Ist das ein Witz, das muss ein Witz sein.

https://gelsenkirchen.polizei.nrw/artikel/polizeiliche-kriminalstatistik-2022-2

Insgesamt wurden in 2022 bei der Gelsenkirchener Polizei 22.853 Straftaten angezeigt, was durchschnittlich 62 Straftaten pro Tag sind. Weiter verbessert wurde die Aufklärungsquote insgesamt, die damit den höchsten Stand seit 20 Jahren erreicht.

Das ist ein Witz, das kann nur ein Witz sein. Echt jetzt, Humor haben die ja.

Da wurde ich doch von einem minderbemitteltem Jugendlichen aus der Siedlung angegriffen. Natürlich habe ich den Typ angezeigt. Und wer wurde angeklagt?

Der Angreifer nicht, ich landete auf der Anklagebank. Gut, ich wurde freigesprochen, und man könnte irgendwie behaupten, dass der Fall damit aufgeklärt wurde, denn es wurde jetzt aufgeklärt, dass ich nicht der Täter war.

Der Täter wurde auch angeklagt, und das Verfahren gegen ihn wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Eine Anklage gab es nicht. Auch nicht, als das Gericht zweifelfrei in meinem Strafverfahren festgestellt hatte, dass der 18-Jährige der Angreifer war.

Ja, auch danach wurde der echte Täter trotzdem nicht angeklagt. Ob es die Aufklärungsquote aus der Sicht der Polizei erhöht, wenn das Tatopfer angeklagt wird, der echte Täter dagegen nicht?

Hab ich eigentlich schon erzählt, dass die Polizei in diesem Fall sogar ausdrücklich gelogen hatte? Hab ich erzählt, dass ein Polizist das Video von der Tat gesehen hat, und dann behauptet hat, dass ich den 18-Jährigen angegriffen hätte, und er sich gleichzeitig geweigert hatte, das Video als Beweismittel zu sichern, obwohl ich das ausdrücklich gefordert hatte?

Ja, ich glaube gerne, dass die Polizei Gelsenkirchen besonders erfolgreich ist falsche Täter zu ermitteln!

Und wie erfolgreich war man bei der Täterermittlung im Jahr 2022?

Ein Moslem aus dieser Siedlung hatte mich mehrfach angespuckt. In einem Fall gab es sogar eine Zeugin, und es gab auch ein Video von dem Typen. Es wurde jeweils Strafantrag gegen Unbekannt gestellt, weil der Name de Täters nicht bekannt war. Der Polizei wurde aber mitgeteilt wo der Täter wohnt. Man hätte einfach nur hingehen brauchen. Ich habe der Polizei sogar mitgeteilt, dass der Täter im 1. Stock wohnt.

Die Daten der Zeugin wurden von der Polizei auch nicht aufgenommen.

Dass das Verfahren eingestellt wurde, mit der Begründung, dass man angeblich keinen Täter ermitteln konnte, verwundert da auch kaum noch.

Einige Tage später gab es eine Versammlung am HEINRICH-KÖNIG-PLATZ. Dort hat mich wieder ein Moslem angespuckt Auch hier gab es Zeugen und ein Video,

Man kann der Polizei durchaus bestätigen, dass sie kein großes Interesse an der Verfolgung des Täters an den Tag legte. Natürlich wurde auch dieses Verfahren eingestellt weil kein Täter ermittelt werden konnte.

Und erst am 20.5.2023 kam wieder eine Einstellung, weil angeblich kein Täter ermittelt werden konnte. Schon komisch, auch hier ist der Täter bekannt, sogar der genaue Wohnort, und selbst das Autokennzeichen ist bekannt. Nur ein Täter konnte mit diesen Taten und sogar einem weiteren Video ermittelt werden.

Wie war das doch noch?

Weiter verbessert wurde die Aufklärungsquote insgesamt, die damit den höchsten Stand seit 20 Jahren erreicht.

Und wer´s glaubt bekommt Ostern Besuch vom Weihnachtsmann und Weihnachten kommt der Osterhase.

Aber einen Erfolg gab es dann doch. Mir wurde ein Fahrradanhänger geklaut. Der Täter wurde gefilmt. Und der Täter wurde gefasst, sogar der Anhänger wurde zurückgebracht.

Hier wurde also ein Fall aufgeklärt, und ein Täter ermittelt. Allerdings war das nicht die Polizei, sondern ich habe den Fall aufgeklärt und den Täter ermittelt.

Strafantrag gegen spuckenden Moslem

4 Polizeieinsätze in 14 Tagen wegen Migranten in der Siedlung.

Fahrradanhänger: Verdammt schneller Erfolg

MISTER FREISPRUCH über die Gerichtsverhandlung am 26.4.2023

Danke für den Beitrag von gestern. Ich war nicht mehr in der Lage selber was zu veröffentlichen. Das was gestern wieder anstrengend, eigentlich ist das schon Körperverletzung im Amt.

Um 8:30 Uhr musste ich aufstehen, Normalerweise stehe ich frühestens um 9:45 Uhr auf. Gestern saß ich ab 8:15 Uhr bereits im Behindertentransport zum Landgericht nach Essen. Ich war sogar sehr früh vor Ort.

Zunächst fuhr ich durch den Haupteingang und wurde dort normal kontrolliert. Als ich durch die Sicherheitsschleuse ging schlug die Anlage an. Vielleicht weil ich eine Metallplatte im Oberschenkel habe. Bisher gab es dieses Problem jedoch nicht, obwohl die Metallplatte bereits seit Oktober 2021 dort ist.

Im Anschluss der Sicherheitsüberprüfung musste ich das LG wieder verlassen, und zu einem Nebeneingang fahren, weil der Aufzug im Eingangsbereich viel zu klein für meinen Rollstuhl ist.

Wir nutzten alternativ den Eingang  bei der Staatsanwaltschaft. Allerdings gab es auch hier wieder Probleme. Am Dienstag bekam dieser Eingang eine neue elektronische Schließanlage. Das Teil ließ sich von dem Justizwachmann einfach nicht öffnen. Es dauerte ca. 20 Minuten bis ein weiterer Justizwachmann kam, und die Tür von innen öffnete.

Ich hatte zwischenzeitlich schon die Geschäftsstelle angerufen, und mitgeteilt, dass ich evtl. nicht pünktlich zur Verhandlung kommen kann, weil die Schließanlage spinnt. Ich habe es dennoch pünktlich geschafft.

Die Verhandlung sollte im Saal 244 stattfinden. Das ist eigentlich schon eine Frechheit. Man wusste ja, dass da ein Rollstuhlfahrer kommen würde, und der Saal 244 ist dafür garantiert nicht besonders geeignet.

Um zum Saal zu kommen muss man einige Treppenstufen bewältigen. Das geht natürlich nicht, und deshalb hat man aus einem Teil der Treppe eine Rampe gemacht, indem man einfach ein Brett über die Treppe gelegt hat. Ich weiß nicht, wer so einen Müll geplant hat. Eigentlich sollte jeder wissen, dass man das so nicht machen kann. Wenn man ein Brett über die Treppe legt, dann ist der Winkel viel zu steil für einen Elektrorollstuhl.

Es ist ja nicht so, dass es im Landgericht nur solche Sitzungssäle wie diesen gibt. Es gibt inzwischen neben dem Altbau noch zwei weitere Anbauten. Einer davon war noch keine 10 Jahre alt, und auch da gibt es bekanntlich Sitzungssäle, aber man war sogar in diesem Neubau nicht in der Lage einen behindertengerechte Zugang zu schaffen. Bereits im Februar musste der Termin verschoben werden, weil ich mit dem damaligen Leihrollstuhl in keinen Rollstuhl passte.

Ich musste also mit dem Rollstuhl die zu steile Rampe benutze. Der Rollstuhl mühte sich die Rampe hoch und kam dabei auch ins Rutschen. Als ich oben war hörten die Probleme aber nicht auf. Im Sitzungssaal gab es eine lange Anklagebank. Allerdings war das dort alles so eng, dass man dort mit dem Rollstuhl nicht hinkam.

Wie gesagt, man wusste ja, dass da ein Rollstuhlfahrer kommen würde. Die Justizwachmeister wurden wieder gerufen. Der erste Justizwachmeister brauchte noch Verstärkung, und als die da war, fing man an die Anklagebank in Richtung Richterpult zu verschieben. Ich nutzte das für einen Kommentar und meinte, dass ich jetzt dem Freispruch gerade 10 cm näher gekommen wäre.

Immerhin jetzt passte ich mit dem Rollstuhl auch hinter die Anklagebank, die natürlich in diesem Fall keine wirkliche Anklagebank war, sondern eine Freispruchbank, was sonst?

Meine Verhandlung war die einzige Verhandlung an diesem Tag bei diesem Richter, zumindest in diesem Sitzungssaal. Die Verhandlung sollte um 10:30 Uhr anfangen und begann aber mit 15 Minuten Verspätung.

Der komische Verkäufer aus Köln war als Zeuge geladen, und wurde auch vernommen, obwohl von Anfang an klar war, dass es weder eine falsche Verdächtigung meinerseits gab, und das auch nicht Gegenstand der Verhandlung war.

Zum Vorwurf der falschen Verdächtigung durch Unterlassen konnte der Zeuge überhaupt nichts beitragen, das war allen Beteiligten von Anfang an klar. Fakt ist, dass der Richter dem Zeugen klar machte, dass er seine Rechtsauffassung nicht teilte.

Zur Erinnerung, ich hatte bei EBAY-KLEINANZEIGEN eine Atemmaske für ein Schlafapnoegerät gekauft. Diese Maske habe ich zwar am 28.2.2021 bezahlt, aber bis heute nicht erhalten.

Obwohl zwischen dem Verkäufer und mit vereinbart war, dass der Kaufpreis die Versandkosten beinhaltet, will der Verkäufer zusätzliche Portokosten von mir, bevor er mir die Maske wieder zusenden wollte. Diese zusätzlichen Portokosten wollte er von mir, obwohl überhaupt keine zusätzlichen Portokosten angefallen wären, das bestätigte sogar der Richter ausdrücklich.

Ich glaube nicht, dass der Zeuge einen guten Eindruck beim Landgericht hinterlassen hatte. Zum Vorwurf der angeblichen Unterlassung konnte der Zeuge  natürlich keine Aussagen machen.

Meine Fax und Telefonliste aus der Fritz.Box war da aber hilfreich. Richterin Klumpe vom AG Gelsenkirchen hatte noch behauptet, dass das nur eine Schutzbehauptung gewesen wäre, beim LG wurde jetzt das Gegenteil bewie0en. Das führte dazu, dass sogar der anwesende Oberstaatsanwalt am Ende einen Freispruch forderte. Das Gericht folgte unseren Anträgen, wobei ich nicht ganz glücklich bin. Der Richter folgte in der Begründung dem Antrag des Staatsanwalts, ging aber auf meine weiteren Begründungen nicht ein.

Das Gericht sprach auch ständig von Zivilrecht. Für mich handelt es sich jedoch um eine Straftat, wenn der Verkäufer sich weigert mir meine bezahlte Ware nochmal zuzusenden, oder mir das bezahlte Geld zu erstatten, wenn DHL die Ware nicht zugestellt hat, und an den Verkäufer zurückgeschickt hat.

Ebenso halte ich es für strafrechtlich relevant, wenn der Verkäufer zusätzliches Porto verlangt, das aber in Wirklichkeit nicht anfällt. Immerhin hätte DHL die Ware kostenlos erneut an die selbe Adresse geliefert, weil der Fehler ja bei DHL lag. Dazu ist DHL nicht nur bereit, sondern auch verpflichtet, denn die haben ja eine gesetzliche Nachbesserungspflicht.

Egal, am Ende gab es für mich mal wieder einen Freispruch, aber die Probleme gingen auch nach der Verhandlung weiter.

Nach der Verhandlung wollte ich zunächst, dass der Richter die Justizwachmeisterei anruft, damit ich das Gericht wieder verlassen kann. Ich verzichtete aber darauf, weil wir noch in die Kantine wollten, um dort einen Kaffee zu trinken. Danach wollte ich das Gericht verlassen, was eigentlich ganz einfach möglich gewesen wäre.

Es wäre möglich gewesen die Kantine direkt zu verlassen. Allerdings handelte es sich bei dieser Tür um eine Tür die alarmgesichert war. Dadurch durfte man durch diese Tür das Gebäude nicht verlassen. Ich sprach deshalb eine Mitarbeiterin der Kantine an. Diese hat angeblich die Justizwachmeisterei angerufen. In den nächsten 20 Minuten kam aber kein Wachmann. Als uns dann einer entgegenkam sprach ich diesen natürlich an. Er kam aber nicht meinetwegen, und meinte, dass wir warten sollen, es würde bestimmt gleich jemand kommen.

