Auch in Gelsenkirchen konnte ein Kinderklau beendet werden.

Erstaunlich was sich in den letzten 7 Jahren im Bereich Kinderklau alles getan hat. Erinnern wir uns zurück an 2013. Vor ziemlich genau 7 Jahren wurde in Worpswede die wirklich hübsche MISS MEYERHOFER von dem Jugendamt und einer Richterin gewaltsam aus der Schule geholt, und in ein Kinderheim gesteckt.

MEYERHOFFER ist ein Möbelhaus in Niedersachsen, und das Mädchen hatte bei einer Kinder-Miss-Wahl mitgemacht, und auch gleich gewonnen. MISS MEYERHOFER, das war unsere hübsche Antonya. Am Rande bemerkt, wer die heute 19-Jährige kennt, weiß, dass die junge Frau heute ein richtiger Leckerbissen geworden ist. (Das muss ja mal gesagt werden)

Als Antonya im Sommer 2013 aus dem Kinderheim flüchtete bekam sie viel Unterstützung von vielen Aktivisten, aber sowohl Antonya, ihre Eltern und die Aktivisten bekamen auch viel Hass zu spüren. Hass gab es besonders auf ALLMYSTERY, und  beim SONNENSTAATLAND. Besonders eine RENTINA, die inzwischen als EMZ bei ALLMYSTERY und auch beim SONNENSTAATLAND unterwegs ist versprühte dort ihren Hass und ihre Hetze gegen Antonya, ihre Eltern und die Unterstützer. Als EMZ konnte eine Eva (Maria) Zückert enttarnt werden.

Doch Frau Zückert viel nicht nur durch ihren Hass und Hetze im Internet auf, sondern bedrohte in Wittmund nach einer Gerichtsverhandlung sogar einen Rollstuhlfahrer der zum Unterstützerkreis der Familie gehörte. Sie teilte ihm dort mit, dass sie ihn zusammenschlagen wollte.

Doch nicht nur Frau Zückert war bei ALLMYSTERY unterwegs. Auch die Heimleiterin des Kinderheims äußerte sich dort, und war zusammen mit EMZ auch bei der Gerichtsverhandlung in Wittmund.

Trotz der Hetze und den Lügen von Frau Zückert und Co bekamen die Eltern das Sorgerecht für Antonya zurück.

Trotz der Hetze und den Lügen auf ALLMYSTERY und beim SONNENSTAATLAND hat sich viel getan beim Thema KINDERKLAU durch Jugendämter. Es vergeht kaum eine Woche ohne dass ein neuer Fall in der Presse thematisiert wird. Auch die Politik hat inzwischen teilweise erkannt, dass Jugendämter zu häufig unfähig sind, dass man dort überzogen und willkürlich agiert.

Ehemalige Jugendamtsmitarbeiter und Heimleiter haben die Seiten gewechselt,  und unterstützen betroffenen Familien. Und auch Richter sind nicht mehr gleich bereit den Jugendämtern alles zu glauben und den Kinderklau immer zu unterstützen.

In Gelsenkirchen wurde jetzt auch ein Fall von Kinderklau bekannt. Hier soll nicht im Detail auf den Fall eingegangen werden. Fakt ist, dass das Familiengericht jetzt entschieden hat, dass die Kinder wieder nach Hause können. Es gibt zwar Auflagen, aber das ist völlig ok. Hier hat also mal wieder das Gericht das Jugendamt gestoppt, und die Arbeit gemacht, die eigentlich das Jugendamt hätte machen müssen. Der Kinderklau jedenfalls war mal wieder völlig überzogen.

Dass man beim Amtsgericht Gelsenkirchen dem Jugendamt durchaus kritisch gegenübersteht ist durchaus bekannt. Auf dem gelöschten Blog vom BdF hatte Herr Schreiber mal einen Beitrag veröffentlicht, nachdem er ein Gespräch von Mitarbeitern des Amtsgericht mitbekommen hatte. Auch dort äußerte man sich äußerst kritisch über die Arbeit der Jugendämter.

Es hat sich also insgesamt viel getan in den letzten Jahren.

NACHTRAG:

Die Kinder kamen mit Krätze aus dem Kinderheim zurück. Die Verhandlung lief völlig anders ab, als wir uns das bisher gedacht haben.

Der Anwalt der Eltern kam aus dem Landgerichtsbezirk Essen, sogar aus dem Bezirk des Amtsgericht Gelsenkirchen. Wir empfehlen ja immer, dass man keinen Anwalt aus dem LG-Bezirk nehmen sollte, aber hier hat es trotzdem geklappt.

Natürlich hatten die Kinder auch einen Verfahrensbeistand vom Gericht beigeordnet bekommen. Das ist gesetzlich so vorgesehen. Einen eigenen Anwalt können sich Kinder erst ab 14 Jahren nehmen. Das Problem dabei ist, dass ein Verfahrensbeistand nur Geld verdient, wenn die Kinder nicht bei den Eltern sind. Normalerweise bedeutet dies, dass die meistens mehr an ihren Geldbeutel denken, als an das Kindeswohl. Auch das war hier anders. Der beigeordnete Verfahrensbeistand war nicht auf der Seite des Jugendamtes, wie wir das sonst kennen, sondern war eindeutig für die sofortige Rückführung der Kinder.

In solchen Fällen hat dann das Jugendamt auch kaum eine Chance. So war das auch hier. Mit „Bauschmerzen“ knickte dann auch das Jugendamt ein.

Doch zumindest eine Sache war hier wie üblich. Auch hier konnte das Jugendamt es nicht lassen beim Gericht Lügen zu verbreiten. Erfolgreich war man damit aber nicht.

Hier noch eine FACEBOOK-Seite zum Thema Jugendamt.

https://www.facebook.com/Jugendamtspresse/

Dort werden Pressebeiträge über Jugendämter geteilt.

JUGENDAMT: Wir haben uns geirrt.

Nach Möglichkeit wird hier chronologisch berichtet, weil das meistens besonders verständlich ist. Bei diesem Artikel erscheint es angebracht mal anders vorzugehen.

Im Allgemeinen wird behauptet, dass Jugendämter eine Erfindung der Nazis wären, dies ist aber nicht richtig. Tatsächlich gibt es Jugendämter schon etwas länger.

Gab es Jugendämter vielleicht schon bei Christi Geburt?

Lt. Geschichte wurde Jesus in einer Krippe geboren. Aus heutiger Sicht ist das wohl nicht gerade kindgerecht. Da trotzdem niemand den Versuch unternommen hatte, wird behauptet, dass es damals noch kein Jugendamt gab. Allerdings gibt es ein paar Querdenker, die in der Weihnachtsgeschichte einige versteckte Hinweise auf die tatsächliche Anwesenheit von mindestens zwei Jugendamtsmitarbeiter gefunden haben wollen.

Wie war das nochmal, wer war damals alles in dem Stall?

Weiterlesen „JUGENDAMT: Wir haben uns geirrt.“

CHEMNITZ: Es geht weiter.

Am Donnerstag (19.12.2019) geht es weiter beim Amtsgericht Chemnitz. Im Strafverfahren gegen Frank Engelen sollen dann mindestens 4 Zeugen vernommen werden.

Eine Zeugin soll aussagen, was wir alle schon wissen, ob Dave freiwillig bei Frank war. Natürlich war er das, denn Dave kannte Frank überhaupt noch nicht, als er in Hamburg abgehauen war.

Dave war schon früher aus seinem Kinderknast abgehauen. Damals kam er bei Angela Masch unter. Als er dort gefunden wurde wollte er nicht in den Kinderknast zurück. Das war im letzten Jahr nicht anders.

Als die Polizei auftauchte, ohne Gerichtsbeschluss und ohne Gerichtsvollzieher, da versuchte Dave vor der Polizei zu flüchten, und hatte sich sogar unter einem Auto versteckt.

Deutlicher kann man kaum klar machen, dass man nicht zurück in den Kinderknast will.

Es ist auch bekannt, dass Dave aus dem nächsten Kinderknast gleich wieder abgehauen ist. Keine 24 Stunden ist er dort geblieben. Natürlich konnte niemand das Kind zwingen dort zu flüchten. Wenn Dave gewollt hätte, wenn er nicht bei Frank bzw. seinem Umfeld bleiben wollte, dann hätte er einfach in dem Kinderknast bleiben können, ein Abseilen aus einem höheren Stock hätte er sich ersparen können, aber Dave wollte nicht im staalichen Kinderknast bleiben oder zurück. Auch das war letztendlich wieder seine freie Entscheidung, und dieser Selbstentzug ist grundsätzlich straffrei. Dafür kann man normalerweise niemand strafrechtlich verantwortlich machen.

Völlig unklar ist welche Aussagen von Zeuge 2 erwartet werden. Zeuge 2 geht davon aus, dass er nur aus taktischen Gründen zum Zeuge ernannt wurde, damit er während der Verhandlung an dieser nicht teilnehmen kann.

Zeuge 3 und 4 werden wohl wieder nicht zum Termin erscheinen. Dazu fehlen einem nur noch die Worte. Ausgerechnet die Verwandten des Kindes wollen sich der Verantwortung entziehen. Natürlich geht es ja bei deren Aussage nicht darum dass sie sch selbst belasten sollen, weil sie diesbezüglich auch ein gesetzliches Aussageverweigerungsrecht hätten.

Es geht darum, dass die Verwandten auch nochmal dem Gericht erklären, dass Dave von alleine das Weite aus der staatlichen Obhut gesucht hat. Sinnvoll wäre vielleicht auch, dem Gericht zu erklären wie unberechtigt die Inobhutnahme von Anfang an war.

Das scheint ja fast eine unendliche Geschichte zu sein. Hier eine Kurzfassung.

  1. Erst wird der Onkel von Dave verhaftet. Angeblich sollte er einem Mädchen unter den Rock gefasst haben. Dann wird er aus der Haft entlassen, als das Mädchen in der Schule damit prahlt, dass es die Geschichte nur erfunden hat.
  2. Nach der Haftenlassung zieht der Onkel kurzfristig in die Wohnung seines Bruders. Der Richter wurde zuvor gefragt, ob das möglich ist. Der Richter hatte keine Bedenken. Dave, seine Schwester, der Vater und der Onkel leben also zusammen.
  3. Dies nimmt das Jugendamt zum Anlass um Dave und seine Schwester aus der Wohnung zu holen. Das geht gar nicht, genauso wie die Begründung. Das Amt teilte mit, dass auch die festgestellte Unschuld des Onkels nicht ausschließen würde, dass er nicht doch ein Sexualstraftäter wäre.
  4. Im Kinderheim bekommt Dave mit, dass man seine Schwester schlecht behandelt. Die Schwester darf sich nicht alleine duschen, darf nicht alleine auf die Toilette, deshalb pinkelt sie aus Verzweiflung in den Bettkasten.
  5. Dave beschwert sich regelmäßig bei seinem Vormund und bei Richter Bernau vom AG Wittmund.
  6. Geholfen hat es nicht, man wollte Dave und seine Schwester trennen. Möglicherweise sollte er sogar in die Psychiatrie gesteckt werden. Das nimmt er zum Anlass um aus dem Heim abzuhauen.
  7. Auf Umwegen landet er bei Angela Masch. Dort hatte er eine gute Zeit, wird aber nach ca. 10 Tagen von den Behörden gefunden und wieder ins Heim gesteckt. Jetzt wurde er jahrelang versteckt. (Ganz stimmt das nicht, denn es gab einen Hinweis auf den Aufenthaltsort. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass Dave tatsächlich dort war. Warum der Vater behauptet hatte, dass er dort war, aber Dave dort nicht war, ist natürlich nicht nachvollziehbar.)
  8. Angela Masch und Jo Conrad wurden für die Unterstützung vom Amtsgericht Wittmund verurteilt. Allerdings wurde das Urteil gegen Angela niemals rechtskräftig. Vor der Berufungsverhandlung verstarb Angela.
  9. Von Rügen aus hat Dave wieder Kontakt mit Unterstützern aufgenommen. Er teilte mit, dass die Einrichtung einige Tage in den Harz fährt. (…von ADMIN gelöscht…)
  10. Vom Harz aus machte die Gruppe einen Tagesausflug nach Hamburg. Von der Entfernung her macht das zwar keinen Sinn, aber es ging mal wieder nicht um die Kinder, sondern eine Betreuerin hatte in Hamburg einen Termin beim Arzt. Die Zeit ohne genügende Betreuung nutzte Dave zur erneuten Flucht. Er flüchtete (…von ADMIN gelöscht…)
  11. Am nächsten Tag fuhr Dave dann nach Dresden, und wurde dort von Frank in Empfang genommen.
  12. Wieder ging es Dave einige Wochen gut, bis er von der Polizei wieder aufgegriffen wurde. Wahrscheinlich sogar rechtswidrig, denn dafür hätte es einen Gerichtsbeschluss geben müssen, und die erneute Inobhutnahme hätte von einem Gerichtsvollzieher durchgeführt werden müssen. Die Polizei hätte nur im Rahmen der Amtshilfe tätig werden dürfen. Ein Gerichtsvollzieher war aber überhaupt nicht anwesend, und einen Gerichtsbeschluss hatte die Polizei auch nicht.
  13. Nach der rechtswidrigen Inobhutnahme (Kinderklau) durch die Polizei, gegen die natürlich nicht ermittelt wird, folgte sofort die erneute Flucht von Dave.
  14. Dave flüchtete ins Ausland, und hat von dort schon mehrfach Nachrichten nach Deutschland gesendet. Er teilt mit, dass es ihm gut geht und er dort bleiben will, mindestens bis er volljährig ist.
  15. Dave hatte sogar mehrfach versucht Richter Bernau vom Amtsgericht Wittmund telefonisch zu erreichen, und hat dort sogar eine  Rückrufnummer hinterlassen.
  16. Seit Februar 2019 sitzt ein Unterstützer von Dave in Untersuchungshaft, nur weil er das gemacht hat, was der deutsche Staat und seine Behörden unterlassen haben, nämlich dem Jungen zu helfen.

Zeuge 2 erklärt zwar, dass er nicht weiß, warum er als Zeuge vernommen werden soll, aber er wundert sich auch, dass der Vorsitzende des BdF nicht als Zeuge geladen wurde, weil der sicherlich mehr Infos hat, als Zeuge 2.

Obwohl Frank Engelen keine wirkliche Straftat begangen hat, kann man kaum davon ausgehen, dass man ihnen mit einem Freispruch davonkommen lässt. Sicherlich wird man sich irgendeinen Unsinn einfallen lassen, da ist unsere Justiz traditionell sehr erfinderisch.

Mit ziemlicher Sicherheit wird es in dieser Strafsache auch noch ein Berufungsverfahren beim Landgericht geben.

JugendKILLERamt: Selbstmord eines Pflegekind

Nicht nur Kinder und Eltern beschweren sich regelmäßig über die Jugendämter, sondern inzwischen melden sich immer mehr Pflegeeltern die sich über die Unfähigkeit und Willkür von Jugendämtern beschweren.

Bei unseren Sonntagsvideos gab es auch schon eine Pflegemutter die über Probleme und Willkür eines Jugendamtes berichtete. Diese Pflegeeltern hatten sich bewusst für ein behindertes Pflegekind entschieden. Das Jugendamt (1) war natürlich froh, dass sie Pflegeeltern für ein behindertes Kind gefunden hatten. Wie üblich bekam das Kind auch noch einen Vormund, der kam aber nicht vom Jugendamt (1), sondern vom Jugendamt (2) am Wohnort der Pflegeeltern. Mit dem Vormund vom Jugendamt (2) gab es Probleme die dazuführten, dass man den Pflegeeltern das Pflegekind wegnahm und in ein Heim steckte. Durch die Wegnahme des Pflegekindes wurde automatisch wieder Jugendamt (1) zuständig, und dieses Jugendamt konnte die Reaktion und das Verhalten vom Jugendamt (2) nicht nachvollziehen. Jugendamt (1) hat die Herausnahme des Pflegekindes gleich wieder beendet, und das Kind wieder in die Obhut der Pflegeeltern geben.

Das war dann wieder eine Maßnahme mit der das Kind und die Pflegeeltern leben konnten. Natürlich gab es dann auch gleich noch einen neuen Vormund. Die Maßnahmen vom Jugendamt (2) waren völlig unnötig, und haben allen nur geschadet.

Im Internet ist auch Aneta Oczkowska aus Trier aktiv. Eine ehemalige Pflegemutter aus Trier. Ihre beiden ehemaligen Pflegekinder sind nicht etwa volljährig geworden, und sind auch nicht zu ihren Eltern zurückgekehrt, sondern die Kinder wurden der Pflegemutter vom Jugendamt wieder weggenommen, und in ein Kinderheim gesteckt.

Weiterlesen „JugendKILLERamt: Selbstmord eines Pflegekind“

Warum haben sie kein Jura studiert?

Beim Amtsgericht Chemnitz wurde am 5.12.2019 und 6.12.2019 das Strafverfahren gegen Frank Engelen fortgesetzt. Viel mitbekommen hat man von diesen Terminen nicht, den die Richterin Neubert hat sich in diesem Verfahren bisher nicht mit Ruhm bekleckert.

Am Donnerstag den 5.12.2019 wurden die Prozessbeobachter von den Justizwachleuten zunächst nicht in den Sitzungssaal gelassen, weil die Vernehmung des ersten Zeugen, bzw. die Vernehmung der ersten Zeugin angeblich nicht öffentlich wäre.

Überraschung, als gegen 10:30 Uhr die Verhandlung unterbrochen wurde, kam der Rechtsanwalt des Angeklagten aus dem Sitzungssaal und fragte die Prozessbeobachter verwundert, warum sie nicht im Sitzungssaal  wären, denn dort würden sie gebraucht.

Von dem Anwalt erfuhren die Anwesenden, dass es bisher keinen Beschluss gegeben hätte, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird. Das war ja mal eine interessante Information, und deckte sich mit der elektronischen Anzeige. Auch dort wurde nicht erwähnt, dass die Verhandlung nicht öffentlich wäre, was bedeutet, dass sie öffentlich ist.

Damit gibt es nun ein massives Problem. Wenn die Öffentlichkeit aus einer eigentlich öffentlichen Verhandlung ausgeschlossen wird, handelt es sich um den rechtswidrigen Ausschluss der Öffentlichkeit, was dazu führt, dass dieser Teil der Verhandlung, in diesem Fall die Vernehmung des Zeugen wiederholt werden müsste, oder aber es liegt ein absoluter Revisionsgrund vor, was die gesamte Wiederholung des Verfahrens notwendig macht.

 

Strafprozeßordnung (StPO)
§ 338 Absolute Revisionsgründe

Ein Urteil ist stets als auf einer Verletzung des Gesetzes beruhend anzusehen,

1.

wenn das erkennende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war; war nach § 222a die Mitteilung der Besetzung vorgeschrieben, so kann die Revision auf die vorschriftswidrige Besetzung nur gestützt werden, soweit

a)
die Vorschriften über die Mitteilung verletzt worden sind,
b)
der rechtzeitig und in der vorgeschriebenen Form geltend gemachte Einwand der vorschriftswidrigen Besetzung übergangen oder zurückgewiesen worden ist,
c)
die Hauptverhandlung nicht nach § 222a Abs. 2 zur Prüfung der Besetzung unterbrochen worden ist oder
d)
das Gericht in einer Besetzung entschieden hat, deren Vorschriftswidrigkeit es nach § 222b Abs. 2 Satz 2 festgestellt hat;
2.
wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, der von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen war;
3.
wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, nachdem er wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt war und das Ablehnungsgesuch entweder für begründet erklärt war oder mit Unrecht verworfen worden ist;
4.
wenn das Gericht seine Zuständigkeit mit Unrecht angenommen hat;
5.
wenn die Hauptverhandlung in Abwesenheit der Staatsanwaltschaft oder einer Person, deren Anwesenheit das Gesetz vorschreibt, stattgefunden hat;
6.
wenn das Urteil auf Grund einer mündlichen Verhandlung ergangen ist, bei der die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt sind;
7.
wenn das Urteil keine Entscheidungsgründe enthält oder diese nicht innerhalb des sich aus § 275 Abs. 1 Satz 2 und 4 ergebenden Zeitraums zu den Akten gebracht worden sind;
8.
wenn die Verteidigung in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt durch einen Beschluß des Gerichts unzulässig beschränkt worden ist.

Wenn also die Öffentlichkeit keinen Zugang zum Verfahren erhält, obwohl das Verfahren öffentlich ist, dann wurde § 338 Absatz 6 verletzt, und es liegt damit ein absoluter Revisionsgrund vor.

