Frank Engelen: Frei und völlig normal.

Für heute war die Haftentlassung von Frank Engelen angekündigt worden. Seit Februar 2019 saß Frank Engelen in der JVA Dresden. Die meiste Zeit in Untersuchungshaft. Mehrere Verhandlungstage gab es inzwischen. Die Richterin wollte das Verfahren heute unbedingt beenden. Kein Wunder, immerhin geht es in deutschen Gerichten schon lange nicht mehr um das Recht oder die Wahrheit. Würde es wirklich darum gegangen sein, dann hätte man wahrscheinlich noch einen oder sogar zwei weitere Verhandlungstage ansetzen müssen.

Da es aber weder um Gesetz und Recht geht, konnte man das Verfahren auch heute schon beenden. Eigentlich hätte man es auch schon am letzten Verhandlungstag beenden können, oder auch gleich am ersten Verhandlungstag.

Die Frage stellt sich, warum man überhaupt noch eine Verhandlung durchführt, wenn doch längst politisch motiviert feststeht, dass der Angeklagte für irgendetwas verurteilt werden muss, denn immerhin würden über 6 Monate Untersuchungshaft dem Staat teuer werden. Nicht so teuer zwar wie im Ausland, denn immerhin gibt es in dem angeblichen Rechtsstaat noch immer die niedrigsten Haftentschädigungen, was ein deutlicher Hinweis darauf ist, was der Bürger, und die Rechtsprechung in diesem Land wert sind.

Sprechen wir mal über das Recht in diesem Land. Nur noch 39% der befragten Bürger sollen der Meinung sein, dass in diesem Land noch wirklich Recht gesprochen wird. Und zumindest diese Meinung ist Recht. Menschen die meinen, dass in diesem Land ganz häufig kein Recht mehr gesprochen wird, die haben Recht.

Übrigend, die Justizministerin veröffentlichen häufig Ergebnisse von eigenen Befragungen, bei denen, DDR-Like, ganz andere Zahlen ermittelt worden sein sollen. Bessere natürlich. angeblich werden dort regelmäßig Zahlen veröffentlicht die eine Zustimmung zu der deutschen Justiz von 70-80 % belegen sollen. Da fragt man sich, was und wen man dort befragt haben will, oder wen man mit solchen Zahlen eigentlich verarschen will.

Bei Frank kommt noch als Besonderheit der Ort der Verhandlung dazu. Seine Gerichtsverhandlung fand in Chemnitz statt, also in Sachsen. In dem Teil von Deutschland, wo es sogar lt. offiziellen Aussagen zumindest bis 1989/90 regelmäßig eine Willkürjustiz gab. Mit dem Untergang der DDR wurde vielleicht die STASI abgeschafft, oder sollte man besser sagen, „umfirmiert“?

Und in der Justiz wurden vielleicht sogar ein paar Richter ersetzt, aber das System der Willkürjustiz wurde nicht verändert. Auch die BRD hatte nach dem Anschluss der DDR ein gesteigertes Interesse die Willkürjustiz gegen das jetzt noch größere Volk einzusetzen. Nicht ohne Grund gibt es viele Aktivisten und Kritiker, die deutlich klarstellen, dass sich die Zustände in der BRD, nach dem Anschluss der DDR, der fälschlicherweise als Wiedervereinigung bezeichnet wird, tatsächlich deutlich verschlechtert haben.

In Sachsen kennt man also noch die Willkür des staatlichen Handelns. Das führt aber nicht dazu, dass Richter oder Schöffen besonders sensibel darauf reagieren, sondern für die ist das quasi noch staatliches Gewohnheitsrecht.

So hat man auch heute wieder in dem Strafverfahren gegen Frank Engelen reagiert. Der Vorwurf gegen Frank lautete Kindesentziehung. Tatsächlich hat Frank diese Straftat aber niemals begangen. Tatsächlich hat Frank nur einem damals 16-jährigem Jungen geholfen, der sich straffrei aus einer stattlichen Willküreinrichtung entzogen hat. Solch eine Selbstentziehung ist aber keine Straftat. Dennoch wurde Frank heute nach mehr als 6 Monaten Untersuchungshaft zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Bewährungszeit beträgt 3 Jahre, weiterhin soll Frank als Auflage 1.000 Euro an die Staatskasse bezahlen.

Nach der Verhandlung, bzw. nach der mündlichen Urteilsverkündung musste Frank nicht zurück in den Knast, sondern konnte das Gericht als freier Mann verlassen.

Der Anwalt von Frank Engelen hatte bereits vor einigen Wochen erklärt, dass das Amtsgericht Chemnitz in diesem Fall nicht in der Lage sein würde ein richtiges Urteil zu treffen, und hatte damals auch schon angekündigt, dass gegen eine Verurteilung durch das AG Rechtsmittel eingelegt wird. Also wird sich das Landgericht noch mit der Sache befassen müssen. Rechtskräftig ist das Urteil also nicht.

