FREMDBEITRAG: Klage vor dem Verwaltungsgericht

AGENT Türkontrolle
Übernehmen SIE !!!

Die Arbeit als Justizwachmeister im Landgericht oder Amtsgericht bringt nicht sehr viel Abwechslung. Kontrolle der Besucher auf verbotene und gefährliche Gegenstände

Vorführung aus den Haftzellen, Verteilung der Post und Faxe / Akten, Sitzungsdienst.

Einen besonderen Auftrag gab es für die Justiz Wachtmeister
am letzten Donnerstag.

In einer Strafsache ging beim Verwaltungsgericht am 29.8. um kurz nach 8 Uhr in Gelsenkirchen eine Klage und ein Eilantrag ein.

Dieser war gerichtet gegen das Amtsgericht Gelsenkirchen und die Staatsanwaltschaft Essen.

Dies ist eine sehr ungewöhnliche Klage, muss aber natürlich bearbeitet werden.

Am 29.5.2024 und 19.07.2024 hat der Verteidiger in einem Strafverfahren vor dem Schöffengericht Akteneinsicht beantragt. Zwischen Juni 2023 und Ende Mai 2024 war in der Akte nichts passiert.

Es gab keinen neuen Hauptverhandlungstermin.
Es wurde nicht über Haftbeschwerden entschieden.
Es wurde nicht über Befangenheitsanträge
entschieden.

Der Verteidiger kennt keinen der Anträge…

Nachdem der Angeklagte sich über das Landgericht an die Beschwerdekammer wandte, kam etwas Bewegung in die Akte.

Am 05.08.2024 verschwindet die Akte nach Bochum. Zu einer nicht am Verfahren beteiligten Rechtsanwältin, die ihren Kanzleisitz mit Bochum
angibt.

Die Wahrheit sieht ganz anders aus…

Zwischen dem 05.08 -30.08.2024 liegt also diese Akte bei der Rechtsanwältin in Bochum. Die Akte hat 30! Leitz Ordner, dürfte also irgendwo in der Kanzlei im Wege stehen und stören.
Wenn man denn in der Kanzlei ist…

Nun hatte die Justiz mit der Klage vor dem Verwaltungsgericht und mit der Klage vor dem Landgericht Bochum, auch vom 29.8. kurz nach 12 Uhr, auf Herausgabe der Akte, sich mit massiven Vorwürfen herum zu schlagen:
Nämlich nichts anderes, als die Verletzung von Grundrechten. Recht auf ein faires Verfahren Beschleunigungsgebot in Strafsachen.

Die Beschwerde gegen den Beschluss des Landgericht Essen wurde am 21.7.24 eingereicht. Am 20.8.24 hat das OLG Hamm den SACHSTAND beim Landgericht Essen erfragt und keine Antwort bekommen.

Diese Anfrage ging an die Staatsanwaltschaft Essen und wurde dort auch nicht weiter bearbeitet. Genau so, wie die Beschwerde, da muss die
Staatsanwaltschaft Essen die Akten natürlich nach Hamm zur Generalstaatsanwaltschaft schicken und nicht zum Amtsgericht.

Welch ein Zufall.
Und diese Akten, 2 Umzugskartons, 30 Leitz Ordner, liegen in Bochum.
Und diese Anwältin bewegt sich keinen Meter und ruft auch den Kollegen nicht zurück.

Nun ist der Angeklagte nicht auf den Kopf gefallen und telefoniert am 23.8.24 selbst mit Bochum.

Die Akten werden im Moment abgeholt…

Am 27.8. sind die Akten nicht in Gelsenkirchen

Am 29.8. sind die Akten immer noch nicht in
Gelsenkirchen…

Am 29.8. telefoniert der Angeklagte nun nochmals mit dieser seltsamen Anwältin in Bochum. Und wieder wird gesagt und gelogen:

Die Akten sind schon lange lange weg.
Wenden Sie sich an das Amtsgericht und rufen SIE NIE MEHR in der KANZLEI an.

Am 30.8. knallt es dann in Bochum und die JUSTIZ WACHT MEISTER vom LANDGERICHT ESSEN marschieren, im Sinne eines ROLLKOMMANDO in die Kanzlei in Bochum ein und holen die Akten raus.
Die Justiz hat die Nase voll!

Das kann sich so eine erfahrene Richterin vom Schöffengericht nicht bieten lassen!!!

Der Angeklagte hat auch die Nase voll und verlangt von der seltsamen Anwältin, die in Wirklichkeit online aus Ostdeutschland arbeitet und mit einem russischen Rechtsanwalt, der auch nur Strafrecht macht, in einer
Beziehung lebt, die Übernahme der Verfahrenskosten für beide Verfahren, nämlich vor dem Landgericht und dem Verwaltungsgericht.

Das man so rotzfrech lügt, ist schon mehr als frech.
Man könnte denken, die entschuldigt sich..
Falsch gedacht.

Die drohen sogar mit Strafanzeige und meinen, der
Angeklagte habe sich als Amtsrichter am Telefon
ausgegeben…

Als wenn diese Anwältin wissen könnte, wer denn da
am Telefon ist…

Telefonisch erreichbar ist der OST Strafverteidiger
dann auch nicht..
Von wegen Notfall Handy.
Die Rufumleitung ist drin und die Nummer in
Bochum wird auch umgeleitet…

Die Rechtsanwältin sagt also am 29.8. „die Akten sind
schon lange weg“… in Wirklichkeit sind die JUSTIZ
WACHTMEISTER gerade erst zur Türe raus und
beladen den VW Transporter….um in der Hitze auf
der A40 die Akten in den sicheren Hafen des
Landgericht zu bringen…
Denn da liegt noch immer eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Richterin…
Die muss natürlich zu Lasten der Beschwerde beim
OLG Hamm bearbeitet werden…

Aber auch hier:
Falsch gedacht.

Diese seltsame Anwältin hat noch mehr gelogen:
Der Verteidiger habe sich niemals telefonisch in der
Kanzlei gemeldet und habe nie zwischen dem 20.8.
und 22.8. einen Rückruf verlangt…
Dann sind wir mal gespannt, was da alles in den
Akten steht.

Montag holt der richtige Anwalt, nämlich der Verteidiger, auch erst 3 Monate nach dem Antrag, die Akten in seine Kanzlei…

Hoffentlich nimmt er eine Sackkarre mit, sonst kriegt der Bandscheibenvorfall und man muss den austauschen…

FREMDBEITRAG: Friedhelm Rikowski von der AfD träumt von heimlichen Fotos, oder

er hat die Haare schön, er hat die Haare schön, er hat, er hat die Haare schön.

 

im Internet findet man eine PDF von René Schneider aus Münster.

Der ehemalige Politiker nennt dort 3 Gründe, warum er die AfD nicht wählen würde. Das ist sicherlich seine persönliche Meinung, aber interessant ist diese PDF dennoch. Einer der Gründe ist demnach das AfD-Mitglied Friedhelm Rikowski aus Gelsenkirchen, der früher mal Mitglied der SCHILL-Parte war. Auch die anderen beiden genannten Personen, so wie Rene Schneider selbst, waren demnach früher mal in der SCHILL-Partei. Friedhelm Rikowski aber nicht nur dort, auch bei der CDU und der UBP soll er sein politisches Glück bereits vergeblich versucht haben. Ein  Mann, der anscheinend überall sein politisches Glück versucht hat. …

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https://feldmark.news.blog/2023/07/19/friedhelm-rikowski-von-der-afd-traeumt-von-heimlichen-fotos/

Friedhelm Rikowski von der AfD träumt von heimlichen Fotos, oder

FREMDBEITRAG: AfD-Sommerfest im KGV FLORA

Die MLPD ist eine Partei mit Hauptsitz in Gelsenkirchen-Horst. Bei der letzten Bundestagswahl 2021 bekam die Partei 17.799 Zweitstimmen. Das sind weniger als 0,1 Prozent der abgegebenen Stimmen. Am Sommerfest der Partei kann es aber nicht gelegen haben. Das Sommerfest der Partei ist regelmäßig großartig.

Demgegenüber liegt die AfD in den Umfragen zur Zeit bei fast 20 %. Damit wäre die Partei die zweitstärkste Partei Deutschlands. Auch in Gelsenkirchen ist diese Partei besonders stark. Aber am Sommerfest der Partei kann auch das nicht liegen. Das Sommerfest kann nicht nur NICHT mit dem Sommerfest der MLPD mithalten, sondern dürfte insgesamt das schlechteste Sommerfest aller Parteien in Gelsenkirchen  sein.