Zum Ausschluss der Öffentlichkeit ist nach § 174 StPO stets ein Gerichtsbeschluss notwendig. Über die Ausschließung ist nach § 174 Abs. 1 StPO in nichtöffentlicher Sitzung zu verhandeln, wenn ein Beteiligter es beantragt oder das Gericht es für notwendig erachtet. Der Beschluss muss öffentlich verkündet werden.

http://www.juraindividuell.de/artikel/die-revision-absolute-revisionsgruende/

B) KOMPENDIUM TRICKREICHER VERSTÖSSE

(3) Wird eine Kopftuchträgerin seitens des Vorsitzenden aufgefordert, das Kopftuch abzunehmen oder den Saal zu verlassen und sie entscheidet sich für Letzteres, so liegt ein Verstoß in doppelter Hinsicht vor. Zum einen ist die Öffentlichkeit schon unzulässig beschränkt, weil kein Gerichtsbeschluss ergangen ist (vgl. Meyer-Goßner § 338 StPO Rn. 48). Zudem war die Entscheidung, den Saal zu verlassen, nicht als freiwillig, sondern vielmehr als unfreiwillige Beugung unter die Autorität des Gerichts zu verstehen. In diesem Zusammenhang ist im Übrigen auch eine Störung der Hauptverhandlung durch das Tragen eines Kopftuchs i. S. v. § 177 GVG im Hinblick auf die Religionsfreiheit ausgeschlossen.

Nach der Sitzungspause betraten zwei Prozessbeobachter den Sitzungssaal. Sie sollten nicht lange bleiben. Jetzt wurden die Zeugen der WILDFANG GmbH vernommen. Die WILDFANG GmbH hatte schriftlich beantragt, dass bei der Vernehmung dieser 2(?) Zeugen sowohl der Angeklagte, als auch die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird. Ob dieser Antrag in der richtigen Form gestellt wurde darf vielleicht bezweifelt werden, denn vermutlich kann die WILDFANG GmbH diesbezüglich keinen Antrag für seine Mitarbeiter stellen, sondern das müssten die jeweiligen Mitarbeiter wohl selber für sich machen.

Richterin Neubert hatte jetzt dennoch beschlossen die Öffentlichkeit auszuschließen, weshalb die Öffentlichkeit, die teilweise hunderte von Kilometer angereist war, den Sitzungssaal gleich wieder verlassen durfte.

Weiterlesen „Warum haben sie kein Jura studiert?“

Runder Tisch beim Jugendamt Essen

Johannes Schumacher vom Kinderschutzverband hat in der Vergangenheit bereits einige Runde Tische bei verschiedenen Jugendämtern organisieren können. Aus zunächst aktuellem Anlass hatte der in den letzten Tagen die Pressestelle der Stadt Essen kontaktiert, und dort auf einen Runden Tisch mit dem Bürgermeister und Jugendamtsvertretern gedrängt. Der Oberbürgermeister der Stadt Essen soll sich zur Zeit im Ausland aufhalten, so dass ein Treffen mit ihm nicht möglich war. Allerdings machte es die Stadt Essen möglich, dass es zu einem Runden Tisch mit Herrn Engelen vom Jugendamt Essen kam. Herr Engelen ist Leiter des Jugendamtes in Essen, und vermutlich nicht unbedingt verwandt mit dem in unseren Kreisen sehr aktiven und bekannten Herrn Engelen, der vielleicht auch bereit gewesen wäre an der Runde teilzunehmen, wenn er nicht gerade verhindert wäre.

Die Presse berichtete in den letzten Tagen über einen Jugendamtsfall, und dies war der ursprüngliche Grund für den von Herrn Schumacher organisierten Runden Tisch. Auf diesen Fall wird hier aber nicht näher eingegangen, da es sich mal wieder zeigte, dass manche Betroffene sich gerne selber im Wege stehen.

In den letzten Tagen wurde auf den bevorstehenden Runden Tisch hingewiesen. Das führte dazu, dass sich heute Morgen in Essen-Steele zunächst 9 Personen trafen. Mit dabei eine Frau die den Titel „schönste Obdachlose“ tragen könnte, wenn es diesen Wettbewerb geben würde.

Mit weiteren Betroffenen wollte man sich gegen 14 Uhr beim Jugendamt treffen. Die Hauptperson wollte zusammen mit Herrn Engelmann zum Termin kommen, der diesen Termin auch auf seiner Seite geteilt hatte. Zumindest bis 9 Uhr. Es wurde berichtet, dass dieser Termin um 11 Uhr nicht mehr auf seiner Seite geteilt wurde. Bei uns hat er aber den Termin nicht abgesagt. Im Gegenteil. Als Herr Schumacher gegen 14 Uhr versuchte Herrn Engelmann telefonisch zu erreichen, ging er nicht ans Telefon.

Von dem Jugendamtsleiter erfuhren wir dann, dass Herr Engelmann dem Jugendamt mitgeteilt habe, dass er nicht kommen würde. Auch die beiden Frauen die er mitbringen wollte, kamen nun natürlich auch nicht. Es ist aber noch schlimmer. Herr Engelmann hatte nicht nur dem Jugendamt mitgeteilt, dass er nicht kommen würde, sondern teilte weiterhin mit, dass er sich von uns ausdrücklich distanzieren würde.

Das kam natürlich bei den Anwesenden nicht gut an, und sogar das Jugendamt fand das gar nicht gut. Immerhin ging es dabei auch um eine Mutter die aktuell in der Presse auftritt und sich über die Inobhutnahme ihrer Kinder beschwert. Wenn man dann die Möglichkeit erhält sich mit anderen Betroffenen direkt beim Jugendamtsleiter auszutauschen, dann sollte man so ein Angebot auch annehmen.

So eine Angebot auszuschlagen, und anderen Betroffenen noch durch so ein Schreiben und Verhalten in den Rücken zufallen kommt da gar nicht gut.

Herr Schumacher hatte angekündigt, dass er auch Pressevertreter mitbringen wolle. Da es aber kein Pressegespräch werden sollte, hat das Jugendamt den anwesenden Pressevertreter gebeten das Konferenzzimmer zu verlassen. Danach blieben noch 10 Personen dort, die sich mit zwei Jugendamtsmitarbeitern unterhielten. Die Gespräche wurden als positiv bezeichnet.

Können sich Runde Tische als Lösung für Jugendamtsprobleme anbieten?

Johannes Schumacher vom Kinderschutzverband meint ja. Andere sind da nicht so optimistisch. Zunächst sollte man mal das Ergebnis der Gesprächsrunde abwarten. Nach den Gesprächen teilte der Jugendamtsleiter mit, dass man vier Wochen brauche, um die angesprochenen Fälle nochmals zu prüfen. Dann will sich das Jugendamt nochmals bei den Betroffenen melden. Denkbar ist natürlich, dass das JA nur auf Zeit spielt, aber das sollte man jetzt nicht sofort unterstellen.

Ein Königsweg sind Runde Tische aber sicherlich nicht. Zunächst können Runde Tische natürlich nur funktionieren, wo Jugendämter überhaupt bereit sind sich darauf einzulassen.

Auch dürfte das nur erfolgsversprechend sein, wenn die Situation noch nicht zu verfahren ist. Vermutlich gibt es viele Jugendämter und Fälle, wo Runde Tusche keinen wirklichen Sinn machen. Das Jugendamt Stade ist sicherlich das Paradebeispiel für aussichtslose Runde Tische.

Dennoch sollte dieses Instrument weiter ausgebaut werden. Dabei sollte auf die richtige Reihenfolge geachtet werden. Über Runde Tische sollte man nachdenken bevor man an Demos oder die Presse denkt. Sollte das dann erfolglos sein, dann kann man den nächsten Schritt gehen, und dem Jugendamt danach nochmals ein Runder Tische angeboten werden. Natürlich gilt auch hier, dass man mit mehreren Betroffenen und erfahrenen Aktivisten so einen Schritt machen sollte.

Herr Schumacher hat bereits erklärt, dass er weitere Runde Tische organisieren will.

JUGENDAMT: Wichtiger Termin in Essen

Am Mittwoch (13.11.2019) gibt es einen wichtigen Termin für alle Jugendamtsgeschädigten aus Essen und Umgebung. Aktuell sorgt mal wieder ein Jugendamtsfall in der Presse für Furore. Weil eine Mutter das Leben eines Kindes vor ihrem gewalttätigen Partner gerettet hat, und sich von dem Gewalttäter anschließend getrennt hat, hat das Jugendamt in Essen der Mutter ihre Kinder weggenommen. Wie üblich leiden die Kinder unter dieser Maßnahme und wollen zurück zu ihrer Mutter.

Johannes Schumacher hat in diesem Fall zum Runden Tisch eingeladen. Die Betroffenen treffen sich am Mittwoch ab 11 Uhr in Essen-Steele. Treffpunkt ist die Bäckerei im GLOBUSCENTER (Carre-Center). Ab 14 Uhr soll es dann ein Gespräch mit dem Jugendamt Essen geben.

Zu dem Termin ab 11 Uhr werden also besonders Betroffene aus Essen eingeladen, aber auch Betroffene aus den Nachbarstädten, damit man über ähnliche Aktionen in den Nachbarstädten sprechen kann.

RA Michael Langhans zu einem Beitrag über Frank Engelen

Rechtsanwalt Michael Langhans kommentiert einen Beitrag auf T-Online. In dem Beitrag schreibt Dietmar Seher aus Dortmund über Frank E.:

Anklage in Chemnitz

Die verschwundenen Kinder und die „Reichsbürger“

Mit Frank E. ist natürlich Frank Engelen gemeint, der dem jetzt 17-jährigen Dave Möbius, der damals 16 Jahre alt war, geholfen hat, als der Junge nach seiner straffreien Selbstentziehung Hilfe benötigte. Dietmar Seher bezeichnet also Menschen, wie Frank Engelen, die Kindern in Not helfen, als Reichsbürger. Oder sind für ihn nur Menschen, die Kinder ins Ausland verbringen Reichsbürger?

Wenn das so sein sollte, dann würde dies wohl bedeuten, dass man eine Vielzahl von Jugendamtsmitarbeiter zu den Reichsbürgern zählen müsste, denn immerhin haben deutsche Jugendamtsmitarbeiter in den letzten Jahren tausende von Kindern, natürlich gegen deren wirklichen Willen, ins Ausland verbracht. Aktuell sollen noch 800 bis 850 Kinder von den Jugendämtern im Ausland untergebracht sein.

Nach dem Bericht von Dietmar Seher muss mann dann wohl JA-Mitarbeiter als Reichsbürger bezeichnen. Dazu passt dann wohl auch, dass die Jugendamtsmitarbeiter die Auslandsmaßnahmen damit begründen, dass man diese Kinder in Deutschland nicht erziehen könnte. Klingt das nicht nach typischen Reichsdeutschenquatsch?

(…weiterlesen…)

RA Michael Langhans zu einem Beitrag über Frank Engelen

Dietmar Seher berichtet über Frank E.

Dietmar Seher berichtet über Frank E, oder

wer Durchfall hat sollte keinen Kopfstand machen!

Dietmar Seher hat einen Beitrag über Frank E. und Dave veröffentlicht. Aus diesem Grund lohnt es sich mal im Internet zu recherchieren, wer denn dieser Dietmar eigentlich ist.

Die RUHRNACHRICHTEN schreibt über den Herrn:

Dietmar Seher hat als Korrespondent in Bonn und Brüssel, als Politikchef der Sächsischen Zeitung und in der Chefredaktion der Westfälischen Rundschau gearbeitet. Heute ist er für das Nachrichtenportal t-online.de tätig. Er wohnt in Dortmund.

https://www.ruhrnachrichten.de/nachrichten/dietmar-seher-au335722.html

Bevor auf dem Beitrag über Dave und Frank E. eingegangen wird, wollen wir uns mal andere Beiträge von Dietmar Seher ansehen.

Am 26.4.2019 veröffentlichte T-online.de einen Beitrag von Dietmar Seher unter der Überschrift

Über 40 Kinder missbraucht – Lügde: eine Chronik des Versagens

Über 40 Opfer, über 1.000 Taten: Die Missbrauchsfälle von Lügde sollen bald zur Anklage kommen. Aufgeklärt werden müssen auch Fehler der Behörden. Eine Chronik des Verbrechens – und des Versagens. …

https://www.t-online.de/nachrichten/panorama/kriminalitaet/id_85640150/missbrauch-in-luegde-auf-dem-campingplatz-hat-immer-jemand-weggesehen.html

Dieser Beitrag über den Jugendamt-und Missbrauch Skandal müsste auch dem Autor klargemacht haben, dass unsere Jugendämter nicht gerade zu den fähigsten gehören.

Und bereits am 17.8.2014 findet man auf DERWESTEN einen Beitrag:

Die Langsamkeit der Justiz – von Dietmar Seher

… Der Gerichtshof für Menschenrechte hat die Bundesrepublik 2010 gerügt, weil ihre Justiz einen Erbschaftsstreit über 17 Jahre und einen Sorgerechtsfall über neun Jahre geführt hat. Da war das Kind fast erwachsen. …

https://www.derwesten.de/meinung/die-langsamkeit-der-justiz-von-dietmar-seher-id9710592.html

Auch wenn es in dem Beitrag primär um die Justiz geht, geht es dennoch auch wieder um die Themen Jugendamt und Sorgerecht.

Auch auf YouTube wird man fündig. Hier findet man ein Video mit dem Titel:

„Kinderpornographie im Netz – das Problem ist noch viel größer“ von Dietmar Seher

In dem Video geht es um die Missbrauchsfälle auf dem Campingplatz Lügde.

Dieser Fall sollte eigentlich hinreichend bekannt sein. Ein Jugendamt hatte einem Mann, der nur in einem Wohnwagen auf dem Campingplatz in Lügde wohnte ein Mädchen als Pflegekind gegeben. Dieser Pflegevater nutzte dieses Kind, um Kontakt zu anderen Kindern zu bekommen, die er dann sexuell missbrauchte. Hier handelte es sich aber nicht nur um einen Missbrauchskandal, wo der Pflegevater der Täter war, sondern es handelte sich auch mal wieder um einen Jugendamtskandal, denn es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, wie es denn sein konnte, dass man einem alleinstehenden Mann, der in einem Wohnwagen lebte, ein Pflegekind geben konnte. Allgemein ist die Öffentlichkeit zu dem Ergebnis gekommen, dass hier ein Jugendamt mal wieder völlig versagt hat.

Im Rahmen der Aufarbeitung dieses Missbrauchsfall war später in der Zeitung zu lesen, dass man mindestens drei Eltern ihre Kinder weggenommen hätte, weil die auch in den Missbrauchsfall involviert waren. Tatsächlich ist aber diese Behauptung so nicht richtig gewesen. Richtig ist, dass es drei Pflegeeltern waren, denen man die vom Jugendamt anvertrauten Pflegekinder wieder weggenommen hatte, weil die Pflegeeltern die Pflegekinder zeitweise auch dem Täter überlassen hatte. Man sieht hier also, dass hier Jugendämter mehrfach versagt hatten.

Der Redakteur wohnt in Dortmund. Im Umkreis von 50 km gab es in den letzten Jahren weitere Jugendamtsskandale die bundesweit für Schlagzeilen gesorgt hatten. Die Fernsehsendung MONITOR hatte einen Jugendamtskandal in Bochum, Dorsten und Gelsenkirchen aufgedeckt. Bezüglich Bochum ging es um die Life-Jugendhilfe des SPD-Stadtverordneten Gerhard Lichtenberger, und die skandalöse Unterbringung eines Kindes in Ungarn.

Bei dem Jugendamtsskandal Gelsenkirchen ging es darum, dass der Leiter des Jugendamts Gelsenkirchen, sowie sein Stellvertreter, ein eigenes Kinderheim in Ungarn betrieben, und von daher auch ein Interesse daran hatten dass das Kinderheim belegt ist. Es besteht von daher die Gefahr, dass man Kinder unnötigerweise aus Familiennamen, um das Kinderheim Ungarn voll zu bekommen.

2018 gab es dann in NRW noch zwei Todesfälle von Kindern, für die das Jugendamt Gelsenkirchen zuständig war. Das eine Kind wurde in Mühlheim getötet, das andere Kind wurde von seinem Pflegevater im Sauerland umgebracht. Man kann wohl davon ausgehen, dass auch ein Redakteur in Dortmund davon etwas mitbekommen haben sollte. Zusätzlich gibt es aktuell einen weiteren Jugendamt Skandal, bei dem es um die Unterbringung von Kindern in Rumänien geht. Dieser Jugendamtsskandal ist von besonderem Interesse, weil es hier um den Verbund von zwei Hilfeträgern geht, die auch im Fall von Dave Möbius von Interesse sind. Bei dem deutschen Jugendhilfeträger WILDFANG GmbH war Dave bis zu seiner Flucht 2018 untergebracht. Wenn es dem Behörden erfolgreich gelungen wäre Dave Möbius erneut einzufangen, dann kann durchaus davon ausgegangen werden, dass auch Dave eine Unterbringung in Rumänien gedroht hätte.

Es gibt also viele Fälle, die auch der Redakteur Dietmar Seher kennen müsste, oder zumindest kennen sollte. Das ist hier sein Beitrag über Frank E. sowie über Dave, also über Frank Engelen und Dave Möbius.

Anklage in Chemnitz

Die verschwundenen Kinder und die „Reichsbürger“

Landschaft in den polnischen Masuren: Ein Video von Dave M. soll in den masurischen Wäldern entstanden sein. Doch auch die groteske Inszenierung führte Ermittler nicht auf die Spur des Verschwundenen. (Quelle: imago images

Die „Reichsbürger“-Szene verhilft Jugendlichen gezielt zur Flucht aus staatlicher Obhut. Davon gehen Ermittler aus. Ein 53-Jähriger muss sich jetzt vor Gericht verantworten.

Wo ist Dave? Polizei, Staatsanwälte und Jugendämter fahnden seit einem Jahr nach dem Verbleib eines damals 17-jährigen Jugendlichen. Er lebte bis zum Oktober 2018 in einer Jugendhilfeeinrichtung auf der Ostseeinsel Rügen. Dann verschwand er – bis heute spurlos.

Politisch brisant: Dave M. ist bei seiner Flucht wahrscheinlich von Personen aus dem Umfeld der „Reichsbürger“-Szene gezielt unterstützt und dann möglicherweise nach Osteuropa gebracht worden. Davon gehen Staatsanwälte in Chemnitz aus. Einer der mutmaßlichen Drahtzieher, Frank E., sitzt in Sachsen in Untersuchungshaft und wartet auf seinen Prozess.

Kampf gegen angeblichen „Kinderklau“

Sogenannte „Reichsbürger“ erkennen Existenz und Autorität des deutschen Staates nicht an. Staatliches Handeln ist aus ihrer Sicht illegal und muss ignoriert oder notfalls abgewehrt werden. Verfassungsschützer beobachten die Szene und schätzen sie auf rund 19.000 Personen, knapp 1.000 von ihnen rechtsextrem. Einige sind Schusswaffen-affin. Eine Gruppe bedrohte zuletzt Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier.

Seit einiger Zeit gehen Aktivisten der Szene gegen die Inobhutnahme von Kindern durch den Staat vor, belästigen, verleumden und bedrohen Mitarbeiter. Die Unterstützung von Flucht aus Jugendhilfeeinrichtungen könnte dabei eine neue, verschärfte Gangart bedeuten. Denn staatliche Jugendämter, die zuletzt jährlich bis zu 40.000 vernachlässigte Jugendliche aus instabilen Familien herausholten, sind aus ihrer Sicht eine „Kinderklau-Mafia“.

„Wissen nicht, wo der Junge ist“

Für die „Reichsbürger“-Szene ist dieses Thema inzwischen ein zentraler Diskussionsstoff. Die angeblichen „Kindersklaven“ müssten aus den „Kinderknästen“ befreit werden. Auf einem Szene-Seminar in der Schweiz behauptete ein Referent laut Recherchen von Correctiv und des ZDF, deutsche Behörden nähmen Kinder in Obhut, um sie gleichgeschlechtlichen Paaren zur Pflege zu geben oder mit ihnen Rituale zu veranstalten.

Wo sich Dave derzeit aufhält, bleibt auch ein Jahr nach seinem Verschwinden völlig offen. „Wir wissen nicht, wo der Junge ist“, sagte die Chemnitzer Oberstaatsanwältin Ingrid Burghart zu t-online.de. Es gebe Hinweise, er könne in Polen, in Tschechien oder auch in der Ukraine sein. Die Aktivisten begleiten ihre Aktionen mit zahlreichen Internetvideos. In einem offensichtlich inszenierten Video tritt der 17-Jährige nach seiner Flucht mit seinem leiblichen Vater auf – ein Treffen angeblich in den masurischen Wäldern.

Auch Mädchen geriet in die Fänge

Mit dem Ingenieur Frank E. sitzt seit Februar der mutmaßliche Haupttäter in U-Haft. Die Chemnitzer Ankläger werfen dem 53-Jährigen vor, verantwortlich für das Verschwinden von Dave M. zu sein – und ein entscheidender Drahtzieher in der Szene. Sie haben den Mann der zweifachen Kindesentziehung angeklagt. Der Prozess beginnt am 4. November. Über den Aufenthaltsort von Dave, den er laut Anklage über bislang unbekannte tschechische Mittelsmänner ins Ausland geschleust hat, will E. nichts wissen.

