Pflegeberatung für Deutschland
Dr. Weigl – Düsseldorf
199 € einmalig plus
999 € Erfolgshonorar
:……………….
Pflegeberatung Steinröhder – Rheinbach
149 € Erstbesuch plus
499 € Erfolgsfall
Oder
249 € fest
Pflegeberatung für Deutschland
Dr. Weigl – Düsseldorf
199 € einmalig plus
999 € Erfolgshonorar
:……………….
Pflegeberatung Steinröhder – Rheinbach
149 € Erstbesuch plus
499 € Erfolgsfall
Oder
249 € fest
In der zweiten Monatshälfte Oktober wurden in Deutschland mehr Menschen positiv auf Corona getestet, als vor dem Lockdown im Frühjahr.
Allerdings handelt es sich dabei nur um halbwahre Zahlen, da man die Zahlen aus März 2020 keineswegs mit den Zahlen heute vergleichen kann. Dafür wurden im Frühjahr viel zu wenig Menschen getestet, um „echte“ Zahlen bekommen zu können, die mit den heutigen Zahlen vergleichbar wären..
(…weiterlesen…)
Corona-City wird man, wenn es pro 100.000 Einwohner mindestens 50 positive Corona-Fälle gibt.
<…weiterlesen…>
https://coronacity.wordpress.com/2020/10/13/37/
Essen – Nachdem eine umstrittene Broschüre der Essener Polizei zu kriminellen Clans bekannt geworden ist, hat der SPD-Landtagsabgeordnete Serdar Yüksel die Absetzung von Polizeipräsident Frank Richter durch Innenminister Herbert Reul (CDU) gefordert.
Brennstoff in Broschüre „Arabische Familienclans“
In der 20-seitigen Broschüre „Arabische Familienclans. Historie. Analyse. Ansätze zur Bekämpfung“ führt die Polizei-Professorin Dorothee Dienstbühl unter anderem aus, dass es bei Clans eine „verbreitete Angst vor Hunden“ gebe, weibliche Polizistinnen „Reizfaktoren“ seien und der zur Schau gestellte Luxus von Clan-Mitgliedern oftmals „allerdings Show“ seien.
Das Heft, das Dienstbühl 2019 als Schulunsgmaterial für die Essener Polizei erstellt hatte, wurde durch Recherchen der Zeitung „Welt“ bekannt.
Der SPD-Landtagsabgeordnete Serdar Yüksel sprach gegenüber dem WDR von einem „Sammelsurium von Stereotypen“ und kritisierte eine „rassistische Komponente“ der Broschüre.
Innenminister soll Frank Richter absetzen
„Das Polizeipräsidium Essen braucht einen personellen Neuanfang an der Spitze“, sagte Yüksel am Freitag. Die Broschüre habe nach den WhatsApp-Chats für ihn „das Fass zum Überlaufen gebracht.“ Innenminister Reul müsse Richter absetzen. Dass der Polizeipräsident auch „ein SPD-Parteibuch besitzt, ist mir piepschnurzegal“, so Yüksel.
Lt. WIKIPEDIA wurde Serdar Yüksel am 27. April 1973 in Essen geboren. Sowohl Aussehen und Name verraten, dass er der Sohn von Einwanderern ist. Als Landtagsabgeordneter muss er natürlich die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Ob er darüber hinaus auch noch die türkische Staatsbürgerschaft besitzt (doppelte Staatsbürgerschaft) ist nicht bekannt, bzw. wurde bisher nicht veröffentlicht.
Serdar Yüksel (* 27. April 1973 in Essen) ist ein deutscher Politiker (SPD) und seit 2010 Mitglied des Landtags Nordrhein-Westfalen.
Serdar Yüksel ist der Sohn eines im Jahr 1964 aus der Türkei eingewanderten Arbeiters kurdischer Abstammung, der dann bei Krupp arbeitete und sich in der IG Metall engagierte. Yüksel besuchte, trotz einer Empfehlung nach der Grundschule für Realschule oder Gymnasium, zuerst die Hauptschule. Nach seinem Hauptschulabschluss in Wattenscheid besuchte er die Fachoberschule in Bochum und schloss 1994 eine Ausbildung als Krankenpfleger ab. Er war bis 2010 als Intensivkrankenpfleger tätig. Parallel dazu studierte er zunächst Pflegewissenschaften an der Evangelischen Fachhochschule Bochum; beendete dies jedoch nicht. Yüksel wechselte dann aber in ein berufsbegleitendes einjähriges Fernstudium der angewandten Gesundheitswissenschaften. Er schloss dies 2008 mit einem Kurszertifikat als Gesundheitsmanager ab.[1]
Yüksel ist Mitglied der Glaubensrichtung er Aleviten.[2]
2010 gab es einen Beitrag über Serdan Yüksel auf DW.com
Es geht mal wieder um dieses Urteil des OVG Bremen. Die Klägerin und Gewinnerin des Verfahrens ist dem BdF persönlich bekannt. Der BdF war auch an der Entstehung des Urteils beteiligt.
…
Klicke, um auf 20200525-hb-ovg-beschluss_anonym-01.pdf zuzugreifen
…
Es gibt auch schon verschiedene Beiträge über die Entscheidung.
Z.B. hier
und auch hier
SO SEHEN SIEGER AUS: Tillmann gewinnt gegen die Stadt Bremerhaven.
Jetzt hat auch noch Rechtsanwalt Roland Rosenow das Urteil des OVG Bremen kommentiert.
https://www.sozialrecht-rosenow.de/
Hier der Beitrag des Rechtsanwalts.
A18-2020_Das_Persönliche_Budget_in_der_KJH
…
Am 13.9.2020 fanden in NRW Kommunalwahlen statt. Auch in Gelsenkirchen natürlich. Die meisten Stimmen in NRW bekamen die Kandidaten der CDU. Als wirklicher Gewinner darf sich diese Partei aber nicht fühlen, denn im Gegensatz zur letzten Kommunalwahl hat auch die CDU wieder Stimmen verloren.
Die AFD, die FDP und DIE GRÜNEN haben landesweit Stimmen dazugewonnen. Immerhin 8,3 % konnten DIE GRÜNEN in NRW dazugewinnen. Doch die Unterschiede sind schon enorm.
Zugegeben, die Überschrift ist hier nicht ganz richtig, weil sich die folgenden Zahlen auf die letzten Landtagswahlen beziehen. Eine entsprechende Rangliste gibt es bisher nicht für die Kommunalwahlen, bzw. wurden bisher nicht gefunden.
Es geht um folgende Statistiken.
https://www.wahlergebnisse.nrw/landtagswahlen/2017/aktuell/afd.shtml
und
https://www.wahlergebnisse.nrw/landtagswahlen/2017/aktuell/gruene.shtml
Man sieht, dass die AFD das beste Ergebnis im Wahlkreis GELSENKIRCHEN II erzielt hat. DIE GRÜNEN landen in diesem Wahlkreis auf Platz 118. Das war damals ihr 11 schlechtestes Ergebnis.
Weiterlesen „KOMMUNALWAHL GELSENKIRCHEN: AFD Platz 1 – GRÜNE Platz 124“
Der bisherige Oberbürgermeister Frank Baranowski von der SPD wurde 2014 mit 67,4 % zum OB wiedergewählt. Ein wahnsinniges, und auch nicht nachvollziehbares Ergebnis. Die vermutlich ärmste Großstadt Westdeutschlands wählte damals nach dem Motto „Immer weiter so2.
In den letzten Jahren entwickelt sich die SPD in Deutschland in Richtung 5% Partei. Ein Absturz folgt dem vorherigen. Es war also zu erwarten, dass es auch für die SPD bei der diesjährigen Kommunalwahl in Gelsenkirchen kräftig bergab gehen würde. Mit einem Minus von ungefähr 20 % wurde hier gerechnet.
