RESPEKT ist für viele Moslems ein Fremdwort

Dieser Beitrag entstand in Zusammenarbeit mit unserem Gründungsmitglied, ehemaligen Vorsitzenden, und Ehrenvorsitzender des Vereins.

Im Jahr 2014 befand sich ein Moslem unschuldig in der JVA-Essen. Das Amtsgericht Essen spielte damals ein ganz mieses Spiel. Angehörige und Freunde des Angeklagten wandten sich an unseren damaligen Vorsitzenden. Daraufhin meldete unser Vorsitzender mehrere Demonstrationen vor dem Amtsgericht/Landgericht, so wie der JVA an. Die letztendlich zur Freilassung des Moslems führten.

Bei diesen Demonstrationen sollte auch eine Seifenblasenpistole verwendet werden. Ja die Essener Polizei hatte dies aber zweimal verboten, weshalb der Vereinsvorsitzende den Polizeipräsidenten von Essen verklagte. Ohne Gerichtsverhandlung hat die Essener Polizei danach den Einsatz der Seifenblasenpistole genehmigt.

Im Jahr 2022 hatte die Gruppe SCHÜTZT UNSERE FREIHEIT regelmäßig eine Infoveranstaltung, mit einem Infostand, in der Essener Innenstadt angemeldet. Pünktlich zum ersten Advent hatte die Polizei die Anmeldung in der Innenstadt verweigert, und der Gruppe einen Platz außerhalb der City zugewiesen. Als Grund wurde angegeben, dass die Infoveranstaltung in der Innenstadt nicht möglich wäre, weil dort die Marketing Gesellschaft die ganze Einkaufsstraße für Verkaufsstände gepachtet hätte.

Auch hier hatte unser Vereinsvorsitzender dann die Polizei wieder vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verklagt. Auch in diesem Verfahren kam es wieder nicht zu einer Verhandlung, sondern nach Eingang der Klage, wurde der Gruppe die angemeldete Infoveranstaltung wieder genehmigt.

Im November 2024 kam es in Syrien zu einem Umsturz. Dieser Umsturz war möglich, weil Rebellen Gruppen von den Amerikanern unterstützt wurden. Normalerweise halten Moslems nicht viel von Amerika, und nach Israel dürfte Amerika der größte Feind der Moslems sein. Von daher ist es schon etwas verwunderlich, dass Syrer auf der ganzen Welt den Sturz der bisherigen Regierung feiern. Ob Sie wirklich Grund dazu haben, wird sich erst noch zeigen. Es ist nicht zu vermuten, das ist jetzt in Syrien zu einer neuen, stabilen Regierung, kommen wird. Eher kann man davon ausgehen, dass jetzt in Syrien das Chaos ausbricht, wie dies in anderen Ländern geschehen ist, wo mit amerikanischer Hilfe die Regierung gestürzt wurde. Verschiedene Gruppen dürften sich jetzt erstmal gegenseitig bekämpfen. Wo kommt noch, dass jetzt die Türkei die Kurden im Norden von Syrien bekämpft und bombardiert. Und auch Israel hat den Sturz der Regierung in Syrien gleich dazu genutzt, das Land anzugreifen. Die Syrer auf der ganzen Welt dürften also keinen wirklichen Grund haben den Regierungsumsturz so feiern.

Vermutlich haben einige die ganze Tragweite der Ereignisse noch nicht erkannt. Auch in Deutschland feierten Syrer den Umsturz in ihrem Land. Erstaunlich ist dabei mit welcher Respektlosigkeit die dabei vorgehen. Und noch erstaunlicher ist es, dass unsere Staatsmacht dies alles zugelassen hat.

Ein Blick in unser Grundgesetz reicht aus, um zu erkennen, dass jeder Deutsche ein Demonstrationsrecht hat. Die meisten Syrer dürften aber gar keinen deutschen Pass haben, und können sich damit nicht auf unser Grundgesetz beziehen, wenn sie in unserem Land demonstrieren.

Auch haben nicht alle Deutschen Verständnis dafür, wenn Ausländer in Deutschland gegen die Zustände in ihren Heimatländern demonstrieren.

Doch es gibt noch einen Punkt, der hier überhaupt nicht akzeptiert werden kann. Das ist die Respektlosigkeit, mit der die Moslems hier vorgehen. Es ist eine absolute Respektlosigkeit, wenn hunderte Moslems brüllend über unsere Weihnachtsmärkte laufen, und die Besucher damit einschüchtern. Weihnachtsmärkte gehören zu Weihnachten dazu, und Weihnachten ist ein christlich religiöses fest.

