TILMAN: Neues Video von Rechtsanwalt Langhans und neuer Beitrag auf tilman.news.com

Tilman ist sicherlich ein richtiges Hardcorekind. Mit seiner seelischen Behinderung ist er nicht unbedingt ein Kind zum Verlieben. Aber eine Person gibt es trotzdem die Tilman liebt, seine Mutter.

Seit Jahren versucht die Mutter die Hilfe für ihren Sohn zu bekommen, die das Kind dringend benötigt. Mutter und Sohn sind also den Behörden und Gerichten bekannt.

Vor einigen Jahren hatte die Mutter sogar das Gericht bemüht, weil man in Bremerhaven das gesetzliche Recht auf einen Kindergartenplatz nicht umgesetzt hatte.

2020 hatte sie dann sogar einen Erfolg beim Oberverwaltungsgericht OVG-Bremen gegen das Jugendamt der Stadt Bremerhaven erreicht. Das Urteil des OVG fand deutschlandweit Beachtung. Es stärkte die Rechte von behinderten Kindern.

Ob das Jugendamt der Stadt Bremerhaven das Urteil nicht gelesen hat, oder nicht kapiert hat, das ist leider nicht bekannt. Das Jugendamt verweigerte weiter die Umsetzung des Urteils.

Jetzt setze der Direktor des Amtsgerichts Bremerhaven noch einen drauf. Auch ihn interessierte das Urteil des OVG herzlich wenig.  Doch nicht nur das, er missachtete nicht nur das Urteil des OVG, sondern sein Beschluss ist so dilettantisch daneben, dass der Volljurist Michael Langhans extra eine Sondersendung auf seinem Videokanal ausstrahlte, und dort schonungslos mit dem Schwachsinnbeschluss des AG Bremerhaven abrechnete.

Wir möchten noch anmerken, dass der Beschluss nicht von einer 450-Euro Kraft erlassen wurde, sondern von dem Direktor des Amtsgerichts. Ob der wirklich mehr wert ist, als eine 450-Euro Kraft?

Weil wir wollen, dass der Zähler des Videos auch ansteigt, veröffentlichen hier das Video nicht, sondern setzen einen Link auf YOUTUBE.

VIDEO

Außerdem gibt es einen neuen Beitrag auf

tilman.news.blog.

 

Ein paar nette Redebeiträge beim Besuch der KJP-Psychiatrie Bremen-Ost

Zwischen dem Chefarzt der Kinder- und Jugendpsychiatrie Bremen-Ost (KJP) und der Mutter von Tilman gab es ein paar nette Redebeiträge. Leider kann ich natürlich nicht den ganz genauen Wortlaut wiedergeben, weil man dazu das Gespräch hätte aufnehmen müssen.

Aber so ähnlich waren die Redebeiträge.

Polizist1 – Dienstnummer 1903

Polizist2 – Dienstnummer 2071

Chefarzt. Dr. med. Marc Dupont

Mutter von Tilman

Rollstuhlfahrer

V3 – 1145-1220

CHEFARZT: Frau Koch hat darauf bestanden, dass immer jemand bei ihr bleibt, dass man sie nicht alleine draußen lassen kann.

MUTTER: Ja, ja, wegen der Gefahr und so.

CHEFARZT: Ich seh keine Gefahr.

MUTTER: Ach so, aber begleiteten Umgang, und jetzt haben sie gerade gesagt keine Gefahr, und jetzt soll ich einen begleiteten Umgang durchführen. Meine Güte, jetzt weiß ich warum der Psychiater ist, wie lange ist der schon hier?

 

16:33 V4 – 0908

Übrigens, im Anschluss ließ man dann die Mutter von Tilman mehr als 10 Minuten alleine vor der Tür stehen, wie auch schon zuvor.

 

V4 – 1943-

Der Chefarzt teilte uns mit, dass Frau Mahlstedt der Vormund, bzw. die Amtsvormündin von Tilman wäre. Er teilte uns weiter mit, dass das Jugendamt aus diesem Grund keinen Gerichtsbeschluss bräuchte, um die Klinik anzuweisen Umgänge zwischen der Mutter und Tilman nur begleitet zuzulassen.

Diese Behauptung ist gleich im doppelten Sinne falsch. Das Jugendamt ist nämlich kein Vormund bzw. Amtsvormund, sondern nur Ergänzungspfleger. Auch hat das Gericht in seinem Beschluss den Ergänzungspfleger nicht ermächtigt irgendwelche Regelungen bezüglich des Umgangs zutreffen.

Der ROLLSTUHLFAHRER erlaubte sich deshalb folgende Frage.

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CORONA: Bremen-Ost, Psychiatrie dringend notwendig.

Am Donnerstag den 4.2.2021 waren wir im

Klinikum Bremen-Ost
Züricher Straße 40
28325 Bremen | Fon 0421 408-0

Dort gibt es auch eine Psychiatrie, und die haben die dort auch dringend notwendig.

Wir wollten zu Tilman, der dort seit dem 3. Dezember in der Kinder- und Jugendpsychiatrie untergebracht ist. Um kein Missverständnis aufkommen zu lassen, es wird nicht grundsätzlich kritisiert, dass Tilman in der Psychiatrie untergebracht wurde, sondern die Umstände der Unterbringung, die Lügen, die das Jugendamt und die Klinik verbreiten, und die direkte und indirekte Verweigerung von Telefonaten und Umgang zwischen Tilman und seiner Mutter.

Zur Erinnerung, die Mutter selbst, und eine Psychologin haben Tilman in der Klinik vorgestellt, weil das Kind dringend Hilfe braucht. Diese Hilfe wurde von der Klinik verweigert. Mutter und Psychologin wurden sogar beschimpft. Es wurde die Qualifikation der Psychologin bezweifelt.

Tatsächlich war der Klinik sehr genau bekannt, dass Tilman dringend Hilfe benötigt. 99 Strafanzeigen gegen einen achtjährigen im Monat November sprechen wohl eine eindeutige Sprache. Doch die Kinder- und Jugendpsychiatrie spielte von Anfang an ein falsches Spiel. Während man der Mutter und der Psychologin erklärte, dass Tilman gar keine Hilfe benötigt, informierte man das Jugendamt, damit die, die Inobhutnahme von Tilman vorbereiten konnten. Gleichzeitig teilt man dem Jugendamt mit, dass man für Tilman einen Platz für Tilman ab der 49. Woche hätte.

Wieso hat man für Tilman einen Platz in der Klinik ab der 49. Woche, wenn Tilman doch angeblich gar keine Hilfe nötig hätte?

Am 3. Dezember rückte dann ein Großaufgebot von Jugendamt und Polizei bei der Familie an, und nahm Tilman in Obhut. Dann wurde er in die Kinder- und Jugendpsychiatrie Bremen-Ost gesteckt.

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FREMDBEITRAG: BREMEN: Kein Umgang mit Tilman.

Am 4.2.2021 war Frau Koch in Begleitung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Bremen. Sie wollte ihren Sohn Tilman besuchen, der auf merkwürdige Art und Weise in dieser Klinik gelandet war.

Am 8. Oktober war Frau Koch mit einer Psychologin und ihrem Sohn in dieser Klinik und beantrage die Aufnahme ihres Kindes, weil der wirklich dringend Hilfe brauchte. Damals hat die Klinik die Aufnahme kategorisch abgelehnt, weil man für Tilman angeblich keinen Hilfebedarf erkennen konnte.