Bei der Oberbürgermeisterwahl scheint das zustimmen. Die Kandidatin der SPD bekam bisher 40,5 %. Auch wenn das noch kein endgültiges Ergebnis ist, würde es bedeuten, dass die Kandidatin der SPD stolze 26,9 % weniger Stimmen erhielt als noch Baranowski. Das bedeutet, dass es in Gelsenkirchen zu einer Stichwahl kommen wird. Man kann aber davon ausgehen, dass die SPD-Kandidatin trotz der massiven Verluste die Stichwahl gewinnen wird. Der CDU-Kandidat kommt nur auf 24,9 %.
Jörg Schneider von der AfD erreichte als drittplatzierter 12,2 % und landet noch vor BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN.
Doch nicht nur bei der Kandidatenwahl gab es ein kräftiges Minus für die SPD, sondern auch bei der Ratswahl verlor die SPD mit über 15 % mehr als deutlich. Von 50,2 % ging es runter auf 35,1 %.
Zur „Corona-Demo“ am 29.8.2020 in Berlin – Beitrag vom 30.8.2020
Berlin: Verbot des Demonstrationsverbots – Wie in den 70er, 80er Jahren –
Wir Kritischen PolizistInnen waren gestern mit vier Mitgliedern vor Ort: „Was für ein beschämendes Bild für einen verdienstvollen Innensenator“
P R E S S E MI TTE I LU N G
Was war los?
Berlin: Verbot des Demonstrationsverbots
Gestern waren nach unserer gesicherten Einschätzung hunderttausende auf den Straßen der Berliner Innenstadt mit unterschiedlichen Demonstrationszielen und in mindestens sieben verschiedenen Demonstrationen unterwegs.
Ihr Ziel: Änderungswünsche an Politik und Verwaltung bezüglich des Corona-Krisenmanagements.
…
Am markantesten war jedoch, wie – wieder einmal – aus politischen Gründen die Teilnehmerzahl der vollkommen falsch als Corona-GegnerInnen gelabelten DemonstrantInnen weit – sehr sehr weit – zu niedrig angesetzt worden ist.
Ansonsten ist es geübte Praxis – zu Silvester und anderen Ereignissen – die geschätzte Teilnehmerzahl von Veranstaltungen in Berlin, wenn das Branden-burger Tor mit der sechsspurigen Straße von der „Straße des 17. Juni“ bis zur Siegessäule mit Menschen gefüllt ist, von rund einer Million TeilnehmerInnen auszugehen. Warum war und ist das hier anders?
Die Straße des 17. Juni hat auch noch einen Mittelstreifen, sowie zwei durchgehende Randstreifen zum Parken für Kfz. Zusätzlich waren Bereiche der Parkanlage „Tiergarten“ sowie andere Bereiche wie Friedrichstraße, Unter den Linden etc. mit sehr viel Menschen, die einer der anderen größeren Demonstrationen angehörten beziehungsweise weiter auf dem Weg zur Hauptkundgebung von „Querdenken“ waren, gesäumt.
Warum werden von den Berliner Behörden so klar wie leicht erkennbar falsche Zahlen in die Welt gesetzt?
…
(…weiterlesen…)
…
ALEXANDER EICHWEDE ist ein Rechtsanwalt in Stade. In der Vergangenheit war er auch für Mandanten tätig, die wir ihm geschickt haben. In den letzten beiden Fällen hat sich Rechtsanwalt Eichwede nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Bei beiden Mandaten hatte er zunächst den Fall übernommen, und dann später aus nicht wirklich nachvollziehbaren Gründen das Mandat wieder niedergelegt.
In einem Fall, einer Mietsache, hatte er beim Amtsgericht verloren, und es wurde uns dann berichtet, dass er dann den Mandanten abgeraten hatte zum Landgericht zu gehen.
Hätten seine Mandanten auf seine Empfehlung gehört, wären sie äußerst schlecht beraten gewesen. Das Berufungsverfahren beim Landgericht wurde nämlich gewonnen. Vermutlich nicht wegen Eichwede, sondern eher trotz ihm.
Rechtsanwalt Eichwede wird nicht mehr empfohlen, und wird auch keine Mandanten mehr von hier bekommen.
…
Wir sind hier gleichermaßen gegen unberechtigte/unnötige und übertriebene Gewalt von Polizisten gegen jeden Bürger, egal ob links oder rechts, egal ob betrunken, psychisch auffällig oder straffällig. Egal auch, ob Ausländer oder Deutscher. Wir sind hier aber auch gegen jede unberechtigte/unnötige und übertriebene Gewalt von Bürgern gegen die Polizei.
Jetzt wurde im Internet ein Video veröffentlicht, das massive Gewalt von Polizisten gegen eine am Boden liegende Frau zeigt. Es wird behauptet, dass das Video in Berlin während der Demo gegen die Grundrechtseinschränkungen und Maßnahmen im Zusammenhang gegen COVID19 entstanden wäre.
Es wird behauptet, dass die Polizei der auf dem Boden liegenden Frau die Schulter ausgerenkt hätte. Dies wird als durchaus glaubwürdig angesehen.
Weiterhin wird behauptet, dass die gezeigte Frau später auf dem Weg zur Wache verstorben wäre. Das konnte bisher aber noch nicht bestätigt oder überprüft werden. Auch in der Presse konnte diesbezüglich bisher nichts gefunden werden. Wir werden den Sachverhalt aber verfolgen.
Fakt könnte aber schon jetzt sein, dass man der Frau die Schulter ausgerenkt hat, und ihr dann auch noch mit ausgerenkter Schulter die Arme auf den Rücken verdreht hat.
Sollten sich die Vorwürfe bestätigen, sollte die Frau tatsächlich verstorben sein, dann erwarten wir, dass in Berlin mindestens 16.000 Menschen auf die Straße gehen, denn eine tote deutsche Frau ist bestimmt nicht weniger wert, als ein schwarzer Amerikaner, der von der Polizei in Amerika getötet wurde.
NACHTRAG:
Inzwischen findet man auch Beiträge in der Systempresse über diesen Vorfall und einen anderen Vorfall mit einer Schwangeren.
Lt. Systempresse gab es also keinen Todesfall. Es entspricht damit auch unserer Vermutung. So ärgerlich solche unnötige Polizeigewalt gegen Bürger sind, so ärgerlich sind auch solche Falschmeldungen. Wenn man etwas nicht genau weiß, dann darf man so etwas auch nicht behaupten. Deswegen haben wir dies hier ganz bewusst als Frage eingestellt.
In NRW hatte die Landesregierung eine Maskenpflicht für Schüler auch im Unterricht eingeführt. Diese galt zwar nicht für die Grundschulen, aber an den anderen Schulen mussten die Kinder auch während dem Unterricht eine Mund-Nasen-Marke tragen. Das war von Anfang an kritisiert worden, und sollte vorläufig nur bis zum 31. August 2020 gelten.
Jetzt hat die Landesregierung beschlossen, dass die Maskenpflicht im Unterricht nicht verlängert werden soll, und damit gibt es ab 1. September auch in NRW keine gesetzliche Pflicht mehr eine Mund-Nasen-Maske im Unterricht zu tragen.
Allerdings gibt es in Bochum eine Schule, wo der Wahnsinn weitergehen soll. Der Schulleiter der Gesamtschule hat mitgeteilt, dass an der Schule auch weiterhin im Unterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen wäre. Der Direktor will erst eine Diskussion mit verschiedenen Schulgremien durchführen, z.B. Elternbeirat, Schülervertreter und Lehrern, bevor man über ein Ende der Maskenpflicht nachdenken will.