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https://feldmark.news.blog/2023/07/01/afd-sommerfest-im-kgv-flora/

FREMDBEITRAG: BILD: Zwei Tote bei Messer-Attacke in Zug

ZWISCHEN KIEL UND HAMBURG

Bei einer Messer-Attacke im RE 7 von Kiel nach Hamburg oder im Bahnhof des kleinen Ortes Brokstedt sind am Mittwoch mehrere Menschen verletzt und zwei getötet worden.

Eine weitere Person schwebt aktuell noch in Lebensgefahr.

„Ein Reisender hat auf der Fahrt von Kiel nach Hamburg im Regional-Express um sich gestochen und dabei mindestens fünf Personen verletzt und zwei Menschen getötet“, so ein Bundespolizeisprecher zu BILD. Nach BILD-Informationen soll es sich um einen Syrer handeln.

FREMDBEITRAG: BILD: Zwei Tote bei Messer-Attacke in Zug

Dazu noch dieses Video

Bundesverfassungsgericht: – Erste Adresse für Querulanten

Hier ein Beitrag von CICERO aus dem Jahr 201 oder 2012. Der Beitrag zeigt auch sehr schön, wie unsere „freie Presse“ funktioniert.

Bei dem Interview war auch der Fotograf aus Düsseldorf, sowie der Redakteur ausgesprochen kritisch gegenüber der Justiz eingestellt. Tatsächliche Justizkritik kann man aber in dem Beitrag nicht finden, stattdessen schoesst man gegen Justizkrtiker und Justizopfer.

PRESSEFREIHEIT IST DIE FREIHEIT DER PRESSE DEM BÜRGER DAS WESENTLICHE VORZUENTHALTEN.

Über 6000 Verfassungsbeschwerden erreichen das Bundesverfassungsgericht jedes Jahr. Jetzt wollen die Karlsruher Richter eine Gebühr erheben, um Querulanten abzuschrecken

Die Antwort ist knapp, gerade mal eine Seite lang. „Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.“ Punkt. Darunter die Unterschriften von drei Verfassungsrichtern. Und der Hinweis: „Die Entscheidung ist unanfechtbar.“ Rainer Hoffmann betrachtet verächtlich das amtlich gesiegelte Papier. „Nicht einmal eine Begründung.“ Er streicht sich über den Kopf: „Das Bundesverfassungsgericht verweigert mir mein verfassungsmäßiges Recht.“

Hoffmanns verfassungsmäßiges Recht hat eine Adresse: Schlossbezirk Nummer drei in Karlsruhe. Wer sich in seinen Grundrechten verletzt fühlt, kann dorthin schrei­ben und Beschwerde einlegen. Doch für viele Bürger ist das oberste Gericht nur ein Kummerkasten. Mehr als 6000 Beschwerden landen hier jedes Jahr, die meisten davon haben keine Aussicht auf Erfolg.

Trotzdem müssen alle Briefe gelesen und beurteilt, die Beschwerdeflut kanalisiert, die aussichtslosen von den begründeten Fällen unterschieden werden. Das macht Egon Hiegert. Er hat auch Hoffmanns Anliegen gesichtet und weitergereicht. Hiegert, ein rundlicher Mann mit ausgeglichenem Gemüt, ist der Eingangsbeamte. Man könnte ihn (freundlich) den Schleusenwärter des höchsten Gerichts nennen oder (weniger freundlich) den Türhüter, der in Franz Kafkas makabrer Parabel „vor dem Gesetz“ steht und „den Mann vom Land“, der sich nach seinem Recht erkundigen will, so lange vor der Tür warten lässt, bis er stirbt.

Bis zu 80 Fälle bekommt Hiegert täglich auf seinen Schreibtisch, auf dem an der einen Ecke eine Europafahne steht. Er scheidet die hoffnungslosen Beschwerden von jenen, die juristische Substanz haben könnten.
Die ganz abseitigen landen gleich im allgemeinen Register, einem schmalen Raum mit Regalflächen, auf denen lauter gelbe Kladden liegen: Briefe und Faxe von Leuten, die berichten, man habe ihnen einen Chip ins Gehirn implantiert oder sie sähen Engel. Eine Frau fordert für einen erlittenen Missbrauch eine Milliarde Schadenersatz. Andere sehen ihre Bürgerrechte verletzt, weil in ihrem Stadtviertel Tempo 30 eingeführt wurde oder weil sie beim Falschparken erwischt wurden. Manche Schriftsätze sind in Versform verfasst, andere bemalt. Neulich bekam Hiegert eine Beschwerde mit einem großen Smiley drauf: „Ruf doch mal an.“ Er muss alles lesen, bis zur letzten Seite.

Es gibt die eindeutigen Fälle. Da wurden ganz offensichtlich die strengen Fristen nicht eingehalten, oder die Person ist nicht klageberechtigt, weil sie von dem behaupteten Verstoß gegen die Verfassung nicht selbst betroffen ist. Aber die Erfolgsquote ist gering. Selbst bei denen, die nicht gleich aussortiert, sondern an die Richter weitergereicht werden, liegt sie bei gerade mal 2,7 Prozent. Hiegert, selbst jahrelang Zivil- und Strafrichter, sagt lakonisch: „Es gibt viele Möglichkeiten, hier zu scheitern.“

Der Schleusenmann schlurft die Regalreihen mit den gelben Kladden entlang. In einer dieser gelben Kladden liegt auch Rainer Hoffmanns letzte Verfassungsklage. „Verfassungsbeschwerde“, korrigiert Hoffmann. Er hat in den vergangenen Jahren gelernt, genau zu formulieren. Er sitzt in seinem Arbeitszimmer eines sauber geklinkerten Einfamilienhauses in Recklinghausen. Hinter ihm stehen Aktenordner in zwei Reihen. Man könnte sagen, es ist sein Lebenswerk. Er würde sagen, zwischen den Aktendeckeln liegen die Beweise dafür, dass sich Richter, Anwälte und Behörden gegen ihn verschworen haben.

Angefangen hat Hoffmanns Kampf vor 15 Jahren. Damals setzte er sich eine thermische Solaranlage auf das Dach zur Erwärmung des Trinkwassers und, wie er glaubte, auch zum Heizen. Hoffmann sagt, die Anzeige und die Prospekte hätten in diesem Punkt bewusst in die Irre geführt, er sei betrogen worden. Er weigerte sich, die 15 000 Mark teure Anlage zu bezahlen. Es war der Beginn einer Flut von Klagen, Vergleichen, Unterlassungserklärungen, Petitionen und Schriftverkehr, in deren Verlauf Hoffmann zum Solarkritiker und Amateurjuristen wurde.

Es lässt sich heute nicht mehr leicht rekonstruieren, ob Hoffmann damals mit der Solaranlage wirklich getäuscht wurde oder sich nur getäuscht hat. Doch mit jedem Misserfolg vor Gericht ist der Fall immer größer geworden. Inzwischen vermutet er den ganz großen Solarschwindel, bei dem Richter, Anwälte und das Justizministerium gemeinsam die Fäden ziehen. Auch das Fernsehen berichtet über ihn. Amtsgericht, Petitionsausschuss, Presse, eine ausufernde Website, auf der er seinen Fall und den Solarschwindel im Detail ausbreitet.

Hoffmann schöpft alle Möglichkeiten aus. Er reicht Petitionen im nordrhein-westfälischen Landtag ein, gegen den „Richterbetrug“ an den Amtsgerichten Gelsenkirchen und Bochum. Irgendwann stößt er auf dieses Aktenzeichen 4121 E-III 372/98. Es stand in einem der zahlreichen Behördenbriefe. Eine Akte beim Justizministerium in Düsseldorf, in der offenbar seine zahlreichen Briefe, Beschwerden und Klagen gesammelt werden. Hoffmann verlangt vollständige Einsicht in diese Akte, die ihm aber nur teilweise gewährt wird. Seitdem spricht er von „der Geheimakte“. Er wolle sie sehen, dann werde offenbar, was die Justiz seit Jahren mit ihm mache und welche Drahtzieher dahinterstehen. Über all dem hat der ausgebildete Buchprüfer seinen gut bezahlten Job als Prokurist in einem mittelständischen Unternehmen verloren. Heute sitzt er, wie er sagt, auf einem „Arsch voll Schulden“, kann sein Haus nicht mehr abbezahlen. „Hartz IV nehme ich ganz bewusst nicht“, sagt er.