Es kam niemand. Nach weiteren 10-15 Minuten suchten wir ein Büro auf, und teilten dem Mitarbeiter mit, dass wir jemand von der Justizwachmeisterei brauchen, der mich aus dem Gebäude lässt. Der Mitarbeiter rief die Justizwachmeisterei an, und meinte dann, dass wir zum Zimmer 80 gehen/fahren sollen. Zimmer 80 war nicht ganz einfach zu finden, aber irgendwann waren wir dort. Eine Mitarbeiterin meinte dann, dass wir hier nicht richtig seien. Wir waren bei der Justizwachmeisterei des Amtsgerichts, und man meinte, dass ich die Justizwachmeisterei des Landgerichts brauchen würde.

Ehrlich gesagt, ob AG oder LG, das ist mir eigentlich völlig egal, denn ich wollte ja nur das Gebäude verlassen. Dass man dafür Mitarbeiter mit einer höheren Ausbildung braucht war mir nicht bekannt.

Die Justizwachmeisterei des AG rief jetzt die Justizwachmeisterei des LG an. Wir warteten jetzt weiter auf einen Mitarbeiter der mich aus dem Gebäude lässt. Uns kamen weitere Justizwachmeister des LG entgegen. Wieder sprach ich die an. Meine Begleitung wunderte sich dann, denn der Justizwachmann meinte dann:

Herr Schreiber der Kollege kommt gleich vorbei.

Frau L. wollte dann wissen, wieso die mich denn hier alle namentlich kennen. Das ist eigentlich ganz einfach. Das macht meine jahrelange Arbeit. Immerhin hatte ja auch der Richter zugegeben dass er auf diesem Blog gelesen hat, was hier geschrieben wird. Und die Justizwachleute beim AG Gelsenkirchen erklären auch ganz offiziell, dass ich jedes Verfahren gewinnen würde.

1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13.
AG GE E GE GE GE GE GE GE GE GE GE E GE
LG E E E E E
OLG HAM

Das ist zwar nicht ganz richtig, richtig ist eher, dass ich am Ende gewinne, aber zwischendurch habe ich durchaus auch schon Verfahren verloren. Immerhin kommt es aber nicht darauf an, ob man mal „eine Schlacht“ verliert, sondern man muss am Ende „den Krieg“ gewinnen. Das ist mir im Fall der Staatsanwaltschaft Essen seit 1996 mindestens 13x gelungen.

Irgendwann kam ein Justizwachmann mit dem Auftrag uns aus dem Gebäude zu lassen. Inzwischen waren wir schon lange nicht mehr in der Nähe der Kantine, sondern näher am Hauptausgang. Also versuchte man mich wieder dort rauszulassen, wo man mich schon reingelassen hatte.

Wieder gab es die gleichen Probleme. Auch dieser Justizwachmann schaffte es wieder nicht die Tür zu öffnen. Wieder musste der Mitarbeiter gerufen werden, dem es schon Stunden vorher gelungen war das Schließsystem zu überwinden. Insgesamt hat es eine glatte Stunde gedauert, bis ich das LG verlassen konnte.

Eigentlich wollte ich am Mittwoch noch einen Stammtisch ansetzen, aber dann habe ich mich entschieden, das nicht am Monatsende zu machen. Der Stammtisch soll jetzt nächsten Mittwoch stattfinden. Eine gute Entscheidung, denn ich war viel zu kaputt, und hätte keinen Stammtische mehr überlebt. Auch den heutigen Tag brauchte ich noch um mich wieder zu erholen.

Man muss deutlich sagen, dass solche unsinnigen Gerichtsverhandlungen und das Drum und Dran eigentlich eine Körperverletzung darstellen.

Ich möchte mich noch bei den zwei Personen bedanken, die mich gestern durch ihre Anwesenheit unterstützt haben. Es hätten sicherlich noch ein paar mehr sein können, aber zumindest auf die zwei war Verlass.

Landgericht Essen: Einer wird gewinnen!

Noch was schickes zum Wochenende.
Am Mittwoch hat unser Herr SCHREIBER sein 78. oder 134. oder vielleicht sein 258. Strafverfahren. So genau weiß das keiner. Sicher ist aber, dass es alleine zwischen 2013 und 2021 mindestens 37 Aktenzeichen gab, wo die Staatsanwaltschaft versucht hatte unserem Rollstuhlfahrer wegen einer angeblichen Straftat verurteilen zu lassen. Inzwischen sind weitere Aktenzeichen und Strafverfahren hinzugekommen.

Bisher gab es am Ende aber immer nur einen Sieger, und das soll sich auch am Mittwoch nicht ändern. Die Berufungsverhandlung beginnt am

26.4.2023

um 10:30 Uhr

im Saal 244

beim Landgericht Essen.

Wie immer freuen wir uns auf Besucher.

Und worum geht es in der Sache?

Herr Schreiber hatte im Februar 2021 eine Atemmaske bei EBAY-KLEINANZEIGEN gekauft. Diese Maske hat er zwar bezahlt, aber bis zum heutigen Tag nicht erhalten. Wie schon fast üblich hat man nicht den Täter, also den Verkäufer angeklagt, der die bezahle Maske behalten hat, sondern mal wieder den Käufer, der die Ware bisher nicht bezahlt hat. Jetzt geht es um das Berufungsverfahren. Mal sehen, ob das LG mal wieder schlauer ist, als das AG.

Übrigens, der Stammtisch ALLES SCHALL UND RAUCH findet am Mittwoch 3.5.2023 statt, also eine Woche nach dem Verhandlungstermin.

 

REMEMBER: Recklinghausen feiert Hitlers-Gebutstag

Am 20.4.2009 hatte der Solarkritiker RAINER HOFFMANN aus Recklinghausen ein Berufungsverfahren beim Landgericht Bochum. Die Verhandlung sollte in der Außenstelle des Landgerichts stattfinden, also im Gebäude des Amtsgericht Recklinghausen.

Rainer Hoffmann ist ein bekanntes Justizopfer, dass man arbeitslos gemacht hat, und zwei Häuser gepfändet hat, um Justizverbrechen zu vertuschen.  Die Wahrscheinlichkeit, dass Rainer Hoffmann in der Berufungsverhandlung Recht bekommen hätte, geht gegen Null.

Rainer Hoffmann wusste das, und rechnete sogar damit, dass man ihn lieber in die Psychiatrie stecken würde, als zu bestätigen, dass man ihm Unrecht getan hat, und er wusste auch, dass er bei diesem Termin sicherlich wieder mal kein Recht bekommen würde. Das war der Grund, warum Rainer lieber nicht zu diesem Termin erschien, besonders da man die Verhandlung auch noch auf den 20.4. gelegt hatte, also auf den Tag, wo Adolf Hitler Geburtstag hatte.

Obwohl Rainer Hoffmann also nicht zum Termin erschien, waren dennoch viele Prozessbeobachter im Gerichtssaal. Vom BEAMTENDUMM-FÖDERVEREIN war Herr Schreiber, der damalige Vorsitzende, anwesend. In den ersten Minuten fiel Herrn Schreiber ein, dass er sein Handy nicht ausgeschaltet hatte. Als er dies aus seiner Weste nahm, um es auszuschalten, wurde er sofort von einem aggressiven Justizwachmann an geblökt. Herr Schreiber erklärte dem Justizwachmann, dass er nur das Handy ausschalten wolle, dies nahm aber der Richter zum Anlass Herrn Schreiber aufzufordernden Sitzungssaal zu verlassen. Einen berechtigten Grund dafür gab es aber nicht. Das Ausschalten eines Handys, ist kein zulässiger Grund jemand aus dem Saal zu verweisen. Zumal der Ausschluss der Öffentlichkeit ein absoluter Revisionsgrund ist. Das gilt auch dann, wenn nur eine einzelne Person unrechtmäßig die Verhandlung verlassen muss.

Der stark körperbehinderte Herr Schreiber weigerte sich also, freiwillig den Sitzungssaal zu verlassen. worauf er von zwei Justizwachleiten gewaltsam aus dem Sitzungssaal gezerrt wurde. Das war aber für einen Justizwachmann an Hitlers Geburtstag offenbar noch nicht genug. Vor dem Sitzungssaal saß der Vorsitzende des BEAMTENDUMMM-FÖRDERVEREIN ganz ruhig auf einem Stuhl. Obwohl die Justizwachleute nur den Auftrag hatten Herrn Schreiber aus dem Sitzungssaal zu entfernen, drehte nun einer der Justizwachleute nun völlig durch. Er verlangte von Herrn Schreiber die Herausgabe seiner beiden Gehhilfen, was Herr Schreiber jedoch verweigerte. Er teilte dem Typen mit, dass die beiden Gehhilfen von seiner Krankenkasse wären, und wenn der Justizwachmann Gehhilfen haben will, dann solle er dich zu seiner eigenen Krankenkasse gehen. Daraufhin griff der Justizwachmann Herrn Schreiber an, und versuchte ihm die Gehstöcke zu entreißen. Diese waren aus Metall, und der Justizwachmann zerrte so lange an der Gehhilfe, bis diese verbogen war. Als er nicht in den Besitz der Gehilfen kam, warf er Herr Schreiber, mit dem Stuhl einfach um. Herr Schreiber konnte dann nicht mehr aufstehen. Er wurde damals mit dem Rettungswagen ins nächste Krankenhaus gebracht.

Heute ist wieder Hitlers-Geburtstag, und inzwischen sind 14 Jahre vergangen, deshalb wollen wir mal wieder an den Vorfall erinnern.

Hier gibt es 3 Videos von diesem Tag.

1 Video im Krankenhaus

  1. Video beim Hausarzt

  1. Video vor der Haustür

Was muss man machen, damit die Staatsanwaltschaft einen Täter ermitteln kann?

Da teilt mir die Staatsanwaltschaft Essen mit, dass mein Strafantrag gegen einen libanesischen Spucker eingestellt wurde, weil angeblich der Täter nicht ermittelt werden konnte.

Erstaunlich, von dem Vorfall gab es eine Zeugin, deren Aussage und der Daten nicht aufgenommen wurde.

Der Polizei wurde auch die Adresse des Libanesen mitgeteilt. Er wohnt in unserer Siedlung in der Hausnummer 53 im 1. Stock. Es gibt sogar ein Foto und Videos von dem Täter. Ich begegne ihm regelmäßig. Trotz dieser Fakten war also die Staatsanwaltschaft Essen lt. eigener Aussage nicht in der Lage den Täter zu ermitteln.

Merkwürdig, kann es vielleicht sein, dass die Herkunft des Täters diesen unsichtbar macht? Anders ist das ja kaum nachvollziehbar, oder?

 

Mehr zu dem Fall

4 Polizeieinsätze in 14 Tagen wegen Migranten in der Siedlung.

War das die Schöffin TANJA KASCHEL?

Selbst als Aprilscherz wären wir nicht auf die Idee gekommen zu behaupten, dass unser ehemaliger Vorsitzender die Schöffin TANJA KASCHEL aus Sprockhövel heiraten will. Nein, auf so eine blöde Idee wären wir bestimmt niemals gekommen, aber wie ist das eigentlich umgekehrt?

Könnte es vielleicht sein, dass TANJA KASCHEL was von unserem Ehrenvorsitzendem will? Immerhin ist doch auffällig wie sehr diese Peron Herrn Schreiber verfolgt.

Hier wurde ja bekanntlich schon über die Schöffin TANJA KASCHEL und auch JESSICA RADTKE, sowie die Richterin POSTERT berichtet, immerhin hatten diese 3 Frauen Herrn Schreiber im Jahr 2022 rechtsfehlerhaft wegen angeblicher Beleidigung des Amtsgericht Gelsenkirchen verurteilt.

Rechtsfehlerhaft bedeutet aber nicht, dass die drei Frauen einfach nur einen Fehler bei der Verurteilung gemacht hat, sondern das OLG Hamm hat das Verfahren nicht an das Landgericht zurückverwiesen, wie das beantragt wurde, sondern das gesamte Urteil aufgehoben und eingestellt, und dabei gleich vier Rechtsfehler festgestellt.

Vier Rechtsfehler in einem einzigen Verfahren, da kann man nur hoffen, dass das Landgericht wenigstens den Namen des Angeklagten, Verurteilten und anschlie0enden Freigesprochenen richtig geschrieben hat.

Das Amtsgericht Essen und das Landgericht Essen hatte Herrn Schreiber verurteilt, weil der Direktor des Amtsgericht Gelsenkirchen Strafantrag gegen Herrn Schreiber gestellt hatte. Der ausdrückliche Strafantrag war notwendig, weil es sich bei der behaupteten Beleidigung ausdrücklich um ein Antragsdelikt handelt. Ohne Strafantrag ist weder eine strafrechtliche Verfolgung, und schon gar keine Verurteilung zulässig.

