlen, aber wenn man das auf pro 1000 Kinder umrechnet. Es ist aktuell nicht bekannt welches Bundesland bei den Inobhutnahmen führend ist, bekannt ist aber, dass das Bundesland Bremen zumindest vor einigen Jahren Spitzenreiter bei den Inobhutnahmen war. Dabei ist anzumerken, das Bremerhaven die zweit ärmste Stadt in Deutschland ist, und sich die Kosten für die zahlreichen Fremdunterbringungen gar nicht leisten kann.

Speziell das Jugendamt Bremerhaven, und auch der Familienrichter Köster, vom Amtsgericht Bremerhaven ist auch schon In anderen Fällen äußerst unangenehm aufgefallen. Richter bestellen gerne Gutachten, auf die sie  sich dann bei ihren Entscheidungen berufen, wobei sie regelmäßig darauf achten, Gutachter auszuwählen, die im Sinne des Jugendamts agieren. Weil die Gutachter natürlich auch Folgeaufträge haben möchten, fallen die Gutachten meistens wie gewünscht für das Jugendamt aus. Es ist sogar ein Fall bekannt, wo eine Richterin eine Gutachterin beauftragte, und als diese Gutachterin dem Gericht mitteilte, dass das Jugendamt einen großen Fehler begangen hatte, wurde die Gutachterin von der Richterin entpflichtet, und von einer jugendamtsfreundlichen Gutachterin ersetzt.

In dem uns bekannten Fall von dem jungen Tillmann war der Gutachter Benno B. Herr B. Ist Professor, und für seine objektiven Gutachten bekannt. Er hatte schlichtweg nicht nötig Gutachten im Sinne der Jugendämter zu erstellen. Bei Tilman warnte er das Familiengericht ausdrücklich davor Tillmann aus der Familie zu nehmen, da dies dem Kind weiteren Schaden zufügen würde. Richter Köster war dies aber egal, und so landete Tillmann in der Fremdunterbringung und kam im über 40 verschiedene Einrichtungen. Tatsächlich hat man Tillmann damit massiv weiter geschadet, und erst als das Jugendamt überhaupt nicht mehr weiter wusste wurde das Kind wieder zurück in die Familie gebracht. Zwar nicht zur Mutter, dafür aber zu seinem großen Bruder.

Ähnlich verhält es sich bei Mara. Der Vater von Mara wohnte zwar in Bremerhaven, er arbeitet aber für eine umliegende Gemeinde. Es wird behauptet, dass bei Mara keine echte Kindeswohlgefährdung vorlag, sondern diese nur konstruiert wurden. In der Obhut des Jugendamtes machte Mara deutlich, dass sie bei und mit Ihrem Vater leben wollte. Immer wieder lief sie zu Ihrem Vater zurück. Immer wieder holt man sie wieder ab, und sie soll auch schon in zirka 40 Einrichtungen untergebracht worden sein.

Antonya war seinerzeit nur circa 7 Monate in der Einrichtung, bevor sie sich hilfesuchend an die Öffentlichkeit wandte, und aus dem Kinderheim Abhaute. Damals wurde bekannt, dass der Heimleiter die getragene Unterwäsche von Antonia durchsucht hatte. Er soll damals gemeint haben, dass er dies machen müsste, um zu erfahren, ob das Mädchen ihre Tage bekommen hätte.

Auch bei Mara soll so etwas in den Akten notiert sein. Hier soll der Jugendamtsmitarbeiter P. An der getragenen Unterwäsche des Mädchens geschnüffelt haben.

Im Jahr 2022 hatte Holger J. Einen Schlaganfall. Am 24.12.2023 war das Mädchen letztmalig aus der Fremdunterbringung abgehauen, und zum Vater zurückgekehrt. Um zu verhindern, dass das Jugendamt und das Familiengericht das Mädchen gegen seinen ausdrücklichen Willen wieder in die Fremdunterbringung schleppt, suchte man sich in einer anderen Stadt eine neue Wohnung, wo das Mädchen seither lebt, und auch beschult wird.

Mara ist inzwischen 15 Jahre alt, und das bedeutet, das ihr ein erhebliches Mitspracherecht zusteht, wenn es darum geht, wo sie leben möchte. Ein Kind welches schon 20 mal aus der Fremdunterbringung geflüchtet ist, hat doch wohl deutlich klargemacht, wo sie nicht leben möchte Ihre ständige Flucht zu ihrem Vater sollte jedem klar machen, dass sie bei diesem bleiben möchte. Außerdem gibt es ja einen neuen Wohnsitz außerhalb von Bremerhaven, was dazu führt, dass weder das Familiengericht noch das Jugendamt in Bremerhaven für den Fall noch zuständig ist. Es scheint so, als ob diese Kleinigkeiten Richter Kösters vom Familiengericht Bremerhaven mal wieder nicht interessiert. Auch das Holger einen Befangenheitsantrag gegen den Richter gestellt hatte, scheint niemand zu interessieren, zumindest wurde über diesen bisher anscheinend nicht entschieden.

Im Mai 2025 wurder Holger verhaftet, obwohl sein Gesundheitszustand nach dem Schlaganfall eine Haft lebensgefährlich machte Seit Ende Mai befand sich Holger in Beugehaft, das bedeutet, man wollte Holger zwingen, dem Familiengericht Bremerhaven den Aufenthaltsort von Mara mitzuteilen. Es bestehen erhebliche Zweifel, dass eine Beugehaft allein schon wegen dem schlechten Gesundheitszustand von Holger noch verhältnismäßig war. Hinzu kommen noch Zweifel an der Zuständigkeit des Familiengerichts Bremerhaven, und die Zuständigkeit von Richter Köster, da dieser mit einem Befangenheitsantrag abgelehnt wurde.

Eine Beugehaft ist auf maximal 6 Monate begrenzt. Bei Holger sollte diese 2 Monate dauern. Holger teilte mit, dass man ihm angedroht hätte diese 2 Monate noch zu verlängern, Wobei auch hier erhebliche Zweifel bestehen dass diese Verlängerung überhaupt zulässig gewesen wäre. Vielleicht sollte es auch überhaupt keine Verlängerung geben, vielleicht wollte man mit der Drohung den Druck auf den Vater noch weiter erhöhen.

Man muss schon sagen, dass das Verhalten von Holger heldenhaft war. Wenn jemand trotz seines schlechten Gesundheitszustandes 2 Monate im Knast aushält, ohne die Adresse seines Kindes preiszugeben damit dies nicht wieder gegen seinen Willen in einem Kinderheim leben muss, das ist wirklich heldenhaft, und zeugt von wahrer Elternliebe.

Während seiner Haft in der JVA Bremerhaven klagte  Holger regelmäßig über Schmerzen, sowie über eine mangelhafte und schlechter medizinischer Versorgung. Auch hatte Holger berichtet, dass er nach der Einlieferung in der JVA von Beamten verprügelt worden sei. Hier ist allerdings nicht ganz klar, ob das Beamte der JVA gewesen sein sollen, oder die Polizisten, die ihn eingeliefert hatten. Beim Besuch erklärte Holger, dass die Beamten der JVA eigentlich ganz in Ordnung seien, woraus geschlossen werden muss, dass ist die Polizisten gewesen sein müssten, die Ihn angegriffen haben sollen. Holger erklärte auch noch, das ist ein Codewort für solche Übergriffe geben soll. Laut Holger soll man erklärt haben, dass man in die 5. Etage fahren würde, Eine 5. Etage gibt es natürlich nicht, Das soll einfach nur der Code dafür sein, dass man gleich mit Prügeln  rechnen muss.

Am 26. Juli 2025 sollte Holger eigentlich aus der JVA wieder entlassen werden. Es kam jedoch anders, denn in der Nacht vom 23. Auf den 24.7.2025 ist Holger in seiner Zelle verstorben. Es gibt zwar eine Obduktion, aber diese wird sicherlich keine Schuldigen bei den Behörden finden, obwohl klar ist, das ist hier erhebliche Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Haft gibt, und auch die Zuständigkeit das Amtsgericht Bremerhaven mehr als zweifelhaft ist

Jetzt sucht man natürlich noch immer Mara, und ein Polizist aus Bremerhaven meinte, dass ich Mara bei ihm melden könnte, sie könnte auch mit unterdrückter Rufnummer anrufen. Diese Aussage ist natürlich mal wieder ein Witz, Die Polizei sieht die Rufnummer auch, wenn man mit unterdrückter Rufnummer anruft. Über diese Rufnummer wäre es natürlich ein Leichtes den Aufenthaltsort von Mara festzustellen. Ich befürchte, dass durch den Tod von Holger das Familiengericht und das Jugendamt das Ziel, Mara wieder in die Fremdunterbringung zu bringen, erreichen könnte. Ich hoffe aber, das Mara dort bleiben kann, wo sie sich gerade aufhält, und dass sie sich dort einigermaßen wohlfühlt, wobei natürlich der Tod ihres Vaters, Sie nochmals hart getroffen haben wird Holger wurde leider nur 54 Jahre alt.

Das können die ZECKEN natürlich auch

Klar, Gerichtstermine am Pfingstmontag, gibt es nicht nur in Gelsenkirchen. Wenn Gelsenkirchen das kann, dann müssen das die Zecken aus Lüdenscheid-Nord gleich wieder nachmachen.

Da sollen also an Pfingstmontag gleich vier Termine stattfinden.

Pfingstmontag ist doch ein gesetzlicher Feiertag. Da frage ich mich doch tatsächlich, ob es nicht sogar gesetzlich ausdrücklich verboten ist, dass am Gericht dort irgendwelche Sitzungen stattfinden.

Vielleicht sollte man doch tatsächlich mal Strafantrag stellen.

Anderseits, man will natürlich die Arbeitsmoral des Beamtendumm nicht schmälern, und vielleicht braucht ja mancher Mitarbeiter des Gerichts den Feiertagszuschlag von vermutlich mindestens 100 %.

Es gibt natürlich noch eine Variante. Ich möchte wetten, dass die veröffentlichten Termine nur auf dem Papier stattfinden, und nicht in Wirklichkeit.  Das ist halt die übliche Verarsche des Volks, in dessen Namen man angeblich die Urteile fällt.

Beim Landgericht Dortmund und beim Landgericht Essen sind am Pfingstmontag übrigens keine Termine eingetragen, und auch keine Termine abgesagt worden. Anscheinend arbeiten dort Menschen, die während dem Jurastudium etwas besser aufgepasst haben. Es besteht also noch ein Funken Hoffnung.

Amtsgericht Gelsenkirchen: Pfingsten kommt immer so plötzlich, oder …

Pfingsten kommt anscheinend immer so plötzlich, zumindest für das AG Gelsenkirchen,

oder

wie käme ich dazu das Amtsgericht zu beleidigen,

das schaffen die doch selber viel besser als ich.

Pfingsten ist in diesem Jahr am 8.6.2025. Pfingstmontag ist demnach am 9.6.2025. Beide Tage sind in ganz Deutschland bereits seit Jahren ein gesetzlicher Feiertag, an dem normalerweise nicht gearbeitet wird.

