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Es ist inzwischen 9 Jahre her, da hat Herr Schreiber seinen ersten elektrischen Rollstuhl mit Aufstehfunktion erhalten. Normalerweise ist das nicht unbedingt ein Grund zum Feiern, aber da Herr Schreiber damals 3 Jahre, 1 Monat und 9 Tage um den Elektrorollstuhl gekämpft hatte, war der 28.1.2012 doch auch ein Grund zum Feiern.
Inzwischen hat er einen weiteren Elektrorollstuhl, und in diesem Jahr wird wohl der nächste Rollstuhl fällig sein.
Hier liegt ein Schreiben vor, in dem verbreitet wird:
„Die #DigitaleProzessbeobachtung ist durch. Sie wird bereits im Amtsgericht Frankfurt am Main praktiziert. …
… Das Gericht kann eine digitale Aufzeichnung der Gerichtsverhandlung gar nicht verbieten, wenn sie zur höchstrichterlichen an den EUGH oder an dass BMJV übergeben werden….“
… H… Manthey, H… Löffler, W… Grötsch, und O… Thalwitzer, wir haben gewonnen. 2021 wird für einige Juristen zum Ticket Ticket der Titanic werden…“
Das Schreiben wird von uns als Fake, bzw. zumindest für ziemlich fehlerhaft angesehen, und deshalb hier auch nicht im Original weiterverbreitet oder verlinkt.
Wir haben versucht die angegebenen Organisationen und Personen zu erreichen. Beim Amtsgericht Frankfurt war nicht bekannt, dass es eine digitale Prozessbeobachtung geben würde. Richtig ist zwar, dass es dort mal eine Gerichtsverhandlung gab, hier ging es um Fluggastrechte, wo Prozessparteien über eine Videokonferenz zugeschaltet waren, aber das hat nichts mit der behaupteten #DigitalenProzessbeobachtung zu tun.
Die angerufenen Personen wurden telefonisch nicht erreicht. Einmal wurde jedoch eine Nachricht auf den Anrufbeantworter gesprochen. Einmal wurde der Hörer abgenommen, aber keiner meldete sich. Beim zweiten Anruf ging auch keiner mehr ans Telefon.
Einen Rückruf gab es aber. Der Anrufer aus der Freiburger Ecke versuchte mir immer seinen persönlichen Fall mit den Behörden und Justiz näherzubringen, war aber zum Thema #DigitaleProzessbeobachtung etwas zurückhaltend. Es teilte mit, dass ihm nicht bekannt wäre, wer den Beitrag veröffentlicht, bzw. evtl. Verschickt hätte. Er konnte auch nicht bestätigen, dass es eine digitale Prozessbeobachtung beim Amtsgericht Frankfurt bereits geben würde.
Auf einen Fall in Gießen angesprochen meinte er dann, dass man dort die digitale Prozessbeobachtung bereits praktizieren würde. Das ist aber aus unserer Sicht auch nicht richtig. Richtig ist viel mehr, dass es dort einmal ein Verfahren gab, wo die Richterin es zuließ, dass die damalige Gerichtsverhandlung auf Video aufgezeichnet wird. Soweit bekannt, war das aber bisher ein einmaliger Fall. Daraus kann keineswegs geschlossen werden, dass beim AG Gießen regelmäßig oder auf Antrag einer Prozesspartei Gerichtsverhandlungen aufgezeichnet werden bzw. dürfen.
Der Gesprächspartner war von dem Schreiben auch nicht begeistert, und fand es zumindest irreführend. Allerdings befürwortete er die Forderung Gerichtsverhandlung aufzuzeichnen. So eine Forderung hatten auch schon Experten gestellt. Der damalige Justizminister lehnte die Forderung jedoch ab. Er verstand dies nicht als moderne Justizreform.
Auch beim BdF und den Lesern gibt es viele Behördenopfer und Justizopfer. Natürlich würden auch wir eine Videoaufzeichnung von Gerichtsverhandlungen befürworten, weil wir natürlich wissen wie sehr bei Gerichtsverhandlungen gelogen wird, und Richter ihre Macht regelmäßig missbrauchen. Was wir aber entschieden ablehnen ist das Verbreiten solcher Fake-Nachrichten. So etwas schadet allen Beteiligten.
Weihnachten und Neujahr sind vorbei. Und, was gab es bei euch zu essen?
Bei mir gab´s Döner und so ein Zeug, denn meine neuen Pflegeeltern sind Türken. Weihnachten habe ich zum Teil bei den Pflegeltern und teilweise in der Klinik verbracht. Nur zu meinem Bruder und zu meiner Mutter, da hat man mich nicht gelassen.
Vielleicht hatten die gerade nicht genug Personal/Polizisten, denn als die mich rausgeholt haben, kamen die mit über 20 Personen und Uniformierten angerückt.
Ich glaube, ich bin geheilt, denn ich kann lügen wir gedruckt. Ich lüge mindestens so gut, wie die hier in der Kinderpsychoklinik, und wie die vom Jugendamt. Wenn das das Ziel war, dann haben die das wirklich erreicht.
Das Jugendamt hat beim Familiengericht Bremerhaven beantragt, dass ich nicht auf der offenen Station untergebracht werden soll, sondern auf die geschlossenen Kinderstation. verlegt werde. Natürlich muss man so etwas begründen. Das Jugendamt begründet das damit, dass die Klinik behauptet und attestiert hätte, dass ich Weglauftendenzen hätte, und mich aus der Klinik entfernt hätte, und mich dadurch in Gefahr gebracht hätte.
Ach ja, ich erinnere mich aber gar nicht daran.
(…weiterlesen…)
Wir haben einen neuen Blog gefunden. Wieder hat ein unfähiges Jugendamt ein Kind aus der Familie genommen. Gerne hätten wir die dortigen Beiträge hier auch geteilt, aber das ist im Moment nicht so einfach zu bewerkstelligen. Aus diesem Grund wird hier nur ein einfacher Link zu dem Blog veröffentlicht. Den Blog findet man hier.