Hat die Klinik Bremen Nord (GeNO) den eigenen Unsinn damals nicht wirklich geglaubt? Kaum waren Tilmann und seine Mutter wieder weg, da teilte die Klinik dem Jugendamt Bremerhaven mit, dass man Tilman in Obhut nehmen solle, und die Klinik einen Platz für ihn hätte, ab der 49. Kalenderwoche. Warum reservieren die einen Platz für ein Kind, das angeblich gar keinen Hilfebedarf hat?

Set Dezember 2020 befindet sich nun der achtjährige Tilman in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Seitdem hat er seine Mutter nicht mehr gesehen. Das Jugendamt hat das Kind mit einem Großaufgebot an Polizei aus der Familie geholt. Zuvor hat man dem Familiengericht falsche Informationen mitgeteilt, um den Inobhutnahme Beschluss zu erhalten. Zuvor hatte das Jugendamt jahrelang der Familie jegliche Hilfe verweigert, und einen Berg von Steinen in den Weg gelegt.

Das Familiengericht hat das Jugendamt als Ergänzungspflegschaft eingesetzt, und wegen falschen Informationen  seitens des Jugendamtes der Mutter Teile des Sorgerechts entzogen.

Es wird nun behauptet, dass Frau Mahlstedt vom Jugendamt Bremen der Vormund bzw. Amtsvormund von Tilman wäre. Tatsächlich hat das Gericht sie nur als Ergänzungspflegerin eingesetzt. Sie hat nicht das Sorgerecht für Tilman, sondern ausdrücklich nur Teile des Sorgerechts. Der Beschluss des Familiengerichts sieht nicht vor, dass die Jugendamtsmitarbeiterin dafür verantwortlich ist den gesetzlich zustehenden Umgang für zu regeln.

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9 Jahre Elektrorollstuhl

Es ist inzwischen 9 Jahre her, da hat Herr Schreiber seinen ersten elektrischen Rollstuhl mit Aufstehfunktion erhalten. Normalerweise ist das nicht unbedingt ein Grund zum Feiern, aber da Herr Schreiber damals 3 Jahre, 1 Monat und 9 Tage um den Elektrorollstuhl gekämpft hatte, war der 28.1.2012 doch auch ein Grund zum Feiern.

Inzwischen hat er einen weiteren Elektrorollstuhl, und in diesem Jahr wird wohl der nächste Rollstuhl fällig sein.

FAKE? Die #DigitaleProzessbeobachtung ist durch.

Hier liegt ein Schreiben vor,  in dem verbreitet wird:

„Die #DigitaleProzessbeobachtung ist durch. Sie wird bereits im Amtsgericht Frankfurt am Main praktiziert. …

… Das Gericht kann eine digitale Aufzeichnung der Gerichtsverhandlung gar nicht verbieten, wenn sie zur höchstrichterlichen an den EUGH oder an dass BMJV übergeben werden….“

… H… Manthey, H…  Löffler, W… Grötsch, und O… Thalwitzer, wir haben gewonnen. 2021 wird für einige Juristen zum Ticket Ticket der Titanic werden…“

Das Schreiben wird von uns als  Fake, bzw. zumindest für ziemlich fehlerhaft angesehen, und deshalb hier auch nicht im Original weiterverbreitet oder verlinkt.

Wir haben versucht die angegebenen Organisationen und Personen zu erreichen. Beim Amtsgericht Frankfurt war nicht bekannt, dass es eine digitale Prozessbeobachtung geben würde. Richtig ist zwar, dass es dort mal eine Gerichtsverhandlung gab, hier ging es um Fluggastrechte, wo Prozessparteien über eine Videokonferenz zugeschaltet waren,  aber das hat nichts mit der behaupteten #DigitalenProzessbeobachtung zu tun.

Die angerufenen Personen wurden telefonisch nicht erreicht. Einmal wurde jedoch eine Nachricht auf den Anrufbeantworter gesprochen. Einmal wurde der Hörer abgenommen, aber keiner meldete sich. Beim zweiten Anruf ging auch keiner mehr ans Telefon.

Einen Rückruf gab es aber. Der Anrufer aus der Freiburger Ecke versuchte mir immer seinen persönlichen Fall mit den Behörden und Justiz näherzubringen, war aber zum Thema #DigitaleProzessbeobachtung etwas zurückhaltend. Es teilte mit, dass ihm nicht bekannt wäre, wer den Beitrag veröffentlicht, bzw. evtl. Verschickt hätte. Er konnte auch nicht bestätigen, dass es eine digitale Prozessbeobachtung beim Amtsgericht Frankfurt bereits geben würde.

Auf einen Fall in Gießen angesprochen meinte er dann, dass man dort die digitale Prozessbeobachtung bereits praktizieren würde. Das ist aber aus unserer Sicht auch nicht richtig. Richtig ist viel mehr, dass es dort einmal ein Verfahren gab,  wo die Richterin es zuließ, dass die damalige Gerichtsverhandlung auf Video aufgezeichnet wird. Soweit bekannt, war das aber bisher ein einmaliger Fall. Daraus kann keineswegs geschlossen werden, dass beim AG Gießen regelmäßig oder auf Antrag  einer Prozesspartei Gerichtsverhandlungen aufgezeichnet werden bzw. dürfen.

Der Gesprächspartner war von dem Schreiben auch nicht begeistert, und fand es zumindest irreführend. Allerdings befürwortete er die Forderung Gerichtsverhandlung aufzuzeichnen. So eine Forderung hatten auch schon Experten  gestellt. Der damalige Justizminister lehnte die Forderung jedoch ab. Er verstand dies nicht als moderne Justizreform.

Auch beim BdF und den Lesern gibt es viele Behördenopfer und Justizopfer. Natürlich würden auch wir eine Videoaufzeichnung von Gerichtsverhandlungen befürworten, weil wir natürlich wissen wie sehr bei Gerichtsverhandlungen gelogen wird, und Richter ihre Macht regelmäßig missbrauchen. Was wir aber entschieden ablehnen ist das Verbreiten solcher Fake-Nachrichten. So etwas schadet allen Beteiligten.

 

FREMDBEITRAG: Tilman: Weihnachten und Neujahr

Weihnachten und Neujahr sind vorbei. Und, was gab es bei euch zu essen?

Bei mir gab´s Döner und so ein Zeug, denn meine neuen Pflegeeltern sind Türken. Weihnachten habe ich zum Teil bei den Pflegeltern und teilweise in der Klinik verbracht. Nur zu meinem Bruder und zu meiner Mutter, da hat man mich nicht gelassen.

Vielleicht hatten die gerade nicht genug Personal/Polizisten, denn als die mich rausgeholt haben, kamen die mit über 20 Personen und Uniformierten angerückt.

Ich glaube, ich bin geheilt, denn ich kann lügen wir gedruckt. Ich lüge mindestens so gut, wie die hier in der Kinderpsychoklinik, und wie die vom Jugendamt. Wenn das das Ziel war, dann haben die das wirklich erreicht.

Das Jugendamt hat beim Familiengericht Bremerhaven beantragt, dass ich nicht auf der offenen Station untergebracht werden soll, sondern auf die geschlossenen Kinderstation. verlegt werde. Natürlich muss man so etwas begründen. Das Jugendamt begründet das damit, dass die Klinik behauptet und attestiert hätte, dass ich Weglauftendenzen hätte, und mich aus der Klinik entfernt hätte, und mich dadurch in Gefahr gebracht hätte.

Ach ja, ich erinnere mich aber gar nicht daran.

