Das Aussageverweigerungsrecht im Strafverfahren kennen wahrscheinlich die meisten. Die KI mein dazu:
Das Aussageverweigerungsrecht ist das Recht einer Person, in einem Strafverfahren oder bei Ordnungswidrigkeiten keine Angaben zum Sachverhalt machen zu müssen. Es ist ein wichtiger Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips und schützt Beschuldigte vor Selbstbelastung. Das Recht, die Aussage zu verweigern, gilt sowohl bei der Polizei, als auch vor der Staatsanwaltschaft und vor Gericht.
Darüber hinaus gibt es aber auch noch ein Zeugnisverweigerungsrecht, und dazu schreibt die KI:
Im Zivilprozess haben Zeugen ein Recht zur Aussageverweigerung (§§ 383, 384 ZPO), ähnlich wie im Strafprozess, allerdings mit spezifischen zivilprozessualen Regelungen. Dieses Recht steht bestimmten Personengruppen zu, darunter Angehörige einer Partei, Geistliche und bestimmte Berufsgruppen, die unter Berufsgeheimnis stehen. Im Gegensatz zum Strafprozess wird in der ZPO nicht zwischen Aussage- und Zeugnisverweigerungsrecht unterschieden, sondern es wird generell von Zeugnisverweigerungsrecht gesprochen.
Manchmal ist die KI halt noch ein wenig dumm und nicht wirklich brauchbar. Man kann es aber ja nochmal versuchen.
Im Zivilprozess haben Zeugen unter bestimmten Umständen ein Zeugnisverweigerungsrecht, das ihnen erlaubt, die Aussage zu verweigern, um sich selbst oder nahe Angehörige nicht zu belasten oder um berufliche Geheimnisse zu wahren. Dieses Recht ist in den §§ 383 und 384 der Zivilprozessordnung (ZPO) geregelt und unterscheidet sich vom Aussageverweigerungsrecht des Beschuldigten im Strafprozess.
Und tatsächlich hat die KI im zweiten Versuch auch mitbekommen, dass das Zeugnisverweigerungsrecht auch gilt, wenn es um nahe Angehörige geht.
Man muss sicherlich kein Volljurist sein, um zu erkennen, dass zu den nahen Angehörigen auch die eigenen Kinder gehören.
Hier wurde bereits berichtet, dass das Familiengericht Bremerhaven einen Haftbefehl gegen Holger J. erlassen hatte, weil ein Richter den Vater von Mara zwingen wollte den Judas zu spielen. Für die, die in der christlichen Religion nicht so bewandert sind noch der Hinweis, dass Judas der Verräter von Jesus war. Der Familienrichter wollte mit dem Haftbefehl Holger J. zwingen, den Aufenthaltsort seiner 15-jährigen Tochter zu verraten.
In einem Strafverfahren wäre so ein Haftbefehl sicherlich völlig undenkbar. Auch in einem Zivilprozess dürfte so etwas nicht zulässig sein. Wenn man in einem Zivilprozess ein Zeugnisverweigerungsrecht hat, bedeutet das sicherlich, dass man auch das Recht besitzt, den Aufenthaltsort des nahen Angehörigen zu verschweigen. Eine Person in Beugehaft zu stecken, mit dem Ziel, auf sein Zeugnisverweigerungsrecht zu verzichten, und den Aufenthaltsort der eigenen Tochter zu verraten, dürfte mit ziemlicher Sicherheit auch im Zivilprozess völlig unzulässig sein.
Natürlich besitzen wir keinen Doktortitel Komma und schon gar nicht in Jura, wie dies auf den Richter Dr. Köster, vom Amtsgericht/Familiengericht zutrifft. Man sollte ja eigentlich davon ausgehen können, dass ein Jurist mit Doktortitel besonders befähigt wäre, und die Gesetze kennen sollte, aber in der Vergangenheit wurde immer wieder festgestellt, dass gerade unter Juristen, die einen Doktortitel besitzen, die Unfähigkeit und Willkür besonders groß war. Dies gilt ganz besonders für solche Richter, die einen Doktortitel besitzen, und dennoch jahrelang bei den unteren Gerichtsinstanzen tätig sind. Sollte man bei einem Juristen, mit einem akademischen Grad nicht davon ausgehen können, das dieser mindestens die Fähigkeiten für ein Landgericht, oder Oberlandesgericht mitbringt?