Das geht natürlich gar nicht. Wenn die Regierung eine Maskenpflicht für weiterführende Schulen beschließt, dann gilt dies auch für jede einzelne Schule, ohne dass der Direktor für seine Schule etwas anderes beschließen dürfte. Umgekehrt gilt dies natürlich auch dann, wenn die Landesregierung beschließt die Maskenpflicht im Unterricht wieder abzuschaffen. Auch das gilt dann verbindlich für sämtliche Schulen, und zwar auch in Bochum oder sonst wo. Der Direktor einer Schule steht diesbezüglich nicht über dem Gesetz.
Über das Pressebüro wurde heute die Schule kontaktiert, und die Problematik thematisiert. Es wurde mitgeteilt, dass die Schule(n) bisher noch nicht offiziell über das Ende der Maskenpflicht informiert wurde. Auf den geplanten Sonderweg angesprochen wurde mitgeteilt, dass es diese Überlegung gibt, aber darüber erst eine Entscheidung geben wird, wenn die offizielle Mitteilung der Landesregierung vorliegt.
Eigentlich ein logischer Weg, aber das bisherige Vorgehen der Schule war ja etwas anders. Vielleicht gab es schon Beschwerden von Eltern, Lehrern oder Schülern, was nochmal zum Überdenken des ursprünglich geäußerten Vorgehen geführt hat. Möglicherweise war der heutige Anruf diesbezüglich auch noch hilfreich.
Es wurde dann noch mitgeteilt, dass die bisherige Maskenpflicht im Unterricht von den Schülern als nicht so schlimm angesehen wurde.
Wir gehen im Moment davon aus, dass der ursprünglich geplante Sonderweg vermutlich doch nicht durchgeführt werden wird. Zu bedenken ist dabei auch, dass es selbst dann schwierig werden wird eine selbstgebastelte Maskenpflicht bei einzelnen Schülern durchzusetzen, selbst wenn Elternbeirat, Lehrervertreter und/oder Schülervertretung für ein beibehalten der Maskenpflicht wären.
NACHTRAG:
Nach unserem Telefonat mit der Schule und mit der Bezirksregierung in Arnsberg wurde die ursprünglich angemeldete Maskenpflicht nicht eingeführt.
Dies wäre auch rechtswidrig gewesen. Allerdings ist es natürlich möglich den Schülern eine Empfehlung auszusprechen.
Wie inzwischen in Erfahrung gebracht wurde tragen wohl über 50 % der Schüler auch weiterhin eine Mund-Nasen-Maske im Unterricht. Natürlich auf freiwilliger Basis.
https://www.nrw-aktuell.tv/2020/08/duisburg-mordkommission-der-polizei.html
… Darüber hinaus drohen die Räuber in gebrochenem Deutsch damit, die Supermarktmitarbeiter umzubringen. …
…
Beschreibung der Täter:
Die drei Männer, augenscheinlich Südländer, sind zwischen 170 und 190 cm groß, und schlank. Der 170 cm große Täter trug einen schwarzen Pullover, eine dunkelblaue Jeanshose, eine schwarze Baseballkappe sowie eine blaue Mund-Nasen-Maske. Das Trio soll sich nach Angaben der Opfer in einer arabischen Sprache unterhalten haben. …
https://www.nrw-aktuell.tv/2020/08/messer-schlagstock-kopfnuss.html
Dresden – Verlor ein sechs Jahre altes Kind sein Leben, weil sich zwei PS-Protze in Dresden ein illegales Autorennen lieferten? Diese Frage prüft derzeit die Polizei, nachdem der Junge am Samstagabend mitten im Zentrum von einem Auto erfasst wurde.
Samstag, 20.29 Uhr: Der Mercedes-Fahrer, ein Syrer (31), ist auf der Budapester Straße Richtung Innenstadt unterwegs. Neben ihm im BMW gibt ein Landsmann (23) des 31-Jährigen Gas.
Die Männer liefern sich offenbar ein Rennen. „Beide Autos waren mit sehr hoher Geschwindigkeit unterwegs“, sagte Polizeiführer Lutz Milker am Morgen zu BILD.
Es gibt in diesem Land eine Schulpflicht. Zumindest wird diese sogenannt, denn eigentlich handelt es sich nicht unbedingt um eine Schulpflicht, sondern es gibt ein Grundrecht auf Bildung.
Zugegeben, im Grundgesetz findet man ein Grundrecht auf Bildung nur sehr schwer.
Das BVerwG liest aus Art. 2 Abs. 1 GG zwar ein Grundrecht auf Bildung heraus.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 2
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Resolution 217 A (III) der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948
ALLGEMEINE ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE
Artikel 26
1. Jeder hat das Recht auf Bildung. [Everyone has the right to education. / Toute personne a droit à l’éducation. / Toda persona tiene derecho a la educación.]
Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.
2. Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.
3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.
Artikel 23
1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit. […]
Es gibt dann auch noch die Kinderrechtskonvention. Diese wurden am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommene
Übereinkommen über die RECHTE DES KINDES
am 26. Januar 1990 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet (Zustimmung von Bundestag und Bundesrat durch Gesetz vom 17. Februar 1992 – BGBl. II S. 121)
und am 5. April 1992 für Deutschland in Kraft getreten (Bekanntmachung vom 10. Juli 1992 – BGBl. II S. 990)
Artikel 28 Recht auf Bildung; Schule; Berufsausbildung
(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an; um die Verwirklichung dieses Rechts auf der Grundlage der Chancengleichheit fortschreitend zu erreichen, werden sie insbesondere
a) den Besuch der Grundschule für alle zur Pflicht und unentgeltlich machen;
b) die Entwicklung verschiedener Formen der weiterführenden Schulen allgemeinbildender und berufsbildender Art fördern, sie allen Kindern verfügbar und zugänglich machen und geeignete Maßnahmen wie die Einführung der Unentgeltlichkeit und die Bereitstellung finanzieller Unterstützung bei Bedürftigkeit treffen;
c) allen entsprechend ihren Fähigkeiten den Zugang zu den Hochschulen mit allen geeigneten Mitteln ermöglichen;
d) Bildungs- und Berufsberatung allen Kindern verfügbar und zugänglich machen;
e) Maßnahmen treffen, die den regelmäßigen Schulbesuch fördern und den Anteil derjenigen, welche die Schule vorzeitig verlassen, verringern.
(2) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Disziplin in der Schule in einer Weise gewahrt wird, die der Menschenwürde des Kindes entspricht und im Einklang mit diesem Übereinkommen steht.
(3) Die Vertragsstaaten fördern die internationale Zusammenarbeit im Bildungswesen, insbesondere um zur Beseitigung von Unwissenheit und Analphabetentum in der Welt beizutragen und den Zugang zu wissenschaftlichen und technischen Kenntnissen und modernen Unterrichtsmethoden zu erleichtern. Dabei sind die Bedürfnisse der Entwicklungsländer besonders zu berücksichtigen.
Die Charta der Europäischen Union hat das Thema auch deutlicher aufgenommen, als das Grundgesetz.
CHARTA DER GRUNDRECHTE der Europäischen Union
(2000/C 364/01), von der Präsidentin des Europäischen Parlaments, dem Präsidenten des Rates und dem Präsidenten der Kommission anlässlich des Europäischen Rates von Nizza am 7. Dezember 2000 unterzeichnet und feierlich verkündet. Mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon am 1. Dezember 2009 erhielt die Charta der Grundrechte Rechtsverbindlichkeit.