Auf vier Verfassungsbeschwerden hat er es inzwischen gebracht. Selbst formuliert, manchmal sogar mit Fotos und Internetlinks angereichert. Jeder dieser Schriftsätze zieht umfangreiche Briefwechsel nach sich. Andere haben es auf 700 Eingaben gebracht. In der Gerichtsverwaltung nennt man sie die „Stammkunden“. Solche ungebetenen Stammkunden kennt jedes Gericht. Menschen, die es sich zum Lebensinhalt gemacht haben, Strafen nicht zu zahlen, der Justiz Fehler nachzuweisen oder die immer wieder versuchen, ihren Fall neu vor Gericht zu bringen.

Jeder fühlt sich im Recht. Und jeder darf sich an die Richter in Karlsruhe wenden. „Kein Verfassungsgericht der Welt macht es seinen Bürgern so leicht zu klagen“, sagt Hiegert. Man brauche keinen Anwalt, nicht einmal ein Formblatt müsse ausgefüllt werden. Die Verfassungsbeschwerde sei das Kronjuwel der Verfassung, der Schutz des Bürgers vor staatlicher Willkür. Aber das könne nur funktionieren, wenn dieser Zugang nicht verstopft wird. Manchmal, sagt Hiegert, sei das Aufkommen nur noch schwer zu bewältigen. Das Förderband laufe immer weiter.

Lesen Sie weiter über ältere Herren, die viel Zeit haben, Gesetzte zu studieren…

Dem will das Gericht jetzt einen Riegel vorschieben. Eine sogenannte „Mutwillgebühr“ soll erhoben werden. Sie soll hartnäckige Querulanten davon abhalten, ihre Beschwerde auch dann weiterzubetreiben, wenn sie von Hiegert schon als offensichtlich unbegründet abgewiesen wurde. Bisher genügte es, wenn der Beschwerdeführer einfach nur Widerspruch dagegen einlegte. Tat er dies, mussten drei Richter über seinen Fall entscheiden. Künftig soll ein Verfassungsrichter nur dann damit betraut werden, wenn der Beschwerdeführer eine seinem Einkommen angemessene Gebühr bezahlt. Die Gebühr soll „spürbar, aber leistbar“ sein, heißt es bei Gericht. Von maximal 5000 Euro ist die Rede.

Kritiker sehen die Gefahr, dass damit der Zugang zu dem versperrt wird, was Egon Hiegert die Kronjuwelen des Rechtsstaats nennt. Die Süddeutsche Zeitung kritisierte, der Vorschlag sei nur deshalb zustande gekommen, weil immer mehr Verfassungsrichter von Haus aus Rechtsprofessoren seien, die das routinierte Abarbeiten von Akten nicht gewohnt sind: „Ein Gericht hebt ab“, so das ungnädige Urteil.

Aber es gibt Druck von außen, die Verfahren zu straffen. Schon hat sich das höchste deutsche Gericht vom Gerichtshof für Menschenrechte eine Rüge eingefangen – wegen überlanger Prozessdauer. Ausgerechnet die Straßburger, maulen Mitarbeiter auf den Fluren von Karlsruhe, der Menschenrechtsgerichtshof schiebt doch selbst Tausende Verfahren vor sich her.

Andreas Voßkuhle, der junge, emsige Gerichtspräsident, hat die Reform zu seiner Sache gemacht und versucht, in Berlin die Politik für seine Idee einzunehmen. Er sagt: „Zu späte Gerechtigkeit ist keine Gerechtigkeit.“
„Klarer Verfassungsbruch“ sei die Gebühr, befindet hingegen Bernd Schreiber. Zusammen mit Werner Korte sitzt er in der Kneipe „Zum Manni“ in Gelsenkirchen. Sie sind Verbündete im Kampf gegen die Justiz. Korte hatte schon einen Berg von Verfahren wegen der Betreuung seiner Kinder. Derzeit kämpft er gegen eine Mieterhöhung und beschäftigt damit diverse Gerichte. Schreiber, seit seiner Kindheit gehbehindert, streitet gegen die schlechte Behandlung von Behinderten im öffentlichen Nahverkehr und hat sich als allgemeiner Justizkritiker im Raum Gelsenkirchen einen zweifelhaften Namen gemacht.

Er geht gerne mal zu Gerichtsverhandlungen mit einem T‑Shirt, auf dem „Prozessbeobachter“ steht, und betreibt eine Website mit dem suggestiven Titel www . beamtendumm . de, auf der er die Verfehlungen von Richtern und Beamten auflistet und süffisant kommentiert. Meistens treffen sich die beiden Herren in einem Gemeindezentrum in Wuppertal zusammen mit anderen Aktivisten der Betrugsopferhilfe.

Es sind zumeist ältere Herren, die viel Zeit haben, um Gesetze und Verordnungen zu studieren, akribisch genug, jeden vermeintlichen oder tatsächlichen Verfahrensfehler anzuprangern und die Justiz mit ihren eigenen Waffen zu ärgern. Sie streiten gegen Willkür, tauschen per Internet Tipps zur Strafprozessordnung aus und erarbeiten Verbesserungsvorschläge für die deutsche Justiz. Es kursieren Expertisen, oft von pensionierten Amtsrichtern, aus denen neue Schriftsätze gestrickt werden können, in denen sie das Recht auf richterliches Gehör einklagen oder auf das Fehlen eines gesetzlichen Richters verweisen. Wenn sie sich treffen, zeigen sie sich ihre Schriftwechsel wie Trophäen vor. Sie streiten dann über juristische Details und werfen sich manchmal auch wechselseitig vor, nicht auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen.

Bei Gericht nennt man solche Leute Querulanten, es gibt sogar eine passende Diagnose dazu, den „krankhaften Querulantenwahn“. Unter Experten ist umstritten, ob es dieses Krankheitsbild wirklich gibt, oder ob es nicht eher geschaffen wurde, um sich anstrengende Zeitgenossen vom Hals zu schaffen. Einig ist sich die Wissenschaft, dass solchen Menschen am Anfang ihrer Karriere häufig tatsächlich Unrecht geschehen ist, mit dem sie sich nicht abfinden können. Das Urbild des Querulanten ist Heinrich von Kleists wütender Michael Kohlhaas, über den Gerichtspräsident Voßkuhle jüngst sagte, für einen wie Kohlhaas gebe es „keine Differenz zwischen individueller Gerechtigkeitsvorstellung und allgemeinem Gesetz.“

Aber hilft gegen solche Zeitgenossen eine Gebühr?

In dem roten Band „Querulanz in Gericht und Verwaltung“, der auch in der Bibliothek des Verfassungsgerichts steht, einem der wenigen Bücher, in dem sich Psychologen mit dem Phänomen anhand empirischer Daten beschäftigen, steht zu lesen, ein wesentliches Bedürfnis vieler sogenannter Querulanten liege darin, die Aufmerksamkeit der Justizbeamten zu gewinnen. Es gebe nur ein Rezept: „Erfahrene Juristen berichteten, dass durch ausführliche Gespräche hartnäckige juristische Auseinandersetzungen beendet werden konnten“, schreiben die Autoren.

Auch Türhüter Hiegert sagt, er habe manchmal Leute am Telefon, denen er den Rat gebe, anstatt zu den Gerichten lieber zur Caritas oder zum Sozialamt zu gehen, weil man dort konkret etwas für sie tun könne. Er erinnert sich an eine alte Frau aus Berlin, die jeden Freitag um 15 Uhr angerufen hat. Er hat sich dann immer die halbe Stunde Zeit genommen. Man könne das natürlich nicht mit jedem machen, sagt Hiegert und deutet auf die Aktenstapel auf seinem Schreibtisch. Manche Menschen seien in ihrem erlebten Unrecht eben auch gefangen.

Für Rainer Hoffmann ist das ein schwacher Trost. Er sitzt in seinem Arbeitszimmer in Gelsenkirchen, die Frühlingssonne scheint durch die Balkontür. Gegenüber dem Schreibtisch hängt ein Erinnerungsfoto, als er 1997 zum Uefa-Cup-Finale mit Schalke in Mailand war. Auf dem Fernseher darunter Bilder von seinen beiden Nichten. Erinnerungen an Zeiten, in denen es in seinem Leben etwas anderes gab als Schriftsätze und Paragrafen. Der Kampf um sein Recht habe ihn einsam gemacht, sagt Hoffmann. Im Sommer droht die Zwangsversteigerung des Hauses. Im Moment sei an dieser Front aber erst mal Ruhe, „die rühren sich nicht, und ich rühre mich nicht“. Das könne aber auch daran liegen, dass er alle Behördenpost ungeöffnet ans Bundesverfassungsgericht weiterschicke.