Auf der rechten Seite findet man noch Links zu den neuesten Beiträge des Blogs.
SPIELKIND war einige Zeit aktiv im SONNENSTAATLAND. Es handelt sich bei dieser Frau um eine Physiotherapeutin, die ursprünglich aus Ungarn stammt.
Vor 2 Jahren glaubte die Frau, dass sie im SONNENSTAATLAND über den Gründer und langjährigen Vorsitzenden des BdF stänkern müsste. SPIELKIND wohnt im Ruhrgebiet, und sie wollte sogar zu einem Strafverfahren von Herrn Schreiber kommen. Hat aber nicht funktioniert. Wie immer, wenn das SONNENSTAATLAND sich mit Herrn Schreiber angelegt hätte, endete dies im Fiasko für das SSL und deren Mitglieder.
Das Strafverfahren war dem Sonnenstaatland-Mitglied SYSTEMTREU zu verdanken. Die ist dort aber schon lange nicht mehr aktiv.
SYSTEMTREU wollte erleben, dass Herr Schreiber verurteilt wird, aber das ging gründlich schief. SYSTEMTREU dürfte nicht an der Verhandlung teilnehmen. Sie musste den Sitzungssaal verlassen. Dadurch bekam sie nicht direkt mit, wie Herr Schreiber freigesprochen wurde.
Auch EMZ gehört zum Sonnenstaatland. Auch sie kam zum Strafverfahren. Auch sie musste den Sitzungssaal verlassen. 300 Kilometer An- und Abreise, und alles für die Katz.
Am Härtesten traf es aber SPIELKIND. Auch die wollte eigentlich zur Verhandlung kommen. Sie kam jedoch nie an. Autofahren gehört wohl auch nicht zu ihren Stärken. Auf dem Weg zur Verhandlung hat sie einen ordentlichen Crash gebaut, und sich dabei fast umgebracht. Monatelang war sie nicht mehr beim SSL aktiv. Dann tauchte sie wieder auf.
Inzwischen ist es wieder still geworden. Am 14.11.2019 hat sie ihren letzten Beitrag veröffent, Das war vor einem Jahr. Was ist passiert? Ist sie wieder zu Verstand gekommen, oder hat sie wiederversucht Auto zu fahren? Hat sie sich etwa den Hals gebrochen?
Wer weiß genaueres?
Pflegeberatung für Deutschland
Dr. Weigl – Düsseldorf
199 € einmalig plus
999 € Erfolgshonorar
:……………….
Pflegeberatung Steinröhder – Rheinbach
149 € Erstbesuch plus
499 € Erfolgsfall
Oder
249 € fest
In der zweiten Monatshälfte Oktober wurden in Deutschland mehr Menschen positiv auf Corona getestet, als vor dem Lockdown im Frühjahr.
Allerdings handelt es sich dabei nur um halbwahre Zahlen, da man die Zahlen aus März 2020 keineswegs mit den Zahlen heute vergleichen kann. Dafür wurden im Frühjahr viel zu wenig Menschen getestet, um „echte“ Zahlen bekommen zu können, die mit den heutigen Zahlen vergleichbar wären..
(…weiterlesen…)
Corona-City wird man, wenn es pro 100.000 Einwohner mindestens 50 positive Corona-Fälle gibt.
<…weiterlesen…>
https://coronacity.wordpress.com/2020/10/13/37/
Essen – Nachdem eine umstrittene Broschüre der Essener Polizei zu kriminellen Clans bekannt geworden ist, hat der SPD-Landtagsabgeordnete Serdar Yüksel die Absetzung von Polizeipräsident Frank Richter durch Innenminister Herbert Reul (CDU) gefordert.
Brennstoff in Broschüre „Arabische Familienclans“
In der 20-seitigen Broschüre „Arabische Familienclans. Historie. Analyse. Ansätze zur Bekämpfung“ führt die Polizei-Professorin Dorothee Dienstbühl unter anderem aus, dass es bei Clans eine „verbreitete Angst vor Hunden“ gebe, weibliche Polizistinnen „Reizfaktoren“ seien und der zur Schau gestellte Luxus von Clan-Mitgliedern oftmals „allerdings Show“ seien.
Das Heft, das Dienstbühl 2019 als Schulunsgmaterial für die Essener Polizei erstellt hatte, wurde durch Recherchen der Zeitung „Welt“ bekannt.
Der SPD-Landtagsabgeordnete Serdar Yüksel sprach gegenüber dem WDR von einem „Sammelsurium von Stereotypen“ und kritisierte eine „rassistische Komponente“ der Broschüre.
Innenminister soll Frank Richter absetzen
„Das Polizeipräsidium Essen braucht einen personellen Neuanfang an der Spitze“, sagte Yüksel am Freitag. Die Broschüre habe nach den WhatsApp-Chats für ihn „das Fass zum Überlaufen gebracht.“ Innenminister Reul müsse Richter absetzen. Dass der Polizeipräsident auch „ein SPD-Parteibuch besitzt, ist mir piepschnurzegal“, so Yüksel.
Lt. WIKIPEDIA wurde Serdar Yüksel am 27. April 1973 in Essen geboren. Sowohl Aussehen und Name verraten, dass er der Sohn von Einwanderern ist. Als Landtagsabgeordneter muss er natürlich die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Ob er darüber hinaus auch noch die türkische Staatsbürgerschaft besitzt (doppelte Staatsbürgerschaft) ist nicht bekannt, bzw. wurde bisher nicht veröffentlicht.
Serdar Yüksel (* 27. April 1973 in Essen) ist ein deutscher Politiker (SPD) und seit 2010 Mitglied des Landtags Nordrhein-Westfalen.