Frank konnte bisher nur wenige Menschen persönlich über seine Freilassung informieren. Seiner Mutter wurde nicht nur vor gut einer Woche mitgeteilt, dass Frank heute rauskommen soll, sondern sie wurde natürlich auch umgehend über die erfolgte Freilassung informiert.

Der Gerichtstermin hatte aber auch für Frank etwas positives.

In Duisburg wurde Frank mal in seiner Wohnung von der Polizei überfallen, weil Frank denen den Zutritt zu seiner Wohnung untersagt hatte. Die Polizei kam damals zu Frank, weil er eine verrückte Frau beherbergte die lt. Polizei selbstmordgefährdet gewesen sein sollte.

Weil Frank diese Verrückte vor der Polizei beschützen wollte, hatte man ihm Tränengas ins Gesicht gesprüht, und dann gab es noch eine Strafanzeige wegen angeblichem Widerstand gegen die Staatsgewalt.

Das Amtsgericht hatte dann eine Begutachtung von Frank veranlasst. Das Verfahren wurde dann eingestellt, mit der  Behauptung, dass Frank angeblich vermindert schuldfähig sein sollte.

Im Internet nutzen das einige Hetzbirnen, um gegen Frank zu stänkern. Strahlemann Winfried Sobottka ist auch dafür bekannt, und behauptet z. B. im Internet, dass der Vorsitzende des BdF für den Staatsschutz, oder eine andere Behörde arbeiten würde.

Auch das negative Gutachten über Frank hatte Sobottka, der gerne behauptet, dass er vom Staat mit Mikrowellen bestahlt würde, zeitweise im Internet veröffentlicht. Die verrückte Frau, die Frank bei sich mal aufgenommen hatte, hat auch gerne behauptet, dass Frank angeblich vermindert schuldfähig wäre. Ebenso eine kranke Person aus Bochum, und eine Frau, die glaubt, dass man mit einem Verein für Familien-/KInderrechte das große Geld machen kann.

In Chemnitz gab es gleich zwei Gutachter die Frank begutachten sollten. Dem negativen Gutachten aus Duisburg hat man eindeutig widersprochen. Beide Gutachter kamen zu dem Ergebnis, dass Frank voll schuldfähig ist, und damit auch völlig normal ist. Zumindest das ist mal eine wirklich gute Nachricht, auch wenn das einigen Internetmobbern natürlich nicht gefallen wird.

ENGELEN: Frank und frei

Alles hat ein Ende nur die Wurst hat zwei.

Jetzt muss sich Frank also wieder selbst um seine Würstchen kümmern. Ich denke, damit kann er leben.

Natürlich ist nicht nur Frank in Freiheit, sondern Dave ist nach wie vor in Sicherheit, und vor dem Zugriff der deutschen Kinderklaubehörden geschützt.

Alles Gute und frohe Weihnachten an Frank Engelen und Dave Möbius

 

Horst* aus Herne

Horst* wird 29, und wohnt jetzt in Herne. 2019 gab es einen Umzug, aber das Auto fährt noch immer mit dem alten Stadtkennzeichen aus der Nachbarstadt durch die Gegend. Früher war das nicht zulässig, aber heute ist das wohl möglich.

Es gab ein Gerichtsverfahren. Lt. Vergleich muss Horst* noch ein bisschen Geld zurückzahlen. Ob das Geld noch vor Jahresende beim Empfänger eingeht? Bisher gibt es keine erkennbare Versuche, dass das Geld zurückgezahlt werden soll. Großzügigerweise soll der Empfänger auch bereit sein sich auf Ratenzahlung einzulassen.

*NAME GEÄNDERT!

CHEMNITZ: Es geht weiter.

Am Donnerstag (19.12.2019) geht es weiter beim Amtsgericht Chemnitz. Im Strafverfahren gegen Frank Engelen sollen dann mindestens 4 Zeugen vernommen werden.

Eine Zeugin soll aussagen, was wir alle schon wissen, ob Dave freiwillig bei Frank war. Natürlich war er das, denn Dave kannte Frank überhaupt noch nicht, als er in Hamburg abgehauen war.

Dave war schon früher aus seinem Kinderknast abgehauen. Damals kam er bei Angela Masch unter. Als er dort gefunden wurde wollte er nicht in den Kinderknast zurück. Das war im letzten Jahr nicht anders.

Als die Polizei auftauchte, ohne Gerichtsbeschluss und ohne Gerichtsvollzieher, da versuchte Dave vor der Polizei zu flüchten, und hatte sich sogar unter einem Auto versteckt.

Deutlicher kann man kaum klar machen, dass man nicht zurück in den Kinderknast will.