Wäre es nicht einfach Zeit, Ruhe zu geben, schon aus finanziellen Gründen? Rainer Hoffmann schüttelt trotzig den Kopf: „Niemals. Damit rechnen die ja nur.“

FREMDBEITRAG: Schreiben an den Polizeipräsidenten

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin gestern Mittag, gegen 13:00 Uhr, in Essen-Kupferdreh vor dem Marktplatz gewesen, um mir als privater Bürger das SPD Familienfest anzusehen. Es kam eine Polizeibeamtin auf mich zu und verlangte für den Einlass auf die SPD Versammlungsfläche meinen Ausweis. Diesen händigte ich ihr natürlich sofort aus. Dann meinte Sie, dass es zu meiner Person eine Fahndungsmitteilung im System gibt. Das fand ich sehr merkwürdig. Die Polizei weiß, wo ich wohne. Wenn man etwas von mir möchte, kann man mich an meiner Wohnanschrift, (aus Datenschutzgründen hier nicht aufgeführt), kontaktieren. Nach genauerer Abfrage, sagte sie, dass man mich bei Antreffen auf einer politischen Versammlung gezielt ansprechen muss. Ich teilte ihr mit, dass ich aufmerksam zuhöre und fragte, was sie mir sagen muss. Daraufhin sagte sie, dass sie es nicht wisse.

Sehr merkwürdig! Das ist erst, seitdem ich letzte Woche Samstag meine genehmigte Versammlung am Kardinal-Hengsbach-Platz abgehalten habe. Im Rahmen von zahlreichen Demonstrationen der Vergangenheit habe ich der Polizei meinen Ausweis ausgehändigt. Vor einiger Zeit bin ich Opfer eines Raubes bei einer Demo in Düsseldorf geworden. Da gab es so einen Vermerk nicht.

Meine Versammlung auf meiner genehmigten Versammlungsfläche ist friedlich und vernünftig über die Bühne gegangen. Dies hat mir der Einsatzleiter am Ende auch bestätigt. Wenn Menschen (die meisten waren vorher nicht bei meiner Kundgebung) zum Burgplatz gegenüber gegangen sind, um ihre Meinung zur politischen Lage der SPD kundzutun, bin ich da rechtlich nicht involviert. Das ist eine andere Versammlungsfläche und dort waren zumal auch Beamte, die nicht für meine Versammlung zuständig waren, eingesetzt. Diese Beamte haben den Gegenprotest wohl erlaubt. Ich war als Versammlungsleiter lediglich für meine Versammlungsfläche zuständig und nicht für die gesamte Essener City. Das ist jetzt eventuell bei der Polizei als „Störer oder gar Gefährder“ geführt werde, sehe ich als massiven staatlichen Einschüchterungsversuch mich von weiteren regierungskritischen legalen Protestaktionen abzuhalten. Sowas machen eigentlich nur Unrechtsregime, die wir berechtigterweise kritisieren, mit der Polizei als willigen Erfüllungsgehilfen. Nur bin ich ein kleines Licht, ungefährlich und friedlich. Ich verstehe nicht, weshalb ich die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden soll. Deshalb fordere ich die Polizei auf, sämtliche versammlungsrechtliche Aktenvermerke über mich zu löschen und gebe eine Frist von 7 Tagen ab heute. Sollte ich keine Antwort erhalten, werde ich mein Recht auf Löschung beim Verwaltungsgericht einklagen.

Mit freundlichen Grüßen

FREMDBEITRAG: Erguss der Volljuristen

(zum Strafprozess gegen Bernd Schreiber am 10.03.2022 vor dem LG-Essen)

Seit der Fußball-WM 2006 hisste der Australien-Fan Erich Dierolfs vor seinem Haus in Crailsheim die satirisch inspirierte Fahne der Bananenrepublik Deutschland:
Quelle: https://www.welt.de/politik/article2991680/Bananenrepublik-Variante-deutscher-Flagge-erlaubt.html
Herr Dierolfs wurde angezeigt, aber schließlich wurde das Strafverfahren eingestellt, mit der Begründung,

„Das öffentliche Hissen der Flagge stellt, anders als beispielsweise provokatives Aufstellen der Bundesflagge in einem Misthaufen, keine Verunglimpfung der Flagge dar. Durch den Aufdruck der Banane werde nicht die Flagge selbst empfindlich geschmäht oder besonders verächtlich gemacht, sondern allenfalls die Bundesrepublik Deutschland konkludent als ‚Bananenrepublik‘ bezeichnet.“

 

Zur rechtlichen Überprüfung kam somit das Schutzziel Flagge, jedoch nicht als Persönlichkeitsrecht nach dem § 185 StGB (Beleidigung), sondern nach § 90a StGB.

 

 

 

Ein Herr Schreiber aus Gelsenkirchen hatte, als Vorsitzender des BEAMTENDUMM_FÖRDERVEREIN, auf dem alten, von WordPress gelöschten Blog schon öfters Roland Freisler zum Thema und dies gilt auch für den neuen Blog: Die Suche nach „Freisler“ ergibt derzeit 7 Fundstellen.

Wohl im Jahre 2020 veröffentlichte Joanna Niedobecka ein Kochrezept: „Hähnchenschenkel mit Kartoffeln aus dem Backofen“ (Quelle: https://www.kochen-mit-spass.de/rezepte/hauptspeisen/362-haehnchenschenkel-kartoffeln-aus-dem-backofen) und wurde dafür (wahrscheinlich) nicht verklagt.

Weiterlesen „FREMDBEITRAG: Erguss der Volljuristen“

FREMDBEITRAG: Thomas Meuter – das lange Warten und erste Erfolge

Nach seiner gescheiterten Flucht ins europäische Ausland verbüßt Thomas Meuter nun bereits seit April 2021 seine Haftstrafe im geschlossenen Vollzug der JVA Rheinbach. Über die Verfassungsbeschwerde vom 20. März 2020 gegen das Urteil wurde erwartungsgemäß noch nicht entschieden. Ein Bundesverfassungsgericht, das die Aufhebung unserer grundrechtlich garantierten Freiheiten im Rahmen der Corona-Pandemie völlig bedenkenlos mitträgt, wird sich wohl kaum für einen als Bauernopfer für den angesehenen ehemaligen Bundestagsabgeordneten Karl Lamers zu Unrecht verurteilten angeblichen Verräter von Staatsgeheimnissen einsetzen. Das Ansehen der Bundesrepublik Deutschland steht immer über unbedeutenden Einzelschicksalen, die nur dann berücksichtigt werden, wenn sie einen Beitrag leisten können zur staatlichen Propaganda zwecks Verurteilung von Menschenrechtsverletzungen in anderen Teilen der Welt.

(…weiterlesen…)

https://unrechtsverfahren.wordpress.com/2022/02/27/thomas-meuter-das-lange-warten-und-erste-erfolge/

FREMDBEITRAG. Die Wappensachsen

Freie Sachsen – Wappenfaxen

Der Prinzenalarm geht immer weiter. Jetzt prinzt es in Sachsen, weil die Nutzung eines Wappens durch die politische Bewegung „Freie Sachsen“ den Nachkommen des letzten sächsischen Königs sauer aufstößt. Das kann ich gut verstehen, denn mit freien Sachsen hatte der an Untertanen gewöhnte König schon zu Lebzeiten naturgemäß wenig an der Krone. Die Deutsche Presse-Agentur zitiert Daniel Prinz von Sachsen entsprechend empört: „Es wird eine Symbolik des Königshauses verwendet, die eine Nähe suggeriert. Wir stehen aber natürlich in keinem Zusammenhang“.

Für einen juristisch vorgebildeter Bundesbürger beinhaltet diese Äußerung mehr Wahrheit, als dem Pseudoadel lieb sein kann. Mangels existierendem Königshaus kann es zu selbigem natürlich auch keine Nähe geben, weder durch eine politische Bewegung noch durch scheinadlige Namensträger, die von unwissenden Journalisten anlassorientiert gerne in privilegierte Höhen gehoben werden. Denn der letzte König von Sachsen wurde 1918 durch die Novemberrevolution entmachtet und prozessierte anschließend als Privatmann mit dem Freistaat Sachsen um eine Abfindung des ehemaligen Königshauses. Geld regiert die Welt.