Artikel 14 Recht auf Bildung
(1) Jede Person hat das Recht auf Bildung sowie auf Zugang zur beruflichen Ausbildung und Weiterbildung.
(2) Dieses Recht umfasst die Möglichkeit, unentgeltlich am Pflichtschulunterricht teilzunehmen.
(3) Die Freiheit zur Gründung von Lehranstalten unter Achtung der demokratischen Grundsätze sowie das Recht der Eltern, die Erziehung und den Unterricht ihrer Kinder entsprechend ihren eigenen religiösen, weltanschaulichen und erzieherischen Überzeugungen sicherzustellen, werden nach den einzelstaatlichen Gesetzen geachtet, welche ihre Ausübung regeln.
Zum Glück kennt unser Grundgesetz noch einen Artikel 1.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 1(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Ursprünglich hieß das Lied ja mal:
Jetzt geht die Party erst richtig los, aber inzwischen könnte dieses Lied auch das Lieblingslied unser Kinderklaumafia geworden sein. Für die geht jetzt die Kinderklauparty mal richtig los.
Zwischen 2005 und 2016 stiegen die Zahlen der sogenannten Inobhutnahmen von ca. 25.000 Fällen auf über 84.000 Fälle. Fälle bedeutet dabei nicht gleich Kinder, denn ein Fall kann durchaus mehr als ein Kind betreffen.
Klarer Fall, in manchen Fällen war die Inobhutnahme bestimmt nötig, in anderen Fällen jedoch völlig unnötig. Immerhin darf lt. Grundgesetz eine Inobhutnahme immer nur das letzte Mittel sein.
Immer häufiger berichtet auch die Presse über unberechtigte Inobhutnahmen, auch immer häufiger wird bekannt, dass den geklauten Kindern gerade in der Obhut des Jugendamtes schwere Schäden zugefügt wurden.
Manche Leser werden sich vielleicht die Frage stellen, warum die Jugendämter Kinder unberechtigt in Obhut nehmen sollten. Die Frage ist schnell geklärt. Die Jugendhilfe ist längst zu einem Geschäft verkommen. Ein lukratives Geschäft deshalb mischen auch viele ehemalige Jugendamtsmitarbeiter und auch möchte gern Politiker in diesem Geschäft mit.
Ein Jugendamtsleiter und sein Stellvertreter betrieben sogar ein Kinderheim in Ungarn, das natürlich nur profitabel sein konnte, wenn es auch belegt war. Also schickte man reihenweise deutsche Kinder nach Ungarn, um die Hütte voll zubekommen, bis die Sache aufflog.
Und die Skandalnudel Gerhard Lichtenberger, ein SPD-Politiker aus Bochum, mischt bekanntlich auch in diesem Geschäft mit. Seit Jahren fällt er immer wieder durch Skandale auf, aber solange der Euro rollt, interessiert ihn das wenig.
Er betreibt sogar eine Schule in Bochum, die in Wirklichkeit gar keine Schule ist. Zumindest ist sie als solche nicht anerkannt. Geld bezahlen die Jugendämter trotzdem dafür.
Solange man mit einer Sache Geld verdienen kann, wird es auch immer skrupellose Gestalten geben, die die Sache betreiben. Wahrscheinlich hätte Adolf seine KZ`s privatisieren können, es hätte sich bestimmt jemand gefunden, der bereit gewesen wäre, die Menschen billig zu quälen und ins Jenseits zu befördern. So funktioniert halte der Kapitalismus.
So ein Heimkind kostet den Steuerzahler zwischen 4.000 € und 25.000 € im Monat. Damit lässt sich dann locker Kasse machen. Bei Lichtenberger funktionierte das Geschäft in Ungarn ganz einfach. 7.000 € kassierte er im Monat für den Jungen Paul*, und der alte Rentner in Ungarn, auf dessen Hof der Junge lebte, der bekam 600 € davon ab. Ein lohnendes Geschäft für das Unternehmen von Lichtenberger, zumal Paul* nicht das einzige Kind war, das ins Ausland verbracht wurde.
Lichtenberger und seine Frau, evtl. auch noch weitere Familienmitglieder zeigten sich dann auch sehr spendabel. Mindestens 10.000 sollte die SPD von der Lichtenberger-Familie bekommen. Klar, wenn der Euro rollen soll, dann ist man auch auf Kinder vom Jugendamt angewiesen.
Immer häufiger wehren sich Eltern in der Öffentlichkeit gegen eine unberechtigte Inobhutnahme. Inzwischen spielen auch nicht mehr alle Familiengerichte mit. Das gefährdet das Geschäft. Die Branche denkt um.
Inzwischen hat man sich auch auf Kinder von Kriegsflüchtlingen eingestellt. Eine Gruppe von Syrern demonstrierte 2020 vor dem Jugendamt Essen. Während in der Presse das Bild gezeichnet wird, dass die Syrer Mutti Merkel alle ganz toll lieb haben, waren diese Syrer gar nicht gut auf Mutti Merkel zu sprechen. Der Sprecher erklärte, dass die Merkel ihnen Züge nach Ungarn geschickt hat, um sie dort abzuholen, und nach Deutschland zu bringen, und man ihnen dann in Deutschland die Kinder geraubt hätte.
Die Begründung für die offizielle Inobhutnahme der Kinder durch das Jugendamt war, dass sie ja alle so furchtbar traumatisiert vom Krieg wären, und deshalb nicht in der Lage wären ihre Kinder weiter zu erziehen.
Eine andere Masche sei es, dass man die traditionelle Familie in Deutschland zerstört, damit es dann besonders leicht ist dem verbliebenem Elternteil das Kind abzunehmen.
Klarer Fall, dass also Lichtenberger und Co schon sehr früh für die Zuwanderung waren. Klarer Fall, wenn man auch das wieder als Geldquelle nutzen kann.
Jetzt hat man also auch schon wieder einen neuen Geschäftszweig ausgemacht. Corona sei Dank.
Die DIAKONIE sucht eine
pädagogische Fachkraft
in einer Inobhutnahme
für Kinder und Jugendliche
in Quarantäne.
Man sieht also, die Zukunft ist auch wieder gesichert. Das Geschäft läuft. Unter dem Vorwand von Corona-Schutz wird man also auch zukünftig den Eltern weiterhin die Kinder klauen können, damit der Euro rollen kann.
Wie viel wird so ein Kind wohl im Monat bringen? Mit 4.000 bis 5.000 Euro wird das wohl nicht getan sein. Man kann wohl eher von 6.000 bis 9.000 Euro oder mehr ausgehen.
Die Erfahrung zeigt, was solche Summen für das Kindeswohl bewirken. Das Kind bekommt 3 paar Socken, und der Heimbetreiber leistet sich einen neuen SUV.
Schön ist natürlich, dass man mit dem Leid der Kinder nicht nur viel Geld vom Steuerzahler erhält, sondern damit auch noch an die Großzügigkeit von Spendern appellieren kann. Auch die SOS-Kinderdörfer beteiligen sich im großen Stil an diesem lukrativen Geschäft. Mehr als 4.000 Euro im Monat reichen denen aber nicht. Man nutzt das Kinderleid auch noch zum Spenden sammeln.
Selbst einige Jugendämter können das nicht nachvollziehen, und meinen, dass die schon genügend Geld vom Staat, und damit vom Steuerzahler bekommen.
Die JUNGE FREIHEIT berichtet über den Todesfall George Floyd.
Tom* (Name geändert) war ein Heimkind. Jetzt lebt er wieder zu Hause. Er ist zurück bei seiner Familie. Bei Tom gibt es gleich mehrere Zeitpunkte zum Feiern.
