2005 wurden in Deutschland ca. 25,000 Kinder von den Jugendämtern in Obhut genommen. Gründe dafür können sein, dass Eltern, oder auch nur ein Elternteil verstorben ist/sind.
Es kann auch sein, dass die Kinder bei den Eltern Opfer von körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt wurden, und deshalb aus den Familien genommen wurden.
Auch Vernachlässigung und Verwahrlosung von Kindern führen zu Inobhutnahmen. Dazu kommt noch, dass sich Kinder, meistens Jugendliche, auch schon mal selbst bei Jugendämtern gemeldet haben, um sich in Obhut nehmen zu lassen, weil sie, vielleicht pubertätsbedingt, Stress mit den Eltern hatten.
Das war also 2005. Bis 2009 stiegen die Inobhutnahmen auf fast 34.000 Fälle an. Das macht ein Anstieg um 31 % in 4 Jahren.
Schon damals bemerkte die Politik, dass dieser starke Anstieg kein normaler Anstieg sein konnte.
Bereits 2009 mahnte die damalige Familienministerin Von der Leyen Jugendämter bei der Inobhutnahme von Kindern zur Vorsicht In ihrer Stellungnahme zur gemeldeten Inobhutnahmenzahl von 32.300 Kindern in 2008 (Verdoppelung seit 2003) hat die damalige Familienministerin Ursula Von der Leyen in dem Artikel in der Zeitung „Die Welt“ vom 25.06.2009 (FN5) zu mehr Vorsicht bei den Inobhutnahmen von Kindern gemahnt.
Das Bundesfamilienministerium und insbesondere die damalige Bundesministerin Ursula von der Leyen hatte beklagt, dass Jugendämter viel zu häufig bestrebt sind, Kinder aus ihrem bisherigen Familienverband herauszuholen und eine Trennung von Eltern und Kind herbeizuführen, anstatt von vornherein mit anderen Mitteln der familiären Unterstützung zu helfen.
Eine Verdoppelung von 2003 bis 2008 hat es lt. der oben abgebildeten Statistik zwar nicht gegeben, aber man findet öfters offizielle Statistiken mit unterschiedlichen Werten.
Lt. Grundgesetz soll es ja das Grundrecht auf Meinungsfreiheit geben. Immer häufiger findet man Bürger, die erhebliche Zweifel daran haben, dass es hier tatsächlich noch eine Meinungsfreiheit gibt. Hier zur Erinnerung nochmals der Gesetzestext.
Artikel 5 Grundgesetz
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
Lt. Grundgesetz gibt es also noch die Meinungsfreiheit, zumindest theoretisch, aber man findet dort auch gleich mögliche Einschränkungen der Meinungsfreiheit. Diese Einschränkungen sind sehr unkonkret gefasst, und damit ist eine Einschränkung der garantierten Meinungsfreiheit sehr leicht möglich. Wenn allgemeine Gesetze das Grundrecht der Meinungsfreiheit einfach beschränken können, ist die Meinungsfreiheit unter Umständen nicht mehr viel wert.
Zum Tag der Deutschen Einheit gab es im Fernsehen eine Fernsehsendung mit Wolf Biermann. Wolf Biermann ist eine Liedermacher aus der DDR. Politisch ist er sicherlich als links einzuordnen. Dennoch war er mit den Zuständen in der DDR nicht zufrieden, und wurde deshalb dort ausgebürgert.
In der Fernsehsendung meinte Biermann, dass wir angeblich in der freiheitlichsten Republik aller Zeiten leben würden. Eine gewagte, und sehr unrichtige Behauptung. Zutreffend ist das höchstens, wenn man schön brav dem System huldigt, und freiwillig auf jegliche Kritik verzichtet. Man sieht das täglich beim Umgang mit der AfD, und bei den Diskussionen bezüglich (Schein-)Asylanten, Flüchtlingen und Zuwanderung.
Gerade in den letzten 24 Stunden gab es zwei Fälle die als berichtenswert erscheinen.
Die Fernsehsendung KONTRASTE beschäftigte sich mit dem Thema.
Die ARD berichtet am 14.11.2019:
Nach Protesten in Hamburg
Meinungsfreiheit an Unis in Gefahr?
Bildungsministerin Karliczek zeigt sich im Interview mit Kontraste besorgt über den Zustand der Meinungsfreiheit. Doch Recherchen zeigen: An deutschen Universitäten ist weiter Platz für rechtes Gedankengut.
Also die Bildungsministerin teilt hier die Sorge bezüglich der Meinungsfreiheit. Die ARD dagegen erweckt aber den Eindruck, dass sie dieses Grundrecht auf Meinungsfreiheit kritisieren würde. Angeblich rechtes Gedankengut scheint unerwünscht, als ob es dafür kein Grundrecht auf Meinungsfreiheit mehr gibt..
Die Bildungsministerin meinte dazu noch
Seit den Protesten gegen den AfD-Gründer und Wirtschaftsprofessor Bernd Lucke an der Universität Hamburg ist die Aufregung groß. Weil Demonstranten zwei Vorlesungen des Professors durch lautstarken Protest verhindert haben, werden Stimmen laut, die Meinungsfreiheit an Universitäten sei in Gefahr. Jetzt kritisiert Bildungsministerin Anja Karliczek im Interview mit dem ARD-Politikmagazin Kontraste das Vorgehen der Demonstranten.
Dass Lucke die AfD gegründet habe sei kein Grund, ihn an der Ausübung seines Berufes zu behindern. Die Ministerin macht sich zugleich generell Sorgen um die Meinungsfreiheit an Universitäten.
„Wir sollten nicht dahin kommen, dass wir im Grunde einen Teil von Meinungen von Vornherein abschneiden“, so die Ministerin. Das dürften wir unter unserem Grundgesetz nicht zulassen: „Und da sollten wir sehr sehr sensibel werden. Denn das möchte ich nicht erleben, dass das in Deutschland um sich greift.“
KONTRASTE meint dazu:
Ist die Meinungsfreiheit an deutschen Universitäten oder Hochschulen also wirklich in Gefahr? Kontraste-Recherchen zeigen: Auch aktuell können Professoren im Rahmen ihrer Lehrtätigkeit fragwürdiges Gedankengut verbreiten – von Verschwörungslegenden bis hin zu völkischem Gedankengut.
Dies ist offenbar nicht nur eine Feststellung, sonder KONTRASTE scheint auch diesbezüglich das Grundrecht auf Meinungsfreiheit hier wieder zu kritisieren.
So kritisiert KONTRASTE die Professoren Ralf Otterpohl, Abwasserexperte an der Technischen Universität Hamburg-Harburg., Professor Ulrich Kutschera ist Evolutionsbiologie an der UNI Kassel und Professor Martin Wagener. Der Politikwissenschaftler unterrichtet an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung und bildet dort künftige Mitarbeiter für den Verfassungsschutz und den Bundesnachrichtendienst aus.