(…weiterlesen…)

https://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.com/2022/02/freie-sachsen-wappenfaxen.html

Dieser Beitrag eines Anwaltes gefällt natürlich dem Pseudoadel nicht. Anderen Lesern wir er zum Lesen empfohlen.

FREMDBEITRAG: Auf FACEBOOK gefunden.

Ich bin mittlerweile so weit, dass ich keine Nachrichten mehr hören mag und keine Zeitung mehr lese. Unser Land versinkt in Korruption, Gewalt und rutscht in die Armut. Die Regierung schürt Ängste, anstatt der Bevölkerung Hoffnung zu machen. Die Nationalmannschaft heißt nicht mehr so und läuft mit bunten Fähnchen rum. Auch die  Corona-Zahlen sind gefälscht, wir holen uns den Terror ins Land und die Politiker sind nur damit beschäftigt, sich die eigenen Taschen zu füllen. Die AFD wird geächtet, aber keiner fragt sich, warum es diese Partei gibt. Würde man anstatt Vetternwirtschaft zu betreiben und sich am Leid der Bevölkerung zu bereichern endlich mal an das eigene Volk denken, müsste es diese Partei nicht geben. Frau Merkel verschleudert mittlerweile nicht nur Millionen ins Ausland, sondern Milliarden, wir unterstützen Länder in denen die Bevölkerung mit 58 oder 60 in Rente geht, mit bis zu 92 % und nicht wie bei uns mit 67 und mit 47 % Rente.
Es gibt eine CO₂-Steuer, die überhaupt keinen Sinn ergibt, der Benzinpreis soll steigen, die Mieten sind mittlerweile kaum noch bezahlbar und unsere Rentner leben in Armut und müssen nebenher noch arbeiten gehen, damit das Geld zum Leben reicht.
Wir haben eine nicht bekannte Zahl an Migranten, die mit mehreren Identitäten den Staat abzocken, in Luxusvillen residieren, Sozialhilfe bekommen und Geld kassieren für Kinder im Ausland, die es wahrscheinlich gar nicht gibt. Zeitgleich holen wir uns den Terror ins Land. Die Grünen fordern ein Verbot der Deutschen Flagge, ein Symbol unseres Landes und unserer Kultur.
In Hamburg marschieren Islamisten in Militärformation auf und brüllen ihren Hass auf Juden in die Welt und keiner unternimmt was. Herr Sarazzin der vor 15 Jahren schon sagte, dass Deutschland sich abschafft, wurde aus der Partei entfernt. Ich frage mich, was ist mit unserem Land passiert, wo sind die Volksvertreter, die von unserem Geld bezahlt werden, aber keinen Gedanken an unsere Zukunft verschwenden außer Klimaschutz und höhere Steuern.
Ich war immer stolz Deutscher oder Deutsch*in zu sein, aber die Regierung unseres Landes ist für die Wirtschaft und die Zukunft unseres Landes nicht mehr tragbar.
China hatte angeblich in 2020 ein Wirtschaftswachstum von 200 %, bekommt aber von uns jährlich 630 Millionen Entwicklungshilfe, wir schaffen Kohle und Atomstrom ab, kaufen aber den Strom teuer im Ausland zu. Alle Länder um uns bauen Atomkraftwerke und wir holzen zig tausend Hektar Wald, um Windräder aufzustellen, die noch nicht mal recycelbar sind, wir sollen E-Autos fahren, obwohl wir vor nicht allzu langer Zeit aufgefordert wurden Strom zu sparen. Versteht ihr das? Ich nicht!
Die Welt entwickelt sich weiter und Deutschland soll Radfahren oder am besten mit der Eselskarre ins Büro. Wir müssen endlich kapieren, dass wir mit unserem Ministaat das Klima nicht retten, wenn sich der Rest der Welt nicht daran beteiligt.
Und was macht das deutsche Volk? Es hat noch nicht mal die Eier solche Artikel zu posten, geschweige denn zu teilen 🤦‍♂️ Tschüss Deutschland. Es war schön mit dir…🙋‍♂️
Gelesen, zugestimmt und kopiert

FREMDBEITRAG: LICHTBLICK

Auch, wenn der Verantwortliche für diesen Blog schon lange nicht mehr in Deutschland wohnt, wird darauf geachtet, dass hier nicht unnötig deutsche Gesetze missachtet werden. Aus diesem Grund wurde folgender FREMDBETRAG vor der Veröffentlichung hier von uns bearbeitet.

So. Ich habe heute mit dem gehen mich ermittelnden Staatsanwalt T…… gesprochen. Dem Gespräch war zu entnehmen, dass sein Kollege A….. W……… immer noch Geheim Ermittlungen gegen mich führt und sich offensichtlich mit einen Spitzel Account in diverse Telegram Gruppen und soziale Netzwerke eingeschlichen hat, in denen ich mich auch befinde.

Der leitende Oberstaatsanwalt H……. bittet über seine Sekretärin darum, das schriftlich  zu melden, damit er eine Handhabe hat.

Auch dem Staatsanwalt T…… war es völlig egal, dass minderjährige Mädchen in dem Mädchen Wohnheim HAUS E… des N……….. E……………. e.V. dem Prostitutionsgewerbe nachgehen sollen und sich von den Freiern, also den Kinder Fickern mit Zigaretten und Schokolade bezahlen lassen.

Gemäß eigener in 2014 angestellter Ermittlungen ist das einem Teil der Bevölkerung in und um N………-V…. bekannt. Sowohl S…. L…. als auch seinen potentiellen Komplizen bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft D……. scheint das Leid der Kinder, die oftmals ihren Eltern gem. Par. 235 StGB entzogen und zum Zweck des Kinderhandels gem. Par. 236 StGB gegen ihren Willen in dem mutmaßlichen Privatgefängnis HAUS E… gefangen gehalten werden, völlig egal zu sein. Tatzeugin, die in 2014 vor laufender Kamera ausgesagt hat, ist u.a. die heute ca. 20 Jährige S…. T…..

Weitere Zeugen sind die Filme Macher Sebastian W…… und Beata P………….vom YouTube Kanal The Studebaker.

Sachdienliche Hinweise nimmt die Beratungsstelle FAMILIENWOHL entgegen. 037327859939,

familienwohl@yahoo.com.

Gruß F…. E…..

Das sind natürlich gleich mehrere Themen. Auch, wenn der betreffende Verein, bzw. Frank, nicht Mitglied im Verein sind, haben wir uns entschlossen den Beitrag hier zu veröffentlichen.

Übrigens kennen wir das hier auch im Fall unseres ehemaligen Vorsitzenden. Auch hier haben erhebt, dass ein Staatsanwalt  persönlich motiviert handelt.

So hat z. B. die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren gegen einen kindertretenden Polizisten eingestellt, aber  z.B. Strafverfahren gegen Bürger, wegen angeblicher Beleidigung geführt, die den Kindertreter kritisiert haben.

So stellt z. B. die Staatsanwaltschaft immer wieder Straftaten gegen Bernd Schreiber ein, und verklagt im Gegenzug den unschuldigen Bürger. Zuletzt wurde Bernd Schreiber angeklagt, weil der Rollstuhlfahrer angeblich einen 18-Jährigen angegriffen haben sollte. Bei dem Strafverfahren bestätigte ein Beweisvideo, dass der 18-Jährige den Rollstuhlfahrer angegriffen hatte, und der Rollstuhlfahrer sich deshalb in Notwehr gewehrt hatte.

Natürlich hat man gegen den tatsächlichen Angreifer bisher keine Anklage erhoben, auch nicht,  nachdem der Freispruch von Herrn Schreiber eindeutig die tatsächliche Täterschaft bestätigt hatte.

Aktuell versucht so ein Staatsanwalt vom SonnenStaatLand erneut mit zahlreichen Tricksereien ein Verfahren, ein illegales Verfahren durchzuboxen.

Man sieht also, es ist kein Einzelfall, dass die Staatsmacht, die ja in Wirklichkeit unsere Büttel sind, willkürlich oder persönlich, manchmal auch politisch motiviert gegen unschuldige Bürger vorzugehen.