Zunächst flüchtete Tom* aus einer privaten Kindereinrichtung. Man kann sich vielleicht gar nicht vorstellen, wieso ein Kind/Jugendlicher aus so einem „tollen“ Kinderheim wegwill, immerhin trugen dort die Kinder sogar manchmal Markenklamotten. Ein echtes Statussymbol also, für echte Kinderheimkinder, das gibt es nun wirklich nicht alle Tage.
Also genaugenommen gab es das auch nicht für Tom`alle Tage, denn die Kleiderspende aus der Kleiderkammer des nächsten SOS-Kinderdorfes war natürlich nicht nur für Tom da. Wenn Tom* den Adidas-Pullover am Montag trug, dann durfte er ihn natürlich nicht mehr am Dienstag tragen.
Das lag aber nicht unbedingt daran, dass Tom* das Markenprodukt verschmutzt hatte, und das Kinderheim so sehr auf Sauberkeit geachtet hätte, sondern es lag daran, dass natürlich auch ein anderes Kind der Einrichtung sich mit der ADIDAS-Aufschrift mal schmücken sollte.
Vielleicht werden wir mal nachfragen, wie viele Kinder/Jugendliche in der Einrichtung so ein ADIDAS, GUCCI oder PUMA-Produkt so durchschnittlich tragen müssen.
Wir wollen uns hier aber nicht über die Einrichtung beklagen. Immerhin ist das ja ein Zeichen dafür, dass die Einrichtung mit den erhaltenen Steuermitteln sehr sparsam umgeht. Für Tom* bekam man monatlich 9.000 Euro. Das macht dann bei sechs Kindern vielleicht bescheidene 45.000 Euro im Monat. Da ist natürlich nicht für jedes Kind ein eigener Pullover drin, denn immerhin hatte jedes Kind schon drei Paar Socken in ihrem Eigentum. Und wenn man vor der Frage steht, ob man den Kindern einen Pullover kauft, oder dem Heimleiter lieber einen neuen SUV, dann ist die Frage natürlich leicht zu beantworten.
Trotz Markenklamotten, Tom* gefiel es offenbar nicht in dem Heim. Bereits im Dezember 2019 war er aus der Einrichtung geflüchtet. Anschließend wurde Tom* mit Polizeigewalt, und ohne Gerichtsbeschluss wieder aus dem Elternhaus geholt, und ins Heim zurückgebracht. Jetzt nutzte Tom* Corona für seine Flucht. Gerade erst wurde der große Lockdown ausgerufen wegen Corona, da flüchtete Tom* erneut aus dem Heim zu seinen Eltern.
Wegen der immensen Ansteckungsgefahr wollte das Heim Tom* mit der Markenklamotte nicht mehr zurück. Das Jugendamt wollte Tom* aber nicht bei seinen Eltern und seiner Schwester lassen. Man wollte schon noch etwas Geld mit dem Jugendlichen verdienen. Dann sollten halt die monatlich 9.000 € eine andere Einrichtung bekommen. Gesucht wurde eine Einrichtung am Wohnort der Familie. Fünf Minuten brauchte Tom* von der neuen Einrichtung zu seinen Eltern und seiner Schwester.
Das war ein erster Erfolg für Tom*. Ein erster Grund zur Freude. Von nun an war er offiziell jeden Dienstag bei seinen Eltern. Und damit er diesen äußerst wichtigen Termin nicht verpasst, ging er einfach täglich zu den Eltern. Hauptsächlich zum Schlafen war er nur noch in der Einrichtung.
Dann durfte Tom* auch noch von Samstag bis Sonntag bei seiner Familie bleiben. Angeblich sollte Tom* in den Herbstferien zu seiner Familie zurückkehren dürfen, aber kann man Jugendämter wirklich alles glauben?
Die Erfahrung zeigt, dass man eher gut beraten ist, wenn man denen nicht immer alles glaubt.
Tom* war der angeblich geplante Rückführungstermin auch nicht bekannt, und nach fortgesetztem Ärger in der Einrichtung entschied sich Tom* einfach bei seiner Familie zu bleiben.
Das gefiel nicht jedem. Tom*, seinen Eltern, und auch seiner Schwester gefiel das sehr gut, der Einrichtung, der Familienhilfe, dem Jugendamt, und dem Vormund gefiel das deutlich weniger. Mit reichlich Druck versuchte man Tom* zur Rückkehr ins Heim zu bewegen, denn immerhin ging es um 9.000 € im Monat, und drei Paar Socken, die Tom* gehörten.
Tom* blieb standhaft, und seine Familie auch. Tom* hat damit also den Kindeswillen deutlich zum Ausdruck gebracht. Zunächst duldete man die Rückkehr zu den Eltern bis zum 29.7.2020, was ein erneuter Erfolg für Tom*`war. Ein weiterer Grund zum Feiern.
Inzwischen haben wir August, und nun ist klar, dass alle relevanten Stellen damit einverstanden sind, dass Tom* auch weiterhin im Elternhaus bleibt. Ein Antrag auf Rückübertragung des Sorgerechts wurde bereits gestellt, und wird von sämtlichen Parteien unterstützt. Noch ein Grund zur Freude.
Ein weiterer Grund zur Freude wird sein, wenn auch das Sorgerecht für den 14-jährigen Tom* endgültig rückübertragen wird.
Wir haben Tom* und seine Familie natürlich in ihrem Kampf unterstützt, und gratulieren zu den Erfolgen. Natürlich wünschen wir auch für den letzten verbleibenden Schritt alles Gute.
Leider muss Tom* im Moment auf ADIDAS, GUCCI oder PUMA verzichten. Am Montag trägt nun sein Pullover ein anderes Kind. Das macht Tom* aber nicht wirklich was aus. Wer dennoch Tom* und seine Familie finanziell unterstützen kann und möchte, kann sich gerne mit einer Spende beteiligen.
Dafür wird hier in Kürze ein Spendenkonto veröffentlicht. Kommen Sie einfach nochmal in ein paar Stunden auf diesen Beitrag zurück.
NACHTRAG:
Spendenkonto
Tom Hilfe
IBAN
NL40 BUNQ 2040 8872 02
NL40BUNQ2040887202
BUNQ/SWIFT
BUNQNL2Axxx
Das Blöde an BLACK LIVE MATTER ist, dass wir nicht alle dunkelhäutig sind. Dumm gelaufen, wenn du dann nicht dazugehörst, so wie dieser verletzte Polizist.
Klar, wir sind hier ganz entschieden gegen Polizeigewalt. Wir sind hier ganz entschieden dagegen, wenn Polizisten unberechtigte, unnötige oder übertriebene Gewalt gegen Menschen einsetzen, aber wir sind genauso dagegen, wenn Menschen unberechtigte, unnötige oder übertriebene Gewalt gegen Polizisten einsetzen.
Und hier vergreifen sich Menschen sogar an einen schwerverletzten Polizisten. Dass die Täter nicht nur schwarz waren, macht die Sache nicht besser.
Ist halt manchmal blöd, wenn man in Zeiten von BLACK LIVE MATTER gerade nicht BLACK ist, sondern nur WHITE .
Seit mehr als 5 Jahren kennen wir Dave Möbius. 2015 war es, als Dave Möbius aus dem Kinderheim flüchtete, in dem er und seine Schwester gegen ihren Willen untergebracht wurden. Damals flüchtete Dave zu Angela Masch.
Dave fühlte sich bei Angela gut, wurde aber nach ca. 10 Tagen von der Staatsmacht gefunden, und wieder in ein Kinderheim gesteckt.