Man stelle sich mal vor, Christin würden sich erlauben, ein hohes religiöses Fest von Moslems dermaßen zu stören. Das Geschrei von allen Seiten möchte man sich gar nicht vorstellen.

Sowohl Moslems, als auch unsere Deutschen Schandpolitiker, würden glatt vergessen, das das Grundgesetz jedem Deutschen ein Demonstrationsrecht einräumt, und man würde natürlich gleich wieder die Nazi Keule schwingen.

Hat man von diesen Politikern etwa Kritik vernommen, wenn hunderte Moslems über die Weihnachtsmärkte ziehen? Hat man etwa die Frage nach Anstand und Respekt vernommen?

Und wieso verbietet ein Polizeipräsident bei einer Demo eine Seifenblasenpistole, wieso verbietet man einen Infostand in der Essener Innenstadt, lässt aber zu, dass Moslems in Kompaniestärke über den Essener Weihnachtsmarkt ziehen, und die vorweihnachtliche Stimmung dort zerstören?

Und als ob das nicht schon schlimm genug wäre, wiederholt sich dies auch noch in Hannover. Zunächst kam es zu einem Anschlag von einem Moslem in Magdeburg, der dort auf dem Weihnachtsmarkt 5 Menschen tötete, darunter ein neugieriges Kind, und circa 200 Menschen verletzte, und nur Stunden später marschieren wieder hunderte Moslems grölend über einen Weihnachtsmarkt in Deutschland. Für Anstand und Respekt, sprich das nun wirklich nicht.

 

Erneute Kundgebung von Herrn Schreiber vor dem AG Gelsenkirchen

Herr Schreiber, unser ehemaliger Vorsitzender, bekam im Februar 2022 vom Amtsgericht Gelsenkirchen mal wieder einen Strafbefehl. Am 4.2.2022 wurde gegen den schwachsinnigen Strafbefehl Rechtsmittel eingelegt. Schon einige Tage später kam die Ladung zur Gerichtsverhandlung. Am Freitag, dem 11.3.2022 sollte die Verhandlung beginnen. Man sind die flott.

Es gibt hier einen Beitrag über den Hintergrund des Strafverfahrens.

Man kann wegen einer (angeblichen) Straftat nicht zweimal angeklagt, verurteilt, verfolgt werden? Beim AG Gelsenkirchen geht alles!

Der Beitrag ist länger, deshalb hier eine Kurzfassung.

Das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Essen stammte aus 2019. Dies bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft seit 2019 gegen Herrn Schreiber ermittelt. Die angebliche Straftat müsste demnach 2019, oder früher begangen worden sein. In dem Strafbefehl behauptete die Staatsanwaltschaft Essen, dass der Tattag im August 2019 gewesen wäre. Obwohl dies zum Aktenzeichen aus 2019 passen könnte, passte es gar nicht zum angeblichen Tathergang.

Die Staatsanwaltschaft meinte, dass im Februar 2021 bei Ebay eine Atemschutzmaske gekauft und bezahlt worden wäre.

Das sind nur 3 Fehler. Zunächst kann ein evtl. Kauf im Februar 2021 keine Straftat 2019 gewesen sein, oder lebt die Staatsanwaltschaft Essen in einem Paralleluniversum?

Außerdem wurde zu keinem Zeitpunkt eine Atemschutzmaske bei Ebay gekauft, sondern eine Maske für ein Schlafapnoe-Gerät bei Ebay-Kleinanzeigen. 

Drei Wochen nach der Bezahlung war die Maske noch immer nicht geliefert. Obwohl die Ware mit DHL als Paket, also versichert und mit Sendungsnummer, verschickt werden sollte, konnte der Verkäufer nichts über den Verbleib der Ware sagen, und auch keine Sendungsnummer mitteilen, unverschämt wurde der Verkäufer dann auch noch. Nach ca. drei Wochen wurde dann Strafantrag gegen den Verkäufer gestellt, und zwar im März 2021.  Auch das kann also niemals eine Straftat 2019 gewesen sein.

Der Verkäufer behauptet später, dass das Päckchen zu ihm zurückgekommen wäre. Das war im März 2021. Jetzt haben wir März 2022. Der Verkäufer hatte also inzwischen ein ganzes Jahr Zeit, die Ware wieder an den Käufer zu schicken, was nicht geschah. Es ist also der Verkäufer der hier eine Straftat begangen hat. Der Straftatbestand der Untreue wurde vom Verkäufer erfüllt, denn er hält die Ware eindeutig rechtswidrig zurück.

Eine Richterin, die solch einen schwachsinnigen Strafbefehl auch noch unterzeichnet, hat eindeutig eine rote Linie überschritten. Herr Schreiber lehnt diese Richterin wegen Befangenheit ab. Das hat er ihr auch mitgeteilt, aber ihr die Möglichkeit der Selbstablehnung gegeben.