Befangenheitsantrag gegen Richterin Lichtinghagen wurde natürlich kollegial abgelehnt

 

Dies ist hier nur ein kurzer und kurzfristiger Beitrag zu dem Thema. Später wird dieser Beitrag durch einen umfangreicheren Beitrag ersetzt werden.

Im Mai 2021 wurde Richterin Lichtinghagen wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Obwohl nicht nur ich den Befangenheitsantrag für berechtigt gehalten haben, wurde sowohl der Befangenheitsantrag als auch die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Richterin und weitere Mitarbeiter des Amtsgericht/Landgericht Essen abgelehnt.

Befangenheitsantrag gegen Richterin Lichtinghagen wurde natürlich kollegial abgelehnt

FREMDBEITRAG: Richterin Ide erfolglos wegen Befangenheit abgelehnt

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Richterin Ide ist oder war Richterin am Sozialgericht Gelsenkirchen. Vermutlich war sie es mal, ist es aber nicht mehr. Zumindest findet man keine aktuellen Beiträge über diese Person. Ich würde mich auch nicht wundern, wenn diese Person psychische Probleme hat oder hatte, und sie deswegen ihren ursprünglichen Job nicht mehr ausüben kann.

Allerdings darf man auch nicht ausschließen, dass die Frau durch Hochzeit evtl. unter anderem Namen unterwegs ist.

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FREMDBEITRAG: Thema Befangenheitsantrag bei Rechtsanwalt Möbius

Auch einer meiner Anwälte hat auf seinem Blog das Thema BEFANHEITSANTRAG, BEFANGENHEIT EINES RICHTERS thematisiert.

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FREMDBEITRAG: AG Essen: 1. Erfolgreicher Befangenheitsantrag

Ungefähr 1998, wahrscheinlich schon 1997 hatte ich eine Richterin des Amtsgericht Essen wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt. Keine Ahnung wie diese Richterin hieß. Ich weiß auch heute nicht mehr, was diese Richterin damals falsch gemacht hatte, dass ich sie abgelehnt habe.

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FREMDBEITRAG: Thomas Meuter – ein Brief aus der JVA Rheinbach

Als ich regelmäßige Zugriffe aus Griechenland auf meine Blogbeiträge zu dem Justizopfer Thomas Meuter feststellte, erahnte ich bereits, dass sich der Journalist in diesem EU-Land aufhielt. Mir war klar, dass das nicht lange gut gehen konnte. Meine Befürchtungen sollten sich sehr bald bewahrheiten. Es gibt ein Auslieferungsabkommen mit Griechenland und ich rechnete damit, dass die deutschen Sicherheitsbehörden nicht locker lassen würden, denn nichts ist denen wichtiger als die Vollstreckung eines Unrechtsurteils. Nur so lässt sich nach außen hin der Schein einer Rechtsstaatlichkeit wahren. Gerade im Fall politischer Verurteilungen kann auf die Dauer nur eine Flucht ins außereuropäische Ausland von Erfolg sein, in Länder z. B. in Asien oder Südamerika, die nur in Ausnahmefällen und bei schweren Straftaten nach Deutschland ausliefern. Das sagt sich so leicht, ist aber ohne entsprechende Kontakte und Unterstützung vor Ort und vor allem ohne die passende finanzielle Ausstattung nur schwer umzusetzen – besonders zu Corona-Zeiten mit stark eingeschränkter Reisefreiheit, Einreisesperren, weltweit verstärkter Überwachung und Visumspflicht.

Seit dem 16. April ist Thomas Meuter nun in Haft. In einem Brief von 24. Juni 2021 aus der JVA Rheinbach, den ich am 15. Juli erhalten habe, berichtet er über seine Behandlung durch die griechische Justiz und beantwortet Fragen zum Stand der Dinge.

In Griechenland wurde Thomas Meuter nach eigenen Aussagen in der Auslieferungshaft drei Tage in einem Verlies gehalten und am Schlafen gehindert. Polizeibeamte sollen ihm mehrfach gedroht haben, von der Schusswaffe Gebrauch zu machen, weil er ein Verräter militärischer Geheimnisse sein soll. Deutsche Ermittler, das Auswärtige Amt und das BKA sollen massiv Druck auf Griechenland ausgeübt haben, um eine Auslieferung zu erzwingen. Nach Angaben von Thomas Meuter wurde durch den GBA auch ein fehlerhafter Haftbefehl ausgestellt. Nach einem Urteil vom 27. Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof der Bundesrepublik Deutschland verboten, europäische Haftbefehle durch Staatsanwälte ausstellen zu lassen, weil diese aufgrund der Weisungsgebundenheit nicht politisch unabhängig sind. Allerdings bedeutet das Urteil des EuGH keineswegs, dass nicht von Griechenland nach Deutschland ausgeliefert werden darf, sondern lediglich, dass bei nicht gegebener Zustimmung der auszuliefernden Person das Verfahren länger dauert, weil ein Gericht den Fall prüfen und ein Richter den europäischen Haftbefehl unterzeichnen muss. Thomas Meuter schreibt hierzu, es sei betont worden, „dass europäische Gesetze nicht in seinem Fall gelten“, was auch immer das heißen soll. Es folgte eine Irrfahrt von zwei Monaten durch zahlreiche Gefängnisse ohne Wechselwäsche und andere persönliche Gegenstände. Nach Angaben der Behörden soll es Monate dauern können, bis die beschlagnahmten Gegenstände, darunter auch Kreditkarten, Computer und Sticks, wieder zurück in Deutschland sind.

Thomas Meuter wartet nun mittlerweile seit 16 Monaten auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Annahme seiner Beschwerde gegen das Fehlurteil. Leider hat die Verfassungsbeschwerde keine aufschiebende Wirkung auf den Haftantritt und es ist ohnehin zu befürchten, dass der politisch besetzte Senat entweder in Kürze ablehnt oder aber erst nach dem Absitzen der zweijährigen Reststrafe entscheidet.

Thomas Meuter beantwortet in seinem Brief sechs von im selbst formulierte Fragen, die ich hier zusammen mit den Antworten leicht gekürzt wiedergeben möchte.

Frage 1: Wie geht es heute und was ist passiert?

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FREMDBEITRAG: Richter Dr. Kirsten erfolgreich eine Selbstablehnung nahegelegt.

Wenn der Verdacht besteht, dass ein Richter nicht unabhängig ist, wenn es möglich ist, dass ein Richter in dem Verfahren befangen ist, dann gibt es die gesetzliche Regelung, dass man so einen Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit ablehnt. Außerdem sieht das Gesetz auch vor, dass ein Richter sich wegen Besorgnis der Befangenheit selbst ablehnt.

Er ist sogar verpflichtet sich selbst abzulehnen, wenn Ablehnungsgründe vorliegen.

Wenn man einen Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit ablehnt, dann ist nicht aus der Sicht des Richters zu bewerten, der üblicherweise schreiben wird, dass er sich nicht für befangen hält. Vielmehr ist das aus der Sicht der ablehnenden Prozesspartei zu bewerten.

Rechtsanwalt Udo Schwerd schreibt dazu auf seiner Seite:

„Hierbei kommt es nicht darauf an, ob eine Befangenheit des Richters aus persönlichen oder sachlichen Gründen tatsächlich besteht. Für die Entscheidung über das Ablehnungsgesuch ist vielmehr bedeutend, ob für einen VERNÜBFTIG denkenden Menschen Zweifel an der Objektivität des Richters begründet sind.“

https://www.schwerd.info/zivilrecht/der-befangene-richter/694/

Und genau hier ist das Problem, genau das ist der Trick. Die meisten Befangenheitsanträge werden nämlich in der Realität regelmäßig abgelehnt. Ein genauer Prozentsatz ist zwar nicht bekannt, aber man kann wohl davon ausgehen, dass Richter mindestens 90 % der Befangenheitsanträge gegen einen Kollegen ablehnen werden, und meistens wird das damit begründet, dass ein vernünftig denkender Mensch den Bedenken des Antragstellers nicht teilen würde.

Das würde also bedeuten, dass mindestens 90 % der Befangenheitsanträge von unvernünftigen Menschen gestellt würden. Davon ist aber in Wirklichkeit nicht auszugehen.

Im Gegenteil, es ist vielmehr davon auszugehen, dass viele berechtigte Befangenheitsanträge niemals gestellt werden. Dies liegt an den niedrigen Erfolgsaussichten, und dem parteiischen Vorgehen der Richterschaft.