Er wird sich in diesem Prozess auch für die Entziehung eines heute 18-jährigen Mädchens aus Bocholt verantworten müssen. Das Mädchen hat nach einigen Wochen der Flucht durch Schrebergarten-Verstecke in Lübbecke und Bremen seine Mutter kontaktieren und sich aus dem Einflussbereich der Aktivisten lösen können.

Haft- und Geldstrafen bereits 2017

Für Dave ist der Kontakt mit der Szene nicht neu. Der 17-Jährige wurde schon einmal als Zwölfjähriger aus einem Heim im niedersächsischen Friedeburg „befreit“. Die Täter wurden 2017 zu Haft- beziehungsweise Geldstrafen verurteilt. Beim Prozess marschierten laut einem Bericht des „Ostfriesischen Kuriers“ zahlreiche Demonstranten „mit Nähe zur Szene der Reichsbürger und Verschwörungstheoretiker“ auf.

Die Nähe zu den „Reichsbürgern“ vermutet die Staatsanwaltschaft in Chemnitz auch beim derzeitigen Untersuchungshäftling. Hinter E., der einen nach eigenen Angaben den „Lichtblick – Verein für Soziale Verantwortung“ führt, scheint eine größere Personengruppe zu stecken. Die habe E. mit Dave nach der vorgeworfenen Kindesentziehung aufgesucht. Das geht aus Internettexten seiner Freunde hervor und aus einem Video, auf dem Dave M. beteuert, er sei freiwillig mitgegangen. Er danke „den ganzen Leuten, die mir geholfen haben“.Ob und wie der Jugendliche möglicherweise unter Druck gesetzt wird, ist offen. Internettexte deuten darauf hin, dass ihm gesagt wurde, bei einer Rückkehr in deutsche Jugendhilfeeinrichtungen drohten ihm Organentnahmen. Der Angeklagte Frank E. kann bei einem Schuldspruch wegen Kindesentziehung mit Geldstrafe oder Haft bis zu fünf Jahren bestraft werden. Ein Gutachter hat ihm allerdings eine eingeschränkte Schuldfähigkeit attestiert.

Verwendete Quellen:

 

Beim Versuch die Linkadresse zu kopieren erscheint die Meldung:

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Dies deutet also darauf hin, dass der Beitrag inzwischen wieder gelöscht wurde. Schon gestern, als der Beitrag noch abrufbar war, gab es dort keine Kommentarfunktion. Der Leser war also nicht in der Lage, den Unsinn von Dietmar Seher, der wohl eher ein geistig Blinder sein dürfte, zu kommentieren.

Eigentlich ist der Beitrag nur Schrott, wenn man jedoch bedenkt, dass der Beitrag von jemand veröffentlicht wurde, dem durchaus klar sein müsste, dass Jugendämter immer wieder massive Fehler begehen, dann muss man diesen Beitrag wohl als Frechheit bezeichnen.

Ich bemerke schon seit Jahren, dass sowohl die Bundeskanzlerin, als auch die jeweiligen Bundespräsidenten bei ihren Weihnachts-und Neujahrsansprachen regelmäßig mehr Zivilcourage von den Bürger fordern. Wenn dann jemand, wie zum Beispiel Frank Engelen, nicht mehr bereit ist, die Fehler von Behörden, insbesonders den Jugendämtern, und der Justiz tat-und wortlos hinzunehmen, wenn dann jemand wirklich mal Zivilcourage zeigt, dann wird er ganz schnell als angeblicher Reichsbürger oder angeblicher Rechtsradikaler diffamiert.

Weiterlesen „Dietmar Seher berichtet über Frank E.“

Zweiter Haftprüfungstermin vereitelt, Frank Engelen befindet sich weiter in Haft

Es ist schon einige Jahre her, da haben FRANK ENGELEN, WINFRIED SOBOTTKA und der Beamtendumm-Förderverein die Befreiung eines Marokkaners aus dem Knast bewirkt. Damals wurde der Beamtendumm-Förderverein, und die oben genannten, von der Familie und von Freunden des Marokkaners um Hilfe gebeten, weil diese den Eindruck hatten, dass man den Marokkaner im Knast dazu bringen wollte sich selbst umzubringen, da es keine Gerichtsverhandlung mehr geben sollte.

Der Marokkaner hat den Knast damals überlebt, und am ersten Verhandlungstag vor dem Landgericht Essen wurde der Mann auch aus der Haft entlassen, weil sich bestätigte, was wir schon öffentlich gemacht hatten, dass die Vorwürfe gegen den Marokkaner weitgehend konstruiert waren.

Zurzeit, und zwar seit ca. sechs Monaten, befindet sich jetzt auch Frank Engelen schon in Haft. Er befindet sich in Untersuchungshaft, und in den letzten Wochen sollte es zwei Haftprüfungstermine geben. Die für den Haftprüfungstermin zuständige Richterin soll schon signalisiert haben, dass Frank gute Chancen hätte aus der Untersuchungshaft entlassen zu werden. Allerdings befindet sich Frank noch immer in Haft, und von daher stellt sich die Frage, ob Frank mit dem Fall des Marokkaners vergleichbar ist. Die Vorwürfe gegen Frank, es geht um angebliche Kindesentführung eines damals 15-jährigen Jugendlichen, der bereits dreimal aus einem Kinderheim abgehauen war, stehen auf sehr wackligem Fuß. Bei einer Gerichtsverhandlung dürfte wohl öffentlich werden, dass nicht Frank Engelen der Kriminelle ist, sondern das Jugendamt und die Kinderheime. Aus diesem Grund ist durchaus zu vermuten, dass man kein wirkliches Interesse an einem öffentlichen Verfahren gegen Frank Engelen hat. Gerne würde man Frank dauerhaft in die Psychiatrie abschieben, oder es stellt sich auch die Frage, ob man es gerne sehen würde, wenn sich das Problem durch Tod in der JVA erledigen würde?

Weiterlesen „Zweiter Haftprüfungstermin vereitelt, Frank Engelen befindet sich weiter in Haft“

JUGENDÄMTER: Immer mehr Kinder landen in der Obhut des Staates

In diesem Jahrtausend war die Zahl der Inobhutnahmen von Kindern und Jugendlichen durch deutsche Jugendämter im Jahr 2005 am Niedrigsten.

2005: Inobhutnahmen fast unverändert

https://www.presseportal.de/pm/32102/866816

Nur 25.400 Kinder wurden damals durch Jugendämter in Obhut genommen. Bis zum Jahr 2016 stiegen die Inobhutnahmen jährlich an. 84.200 Kinder wurden dann 2016 durch die Jugendämter in Obhut genommen.

2016: 84 200 Inobhutnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2017/08/PD17_290_225.html

84.200 Inobhutnahmen, das waren noch einmal 8,5 % mehr, als im Vorjahr. Schon bis 2015 waren die Inobhutnahme jährlich gestiegen, und der erneute Anstieg in 2016 wurde dann mit der Flüchtlingskrise 2015 begründet. Es ist schon erstaunlich, dass 2016 die Inobhutnahmen um 8,5 % angestiegen sind, weil 2015 angeblich so viel unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Deutschland kamen. Wenn 2015 viele unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach Deutschland kommen, dann könnte dies zwar den Anstieg der Inobhutnahme 2015 begründen, nicht aber den Anstieg 2016. Tatsächlich kamen 2016 deutlich weniger Flüchtlinge nach Deutschland als 2015.

In 2017 und 2018 sollen dann die Zahlen der Inobhutnahmen erstmalig wieder rückläufig gewesen sein.

61 400 Inobhutnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Jahr 2017

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2018/08/PD18_311_225.html

Anzahl der Inobhutnahmen* Minderjähriger durch Jugendämter in Deutschland von 1995 bis 2018

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/12982/umfrage/inobhutnahmen-minderjaehriger-durch-jugendaemter/

2018 sollen es dann noch 52.590 Inobhutnahmen gegeben haben. Auf der Statistik Seite ist zu lesen:

Eine Inobhutnahme ist eine kurzfristige Maßnahme der Jugendämter zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, die sich in einer akuten, sie gefährdenden Situation befinden.

Diese Aussage mehr als bedenklich, denn dadurch stellt sich die Frage, ob die genannten Zahlen überhaupt richtig sein können. Tatsächlich gibt es Inobhutnahmen, die etliche Jahre andauern können. Wenn die genannten Zahlen jedoch sich nur auf eine kurzfristige Maßnahme beziehen, dann müssten die tatsächlichen Zahlen deutlich höher liegen.

Im Januar 2019 gab es einen Beitrag in der Zeitung WELT. Die Überschrift lautete:

Immer mehr Kinder landen in der Obhut des Staates

Diese Überschrift muss natürlich verwundern, wenn doch die offiziellen Zahlen bezüglich der Inobhutnahmen seit zwei Jahren rückläufig waren. Die WELT schreibt in dem Beitrag:

Es ist der drastischste Eingriff des Staates in eine Familie: die Inobhutnahme eines Kindes. Wie lange das geschieht, hängt auch davon ab, in welchem Bundesland das Kind lebt. Die FDP fordert einen einheitlichen Qualitätskodex für Jugendämter.

Nun kennt das Grundgesetz den „Schutz der Familie“ (Art. 6 des GG). Da das Grundgesetz für die ganze Bundesrepublik gilt ist natürlich nicht zu erklären, weshalb die durchschnittliche Dauer einer Inobhutnahme von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein sollte. Dies deutet wohl eher darauf hin, dass sie ihr das Grundgesetz nicht besonders ernst genommen wird. Die WELT schreibt weiter:

Wenn Eltern ihre Kinder misshandeln oder vernachlässigen, wenn es Beziehungsprobleme gibt oder die Eltern wegen Krankheit oder einer psychischen Störung mit der Erziehung überfordert sind, dann treten in Deutschland die Jugendämter auf den Plan. Immer häufiger greifen sie dabei zur Ultima Ratio – und nehmen das Kind vorübergehend aus der Familie heraus. Kontinuierlich sind die Inobhutnahmen in den vergangenen Jahren gestiegen.

Auch dies deutet mal wieder darauf hin, dass die offizielle Statistik bezüglich der Inobhutnahme nicht so ganz stimmen kann. Auch in diesem Beitrag ist wieder von einer vorübergehenden Maßnahme die Rede. Es gibt aber nachweislich zahlreiche Fälle, wo die Inobhutnahmen Jahre dauern. Verwunderlich ist auch das die Zeitung schreibt, die Inobhutnahme seien in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen, obwohl laut veröffentlichter Statistik Zahlen der angeblichen Inobhutnahme in den letzten beiden Jahren gesunken sein soll.

Zweifel bestehen auch bezüglich der genannten Gründe für eine Inobhutnahme. Vielleicht hat die Zeitung noch gar nicht mitbekommen, dass es zahlreiche Fälle gibt, wo sowohl die Eltern als auch die Kinder berichten, dass die Inobhutnahmen unbegründet sind und willkürlich erfolgt sein sollen. Zahlreiche Fälle solcher unberechtigten Inobhutnahme haben in der Vergangenheit den Weg in die Presse gefunden. So gibt es mehrere Eltern die nach einer Inobhutnahme nicht nur erfolgreich vor Gericht gegen das Jugendamt geklagt haben, sondern später auch Gutachter und/oder Jugendämter erfolgreich auf Schadensersatz verklagt haben.

Ein großer Teil davon entfällt zwar auf die Gruppe der alleinreisenden minderjährigen Flüchtlingen. Doch selbst wenn man diese Gruppe herausrechnet, stieg die Zahl der Inobhutnahmen zwischen den Jahren 2010 und 2017 von 33.521 auf 38.891 Kinder.

Also auch wenn die offiziellen Zahlen der Inobhutnahme in den Jahren 2017 und 2018 sank, stieg die Zahl von ca. 33.500 auf ca. 38.900 in den Jahren 2010 bis 2017, bei den Kindern die nicht der Gruppe der Flüchtlinge angehören.

Wie lange diese Kinder in Heimen oder Pflegefamilien leben und ob sie überhaupt zu ihren Eltern zurückkehren können, hängt auch von dem Bundesland ab, in dem sie leben. Das ergab die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion, die WELT exklusiv vorliegt.

Hier widerspricht sich die Zeitung schon. War zu Beginn des Beitrags noch von einer „vorübergehenden“ Maßnahme die Rede, so wird hier eingestanden, dass es sich dabei eben nicht immer um eine kurze, bzw. „vorübergehenden“ Maßnahme handelt.
Im Gegenteil. Die WELT berichtet noch:

Im Bundesdurchschnitt konnten 41 Prozent der Kinder und Jugendlichen nach einer vorübergehenden Inobhutnahme wieder zu ihren Erziehungsberechtigten zurückkehren. Diese Quote variiert jedoch erheblich: Während in den Stadtstaaten Hamburg (27 Prozent) und Berlin (30 Prozent) nicht einmal ein Drittel der Kinder innerhalb desselben Jahres wieder in ihre Familie zurückkehren konnte, waren es in Bayern und Mecklenburg-Vorpommern immerhin 46 Prozent.

Wenn im Bundesdurchschnitt nur 41 % der Kinder und Jugendlichen nach einer „vorübergehenden“ Inobhutnahme wieder zu den Eltern zurückkehren, kann man natürlich nicht davon sprechen, dass eine Inobhutnahme eine „vorübergehende“ Maßnahme wäre.

Auch hinsichtlich der Dauer der Fremdbetreuung würden „erhebliche regionale Unterschiede“ beobachtet, heißt es in der Antwort der Bundesregierung. Die Dauer von Inobhutnahmen ohne die Fälle aufgrund einer unbegleiteten Einreise sei zwischen den Jahren 2010 und 2016 bundesweit von durchschnittlich 24,8 Tagen auf durchschnittlich 35,7 Tage gestiegen. Dabei werde der Durchschnittswert allerdings „stark durch Einzelfälle mit besonders langer Dauer beeinflusst“.

Leider geht die Zeitung auf die regionalen Unterschiede nicht näher ein. Wenn jedoch in den Jahren 2010-2016 die durchschnittliche Dauer von 24,8 Tage auf 35,7 Tage gestiegen ist, bedeutet dies einen Anstieg um fast 50 %.
Zudem hänge die Dauer der Inobhutnahme mit dem Alter der betroffenen Minderjährigen zusammen:

„Je jünger, desto länger dauern im Durchschnitt die Inobhutnahmen.“ Zur Erklärung der gestiegenen Dauer lägen allerdings „keine ausreichenden Forschungserkenntnisse vor“.

Eigentlich sollte man ja denken, dass ältere Minderjährige länger wegbleiben würden, weil die Probleme im Elternhaus durch die Pubertät zunehmen. Tatsächlich jedoch ist es genau umgekehrt, kleine Kinder, die ihre Eltern noch viel dringender brauchen, als pubertierende Jugendliche, werden von den Jugendämtern länger weggenommen, als ältere Jugendliche.

Eltern denen man die Kinder anscheinend bzw. auch offensichtlich willkürlich weggenommen hatte, haben eine Erklärung dafür warum das so ist.

Ältere Jugendliche können sich besser gegen Willkürmaßnahmen von Jugendämtern wehren, und sind gleichzeitig für die Kinder-und Jugendhilfeindustrie weniger wert, weil man diese nicht so lange in Obhut lassen kann, wie kleine Kinder, die sich zudem noch weniger gegen die Maßnahmen von Jugendämtern und der Kinder-und Jugendhilfeindustrie zur Wehr setzen können. Mit kleinen Kindern kann man einfach viel mehr und problemloser Kasse machen.

„In der Kinder- und Jugendhilfe fehlt es an einer übergeordneten Instanz, die Jugendämter berät und ihnen zur Seite steht“, kritisierte der bayerische FDP-Vorsitzende und Bundestagsabgeordnete Daniel Föst. „Jugendämter machen in der Regel einen sehr guten Job, aber die Standards zwischen den einzelnen Bundesländern sind sehr unterschiedlich.“ Zudem gebe es keine flächendeckende wissenschaftliche Erhebung zu Inobhutnahmen in Deutschland.

Es ist wohl als politische Floskel zu bezeichnen, wenn ein Bundestagsabgeordneter meint, Jugendämter würden in der Regel einen sehr guten Job machen, aber gleichzeitig feststellt, dass die Standards zwischen den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich sind. Das muss doch wohl als Widerspruch angesehen werden. Wenn die Rückkehr von Kindern zu den Erziehungsberechtigten zwischen 27 % und 46 % liegt, und dies nicht an den Eltern oder den Kindern liegt, sondern daran liegt in welchem Bundesland man lebt, kann man wohl kaum davon ausgehen, dass Jugendämter in der Regel einen sehr guten Job machen würden.

Die FDP fordere deshalb ein „zentrales, unabhängiges Kompetenzzentrum, das Richtlinien definiert und als Kooperationspartner der Jugendämter zur Verfügung steht“. Bund und Länder hätten derzeit kaum Einblick in die Strukturen und Prozesse vor Ort. „Wir brauchen hier dringend mehr Transparenz und einheitliche Berichtswege“, so Föst. „Die Politik darf nicht immer erst dann handeln, wenn erneut ein tragischer Fall öffentlich bekannt wird.“

Erstaunlich, dass ein Politiker zugibt, dass weder Bund noch Länder einen Einblick in die Strukturen und Prozesse bei den Jugendämtern haben, aber dann gleichzeitig die Floskel verbreitet, dass Jugendämtern in der Regel angeblich einen sehr guten Job machen würden. Das passt wohl kaum zusammen.

Die Inobhutnahmen sollen in den Jahren 2017 und 2018 rückläufig gewesen sein. Rechnet man unbegleitete minderjährige Flüchtlinge raus, dann sollen die Inobhutnahmen bei deutschen Kindern in den Jahren 2010 bis 2017 dennoch gestiegen sein.

Für 2018 zeigt die Statistik einen Rückgang auf 52.590 Inobhutnahmen. Die Statistik für Kindeswohlgefährdung zeigt aber ein anderes Bild.

2017 sollen weniger Kindeswohlgefährdungen festgestellt worden sein, obwohl mehr Fälle geprüft wurden.

PresseJugendämter haben 2017 häufiger geprüft, aber weniger Kindeswohlgefährdungen festgestellt

Demnach soll der Rückgang 0,1 % betragen, obwohl es 4,6 % mehr geprüfte Fälle gab.

Pressemitteilung Nr. 344 vom 13. September 2018

WIESBADEN – Die Jugendämter in Deutschland führten im Jahr 2017 rund 143 300 Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls (Gefährdungseinschätzungen) durch. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, entsprach dies einem Anstieg um 4,6 % gegenüber dem Vorjahr. Trotz steigender Zahl der Verfahren wurden 2017 etwas weniger Kindeswohlgefährdungen festgestellt als 2016 (-0,1 %), nämlich gut 45 700 Fälle. …

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2018/09/PD18_344_225.html

Wenn es 143 300 geprüfte Fälle gab, dann dürfte es auch mindestens so viele Meldungen über angebliche Kindeswohlgefährdungen gegeben haben. Das ist natürlich bedenklich,  wenn mehr als 2/3 der gemeldeten Fälle unzutreffend waren.

Am häufigsten machten Polizei, Gericht oder Staatsanwaltschaft das Jugendamt auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung aufmerksam, und zwar bei 23,4 % der Verfahren. Bei 13,5 % kamen die Hinweise von Schulen oder Kindertageseinrichtungen, bei 11,2 % waren es Bekannte oder Nachbarn. Gut jeden zehnten Hinweis (10,6 %) erhielten die Jugendämter anonym.

Nicht genannt wurden hier die Jobcenter. Besonders Jobcenter und Polizei sind dafür bekannt, dass sie durch ihr Handeln erst für eine mögliche Kindeswohlgefährdung sorgen. So gibt es z. B. Meldungen, dass Jobcenter erst Leistungen streichen, und dann das Jugendamt informieren, weil durch die Streichung der Leistung nun eine Kindeswohlgefährdung eingetreten sein könnte.

Ähnlich treibt das die Polizei. Es gibt mehrere Meldungen, dass die Polizei bei Hausdurchsuchungen die ganze Wohnung auf den Kopf stellen. Danach wird das von der Polizei angerichtete Chaos fotografiert, und dann  die Fotos an das Jugendamt geschickt und eine Kindeswohlgefährdung behauptet. Das ist schon ziemlich pervers.

Völlig anders sieht das für 2018 aus. Während es 2017 noch einen leichten Rückgang von 0,1 % gegeben haben soll, sollen die Zahlen dann 2018 wieder drastisch angestiegen sein.

Pressemitteilung Nr. 337 vom 6. September 2019

Kindeswohlgefährdungen

Im Jahr 2018 haben die Jugendämter in Deutschland bei rund 50.400 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Das waren 10 % oder rund 4.700 Fälle mehr als im Vorjahr. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, ist dies nicht nur der höchste Anstieg, sondern auch der höchste Stand an Kindeswohlgefährdungen seit Einführung der Statistik im Jahr 2012. Insgesamt prüften die Jugendämter rund 157.300 Verdachtsfälle im Rahmen einer Gefährdungseinschätzung.