Holger J. Der Vater der 15-jährigen Mara, wurde also am 26. Mai 2025 in Bremerhaven festgenommen, als er dort einen Termin bei einer Politikerin hatte. Da der Vater und seine Tochter schon seit einem Jahr nicht mehr in Bremerhaven wohnten, war er zu diesem Termin extra mehrere 100 Kilometer angereist. Hier stellt sich nun die Frage, wie konnte es sein, dass Holger J. an diesen Tag, in den Räumen der Politikerin verhaftet wurde. Wer war der Judas, der Holger J. An die Polizei verriet?
Dem Gericht war bekannt, dass Holger J. Alleinerziehend war, und mit der Verhaftung des Vaters automatisch auch eine Kindeswohlgefährdung eintreten musste, denn einer 15 jährigen 2 Monate lang den Vater zu entziehen, darf doch wohl als ernsthafte Kindeswohlgefährdung bezeichnet werden, oder?
Es ist schon erstaunlich, wenn eine Kindeswohlgefährdung vorliegt, dann ist natürlich das Jugendamt dafür zuständig, diese abzustellen. Es gibt zahlreiche Mittel, die einem Jugendamt dafür zur Verfügung stehen. Als letzte Mittel, also wenn andere Mittel keinen Erfolg brachten, kann ein Jugendamt auch eine Inobhutnahme durchführen. Der starke Anstieg bei den Inobhutnahmen, ist ein Zeichen dafür, das Jugendämter immer häufiger Inobhutnahmen durchführen, ohne zuvor versucht zu haben andere Mittel einzusetzen.
Im Jahr 2005 wurden noch ungefähr 25000 Kinder von Jugendämtern in Obhut genommen. Inzwischen ist in Deutschland, die Geburtenrate mit nur noch 1,35 Kinder pro Frau, auf dem niedrigsten Stand. Dennoch hat sich die Zahl der Inobhutnahmen mit circa 75000 Kindern pro Jahr, verdreifacht.
Im Jahr 2023 wurden 692.989 Kinder geboren, während die Inobhutnahmen bei 75000 lagen. Über 10% der Neugeborenen können also und damit rechnen, dass das Jugendamt sie im Laufe ihrer Kindheit in Obhut nehmen wird. Kein Wunder, dass immer weniger Frauen bereit sind in diesem Land Kinder in die Welt zu setzen.
Auch Holger J., dem alleinerziehenden Vater, hatte das Jugendamt das Kind entzogen. Auch hier scheint es vorher keine anderen Hilfen vom Jugendamt gegeben zu haben. Die damals noch kleine Mara machte aber ziemlich schnell klar, was sie wollte. Sie wollte nicht, dass die Betreiber von sogenannten Jugendhilfeeinrichtungen sich auf ihre Kosten beziehungsweise auf ihr Leid, die Taschen vollmachen. Immer wieder verschwand sie aus der Fremdunterbringung, und kehrte zu ihren geliebten Vater zurück. Immer wieder wurde das Mädchen durch das Familiengericht, Jugendamt und der Polizei zurück in die Fremdunterbringung gebracht, natürlich gegen ihren ausdrücklichen Willen. Auch das Familiengericht, und das Jugendamt haben den Willen der Kinder bei ihren Entscheidungen mit zu berücksichtigen. Dabei zählt der Wille des Kindes umso mehr, je älter es wird.
Mara war zuletzt am 24.12.2023 aus der Fremdunterbringung verschwunden, um zu ihrem geliebten Vater zurückgekehrt. Inzwischen ist Mara 15 Jahre alt, und ab 14 ist der Wille des Kindes so stark zu berücksichtigen, dass eine Fremdunterbringung gegen ihren Willen kaum noch möglich ist. Durch ihr ständiges Entweichen aus der Fremdunterbringung hat sie auch klar und deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie dort nicht leben will. Da stellt man sich natürlich die Frage, warum dies das Familiengericht Bremerhaven mit seinen Familienrichtern Dr. Köster und Walther dies nicht begriffen haben wollen. Oder gibt es andere Gründe, warum man unbedingt nicht wollte, dass das Kind bei ihrem Vater bleibt?