Natürlich erlaubt es Artikel 5 auch, dass man solche Professoren inhaltlich kritisiert, nicht aber, dass man denen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit absprechen will.
Wie sehr das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung bereits in Gefahr ist, wie sehr man gefährdet ist, wenn man seine Meinung äußert, zeigt sich an St. Martin in Rheidt.
Der Rheidter Sankt Martin darf nicht weiter tätig sein. Eine Äußerung während der Ausgabe der Weckmänner hatte eine Debatte in sozialen Medien ausgelöst.
Was könnte den bloß der nette St. Martin gesagt haben, was dazu führte, dass der St. Martin entlassen wurde? Er wird doch nicht verbreitet haben, dass es sich um einen St. Martinsumzug handelt, und nicht um ein Laternenumzug?
Nein, er hatte eine etwas andere Wahrheit geäußert.
Der Rheidter Sankt Martin ist raus. Er wird den Martinszug der Rheidter-Werth-Schule nicht wieder anführen. Außerdem gab es vom Rheidter Ortsring, der den Martinszug vor Ort organisiert, eine öffentliche Entschuldigung.
Grund für diese drastische Maßnahme ist eine Äußerung des Sankt Martins, der offenbar bei der Ausgabe der Weckmänner am 6. November laut und deutlich von sich gab, dass Sankt Martin doch ein christliches Fest sei.
Das ist natürlich nicht nur eine Meinung, sondern sogar eine nachweisliche Wahrheit. Eine Wahrheit, die man offenbar nicht mehr sagen darf. Wieso das?
Eine Äußerung, die für die in direkter Nachbarschaft wartende muslimische Mutter mit ihren drei Kindern nicht zu überhören war und bei ihr das Gefühl auslöste, sie sei unerwünscht.
Ach so, einer muslimischen Mutter gefiel diese Wahrheit nicht. Übrigens:
Dass dann wohl weder der Bezirkspolizist noch die Schulleiterin noch der Ortsring Rheidt deutlich Stellung bezogen, …
Die Polizei, die Schulleitung etc. sahen diesbezüglich zunächst keinen Handlungsbedarf.
Um uns nun auch wirklich ein schlechtes Gewissen zu machen wurde das Ganze dann noch besonders dramatisch übertrieben.
„Der ‚gute Sankt Martin’ sieht meine kopftuchtragende Schwägerin an, die der deutschen Sprache mächtig ist und auch alles versteht, was der nette Mann von sich gibt, und sagt zu ihr mit einer Aggressivität und hasserfüllter Stimme, dass sie aber schon wisse, dass dies ein christliches Fest sei“, …
Dies entspricht also so offenbar nicht ganz dem tatsächlich Gesagten. Es bleibt dabei. St. Martin ist ein christliches Fest, und eben nicht nur ein Laternenumzug, wie man das heute gerne umbenennen möchte. Richtig ist aber auch, dass es wohl kaum dem Sinn von St. Martin entsprechen würde, wenn man gerade bei diesen Fest andersgläubige Kinder ausschließen will.
Johannes Schumacher vom Kinderschutzverband hat in der Vergangenheit bereits einige Runde Tische bei verschiedenen Jugendämtern organisieren können. Aus zunächst aktuellem Anlass hatte der in den letzten Tagen die Pressestelle der Stadt Essen kontaktiert, und dort auf einen Runden Tisch mit dem Bürgermeister und Jugendamtsvertretern gedrängt. Der Oberbürgermeister der Stadt Essen soll sich zur Zeit im Ausland aufhalten, so dass ein Treffen mit ihm nicht möglich war. Allerdings machte es die Stadt Essen möglich, dass es zu einem Runden Tisch mit Herrn Engelen vom Jugendamt Essen kam. Herr Engelen ist Leiter des Jugendamtes in Essen, und vermutlich nicht unbedingt verwandt mit dem in unseren Kreisen sehr aktiven und bekannten Herrn Engelen, der vielleicht auch bereit gewesen wäre an der Runde teilzunehmen, wenn er nicht gerade verhindert wäre.
Die Presse berichtete in den letzten Tagen über einen Jugendamtsfall, und dies war der ursprüngliche Grund für den von Herrn Schumacher organisierten Runden Tisch. Auf diesen Fall wird hier aber nicht näher eingegangen, da es sich mal wieder zeigte, dass manche Betroffene sich gerne selber im Wege stehen.
In den letzten Tagen wurde auf den bevorstehenden Runden Tisch hingewiesen. Das führte dazu, dass sich heute Morgen in Essen-Steele zunächst 9 Personen trafen. Mit dabei eine Frau die den Titel „schönste Obdachlose“ tragen könnte, wenn es diesen Wettbewerb geben würde.
Mit weiteren Betroffenen wollte man sich gegen 14 Uhr beim Jugendamt treffen. Die Hauptperson wollte zusammen mit Herrn Engelmann zum Termin kommen, der diesen Termin auch auf seiner Seite geteilt hatte. Zumindest bis 9 Uhr. Es wurde berichtet, dass dieser Termin um 11 Uhr nicht mehr auf seiner Seite geteilt wurde. Bei uns hat er aber den Termin nicht abgesagt. Im Gegenteil. Als Herr Schumacher gegen 14 Uhr versuchte Herrn Engelmann telefonisch zu erreichen, ging er nicht ans Telefon.
Von dem Jugendamtsleiter erfuhren wir dann, dass Herr Engelmann dem Jugendamt mitgeteilt habe, dass er nicht kommen würde. Auch die beiden Frauen die er mitbringen wollte, kamen nun natürlich auch nicht. Es ist aber noch schlimmer. Herr Engelmann hatte nicht nur dem Jugendamt mitgeteilt, dass er nicht kommen würde, sondern teilte weiterhin mit, dass er sich von uns ausdrücklich distanzieren würde.
Das kam natürlich bei den Anwesenden nicht gut an, und sogar das Jugendamt fand das gar nicht gut. Immerhin ging es dabei auch um eine Mutter die aktuell in der Presse auftritt und sich über die Inobhutnahme ihrer Kinder beschwert. Wenn man dann die Möglichkeit erhält sich mit anderen Betroffenen direkt beim Jugendamtsleiter auszutauschen, dann sollte man so ein Angebot auch annehmen.
So eine Angebot auszuschlagen, und anderen Betroffenen noch durch so ein Schreiben und Verhalten in den Rücken zufallen kommt da gar nicht gut.
Herr Schumacher hatte angekündigt, dass er auch Pressevertreter mitbringen wolle. Da es aber kein Pressegespräch werden sollte, hat das Jugendamt den anwesenden Pressevertreter gebeten das Konferenzzimmer zu verlassen. Danach blieben noch 10 Personen dort, die sich mit zwei Jugendamtsmitarbeitern unterhielten. Die Gespräche wurden als positiv bezeichnet.
Können sich Runde Tische als Lösung für Jugendamtsprobleme anbieten?