In dem Strafverfahren gegen Herrn Schreiber gab es zwar einen Strafantrag von dem Direktor des Amtsgericht Gelsenkirchen, aber diese Person war überhaupt nicht berechtigt Strafantrag wegen evtl. Beleidigung des Amtsgericht Gelsenkirchen zu stellen. Das hätte schon der/die Präsident/in des Landgerichts machen müssen.

Das interessiert aber weder die Richterin POSTERT, noch die beiden Schöffinnen, TANJA KASCHEL und JESSICA RADTKE. Trotz ungültigem Strafantrag verurteilten die drei Frauen unser Mitglied. Der ungültige Strafantrag war dann der Grund, warum das OLG das Urteil nicht an das LG zur Neuverhandlung zurückwies, sondern komplett einstellte.

Außerdem stellte das OLG Hamm auch noch fest, dass es niemals eine Beleidigung gab. Wir, und auch Herr Schreiber, sowie  befragte Juristen  vertraten schon immer die Meinung, dass es sich bei dem Beitrag, in dem angeblich das Amtsgericht Gelsenkirchen beleidigt worden sein sollte, es sich um erlaubte Satire handelte, und somit keine Beleidigung gewesen sein konnte.

Auch das OLG Hamm stellte in seiner Entscheidung mit, dass es sich bei dem veröffentlichten Beitrag um einen hypothetischen Beitrag gehandelt hatte, und es somit lediglich eine Satire war, und keinesfalls um eine tatsächliche Beleidigung.

Auch das interessiert aber weder die beiden Schöffinnen, TANJA KASCHEL und JESSICA RADTKE und auch nicht Richterin POSTERT. Der Unterschied zwischen Beleidigung und Satire interessierte die Frauen nicht, und sie verurteilten damals unser Mitglied.

Beiträge auf diesem Blog hier, und auch auf dem vorherigen Blog kann jedes Mitglied selbst veröffentlichen, wenn er mindestens seit 3 Monaten Mitglied in unserem Verein ist. Dazu muss man nur seinen Beitrag an eine bestimmte E-Mail-Adresse senden. Jede Mail wird dann hier automatisch veröffentlicht.

Das OLG Hamm stellte als dritten Rechtsfehler fest, dass das Amtsgericht Essen und das Landgericht Essen nicht festgestellt hat, dass der fragliche Beitrag von Herrn Schreiber veröffentlicht wurde. Genauso konnte der Beitrag auch von Frau Maier oder Herrn Müller geschrieben worden sein.

Bekanntlich gilt im Strafrecht normalerweise der Grundsatz IM ZWEIFEL FÜR DEN ANGEKLAGTEN. Dass man unserem Mitglied die Täterschaft nicht nachweisen konnte, interessiert aber weder TANJA KACHEL noch Richterin POSTERT oder JESSICA RADTKE.

Als vierter Rechtsfehler stellte das OLG Hamm fest, dass auch eine Verurteilung auch deshalb nicht möglich wäre, selbst wenn es sich bei dem Beitrag nicht um eine Satire gehandelt hätte, sondern um eine Beleidigung, weil nicht ein abgegrenzter Personenkreis genannt wurde, wie z. B. das Amtsgericht Gelsenkirchen, sondern wenn, dann das komplette JUSTIZZENTRUM Gelsenkirchen, was aber keine Behörde ist, oder sämtliche VOLLJURISTEN,.

In dem Gedicht:

Trinkt Wein und Schnaps, sauft Bier in Kisten,

denn schließlich seit ihr Volljuristen,

Kommen weder die Worte, AMTSGERICHT, GELSENKIRCHEN oder RICHTER vor.

Auch das interessiert die beiden Schöffinnen, TANJA KASCHEL und JESSICA RADTKE und Richterin POSTERTauch wieder nicht, und man Frau verurteilte den armen Herrn Schreiber.

Kompetenz können wir bei diesen Personen also nicht erkennen, und so verwundert es auch nicht weiter, dass diese Schöffin TANJA KASCHEL erneut ihre komplette Inkompetenz zeigt.

Herr Schreiber hat uns ein Schreiben der Polizei gefaxt. Demnach soll Herr Schreiber eine Aussage bei der Polizei machen. Man wirft Herrn Schreiber vor, dass er in

45549 Sprockhövel, HoXXXXX jemand nachgestellt hätte.

Die angeblich geschädigte Person wurde zwar nicht mitgeteilt, und es wurde auch nicht mitgeteilt, wer denn Strafantrag gestellt hat, aber da es sich auch bei dieser behaupteten Straftat ebenfalls um ein Antragsdelikt handelt, schränkt das den Personenkreis deutlich ein.

Unsere Ermittlungen im Internet ergaben nämlich, dass unter der behaupteten Adresse die Schöffin TANJA KASCHEL wohnhaft sein soll. Danke für die Informationen an die CDU.

Es ist also von NACHSTELLEN die Rede, aber das entsprechende Gesetz wird nicht erwähnt. Wir gehen davon aus.

§ 238 StGB – Nachstellung

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen, indem er wiederholt

1.
die räumliche Nähe dieser Person aufsucht,
2.
unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu dieser Person herzustellen versucht,
3.
unter missbräuchlicher Verwendung von personenbezogenen Daten dieser Person

a)
Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für sie aufgibt oder
b)
Dritte veranlasst, Kontakt mit ihr aufzunehmen,
4.
diese Person mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit ihrer selbst, eines ihrer Angehörigen oder einer anderen ihr nahestehenden Person bedroht,
5.
zulasten dieser Person, eines ihrer Angehörigen oder einer anderen ihr nahestehenden Person eine Tat nach § 202a, § 202b oder § 202c begeht,
6.
eine Abbildung dieser Person, eines ihrer Angehörigen oder einer anderen ihr nahestehenden Person verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht,
7.
einen Inhalt (§ 11 Absatz 3), der geeignet ist, diese Person verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen, unter Vortäuschung der Urheberschaft der Person verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder
8.
eine mit den Nummern 1 bis 7 vergleichbare Handlung vornimmt.

 

(2) In besonders schweren Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 bis 7 wird die Nachstellung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1.
durch die Tat eine Gesundheitsschädigung des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahestehenden Person verursacht,
2.
das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahestehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt,
3.
dem Opfer durch eine Vielzahl von Tathandlungen über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten nachstellt,
4.
bei einer Tathandlung nach Absatz 1 Nummer 5 ein Computerprogramm einsetzt, dessen Zweck das digitale Ausspähen anderer Personen ist,
5.
eine durch eine Tathandlung nach Absatz 1 Nummer 5 erlangte Abbildung bei einer Tathandlung nach Absatz 1 Nummer 6 verwendet,
6.
einen durch eine Tathandlung nach Absatz 1 Nummer 5 erlangten Inhalt (§ 11 Absatz 3) bei einer Tathandlung nach Absatz 1 Nummer 7 verwendet oder
7.
über einundzwanzig Jahre ist und das Opfer unter sechzehn Jahre ist.

 

(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahestehenden Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

Soweit der Gesetzestext.

Im Schreiben der Polizei wird behauptet, dass Herr Schreiber am 17.3.2023 um 14:15 Uhr das Nachstellen einer ungenannten Person begangen hätte.

Hier nochmal ein Auszug aus dem Gesetzestext.

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen, indem er wiederholt

Hat also unser Ehrenvorsitzender und Gründer des Vereins am 17.3.2023 WIEDERHOLT einer Person nachgestellt? Es fällt schwer sich vorzustellen, dass das überhaupt möglich gewesen sein sollte.

Kann es also tatsächlich sein, dass eine Schöffin so dreist sein sollte Herrn Schreiber rechtswidrig zu verurteilen, dass man durchaus von Rechtsbeugung ausgehen kann, und nun auch noch eine vorsätzlich falsche Verdächtigung gegen unseren Herrn Schreiber begeht?

Man kann ja verstehen, dass diese Person nicht möchte, dass ihre Untaten bekannt werden, aber das rechtfertigt garantiert keine Begehung einer Straftat zu Lasten von Herrn Schreiber. Das Motto scheint ja zu sein,

wenn wir dich schon nicht rechtsfehlerhaft Verurteilen können,

dann wollen wir dich wenigstens noch vorsätzlich falsch verdächtigen.

Und wieso macht die Staatsanwaltschaft Essen das überhaupt mit, die müssen doch erkennen, dass gar keine Straftat vorliegen kann, weil man am 17.3.2023 um 14:15 Uhr nicht gleich mehrfach einer Person nachgestellt haben kann.

Ein erstaunlich abscheuliches Bild was da bei unserer Justiz abgeht, oder?

Und was bezweckt die Schöffen TANJA KASCHEL mit dieser offensichtlichen Falschbehauptung? Beabsichtigt etwa sie Herrn Schreiber nachzustellen? Will sie etwa ein Wiedersehen mit Herrn Schreiber erzwingen?

Anscheinend reicht es TANJA KASCHEL nicht, dass sie schon einmal gegen den BdF und Herrn Schreiber verloren hat. Sie will wohl unbedingt nochmal verlieren. Manche bekommen halt niemals genug.

 

Besuch bei der Schöffin T. Kaschel in Sprockhövel.

Ich lasse mich weder von Dr. Kirsten, Direktor des Amtsgericht Gelsenkirchen, dem Amtsgericht Essen, dem Landgericht Essen, mit Richterin Postert und den Schöffen T. Kaschel, und J. Radtke, verarschen.

Sie alle waren an meiner Verurteilung wegen angeblicher Beleidigung beteiligt. Das Urteil wurde aber nicht rechtskräftig und vom Oberlandesgericht Hamm wieder aufgehoben.

Die Richter am OLG haben gleich 4 Rechtsfehler festgestellt.

  1. Der Direktor des AG, Dr. Kirsten, war nicht berechtigt Strafantrag wegen Beleidigung des Amtsgericht Gelsenkirchen zu stellen, von daher hätte es nie ein Verfahren gegen mich geben dürfen.
  2. Es gab niemals eine Beleidigung. Bei dem Betrag im Internet handelte es sich um einen hypothetischen Beitrag, also somit um Satire, und nicht um Beleidigung.
  3. Es konnte nicht festgestellt werden, dass der Beitrag überhaupt von mir stammte.
  4. Selbst wenn man den Beitrag nicht als Satire bezeichnen würde, sondern doch um eine Beleidigung, dann würde es sich nicht um eine Beleidigung des Amtsgericht Gelsenkirchen handeln. Eine Beleidigung sämtlicher Juristen oder Richter in Deutschland ist aber keine Straftat.

Gelsenkirchen, kein gutes Pflaster für Dortmund

Dortmund spielt nur unentschieden gegen Schalke. Das fühlt sich wie eine Niederlage an. Aber Dortmund kassiert in Gelsenkirchen auch noch eine echte Niederlage.
Die angeblich tolerante und weltoffene Stadt hatte sich erdreistet eine Veranstaltung des schweizers Dr. Ganser zu verbieten, der über den Krieg in der Ukraine einen Vortrag halten wollte. Die Stadt Dortmund wollte dies verbieten.
Jetzt entschied das VG Gelsenkirchen, dass die Veranstaltung in Dortmund doch stattfinden darf. Damit hat Gelsenkirchen Dortmund nicht nur eine Niederlage beschwert, sondern gleichzeitig dafür gesorgt, dass Dortmund eine tolerantw und weltoffene Stadt bleibt. Damit hat also auch die Demokratie einem Sieg errungen. Allerdings will das anscheinend demokratiefeindliche Dortmund gegen die Gerichtsentscheidung vorgehen.
Dortmund will also noch immer einen Vortrag über den Ukraine-Krieg verhindern.
Ich bin mir sicher, dass die Nazis das auch gemacht hätten.

Angebliche Beleidigung von RICARDA LANG

Im Internet soll jemand im Oktober 2022 geschrieben haben, dass die Grünen-Chefin Ricarda Lang „ohne Intelligenz“ im Bundestag sitze. Innerhalb von vier Wochen wurde er als Beschuldigter zum Vorwurf der Beleidigung vernommen.

Das ist mal wieder typisch für eine unfähige Staatsanwaltschaft. Eigentlich sollte nämlich bekannt sein, dass das keine Beleidigung ist. Politiker müssen sich so etwas schon gefallen lassen. Da haben sich andere Politiker schon viel schlimmeres gefallen lassen müssen.

Wir möchten uns hier die Behauptung, dass Ricarda Land „ohne Intelligenz“ im Bundestag sitzen würde, nicht zu eigen machen, aber deutschlandweit dürfte dies jedoch für viele Staatsanwälte zutreffen.

Vermutlich wird der zuständigen Staatsanwaltschaft durchaus bekannt gewesen sein, dass es hier keine Straftat gab, sondern vermutlich wollte man mal mit der Ermittlung mal wieder einen kritischen Bürger unter Druck setzen, das macht diese Behörde bekanntlich gerne.