Die Meldungen bzw. Verdachtsfälle stiegen von 143.300 auf 157.300. Wieder waren über 2/3 der Fälle unbegründet. Unbegreiflich bleibt aber, warum es nach einem Rückgang von 0,1 % in 2017 im Jahr 2018 einen so deutlichen Anstieg von 10% gab.

Möglicherweise hat das weniger mit den Kindern, Jugendlichen und Eltern zu tun, sondern mehr mit freigewordenen Plätzen in den Kindereinrichtungen.

Die Jugendämter sind verpflichtet, sowohl bei akuten als auch bei latenten Kindeswohlgefährdungen mit Hilfen oder Schutzmaßnahmen zu reagieren: So wurden in 20 % beziehungsweise 10 100 aller 50 400 akuten und latenten Fälle von Kindeswohlgefährdung das Familiengericht eingeschaltet. In 15 % aller Fälle (7 800) wurden die Betroffenen zu ihrem Schutz vorläufig vom Jugendamt in Obhut genommen.

Wie jetzt? Es gab 7.800 Fälle von Inobhutnahmen wegen Kindeswohlgefährdung, warum hat man dann die anderen Kinder in Heime und Pflegefamilien gesteckt?

Zur Erinnerung, 2018 gab es insgesamt 52.590 Inobhutnahmen. Zieht man davon die 7.800 Inobhutnahmen wegen Kindeswohlgefährdung ab, dann bleibt eine ungeklärte Differenz von 44.790 übrig die es zu erklären gäbe.

PROGRAMMTIPP: SPIEGEL-TV Magazin

Heute (Montag 02.09.2019) kommt auf RTL um 23:25 Uhr die Sendung SPIEGEL-TV Magazin. In der Sendung soll auch ein Beitrag über Kindesmisshandlungen in Rumänien gesendet werden.
Die Jugendhilfeeinrichtung WILDFANG GmbH betreibt dort eine Einrichtung für Kinder, die von deutschen Jugendämtern ins Ausland verbracht werden, mit der Begründung, dass diese Kinder in Deutschland nicht erziehungsfähig wären.
Bereits seit 2009 soll es Hinweise geben, dass es bei der Einrichtung in Rumänien zu Kindesmisshandlung kam. Jetzt wurden in Rumänien 3 Personen verhaftet.

Pflegekind (1) aus Gelsenkirchen getötet! 12 Jahre Haft für Pflegevater

Hagen/Plettenberg – Nach dem Tod des Pflegekind Ayden (1) in Plettenberg hat das Hagener Schwurgericht den Pflegevater wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt. Das Gericht zeigten sich überzeugt, dass der Heizungsbauer Sven S. (30) das Kind am 2. Januar 2019 heftig geschüttelt und mit einem Staubsaugerrohr geschlagen hatte. Sven S. hatte im Prozess das Schütteln seines Pflegesohns eingeräumt. An weitere Übergriffe könne er sich nicht erinnern. Ayden kam als Frühgeburt auf die Welt, und hatte eine Fehlstellung der Luftröhre. Schon früh waren Operationen nötig. Der Kleine war deshalb entwicklungsverzögert, bedurfte besonderer Pflege und Zuwendung.  Wegen der Entwicklungsverzögerung hatte das Jugendamt Gelsenkirchen den Eltern das Kind weggenommen, und in eine Pflegefamilie nach Plettenberg gesteckt. Am 24. August 2018 kam Ayden dann in die Familie des Heizungsbauers nach Plettenberg. Allerdings konnte Sven S. sich nicht lange um den Jungen kümmern, weil er am 6. September 2018 einen Herzinfarkt erlitt, als der gerade das Kind versorgte. „Mit Sicherheit hat der Angeklagte morgens nicht im Traum daran gedacht, wie dieser Tag zu Ende gehen wird.“ So begann Marcus Teich, der Vorsitzende der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Hagen, seine Urteilsverkündung. Teich: „Zwischen Weihnachten und Neujahr hatte der Angeklagte Urlaub. Allerdings war die Heizung kaputt und die Reparatur kostete viel Zeit. Er war nach dem Herzinfarkt aber nicht mehr so stark körperlich belastbar, musste sich laut Erzählungen aber nach der Arbeit noch um Kind und Haushalt kümmern, weil seine Frau schwanger war und Angst vor einer weiteren Fehlgeburt hatte.“ Richter Teich schildert zum Tattag am 2. Januar unter anderem, dass Sven S. wieder hätte arbeiten müssen, obwohl er Urlaub eingetragen hätte. Der Arbeitstag sei stressig gewesen. Ayden hätte sich abends nicht füttern lassen wollen. „Dann hat er das Kind mit nach oben genommen und in sein Zimmer gelegt. So war es auch mit der Lebenshilfe abgesprochen. Er sollte dann wieder eintreten, wenn sich der Junge beruhigt.“ Er habe dann einen Ofen gereinigt. In dieser Situation verstopfte der Staubsauger. Was dann passierte, ließe sich nicht genau aufklären. Teich: „Der Junge schrie weiter, nach Auffassung der Kammer war der Angeklagte Stress ausgesetzt und hat die Nerven verloren. Er hat dann die Wut, den Frust über die ganze Situation an dem Kind ausgelassen. Er hat das Kind massiv geschüttelt. Über das Schütteln hinaus gab es massive stumpfe Gewalt gegen den Kopf des Kindes. Mindestens fünf Mal mit zwei schweren Verletzungen, an den der Junge auch gestorben ist. In einem Fall hat er den Jungen mit dem Endstück des Staubsaugerrohres geschlagen. Der Angeklagte hat den Tod des Kindes billigend in Kauf genommen.“ Sven S. sei dann mit dem Kind wieder runter zu seiner Frau gegangen, habe ihr nicht gesagt, was passiert war. Arndt Kempgens (50) vertrat die leiblichen Eltern im Prozess in Hagen. Kempgens nach dem Urteil: „Das harte Urteil mit 12 Jahren grenzt ja schon fast an eine lebenslange Freiheitsstrafe. Das wird den Eltern das Kind nicht zurückbringen. Jetzt kann aber die Aufarbeitungsphase beginnen. Der Richter hat ja sehr deutlich gemacht, dass auch das Nachtatverhalten ausschlaggebend für das Urteil war, weil er danach nichts dafür getan hat, die Schmerzen und das Leid des Kindes zu lindern.“

E-Mail an die Polizei Bochum

Diese E-Mail von Herrn Schreiber ging am 20.1.2017 an die Polizei Bochum, weil es zuvor einen Einsatz in Bochum wegen Herrn Schreiber gab. Eine Mitarbeiterin einer Firma aus dem Lichtenberger-Clan hatte die Polizei gerufen, weil Herr Schreiber mit seiner Lautsprecheranlage in Bochum Aufklärung über den SPD-Stadtrat Lichtenberger betrieb.

Sehr geehrter Herr Berger,

mir liegt inzwischen der Einsatzbericht vor.

Ich darf daran erinnern, dass damals am Einsatzort durch die Polizei fälschlicherweise behauptet wurde, es sei verboten Polizisten zu filmen/fotografieren.

Nun wundere ich mich, dass in dem Bericht auch noch fälschlicherweise behauptet wird, ich hätte angeblich gegen die Einstweilige Verfügung des LG Essen verstoßen. So einen Unsinn kann doch nur behaupten, wer die EV des LG Essen nicht kennt. Bei der EV, die zwischenzeitlich im Eilverfahren und Hauptsacheverfahren, wieder aufgehoben wurde, auch wenn
Lichtenberger hier noch immer rumzappelt, und sein „Glück“ beim OLG erneut versucht, ging es nie darum, dass ich mich über den SPD-Stadtrat LICHTENBERGER nicht mehr äußern, oder negativ äußern
dürfte, sondern ausschließlich um die Verbreitung eines „Wahlplakats“.

Diese Mail, und das Schreiben dient also zu ihrer Reflexion der
damaligen Begegnung, und der Reflexion ihres Berichts. Immerhin geht der gegnerische Anwalt hin, und verdreht die Aussage im Polizeibericht dahingehend, dass die Polizistin Duhme in dem gesehen Video angeblich gesehen/gehört haben will, dass ich gegen die EV des LG-Essen verstoßen hätte.

Das habe ich nicht, zu keiner Zeit, diese falsche Behauptung kann von Frau Duhme nur getätigt worden sein, weil ihr die EV des LG-Essen nicht bekannt war.

In dem Bericht wird behauptet, dass der LG-Beschluss und das Handy-Video nachgereicht werden sollte. Hierzu gibt es einige Fragen.

1. Liegt die EV des LG-Essen inzwischen vor?

2. Liegt das Video inzwischen vor?

3. Wird auch noch jetzt die falsche Behauptung aufrecht erhalten, dass ich gegen die EV des LG-Essen verstoßen hätte, und womit wird das begründet?

Mit freundlichem Gruß

SZ: In fremden Händen – ungekürzt Ursula K/Koch

In fremden Händen

Jugendämter greifen zunehmend in Familien ein und bringen Kinder in Heimen oder Pflegefamilien unter. Manche Entscheidungen der Ämter sind verheerend – und wer einmal in die Mühlen geraten ist, kommt so leicht nicht mehr heraus. Sechs Leidensgeschichten.

• Von: Katrin Langhans

• Rainer Stadler

  • In Deutschland gibt es rund 600 Jugendämter. Sie sind kommunale Behörden und sollen sicherstellen, dass Kinder geborgen und gesund aufwachsen. Sie planen Spielplätze, sie beraten Jugendliche, die sich beim Einstieg ins Berufsleben schwertun, sie unterstützen Eltern bei der Erziehung. Das Jugendamt soll aber nicht nur helfen, sondern auch kontrollieren, dass Kinder in ihren Familien nicht vernachlässigt oder misshandelt werden. Andernfalls kann es eine Inobhutnahme verfügen: Das Kind wird aus seiner Familie genommen und in einer Pflegefamilie oder einem Heim untergebracht. Die Zahl der Kinder, die Jugendämter aus ihren Familien nehmen, steigt: Vor zehn Jahren waren es rund 25 000 Kinder, vergangenes Jahr fast 50 000. In der Öffentlichkeit wird diese Entwicklung oft damit erklärt, dass Eltern mit ihrer Erziehungsaufgabe zunehmend überfordert seien. Es gibt aber Fälle, die eher den Verdacht nähren, dass ein Apparat außer Kontrolle geraten ist: dass Familien, die vielleicht Hilfe bräuchten, mit staatlicher Gewalt schikaniert und auseinandergerissen werden – mit wenig Rücksicht auf Gesetze und auf das Gut, das eigentlich über allem steht: das Kindeswohl.

Thomas Mörsberger — Vorsitzender des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht: Ich werde zunehmend konfrontiert mit Fällen, bei denen in haarsträubender Weise Familien belastet werden durch völlig unberechtigte Interventionen, etwa in Form einer Fremdplatzierung per Inobhutnahme. Und ich spreche nur von Fällen, bei denen das Jugendamt dies auch – natürlich nicht öffentlich – zugegeben hat. Den Optimismus, dass durch massives Eingreifen per se das Gute passiere, kann ich nicht teilen.

Lore Peschel-Gutzeit — Familienrechtsanwältin, ehemalige Justizsenatorin in Hamburg und Berlin: Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt festgestellt, dass sowohl Familiengerichte als auch Jugendämter Kinder oft zu schnell und ohne notwendige Ermittlung von Alternativen in Obhut nehmen beziehungsweise von den Eltern trennen. Und dass sie sich auch bei der Rückgabe von fremd-untergebrachten Kindern an die Eltern zögerlich und damit pflicht- und verfassungswidrig verhalten.

Fall 1

 

Ursula K.*, Bremen — Mutter von Faruk*: Als ich schwanger wurde, war ich bereits seit einem Jahr mit Jusuf in einer On-off-Beziehung. Er hat mich oft bedroht und geschlagen, trotzdem hing ich an ihm – emotional und auch finanziell. Zwei Monate vor der Geburt habe ich beim Jugendamt darum gebeten, dass ich in ein Mutter-Kind-Haus gehen darf, um Abstand von ihm zu gewinnen. Ich hatte mich selbst um einen Platz in Hamburg gekümmert. Es fehlte noch eine Zusage, dass die Kosten vom Jugendamt übernommen werden. Stattdessen genehmigte man mir eine Familienhilfe und eine Hebamme. Wird schon, sagte man mir, Sie werden ja jetzt alle eine Familie. Später habe ich aus den Akten erfahren, dass das Jugendamt am nächsten Tag Kontakt zum Krankenhaus aufnahm, wohl um die Inobhutnahme zu planen.

Fall 2

 

Karin E.*, Siegburg — Mutter von Claudia*, 16: Der Klassenlehrer hatte Claudia und mich offensichtlich auf dem Kieker: Claudia war von drei Jungs vor den Schulbus geschubst worden, ich berichtete ihm davon. Statt die Jungs zur Rechenschaft zu ziehen, beschwerte er sich, dass ich Claudia nun mit dem Auto zur Schule brachte. Sie müsse selbstständiger werden. Außerdem sei sie zu dick, sie solle sich mehr bewegen und gesünder essen. Er mobbte sie wiederholt vor der ganzen Klasse, und zog auch über mich vor der Klasse her, weil ich mich wiederholt bei ihm beschwert hatte. Dabei hatte Claudia gute Noten, vor allem in Englisch, in Mathe war sie sogar die Klassenbeste. Ich wandte mich an die Direktorin. Sie sagte: Mobbing gibt es nicht an unserer Schule. Immer öfter hatte Claudia starke Bauchschmerzen, wenn sie zur Schule ging, ihre Fehlzeiten häuften sich, wir waren oft beim Arzt.

Ich war damals selbstständig und privat versichert. Als die Geschäfte schlecht liefen, wollte ich in die gesetzliche Versicherung, wurde aber zunächst nicht aufgenommen. Deshalb zahlte ich die ärztliche Versorgung von Claudia privat, was auch keine nennenswerten Probleme verursachte. Als jedoch die Direktorin davon erfuhr, schaltete sie das Jugendamt ein. Sie erzählte den Mitarbeitern auch, Claudia werde immer unförmiger und dicker.

Fall 3

Ralf S.*, München — Vater von Lisa*: Im September 2012 erlitt meine Partnerin, die Mutter meiner Tochter Lisa, eine heftige psychische Erkrankung. Ich war noch in Trennung und lebte damals noch nicht bei den beiden. Deshalb bekam ich den Zusammenbruch nicht sofort mit. Meine Partnerin wurde in eine Klinik eingeliefert und Lisa vom Jugendamt in ein Heim gebracht. Als ich davon hörte, eilte ich in dieses Heim und stellte mich als Vater von Lisa vor. Dann erfuhr ich, dass sich meine Partnerin von Mördern verfolgt fühlte und mich beschuldigte, ich hätte Lisa missbraucht. Das Amt verwehrte mir sechs Wochen jeden Kontakt zu Lisa.

Fall 4

Linda N., Hannover — Mutter von Anna: Mein damaliger Freund wollte von Anfang an nichts mit Anna zu tun haben. Schon während der Schwangerschaft hatte er gesagt, ich solle das Kind doch abtreiben. Ich hoffte, dass wir doch noch eine Familie werden, aber als Anna eineinhalb Jahre alt war, trennten wir uns. Anna wohnte bei mir, mein Ex weigerte sich, Unterhalt zu zahlen. Nach etwa einem Jahr, er hatte nun eine neue Freundin, änderte sich seine Einstellung schlagartig. Er verlangte mehr Umgang mit Anna. Gleichzeitig verbreitete er Unwahrheiten über uns: Als ich von Hannover wegzog, warf er mir zum Beispiel vor, ich wolle Anna entführen. Er teilte dem Jugendamt mit, Anna werde von mir völlig von der Außenwelt isoliert und wachse ungesund auf. Wir wohnten damals neben einer Apfelplantage, Anna hatte einen Hund und natürlich auch Freunde. Das Gericht beschloss schließlich, das Kind müsse den Vater öfter sehen.

Anna N. (16): Ich weiß, dass ich schon damals nicht gern zu ihm gegangen bin. Seine neue Freundin wollte, dass ich »Mutter« zu ihr sage, darauf hatte ich keine Lust. Außerdem haben sie immer schlecht über meine Mutter und ihre Familie geredet. Ich erinnere mich an ein paar schöne Ausflüge und teure Urlaube mit ihm, aber eben auch daran, dass er mich immer ziemlich unter Druck gesetzt hat. Er war ein fanatischer Sportler und verlangte von mir ständig mehr – dass ich bessere Noten schreibe, abnehme, solche Geschichten.

Fall 5

Guido W.*, Bonn — Vater von Larissa*: Vier Jahre nach der Geburt von Larissa trennten sich die Wege meiner damaligen Partnerin und mir. Larissa wohnte bei ihr, aber ich besuchte sie regelmäßig, wir hatten ein richtig tolles Verhältnis. Das änderte sich, als meine Ex-Partnerin nach einem Schlaganfall aus dem Krankenhaus kam. Ich hatte einen Platz für sie und Larissa in einem Mehrgenerationenhaus organisiert. Aber meine Ex entschied sich, bei einer Freundin einzuziehen. Meine Ex-Partnerin ist nachgewiesenermaßen psychisch krank. Diese Freundin auch. Und sie hat eine Toch-ter, die nach Angaben ihrer Schule Zeichen von Verwahrlosung zeigte. Es wurde zunehmend schwierig für mich, an meine Ex-Partnerin und meine Tochter heranzukommen.

Fall 6

Stefanie R., Lambrecht / Pfalz — Pflegemutter von Luca: Luca hatte einen schwierigen Start ins Leben. Im Alter von vier Wochen erkrankte er an Lungenentzündung und Keuchhusten. Das hat ihn fast das Leben gekostet. Er lag fast vier Wochen im Koma, mehrere Monate auf der Intensivstation, und war deshalb in seiner Entwicklung verzögert. Ich betreue zusammen mit einer Kindergärtnerin seit Jahren Kinder, die sehr viel Pflege brauchen. Als Luca mit acht Monaten im November 2008 zu uns kam, musste er mit Sauerstoff versorgt werden und war an einen Monitor angeschlossen, der seine Lungenwerte überwachte und bei jeder Abweichung von den Normwerten einen piepsenden Alarm auslöste, auch nachts.

Die Mutter, die noch drei andere Kinder hatte, war mit Luca von Anfang an überfordert. Den Vater, der auch noch vier weitere Kinder hatte, beschuldigte sie, er sei ihr gegenüber gewalttätig gewesen. Sie hatte ihn deswegen angezeigt. Beide Eltern haben sich in den ersten Jahren kaum erkundigt, wie es Luca geht, oder ihn gar besucht. Sie hatten, wie es schien, genug andere Probleme.

Johannes Streif — Kinder- und Jugendpsychologe, Gerichtsgutachter: Viele Eltern erleben das Jugendamt als Kontrolle und nicht als Hilfe. Das hängt viel mit dem Verhalten der Jugendamtsmitarbeiter zusammen und ist bedauerlich: Die meisten Eltern sind in Situationen, in denen sie ihre Kinder vernachlässigen oder misshandeln, einfach überfordert. Erleben diese Eltern das Jugendamt nur als Kontrolle und Machtfaktor, werden sie sich in der Not nicht mehr an dessen Mitarbeiter wenden. So wird wirkungsvolle Hilfe verhindert, die viel Leid und Misshandlung in den Familien vermeiden könnte.

Hans-Christian Prestien — ehemaliger Familienrichter: Das Jugendamt sieht sich einer Gemengelage von Aufgaben gegenüber, die für die Mitarbeiter kaum unter einen Hut zu bringen ist. Die Behörde soll einerseits Eltern beraten und ihnen helfen. Andererseits soll sie gegebenfalls Kind und Eltern durch eine Inobhutnahme ohne vorherige richterliche Überprüfung oder Anordnung voneinander trennen. Dafür reicht, dass die Mitarbeiter in quasi richterlicher Funktion eine Situation als »Gefahr« für das Kind einschätzen. Eine richterliche Kontrolle findet auch im Nachhinein dann nicht statt, wenn die betroffenen Eltern gegen dieses Verfahren keinen Einspruch erheben – was sie oft nicht tun, weil sie ohnehin keine Chance sehen.

Klaus-Uwe Kirchhoff — Sozialpädagoge, Verfahrensbeistand: In manchen Städten, zum Beispiel in Hamburg und Bremen, hat ein Jugendamtsmitarbeiter hundert Fälle gleichzeitig zu bearbeiten. Dieser Notstand führt dazu, dass viele Jugendamtsmitarbeiter nicht mehr ihr Büro verlassen und in ihren Berichten Defizite von Leuten – also meistens Eltern – beschreiben, die sie noch nie gesehen haben.