Johannes Schumacher vom Kinderschutzverband meint ja. Andere sind da nicht so optimistisch. Zunächst sollte man mal das Ergebnis der Gesprächsrunde abwarten. Nach den Gesprächen teilte der Jugendamtsleiter mit, dass man vier Wochen brauche, um die angesprochenen Fälle nochmals zu prüfen. Dann will sich das Jugendamt nochmals bei den Betroffenen melden. Denkbar ist natürlich, dass das JA nur auf Zeit spielt, aber das sollte man jetzt nicht sofort unterstellen.
Ein Königsweg sind Runde Tische aber sicherlich nicht. Zunächst können Runde Tische natürlich nur funktionieren, wo Jugendämter überhaupt bereit sind sich darauf einzulassen.
Auch dürfte das nur erfolgsversprechend sein, wenn die Situation noch nicht zu verfahren ist. Vermutlich gibt es viele Jugendämter und Fälle, wo Runde Tusche keinen wirklichen Sinn machen. Das Jugendamt Stade ist sicherlich das Paradebeispiel für aussichtslose Runde Tische.
Dennoch sollte dieses Instrument weiter ausgebaut werden. Dabei sollte auf die richtige Reihenfolge geachtet werden. Über Runde Tische sollte man nachdenken bevor man an Demos oder die Presse denkt. Sollte das dann erfolglos sein, dann kann man den nächsten Schritt gehen, und dem Jugendamt danach nochmals ein Runder Tische angeboten werden. Natürlich gilt auch hier, dass man mit mehreren Betroffenen und erfahrenen Aktivisten so einen Schritt machen sollte.
Herr Schumacher hat bereits erklärt, dass er weitere Runde Tische organisieren will.
Am Mittwoch (13.11.2019) gibt es einen wichtigen Termin für alle Jugendamtsgeschädigten aus Essen und Umgebung. Aktuell sorgt mal wieder ein Jugendamtsfall in der Presse für Furore. Weil eine Mutter das Leben eines Kindes vor ihrem gewalttätigen Partner gerettet hat, und sich von dem Gewalttäter anschließend getrennt hat, hat das Jugendamt in Essen der Mutter ihre Kinder weggenommen. Wie üblich leiden die Kinder unter dieser Maßnahme und wollen zurück zu ihrer Mutter.
Johannes Schumacher hat in diesem Fall zum Runden Tisch eingeladen. Die Betroffenen treffen sich am Mittwoch ab 11 Uhr in Essen-Steele. Treffpunkt ist die Bäckerei im GLOBUSCENTER (Carre-Center). Ab 14 Uhr soll es dann ein Gespräch mit dem Jugendamt Essen geben.
Zu dem Termin ab 11 Uhr werden also besonders Betroffene aus Essen eingeladen, aber auch Betroffene aus den Nachbarstädten, damit man über ähnliche Aktionen in den Nachbarstädten sprechen kann.
Eine 17-Jährige hat sich nach der Schule mit ihrer Mutter beim Bäcker verabredet. Auf dem Weg dorthin muss die 17-Jährige eine Ampel überqueren. Als sie auf der anderen Straßenseite angekommen war wurde sie von einem Polizisten in Empfang genommen, der ihr mitteilte, dass sie angeblich die Ampel bei Rot überquert hätte. Die Schülerin erklärte dem Polizisten, dass die Ampel tatsächlich inzwischen rot war, aber beim Betreten der Straße sei es noch grün gewesen. Der Polizist sah dies jedoch anders, und nahm die Daten der Schülerin auf, um ihr einen Bußgeldbescheid zu schicken zu können.
Dieser Bußgeldbescheid kam zwar erst im November 2019, aber im April 2019 kam zumindest mal eine Mahnung über 10 Euro, obwohl es vorher weder einen Anhörungsbogen, noch einen Bussgeldbescheid gab.
Auch wenn das Bußgeld eventuell unrechtmäßig gefordert wurde, ging die betroffene Familie hin, und bezahlte die 10 Euro aus der Mahnung im April 2019, weil man der Meinung war, dass es sich nicht lohnen würde über die 5 €plus Mahngebühr ein Gerichtsverfahren zu führen. Wahrscheinlich würden die meisten Menschen in so einem Fall so handeln. Damit könnte die Geschichte normalerweise beendet sein, und selbst wenn die Behörde den Bußgeldbescheid unrechtmäßig ausgestellt hätte, wäre dies hier sicherlich keine Meldung wert. Da die Geschichte aber weitergehen sollte, muss auch hier darüber berichtet werden.
Die Mutter der Schülerin hatte also den Bußgeldbescheid bezahlt, und hat natürlich auch einen Nachweis darüber. Dennoch kam einige Zeit später Post vom Amtsgericht, in der man der Mutter Beugehaft angedroht hatte. Die Tochter war inzwischen nicht mehr 17, sondern bereits volljährig. Es ist schon sehr verwunderlich, dass man der Mutter Beugehaft androht, für eine Ordnungswidrigkeit, die die Tochter begangen haben sollte, als diese 17 Jahre alt war. Aus unserer Sicht ist dieses Vorgehen des Gerichts unmöglich, denn der Justiz sollte eigentlich bekannt sein, dass man ab 14 Jahre strafmündig ist.
Heute dürfte wohl noch jeder wissen, was am 9.10.2019 passiert ist. Das wird aber in einigen Wochen schon wieder ganz anders sein. Deshalb erscheint es ratsam Beitrag damit zu beginnen, was am 9.10.2019 passiert war.
In Gelsenkirchen-Buer wurde am Samstag den 22.6.2019 eine Frau von einem Mann lebensgefährlich mit einem Messer verletzt. In der Presse war zunächst die Nationalität des Täters nicht genannt worden. Dafür wurde ab dem 24.6.2019 mitgeteilt, dass die Frau Opfer eines psychisch kranken Stalkers wurde. In den letzten Monaten erkennt man immer wieder, dass man versucht in diesem Land Verbrechen von Ausländern dadurch zu relativieren, dass man die Täter als psychisch krank erklärt.
Ganz anders sieht das bei der Tat in Halle aus. Hier hatte ein Deutscher versucht in eine Synagoge einzudringen, und wollte dort ein Blutbad anrichten. Zum Glück war der Täter aber zu blöd dazu. Aus diesem Grund erschoss er einfach zwei andere Menschen. Bei einem Opfer handelte es sich um eine deutsche Frau, bei dem anderen Opfer um einen Mitarbeiter, bzw. Inhaber eines Dönerladens.
Auch wenn es sich bei der getöteten Frau um eine Deutsche handelt, und keine Juden getötet wurden, geht man wohl zu Recht davon aus, dass es sich bei der Tat um ein antisemitisches und ausländerfeindliches motiviertes Verbrechen handelt.
Wenn man sich aber die Videos von der Tat ansieht, dann wird einem schnell klar, dass der Täter nicht nur besonders dumm war, sondern sicherlich auch psychisch krank sein muss. Dennoch spricht bisher keiner von der Tat eines psychisch Kranken, sondern politisch motiviert schiebt man diese Tat den Rechten zu.