Es gibt aber Ausnahmen. Bäcker haben häufig auch an Feiertagen auf, und natürlich auch Tankstellen etc. Auch Feuerwehrmänner/-Innen, Krankenschwestern/-Innen*, Polizisten/-Innen und Rettungskräfte/-Innen arbeiten natürlich auch am Feiertag.

(Wie man sieht, übe ich gerade das Gendern. Wie gesagt, ich übe noch. Schwachsinn ist halt schwerer zu lernen.)

Habe ich noch jemand vergessen? Ach ja, das Amtsgericht Gelsenkirchen ist am Pfingstmontag auch ganz fleißig am Arbeiten.

Immerhin 3 Verhandlungstermine, sowie ein Verkündungstermin sollten an diesem Tag stattfinden. Das waren bestimmt ganz wichtige Termine in Ordnungswidrigkeiten, die man unbedingt am Feiertag erledigen musste, oder lag das etwa daran, dass Pfingstmontag in diesem Jahr so plötzlich war?

Glück im Unglück, man hat es dann doch noch im letzten Moment geschafft diese Termine zu verschieben. An Pfingstmontag muss also niemand beim Amtsgericht Gelsenkirchen erscheinen.

Wie mir aus gutunterrichteten Kreisen mitgeteilt wurde, soll die Kantine des Justizzentrums sowie geschlossen haben. Also nicht nur an Pfingsten, sondern dauerhaft. Das soll daran liegen, dass man dort zu viel Homeoffice macht.

Also am Pfingstmontag finden doch keine Termine statt. Vielleicht hat man die dann noch irgendwie am Freitag den 6.6.20225 reinquetschen können. Mal sehen, wie der Termin da aussieht.

Das wundert mich jetzt aber. Fast alle Termine wurden aufgehoben. Das wird doch wohl nichts mit den Feiertagen zu tun haben?

Fast könnte man meinen, dass da vielleicht einige Leute ein verlängertes Wochenende geplant haben, und deshalb so viele Termine aufgehoben wurden.

Ich kann mir das aber nicht vorstellen, oder?

 

Beim Landgericht Dortmund und beim Landgericht Essen sind am Pfingstmontag übrigens keine Termine eingetragen, und auch keine Termine abgesagt worden. Anscheinend arbeiten dort Menschen, die während dem Jurastudium etwas besser aufgepasst haben. Es besteht also noch ein Funken Hoffnung.

 

 

VG bestätigt rechtswidriges Verhalten der Polizei Bremerhaven.

Es wird festgestellt, dass das Betreten der Wohnung der Kläger
durch Einsatzkräfte der Polizei im Rahmen eines Einsatzes am
12.05.2023 um 22:55 Uhr und das anschließende Verweilen darin
rechtswidrig waren.

Hier geht es um ein Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen. Bei den Einsatzkräften der Polizei handelt es sich um Beamte der Polizei Bremerhaven.

Logischerweise gehören rechtswidriges Handeln nicht zu den Aufgaben der Polizei, deshalb stellt sich die Frage, welche Konsequenzen das Verhalten der Polizei für die Beamten hat, und welche Konsequenzen die Behörde für sich und ihre Beamten daraus zieht.

REGELREBELL: Neues Buch für Jugendamtsgeschädigte.

Zum Thema Jugendamt ist aktuell ein neues Buch erschienen. Der Titel lautet:

Ausgeliefert & Entmachtet: Das Buch gegen Behördenwillkür: Aufklärung, Tipps & über 20 Mustervorlagen für Betroffene von Jugendamtsverfahren

RegelRebell Entmachtet und ausgeliefert Das juristische Soforthilfe Buch für alle, die sich nicht länger ohnmächtig fühlen wollen. Mit 22 druckfertigen Mustervorlagen zur direkten Anwendung, gegen Behördenwillkür, fehlende Akteneinsicht, fehlerhafte Gutachter, übergriffige Vormünder und ignorierte Kindesinteressen. Dieses Werk liefert keine Theorie, sondern echte Handlungsmöglichkeiten, juristisch fundiert, verständlich geschrieben und sofort einsetzbar. Ideal für Betroffene in familiengerichtlichen Verfahren, Eltern im Streit mit dem Jugendamt und alle, die sich gegen systematische Benachteiligung rechtlich zur Wehr setzen wollen. Komprimiert auf 48 Seiten, geschrieben vom anonymen RegelRebell. Ein Werkzeugkasten für Menschen, die kämpfen müssen, aber nicht wissen, wie.

Herausgeber ist ein REGELREBELL. Auf TIKTOK findet man das auch.

NIENBURG: Heimunterbringung für 40.000 € monatlich beendet

Vor ungefähr 3 Monaten hatte ich mit Frank Engelen telefoniert. In dem Gespräch fragte mich Frank, ob ich wüsste, was Jugendämter für eine Heimunterbringung für ein Kind bezahlen. Frank hatte einen Fall, da zahlte das Jugendamt 17.000 € pro Monat an das Heim-

Ich konnte das noch toppen. Mir war ein Fall bekannt, wo ein Heim aus Nienburg stolze 24.000 € pro Monat für ein Problemkind vom zuständigen Jugendamt bekam. Das erschreckte dann sogar Frank.

Inzwischen kann ich auch diese Summe noch toppen.

Für den Jungen, für den in der ersten Jahreshälfte noch 24.000 € monatlich bezahlt wurde, erhält das Heim in Nienburg inzwischen 40.000 € jeden Monat.

Das ist jetzt aber vorbei. Vor Weihnachten hat sich das Heim von dem problematischen Goldesel getrennt.

Weiterlesen „NIENBURG: Heimunterbringung für 40.000 € monatlich beendet“

RESPEKT ist für viele Moslems ein Fremdwort

Dieser Beitrag entstand in Zusammenarbeit mit unserem Gründungsmitglied, ehemaligen Vorsitzenden, und Ehrenvorsitzender des Vereins.

Im Jahr 2014 befand sich ein Moslem unschuldig in der JVA-Essen. Das Amtsgericht Essen spielte damals ein ganz mieses Spiel. Angehörige und Freunde des Angeklagten wandten sich an unseren damaligen Vorsitzenden. Daraufhin meldete unser Vorsitzender mehrere Demonstrationen vor dem Amtsgericht/Landgericht, so wie der JVA an. Die letztendlich zur Freilassung des Moslems führten.

Bei diesen Demonstrationen sollte auch eine Seifenblasenpistole verwendet werden. Ja die Essener Polizei hatte dies aber zweimal verboten, weshalb der Vereinsvorsitzende den Polizeipräsidenten von Essen verklagte. Ohne Gerichtsverhandlung hat die Essener Polizei danach den Einsatz der Seifenblasenpistole genehmigt.

Im Jahr 2022 hatte die Gruppe SCHÜTZT UNSERE FREIHEIT regelmäßig eine Infoveranstaltung, mit einem Infostand, in der Essener Innenstadt angemeldet. Pünktlich zum ersten Advent hatte die Polizei die Anmeldung in der Innenstadt verweigert, und der Gruppe einen Platz außerhalb der City zugewiesen. Als Grund wurde angegeben, dass die Infoveranstaltung in der Innenstadt nicht möglich wäre, weil dort die Marketing Gesellschaft die ganze Einkaufsstraße für Verkaufsstände gepachtet hätte.

Auch hier hatte unser Vereinsvorsitzender dann die Polizei wieder vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verklagt. Auch in diesem Verfahren kam es wieder nicht zu einer Verhandlung, sondern nach Eingang der Klage, wurde der Gruppe die angemeldete Infoveranstaltung wieder genehmigt.

Im November 2024 kam es in Syrien zu einem Umsturz. Dieser Umsturz war möglich, weil Rebellen Gruppen von den Amerikanern unterstützt wurden. Normalerweise halten Moslems nicht viel von Amerika, und nach Israel dürfte Amerika der größte Feind der Moslems sein. Von daher ist es schon etwas verwunderlich, dass Syrer auf der ganzen Welt den Sturz der bisherigen Regierung feiern. Ob Sie wirklich Grund dazu haben, wird sich erst noch zeigen. Es ist nicht zu vermuten, das ist jetzt in Syrien zu einer neuen, stabilen Regierung, kommen wird. Eher kann man davon ausgehen, dass jetzt in Syrien das Chaos ausbricht, wie dies in anderen Ländern geschehen ist, wo mit amerikanischer Hilfe die Regierung gestürzt wurde. Verschiedene Gruppen dürften sich jetzt erstmal gegenseitig bekämpfen. Wo kommt noch, dass jetzt die Türkei die Kurden im Norden von Syrien bekämpft und bombardiert. Und auch Israel hat den Sturz der Regierung in Syrien gleich dazu genutzt, das Land anzugreifen. Die Syrer auf der ganzen Welt dürften also keinen wirklichen Grund haben den Regierungsumsturz so feiern.

Vermutlich haben einige die ganze Tragweite der Ereignisse noch nicht erkannt. Auch in Deutschland feierten Syrer den Umsturz in ihrem Land. Erstaunlich ist dabei mit welcher Respektlosigkeit die dabei vorgehen. Und noch erstaunlicher ist es, dass unsere Staatsmacht dies alles zugelassen hat.

Ein Blick in unser Grundgesetz reicht aus, um zu erkennen, dass jeder Deutsche ein Demonstrationsrecht hat. Die meisten Syrer dürften aber gar keinen deutschen Pass haben, und können sich damit nicht auf unser Grundgesetz beziehen, wenn sie in unserem Land demonstrieren.

Auch haben nicht alle Deutschen Verständnis dafür, wenn Ausländer in Deutschland gegen die Zustände in ihren Heimatländern demonstrieren.

Doch es gibt noch einen Punkt, der hier überhaupt nicht akzeptiert werden kann. Das ist die Respektlosigkeit, mit der die Moslems hier vorgehen. Es ist eine absolute Respektlosigkeit, wenn hunderte Moslems brüllend über unsere Weihnachtsmärkte laufen, und die Besucher damit einschüchtern. Weihnachtsmärkte gehören zu Weihnachten dazu, und Weihnachten ist ein christlich religiöses fest.

Man stelle sich mal vor, Christin würden sich erlauben, ein hohes religiöses Fest von Moslems dermaßen zu stören. Das Geschrei von allen Seiten möchte man sich gar nicht vorstellen.

Sowohl Moslems, als auch unsere Deutschen Schandpolitiker, würden glatt vergessen, das das Grundgesetz jedem Deutschen ein Demonstrationsrecht einräumt, und man würde natürlich gleich wieder die Nazi Keule schwingen.

Hat man von diesen Politikern etwa Kritik vernommen, wenn hunderte Moslems über die Weihnachtsmärkte ziehen? Hat man etwa die Frage nach Anstand und Respekt vernommen?

Und wieso verbietet ein Polizeipräsident bei einer Demo eine Seifenblasenpistole, wieso verbietet man einen Infostand in der Essener Innenstadt, lässt aber zu, dass Moslems in Kompaniestärke über den Essener Weihnachtsmarkt ziehen, und die vorweihnachtliche Stimmung dort zerstören?