Strafanzeige Seite 3, 6 und 4

Ich gehe noch immer davon aus, dass man die Originaldokumente zur Zeit noch nicht veröffentlichen darf. Aus diesem Grund beziehe ich mich nur auf die einzelnen  Seiten.

In diesem Beitrag geht es um Seite 3 der Akte. Das ist der E-Mail-Verkehr zwischen mir und dem Verkäufer.

Der Verkäufer hatte eine CPAP-Maske für ein 40 € plus Versand angeboten. Ich war nicht bereit die Maske für diesen Preis zu kaufen, und bot dem Verkäufer 30 € plus Versand an.

Der Verkäufer machte einen Gegenvorschlag in Höhe von 40 € incl. Versand. Ich war damit einverstanden. Der Verkäufer teilte mir seine Bankverbindung mit, weil er angeblich kein PAYPAL besitzt.

Zur Erinnerung, hätte ich die Ware mit PAYPAL bezahlt, dann hätte mir PAYPAL den Verkaufspreis erstattet, da ich die Ware bis zum heutigen Tag nicht erhalten habe.

Auf Seite 6 geht es dann weiter.

Am 28.2.2021 schrieb der Verkäufer, dass das Geld bei ihm eingegangen sei, und er die Ware am nächsten Tag versenden würde.

Am 1.3.2021 habe ich dann nach einer Sendungsnummer gefragt.

Die bekam ich nicht, dafür schrieb der Verkäufer am 5.3.2021, dass er den Artikel am 4.3.2021 mit DHL versendet hätte. Zur Erinnerung am 28.2.2021 hatte er noch behauptet, dass er die Ware am nächste Tag verschicken würde, was er aber tatsächlich lt. seiner Aussage erst am 4.3.2021 gemacht hat.

Am Sonntag dem 7.3.2021 habe ich dem Verkäufer mitgeteilt, dass die Ware auch am Samstag (6.3.2021) nicht angekommen ist, und ich sogar den DHL-Fahrer angesprochen habe.

Der Verkäufer meinte dann, dass ich mal den Nachbarn fragen sollte, und er teilte mir erstmalig mit, dass er die Maske nur als Päckchen verschickt hat.

Die Aufforderung, ich solle die Nachbarn fragen, war natürlich blöd, denn immerhin hatte ich ihm mitgeteilt, dass ich sogar mit dem DHL-Mitarbeiter gesprochen habe. Natürlich hatte ich mit meinem Nachbarn gesprochen, aber das wäre nicht nötig gewesen, denn wenn der etwas für mich angenommen hätte er sich bei mir natürlich automatisch gemeldet.

Ich habe ebenfalls am 7.3.2021 den Verkäufer gefragt, warum er die Maske nur als Päckchen verschickt hat, denn damit hat man erfahrungsgemäß immer wieder Probleme.

Auf der nächsten Seite schrieb dann der Verkäufer, dass er die Maske als Päckchen verschickt har, weil ich nicht 40 € plus Versand bezahlen wollte, sondern auf sein Angebot einging die Maske für 40 € incl. Versand zu kaufen. Diese Aussage bedeutet, dass er die Ware als Palet verschickt hätte, wenn ich das Originalangebot angenommen hätte, und er die Versandart nur deswegen geändert hat, weil ich sein Angebot 40 € incl. Versand angenommen habe. Bei meinem Angebot von 30 € plus Versand hätte er dies ebenfalls nicht als Päckchen verschickt, sondern als Paket, weil es dann nicht seine Kosten gewesen wären. Er hat also einseitig die Versandart gewechselt, ohne mir dies vorher mit mir abzusprechen, um einen Vermögenvorteil zu erzielen. Damit ist der angezeigte Vorwurf des Betrugs nicht aus der Welt, auch wenn es dabei letztendlich nur um 50 Cent ging.

Wichtig ist aber, dass der Versender das Risiko trägt, wenn er von sich aus die Versandart wechselt.

Am 10.3.2021 schrieb dann der Verkäufer, dass er seine Schuld erfüllt hätte, weil er die Ware verschickt hat, und damit das Risiko auf mich übergegangen wäre. Das ist aber falsch, weil er einseitig den Wechsel der Versandart vorgenommen hatte, und dadurch trotzdem für den Versand haftet.

Wichtig ist, dass er nochmals erklärt, er habe den Wechsel der Versandart vorgenommen, weil ich sein ursprüngliches Angebot, 40 € plus Versand nicht angenommen habe. Er benutzt dabei das Wort Extra-Versandkosten.

Das bedeutet, dass er diese Extra-Versandkosten berechnet hätte, bei seinem ursprünglichem Angebot 40 € plus Versandkosten, und auch bei meinem Angebot von 30 € plus Versandkosten. Nur bei seinem Gegenvorschlag von 40 € incl. Versandkosten hat er einseitig die Versandart gewechselt, um sich einen Vermögensvorteil von 50 Cent oder 1 Euro zu verschaffen.

Da der Verkäufer die erneute Versendung der Ware ablehnte, bzw. dafür zusätzliche Versandkosten verlangte, die ihm schon deswegen nicht zustanden, weil ich die Ware ausdrücklich incl. Versandkosten gekauft hatte, und die auch nicht angefallen wären, weil DHL die erneute Zusendung kostenlos durchgeführt hätte, habe ich dann Strafantrag gestellt, wie das EBAY-KLEINANZEIGEN ausdrücklich auf seiner Plattform empfiehlt.

Strafanzeige Seite 2

Ich gehe noch immer davon aus, dass man die Originaldokumente zur Zeit noch nicht veröffentlichen darf. Aus diesem Grund beziehe ich mich nur auf die einzelnen  Seiten.

In diesem Beitrag geht es um Seite 2 der Akte. Das ist meine Strafanzeige vom 17.3.2021. Lt. Notiz des Polizisten wurde die Anzeige gegen 9 Uhr aufgenommen.

Am 17.3.2021 hat der Verkäufer das Päckchen auch zurückbekommen, aber sicherlich nicht um 9 Uhr, und schon gar nicht noch früher. Damit ist auch ganz klar, dass ich keine vorsätzliche falsche Verdächtigung begangen haben kann.

50 Mal probiert, 50 Mal ist nichts passiert.

Das Lied von Klaus Lage

1000 Mal berührt, 1000 ist nichts passiert …

kennt wahrscheinlich jeder. Ich würde das etwas abgewandelt singen.

50 Mal probiert, 50 Mal ist nichts passiert …

Das würde bei mir viel besser passen.

Ich habe mal wieder ein Strafverfahren am laufen. Ich bin damit schon wieder im Berufungsverfahren. Mal wieder hat mich also die Staatsanwaltschaft angeklagt. Das ist aber für mich nichts neues. Was neues wäre es, wenn sie damit mal Erfolg hätten, aber davon gehe ich nicht aus.

Ende Januar 2023 habe ich beim Landgericht Essen Akteneinsicht genommen. Am Anfang der Akte befindet sich ein brauner Briefumschlag, ca. DIN A5 groß. Normalerweise findet man dort den BZR, also den Bundeszentralregister-Auszug. Und normalerweise steht da in meinem Fall immer

KEIN EINTRAG

Das war jetzt auch wieder nicht anders. Kein Eintrag, das verwundert natürlich nicht, weil es nämlich keine Verurteilung meiner Person gibt. Wenn es in den letzten 15 Jahren keine Verurteilung gab, dann sollte es dort auch keine Einträge geben, obwohl ich es auch schon gesehen habe, dass auch noch ältere Verurteilungen in so einem BZR zu finden waren, aber die würden dann nicht mehr zählen.

Bei mir stand also

KEIN EINTRAG

und das ist auch richtig so. Allerdings war in diesem Briefumschlag nicht nur der BZR-Auszug, sondern man fand dort erstaunlicherweise noch vier weitere DIN-A4 Seiten, die sonst noch nie in einer Gerichtsakte zu finden waren. 3 Seiten waren voll bedruckt, und die letzte nur etwas mehr als eine halbe Seite.  Diese vier Seiten enthielten also stolze 37 Aktenzeichen, die die Jahre 2013 bis 2021 betrafen. (Wegen dem laufenden Berufungsverfahren darf ich diese Seite vermutlich aber im Moment nicht veröffentlichen.)

Dies bedeutet also, dass in den 8 Jahren zwischen 2013 und 2021 die Staatsanwaltschaften, meistens die Staatsanwaltschaft Essen Ermittlungsverfahren gegen mich geführt hatte. Die meisten Verfahren kamen sogar zur Anklage. 37 Aktenzeichen, die alle nicht zu einer Verurteilung geführt hatten. Mich wundert das nicht, denn für mich handelte es sich bei diesen Aktenzeichen/Verfahren um pure Willkür gegen mich.

So hatte ich z. B. mal vor der JVA Essen demonstriert und darüber berichtet. Daraufhin schrieb ein Beamter der JVA , dass man uns 1945 alle erschossen hätte, und dass es schade wäre, dass wir nicht mehr 1945 hätten.

Ich stellte Strafantrag wegen Volksverhetzung. Die Staatsanwaltschaft stellte das Strafverfahren gegen den Beamten ein, weil dieser Geständig war, und von den Ermittlungen gegen ihn geschockt gewesen wäre.

Dafür stellte die JVA Strafantrag gegen mich, weil ich geschrieben habe, dass die Frau eines Inhaftierten ihr erzählt hat, wie er in der JVA behandelt wurde. Das Strafverfahren wurde natürlich gewonnen. Und der Mann, für den wie damals demonstriert hatten, wurde auch sehr bald aus der JVA entlassen, und dabei hatte ihm die Amtsrichterin eine Haftstrafe von mehr als 4 Jahren angekündigt, oder die Unterbringung in der Psychiatrie.

Dann demonstrierte ich alleine vor der JVA Duisburg. Daraufhin gab es ein Verfahre wegen angeblicher Ruhestörung. Die Richterin schrieb mir, dass ich meinen Widerspruch zurücknehmen sollte, weil sie vor habe mich zu verurteilen. Ich lehnte sie dann wegen Befangenheit ab. Dieser Antrag wurde zwar zurückgewiesen, aber das anschließende Verfahren habe ich dann gewonnen, obwohl doch die Richterin mir versprochen hatte, dass ich verurteilt werden würde.

Und wenn ein Polizist einen 12-jährigen Jungen treten, dann stellt das die Staatsanwaltschaft innerhalb kürzester Zeit ein, obwohl der Tritt in einem Video eindeutig zu sehen ist. Dafür wurden mindestens 3 Bürger angeklagt, die den Kindertreter kritisiert hatten. Auch ich wurde vom Amtsgericht Gelsenkirchen verurteilt und gewann erst beim Landgericht Essen.

Dann gab es noch einen 18-jährigen Nachbarn, der noch immer die 9. Klasse besuchte, der einen 60-jährigen Rollstuhlfahrer angriff. Die Staatsanwaltschaft Essen stellte das Strafverfahren gegen meinen Angreifer ein, und klagte im Gegenzug mich wegen angeblicher Körperverletzung an. Auch dieses Strafverfahren gewann ich wieder.

Und dann gab es noch das Strafverfahren wegen angeblicher Beleidigung des Amtsgericht Gelsenkirchen. Das Amtsgericht Essen hatte mich natürlich verurteilt. Sogar das Landgericht Essen verurteilte mich erneut. Erst das Oberlandesgericht Hamm hob 2022 das Urteil auf, weil die beiden Gerichte in Essen gleich 4 Rechtsfehler begangen hatten.

37 Aktenzeichen zwischen 2013 und 2021. 2022 kamen noch mindestens 3 Aktenzeiche dazu, das macht 40 Aktenzeichen in 9 Jahren. Pro Jahr gab es also durchschnittlich ca. 4,5 Aktenzeichen/Verfahren. Allerdings lebe ich bereits seit 1996 wieder in Gelsenkirchen, und hatte auch schon vor 2013 ständig Probleme mit dieser willkürlichen Justiz, bzw. der Staatsanwaltschaft Essen. In dieser Zeit gab es also mindestens 50 Aktenzeichen/Verfahren und mehr.

Der Titel

50 Mal probiert, 50 Mal ist nichts passiert

passt somit wie die Faust aufs Auge. Übrigens, obwohl es noch keine Verurteilung meiner Person gab, gab es dennoch einige Besuche im Knast. Z. B. weil einem Richter mein T-Shirt nicht gefallen hatte.

Für die Aufschrift

PROZESSBEOBACHTER

landete ich 2 mal im Knast. Einmal 3 Tage und einmal 4 Tage. Und in einem Strafverfahren wurde ich 3x verhaftet.

  1. ) 3 Stunden
  2. ) 8 Tage
  3. ) 4 Tage

dann hatte man das Verfahren endgültig eingestellt. Das hinderte die aber nicht daran mich eine Woche später erneut zu verhaften. Wieder wurde ich 3 Stunden lang verhaftet.

 

 

Telefonat mit Richter XXX (a. D.)