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https://tilmannews.wordpress.com/?customize_changeset_uuid=5e7b801f-dbac-4567-94b5-9cb7f50d7446&customize_autosaved=on

NEUER BLOG: Tilman.news.blog

Wir haben einen neuen Blog gefunden. Wieder hat ein unfähiges Jugendamt ein Kind aus der Familie genommen. Gerne hätten wir die dortigen Beiträge hier auch geteilt, aber das ist im Moment nicht so einfach zu bewerkstelligen. Aus diesem Grund wird hier nur ein einfacher Link zu dem Blog veröffentlicht. Den Blog findet man hier.

http://Tilman.news.blog

Auf der rechten Seite findet man noch Links zu den neuesten Beiträge des Blogs.

SPIELKIND spielt nicht mehr im SONNENSTAATLAND

SPIELKIND war einige Zeit aktiv im SONNENSTAATLAND. Es handelt sich bei dieser Frau um eine Physiotherapeutin, die ursprünglich aus Ungarn stammt.

Vor 2 Jahren glaubte die Frau, dass sie im SONNENSTAATLAND über den Gründer und langjährigen Vorsitzenden des BdF stänkern müsste. SPIELKIND wohnt im Ruhrgebiet, und sie wollte sogar zu einem Strafverfahren von Herrn Schreiber kommen. Hat aber nicht funktioniert. Wie immer, wenn das SONNENSTAATLAND sich mit Herrn Schreiber angelegt hätte, endete dies im Fiasko  für das SSL und deren Mitglieder.

Das Strafverfahren war dem Sonnenstaatland-Mitglied SYSTEMTREU zu verdanken. Die ist dort aber schon lange nicht mehr aktiv.

SYSTEMTREU wollte  erleben, dass Herr Schreiber verurteilt wird, aber das ging gründlich schief. SYSTEMTREU  dürfte nicht an der Verhandlung teilnehmen. Sie musste den Sitzungssaal verlassen. Dadurch bekam sie nicht direkt mit, wie Herr Schreiber freigesprochen wurde.

Auch EMZ gehört zum Sonnenstaatland. Auch sie kam zum Strafverfahren. Auch sie musste den Sitzungssaal verlassen. 300 Kilometer An- und  Abreise, und alles für die Katz.

Am Härtesten traf es aber SPIELKIND. Auch die wollte eigentlich zur Verhandlung kommen. Sie kam jedoch nie an. Autofahren gehört wohl auch nicht zu ihren Stärken. Auf dem Weg zur Verhandlung hat sie einen ordentlichen Crash gebaut, und sich dabei fast umgebracht. Monatelang war sie nicht mehr beim SSL aktiv. Dann tauchte sie wieder auf.

Inzwischen ist es wieder still geworden. Am 14.11.2019 hat sie ihren letzten Beitrag veröffent,  Das war vor einem Jahr. Was ist passiert? Ist sie wieder zu Verstand gekommen, oder hat sie wiederversucht Auto zu fahren? Hat sie sich etwa den Hals gebrochen?

Wer weiß genaueres?

Belegung der Intensivbetten deutlich niedriger als im April

In der zweiten Monatshälfte Oktober wurden in Deutschland mehr Menschen positiv auf Corona getestet, als vor dem Lockdown im Frühjahr.

Allerdings handelt es sich dabei nur um halbwahre Zahlen, da man die Zahlen aus März 2020 keineswegs mit den Zahlen heute vergleichen kann. Dafür wurden im Frühjahr viel zu wenig Menschen getestet, um „echte“ Zahlen bekommen zu können, die mit den heutigen Zahlen vergleichbar wären..

(…weiterlesen…)

https://coronacity.wordpress.com/2020/10/22/belegung-der-intensivbetten-deutlich-niedriger-als-im-april/

Rechtsanwalt Rudolf Rosenow zum Urteil des OVG Bremen über das Persönliche Budget.

Es geht mal wieder um dieses Urteil des OVG Bremen. Die Klägerin und Gewinnerin des Verfahrens ist dem BdF persönlich bekannt. Der BdF war auch an der Entstehung des Urteils beteiligt.

Klicke, um auf 20200525-hb-ovg-beschluss_anonym-01.pdf zuzugreifen

Es gibt auch schon verschiedene Beiträge über die Entscheidung.

Z.B. hier

https://beamtendumm.home.blog/2020/05/28/fuer-das-kindeswohl-da-hat-die-koch-dem-jugendamt-ordentlich-den-kochloeffel-ueber-die-ohren-gezogen/

und auch hier

SO SEHEN SIEGER AUS: Tillmann gewinnt gegen die Stadt Bremerhaven.

Jetzt hat auch noch Rechtsanwalt Roland Rosenow das Urteil des OVG Bremen kommentiert.

https://www.sozialrecht-rosenow.de/

Hier der Beitrag des Rechtsanwalts.

A18-2020_Das_Persönliche_Budget_in_der_KJH

KOMMUNALWAHL GELSENKIRCHEN: AFD Platz 1 – GRÜNE Platz 124

Am 13.9.2020 fanden in NRW Kommunalwahlen statt. Auch in Gelsenkirchen natürlich. Die meisten Stimmen in NRW bekamen die Kandidaten der CDU. Als wirklicher Gewinner darf sich diese Partei aber nicht fühlen, denn im Gegensatz zur letzten Kommunalwahl hat auch die CDU wieder Stimmen verloren.

Die AFD, die FDP und DIE GRÜNEN haben landesweit Stimmen dazugewonnen. Immerhin 8,3 % konnten DIE GRÜNEN in NRW dazugewinnen. Doch die Unterschiede sind schon enorm.

Zugegeben, die Überschrift ist hier nicht ganz richtig, weil sich die folgenden Zahlen auf die letzten Landtagswahlen beziehen. Eine entsprechende Rangliste gibt es bisher nicht für die Kommunalwahlen, bzw. wurden bisher nicht gefunden.

Es geht um folgende Statistiken.

https://www.wahlergebnisse.nrw/landtagswahlen/2017/aktuell/afd.shtml

und

https://www.wahlergebnisse.nrw/landtagswahlen/2017/aktuell/gruene.shtml

Man sieht, dass die AFD das beste Ergebnis im Wahlkreis GELSENKIRCHEN II erzielt hat. DIE GRÜNEN landen in diesem Wahlkreis auf Platz 118. Das war damals ihr 11 schlechtestes Ergebnis.

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GELSENKIRCHEN: ROT minus 20%

Der bisherige Oberbürgermeister Frank Baranowski von der SPD wurde 2014 mit 67,4 % zum OB wiedergewählt. Ein wahnsinniges, und auch nicht nachvollziehbares Ergebnis. Die vermutlich ärmste Großstadt Westdeutschlands wählte damals nach dem Motto „Immer weiter so2.

In den letzten Jahren entwickelt sich die SPD in Deutschland in Richtung 5% Partei. Ein Absturz folgt dem vorherigen. Es war also zu erwarten, dass es auch für die SPD bei der diesjährigen Kommunalwahl in Gelsenkirchen kräftig bergab gehen würde. Mit einem Minus von ungefähr 20 % wurde hier gerechnet.

Bei der Oberbürgermeisterwahl scheint das zustimmen. Die Kandidatin der SPD bekam bisher 40,5 %. Auch wenn das noch kein endgültiges Ergebnis ist, würde es bedeuten, dass die Kandidatin der SPD stolze 26,9 % weniger Stimmen erhielt als noch Baranowski. Das bedeutet, dass es in Gelsenkirchen zu einer Stichwahl kommen wird. Man kann aber davon ausgehen, dass die SPD-Kandidatin trotz der massiven Verluste die Stichwahl gewinnen wird. Der CDU-Kandidat kommt nur auf 24,9 %.