Uwe Jopt — Professor für Psychologie, Gutachter: Tragödien wie der Fall Kevin in Bremen oder der Fall Chantal in Hamburg, die massive Kritik an den Behörden nach sich zogen, haben natürlich dazu beigetragen, dass die Jugendämter heute lieber zu früh eingreifen als zu spät. Das Problem ist allerdings, dass viele Ämter äußerst zurückhaltend sind, eine Herausnahme von Kindern wieder rückgängig zu machen. Obwohl die höchsten Gerichte herausgestellt haben, dass die Rückführung der Kinder in ihre Familien das oberste Ziel amtlichen Handelns sein sollte.

Reinhard Wiesner — Rechtswissenschaftler, langjähriger Ministerialrat im Bundesfamilienministerium:
Das Recht hat hohe Hürden errichtet, bevor der Staat in das Sorgerecht der Eltern eingreifen darf. Zum einen muss das Kindeswohl gefährdet sein. Das ist aber schon die erste Schwierigkeit: Was bedeutet Gefährdung des Kindeswohls? Das lässt sich ja nicht wie mit einem Fieberthermometer messen. Die Kindeswohlgefährdung allein reicht aber noch nicht. Gericht und Behörden müssen auch nachweisen, dass die Eltern aller Voraussicht nach nicht in der Lage sind, diese Gefährdung abzustellen. Die Gerichte und Behörden müssen also zusätzlich eine Prognose abgeben. Das birgt die Gefahr, dass Entscheidungen getroffen werden können, die sich im Nachhinein als falsch erweisen.

Ursula K., Bremen — Mutter von Faruk (Fall 1): Mein Sohn Faruk wurde am 26. Mai 2012 um 1:35 Uhr geboren. Fünf Minuten später hat man ihn mir weggenommen. Ich erfuhr nichts, keine Größe, kein Gewicht, die Ärzte sagten nur, er müsse schnell auf die Kinderintensivstation. Als ich nachts um fünf zur Pforte lief, um nach ihm zu sehen, ließ man mich nicht rein. Am nächsten Morgen um elf Uhr kam ein Mann vom Jugendamt Vechta. Er eröffnete das Gespräch mit den Worten: Wir haben Ihr Kind in Obhut genommen. Ich fragte ihn: Warum? Er schüttelte nur den Kopf: Frau K., wie wollen Sie das Ruder nur wieder rumreißen? Ich war fassungslos, dass man mir mein Kind wegnimmt, bevor ich überhaupt als Mutter hätte versagen können. Vor Gericht habe ich später erfahren, dass das Jugendamt befürchtete, mein Freund würde dem Kind etwas antun.

Karin E. — Mutter von Claudia (Fall 2):
Das Jugendamt beanstandete, Claudia sei zu unselbstständig und habe zu hohe Fehlzeiten in der Schule. Ich solle Erziehungshilfen annehmen. Dass Claudia in der Schule gemobbt wurde, hat die Sachbearbeiterin nicht interessiert. Ich lehnte die Erziehungshilfe ab, weil ich schon eine andere Tochter allein großgezogen hatte, die heute als Anwaltsgehilfin arbeitet. Gut, dann sehen wir uns vor Gericht, sagte die Frau vom Jugendamt.

Ralf S. — Vater von Lisa (Fall 3):
Sechs Wochen nach Einlieferung in die Klinik war meine Partnerin medikamentös gut eingestellt. Sie fühlte sich nicht mehr von Mördern verfolgt und zog sämtliche Vorwürfe gegen mich zurück. Anfang November 2012 sprachen wir mit der Heimleitung und wollten wissen, wann wir Lisa zurückbekommen. Aber wir bissen auf Granit. Man erklärte uns, dass Lisa ein Jahr im Heim bleiben werde. Wir konnten das nicht verstehen, schließlich war Lisa doch nur wegen der Erkrankung meiner Partnerin ins Heim gelangt.

Trotz wiederholter Nachfrage war auch das Jugendamt nicht bereit, einen Grund zu nennen, warum meine Tochter nicht zu mir zurückkommen sollte – ich war immerhin der rechtmäßige Vater, und von mir war nie eine Kindeswohlgefährdung ausgegangen. Als meine Anwältin eine Antwort verlangte, entgegnete ihr der Leiter des katholischen Heims: Sie sind ja gar nicht so schlicht, wie Sie aussehen.

Meine Partnerin und ich hatten schon früh den Eindruck, dass es um finanzielle Interessen ging. Bei der Einsicht der Akten fanden wir dann ein Dokument, aus dem hervorging, dass Lisa nicht nur ein Jahr im Heim bleiben sollte, wie man uns gesagt hatte, sondern sogar zwei Jahre. Als voraussichtliche Kosten für die Unterbringung waren 150 000 Euro veranschlagt. Das Heim hatte also handfeste Gründe, unsere Tochter von ihren Eltern zu entfremden und so lange wie möglich zu behalten.

Anna N. (Fall 4): Als ich in die Pubertät kam, hat mich mein Vater zunehmend wegen meines Äußeren kritisiert. Einmal regte er sich auf, dass ich schon einen BH trug. Und dann hat er mir auch mal von hinten an die Brust gefasst. Ich habe geschrien, er solle sofort damit aufhören. Dieser Vorfall war anschließend Thema einer Routine-Untersuchung durch meine Ärztin: Sie fragte mich, ob ich schon mal über den Tod nachgedacht habe. Ich sagte Ja. Und über Suizid? Ich hatte mich zu der Zeit gerade heftig mit meiner Mutter gestritten und sagte: Klar, auch. Daraus schloss die Ärztin, ich sei suizidal. Sie sagte meiner Mutter, sie solle mich umgehend in eine psychiatrische Klinik bringen.

Linda N. — Mutter von Anna: In der Klinik sagte der leitende Arzt nach der Untersuchung: Vergessen Sie mal Ihre Tochter, die bekommt jetzt einen Reset, damit sie ihre beschissene Vergangenheit vergisst. Ich fragte ihn: Wovon reden Sie eigentlich?

Anna N.: Die haben tatsächlich Reset gesagt. Und dass sie mich neu programmieren wollten.

Linda N.: Ich habe sie sofort herausgeholt, um sie von einer anderen Psychologin untersuchen lassen. Ihr Befund: Das Kind hat absolut gar nichts. Trotzdem hat uns der Vater beim Jugendamt angeschwärzt und forderte, mir das Sorgerecht zu entziehen. Das Jugendamt ist voll darauf angesprungen, das Gericht ebenso: Eine Psychologin wurde beauftragt, um mich und meine Tochter zu untersuchen. Sie kam zum Schluss, wir hätten eine symbiotische Beziehung, Anna könne sich bei mir nicht richtig entwickeln.

Guido W. — Vater von Larissa (Fall 5): Von verschiedenen Seiten wurde mir zugetragen, dass Larissa in ihrer neuen Um- gebung verwahrloste. Ihre Noten in der Schule brachen ein, im Winter kam sie mit kaputten Sandalen zur Schule, völlig verdreckt. Auch ihre Klassenlehrerin machte sich Sorgen. Weil meine Ex-Partnerin nicht mit mir oder der Lehrerin über Larissa reden wollten, wandte ich mich ans Jugendamt. Die Klassenlehrerin meldete sich dort ebenfalls. Doch niemand im Amt wollte sich ernsthaft mit uns unterhalten. Obwohl das Gericht beschlossen hatte, dass mich meine Tochter regelmäßig besuchen sollte, ließ meine Ex-Partnerin alle Umgänge platzen. Ich bekam Larissa nicht mehr zu Gesicht, aber das Jugendamt unternahm nichts. Es setzte sich aber dafür ein, dass mir vor Gericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht für meine Tochter entzogen wird – mit Erfolg.

In den nächsten Monaten spitzte sich die Angelegenheit stark zu: Die Tochter der Frau, mit der Larissa und meine Ex-Partnerin zusammenwohnten, unternahm mehrere Selbstmordversuche. Daraufhin äußerte auch Larissa in einer SMS an einen Mitschüler Suizidgedanken. Die Schule, die mit unserem Fall betraute Richterin und ich: Wir alle drängten das Jugendamt, tätig zu werden. Die Reaktion war eine Risikoeinschätzung des Amts, voller Fehler und mit der Entwarnung: In beiden Fällen be-stehe keinerlei Gefahr. Die Kinder seien von ihren Müttern bestens betreut.

Stefanie R. — Pflegemutter von Luca (Fall 6): Zu unserer Freude und zum Erstaunen der Behörden und Ärzte entwickelte sich Luca sehr gut bei uns. Mitarbeiter des Jugendamts sagten mir, es wäre das Beste für den Jungen, wenn er bei uns bleibt. Anfang 2011 wurde allerdings das Jugendamt umstrukturiert, die Mitarbeiter, die unseren Fall betreut hatten, gingen, andere kamen. Außerdem wurde Lucas Fall an einen externen Jugendhilfeträger ausgelagert. Ich merkte schnell, dass die Mitarbeiterin dieses Trägers bestrebt war, Luca in seine Herkunftsfamilie zurückzuführen – obwohl die Eltern mir gegenüber nie geäußert hatten, dass sie Luca gern zurückhätten. Zudem schrie Luca vor den Besuchsterminen seiner Eltern oft und kam dann völlig verweint zurück. Leider schwenkte auch das Gericht 2012 auf den neuen Kurs ein. Luca lebte damals schon drei Jahre bei uns. Natürlich war er mir ans Herz gewachsen. Ich appellierte, dass Luca bleiben solle, wo es ihm gut ging. Das wurde mir als unprofessionell ausgelegt: Ich sei nicht imstande, das Kind loszulassen.

Klaus-Uwe Kirchhoff — Sozialpädagoge, Verfahrensbeistand: Oft habe ich in Sorgerechtsverfahren den Eindruck: Hier sitzt ein Dutzend Experten, deren einziges Ziel es ist, herauszuarbeiten, wie schlecht die jeweiligen Eltern für ihr Kind sind. Das gilt besonders, wenn die Inobhutnahme bereits erfolgt ist: Das Jugendamt wie auch das Gericht haben dann ja ein großes Interesse, wirklich etwas zu finden, was sie den Eltern vorwerfen können. Sonst hätten sie ein Kind zu Unrecht aus der Familie genommen und quasi eine Menschenrechtsverletzung begangen.

Ursula K. — Mutter von Faruk (Fall 1): Am 4. Juni, meinem Geburtstag, war die Anhörung vor dem Amtsgericht Vechta. Ich war mir sicher, dass ich meinen Sohn so schnell wiederbekomme, wie man ihn mir weggenommen hatte. Ich war überzeugt, dass das alles ein Missverständnis ist und ich den Kleinen mit zu mir nehmen darf. Stattdessen hat mir das Familiengericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen.

Karin E. — Mutter von Claudia (Fall 2): Im Juli 2013 erhielten wir die Ladung. Je näher der Termin rückte, umso schlechter ging es Claudia. Sie hatte noch nie vor Gericht ausgesagt, außerdem hatte sie Angst, nach längerer Zeit wieder ihren Vater zu sehen, der auch vorgeladen war. Er hatte uns vor Jahren massiv bedrängt und gestalkt, deshalb war ihm gerichtlich verboten worden, sich uns zu nähern. Ich ging einen Tag vor dem Termin zur Richterin und bat um einen separaten Termin für Claudia, ohne Vater. Die Richterin sagte, das komme nicht in Frage, und setzte das Näherungsverbot einfach außer Kraft. Ich sagte, eine Richterin, die sich so wenig um das Wohl eines Kindes schert, akzeptiere ich nicht. Ich reichte einen Befangenheitsantrag ein.

Der Termin kam tatsächlich nicht zustande, aber das Jugendamt hatte längst beschlossen, mir Claudia wegzunehmen. Es wurde ein neuer Termin angesetzt. Die Richterin fragte, warum ich keine Krankenversicherung habe. Ich sagte, die würde monatlich 1300 Euro kosten, das könne ich mir im Moment nicht leisten. Die Richterin sagte, Claudia sei oft unentschuldigt dem Unterricht ferngeblieben. Ich entgegnete, das sei nicht wahr: Ich hatte der Schule jedesmal ein ärztliches Attest vorgelegt. Die Richterin winkte ab und sagte, die Fehlzeiten meiner Tochter seien zu hoch. Ob ich damit einverstanden sei, dass sie jetzt vom Jugendamt untersucht wird. Als ich ablehnte, sagte die Richterin: Gut, dann entziehen wir Ihnen das Sorgerecht. Ich war perplex. In der Ladung war vom Sorgerecht keine Rede gewesen, deshalb hatte ich mir auch keinen Anwalt genommen. Aber die Entscheidung war eh schon vorher gefallen. Die Richterin brachte den fertigen Beschluss bereits zur Verhandlung mit, und noch bevor sie ihn verlas, tauchten zwei Mitarbeiter des Jugendamts in der Schule auf, um meine Tochter mitzunehmen.

Johannes Streif — Kinder- und Jugendpsychologe, Gerichtsgutachter: Leider ist es gängige Praxis, Kinder nach einer Inobhutnahme für mehrere Tage oder Wochen von ihren Eltern zu isolieren. Es heißt dann, sie sollen sich erst mal auf ihr neues Leben einstellen. In Wirklichkeit hilft diese Praxis nur den Mitarbeitern der Jugendhilfe, indem sie es Pflegefamilien und Heimen leichter macht, da sie sich zunächst einmal nicht mit den leiblichen Eltern auseinandersetzen müssen. Oft fürchtet man, Kontakte zu den Eltern machten die Kinder rebellisch oder traurig und verhinderten die Akzeptanz der Fremdunterbringung. Diese Praxis ist ein Unding! Die Kinder sollen sich mit den Gründen der Fremdunterbringung auseinandersetzen. Sie sollen wissen, dass es ihre Eltern noch gibt, dass die Eltern sich für die Kinder interessieren, auch, dass sie darum kämpfen, die Kinder wieder zu sich zu holen. Pflegeeltern und Betreuer müssen das aushalten.

 

Lore Peschel-Gutzeit — Familienrechtsanwältin, frühere Justizsenatorin: Im Paragraf 42 des Achten Sozialgesetzbuches ist klipp und klar festgehalten, dass dem Kind bei einer Inobhutnahme unverzüglich die Möglichkeit zu geben ist, einen Menschen seines Vertrauens zu benachrichtigen. Aber die Jugendamtsmit-arbeiter haben leider oft große Mühe, den gesetzlichen Vorgaben zu folgen.

Karin E. — Mutter von Claudia (Fall 2): Meine Tochter wurde eine Woche in einer Klinik zwangsuntersucht. Dann kam sie in eine Pflegefamilie. Sie hatte während dieser Zeit absolutes Kontaktverbot; ich wusste nicht, wo sie ist. Sie durfte weder mich anrufen noch ihren heißgeliebten Großvater, der in dieser Zeit Geburtstag hatte. Am 2. Dezember gab es dann ein Gespräch beim Jugendamt, ein Jugendhilfeplangespräch. Als Claudia mich sah, brach sie zusammen. Es ging ihr elend. Ich erfuhr, dass sie fünfzig Kilometer von ihrem Zuhause in einer Pflegefamilie untergebracht war. Dort sollte sie dauerhaft bleiben, damit sie die Möglichkeit habe, sich selber zu entfalten, wie das Jugendamt es ausdrückte. Sie wohnte nun zwei Stunden entfernt von ihrer Schule. Weil sich der Bus im Winter oft verspätete, erwog das Jugendamt, dass Claudia erst zur zweiten Unterrichtsstunde erscheinen müsse. Und das, nachdem man mir vorgeworfen hatte, meine Tochter habe so hohe Fehlzeiten in der Schule!

Anna N. (Fall 4): Am 21. Oktober 2013 hatten wir in der vierten Stunde Politik, da klopfte es an der Klassentür: Es waren zwei Frauen vom Jugendamt. Sie holten mich aus der Klasse raus und sagten: Wir haben hier einen Gerichtsbeschluss, du kommst ins Heim. Als ich fragte, ob ich meine Mutter verständigen und mich von meiner Klasse verabschieden könne, sagten sie: Nein, dazu ist jetzt keine Zeit.

Linda N. — Mutter von Anna: Die Nachricht von meinem Anwalt, mir sei das Sorgerecht für Anna entzogen worden, hat mich wie ein Schlag getroffen. Ich bin mit meiner Mutter zum Jugendamt, um zu erfahren, warum. Die zuständige Mitarbeiterin sagte, man sei zur Einschätzung gekommen, ich könne zusammen mit Anna einen erweiterten Suizid begehen. Ich hab die Frau angeguckt und gesagt: Wie kommen Sie dazu? Sie kennen mich doch gar nicht!

Mir wurde erklärt, dass ich ab sofort keinen Anspruch mehr auf Unterhalt und Kindergeld habe, dafür aber für den Heimplatz von Anna zahlen müsse. Ich sagte, dass ich für Anna gern ein paar persönliche Sachen und Klamotten zusammenpacken wollte. Die Frau vom Jugendamt entgegnete, das sei nicht nötig, das könne man ja alles kaufen. Da platzte mir der Kragen. Ich sagte: Wenn Sie ihr die Sachen nicht bringen, mache ich Sie rund wie einen Buslenker!

Stefanie R. — Pflegemutter von Luca (Fall 6): Am 24. Oktober 2012 stand wieder ein Besuch von Luca bei seinen leiblichen Eltern an. Ihm ging es aber sehr schlecht an dem Tag, also bin ich zum Arzt, habe mir ein Attest geben lassen und ans Jugendamt gefaxt, dass Luca nicht zum Umgangstermin kommen kann. Da es noch mild war, ging ich mit Luca ein paar Schritte auf unserer Straße entlang. Da fuhr ein Auto mit zwei Damen des Jugendamts vor. Luca solle sofort beim Amtsarzt untersucht werden, sagten sie. Sie packten ihn und setzten ihn ins Auto. Das war für lange Zeit das letzte Mal, dass ich ihn gesehen habe.

Ursula Kodjoe — Psychologin, Mediatorin: Der Wille des Kindes sollte erhört werden – je älter die Kinder sind, umso mehr. Sie haben das Recht, sich zu äußern – oder sich auch nicht zu äußern.

Karin E. — Mutter von Claudia (Fall 2): Obwohl die Untersuchung in der Klinik ergeben hatte, dass Claudia psychisch und physisch gesund sei und keine Kindeswohlgefährdung vorliege, bestand das Jugendamt darauf, dass Claudia in der Pflegefamilie bleibt. An diesem Gespräch nahm auch Claudia teil. Sie sagte immer wieder, dass sie zurück zu ihrer Mutter will. Sie klammerte sich an mir fest und weinte unentwegt. Die Mitarbeiter des Jugendamts forderten mich auf zu gehen und drohten mit der Polizei. Ich hörte Claudia noch schreien, nachdem ich den Raum verlassen hatte. Zu Hause klingelte dann das Telefon: das Jugendamt. Ich könne Claudia nun doch zu mir nehmen.

Anna N. (Fall 4): Das mit der symbiotischen Beziehung, die ich angeblich zu meiner Mutter habe, war nicht mehr aus der Welt zu kriegen. Egal mit wem ich sprach, mit meiner Verfahrensbeiständin, mit dem Jugendamt, mit dem Richter – sobald ich sagte, ich will bei meiner Mutter leben, hieß es: Das sagst du doch nur, weil deine Mutter dir das vorgesagt hat. Was ich wollte, hat niemand ernst genommen. Ich kam mir komplett verarscht vor.

Klaus-Uwe Kirchhoff — Sozialpädagoge, Verfahrensbeistand: Wer garantiert eigentlich, dass eine Heimunterbringung wirklich besser ist als das angeblich defizitäre Zuhause? Niemand.Johannes Streif — Kinder- und Jugendpsychologe, Gerichtsgutachter Im Selbstverständnis mancher Mitarbeiter der Jugendhilfe, sei es in Heimen oder im Jugendamt, ist die Ursache der Fremdunterbringung stets das Versagen der Eltern. Diese Sichtweise verleitet dazu, die eigene Funktion und Rolle pauschal gegen die Eltern abzugrenzen, als sei für das Kind alles besser als seine Eltern. Zum Wohl des Kindes ist es jedoch wichtig, tatsächlich anzuerkennen und zu würdigen, dass es leibliche Eltern hat.

Ursula K. — Mutter von Faruk (Fall 1): Als ich die Pflegeeltern zum ersten Mal gesehen habe, dachte ich: Das kann ja wohl nicht wahr sein. Diese Frau, weit über sechzig, soll sich um mein Kind kümmern? Der Mann war sogar noch älter.