Serdar Yüksel ist der Sohn eines im Jahr 1964 aus der Türkei eingewanderten Arbeiters kurdischer Abstammung, der dann bei Krupp arbeitete und sich in der IG Metall engagierte. Yüksel besuchte, trotz einer Empfehlung nach der Grundschule für Realschule oder Gymnasium, zuerst die Hauptschule. Nach seinem Hauptschulabschluss in Wattenscheid besuchte er die Fachoberschule in Bochum und schloss 1994 eine Ausbildung als Krankenpfleger ab. Er war bis 2010 als Intensivkrankenpfleger tätig. Parallel dazu studierte er zunächst Pflegewissenschaften an der Evangelischen Fachhochschule Bochum; beendete dies jedoch nicht. Yüksel wechselte dann aber in ein berufsbegleitendes einjähriges Fernstudium der angewandten Gesundheitswissenschaften. Er schloss dies 2008 mit einem Kurszertifikat als Gesundheitsmanager ab.[1]
Yüksel ist Mitglied der Glaubensrichtung er Aleviten.[2]
2010 gab es einen Beitrag über Serdan Yüksel auf DW.com
Es geht mal wieder um dieses Urteil des OVG Bremen. Die Klägerin und Gewinnerin des Verfahrens ist dem BdF persönlich bekannt. Der BdF war auch an der Entstehung des Urteils beteiligt.
…
Klicke, um auf 20200525-hb-ovg-beschluss_anonym-01.pdf zuzugreifen
…
Es gibt auch schon verschiedene Beiträge über die Entscheidung.
Z.B. hier
und auch hier
SO SEHEN SIEGER AUS: Tillmann gewinnt gegen die Stadt Bremerhaven.
Jetzt hat auch noch Rechtsanwalt Roland Rosenow das Urteil des OVG Bremen kommentiert.
https://www.sozialrecht-rosenow.de/
Hier der Beitrag des Rechtsanwalts.
A18-2020_Das_Persönliche_Budget_in_der_KJH
…
Am 13.9.2020 fanden in NRW Kommunalwahlen statt. Auch in Gelsenkirchen natürlich. Die meisten Stimmen in NRW bekamen die Kandidaten der CDU. Als wirklicher Gewinner darf sich diese Partei aber nicht fühlen, denn im Gegensatz zur letzten Kommunalwahl hat auch die CDU wieder Stimmen verloren.
Die AFD, die FDP und DIE GRÜNEN haben landesweit Stimmen dazugewonnen. Immerhin 8,3 % konnten DIE GRÜNEN in NRW dazugewinnen. Doch die Unterschiede sind schon enorm.
Zugegeben, die Überschrift ist hier nicht ganz richtig, weil sich die folgenden Zahlen auf die letzten Landtagswahlen beziehen. Eine entsprechende Rangliste gibt es bisher nicht für die Kommunalwahlen, bzw. wurden bisher nicht gefunden.
Es geht um folgende Statistiken.
https://www.wahlergebnisse.nrw/landtagswahlen/2017/aktuell/afd.shtml
und
https://www.wahlergebnisse.nrw/landtagswahlen/2017/aktuell/gruene.shtml
Man sieht, dass die AFD das beste Ergebnis im Wahlkreis GELSENKIRCHEN II erzielt hat. DIE GRÜNEN landen in diesem Wahlkreis auf Platz 118. Das war damals ihr 11 schlechtestes Ergebnis.
Weiterlesen „KOMMUNALWAHL GELSENKIRCHEN: AFD Platz 1 – GRÜNE Platz 124“
Der bisherige Oberbürgermeister Frank Baranowski von der SPD wurde 2014 mit 67,4 % zum OB wiedergewählt. Ein wahnsinniges, und auch nicht nachvollziehbares Ergebnis. Die vermutlich ärmste Großstadt Westdeutschlands wählte damals nach dem Motto „Immer weiter so2.
In den letzten Jahren entwickelt sich die SPD in Deutschland in Richtung 5% Partei. Ein Absturz folgt dem vorherigen. Es war also zu erwarten, dass es auch für die SPD bei der diesjährigen Kommunalwahl in Gelsenkirchen kräftig bergab gehen würde. Mit einem Minus von ungefähr 20 % wurde hier gerechnet.
Bei der Oberbürgermeisterwahl scheint das zustimmen. Die Kandidatin der SPD bekam bisher 40,5 %. Auch wenn das noch kein endgültiges Ergebnis ist, würde es bedeuten, dass die Kandidatin der SPD stolze 26,9 % weniger Stimmen erhielt als noch Baranowski. Das bedeutet, dass es in Gelsenkirchen zu einer Stichwahl kommen wird. Man kann aber davon ausgehen, dass die SPD-Kandidatin trotz der massiven Verluste die Stichwahl gewinnen wird. Der CDU-Kandidat kommt nur auf 24,9 %.
Jörg Schneider von der AfD erreichte als drittplatzierter 12,2 % und landet noch vor BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN.
Doch nicht nur bei der Kandidatenwahl gab es ein kräftiges Minus für die SPD, sondern auch bei der Ratswahl verlor die SPD mit über 15 % mehr als deutlich. Von 50,2 % ging es runter auf 35,1 %.
Zur „Corona-Demo“ am 29.8.2020 in Berlin – Beitrag vom 30.8.2020
Berlin: Verbot des Demonstrationsverbots – Wie in den 70er, 80er Jahren –
Wir Kritischen PolizistInnen waren gestern mit vier Mitgliedern vor Ort: „Was für ein beschämendes Bild für einen verdienstvollen Innensenator“
P R E S S E MI TTE I LU N G
Was war los?
Berlin: Verbot des Demonstrationsverbots
Gestern waren nach unserer gesicherten Einschätzung hunderttausende auf den Straßen der Berliner Innenstadt mit unterschiedlichen Demonstrationszielen und in mindestens sieben verschiedenen Demonstrationen unterwegs.
Ihr Ziel: Änderungswünsche an Politik und Verwaltung bezüglich des Corona-Krisenmanagements.
…
Am markantesten war jedoch, wie – wieder einmal – aus politischen Gründen die Teilnehmerzahl der vollkommen falsch als Corona-GegnerInnen gelabelten DemonstrantInnen weit – sehr sehr weit – zu niedrig angesetzt worden ist.