Jörg Schneider von der AfD erreichte als drittplatzierter 12,2 % und landet noch vor BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN.

Doch nicht nur bei der Kandidatenwahl gab es ein kräftiges Minus für die SPD, sondern auch bei der Ratswahl verlor  die SPD mit über 15 % mehr als deutlich. Von 50,2 % ging es runter auf 35,1 %.

Will Schule in Bochum die Maskenpflicht wirklich beibehalten?

In NRW hatte die Landesregierung eine Maskenpflicht für Schüler auch im Unterricht eingeführt. Diese galt zwar nicht für die Grundschulen, aber an den anderen Schulen mussten die Kinder auch während dem Unterricht eine Mund-Nasen-Marke tragen. Das war von Anfang an kritisiert worden, und sollte vorläufig nur bis zum 31. August 2020 gelten.

Jetzt hat die Landesregierung beschlossen, dass die Maskenpflicht im Unterricht nicht verlängert werden soll, und damit gibt es ab 1. September auch in NRW keine gesetzliche Pflicht mehr eine Mund-Nasen-Maske im Unterricht zu tragen.

Allerdings gibt es in Bochum eine Schule, wo der Wahnsinn weitergehen soll. Der Schulleiter der Gesamtschule hat mitgeteilt, dass an der Schule auch weiterhin im Unterricht eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen wäre. Der Direktor will erst eine Diskussion mit verschiedenen Schulgremien durchführen, z.B. Elternbeirat, Schülervertreter und Lehrern, bevor man über ein Ende der Maskenpflicht nachdenken will.

Das geht natürlich gar nicht. Wenn die Regierung eine Maskenpflicht für weiterführende Schulen beschließt, dann gilt dies auch für jede einzelne Schule, ohne dass der Direktor für seine Schule etwas anderes beschließen dürfte. Umgekehrt gilt dies natürlich auch dann, wenn die Landesregierung beschließt die Maskenpflicht im Unterricht wieder abzuschaffen. Auch das gilt dann verbindlich für sämtliche Schulen, und zwar auch in Bochum oder sonst wo. Der Direktor einer Schule steht diesbezüglich nicht über dem Gesetz.

Über das Pressebüro wurde heute die Schule kontaktiert, und die Problematik thematisiert. Es wurde mitgeteilt, dass die Schule(n) bisher noch nicht offiziell über das Ende der Maskenpflicht informiert wurde. Auf den geplanten Sonderweg angesprochen wurde mitgeteilt, dass es diese Überlegung gibt, aber darüber erst eine Entscheidung geben wird, wenn die offizielle Mitteilung der Landesregierung vorliegt.

Eigentlich ein logischer Weg, aber das bisherige Vorgehen der Schule war ja etwas anders. Vielleicht gab es schon Beschwerden von Eltern, Lehrern oder Schülern, was nochmal zum Überdenken des ursprünglich geäußerten Vorgehen geführt hat. Möglicherweise war der heutige Anruf diesbezüglich auch noch hilfreich.

Es wurde dann noch mitgeteilt, dass die bisherige Maskenpflicht im Unterricht von den Schülern als nicht so schlimm angesehen wurde.

Wir gehen im Moment davon aus, dass der ursprünglich geplante Sonderweg vermutlich doch nicht durchgeführt werden wird. Zu bedenken ist dabei auch, dass es selbst dann schwierig werden wird eine selbstgebastelte Maskenpflicht bei einzelnen Schülern durchzusetzen, selbst wenn Elternbeirat, Lehrervertreter und/oder Schülervertretung für ein beibehalten der Maskenpflicht wären.

NACHTRAG:

Nach unserem Telefonat mit der Schule und mit der Bezirksregierung in Arnsberg wurde die ursprünglich angemeldete Maskenpflicht nicht eingeführt.

Dies wäre auch rechtswidrig gewesen. Allerdings ist es natürlich möglich den Schülern eine Empfehlung auszusprechen.

Wie inzwischen in Erfahrung gebracht wurde tragen wohl über 50 % der Schüler auch weiterhin eine Mund-Nasen-Maske im Unterricht. Natürlich auf freiwilliger Basis.

Nur ein paar Straftaten

Essen: 27-jähriger Mann wird in Straßenbahn niedergestochen – Polizisten und weiterer Fahrgast verletzt – Brüder zwei Syrer festgenommen

https://www.nrw-aktuell.tv/2020/06/essen-27-jahriger-mann-wird-in.html?fbclid=IwAR09AIXpTMsUzY1UzHVAXelOpRQMzWgQArdv788UOQA_yc-MJ8ows9poxW8

Duisburg: Mordkommission der Polizei fahndet mit Fotos nach brutaler Schlägergruppe und bittet um Hinweise – 23-Jähriger angegriffen

https://www.nrw-aktuell.tv/2020/08/duisburg-mordkommission-der-polizei.html

 

Messer, Schlagstock, Kopfnuss, Todesdrohung und Kabelbinder – Brutales Räubertrio überfällt Discounter in Herne

… Darüber hinaus drohen die Räuber in gebrochenem Deutsch damit, die Supermarktmitarbeiter umzubringen. …

Beschreibung der Täter:

Die drei Männer, augenscheinlich Südländer, sind zwischen 170 und 190 cm groß, und schlank. Der 170 cm große Täter trug einen schwarzen Pullover, eine dunkelblaue Jeanshose, eine schwarze Baseballkappe sowie eine blaue Mund-Nasen-Maske. Das Trio soll sich nach Angaben der Opfer in einer arabischen Sprache unterhalten haben. …

https://www.nrw-aktuell.tv/2020/08/messer-schlagstock-kopfnuss.html

 

BEI ILLEGALEM RENNEN IN DRESDEN?Junge (6) von Raser (31) erfasst – tot

Dresden – Verlor ein sechs Jahre altes Kind sein Leben, weil sich zwei PS-Protze in Dresden ein illegales Autorennen lieferten? Diese Frage prüft derzeit die Polizei, nachdem der Junge am Samstagabend mitten im Zentrum von einem Auto erfasst wurde.

Samstag, 20.29 Uhr: Der Mercedes-Fahrer, ein Syrer (31), ist auf der Budapester Straße Richtung Innenstadt unterwegs. Neben ihm im BMW gibt ein Landsmann (23) des 31-Jährigen Gas.

Die Männer liefern sich offenbar ein Rennen. „Beide Autos waren mit sehr hoher Geschwindigkeit unterwegs“, sagte Polizeiführer Lutz Milker am Morgen zu BILD.

https://www.bild.de/regional/dresden/dresden-aktuell/dresden-junge-6-bei-illegalem-autorennen-totgerast-72526178.bild.html?fbclid=IwAR2D0whwcnrS0d28yXpDyaaCxqe73HoJH6T7lk69c4dn6W5xSoj6gxZLqnM

Eine Bitte an die Leser.

Es gibt in diesem Land eine Schulpflicht. Zumindest wird diese sogenannt, denn eigentlich handelt es sich nicht unbedingt um eine Schulpflicht, sondern es gibt ein Grundrecht auf Bildung.

Zugegeben, im Grundgesetz findet man ein Grundrecht auf Bildung nur sehr schwer.

Das BVerwG liest aus Art. 2 Abs. 1 GG zwar ein Grundrecht auf Bildung heraus.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 2 

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Ein Grundrecht auf Bildung lässt sich dort wirklich nur sehr schwerlich ableiten. Zum Glück gibt es aber noch andere hochrangige Gesetze/Vereinbarungen die das Grundrecht auf Bildung wesentlich deutlicher erwähnen.