Es ist auch bekannt, dass Dave aus dem nächsten Kinderknast gleich wieder abgehauen ist. Keine 24 Stunden ist er dort geblieben. Natürlich konnte niemand das Kind zwingen dort zu flüchten. Wenn Dave gewollt hätte, wenn er nicht bei Frank bzw. seinem Umfeld bleiben wollte, dann hätte er einfach in dem Kinderknast bleiben können, ein Abseilen aus einem höheren Stock hätte er sich ersparen können, aber Dave wollte nicht im staalichen Kinderknast bleiben oder zurück. Auch das war letztendlich wieder seine freie Entscheidung, und dieser Selbstentzug ist grundsätzlich straffrei. Dafür kann man normalerweise niemand strafrechtlich verantwortlich machen.

Völlig unklar ist welche Aussagen von Zeuge 2 erwartet werden. Zeuge 2 geht davon aus, dass er nur aus taktischen Gründen zum Zeuge ernannt wurde, damit er während der Verhandlung an dieser nicht teilnehmen kann.

Zeuge 3 und 4 werden wohl wieder nicht zum Termin erscheinen. Dazu fehlen einem nur noch die Worte. Ausgerechnet die Verwandten des Kindes wollen sich der Verantwortung entziehen. Natürlich geht es ja bei deren Aussage nicht darum dass sie sch selbst belasten sollen, weil sie diesbezüglich auch ein gesetzliches Aussageverweigerungsrecht hätten.

Es geht darum, dass die Verwandten auch nochmal dem Gericht erklären, dass Dave von alleine das Weite aus der staatlichen Obhut gesucht hat. Sinnvoll wäre vielleicht auch, dem Gericht zu erklären wie unberechtigt die Inobhutnahme von Anfang an war.

Das scheint ja fast eine unendliche Geschichte zu sein. Hier eine Kurzfassung.

  1. Erst wird der Onkel von Dave verhaftet. Angeblich sollte er einem Mädchen unter den Rock gefasst haben. Dann wird er aus der Haft entlassen, als das Mädchen in der Schule damit prahlt, dass es die Geschichte nur erfunden hat.
  2. Nach der Haftenlassung zieht der Onkel kurzfristig in die Wohnung seines Bruders. Der Richter wurde zuvor gefragt, ob das möglich ist. Der Richter hatte keine Bedenken. Dave, seine Schwester, der Vater und der Onkel leben also zusammen.
  3. Dies nimmt das Jugendamt zum Anlass um Dave und seine Schwester aus der Wohnung zu holen. Das geht gar nicht, genauso wie die Begründung. Das Amt teilte mit, dass auch die festgestellte Unschuld des Onkels nicht ausschließen würde, dass er nicht doch ein Sexualstraftäter wäre.
  4. Im Kinderheim bekommt Dave mit, dass man seine Schwester schlecht behandelt. Die Schwester darf sich nicht alleine duschen, darf nicht alleine auf die Toilette, deshalb pinkelt sie aus Verzweiflung in den Bettkasten.
  5. Dave beschwert sich regelmäßig bei seinem Vormund und bei Richter Bernau vom AG Wittmund.
  6. Geholfen hat es nicht, man wollte Dave und seine Schwester trennen. Möglicherweise sollte er sogar in die Psychiatrie gesteckt werden. Das nimmt er zum Anlass um aus dem Heim abzuhauen.
  7. Auf Umwegen landet er bei Angela Masch. Dort hatte er eine gute Zeit, wird aber nach ca. 10 Tagen von den Behörden gefunden und wieder ins Heim gesteckt. Jetzt wurde er jahrelang versteckt. (Ganz stimmt das nicht, denn es gab einen Hinweis auf den Aufenthaltsort. Inzwischen hat sich herausgestellt, dass Dave tatsächlich dort war. Warum der Vater behauptet hatte, dass er dort war, aber Dave dort nicht war, ist natürlich nicht nachvollziehbar.)
  8. Angela Masch und Jo Conrad wurden für die Unterstützung vom Amtsgericht Wittmund verurteilt. Allerdings wurde das Urteil gegen Angela niemals rechtskräftig. Vor der Berufungsverhandlung verstarb Angela.
  9. Von Rügen aus hat Dave wieder Kontakt mit Unterstützern aufgenommen. Er teilte mit, dass die Einrichtung einige Tage in den Harz fährt. (…von ADMIN gelöscht…)
  10. Vom Harz aus machte die Gruppe einen Tagesausflug nach Hamburg. Von der Entfernung her macht das zwar keinen Sinn, aber es ging mal wieder nicht um die Kinder, sondern eine Betreuerin hatte in Hamburg einen Termin beim Arzt. Die Zeit ohne genügende Betreuung nutzte Dave zur erneuten Flucht. Er flüchtete (…von ADMIN gelöscht…)
  11. Am nächsten Tag fuhr Dave dann nach Dresden, und wurde dort von Frank in Empfang genommen.
  12. Wieder ging es Dave einige Wochen gut, bis er von der Polizei wieder aufgegriffen wurde. Wahrscheinlich sogar rechtswidrig, denn dafür hätte es einen Gerichtsbeschluss geben müssen, und die erneute Inobhutnahme hätte von einem Gerichtsvollzieher durchgeführt werden müssen. Die Polizei hätte nur im Rahmen der Amtshilfe tätig werden dürfen. Ein Gerichtsvollzieher war aber überhaupt nicht anwesend, und einen Gerichtsbeschluss hatte die Polizei auch nicht.
  13. Nach der rechtswidrigen Inobhutnahme (Kinderklau) durch die Polizei, gegen die natürlich nicht ermittelt wird, folgte sofort die erneute Flucht von Dave.
  14. Dave flüchtete ins Ausland, und hat von dort schon mehrfach Nachrichten nach Deutschland gesendet. Er teilt mit, dass es ihm gut geht und er dort bleiben will, mindestens bis er volljährig ist.
  15. Dave hatte sogar mehrfach versucht Richter Bernau vom Amtsgericht Wittmund telefonisch zu erreichen, und hat dort sogar eine  Rückrufnummer hinterlassen.
  16. Seit Februar 2019 sitzt ein Unterstützer von Dave in Untersuchungshaft, nur weil er das gemacht hat, was der deutsche Staat und seine Behörden unterlassen haben, nämlich dem Jungen zu helfen.