Und als ob das nicht schon schlimm genug wäre, wiederholt sich dies auch noch in Hannover. Zunächst kam es zu einem Anschlag von einem Moslem in Magdeburg, der dort auf dem Weihnachtsmarkt 5 Menschen tötete, darunter ein neugieriges Kind, und circa 200 Menschen verletzte, und nur Stunden später marschieren wieder hunderte Moslems grölend über einen Weihnachtsmarkt in Deutschland. Für Anstand und Respekt, sprich das nun wirklich nicht.

 

Macht es noch Sinn bei Straftaten die Polizei anzurufen?

Vielen Lesern dürfte bekannt sein, dass ich Gründungsmitglied und langjähriger Vorsitzender des Beamtendumm-Fördervereins war. Von daher habe ich schon einige Erfahrungen mit Behörden und Justiz.

Heute hatte ich wieder ein Erlebnis mit der Polizei, über das ich hier berichten sollte. Zuvor einige Hinweise die Vergangenheit betreffen.

Zunächst hatte ich heute wieder Krankengymnastik, und war danach bei meinem Zahnarzt. Anschließend fuhr ich mit dem Behindertentransport zurück in die Siedlung. In der Siedlung gibt es eine kleine Polizeiwache, und die Beamtin Nieland hatte mir vor ein paar Wochen zugesagt, dass Sie mir die Adresse besorgt, von einer Person, die bereits im August üble Nachrede und Verleumdung begangen hatte. Um gegen diese Person strafrechtlich vorgehen zu können benötige ich den Namen und die Meldeanschrift der Person, die sich zwar regelmäßig in der Siedlung aufhält, hier aber nicht gemeldet ist.

Leider wurde die Zusage der Polizistin bisher nicht eingehalten, deshalb besuchte ich noch einmal die kleine Polizeiwache. Die Beamtin war anwesend und teilte mir mit, dass sie die Person noch nicht aufsuchen konnte, weil sie einige Tage krank war. Sie versprach mir aber, dass Sie mir die Adresse noch besorgen wird.

Danach kümmerte ich mich um die französische Bulldogge einer Nachbarin. Die Frau ist stark gehbehindert, und der Hund hört nicht besonders gut auf die Frau. Sowohl Buddy, als auch sein Frauchen, sind immer froh, wenn ich den Hund begleite, weil der Hund an meinem Rollstuhl mal so richtig Gas geben kann.

Heute gab es dabei einen merkwürdigen Vorfall, weswegen ich mich veranlasst sah, die Polizei anzurufen. Dabei muss man wissen, dass ich, als der ehemalige Vorsitzende des Beamtendumm-Fördervereins, durchaus ein kritisches Verhältnis zur Polizei habe.

Mein erster negativer Kontakt zur Polizei Gelsenkirchen hatte ich vor über 25 Jahren genau mit der Beamtin Nieland. Damals wurde behauptet, ich hätte unrechtmäßig versucht Arbeitslosengeld/Arbeitslosenhilfe zu beziehen, weil ich angeblich falsche Angaben in dem Antrag gemacht haben sollte. Es wurde behauptet, dass ich in dem Antrag eine Firma angegeben hätte, die es in Wirklichkeit nicht gab.

Dieser Vorwurf war leicht zu entkräften, denn ich habe bei der Beamtin Nieland eine Aussage gemacht, und dabei Unterlagen, wie Ausgangsrechnungen, Eingangsrechnungen und Kontoauszüge vorgelegt. Später erfuhr ich, dass die Beamtin, trotz dieser Beweise, mich in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft als Betrüger bezeichnet hatte. Das kam bei mir natürlich nicht gut an.

Die Staatsanwaltschaft Essen erhob, trotz dieser Beweise, Anklage gegen mich. Allerdings kam es nie zu einer Verhandlung, weil die Gemeinde Oberlungwitz, in Sachsen, schriftlich bestätigen musste, dass diese Firma doch existiert hatte. Tatsächlich gab es diese Firma in Sachsen nicht nur einmal, sondern sogar 5 mal, und viele Gemeinden, darunter auch Oberlungwitz, waren Kunden von BUNTSPECHT-FOTO.

Trotz meine negativen Erfahrungen mit der Polizei Gelsenkirchen, bin ich im Präventionsrat von Gelsenkirchen-Hessler aktiv. Doch leider muss ich auch dabei feststellen, dass die Polizei im Präventionsrat dem Bürger mitteilen, was er in bestimmten Situationen machen soll, aber wenn es dann zu so einer Situation kommt, reagiert die Polizei häufig ganz anders, als man das erwarten sollte. Die Tipps des Präventionsrates sind also nicht viel wert.

So rät die Polizei im Präventionsrat, dass man beim Vorliegen einer Straftat die Polizei rufen soll, und auch Anzeige erstatten soll, aber wenn man dann in so eine Situation gerät, dann ist der Tipp nicht mehr viel wert.

So gab es zum Beispiel im Jahr 2020 eine Straftat gegen mich, als ein 18-Jähriger mich vor meiner Wohnung angegriffen hatte und ich mich dann wehren musste. Von dem Vorfall gab es sogar ein Video. Dieses Video bekam auch die Polizei zu sehen, und PK Pfeiers behauptete, das nicht der 18 jährige mich angegriffen hätte, sondern ich ihn. Ich wusste, dass das nicht stimmte, und verlangte deshalb von den Beamten, dass er das Video als Beweis sichert. PK Pfeifers lehnte dies aber ab mit dem Hinweis, dass seine Aussage bei Gericht ausreichen würde.

Wegen der Falschaussage des Polizisten wurde das Strafverfahren gegen den 18 jährigen eingestellt, und ich landete auf der Anklagebank. Schlechte Karten, denn das Beweisvideo lag weder dem Gericht, noch mir vor. Doch zum Glück hatte das Gericht 2 Zeugen geladen, wovon einer das Video hatte. Die Richterin und die Staatsanwältin sahen sich also das Video an, und stellten fest, dass 18 jährige mich angegriffen hatte, und die schriftliche Aussage des PK Pfeifers falsch war.

Dann gab es am 14.6.2024 einen Vorfall mit mehreren Freeway Riders in der Siedlung. Auch hier habe ich die Polizei gerufen und wollte Strafantrag gegen mehrere Personen stellen. Das Verhalten der beiden Polizisten war jedoch absolut konträr zudem, was die Polizei im Präventionsrat dem Bürger rät. Der Beamte hatte massiv versucht mich davon abzuhalten einen Strafantrag zu stellen, weil die Staatsanwaltschaft die ist sowieso einstellen würde. Das war mir natürlich durchaus bekannt, und so ist es auch tatsächlich gekommen, aber im Präventionsrat rät die Polizei trotzdem, dass man Strafantrag stellen solle.

Als ich mit dem Hund heute durch die Siedlung fuhr/ging rannte ein Jugendlicher an mir vorbei. Einige Meter hinter ihm rannte ein weiter Jugendlicher an mir vorbei. Dies war zunächst noch nicht unbedingt ungewöhnlich. Es stellte sich aber heraus, dass hier nicht einfach 2 Jugendliche rannten, weil sie es eilig hatten, sondern der eine Jugendliche rannte von dem zweiten Jugendlichen davon, und wurde von diesem verfolgt.

Bei dem ersten Jugendlichen, in der grünen Jacke, handelte es sich um einen Deutschen, und bei dem zweiten Jugendlichen erkennbar um einen Ausländer, der vermutlich aus einem muslimischen Land stammte. Als der deutsche Jugendliche mich überholte rief er kurz „ Hilfe“. Allerdings rief er das nur einmal, und relativ leise. Da ich von den beiden Jugendlichen in einer Kurve auf der Höge RGH 38 überholt wurde sah ich nicht, wie der ausländische Verfolger den deutschen Flüchtigen einholte. Als ich die beiden wieder sah, hatte der Verfolger den Flüchtlingen bereits mit einem Arm „umarmt“, so dass nicht ganz klar war, was da gerade los war. Theoretisch hätten es auch Freunde sein können, aber das war höchstwahrscheinlich nicht der Fall. Der Deutsche jammerte, dass er doch überhaupt nichts getan hätte, während sein Verfolger behauptete, dass er seine Schwester angefasst hätte. Von einer Schwester war aber weit und breit nichts zu sehen.

Der Verfolger „führte“ dann den Deutschen ab. Auf dem Foto sieht das vielleicht anders aus, aber es war klar, dass der Deutsche nicht freiwillig mit dem Verfolger weg ging. Die beiden kamen mir also wieder entgegen, und ich drehte mich mit meinem Rollstuhl um, und folgte den beiden. Der Verfolger war bemüht, dass ich ihm mit meinem Rollstuhl nicht dauerhaft folgen kann, und ging deshalb den Berg hinauf, wo einige Treppenstufen mir eine weitere Verfolgung zunächst unmöglich machte.

Dort entstand dann auch das Foto. Auf dem Foto ist sicherlich nicht eindeutig zu sehen, dass der Deutsche nicht freiwillig mitging, aber durch die vorherigen Aussagen war klar, dass das keine Bekannten waren, die freundschaftlich den Berg hinauf gingen. Auf dem Foto sieht man eine weitere Personen, die schwarz eingefärbt wurde, um sie unkenntlich zu machen. Auch diese Person hatte ein Teil des Gespräches mitbekommen, was ich nicht mehr mitbekommen hatte, und mir dies später mitgeteilt.

Nachdem der Deutsche und sein Verfolger, den man inzwischen durchaus auch als Entführer bezeichnen könnte, oben auf dem Berg angekommen waren bogen sie Links ab. Wenn man diesen Fußweg bis zum Ende weiter geht, endet er an der Küppersbuschstraße. Ich fuhr nun mit Buddy zur Küppersbuschstraße, dann bis zur Fürstinenstraße, und bog dort, am Kindergarten, rechts auf den Fußweg ab. Fuhr dann den Berg hinauf und sah dann den Deutschen und seinen „Entführer“/Verfolger auf einer Bank sitzen. Der Deutsche war ganz offensichtlich eingeschüchtert, und sprach mit mir kein Wort, während der Verfolger gleich aggressiv wurde, und behauptete, dass der Deutsche angeblich sein Freund wäre. Als ich ihm erklärte, dass dies kaum sein könnte, weil ich ja das Gespräch mitbekommen hatte, behauptete er, dass der Deutsche in angeblich nicht gekannt hatte, ihn aber jetzt kennen würde. Das was er sagte Klang nicht so ganz logisch, das kann aber auch daran gelegen haben, dass sein Deutsch nicht das Beste war.

Auf jeden Fall war klar, dass er unbedingt wollte, dass ich verschwinde, und ihn mit dem Deutschen alleine lasse. Da er dabei weiter aggressiv zu mir war, entschloss ich mich den Notruf der Polizei zu wählen.