Resolution 217 A (III) der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948

ALLGEMEINE ERKLÄRUNG DER MENSCHENRECHTE

Artikel 26

1. Jeder hat das Recht auf Bildung. [Everyone has the right to education. / Toute personne a droit à l’éducation. / Toda persona tiene derecho a la educación.]

Die Bildung ist unentgeltlich, zum mindesten der Grundschulunterricht und die grundlegende Bildung. Der Grundschulunterricht ist obligatorisch. Fach- und Berufsschulunterricht müssen allgemein verfügbar gemacht werden, und der Hochschulunterricht muß allen gleichermaßen entsprechend ihren Fähigkeiten offenstehen.

2. Die Bildung muß auf die volle Entfaltung der menschlichen Persönlichkeit und auf die Stärkung der Achtung vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten gerichtet sein. Sie muß zu Verständnis, Toleranz und Freundschaft zwischen allen Nationen und allen rassischen oder religiösen Gruppen beitragen und der Tätigkeit der Vereinten Nationen für die Wahrung des Friedens förderlich sein.

3. Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.

Artikel 23

1. Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit. […]

Es gibt dann auch noch die Kinderrechtskonvention. Diese wurden am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommene

Übereinkommen über die RECHTE DES KINDES

am 26. Januar 1990 von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnet (Zustimmung von Bundestag und Bundesrat durch Gesetz vom 17. Februar 1992 – BGBl. II S. 121)

und am 5. April 1992 für Deutschland in Kraft getreten (Bekanntmachung vom 10. Juli 1992 – BGBl. II S. 990)

Artikel 28 Recht auf Bildung; Schule; Berufsausbildung

(1) Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an; um die Verwirklichung dieses Rechts auf der Grundlage der Chancengleichheit fortschreitend zu erreichen, werden sie insbesondere

a) den Besuch der Grundschule für alle zur Pflicht und unentgeltlich machen;

b) die Entwicklung verschiedener Formen der weiterführenden Schulen allgemeinbildender und berufsbildender Art fördern, sie allen Kindern verfügbar und zugänglich machen und geeignete Maßnahmen wie die Einführung der Unentgeltlichkeit und die Bereitstellung finanzieller Unterstützung bei Bedürftigkeit treffen;

c) allen entsprechend ihren Fähigkeiten den Zugang zu den Hochschulen mit allen geeigneten Mitteln ermöglichen;

d) Bildungs- und Berufsberatung allen Kindern verfügbar und zugänglich machen;

e) Maßnahmen treffen, die den regelmäßigen Schulbesuch fördern und den Anteil derjenigen, welche die Schule vorzeitig verlassen, verringern.

(2) Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Disziplin in der Schule in einer Weise gewahrt wird, die der Menschenwürde des Kindes entspricht und im Einklang mit diesem Übereinkommen steht.

(3) Die Vertragsstaaten fördern die internationale Zusammenarbeit im Bildungswesen, insbesondere um zur Beseitigung von Unwissenheit und Analphabetentum in der Welt beizutragen und den Zugang zu wissenschaftlichen und technischen Kenntnissen und modernen Unterrichtsmethoden zu erleichtern. Dabei sind die Bedürfnisse der Entwicklungsländer besonders zu berücksichtigen.

Die Charta der Europäischen Union hat das Thema auch deutlicher aufgenommen, als das Grundgesetz.

CHARTA DER GRUNDRECHTE der Europäischen Union

(2000/C 364/01), von der Präsidentin des Europäischen Parlaments, dem Präsidenten des Rates und dem Präsidenten der Kommission anlässlich des Europäischen Rates von Nizza am 7. Dezember 2000 unterzeichnet und feierlich verkündet. Mit dem Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon am 1. Dezember 2009 erhielt die Charta der Grundrechte Rechtsverbindlichkeit.

Artikel 14 Recht auf Bildung

(1) Jede Person hat das Recht auf Bildung sowie auf Zugang zur beruflichen Ausbildung und Weiterbildung.

(2) Dieses Recht umfasst die Möglichkeit, unentgeltlich am Pflichtschulunterricht teilzunehmen.

(3) Die Freiheit zur Gründung von Lehranstalten unter Achtung der demokratischen Grundsätze sowie das Recht der Eltern, die Erziehung und den Unterricht ihrer Kinder entsprechend ihren eigenen religiösen, weltanschaulichen und erzieherischen Überzeugungen sicherzustellen, werden nach den einzelstaatlichen Gesetzen geachtet, welche ihre Ausübung regeln.

Zum Glück kennt unser Grundgesetz noch einen Artikel 1.

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Durch das Bekenntnis zu den Menschenrechten gelten natürlich auch hier das Recht auf Bildung, das in den Erklärungen der Menschenrechte verankert ist.
Auch wenn es also nicht besonders deutlich im Grundgesetz zu finden ist, so existiert dennoch auch in Deutschland ein Grundrecht auf Bildung.
Es ist allgemein bekannt, dass es in Deutschland eine Schulpflicht gibt. Das ist aber auch nicht ganz richtig, denn Bildung ist in Deutschland Ländersache.  Es gibt demnach nicht nur eine Schulpflicht, sondern jedes Bundesland hat seine eigene Schulpflicht. Aus diesem Grund wird hier jetzt auch kein Gesetz über die Schulpflicht zitiert.
In Deutschland wird die Schulpflicht, im Gegensatz zu anderen europäischen Staaten etwas unflexibel gehandhabt.  In anderen Staaten ist z. B. auch Homeschooling möglich, in Deutschland wird das konsequent verhindert. Eltern die ihre Kinder in Homeschooling unterrichten, nimmt man in Deutschland regelmäßig die Kinder weg, oder nötigt sie das Land zu verlassen. Dennoch gibt es in diesem Land zahlreiche Kinder, denen der Staat, denen die Behörden einen Schulbesuch verweigern.
Ein Beispiel ist die willkürliche Inobhutnahme von Wakiya-Dan-Schulz im Jahr 2006. Der Junge wurde eingeschult. Ein Tag nach der Einschulung stand ein Tag später das Jugendamt in der Wohnung der Familie, und hatte den Jungen in Obhut genommen, weil er angeblich keine Schule besuchen würde. Das war natürlich gelogen.
Nach der Inobhutnahme durch das Jugendamt durfte das Kind dann monatelang keine Schule besuchen.
Der härteste Fall spielt sich seit zwei Jahren in Bremerhaven ab. 2018 wurde der Junge in der KARL-MARX-SCHULE eingeschult. 10 Tage versuchte man dort den Jungen zu beschulen. Die Lehrerin, die Schulpsychologin und die Sozialpädagogin waren angeblich nicht in der Lage den Jungen zu beschulen. Seitdem wird dem Kind der Schulbesuch verweigert.
Die Mutter versucht alles, um eine Beschulung, und das Recht auf Bildung für ihren Jungen durchzusetzen. Sie kümmerte sich auch sehr schnell um einen Schulassistenten, mit dessen Hilfe der Junge hätte beschult werden können, jedoch mauerten das Jugendamt, die Schule und das Schulamt.
Inzwischen hat die Mutter einen grandiosen Erfolg beim Oberverwaltungsgericht Bremen errungen. Das Jugendamt wurde vom Gericht verpflichtet die Kosten für den Schulassistenten zu übernehmen. Inzwischen machen die das auch, aber das Geld wird wohl monatelang ungenutzt zurückgeschickt werden müssen. Zwar hat die Mutter einen Schulassistenten, aber da die Schule nicht erklärt, wann das Kind wieder die Schule besuchen kann, kann natürlich der Schulassistent nicht eingestellt und bezahlt werden.
Nicht nur hier wird das Kind, wird der Skandal thematisiert. Inzwischen hat sich auch ein eingetragener Verein dem Fall angenommen. Das Kind wird dort Maximilian genannt. Der Name wurde also geändert.
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Hier der Link zum Beitrag.