Es  lohnt auch ein Blick in den jeweiligen Geschäftsverteilungsplan. Häufig wird man feststellen, dass Richter A über Befangenheitsanträge gegen Richter B zu entscheiden hat, und Richter B entscheidet über Anträge gegen Richter A. Das ist heute der Normalfall, aber eigentlich ein Unding. Richter A wird noch seltener einem Befangenheitsantrag gegen Richter B stattgeben, wenn er befürchten muss, dass dann Richter B einem Befangenheitsantrag gegen ihn schneller zustimmen wird.

Besonders Anwälte scheuen häufig Befangenheitsanträge aus den o. gen Gründen, und weil das natürlich das Verfahren in die Länge zieht. Ich aber bin kein Anwalt, und mir ist es egal wie lange das Verfahren läuft. Mein Ziel ist es zu gewinnen, und deshalb nutze ich auch das Rechtsmittel des Befangenheitsantrags. Und dass Befangenheitsanträge eben gerade nicht immer von unvernünftigen Menschen gestellt werden, zeigt mein Erfolgsergebnis.

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FREMDBEITRAG: Nochmals 75 € gespendet


Der BEAMTENDUMM-FÖRDERVEREIN (BdF) hat nochmals 75 € gespendet.

Damit hat der BdF bzw. das Umfeld vom BdF insgesamt 175 € gespendet. Das sind geringfügig mehr als 100% der benötigten 174 €. Damit hat der BdF theoretisch die Kampagne schon alleine finanziert. 174 € wurden für eine Amtshaftungsklage benötigt

Insgesamt sind sogar schon über 400 € eingegangen. Damit wurde jetzt schon eine weitere Amtshaftungsklage finanziert. Ich danke den Spendern und Unterstützern, die mich mit ihren Spendern so sehr unterstützen, und meine mögliche Rückkehr fördern.

Auch wenn der BdF schon alleine die benötigte Summe aufgebracht hat, war der Verein nicht der einzige Spender. Insgesamt gab es bisher 12 Spenden. Bei mindestens zwei Spenden handelte es sich dabei um Sammelspenden.

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FREMDBEITRAG: Richter Köster, schlimmer als …?

Ein Rechtsanwalt behauptete, dass der Senat eines Oberlandesgerichtes in München schlimmer sei, als Roland Freisler. Das mochten die Richter des Senats nicht wirklich hören. Sie stellten Strafantrag gegen den Anwalt, und dieser wurde vom Amtsgericht wegen Beleidigung verurteilt. Vermutlich bestätigte auch das Landgericht das Urteil. Und so ging der Rechtsanwalt weiter. Ein anderer Senat des Oberlandesgerichts München entschied dann, dass es sich bei der Aussage des Rechtsanwaltes nicht um eine strafbare Beleidigung handelt, sondern um eine vom Grundgesetz geschützte Meinungsäußerung.

Wie ihr ja wisst, Richter Köster hat meiner Mutter das Sorgerecht für mich entzogen. Peinlich, wie dilettantisch dieser Richter dabei vorging. Rechtsanwalt Michael Langhans hat sich dazu in einem Video geäußert. Im Moment liegt der Fall beim OLG.

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https://tilman.news.blog/2021/03/12/richter-koester-schlimmer-als/

FREMDBEITRAG: BREMEN: Kein Umgang mit Tilman.

Am 4.2.2021 war Frau Koch in Begleitung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Bremen. Sie wollte ihren Sohn Tilman besuchen, der auf merkwürdige Art und Weise in dieser Klinik gelandet war.

Am 8. Oktober war Frau Koch mit einer Psychologin und ihrem Sohn in dieser Klinik und beantrage die Aufnahme ihres Kindes, weil der wirklich dringend Hilfe brauchte. Damals hat die Klinik die Aufnahme kategorisch abgelehnt, weil man für Tilman angeblich keinen Hilfebedarf erkennen konnte.

Hat die Klinik Bremen Nord (GeNO) den eigenen Unsinn damals nicht wirklich geglaubt? Kaum waren Tilmann und seine Mutter wieder weg, da teilte die Klinik dem Jugendamt Bremerhaven mit, dass man Tilman in Obhut nehmen solle, und die Klinik einen Platz für ihn hätte, ab der 49. Kalenderwoche. Warum reservieren die einen Platz für ein Kind, das angeblich gar keinen Hilfebedarf hat?

Set Dezember 2020 befindet sich nun der achtjährige Tilman in der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Seitdem hat er seine Mutter nicht mehr gesehen. Das Jugendamt hat das Kind mit einem Großaufgebot an Polizei aus der Familie geholt. Zuvor hat man dem Familiengericht falsche Informationen mitgeteilt, um den Inobhutnahme Beschluss zu erhalten. Zuvor hatte das Jugendamt jahrelang der Familie jegliche Hilfe verweigert, und einen Berg von Steinen in den Weg gelegt.

Das Familiengericht hat das Jugendamt als Ergänzungspflegschaft eingesetzt, und wegen falschen Informationen  seitens des Jugendamtes der Mutter Teile des Sorgerechts entzogen.

Es wird nun behauptet, dass Frau Mahlstedt vom Jugendamt Bremen der Vormund bzw. Amtsvormund von Tilman wäre. Tatsächlich hat das Gericht sie nur als Ergänzungspflegerin eingesetzt. Sie hat nicht das Sorgerecht für Tilman, sondern ausdrücklich nur Teile des Sorgerechts. Der Beschluss des Familiengerichts sieht nicht vor, dass die Jugendamtsmitarbeiterin dafür verantwortlich ist den gesetzlich zustehenden Umgang für zu regeln.

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AUSBRECHER GEFASST: POLIZEI MIT FAHNDUNGSERFOLG FEUERWEHR SPRITZT TÄTER ZU BODEN

Am 04.06. (Do) gegen 10 Uhr kam es im Bereich Sternstraße zu einem Polizeieinsatz.

Grund war die Meldung über den Ausbruch von Fiona, diese war schon am 8. Mai in Berlin den Ordnungskräften fast entkommen.
Die als Fahrradfahrer Schreck bereits 1 Monat zuvor in Berlin durch ein SEK festgenommene 6 jährige Malinois Hündin nutzte die Abwesenheit des Hausbesitzers um die Rouladen und Rolladen Anlage zu zerlegen und aus der Führungsschiene zu brechen.

Alarmiert durch die verängstigten Anwohner rückte ein Mannschaftswagen der Polizei und die Tierrettung der Feuerwehr an, um die Ausbrecherin in ihre Schranken zu weisen.

Durch gutes zureden, den Geruch von Malinois „Duke“ sowie einer Portion Hundewurst konnte die Ausbrecherkönigin des Ku Damm Berlin und Reichstag Bellkönigin gefasst werden.
Kein Fahrrad ist vor ihr sicher, sie bellt jedes Rad an und sei es das Rad der Kanzlerin auf eine Entfernung von 300m.

EGAL !

Ihr Komplize Pluto wurde durch zuparken des entsprechenden Fensters an einem Ausbruch erfolgreich gehindert. Außerdem wurden seine Ohren gekrault, so dass er sich nicht länger an der Fensterbank auf 2 Pfoten stehend halten konnte.

Polizei und Feuerwehr und natürlich der Besitzer des Hauses sind froh, das die Königin diesmal nicht auf der Straße Hof hielt, sondern sich mehr im Bereich der Hinterhöfe aufhielt.
Dort kam es zu verpflückten Müllsäcken, umgefallenen Mülltonnen und angenagten Sträuchern.

Die Feuerwehr Gelsenkirchen machte kurzen Prozess und packte Madame am Schalke Halstuch in den Streifenwagen.

Vermisst wurden lediglich die Diensthunde der Polizei Gelsenkirchen, etwa der Malinois „Duke“, der sich bei derartigen Einsätzen als treuer Freund beweisen konnte.

Glaubhaft wurde versichert, dass es ihm gut geht und er bei Rinderbeinscheibe und Wiener Würstchen mit Herrchen im Pool chillt, bis „die Transporte“ aus Holland auffallen oder Einsätze in Ückendorf mit einem leckeren Oberschenkel Knochen enden.

Denn ein Malinois will gefordert und gefördert werden.

Und ein DUKE kommt selten allein.

Wie Feuerwehr und Polizei es schaffen könnten 3 Malinois im Zaum zu halten ist nicht überliefert.

An dieser Stelle sei der Polizei und Feuerwehr gedankt und dem Leser ein kräftiger Lacher entlockt.