Ansonsten ist es geübte Praxis – zu Silvester und anderen Ereignissen – die geschätzte Teilnehmerzahl von Veranstaltungen in Berlin, wenn das Branden-burger Tor mit der sechsspurigen Straße von der „Straße des 17. Juni“ bis zur Siegessäule mit Menschen gefüllt ist, von rund einer Million TeilnehmerInnen auszugehen. Warum war und ist das hier anders?
Die Straße des 17. Juni hat auch noch einen Mittelstreifen, sowie zwei durchgehende Randstreifen zum Parken für Kfz. Zusätzlich waren Bereiche der Parkanlage „Tiergarten“ sowie andere Bereiche wie Friedrichstraße, Unter den Linden etc. mit sehr viel Menschen, die einer der anderen größeren Demonstrationen angehörten beziehungsweise weiter auf dem Weg zur Hauptkundgebung von „Querdenken“ waren, gesäumt.
Warum werden von den Berliner Behörden so klar wie leicht erkennbar falsche Zahlen in die Welt gesetzt?
…
(…weiterlesen…)
…
ALEXANDER EICHWEDE ist ein Rechtsanwalt in Stade. In der Vergangenheit war er auch für Mandanten tätig, die wir ihm geschickt haben. In den letzten beiden Fällen hat sich Rechtsanwalt Eichwede nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Bei beiden Mandaten hatte er zunächst den Fall übernommen, und dann später aus nicht wirklich nachvollziehbaren Gründen das Mandat wieder niedergelegt.
In einem Fall, einer Mietsache, hatte er beim Amtsgericht verloren, und es wurde uns dann berichtet, dass er dann den Mandanten abgeraten hatte zum Landgericht zu gehen.
Hätten seine Mandanten auf seine Empfehlung gehört, wären sie äußerst schlecht beraten gewesen. Das Berufungsverfahren beim Landgericht wurde nämlich gewonnen. Vermutlich nicht wegen Eichwede, sondern eher trotz ihm.
Rechtsanwalt Eichwede wird nicht mehr empfohlen, und wird auch keine Mandanten mehr von hier bekommen.
…
Wir sind hier gleichermaßen gegen unberechtigte/unnötige und übertriebene Gewalt von Polizisten gegen jeden Bürger, egal ob links oder rechts, egal ob betrunken, psychisch auffällig oder straffällig. Egal auch, ob Ausländer oder Deutscher. Wir sind hier aber auch gegen jede unberechtigte/unnötige und übertriebene Gewalt von Bürgern gegen die Polizei.
Jetzt wurde im Internet ein Video veröffentlicht, das massive Gewalt von Polizisten gegen eine am Boden liegende Frau zeigt. Es wird behauptet, dass das Video in Berlin während der Demo gegen die Grundrechtseinschränkungen und Maßnahmen im Zusammenhang gegen COVID19 entstanden wäre.
Es wird behauptet, dass die Polizei der auf dem Boden liegenden Frau die Schulter ausgerenkt hätte. Dies wird als durchaus glaubwürdig angesehen.
Weiterhin wird behauptet, dass die gezeigte Frau später auf dem Weg zur Wache verstorben wäre. Das konnte bisher aber noch nicht bestätigt oder überprüft werden. Auch in der Presse konnte diesbezüglich bisher nichts gefunden werden. Wir werden den Sachverhalt aber verfolgen.
Fakt könnte aber schon jetzt sein, dass man der Frau die Schulter ausgerenkt hat, und ihr dann auch noch mit ausgerenkter Schulter die Arme auf den Rücken verdreht hat.
Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, sollte die Frau tatsächlich verstorben sein, dann erwarten wir, dass in Berlin mindestens 16.000 Menschen auf die Straße gehen, denn eine tote deutsche Frau ist bestimmt nicht weniger wert, als ein schwarzer Amerikaner, der von der Polizei in Amerika getötet wurde.
NACHTRAG:
Inzwischen findet man auch Beiträge in der Systempresse über diesen Vorfall und einen anderen Vorfall mit einer Schwangeren.
Lt. Systempresse gab es also keinen Todesfall. Es entspricht damit auch unserer Vermutung. So ärgerlich solche unnötige Polizeigewalt gegen Bürger sind, so ärgerlich sind auch solche Falschmeldungen. Wenn man etwas nicht genau weiß, dann darf man so etwas auch nicht behaupten. Deswegen haben wir dies hier ganz bewusst als Frage eingestellt.
In NRW hatte die Landesregierung eine Maskenpflicht für Schüler auch im Unterricht eingeführt. Diese galt zwar nicht für die Grundschulen, aber an den anderen Schulen mussten die Kinder auch während dem Unterricht eine Mund-Nasen-Marke tragen. Das war von Anfang an kritisiert worden, und sollte vorläufig nur bis zum 31. August 2020 gelten.
Jetzt hat die Landesregierung beschlossen, dass die Maskenpflicht im Unterricht nicht verlängert werden soll, und damit gibt es ab 1. September auch in NRW keine gesetzliche Pflicht mehr eine Mund-Nasen-Maske im Unterricht zu tragen.
Allerdings gibt es in Bochum eine Schule, wo der Wahnsinn weitergehen soll. Der Schulleiter der Gesamtschule hat mitgeteilt, dass an der Schule auch weiterhin im Unterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen wäre. Der Direktor will erst eine Diskussion mit verschiedenen Schulgremien durchführen, z.B. Elternbeirat, Schülervertreter und Lehrern, bevor man über ein Ende der Maskenpflicht nachdenken will.
Das geht natürlich gar nicht. Wenn die Regierung eine Maskenpflicht für weiterführende Schulen beschließt, dann gilt dies auch für jede einzelne Schule, ohne dass der Direktor für seine Schule etwas anderes beschließen dürfte. Umgekehrt gilt dies natürlich auch dann, wenn die Landesregierung beschließt die Maskenpflicht im Unterricht wieder abzuschaffen. Auch das gilt dann verbindlich für sämtliche Schulen, und zwar auch in Bochum oder sonst wo. Der Direktor einer Schule steht diesbezüglich nicht über dem Gesetz.