Sicherlich kein Rassismus beim Todesfall von George Floyd

Die JUNGE FREIHEIT berichtet über den Todesfall George Floyd.

Tod von George Floyd

Todesfall George Floyd: Neue Aufnahmen stellen bisherige Deutung in Frage

Bislang galt der tragische Tod von George Perry Floyd, der weltweite Proteste und gewaltsame Ausschreitungen ausgelöst hatte, in den meisten Medien als geklärt. Die Geschehnisse am Abend des 25. Mai 2020 in der US-Metropole Minneapolis schienen eindeutig zu sein. Bilder einer Sicherheitskamera, die um die Welt gingen, zeigen den Polizisten Derek Chauvin, wie er Floyd auf rabiate Art und Weise festnimmt und daraufhin mehr als acht Minuten auf seinem Nacken kniet. Der 46jährige beklagt sich mehrmals mit den Worten „Ich kann nicht atmen“, die später zum Schlachtruf der „Black Lives Matter“-Bewegung wurden. Als der Krankenwagen eintrifft, ist Floyd bereits tot. Ein Aufschrei geht durch die USA – und später durch die ganze Welt.

Das „Davor“ jedoch wurde in vielen Berichten stets ausgeblendet. Die am Montag von der britischen Daily Mail veröffentlichten Videos der Polizei-Bodycams, die zwei der anwesenden Beamten am Körper trugen, zeigen nun erstmals genauer, was bei der Festnahme vor sich ging. Eines ist klar: So eindeutig wie bislang dargestellt, ist der Fall mit Sicherheit nicht.

Floyd widersetzt sich den Anweisungen

Es ist kurz vor 20:00 Uhr als George Floyd den Laden „Cup Foods“ betritt, ein Lebensmittelgeschäft in Minneapolis. Er kauft eine Schachtel Zigaretten mit einem 20-Dollar-Schein. Anschließend steigt er in seinen Pkw auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Ein Angestellter des Ladens meint, eine gefälschte 20-Dollar-Note zu erkennen. Mit einem Kollegen läuft er schnellen Schrittes zu dem schwarzen SUV, in dem Floyd noch gemeinsam mit einem Beifahrer sitzt. Seine Ex-Freundin befindet sich auf dem Rücksitz. Er solle die Zigaretten zurückgeben, fordern die beiden Angestellten. Floyd weigert sich.

An dieser Stelle ergibt sich eine Frage, die erstaunlicherweise bisher offenbar noch nicht geklärt wurde.

Ein Angestellter meint also, dass Herr Floyd mit Falschgeld bezahlt hätte, aber bisher wurde wohl nicht bekannt, ob es sich wirklich um Falschgeld handelt. Diese Gewissheit dürfte sehr wichtig sein. 

Um 20:01 Uhr ruft ein Mitarbeiter die Polizei an, um zu berichten, daß Floyd mit einer gefälschten Banknote bezahlt hätte, „schrecklich betrunken“ sei und „nicht unter Kontrolle“. Bereits sieben Minuten später treffen die zwei Polizeibeamten James Alexander Kueng und Thomas Kiernan Lane vor dem Laden ein. Hier beginnt auch das von der Daily Mail veröffentlichte Video.

Lane klopft zunächst an die Scheibe von Floyds Wagen. Als dieser die Tür öffnet, fordert der Beamte mit rauem Ton: „Zeigen Sie mir Ihre Hände.“ „Es tut mir leid, es tut mir leid, ich habe nichts getan“, antwortet Floyd, kommt der Aufforderung zunächst nicht nach und macht Anstalten aus dem Wagen zu steigen. „Setzen Sie Ihren Fuß wieder in das Auto“, meint Lane trocken, während er eine Waffe in der Hand hält. „Bitte erschießen Sie mich nicht“, reagiert Floyd ängstlich. „Bitte, man. Ich habe gerade meine Mutter verloren“, beklagt er. Seine Mutter ist zu diesem Zeitpunkt bereits seit zwei Jahren tot.

Das die Mutter schon zwei Jahre tot ist, und Herr Floyd meinte, er habe gerade seine Mutter verloren, erscheint mir nun nicht besonders bemerkenswert. Vermutlich ist es durchaus möglich, dass Menschen, gerade in so einer Situation, auch nach 2 Jahren noch äußern, dass sie gerade erst gestorben wäre.

Allerdings erscheint das Verhalten von Herrn Floyd nicht ganz „normal“ zu sein. Das Verhalten erweckt den Eindruck, dass der Herr entweder entsprechend alkoholisiert war, oder andere Substanzen zu sich genommen hatte. Evtl. ist es aber auch ein Hinweis auf eine vorhandene psychische Erkrankung. So etwas wird später in dem Beitrag noch erwähnt.  

 

„Ich werde Sie nicht erschießen“, beruhigt ihn der Polizist. „Treten Sie heraus.“ Floyds Beifahrer verläßt währenddessen auf der anderen Seite das Fahrzeug, ohne von der Polizei behelligt zu werden.

Toxologisches Gutachten weist mehrere Substanzen nach

Zu diesem Zeitpunkt befinden sich in Floyds Blutkreislauf laut toxologischem Gutachten mehrere gefährliche Substanzen. Zunächst sind da 11 Nanogramm pro Milliliter Blut (ng/ml) Fentanyl, ein Betäubungsmittel, das schon in geringen Konzentrationen schwere Auswirkungen auf den Körper hat. Es ist je nach Schätzung 70 bis 120mal so potent wie Morphium. „Blutkonzentrationen von etwa 7 ng/ml oder höher sind mit Sterbefällen nach Polysubstanzkonsum (also Mischkonsum) in Verbindung gebracht worden“, schreibt die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht. Das Gutachten weist zudem unter anderem 5,6 ng/ml Norfentanyl nach, 19 ng/ml Methamphetamin, 86 ng/ml Morphium und insgesamt 46,1 ng/ml THC, dem psychoaktiven Bestandteil von Marihuana.

Das Argument, Drogen seien womöglich für den Tod von George Floyd verantwortlich, halte nicht stand, hatte die New York Times bereits am 25. Juni behauptet. Denn Videos würden zeigen, „wie sich Herr Floyd unter Berücksichtigung der Umstände rational und angemessen verhält“.

Das oben geschilderte Verhalten von Herrn Floyd spricht nicht für ein rational und angemessenes Verhalten. Es spricht vielmehr dafür, dass der Mann eine unverhältnismäßige Angst hatte. 

Die nun veröffentlichten Bilder widersprechen dieser Sichtweise. „Hör auf, dich zu wehren“, schreit Floyds Ex-Freundin schon zu Beginn der Aufnahmen vom Rücksitz, während dieser aus dem Wagen steigt und von Lane Handschellen angelegt bekommt. „Hören Sie auf sich zu bewegen“, fordert Lane. Die Kamera wackelt. „Oh nein, bitte, nein“, jammert Floyd und beginnt zu weinen.

Und das könnte schon der Anfang vom Ende gewesen sein. Durch das Anlegen der Handschellen und der dadurch entstehenden Hilflosigkeit dürfte die Angst bei Herrn Floyd ins Unermessliche gestiegen sein. 