Karin E. — Mutter von Claudia (Fall 2): Claudia hatte von ihrem neuen Leben in der Pflegefamilie heimlich Fotos gemacht. Ihr Zimmer lag im Keller und war mit Fliesenboden, einem Bett und einem Fernseher ausgestattet, die Fenster waren vergittert. Es befanden sich noch zwei weitere Pflegekinder im Keller, zum Wohnbereich der Familie selbst hatten sie keinen Zutritt, der Pflegevater wollte ungestört bleiben. Die Matratze in Claudias Zimmer hatte Blutflecken, eine andere Matratze war an der Unterseite angekokelt. Das Schloss in der Zimmertür war halb herausgebrochen. Diese Bilder haben uns gerettet, als das Gericht mir im Frühjahr 2014 erneut das Sorgerecht entziehen wollte. Die Richterin war sichtlich schockiert und ich bekam das Sorgerecht und das Aufenthaltbestimmungsrecht für meine Tochter zurück. Fürs Erste jedenfalls.

Anna N. (Fall 4): Das Heim lag etwas außerhalb von Gifhorn. Ich wurde in mein neues Zimmer geführt: ein Bett, ein Stuhl, ein Tisch, ein Schrank, ein Schreibtisch, das war’s. Das Ganze war in einer Art Wohnung mit Küche und Wohnzimmer, die ich mit fünf Jungs geteilt habe. Mir wurde ja gesagt, ich sei nun im Heim, damit ich mich normal entwickeln kann. Aber wie soll man sich dort normal entwickeln? Wir hatten mehrere Straffällige im Heim, Jungs, zwei Köpfe größer als ich, die Spaß daran hatten, mich mit der Bettdecke fast zu ersticken. Einer hat mir angedroht, mich unter Drogen zu setzen und dann zu vergewaltigen. Und Weihnachten habe ich unter anderem mit zwei Jugendlichen verbracht, die ein paar Wochen später eine Lagerhalle angezündet haben. In der Schule, die ich dort besuchte, war ich natürlich eine Außenseiterin, die Asoziale aus dem Heim. Ich war komplett ausgeschlossen von der Welt, es gab kein Internet, ich konnte niemanden aus der Klasse zu mir einladen oder auch großartig besuchen, weil ich immer früh am Abend im Heim sein musste.

Stefanie R. — Pflegemutter von Luca (Fall 6): Über Umwege erfuhr ich, dass Luca zunächst für zwei Monate in eine Pflegefamilie gekommen war und dann erst zu seinen leiblichen Eltern, die bald darauf nach Kaufbeuren zogen. Es kam, wie ich es befürchtet hatte: Luca fühlte sich in seiner neuen Umgebung überhaupt nicht wohl, die Berichte des dortigen Jugendamts beschrieben ihn als schwer traumatisiertes Kind, das einkotete und mit dem Kot die Wände beschmierte. Er kam in die Psychiatrie und dann in ein Heim, den leiblichen Eltern wurde das Sorgerecht wieder entzogen.Thomas Saschenbrecker — Familienrechtsanwalt Ich habe mir mal die Besuchsordnung des Stasi-Gefängnisses Bautzen durchgelesen. Die war humaner als die meisten Regelungen beim Umgang von Eltern, denen das Sorgerecht entzogen wurde, mit ihren Kindern.

Ralf S. — Vater von Lisa (Fall 3): Trotz wiederholter Bitten durfte ich von November 2012 bis Februar 2013 nur zwei Stunden pro Woche mit meiner Tochter verbringen. Lisa weinte oft und klammerte sich an mich, wenn ich das Heim wieder verlassen musste. Mehrfach musste das Personal sie von mir losreißen. Man wollte Lisa offensichtlich von mir entfremden. Das Heim verlassen, mal in den Zoo gehen oder zum Spielplatz? War mir ohne Begründung untersagt.

Guido W. — Vater von Larissa (Fall 5):
In der Risikoeinschätzung wurde mir vom Jugendamt angelastet, ich sei schuld an Larissas Suizidäußerungen im Dezember 2013. Warum? Weil ich ihr im September eine SMS geschickt hatte: Schatz, ich hab dich lieb, egal, was passiert.

Stefanie R. — Pflegemutter von Luca (Fall 6): Ich konnte durchsetzen, dass ich Luca in seinem Heim in Kempten besuchen durfte. Seine leiblichen Eltern waren einverstanden, sie selbst besuchten ihn nicht mehr. Auch Lucas Vormündin aus dem Jugendamt Kaufbeuren meinte, das könne nur gut sein. Der erste Besuch war im Februar 2015. Luca hat sich sehr gefreut, ich habe ihm vorgelesen und mit ihm gespielt. Bald sagte er, er wolle wieder bei mir wohnen.

Pajam Rokni-Yazdi — Familienrechtsanwalt:
Eltern, die sich in Sorgerechtsverfahren befinden, werden sogar für die Ausübung einfachster Grundrechte bestraft. Wenn sie etwa in ihrer Verzweiflung ihren Fall in den Medien öffentlich machen, haben sie sofort mit Sanktionen durch das Gericht oder das Jugendamt zu rechnen.

Linda N. — Mutter von Anna (Fall 4):
Nach dem Urteil des Oberlandesgerichts, das mir das Sorgerecht entzog, habe ich mich an die Lokalpresse gewandt, die dann auch über den Fall berichtete. Das fand das Jugendamt gar nicht lustig. Mir wurde sofort die Besuchszeit für Anna gekürzt. Selbst an ihrem Geburtstag durfte ich sie nur eine Stunde lang sehen.

Guido W. — Vater von Larissa (Fall 5): Immerhin verfügte das Gericht, dass Larissa eine Therapie machen sollte. Die lief auch ganz gut, die Schule schrieb, dass Larissa sichtbare Fortschritte mache. Allerdings brach meine Ex-Partnerin die Therapie nach zwei Monaten ab, obwohl die Therapeutin warnte, die Ursache für Larissas Suizidäußerung sei noch nicht geklärt. Das Jugendamt unternahm wieder nichts. Ich war fassungslos und bin zu mehreren Zeitungen gegangen, die auch über meinen Fall berichteten. Außerdem kritisierte ich im Internet das Jugendamt Bonn für seine Fehler. Das hatte eine Klage zur Folge. Wenn Kinder aufgrund offensichtlicher Fehler des Jugendamts sterben, wird niemand zur Rechenschaft gezogen. Aber als ich mich kritisch über das Jugendamt äußerte, das in meinem Fall nachweislich versagt hat, wurde mir unter Androhung von einer Geldstrafe bis zu 250 000 Euro und zwei Jahren Haft der Mund verboten. Das soll gerecht sein?

Hans-Christian Prestien — ehemaliger Familienrichter: Wird nicht dem mit Kindern und Jugendlichen befassten Richter seine Unabhängigkeit gerade dadurch genommen, dass ihm die für ein verantwortliches Handeln und Beurteilen notwendige Ausbildung über Kindesentwicklung, medizinische Grundkenntnisse wie Konfliktverläufe und Möglichkeiten der Befriedung vorenthalten bleibt? Obwohl für seine Entscheidungen voll verantwortlich, befindet er sich dadurch in der Situation, mehr oder weniger blindlings die Bewertungen von Dritten wie Jugendamtsmitarbeitern, psychologischen und anderen Sachverständigen oder sogar Verfahrensbeiständen übernehmen zu müssen. Der Richter muss deren subjektiven Meinungen und Bewertungen folgen, ohne zumeist im Ansatz die Möglichkeit zu haben, die jeweiligen Beiträge auf ihre wissenschaftliche Belastbarkeit prüfen zu können.

Karin E. — Mutter von Claudia (Fall 2): Das Gericht ordnete nun an, dass Claudia psychiatrisch untersucht werden müsse wegen ihrer hohen Fehlzeiten in der Schule. Auch eine Therapie wurde erwogen. Aber als die Therapeutin Claudia gleich zu Beginn fragte, warum sie ihren Vater nicht sehen wolle, er sei doch ein Teil von ihr, sie solle nicht so negativ über ihn sprechen – da war Claudias Vertrauen dahin. Claudia sagte zudem, sie wünsche nicht, dass das Jugendamt den Inhalt der Gespräche mit meiner Tochter erfährt. Darüber war die Therapeutin sehr entrüstet.

Später habe ich erfahren, dass die Therapeutin auch mir eine Diagnose gestellt hatte – obwohl sie mich nie untersucht hatte. Sie behauptete, ich leide unter einer wahnhaften und psychotischen Störung. Sie empfahl deshalb, Claudia von mir zu trennen. Als ich das erfuhr, habe ich sofort einen Sachverständigen gesucht, um das Gutachten zu prüfen. Ein Professor für Psychologie bestätigte, das Gutachten sei völlig haltlos. Er sprach sogar von staatlicher Kindeswohlgefährdung, weil das Jugendamt Claudia und mich seit fast zwei Jahren verfolgte. Claudia war wirklich völlig verängstigt. Ständig rechnete sie damit, wieder in der Schule vom Jugendamt abgeholt zu werden.

Linda N. — Mutter von Anna (Fall 4): Die Psychologin, die mir auf sieben Seiten eine symbiotische Beziehung zu meiner Tochter bescheinigte, hatte genau eine Stunde mit mir gesprochen und weder Annas Lehrer noch Freunde, Verwandte oder Bekannte von uns befragt. Dass Anna gut im Gymnasium war und bei einem IQ-Test sogar weit überdurchschnittlich abgeschnitten hatte, dass sie im Jahr vier Wochen allein in Berchtesgaden in einer Kur war und dass wir uns ansonsten tagsüber kaum sahen, weil ich ganztags arbeite – hat die Psychologin alles nicht interessiert.

Uwe Jopt — Professor für Psychologie, Gutachter: Bei manchen Jugendamtsmitarbeitern herrscht die Ansicht vor, dass es eine Mutter, die es einmal nicht hin- gekriegt hat, möglicherweise auch beim nächsten Mal nicht hinkriegt. Die Bereitschaft, ihr das Kind nicht zurückzugeben, ist dann erheblich. Dabei fehlt jede Empathie, jedes Grundgefühl, was Kinder ihren Eltern bedeuten.

Ursula K. — Mutter von Faruk (Fall 1): Nach mehreren Wochen ordnete das Gericht an, dass Faruk wieder zu mir kommt. Etwa zur selben Zeit fand mein Lebens-gefährte Arbeit im Kosovo. Wir zogen um, und ich dachte, jetzt wird alles gut. Aber schon nach wenigen Tagen im Kosovo war klar, dass er mich angelogen hatte. Er hatte nie eine Stelle, sondern nur einen Weg gesucht, um mich wieder zu demütigen. Er ist einfach allein zurück nach Deutschland und hat Faruk und mich ohne Pass zurückgelassen. Erst zwei Monate später habe ich es mit Hilfe der Botschaft und einer guten Freundin geschafft zurückzureisen. Noch am selben Tag, an dem ich bei meiner Freundin ankam, hat das Jugendamt mit Polizeigewalt meinen Sohn ein zweites Mal in Obhut genommen.

Um 14 Uhr fuhren die Autos vor, zwei Mitarbeiter vom Jugendamt waren da, ich sah die Polizisten, die abgesperrte Straße, und wusste Bescheid. Die Beamten trugen geladene Pistolen, das muss man sich mal vorstellen. Ich habe Faruk auf meinem Arm festgehalten und bin hinter den Wäschetrockner gestiegen, um uns zu schützen. Ich wollte ihn nicht wieder verlieren. Die Polizei hat laut gedroht, mich zu Boden zu reißen, wenn ich Faruk nicht hergebe, auch wenn das Kind dabei zu Schaden käme. Da habe ich ihn abgegeben.

Karin E. — Mutter von Claudia (Fall 2): Alle Versuche, Claudia vor dem Zugriff des Jugendamts zu schützen, waren schließlich vergebens: Am 13. Mai 2015 rückten zwei Jugendamtsmitarbeiter, ein Gerichtsvollzieher, zwei Security-Leute und zwei Polizisten bei uns zu Hause an, am Morgen um sieben. Der Gerichtsvollzieher rannte in die Wohnung und hielt Claudia den richterlichen Beschluss unter die Nase. Er bezog sich auf das hanebüchene Gutachten, das mir zum einen wahnhafte Störungen unterstellte, zum anderen hieß es, ich hätte keine Krankenversicherung – obwohl ich längst wieder eine hatte. Die Polizisten zerrten Claudia an den Armen aus dem Haus zu einem Transporter und drückten ihren Kopf nach unten, so wie man das in Fernsehkrimis sieht.

Claudia war damals 15. Sie wurde weggefahren, und ich habe sechs Wochen lang nicht erfahren, wo sie war. Erst nach zweieinhalb Monaten durfte ich mit ihr am Telefon sprechen. Sie war in einem Heim in Sachsen-Anhalt und weinte die ganze Zeit. Da ich weiter das Sorgerecht hatte, beschloss ich, sie da rauszuholen.

Ursula Kodjoe — Psychologin, Mediatorin: Wir wissen, wie verheerend sich Beziehungsabbrüche zwischen Eltern und Kindern auswirken können. Ein geschwächtes Selbstwertgefühl – »Ich bin es nicht wert, dass sich mein Vater oder meine Mutter um mich kümmert« – führt zu fundamentalem Verlust von Selbstvertrauen, Vertrauen in menschliche Beziehungen und deren Dauerhaftigkeit. Eigene anklammernde oder unverbindliche, häufig wechselnde Beziehungen sind oft die Folge.

Bei Eltern führt der Verlust der Beziehung zum eigenen Kind nahezu immer zu einem Bruch in der eigenen Biografie. Väter wie Mütter leiden. Oft ein Leben lang. Ein Vater schilderte mir das einmal so: »Seit ich begriffen habe, dass ich meinen Sohn durch die Manipulation der Mutter und durch die Mitwirkung von Familiengericht und Jugendamt nie mehr sehen werde, hat sich über mein ganzes Leben eine dicke, graue, staubige Decke gelegt.«

Ursula K. — Mutter von Faruk (Fall 1): Vor Gericht wurde mir das Sorgerecht für Faruk noch einmal entzogen. Zwei Jahre wieder nur Umgang zu vorgegebenen Zeiten, wieder fremde Pflegeeltern, die meinen Kleinen aufziehen. Ich habe mich zurückgezogen, hatte kaum noch soziale Kontakte. Manchmal bin ich einfach aus dem Bus gestiegen, wenn eine Mutter mit Kinderwagen einstieg. Ich habe es nicht ertragen, Kinder in Faruks Alter zu sehen.

Linda N. — Mutter von Anna (Fall 4): Wir sind durch alle Instanzen gegangen. Am 2. Juni 2014 erhielt ich den Beschluss des Bundesverfassungsgericht: Es hatte zu unseren Gunsten entschieden. Meine Grundrechte auf Pflege und Erziehung meiner Tochter seien verletzt worden, das entscheidende Gutachten wurde von den Richtern als völlig unzureichend abgelehnt. Ich erhielt das Sorgerecht zurück, und das Oberlandesgericht Celle wurde angewiesen, nochmals über die Frage zu verhandeln, wer künftig für die Gesundheitsfürsorge meiner Tochter zuständig ist; das ist ein Teil des Sorgerechts. Ich fuhr sofort zum Heim und ging mit Anna zum Eisessen. Anna hat in der Eisdiele gesungen und getanzt. Das Jugendamt meinte, es wäre doch am besten, wenn Anna noch ein halbes Jahr im Heim bleibt. Ich sagte: Im Leben nicht. Und habe sie am nächsten Tag nach Hause geholt.

Hans-Christian Prestien — ehemaliger Familienrichter: Ich habe große Probleme mit dem Begriff »Kindeswohl«, der ja im Zentrum des Kindschaftsrechts steht. Der Begriff eröffnet in einem Verfahren über die Rechte des Kindes ein Lottospiel. Die konkrete Ausfüllung des Begriffs durch Sozialarbeiter, Richter oder Sachverständige ist für große wie kleine Bürger schlicht nicht voraussehbar. Wer »Kindeswohl« verwendet, wird immer seinen eigenen Wertmaßstab, seine subjektiven Vorstellungen zugrunde legen. Die Gefahr ist groß, dass es dem Kind und seiner Familie nach solchen Entscheidungen schlechter geht als vorher. Damit verschwindet aus dem Blick, mit welcher konkreten Unterstützung die für das Kind Verantwortlichen ihre Aufgabe künftig meistern können.

Thomas Saschenbrecker — Familienrechtsanwalt: Das System gibt vor, sich um das Wohl der Kinder zu kümmern, und treibt deren Eltern oft in den Wahnsinn. So als ob es nicht im ureigensten Interesse der Kinder wäre, dass es auch ihren Eltern gut geht. Die Zahl der Inobhutnahmen steigt und steigt. Aber die Politik scheint es nicht groß zu interessieren.

Lore Peschel-Gutzeit — Familienrechtsanwältin, frühere Justizsenatorin:
Es macht den Eindruck, als dränge der Staat zusehends in die Familien. Wegen der Zwangserziehung von Kindern während des Nationalsozialismus besteht in Deutschland verfassungsrechtlicher Konsens, dass wir eben keinen staatlichen Erzieher wollen, auch keine Jugendhilfe als graue Eminenz. Ein Kind hat das Recht auf seine Eltern – aber eben nicht auf die besten Eltern. Eltern sind immer auch Schicksal.

Uwe Jopt — Professor für Psychologie, Gutachter: Für mich stellt sich die Frage: Wer schützt das Kind vor seinen Beschützern? Außer einer Dienstaufsichtsbeschwerde gibt es keine Form der Kontrolle des Jugendamts. Die Jugendämter sagen immer: Wir werden doch von den Gerichten kontrolliert. Aber wie soll das Gericht seinen wichtigsten Gehilfen kontrollieren?

Ursula K. — Mutter von Faruk (Fall 1): Ich wurde noch mal schwanger und zog vor der Geburt meines zweiten Sohnes nach Bremen. Ganz anders als in Vechta haben mir die Mitarbeiter des Jugendamtes hier geholfen. Sie haben mich ernst genommen und in ihre Pläne einbezogen. Dafür bin ich ihnen sehr dankbar. Seit ein paar Monaten habe ich das alleinige Sorgerecht für Faruk zurück. Zu Jusuf habe ich keinen Kontakt mehr. Das ist vorbei. In den ersten Tagen, die Faruk bei mir war, fand ein Laternenfest in meinem Viertel statt. Ich habe den ganzen Umzug lang geweint, weil ich so glücklich war, beide Kinder an der Hand halten zu dürfen, nicht nur eins. Ich war einfach nur eine normale Mutter unter vielen. Ich konnte endlich all die Dinge nachholen, die ich immer mit Faruk machen wollte: ein Eis essen, in den Zoo gehen, ihn zum Kindergarten bringen, ihn trösten, wenn er weint.

Faruk ist ein aufgeweckter kleiner Kerl. Er hat sich in Bremen gut eingelebt. Aber das ganze Hin und Her hat Spuren bei ihm hinterlassen. Wenn er etwas nicht mitbekommt oder nicht versteht, was man zu ihm sagt, ist er schnell extrem verunsichert. Er hat sein Urvertrauen verloren. Ich denke, das hat auch etwas damit zu tun, dass er in seinem jungen Leben schon oft seine Bezugspersonen wechseln musste.

Karin E. — Mutter von Claudia (Fall 2): Wir erfuhren, dass Claudia und die anderen Heimbewohner einen Ausflug in den Heidepark Soltau unternahmen. Ich pos-tierte mich am Eingang, ein Freund stand am Auto bereit. Als ich Claudia sah, rief ich ihr zu: Lauf zu dem Auto! Sie rannte los, aber ein Betreuer bekam das mit und rannte ebenfalls zum Auto. Claudia sprang auf den Rücksitz, ich auch. Aber dem Betreuer gelang es, den Autoschlüssel abzuziehen. Ein herbeigerufener Polizist forderte Claudia und mich auf auszusteigen. Als wir uns weigerten, fasste er durch das Fenster in den Wagen, packte mich sehr unsanft am Arm und verdrehte ihn. Claudia protestierte: Lassen Sie meine Mutter! Der Polizist sagte: Erst, wenn du aussteigst. Er sagte, er habe den Richter angerufen und sich absegnen lassen, dass er gegen mich und Claudia Gewalt anwenden darf. Da stieg Claudia aus. Ich bekam eine Anzeige wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt.

Ralf S. — Vater von Lisa (Fall 3): Wegen des unmenschlichen Verhaltens des Heims und des Jugendamts gegenüber meiner kleinen Lisa rief ich das Amtsgericht um Hilfe an. Am 6. Februar 2013 veranlasste es – gegen den Widerstand von Heim und Jugendamt – die sofortige Rückgabe von Lisa an ihre Mutter und mich. Sosehr ich mich darüber freue: Das Heim und das Jugendamt haben sowohl die Rechte meiner Tochter wie auch meine als Vater elementar verletzt. Deshalb will ich, dass beide zur Rechenschaft gezogen werden. Ich verlange Schadensersatz sowie die Erstattung der entstandenen Kosten, ich bin bereit, durch alle Instanzen zu klagen. Allein die Anwälte haben mich 20 000 Euro gekostet, um die unrechtmäßige Heimunterbringung meiner Tochter rückgängig zu machen. Ich tue das nicht nur für mich, sondern auch für die Menschen, die finanziell schlechter gestellt sind. Sie können sich keine teuren Anwälte leisten und sind diesem System ausgeliefert.