Bis 2018 machte Dave das auch mit, und dann flüchtete er erneut aus dem Kinderheim. Über Hamburg ging es zunächst Richtung Chemnitz ins Erzgebirge. Dort versuchte man dem Jungen zu helfen ein zukunftsfähiges Leben zu führen, aber die Behörden waren nicht daran interessiert den Kindeswillen und das Kindeswohl des damals immerhin schon 16-Jährigen zu respektieren.
Wieder wurde Dave gefunden, und erneut wurde er gegen seinen ausdrücklichen Willen in ein Kinderheim gesteckt. Es dauerte nur Stunden bis Dave erneut aus dem Heim flüchtete. Es war klar, dass Dave nicht in Deutschland bleiben konnte, wenn er nicht wieder gegen seinen Willen in dem nächsten Kinderknast landen wollte. Seitdem lebt er in Freiheit in einem anderen Land.
Die Schwester von Dave wurde 2019 bereits volljährig. Eigentlich sollte sie also seit letztem Jahr aus den Fängen der Kinderklaumafia entkommen sein, aber man hat Pia wohl unter Betreuung gestellt, damit man staatlicherseits verhindern kann, dass Pia an die Öffentlichkeit geht.
Wir gratulieren Dave zu seinem heutigen Geburtstag, und zu seiner Volljährigkeit, aber wir raten Dave, auch jetzt noch nicht nach Deutschland zurückzukehren. Schön wäre es, wenn er sich aber mal telefonisch bei seinen Unterstützern melden würde.
Zunächst muss man anmerken, dass schon die Bezeichnung „CORONA-DEMO“ oder auch „ANTI-CORONA-DEMO“ vom Sinn her völlig falsch ist, denn die Demo richtete sich nicht gegen ein Virus, sondern gegen Politiker, die den Coronavirus zum Anlass nehmen Maßnahmen gegen das Volk zu beschließen. Ob diese Maßnahmen falsch sind, nötig sind, oder richtig sind, das soll hier gar nicht thematisiert werden, darüber kann man sicherlich geteilter Meinung sein.
Hier soll es hauptsächlich um die Diskussion über die Teilnehmerzahl gehen. Auch hier behaupten wir nicht, dass wir die richtigen Zahlen kennen, letztendlich soll der Leser selbst entscheiden welche Zahlen er für die richtigen hält. Fakt ist, man streitet sich hier nicht darüber, ob es 20.000 Teilnehmer gab, oder 10% mehr oder weniger. Man streitet sich auch nicht darüber, ob es 1,3 Millionen Teilnehmer gab, oder 10 % mehr oder weniger. Nein, man streitet sich darüber, ob es 20.000 Teilnehmer waren oder 1,3 Millionen Teilnehmer.
(…weiterlesen…)
über Wie viele Teilnehmer hatte die Anti-Corona-Demo in Berlin?

Nicht jeder hat sich dafür entschieden heute zur Demo nach Berlin zu fahren. Dafür gab es sicherlich ganz verschiedene Gründe.
Angefangen damit, dass es natürlich auch Menschen gibt, die die Meinung der Demoteilnehmer nicht teilen, oder dass es Menschen gibt, die die Meinung zwar teilen, aber nicht nach Berlin kommen konnten, weil sie arbeiten mussten, krank waren, oder einfach zu wenig Geld hatten.
Außerdem gab es auch noch an anderen Orten Veranstaltungen, die für manche wichtig waren.
Z. B. gab es in Münster mindestens zwei Veranstaltungen gegen Kindesmissbrauch. Für mich gab es Gründe, die gegen Berlin sprachen, und es gab Gründe, die für Münster sprachen.
Die Teilnehmerzahlen in Münster waren schnell zu klären. Bei der ersten Veranstaltung waren ca. 20 Teilnehmer, und bei der zweiten Veranstaltung maximal 50. Das mag sich wenig anhören, aber für das Thema ist doch nicht wenig. Bei der größeren Demo kamen Teilnehmer sowohl aus dem entfernten Lübeck, als auch aus dem noch weiteren München angereist.
Da ich bei der Veranstaltung in Münster viele kurze Redebeiträge hielt, bekam ich natürlich nicht viel von Berlin mit. Erst als ich die Veranstaltung verließ, und um Zug nachhause saß, hatte ich mal Zeit mich um Berlin zu kümmern.
Ich fragte natürlich nach der Teilnehmerzahl. Genannt wurde mir die angeblich offizielle Zahl von 800.000 Teilnehmer. Wenn die offizielle Zahl schon bei 800.000 liegen soll, dann war mir klar, dass die tatsächliche Zahl sicherlich bei einer, bis 1,5 Millionen Menschen gelegen haben dürfte.
Ich war über die gewaltige Zahl schon überrascht, und informierte mich weiter. Von einer anderen Person wurde mir mitgeteilt, dass es 1,3 Millionen Menschen gewesen sein dürften.
Ich fuhr nachhause, und dort las ich dann:
(t)rotz steigender Infektionszahlen haben am Samstag Tausende Menschen mit einem Demonstrationszug durch Berlin gegen die Corona-Maßnahmen protestiert. Die Polizei ging von bis zu 17.000 Teilnehmern beim Demonstrationszug und 20.000 bei einer anschließenden Kundgebung aus. Die Demonstranten forderten ein Ende aller Auflagen. Bereits während der Demonstration waren notwendige Hygienemaßnahmen nicht eingehalten worden. Die anschließende Kundgebung beendete die Polizei dann wegen zu wenig Abstands und fehlender Masken.
Das war im Teletext von SAT1 auf Seite 114 zu finden, später war der Text auf 111 zu finden.
Ehrlich, das war jetzt noch schlimmer, als schon befürchtet. 20.000 Teilnehmer statt 800.000 bis 1.500.000. Es mussten weitere Quellen her.
Lt. twitter soll die Polizei mitgeteilt haben, dass zwischen 500.000 und 1.000.000 Teilnehmer auf der Straße gewesen sein sollen.
Merkwürdig.
… Polizei spricht von 20.000 Teilnehmern
Zehntausende Menschen – darunter Corona-Leugner, Verschwörungsideologen, rechte Esoteriker und Rechtsextremisten aus dem ganzen Bundesgebiet – waren am Mittag durch die Berliner Innenstadt gezogen. An dem Aufzug beteiligten sich nach Angaben der Polizei in Spitzenzeiten bis zu 20.000 Teilnehmer. Die Veranstalter selbst sprachen von 1,3 Millionen Menschen. Das Motto lautete „Das Ende der Pandemie – Tag der Freiheit“. Der Zug ging vom Brandenburger Tor über die Straße Unter den Linden und Leipziger Straße zur Straße des 17. Juni, wo eine weitere Kundgebung stattfand.
https://www.tagesschau.de/inland/corona-demo-polizei-101.html
Also auch TAGESSCHAU.de verbreitet die Zahl von 20.000. Immerhin wird aber auch mal die Zahl von 1.300.000 Teilnehmern wenigstens erwähnt.
In Berlin haben am Samstag etwa 20.000 Menschen gegen die Corona-Auflagen demonstriert. Die Argumentation: Die Regierung nutze das Virus, um die Bevölkerung ihrer Freiheit zu berauben.
Auch die FAZ verbreitet die angeblich offiziellen Zahlen der Polizei.
Es gibt weitere Seiten die gebetsmühlenartig die Zahl von 20.000 Teilnehmern verbreiten. Merkwürdig, dass beinahe sämtliche Mainstreammedien sich auf die „offiziellen“ Zahlen der Polizei berufen. Eigene Wahrnehmungen scheinen die Medien nicht gemacht zu haben.
Etwas deutlicher wird die BILD.
MEHR ALS 20 000 BEI CORONA-DEMO IN BERLIN
Immerhin, lt. BILD waren es also MEHR als 20.000 Teilnehmer.