Die Uhr zeigt mittlerweile 20:11 Uhr an. „Wir versuchen nur rauszufinden, was hier los ist“, sagt einer der Polizisten zu den beiden Beifahrern, die mittlerweile auf dem Gehweg stehen. „Warum benimmt er sich so komisch?“, fragt er. „Ist er betrunken, hat er was genommen?“ „Nein“, meint seine Ex-Frau. Sie kreist mit dem Finger an ihrem Kopf. „Er hat ein Ding am Laufen. Er hat Probleme.“

Genau das dürfte das Problem gewesen sein. 

„Ich bin nicht diese Art von Typ“

George Floyd wird daraufhin abgeführt und soll in ein Polizeiauto steigen. Er wehrt sich dagegen und sackt vor dem Fahrzeug zusammen. „Bitte man, bitte…Ich bin klaustrophobisch“, beteuert der 46jährige.

Und genau das dürfte der Grund gewesen sein. George Floyd war klaustrophobisch, ob immer, oder durch Alkohol/Drogen verursacht oder verstärkt ist zwar nicht klar, aber durch das Anlegen von Handschellen, wahrscheinlich auch noch auf dem Rücken, und das zusätzliche Verfrachten in das Polizeiauto geriet Herr Floyd sicherlich in Todesangst. Dadurch war das weitere Geschehen schon fast vorgezeichnet.

Man kann wohl davon ausgehen, dass die Polizei nicht unbedingt im Umgang mit Klaustrophobie geschult ist.

Wenige Minuten zuvor saß er noch problemlos in seinem eigenen Auto, nun aber überfällt ihn plötzlich jene Platzangst.

Und wie man sieht, hat auch der Redakteur keine Ahnung von dieser Erkrankung. Natürlich ist es durchaus normal, dass eine Person zunächst normal in einem Auto mitfahren kann, und dann wenn entsprechende Umstände dazukommen, dann nicht mehr.

Die Auslöser können dabei noch viel geringer sein, als hier in diesem Fall.

Mir ist ein Fall bekannt, wo eine Person mit entsprechenden Problemen mit einer Frau im Auto nach Hause fuhr. Zunächst klappte das auch, aber die Fahrerin vermittelte nicht unbedingt den Eindruck, als ob sie eine sichere Fahrerin wäre, das reichte schon aus, dass der Beifahrer nicht mehr mitfahren konnte, und wieder aussteigen musste.  

„Ich bin nicht diese Art von Typ, ich bin nur klaustrophobisch.“ Die Polizisten versuchen, ihn in das Fahrzeug zu drücken. „Nehmen Sie Platz“, verlangen sie. „Ich werde hier sterben“, kreischt Floyd hysterisch und wiederholt: „Ich bin nicht diese Art von Typ.“ Der Beamte bietet ihm an, das Fenster herunterzulassen. Das reicht Floyd nicht, er habe zu große Angst, sagt er. Ein Passant läuft vorbei und ruft ihm zu: „Man, du kannst nicht gewinnen, steig einfach ins Auto.“ Floyd entgegnet: „Ich will gar nicht gewinnen, ich bin nur klaustrophobisch.“

Das ist das eigentliche Problem. Ohne diese Klaustrophobie würde  George Floyd heute mit größter Wahrscheinlichkeit noch leben.

Natürlich durfte der Polizist weder bei George Floyd, noch bei einem anderen Menschen 8 Minuten auf dem Hals knien, und die Luft abdrücken, aber bei George Floyd hätte man überhaupt keine Handschellen anlegen dürfen, und man hätte ihn auch nicht gewaltsam ins Polizeiauto stecken dürfen. Doch das wird keiner der beteiligten Polizisten gewusst haben. 

Um 20:17 Uhr erreichen auch die Polizisten Derek Michael Chauvin und Tou Thao den Ort des Geschehens. „Bitte, ich bin klaustrophobisch“, bettelt Floyd weiterhin und weigert sich immer noch, das Fahrzeug zu betreten. „Ich höre, was Sie sagen, aber sie arbeiten nicht mit mir zusammen“, antwortet ein Polizist genervt.

Natürlich nicht. Natürlich weigerte sich Herr Floyd im Sinne der Polizei die Zusammenarbeit. Dazu war er auch gar nicht mehr in der Lage, weil seine Panikattacke längst die Oberhand über ihn übernommen hatte. 

„Gehen Sie ins Auto.“ Der Tatverdächtige beginnt zu kreischen. Während er von den Beamten ins Auto gehievt wird, ist zum ersten Mal der Satz zu hören, der später zum Symbol der „Black Lives Matter“-Bewegung wird: „Ich kann nicht atmen“, schreit Floyd auf dem Rücksitz des Polizeiautos. Noch bevor Derek Chauvin ihn auf den Boden drückt.

Auch die Atemnot, bzw. die befürchtete Atemnot war der Grund, warum Herr Floyd gar nicht mehr in der Lage war  mit der Polizei zusammenzuarbeiten. Er hatte zu dieser Zeit Todesangst verspürt, auch schon bevor der Polizist auf seinem Hals kniete.

Floyd fällt plötzlich auf der anderen Seite des Autos aus der geöffneten Tür. Er versucht, sich weiter gegen seine Festnahme zu wehren. Nun drückt Chauvin sein Knie auf Floyds Nacken. Zwei weitere Beamte versuchen den 1,93 Meter großen und 101 Kilogramm schweren Hünen am Boden zu halten. „Mama, Mama, Mama, Mama“, brüllt Floyd. Anschließend erneut: „Ich kann nicht atmen. Ich kann nicht atmen.“ Chauvin hört man sagen: „Dann hör auf zu reden. Hör auf zu schreien. Es braucht verdammt viel Sauerstoff, um zu reden.“

Chauvin drückt sein Knie auf den Nacken

Ein paar Umstehende mischen sich ein. „Findet ihr das okay, was ihr da gerade tut?“, fragt jemand aufgeregt. Doch die Polizisten scheinen nicht zu reagieren. Nach und nach wird Floyd immer leiser, seine Schreie verklingen. Chauvin drückt weiterhin gnadenlos sein Knie auf den Nacken. Auf den Vorschlag eines Kollegen, den schweren Afro-Amerikaner auf die Seite zu rollen, geht er nicht ein. „Checkt seinen Puls“, brüllt ein Passant. Dann endet das Video. Die eintreffenden Sanitäter versuchen anschließend über eine Stunde, den 46jährigen wiederzubeleben. Ohne Erfolg. Um 21:25 Uhr wird George Floyd für tot erklärt. Das ärztliche Gutachten nennt als Grund einen Herzinfarkt.

Damit endet für Floyd auch der Versuch eines neuen Lebensabschnitts. 2014 hatte er seine Zelte in Texas abgebrochen und war in den US-Bundesstaat Missouri gezogen. In Texas hatte er mehrere Haftstrafen wegen Drogenbesitzes absitzen müssen, zuletzt verurteilte ihn ein Gericht 2009 aufgrund eines bewaffneten Raufüberfalls, bei dem er eine schwangere Frau in ihrem Haus überfallen hatte, zu fünf Jahren Gefängnis. Ob er sich weiterhin im kleinkriminellen Milieu bewegte, ist unklar, ebenso, ob sein Versuch mit Falschgeld zu bezahlen, beabsichtigt war. Drogen nahm er offenbar weiter zu sich.

Es ist natürlich ausgesprochen dumm Drogen zu konsumieren, wenn man solche psychische Probleme hat. 