Am 30.1.2023 hatte ich Akteneinsicht beim Landgericht Essen genommen. Bei der Akteneinsicht hatte ich einen braunen Briefumschlag gefunden. Normalerweise findet man dort den Bundeszentralregisterauszug. Wie üblich steht in meinen BZR,

keine Einträge.

Das bedeutet also, dass es keine Vorstrafen gibt.

Zur Erinnerung, es handelt sich um den Auszug für die Justiz, also da wären alle Einträge zu sehen, auch die, die z. B. ein Arbeitgeber nicht zu sehen bekommen würde.

In diesem Briefumschlag waren aber noch 4 weitere DIN-A4 Seiten, und das ist ungewöhnlich. Drei DIN-A4 Seiten waren voll gedruckt, die vierte Seite war nur halb voll. Auf diesen 3,5 Seiten standen 37 Aktenzeichen, mit allen Ordnungswidrigkeiten und Strafverfahren zwischen 2013 und 2021.

Insgesamt gab es da 37 Einträge. 37 Aktenzeichen. 37 Versuche mich zu verurteilen.

Zunächst war ich irritiert. Was soll das? Normalerweise  findet man dort nur den Zentralregisterauszug und nicht mehr. Genau genommen geht der Rest das Gericht auch nicht an. Ich bin nicht vorbestraft, und nur das geht das Gericht was an.

Ich war also zunächst irritiert, habe mich gefragt, was das soll. Ich habe mich dann dafür entschieden, dass das nicht unbedingt schlimm sein muss, denn immerhin bestätigen die 37 Aktenzeichen genau das, was ich ja schon die ganze Zeit sage. Die Justiz agiert rein willkürlich, zumindest in meinem speziellen Fall, und die 4 Seiten und 37 Aktenzeichen in nur 8 Jahren bestätigen das deutlich.

Allerdings sieht das nicht jeder so.

Nach der Akteneinsicht habe ich einem Richter eine SMS geschickt, weil ich ihn zu dieser Zeit nicht unbedingt stören wollte. Es konnte ja sein, dass der ältere Herr gerade ein Mittagschläfchen hält.

Entweder hat der Richter die SNS nicht erhalten, oder nicht gelesen, und deshalb auch nicht bei mir gemeldet. Ich habe mit Sorgen gemacht, deshalb habe ich heute den Richter angerufen.

Zunächst dachte er, dass ich wieder ein neues Problem mit der Justiz hätte, aber ich musste ihm erklären, dass ich mir Sorgen gemacht habe, weil er auf meine SMS nicht reagiert hat.

Ein neues Problem mit der Justiz habe ich zur Zeit nicht, aber ein altes Problem. Ich erzählte ihm dann von meinem Fund bei der Akteneisicht.

Nun hat der Richter eine andere Sicht auf die Dinge, als ein Angeklagter. Er denkt halt wie ein Richter, nicht wie ein Angeklagter. Während ich die 4 Seiten mit den 37 Aktenzeichen nicht so schlecht ansehe, weil dies meine Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft  untermauert, sah dies der ehemalige Richter anders.

Der Richter meinte, dass das Gericht nur zu interessieren hätte, ob ich vorbestraft bin oder nicht. Die 4 zusätzlichen Seiten würden nur der Stimmungsmache gegen mich dienen, und ich solle mich darüber beschweren.

Vielleicht hat der Richter recht. Vielleicht soll das wirklich nur der Stimmungsmache dienen. Über dieses Vorgehen beschwere ich mich also hiermit, und werde dies während der Verhandlung wiederholen. Ich gehe davon aus, dass der Richter sich zu diesem Vorgang äußert.

Bei der Staatsanwaltschaft Essen ist Freiheitsberaubung oder Rechtsbeugung vermutlich keine Straftat

BECK-COMMUNITY berichtet am 28.7.2009

BGH: Verurteilung eines Betreuungsrichter rechtskräftig

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg,

Der Autor meint in dem Beitrag:

Zum Glück kommt es selten vor, dass ein Richter wegen Rechtsbeugung nach § 339 StGB verurteilt  wird, aber es kommt vor und zeigt, dass die Justiz funktioniert.

Diese Aussage ist natürlich völlig falsch. Es ist keineswegs Glück, dass Richter nur selten wegen Rechtsbeugung verurteilt werden. Glück wäre es nur, wenn es selten vorkommen würde, wenn Richter das Recht beugen würden.

Das rechtsbeugende Richter nur selten verurteilt werden, das ist in der Tat alles andere als Glück, es ist höchstens eine Schande.  Hier sollte also der Professor seinen Text nochmals überdenken.

Das Urteil des LG Stuttgart, nach dem sich ein Richter am Amtsgericht Nürtingen wegen Rechtsbeugung strafbar gemacht hat, ist nunmehr rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Der Richter habe systematisch auf vorgeschriebene Anhörungen verzichtet, um seine Freizeit zu optimieren. Um dies zu vertuschen, habe er Anhörungsprotokolle fingiert, so der BGH (Beschluss vom 24.06.2009, Az.: 1 StR 201/09).

https://community.beck.de/2009/07/28/bgh-verurteilung-eines-betreuungsrichter-rechtskaeftig

Und das Landgericht Wuppertal urteilte am 19.4.2018 zur Rechtsbeugung durch Richter bei Betreuerbestellung ohne vorherige Anhörung des Betroffenen

Der Angeklagte ist der Rechtsbeugung in zehn Fällen schuldig.

Er wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von 11 Monaten verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Er hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

– Angewandte Vorschriften: §§ 3392153 Abs. 1 StGB –

https://xn--rabro-mva.de/zur-rechtsbeugung-durch-richter-bei-betreuerbestellung-ohne-vorherige-anhoerung-des-betroffenen/

Und das Landgericht Wuppertal hatte 2020 eine Entscheidung getroffen, dass Richter auch während der Corona-Pandemie Betroffene vom Richter aufgesucht werden müssen, bevor sie zwangsuntergebracht werden.

Aktuell gibt es wieder einen Fall. Beim Landgericht Stade ist eine Richterin vom Betreuungsgericht Rotenburg (Wümme)angeklagt wegen Rechtsbeugung.

Anklage gegen Rotenburger Richterin

Rotenburg/Stade – Seit Montag muss sich eine Richterin des Rotenburger Amtsgerichts wegen des Vorwurfs der Rechtsbeugung vor dem Landgericht Stade verantworten. Im Rahmen ihrer Tätigkeit als Betreuungsrichterin soll sie in 15 Fällen eine geschlossene Unterbringung angeordnet haben, ohne die Betroffenen zuvor persönlich anzuhören. …

https://www.kreiszeitung.de/lokales/rotenburg/richterin-landgericht-stade-anklage-gegen-rotenburger-92017532.html

Stade, Stuttgart, Wuppertal, überall erfüllt es also den Straftatbestand der Rechtsbeugung, wenn Richter Unterbringungen anordnen, ohne den betroffenen vorher persönlich angehört und gesehen haben, außer natürlich beim Amtsgericht Gelsenkirchen und der Staatsanwaltschaft Essen.

Das Jahr 2020 war gesundheitlich nicht das beste Jahr für mich. Bekanntlich hatte mich der Direktor des Amtsgericht Gelsenkirchen 2018 wegen angeblicher Beleidigung des Amtsgerichts angezeigt. 2022 hat das OLG Hamm die Sache endgültig eingestellt, weil es keine Beleidigung gab, und der Direktor des AG überhaupt nicht berechtigt war, überhaupt den Strafantrag wegen Beleidigung zu stellen. Das war aber 2022. Am 2. Oktober sollte die Verhandlung beim Amtsgericht Essen sein, allerdings kam mir am 1. Oktober einen Sturz im Badezimmer. Die Folge, ein Oberschenkelhalsbruch.  Am 2. Oktober gab es also eine OP, anstatt einer Gerichtsverhandlung.

Ohne den Strafantrag und die bevorstehende Gerichtsverhandlung hätte es auch den Sturz und den Oberschenkelhalsbruch nicht gegeben.

Normalerweise liegt man mit einem Oberschenkelhalsbruch ca. 10 Tage im Krankenhaus, dann geht es in die REHA. Wegen Corona fand man nicht so schnell eine REHA, deswegen lag ich volle 5 Wochen im Krankenhaus.

Danach ging es doch noch in die REHA. 5 Wochen war ich da. Bei der Verlegung ins Pflegeheim konnte kein Corona Test durchgeführt werden, weil der  Oberarzt beim Corona-Test meine Nase zerstochen hatte.

Fakt ist aber, dass die REJA ein Corona-Hotspot war, als ich ins Pflegeheim verlegt wurde.

Bochum: Corona-Ausbrüche in 2 Bochumer Krankenhäusern

In jetzt zwei Bochumer Krankenhäusern gibt es größere Corona-Ausbrüche. Im Marienhospital in Wattenscheid haben sich mittlerweile 60 Patienten und mehr als 30 Mitarbeiter mit dem Virus infiziert. 

https://www.lokalkompass.de/wattenscheid/c-ratgeber/bochum-corona-ausbrueche-in-zwei-bochumer-krankenhaeusern_a1489890

Ohne positiven Test, aber mit Corona wurde ich dann in das Pflegeheim gefahren. Dort hatte ich den üblichen Geschmacksverlust, und in der ersten Nacht 1 bis 2 Stunden Schüttelfrost. Ich blieb nur 3 Tage dort, und fuhr dann nach Bremerhaven. Dass ich Corona hatte, wusste ich nicht, denn es gab ja keinen positiven Test, weil der Oberarzt mein Nase kaputt gemacht hatte.

Wegen der Nase suchte ich in Bremerhaven ein Krankenhaus auf. Auch dort wurde ich nicht auf Corona getestet. Die Untersuchung war schnell erledigt, aber da man mich ohne Rollstuhl ins Krankenhaus gebracht hatte, musste ich auf den Rücktransport 4 Stunden und 15 Minuten warten. Dumm, dass in dem Krankenhaus nur die Behandlungsräume warm waren, aber der Flur saukalt. Deshalb ging es mir dort von Stunde zu Stunde schlechter.

3 Tage hielt ich noch durch, dann landete ich mit einer Lungenentzündung im Krankenhaus. Jetzt versuchte man es nicht mehr mit einem Schnelltest, jetzt wurde ein PCR-Test gemacht, und der war natürlich positiv.

Bis zum 24.12.2020 war ich im Krankenhaus. Zum Glück hatte man mir meinen Rollstuhl ins Krankenhaus gebracht. Damit bin ich dann am 24.12.2020 abgehauen.

Sogar an Heilig Abend haben die ungefähr zwei Hundertschaften der Polizei auf mich gehetzt. Bei meiner Pflegeperson haben die mich gesucht, und gegen Mitternacht hat man mich auch in Gelsenkirchen gesucht, und leider auch gefunden. Man brachte mich jetzt in Gelsenkirchen in Krankenhaus. Dort gab es zwei Corona-Tests. Der Schnelltest war schon wieder negativ, also kein Corona mehr, aber der PCR-Test war wieder positiv. Allerdings werden die PCR-Test in Deutschland meistens mit einem deutlich zu hohem CT-Wert durchgeführt. Falsche positive Ergebnisse sind damit vorprogrammiert. Man kann mit ziemlicher Sicherheit sagen, dass ich damals nicht mehr ansteckend war.

Auch die Ärztin im Krankenhaus bestätigte, dass es medizinisch nicht mehr notwendig war wegen Corona im Krankenhaus zu bleiben, aber man weigerte sich mich wieder nach Hause zu lassen. Bei der Ärztin handelte es sich nämlich nicht um eine einfache Ärztin, sondern um eine Psychiaterin, denn in diesem Krankenhaus hatte man die Psychiatrie zur Corona-Station gemacht. Um mich daran zu hindern, das Krankenhaus wieder zu verlassen, behauptete die Ärztin, dass ich für sie selbstmordgefährdet wäre.

Offenbar war diese Irrenärztin ganz schön irre. So fragte sie mich z.B. woher ich die beiden Gehstützen her hätte. Ich dachte noch, was ist das für eine blöde Frage. Dann erzählte ich ihr, dass die meine Krankenkasse bezahlt hat, und ich die vom Sanitätshaus habe. Sie teilte mir dann mit, dass ich die vom Krankenhaus geklaut habe, und damit aus dem Krankenhaus flüchten wollte. Ganz schön dämlich. Übrigens hätte ich das auch niemals geschafft.

Am 25.12.2020 zwischen 5 und 6 Uhr brachte man mich nach Stunden dann auf die Station. Da hat mir diese irre Ärztin dann meine beiden Gehhilfen genommen und versteckt, weil sie wieder Angst hatte, dass ich aus dem Krankenhaus flüchten könnte. Jetzt konnte ich also noch nicht einmal auf die Toilette.