Zeuge 2 erklärt zwar, dass er nicht weiß, warum er als Zeuge vernommen werden soll, aber er wundert sich auch, dass der Vorsitzende des BdF nicht als Zeuge geladen wurde, weil der sicherlich mehr Infos hat, als Zeuge 2.

Obwohl Frank Engelen keine wirkliche Straftat begangen hat, kann man kaum davon ausgehen, dass man ihnen mit einem Freispruch davonkommen lässt. Sicherlich wird man sich irgendeinen Unsinn einfallen lassen, da ist unsere Justiz traditionell sehr erfinderisch.

Mit ziemlicher Sicherheit wird es in dieser Strafsache auch noch ein Berufungsverfahren beim Landgericht geben.

JugendKILLERamt: Selbstmord eines Pflegekind

Nicht nur Kinder und Eltern beschweren sich regelmäßig über die Jugendämter, sondern inzwischen melden sich immer mehr Pflegeeltern die sich über die Unfähigkeit und Willkür von Jugendämtern beschweren.

Bei unseren Sonntagsvideos gab es auch schon eine Pflegemutter die über Probleme und Willkür eines Jugendamtes berichtete. Diese Pflegeeltern hatten sich bewusst für ein behindertes Pflegekind entschieden. Das Jugendamt (1) war natürlich froh, dass sie Pflegeeltern für ein behindertes Kind gefunden hatten. Wie üblich bekam das Kind auch noch einen Vormund, der kam aber nicht vom Jugendamt (1), sondern vom Jugendamt (2) am Wohnort der Pflegeeltern. Mit dem Vormund vom Jugendamt (2) gab es Probleme die dazuführten, dass man den Pflegeeltern das Pflegekind wegnahm und in ein Heim steckte. Durch die Wegnahme des Pflegekindes wurde automatisch wieder Jugendamt (1) zuständig, und dieses Jugendamt konnte die Reaktion und das Verhalten vom Jugendamt (2) nicht nachvollziehen. Jugendamt (1) hat die Herausnahme des Pflegekindes gleich wieder beendet, und das Kind wieder in die Obhut der Pflegeeltern geben.

Das war dann wieder eine Maßnahme mit der das Kind und die Pflegeeltern leben konnten. Natürlich gab es dann auch gleich noch einen neuen Vormund. Die Maßnahmen vom Jugendamt (2) waren völlig unnötig, und haben allen nur geschadet.

Im Internet ist auch Aneta Oczkowska aus Trier aktiv. Eine ehemalige Pflegemutter aus Trier. Ihre beiden ehemaligen Pflegekinder sind nicht etwa volljährig geworden, und sind auch nicht zu ihren Eltern zurückgekehrt, sondern die Kinder wurden der Pflegemutter vom Jugendamt wieder weggenommen, und in ein Kinderheim gesteckt.

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VOLKSVERPETZER, Volksverhetzer oder Volksverdummer?

Thomas Laschyk ist ein möchtegern Linker und betreibt den Blog Volksverpetzer.de. Wie der Name „Volksverpetzer“ schon sagt betätigt sich der Betreiber gerne als Denunziant.

Hoffmann von Fallersleben soll über Denunzianten mal gesagt haben:

Der größte Lump im ganzen Land das ist und bleibt der Denunziant.

Thomas Laschyk hätte sicherlich auch als Blockwart bei den Nazis tätig sein können, oder aber auch bei der Stasi. Sein Blog hat sicherlich auch den Namen VOLKSVERDUMMER oder VOLKSVERHETZER verdient.

Thomas Laschyk hat am 8.12.2019 auf seinem Volksverdummung-Block einen Beitrag mit der Überschrift:

„IST DER TÄTER VON AUGSBURG EIN NAZI?“

veröffentlicht.