Manche Leser werden sich auch gewundert haben, warum die Bundeskanzlerin nach der Tat nach Halle fuhr, und auch weitere politische Prominenz das Verbrechen zum Anlass nahm, in Halle Präsenz zu zeigen, während es dieselben Politiker niemals für nötig hielten den Tatort zu besuchen, wenn Deutsche Opfer eines Gewaltverbrechen von Ausländern wurden. Weder nach den Taten in Frankfurt oder Voerde, wo ein Kind, bzw. eine Frau von Ausländern vor einen Zug gestoßen wurden, und getötet wurden, hielt es unsere Bundeskanzlerin, oder einer der anderen Politiker, die man jetzt in Halle gesehen hat, für nötig, die Hinterbliebenen oder den Tatort zu besuchen.
In Halle haben wir einen psychisch kranken Täter, und in der Presse spricht man von einem Deutschen. In Gelsenkirchen hatten wir auch einen psychisch kranken Täter, aber in der Presse hält man es nicht für nötig mitzuteilen, dass der Täter ein Türke ist, sondern er wird als psychisch Kranker präsentiert. Diese Unterschiede sind nicht nur auffallen, sondern auch politisch motiviert.
Weder bei der Tat in Frankfurt, Gelsenkirchen oder Voerde war in der Presse zu lesen, dass die CDU, die Grünen, die Linken, oder die SPD etc. für die Taten der Ausländer verantwortlich wären. In Halle sieht das jedoch völlig anders aus. Hier versucht man mit allen Mitteln der AFD die Schuld für das Verbrechen zu geben, so als habe die Partei selbst abgedrückt, oder den Täter beauftragt sein Verbrechen zu begehen. Man sieht also, wie unterschiedlich die Politik und Presse ähnliche Straftaten behandelt.
Bezüglich der Straftaten in Frankfurt, Gelsenkirchen, Halle und Voerde gibt es sicherlich nichts zu lachen. Allerdings konnte sich mancher das Lachen heute Morgen sicherlich nicht ganz verkneifen, als er gegen 8:10 Uhr das MORGENMAGAZIN im öffentlich-rechtlichen Fernsehen ansah. Der Antisemitismus-Beauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, versuchte in der Sendung zu verbreiten, warum die AFD für das Verbrechen in Halle (mit-) verantwortlich sein sollte. Obwohl es in der AFD auch jüdische Mitglieder gibt, war für den Antisemitismus-Beauftragten klar, dass die AFD antisemitisch sei. Er konnte dies sogar begründen, und diese Begründung muss man schon als ziemlich lächerlich bezeichnen. Felix Klein begründete die angeblich antisemitische Einstellung der AFD damit, dass diese gegen das rituelle Schächten von Tieren sei. Wer es also wagt zu kritisieren, wenn Tiere auf eine besonders widerliche Art getötet werden, der ist also antisemitisch, und automatisch auch schuld, wenn ein psychisch kranker Täter versucht ein Blutbad in einer Synagoge anzurichten. Das scheint mir wohl die These des Antisemitismus-Beauftragten der Bundesregierung zu sein. Ganz ehrlich, bei so einem billigen Versuch kann man dann, auch bei so einem tragischen Fall, dass Lachen nicht mehr völlig verkneifen.
Dann warf er der AFD auch noch vor, dass diese gegen die Beschneidung ist, also gegen religös motivierte Körperverletzung von Kindern.
Was passiert als nächstes? Was ist für den Antisemitismus-Beauftragten wohl noch alles judenfeindlich? Wird er demnächst auch unsere Klima-Greta noch als antisemitisch bezeichnen, weil die diesen auch den Juden das Fahren von großen Autos bzw. SUVs untersagen möchte, wenn sie der Meinung ist, dass dies besonders klimafeindlich ist?
So blöd die Aussage von Felix Klein auch war, ich bin mir sicher, er wird bei einigen mit seinem Schwachsinn auch noch Erfolg gehabt haben. In den Köpfen von manchen Gutmenschen und Linksfaschisten wird sicherlich hängen bleiben, dass die AFD antisemitisch ist, weil sie gegen das Schächten argumentiert, und damit für den versuchten Anschlag auf die Synagoge und die getötete Deutsche sowie den getöteten Mitarbeiter des Dönerladens verantwortlich sein soll.
In dem Verfahren …./. Schreiber gibt es ein Schreiben an das Landgericht Essen, von einer Frau, die beide Prozessparteien persönlich kennt. Das Schreibe ist eindeutig.
Aus dem Schreiben
Sehr geehrte Frau Pohlmann,
in dem Rechtsstreit …
möchte ich dem Gericht mitteilen, dass mir Herr Schreiber die Schreiben der Anwältin von Frau … vom 2.9.2019 vorgelegt hat.
Da mir Frau … und Herr Schreiber persönlich bekannt
sind, und ich auch den Sachverhalt kenne, möchte ich dem Gericht folgendes mitteilen. ….
Ich möchte zum Schluss noch einmal auf die Chat-Protokolle eingehen. Bei der Unterhaltung mit der Klägerin ging es beinahe zu 100 % immer wieder um Herrn Schreiber. Wenn ich mir jetzt die Unterhaltung mit Herrn Schreiber an sehe, dann kann ich bestätigen, dass es in den Protokollen häufig wochenlang nicht einmal umdie Klägerin ging. Ich befürchte, dass die Klägerin mit ihrer Hetze gegen den Beklagten und sein Umfeld wieder anfangen könnte, wenn sie beim Landgericht Recht bekommen sollte.
Da ich den Anfang des Rechtsstreits beim Amtsgericht Gelsenkirchen noch mitbekommen habe, kann ich bestätigen, dass die Klägerin selbst erwähnt hatte, dass der Richter Albracht ihr schon beim Eilverfahren zugesagt haben soll, dass sie das Hauptsacheverfahren bei ihm gewinnen würde. Das Verfahren bei Richter Albracht machte von Anfang an nicht den Eindruck, als ob es sich hierbei um ein wirklich ordentliches Verfahren handeln könnte.
Verwunderlich war auch, dass Richter Albracht offenbar zu einem völlig anderen Ergebnis gekommen sein wollte, als seine Richterkollegen beim Amtsgericht Gelsenkirchen, die in dem Gewaltsschutzverfahren, und dem Strafverfahren gegen Herrn Schreiber zu einem ganz anderen Ergebnis gekommen waren.
Ich hoffe, dass ich mit meiner Ausführung behilflich sein konnte, und das Gericht vielleicht auch einige Details erfährt, die nicht direkt im Zusammenhang mit dem
Verfahren stehen, aber durchaus relevant sind.
Mit freundlichem Gruß
Das komplette PDF findet sich im Anhang des geschützten Beitrags.