Wenn man mit dem Handy eine Nummer wählt mit dieser Anruf normalerweise mit dem Zeitpunkt des Anrufs, und der Anrufdauer in der Anrufliste gespeichert. Das gilt leider nicht, wenn man den Notruf der Polizei wählt. Von daher ist im Handy nicht erkennbar, wann der Anruf genau getätigt wurde, und wie lange das Gespräch gedauert hatte. Da ich jedoch die Halterin des Hundes um 16:57 Uhr angerufen hatte, kann ich ungefähr sagen, dass der Anruf bei der Polizei um circa 17:15 Uhr erfolgt sein dürfte. Das Gespräch müsste von der Polizei aufgezeichnet worden sein. Ziel des Anrufs war natürlich, dass die Polizei einen Streifenwagen vorbei schickt, um aufzuklären, was da los ist, und um eine eventuelle Straftaten zu beenden oder zu verhindern. Ich erklärte also zunächst was ich beobachtet hatte, und die Polizei wollte dann mit dem möglichen Straftäter sprechen. Dies gestaltete sich jedoch ziemlich schwierig, da die Polizei den Mann ziemlich schlecht verstand, da er nicht das beste Deutsch sprach. Ich habe den Wunsch des Polizisten sowieso nicht ganz verstanden, den anstatt mit dem möglichen Straftäter zu sprechen, wäre es aus meiner Sicht wesentlich sinnvoller gewesen mit dem vermeintlichen Opfer der Straftat zu sprechen. Dieser Wunsch wurde aber von der Polizei nicht geäußert. Überhaupt verhielt sich das mögliche Opfer aus meiner Sicht sehr merkwürdig, denn er hätte sich ja auch von sich aus Mal äußern können. Er wirkte auf mich stark eingeschüchtert und hat weder mit mir, noch der Polizei ein Wort gesprochen.

Nachdem die Polizei mit der möglichen Straftäter telefoniert hatte, wollte man mit mir wieder sprechen. Mir wurde dann erzählt, dass ich mich nicht um die Sache kümmern sollte da der Polizist der Meinung war, dass es im Moment einen Trend bei den Jugendlichen gibt sich zum „Spaßkloppen“ zu verabreden.

Also nochmal zur Erinnerung, auf mich machte dies nicht so einen Eindruck. Mir wäre es lieber gewesen, wenn die Polizei einen Streifenwagen vorbei geschickt hätte um die Sache aufzuklären oder zu beenden.

Es ist schon manchmal sehr komisch, dass man auf der einen Seite immer wieder beklagt, es gebe zu wenig Zivilcourage, und die Leute würden zu oft wegsehen, und dann auf der anderen Seite mach die Polizei nichts, wo ist höchstwahrscheinlich angebracht gewesen wäre. Ich habe dann den Polizisten am Telefon noch mitgeteilt, dass ich nicht schuld sein will, wenn hier eine Straftat vorliegen sollte, denn ich meine, dass ich meiner Bürgerpflicht nachgekommen bin. Der Polizist vertröstete mich, und meinte, dass ich mich nicht weiter darum kümmern sollte. Da sich auch der Deutsche die ganze Zeit über überhaupt nicht zu Wort gemeldet hatte, habe ich die beiden dann wieder alleine gelassen, und bin zurück in die Siedlung gefahren. Dort traf ich dann die Person, die ich auf dem Foto schwarz eingefärbt habe, um sie unkenntlich zu machen. Diese Person teilte mir dann noch mit, was Sie von dem Gespräch zwischen den beiden mitbekommen hatte. Auch das hörte sich nicht so an, als wären die beiden Bekannte oder Freunde gewesen, sondern auch hier ging es um eindeutig um eine Bedrohung. So hatte der vermeintliche Entführer dem Deutschen mitgeteilt, dass er ihn zusammenwichsen werde, wenn es sich herausstellt, dass er seine Schwester angefasst hätte. Der Deutsche jammerte, dass er dies nicht getan hätte.

Also noch einmal, das Verhalten der beiden Jugendlichen war schon ziemlich komisch, aber noch schlimmer fand ich das Verhalten der Polizei, beziehungsweise dass Polizisten.

 

ALLES SCHALL UND RAUCH Stammtisch Ruhrgebiet

Ich habe mal versucht festzustellen seit wann es unseren Stammtisch gibt. Der Stammtisch wurde als ALLES SCHALL UND RAUCH gegründet, und der Ursprung war in der Schweiz.

Im Internet wurden Beiträge gefunden, die aus dem Jahr 2009 stammten.

Besuch des ASR-Stammtisch Köln

Am Dienstag den 15. September 2009 war es endlich wieder soweit. In der „Alten Liebe“ Köln/Rodenkirchen fand ein weiterer ASR-Stammtisch statt und diesmal durften wir einen besonderen Gast begrüßen: Freeman.

Der Stammtisch sollte natürlich wieder eine Gelegenheit sein, um sich gegenseitig auszutauschen. Aber an diesem Tag hatten wir natürlich auch viele Fragen, an Freeman. Deshalb stand dieser Stammtisch ganz unter dem Motto: Wir fragen und Freeman antwortet. …

Der Beitrag ist vom 21. September 2009. Bei uns war FREEMANN zwar nie, aber unser Stammtisch dürfte der letzte ALLES SCHALL UND RAUCH Stammtisch in Deutschland sein. Die meisten Stammtische in Deutschland  waren nach 1 bis 2 Jahren schon wieder Geschichte.

Soweit bekannt hatte nur der Stammtisch in Nürnberg und unser Stammtisch mehrere Jahre überlebt. Heute dürfte unser Stammtisch in Ruhrgebiet der letzte Stammtisch von ALLES SCHALL UND RAUCH in Deutschland sein.

Anfangs fand das Treffen alle 14 Tage statt. Später wurde er auf einmal monatlich reduziert. Das hat sich inzwischen wieder geändert. Jetzt trifft man sich 2x im Monat. Im Wechsel einmal am Montag, und einmal am Dienstag, damit auch die uns besuchen können, die an einem der Wochentage nicht kommen können.

Heute hat der Stammtisch  im Ruhrgebiet Besucher aus Köln, und Duisburg und auch aus dem Sauerland und Dortmund. Auch aus dem Münsterland kommen Besucher. Das Einzugsgebiet ist also enorm.

Bei Interesse kann der Ort und Termine erfragt werden.

16. Strafverfahren nach 2 Minuten gewonnen

Am Freitag habe ich mit unserem Ehrenvorsitzendem telefoniert. Herr Schreiber geht es gesundheitlich noch immer einigerma0en gut, nur sein linker Arm macht seit Wochen Probleme, was ihm das Aufstehen noch weiter erschwert.

Hinzu kommt noch, dass sein Elektrorollstuhl nicht mehr repariert wird, weil er als Totalschaden gilt. Ein Elektrorollstuhl für ca. 31.000 €, der nach 2 Jahren schon wieder ersetzt werden muss, das wird die Krankenkasse nicht freuen. Herr Schreiber rechnet hier mit der nächsten Klage.

Und Klage soll auch das Stichwort sein. Am Freitag (20.9.2024) hatte unser WiBöRoFAZ (WIRKLICH BÖSESTER ROLLSTUHLFAHRER ALLER ZEITEN) mal wieder ein Strafverfahren beim Amtsgericht Gelsenkirchen. (Den Titel WiBöRaFAZ hat er natürlich nicht von mir. So bezeichnet er sich spöttisch manchmal selbst.)

Herr Schreiber soll einen Türken, und weil der Türke auch einen deutschen Pass hat, nennt Herr Schreiber den als Teutschen, beleidigt haben.

Wer sich erinnert, vor ca. 2 Monaten gab es ein Strafverfahren gegen den Teutschen. Ob der wegen 3,4,5 oder mehr Strafverfahren angeklagt wurde, ist nicht bekannt. Fakt ist, dass er wegen mehreren Straftaten verurteilt wurde. Die Straftaten gegen Herrn Schreiber war der letzte Verhandlungspunkt der verhandelt werden sollte, aber die wurde nicht mehr verhandelt. Die hat man dem Teutschen quasi als Mengenrabatt geschenkt. Wie lauteten die Vorwürfe?

  1. Beleidigung
  2. Körperverletzung
  3. Sachbeschädigung

Prima durch die Einstellung, konnte jetzt die Staatsanwaltschaft wenigstens wieder Herrn Schreiber anklagen. Es gibt einen Videobeweis, wie Herr Schreiber von dem Teutschen angegriffen wurde, und sein Handy kaputt gemacht wurde, und ein weiteres Video, wo der Teutsche Herrn Schreiber als HURENSOHN bezeichnet, und meint DU KANNST MIR EINEN BLASEN.

Der Türke bestritt die Vorwürfe. Er behauptete, dass sich das Herr Schreiber alles eingebildet hätte, weil er Drogen genommen hätte. Hat das Handy eigentlich auch Drogen genommen?

Der Teutsche behauptete, dass Herr Schreiber ihn als „DRECKSMOSLEM“ bezeichnet hätte.

Tatsächlich erklärte Herr Schreiber, dass er sich überhaupt nicht mit dem Teutschen unterhalten hat, sondern direkt nach der ersten Beleidigung die Polizei anrief.

Zu dem Strafverfahren gegen den Teutschen kam er natürlich nicht. Es gab 2 Termine. Zum 3. Termin wurde er dann von der Polizei zur Verhandlung vorgeführt.

Zur Verhandlung am 20.9.2024 wurde er natürlich auch als Zeuge vorgeladen Auch seine Mutter wurde als Zeugin vorgeladen, die bei der angeblichen Beleidigung überhaupt nicht am Tatort gewesen sein soll.

Egal, beide waren natürlich auch zu diesem Termin nicht gekommen. Die Verhandlung dauerte mal gerade 2 Minuten. Richterin Klumpe hat das Verfahren nicht nur eingestellt, sondern auch noch mitgeteilt, dass sie das Verfahren bereits im Vorfeld einstellen wollte, aber die Staatsanwaltschaft Essen mal wieder mit einer Einstellung nicht einverstanden war.

Diese komische Staatsanwaltschaft hatte bereits 15 Strafverfahren gegen Herrn Schreiber initiiert, und scheiterte jedes mal, da war doch wohl klar, wie dieses Verfahren ausgehen würde.

Der BdF gratuliert Herrn Schreiber zu dem neuerlichen Sieg. 16 Freisprüche in 16 Strafverfahren der Staatsanwaltschaft Essen, ist sicherlich nicht alltäglich.

Welche Rolle spielt eigentlich die Polizei?

Zunächst mal eine Frage, wer braucht eigentlich die Polizei?

Braucht man in einer Demokratie die Polizei?
Die Antwortet lautet: JA.

Braucht man in einer Diktatur die Polizei?
Auch hier lautet die Antwort: JA.

Und braucht man im Faschismus die Polizei?
Die Antwortet lautet ohne Zweifel: JA.

Wie sieht es in einem Kaiserreich/Königreich aus?
Auch hier lautet die Antwort eindeutig. JA.

Von daher bin ich auch nicht grundsätzlich gegen die Polizei, ich verlange einfach nur, dass die ihre Arbeit bürgerfreundlich, gut und neutral rechtsstaatlich machen. Ist das zu viel verlangt? Ich meine nicht.