Bei dem Hauptverdächtigen handelt es sich um einen Jugendlichen mit Migrationshintergrund, der die türkische und auch die libanesische Staatsbürgerschaft besitzt, und inzwischen auch noch eine deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Mehrere Jugendliche hatten in Augsburg bei einem Streit einen Feuerwehrmann getötet.

Bei so einem dramatischen Hintergrund ist nicht zu verstehen, wie ein Mensch so einen geistigen Schwachsinn auf einem Blog veröffentlichen kann. Selbst wenn das satirisch gemeint sein soll, ist das ein No-Go.

Die Überschrift auf seinem Volksverhetzer-Blog geht dann noch weiter mit:

„…

gerechte Morde seit AFD-Gründung auf der Tagesordnung! …“

Das ist keine billige Propaganda mehr, sondern einfach nur dumme Hetze.

Thomas Laschyk schreibt dann weiter, dass er sich diese Überschrift selber ausgedacht hat, um seine Leser zu manipulieren.

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Justiz im Mittelalter, Justiz in Chemnitz

Justitia trägt üblicherweise eine Augenbinde. Warum wohl? Vielleicht weil man an manchen Gerichten eher Blindekuh spielt als Recht zu sprechen?

1990 gab es in Hohenstein-Ernstthal (Sachen) einen Wessi, der ein Unternehmen für Schul- und Kinderfotografie gegründet hatte. Lange sollte das Unternehmen nicht existieren. Obwohl das Unternehmen ordnungsgemäß beim Gewerbeamt der Stadt Hohenstein-Ernstthal angemeldet wurde, kam unmittelbar nach der Wirtschafts- und Währungsunion ein Gewerbeverbot durch das Landratsamt Glauchau. Angeblich bräuchte man für dieses Gewerbe eine Meisterausbildung, obwohl diese Gewerbe zuvor auch schon in Westdeutschland ausgeübt wurde, und zwar ohne Meisterausbildung, weil es sich nämlich um ein Minderhandwerk handelt, für das keine Meisterausbildung benötigt wird.

Nach dem Gewerbeverbot wurde aus der Not BUNTSPECHT-FOTO in Hohenstein-Ernstthal gegründet. Sechs Monate nach der Eröffnung war dieses Geschäft das größte Fotofachgeschäft im Kreis. Neun Monate nach der Eröffnung wurde im Nachbarort Oberlungwitz das nächste Fotogeschäft eröffnet. Wiederum neun Monate später wurde ein weiteres Fotofachgeschäft übernommen. In Kreis gab es damit drei Geschäfte in Hohenstein-Ernstthal, Lichtenstein und Oberlungwitz.

Sechs Monate nach dem dritten Geschäft im Kreis folgte ein neues Geschäft in Chemnitz. Wieder sechs Monate wurde Geschäft Nummer 6 eröffnet. Allerdings gab es ein kleines Problem zwischen der Eröffnung von dem 5 und dem 6. Geschäft.

Der Geschäftsmann landete mal eben für 8 Tage im Knast.

Wenn das Landratsamt schon so blöde ist und ein Gewerbeverbot wegen fehlender Meisterausbildung verhängt, obwohl für das Gewerbe gar keine Meisterausbildung nötig ist, dann sollte man von der Justiz wohl besser auch nicht viel erwarten. Zwar hat das Verwaltungsgericht festgestellt, dass man für die Schul- und Kindergartenfotografie keine Meisterausbildung benötigt, dafür haben sich dann das Amtsgericht Chemnitz, das Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal, das Amtsgericht Stollberg und die Staatsanwaltschaft an Dämlichkeit überboten.

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Warum haben sie kein Jura studiert?

Beim Amtsgericht Chemnitz wurde am 5.12.2019 und 6.12.2019 das Strafverfahren gegen Frank Engelen fortgesetzt. Viel mitbekommen hat man von diesen Terminen nicht, den die Richterin Neubert hat sich in diesem Verfahren bisher nicht mit Ruhm bekleckert.

Am Donnerstag den 5.12.2019 wurden die Prozessbeobachter von den Justizwachleuten zunächst nicht in den Sitzungssaal gelassen, weil die Vernehmung des ersten Zeugen, bzw. die Vernehmung der ersten Zeugin angeblich nicht öffentlich wäre.

Überraschung, als gegen 10:30 Uhr die Verhandlung unterbrochen wurde, kam der Rechtsanwalt des Angeklagten aus dem Sitzungssaal und fragte die Prozessbeobachter verwundert, warum sie nicht im Sitzungssaal  wären, denn dort würden sie gebraucht.

Von dem Anwalt erfuhren die Anwesenden, dass es bisher keinen Beschluss gegeben hätte, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird. Das war ja mal eine interessante Information, und deckte sich mit der elektronischen Anzeige. Auch dort wurde nicht erwähnt, dass die Verhandlung nicht öffentlich wäre, was bedeutet, dass sie öffentlich ist.