Auf dem Weg nach Herne wurde am Dienstag ein Rollstuhlfahrer im Bus angegriffen. Ein Anhänger aus dem Umfeld von STEELE BLEIBT BUNT wollte in dem Bus den Rollstuhlfahrer provozieren. Als sich dieser von dem Ausruf STEELE BLEIBT BUNT aber gar nicht provozieren ließ, kam noch ein DU NAZISAU hinterher.
Als der Rollstuhlfahrer dann den Typen fotografieren wollte, hat er das verhindert, indem er den Rollstuhlfahrer auf den Hinterkopf schlug. Hier hat STEELE BLEIBT BUNT mal wieder gezeigt, was für gewaltbereite Antidemokraten dort unterwegs sind.
Natürlich behauptet der Typ, dass er den Rollstuhlfahrer nicht geschlagen hätte. Das Überwachungsvideo wird hoffentlich den Vorfall aufgezeichnet haben.
Der Schlauste ist der nun wirklich nicht. Das sieht man schon an seinem Post. Übrigens hat der Typ auch ein Foto von dem Rollstuhlfahrer veröffentlicht und dabei gegen das Urheberrecht verstoßen, denn das Bild wurde nicht nur verlinkt, sondern er hat das Foto auf FACEBOOK hochgeladen. Ein klarer Verstoß gegen das Urheberrecht.
Manchmal gibt es Volljuristen, und manchmal gibt es auch Vollpfosten. Ein Volljurist ist der sicherlich nicht. Wahrscheinlich hat der mal was gehört vom RECHT AM EIGENEN BILD. Ahnung hat der aber keine. Das Recht am eigenen Bild betrifft das Veröffentlichen von Fotos, nicht aber das Fotografieren. Natürlich darf das Opfer einer Straftat den oder die Straftäter fotografieren. Man darf sogar solche Straftäter vorläufig festnehmen.
Übrigens, es sollte bekannt sein, dass die BOGESTRA in den Fahrzeugen eine Videoüberwachung installiert hat. Auch die macht natürlich Fotos bzw. Videos von den Fahrgästen, also auch von einem Fahrgast mit einem dreibeinigen Hund, ohne ihn vorher zufragen, denn die dürfen das, genau wie das andere Bürger dürfen. Was man nicht so ohne weiteres darf, das wäre das Veröffentlichen solcher Fotos bzw. Videos. Genau aus dem Grund wurde bisher auf eine Veröffentlichung des Materials verzichtet. Zwar hat der Angreifer durch seinen Angriff im Bus verhindern können, dass er von dem Rollstuhlfahrer fotografiert wurde, aber draußen wurde bis zum Eintreffen der Polizei ein Video von ihm gemacht, und zwar völlig legal.
Auf FACEBOOK teilt der Beschuldigte mit, dass er zwischenzeitlich Strafantrag gegen sein Opfer gestellt hätte,
habe ihn ja mittlerweile auch angezeigt wegen falschaussage.
Falschaussage? Was sollte das für eine Falschaussage sein? Er hat doch schon ein Teil der Vorwürfe zugegeben.
worauf ich ihm den mittelfinger vor die kamera hielt.das hat er als tätlichen angriff gesehen.daraufhin kam von mir natürlich „du nazisau lösch das foto“
Auch der Mittelfinger wäre ja eine Beleidigung, genau wie DU NAZISAU.
Am Sonntag den 6.10.2019 findet im Wissenschaftspark wieder der Esoteriktag statt. Ab 11 Uhr geht es los. Den Wissenschaftspark findet man in Gelsenkirchen Munscheidstraße 14
Am 3. Oktober 2019 gab es in Berlin mehrere Demonstrationen. Angeblich pöse Rechte hatten zu einer Demo aufgerufen. Unter den Demoteilnehmern waren auch schwangere Frauen. Eine davon wollte die Toilette bei Mc Donalds benutzen. Im Video erklärt die Frau was ihr dort passiert ist.
Die Schwangere berichtet nach dem Besuch, dass man ihr dort den Besuch der Toilette verweigerte, und erklärt hätte, dass sie bei Mc Donalds nicht erwünscht wäre. Der wahrscheinlich einzig denkbare Grund für die Verweigerung ist die Tatsache, dass die Frau an der Demo teilgenommen hat.
Die Frau hat ziemlich passend reagiert. Sie hat dann vor dem Mc Donalds-Lokal vor die Tür gepinkelt. Das bringt uns auf eine Idee.
Zunächst soll es ein Gespräch mit Mc Donalds geben. Danach wird überlegt, ob hier zu einer Solidaritätsaktion unter dem Motto:
WIR PISSEN AUF MC DONALDS
aufgerufen wird. Dieser Politrassismus der inzwischen in diesem Land überhand nimmt, erinnert doch stark an alte, braune Zeiten.
Heute hat eine Bekannte von Frank Engelen einen Hilferuf veröffentlichen. Die Bekannte steht in regelmäßigen Kontakt zu Frank, und hat ihn noch heute getroffen. Sie kennt also hoffentlich den aktuellen Zustand von Frank.
Bekannt ist, dass das Amtsgericht Chemnitz vor einer Woche den Haftbefehl gegen Frank aufrecht erhalten hat, und den Haftbefehl angeblich erst aufheben will, wenn sich Dave gemeldet hat. Dabei soll es wohl so sein, dass die Richterin verlangt, dass sich Dave bei ihr melden soll, oder bei einer Behörde. Die Richterin soll behauptet haben, dass man Dave nicht wieder einfangen will, was aber kaum glaubhaft erscheint, denn sie war angeblich nicht bereit diese Zusage zu verschriftlichen.
Zur Erinnerung, die Staatskriminellen haben sogar noch die Schwester von Dave in ihren Fängen, obwohl die bereits Volljährig ist. Da hätten solche staatliche und halbstaatliche Kinderhändler sicherlich keinerlei Hemmungen auch einen inzwischen 17 Jährigen wieder in ihren KZ´s (Kinderzentren) in Obhut zu nehmen. Es scheidet aus unserer Sicht also völlig aus, dass Dave persönlich bei einer Behörde in Deutschland vorstellig wird.
Angeblich wäre es eine alternative, dass sich Dave bei einer ausländischen Behörde meldet, oder bei der Deutschen Botschaft im Ausland. Die Botschaft wird von hier nicht empfohlen, weil man dort vielleicht eine Aussage von Dave verfälschen könnte. Eine Meldung bei einer ausländischen Behörde, vielleicht bei einem Gericht könnte Sinn machen, wenn dort eine Aussage von Dave gemacht wird, und an das Amtsgericht Chemnitz geschickt wird. Soweit bekannt ist lebt Dave nicht als illegaler Flüchtling in seinem Gastland, sondern besitzt dort längst einen offiziellen Aufenthaltsstatus. Damit wäre also auch eine Meldung einer Behörde möglich.