Linda N. — Mutter von Anna (Fall 4): Nach einigen Monaten zu Hause wurde Anna zum Oberlandesgericht vorgeladen. Die Richter regten an, Anna solle einen Erziehungsbeistand erhalten. Sie solle sich mit der Frau treffen und dann entscheiden, ob sie weitermachen wolle.

Anna N.: Die Frau hatte keine Ahnung von meinem Fall, sie kannte weder mich noch die Akten. Sie sagte nur, das Jugendamt habe angeregt, wir sollten uns zweimal pro Woche treffen. Ich bin jetzt in der elften Klasse und lerne aufs Abitur, so viel Zeit habe ich doch gar nicht. Ich fragte, was sie sich denn vorstelle, was wir in der Zeit tun. Sie sagte, wir könnten einen Kaffee trinken oder ins Kino gehen. Da habe ich das Ganze abgesagt. Aber das Jugendamt und das Gericht waren wieder der Ansicht, das hätte nicht ich entschieden, sondern meine Mutter.

Linda N.: Das Gericht entzog mir wieder die Gesundheitsfürsorge, weil Anna die Beiständin abgelehnt hatte. Zwei der drei Richter kannte ich schon – es waren dieselben, die mir ein Jahr zuvor das Sorgerecht entzogen hatten. Sie beriefen sich wieder auf das damalige Gutachten, obwohl es das Bundesverfassungsgericht als unzureichend zurückgewiesen hatte. Mein Anwalt meinte: Wir können das nur zähneknirschend hinnehmen – oder wieder vor das Bundesverfassungsgericht ziehen. Aber das Geld habe ich nicht mehr.

Anna N.: Während der Zeit im Heim bin ich in der Schule ziemlich abgestürzt. Jetzt habe ich mich wieder gefangen und stehe selbst in Mathe, wo ich mich immer schwer getan habe, auf einer Drei plus. Aber was ich nicht verstehen kann: Warum lassen mich die Leute vom Jugendamt nicht einfach in Ruhe?

Guido W. — Vater von Larissa (Fall 5): Das Oberlandesgericht Köln wies den Beschluss des Landgerichts zurück, wonach ich das Jugendamt nicht mehr kritisieren darf. Ein kleiner Sieg. Aber in diesen Gerichtstreit habe ich mehr als 45 000 Euro investiert. Und ich habe seit zweieinhalb Jahren meine Tochter nicht mehr gesehen.

Das Jugendamt sitzt am längeren Hebel und kann jeden, der sich widersetzt, zermürben und ruinieren. Aus meiner Sicht hat das Amt durch seine Ignoranz und sein Nichthandeln den desolaten Zustand meiner Tochter mitverschuldet. Dieser Prozess hat etwas zerstört: die innige Beziehung zu meiner Tochter. Und den Glauben, dass es in unserem Land noch so etwas wie Gerechtigkeit gibt.

Stefanie R. — Pflegemutter von Luca (Fall 6): Dass Luca sagte, er wolle raus aus dem Heim und wieder bei mir leben, gefiel der heimeigenen Psychologin und Lucas Erzieherin gar nicht. Sie teilte mir mit, seit Luca mit mir Kontakt habe, sei er viel weniger gelassen. Ich hätte falsche Hoffnungen bei ihm geweckt. So wurden die Umgangstermine wieder ausgesetzt. Ich habe ihn seit acht Monaten nicht mehr gesehen. Es fällt mir schwer, das zu verstehen, schließlich bin ich Sonderpädagogin und betreue seit Jahren pflegeintensive Kinder. Verschiedene Jugendämter haben mir bescheinigt, dass ich sehr gut arbeite.

Karin E. — Mutter von Claudia (Fall 2): Einige Wochen später fuhren wir zu Claudias Schule. Es war sieben Uhr früh, ich postierte mich hinter einem Baum. Eine Frau kam auf mich zu, sie stellte sich als Leiterin des Heims vor und sagte, ich solle verschwinden. Claudia gehe es gut im Heim, nur wenn sie mit mir spreche, gehe es ihr schlecht. Ich sagte, ich wisse, dass es Claudia schlecht geht. Außerdem würde ich den Beschluss des Gerichts nicht akzeptieren, und ich sei immer noch die sorgeberechtigte Mutter. Sie drohte, wenn ich nicht aufhören würde, käme Claudia in die Psychiatrie. Dann verschwand sie in der Schule. Kurz darauf kam Claudia aus einer Seitenstraße spaziert. Sie sah mich und stürmte sofort auf mein Auto zu. Die Heimleiterin rief noch, Claudia, steig nicht ein! Aber sie stieg ein, und wir fuhren davon. Es war wie im Krimi, wir brachten sie an einen sicheren Ort, wo sie seitdem lebt.

Sie ist jetzt sechzehneinhalb und würde gern die Schule abschließen, sobald sie wieder zu Hause leben darf. Aber vor Kurzem erließ die Richterin einen Beschluss, dass sie jederzeit festgesetzt werden kann, auch unter Anwendung von Gewalt. Seitdem habe ich große Angst, dass Claudia vom Jugendamt ins Ausland verschleppt wird. Hier im Rhein-Sieg-Kreis ist alles möglich: Neulich hat unser Jugendamt einen 13-Jährigen bei einer Familie in Kirgisistan untergebracht. In den Zeitungs-berichten über den Fall hieß es, das Auswärtige Amt warne vor Reisen dorthin, im ganzen Land seien gewaltsame Zusammenstöße zu befürchten. Von wegen Kindeswohl.

Ich werde von den Behörden beschuldigt, meine Tochter in die Illegalität zu treiben, weil ich sie nicht festnehmen lasse. Ein Bekannter hat mir geraten, immer eine Zahnbürste bei mir zu tragen – falls ich von der Polizei in Beugehaft genommen werde. Ich hätte mir nicht träumen lassen, jemals in so eine Situation zu geraten. Mein Vater auch nicht: Er hat bis zu seiner Pensionierung eine Polizeidienststelle geleitet.

Katrin Langhans und Rainer Stadler

haben in den vergangenen Monaten deutschlandweit mit Eltern, Kindern und Experten gesprochen. Die Autoren beschäftigten nicht nur die beschriebenen Geschichten – sondern auch die Frage, wie viele solcher Fälle es wohl noch gibt, die nie öffentlich werden.

 

SZ: In fremden Händen – stark gekürzt Ursula K/Koch

In Deutschland gibt es rund 600 Jugendämter. Sie sind kommunale Behörden und sollen sicherstellen, dass Kinder geborgen und gesund aufwachsen. Sie planen Spielplätze, sie beraten Jugendliche, die sich beim Einstieg ins Berufsleben schwertun, sie unterstützen Eltern bei der Erziehung. Das Jugendamt soll aber nicht nur helfen, sondern auch kontrollieren, dass Kinder in ihren Familien nicht vernachlässigt oder misshandelt werden. Andernfalls kann es eine Inobhutnahme verfügen: Das Kind wird aus seiner Familie genommen und in einer Pflegefamilie oder einem Heim untergebracht. Die Zahl der Kinder, die Jugendämter aus ihren Familien nehmen, steigt: Vor zehn Jahren waren es rund 25 000 Kinder, vergangenes Jahr fast 50 000. In der Öffentlichkeit wird diese Entwicklung oft damit erklärt, dass Eltern mit ihrer Erziehungsaufgabe zunehmend überfordert seien. Es gibt aber Fälle, die eher den Verdacht nähren, dass ein Apparat außer Kontrolle geraten ist: dass Familien, die vielleicht Hilfe bräuchten, mit staatlicher Gewalt schikaniert und auseinandergerissen werden – mit wenig Rücksicht auf Gesetze und auf das Gut, das eigentlich über allem steht: das Kindeswohl.

Thomas Mörsberger — Vorsitzender des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht: Ich werde zunehmend konfrontiert mit Fällen, bei denen in haarsträubender Weise Familien belastet werden durch völlig unberechtigte Interventionen, etwa in Form einer Fremdplatzierung per Inobhutnahme. Und ich spreche nur von Fällen, bei denen das Jugendamt dies auch – natürlich nicht öffentlich – zugegeben hat. Den Optimismus, dass durch massives Eingreifen per se das Gute passiere, kann ich nicht teilen.

Lore Peschel-Gutzeit — Familienrechtsanwältin, ehemalige Justizsenatorin in Hamburg und Berlin: Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt festgestellt, dass sowohl Familiengerichte als auch Jugendämter Kinder oft zu schnell und ohne notwendige Ermittlung von Alternativen in Obhut nehmen beziehungsweise von den Eltern trennen. Und dass sie sich auch bei der Rückgabe von fremd-untergebrachten Kindern an die Eltern zögerlich und damit pflicht- und verfassungswidrig verhalten.

Fall 1

 

Ursula K.*, Bremen — Mutter von Faruk*: Als ich schwanger wurde, war ich bereits seit einem Jahr mit Jusuf in einer On-off-Beziehung. Er hat mich oft bedroht und geschlagen, trotzdem hing ich an ihm – emotional und auch finanziell. Zwei Monate vor der Geburt habe ich beim Jugendamt darum gebeten, dass ich in ein Mutter-Kind-Haus gehen darf, um Abstand von ihm zu gewinnen. Ich hatte mich selbst um einen Platz in Hamburg gekümmert. Es fehlte noch eine Zusage, dass die Kosten vom Jugendamt übernommen werden. Stattdessen genehmigte man mir eine Familienhilfe und eine Hebamme. Wird schon, sagte man mir, Sie werden ja jetzt alle eine Familie. Später habe ich aus den Akten erfahren, dass das Jugendamt am nächsten Tag Kontakt zum Krankenhaus aufnahm, wohl um die Inobhutnahme zu planen.

Fall 2

 

Fall 3



Fall 4

Fall 5

Fall 6

Ursula K., Bremen — Mutter von Faruk (Fall 1): Mein Sohn Faruk wurde am 26. Mai 2012 um 1:35 Uhr geboren. Fünf Minuten später hat man ihn mir weggenommen. Ich erfuhr nichts, keine Größe, kein Gewicht, die Ärzte sagten nur, er müsse schnell auf die Kinderintensivstation. Als ich nachts um fünf zur Pforte lief, um nach ihm zu sehen, ließ man mich nicht rein. Am nächsten Morgen um elf Uhr kam ein Mann vom Jugendamt Vechta. Er eröffnete das Gespräch mit den Worten: Wir haben Ihr Kind in Obhut genommen. Ich fragte ihn: Warum? Er schüttelte nur den Kopf: Frau K., wie wollen Sie das Ruder nur wieder rumreißen? Ich war fassungslos, dass man mir mein Kind wegnimmt, bevor ich überhaupt als Mutter hätte versagen können. Vor Gericht habe ich später erfahren, dass das Jugendamt befürchtete, mein Freund würde dem Kind etwas antun.

Ursula K. — Mutter von Faruk (Fall 1): Am 4. Juni, meinem Geburtstag, war die Anhörung vor dem Amtsgericht Vechta. Ich war mir sicher, dass ich meinen Sohn so schnell wiederbekomme, wie man ihn mir weggenommen hatte. Ich war überzeugt, dass das alles ein Missverständnis ist und ich den Kleinen mit zu mir nehmen darf. Stattdessen hat mir das Familiengericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen.

Ursula K. — Mutter von Faruk (Fall 1): Als ich die Pflegeeltern zum ersten Mal gesehen habe, dachte ich: Das kann ja wohl nicht wahr sein. Diese Frau, weit über sechzig, soll sich um mein Kind kümmern? Der Mann war sogar noch älter.

Ursula K. — Mutter von Faruk (Fall 1): Nach mehreren Wochen ordnete das Gericht an, dass Faruk wieder zu mir kommt. Etwa zur selben Zeit fand mein Lebens-gefährte Arbeit im Kosovo. Wir zogen um, und ich dachte, jetzt wird alles gut. Aber schon nach wenigen Tagen im Kosovo war klar, dass er mich angelogen hatte. Er hatte nie eine Stelle, sondern nur einen Weg gesucht, um mich wieder zu demütigen. Er ist einfach allein zurück nach Deutschland und hat Faruk und mich ohne Pass zurückgelassen. Erst zwei Monate später habe ich es mit Hilfe der Botschaft und einer guten Freundin geschafft zurückzureisen. Noch am selben Tag, an dem ich bei meiner Freundin ankam, hat das Jugendamt mit Polizeigewalt meinen Sohn ein zweites Mal in Obhut genommen.

Um 14 Uhr fuhren die Autos vor, zwei Mitarbeiter vom Jugendamt waren da, ich sah die Polizisten, die abgesperrte Straße, und wusste Bescheid. Die Beamten trugen geladene Pistolen, das muss man sich mal vorstellen. Ich habe Faruk auf meinem Arm festgehalten und bin hinter den Wäschetrockner gestiegen, um uns zu schützen. Ich wollte ihn nicht wieder verlieren. Die Polizei hat laut gedroht, mich zu Boden zu reißen, wenn ich Faruk nicht hergebe, auch wenn das Kind dabei zu Schaden käme. Da habe ich ihn abgegeben.

Ursula K. — Mutter von Faruk (Fall 1): Vor Gericht wurde mir das Sorgerecht für Faruk noch einmal entzogen. Zwei Jahre wieder nur Umgang zu vorgegebenen Zeiten, wieder fremde Pflegeeltern, die meinen Kleinen aufziehen. Ich habe mich zurückgezogen, hatte kaum noch soziale Kontakte. Manchmal bin ich einfach aus dem Bus gestiegen, wenn eine Mutter mit Kinderwagen einstieg. Ich habe es nicht ertragen, Kinder in Faruks Alter zu sehen.

 

Ursula K. — Mutter von Faruk (Fall 1): Ich wurde noch mal schwanger und zog vor der Geburt meines zweiten Sohnes nach Bremen. Ganz anders als in Vechta haben mir die Mitarbeiter des Jugendamtes hier geholfen. Sie haben mich ernst genommen und in ihre Pläne einbezogen. Dafür bin ich ihnen sehr dankbar. Seit ein paar Monaten habe ich das alleinige Sorgerecht für Faruk zurück. Zu Jusuf habe ich keinen Kontakt mehr. Das ist vorbei. In den ersten Tagen, die Faruk bei mir war, fand ein Laternenfest in meinem Viertel statt. Ich habe den ganzen Umzug lang geweint, weil ich so glücklich war, beide Kinder an der Hand halten zu dürfen, nicht nur eins. Ich war einfach nur eine normale Mutter unter vielen. Ich konnte endlich all die Dinge nachholen, die ich immer mit Faruk machen wollte: ein Eis essen, in den Zoo gehen, ihn zum Kindergarten bringen, ihn trösten, wenn er weint.

Faruk ist ein aufgeweckter kleiner Kerl. Er hat sich in Bremen gut eingelebt. Aber das ganze Hin und Her hat Spuren bei ihm hinterlassen. Wenn er etwas nicht mitbekommt oder nicht versteht, was man zu ihm sagt, ist er schnell extrem verunsichert. Er hat sein Urvertrauen verloren. Ich denke, das hat auch etwas damit zu tun, dass er in seinem jungen Leben schon oft seine Bezugspersonen wechseln musste.

 

SZ: In fremden Händen – gekürzt Ursula K/Koch

In Deutschland gibt es rund 600 Jugendämter. Sie sind kommunale Behörden und sollen sicherstellen, dass Kinder geborgen und gesund aufwachsen. Sie planen Spielplätze, sie beraten Jugendliche, die sich beim Einstieg ins Berufsleben schwertun, sie unterstützen Eltern bei der Erziehung. Das Jugendamt soll aber nicht nur helfen, sondern auch kontrollieren, dass Kinder in ihren Familien nicht vernachlässigt oder misshandelt werden. Andernfalls kann es eine Inobhutnahme verfügen: Das Kind wird aus seiner Familie genommen und in einer Pflegefamilie oder einem Heim untergebracht. Die Zahl der Kinder, die Jugendämter aus ihren Familien nehmen, steigt: Vor zehn Jahren waren es rund 25 000 Kinder, vergangenes Jahr fast 50 000. In der Öffentlichkeit wird diese Entwicklung oft damit erklärt, dass Eltern mit ihrer Erziehungsaufgabe zunehmend überfordert seien. Es gibt aber Fälle, die eher den Verdacht nähren, dass ein Apparat außer Kontrolle geraten ist: dass Familien, die vielleicht Hilfe bräuchten, mit staatlicher Gewalt schikaniert und auseinandergerissen werden – mit wenig Rücksicht auf Gesetze und auf das Gut, das eigentlich über allem steht: das Kindeswohl.

Thomas Mörsberger — Vorsitzender des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht: Ich werde zunehmend konfrontiert mit Fällen, bei denen in haarsträubender Weise Familien belastet werden durch völlig unberechtigte Interventionen, etwa in Form einer Fremdplatzierung per Inobhutnahme. Und ich spreche nur von Fällen, bei denen das Jugendamt dies auch – natürlich nicht öffentlich – zugegeben hat. Den Optimismus, dass durch massives Eingreifen per se das Gute passiere, kann ich nicht teilen.

Lore Peschel-Gutzeit — Familienrechtsanwältin, ehemalige Justizsenatorin in Hamburg und Berlin: Das Bundesverfassungsgericht hat wiederholt festgestellt, dass sowohl Familiengerichte als auch Jugendämter Kinder oft zu schnell und ohne notwendige Ermittlung von Alternativen in Obhut nehmen beziehungsweise von den Eltern trennen. Und dass sie sich auch bei der Rückgabe von fremd-untergebrachten Kindern an die Eltern zögerlich und damit pflicht- und verfassungswidrig verhalten.

Fall 1

 

Ursula K.*, Bremen — Mutter von Faruk*: Als ich schwanger wurde, war ich bereits seit einem Jahr mit Jusuf in einer On-off-Beziehung. Er hat mich oft bedroht und geschlagen, trotzdem hing ich an ihm – emotional und auch finanziell. Zwei Monate vor der Geburt habe ich beim Jugendamt darum gebeten, dass ich in ein Mutter-Kind-Haus gehen darf, um Abstand von ihm zu gewinnen. Ich hatte mich selbst um einen Platz in Hamburg gekümmert. Es fehlte noch eine Zusage, dass die Kosten vom Jugendamt übernommen werden. Stattdessen genehmigte man mir eine Familienhilfe und eine Hebamme. Wird schon, sagte man mir, Sie werden ja jetzt alle eine Familie. Später habe ich aus den Akten erfahren, dass das Jugendamt am nächsten Tag Kontakt zum Krankenhaus aufnahm, wohl um die Inobhutnahme zu planen.

Fall 2

 

 

Fall 3



Fall 4

 

Fall 5

Fall 6

 

Johannes Streif — Kinder- und Jugendpsychologe, Gerichtsgutachter: Viele Eltern erleben das Jugendamt als Kontrolle und nicht als Hilfe. Das hängt viel mit dem Verhalten der Jugendamtsmitarbeiter zusammen und ist bedauerlich: Die meisten Eltern sind in Situationen, in denen sie ihre Kinder vernachlässigen oder misshandeln, einfach überfordert. Erleben diese Eltern das Jugendamt nur als Kontrolle und Machtfaktor, werden sie sich in der Not nicht mehr an dessen Mitarbeiter wenden. So wird wirkungsvolle Hilfe verhindert, die viel Leid und Misshandlung in den Familien vermeiden könnte.

Hans-Christian Prestien — ehemaliger Familienrichter: Das Jugendamt sieht sich einer Gemengelage von Aufgaben gegenüber, die für die Mitarbeiter kaum unter einen Hut zu bringen ist. Die Behörde soll einerseits Eltern beraten und ihnen helfen. Andererseits soll sie gegebenfalls Kind und Eltern durch eine Inobhutnahme ohne vorherige richterliche Überprüfung oder Anordnung voneinander trennen. Dafür reicht, dass die Mitarbeiter in quasi richterlicher Funktion eine Situation als »Gefahr« für das Kind einschätzen. Eine richterliche Kontrolle findet auch im Nachhinein dann nicht statt, wenn die betroffenen Eltern gegen dieses Verfahren keinen Einspruch erheben – was sie oft nicht tun, weil sie ohnehin keine Chance sehen.

Klaus-Uwe Kirchhoff — Sozialpädagoge, Verfahrensbeistand: In manchen Städten, zum Beispiel in Hamburg und Bremen, hat ein Jugendamtsmitarbeiter hundert Fälle gleichzeitig zu bearbeiten. Dieser Notstand führt dazu, dass viele Jugendamtsmitarbeiter nicht mehr ihr Büro verlassen und in ihren Berichten Defizite von Leuten – also meistens Eltern – beschreiben, die sie noch nie gesehen haben.