Über das Pressebüro wurde heute die Schule kontaktiert, und die Problematik thematisiert. Es wurde mitgeteilt, dass die Schule(n) bisher noch nicht offiziell über das Ende der Maskenpflicht informiert wurde. Auf den geplanten Sonderweg angesprochen wurde mitgeteilt, dass es diese Überlegung gibt, aber darüber erst eine Entscheidung geben wird, wenn die offizielle Mitteilung der Landesregierung vorliegt.
Eigentlich ein logischer Weg, aber das bisherige Vorgehen der Schule war ja etwas anders. Vielleicht gab es schon Beschwerden von Eltern, Lehrern oder Schülern, was nochmal zum Überdenken des ursprünglich geäußerten Vorgehen geführt hat. Möglicherweise war der heutige Anruf diesbezüglich auch noch hilfreich.
Es wurde dann noch mitgeteilt, dass die bisherige Maskenpflicht im Unterricht von den Schülern als nicht so schlimm angesehen wurde.
Wir gehen im Moment davon aus, dass der ursprünglich geplante Sonderweg vermutlich doch nicht durchgeführt werden wird. Zu bedenken ist dabei auch, dass es selbst dann schwierig werden wird eine selbstgebastelte Maskenpflicht bei einzelnen Schülern durchzusetzen, selbst wenn Elternbeirat, Lehrervertreter und/oder Schülervertretung für ein beibehalten der Maskenpflicht wären.
NACHTRAG:
Nach unserem Telefonat mit der Schule und mit der Bezirksregierung in Arnsberg wurde die ursprünglich angemeldete Maskenpflicht nicht eingeführt.
Dies wäre auch rechtswidrig gewesen. Allerdings ist es natürlich möglich den Schülern eine Empfehlung auszusprechen.
Wie inzwischen in Erfahrung gebracht wurde tragen wohl über 50 % der Schüler auch weiterhin eine Mund-Nasen-Maske im Unterricht. Natürlich auf freiwilliger Basis.
https://www.nrw-aktuell.tv/2020/08/duisburg-mordkommission-der-polizei.html
… Darüber hinaus drohen die Räuber in gebrochenem Deutsch damit, die Supermarktmitarbeiter umzubringen. …
…
Beschreibung der Täter:
Die drei Männer, augenscheinlich Südländer, sind zwischen 170 und 190 cm groß, und schlank. Der 170 cm große Täter trug einen schwarzen Pullover, eine dunkelblaue Jeanshose, eine schwarze Baseballkappe sowie eine blaue Mund-Nasen-Maske. Das Trio soll sich nach Angaben der Opfer in einer arabischen Sprache unterhalten haben. …
https://www.nrw-aktuell.tv/2020/08/messer-schlagstock-kopfnuss.html
Dresden – Verlor ein sechs Jahre altes Kind sein Leben, weil sich zwei PS-Protze in Dresden ein illegales Autorennen lieferten? Diese Frage prüft derzeit die Polizei, nachdem der Junge am Samstagabend mitten im Zentrum von einem Auto erfasst wurde.
Samstag, 20.29 Uhr: Der Mercedes-Fahrer, ein Syrer (31), ist auf der Budapester Straße Richtung Innenstadt unterwegs. Neben ihm im BMW gibt ein Landsmann (23) des 31-Jährigen Gas.
Die Männer liefern sich offenbar ein Rennen. „Beide Autos waren mit sehr hoher Geschwindigkeit unterwegs“, sagte Polizeiführer Lutz Milker am Morgen zu BILD.
Es gibt in diesem Land eine Schulpflicht. Zumindest wird diese sogenannt, denn eigentlich handelt es sich nicht unbedingt um eine Schulpflicht, sondern es gibt ein Grundrecht auf Bildung.
Zugegeben, im Grundgesetz findet man ein Grundrecht auf Bildung nur sehr schwer.
Das BVerwG liest aus Art. 2 Abs. 1 GG zwar ein Grundrecht auf Bildung heraus.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Resolution 217 A (III) der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948
ALLGEMEINE ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE
Artikel 26
1. Jeder hat das Recht auf Bildung. [Everyone has the right to education. / Toute personne a droit à l’éducation. / Toda persona tiene derecho a la educación.]
Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
2. Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.
Artikel 23
1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit. […]
Es gibt dann auch noch die Kinderrechtskonvention. Diese wurden am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommene
Übereinkommen über die RECHTE DES KINDES
am 26. Januar 1990 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet (Zustimmung von Bundestag und Bundesrat durch Gesetz vom 17. Februar 1992 – BGBl. II S. 121)
und am 5. April 1992 für Deutschland in Kraft getreten (Bekanntmachung vom 10. Juli 1992 – BGBl. II S. 990)
Artikel 28 Recht auf Bildung; Schule; Berufsausbildung
(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an; um die Verwirklichung dieses Rechts auf der Grundlage der Chancengleichheit fortschreitend zu erreichen, werden sie insbesondere
a) den Besuch der Grundschule für alle zur Pflicht und unentgeltlich machen;
b) die Entwicklung verschiedener Formen der weiterführenden Schulen allgemeinbildender und berufsbildender Art fördern, sie allen Kindern verfügbar und zugänglich machen und geeignete Maßnahmen wie die Einführung der Unentgeltlichkeit und die Bereitstellung finanzieller Unterstützung bei Bedürftigkeit treffen;
c) allen entsprechend ihren Fähigkeiten den Zugang zu den Hochschulen mit allen geeigneten Mitteln ermöglichen;
d) Bildungs- und Berufsberatung allen Kindern verfügbar und zugänglich machen;
e) Maßnahmen treffen, die den regelmäßigen Schulbesuch fördern und den Anteil derjenigen, welche die Schule vorzeitig verlassen, verringern.