Eigentlich ist ja längst bekannt in welchem Land Dave lebt. Bekannt ist das durch das Bild von Dave mit der Tageszeitung in der Hand. Außerdem hatte Dave bereits mehrfach versucht seinen „Lieblingsrichter“ beim Amtsgericht Wittmund telefonisch zu erreichen. Da er diesen Typ aber mehrfach nicht erreicht hatte, hatte er beim Amtsgericht eine Nachricht für Richter Bernaus hinterlassen. Auch seine Telefonnummer hat Dave für einen Rückruf in Wittmund hinterlassen.
Wieder zeigt sich deutlich, wie unfähig die Justiz in diesem Lande ist. Man hält Frank Engelen in Geiselhaft, angeblich weil man einen Kontakt zu Dave haben will, den man längst haben könnte, wenn man nicht so furchtbar dämlich wäre.
Ob man das Risiko bzw. das Restrisiko eingehen sollte, von einer ausländischen Behörde eine Nachricht an die Richterin des Amtsgericht Chemnitz zu schicken, und damit evtl. den kompletten Aufenthaltsort mit Adresse preisgibt, müssen Dave und seine Gasteltern entscheiden. Denkbar wäre aber, dass Dave einen Anwalt in Deutschland oder im Ausland einschaltet, der das Amtsgericht Chemnitz in seinem Auftrag anschreibt, gegebenenfalls auch ohne Nennung einer Adresse.
Auch wenn die Richterin ausdrücklich kein Video von Dava haben will, wäre hier denkbar, dass Dave sich nochmals bei den Unterstützern meldet. Am Besten unter der bekannten Rufnummer, denn das Internettelefonat an seinem Geburtstag konnte nicht aufgezeichnet werden.
Das Landgericht Lüneburg hat Karl-Heinz Wulfhorst und Ralf Witte vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Allerdings hatte das Landgericht Hannover im Jahr 2004 die beiden Angeklagten verurteilt. Angeblich sollten sie die damals 15-jährige Jennifer brutal vergewaltigt haben.
Damals wurde Ralf Witte zu 12 Jahren und 8 Monaten Haft wegen Vergewaltigung verurteilt. 5 Jahre saß Witte in Haft bis das Verfahren neu aufgenommen wurde, und dann zu einem Freispruch der beiden Männer führte.
Weil es angeblich kein Abhängigkeitsverhältnis zwischen dem Lehrer und der Schülerin gab hat das OLG Koblenz einen Lehrer nun freigesprochen, der mit einer 14-jährigen Schülerin Sex hatte, und von den Eltern des Mädchens angezeigt wurde. Ein Urteil das vielen nicht gefällt. Dazu gehört sogar der OLG-Richter, der den Freispruch mit dem Gesetzestext begründet, und empfiehlt diesen zu ändern. Das Justizministerium sieht jedoch keinen Handlungsbedarf.
Rechtsanwalt Michael Langhans kommentiert einen Beitrag auf T-Online. In dem Beitrag schreibt Dietmar Seher aus Dortmund über Frank E.:
Anklage in Chemnitz
Die verschwundenen Kinder und die „Reichsbürger“
Mit Frank E. ist natürlich Frank Engelen gemeint, der dem jetzt 17-jährigen Dave Möbius, der damals 16 Jahre alt war, geholfen hat, als der Junge nach seiner straffreien Selbstentziehung Hilfe benötigte. Dietmar Seher bezeichnet also Menschen, wie Frank Engelen, die Kindern in Not helfen, als Reichsbürger. Oder sind für ihn nur Menschen, die Kinder ins Ausland verbringen Reichsbürger?
Wenn das so sein sollte, dann würde dies wohl bedeuten, dass man eine Vielzahl von Jugendamtsmitarbeiter zu den Reichsbürgern zählen müsste, denn immerhin haben deutsche Jugendamtsmitarbeiter in den letzten Jahren tausende von Kindern, natürlich gegen deren wirklichen Willen, ins Ausland verbracht. Aktuell sollen noch 800 bis 850 Kinder von den Jugendämtern im Ausland untergebracht sein.
Nach dem Bericht von Dietmar Seher muss mann dann wohl JA-Mitarbeiter als Reichsbürger bezeichnen. Dazu passt dann wohl auch, dass die Jugendamtsmitarbeiter die Auslandsmaßnahmen damit begründen, dass man diese Kinder in Deutschland nicht erziehen könnte. Klingt das nicht nach typischen Reichsdeutschenquatsch?
Während sich die Ereignisse um Frank Engelen gerade überschlagen, klagen schlecht ausgebildete Polizisten in Brandenburg darauf, doch bitteschön ihre Polizeigewalt anonym ausüben zu dürfen (Sicherheitsscreen.PDF).
Vermutlich wissen sie nicht, dass der EUGH bereits darauf hinwies, (ebenda, Abs. 91), „dass es in Fällen, in denen die zuständigen innerstaatlichen Behörden maskierte Polizeibeamte zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung oder zur Durchführung einer Festnahme einsetzen, erforderlich sein sollte, dass diese Beamten eine unverwechselbares Kennzeichnung, etwa eine Identifikationsnummer sichtbar tragen. Das Tragen einer solchen Kennzeichnung würde ihre Anonymität wahren und gleichzeitig ihre Identifizierung und Vernehmung ermöglichen, sollte es zu Beanstandungen bezüglich der Art und Weise, wie der Einsatz durchgeführt wurde, kommen.“
Dieser Hinweis ist natürlich keine Gesetzgebung, und in NRW wurden die Polizeinummernschilder 2017 sogar wieder abgeschafft. Um so wichtiger ist es aus Sicht von Leak6, dass sich das Deutsche Bundesverwaltungsgericht einmal mit dieser Sache beschäftigt.
Vermutlich wissen sie nicht, dass der EUGH bereits darauf hinwies, (ebenda, Abs. 91), „dass es in Fällen, in denen die zuständigen innerstaatlichen Behörden maskierte Polizeibeamte zur Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung oder zur Durchführung einer Festnahme einsetzen, erforderlich sein sollte, dass diese Beamten eine unverwechselbares Kennzeichnung, etwa eine Identifikationsnummer sichtbar tragen. Das Tragen einer solchen Kennzeichnung würde ihre Anonymität wahren und gleichzeitig ihre Identifizierung und Vernehmung ermöglichen, sollte es zu Beanstandungen bezüglich der Art und Weise, wie der Einsatz durchgeführt wurde, kommen.“
Dieser Hinweis ist natürlich keine Gesetzgebung, und in NRW wurden die Polizeinummernschilder 2017 sogar wieder abgeschafft. Um so wichtiger ist es aus Sicht von Leak6, dass sich das Deutsche Bundesverwaltungsgericht einmal mit dieser Sache beschäftigt.
Dietmar Seher hat einen Beitrag über Frank E. und Dave veröffentlicht. Aus diesem Grund lohnt es sich mal im Internet zu recherchieren, wer denn dieser Dietmar eigentlich ist.