Am Nachmittag kam dann der leitende Oberarzt. Mit dem habe ich mich unterhalten, und er meinte, dass ich eine Nacht dableiben sollte, und am nächsten Tag nach Hause könnte.

Am nächsten Tag kam erst ein Pfleger und bereitete die Entlassung vor. Stunden später kam dann wieder diese irre Ärztin, die mich aufgenommen hatte, und erzählte mir, dass sie mich nicht entlassen würde, weil sie der Meinung war, dass ich selbstmordgefährdet wäre. Außerdem teilte sie mir mit, dass sie einen Gerichtsbeschluss beantragt hat.

Am Nachmittag kam wieder der leitende Oberarzt. Trotz Zusage vom Vortag wollte er mich nun doch nicht mehr entlassen.

Lt. PsychKG hätte sich nun eine Richterin auf dem Weg machen müssen, und mit mir sprechen müssen. Das passierte aber nicht. Die Richterin für Betreuungsrecht hatte frei, und es stand nur die Bereitschaftsrichterin zur Verfügung. Diese unterschrieb den Antrag der Ärztin blind, ohne mich gesehen oder gesprochen zu haben. Man teilte mir zwar einen Pflichtverteidiger zu, aber den habe ich bis zum heutigen Tag weder gesprochen oder gesehen.

Ich brauchte übrigens keinen Pflichtverteidiger, weil ich einen eigenen Anwalt gehabt hätte.

Lt. Beschluss hätte ich 7 Tage im Krankenhaus verbringen sollen, aber es kam mal wieder ganz anders.

Es ist bekannt, dass ich im Internet nicht ganz unbekannt bin, und dass es auch Richter gibt, die mich schon seit Jahren unterstützt haben. So hatte z. B. schon vor Jahren der Vorsitzende Richter der großen Strafkammer am Landgericht, Herr Esders, mir schon vor Jahren mitgeteilt, dass ich ihn anrufen solle, wenn man mal versuchen würde, mich in der Psychiatrie verschwinden zu lassen. Natürlich habe ich Herrn Esders angerufen, und auch im Internet wurde man aktiv. So klappte es nicht mit der geplanten Unterbringung von 7 Tagen. Am 1. Werktag nach Weihnachten war wieder die Betreuungsrichterin zuständig, die einige Anrufe bekam, und auch der leitende Oberarzt beschwerte sich bei mit, dass es wegen meiner Person etliche Anrufe in der Klinik gab.

Am Abend des 1. Werktags kam dann kein Psychiater zu mir, sondern es kam von einer anderen Station ein normaler Arzt, der meine Meinung teilte, dass ich keineswegs selbstmordgefährdet bin, und ich wurde aus dem Krankenhaus umgehend entlassen. Eine Stunde nach der Entlassung, hob dann die Betreuungsrichterin den Unterbringungsbeschluss auch auf, mit der Begründung, dass ich ja nicht mehr im Krankenhaus bin.

Nur zur Erinnerung, nach der Krankenhausentlassung gab es von meiner Seite genauso viele Selbstmordversuche wie in den Jahren vor der Unterbringung. Es steht also 0:0

Während also das Verhalten der Bereitschaftsrichterin in Stuttgart, Wuppertal oder jetzt in Stade eine Straftat ist, hat die Staatsanwaltschaft Essen natürlich das Verfahren gegen die Richterin eingestellt. Man versucht halt lieber mich ständig anzuklagen, auch wenn man immer, und immer wieder verliert.

 

FREMDBEITRAG: Gefunden auf FragDenStaat

Da will es einer genau wissen. Folgender Beitrag wurde auf Frag den Staat gefunden. Das kommt uns aber bekannt vor.

Strafantrag wegen angeblicher Beleidigung des Amtsgerichts

Ist es richtig, dass der Direktor des AG 2018 Strafantrag gegen einen Bürger wegen Beleidigung des Amtsgericht Gelsenkirchen gestellt hat?

Ist/war der Direktor des AG überhaupt berechtigt Strafantrag gegen einen Bürger wegen angeblicher Beleidigung des Amtsgericht zu stellen?

Kann ein hypothetischer Beitrag wirklich eine Beleidigung sein, oder handelt es sich dabei um eine straffreie Satire?

Das Gedicht:

Trinkt Wein und Schnaps, sauft Bier in Kisten,
denn schließlich seid ihr Volljuristen.
enthält weder die Worte AMTSGERICHT, GELSENKIRCHEN oder RICHTER, wieso sollte dadurch ausgerechnet bzw. ausschließlich Richter des Amtsgericht Gelsenkirchen beleidigt worden sein?

Kam es zu einer Anklage gegen den Bürger, und wie ist das Strafverfahren gegebenenfalls ausgegangen?

Eine Antwort auf die Frage scheint das AG noch nicht geschickt zu haben, zumindest wurde dort bisher keine gefunden. Lediglich eine automatische Eingangsbestätigung liegt bisher vor.

Wir wären natürlich auch in der Lage die dort gestellten Fragen zu beantworten.

Den Originalbeitrag findet man hier.

https://fragdenstaat.de/anfrage/strafantrag-wegen-angeblicher-beleidigung-des-amtsgerichts/#-

Wenn die Justiz den Unterschied zwischen Betrug/Untreue und falsche Verdächtigung (durch Unterlassen nicht kennt)

Ich habe Akteneinsicht beim Landgericht Essen genommen. Auf Blatt1 der Akte befindet sich keine Seitenzahl. Leider darf ich diese Seite (im Moment) nicht veröffentlichen.

Auf diesem Blatt1 steht, dass es in der Anklage um Betrug und Untreue gehen würde. 

Zur Erinnerung im ersten Strafbefehl lautete der Vorwurf noch, dass ich am 22.8.2019 eine Straftat begangen haben, weil ich ca. 1 Jahr und 7 Monate später eine Anzeige gegen eine Person aufgegeben haben soll.

Schon das war ja völliger Quatsch, und hätte höchstens von einem Gott begangen worden sein. Bin ich also der Justizgott aus Gelsenkirchen?

Darf man behaupten, dass nur ein Lump, mit einem K davor und einem E dahinter so einen schwachsinnigen Strafbefehl unterzeichnen würde?

Zur Erinnerung, der Direktor dieses Amtsgericht hatte mich 2018 angezeigt, weil ich angeblich behauptet hätte, dass ich die Kantine dieses Gerichts als FREISLER-STUBEN bezeichnen wollte, wenn ich der Pächter der Kantine wäre, was ich aber niemals war.

Ich frage mich, ob es einen Zusammenhang zwischen einer hypothetischen Kantine mit dem Namen FREISLER-STUBEN und dieser Richterin geben könnte. Oder vielleicht mit dem Direktor des AG Dr. Kirsten, , der Richterin Hutmacher und natürlich den Tennisspieler in schwarzer Robe, Albracht

Richterin Huthmacher, ist die Richterin die Gewaltschutzmaßnahmen gegen einen 18-jährigen Schläger und Tretter ablehnt, der einen Rollstuhlfahrer angreift, weil er ihrer Meinung nach nicht fest genug zugeschlagen/zugetreten habe.

Richter Albracht, ist der Richter, über den es beim BdF zahlreiche Klagen von Betroffenen gibt. Nur eine Person äußert sich lobend über ihn. Eine Person, die ihren Job bei der Polizei verloren hat, der das Jugendamt 2 Kinder entzogen hatte, und die überlegt hatte nach Gelsenkirchen zu ziehen, weil Albracht ihr in einem frühen ersten Termin versprochen haben soll, dass sie bei ihm ihr Verfahren gewinnen würde. Diese Person behauptet sogar, dass Albracht ihr bei der Umformulierung ihrer Anträge geholfen hätte. Tatsächlich hat sie dann das Verfahren bei diesem Richter gewonnen, allerdings hieß beim Landgericht Essen kein Richter Albracht, und vermutlich waren die 3 beteiligten Richter auch nicht mit ihm verwandt oder verschwägert, so dass das Urteil von Albracht keinen Bestand mehr hatte. Die kurze Siegesserie der Person, bei der einige Gutachter eine Persönlichkeitsstörung festgestellt hatten, endete also nach nur einem Zwischensieg, und sowohl Gelsenkirchen, als auch Essen blieb ein Zuzug dieser Person erspart. Gibt es also möglicherweise einen Zusammenhang zwischen der FREISLER-STUBEN und dem Justizzentrum Gelsenkirchen?

Der Strafbefehl wurde geändert, Tattag sollte nun nicht mehr der 22.8.2019 gewesen sein, und obwohl es doch lt. Blatt 1 um Betrug und Untreue gehen sollte, wurde ich angeklagt, wegen angeblich falscher Verdächtigung.

Verurteil wurde ich auch noch, aber nicht wegen falscher Verdächtigung, und natürlich auch nicht wegen Betrug oder Untreue, sondern wegen falscher Verdächtigung durch Unterlassen.

Da fragt man sich was hat falsche Verdächtigung, oder falsche Verdächtigung durch Unterlassen, mit Betrug und Untreue zu tun?

Zur Erinnerung, Betrug und Untreue das hat in diesem Fall der Verkäufer begangen, der eine Ware verkauft hat, das Geld kassiert hat, aber die Ware behalten hat, nachdem DHL ihm diese versehentlich zurückgeschickt hat.

Mal sehen, ob das Landgericht schlauer ist.

 

Schöffen beim Landgericht Essen.

Im Verfahren xxxxxx sollte der Termin ursprünglich am 3.2.2023 stattfinden. Der Termin musste aber verschoben werden. Für den ursprünglichen Termin waren die Schöffen

  1. B.
  2. G.

vorgesehen. Beide Schöffen sind mir nicht bekannt, und es gibt deshalb im Moment auch keine Bedenken gegen die Schöffen.

Sollte es durch die Terminverschiebung zu einer Veränderung bei den Schöffen kommen, möchte ich dem Gericht vorsorglich mitteilen, dass ich die Schöffen

  1. Tanja Kaschel
  2. Jessica Radtke

nicht akzeptieren werde.

Schöffen habe in einem Gerichtsverfahren ein wichtige Aufgabe, zumindest ist die so vorgesehen. Die beiden Schöffinnen hatte ich bereits 2022 in einem Verfahren beim Landgericht, wo Richterin Postert mich verarscht hat. Die beiden Schöffinnen haben damals das miese Spiel auch noch mitgemacht.

https://beamtendumm.home.blog/2022/10/07/sind-tanja-kaschel-und-jessica-radtke-die-ja-sager-der-deutschen-justiz/

Sind Tanja Kaschel und Jessica Radtke die „Ja“-Sager der deutschen Justiz?

Erst das OLG har das peinliche Verfahren beendet, und das Verfahren endgültig beendet. Dabei hat das OLG gleich vier Rechtsfehler festgestellt.

Schöffen, die eine Richterin bei gleich 4 Rechtsfehlern unterstützen, sind weder für das Gericht, noch mich akzeptabel. Diese Schöffen würden also von mir abgelehnt werden. Bitte beachten sie dies bei der Auswahl der Schöffen, wenn die beiden ursprünglich vorgesehenen Schöffen nicht zur Verfügung stehen sollten. Natürlich gehe ich davon aus, dass auch keine Schöffen eingeplant werden, die ein besonderes Naheverhältnis zu den beiden Frauen haben.

Erfolgreich misslungener Versuch eine Akteneinsicht zu verhindern.

Da hat doch eine heute jemand beim Landgericht Essen angerufen und mitgeteilt, dass er in seinem Zivilverfahren Akteneinsicht nehmen will. Die Geschäftsstelle hat dann versucht diese geplante Akteneinsicht, auf die jede Prozesspartei, sowohl im Strafrecht, als auch im Zivilrecht, einen Rechtsanspruch hat, zu verweigern.

Die Mitarbeiterin des Landgerichts Essen hat doch tatsächlich behauptet, dass eine Akteneinsicht nicht mehr möglich sei, da die Akten nur noch elektronisch zur Verfügung stehen würden, und der Bürger natürlich nicht an den Computer in der Geschäftsstelle des Landgerichts dürfte.

Natürlich ist es nachvollziehbar, dass nicht jeder den Computer der Geschäftsstelle nutzen darf, aber dennoch ist eine elektronische Akte noch kein hinreichender Grund die Rechte der Bürger einzuschränken. Immerhin bedeutet ja die Verweigerung der Akteneinsicht auch gleich die Verweigerung des rechtlichen Gehörs.

Wie könnte man also eine Akteneinsicht durchführen, wenn die Akte beim Gericht nur noch elektronisch geführt wird?

Da fallen mir doch auf die Schnelle gleich 3 Möglichkeiten ein.

Man könnte beim Gericht z. B. eine zentrale Stelle einführen, wo ein PC, Laptop oder Tablet steht, und der Bürger seine Akte vor Ort einsehen kann. Natürlich muss dann jede Akte mit mindestens einem Passwort versehen sein, welches man dem Bürger vor der Akteneinsicht zur Verfügung stellt.