Auf die Frage, ob och mit der Polizei zufrieden bin, da lautet die Antwort: NEIN. Das ist eindeutig und ich meine, ich habe berechtigte Gründe dafür.

Seit über 25 Jahren wohne ich wieder in Gelsenkirchen, und fast solange habe ich Gründe mit der Polizei, bzw. einigen Beamten unzufrieden zu sein.

N.
Die erste Beamtin war die Beamtin N. Vor ungefähr 25 Jahren gab es mal eine Anzeige gegen mich, wegen des Verdachts des SOZIALLEISTUNGSBETRUG. Kann ich verstehen, ein krimineller Staat, der dir gleich 2x deine Geschäfte kaputt macht, hat hinterher wahrscheinlich auch keine Lust, wenn du dann deine Person dem Sozialamt zur Verfügung stellst.

Ich hatte beim Jobcenter ARBEITSLOSENHILFE beantragt, und die wollten natürlich nicht bezahlen. Also behaupteten sie, dass ich falsche Angaben gemacht hatte, weil es eine Firma niemals gegeben hätte, bei der ich gearbeitet hatte. Diese Firma gab es aber nicht nur einmal, sondern sogar 5x in Sachsen. In HOHENSTEIN-ERNSTTHAL, OBERLUNGWITZ, LICHTENSTEIN, CHEMNITZ und BURGSTÄDT. Dennoch behauptete die Gemeinde Oberlungwitz zunächst, dass es dort BUNTSPECHT-FOTO niemals gegeben hätte. Daraufhin stellte das Arbeitsamt Strafantrag gegen mich, wegen angeblichem Sozialleistungsbetrug.

Ich bekam Post von der Beamtin N. Dort machte ich meine Aussage, und brachte als Beweis,

  1. Eingangsrechnungen,
  2. Ausgangsrechnungen,
  3. Kontoauszüge, und
  4. eine Kassenabrechnung über die täglichen Bareinnahmen.

Das sollte doch wohl reichen, um zu belegen, dass die Firma tatsächlich doch existierte und ich keinen Sozialleistungsbetrug begangen hatte, oder?

Natürlich gilt ja auch noch die Unschuldsvermutung, bis mich eine Gericht diesbezüglich verurteilt hätte. Die Polizistin interessierte dies nicht, und die Beweise waren ich auch egal. Im Schreiben an die Staatsanwaltschaft bezeichnete sie mich als Betrüger.

Natürlich gab es daraufhin eine Anklage, aber es kam niemals zur Verhandlung, weil nämlich die Gemeinde Oberlungwitz in einem weiteren Schreiben zugeben musste, dass es das Fotogeschäft doch gab, und man sogar Kunde von BUNTSPECHT-FOTO war. Das galt nicht nur für Oberlungwitz, sondern auch für weitere Gemeinden, wie Hohenstein-Ernstthal, St. Egidien, Wüstenbrand etc.

Das die Beamtin N mich in einem Schreiben an die Staatsanwaltschaft als BETRÜGER bezeichnet hat, spricht nicht unbedingt für die Kompetenz der Frau.

B.
Sich mit mir anzulegen, das ist nicht unbedingt karrierefördernd. Der Beamte B- kann ein Lied davon singen. Inzwischen ist er aber im Ruhestand.
Der Beamte kassierte von mir eine Dienstaufsichtsbeschwerde, die für ihn Konsequenzen hatte. 6 Monate Fußstreife war für ihn in der Folge angesagt, Danach durfte er wieder mit dem Rad durch GE-Hessler fahren. Es folgte ein Kleinkraftrad, und später ein Motorrad. Es dürften 2 Jahre vergangen sein, bis der Beamte wieder mit dem Polizeiauto fahren durfte.
War der Beamte nachtragend? Ich weiß nicht, aber in der Folge bedrohte er mich mit einer Schusswaffe, wegen eines nicht bezahlten Knöllchen. Ist das nachtragend? Vielleicht könnte man das so sehen.

UNBEKANNT
Ich wollte bei der Polizei an der Feuerwache eine Anzeige aufgeben. Der Beamte, der die Anzeige aufnehmen sollte, weigerte sich, und begründete das damit, dass er mich kennen würde. OK, kann man machen, ist aber keine gute Idee.
Ich habe dann eine einstweilige Verfügung gegen der damaligen Polizeipräsidenten beantragt und erwirkt. Mit Gerichtsbeschluss ging ich erneut zur Wache, und nun konnte ich meine Anzeige aufgeben.

O.
Es gibt oder gab 3 Beamte mit diesem oder ähnlichem Namen. Bei einer Demo gegen Polizeigewalt (in Frankfurt) vor der Polizeiwache Gelsenkirchen filmte ich erkennbar meinen Rollstuhl und dort angebrachte Plakate. Ein Polizist lief in die Videoaufnahme und behauptete, an meinem Rollstuhl würde ACAB stehen, und das wäre eine Beleidigung.
Das stand da nicht, zumindest wenn man, wie in Deutschland üblich, von links nach rechts liest.
Wenn man dagegen von rechts nach links liest, dann stand da:
ACAB, IST DAS EINE BELEIDIGUNG?
Dieser Satz ist natürlich keine Beleidigung, egal, ob man den Satz von links oder rechts liest.
Der Beamte meinte, dass ich damit beim AG Gelsenkirchen nicht durchkommen würde, und stellte Strafantrag. wegen Beleidigung, und Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenen Worts.
Es kam nie zum Strafverfahren.
Der Satz mit ACAB bzw. BACA war natürlich keine Beleidigung, und die Vertraulichkeit des gesprochenen Worts war auch nicht verletzt, denn ich habe den Polizisten ja nicht gezwungen in eine erkennbar laufende Videoaufnahme zu laufen.

PK P.
Am 27.4.2020 wurde ich von Robin O. angegriffen. Zunächst boxte mich der damals 18-jährige mit seinem rechten Arm gegen die Brust. Danach versuchte er einen Kopfstoß, der aber nicht traf, vielleicht auch nicht treffen sollte. Und dann boxte er mit mit seiner linken Hand in den Bauch, und versuchte danach zu flüchten.
Er war nicht nur zu dumm, sondern auch zu langsam, und so konnte ich ihm danach mit meinem Gehstock einen Schlag versetzen. Durch den Fluchtversuch traf ich ihn am Rücken.
Robin O. kam wieder zurück und trat nach mir, worauf ich den Angriff durch Pfefferspray beendete.
Sowohl der Angreifer, als auch ich riefen die Polizei. Was ich nicht wusste, ein Freund von Robin O. hatte den Angriff mit seinem Handy aufgenommen.
Als die Polizei kam, zeigte der Freund von Robin O. der Polizei das Video.
PK P. sah also das Video und behauptete frech, dass ich Robin O. angegriffen hätte. Ich habe dann verlangt, dass PK P- das Video als Beweismittel sichert, was er aber verweigerte.
Weil PK P. gegenüber der Staatsanwaltschaft behauptete, dass ich Robin O. angegriffen hätte, wurde das Strafverfahren gegen den Angreifer eingestellt. Dafür wurde ich angeklagt.
Schlechte Karten, wenn man keinen Zeugen hat, und der Polizist eine Falschaussage macht.
Ich habe das Verfahren trotzdem gewonnen, denn Robin O. war zum Glück dumm genug, während seiner Zeugenaussage zu erwähnen, dass er sogar ein Video von dem Vorfall habe.
Als die Richterin und die Staatsanwältin das Video sahen, blieb ihnen nichts anderes übrig, als mich freizusprechen. Ich hatte aber den Eindruck, dass die Richterin auch so nicht geglaubt hatte, dass ich den 18-jährigen angegriffen hatte.
Die Zeugenaussage des lügenden Beamten wurde nicht mehr gebraucht.

https://feldmark.news.blog/2020/12/01/luegt-pk-pfeifers/

2 unbekannte Polizisten.
Am 14.6.2024 hatte ich die Polizei gerufen, weil mich 4 Typen von den FREEWAY-RIDERS beleidigt und bedroht hatten. Zunächst war die Polizistin durchaus auf meiner Seite, aber der Polizist wollte unbedingt verhindern, dass ich Strafantrag gegen die Typen stelle. Ich musste erst lautstark werden, bis der Beamte doch die Strafanzeige aufnahm.
Später unterhielten sich beide Polizisten ohne mich, mit Personen, die inzwischen ebenfalls eine Anzeige bekamen.
Der Sachverhalt ist etwas kompliziert und umfangreich, deswegen wird hier nicht näher drauf eingegangen. Evtl. gibt es dazu noch einen extra Beitrag.
Es existiert aber ein Video, das mich bestätigt, aber hier nicht veröffentlicht werden kann, wegen Persönlichkeitsrechten.
Nach dem Gespräch zwischen den beiden Polizisten und den 2 Personen, kamen die Polizisten nochmal zu mir, und die Frau wurde direkt unverschämt. Eigentlich müsste ich gegen diese Polizistin ebenfalls Strafantrag stellen, oder zumindest eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

Am 19.8.2024 gab es bisher den letzten Polizeieinsatz, und auch von diesem Tag gibt es ein Video.
Ich kam gegen 21:20 Uhr vom Stammtisch zurück in die Siedlung. Kevin, ein Mann, der nicht in der Nähe bzw. Siedlung wohnt, hat mich gleich angemacht, und beleidigt. Dabei behauptete er, dass er seine Informationen von dem Polizisten und der Polizistin hatte, die ich am 14.6.2024 gerufen hatte, wegen den FREEWAY-RIDERN.

Am 29.8.2024 wurde eine Bekannte von mir von einem Mann angesprochen, der ebenfalls regelmäßig mit Kevin abhängt. Auch dem passt es nicht, dass ich durch einen Bereich der Siedlung fahre, den die offenbar für sich beanspruchen. Es handelt sich um eine öffentliche Fläche, die diese 3 Familien erst seit weniger als einem Monat nutzen, der denen aber deswegen nicht gehört. Vielen Anwohnern passt das gar nicht, dass die sich da regelmäßig rumtreiben. Eine Abmahnung eines Vermieters hat zumindest eine Familie bereits bekommen. Andere Anwohner filmen die regelmäßig und haben Unterschriften gesammelt. Manche bezeichnen die Familien schlichtweg als Assis.
Der Mann wollte nicht nur erreichen, dass ich den Bereich nicht mehr benutze, sondern er teilte der Bekannten auch mit, dass man mich zusammenschlagen würde, und er dann vor einer Kamera sitzen würde, und belegen könnte, dass er nicht der Angreifer gewesen sein könnte.
Dieser Mann teilte meiner Bekannten auch mit, dass ich vorbestraft wäre. Diese Information hätte ihm die Polizei am 19.8.2024 mitgeteilt.
Die Bekannte weiß aber, dass ich NICHT vorbestraft bin. Mein Zentralregisterauszug enthält absolut keine Einträge. Die Frau teilte dem Mann mit, dass ich MISTER FREISPRUCH bin, und sämtliche Strafverfahren bisher gewonnen habe.