Damit gibt es nun ein massives Problem. Wenn die Öffentlichkeit aus einer eigentlich öffentlichen Verhandlung ausgeschlossen wird, handelt es sich um den rechtswidrigen Ausschluss der Öffentlichkeit, was dazu führt, dass dieser Teil der Verhandlung, in diesem Fall die Vernehmung des Zeugen wiederholt werden müsste, oder aber es liegt ein absoluter Revisionsgrund vor, was die gesamte Wiederholung des Verfahrens notwendig macht.

 

Strafprozeßordnung (StPO)
§ 338 Absolute Revisionsgründe

Ein Urteil ist stets als auf einer Verletzung des Gesetzes beruhend anzusehen,

1.

wenn das erkennende Gericht nicht vorschriftsmäßig besetzt war; war nach § 222a die Mitteilung der Besetzung vorgeschrieben, so kann die Revision auf die vorschriftswidrige Besetzung nur gestützt werden, soweit

a)
die Vorschriften über die Mitteilung verletzt worden sind,
b)
der rechtzeitig und in der vorgeschriebenen Form geltend gemachte Einwand der vorschriftswidrigen Besetzung übergangen oder zurückgewiesen worden ist,
c)
die Hauptverhandlung nicht nach § 222a Abs. 2 zur Prüfung der Besetzung unterbrochen worden ist oder
d)
das Gericht in einer Besetzung entschieden hat, deren Vorschriftswidrigkeit es nach § 222b Abs. 2 Satz 2 festgestellt hat;
2.
wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, der von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes ausgeschlossen war;
3.
wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, nachdem er wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt war und das Ablehnungsgesuch entweder für begründet erklärt war oder mit Unrecht verworfen worden ist;
4.
wenn das Gericht seine Zuständigkeit mit Unrecht angenommen hat;
5.
wenn die Hauptverhandlung in Abwesenheit der Staatsanwaltschaft oder einer Person, deren Anwesenheit das Gesetz vorschreibt, stattgefunden hat;
6.
wenn das Urteil auf Grund einer mündlichen Verhandlung ergangen ist, bei der die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens verletzt sind;
7.
wenn das Urteil keine Entscheidungsgründe enthält oder diese nicht innerhalb des sich aus § 275 Abs. 1 Satz 2 und 4 ergebenden Zeitraums zu den Akten gebracht worden sind;
8.
wenn die Verteidigung in einem für die Entscheidung wesentlichen Punkt durch einen Beschluß des Gerichts unzulässig beschränkt worden ist.

Wenn also die Öffentlichkeit keinen Zugang zum Verfahren erhält, obwohl das Verfahren öffentlich ist, dann wurde § 338 Absatz 6 verletzt, und es liegt damit ein absoluter Revisionsgrund vor.

Zum Ausschluss der Öffentlichkeit ist nach § 174 StPO stets ein Gerichtsbeschluss notwendig. Über die Ausschließung ist nach § 174 Abs. 1 StPO in nichtöffentlicher Sitzung zu verhandeln, wenn ein Beteiligter es beantragt oder das Gericht es für notwendig erachtet. Der Beschluss muss öffentlich verkündet werden.

http://www.juraindividuell.de/artikel/die-revision-absolute-revisionsgruende/

B) KOMPENDIUM TRICKREICHER VERSTÖSSE

(3) Wird eine Kopftuchträgerin seitens des Vorsitzenden aufgefordert, das Kopftuch abzunehmen oder den Saal zu verlassen und sie entscheidet sich für Letzteres, so liegt ein Verstoß in doppelter Hinsicht vor. Zum einen ist die Öffentlichkeit schon unzulässig beschränkt, weil kein Gerichtsbeschluss ergangen ist (vgl. Meyer-Goßner § 338 StPO Rn. 48). Zudem war die Entscheidung, den Saal zu verlassen, nicht als freiwillig, sondern vielmehr als unfreiwillige Beugung unter die Autorität des Gerichts zu verstehen. In diesem Zusammenhang ist im Übrigen auch eine Störung der Hauptverhandlung durch das Tragen eines Kopftuchs i. S. v. § 177 GVG im Hinblick auf die Religionsfreiheit ausgeschlossen.

Nach der Sitzungspause betraten zwei Prozessbeobachter den Sitzungssaal. Sie sollten nicht lange bleiben. Jetzt wurden die Zeugen der WILDFANG GmbH vernommen. Die WILDFANG GmbH hatte schriftlich beantragt, dass bei der Vernehmung dieser 2(?) Zeugen sowohl der Angeklagte, als auch die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird. Ob dieser Antrag in der richtigen Form gestellt wurde darf vielleicht bezweifelt werden, denn vermutlich kann die WILDFANG GmbH diesbezüglich keinen Antrag für seine Mitarbeiter stellen, sondern das müssten die jeweiligen Mitarbeiter wohl selber für sich machen.