(2) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Disziplin in der Schule in einer Weise gewahrt wird, die der Menschenwürde des Kindes entspricht und im Einklang mit diesem Übereinkommen steht.
(3) Die Vertragsstaaten fördern die internationale Zusammenarbeit im Bildungswesen, insbesondere um zur Beseitigung von Unwissenheit und Analphabetentum in der Welt beizutragen und den Zugang zu wissenschaftlichen und technischen Kenntnissen und modernen Unterrichtsmethoden zu erleichtern. Dabei sind die Bedürfnisse der Entwicklungsländer besonders zu berücksichtigen.
Die Charta der Europäischen Union hat das Thema auch deutlicher aufgenommen, als das Grundgesetz.
CHARTA DER GRUNDRECHTE der Europäischen Union
(2000/C 364/01), von der Präsidentin des Europäischen Parlaments, dem Präsidenten des Rates und dem Präsidenten der Kommission anlässlich des Europäischen Rates von Nizza am 7. Dezember 2000 unterzeichnet und feierlich verkündet. Mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon am 1. Dezember 2009 erhielt die Charta der Grundrechte Rechtsverbindlichkeit.
Artikel 14 Recht auf Bildung
(1) Jede Person hat das Recht auf Bildung sowie auf Zugang zur beruflichen Ausbildung und Weiterbildung.
(2) Dieses Recht umfasst die Möglichkeit, unentgeltlich am Pflichtschulunterricht teilzunehmen.
(3) Die Freiheit zur Gründung von Lehranstalten unter Achtung der demokratischen Grundsätze sowie das Recht der Eltern, die Erziehung und den Unterricht ihrer Kinder entsprechend ihren eigenen religiösen, weltanschaulichen und erzieherischen Überzeugungen sicherzustellen, werden nach den einzelstaatlichen Gesetzen geachtet, welche ihre Ausübung regeln.
Zum Glück kennt unser Grundgesetz noch einen Artikel 1.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 1(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Ursprünglich hieß das Lied ja mal:
Jetzt geht die Party erst richtig los, aber inzwischen könnte dieses Lied auch das Lieblingslied unser Kinderklaumafia geworden sein. Für die geht jetzt die Kinderklauparty mal richtig los.
Zwischen 2005 und 2016 stiegen die Zahlen der sogenannten Inobhutnahmen von ca. 25.000 Fällen auf über 84.000 Fälle. Fälle bedeutet dabei nicht gleich Kinder, denn ein Fall kann durchaus mehr als ein Kind betreffen.
Klarer Fall, in manchen Fällen war die Inobhutnahme bestimmt nötig, in anderen Fällen jedoch völlig unnötig. Immerhin darf lt. Grundgesetz eine Inobhutnahme immer nur das letzte Mittel sein.
Immer häufiger berichtet auch die Presse über unberechtigte Inobhutnahmen, auch immer häufiger wird bekannt, dass den geklauten Kindern gerade in der Obhut des Jugendamtes schwere Schäden zugefügt wurden.
Manche Leser werden sich vielleicht die Frage stellen, warum die Jugendämter Kinder unberechtigt in Obhut nehmen sollten. Die Frage ist schnell geklärt. Die Jugendhilfe ist längst zu einem Geschäft verkommen. Ein lukratives Geschäft deshalb mischen auch viele ehemalige Jugendamtsmitarbeiter und auch möchte gern Politiker in diesem Geschäft mit.
Ein Jugendamtsleiter und sein Stellvertreter betrieben sogar ein Kinderheim in Ungarn, das natürlich nur profitabel sein konnte, wenn es auch belegt war. Also schickte man reihenweise deutsche Kinder nach Ungarn, um die Hütte voll zubekommen, bis die Sache aufflog.
Und die Skandalnudel Gerhard Lichtenberger, ein SPD-Politiker aus Bochum, mischt bekanntlich auch in diesem Geschäft mit. Seit Jahren fällt er immer wieder durch Skandale auf, aber solange der Euro rollt, interessiert ihn das wenig.
Er betreibt sogar eine Schule in Bochum, die in Wirklichkeit gar keine Schule ist. Zumindest ist sie als solche nicht anerkannt. Geld bezahlen die Jugendämter trotzdem dafür.
Solange man mit einer Sache Geld verdienen kann, wird es auch immer skrupellose Gestalten geben, die die Sache betreiben. Wahrscheinlich hätte Adolf seine KZ`s privatisieren können, es hätte sich bestimmt jemand gefunden, der bereit gewesen wäre, die Menschen billig zu quälen und ins Jenseits zu befördern. So funktioniert halte der Kapitalismus.
So ein Heimkind kostet den Steuerzahler zwischen 4.000 € und 25.000 € im Monat. Damit lässt sich dann locker Kasse machen. Bei Lichtenberger funktionierte das Geschäft in Ungarn ganz einfach. 7.000 € kassierte er im Monat für den Jungen Paul*, und der alte Rentner in Ungarn, auf dessen Hof der Junge lebte, der bekam 600 € davon ab. Ein lohnendes Geschäft für das Unternehmen von Lichtenberger, zumal Paul* nicht das einzige Kind war, das ins Ausland verbracht wurde.
Lichtenberger und seine Frau, evtl. auch noch weitere Familienmitglieder zeigten sich dann auch sehr spendabel. Mindestens 10.000 sollte die SPD von der Lichtenberger-Familie bekommen. Klar, wenn der Euro rollen soll, dann ist man auch auf Kinder vom Jugendamt angewiesen.
Immer häufiger wehren sich Eltern in der Öffentlichkeit gegen eine unberechtigte Inobhutnahme. Inzwischen spielen auch nicht mehr alle Familiengerichte mit. Das gefährdet das Geschäft. Die Branche denkt um.