Natürlich muss es nicht absolut stimmen, wenn hier behauptet wird, man habe die Informationen von der Polizei erhalten, aber auszuschließen ist es sicherlich nicht.

FREMDBEITRAG: Klage vor dem Verwaltungsgericht

AGENT Türkontrolle
Übernehmen SIE !!!

Die Arbeit als Justizwachmeister im Landgericht oder Amtsgericht bringt nicht sehr viel Abwechslung. Kontrolle der Besucher auf verbotene und gefährliche Gegenstände

Vorführung aus den Haftzellen, Verteilung der Post und Faxe / Akten, Sitzungsdienst.

Einen besonderen Auftrag gab es für die Justiz Wachtmeister
am letzten Donnerstag.

In einer Strafsache ging beim Verwaltungsgericht am 29.8. um kurz nach 8 Uhr in Gelsenkirchen eine Klage und ein Eilantrag ein.

Dieser war gerichtet gegen das Amtsgericht Gelsenkirchen und die Staatsanwaltschaft Essen.

Dies ist eine sehr ungewöhnliche Klage, muss aber natürlich bearbeitet werden.

Am 29.5.2024 und 19.07.2024 hat der Verteidiger in einem Strafverfahren vor dem Schöffengericht Akteneinsicht beantragt. Zwischen Juni 2023 und Ende Mai 2024 war in der Akte nichts passiert.

Es gab keinen neuen Hauptverhandlungstermin.
Es wurde nicht über Haftbeschwerden entschieden.
Es wurde nicht über Befangenheitsanträge
entschieden.

Der Verteidiger kennt keinen der Anträge…

Nachdem der Angeklagte sich über das Landgericht an die Beschwerdekammer wandte, kam etwas Bewegung in die Akte.

Am 05.08.2024 verschwindet die Akte nach Bochum. Zu einer nicht am Verfahren beteiligten Rechtsanwältin, die ihren Kanzleisitz mit Bochum
angibt.

Die Wahrheit sieht ganz anders aus…

Zwischen dem 05.08 -30.08.2024 liegt also diese Akte bei der Rechtsanwältin in Bochum. Die Akte hat 30! Leitz Ordner, dürfte also irgendwo in der Kanzlei im Wege stehen und stören.
Wenn man denn in der Kanzlei ist…

Nun hatte die Justiz mit der Klage vor dem Verwaltungsgericht und mit der Klage vor dem Landgericht Bochum, auch vom 29.8. kurz nach 12 Uhr, auf Herausgabe der Akte, sich mit massiven Vorwürfen herum zu schlagen:
Nämlich nichts anderes, als die Verletzung von Grundrechten. Recht auf ein faires Verfahren Beschleunigungsgebot in Strafsachen.

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Landgericht Essen wurde am 21.7.24 eingereicht. Am 20.8.24 hat das OLG Hamm den SACHSTAND beim Landgericht Essen erfragt und keine Antwort bekommen.

Diese Anfrage ging an die Staatsanwaltschaft Essen und wurde dort auch nicht weiter bearbeitet. Genau so, wie die Beschwerde, da muss die
Staatsanwaltschaft Essen die Akten natürlich nach Hamm zur Generalstaatsanwaltschaft schicken und nicht zum Amtsgericht.

Welch ein Zufall.
Und diese Akten, 2 Umzugskartons, 30 Leitz Ordner, liegen in Bochum.
Und diese Anwältin bewegt sich keinen Meter und ruft auch den Kollegen nicht zurück.

Nun ist der Angeklagte nicht auf den Kopf gefallen und telefoniert am 23.8.24 selbst mit Bochum.

Die Akten werden im Moment abgeholt…

Am 27.8. sind die Akten nicht in Gelsenkirchen

Am 29.8. sind die Akten immer noch nicht in
Gelsenkirchen…

Am 29.8. telefoniert der Angeklagte nun nochmals mit dieser seltsamen Anwältin in Bochum. Und wieder wird gesagt und gelogen:

Die Akten sind schon lange lange weg.
Wenden Sie sich an das Amtsgericht und rufen SIE NIE MEHR in der KANZLEI an.

Am 30.8. knallt es dann in Bochum und die JUSTIZ WACHT MEISTER vom LANDGERICHT ESSEN marschieren, im Sinne eines ROLLKOMMANDO in die Kanzlei in Bochum ein und holen die Akten raus.
Die Justiz hat die Nase voll!

Das kann sich so eine erfahrene Richterin vom Schöffengericht nicht bieten lassen!!!

Der Angeklagte hat auch die Nase voll und verlangt von der seltsamen Anwältin, die in Wirklichkeit online aus Ostdeutschland arbeitet und mit einem russischen Rechtsanwalt, der auch nur Strafrecht macht, in einer
Beziehung lebt, die Übernahme der Verfahrenskosten für beide Verfahren, nämlich vor dem Landgericht und dem Verwaltungsgericht.

Das man so rotzfrech lügt, ist schon mehr als frech.
Man könnte denken, die entschuldigt sich..
Falsch gedacht.

Die drohen sogar mit Strafanzeige und meinen, der
Angeklagte habe sich als Amtsrichter am Telefon
ausgegeben…

Als wenn diese Anwältin wissen könnte, wer denn da
am Telefon ist…

Telefonisch erreichbar ist der OST Strafverteidiger
dann auch nicht..
Von wegen Notfall Handy.
Die Rufumleitung ist drin und die Nummer in
Bochum wird auch umgeleitet…

Die Rechtsanwältin sagt also am 29.8. „die Akten sind
schon lange weg“… in Wirklichkeit sind die JUSTIZ
WACHTMEISTER gerade erst zur Türe raus und
beladen den VW Transporter….um in der Hitze auf
der A40 die Akten in den sicheren Hafen des
Landgericht zu bringen…
Denn da liegt noch immer eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Richterin…
Die muss natürlich zu Lasten der Beschwerde beim
OLG Hamm bearbeitet werden…

Aber auch hier:
Falsch gedacht.

Diese seltsame Anwältin hat noch mehr gelogen:
Der Verteidiger habe sich niemals telefonisch in der
Kanzlei gemeldet und habe nie zwischen dem 20.8.
und 22.8. einen Rückruf verlangt…
Dann sind wir mal gespannt, was da alles in den
Akten steht.

Montag holt der richtige Anwalt, nämlich der Verteidiger, auch erst 3 Monate nach dem Antrag, die Akten in seine Kanzlei…

Hoffentlich nimmt er eine Sackkarre mit, sonst kriegt der Bandscheibenvorfall und man muss den austauschen…

Träumt EDEKA wieder von BRAUN statt BLAU?

EDEKA ist eine Genossenschaft, die sich aktuell versucht den Wahlkampf in Sachsen und Thüringen zu beeinflussen.  3600 Mitglieder soll EDEKA haben. Es darf bezweifelt werden, dass alle Mitglieder politisch gleich denken, deswegen ist es schon zweifelhaft, dass EDEKA versucht im Wahlkampf sich für bestimmte Parteien einzusetzen.

Laut Meinungsumfragen soll in Thüringen aktuell die AFD die stärkste Partei werden, und in Sachsen soll es entweder die AFD oder die CDU werden. EDEKA versucht dabei mit ihrer Werbung den Eindruck zu erwecken, als ob die AFD keine demokratische Partei wäre, und man lieber andere Parteien wählen sollte. Dabei versucht man die Blauen, also die AFD in die braune rechte Ecke zu rücken. Dumm nur, Blau ist nun Mal nicht braun. Während nun also die Blauen nicht braun sind, sieht das bei EDEKA ganz anders aus, zumindest nachweislich in der Vergangenheit.

EDEKA existiert seit 1898. 1933 passierte dann das.

Die Edeka-Gruppe forderte ihre Mitglieder auf, den NS-„Kampfbünden für den gewerblichen Mittelstand“ beizutreten. Am 18. April 1933 erklärte sie freiwillig ihre Gleichschaltung mit der Folge, dass ein erster und ein zweiter Präsident, jeweils mit NSDAP-Parteibuch, den Generaldirektor kontrollierten. Borrmann wurde 1933 Parteimitglied. Ab 1936 wurde das Handeln des Unternehmens nach dem Führerprinzip reglementiert.

Da kann wohl eine NAZI-Vergangenheit nicht geleugnet werden. Nicht BLAU aber BRAUN, das könnte da schon zutreffen.

Die aktuelle Werbekampagne gegen die AFD findet natürlich nicht bei allen Genossenschaftsmitgliedern, Zustimmung, besonders nicht in Sachsen und Thüringen, aber die Mitglieder wurden vorher wohl nicht gefragt.

So wie sich EDEKA 1933 der NSDAP angeschlossen hat, und wie man jetzt sich den Altparteien andienen will, so kann man wohl davon ausgehen, dass sich das wieder ändert, wenn die AFD wirklich die stärkste Kraft wird, oder sogar Regierungsbeteiligung übernimmt.

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 11.04.2024, Az. 5 Ws 64/24

Tenor

Der Antrag, die Hauptjugendschöffin T. ihres Amtes zu entheben, wird abgelehnt.

Gründe

1

I.

2

Der Vorsitzende des Jugendschöffenausschusses des Amtsgerichts Dortmund hat am 09.02.2024 beantragt, die für die Wahlperiode 2024 bis 2028 gewählte Hauptjugendschöffin T. gem. § 51 Abs. 1 GVG ihres Amtes zu entheben. Die Schöffin habe erklärt, aus Bekenntnisgründen ein Kopftuch zu tragen und hierauf auch in der gerichtlichen Verhandlung nicht verzichten zu können. Dies verstoße gegen § 2 Abs. 1 Justizneutralitätsgesetz NRW (im Folgenden: JNeutG NRW) und stelle eine gröbliche Amtspflichtverletzung dar.

3

Die Schöffin hat im Rahmen ihrer Anhörung erklärt, dass sie mit dem Kopftuch keine religiöse oder weltanschauliche Auffassung zum Ausdruck bringen wolle, sondern das Tragen des Kopftuchs als religiöse Pflicht verstehe. Auch ohne Kopftuch sei sie sehr schnell als Muslimin wahrzunehmen. Durch eine kopftuchtragende Schöffin werde die Vielfalt der Gesellschaft abgebildet und die gesellschaftliche Akzeptanz von Gerichtsurteilen erhöht.

4

Die Generalstaatsanwaltschaft ist dem Antrag auf Amtsenthebung der Schöffin beigetreten.

5

II.

6

Der Antrag auf Amtsenthebung der Schöffin war abzulehnen, da ihre Weigerung, das Kopftuch während der Gerichtsverhandlung abzunehmen, keine gröbliche Amtspflichtverletzung im Sinne von § 51 Abs. 1 GVG darstellt.

7

1)

8

Im Ansatz zutreffend ist der Vorsitzende des Jugendschöffenausschusses davon ausgegangen, dass die Weigerung der Schöffin, während der Gerichtsverhandlung auf das Tragen des Kopftuches zu verzichten, gegen § 2 Abs. 1 JNeutG NRW verstößt, wonach ehrenamtliche Richter in der gerichtlichen Verhandlung keine wahrnehmbaren Symbole oder Kleidungsstücke tragen dürfen, die bei objektiver Betrachtung eine bestimmte religiöse Auffassung zum Ausdruck bringen.