Richterin Neubert hatte jetzt dennoch beschlossen die Öffentlichkeit auszuschließen, weshalb die Öffentlichkeit, die teilweise hunderte von Kilometer angereist war, den Sitzungssaal gleich wieder verlassen durfte.

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Ein Besuch in Frohburg

Auf dem Weg zum FEB brachte uns der ICE nach Leipzig. Von dort ging es über Geithain weiter nach Chemnitz. So oft bin ich natürlich nicht in Geithain, deshalb bot es sich an dort mal einen Zwischenstopp einzulegen. Mich interessierte die dortige STASI-Zentrale des SONNENSTAATLAND. Also ging es mit dem Bus weiter nach Frohburg.

Wenn man in Frohburg ist, dann kann man einen Besuch des PH3-Verlages empfehlen. Inhaber ist Peter Hauser, der dem BdF schon in Pinneberg aufgefallen war. Bekanntlich gab es damals Beleidigungen und Drohungen durch Mitarbeiter des öffentlichen Dienst, die über DATAPORT ins Internet gehen. Deshalb gab es auch einen Beitrag über diese Bedrohung, indem auch DATAPORT und Peter Hauser thematisiert wurden.

https://beamtendumm.wordpress.com/tag/dataport/

Das zeigt GOOGLE noch an:

22.02.2018 – … unter BdF, Beamtendumm | Verschlagwortet mit Dataport, Peter Hauser, … Auch in Kiel sind Staatsterroristen vom Sonnenstaatland aktiv.

Inzwischen ist der PH3-Verlag von Pinneberg nach Frohburg verzogen.

(Dieser Beitrag gibt es zweimal. Einmal öffentlich und einmal mit Passwort. Der öffentliche Beitrag ist natürlich die Kurzfassung, während weitere Details und Fotos nur im geschützten Beitrag veröffentlicht werden.)

Wer auch schon Probleme mit dem guten Herrn Hauser hatte, oder weitere Informationen über die Person hat, darf sich natürlich gerne bei uns melden.

Peter Hauser hat sich auch in dem Fall des bekannten Kindertreter eingemischt. Wie so oft bei den SONNENSTAATLÄNDER ging auch hier wieder der Schuss nach hinten los.

Der Polizist der bei einer unberechtigten Inobhutnahme ein Kind getreten hatte, und dabei gefilmt wurde, darf nun wohl doch als Kindertreter bezeichnet werden. Zumindest hat die Richterin zugegeben, dass sie in dem von Angela Masch veröffentlichtem Video auch einen Tritt des Polizisten erkennt.

Zur Erinnerung, der Polizist hatte die Tat bestritten, und wurde strafrechtlich dafür nicht verfolgt. Obwohl das Video den Tritt sehr deutlich zeigt behaupteten Leute vom SONNENSTAATLAND, dass der Polizist angeblich nicht getreten hätte. Tatsächlich gibt es ein videoforensisches Gutachten welches bestätigt, dass es mindestens einen Tritt gibt. Da hilft weder dem Polizisten, noch dem Polizeipräsidenten und auch den Leuten vom SONNENSTAATLAND jegliches Leugnen nichts mehr, denn jetztz hat auch die Richterin eindeutig bestätigt, dass sie einen Tritt sieht. Das hat sie auch Nachfrage nochmals eindeutig bestätigt.

Nicht nur Peter Hauser ist aufgeflogen. Auch andere Mitglieder vom SONNENSTAATLAND wurden hier bereits entlarvt

Oliver Gottwald (Rechtspfleger) STA Offenbach (VOLLSTRECKER)

Eva Maria Zückert Bad Driburg (EMZ)

Außerdem gibt es noch ein weiteres Mitglied welches namentlich bekannt ist. Diese Person darf aber wohl eher als Ex-Mitglied bezeichnet werden. Im Juni 2019 war die Person zuletzt beim SONNENSTAATLAND online. Der letzte Beitrag ist sogar schon älter als ein Jahr. Fazit,

kommt wieder der Verstand, trennt man sich vom SONNENSTAATLAND.

Da die Person sich also vom SONNENSTAATLAND wieder getrennt hat, kann man hier auf darauf verzichten sie hier weiter zu erwähnen.

Wir brauchen Kinderrechte im Grundgesetz, damit der Staat noch mehr Kinder in Obhut nehmen kann.

So sieht die offizielle Statistik aus. Von ca. 25.000 Inobhutnahmen im Jahr 2005 gab es einen jährlichen Anstieg bis zum Jahr 2016 auf über 84.000 Fälle.

Jetzt sollen also Kinderrechte im Grundgesetz verankert werden, damit der Staat noch häufiger, leichter und schneller sich an den Kindern vergreifen kann.

Und so sieht das dann aus. Das verstehen Jugendamt, Justiz und der Staat unter Kindeswohl.