Eine andere Möglichkeit besteht natürlich durch Zusendung der elektronischen Akte als ZIP-Datei über das Internet. Der Bürger kann dann diese Datei am heimischen PC entpacken und sich ansehen.

Und natürlich ist es auch möglich, dem Bürger die elektronische Dabei auszudrucken, und ihm diese dann zur Verfügung zu stellen. Das mag ja vielleicht nicht der Sinn einer elektronischen Akte sein, aber darauf kommt es nicht an, denn der Bürger hat ein Recht seine Akte einzusehen, und das ist ihm auch zu ermöglichen.

Der Anrufer hat sich von der negativen Aussage der Mitarbeiterin nicht einschüchtern lassen, und hat letzteres verlangt. Daraufhin hat die Sachbearbeiterin die Richterin angerufen, und jetzt wird es genau so gemacht.

Aber das Beste ist natürlich, dass es sich bei dem hartnäckigen Bürger ausnahmsweise mal nicht im unseren ehemaligen Vorsitzenden gehandelt hat.

Anmerkung zu meinem Berufungsverfahren.

Aktenz.: 33 NS 87/22

Bekanntlich bin ich Opfer eines Verkäufers geworden, der bei EBAY-KLEINANZEIGEN eine Maske für ein Schlafapnoe-Gerät angeboten hatte. Ich habe mich 2021 mit dem Verkäufer auf einen Preis incl. Versand geeinigt, und die Ware bezahlt, aber bis zum heutigen Tag nicht erhalten. In dieser Sache gibt es ein Strafverfahren, aber mal wieder nicht gegen den Täter, sondern mal wieder versucht man mich dafür zu verurteilen.

Weiterlesen „Anmerkung zu meinem Berufungsverfahren.“

SCHREIBER: Termin am Landgericht Essen verlegt.

Herr Schreiber hat mich angerufen, und mitgeteilt, dass seine Berufungsverhandlung am 3.2.2023, beim Landgericht Essen verlegt wurde.

Gleichzeitig erfuhr ich dass Herr Schreiber am 30.1.2023 Akteneinsicht nehmen konnte. Danach fuhr er zur Staatsanwaltschaft Essen, und betrieb dort „Justizaufklärung“. Es dauerte gerade 13 Minuten bis ein Einsatzfahrzeug der Polizei eintraf. Offenbar war Herr Schreiber wieder sehr erfolgreich. Der Auftritt von Herrn Schreiber hat die Staatsanwaltschaft offenbar sehr gestört.

Die Polizei ist am Ende des Videos kurz zu sehen. Herr Schreiber teilte mir noch mit, dass es keine Probleme mit den 3 Polizisten gab. Am Ende des Gesprächs soll der Polizist Herrn Schreiber sogar noch viel Erfolg am Freitag gewünscht wurde.

Auf der Rückfahrt nach Gelsenkirchen wurde Herr Schreiber noch vom Landgericht Essen angerufen. Man teilte ihm mit, das der Termin am Freitag verschoben wird.

0 Einträge im Bundeszentralregister bei 37 Aktenzeichen in nur 8 Jahren

Eigentlich ist die Überschrift nicht ganz richtig. Richtig ist, dass mit ein Auszug aus dem Bundeszentralregister vom 3.11.2021 vorliegt, und dort steht:

REGISTERINHALT: Das Register enthält 0 Einträge.

Ich verstehe zunächst nicht, warum der Zentralregisterauszug so alt ist, denn immerhin gab es ja 2022 noch 4 Verfahren.

Da gab es ein Verfahren beim AG Essen, was zunächst zu einer Verurteilung führte.

Dann gab es das Berufungsverfahren beim Landgericht Essen, was die Verurteilung des AG Essen bestätigte.

Es gab ein weiteres Verfahren, beim AG Gelsenkirchen, was auch mit einer Verurteilung endete. Diese 3 Verfahren sind jedoch alle bisher nicht rechtskräftig geworden. Im Gegenteil.

Die Verurteilung des Amtsgerichtes Essen, und des Landgerichts Essen hat das OLG kassiert. Direkte Auswirkungen auf die Einträge im Register hätten die Entscheidungen also nicht gehabt, denn auch wenn man einen Zentralregisterauszug vom 31.12.2022 vorliegen hätte, enthielte das Register noch immer 0 Einträge.

Allerdings ist der Auszug aus dem Bundeszentralregister vom 3.11.2021 etwas anders, als vorherige Auszüge. Bisher gab es immer nur ein Blatt vom Bundeszentralregister, mit dem Text

REGISTERINHALT: Das Register enthält 0 Einträge.

Jetzt lagen aber noch 4 Seiten Anlagen dabei, und die sind nun wirklich mehr als interessant.

Ich berichte ja immer, dass ich ständig von der Staatsanwaltschaft Essen angeklagt und verfolgt werde. Die genaue Anzahl der Verfahren habe ich mir jedoch nicht gemerkt. Waren es 20 Verfahren, 25 Verfahren, oder sogar fast 30?

Egal ob 20, 25 oder 30, dass keine der Anklagen zu einer Verurteilung geführt haben, zeigt doch wohl deutlich, dass meine Vorwürfe gegen die Justiz, und besonders die Staatsanwaltschaft Essen, nicht grundlos sind.

In den 4 Seiten Anlagen wimmelt es nur so von Aktenzeichen.

Seite 1 enthält 10 Einträge,

Seite 2 enthält 11 Einträge,

Seite 3 enthält 11 Einträge und

Seite 4 enthält nochmal 5 Einträge.

Das sind 37 Einträge. Das älteste Datum stammt dabei aus 2009 (Einstellung 2013), und der neuste Eintrag trägt das Datum 3.11.2021.

Diese 37 Einträge sind aber bei weitem noch nicht alle Aktenzeichen, denn immerhin verfolgt mich diese Staatsanwaltschaft bereits seit ca. 1996. Außerdem fehlen natürlich auch noch die Einträge aus 2022, wo ein Strafverfahren bis zum OLG gegangen ist, bis ich gewonnen habe.

Die 37 Einträge betragen also einen Zeitraum von 8 Jahren, und das bedeutet dann mal eben, dass es mehr als 4 Aktenzeichen pro Jahr gab, die jedoch alle keine wirklichen Straftaten waren.

Wie viel Energie hat die Justiz/Staatsanwaltschaft wohl in diese sinnlosen Strafverfahren gesteckt? Wie viel Islamisten, Kinderschänder, Messerstecher, Mörder, Totschläger, Vergewaltiger konnten vielleicht nicht verfolgt werden, weil man lieber mich für nichts verfolgt hat?

Aber egal, Hauptsache die Justiz/Staatsanwaltschaft hatte Spaß dabei. Übrigens, nicht alle Richter sind dabei auf meiner Seite, aber es sind doch verdammt viele.

Noch ein Hinweis an das Justizministerium Düsseldorf, im Gegensatz zu Richterin sind Staatsanwälte weisungsgebunden. Was bedeutet das?

Ich muss mir natürlich die Frage stellen, ob das Justizministerium an der sinnlosen Verfolgung meiner Person beteiligt ist, oder aber ob die nicht mal in der Lage sind, diese Damen und Herren aufzufordern, ihren geistigen Schwachsinn sein zu lassen.

Welches Urteil hat der Deutsche kassiert?

Da gab es doch mal einen Straftäter, der eine minderjährige vergewaltigt hatte. Natürlich wurde die Person verurteilt. Für die Vergewaltigung einer 11-Jährigen gab es aber nur eine Bewährungsstrafe. Zugegeben, der Täter wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt, aber trotzdem wurde das milde Urteil von einigen Politikern kritisiert.

Im Januar 2023 wurde eine erwachsene Person zu einer Haftstrafe von einem Jahr ohne Bewährung verurteilt. Der Vorwurf lautete Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes. Dabei hatte der Verurteilte das Gespräch nicht selbst aufgenommen, und auch nicht persönlich veröffentlicht, sondern das Video nur in einem Internetbeitrag verlinkt.

Der Normalbürger sind die Urteile kaum nachvollziehbar, wenn man sie vergleicht. Dabei ist das ja nicht so scher. Der Grundsatz, VOR DEM GESETZ SIND ALLE GLEICH, scheint schon lange nicht mehr zu gelten. Vielleicht liegt es ja daran, dass einer der Verurteilten ein Deutscher war, und der andere Verurteilte ein Asylbewerber. Da stell sich nur die Frage, wer kassierte welches Urteil?

Für Frank: Haftstrafe wegen eines verlinkten Videos?

Da wurde jemand im Dezember 2022 verhaftet, weil er es versäumt hatte zu einem Strafverfahren gegen ihn zu erscheinen. Wenn man ohne genügend Grund nicht zur Verhandlung kommt, kann man das machen. Deswegen soll das hier auch kein großes Thema sein.

Anders sieht es aus, wenn wir von Herrn Schreiber erfahren, dass der Angeklagte verurteilt wurde, wegen Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes, weil er in einem Beitrag ein Video verlinkte, welches eine andere Person auf YOUTUBE hochgeladen hatte.

Also die jetzt verurteilte Person hatte weder das Gespräch aufgenommen, noch im Internet bzw. auf YOUTUBE hochgeladen, sondern das Video nur auf seiner Seite geteilt. Da stellt sich natürlich die Frage, ob das erlaubt, oder strafbar ist.

Sehen wir uns mal auf der Internetseite von Anwalt Hechler um. Dieser schreibt:

Links auf fremde Internetseiten setzen: Zulässig?

https://www.abmahnungs-abwehr.de/links-auf-fremde-internetseiten-setzen-rechtlich-zulaessig/

Was ist bei Verlinkungen zulässig, was nicht?

Das Verlinken von der eigenen zu fremden Websites ist gängige Praxis. Dabei fragen sich viele Websitebetreiber, ob solche Verlinkungen zulässig sind. Grundsätzlich sind erkennbare Verlinkungen zulässig. Nicht deutlich sichtbare Verlinkungen können allerdings unzulässig sein.

Surface-Links oder Deep-Links zulässig

Soweit die Inhalte, auf die Sie verlinken wollen frei zugänglich sind, können Sie dies jederzeit tun. Der BGH hat in der so genannten Paperboy-Entscheidung geurteilt, dass die Verlinkung zu einer fremden Seite grundsätzlich keine urheberrechtlich oder wettbewerbsrechtlich relevante Handlung darstellt. Das Verlinken auf Seiten unterhalb der eigentlichen Startseite (Homepage) mittels Deep-Links erachtete der BGH in dieser Entscheidung für zulässig, selbst wenn der Verlinkte dies nicht wünscht. Auch wettbewerbsrechtliche Argumente gegen Deep-Links wie der Verlust von Werbeeinnahmen durch das „Vorbeischleusen“ an der Startseite durch Deep-Links ließ der BGH nicht gelten.
Es kommt daher nicht darauf an, ob ein Link auf die Homepage gesetzt wird (sog. Surface-Link) oder auf eine der Unterseiten der anderen Webpräsenz (sog. Deep-Link).

Wenn man auf ein einzelnes Video von YOUTUBE verlinkt, dürfte es sich also um einen Deep-Link handeln.

Nicht erkennbare Links in der Regel unzulässig

Allerdings müssen Links als solche erkennbar sind. Hierbei geht es um die Einbindung in die eigene Seite, so dass die fremden Inhalte wie eigene Inhalte erscheinen, die Quelle durch die Einbettung in den eigenen Webauftritt nicht mehr erkennbar ist. Dieser Fall ist gleichzusetzen mit dem Fall, dass man ohne Zustimmung eines Urhebers dessen Inhalte direkt in die eigene Seite einbaut, was eine Urheberrechtsverletzung und eventuell auch einen Wettbewerbsverstoß darstellt. Folge kann eine Abmahnung sein.

Setzt man aktuell auf einem WORDPRESS-Blog einen Link, dann wird in der Regel nicht der gesetzte Link sichtbar, sondern ein Teil des verlinkten Beitrags. Allerdings wird der Teil des Beitrags so veröffentlicht, dass man durchaus erkennbar ist, dass er nicht vom Autor des WORDPRESS-Beitrags stammt.

Man kann aber auch einen Link bewusst so setzen, dass nicht der Inhalt des verlinkten Beitrags angezeigt wird, sondern nur die Linkadresse, und der interessierte Leser muss dann den Link anklicken, damit sich der verlinkte Beitrag in einem neuen Tab öffnet.