Möglicherweise ist das der Grund, warum der Termin am 11.3.2022 beim AG Gelsenkirchen aufgehoben worden sein soll.

Inzwischen teilt das AG mit, dass die Staatsanwaltschaft Essen den ersten Strafbefehl vom 25.1.2022 zurückgezogen hat. Gleichzeitig wurde aber ein neuer Strafbefehl beantragt und erlassen, wieder mit dem alten Aktenzeichen aus 2019. Es wird aber nicht mehr behauptet, dass der Tattag im August 2019 gewesen wäre. Da ist man offenbar flexibel.

Auch die telefonisch mitgeteilte Aufhebung des Termins am 11.3.2022 wurde nicht schriftlich bestätigt.

Herr Schreiber hat uns ein Video geschickt, und mitgeteilt, dass er weitermachen wird. Hier das Video

Weitere Videos sollen folgen.

Kundgebung von Herrn Schreiber vor dem AG Gelsenkirchen

Herr Schreiber, unser ehemaliger Vorsitzender, bekam im Februar 2022 vom Amtsgericht Gelsenkirchen mal wieder einen Strafbefehl. Am 4.2.2022 wurde gegen den schwachsinnigen Strafbefehl Rechtsmittel eingelegt. Schon einige Tage später kam die Ladung zur Gerichtsverhandlung. Am Freitag, dem 11.3.2022 sollte die Verhandlung beginnen. Man sind die flott.

Es gibt hier einen Beitrag über den Hintergrund des Strafverfahrens.

Wird die Klumpe eigentlich niemals schlau?

Der Beitrag ist länger, deshalb hier eine Kurzfassung.

Das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft Essen stammte aus 2019. Dies bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft seit 2019 gegen Herrn Schreiber ermittelt. Die angebliche Straftat müsste demnach 2019, oder früher begangen worden sein. In dem Strafbefehl behauptete die Staatsanwaltschaft Essen, dass der Tattag im August 2019 gewesen wäre. Obwohl dies zum Aktenzeichen aus 2019 passen könnte, passte es gar nicht zum angeblichen Tathergang.

Die Staatsanwaltschaft meinte, dass im Februar 2021 bei Ebay eine Atemschutzmaske gekauft und bezahlt worden wäre.

Das sind nur 3 Fehler. Zunächst kann ein evtl. Kauf im Februar 2021 keine Straftat im August 2019 gewesen sein, oder lebt die Staatsanwaltschaft Essen in einem Paralleluniversum?

Außerdem wurde zu keinem Zeitpunkt eine Atemschutzmaske bei Ebay gekauft, sondern eine Maske für ein Schlafapnoe-Gerät bei Ebay-Kleinanzeigen. 

Drei Wochen nach der Bezahlung war die Maske noch immer nicht geliefert. Obwohl die Ware mit DHL als Paket, also versichert und mit Sendungsnummer, verschickt werden sollte, konnte der Verkäufer nichts über den Verbleib der Ware sagen, und auch keine Sendungsnummer mitteilen, unverschämt wurde der Verkäufer dann auch noch. Nach ca. drei Wochen wurde dann Strafantrag gegen den Verkäufer gestellt, und zwar im März 2021.  Auch das kann also niemals eine Straftat im August 2019 gewesen sein.

Der Verkäufer behauptet später, dass das Päckchen zu ihm zurückgekommen wäre. Das war im März 2021. Jetzt haben wir März 2022. Der Verkäufer hatte also inzwischen ein ganzes Jahr Zeit, die Ware wieder an den Käufer zu schicken, was nicht geschah. Es ist also der Verkäufer der hier eine Straftat begangen hat. Der Straftatbestand der Untreue wurde vom Verkäufer erfüllt, denn er hält die Ware eindeutig rechtswidrig zurück. Allerdings wurde diese Straftat auch erst 2021 begangen, und nicht etwa 2019.

Eine Richterin, die solch einen schwachsinnigen Strafbefehl auch noch unterzeichnet, hat eindeutig eine rote Linie überschritten. Herr Schreiber lehnt diese Richterin wegen Befangenheit ab. Das hat er ihr auch mitgeteilt, aber ihr die Möglichkeit der Selbstablehnung gegeben.

Möglicherweise ist das der Grund, warum der Termin am 11.3.2022 beim AG Gelsenkirchen aufgehoben wurde.

Herr Schreiber hat uns ein Video geschickt. Am Dienstag war er vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen und hat dort ein Video von seiner Kundgebung gemacht. Hier das Ergebnis.

Weitere Videos sollen folgen.

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