Inzwischen hat man sich auch auf Kinder von Kriegsflüchtlingen eingestellt. Eine Gruppe von Syrern demonstrierte 2020 vor dem Jugendamt Essen. Während in der Presse das Bild gezeichnet wird, dass die Syrer Mutti Merkel alle ganz toll lieb haben, waren diese Syrer gar nicht gut auf Mutti Merkel zu sprechen. Der Sprecher erklärte, dass die Merkel ihnen Züge nach Ungarn geschickt hat, um sie dort abzuholen, und nach Deutschland zu bringen, und man ihnen dann in Deutschland die Kinder geraubt hätte.
Die Begründung für die offizielle Inobhutnahme der Kinder durch das Jugendamt war, dass sie ja alle so furchtbar traumatisiert vom Krieg wären, und deshalb nicht in der Lage wären ihre Kinder weiter zu erziehen.
Eine andere Masche sei es, dass man die traditionelle Familie in Deutschland zerstört, damit es dann besonders leicht ist dem verbliebenem Elternteil das Kind abzunehmen.
Klarer Fall, dass also Lichtenberger und Co schon sehr früh für die Zuwanderung waren. Klarer Fall, wenn man auch das wieder als Geldquelle nutzen kann.
Jetzt hat man also auch schon wieder einen neuen Geschäftszweig ausgemacht. Corona sei Dank.
Die DIAKONIE sucht eine
pädagogische Fachkraft
in einer Inobhutnahme
für Kinder und Jugendliche
in Quarantäne.
Man sieht also, die Zukunft ist auch wieder gesichert. Das Geschäft läuft. Unter dem Vorwand von Corona-Schutz wird man also auch zukünftig den Eltern weiterhin die Kinder klauen können, damit der Euro rollen kann.
Wie viel wird so ein Kind wohl im Monat bringen? Mit 4.000 bis 5.000 Euro wird das wohl nicht getan sein. Man kann wohl eher von 6.000 bis 9.000 Euro oder mehr ausgehen.
Die Erfahrung zeigt, was solche Summen für das Kindeswohl bewirken. Das Kind bekommt 3 paar Socken, und der Heimbetreiber leistet sich einen neuen SUV.
Schön ist natürlich, dass man mit dem Leid der Kinder nicht nur viel Geld vom Steuerzahler erhält, sondern damit auch noch an die Großzügigkeit von Spendern appellieren kann. Auch die SOS-Kinderdörfer beteiligen sich im großen Stil an diesem lukrativen Geschäft. Mehr als 4.000 Euro im Monat reichen denen aber nicht. Man nutzt das Kinderleid auch noch zum Spenden sammeln.
Selbst einige Jugendämter können das nicht nachvollziehen, und meinen, dass die schon genügend Geld vom Staat, und damit vom Steuerzahler bekommen.
Die JUNGE FREIHEIT berichtet über den Todesfall George Floyd.
Tom* (Name geändert) war ein Heimkind. Jetzt lebt er wieder zu Hause. Er ist zurück bei seiner Familie. Bei Tom gibt es gleich mehrere Zeitpunkte zum Feiern.
Zunächst flüchtete Tom* aus einer privaten Kindereinrichtung. Man kann sich vielleicht gar nicht vorstellen, wieso ein Kind/Jugendlicher aus so einem „tollen“ Kinderheim wegwill, immerhin trugen dort die Kinder sogar manchmal Markenklamotten. Ein echtes Statussymbol also, für echte Kinderheimkinder, das gibt es nun wirklich nicht alle Tage.
Also genaugenommen gab es das auch nicht für Tom`alle Tage, denn die Kleiderspende aus der Kleiderkammer des nächsten SOS-Kinderdorfes war natürlich nicht nur für Tom da. Wenn Tom* den Adidas-Pullover am Montag trug, dann durfte er ihn natürlich nicht mehr am Dienstag tragen.
Das lag aber nicht unbedingt daran, dass Tom* das Markenprodukt verschmutzt hatte, und das Kinderheim so sehr auf Sauberkeit geachtet hätte, sondern es lag daran, dass natürlich auch ein anderes Kind der Einrichtung sich mit der ADIDAS-Aufschrift mal schmücken sollte.
Vielleicht werden wir mal nachfragen, wie viele Kinder/Jugendliche in der Einrichtung so ein ADIDAS, GUCCI oder PUMA-Produkt so durchschnittlich tragen müssen.
Wir wollen uns hier aber nicht über die Einrichtung beklagen. Immerhin ist das ja ein Zeichen dafür, dass die Einrichtung mit den erhaltenen Steuermitteln sehr sparsam umgeht. Für Tom* bekam man monatlich 9.000 Euro. Das macht dann bei sechs Kindern vielleicht bescheidene 45.000 Euro im Monat. Da ist natürlich nicht für jedes Kind ein eigener Pullover drin, denn immerhin hatte jedes Kind schon drei Paar Socken in ihrem Eigentum. Und wenn man vor der Frage steht, ob man den Kindern einen Pullover kauft, oder dem Heimleiter lieber einen neuen SUV, dann ist die Frage natürlich leicht zu beantworten.
Trotz Markenklamotten, Tom* gefiel es offenbar nicht in dem Heim. Bereits im Dezember 2019 war er aus der Einrichtung geflüchtet. Anschließend wurde Tom* mit Polizeigewalt, und ohne Gerichtsbeschluss wieder aus dem Elternhaus geholt, und ins Heim zurückgebracht. Jetzt nutzte Tom* Corona für seine Flucht. Gerade erst wurde der große Lockdown ausgerufen wegen Corona, da flüchtete Tom* erneut aus dem Heim zu seinen Eltern.
Wegen der immensen Ansteckungsgefahr wollte das Heim Tom* mit der Markenklamotte nicht mehr zurück. Das Jugendamt wollte Tom* aber nicht bei seinen Eltern und seiner Schwester lassen. Man wollte schon noch etwas Geld mit dem Jugendlichen verdienen. Dann sollten halt die monatlich 9.000 € eine andere Einrichtung bekommen. Gesucht wurde eine Einrichtung am Wohnort der Familie. Fünf Minuten brauchte Tom* von der neuen Einrichtung zu seinen Eltern und seiner Schwester.