ACHTUNG, diese Videos sind wirklich nur schwer zu ertragen. Labilen Menschen wird aus Sicherheitsgründen empfohlen sich diese Videos lieber nicht anzusehen.

Auch kann es ratsam sein, sich diese Videos nicht an einem Stück anzusehen, sondern nur ein Teilstücken.

Hier ein verpixeltes Video das die BILD veröffentlicht hatte.

Die BILD stellte die Frage: „TRITT HIER EIN POLIZIST EIN KIND?“

Besonders gerne greifen sich die Behörden die Kinder in den Kindergärten oder Schulen. Das sieht dann so aus.

Und hier will ein Kind beim Vater bleiben. Dieser Einsatz scheint sogar einem der anwesenden Polizisten schwer zu fallen.

Solche Leute bezeichnen sich dann noch als HELDEN DES ALLTAGS. Da kann man nur froh sein, dass man nicht zu solchen „Helden“ gehört.

Natürlich alles zum Kindeswohl.

Frage, welcher Berufsgruppe muss man wohl angehören um sich diese Videos emotionslos ansehen zu können? Jugendamt, Polizei, Richter?

ANTIBIOTIKA – MULTIRESISTENTE KEIME – BAKTERIEN: Auf nach Tiflis – Deutschland im Dornrößchenschlaf

Tiflis ist die Hauptstadt Georgiens. Immer öfters reisen Deutsche dorthin, um sich in Tiflis behandeln zu lassen, weil man in Deutschland nicht in der Lage ist diese Menschen hier in Deutschland erfolgreich zu behandeln.

Bekannt ist, dass immer mehr Keime resistent gegen Antibiotika sind. In Deutschland ist man dann häufig nicht mehr in der Lage diese Menschen erfolgreich zu behandeln, obwohl es in anderen Ländern längst möglich ist den Patienten auch in solchen Fällen zu helfen.

Führend dabei ist Georgien. Dort werden Bakterien, natürlich auch multiresistente Keime, schon seit 100 Jahren mit Bakteriophagen bekämpft. Eine Methode die in Deutschland kaum bekannt ist, weil man sich hier auf Antibiotika verlassen hat.

Jetzt werden Antibiotika immer häufiger unwirksam, und man hat bisher keinen Ersatz für die Behandlung mit Antibiotika gefunden. Man hat es völlig verschlafen sich mit Phagen als Behandlungsalternative zu beschäftigen.

Bakteriophagen sind speziell hergestellte Viren, die sich an die Bakterien heften und in diese dann eindringen und dadurch zerstören. Wenn die Bakterien dann zerstört wurden sterben die Viren wieder ab.

Anders als Antibiotika werden die Phagen aber nicht massenhaft hergestellt, sondern sie werden für jeden einzelnen Patienten und seine Keime speziell gezüchtet. Das macht es für die Pharmaindustrie wahrscheinlich nicht so interessant.

Es gibt nachweislich zahlreiche Patienten aus Deutschland die sich schon erfolgreich in Tiflis behandeln lassen haben. Es ist eigentlich ein Skandal, dass man diese Behandlung in Deutschland bisher völlig verschlafen hat.

Obwohl die Ärzte in Tiflis die Phagen für jeden Patienten extra hergestellt werden, gibt es inzwischen auch die Möglichkeit Phagen im Ausland bzw. über das Internet zu kaufen.

Phagen können z. B. in Georgien, Russland, Ukraine gekauft werden. Darüberhinaus kann man Phagen für wenig Geld über einen Internetshop in Österreich bestellen.

https://www.phage24.com/

Dort findet man folgenden Text:

 

Wir über uns

Wir sind ein Unternehmen aus Tirol, das sich mit der Erforschung von Bakteriophagen beschäftigt.

Bakteriophagen auch genannt Phagen sind hochspezifische Mikroorganismen die gezielt Jagd auf Bakterien machen. Dabei sind sie präzise wie ein Sniper und lysieren bzw töten spezifisch Bakterien. Für den Menschen sind Bakteriophagen ungefährlich. Phagen sind ein reines Naturprodukt. Man kann diese Mikroorganismen überall in der Natur auffinden.

Gemeinsam mit unseren Partnern produzieren wir auf höchstem Qualitätsstandard Bakteriophagen um euch bei euren Versuchen und Studien mit Bakteriophagen beliefern zu können. Gemeinsam mit unseren Partnern können wir auf über 20 Jahre Erfahrung bei der Erforschung und Produktion von Bakteriophagen zurückblicken.

Eine Empfehlung soll diese Seite, dieser Shop aber nicht sein. Es wirkt nicht besonders professionell. Negative Berichte wurden bisher aber nicht gefunden.

Bevor man versucht sich Phagen selbst zu besorgen, wird von hier doch eher die Behandlung in Tiflis empfohlen, bis die Medizin in Deutschland mal aus ihrem Dornrößchenschlaf erwacht ist, und eine Behandlung in Deutschland ermöglicht.

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