Die RUHRNACHRICHTEN schreibt über den Herrn:
Dietmar Seher hat als Korrespondent in Bonn und Brüssel, als Politikchef der Sächsischen Zeitung und in der Chefredaktion der Westfälischen Rundschau gearbeitet. Heute ist er für das Nachrichtenportal t-online.de tätig. Er wohnt in Dortmund.
Bevor auf dem Beitrag über Dave und Frank E. eingegangen wird, wollen wir uns mal andere Beiträge von Dietmar Seher ansehen.
Am 26.4.2019 veröffentlichte T-online.de einen Beitrag von Dietmar Seher unter der Überschrift
Über 40 Kinder missbraucht – Lügde: eine Chronik des Versagens
Über 40 Opfer, über 1.000 Taten: Die Missbrauchsfälle von Lügde sollen bald zur Anklage kommen. Aufgeklärt werden müssen auch Fehler der Behörden. Eine Chronik des Verbrechens – und des Versagens. …
Dieser Beitrag über den Jugendamt-und Missbrauch Skandal müsste auch dem Autor klargemacht haben, dass unsere Jugendämter nicht gerade zu den fähigsten gehören.
Und bereits am 17.8.2014 findet man auf DERWESTEN einen Beitrag:
Die Langsamkeit der Justiz – von Dietmar Seher
… Der Gerichtshof für Menschenrechte hat die Bundesrepublik 2010 gerügt, weil ihre Justiz einen Erbschaftsstreit über 17 Jahre und einen Sorgerechtsfall über neun Jahre geführt hat. Da war das Kind fast erwachsen. …
Auch wenn es in dem Beitrag primär um die Justiz geht, geht es dennoch auch wieder um die Themen Jugendamt und Sorgerecht.
Auch auf YouTube wird man fündig. Hier findet man ein Video mit dem Titel:
„Kinderpornographie im Netz – das Problem ist noch viel größer“ von Dietmar Seher
In dem Video geht es um die Missbrauchsfälle auf dem Campingplatz Lügde.
Dieser Fall sollte eigentlich hinreichend bekannt sein. Ein Jugendamt hatte einem Mann, der nur in einem Wohnwagen auf dem Campingplatz in Lügde wohnte ein Mädchen als Pflegekind gegeben. Dieser Pflegevater nutzte dieses Kind, um Kontakt zu anderen Kindern zu bekommen, die er dann sexuell missbrauchte. Hier handelte es sich aber nicht nur um einen Missbrauchskandal, wo der Pflegevater der Täter war, sondern es handelte sich auch mal wieder um einen Jugendamtskandal, denn es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, wie es denn sein konnte, dass man einem alleinstehenden Mann, der in einem Wohnwagen lebte, ein Pflegekind geben konnte. Allgemein ist die Öffentlichkeit zu dem Ergebnis gekommen, dass hier ein Jugendamt mal wieder völlig versagt hat.
Im Rahmen der Aufarbeitung dieses Missbrauchsfall war später in der Zeitung zu lesen, dass man mindestens drei Eltern ihre Kinder weggenommen hätte, weil die auch in den Missbrauchsfall involviert waren. Tatsächlich ist aber diese Behauptung so nicht richtig gewesen. Richtig ist, dass es drei Pflegeeltern waren, denen man die vom Jugendamt anvertrauten Pflegekinder wieder weggenommen hatte, weil die Pflegeeltern die Pflegekinder zeitweise auch dem Täter überlassen hatte. Man sieht hier also, dass hier Jugendämter mehrfach versagt hatten.
Der Redakteur wohnt in Dortmund. Im Umkreis von 50 km gab es in den letzten Jahren weitere Jugendamtsskandale die bundesweit für Schlagzeilen gesorgt hatten. Die Fernsehsendung MONITOR hatte einen Jugendamtskandal in Bochum, Dorsten und Gelsenkirchen aufgedeckt. Bezüglich Bochum ging es um die Life-Jugendhilfe des SPD-Stadtverordneten Gerhard Lichtenberger, und die skandalöse Unterbringung eines Kindes in Ungarn.
Bei dem Jugendamtsskandal Gelsenkirchen ging es darum, dass der Leiter des Jugendamts Gelsenkirchen, sowie sein Stellvertreter, ein eigenes Kinderheim in Ungarn betrieben, und von daher auch ein Interesse daran hatten dass das Kinderheim belegt ist. Es besteht von daher die Gefahr, dass man Kinder unnötigerweise aus Familiennamen, um das Kinderheim Ungarn voll zu bekommen.
2018 gab es dann in NRW noch zwei Todesfälle von Kindern, für die das Jugendamt Gelsenkirchen zuständig war. Das eine Kind wurde in Mühlheim getötet, das andere Kind wurde von seinem Pflegevater im Sauerland umgebracht. Man kann wohl davon ausgehen, dass auch ein Redakteur in Dortmund davon etwas mitbekommen haben sollte. Zusätzlich gibt es aktuell einen weiteren Jugendamt Skandal, bei dem es um die Unterbringung von Kindern in Rumänien geht. Dieser Jugendamtsskandal ist von besonderem Interesse, weil es hier um den Verbund von zwei Hilfeträgern geht, die auch im Fall von Dave Möbius von Interesse sind. Bei dem deutschen Jugendhilfeträger WILDFANG GmbH war Dave bis zu seiner Flucht 2018 untergebracht. Wenn es dem Behörden erfolgreich gelungen wäre Dave Möbius erneut einzufangen, dann kann durchaus davon ausgegangen werden, dass auch Dave eine Unterbringung in Rumänien gedroht hätte.
Es gibt also viele Fälle, die auch der Redakteur Dietmar Seher kennen müsste, oder zumindest kennen sollte. Das ist hier sein Beitrag über Frank E. sowie über Dave, also über Frank Engelen und Dave Möbius.
Anklage in Chemnitz
Die verschwundenen Kinder und die „Reichsbürger“
Landschaft in den polnischen Masuren: Ein Video von Dave M. soll in den masurischen Wäldern entstanden sein. Doch auch die groteske Inszenierung führte Ermittler nicht auf die Spur des Verschwundenen. (Quelle: imago images
Die „Reichsbürger“-Szene verhilft Jugendlichen gezielt zur Flucht aus staatlicher Obhut. Davon gehen Ermittler aus. Ein 53-Jähriger muss sich jetzt vor Gericht verantworten.
Wo ist Dave? Polizei, Staatsanwälte und Jugendämter fahnden seit einem Jahr nach dem Verbleib eines damals 17-jährigen Jugendlichen. Er lebte bis zum Oktober 2018 in einer Jugendhilfeeinrichtung auf der Ostseeinsel Rügen. Dann verschwand er – bis heute spurlos.
Politisch brisant: Dave M. ist bei seiner Flucht wahrscheinlich von Personen aus dem Umfeld der „Reichsbürger“-Szene gezielt unterstützt und dann möglicherweise nach Osteuropa gebracht worden. Davon gehen Staatsanwälte in Chemnitz aus. Einer der mutmaßlichen Drahtzieher, Frank E., sitzt in Sachsen in Untersuchungshaft und wartet auf seinen Prozess.