BILD veröffentlichte dann noch folgendes Foto.
Lt BZ waren es dann in der Spitze 20.000.
Tausende Menschen haben sich am Samstag in Berlin am Protest gegen die Corona-Regeln beteiligt. Auf einer Demonstration und Kundgebung versammelten sich Corona-Leugner, Verschwörungsideologen, rechte Esoteriker, Impfgegner und Rechtsextremisten – in der Spitze wird von 20.000 Demonstranten gesprochen.
https://www.bz-berlin.de/berlin/polizei-loest-berliner-corona-gegner-demo-auf-aber-kaum-einer-geht
Auch beim ZDF geistert die Einheitszahl von 20.000 Teilnehmern herum.
Trotz steigender Infektionszahlen haben am Samstag Tausende Menschen mit einem Demonstrationszug durch Berlin gegen die Corona-Maßnahmen protestiert. Die Polizei ging von bis zu 17.000 Teilnehmern beim Demonstrationszug und 20.000 bei einer anschließenden Kundgebung aus. Die Demonstranten forderten ein Ende aller Auflagen.
https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/coronavirus-demonstrationen-berlin-100.html
Da stellt sich schon die Frage, ob es hier noch wirklich eine freie Presse haben, oder längst schon eine Einheitspresse?
Auch das Internet, ist längst nicht mehr das, was es ursprünglich mal war. Sicherlich findet man dort noch immer alternative Meinungen, aber bei GOOGLE werden diese Meinungen immer mehr vernachlässigt.
Gibt man bei GOOGLE die Begriffe „BERLIN“ und „DEMO“ ein, dann findet am dort, Stand 2.8.2020 – 07:17 Uhr Beiträge von
1. https://www.tagesschau.de/inland/nach-corona-demo-101.html
2. https://www.welt.de/vermischtes/article212680885/Berlin-Zehntausende-demonstrieren-gegen-Corona-Massnahmen-Polizei-holt-Veranstalter-von-der-Buehne.html
3. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/berlin-reggae-gegen-rechts-und-pegidaflagge-bei-corona-protest-a-64f85b16-df9c-494f-bf13-212b1d36388c
4. https://www.tagesschau.de/inland/corona-demo-polizei-101.html
Auch heute hat Frau Pfeiffer mal wieder eine Gerichtsverhandlung. Ob sie trotz offenem Haftbefehl wieder das Gericht verlassen kann, oder ob man sie mit einem Gittertaxi in den Frauenknast transportieren wird, wird sicherlich spannend werden. Sicherlich werden wir es erfahren, und sicherlich werden wir auch wieder darüber berichten.
Im Moment können wir nur zum Ausdruck bringen, dass wir hoffen, dass diese Person auch heute wieder eine ordentliche Kelle verpasst bekommen wird.
Siehe auch:
https://beamtendumm.home.blog/2020/07/22/frau-pfeiffer-zu-besuch-beim-amtsgericht-gelsenkirchen/
VERSCHWÖRUNGSTHEORETIKER ist aktuell ein beliebtes Modewort. Ein Modewort, von dem wahrscheinlich schwer zusagen ist, seit wann es im Umlauf ist.
Fakt ist aber, dass es angebliche Verschwörungstheoretiker schon deutlich länger gibt, als das Wort zum Modewort wurde. Schon vor 2.000 Jahren gab es Menschen, die Theorien von sich gaben, die heute dazuführen würden, dass man diese Personen als Verschwörungstheoretiker bezeichnen würde.
Vor 2.000 Jahren lebte z. B. ein JESUS VON NAZARETH in Jerusalem, und verbreitete dort seine Theorien, die mit der allgemeinen Meinung damals nicht übereinstimmten. Heute bezeichnet man eine Person, die Theorien von sich geben, die mit der aktuellen Mehrheitsmeinung nicht übereinstimmt, regelmäßig als Verschwörungstheoretiker.
Jener JESUS ist also einer der ältesten angeblichen Verschwörungstheoretiker. JESUS ist sicherlich auch einer der bekanntesten angeblichen Verschwörungstheoretiker. Uns JESUS ist sicherlich auch jemand, der früher mal unübliche Theorien von sich gegeben hat, die sich später dann aber doch durchgesetzt haben.
Berühmt ist auch der Satz: „Und sie bewegt sich doch“. Dieser Satz wird Galileo Galilei zugeschrieben. Gesagt soll er den zwar nicht wirklich. Das ist aber auch gar nicht entscheidend. Entscheidend ist vielmehr, dass es damals gängige Meinung war, dass die Erde eine Scheibe ist, und der Mittelpunkt der Welt ist.
Galileo Galilei kam da zu einem anderen Ergebnis. Er kam zu der Idee, dass die Erde weder der Mittelpunkt der Welt ist, und auch keine Scheibe ist. Er meinte, dass die Erde weder der Mittelpunkt der Welt ist, und auch keine Scheibe ist. Und er war der Meinung, dass sich die Erde eine Kugel ist, und sich um die Sonne dreh.
Das wollte aber keiner wissen, und Galileo Galilei musste seiner Meinung abschwören. Dumm gelaufen, denn nach heutiger Meinung dreht sich die Erdkugel noch immer um die Sonne. Damit hat dann auch dieser angebliche Verschwörungstheoretiker doch noch recht gehabt.
Vielleicht gehört ja auch Walter Ulbrich zu den Verschwörungstheoretikern, wenn auch zu denen, bei denen sich deren Theorie am Ende nicht bestätigte.
Berühmt wurde Ulbrich z. B. durch den Satz:
„Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten!“
Dumme Menschen sind häufig sehr schnell, wenn es darum geht, andere Menschen auch fälschlicherweise als Verschwörungstheoretiker zu beschimpfen.
Vor genau 6 Monaten wurde in Deutschland der erste Mensch in Deutschland positiv auf Corona getestet. Das fanden unsere Politiker nicht besonders schlimm. Eine Quarantäne für die positiv getesteten Patienten sollte damals ausreichen. Die Politiker fanden Corona so harmlos, dass man es nicht für nötig erachtete z. B. Karneval, Konzerte oder Sportveranstaltungen abzusagen bzw. ohne Publikum durchzuführen.
Es gab aber auch Menschen, die damals schon vor Corona warnten. Menschen die damals nicht die gängige, verbreitete Meinung der Politiker teilten. Auch das waren natürlich wieder böse Verschwörungstheoretiker. Zumindest wurden die damals auch so genannt.
Inzwischen hat sich die Welt, nicht nur, der Verschwörungstheoretiker weitergedreht.
Aus:
„Masken bringen nichts“
wurde zunächst:
„Masken können hilfreich sein“,
und inzwischen haben wir alle eine Maskenpflicht.
Masken sind inzwischen wichtiger, als Toilettenpapier, dass die Deutschen massenhaft gehortet hatten.
Natürlich gibt es auch heute wieder Menschen, die das alles für maßlos übertrieben halten. Leute die festgestellt haben, dass Masken manchen Trägern auch Schaden können, und zwar mehr als sie nutzen.
Auch jetzt bezeichnet man solche Menschen mal wieder als Verschwörungstheoretiker.
Das sollte zu denken geben.
Wer heute
hü
sagt, der kann durchaus ein angeblicher Verschwörungstheoretiker sein, genauso wie der, der morgen
hott
sagt. Es kommt also gar nicht immer darauf an, was der angebliche Verschwörungstheoretiker sagt, sondern es kommt darauf an, was uns unsere Politiker gerade mal wieder als angebliche Wahrheit verkaufen will.