BGH zum “Zu-eigen-machen” von Inhalten im Internet

Der Bundesgerichtshof hat sich in seinem Urteil „marions-kochbuch” (Urteil vom 12. November 2009, Az.: I ZR 166/07) mit der Frage beschäftigt, unter welchen Voraussetzungen sich ein Content-Anbieter fremde Inhalte zu eigen macht, mit der Folge, dass er für sie haftet wie für eigene Inhalte. Der BGH lässt für das „sich-zu-eigen-machen“ bereits den Umstand ausreichen, dass jemand fremde Inhalte auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft und sie anschließend freischaltet. Der Seitenbetreiber hafte dann auf Unterlassung und Schadensersatz. Der Hinweis in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dass auf ihre Plattform keine urheberrechtsverletzenden Inhalte geladen werden dürften, reiche insoweit nicht aus.

Der letzte Teil des Beitrags wurde hauptsächlich veröffentlicht, damit der Leser erkennt, von wann das Urteil ist. Es geht hier also um ein Urteil aus November 2009, und inzwischen hat sich die Rechtsprechung evtl. geändert.

Auf Abmahnung.org findet sich ein Beitrag zu dem Thema. Die letzte Aktualisierung des Beitrags stammt vom 4. Januar 2023

Rechtslage bei einer Verlinkung

https://www.abmahnung.org/rechtslage-verlinkung/

Ist ein Link zu einer Website immer legal?

Es ist anzunehmen, dass täglich unzählige Male Inhalte über einen Link im Internet geteilt werden. Die Freiheit und den Komfort, welche das virtuelle Netz dabei bietet, gehören zu seinen größten Stärken. Werden jedoch urheberrechtlich geschützte Dateien über Filesharing vervielfältigt, kommt es zum Gesetzesverstoß. Das ist mittlerweile allgemeinhin bekannt.

Nicht immer ganz so klar ist die Rechtslage aber bei einer Verlinkung, die zu einer anderen Seite auf der „Datenautobahn“ führt. Zwar wird auch diese Tätigkeit jeden Tag von zahlreichen Nutzern durchgeführt. Kommt dann jedoch eine Bitte auf Unterlassung, tun sich Fragen auf: Gestaltet sich die Rechtslage bei einer Verlinkung immer anders? Müssen Webseitenbetreiber erst um Erlaubnis gefragt werden, wenn sie verlinkt werden sollen? Der vorliegende Ratgeber hat Antworten auf diese Fragen parat.

Die verschiedenen Linkarten

Ob Internetnutzer geltendes Recht beachten, wenn Sie Links platzieren, ist mitunter abhängig vom Typ der jeweiligen Weiterleitungen. Denn dabei muss durchaus unterschieden werden, um die Rechtslage einer einzelnen Verlinkung zu klären. Im Folgenden haben wir für Sie deshalb eine Übersicht zu den gängigsten Verlinkungsarten zusammengestellt.

  • Surface-Verlinkung: Hierbei handelt es sich um eine klassische Weiterleitung, die nach Aktivierung durch den User direkt auf Hauptseite einer Website führt.
  • Deep-Verlinkung: Links von diesem Typ führen nicht auf eine Startseite, sondern direkt auf eine in der Hierarchie tiefer liegende Unterseite.
  • Framing: Die meisten Internetverknüpfungen sorgen bei Aktivierung dafür, dass die aktuelle Internetseite verlassen und stattdessen die neue geöffnet wird. Alternativ kann eine Verlinkung auch so gestaltet sein, dass sich diese in einer neuen Browser-Registerkarte öffnet. Beim Framing kommt es jedoch zu einer Einbindung auf der Seite, auf der sich Nutzer gerade befinden. Entsprechend wird auch die neue Internetadresse, auch URL genannt, nicht in der Adresszeile des Browsers angezeigt.
  • Inline-Verlinkung: Ähnlich wie beim Framing werden hier Bilder, Videos und andere Inhalte in eine Seite eingebunden. Nutzer können dabei jedoch nicht erkennen, dass eine seitenfremde Quelle die Daten bereitstellt.

Die Rechtslage bei einer Verlinkung ist im Einzelfall zu klären

Nur wenige würden dem Gedanken widersprechen, dass das Verlinken auf Inhalte bzw. andere Domains ein unverzichtbarer Bestandteil des World Wide Web ist. Trotzdem kommen oft Fragen auf. So ist nicht immer klar, ob Links illegal sein können, wer für diese haftet, ob Seitenbetreiber den Inhalt ihrer Seiten kontrollieren müssen und was passiert, wenn über einen Hyperlink rechtswidrige Inhalte aufzufinden sind.

Zunächst herrscht die Grundannahme, dass Webseitenbetreiber damit einverstanden sind, dass zu ihnen verlinkt wird. Eine Internetseite wird ja schließlich online gestellt, damit sie so viele Menschen wie möglich finden. Juristisch gesehen ist eine solche Annahme auch oft kompatibel mit geltendem Recht: Das Einverständnis eines Betreibers wird dabei fingiert und er muss nicht direkt um Erlaubnis gefragt werden.

Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass die Rechtslage einer Verlinkung sich als schwierig erweist, vor allem im Fall von Framing und Inline-Linking. Werden urheberrechtlich geschützte Daten auf diese Weise eingebunden, ohne dass eine Erlaubnis des Rechteinhabers vorliegt, kommt es zu einer illegalen Vervielfältigung. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgericht Hamburg hervor (Az. 3 U 247/00).

Man sieht, dass das Urteil des OLG aus 2000 stammt, und damit für das Internetzeitalter schon ziemlich alt ist. Wir sehen und an dieser Stelle das Urteil zunächst mal genauer an.

OLG Hamburg v. 22. 02.2001: Das Laden eines Lexikons in den Arbeitsspeicher des Nutzers stellt eine urheberrechtlich relevante Nutzungshandlung, und zwar eine Vervielfältigung im Sinne des § 16 UrhG dar. Die Vereinnahmung eines fremden Lexikons dergestalt, dass es auf der eigenen Webseite erscheint (inkorporiertes Framing) ist unzulässig.

https://webshoprecht.de/IRUrteile/Rspr554.php

Das OLG Hamburg (Urteil vom 22. 02.2001 – 3 U 247/00) hat entschieden:.

Das Laden eines Lexikons in den Arbeitsspeicher des Nutzers stellt eine urheberrechtlich relevante Nutzungshandlung, und zwar eine Vervielfältigung im Sinne des § 16 UrhG dar. Die Vereinnahmung eines fremden Lexikons dergestalt, dass es auf der eigenen Webseite erscheint (inkorporiertes Framing) ist unzulässig.

Wurde also 2009 eine Unterscheidung gemacht, ob es erkennbar ist, dass die Inhalte fremde oder eigene Inhalte sind, so war das im Jahr 2000 noch nicht der Fall.

Zum Sachverhalt: Die Antragstellerin verlegt medizinische Publikationen. In ihrem Verlag erscheint in Buchform und auf CD-ROM das Lexikon „Roche Lexikon Medizin“. Die Antragstellerin betreibt unter der Internet-Domain „…“ eine Website im Internet, die als Online-Datenbank das Werk „Roche Lexikon Medizin“ enthält.

Die Antragsgegnerin entwickelt und vertreibt medizinische Online-Projekte und verwaltet medizinische Datenbanken. Sie betreibt unter der Internet-Domain „…“ eine Website im Internet, die eine Plattform für medizinische Informationen und Nachrichten umfasst. Von der Website der Antragsgegnerin aus ist das von der Antragstellerin ins Internet gestellte Lexikon „Roche Lexikon Medizin“ per Link abrufbar.

Mit der Beschlussverfügung des Landgerichts vom 18. Mai 2000 ist der Antragsgegnerin unter Androhung von Ordnungsmitteln verboten worden,

auf ihrer Website unter der Internet-Domain „…“ einen Link zu der von der Antragstellerin unter der Internet-Domain „…“ betriebenen Website zu setzen, wenn nach Aktivierung des Links der Inhalt der Website der Antragstellerin unverändert in einem Fenster auf der Website der Antragsgegnerin erscheint.

Mit Urteil vom 12. Juli 2000 hat das Landgericht seine einstweilige Verfügung vom 18. Mai 2000 bestätigt.

Hiergegen richtete sich die Berufung der Antragsgegnerin.

Die Berufung blieb erfolglos. …

Den Rest ersparen wir uns. Wer will, kann ja über den eingefügten Link den ganzen Beitrag lesen.

Im aktuellen Fall gibt es einige erhebliche Unterschiede. Es ging um ein YOUTUBE-Video, wo der Veröffentlichter entscheiden kann, ob er das Einbinden auf anderen Webseiten erlaubt oder nicht. Normalerweise will man das ja, und damit liegt der Fall hier ganz anders, als der vom OLG entschiedene Fall.

Außerdem war bei dem alten Fall des OLG Hamburg anscheinend nicht erkennbar, dass der verbreitete Inhalt von einer anderen Seite stammte. Das ist bei einem YOUTUBE-Video grundsätzlich anders. Hier ein einfaches Beispielvideo.

Dieses Video wurde auf YOUTUBE veröffentlicht, und hier eingebunden. Auf dem Video kann man deutlich sehen, dass es nicht von dieser Seite stammt, sondern von YOUTUBE eingebunden wurde.

Gehen wir zurück zu Abmahnung.org

So geht es weiter.

Dabei vervielfältigt sich beim Framing oder einer ähnlichen Verlinkung eigentlich nichts. Das genannte Urteil wurde jedoch getroffen, um die Verwertungsinteressen der Urheber zu schützen. Denn unabhängig vom technischen Hintergrund besteht für einen Nutzer dabei kein Unterschied zu einer Kopie des jeweiligen Inhalts. Es wird als einheitliches Angebot wahrgenommen.

Richtig auf Unterlassungsforderungen reagieren

Im Zuge einer unsicheren Rechtslage bei einer Verlinkung kann es durchaus dazu kommen, dass Seitenbetreiber mit einer Weiterleitung nicht einverstanden sind und zur Unterlassung auffordern. Dabei fragen sich Betroffene durchaus zu Recht: „Muss ich dem Folge leisten?“ Entscheidend sind dabei mitunter die Erkenntnisse, welche im letzten Abschnitt besprochen wurden. Demnach gilt:

  • Sie haben das Recht, auf eine Website zu verlinken, auf welcher die Inhalte frei verfügbar sind.
  • Urheberrechtsverletzungen, die durch eingebundenen Content entstehen, sind jedoch stets problematisch. Unterlassungsforderungen sollten hier ernstgenommen werden. Andernfalls drohen Abmahnungen und Schadensersatzforderungen.
  • In Bezug auf das Urheberrecht sollte auch auf die Übernahme fremder Linksammlungen verzichtet werden.
  • Doch wie sieht es mit einem Link aus, der zu rechtswidrigen Inhalten führt? Verlinkung­en selbst werden zunächst als wertneutral angesehen. Hinzu kommt, dass es im Rahmen journalistischer bzw. wissenschaftlicher Publikationen erlaubt ist, auf rechtswidrige Kreationen zu verweisen. Es gab jedoch auch schon Urteile, die diesbe­züglich Einschränkungen festgelegt haben (Az. 21 O 3220/05). Durch die unsichere Rechtslage bei einer solchen Verlinkung sollte im Zweifelsfall darauf verzichtet werden.

Soweit die Seite über Abmahnungen. Es wurde aber noch ein Beitrag gefunden.

Der Beitrag stammt aus dem Jahr 2016 von TAGESSCHAU.de

Wann dürfen fremde Inhalte verlinkt werden?

https://www.tagesschau.de/inland/zulaessigkeit-hyperlinks-105.html

Fotos, Film-Trailer, interessante Artikel: Im Internet finden sich viele spannende Inhalte, die man gerne mit Freunden teilt. Aber wann ist diese Weiterverbreitung verboten?

Was hat der EuGH entschieden?

Eine spannende Frage, die in den anderen Beiträgen bisher nicht thematisiert wurden.

Die wichtigste Botschaft des Urteils für alle, die im Internet unterwegs sind: Fremde Inhalte dürfen verlinkt werden, ohne dass man sich Gedanken machen oder gar überprüfen muss, ob der verlinkte Inhalt rechtmäßig ins Netz gestellt wurde oder nicht. Die europäischen Richter betonen, „dass das Internet für die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit von besonderer Bedeutung ist.“

Ich glaube, damit sind alle offenen Fragen bezüglich des verlinkten Videos geklärt. Der Angeklagte durfte das Video verlinken. Lt. EUGH muss man nicht überprüfen, ob das Video rechtmäßig ins Netz gestellt wurde, oder nicht.

Es soll auch noch erwähnt werden, dass man das unter Umständen auch nicht überprüfen kann. Die Verurteilung wegen Verletzung der Vertraulichkeit des gesprochenen Wortes ist damit ausgeschlossen. Das gilt auch für Deutschland, und sogar für süddeutsche Richter, oder sind die inzwischen nicht mehr in der EU?

Noch ein Tipp. Bei dieser eindeutigen Rechtslage würde ich auf jeden Fall auf eine Revision verzichten, denn wenn die Revision verworfen wird, dann war es das. Also lieber Berufung einlegen, und das Landgericht bemühen.

 

 

 

 

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