Das war ein erster Erfolg für Tom*. Ein erster Grund zur Freude. Von nun an war er offiziell jeden Dienstag bei seinen Eltern. Und damit er diesen äußerst wichtigen Termin nicht verpasst, ging er einfach täglich zu den Eltern. Hauptsächlich zum Schlafen war er nur noch in der Einrichtung.
Dann durfte Tom* auch noch von Samstag bis Sonntag bei seiner Familie bleiben. Angeblich sollte Tom* in den Herbstferien zu seiner Familie zurückkehren dürfen, aber kann man Jugendämter wirklich alles glauben?
Die Erfahrung zeigt, dass man eher gut beraten ist, wenn man denen nicht immer alles glaubt.
Tom* war der angeblich geplante Rückführungstermin auch nicht bekannt, und nach fortgesetztem Ärger in der Einrichtung entschied sich Tom* einfach bei seiner Familie zu bleiben.
Das gefiel nicht jedem. Tom*, seinen Eltern, und auch seiner Schwester gefiel das sehr gut, der Einrichtung, der Familienhilfe, dem Jugendamt, und dem Vormund gefiel das deutlich weniger. Mit reichlich Druck versuchte man Tom* zur Rückkehr ins Heim zu bewegen, denn immerhin ging es um 9.000 € im Monat, und drei Paar Socken, die Tom* gehörten.
Tom* blieb standhaft, und seine Familie auch. Tom* hat damit also den Kindeswillen deutlich zum Ausdruck gebracht. Zunächst duldete man die Rückkehr zu den Eltern bis zum 29.7.2020, was ein erneuter Erfolg für Tom*`war. Ein weiterer Grund zum Feiern.
Inzwischen haben wir August, und nun ist klar, dass alle relevanten Stellen damit einverstanden sind, dass Tom* auch weiterhin im Elternhaus bleibt. Ein Antrag auf Rückübertragung des Sorgerechts wurde bereits gestellt, und wird von sämtlichen Parteien unterstützt. Noch ein Grund zur Freude.
Ein weiterer Grund zur Freude wird sein, wenn auch das Sorgerecht für den 14-jährigen Tom* endgültig rückübertragen wird.
Wir haben Tom* und seine Familie natürlich in ihrem Kampf unterstützt, und gratulieren zu den Erfolgen. Natürlich wünschen wir auch für den letzten verbleibenden Schritt alles Gute.
Leider muss Tom* im Moment auf ADIDAS, GUCCI oder PUMA verzichten. Am Montag trägt nun sein Pullover ein anderes Kind. Das macht Tom* aber nicht wirklich was aus. Wer dennoch Tom* und seine Familie finanziell unterstützen kann und möchte, kann sich gerne mit einer Spende beteiligen.
Dafür wird hier in Kürze ein Spendenkonto veröffentlicht. Kommen Sie einfach nochmal in ein paar Stunden auf diesen Beitrag zurück.
NACHTRAG:
Spendenkonto
Tom Hilfe
IBAN
NL40 BUNQ 2040 8872 02
NL40BUNQ2040887202
BUNQ/SWIFT
BUNQNL2Axxx
Das Blöde an BLACK LIVE MATTER ist, dass wir nicht alle dunkelhäutig sind. Dumm gelaufen, wenn du dann nicht dazugehörst, so wie dieser verletzte Polizist.
Klar, wir sind hier ganz entschieden gegen Polizeigewalt. Wir sind hier ganz entschieden dagegen, wenn Polizisten unberechtigte, unnötige oder übertriebene Gewalt gegen Menschen einsetzen, aber wir sind genauso dagegen, wenn Menschen unberechtigte, unnötige oder übertriebene Gewalt gegen Polizisten einsetzen.
Und hier vergreifen sich Menschen sogar an einen schwerverletzten Polizisten. Dass die Täter nicht nur schwarz waren, macht die Sache nicht besser.
Ist halt manchmal blöd, wenn man in Zeiten von BLACK LIVE MATTER gerade nicht BLACK ist, sondern nur WHITE .
Seit mehr als 5 Jahren kennen wir Dave Möbius. 2015 war es, als Dave Möbius aus dem Kinderheim flüchtete, in dem er und seine Schwester gegen ihren Willen untergebracht wurden. Damals flüchtete Dave zu Angela Masch.
Dave fühlte sich bei Angela gut, wurde aber nach ca. 10 Tagen von der Staatsmacht gefunden, und wieder in ein Kinderheim gesteckt.
Bis 2018 machte Dave das auch mit, und dann flüchtete er erneut aus dem Kinderheim. Über Hamburg ging es zunächst Richtung Chemnitz ins Erzgebirge. Dort versuchte man dem Jungen zu helfen ein zukunftsfähiges Leben zu führen, aber die Behörden waren nicht daran interessiert den Kindeswillen und das Kindeswohl des damals immerhin schon 16-Jährigen zu respektieren.
Wieder wurde Dave gefunden, und erneut wurde er gegen seinen ausdrücklichen Willen in ein Kinderheim gesteckt. Es dauerte nur Stunden bis Dave erneut aus dem Heim flüchtete. Es war klar, dass Dave nicht in Deutschland bleiben konnte, wenn er nicht wieder gegen seinen Willen in dem nächsten Kinderknast landen wollte. Seitdem lebt er in Freiheit in einem anderen Land.
Die Schwester von Dave wurde 2019 bereits volljährig. Eigentlich sollte sie also seit letztem Jahr aus den Fängen der Kinderklaumafia entkommen sein, aber man hat Pia wohl unter Betreuung gestellt, damit man staatlicherseits verhindern kann, dass Pia an die Öffentlichkeit geht.
Wir gratulieren Dave zu seinem heutigen Geburtstag, und zu seiner Volljährigkeit, aber wir raten Dave, auch jetzt noch nicht nach Deutschland zurückzukehren. Schön wäre es, wenn er sich aber mal telefonisch bei seinen Unterstützern melden würde.