Politiker und Wahrheit, das ist bekanntlich etwas sehr flexibles. Für Politiker gilt
„Was kümmert mich mein Geschwätz von gestern, ….“
Von dieser Flexibilität hängt es dann häufig ab, was als Verschwörungstheorie bezeichnet wird, und wer demnach als Verschwörungstheoretiker gilt.
Eigentlich ist der Begriff VERSCHWÖRUNGSTHEORETIKER als Qualitätsmerkmal anzusehen. Bei einem angeblichen Verschwörungstheoretiker handelt es sich nämlich häufig um eine Person, die zumindest noch in der Lage ist selbst zu denken, und Behauptungen nicht einfach hinzunehmen, und zu hinterfragen.
Tom* (*Name geändert) ist/war ein Heimkind. Die Vorgeschichte können wir uns hier ersparen. Es gibt genug unfähige Jugendamtsmitarbeiter, und es gibt von daher auch genügend unberechtigte Inobhutnahmen. Wir müssen den zahlreichen Berichten über unfähige Jugendämter, und unberechtigte Inobhutnahmen keine weitere Geschichte hinzufügen.
Wenn sie wollen, dann glauben sie, dass auch in diesem Fall die Inobhutnahme unberechtigt war, wenn nicht, dann glauben sie das Gegenteil. Es soll uns in diesem Beitrag nicht darum gehen.
Angeblich soll Tom*ein besonders schwieriges Kind, bzw. ein besonders schwieriger Jugendlicher sein. Wir kennen ihn, und wer ihn kennt, kann das eigentlich nicht bestätigen. Für ein Kinderheim oder Jugendeinrichtung lohnen sich natürlich angeblich schwierige Kinder. Es gibt einfach mehr Geld für die Betreuung von schwierigen Kindern, auch wenn die in Wirklichkeit gar nicht besonders schwierig sind.
Für Tom* erhält das Kinderheim 9.000 Euro im Monat. Monat für Monat natürlich. Der normale Satz beträgt zwischen 4.000 und 5.000 Euro. Für Tom* gibt es also nur das Doppelte, und das ist für angeblich schwierige Fälle noch nicht mal übermäßig viel. In richtig schwierigen Fällen gibt es auch schonmal bis zu 25.000 Euro im Monat. Aber Tom* ist ja nicht angeblich besonders schwierig, sondern angeblich einfach nur schwierig.
Für Tom* gibt es also keine 25.000 Euro im Monat, sondern „nur“ 9.000 Euro jeden Monat. Was kann man dafür erwarten?
Der „schwierige“ Tom* will ja gar nicht im Heim leben, sondern lieber bei seiner Familie, und die findet Tom* nicht besonders schwierig. Der „schwierige“ Tom* und seine Familie konnten nun das Jugendamt überzeugen, dass Tom* zunächst bei der Familie bleibt. Leider hat der „schwierige“ Tom* noch ein paar Sachen in dem Heim, das monatlich 9.000 Euro kassiert. Und die bekommen die schlappen 9.000 Euro auch jetzt noch, wo der „schwierige“ Tom* bei der Familie lebt.
Die Familie ist jetzt ins Heim gefahren, um die Sachen des „schwierigen“ Tom* abzuholen. Was hat wohl so ein Kind für persönliche Dinge, für die der Steuerzahler Monat für Monat 9.000 Euro an eine Jugendhilfeeinrichtung überweist? Um es gleich zusagen, er hat soviel persönliche Dinge angehäuft, dass die Mutter beinahe in Tränen ausgebrochen ist.
Fangen wir mal mit den Socken an. Wie viel Socken hat ein nicht besonders schwieriges Kind, das zu Hause bei seinen Eltern lebt die vielleicht von Hartz4 leben müssen?
Vater, Mutter und zwei Kinder leben dann vielleicht von 2.000 Euro monatlich incl. Miete. Ob die sich vielleicht 6 oder 10 Paar Socken leisten können für ein Kind? Immerhin kosten 6 Paar Socken mindestens 5 Euro. Ein Dutzend Socken also kosten ungefähr 10 Euro.
Wenn Hartz4-Empfänger 10 Euro für Socken ausgeben können, wie viele Socken wird dann wohl so ein 9. 000 Euro teures Heimkind besitzen?
Es waren 3 paar Socken. Und es waren 3x Unterwäsche. Das klingt nun nicht unbedingt nach Luxus pur. Im Gegenteil. Die Mutter brach fast in Tränen aus, und wir fragen uns, ob vielleicht doch nicht Tom* der „Schwierige“ ist, sondern vielleicht doch eher die Jugendhilfeeinrichtung, die vielleicht nicht wissen, was sie mit der ganzen Kohle machen sollen, die sie von uns Steuerzahlern monatlich dafür bekommen, dass sie Kinder und Jugendliche betreuen. Eigentlich sollte man Kinder und Jugendliche für 9.000 Euro im Monat nicht nur betreuen, sondern vernünftig betreuen. Am fehlenden Geld kann es doch wohl nicht liegen, oder?
Übrigens, solche Berichte liegen uns nicht nur von Tom* vor, sondern auch von zahlreichen anderen Kindern die ein Luxusleben im Kinderheim fristen.
Kaputte Schuhe und Socken, Löcher in Pullovern, Winterkleidung im Sommer, aber für 4.000 bis 5.000 Euro im Monat, oder für bescheidene 9.000 Euro pro Monat, oder schäbige 25.000 Euro, da kann man doch nicht erwarten, dass die Kinder auch noch vernünftige Kleidung erhalten, oder etwa doch?
Der gemeinnützige Verein LICHTBLICK e.V. sucht zur Zeit Spenden für eine Mutter, die mit ihren 3 Kindern im Ausland auf der Flucht ist vor dem unfähigen deutschen Jugendamt.
Wie bekannt ist, kam es in Lügde jahrelang zu sexuellem Missbrauch von Kindern auf einem Campingplatz. Obwohl es schon lange Hinweise auf den sexuellen Missbrauch gab, reagierten die Behörden nicht. Der Täter hatte sogar ein Pflegekind vom Jugendamt, das mit dem Pädophilen auf einem Campingplatz leben musste.
Inzwischen ist der Missbrauchsskandal öffentlich geworden, und die Täter wurden 2019 zu 13 Jahren und 12 Jahren Haft verurteilt. Das Jugendamt hielt es zwar nicht unbedingt für nötig den Täter zu verfolgen, und die Kinder zu schützen, aber dafür verfolgt man nun die Opfer des sexuellen Missbrauchst. Die Kinder die schon Opfer des sexuellen Missbrauchs wurden, sollen nun auch noch Opfer des staatlichen Kinderklaus werden. Eine tolle Leistung.
Michelle ist so ein Kind. Sie wurde auf dem Campingplatz von dem staatlich geförderten Pflegevater missbraucht, und soll nun weiter vom Jugendamt geschädigt werden. Das Jugendamt will das Mädchen der Mutter wegnehmen. Aus diesem Grund gibt es mal wieder eine Familie, die vor dem deutschen Jugendamt ins Ausland flüchten musste.
Wer kann, der wird gebeten die Familie finanziell zu unterstützen, damit die Kinder nicht doch noch in einem Kinderheim etc. landen, wo sie dann auch noch Opfer der deutschen Hilfsindustrie werden.
Der Verein LICHTBLICK e.V. stellt sein Konto für die Spendenaktion zur Verfügung.
Der Verein ist als gemeinnützig anerkannt. Sie können den Verein mit
Ihren Spenden unterstützen.
Bankverbindung:
IBAN: DE69 7002 2200 0020 1782 99
BIC: FDDODEMMXXX
Fidor Bank
Als Betreff bitte VICTORIA KUNST eingeben.
…
https://www.facebook.com/viktoria.kunst
…