Nun obliegt es dem Gericht, über den Fall zu entscheiden. Den Ermittlern liegen die nun veröffentlichten Ausschnitte bereits länger vor. Auf Beschluß eines Richters durften sie jedoch nur im Gericht angeschaut werden. Der Druck könnte kaum höher sein: Wie würde die Öffentlichkeit reagieren, sollten Derek Chauvin und seine Kollegen nicht etwa für Mord oder Totschlag im Gefängnis landen, sondern beispielsweise nur für Körperverletzung mit Todesfolge? Oder wenn einer der Beamten freigesprochen wird?

Gebrandmarkt als Rassist

Gerade für viele Medien spielten entscheidende Details in diesem Fall, die zur Klärung des Geschehens beitragen könnten, lange keine Rolle. Der bekannte Filmemacher Michael Moore sprach Ende Juni davon, daß Floyd „vom Knie eines Polizisten gelyncht“ wurde, „während ein Lynchmob von Polizisten zuschaute“.

Sicherlich ist das Verhalten des Polizisten verwerflich, aber der Vorwurf des Rassismus scheint nun nicht mehr haltbar zu sein. Das Problem bei George Floyd war sicherlich nicht seine Hautfarbe, sondern die vorhandene Klaustrophobie, und die Tatsache, dass die Polizisten diesbezüglich sicherlich nicht ausgebildet sind.

Für den ehemaligen CIA-Analysten und politischen Kommentator Buck Sexton hält diese Sichtweise angesichts des geleakten Videomaterials nicht mehr stand: „Du mußtest mit diesem Narrativ leben, ansonsten brandmarkte man dich als Rassist“, sagte er am Dienstag in der „Tucker Carlson Show“ beim Sender Fox News. Die Aussage „Laß uns doch auf ein paar Fakten warten“ sei nicht akzeptiert worden. „Das ist gefährlich. Und das muß sich ändern.“

Auch für einen rassistischen Übergriff der Polizei liefert das Bildmaterial keinen Beweis. Im Grunde spricht jede Statistik in den USA gegen eine unkontrollierbare, rassistische Polizei. Dennoch: Das Narrativ scheint bereits tief in die Gesellschaft eingepflanzt. Der tragische Tod von George Floyd ist längst zu einem Symbol geworden.

Todesfall George Floyd: Neue Aufnahmen stellen bisherige Deutung in Frage

Dieser Beitrag kann sich evtl. nochmals ändern, da er noch einigen Fachleuten zum Lesen und Korrigieren vorgelegt wird. 

Inzwischen hat eine Betroffene den Beitrag gelesen und abgesegnet, und auch eine Person, die mit solchen Personen arbeitet, hat den Beitrag ebenfalls für gut und richtig bewertet.

Black live matter + white live matter = All live matter

Das Blöde an BLACK LIVE MATTER ist, dass wir nicht alle dunkelhäutig sind. Dumm gelaufen, wenn du dann nicht dazugehörst, so wie dieser verletzte Polizist.

Klar, wir sind hier ganz entschieden gegen Polizeigewalt. Wir sind hier ganz entschieden dagegen, wenn Polizisten unberechtigte, unnötige oder übertriebene Gewalt gegen Menschen einsetzen, aber wir sind genauso dagegen, wenn Menschen unberechtigte, unnötige oder übertriebene Gewalt gegen Polizisten einsetzen.

Und hier vergreifen sich Menschen sogar an einen schwerverletzten Polizisten. Dass die Täter nicht nur schwarz waren, macht die Sache nicht besser.

Ist halt manchmal blöd, wenn man in Zeiten von BLACK LIVE MATTER gerade nicht BLACK ist, sondern nur WHITE .

Gratulation: Dave wird 18

Seit mehr als 5 Jahren kennen wir Dave Möbius. 2015 war es, als Dave Möbius aus dem Kinderheim flüchtete, in dem er und seine Schwester gegen ihren Willen untergebracht wurden. Damals flüchtete Dave zu Angela Masch.

Dave fühlte sich bei Angela gut, wurde aber nach ca. 10 Tagen von der Staatsmacht gefunden, und wieder in ein Kinderheim gesteckt.

Bis 2018 machte Dave das auch mit, und dann flüchtete er erneut aus dem Kinderheim. Über Hamburg ging es zunächst Richtung Chemnitz ins Erzgebirge. Dort versuchte man dem Jungen zu helfen ein zukunftsfähiges Leben zu führen, aber die Behörden waren nicht daran interessiert den Kindeswillen  und das Kindeswohl des damals immerhin schon 16-Jährigen zu respektieren.

Wieder wurde Dave gefunden, und erneut wurde er gegen seinen ausdrücklichen Willen in ein Kinderheim gesteckt. Es dauerte nur Stunden bis Dave erneut aus dem Heim flüchtete. Es war klar, dass Dave nicht in Deutschland bleiben konnte, wenn er nicht wieder gegen seinen Willen in dem nächsten Kinderknast landen wollte. Seitdem lebt er in Freiheit in einem anderen Land.

Die Schwester von Dave wurde 2019 bereits volljährig. Eigentlich sollte sie also seit letztem Jahr aus den Fängen der Kinderklaumafia entkommen sein, aber  man hat Pia wohl unter Betreuung gestellt, damit man staatlicherseits verhindern kann, dass Pia an die Öffentlichkeit geht.

Wir gratulieren Dave zu seinem heutigen Geburtstag, und zu seiner Volljährigkeit, aber wir raten Dave, auch jetzt noch nicht nach Deutschland zurückzukehren. Schön wäre es, wenn er sich aber mal telefonisch bei seinen Unterstützern melden würde.

Wie viele Teilnehmer hatte die Anti-Corona-Demo in Berlin?

Zunächst muss man anmerken, dass schon die Bezeichnung „CORONA-DEMO“ oder auch „ANTI-CORONA-DEMO“ vom Sinn her völlig falsch ist, denn die Demo richtete sich nicht gegen ein Virus, sondern gegen Politiker, die den Coronavirus zum Anlass nehmen Maßnahmen gegen das Volk zu beschließen. Ob diese Maßnahmen falsch sind, nötig sind, oder richtig sind, das soll hier gar nicht thematisiert werden, darüber kann man sicherlich geteilter Meinung sein.

Hier soll es hauptsächlich um die Diskussion über die Teilnehmerzahl gehen. Auch hier behaupten wir nicht, dass wir die richtigen Zahlen kennen, letztendlich soll der Leser selbst entscheiden welche Zahlen er für die richtigen hält. Fakt ist, man streitet sich hier nicht darüber, ob es 20.000 Teilnehmer gab, oder 10% mehr oder weniger. Man streitet sich auch nicht darüber, ob es 1,3 Millionen Teilnehmer gab, oder 10 % mehr oder weniger. Nein, man streitet sich darüber, ob es 20.000 Teilnehmer waren oder 1,3 Millionen Teilnehmer.

(…weiterlesen…)

über Wie viele Teilnehmer hatte die Anti-Corona-Demo in Berlin?

Frau Pfeiffer hat mal wieder einen Termin beim Amtsgericht.

Auch heute hat Frau Pfeiffer mal wieder eine Gerichtsverhandlung. Ob sie trotz offenem Haftbefehl wieder das Gericht verlassen kann, oder ob man sie mit einem Gittertaxi in den Frauenknast transportieren wird, wird sicherlich spannend werden. Sicherlich werden wir es erfahren, und sicherlich werden wir auch wieder darüber berichten.

Im Moment können wir nur zum Ausdruck bringen, dass wir hoffen, dass diese Person auch heute wieder eine ordentliche Kelle verpasst bekommen wird.

Siehe auch:

https://beamtendumm.home.blog/2020/07/22/frau-pfeiffer-zu-besuch-beim-amtsgericht-gelsenkirchen/

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