Wir hatten keinen Einblick in die Akten, aber haben erfahren, das in der Akte stehen soll, dass ein Mitarbeiter des Jugendamtes offenbar Gefallen daran hatte, An der getragenen Unterwäsche von Mädchen zu schnüffeln. Könnte dies vielleicht ein Grund dafür sein, dass man Mara, gegen ihren eindeutigen Willen, wieder in die Fremdunterbringung stecken will? Ist das vielleicht der Grund dafür, dass das Familiengericht Bremerhaven, und das Jugendamt Bremerhaven den Fall bisher nicht an das wirkliche zuständige Gericht und Jugendamt abgegeben haben?
Auch einen Dr. Köster dürfte bekannt sein, dass Holger J, und Mara J, schon seit einem Jahr nicht mehr in Bremerhaven wohnen, und das zuständige Gericht und Jugendamt damit gewechselt hat. Das inzwischen zuständige Jugendamt hat er auch schon klargemacht, Dass sie mit den bisherigen Maßnahmen der Kollegen aus Bremerhaven nicht konform gehen.
Aufgrund des Haftbefehls des Familiengerichts Bremerhaven, den vermutlich Richter Dr. Köster, erlassen hatte, wurde Holger J am 26.5.2025 verhaftet, und in die JVA Bremerhaven eingeliefert. Holger J. sollte aus der Beugehaft entlassen werden, wenn er dem Familiengericht Bremerhaven mitgeteilt hätte, wo sich seine Tochter aufhält, damit man diese wieder in die Fremdunterbringung stecken konnte. Spätestens am 25.7.2025 sollte die Beugehaft enden.
Holger J. war ein Risikofall, da er bereits vor Jahren einen Schlaganfall erlitten hatte. Allein daher erscheint eine Haft, besonders aber eine Zivilhaft, nicht angebracht und nicht verhältnismäßig gewesen zu sein. 2 Tage vor der geplanten Entlassung starb Holger J. in seiner Gefängniszelle. Und nun ist natürlich der Supergau eingetreten.
Schon durch die Verhaftung, die wir als ungesetzlich, und völlig unverhältnismäßig ansehen, hatte aus unserer Sicht das Familiengericht eine unzulässige Kindeswohlgefährdung für Mara herbeigeführt. Durch den Tod bis 54-jährigen Vaters, hat man jetzt auch noch für eine Kindeswohlgefährdung, und natürlich für eine Traumatisierung von Mara gesorgt, die man nicht mehr beseitigen kann.
Wer dieses „Bestes Deutschland aller Zeiten“ kennt, ahnt natürlich schon, dass das für die Beteiligten im Staatsdienst folgenlos bleiben wird. Auch die Missachtung sämtlicher Rechtsnormen wird man mit dem Hinweis auf die richterliche Unabhängigkeit vom Tisch wischen. Da stellt man sich natürlich die Frage, ob nun Rechtsbeugung auch schon zur richterlichen Unabhängigkeit zählt.
Schon seit Jahren fordert Rechtsanwalt Plantiko eine Richterwahl auf Zeit durch das Volk, damit man sich wenigstens von den unfähigsten und willkürlich Richtern wieder trennen kann. Wir unterstützen diese Forderung schon seit langem.
*** Rechtsanwalt Claus Plantiko ist gestorben.
Claus Plantiko
* 24.06.1938
† 12.05.2025 in Bonn-Duisdorf ***
In diesem Fall sehen wir also ein unzuständiges Gericht, weil weder Holger J., noch Mara J., Überhaupt in Bremerhaven wohnen.
Außerdem einen unverhältnismäßigen Haftbefehl wegen dem Gesundheitszustand von Holger J.
Eine Missachtung des Willens, der bei einem 15 jährigen Mädchen zu berücksichtigen ist.
Eine Verweigerung des Zeugnisverweigerungsrechts, welches aus unserer Sicht Holger J. Zustand.
Aus unserer Sicht ist klar, dass die Beteiligten zu mindestens eine erhebliche Mitschuld am Tod von Holger J. tragen, und zur Verantwortung gezogen gehören.
Natürlich kann es nicht sein, dass diese Mitverantwortlichen weiterhin dafür zuständig sein sollen, über die Zukunft von Mara entscheiden zu dürfen.
Wir werden eine Strafanzeige fertigen, sowie eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter, Auch wenn diese mal wieder abgelehnt werden wird, wird sie zumindest für Aufregung sorgen.