9

2)

10

Ferner bestehen keine durchgreifenden rechtlichen Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit von § 2 Abs. 1 JNeutG NRW. Der Senat nimmt insofern Bezug auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg (Beschluss vom 9. Mai 2022 – 2 L 102/22 –, Rn. 27 – 32, juris; ebenso: Beaucamp/Thrun, ZJS 2020, 373 ff.) und teilt insbesondere dessen Auffassung, dass das Verbot des Tragens religiöser Symbole während der Gerichtsverhandlung sich im Hinblick auf den hohen Rang des staatlichen Neutralitätsgebots und die geringe Eingriffsintensität als verhältnismäßig darstellt.

11

3)

12

Nach Auffassung des Senats stellt die Weigerung der Schöffin, das Kopftuch während der Gerichtsverhandlung abzunehmen, indes keine gröbliche Amtspflichtverletzung im Sinne von § 51 Abs. 1 GVG, sondern eine (sonstige) Unfähigkeit zur Ausübung des Schöffenamtes im Sinne von § 52 Nr. 1 GVG dar.

13

a)

14

Amtsenthebungsverfahren nach § 51 Abs. 1 GVG und Streichung von der Schöffenliste nach § 52 Abs. 1 GVG stehen in einem Ausschließlichkeitsverhältnis zueinander, so dass die Entscheidung, ob ein Amtsenthebungsverfahren einzuleiten oder eine Streichung von der Schöffenliste vorzunehmen ist, nur entweder in die eine oder in die andere Richtung getroffen werden kann (OLG Celle, Beschluss vom 23. September 2014 – 2 ARs 13/14 –, Rn. 3, juris)

15

b)

16

Ob die Nichtausübbarkeit des Schöffenamtes wegen des Tragens religiöser Kleidung unter § 51 GVG oder § 52 GVG zu fassen ist, wird uneinheitlich beantwortet und ist seit Einführung von § 2 JNeutG NRW – soweit ersichtlich – bislang nicht entschieden.

17

aa)

18

Teilweise wird eine Unfähigkeit zur Ausübung des Schöffenamtes verneint (AG Fürth (Bayern), Beschluss vom 7. Dezember 2018 –  441 AR 31/18 –, juris; KG Berlin, Urteil vom 9. Oktober 2012 – (3) 121 Ss 166/12 (120/12) –, juris). Begründet wird dies damit, dass § 52 GVG Bezug auf die §§ 32 bis 34 GVG nehme, in welchem das Tragen eines Kopftuchs nicht genannt werde. Wegen des hohen Grades an demokratischer Legitimation sei eine enge Auslegung von § 52 GVG geboten. Zudem bestehe für die Schöffin jeweils die Möglichkeit, gem. § 54 Abs. 1 S. 1 GVG ihre Entbindung von Dienstleistungen an bestimmten Sitzungstagen zu beantragen, solange sie sich aus religiösen Gründen nicht in der Lage sehe, in der Öffentlichkeit ihr Kopftuch abzulegen (AG Fürth (Bayern), Beschluss vom 7. Dezember 2018 – 441 AR 31/18 –, juris).

19

bb)

20

Die Gegenauffassung geht hingegen davon aus, dass eine Streichung nach § 52 Abs. 1 GVG von der Schöffenliste geboten sei (Goers, in: Beck´scherOK, Stand: 15.02.2024, § 51 GVG Rn. 17a; Schmidt/Schiemann in: Gercke/Temming/Zöller, 7. Auflage 2023, § 51 GVG, Rn. 3; AG Hamburg-St. Georg, Beschluss vom 28. Dezember 2018 – ID 847 –, juris; in diese Richtung wohl auch: Gittermann in: Löwe-Rosenberg, StPO, 27. Auflage, § 31 GVG, Rn. 19c), da die Erklärung, während der Hauptverhandlung ein Kopftuch tragen zu wollen, keine gröbliche Amtspflichtverletzung darstelle.

21

c)

22

Der Senat folgt der letztgenannten Auffassung.

23

aa)

24

Die gröbliche Verletzung der Amtspflichten im Sinne von § 51 GVG wird nach dessen Sinn und Zweck allgemein als Verhalten definiert, welches den Schöffen aus objektiver Sicht eines verständigen Verfahrensbeteiligten ungeeignet für die Schöffenamtsausübung macht, weil er nicht mehr die Gewähr bietet, unparteiisch und nur nach Recht und Gesetz zu entscheiden. (Goers, in: Beck´scherOK, a.a.O., § 51 GVG Rn. 9). Vorliegend geht es indes nicht um ein Fehlverhalten der Schöffin – diese praktiziert vielmehr lediglich ihre durch Art. 4 Abs. 1 GG geschützte Religionsausübungsfreiheit – sondern um eine Kollision der grundrechtlich geschützten Religionsausübung mit den staatlichen Neutralitätsvorgaben bei Ausübung des Schöffenamtes.

25

bb)

26

Ferner ist ersichtlich gesetzgeberisch nicht intendiert, dass Personen als Schöffen berufen werden, die nicht nur vorübergehend, sondern dauerhaft an der Ausübung des Schöffenamtes gehindert sind. Dies wäre indes die Folge, wenn man das religiöse Kopftuchtragen nicht als fehlende Eignung zur Ausübung des Schöffenamtes, sondern als gröbliche Amtspflichtverletzung verstehen würde. Bei dem letztgenannten Verständnis wäre eine Schöffin auch in Kenntnis des vorgenannten Umstandes zunächst zu berufen.

27

Soweit das Amtsgericht Fürth in diesem Zusammenhang die Auffassung vertritt, dass Schöffinnen nach ihrer Berufung jeweils ihre Entbindung gem. § 54 Abs. 1 GVG von der Dienstleistung an bestimmten Sitzungstagen beantragen müssten, wenn sie sich aus religiösen Gründen zum Ablegen des Kopftuches in der Öffentlichkeit nicht in der Lage sehen würden, und die unterlassene Stellung des Entbindungsantrags eine gröbliche Amtspflichtverletzung darstellen kann (AG Fürth (Bayern), Beschluss vom 7. Dezember 2018 – 441 AR 31/18 –, juris Rn. 14, 16), vermag dies nicht zu überzeugen. Denn die ständige Beantragung der Entbindung nach § 54 GVG stellt nicht nur einen mit erheblichem bürokratischen Aufwand verbundenen Formalismus dar, sondern führt bei einer gefestigten religiösen Überzeugung der Schöffin – wie hier – auch zum gleichen Ergebnis wie deren Streichung von der Schöffenliste.

28

Anerkannt ist zudem, dass über den Wortlaut von § 52 GVG hinaus auch sonstige Gründe die Unfähigkeit zur Ausübung des Schöffenamtes begründen können (Schmitt, in: Meyer-Goßner, 66. Aufl. 2023, § 52 GVG Rn. 1; Barthe, in: Karlsruher Kommentar, 9. Aufl. 2023, § 52 GVG Rn. 4; Duttge/Kangarani, in: HK-GS, 5. Aufl. 2022, § 52 Rn. 2 GVG).

29

d)

30

Der Senat ist aus den vorgenannten Gründen gehindert, die Schöffin nach § 51 Abs. 1 GVG ihres Amtes zu entheben. Der Senat vermag zudem die Schöffin nicht aus der Schöffenliste zu streichen. Denn zuständig für die Streichung aus der Schöffenliste nach § 52 GVG ist nicht der Senat, sondern der geschäftsplanmäßig für die Schöffenangelegenheiten im Sinn der §§ 31 ff. GVG i.V.m. § 34 Abs. 1 JGG bestimmte Jugendrichter (Schuster, in: MünchKomm, 1. Aufl. 2018, § 52 GVG Rn. 11), vorliegend somit der Vorsitzende des Jugendschöffenausschusses. Dessen Entscheidung ist gem. § 52 Abs. 4 GVG unanfechtbar.

Strafverfahren mit Vorführeffekt

Am 4. September und 22. September gab es zwei Straftaten eines Jugendlichen aus der Siedlung gegen meine Person. Hier wurde über diese Straftaten berichtet. Allerdings begnügte sich der Jugendliche nicht auf Straftaten gegen mich, sondern heute wurden gleich mehrere Straftaten gegen andere Deutsche verhandelt. Und genau das ist das Problem. Der Täter besitzt auch die deutsche Staatsbürgerschaft, und zusätzlich noch einen türkischen Pass.

Das bedeutet, wenn nun ein Deutscher eine Straftat gegen diese Person begehen würde, dann bekämen wir überall zu lesen, dass das eine ausländerfeindliche Tat war, weil dann das Opfer als Ausländer bezeichnet würde, da er ja einen türkischen Pass besitzt.

Da die Opfer der heute angeklagten Täter auch einen deutschen Pass besaßen, zählt das nicht als Straftat von Ausländern, sondern als Straftaten eines Deutschen gegen Deutsche.

So ist es bekanntlich auch bei der Statistik über Messerattacken. Da berichtete doch das Fernsehen, dass die Mehrheit der Messerstecher Deutsche wären. In 53 % sollen die Täter auch einen deutschen Pass gehabt haben, und 47  % der Täter hatten nur einen ausländischen Pass besitzen.  Eine merkwürdige Statistik, die das Ziel hat den Bürger zu verarschen, da es zunächst unerheblich ist die nackten Zahlen zu vergleichen. Um die Statistik richtig zu lesen, muss man nämlich die 53/47 % noch ins Verhältnis der Bevölkerungszahlen setzen.

Mal angenommen, der Anteil der Menschen in Deutschland die nur einen ausländischen Pass besitzen, würde 20 % betragen, dann würden doch 47 % der Messerstecher aus nur 20 % der Bevölkerung kommen, während 53 % der Messerstecher auch einen deutschen Pass besitzen. Schon das zeigt dann, dass der Anteil der Messerstecher bei der Bevölkerung mit einem nur ausländischen Pass deutlich über dem Anteil der Bevölkerung liegt, die auch einen deutschen Pass besitzen.

Es ergibt sich aber noch eine wesentlich wichtigere Frage.

47 % der Messerstecher sollen also nur einen ausländischen Pass besitzen, und damit der Gruppe der Ausländer angehören, während 53 % der Messerstecher mindestens einen deutschen Pass haben. Die wohl wichtigste Frage wird damit aber nicht beantwortet. Wie viele der Messerstecher mit einem deutschen Pass besitzen denn noch neben dem deutschen Pass einen weiteren ausländischen Pass?

Nimmt man mal an, dass auch deren Anteil nur bei 20 % liegt, dann würde es bedeuten, dass 10,6 % von den angeblich deutschen Messerstecher durchaus zu der Gruppe der Täter gezählt werden könnten, die einen ausländischen Pass besitzen. Und plötzlich sähe dies dann so aus.

53-10,6 = 42,4 % nur deutscher Pass

10,6 % mindestens ein ausländischer Pass und ein deutscher Pass

47 % nur ausländischer Pass.