Kampf gegen angeblichen „Kinderklau“
Sogenannte „Reichsbürger“ erkennen Existenz und Autorität des deutschen Staates nicht an. Staatliches Handeln ist aus ihrer Sicht illegal und muss ignoriert oder notfalls abgewehrt werden. Verfassungsschützer beobachten die Szene und schätzen sie auf rund 19.000 Personen, knapp 1.000 von ihnen rechtsextrem. Einige sind Schusswaffen-affin. Eine Gruppe bedrohte zuletzt Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier.
Seit einiger Zeit gehen Aktivisten der Szene gegen die Inobhutnahme von Kindern durch den Staat vor, belästigen, verleumden und bedrohen Mitarbeiter. Die Unterstützung von Flucht aus Jugendhilfeeinrichtungen könnte dabei eine neue, verschärfte Gangart bedeuten. Denn staatliche Jugendämter, die zuletzt jährlich bis zu 40.000 vernachlässigte Jugendliche aus instabilen Familien herausholten, sind aus ihrer Sicht eine „Kinderklau-Mafia“.
„Wissen nicht, wo der Junge ist“
Für die „Reichsbürger“-Szene ist dieses Thema inzwischen ein zentraler Diskussionsstoff. Die angeblichen „Kindersklaven“ müssten aus den „Kinderknästen“ befreit werden. Auf einem Szene-Seminar in der Schweiz behauptete ein Referent laut Recherchen von Correctiv und des ZDF, deutsche Behörden nähmen Kinder in Obhut, um sie gleichgeschlechtlichen Paaren zur Pflege zu geben oder mit ihnen Rituale zu veranstalten.
Wo sich Dave derzeit aufhält, bleibt auch ein Jahr nach seinem Verschwinden völlig offen. „Wir wissen nicht, wo der Junge ist“, sagte die Chemnitzer Oberstaatsanwältin Ingrid Burghart zu t-online.de. Es gebe Hinweise, er könne in Polen, in Tschechien oder auch in der Ukraine sein. Die Aktivisten begleiten ihre Aktionen mit zahlreichen Internetvideos. In einem offensichtlich inszenierten Video tritt der 17-Jährige nach seiner Flucht mit seinem leiblichen Vater auf – ein Treffen angeblich in den masurischen Wäldern.
Auch Mädchen geriet in die Fänge
Mit dem Ingenieur Frank E. sitzt seit Februar der mutmaßliche Haupttäter in U-Haft. Die Chemnitzer Ankläger werfen dem 53-Jährigen vor, verantwortlich für das Verschwinden von Dave M. zu sein – und ein entscheidender Drahtzieher in der Szene. Sie haben den Mann der zweifachen Kindesentziehung angeklagt. Der Prozess beginnt am 4. November. Über den Aufenthaltsort von Dave, den er laut Anklage über bislang unbekannte tschechische Mittelsmänner ins Ausland geschleust hat, will E. nichts wissen.
Er wird sich in diesem Prozess auch für die Entziehung eines heute 18-jährigen Mädchens aus Bocholt verantworten müssen. Das Mädchen hat nach einigen Wochen der Flucht durch Schrebergarten-Verstecke in Lübbecke und Bremen seine Mutter kontaktieren und sich aus dem Einflussbereich der Aktivisten lösen können.
Haft- und Geldstrafen bereits 2017
Für Dave ist der Kontakt mit der Szene nicht neu. Der 17-Jährige wurde schon einmal als Zwölfjähriger aus einem Heim im niedersächsischen Friedeburg „befreit“. Die Täter wurden 2017 zu Haft- beziehungsweise Geldstrafen verurteilt. Beim Prozess marschierten laut einem Bericht des „Ostfriesischen Kuriers“ zahlreiche Demonstranten „mit Nähe zur Szene der Reichsbürger und Verschwörungstheoretiker“ auf.
Die Nähe zu den „Reichsbürgern“ vermutet die Staatsanwaltschaft in Chemnitz auch beim derzeitigen Untersuchungshäftling. Hinter E., der einen nach eigenen Angaben den „Lichtblick – Verein für Soziale Verantwortung“ führt, scheint eine größere Personengruppe zu stecken. Die habe E. mit Dave nach der vorgeworfenen Kindesentziehung aufgesucht. Das geht aus Internettexten seiner Freunde hervor und aus einem Video, auf dem Dave M. beteuert, er sei freiwillig mitgegangen. Er danke „den ganzen Leuten, die mir geholfen haben“.Ob und wie der Jugendliche möglicherweise unter Druck gesetzt wird, ist offen. Internettexte deuten darauf hin, dass ihm gesagt wurde, bei einer Rückkehr in deutsche Jugendhilfeeinrichtungen drohten ihm Organentnahmen. Der Angeklagte Frank E. kann bei einem Schuldspruch wegen Kindesentziehung mit Geldstrafe oder Haft bis zu fünf Jahren bestraft werden. Ein Gutachter hat ihm allerdings eine eingeschränkte Schuldfähigkeit attestiert.
Verwendete Quellen:
eigene Recherchen
Ostfriesischer Kurier: „Seit vier Jahren ist ein 17-Jähriger in Fängen von Aktivisten“
Beim Versuch die Linkadresse zu kopieren erscheint die Meldung:
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Dies deutet also darauf hin, dass der Beitrag inzwischen wieder gelöscht wurde. Schon gestern, als der Beitrag noch abrufbar war, gab es dort keine Kommentarfunktion. Der Leser war also nicht in der Lage, den Unsinn von Dietmar Seher, der wohl eher ein geistig Blinder sein dürfte, zu kommentieren.
Eigentlich ist der Beitrag nur Schrott, wenn man jedoch bedenkt, dass der Beitrag von jemand veröffentlicht wurde, dem durchaus klar sein müsste, dass Jugendämter immer wieder massive Fehler begehen, dann muss man diesen Beitrag wohl als Frechheit bezeichnen.
Ich bemerke schon seit Jahren, dass sowohl die Bundeskanzlerin, als auch die jeweiligen Bundespräsidenten bei ihren Weihnachts-und Neujahrsansprachen regelmäßig mehr Zivilcourage von den Bürger fordern. Wenn dann jemand, wie zum Beispiel Frank Engelen, nicht mehr bereit ist, die Fehler von Behörden, insbesonders den Jugendämtern, und der Justiz tat-und wortlos hinzunehmen, wenn dann jemand wirklich mal Zivilcourage zeigt, dann wird er ganz schnell als angeblicher Reichsbürger oder angeblicher Rechtsradikaler diffamiert.
Der Termin am 2.10.2019 in Detmold wurde abgesagt, weil es zu einem Gespräch mit dem Landrat kommen soll.
Johannes Schumacher plant am 1. Oktober eine Demo in Kevelar und eine weitere Demo am 2. Oktober in Detmold. In beiden Fällen geht es um Familien und Kinderrechte.