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FREMDBEITRAG: Meine 10 jährige Schwester will aus dem Kinderheim zurück zu unserer Mutter! Bitte helft.

Seit dem 11.01.2019 ist meine 10 jährige Schwester in einem Kinderheim untergebracht. Die Heimunterbringung stellt eine Kindeswohlgefährdung dar, da sie bereits 4 x abgehauen ist und es ihr psychisch und physisch immer schlechter mit der Heimunterbringung und dem Kontaktverbot zur Mutter geht. Sie äußerte von Beginn an, das Sie wieder bei unserer Mutter leben will, doch das scheint niemanden zu interessieren. 9 Monate Verfahrensstillstand durch das Amtsgericht Bad Säckingen, eine Verfahrensbeiständin die den Kindeswillen nicht vertritt und ein Jugendamt welches nicht für das Kindeswohl eintritt. Ein Vater der sein Kind verletzt und lieber mit Heimaufenthalt bestraft, als Kontakt zur Mutter zu zulassen. Das alles aufgrund eines Gutachtens, welches das Papier nicht wert ist, auf dem es geschrieben steht und bei dem nicht mal sicher ist, ob die Gutachterin überhaupt die notwendigen Qualifikationen hatte.

ZUR PETITION

https://secure.avaaz.org/de/community_petitions/winfried_kretschmann_michael_leutert_lothar_bindin_hilfe_meine_10_jaehrige_schwester_will_aus_dem_kinderheim_zurueck_zu_unserer_mutter/?rc=fb&utm_source=sharetools&utm_medium=facebook&utm_campaign=petition-1024992-hilfe_meine_10_jaehrige_schwester_will_aus_dem_kinderheim_zurueck_zu_unserer_mutter&utm_term=GHAxob%2Bde&fbclid=IwAR3yUUYwPnztIDhTztz66ug8NSoSGP4ePjWVVYCscOxHFsh1YhTAQOuTd9I

ZUR INTERNETSEITE DER FAMILIE

www.wfaroestel.de

FREMDBEITRAG: Kein Zugang ohne Maske

„Liebe Mitbürger , eine Information gebt es bitte bei Bedarf weiter!!

❗️GALERIA KAUFHOF KEIN ZUGANG MIT ATTEST ❗️

Seit gestern 26.05. 2020 , besitze ich ein Attest meines Lungenfacharztes wg. COPD und Bronchialasthma, zur Befreiung von der Maskenpflicht , und seit 2006 einen unbefristeten Schwerbehindertenausweis 60 %.

Ich wollte für meinen Nachbarn im Galeria Lübeck eine Batterie für seine Herrenuhr tauschen lassen.

Am Eingang wurde ich von der Security abgefangen, obwohl ich sofort meine Papiere sowie eine Kopie der Stadt Lübeck (Verordnung Covid 19 v. 18.05.2020 ) vorzeigte.

Nachdem ich mir den Geschäftsführer Herrn Herdlich kommen lies, erklärte er mir, die Zentrale Essen beharrt auf ihr HAUSRECHT und lässt mich nicht ohne Maske hinein.- Ein Anruf von mir in der Essener Hauptzentrale bestätigte diese Handhabung!

Es wurde vom Krisenmanagement des Unternehmens, welches in enger Zusammenarbeit mit der Bundesregierung steht, so ausgearbeitet!

FAZIT: Ein KRANKER MENSCH mit Attest und bestehender Grunderkrankung , und nicht Covid 19 positiv, hat als Kunde im GALERIA DEUTSCHLANDWEIT KEINEN ZUTRITT OHNE MASKE, – in den gesamten Filialen, somit diskriminiert dieses Unternehmen Menschen mit Behinderung.😡

Sorry ich musste das einfach mal jetzt loswerden, und für Menschen mit dem gleichen Problem als Hilfestellung .

„MEINE GALERIA KUNDENKARTE habe ich dem Geschäftsführer Herrn Herdlich zurückgegeben, da ich diese in Zukunft nicht mehr benötigen werde, „er könne diese in seinem Büro zu Dekozwecken verwenden“ !!

Ps.: Ich habe morgen mal ein tel. Gespräch mit dem Antidiskriminierungsverband Schleswig Holstein e.V. dazu..“

Wir haben telefonisch bei Kaufhof nachgefragt. Es wurde so bestätigt!

Berechnungen von Harvard-Forschern: 20- bis 24-Jährige treiben die Corona-Pandemie in Deutschland an

Folgender Beitrag passt sehr schön zu den aktuellen Ereignissen in unserer Siedlung.

Junge Erwachsene und Jugendliche halten sich seltener an das Kontaktverbot. So werden sie zu Treibern der Virus-Verbreitung in Deutschland, schreiben Forscher.

Es sind vor allem Über-50-Jährige und Vorerkrankte, die an Covid-19 schwer und mitunter auch tödlich erkranken. Aber welche Altersgruppe verbreitet das Virus in der Bevölkerung am aktivsten, wer ist der „Treiber“ der Pandemie?Wirklich sicher wird sich das erst sagen lassen, wenn Daten über den Infektionsstatus sehr vieler Menschen vorliegen, wenn Studien nachverfolgt haben, wie Sars-CoV-2 in Haushalten, an Arbeitsplätzen und in öffentlichen Räumen übertragen wird, und Analysen zeigen, wie groß der Anteil derjenigen ist, die das Virus übertragen, ohne (bereits) krank zu sein.

Dennoch versuchen Forscher schon jetzt Hinweise darauf zu bekommen, welche Altersgruppen eine wichtige Rolle bei der Virusausbreitung spielen. Nicht etwa, um „Schuldige“ zu finden.

Spätestens seit Aids sollte klar sein, dass eine moralische Kategorisierung von Menschen, die infiziert werden oder andere infizieren könnten, nicht nur falsch ist, sondern die Bekämpfung von Infektionskrankheiten sogar erschwert. Es geht Forschern eher darum, mit Hilfe des Wissens möglichst effektive, passgenaue Maßnahmen für Kontaktbeschränkungen in den Altersgruppen zu entwickeln.

Infektionsrisiko bei den 20- bis 24-Jährigen am höchsten

Die Epidemiologen Marc Lipsitch und Edward Goldstein von der Harvard University werteten daher Daten des Robert Koch-Instituts aus, um mehr darüber zu lernen, welche Altersgruppe hierzulande am stärksten zur Verbreitung von Sars-CoV-2 beiträgt. Ihre Annahme: Wenn die Kontaktrate der Altersgruppe A durch die Maßnahmen wie ein Abstandsgebot von 1,5 Metern weniger stark beeinflusst wird, etwa weil sie sich weniger daran hält, als die Kontaktrate von Altersgruppe B, dann wird sich nach Beginn der Distanzierungsmaßnahmen die Zahl der Fälle in den beiden Gruppen unterscheiden.

Sie verglichen die Infektionszahlen in Deutschland in den Wochen 10 und 11, also kurz vor Beginn der Kontaktbeschränkungen um den 23. März und den Schulschließungen ab 16. März, mit den Infiziertenzahlen in den Wochen 13 und 14.

Dabei sortierten sie die Infiziertenzahlen in acht Altersgruppen (10-14, 15-19, 20-24…) und ermittelten deren „relatives Risiko“, nach Einführung der Kontaktreduzierung infiziert zu werden, indem sie die Infektionszahlen der Wochen 13 und 14 mit denen der Wochen 10 und 11 verglichen.

In der Altersgruppe der 20- bis 24-Jährigen war das Risiko mit 1,4 (statistischer Schwankungsbereich bei 1,3 bis 1,6) „signifikant“ am höchsten, schreiben Lipsitch und Goldstein, dicht gefolgt von 15- bis 19-Jährigen bei 1,1 (0,9 bis 1,3) und 25- bis 29- und 30- bis 34-Jährigen bei jeweils 1 (0,9-1,1).

Ähnliche Ergebnisse in Südkorea

Demnach hätten „Individuen im Alter von 15 bis 34 Jahren (insbesondere die 20- bis 24-Jährigen) einen wachsenden Anteil am Anstieg der Sars-CoV-2 Inzidenz im Zeitverlauf verglichen mit den 35- bis 49-Jährigen und Kindern im Alter von 10 bis 14 Jahren“.

(…weiterlesen…)

https://www.tagesspiegel.de/wissen/berechnungen-von-harvard-forschern-20-bis-24-jaehrige-treiben-die-corona-pandemie-in-deutschland-an/25796364.html?utm_source=pocket-newtab

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