Dies bedeutet dann, dass 47 % bzw. 57,6 % der Täter Ausländer sind, oder einen ausländischen Pass besitzen, und das, obwohl deren Bevölkerungsanteil noch immer unter 50 % liegt.

Zumindest einer der heute angeklagten und verurteilten Täter besitzt neben einem türkischen Pass auch noch einen deutschen Pass. Damit zählen seine Straftaten als Straftaten von Deutschen gegen Deutsche. Es gab übrigens mehrere Geschädigte. Da es sich um Straftaten von Jugendlichen handelte, war die Verhandlung nicht öffentlich, deshalb ist nicht bekannt, wer von den Anwesenden Opfer einer Straftat war, oder wer nur Zeuge einer Straftat war. Ich gehe davon aus, dass heute Straftaten gegen 5 oder 6 Geschädigte angeklagt waren. Auffallend war, dass sämtliche Geschädigten Deutsche waren. Der/die Täter dagegen sind Deutschtürken.

Der heutige Verhandlungstermin war keineswegs der erste Termin gegen die zwei Angeklagten. Die vorherigen Termine konnten nicht stattfinden, weil mein Täter nie zur Verhandlung erschien. So kam es heute zu einer Verhandlung mit Vorführeffekt, denn heute waren nicht nur die zwei Angeklagten da, sondern auch noch mehrere Polizisten, die das deutschtürkische Früchten zur Verhandlung vorgeführt haben. Eine Verhandlung also mit Vorführeffekt. Der vorgeführte Täter sah auch nicht glücklich aus.

Geladen wurde sämtliche Zeugen für 9:15 Uhr, allerdings wurde ich, als letzter Zeuge, erst um 10:45 Uhr. Man teilte mir mit, dass meine Zeugenaussage nicht mehr benötigt wird, weil die beiden Straftaten gegen mich inzwischen eingestellt wurden. Das macht die Justiz natürlich nicht ohne Grund, sondern es wird gemacht, wenn die anderen Straftaten bereits zu einer Verurteilung geführt hat.

Da es sich um eine Jugendstrafsache handelte, erfährt man leider nicht, wie hoch das Strafmaß ist, ich kann aber schon jetzt sagen, dass es deutlich zu niedrig ist, denn ich habe den Angeklagten beobachtet.

Als der Täter von der Polizei vorgeführt wurde, sah er sehr unglücklich aus. Während der Verhandlung scheint sich dies aber gebessert zu haben. Als die Richterin mir erklärte, dass die Strafverfahren gegen den Angeklagten in meiner Sache eingestellt wurde, fühlte sich der Angeklagte anscheinend wieder ganz groß. Er versuchte sogar mit mir starren Blickkontakt zu halten, das hat aber nicht geklappt. Er musste dich zuerst aufgeben. Hat der echt gedacht, ich würde mich von einem kriminellen Jugendlichen unter Druck setzen zu lassen?

Die Verhandlung hat bei diesem Straftäter nicht viel gebracht. Nach der Verhandlung standen die 2 Angeklagten und ein Vater vor dem Gericht. Sie bekamen nicht mit, dass ich ihr Gespräch mitbekam. Tatsächlich lässterten sie über den Rollstuhlfahrer. Offensichtlich merkt auch der Vater nicht viel, sonst würde er seinen kriminellen, gerade erst verurteilten Sohn nicht noch bei seinen kriminellen Machenschaften unterstützen.

Die Einstellung des Strafverfahrens in meinem Fall ist zwar juristisch nachvollziehbar, aber gut ist es trotzdem nicht, denn der Täter ist einfach zu dumm, um das zu kapieren. Der meint jetzt wahrscheinlich noch, dass er das so machen kann. Meine beiden Videos von den beiden Taten wollte natürlich auch niemand mehr sehen.

Der Tag sollte auch noch so weitergehen. Nach meiner Abholung vom Gericht fuhr ich zu einer Imbissbude. Dort stellte ich meinen Elektrorollstuhl vor dem Imbiss ab. Eine Tasche mit meinem Tablet, sowie ein Notfallhandy blieben am Rollstuhl befestigt. Den Rollstuhl hatte ich die ganze Zeit im Blick. Plötzlich bemerkte ich einen kriminellen Rumänen, der sich für meinen Rollstuhl auffallend interessierte. Der Kriminelle versuchte mein Notfallhandy vom Rollstuhl zu entfernen.

Es ist immer wieder erstaunlich. Jedem ist bekannt, wie schwer es mir fällt aufzustehen. Wenn aber so etwas vorkommt, dann klappt das plötzlich ohne große Probleme. Zugegeben, da bin ich kein Einzelfall. Eine Frau mit der gleichen Krankheit berichtete mal, dass sie sich kaum bewegen kann, aber wenn jemand FEUER, FEUER ruft, dann ist sie einer der ersten, die den Ort verlässt.

Ich kam zwar nicht mehr rechtzeitig zu meinem Rollstuhl, aber immerhin konnte ich mich bemerkbar machen, und den Kriminellen anschreien. Daraufhin ließ er sofort von seiner kriminellen Tat ab, und rannte davon.

Warum Menschen aus der Kirche austreten.

Juli 2019
Meine Antwort auf den Brief des Gemeindepfarrers nach meinem Austritt aus
der evangelischen Kirche mit der Frage nach dem Grund meines Austrittes.
Der Pfarrer fragte ob mein Austritt am Glauben oder an der finanziellen Belastung liegt.
Er bot mir auch an mit mir darüber zu sprechen.
Nach meiner Antwort hatte ich allerdings nichts mehr von Ihm oder der Gemeinde gehört!
Die Antwort schickte ich dem Gemeindepfarrer

Sehr geehrter Herr Pfarrer xxxxx,
im Juli haben Sie mir wegen meinem Austritt aus der evangelischen Kirche
geschrieben. Bitte entschuldigen Sie, daß ich mich erst jetzt melde. Ich
hatte einen längeren Krankenhausaufenthalt und es ist in den Wochen
einiges im Sinne des Wortes liegen geblieben!
Nach einem Erholungsurlaub und einer geplanten Reha bin ich im Dezember
wieder in einer Klinik, so daß ich erst einmal schlecht erreichbar
bleibe.

Vorausschicken möchte ich, daß ich auf meinem Weg durch unsere Welt
immer wieder mal den einen oder anderen Menschen kennen lernte, der
allein bei der Kirche den Halt fand sich im Leben zurecht zu finden
und/oder sich aus einem Sumpf zu befreien.
Aus diesem Grunde ist die Kirche an sich für mich nicht nur die
Manifestation einer über 1500 Jahre alten Kultur in Europa, die jeden
positiv determiniert der in unserem Kulturkreis lebt. Selbst Atheisten,
ob sie wollen oder nicht! Darum bedeutet Kirche nicht nur den
christlichen Glauben mit seinen Dogmen, sondern ganz besonders die
christlich-kulturelle Sozialisierung der Menschen seit mehr als 1500
Jahren.

Wie seit vielen Jahren war ich auch in diesem Juni zu einem jährlichen
Kongress in Österreich und sah im deutschen Fernsehen Teile des
Kirchentages in Dortmund.
Ich war entsetzt, daß in Zeiten der Säkularität vom EKD eine
demokratische Partei, die im Moment auch noch die einzige
Oppositionspartei ist dezidiert ausgeschlossen wurde.
Ich erinnere mich an den Anfang von 2016, wo alle Parteien versprachen
sich sachlich mit den Argumenten der Opposition zu reiben und die neue
Partei auf diese Weise zu zerlegen. Es hörte sich spannend an, aber es
fand nie statt. Ich warte bis heute auf den Austausch von Sachargumenten
der in meinen Augen immer das Kennzeichen von Demokratie war. Das gibt
es aber, gesellschaftsübergreifend und ÖRR/Printmedien-induziert nicht
mehr. Es gibt einen regelrecht gleichgeschalteten Block, der streng vom
ÖRR auf Kurs gehalten wird, und jede demokratische und sachliche
Auseinandersetzug unmöglich macht.

Als evangelisch erzogener Christ frage ich mich, was Luther wohl zu
dieser ganz sicher nicht freidenkerischen Blockade anderer
demokratischer Ideen gesagt hätte, die vor 20 Jahren noch einen breiten
Konsens hatten, damals noch weit weg von jeder Verleumdung ins
Rechtsradikale, Hätte Martin Luther so gedacht, wie der EKD heute
handelt, hätte es nie eine Reformation gegeben!

In einer Zeit, wo unzählige Verwüstungsanschläge, Angriffe auf Leib und
Leben und sogar Mordanschläge gegen Oppositionsprotagonisten und
Sympathisanten üblich sind, Menschen Repressionen am Arbeitsplatz
erleiden oder gar ihre Position verlieren, weil sie legitim eine andere
Vorstellung der Lebensumstände haben, als der Mainstream sie 24 Stunden
am Tag publiziert und wo Unternehmer, Wirte und Hotelbesitzer massiv
bedroht und sogar in die Pleite geschickt werden, wenn sie der
Opposition Räume vermieten, fühle ich mich in die sehr dunkle Zeit
zurück versetzt, von der meine Eltern und Großeltern mir ausführlich
berichteten und die es unter allen Umständen zu verhindern gilt! Meine
Großmutter wurde photographiert, wie sie aus dem Laden eines Juden trat,
auf dessen Schaufensterscheibe geschrieben stand „Kauf nicht beim
Juden“. Das Bild wurde in der Buerschen Zeitung veröffentlicht, mit dem
Namen meine Großmutter! So funktionierte bei den alten Nazis
Gleichschaltung. Wie heute schon wieder allein durch Prangerwirkung!
Heute haben wir wieder genau diese Verhältnisse. Nur heisst es heute
„Kaufe nicht bei einem AfD-Sympathisanten.
Und der öffentliche Ausschluss dieser demokratischen Partei durch den
EKD ist eine freiwillige Gleichschaltung. Mit allen erwartbaren Folgen.
Für die Gesellschaft, das Land und auch für die Kirche/n. Ich frage
mich dabei: „Wo ist der freidenkerische, in Frage stellende Geist
Luthers?“

Weil ich sicher bin, daß das was z.Zt. die Kirche/n prägt, im langen
Fluss der Zeit unerheblich sein wird, bin ich gelassen.

Mein Austritt aus der Kirche hat darum weder Gründe im Glauben, noch in
der finanziellen Tragbarkeit. Der Grund ist die Erkenntnis, daß ich als
lutherisch aufgewachsener und zum kritischen selbstdenken erzogener
Mensch undemokratisches und auch unreflektiertes Handeln nie
unterstützen kann!

Ich habe Ihnen offen über meine Gründe geschrieben. Nicht zuletzt, auch
um auf zu zeigen, daß offenbar leider ein Tsunamie rollt. Weg von den
Kirchen!

Ich hoffe, daß der Einblick, den ich Ihnen gab nicht nur interessant,
sondern auch nützlich für eigene Hinterfragungen ist.

Mit freundlichen Grüßen
Peter Lück

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