Uwe Jopt — Professor für Psychologie, Gutachter: Tragödien wie der Fall Kevin in Bremen oder der Fall Chantal in Hamburg, die massive Kritik an den Behörden nach sich zogen, haben natürlich dazu beigetragen, dass die Jugendämter heute lieber zu früh eingreifen als zu spät. Das Problem ist allerdings, dass viele Ämter äußerst zurückhaltend sind, eine Herausnahme von Kindern wieder rückgängig zu machen. Obwohl die höchsten Gerichte herausgestellt haben, dass die Rückführung der Kinder in ihre Familien das oberste Ziel amtlichen Handelns sein sollte.

Reinhard Wiesner — Rechtswissenschaftler, langjähriger Ministerialrat im Bundesfamilienministerium:
Das Recht hat hohe Hürden errichtet, bevor der Staat in das Sorgerecht der Eltern eingreifen darf. Zum einen muss das Kindeswohl gefährdet sein. Das ist aber schon die erste Schwierigkeit: Was bedeutet Gefährdung des Kindeswohls? Das lässt sich ja nicht wie mit einem Fieberthermometer messen. Die Kindeswohlgefährdung allein reicht aber noch nicht. Gericht und Behörden müssen auch nachweisen, dass die Eltern aller Voraussicht nach nicht in der Lage sind, diese Gefährdung abzustellen. Die Gerichte und Behörden müssen also zusätzlich eine Prognose abgeben. Das birgt die Gefahr, dass Entscheidungen getroffen werden können, die sich im Nachhinein als falsch erweisen.

Ursula K., Bremen — Mutter von Faruk (Fall 1): Mein Sohn Faruk wurde am 26. Mai 2012 um 1:35 Uhr geboren. Fünf Minuten später hat man ihn mir weggenommen. Ich erfuhr nichts, keine Größe, kein Gewicht, die Ärzte sagten nur, er müsse schnell auf die Kinderintensivstation. Als ich nachts um fünf zur Pforte lief, um nach ihm zu sehen, ließ man mich nicht rein. Am nächsten Morgen um elf Uhr kam ein Mann vom Jugendamt Vechta. Er eröffnete das Gespräch mit den Worten: Wir haben Ihr Kind in Obhut genommen. Ich fragte ihn: Warum? Er schüttelte nur den Kopf: Frau K., wie wollen Sie das Ruder nur wieder rumreißen? Ich war fassungslos, dass man mir mein Kind wegnimmt, bevor ich überhaupt als Mutter hätte versagen können. Vor Gericht habe ich später erfahren, dass das Jugendamt befürchtete, mein Freund würde dem Kind etwas antun.

 

Klaus-Uwe Kirchhoff — Sozialpädagoge, Verfahrensbeistand: Oft habe ich in Sorgerechtsverfahren den Eindruck: Hier sitzt ein Dutzend Experten, deren einziges Ziel es ist, herauszuarbeiten, wie schlecht die jeweiligen Eltern für ihr Kind sind. Das gilt besonders, wenn die Inobhutnahme bereits erfolgt ist: Das Jugendamt wie auch das Gericht haben dann ja ein großes Interesse, wirklich etwas zu finden, was sie den Eltern vorwerfen können. Sonst hätten sie ein Kind zu Unrecht aus der Familie genommen und quasi eine Menschenrechtsverletzung begangen.

Ursula K. — Mutter von Faruk (Fall 1): Am 4. Juni, meinem Geburtstag, war die Anhörung vor dem Amtsgericht Vechta. Ich war mir sicher, dass ich meinen Sohn so schnell wiederbekomme, wie man ihn mir weggenommen hatte. Ich war überzeugt, dass das alles ein Missverständnis ist und ich den Kleinen mit zu mir nehmen darf. Stattdessen hat mir das Familiengericht das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen.

 

Johannes Streif — Kinder- und Jugendpsychologe, Gerichtsgutachter: Leider ist es gängige Praxis, Kinder nach einer Inobhutnahme für mehrere Tage oder Wochen von ihren Eltern zu isolieren. Es heißt dann, sie sollen sich erst mal auf ihr neues Leben einstellen. In Wirklichkeit hilft diese Praxis nur den Mitarbeitern der Jugendhilfe, indem sie es Pflegefamilien und Heimen leichter macht, da sie sich zunächst einmal nicht mit den leiblichen Eltern auseinandersetzen müssen. Oft fürchtet man, Kontakte zu den Eltern machten die Kinder rebellisch oder traurig und verhinderten die Akzeptanz der Fremdunterbringung. Diese Praxis ist ein Unding! Die Kinder sollen sich mit den Gründen der Fremdunterbringung auseinandersetzen. Sie sollen wissen, dass es ihre Eltern noch gibt, dass die Eltern sich für die Kinder interessieren, auch, dass sie darum kämpfen, die Kinder wieder zu sich zu holen. Pflegeeltern und Betreuer müssen das aushalten.

 

Lore Peschel-Gutzeit — Familienrechtsanwältin, frühere Justizsenatorin: Im Paragraf 42 des Achten Sozialgesetzbuches ist klipp und klar festgehalten, dass dem Kind bei einer Inobhutnahme unverzüglich die Möglichkeit zu geben ist, einen Menschen seines Vertrauens zu benachrichtigen. Aber die Jugendamtsmit-arbeiter haben leider oft große Mühe, den gesetzlichen Vorgaben zu folgen.

 

Ursula Kodjoe — Psychologin, Mediatorin: Der Wille des Kindes sollte erhört werden – je älter die Kinder sind, umso mehr. Sie haben das Recht, sich zu äußern – oder sich auch nicht zu äußern.

Klaus-Uwe Kirchhoff — Sozialpädagoge, Verfahrensbeistand: Wer garantiert eigentlich, dass eine Heimunterbringung wirklich besser ist als das angeblich defizitäre Zuhause? Niemand.Johannes Streif — Kinder- und Jugendpsychologe, Gerichtsgutachter Im Selbstverständnis mancher Mitarbeiter der Jugendhilfe, sei es in Heimen oder im Jugendamt, ist die Ursache der Fremdunterbringung stets das Versagen der Eltern. Diese Sichtweise verleitet dazu, die eigene Funktion und Rolle pauschal gegen die Eltern abzugrenzen, als sei für das Kind alles besser als seine Eltern. Zum Wohl des Kindes ist es jedoch wichtig, tatsächlich anzuerkennen und zu würdigen, dass es leibliche Eltern hat.

Ursula K. — Mutter von Faruk (Fall 1): Als ich die Pflegeeltern zum ersten Mal gesehen habe, dachte ich: Das kann ja wohl nicht wahr sein. Diese Frau, weit über sechzig, soll sich um mein Kind kümmern? Der Mann war sogar noch älter.

 

Hans-Christian Prestien — ehemaliger Familienrichter: Wird nicht dem mit Kindern und Jugendlichen befassten Richter seine Unabhängigkeit gerade dadurch genommen, dass ihm die für ein verantwortliches Handeln und Beurteilen notwendige Ausbildung über Kindesentwicklung, medizinische Grundkenntnisse wie Konfliktverläufe und Möglichkeiten der Befriedung vorenthalten bleibt? Obwohl für seine Entscheidungen voll verantwortlich, befindet er sich dadurch in der Situation, mehr oder weniger blindlings die Bewertungen von Dritten wie Jugendamtsmitarbeitern, psychologischen und anderen Sachverständigen oder sogar Verfahrensbeiständen übernehmen zu müssen. Der Richter muss deren subjektiven Meinungen und Bewertungen folgen, ohne zumeist im Ansatz die Möglichkeit zu haben, die jeweiligen Beiträge auf ihre wissenschaftliche Belastbarkeit prüfen zu können.

 

Uwe Jopt — Professor für Psychologie, Gutachter: Bei manchen Jugendamtsmitarbeitern herrscht die Ansicht vor, dass es eine Mutter, die es einmal nicht hin- gekriegt hat, möglicherweise auch beim nächsten Mal nicht hinkriegt. Die Bereitschaft, ihr das Kind nicht zurückzugeben, ist dann erheblich. Dabei fehlt jede Empathie, jedes Grundgefühl, was Kinder ihren Eltern bedeuten.

Ursula K. — Mutter von Faruk (Fall 1): Nach mehreren Wochen ordnete das Gericht an, dass Faruk wieder zu mir kommt. Etwa zur selben Zeit fand mein Lebens-gefährte Arbeit im Kosovo. Wir zogen um, und ich dachte, jetzt wird alles gut. Aber schon nach wenigen Tagen im Kosovo war klar, dass er mich angelogen hatte. Er hatte nie eine Stelle, sondern nur einen Weg gesucht, um mich wieder zu demütigen. Er ist einfach allein zurück nach Deutschland und hat Faruk und mich ohne Pass zurückgelassen. Erst zwei Monate später habe ich es mit Hilfe der Botschaft und einer guten Freundin geschafft zurückzureisen. Noch am selben Tag, an dem ich bei meiner Freundin ankam, hat das Jugendamt mit Polizeigewalt meinen Sohn ein zweites Mal in Obhut genommen.

Um 14 Uhr fuhren die Autos vor, zwei Mitarbeiter vom Jugendamt waren da, ich sah die Polizisten, die abgesperrte Straße, und wusste Bescheid. Die Beamten trugen geladene Pistolen, das muss man sich mal vorstellen. Ich habe Faruk auf meinem Arm festgehalten und bin hinter den Wäschetrockner gestiegen, um uns zu schützen. Ich wollte ihn nicht wieder verlieren. Die Polizei hat laut gedroht, mich zu Boden zu reißen, wenn ich Faruk nicht hergebe, auch wenn das Kind dabei zu Schaden käme. Da habe ich ihn abgegeben.

Ursula Kodjoe — Psychologin, Mediatorin: Wir wissen, wie verheerend sich Beziehungsabbrüche zwischen Eltern und Kindern auswirken können. Ein geschwächtes Selbstwertgefühl – »Ich bin es nicht wert, dass sich mein Vater oder meine Mutter um mich kümmert« – führt zu fundamentalem Verlust von Selbstvertrauen, Vertrauen in menschliche Beziehungen und deren Dauerhaftigkeit. Eigene anklammernde oder unverbindliche, häufig wechselnde Beziehungen sind oft die Folge.

Bei Eltern führt der Verlust der Beziehung zum eigenen Kind nahezu immer zu einem Bruch in der eigenen Biografie. Väter wie Mütter leiden. Oft ein Leben lang. Ein Vater schilderte mir das einmal so: »Seit ich begriffen habe, dass ich meinen Sohn durch die Manipulation der Mutter und durch die Mitwirkung von Familiengericht und Jugendamt nie mehr sehen werde, hat sich über mein ganzes Leben eine dicke, graue, staubige Decke gelegt.«

Ursula K. — Mutter von Faruk (Fall 1): Vor Gericht wurde mir das Sorgerecht für Faruk noch einmal entzogen. Zwei Jahre wieder nur Umgang zu vorgegebenen Zeiten, wieder fremde Pflegeeltern, die meinen Kleinen aufziehen. Ich habe mich zurückgezogen, hatte kaum noch soziale Kontakte. Manchmal bin ich einfach aus dem Bus gestiegen, wenn eine Mutter mit Kinderwagen einstieg. Ich habe es nicht ertragen, Kinder in Faruks Alter zu sehen.

 

Hans-Christian Prestien — ehemaliger Familienrichter: Ich habe große Probleme mit dem Begriff »Kindeswohl«, der ja im Zentrum des Kindschaftsrechts steht. Der Begriff eröffnet in einem Verfahren über die Rechte des Kindes ein Lottospiel. Die konkrete Ausfüllung des Begriffs durch Sozialarbeiter, Richter oder Sachverständige ist für große wie kleine Bürger schlicht nicht voraussehbar. Wer »Kindeswohl« verwendet, wird immer seinen eigenen Wertmaßstab, seine subjektiven Vorstellungen zugrunde legen. Die Gefahr ist groß, dass es dem Kind und seiner Familie nach solchen Entscheidungen schlechter geht als vorher. Damit verschwindet aus dem Blick, mit welcher konkreten Unterstützung die für das Kind Verantwortlichen ihre Aufgabe künftig meistern können.

Thomas Saschenbrecker — Familienrechtsanwalt: Das System gibt vor, sich um das Wohl der Kinder zu kümmern, und treibt deren Eltern oft in den Wahnsinn. So als ob es nicht im ureigensten Interesse der Kinder wäre, dass es auch ihren Eltern gut geht. Die Zahl der Inobhutnahmen steigt und steigt. Aber die Politik scheint es nicht groß zu interessieren.

Lore Peschel-Gutzeit — Familienrechtsanwältin, frühere Justizsenatorin:
Es macht den Eindruck, als dränge der Staat zusehends in die Familien. Wegen der Zwangserziehung von Kindern während des Nationalsozialismus besteht in Deutschland verfassungsrechtlicher Konsens, dass wir eben keinen staatlichen Erzieher wollen, auch keine Jugendhilfe als graue Eminenz. Ein Kind hat das Recht auf seine Eltern – aber eben nicht auf die besten Eltern. Eltern sind immer auch Schicksal.

Uwe Jopt — Professor für Psychologie, Gutachter: Für mich stellt sich die Frage: Wer schützt das Kind vor seinen Beschützern? Außer einer Dienstaufsichtsbeschwerde gibt es keine Form der Kontrolle des Jugendamts. Die Jugendämter sagen immer: Wir werden doch von den Gerichten kontrolliert. Aber wie soll das Gericht seinen wichtigsten Gehilfen kontrollieren?

Ursula K. — Mutter von Faruk (Fall 1): Ich wurde noch mal schwanger und zog vor der Geburt meines zweiten Sohnes nach Bremen. Ganz anders als in Vechta haben mir die Mitarbeiter des Jugendamtes hier geholfen. Sie haben mich ernst genommen und in ihre Pläne einbezogen. Dafür bin ich ihnen sehr dankbar. Seit ein paar Monaten habe ich das alleinige Sorgerecht für Faruk zurück. Zu Jusuf habe ich keinen Kontakt mehr. Das ist vorbei. In den ersten Tagen, die Faruk bei mir war, fand ein Laternenfest in meinem Viertel statt. Ich habe den ganzen Umzug lang geweint, weil ich so glücklich war, beide Kinder an der Hand halten zu dürfen, nicht nur eins. Ich war einfach nur eine normale Mutter unter vielen. Ich konnte endlich all die Dinge nachholen, die ich immer mit Faruk machen wollte: ein Eis essen, in den Zoo gehen, ihn zum Kindergarten bringen, ihn trösten, wenn er weint.

Faruk ist ein aufgeweckter kleiner Kerl. Er hat sich in Bremen gut eingelebt. Aber das ganze Hin und Her hat Spuren bei ihm hinterlassen. Wenn er etwas nicht mitbekommt oder nicht versteht, was man zu ihm sagt, ist er schnell extrem verunsichert. Er hat sein Urvertrauen verloren. Ich denke, das hat auch etwas damit zu tun, dass er in seinem jungen Leben schon oft seine Bezugspersonen wechseln musste.

 

ANTONYA: Post vom OLG

Das Ende von Rumpelstilzchen lautet,

Da könnt ihr denke, wie die Königin froh war, als sie den Namen hörte, und als bald hernach das Männlein hereintrat und fragte:  „Nun, Frau Königin, wie heiß ich?“ Da fragte sie erst: „Heißt du Kunz?“ „Nein.“ „Heißt du Heinz?“ „Nein.“ „Heißt du etwa Rumpelstilzchen?“

„Das hat dir der Teufel gesagt, das hat dir der Teufel gesagt“, schrie das Männlein und stieß mit dem rechten Fuß vor Zorn so tief in die Erde, dass es bis an den Leib hineinfuhr, dann packte es in seiner Wut den linken Fuß mit beiden Händen und riss sich selbst mitten entzwei.

Es kann schon sein, dass sich heute manche vor Wut zerreißen und endgültig zur Hölle fahren. Ich denke da an einen Misthaufal-Forum besonders an rentina, und natürlich . Anne H., die geborene Verliererin.

Ich denke an das Jugendamt OHZ und Richterin Ziemer. Sie alle hätten heute genug Grund, wie Rumpelstilzchen zur Hölle zu fahren.
Das was ihnen das OLG heute angetan hat, das muss die doch maßlos ärgern. Und dabei war doch klar, am Ende gewinn. immer der Beamtendumm-Förderverein.

Rentina mird nun sicherlich den Glauben an den Rechtsstaat verlieren. Hatte sie doch noch groß gepost., dass das OLG gar nicht anders könnte, dass dos OLG gesetzlich dazu verpflichtet wäre, die Familie persönlich vorzuladen und anzuhören. Wenn man den Blödsinn von ihr ließt, dann hätte sie am Liebsten die Bundeswehr in Polen einmarschieren lassen, um die Familie zur Verhandlung vorzuführen. Und nun hat das OLG entschieden, ohne auf rentina zu hören, ohne die Familie, nie von renthu gefordert, vorzuführen.

Da wird manch einer viel Jägermeister schlucken müssen, um das zu verkraften. Liebe retina und co. schickt mir mal ein Bild von euch. Möchte gerne eine Galerie erstellen unter dem Motto: _So sehen Loser aus..

Das OLG hat der Familie heute mitgeteilt, dass sämtliche Maßnahmen des AG Osterholz-Scharmbeck aufgehoben wurden Zwar hat man bei der Formulierung einen Handstand gemacht, und sich dabei auch noch fast beide Beine gebrochen, aber das Ergebnis ist eindeutig.

Auf die Beschwerde der Kindeseltern wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengerichts Osterholz-Seharinbeek vom 16.September abgeändert und von der Anordnung fandhengerichtlicher Maßnahmen abgesehen.

Mehr braucht man von dem Beschluss nicht veröffentlichen. Der meiste Rest ist juristisch, Schwachsinn. Es dient anscheinend dazu die Familie von ihren berechtigten Schadensersatzforderungen abzuhalten.

Ich möchte dies wie folgt umschreiben.

1.). Das Jugendamt hat alles richtig gemacht.

2.). Das Amtsgericht hat alles richtig gemacht.

3.). Antonya gehört in ein Heim.

4.). Die Eltern sind ganz böse.

Dennoch ist es richtig, dass Antonya bei ihren Eltern bleibt.

Erwähnenswert ist auch, dass mal wieder der Grund für die ursprüngliche Maßnahme geändert wurde. Das Jugendamt hatte zunächst was von angeblich, häuslicher Gewalt geschwätzt.

Als man damit kräftig auf die Schnauze gefallen war, behauptete man dann dass Antonya zu wenig soziale Kontakte außerhalb der Schule gehabt hätte, und dies der Grund für die Heimunterbringung gewesen wäre.

Hier wurde belegt, dass dies eine Erfindung war. Anonya hatte mehr als genügend soziale Kontakte außerhalb der Schule.

Beim OLG wird nun mangelnder Schulbesuch als Grund angeführt Auch das Jugendamt hatte zwar mal behauptet, da, Anton, angeblich 200 Fehltage gehabt hätte, aber vergessen zu erwähnen, in welchem Zeitraum dies gewesen sein soll.

Auch hatte das Jugendamt schon lange zugegeben, dass Antonya nicht ein Tag unentschuldigt gefehlt hatte. Wenn aber ein Kind wegen Krankheit tatsächlich Fehltage hat, kann dies kein berechtigter Grund für ein Kinderraub sein. Es sollte auch noch erwähnt werden, dass Antonya während der Zeit bei den Eltern das Gymnasium in Lilienthal besucht hatte, und dort gut mitkam. Schulschwänzerin war Antonya niemals, dazu ist sie gar nicht der Typ, Antonya lernt gerne..

Antonya und ihre Eltern haben nicht nur gewonnen, sondern die Geschichte zeigt sehr deutlich, dass Jugendämter tatsächlich unbegründet und willkürlich Kinder entziehen.

Wir gratulieren Antonya und ihren Eltern zu dem Sieg. Wir danken gleichzeitig allen Spendern und sonstigen Unterstützern. Und wir danken besonders Jo Conrad, der mit bewusst.tv die Geschichte ins Rollen brachte.

Wir sind stolz, dass wir mit unserer Arbeit mal wieder zu einem Erfolg über das Beantendumm und der Justizmafia beitragen konnten.

 

OLG Dresden: wegen unzureichender Sachverhaltsermittlung muss Jugendamt Schadensersatz leisten

Oberlandesgericht Dresden, Az. 1 U 1306/10 vom 30.04.2013

wegen Amtshaftung hat der 1. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden durch Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Riechert, Richterin am Oberlandesgericht Fahrinkrug und Richterin am Oberlandesgericht Podhraski aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 10.04.2013 für Recht erkannt:

Beschluss:

1.3. Die bei dem hier in Rede stehenden Handeln hoheitlich tätig gewordenen Mitarbeiter des Jugendamtes der Beklagten haben im Zusammenhang mit der Antragstellung objektiv die ihnen hierbei obliegenden Amtspflichten verletzt.

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